Forum: /dev/null Aufschrift: "Bei Beschädigung Annahme des Paketes verweigern". Rechtlich zulässig? [Endet: 28.11.]


von Michael (Gast)


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Habe ein Paket bekommen bei dem der Absender draufgeschrieben hat: "Bei 
Beschädigung Annahme des Paketes verweigern".

Ist dies überhaupt rechtlich zulässig? Immerhin weis man dass 
Paketfahrer im Zeitdruck sind und Pakete gerne in das Auto werfen und 
dabei Schaden nehmen können.

: Gesperrt durch Moderator
von Paket-Radio (Gast)


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von Michael (Gast)


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von Harald W. (wilhelms)


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Michael schrieb:

> Habe ein Paket bekommen bei dem der Absender draufgeschrieben hat: "Bei
> Beschädigung Annahme des Paketes verweigern".

Auch ohne Aufschrift solltest Du die Annahme eines Paketes mit
äusserlich sichtbaren Beschädigungen verweigern. Ansonsten kannst
Du von niemanden Ersatz fürr Beschädigungen bekommen.

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Michael schrieb:
> War [...] im richtigen Forum!

Mit Sicherheit nicht. Sei froh dass dein Fred nur nach /dev/null und 
nicht nach Offtopic (wo du als Gast nicht schreibend teilnehmen kannst) 
verschoben wurde.

: Bearbeitet durch User
von Manfred (Gast)


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Michael schrieb:
> Ist dies überhaupt rechtlich zulässig?

Darf man Fragen als dämlich bezeichnen, wenn dumm nicht mehr genügt?

Harald W. schrieb:
> Auch ohne Aufschrift solltest Du die Annahme eines Paketes mit
> äusserlich sichtbaren Beschädigungen verweigern.

Das ist richtig und erspart Streit. Als wir noch eine Stammzustellerin 
der Post hatten, hat diese sogar von sich aus auf einen Schaden 
hingewiesen und gefragt - lange ist's her.

> Ansonsten kannst
> Du von niemanden Ersatz fürr Beschädigungen bekommen.

Das ist so pauschal erstmal falsch. Wenn ich als Privatkunde bei einem 
Händler kaufe (B2C), ist dieser komplett verantwortlich und hat Ersatz 
zu leisten. Wie das bei diversen Internet-Garagenhökern in der Praxis 
aussieht, ist leider eine andere Baustelle.

Was viele Leute nicht wissen: Der Frachtführer haftet nur gegenüber dem 
Absender, als Empänger hat man gegen diesen keinerlei Rechte.

Also generell: Sieht demoliert aus, Annahme verweigert!

von soso... (Gast)


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Manfred schrieb:
> Darf man Fragen als dämlich bezeichnen, wenn dumm nicht mehr genügt?

Natürlich darf man auch Witze über Dumme machen.
Sie gehören ja keiner Minderheit an :-)

von Harald W. (wilhelms)


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Michael schrieb:

> Wieso wurde der Tread verschoben?

Wen möchtest Du treten?

von wendelsberg (Gast)


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Michael schrieb:
> Immerhin weis man dass
> Paketfahrer im Zeitdruck sind und Pakete gerne in das Auto werfen und
> dabei Schaden nehmen können.

Naja, die Fahrer nehmen dabei selten Schaden.

wendelsberg

von wendelsberg (Gast)


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Michael schrieb:
> Beitrag "Paketaufschrift: "Bei Beschädigung Annahme des Paketes
> verweigern". Rechtlich zulässig?"
>
> War eine ganz legitime Frage und im richtigen Forum!

?????

Das einzig moegliche Forum hier ist offtopic. Dort haettest Du aber als 
Gast nicht schreiben koennen.

Richtig ist das aber immer noch nicht, rechtliche Fragen sind hier 
falsch.

wendelsberg

von Jemand (Gast)


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Hallo

Michael schrieb:
> War eine ganz legitime Frage und im richtigen Forum!

Falsches Satzzeichen, da gehört ein Fragezeichen hin.

Und wie Magnus schon richtig geschrieben hat:
Sei froh das dein Beitrag nur verschoben wurde, ich wenn ein 
deutschsprachiges Fototechnik Forum das sich vorrangig mit DSLR Kameras 
beschäftigt ;-) wo solche Berichte oder prinzipiell ähnlich Fragen 
selbst wenn sie sich viel näher am Forenthema (halt Kameras und Zubehör) 
halten rigoros und oft ziemlich überheblich bis anklagend vom Moderator 
gestoppt werden, aus welchen Grund auch immer aber der Ursprungsthread 
(mit den Namen des Autors und es besteht Anmeldezwang...) stehen 
gelassen wird.

Glaub mir -und all die anderen die meinen das hier viel gelöscht oder zu 
gemacht wird- hier wird im Bereich der Foren mit Sicherheit am meisten 
durchgehen gelassen.

Jemand

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Michael schrieb:
> Beitrag "Paketaufschrift: "Bei Beschädigung Annahme des Paketes
> verweigern". Rechtlich zulässig?
> War eine ganz legitime Frage und im richtigen Forum!
Welche kruder gedanklicher Winkelzug bringt dich auf diese Idee?
Ist das hier ein Forum, das Rechtsfragen behandelt?
In den unheimlich simplen Nutzungsbedingungen findet sich dieser 
Passus:
"Austausch über Themen aus dem Bereich Elektronik, Informatik, sowie 
Technik und Wissenschaft"
Es ist also keineswegs "Logistik" oder "Rechtslehre" aufgeführt.

> War eine ganz legitime Frage und im richtigen Forum!
Ich würde z.B. auch nicht erwarten, dass sich in einem Logistikforum 
eine sinnvolle und zielführende Diskussion zur "elektrischen Sicherheit 
von Funksteckdosen und anzuwendende harmonisierte Normen" führen ließe.

Insofern: ich könnte deinen fehlgestarteten Thread zwar irgendwohin 
verschieben, aber mir fällt auch nichts Besseres ein als das, wo er 
gerade ist.
Denn zu DHL oder zu UPS, DPD, Hermes oder sonstwohin, wo er eigentlich 
hingehört, kann ich ihn nicht verschieben.

von wendelsberg (Gast)


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Kann /dev/null nicht den Namen Hyde Park bekommen?
:-)

wendelsberg

von Qatarstrophe (Gast)


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Michael schrieb:
> Habe ein Paket bekommen bei dem der Absender draufgeschrieben hat: "Bei
> Beschädigung Annahme des Paketes verweigern".
>
> Ist dies überhaupt rechtlich zulässig?

- Solange es sich nicht um verbotene Schriften und Symbole handelt, ist 
es rechtlich absolut und zweifelsfrei zulässig. Du kannst schreiben was 
Du willst und Dich am Ende sogar dabei auf's Grundgesetz berufen.

- Ob eine Beschriftung, zusätzlich zu den notwendigen Versandaufklebern, 
den Bedingungen des Paketdienstes entspricht, kannst Du bei DHL, UPS & 
Co. erfragen. Das hat aber mit "rechtlich zulässig" dann nichts mehr zu 
tun und außer der möglichen Verweigerung, das Paket zu transportieren, 
hast Du keine Konsequenzen zu befürchten. Zumindest nicht durch das 
bloße Anbringen der Beschriftung.
Schreibst Du allerdings drauf: "Dieses Paket enthält eine Bombe!", 
ergibt sich inhaltlich ein anderer Sachverhalt.
Aber es ging ja um die Frage, ob das "draufschreiben" rechtlich zulässig 
ist.


Deine Frage wäre damit geklärt.

Was Du aber eigentlich fragen wolltest:

Hat die Beschriftung "Bei Beschädigung, Annahme des Paketes verweigern." 
rechtliche Relevanz im Bezug auf das Umtausch/Rückgabe/Gewährleistung?

Da lautet die Antwort: Nein!

Die Rechtslage ist klar und hat auch ohne diese Beschriftung Bestand.
Das Verweigern der Annahme im Falle eines beschädigten Paketes 
vereinfacht den Prozess etwas im Hinblick auf die Versandkosten und den 
Aufwand für den Rückversand, ist aber auch keine Voraussetzung.

Bei Kauf von einem gewerblichen Verkäufer:
Der Verkäufer ist für den Transport der Ware verantwortlich. Er muss 
dafür sorgen, dass die Ware unbeschädigt bei Dir ankommt. Ist das nicht 
der Fall, muss sich der Händler um Regulierung mit dem 
Paketdienstleister kümmern.
IMMER! Klauseln in den AGB, die den Gefahrenübergang anders definieren, 
sind unzulässig.

Bei Kauf von privat (ebay):
In diesem Fall trägst Du als Käufer das Risiko für den Transport.
Ist die Ware aufgrund eines Transportschadens beschädigt, muss sich der 
Käufer um Regulierung mit dem Paketdienst bemühen.
Auch hier ist weder die Annahmeverweigerung noch der schriftliche 
Hinweis darauf, Voraussetzung.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Michael schrieb:
> Habe ein Paket bekommen bei dem der Absender draufgeschrieben hat: "Bei
> Beschädigung Annahme des Paketes verweigern".
>
> Ist dies überhaupt rechtlich zulässig? Immerhin weis man dass
> Paketfahrer im Zeitdruck sind und Pakete gerne in das Auto werfen und
> dabei Schaden nehmen können.


Und der Retourenaufkleber liegt innen drin.

genial gemacht...
-Wenn ÜBERHAUPT noch einer mitkommt.

ggf kommt ein solches Paket in Deiner Abwesenheit an
und gilt als angenommen, wenn es in einem vorher angegebenen Ablageort
deponiert wird.
-Ohne Unterschrift aufs Pad.

: Bearbeitet durch User
von Hennes (Gast)


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Hallo

wendelsberg schrieb:
> Kann /dev/null nicht den Namen Hyde Park bekommen?


Ich finde die, wenn auch mit einen Augenzwinkern durch wendelsberg, 
gebrachte Idee gar nicht so schlecht.
Wird aber aus "Denkmalsschutz gründen" und eventuell (leider ist ja 
nichts so dämlich als das es nicht möglich wäre) wegen 
Urheberrechtsgründen aka "Eingetragenes Markenzeichen" wohl nur ein 
Wusch bleiben.

Aber das hätte auf jeden Fall was

Hennes

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Michael schrieb:
> Beitrag "Aufschrift: "Bei Beschädigung Annahme des Paketes verweigern". Rechtlich zulässig? [Endet: 28.11.]"
>
> War eine ganz legitime Frage und im richtigen Forum!

Nein, sie war im falschen Forum gestellt.

Mit "Ausbildung, Studium & Beruf" hat sie nichts zu tun - eigentlich ist 
sie in µC.net komplett falsch, wie Lothar schon darlegte.

Wenn man sie also überhaupt stehen lässt, dann in /dev/null/ - und genau 
dorthin habe ich sie verschoben.

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