Forum: Haus & Smart Home Stromerzeugung mit Solaranlage für den Eigengebrauch?


von Photon (Gast)


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Hallo,
ist in Deutschland die Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlage zum 
Eigengebrauch erlaubt? Es geht nicht darum, ins Netz einzuspeisen, 
sondern um den autarken Betrieb seiner Geräte, gegebenenfalls auch mit 
Akkupufferung.

von Otto (Gast)


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Es ist echt traurig, dass man in Deutschland fragen muss ob das erlaubt 
ist, und ob der Staat eine Sonnensteuer abgreifen will.

von 100Ω W. (tr0ll) Benutzerseite


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Wenn die Anlage nicht mit dem Stromnetz verbunden ist dann ja, sonst 
bedeuet das eine Menge an Papierkrieg.

von Phasenschieber S. (Gast)


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100Ω W. schrieb:
> sonst
> bedeuet das eine Menge an Papierkrieg.

So auch:

Bei einer Anlagengröße von größer 10 kWp, also schon ab 10,01 kWp, muss 
für jede eigenverbrauchte kWh die „verminderte“ EEGUmlage in Höhe von 40 
% an den Verteilnetzbetreiber abgeführt werden. Im Jahr 2020 sind das 
pro kWh eigenverbrauchten PV-Strom 2,702 Ct (= 40 % der EEG Umlage in 
2020 von 6,756 Ct/kWh).

von 100Ω W. (tr0ll) Benutzerseite


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Phasenschieber S. schrieb:
> Bei einer Anlagengröße von größer 10 kWp, also schon ab 10,01 kWp, muss
> für jede eigenverbrauchte kWh die „verminderte“ EEGUmlage in Höhe von 40
> % an den Verteilnetzbetreiber abgeführt werden. Im Jahr 2020 sind das
> pro kWh eigenverbrauchten PV-Strom 2,702 Ct (= 40 % der EEG Umlage in
> 2020 von 6,756 Ct/kWh).

Das soll es mit der neuen Version der EEG nicht mehr geben.
https://www.photovoltaikforum.com/thread/147837-eeg-2021-gesetzesentwurf-der-bundesregierung/?pageNo=1

von Dieter (Gast)


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Insgesamt musst Du unter 7kWp und 10.000kWh im Jahr bleiben beim 
Eigenverbrauch.

von fop (Gast)


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Wer kontrolliert eigentlich sowas ?
Und wie ist "eine Anlage" definiert. Sprich, kann ich statt einer großen 
nicht zwei kleinere haben ?

von MaWin (Gast)


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Photon schrieb:
> ist in Deutschland die Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlage zum
> Eigengebrauch erlaubt

Ja, es kostet im kleinen Rahmen noch nicht mal Abgaben.

Otto schrieb:
> Es ist echt traurig, dass man in Deutschland fragen muss ob das
> erlaubt ist, und ob der Staat eine Sonnensteuer abgreifen will.

Es fragen sich eher die Leute, die aus anderen Ländern kommen und dort 
solche krude Gesetzgebung gewohnt sind.

von Dirk (Gast)


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fop schrieb:
> Wer kontrolliert eigentlich sowas ?

Meistens die Nachbarn, die Denunzianten. Dann gibts auch Flugzeuge, die 
die Bebauung kontrollieren. So fällt dann z.B. auch ein ungenehmigtes 
Nebengebäude auf, genauso wie eine Solarfläche. Die Fläche der 
Solarpanels kann man ja gut abschätzen und somit auf die Leistung 
schließen.

MaWin schrieb:
>> Es ist echt traurig, dass man in Deutschland fragen muss ob das
>> erlaubt ist, und ob der Staat eine Sonnensteuer abgreifen will.
>
> Es fragen sich eher die Leute, die aus anderen Ländern kommen und dort
> solche krude Gesetzgebung gewohnt sind.

In welchen Ländern gibts denn ein bescheuertete Steuergesetzgebung als 
in Deutschland und eine solche Überregulierung wie in Deutschland? Ich 
glaube eher dass die meisten Leute aus anderen Ländern in Deutschland 
einfach machen ohne zu fragen, weil sie diese Überregulierung aus ihrem 
Heimatland nicht kennen.

von tnsz (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Bei einer Anlagengröße von größer 10 kWp, also schon ab 10,01 kWp, muss
> für jede eigenverbrauchte kWh die „verminderte“ EEGUmlage in Höhe von 40
> % an den Verteilnetzbetreiber abgeführt werden. Im Jahr 2020 sind das
> pro kWh eigenverbrauchten PV-Strom 2,702 Ct (= 40 % der EEG Umlage in
> 2020 von 6,756 Ct/kWh).

Wenn man eine Anlage mit EEG Förderung nutzt, muss der geldwerte Vorteil 
des Eigenverbrauchs versteuert werden.
Wenn man mal alle Kosten rechnet und einen hohen Eigenverbrauch hat, 
dann kann es günstiger sein komplett auf EEG Förderung zu verzichen. 
Dann entfällt auch der geldwerte Vorteil.

von MaWin (Gast)


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Dirk schrieb:
> In welchen Ländern gibts denn ein bescheuertete Steuergesetzgebung als
> in Deutschland

In vielen, z.B.
https://www.erneuerbareenergien.de/archiv/london-will-steuern-auf-solaranlagen-erhoehen-ein-kommentar-150-436-100928.html

von MaWin (Gast)


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von Udo S. (urschmitt)


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Dirk schrieb:
> In welchen Ländern gibts denn ein bescheuertete Steuergesetzgebung als
> in Deutschland und eine solche Überregulierung wie in Deutschland?

Da fällt mir spontan Italien ein. Ich kenne es zwar nicht im Detail, 
habe aber schon mit Italienern und Deutschen gesprochen die darüber 
gestöhnt haben.
In Frankreich gibt es keinen Drehstrom in einer normalen 
Hausinstallation, in USA auch nicht.
In Italien habe ich gelesen "darf" man mit gefördertren Solaranlagen 
Strom kostenlos ins Netz einspeisen, bekommt aber keine Vergütung.
Frankreich hatte bis 2019 eine Steuer von ca. 2ct auf eigenverbrauchten 
Solarstrom.
Ich finde eine Besteuerung selbst erzeugter regenerativer Energie auch 
beschissen, aber das Gejammer über die pöse deutsche Regierung kotzt 
genauso an. Jedem steht frei sich ein besseres Land zu suchen.

von temp (Gast)


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tnsz schrieb:
> Wenn man eine Anlage mit EEG Förderung nutzt, muss der geldwerte Vorteil
> des Eigenverbrauchs versteuert werden.
> Wenn man mal alle Kosten rechnet und einen hohen Eigenverbrauch hat,
> dann kann es günstiger sein komplett auf EEG Förderung zu verzichen.
> Dann entfällt auch der geldwerte Vorteil.

Was so nicht ganz richtig ist. Man kann auch eine Anlage im Privatbesitz 
belassen und trotzdem die EEG kassieren. Die EEG selbst muss man dann 
natürlich versteuern, aber den Eigenverbrauch nicht. Natürlich kann man 
bei so einer Konstellation auch die Investitions- und Betriebskosten 
nicht steuerlich geltend machen. Das ist aber genauso wenn du auf die 
EEG komplett verzichtest.

von tnzs (Gast)


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temp schrieb:
> Die EEG selbst muss man dann
> natürlich versteuern, aber den Eigenverbrauch nicht

Der geldwerte Vorteil ergibt sich aus der Tatsache, dass Du EEG 
bekommst.

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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fop schrieb:
> Wer kontrolliert eigentlich sowas ?
> Und wie ist "eine Anlage" definiert. Sprich, kann ich statt einer großen
> nicht zwei kleinere haben ?
Alles was an einer Messstelle hängt, ist eine Anlage.
Das braucht man nicht vor Ort in Augenschein zu nehmen.

Der TO will keine Messstelle, sondern eine Inselanlage.

von Heiner (Gast)


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Wo kein Kläger da kein Henker. Ich gehe was das angeht jetzt seit Jahren 
mit dem Kopf durch die Wand und noch zahle ich nix.
Ich habe mittlerweile über 12kwP montiert und bin von ehemalig fast 200€ 
Monat für Strom auf ca 200€ im Jahr.
Dieses Jahr habe ich bislang keine 500kW aus dem Netz gezogen.

Aber! Das ist auf eigenes Risiko. Gesetzlich ist das wohl nicht 
Rechtens.

Erstmal die EEG grenze habe ich Locker überschritten. Wenn man nach 
Aufdruck der Module geht bin ich wohl eher bei 20kwP. Fläche ist auch 
groß weil ich teils sehr alte Module habe.
Technisch speise ich mit einem Teil der Anlage bis 600w Direkt ein das 
ist erlaubt
Aber ich habe noch 4 weitere 2kW Wechselrichter die auch Netz geführt 
sind aber nur meinen Verbrauch einspeisen. Diese sind komplett illegal.

Und nur mal am Rande. Meine Lösung kostet vermutlich wesentlich mehr als 
Standard Wechselrichter und ich denke Effizienz habe ich weniger.
Dazu sollte ich sagen Nach dem Laderegler liegen bei mir 200A auf der 
Leitung. Damit sollte man umgehen können. Und ich wette wenn das mal 
schief geht hab ich Spaß mit Blaulicht und danach Spaß mit der 
Versicherung.

Aber wenn man weiß was man da macht sollte man sich nicht stoppen 
lassen.

von Realist (Gast)


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Hallo

MaWin schrieb:
> Es fragen sich eher die Leute, die aus anderen Ländern kommen und dort
> solche krude Gesetzgebung gewohnt sind.

Krude ist das aber (auch) bei uns - warum betreibe ich den 
-hypothetisch- eine Anlage mit einer Leistung die theoretisch 
(Speicherkosten nicht vergessen - der Knackpunkt in unseren Breiten) zur 
Voll autarken Versorgung ausreichen könnte?
Eben damit ich keine 80-200 Euro jeden verdammten Monat am 
Energieversorger und zum großen teil am Staat abdrücken muss (müsste).
Das sich das selbst bei den hirnrissig hohen (nein keine Ironie) kWh 
Preis von nunmehr 30ct und mehr über alles nicht lohnt tut ändert nicht 
an der frechen Grundeinstellung die hinter solchen Gesetzesdetails 
stehen.

Ähnlich bis schlimmer sieht es ja beim Abwasser aus - wohl deshalb weil 
es da auch Lösungen (natürlich nicht für alle) gibt wo es finanzielle 
echte Vorteile bringt.

Aber Vorteile werden  der Mittelklasse ja nicht gegönnt - entweder muss 
man am unteren Ende der Leiter stehen oder recht weit oben um was zu 
bekommen oder sich legal Vorteile zu verschaffen.

Echt traurig...

Realist

von temp (Gast)


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tnzs schrieb:
> Der geldwerte Vorteil ergibt sich aus der Tatsache, dass Du EEG
> bekommst.

Es wird trotz Wiederholung nicht richtig. Der geldwerte Vorteil ergibt 
sich nicht aus dem EEG Gesetz sondern aus dem normalen Steuerrecht.

Normalerweise, über 99%, aller Solaranlagen befinden sich im Besitz des 
Unternehmens "Solaranlage". Darüber wurden die Investitionen 
abgeschrieben und mit einer EÜR der Gewinn errechnet. Auch die 
Umsatzsteuer holt man sich meistens wieder. Wenn man Strom privat 
verbraucht, den das Unternehmen erzeugt hat, muss man den auch ans 
Unternehmen bezahlen. Oder es als geldwerten Vorteil bezeichnen und 
versteuern.
Anders sieht es aus wenn die Anlage im Privatbesitz ist (und kleiner als 
7kWp). Dann kann man zwar nichts abschreiben, eine Entnahme aus dem 
Unternehmen (Eigenverbrauch) findet aber nicht statt und ist damit auch 
nicht zu versteuern.

Beispiel: Du machst einen auf Nebenerwerb in der Landwirtschaft und 
baust Kartoffeln an. Dann hast du ein Unternehmen. Den Trecker und die 
anderen Arbeitsmitttel hast du als Betriebsausgaben abgeschrieben. Die 5 
Zentner Kartoffeln, die du selbst verbrauchst musst du natürlich dann 
als Einnahmen versteuern.

Oder du hast privat einen alten Lanz und kein Unternehemen sondern 
Hobby. Dann kannst du dir 100 Zentner Kartoffeln anbauen und selbst in 
den Wanst stopfen und das Finanzamt interessiert das nicht die Bohne. 
Verkaufst du aber 10 Säcke, musst du die auch als Einnahmen versteuern.

Ich betreibe meine knapp 5kWp Solaranlage im Privatbesitz und habe das 
vor 5 Jahren dem FA so mitgeteilt. Eine EÜR mache ich nicht, 
Umsatzsteuer auch nicht. Das einzige, die EEG Umlage von deutlich 
weniger als 300€ pro Jahr versteuere ich ganz normal als Einnahmen. 
Bisher waren damit alle zufrieden. Sicher auch weil in diese 
Konstellation das Finanzamt am Anfang gewinnt.

von Otto (Gast)


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Welchen Sinn macht es, eine Solaranlage, deren Strom man privat 
verbraucht, als Firma anzumelden?

von Oliver S. (oliverso)


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Realist schrieb:
> Das sich das selbst bei den hirnrissig hohen (nein keine Ironie) kWh
> Preis von nunmehr 30ct und mehr über alles nicht lohnt tut ändert nicht
> an der frechen Grundeinstellung die hinter solchen Gesetzesdetails
> stehen.

Welche freche Grundeinstellung steht denn dahinter?

Wenn du dir eine Solaranlage zu Vollversorgung aufs Dach schraubst, und 
dann deinen Stromanschluß abmeldest, kannst du mit deinem Strom machen, 
was du willst, und musst an niemanden etwas dafür zahlen. Ok, wenn du 
den weiterverkaufen willst, wirds wieder schwierig, aber Eigenverbrauch 
ist da kein Problem.

Wenn du aber deinen Stromanschluß nicht abmeldest, weil du eben doch 
nicht so ganz autark bist, dann zahlst du für die Bereitstellung der 
elektrischen Infrastruktur und den daraus entnommenen Strom. Das ist 
doch jetzt nicht frech, und auch nicht schwierig zu verstehen, oder?

Oliver

: Bearbeitet durch User
von temp (Gast)


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Otto schrieb:
> Welchen Sinn macht es, eine Solaranlage, deren Strom man privat
> verbraucht, als Firma anzumelden?

Keinen, wenn man alles selbst verbraucht. Aber ohne großen Akku bleibt 
halt meistens noch was übrig.

Allerdings wollen sich ja die meisten die sich eine Anlage aufs Dach 
schrauben die Umsatzsteuer zurück holen. Vor 20 Jahren haben wir da auch 
noch von ganz anderen Zahlen gesprochen und selbst bei kleinen Anlagen 
lag die EEG Vergütung im 4 stelligen Bereich. Jedenfalls ist man damit 
sofort eine Firma. Das ist bis heute so der übliche Weg.

Wenn, wie bei mir, schon ein kleines Nebengewerbe existiert und man von 
der Kleinunternehmerreglung profitiert, macht es aber keinen Sinn das zu 
ändern und beim restlichen Privatkundengeschäft die Umsatzsteuer 
aufschlagen zu müssen. Und wenn man das ganze nicht wegen der 
Umsatzsteuer als Firma macht, kann man halt auch drüber nachdenken es 
ganz als privates Hobby zu machen. Auch so kann man die EEG Vergütung 
für den Überschuss noch abfassen, muss sie halt nur versteuern.

Es denkt auch kaum einer am Anfang darüber nach, dass nicht nur 
Einkommensteuer auf den Solar-Eigenverbrauch fällig wird, sondern auch 
Umsatzsteuer. Und das auch dann wenn die urspüngliche Ersparnis schon 
lange wieder ans Finanzamt zurück gezahlt wurde.

von MeierKurt (Gast)


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Udo S. schrieb:

> genauso an. Jedem steht frei sich ein besseres Land zu suchen.

Das hieß doch bei auch früher immer "dann gehnse doch nach drüben".

Man kann natürlich versuchen, das Land in dem man lebt, besser zu 
machen. Auch gegen Widerstände derer, die sich einbilden, schon im 
besten aller Länder zu leben. Manche von denen haben ja auch allen Grund 
zu ihrer Ansicht...

von ulli (Gast)


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Udo S. schrieb:
> Jedem steht frei sich ein besseres Land zu suchen.

Das ist aber auch nicht ohne weiteres möglich. Auch da kassiert die 
deutsche Regierung mächtig ab.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wegzugsbesteuerung

Egal wie man es dreht und wendet: Die eigene Stromerzeugung ist in 
Deutschland und auch einigen anderen Ländern politisch nicht gewollt. Da 
braucht man ja einen spezialisierten Anwalt und Steuerberater um so eine 
Anlage in Betrieb zu nehmen.
https://www.youtube.com/watch?v=4MKOBH2H-ZY  (ja ich weiß, in dem Video 
gehts nicht um Inselanlagen)
Das fängt schon bei kleineren Balkonkraftwerken von wenigen Watt an, die 
man in die Steckdose steckt. Fast überall ist das kein Problem. Aber in 
Deutschland macht man ein Problem daraus, weil dem großen 
Energieversorger ein paar Prozent Gewinne entgehen.

Ich habe ja kein Problem damit, den Energieversorger für erbrachte 
Leistung zu bezahlen. Z.B. für nächtliche Stromabnahme wo meine 
Solaranlage nichts bringt. Aber wenn ich wegen eigenproduzierten Strom 
noch was draufzahlen muss, ist das doch pervers.

von Uwe (Gast)


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Wie kann man sich da nur aufregen? Wenn ich einen Apfelbaum habe und 
Äpfel essen will, muss ich ja auch erst eine Firma anmelden, die Äpfel 
dann billig an einen staatsnahen Betrieb verkaufen und dann die Äpfel 
zum Eigenverzehr teurer zurück kaufen. Und nachdem sich dann der Fiskus, 
einige Anwälte und Steuerberater bereichert haben, habe ich keine Lust 
mehr auf Äpfel. Das ist ganz normale deutsche Lobbyistenlogik.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Es steht auch jedem frei in seinem Heimatland zu bleiben und sich eine 
bessere Regierung zu wählen.

Der fette Altmaier, CDU, faselt aber inzwischen schon von "...Enteignung 
privater Solaranlagen".

Die Baerbock (Grüne) faselt aber von "Solarstrom jetzt schon im Netz 
speichern".

Die "Vorkaumedien" schwelgen in von ihnen selbst in Auftrag gegebenen, 
und vom Gebührenzahler finanzierten "Umfragen", dass "schwarz-grün" die 
nächste Regierung werden muss. Einfach werden muss.
Muss...

Einfach lange genug vorkauen...

Läuft...

von Uwe (Gast)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> Es steht auch jedem frei in seinem Heimatland zu bleiben und sich eine
> bessere Regierung zu wählen.

Es sind doch in jeder Partei die gleichen Verbrecher. Also die Wahl 
zwischen Pest und Cholera bringt niemanden weiter. Und mit meiner 
einzelnen Stimme würde ich auch nichts erreichen können.

von Timo N. (tnn85)


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temp schrieb:
> Es denkt auch kaum einer am Anfang darüber nach, dass nicht nur
> Einkommensteuer auf den Solar-Eigenverbrauch fällig wird, sondern auch
> Umsatzsteuer. Und das auch dann wenn die urspüngliche Ersparnis schon
> lange wieder ans Finanzamt zurück gezahlt wurde.

Skuril finde ich, welche Berechnungsart angewendet werden soll um den 
Wert des selbst erzeugten und eigenverbrauchten Stroms zu ermitteln um 
daraus die fällig Umsatzsteuer zu berechnen:
https://www.finanztip.de/photovoltaik/pv-steuer/

Man soll als Wert einer Kilowattstunde den Preis annehmen, den man 
selbst an den Energieversorger zu zahlen hat (Arbeits- UND Grundpreis). 
Somit hat man keinen Einfluss auf die Preisgestalung und damit die Höhe 
der Umsatzsteuer.
Wenn ich als "Unternehmer" z.b. den Strom in der Theorie viel günstiger 
(anderen und mir) anbieten möchte als mein Energieversorger, dann wäre 
die Höhe der zu entrichtenden Umsatzsteuer ans Finanzamt für 
eigenentnommenen Strom auch viel niedriger und Strom selbst zu 
verbrauchen rentabler.

Findet dieser gemittelte Preis (aus Arbeits- und Grundpreis) auch 
Anwendung bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für die 
einkommensteuertechnische Betrachtung?

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Aha. Lieber willfährig die Hände in den Schoß legen und "die Anderen" 
das Wahlergebnis bestimmen lassen?

von Hans (Gast)


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Sobald Inselanlagen billiger/rentabler geworden sind, wird der Politik 
wieder genug einfallen, diese Entwicklung zu verhindern um die Bürger 
maximal auszunehmen.
https://www.youtube.com/watch?v=idPyztxtHj4

von Ralf X. (ralf0815)


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Hans schrieb:
> Sobald Inselanlagen billiger/rentabler geworden sind, wird der Politik
> wieder genug einfallen, diese Entwicklung zu verhindern um die Bürger
> maximal auszunehmen.
> https://www.youtube.com/watch?v=idPyztxtHj4

Und dazu soll ich mir ein fast 50minütiges Schrottvideo ansehen?
Was hast Du an der Idee einer sozialen Marktwirtschaft nicht verstanden?
Oder hast Du Dich damit nie beschäftigt?

von temp (Gast)


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Uwe schrieb:
> Wie kann man sich da nur aufregen? Wenn ich einen Apfelbaum habe und
> Äpfel essen will, muss ich ja auch erst eine Firma anmelden, die Äpfel
> dann billig an einen staatsnahen Betrieb verkaufen und dann die Äpfel
> zum Eigenverzehr teurer zurück kaufen. Und nachdem sich dann der Fiskus,
> einige Anwälte und Steuerberater bereichert haben, habe ich keine Lust
> mehr auf Äpfel. Das ist ganz normale deutsche Lobbyistenlogik.

Du verstehst ja nicht mal die Problematik. Wenn schon dein Beispiel, 
dann so:

Du kaufst ein Stück Land und einen Spaten und pflanzt einen Apfelbaum. 
Damit du jetzt jede Menge sparen kannst gründest du eine Firma. Beim 
Finanzamt machst du jetzt den Landkauf den Spaten und das Pflanzgut als 
Betriebsausgabe geltend und fährst am Anfang Verlust ein. Wenn der Baum 
dann trägt und du verkaufts die Äpfel, will das Finanzamt natürlich 
seinen Anteil am Gewinn. Und passt natürlich auf, dass du die Äpfel 
nicht für umsonst selber frisst.

Wenn du deine Äpfel selbst konsumieren willst, darfst du nur am Anfang 
nicht so gierig sein und vom Finanzamt Umsatzsteuer u.s.w. abfassen 
wollen. Dann ist das dein Privatvergnügen und niemand will jetzt auch 
was von dir.

Nicht anders ist es bei der EEG bis 7kWp. Und auch darüber hinaus, wenn 
du deinen Hausanschluss abmeldest. Solange der aber noch vorhanden ist, 
bist du Teil des gesamten Netzes und der Infrastruktur des Erzeugens und 
unterliegst damit den Gesetzen der Gemeinschaft.

Und wenn dir das alles zu blöd ist, dann zieh auf eine einsame Insel. 
Aber komm bloß nicht auf die Idee noch jemanden mit zu nehmen, denn in 
dem Fall bist du auch nur wieder Teil einer Gemeinschaft mit Regeln für 
alle.

von Herr Werder (Gast)


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Ralf X. schrieb:

> Was hast Du an der Idee einer sozialen Marktwirtschaft nicht verstanden?

Warum nennen Sie den gewöhnlichen Kapitalismus soziale Marktwirtschaft?

Marktwirtschaft ist ein Euphemismus für Kapitalismus.
Der Kapitalismus ist alles mögliche, nur nicht sozial.

von Ralf X. (ralf0815)


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Herr Werder schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>
>> Was hast Du an der Idee einer sozialen Marktwirtschaft nicht verstanden?
>
> Warum nennen Sie den gewöhnlichen Kapitalismus soziale Marktwirtschaft?
>
> Marktwirtschaft ist ein Euphemismus für Kapitalismus.
> Der Kapitalismus ist alles mögliche, nur nicht sozial.

Die Grundversorgung jedes Bürgers in DE ist weitestgehend gesichert, 
wenn er sich selber nicht völlig verweigert.
Im reinen Kapitalismus wäre das anders.
Wenn Du nun eigene Definitionen einführen willst, ist Dir das 
unbenommen, allerdings verlässt Du damit jede Diskussionsgrundlage 
ausserhalb Deiner Gruppe.

: Bearbeitet durch User
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