Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Ing-Titel ohne akademisches Studium?


von Gesetzgeber (Gast)


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Beim OEM fällt mir öfters auf, dass sich Techniker oder Meister auf 
einer >EG12 Stelle gerne Ingenieur (z.B. Qualitätsingenieur) nennen. Ist 
das so rechtens? Vor allem wird dann bei XING oder Linked in 
Qualitätsingenieur als Position hinterlegt, obwohl nie eine Uni oder 
Hochschule besucht wurde.

: Gesperrt durch Moderator
von (prx) A. K. (prx)


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Auf Deutschland bezogen, oder International? In D ist der Begriff 
"Ingenieur" geschützt, im englischen Sprachraum nicht.

von Hallöchen (Gast)


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Wer ist OEM?

von NT-AUTORITÄT\SYSTEM (Gast)


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Kommt aus dem Englischen, da ist jeder ein "Engineer". Obwohl das 
übersetzt eigentlich nur soviel wie "Maschinist" heißt. Bin studierter 
Informatiker und dürfte mich laut Zeugnis auch "Ingenieur" nennen, mache 
es aber nicht. Laut Stelle bin ich ein "Engineer Software", nenne mich 
aber selbst Softwareentwickler.

Ingenieur als Titel gibts in Deutschland übrigens gar nicht.

von DasAuto (Gast)


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Gesetzgeber schrieb:
> Beim OEM fällt mir öfters auf, dass sich Techniker oder Meister auf
> einer >EG12 Stelle gerne Ingenieur (z.B. Qualitätsingenieur) nennen. Ist
> das so rechtens? Vor allem wird dann bei XING oder Linked in
> Qualitätsingenieur als Position hinterlegt, obwohl nie eine Uni oder
> Hochschule besucht wurde.

Hast du sonst nichts im Leben zu tun als andere Profile zu stalken? Wenn 
ein Techniker kann was du nach einem Studium kannst, hast du etwas 
falsch gemacht.

Beitrag #6529823 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Jo S. (Gast)


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NT-AUTORITÄT\SYSTEM schrieb:
> Kommt aus dem Englischen, da ist jeder ein "Engineer". Obwohl das
> übersetzt eigentlich nur soviel wie "Maschinist" heißt.

Eigentlich Motorist.  :)

> Bin studierter Informatiker und dürfte mich laut Zeugnis
> auch "Ingenieur" nennen,

Auch Biologen.  :)

Ingenium = Schöpfer

Die Berufsbezeichnung Ingenieur ist nach Länderrecht geschützt. Jedes 
Bundesland handhabt das etwas anders.

Beitrag #6529839 wurde von einem Moderator gelöscht.
von NT-AUTORITÄT\SYSTEM (Gast)


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Jo S. schrieb:
> Die Berufsbezeichnung Ingenieur ist nach Länderrecht geschützt. Jedes
> Bundesland handhabt das etwas anders.

Habe gehört, man kann einfach in ein Bundesland gehen, laut dessen 
Gesetz man sich Ingenieur nennen darf, sich dafür eine Bescheinigung 
ausstellen lassen und diese wird dann auch von den übrigen Bundesländern 
anerkannt.

von Jo S. (Gast)


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Gesetzgeber schrieb:
> dass sich Techniker oder Meister auf
> einer >EG12 Stelle gerne Ingenieur (z.B. Qualitätsingenieur) nennen. Ist
> das so rechtens?

Unternehmensintern könnte das möglich sein, bei höheren Positionen 
wurden intern die Bezeichnungen Ingenieur und Oberingenieur an Personen 
vergeben, die z.B. Meister oder Techniker waren. Das sind aber Altfälle.

Vor allem wird dann bei XING oder Linked in
> Qualitätsingenieur als Position hinterlegt, obwohl nie eine Uni oder
> Hochschule besucht wurde.

Die öffentliche Verwendung ist nicht zulässig, ist eine Straftat.

Auch Begriffe wie Arzt, Rechtsanwalt, Studienrat, etc. sind gesetzlich 
geschützt.

Lustig: Deutsche Ärzte waren bei einem Kongress im EU-Ausland. Dort 
wurde der dt. "Dr. med." nicht als akad. Grad anerkannt. Die Ärzte 
wurden angezeigt und bestraft. Nun gibt es eine EU weite Einigung, daß 
dt. Ärzte erst nach Abschluß der Facharztweiterbildung den Grad Dr. med. 
verwenden dürfen. In D gilt die alte Regel noch. Ärzte haben eine 
mächtige Lobby.  ;)

von Jo S. (Gast)


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NT-AUTORITÄT\SYSTEM schrieb:
> Jo S. schrieb:
>> Die Berufsbezeichnung Ingenieur ist nach Länderrecht geschützt. Jedes
>> Bundesland handhabt das etwas anders.
>
> Habe gehört, man kann einfach in ein Bundesland gehen, laut dessen
> Gesetz man sich Ingenieur nennen darf, sich dafür eine Bescheinigung
> ausstellen lassen und diese wird dann auch von den übrigen Bundesländern
> anerkannt.

Weiß ich nicht und glaube es auch nicht.

Ab 1990 gab es eine Übergangsfrist für Absolventen von Ingenieurschulen 
in der DDR. Das waren Fachschulen, vergleichbar mit den Technikerschulen 
in der BRD. Sie brauchten ein paar Jahre Berufspraxis und konnten sich 
dann als Ing.(FH) bezeichnen.
Techniker aus dem Westen nutzten die Möglichkeit, um billig an den 
"Ing." zu kommen. Sie beteiligten sich formal z.B. an einem Ing.-Büro im 
Beitrittsgebiet, waren aber dort nicht tatsächlich tätig. Nach ein paar 
Jahren (Mindestzeit) bezahlten sie dem IB Inhaber ein paar tausend Mark 
für die Bestätigung, daß sie dort als Ing. gearbeitet haben. Im westl. 
Bundesland erhielten sie dann eine amtliche Anerkennung zum Ing.(FH). Im 
öffentlichen Dienst wurden sie entsprechend eingestuft und bezahlt.

Vielleicht meint der "Fadenöffner" so etwas.  ?

Beitrag #6529884 wurde von einem Moderator gelöscht.
von tt2t (Gast)


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Jo S. schrieb:
> Lustig: Deutsche Ärzte waren bei einem Kongress im EU-Ausland. Dort
> wurde der dt. "Dr. med." nicht als akad. Grad anerkannt. Die Ärzte
> wurden angezeigt und bestraft. Nun gibt es eine EU weite Einigung, daß
> dt. Ärzte erst nach Abschluß der Facharztweiterbildung den Grad Dr. med.
> verwenden dürfen.

Belege?

von Manuel X. (vophatec)


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Jo S. schrieb:
> Die öffentliche Verwendung ist nicht zulässig, ist eine Straftat.

Ja das hätten die Ing immer gerne das es eine Straftat ist. Ist aber 
dann doch nur eine OWi.

Naja. Wenn man nix besseres zu tun hat als auf seine Titel abzufahren...

von Sternschnuppe (Gast)


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Bei OEM‘s wird selten nach Können, sondern eher nach Vitamin B 
ausgewählt. Da wird Papis kleiner Techniker dem Uni-Ingenieur bevorzugt.

von Technischer Techniker (Gast)


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Sternschnuppe schrieb:
> Bei OEM‘s wird selten nach Können, sondern eher nach Vitamin B
> ausgewählt. Da wird Papis kleiner Techniker dem Uni-Ingenieur bevorzugt.

Naja in Österreich gibt es ja noch diesen HTL Ing., darf sich in Bayern 
auch Ing nennen.
Kenne auch einige Techniker, die sich bla bla ing. schimpfen, 
normalerweise sollte man das melden, denn per Gesetzt geht das ja nicht.
Beim Betriebswirt ist das ja nicht geschützt, will das ja nix wird.

von Linda (Gast)


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DasAuto schrieb:
> Wenn
> ein Techniker kann was du nach einem Studium kannst, hast du etwas
> falsch gemacht.

Oder der Techniker etwas richtig?

von Linda (Gast)


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M&M (Moslem Murat) schrieb im Beitrag #6529839:
> Es gibt nur einen Schöpfer und der ist Allah

Woher weißt du das?
Wie kannst du es beweisen?

von michael_ (Gast)


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Jo S. schrieb:
> Ab 1990 gab es eine Übergangsfrist für Absolventen von Ingenieurschulen
> in der DDR. Das waren Fachschulen, vergleichbar mit den Technikerschulen
> in der BRD. Sie brauchten ein paar Jahre Berufspraxis und konnten sich
> dann als Ing.(FH) bezeichnen.

???
Es gab Fachschulen UND Ingenieurschulen.
Wenn man Ingenieur war und paar Jahre im Fachgebiet tätig war, konnte 
man sich dann Dipl.-Ing. (FH) nennen.
Bestimmte Fachgebiete wurden generell nicht anerkannt.

von NT-AUTORITÄT\SYSTEM (Gast)


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Was ist denn nun, wenn einen eine Firma unter der Berufsbezeichnung 
"Ingenieur" einstellen will, obwohl man laut Gesetz diesen Titel nicht 
führen dürfte? Ist man dann verpflichtet, das Jobangebot abzulehnen bzw 
zu kündigen, wenn es bereits besteht, sofern der AG den Vertrag nicht 
ändern will?

von Nautilus (Gast)


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michael_ schrieb:
> konnte
> man sich dann Dipl.-Ing. (FH) nennen
Das ist fast richtig. Man konnte in dem neuen Bundesland, in dem sich 
die Ing.-Schule befunden hatte einen Antrag bei der Landesregierung 
stellen, die nach eingehender Prüfung und der Zahlung eines 
dreistelligen DM-Betrages dann eine Urkunde ausgestellt hat. Erst dann 
durfte man sich so nennen.

von michael_ (Gast)


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Nautilus schrieb:
> die nach eingehender Prüfung und der Zahlung eines
> dreistelligen DM-Betrages dann eine Urkunde ausgestellt hat.

Unsinn!
Nicht dreistellig.

von michael_ (Gast)


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NT-AUTORITÄT\SYSTEM schrieb:
> Laut Stelle bin ich ein "Engineer Software", nenne mich
> aber selbst Softwareentwickler.

Das ist eine Stellenbezeichnung.
Wenn du aber in eine Milchviehanlage wechselst und du dort die 
Milch-Computer betreust, wie nennst du dich dann?

Milch-Kuhscheiße-Ing. :-)
Obwohl du da mehr verdienst.

von Gustl B. (gustl_b)


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Jo S. schrieb:
> Lustig: Deutsche Ärzte waren bei einem Kongress im EU-Ausland. Dort
> wurde der dt. "Dr. med." nicht als akad. Grad anerkannt. Die Ärzte
> wurden angezeigt und bestraft. Nun gibt es eine EU weite Einigung, daß
> dt. Ärzte erst nach Abschluß der Facharztweiterbildung den Grad Dr. med.
> verwenden dürfen. In D gilt die alte Regel noch. Ärzte haben eine
> mächtige Lobby.  ;)

Welche alte Regel? Auch in D darf ein Arzt nur den Dr. an sein Türschild 
schreiben wenn er auch promoviert hat. Viele Ärzte sind daher keine Dr. 
med.

Beitrag #6530003 wurde von einem Moderator gelöscht.
von michael_ (Gast)


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Technikervolldeppendetektor schrieb im Beitrag #6530003:
> wenn ich einen sehe, dann gebe ich das an die polizei weiter.

Kennst du das, mit Ein Streifen, Zwei Streifen, Drei Streifen ...?

von klausi (Gast)


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michael_ schrieb:
> Kennst du das, mit Ein Streifen, Zwei Streifen, Drei Streifen ...?

Adi das?!

Es gab mal einen, der sich irgendwie selbst den Reichskanzler Titel 
verlieh.

von Ntldr -. (ntldr)


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NT-AUTORITÄT\SYSTEM schrieb:
> Was ist denn nun, wenn einen eine Firma unter der Berufsbezeichnung
> "Ingenieur" einstellen will, obwohl man laut Gesetz diesen Titel nicht
> führen dürfte? Ist man dann verpflichtet, das Jobangebot abzulehnen bzw
> zu kündigen, wenn es bereits besteht, sofern der AG den Vertrag nicht
> ändern will?

Nö. Dann bist du zwar unter der Stellenbezeichnung "Ingenieur" 
eingestellt, darfst aber den Titel "Ingenieru" nicht öffentlich führen. 
Wie deine Firma das intern regelt, ist nicht relevant. Toll wird es dann 
bei Visitenkarten, da du dich nach außen hin ja nicht als Ingenieur 
vorstellen darfst.

Die einfache Lösung das ist einfach die englische Bezeichnung zu 
verwenden. Engineer ist nämlich nicht geschützt, wodurch sich jeder so 
nennen darf. Software Engineer darf z.B. jeder sein (sogar völlig ohne 
Ahnung von Software). Softwareingenieur aber nicht.

von Schukostecker (Gast)


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Ntldr -. schrieb:
> Dann bist du zwar unter der Stellenbezeichnung "Ingenieur" eingestellt,
> darfst aber den Titel "Ingenieru" nicht öffentlich führen. Wie deine
> Firma das intern regelt, ist nicht relevant. Toll wird es dann bei
> Visitenkarten, da du dich nach außen hin ja nicht als Ingenieur
> vorstellen darfst.

Das sind ja echte Probleme in Deutschland und erklärt aber auch warum 
sich viele überlegen wegzugehen.

von Festplattenauswuchter (Gast)


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von H. B. (Gast)


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NT-AUTORITÄT\SYSTEM schrieb:
> Was ist denn nun, wenn einen eine Firma unter der Berufsbezeichnung
> "Ingenieur" einstellen will, obwohl man laut Gesetz diesen Titel nicht
> führen dürfte? Ist man dann verpflichtet, das Jobangebot abzulehnen bzw
> zu kündigen, wenn es bereits besteht, sofern der AG den Vertrag nicht
> ändern will?

Deshalb steht in fast allen Stellenausschreibungen ".... oder 
vergleichbare Ausbildung" und "idealerweise ...Jahr Berufserfahrung, 
Kenntnisse/praktische Erfahrung in ...."
Ich kenne Techniker die seit Jahren als Hardwareentwickler arbeiten und 
sich vor keinem Ingenieur verstecken brauchen.
Klar zählen in manchen Unternehmen auch Titel, besonders wenn es um 
Personalverantwortung/Führung geht, aber den meisten ist viel wichtiger 
was man kann (was das Unternehmen weiterbringt) und nicht was auf der 
Visitenkarte unter dem Namen steht.

von Leierkastenonkel (Gast)


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Gesetzgeber schrieb:
> Beim OEM fällt mir öfters auf, dass sich Techniker oder Meister auf
> einer >EG12 Stelle gerne Ingenieur (z.B. Qualitätsingenieur) nennen. Ist
> das so rechtens?

Klar, von einen 'König des Labors' wird ja auch nicht erwartet, das er 
offiziell gekrönt wurde; es genügt das er sich als selbiger aufführt. 
:-)

Zur Ausführung von Ingenieursarbeiten benötigt man  nicht unbedingt ein 
Ingenieursstudium, gelegentlich ist es sogar hinderlich. So schwer wie 
sich manche Vollblutakademiker mit Werk- und Messzeug abmühen:

https://www.youtube.com/watch?v=plhlEsT_KiM

Beitrag #6530130 wurde von einem Moderator gelöscht.
von 0816 (Gast)


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Dann gibt es noch die technischen Betriebswirte. Techniker und Meister 
die nach einem Kurs meinen, sie seien mit einem Master gleichgestellt.

von René H. (mumpel)


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In Deutschland wird ohnehin zuviel wert auf Titel gelegt, 
jahrzehntelange Berufserfahrung zählt nicht mehr. Das war "früher" mal 
anders, da musste man sich in manchen Berufen hocharbeiten (deshalb gab 
es kaum junge Chefs/Führungskräfte).

von Thomas1 (Gast)


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Es gibt nach IngG wenige Ausnahmen. Ein Betriebsführerlehrgang an einer 
Bergschule ist für Techniker möglich. Danach darf man sich Ing. nennen. 
Akademisch ist dann aber nix.

https://www.fwt-clz.de/ingenieurausbildung/

von Np R. (samweis)


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Jo S. schrieb:
>> auch "Ingenieur" nennen,
>
> Auch Biologen.  :)
Biologen sind Naturwissenschaftler und damit keine Ingenieure.

Jo S. schrieb:
> Lustig: Deutsche Ärzte waren bei einem Kongress im EU-Ausland. Dort
> wurde der dt. "Dr. med." nicht als akad. Grad anerkannt. Die Ärzte
> wurden angezeigt und bestraft.
Bullshit.
Ein altes Märchen, das mal wieder grundlegendes Unverständnis des Sinns 
der akademischen Grade und des Unterschieds zu Berufsbezeichnungen 
zeigt.

Wie viele Märchen hat allerdings auch dieses einen wahren Kern: Nämlich 
den, dass der deutsche Dr. med. in vielen Ländern nicht _als Nachweis 
der Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten_ anerkannt wird. Denn 
dieser Nachweis ist eigentlich der Sinn des Dr.-Grades, und die 
"Hausarbeit", die in D bei Medizinern als Diss. akzeptiert wird, lässt 
auf solche Fähigkeiten keinen Rückschluss zu.
"In Folge des in den meisten Fällen geringen akademischen Niveaus 
medizinischer Dissertationen erkennt das European Research Council (ERC) 
den deutschen „Dr. med.“ nicht als Ph.D.-Äquivalent an."
Quelle: Wikipedia

Das hat aber gar nichts mit "angezeigt und bestraft" zu tun oder mit § 
132a StGB.

Beitrag #6530470 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Schukostecker (Gast)


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H. B. schrieb:
> Ich kenne Techniker die seit Jahren als Hardwareentwickler arbeiten und
> sich vor keinem Ingenieur verstecken brauchen.

Kenne ich ebenfalls. Ein Kunde, der ein technisches Problem hat, schätzt 
in erster Linie einen kompetenten Ansprechpartner. Titel sind nicht das 
wofür er bezahlt.

Oder auch den umgekehrten Fall: Ingenieure, an denen die letzten 30 
Jahre an technischen Innovationen spurlos vorbei gegangen sind und sich 
beim Kunden lächerlich machen. Das ist sicher nicht die Regel, kommt 
aber häufiger vor.

Beitrag #6530491 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Nautilus (Gast)


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michael_ schrieb:
> Unsinn!
> Nicht dreistellig.

In Thüringen hat der Spaß 120.- DM gekostet.

von Percy N. (vox_bovi)


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Np R. schrieb:
> Denn dieser Nachweis ist eigentlich der Sinn des Dr.-Grades, und die
> "Hausarbeit", die in D bei Medizinern als Diss. akzeptiert wird, lässt
> auf solche Fähigkeiten keinen Rückschluss zu.

Könnte das damit zusammenhängen, dass es bei Medizinern üblich ist, 
bereits während des Studiums zu promovieren, während bei anderen 
Studiengängen ein abgeschlossenes Studium voraus gesetzt wird?

Btw: so richtig bedeutsam scheint das allerdings nicht zu sein; 
bekanntlich hat Annette Schavan nicht nur durch eine ungültige 
interdisziplinäre Promotion ihre Studien nicht abgeschlossen, sondern 
auch noch ein Amt im höheren Dienst des Auswärtigen Amtes angetreten, 
obwohl sie als höchsten Bildungsabschluss lediglich ein Abitur 
aufzuweisen hatte.

von Leierkastenonkel (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Btw: so richtig bedeutsam scheint das allerdings nicht zu sein;
> bekanntlich hat Annette Schavan nicht nur durch eine ungültige
> interdisziplinäre Promotion ihre Studien nicht abgeschlossen, sondern
> auch noch ein Amt im höheren Dienst des Auswärtigen Amtes angetreten,
> obwohl sie als höchsten Bildungsabschluss lediglich ein Abitur
> aufzuweisen hatte.

Bildungabschluss ungleich Bildung, das ihr der Doktorgrad wegen 
Formfehler aberkannt wurde, beudet nicht, das die gute Frau keinene 
excellente Hochschul-Ausbildung genoss und hervorragende 
wissenschaftliche wie verwaltungstechnische Arbeit ablieferte.

Ganz im Unterschied zu manchen gescheiterten Existenzen, die trotz 
geschenkter Universitärer Ausbildung ihre Leben und 
Leistungsvermögennicht im Griff haben.

von Percy N. (vox_bovi)


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Leierkastenonkel schrieb:
> Formfehler

Ja, wahrscheinlich hätte sie diesen Formfehler leicht vermeiden können, 
wenn sie "Abschrift" darüber geschrieben hätte. Immerhin gab es keinen 
Ärger wegen der jedenfalls inzwischen verjährten unwahren 
eidesstattlichen Versicherung.
Was für ein Wirbel um eine Petitesse!

Immerhin ist das Vergehen der Unteeue noch nicht verjährt, das 
Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes durch ihre Bestallung begangen haben 
könnten.
Aber keine Sorge, in Deutschland schleppt man lieber Greise vor das 
Jugendgericht, auf dass man förderlich auf die Entwicklung ihres 
Charakters einwirke. Oder ging es doch nur um das Spektakel?

: Bearbeitet durch User
von Leierkastenonkel (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Oder ging es doch nur um das Spektakel?

Ja, ich glaube dem Percy geht es nur um das Spektakel und nicht um 
seriöse Diskussion zum Thema "Ing-Titel ohne akademisches Studium".

von Thomas1 (Gast)


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Thomas1 schrieb:
> Es gibt nach IngG wenige Ausnahmen. Ein Betriebsführerlehrgang an einer
> Bergschule ist für Techniker möglich. Danach darf man sich Ing. nennen.
> Akademisch ist dann aber nix.
>
> https://www.fwt-clz.de/ingenieurausbildung/


Was meint ihr dazu?

von Schukostecker (Gast)


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Thomas1 schrieb:
> Thomas1 schrieb:
>> Es gibt nach IngG wenige Ausnahmen. Ein Betriebsführerlehrgang an einer
>> Bergschule ist für Techniker möglich. Danach darf man sich Ing. nennen.
>> Akademisch ist dann aber nix.
>>
>> https://www.fwt-clz.de/ingenieurausbildung/
>
> Was meint ihr dazu?

Schon alleine die Tatsache, dass es ein Ingenieurgesetz gibt, spricht 
Bände über dieses merkwürdige Land.

von Percy N. (vox_bovi)


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Schukostecker schrieb:
> Schon alleine die Tatsache, dass es ein Ingenieurgesetz gibt, spricht
> Bände über dieses merkwürdige Land.

Findest Du das Seilbahngesetz von MV sinnvoller?

von Alter Hase (Gast)


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Np R. schrieb:
> Wie viele Märchen hat allerdings auch dieses einen wahren Kern: Nämlich
> den, dass der deutsche Dr. med. in vielen Ländern nicht _als Nachweis
> der Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten_ anerkannt wird. Denn
> dieser Nachweis ist eigentlich der Sinn des Dr.-Grades, und die
> "Hausarbeit", die in D bei Medizinern als Diss. akzeptiert wird, lässt
> auf solche Fähigkeiten keinen Rückschluss zu.

Ein ehemaliger Kollege hat das mal ganz einfach aber provokativ so 
formuliert: es gibt einen Onkel Doktor und es gibt einen Herrn Doktor;-)

Na ja, ob Mediziner die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten 
brauchen?
Ich glaube eher nicht, daher ist eine Promotion m.E. da auch nicht 
wirklich vergleichbar.

Bei Naturwissenschaftlern / Ingenieuren passt die Definition schon 
besser.

Was die Plagiatsaffären angeht - meines Wissens unterschreibt man dafür 
dass die Arbeit eigenständig erstellt wurde. Alles andere ist eindeutig 
als Zitat zu kennzeichnen.

von Leierkastenonkel (Gast)


Angehängte Dateien:

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Alter Hase schrieb:
> Was die Plagiatsaffären angeht - meines Wissens unterschreibt man dafür
> dass die Arbeit eigenständig erstellt wurde. Alles andere ist eindeutig
> als Zitat zu kennzeichnen.

Naja Schavan hat ja ihre Arbeit zweifellos selbstständig erstellt, ihr 
wird jetzt zum Problem das sie eine allgemein verbreitete Meinung nicht 
auf den Erstnenner referenziert. Beispiel im Anhang.

Bei Elektrotechnikern wäre das so etwas als wenn man schreiben würde 
"Ohm hat als erster experimentell einen Zusammang zwischen elektrischen 
Strom und Spannung an einem Draht ermittelt" ohne dabei anzugeben wär 
nun als Erster ein solche Darstellung des Ohmschen Werkes gegeben hat.

Das PNG ist aus: https://schavanplag.wordpress.com/2012/07/26/seite-100/

Beitrag #6531015 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Alter Hase (Gast)


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Leierkastenonkel schrieb:
> Naja Schavan hat ja ihre Arbeit zweifellos selbstständig erstellt, ihr
> wird jetzt zum Problem das sie eine allgemein verbreitete Meinung nicht
> auf den Erstnenner referenziert. Beispiel im Anhang.
>
> Bei Elektrotechnikern wäre das so etwas als wenn man schreiben würde
> "Ohm hat als erster experimentell einen Zusammang zwischen elektrischen
> Strom und Spannung an einem Draht ermittelt" ohne dabei anzugeben wär
> nun als Erster ein solche Darstellung des Ohmschen Werkes gegeben hat.

Das trifft es m.E. auf den Punkt. Die Geisteswissenschaftler haben es 
schwer "wirklich neues" zu publizieren.

In der Forschung gibt es da mehr Spielraum.

Sei's drum - die Regeln beim Einreichen der Doktorarbeit sind eigentlich 
bekannt.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Gesetzgeber schrieb:
> Vor allem wird dann bei XING oder Linked in Qualitätsingenieur als
> Position hinterlegt, obwohl nie eine Uni oder Hochschule besucht wurde.
Ja, da sieht man allem voran, was man auf die dort hinterlegten 
Informationen geben kann.

von Jo S. (Gast)


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Genau!  :)

Auf XING oder Linked etc. sollte man keine geschützte Berufsbezeichnung 
und keinen akad. Grad angeben, wenn man die Voraussetzungen nicht hat. 
Das gilt auch für Visitenkarten. § 132 Strafgesetzbuch. Jeder Fall ist 
eine eigene Straftat, die Strafe wird addiert. Falsche Angaben in Xing 
und Linked sind bereits 2 Straftaten mit doppelter Strafe. 200 eMails 
mit falschen Angaben verschicken und es wird richtig teuer.  :)

Beitrag #6531114 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Jo S. (Gast)


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Für nicht ausgelastete Abmahnanwälte wäre das ein neues, lukratives 
Betätigungsfeld.  ;)

Übrigens, "Ing.-Titel" was soll das sein?

von Jo S. (Gast)


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Trans Bettina schrieb im Beitrag #6531114:
> gibt es eigenetlich eine online anzeige oder per email?

Bei einfachen Delikten ist das möglich. Polizei ist Ländersache. Guckst 
du dort.

von Percy N. (vox_bovi)


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Leierkastenonkel schrieb:
> Naja Schavan hat ja ihre Arbeit zweifellos selbstständig erstellt, ihr
> wird jetzt zum Problem das sie eine allgemein verbreitete Meinung nicht
> auf den Erstnenner referenziert. Beispiel im Anhang.

Das ist nicht "eine allgemein verbreitete Meinung", sondern die 
allenfalls leicht paraphrasiertte Wiedergabe einer fremden Formulierung.
Man kann diese Paraphrase auch als Versuch der Tarnung eines Plagiats 
auffassen.

Beitrag #6531129 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6531142 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6531149 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6531152 wurde von einem Moderator gelöscht.
von DCF 77 (Gast)


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Jo S. schrieb:
> Lustig: Deutsche Ärzte waren bei einem Kongress im EU-Ausland. Dort
> wurde der dt. "Dr. med." nicht als akad. Grad anerkannt. Die Ärzte
> wurden angezeigt und bestraft. Nun gibt es eine EU weite Einigung, daß
> dt. Ärzte erst nach Abschluß der Facharztweiterbildung den Grad Dr. med.
> verwenden dürfen. In D gilt die alte Regel noch. Ärzte haben eine
> mächtige Lobby.  ;)

Stimmt, das hat meines Wissens aber wenig mit der Facharztweiterbildung 
zu tun, sondern dass die Arzt-Doktorarbeiten in DE sehr lasch sind und 
meist mit 60 bis 100 Seiten abgetan sind und meist nur statistische 
Auswertungen beinhalten. Von Februar bis November kamen so und so viele 
mit solchen Krankheiten in die Notaufnahme. Teilweise schreiben mehrere 
Leute an einer Doktorarbeit. In anderen Fächern undenkbar.
Wer eine umfassende Doktorarbeit mit 200 bis 400 Seiten abgibt und sein 
Thema tiefgründig bearbeitet, darf sich auch im Ausland Dr. med. nennen.

von H. B. (Gast)


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Jo S. schrieb:
> Genau!  :)
>
> Auf XING oder Linked etc. sollte man keine geschützte Berufsbezeichnung
> und keinen akad. Grad angeben, wenn man die Voraussetzungen nicht hat.
> Das gilt auch für Visitenkarten. § 132 Strafgesetzbuch. Jeder Fall ist
> eine eigene Straftat, die Strafe wird addiert. Falsche Angaben in Xing
> und Linked sind bereits 2 Straftaten mit doppelter Strafe. 200 eMails
> mit falschen Angaben verschicken und es wird richtig teuer.  :)

Das ist so nicht ganz korrekt.
In §132 StGB / §132a StGB wird der Ingenieur nicht explizit genannt.

In Absatz 1 wird jedoch auf die "akademischen Grade" eingegangen:

(1) Wer unbefugt

1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, 
akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,

Akademische Grade sind Abschlussbezeichnungen, die von dazu berechtigten 
Hochschulen nach einem abgeschlossenen Studium aufgrund einer 
erfolgreichen Prüfung vergeben werden und durch eine Urkunde 
dokumentiert werden (Graduierung).

Akademische Grade sind z.B.

    „Doktor“ (Dr.)
    „Ehrendoktor“ (Dr. h.c.)
    Assessor
    alle formen des Diploms
        „Diplom-Ingenieur“ (Dipl.Ing.)
        „Diplom-Kaufmann“ (Dipl.-Kaufm.)
        „Diplom-Jurist“ (Professor (Prof.).
    Bachelor-Abschlüsse
        Bachelor of Arts (B.A.)
        Bachelor of Science (B.Sc)
        Bachelor of Engineering (E.Eng)
        Bachelor of Law (LL.B)
    Master-Abschlüsse
        Master of Arts (M.A.)
        Master of Science (M.Sc)
        Master of Engineering (M.Eng)
        Master of Laws (LL.M)


Den Schutz der Berufsbezeichnung "Ingenieur" regeln die 
Ingenieurgesetze.
Sie sind Ländersache. Das bedeutet, es gibt deutschlandweit 16 
verschiedene Ingenieurgesetze. Sie regeln, welche Voraussetzungen 
erfüllt sein müssen, um die Berufsbezeichnung überhaupt führen zu 
dürfen.

Beitrag #6531194 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6531204 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6531214 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6531220 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6531223 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6531227 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6531251 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Jo S. (Gast)


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jetzt sind wir aber vom Thema weit abgekommen, oder  ;)

Beitrag #6531261 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6531276 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6531280 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6531281 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6531282 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6531358 wurde von einem Moderator gelöscht.
von René H. (mumpel)


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Jo S. schrieb:
> Für nicht ausgelastete Abmahnanwälte wäre das ein neues, lukratives
> Betätigungsfeld.  ;)

Mit welcher Begründung? Wo ist der Wettbewerbsverstoß? Wenn sich ein 
Arbeitnehmer als Ingenieur ausgibt kann kein Abmahnanwalt etwas 
ausrichten. Denn ein Abmahnanwalt kann nur Wettbewerbsverstöße abmahnen, 
und auch nur wenn er dafür mandatiert wurde. Und ob ein Arzt mit seiner 
Arztpraxis einen (Wettbewerbs)Vorteil erlangt wenn er sich "Dr. med" 
nennt statt nur "Dr." möchte ich bezweifeln (die meisten Bürger kennen 
die Unterschiede noch nicht einmal), und wenn er dadurch eine 
Chefarztstelle bekommt hat das mit Wettbewerbsrecht absolut nichts zu 
tun. Also sind Abmahnanwälte hier raus.

von Leierkastenonkel (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Leierkastenonkel schrieb:
>> Naja Schavan hat ja ihre Arbeit zweifellos selbstständig erstellt, ihr
>> wird jetzt zum Problem das sie eine allgemein verbreitete Meinung nicht
>> auf den Erstnenner referenziert. Beispiel im Anhang.
>
> Das ist nicht "eine allgemein verbreitete Meinung", sondern die
> allenfalls leicht paraphrasiertte Wiedergabe einer fremden Formulierung.

Das ist doch das selbe, eine Wiedergabe einer allgemein bekannten 
Feststellung mit eigenen Worten = 'leicht textuell veränderte Wiedergabe 
einer fremden Formulierung'.
Das Jung mit Freud brach, ist eigentlich jedem bekannt, der sich 
wenigstens ansatzweise mit der Geschichte der Psychoanalyse beschäftigt. 
Und das Werk in dem Jung seine Ansichten zur Libido publizierte erschien 
mehr als ein halbes Jahrhundert vor der Doktorarbeit, da ist es IMHO 
sehr unwahrscheinlich das es hier zu einem absichtlichen Diebstahl 
geistigen Eigentums gekommen ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Carl_Gustav_Jung#Beziehung_zu_Freud im 8. 
Absatz

> Man kann diese Paraphrase auch als Versuch der Tarnung eines Plagiats
> auffassen.

Kann man, muss man aber nicht.
Und wenn, dann ist es lediglich eine "Auffassung" aber nicht der Beweis 
eines Plagiats. Wenn sich einer 'Verdächtig verhält', dann heisst es 
noch lange nicht, das er tatsächlich eine Tat begangen hat. Ansonsten 
wären wir wieder in den Zeiten des Generalverdachtes, wo bspw. allein 
das Abhören ausländischer Rundfunkstationen zum Indiz der 
Spionagetätigkeit aufgebauscht wurde. Oder das Tragen einer 
'nichtkonformen' Haartracht ('Langhaarige Beatnicks') zu Massregelungen 
führte, weil 'nur Gammler und Assoziale lange Haare trügen'.

von René H. (mumpel)


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Percy N. schrieb:
> in Deutschland schleppt man lieber Greise vor das Jugendgericht

Das ist mir neu. Ich wusste nicht, dass alte Menschen vors Jugendgericht 
müssen. Das passiert nur wenn sich der Greis ein jugendliches Opfer 
gesucht hat. Sonst kommt ein Greis (das ist eine Bezeichnung für einen 
sehr alten Menschen männlichen Geschlechts) vors Erwachsenengericht.

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von tsc (Gast)


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DCF 77 schrieb:
> Stimmt, das hat meines Wissens aber wenig mit der Facharztweiterbildung
> zu tun, sondern dass die Arzt-Doktorarbeiten in DE sehr lasch sind und
> meist mit 60 bis 100 Seiten abgetan sind und meist nur statistische
> Auswertungen beinhalten. Von Februar bis November kamen so und so viele
> mit solchen Krankheiten in die Notaufnahme. Teilweise schreiben mehrere
> Leute an einer Doktorarbeit. In anderen Fächern undenkbar.

Diese Verallgemeinerung ist totaler Bullshit. Ja, es gibt auch viele 
statistische Arbeiten. Alle bei uns geschriebenen Arbeiten waren zum 
Beispiel aus der Grundlagenforschung. Da steckten zum Teil 2-3 Jahre 
intensive Laborarbeit drin. Und niemals haben mehrere Leute daran 
geschrieben. Sowas habe ich noch nie gehört. Und ich bin nun schon 25 
Jahre dabei.
Mediziner haben einfach keine Zeit nach dem Studium zu promovieren, da 
kommen Assistentzarztzeit usw. dazu. Da wirst du in der Klinik verheizt, 
nebenbei promovieren ist da nicht. Und wenn du da durch bist kommt bei 
vielen der Facharzt. Da hast du auch keine Zeit wenn du den Katalog 
abarbeitest. Und das meist noch an verschiedenen verteilten Kliniken.

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von Thomas1 (Gast)


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Die Berufsbezeichnung Ingenieur ist gesetztlich geschützt. Alles weitere 
steht in den Ingenieurgesetzen der Bundesländer.

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von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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So, nachdem wir von der Frage des TO dann letztlich bei Nazis und beim 
Holocaust angekommen sind, mache ich den Laden hier dicht.

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