Guten Tag,
ich habe ein Gewerbe angemeldet und dachte eigentlich dass ich mich zum
Thema Rechnungsstellung ganz gut vorbereitet habe. Aber ein Auftrag
erstreckte sich über mehrere Tage und umfasste recht unterschiedliche
Tätigkeiten. Ich musste auch noch während der Arbeit Material besorgen
weil ein Problem erst während der Arbeit erkennbar wurde.
In den Beispielen für Rechnungen sieht das immer ganz einfach aus - da
hat dann z.B. ein Maler an einem Tag 8 Stunden lang gemalert. Nehmen wir
mal an ich habe 19 Stunden über drei Tage gearbeitet und nicht Buch
darüber geführt wann ich was gemacht habe. Ich habe mir nur notiert wie
viele Stunden ich an welchen Tagen gearbeitet habe.
Reicht es wenn ich das Datum der Abnahme als Leistungsdatum benenne und
dann in nur einem Tabellen-Eintrag ohne Datum die Haupt-Tätigkeiten
aufzähle und die 19 Stunden * Stundensatz berechne?
Oder muss ich für jeden Tag einen Tabellen-Eintrag mit Datum und den
jeweiligen Stunden erzeugen und dann notgedrungen immer das gleiche bei
den Tätigkeiten schreiben?
Normalerweise wäre mir das egal aber ich befürchte dass die Rechnung aus
einem Corona-Hilfstopf erstattet werden soll und dass die Entscheider
nur auf irgendwelche Formfehler warten.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Andreas
Naja in den Handwerksrechnungen die ich kenne wird nur die
Komplettstundenzahl aufgeführt, aufgeschlüsselt nach "Dienstgrad". ;)
Du solltest aber die "Stundenzettel" dringend aufbewahren. Sie gelten
als Dokumentierter Nachweis und gehören mit in die Projektmappe.
Entweder man legt für jedes Projekt ein eigenen Ordner an, oder aber man
benutzt Trennblätter im Ordner.
Im Prinzip als geistige Unterstützung für dich falls es zu Problemen
kommt. So das du jederzeit sagen kannst, "Das und Das habe ich dann und
dann DA gemacht".
Ich hab in meiner Jugendzeit mal in einen Elektrohandwerksbetrieb
gearbeitet. Da musste ich mal zu einen Kunden und ihm sagen was ich da
gemacht hatte, weil der meinen Dienstgrad = "Hilfskraft" für unnötig
ansah.
Nach den Gespräch war alles klar. Die Tochter vom Chef machte
Buchführung und sagte mir die Stundenzettel würden genau so behandelt
wie die Rechnungen etc.
Andreas schrieb:> Normalerweise wäre mir das egal aber ich befürchte dass die Rechnung aus> einem Corona-Hilfstopf erstattet werden soll und dass die Entscheider> nur auf irgendwelche Formfehler warten.
Nein Nein, wenn Deine Rechnung die verpflichtenden Angaben enthält
(Rechnungsnummer, -datum, das Wort Rechnung, etc.), dann gibt es auch
keinen Formfehler, der bemängelt werden könnte.
Und wie Du Deine Rechnungspositionen beschreibst und aufschlüsselst,
bleibt Dir überlassen. Da kann allenfalls Dein Kunde Wünsche äußern...
bspw. die Nennung einer Kostenstelle oder einer bestimmten
Auftragsnummer o.ä., so dass die Rechnung kundenseitig besser zugeordnet
werden kann.
Aber ob Du nun
- eine Rechnungsposition mit 19 Stunden ohne weitere Beschreibung machst
oder
- drei Positionen mit jeweils 6,6,7 Stunden
oder
- eine Position mit Tabelle und pauschalem Gesamtbetrag
ist Dir überlassen.
Einen Corona-Hilfstopf, bei dem einzelne Rechnungen bewertet werden,
gibt es übrigens nicht. Zumindest nicht bei der Soforthilfe, der
Überbrückungshilfe I, II und III, der Novemberhilfe und auch nicht der
Neustarthilfe.
Andreas schrieb:
> Normalerweise wäre mir das egal aber ich befürchte dass die Rechnung aus> einem Corona-Hilfstopf erstattet werden soll und dass die Entscheider> nur auf irgendwelche Formfehler warten.
Vergiss aber die Rechnungs-Nr. nicht. Die kann Lebenswichtig sein. Sie
MUSS !! lt. Gesetz fortlaufend und logisch sein.
Grund: Eine Steuerprüfung kann fehlende Rechnungen als Steuerbetrug
ansehen.
Man darf keine Rechnung die geschrieben wurde wegwerfen wenn die
Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist. Falsche Rechnung müssen mit
Storno-Rechnung (Das selbe aber alles ins Minus) und neuer
Rechnungs-Nummer ausgebucht werden.
Dann vergiss die Fußteil nicht. Da muss die Bankverbindung, Steuernr.
und HGB-Eintrag stehen falls du welches hast.
Und die Mwst auch nicht vergessen. (Können ruhig 19% sein, das ist egal
oder Coronamäßig 16 %) Wichtig ist nur das du den gültigen Steuersatz
angibst.
Kleiner Tipp : Schau die die Rechnung deines Stromanbieter an. Die
wissen wie man das richtig macht.
Tobias B. schrieb:> Schlaumaier schrieb:>> Vergiss aber die Rechnungs-Nr. nicht. Die kann Lebenswichtig sein. Sie>> MUSS !! lt. Gesetz fortlaufend und logisch sein.>> Nein, sie muss nur eindeutig sein:>> https://www.invoiz.de/richtige-rechnungen-die-nummer-mit-den-rechnungsnummern/
Naja, fortlaufend muss sie schon sein - zumindest innerhalb eines
Zahlenkreises (bspw. eines Jahres).
Siehe §14 (4):
4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die
zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig
vergeben wird (Rechnungsnummer)
Da schreibt der Gute bei invoiz Unsinn.
Schlaumaier schrieb:> Schau die die Rechnung deines Stromanbieter an. Die> wissen wie man das richtig macht.
Uff, die gelten aber als maximal unverständlch,
was nicht verwundert, wenn man weiss dass die absichtlich verschleiern.
Auf KEINER meiner Stromrechnungen der letzen 10 Jahre von einem halben
Dutzend nbietern stand drauf, was mich im Endeffekt die Kilowattstunde
kostet oder die Grundgebühr.
Überall nur phanasievoll klein gerechnete Produktionskosten,
dazu dann Netzentgelte, Energiersteuern, Mehrwertsteuern, EEG Umlagen,
Kohlepfennige, Atompfennige und was weiss ich ich bis plötzlich eine
Endsumme in Phantastillarden bei rauskommt.
Weisst du, wie hoch der Anteil an einer Jahresrechnung nach Ablauf von
1/2 Jahr ist ? Nein, keineswegs die Hälfte. Ähnlich wie bei Heizkosten
wird mit munteren Tagesanteilen gerechnet, die nirgendwo beschrieben
weden und oft genug zu deren Gusten geschummelt sind.
Also die Stromrechnung ist nun das genaue Gegenteil von einem Vorbild.
Chris D. schrieb:> Da schreibt der Gute bei invoiz Unsinn.
Naja, er zitiert die Quelle vom Bundesfinanzamt. Das als Unsinn zu
betiteln ist dann doch etwas anmassend.
Siehe
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/Umsatzsteuer-Anwendungserlass-aktuell-Stand-2020-05-07.html
"Fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer)
(10) Durch die fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer) soll sichergestellt
werden, dass die vom Unternehmer erstellte Rechnung einmalig ist. Bei
der Erstellung der Rechnungsnummer ist es zulässig, eine oder mehrere
Zahlen- oder Buchstabenreihen zu verwenden. Auch eine Kombination von
Ziffern mit Buchstaben ist möglich. Eine lückenlose Abfolge der
ausgestellten Rechnungsnummern ist nicht zwingend. Es ist auch zulässig,
im Rahmen eines weltweiten Abrechnungssystems verschiedener, in
unterschiedlichen Ländern angesiedelter Konzerngesellschaften nur einen
fortlaufenden Nummernkreis zu verwenden.
(11) Bei der Erstellung der Rechnungsnummer bleibt es dem
Rechnungsaussteller überlassen, wie viele und welche separaten
Nummernkreise geschaffen werden, in denen eine Rechnungsnummer jeweils
einmalig vergeben wird. Dabei sind Nummernkreise für zeitlich,
geographisch oder organisatorisch abgegrenzte Bereiche zulässig, z.B.
für Zeiträume (Monate, Wochen, Tage), verschiedene Filialen,
Betriebsstätten einschließlich Organgesellschaften oder Bestandsobjekte.
3Die einzelnen Nummernkreise müssen dabei nicht zwingend lückenlos sein.
Es muss jedoch gewährleistet sein (z.B. durch Vergabe einer bestimmten
Klassifizierung für einen Nummernkreis), dass die jeweilige Rechnung
leicht und eindeutig dem jeweiligen Nummernkreis zugeordnet werden kann
und die Rechnungsnummer einmalig ist."
Das Problem ist wohl das fortlaufend nicht z.B. als 1, 2, 3, angesehen
wird sondern eher aufsteigend gemeint ist.
Meine Steuerberatin hat mir allerdings zwingend empfohlen die Nummern
lueckenlos zu vergeben, da im Falle des Falles die Argumentation
gegenueber dem Finanzamt einfacher ist.
Edit: Ok, ich glaube ich verwechsle hier was. Die Nummernkreise /
Gruppen duerfen Luecken haben, aber die Rechnungsnummern innerhalb
nicht?
Zum Glueck nummeriere ich einfach nur durch, da hab ich den Aerger
nicht. ;-)
Noch ein Edit: Die Quelle belegt wieder die erste Behauptung von Moritz
Buhl
https://www.betriebsausgabe.de/magazin/fortlaufende-rechnungsnummer-kein-muss-aber-hilfreich-4097/
MaWin schrieb:> Auf KEINER meiner Stromrechnungen der letzen 10 Jahre von einem halben> Dutzend nbietern stand drauf, was mich im Endeffekt die Kilowattstunde> kostet oder die Grundgebühr.
Dann schau in deinen Vertrag. Da steht das drin. Die Rechnung muss das
aufschlüsseln.
Davon abgesehen habe ich immer gesagt. Der Strom ist fast das
preiswerteste in der Stromrechnung. Die Nebenkosten wie Zählergebühren,
und Abgaben treiben den Preis in die Höhe.
Ach ja. Mein Strompreis steigt auch weil ca. 1.1.2021 die
EEG-Umlagekosten steigen. Mein Anbieter rechnet bei mir mit 80 Euro im
Jahr.
Aktueller Strompreis 28.9 Cent + ca. 100 Euro Zählerkosten im Jahr bei
mir.
Bonus + so NICHT eingerechnet.
Ich habe es in meiner Ausbildung damals genau SO gelernt wie oben
beschrieben.
Und ich zitiere meinen Ausbilder.
Zitat : "Es ist nicht wichtig was man darf, es ist aber wichtig sich an
gängige Regeln zu halten dann hat man bei der überprüfung durch die
Behörden weniger Ärger."
Und er hat auch folgendes gesagt : "Al Capone soll über 20 Menschen
gekillt haben, aber im Knast saß er wegen Steuerbetrug. Merke also: Egal
was du tust, leg dich nie mit den Finanzamt an". ;)
Entweder bist du selbst Kaufmann oder du brauchst einen Kaufmann der das
für dich übernimmt. Im letzteren Fall kannst dich vertrauensvoll an eine
X-beliebige PDA wenden, die übernehmen die Rechnungsstellung für dich -
und bekommen dabei einen Steifen.
Schlaumaier schrieb:> Merke also: Egal> was du tust, leg dich nie mit den Finanzamt an". ;)
Kann nicht verstehen, woher die panische Angst vorm Finanzamt kommt.
Kleine Fische wie wir sind den Aufwand doch gar nicht wert. Ich gebe
regelmäßig meine Steuererklärung zu spät ab und fülle das ein oder
andere Feld auch falsch aus (unabsichtlich, da ich teilweise nicht mal
weiß was diese komischen Begriffe bedeuten). Bisher ist nie was passiert
außer einem freundlichen Brief mit ein paar Rückfragen. Über Leute die
schon Wochen vorher Panik kriegen, sich sogar extra Urlaub nehmen um die
20 Zettel zusammenzusuchen (warum habt ihr die nicht in einem Ordner?),
dutzende Steuerberater im Internet vergleichen und zittern bis der
erlösende Steuerbescheid kommt, kann ich nur lachen.
Weich W. schrieb:> dutzende Steuerberater im Internet vergleichen und zittern bis der> erlösende Steuerbescheid kommt, kann ich nur lachen.
Weil das Finanzamt auch man schnell einen Kontosperrung durchführt.
Mehreren kleinen Handwerks-Unternehmen die ich kenne schon passiert.
Das Problem ist. Die Leute sind TOP im Handwerk aber habe 0,nix Ahnung
von Buchhaltung. Die legen die Kassenbons von Lidl die Kiste mit
Eingangsrechnungen und wundern sich wenn es Stress gibt. Ich kenne 2
Steuerberater die alle so Geschichten drauf haben.
Wenn man seine Buchführung im Griff hat ist das alles kein Problem. Aber
so Zauberworte wie ELSTER treiben den Leuten auf die Couch einen
Psychiaters. Und erst wenn das Konto mal gesperrt wurde, sind sie bereit
den Steuerberater zu bezahlen. Und der wird wegen der Lidl-Bons dann
richtig teuer weil er erst mal Ordnung ins Chaos bringen muss.
Mein Freund macht alles sauber fertig. Liefert das den Steuerberater.
Der schaut drüber und gibt die Daten in Elster ein, und alles ist gut.
Ach und so nebenbei. Ich habe gestern im TV gehört das die 75%
Umsatzeinbusse wegen Corona, die Firmen nicht mehr selbst beantragen
dürfen. Das muss ein eingetragener Steuerberater machen. Nur noch
"SOLO-Selbstständige" dürfen das allein.
Schlaumaier schrieb:> Ach und so nebenbei. Ich habe gestern im TV gehört das die 75%> Umsatzeinbusse wegen Corona, die Firmen nicht mehr selbst beantragen> dürfen. Das muss ein eingetragener Steuerberater machen. Nur noch> "SOLO-Selbstständige" dürfen das allein.
Da wirfst Du einiges durcheinander. Aber man kann es niemandem verübeln.
Für die Unterstützung der Corona-gebeutelten Unternehmen gibt es in
Deutschland ein riesiges Flickenwerk aus verschiedenen "Hilfspaketen",
an denen sich mehr Leute weh tun als sie als Unterstützung empfangen zu
können.
Neben den zahlreichen Individuallösungen, also bspw. den Finanzspritzen
für die Autoindustrie oder Lufthansa, der (Teil-)Verstaatlichung von
Unternehmen (z.B. der MV Werft), etc. gibt es für die kleinen
Unternehmen und die Soloselbstständigen
- Die Corona Soforthilfe
- Die Überbrückungshilfe I
- Die Überbrückungshilfe II
- Die Novemberhilfe
- Die Dezemberhilfe
- Die Überbrückungshilfe III
- Die Neustarthilfe 2021
Ein paar dieser Hilfen können nur über einen Steuerberater beantragt
werden, andere dürfen auch selbst beantragt werden.
Aber das eine davon von Soloselbstständigen selbst und von Unternehmen
mit Mitarbeitern nur über einen Steuerberater beantragt werden darf, ist
falsch.
Steuerberater ja/nein hängt ausschließlich daran, um welches Hilfspaket
es geht.
Das Soloselbstständige in diesem Zusammenhang immer wieder genannt
werden, liegt daran, dass die Maßnahmen überwiegend so gestrickt sind,
dass sie die Soloselbstständigen nicht erreichen. Und das wird sehr viel
kritisiert (vom Bundesrat, den Verbänden, Wirtschaftsexperten,
ausländischen Unternehmen und Regierungen und natürlich auch von den
Oppositionsfraktionen im Bundestag.)
Olaf Scholz, Hubertus Heil und Peter Altmaier keulen sich aber
gegenseitig täglich einen drauf, dass sie nun einen Weg gefunden haben,
Soloselbstständige endlich wieder in Arbeitnehmerverhältnisse zu
zwingen, indem sie sie am ausgetreckten Arm verhungern lassen.
Veranstaltungstechniker, die bspw. die Laserprogrammierung oder den
Laserbetrieb auf Veranstaltungen für verschiedene Agenturen durchführen,
haben faktisch seit März keinerlei Hilfe, obwohl sie Ihre Arbeit
unmittelbar aufgrund der Reisebeschränkungen und der
Veranstaltungsverbote nicht mehr ausüben können... dürfen.
Die bisherigen Hilfspakete hätten nur dann einen Effekt gehabt, wenn der
Lasertechniker einen Autokredit oder Auto-Leasingraten hätte zahlen
müssen.
(Und noch ein paar andere Dinge, die Soloselbstständige im
Dienstleistungsgeschäft überwiegend nicht haben)
Erst mit der Novemberhilfe wird erstmals der Ansatz verfolgt, auf der
Basis von Vorjahresumsätzen prozentual zu entschädigen. Allerdings auch
nur minimal.
Es ist ein bisschen so, also ob jemand mit der Dampfwalze Dein Auto
plattfährt und Dir dann eine Banane zuwirft.
Naja - ich schweife ab.
Eigentlich wollte ich nur sagen, dass es nicht so ist, dass
Soloselbstständige etwas dürfen, was andere Unternehmer nicht dürfen.
Gossip schrieb:> Steuerberater ja/nein hängt ausschließlich daran, um welches Hilfspaket> es geht.
Es ging ganz klar um das 75% des Vorjahresumsatzes Paket. Das mit den
Steuerberater ist deshalb gemacht wegen den ganzen Betrug der da gemacht
wurde.
Aber du hast Recht. Ich blick da nicht durch, gebe ich ehrlich zu. Und
da ich kein Gewerbe habe habe ich auch nur mit "halben Ohr" zugehört.
Weil ich Blicke nicht einmal bei den normalen Coronamaßnahmen mehr
durch. Gut das ich nur 2 x im Monat einkaufen muss.
Schlaumaier schrieb:> Andreas schrieb:>> Normalerweise wäre mir das egal aber ich befürchte dass die Rechnung aus>> einem Corona-Hilfstopf erstattet werden soll und dass die Entscheider>> nur auf irgendwelche Formfehler warten.>> Vergiss aber die Rechnungs-Nr. nicht. Die kann Lebenswichtig sein. Sie> MUSS !! lt. Gesetz fortlaufend und logisch sein.>> Grund: Eine Steuerprüfung kann fehlende Rechnungen als Steuerbetrug> ansehen.
Falsch. Wurde hier schon ausreichend beschrieben.
Ein Rechnungsnummer muss einmalig sein, nicht zwingend fortlaufend.
> Man darf keine Rechnung die geschrieben wurde wegwerfen wenn die> Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist. Falsche Rechnung müssen mit> Storno-Rechnung (Das selbe aber alles ins Minus) und neuer> Rechnungs-Nummer ausgebucht werden.
Eine Storno-Rechnung gibt es nicht.
> Dann vergiss die Fußteil nicht. Da muss die Bankverbindung, Steuernr.> und HGB-Eintrag stehen falls du welches hast.
Quatsch... Das muss nicht im Fussteil stehen. Die vorgeschriebenen
Angaben können überall auf der Rechnung stehen. Einen vorgeschriebenen
Platz gibt es nicht.
> Und die Mwst auch nicht vergessen. (Können ruhig 19% sein, das ist egal> oder Coronamäßig 16 %) Wichtig ist nur das du den gültigen Steuersatz> angibst.
Nein. Muss momentan 16% sein.
> Kleiner Tipp : Schau die die Rechnung deines Stromanbieter an. Die> wissen wie man das richtig macht.
M. P. schrieb:> Nein. Muss momentan 16% sein.
Google :
Sind die 16 Prozent Mehrwertsteuer Pflicht?
Für die gleiche Ware – etwa nur in einer anderen Farbe oder Größe –
wären dann 16 Prozent Mehrwertsteuer zu veranschlagen. Das bedeutet aber
nicht, dass die getauschte Ware günstiger sein muss. Denn ein Nachlass
durch die gesunkene Mehrwertsteuer ist keine Pflicht (siehe
oben).02.07.2020
Sie ist NICHT Pflicht. Die Kohle kann der Unternehmer sich in die
eigene Tasche stecken.
Was die meisten Restaurants etc. eh machen. Oder hast du ein Döner mit
Cent ohne 9 am Ende gekauft. ???
Schlaumaier schrieb:> Ich blick da nicht durch,Blödmüller schrieb:> Denn ein Nachlass durch die gesunkene Mehrwertsteuer> ist keine Pflicht (siehe oben).02.07.2020
Text lesen und Text verstehen sind zwei unterschiedliche Dinge.
> Sie ist NICHT Pflicht. Die Kohle kann der Unternehmer sich in die> eigene Tasche stecken.
Das tut z.B. mein Internetprovider.
Trotzdem ist er in der Pflicht, die MWSt korrekt auszuweisen und tut das
auch, in der Höhe, die er abzuführen hat.
Da steht anstatt 25,80 + 19% jetzt 25,17 + 16% auf der Rechnug, damit
der Endbetrag gleich bleibt.
Schlaumaier schrieb:> Sie ist NICHT Pflicht. Die Kohle kann der Unternehmer sich in die> eigene Tasche stecken.
Aber ausweisen muss er sie korrekt:
https://qualitaet-ist-mehrwert.de/thema-des-monats/mehrwertsteuersenkung-regel-pflichten-vor-und-nachteile/
„Achtung: Auf der Rechnung bzw. den Kassenbons MUSS aber zwingend der
korrekte Steuersatz ausgewiesen werden.“
Du kannst also den Endpreis belassen, wie er war, aber den Steuersatz
musst du korrekt ausweisen, und den entsprechenden Betrag ans
Finanzamt abführen (bzw. gegenrechnen).
Jörg W. schrieb:> „Achtung: Auf der Rechnung bzw. den Kassenbons MUSS aber zwingend der> korrekte Steuersatz ausgewiesen werden.“
Das ist korrekt. Muss man einfach die Preise angleichen.
MaWin schrieb:> Schlaumaier schrieb:>> Schau die die Rechnung deines Stromanbieter an. Die>> wissen wie man das richtig macht.>> Uff, die gelten aber als maximal unverständlch,> was nicht verwundert, wenn man weiss dass die absichtlich verschleiern.> Auf KEINER meiner Stromrechnungen der letzen 10 Jahre von einem halben> Dutzend nbietern stand drauf, was mich im Endeffekt die Kilowattstunde> kostet oder die Grundgebühr.
Du solltest den Anbieter wechseln, Grundpreis (pro Jahr) und kWh-Preis
steht bei mir direkt und eindeutig drauf. Etwas unübersichtlich wirds
durch das getrennte Berechnen für verschiedene Zeiträume, was auf der
letzten Rechnung aber auch der ab Juli gesenkten Mehrwertsteuer
geschuldet ist.
Manfred schrieb:> Da steht anstatt 25,80 + 19% jetzt 25,17 + 16% auf der Rechnug, damit> der Endbetrag gleich bleibt.
Das wird so sicherlich nicht funktionieren ...
Percy N. schrieb:> Manfred schrieb:>> Da steht anstatt 25,80 + 19% jetzt 25,17 + 16% auf der Rechnug, damit>> der Endbetrag gleich bleibt.
Der kann nicht einmal Prozentrechnung. tz tz tz
Alter Preis ohne Mwst X 1.19 = Alter Endpreis
Alter Endpreis / 1.16 = neuer Preis ohne Mwst.
In deinen Fall ca. 26.467
Legal ist das. Aber aufgrund der mathematischen Tatsache das man wenn
man eine Summe von x.x9 um 3 % senkt bekommt man nie wieder eine 9 am
Ende raus, sehe ich im Einzelhandel sofort ob + wo man sich die Summe in
die Tasche steckt oder weiter gibt.
Das solltest du bedenken. Weil deine neue Zahl ist ja nicht rund mit 0
am Ende.
Andreas schrieb:> Guten Tag,>> ich habe ein Gewerbe angemeldet und dachte eigentlich dass ich mich zum> Thema Rechnungsstellung ganz gut vorbereitet habe. Aber ein Auftrag> erstreckte sich über mehrere Tage und umfasste recht unterschiedliche> Tätigkeiten. Ich musste auch noch während der Arbeit Material besorgen> weil ein Problem erst während der Arbeit erkennbar wurde.>> Vielen Dank für eure Hilfe.>> Andreas
Wenn Du mir so eine Rechnung schreiben würdest, dann würde ich die nicht
akzeptieren!
So einfach ist das.
Percy N. schrieb:>> Da steht anstatt 25,80 + 19% jetzt 25,17 + 16% auf der Rechnug, damit>> der Endbetrag gleich bleibt.>> Das wird so sicherlich nicht funktionieren ...
Scheiß Tippfehler, aber den wollte man natürlich nicht erkennen.
Drehen wir die Zahlen mal um:
Anstatt 25,17 + 19% jetzt 25,80 + 16%
Tatsächlich ergeben sich 2ct Differenz im Brutto-Endbetrag.
29,95€ alt, neu 'nur' 29,93€.
Schlaumaier schrieb:> Der kann nicht einmal Prozentrechnung. tz tz tz
Eigentor:
> Aber aufgrund der mathematischen Tatsache das man wenn> man eine Summe von x.x9 um 3 % senkt bekommt man nie wieder eine 9 am> Ende raus, sehe ich im Einzelhandel sofort ob + wo man sich die Summe in> die Tasche steckt oder weiter gibt.
Da wird nichts um 3% gesenkt, wer Prozentrechnug kann, ermittelt 2,52%
Abschlag vom Bruttopreis (1,87% bei 7%/5%).
Dass die Endpreise ungleich 9 enden, sagt nichts über Preiserhöhungen
trotz MWSt.-Senkung, im Lebensmittelbreich ganz massiv zu beobachten.