Habe ein Paket bekommen bei dem der Absender draufgeschrieben hat: "Bei Beschädigung Annahme des Paketes verweigern". Ist dies überhaupt rechtlich zulässig? Immerhin weis man dass Paketfahrer im Zeitdruck sind und Pakete gerne in das Auto werfen und dabei Schaden nehmen können.
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Beitrag "Aufschrift: "Bei Beschädigung Annahme des Paketes verweigern". Rechtlich zulässig? [Endet: 28.11.]" War eine ganz legitime Frage und im richtigen Forum!
Michael schrieb: > Habe ein Paket bekommen bei dem der Absender draufgeschrieben hat: "Bei > Beschädigung Annahme des Paketes verweigern". Auch ohne Aufschrift solltest Du die Annahme eines Paketes mit äusserlich sichtbaren Beschädigungen verweigern. Ansonsten kannst Du von niemanden Ersatz fürr Beschädigungen bekommen.
Michael schrieb: > War [...] im richtigen Forum! Mit Sicherheit nicht. Sei froh dass dein Fred nur nach /dev/null und nicht nach Offtopic (wo du als Gast nicht schreibend teilnehmen kannst) verschoben wurde.
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Michael schrieb: > Ist dies überhaupt rechtlich zulässig? Darf man Fragen als dämlich bezeichnen, wenn dumm nicht mehr genügt? Harald W. schrieb: > Auch ohne Aufschrift solltest Du die Annahme eines Paketes mit > äusserlich sichtbaren Beschädigungen verweigern. Das ist richtig und erspart Streit. Als wir noch eine Stammzustellerin der Post hatten, hat diese sogar von sich aus auf einen Schaden hingewiesen und gefragt - lange ist's her. > Ansonsten kannst > Du von niemanden Ersatz fürr Beschädigungen bekommen. Das ist so pauschal erstmal falsch. Wenn ich als Privatkunde bei einem Händler kaufe (B2C), ist dieser komplett verantwortlich und hat Ersatz zu leisten. Wie das bei diversen Internet-Garagenhökern in der Praxis aussieht, ist leider eine andere Baustelle. Was viele Leute nicht wissen: Der Frachtführer haftet nur gegenüber dem Absender, als Empänger hat man gegen diesen keinerlei Rechte. Also generell: Sieht demoliert aus, Annahme verweigert!
Manfred schrieb: > Darf man Fragen als dämlich bezeichnen, wenn dumm nicht mehr genügt? Natürlich darf man auch Witze über Dumme machen. Sie gehören ja keiner Minderheit an :-)
Michael schrieb: > Immerhin weis man dass > Paketfahrer im Zeitdruck sind und Pakete gerne in das Auto werfen und > dabei Schaden nehmen können. Naja, die Fahrer nehmen dabei selten Schaden. wendelsberg
Michael schrieb: > Beitrag "Paketaufschrift: "Bei Beschädigung Annahme des Paketes > verweigern". Rechtlich zulässig?" > > War eine ganz legitime Frage und im richtigen Forum! ????? Das einzig moegliche Forum hier ist offtopic. Dort haettest Du aber als Gast nicht schreiben koennen. Richtig ist das aber immer noch nicht, rechtliche Fragen sind hier falsch. wendelsberg
Hallo Michael schrieb: > War eine ganz legitime Frage und im richtigen Forum! Falsches Satzzeichen, da gehört ein Fragezeichen hin. Und wie Magnus schon richtig geschrieben hat: Sei froh das dein Beitrag nur verschoben wurde, ich wenn ein deutschsprachiges Fototechnik Forum das sich vorrangig mit DSLR Kameras beschäftigt ;-) wo solche Berichte oder prinzipiell ähnlich Fragen selbst wenn sie sich viel näher am Forenthema (halt Kameras und Zubehör) halten rigoros und oft ziemlich überheblich bis anklagend vom Moderator gestoppt werden, aus welchen Grund auch immer aber der Ursprungsthread (mit den Namen des Autors und es besteht Anmeldezwang...) stehen gelassen wird. Glaub mir -und all die anderen die meinen das hier viel gelöscht oder zu gemacht wird- hier wird im Bereich der Foren mit Sicherheit am meisten durchgehen gelassen. Jemand
Michael schrieb: > Beitrag "Paketaufschrift: "Bei Beschädigung Annahme des Paketes > verweigern". Rechtlich zulässig? > War eine ganz legitime Frage und im richtigen Forum! Welche kruder gedanklicher Winkelzug bringt dich auf diese Idee? Ist das hier ein Forum, das Rechtsfragen behandelt? In den unheimlich simplen Nutzungsbedingungen findet sich dieser Passus: "Austausch über Themen aus dem Bereich Elektronik, Informatik, sowie Technik und Wissenschaft" Es ist also keineswegs "Logistik" oder "Rechtslehre" aufgeführt. > War eine ganz legitime Frage und im richtigen Forum! Ich würde z.B. auch nicht erwarten, dass sich in einem Logistikforum eine sinnvolle und zielführende Diskussion zur "elektrischen Sicherheit von Funksteckdosen und anzuwendende harmonisierte Normen" führen ließe. Insofern: ich könnte deinen fehlgestarteten Thread zwar irgendwohin verschieben, aber mir fällt auch nichts Besseres ein als das, wo er gerade ist. Denn zu DHL oder zu UPS, DPD, Hermes oder sonstwohin, wo er eigentlich hingehört, kann ich ihn nicht verschieben.
Kann /dev/null nicht den Namen Hyde Park bekommen? :-) wendelsberg
Michael schrieb: > Habe ein Paket bekommen bei dem der Absender draufgeschrieben hat: "Bei > Beschädigung Annahme des Paketes verweigern". > > Ist dies überhaupt rechtlich zulässig? - Solange es sich nicht um verbotene Schriften und Symbole handelt, ist es rechtlich absolut und zweifelsfrei zulässig. Du kannst schreiben was Du willst und Dich am Ende sogar dabei auf's Grundgesetz berufen. - Ob eine Beschriftung, zusätzlich zu den notwendigen Versandaufklebern, den Bedingungen des Paketdienstes entspricht, kannst Du bei DHL, UPS & Co. erfragen. Das hat aber mit "rechtlich zulässig" dann nichts mehr zu tun und außer der möglichen Verweigerung, das Paket zu transportieren, hast Du keine Konsequenzen zu befürchten. Zumindest nicht durch das bloße Anbringen der Beschriftung. Schreibst Du allerdings drauf: "Dieses Paket enthält eine Bombe!", ergibt sich inhaltlich ein anderer Sachverhalt. Aber es ging ja um die Frage, ob das "draufschreiben" rechtlich zulässig ist. Deine Frage wäre damit geklärt. Was Du aber eigentlich fragen wolltest: Hat die Beschriftung "Bei Beschädigung, Annahme des Paketes verweigern." rechtliche Relevanz im Bezug auf das Umtausch/Rückgabe/Gewährleistung? Da lautet die Antwort: Nein! Die Rechtslage ist klar und hat auch ohne diese Beschriftung Bestand. Das Verweigern der Annahme im Falle eines beschädigten Paketes vereinfacht den Prozess etwas im Hinblick auf die Versandkosten und den Aufwand für den Rückversand, ist aber auch keine Voraussetzung. Bei Kauf von einem gewerblichen Verkäufer: Der Verkäufer ist für den Transport der Ware verantwortlich. Er muss dafür sorgen, dass die Ware unbeschädigt bei Dir ankommt. Ist das nicht der Fall, muss sich der Händler um Regulierung mit dem Paketdienstleister kümmern. IMMER! Klauseln in den AGB, die den Gefahrenübergang anders definieren, sind unzulässig. Bei Kauf von privat (ebay): In diesem Fall trägst Du als Käufer das Risiko für den Transport. Ist die Ware aufgrund eines Transportschadens beschädigt, muss sich der Käufer um Regulierung mit dem Paketdienst bemühen. Auch hier ist weder die Annahmeverweigerung noch der schriftliche Hinweis darauf, Voraussetzung.
Michael schrieb: > Habe ein Paket bekommen bei dem der Absender draufgeschrieben hat: "Bei > Beschädigung Annahme des Paketes verweigern". > > Ist dies überhaupt rechtlich zulässig? Immerhin weis man dass > Paketfahrer im Zeitdruck sind und Pakete gerne in das Auto werfen und > dabei Schaden nehmen können. Und der Retourenaufkleber liegt innen drin. genial gemacht... -Wenn ÜBERHAUPT noch einer mitkommt. ggf kommt ein solches Paket in Deiner Abwesenheit an und gilt als angenommen, wenn es in einem vorher angegebenen Ablageort deponiert wird. -Ohne Unterschrift aufs Pad.
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Hallo wendelsberg schrieb: > Kann /dev/null nicht den Namen Hyde Park bekommen? Ich finde die, wenn auch mit einen Augenzwinkern durch wendelsberg, gebrachte Idee gar nicht so schlecht. Wird aber aus "Denkmalsschutz gründen" und eventuell (leider ist ja nichts so dämlich als das es nicht möglich wäre) wegen Urheberrechtsgründen aka "Eingetragenes Markenzeichen" wohl nur ein Wusch bleiben. Aber das hätte auf jeden Fall was Hennes
Michael schrieb: > Beitrag "Aufschrift: "Bei Beschädigung Annahme des Paketes verweigern". Rechtlich zulässig? [Endet: 28.11.]" > > War eine ganz legitime Frage und im richtigen Forum! Nein, sie war im falschen Forum gestellt. Mit "Ausbildung, Studium & Beruf" hat sie nichts zu tun - eigentlich ist sie in µC.net komplett falsch, wie Lothar schon darlegte. Wenn man sie also überhaupt stehen lässt, dann in /dev/null/ - und genau dorthin habe ich sie verschoben.