Beim OEM fällt mir öfters auf, dass sich Techniker oder Meister auf einer >EG12 Stelle gerne Ingenieur (z.B. Qualitätsingenieur) nennen. Ist das so rechtens? Vor allem wird dann bei XING oder Linked in Qualitätsingenieur als Position hinterlegt, obwohl nie eine Uni oder Hochschule besucht wurde.
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Auf Deutschland bezogen, oder International? In D ist der Begriff "Ingenieur" geschützt, im englischen Sprachraum nicht.
Kommt aus dem Englischen, da ist jeder ein "Engineer". Obwohl das übersetzt eigentlich nur soviel wie "Maschinist" heißt. Bin studierter Informatiker und dürfte mich laut Zeugnis auch "Ingenieur" nennen, mache es aber nicht. Laut Stelle bin ich ein "Engineer Software", nenne mich aber selbst Softwareentwickler. Ingenieur als Titel gibts in Deutschland übrigens gar nicht.
Gesetzgeber schrieb: > Beim OEM fällt mir öfters auf, dass sich Techniker oder Meister auf > einer >EG12 Stelle gerne Ingenieur (z.B. Qualitätsingenieur) nennen. Ist > das so rechtens? Vor allem wird dann bei XING oder Linked in > Qualitätsingenieur als Position hinterlegt, obwohl nie eine Uni oder > Hochschule besucht wurde. Hast du sonst nichts im Leben zu tun als andere Profile zu stalken? Wenn ein Techniker kann was du nach einem Studium kannst, hast du etwas falsch gemacht.
Beitrag #6529823 wurde von einem Moderator gelöscht.
NT-AUTORITÄT\SYSTEM schrieb: > Kommt aus dem Englischen, da ist jeder ein "Engineer". Obwohl das > übersetzt eigentlich nur soviel wie "Maschinist" heißt. Eigentlich Motorist. :) > Bin studierter Informatiker und dürfte mich laut Zeugnis > auch "Ingenieur" nennen, Auch Biologen. :) Ingenium = Schöpfer Die Berufsbezeichnung Ingenieur ist nach Länderrecht geschützt. Jedes Bundesland handhabt das etwas anders.
Beitrag #6529839 wurde von einem Moderator gelöscht.
Jo S. schrieb: > Die Berufsbezeichnung Ingenieur ist nach Länderrecht geschützt. Jedes > Bundesland handhabt das etwas anders. Habe gehört, man kann einfach in ein Bundesland gehen, laut dessen Gesetz man sich Ingenieur nennen darf, sich dafür eine Bescheinigung ausstellen lassen und diese wird dann auch von den übrigen Bundesländern anerkannt.
Gesetzgeber schrieb: > dass sich Techniker oder Meister auf > einer >EG12 Stelle gerne Ingenieur (z.B. Qualitätsingenieur) nennen. Ist > das so rechtens? Unternehmensintern könnte das möglich sein, bei höheren Positionen wurden intern die Bezeichnungen Ingenieur und Oberingenieur an Personen vergeben, die z.B. Meister oder Techniker waren. Das sind aber Altfälle. Vor allem wird dann bei XING oder Linked in > Qualitätsingenieur als Position hinterlegt, obwohl nie eine Uni oder > Hochschule besucht wurde. Die öffentliche Verwendung ist nicht zulässig, ist eine Straftat. Auch Begriffe wie Arzt, Rechtsanwalt, Studienrat, etc. sind gesetzlich geschützt. Lustig: Deutsche Ärzte waren bei einem Kongress im EU-Ausland. Dort wurde der dt. "Dr. med." nicht als akad. Grad anerkannt. Die Ärzte wurden angezeigt und bestraft. Nun gibt es eine EU weite Einigung, daß dt. Ärzte erst nach Abschluß der Facharztweiterbildung den Grad Dr. med. verwenden dürfen. In D gilt die alte Regel noch. Ärzte haben eine mächtige Lobby. ;)
NT-AUTORITÄT\SYSTEM schrieb: > Jo S. schrieb: >> Die Berufsbezeichnung Ingenieur ist nach Länderrecht geschützt. Jedes >> Bundesland handhabt das etwas anders. > > Habe gehört, man kann einfach in ein Bundesland gehen, laut dessen > Gesetz man sich Ingenieur nennen darf, sich dafür eine Bescheinigung > ausstellen lassen und diese wird dann auch von den übrigen Bundesländern > anerkannt. Weiß ich nicht und glaube es auch nicht. Ab 1990 gab es eine Übergangsfrist für Absolventen von Ingenieurschulen in der DDR. Das waren Fachschulen, vergleichbar mit den Technikerschulen in der BRD. Sie brauchten ein paar Jahre Berufspraxis und konnten sich dann als Ing.(FH) bezeichnen. Techniker aus dem Westen nutzten die Möglichkeit, um billig an den "Ing." zu kommen. Sie beteiligten sich formal z.B. an einem Ing.-Büro im Beitrittsgebiet, waren aber dort nicht tatsächlich tätig. Nach ein paar Jahren (Mindestzeit) bezahlten sie dem IB Inhaber ein paar tausend Mark für die Bestätigung, daß sie dort als Ing. gearbeitet haben. Im westl. Bundesland erhielten sie dann eine amtliche Anerkennung zum Ing.(FH). Im öffentlichen Dienst wurden sie entsprechend eingestuft und bezahlt. Vielleicht meint der "Fadenöffner" so etwas. ?
Beitrag #6529884 wurde von einem Moderator gelöscht.
Jo S. schrieb: > Lustig: Deutsche Ärzte waren bei einem Kongress im EU-Ausland. Dort > wurde der dt. "Dr. med." nicht als akad. Grad anerkannt. Die Ärzte > wurden angezeigt und bestraft. Nun gibt es eine EU weite Einigung, daß > dt. Ärzte erst nach Abschluß der Facharztweiterbildung den Grad Dr. med. > verwenden dürfen. Belege?
Jo S. schrieb: > Die öffentliche Verwendung ist nicht zulässig, ist eine Straftat. Ja das hätten die Ing immer gerne das es eine Straftat ist. Ist aber dann doch nur eine OWi. Naja. Wenn man nix besseres zu tun hat als auf seine Titel abzufahren...
Bei OEM‘s wird selten nach Können, sondern eher nach Vitamin B ausgewählt. Da wird Papis kleiner Techniker dem Uni-Ingenieur bevorzugt.
Sternschnuppe schrieb: > Bei OEM‘s wird selten nach Können, sondern eher nach Vitamin B > ausgewählt. Da wird Papis kleiner Techniker dem Uni-Ingenieur bevorzugt. Naja in Österreich gibt es ja noch diesen HTL Ing., darf sich in Bayern auch Ing nennen. Kenne auch einige Techniker, die sich bla bla ing. schimpfen, normalerweise sollte man das melden, denn per Gesetzt geht das ja nicht. Beim Betriebswirt ist das ja nicht geschützt, will das ja nix wird.
DasAuto schrieb: > Wenn > ein Techniker kann was du nach einem Studium kannst, hast du etwas > falsch gemacht. Oder der Techniker etwas richtig?
M&M (Moslem Murat) schrieb im Beitrag #6529839:
> Es gibt nur einen Schöpfer und der ist Allah
Woher weißt du das?
Wie kannst du es beweisen?
Jo S. schrieb: > Ab 1990 gab es eine Übergangsfrist für Absolventen von Ingenieurschulen > in der DDR. Das waren Fachschulen, vergleichbar mit den Technikerschulen > in der BRD. Sie brauchten ein paar Jahre Berufspraxis und konnten sich > dann als Ing.(FH) bezeichnen. ??? Es gab Fachschulen UND Ingenieurschulen. Wenn man Ingenieur war und paar Jahre im Fachgebiet tätig war, konnte man sich dann Dipl.-Ing. (FH) nennen. Bestimmte Fachgebiete wurden generell nicht anerkannt.
Was ist denn nun, wenn einen eine Firma unter der Berufsbezeichnung "Ingenieur" einstellen will, obwohl man laut Gesetz diesen Titel nicht führen dürfte? Ist man dann verpflichtet, das Jobangebot abzulehnen bzw zu kündigen, wenn es bereits besteht, sofern der AG den Vertrag nicht ändern will?
michael_ schrieb: > konnte > man sich dann Dipl.-Ing. (FH) nennen Das ist fast richtig. Man konnte in dem neuen Bundesland, in dem sich die Ing.-Schule befunden hatte einen Antrag bei der Landesregierung stellen, die nach eingehender Prüfung und der Zahlung eines dreistelligen DM-Betrages dann eine Urkunde ausgestellt hat. Erst dann durfte man sich so nennen.
Nautilus schrieb: > die nach eingehender Prüfung und der Zahlung eines > dreistelligen DM-Betrages dann eine Urkunde ausgestellt hat. Unsinn! Nicht dreistellig.
NT-AUTORITÄT\SYSTEM schrieb: > Laut Stelle bin ich ein "Engineer Software", nenne mich > aber selbst Softwareentwickler. Das ist eine Stellenbezeichnung. Wenn du aber in eine Milchviehanlage wechselst und du dort die Milch-Computer betreust, wie nennst du dich dann? Milch-Kuhscheiße-Ing. :-) Obwohl du da mehr verdienst.
Jo S. schrieb: > Lustig: Deutsche Ärzte waren bei einem Kongress im EU-Ausland. Dort > wurde der dt. "Dr. med." nicht als akad. Grad anerkannt. Die Ärzte > wurden angezeigt und bestraft. Nun gibt es eine EU weite Einigung, daß > dt. Ärzte erst nach Abschluß der Facharztweiterbildung den Grad Dr. med. > verwenden dürfen. In D gilt die alte Regel noch. Ärzte haben eine > mächtige Lobby. ;) Welche alte Regel? Auch in D darf ein Arzt nur den Dr. an sein Türschild schreiben wenn er auch promoviert hat. Viele Ärzte sind daher keine Dr. med.
Beitrag #6530003 wurde von einem Moderator gelöscht.
Technikervolldeppendetektor schrieb im Beitrag #6530003:
> wenn ich einen sehe, dann gebe ich das an die polizei weiter.
Kennst du das, mit Ein Streifen, Zwei Streifen, Drei Streifen ...?
michael_ schrieb: > Kennst du das, mit Ein Streifen, Zwei Streifen, Drei Streifen ...? Adi das?! Es gab mal einen, der sich irgendwie selbst den Reichskanzler Titel verlieh.
NT-AUTORITÄT\SYSTEM schrieb: > Was ist denn nun, wenn einen eine Firma unter der Berufsbezeichnung > "Ingenieur" einstellen will, obwohl man laut Gesetz diesen Titel nicht > führen dürfte? Ist man dann verpflichtet, das Jobangebot abzulehnen bzw > zu kündigen, wenn es bereits besteht, sofern der AG den Vertrag nicht > ändern will? Nö. Dann bist du zwar unter der Stellenbezeichnung "Ingenieur" eingestellt, darfst aber den Titel "Ingenieru" nicht öffentlich führen. Wie deine Firma das intern regelt, ist nicht relevant. Toll wird es dann bei Visitenkarten, da du dich nach außen hin ja nicht als Ingenieur vorstellen darfst. Die einfache Lösung das ist einfach die englische Bezeichnung zu verwenden. Engineer ist nämlich nicht geschützt, wodurch sich jeder so nennen darf. Software Engineer darf z.B. jeder sein (sogar völlig ohne Ahnung von Software). Softwareingenieur aber nicht.
Ntldr -. schrieb: > Dann bist du zwar unter der Stellenbezeichnung "Ingenieur" eingestellt, > darfst aber den Titel "Ingenieru" nicht öffentlich führen. Wie deine > Firma das intern regelt, ist nicht relevant. Toll wird es dann bei > Visitenkarten, da du dich nach außen hin ja nicht als Ingenieur > vorstellen darfst. Das sind ja echte Probleme in Deutschland und erklärt aber auch warum sich viele überlegen wegzugehen.
Gesetzgeber schrieb: > Ist das so rechtens? https://de.wikipedia.org/wiki/Ingenieurgesetz https://de.wikipedia.org/wiki/Bayerisches_Ingenieurgesetz Gleich das Betrügerpack anzeigen.
NT-AUTORITÄT\SYSTEM schrieb: > Was ist denn nun, wenn einen eine Firma unter der Berufsbezeichnung > "Ingenieur" einstellen will, obwohl man laut Gesetz diesen Titel nicht > führen dürfte? Ist man dann verpflichtet, das Jobangebot abzulehnen bzw > zu kündigen, wenn es bereits besteht, sofern der AG den Vertrag nicht > ändern will? Deshalb steht in fast allen Stellenausschreibungen ".... oder vergleichbare Ausbildung" und "idealerweise ...Jahr Berufserfahrung, Kenntnisse/praktische Erfahrung in ...." Ich kenne Techniker die seit Jahren als Hardwareentwickler arbeiten und sich vor keinem Ingenieur verstecken brauchen. Klar zählen in manchen Unternehmen auch Titel, besonders wenn es um Personalverantwortung/Führung geht, aber den meisten ist viel wichtiger was man kann (was das Unternehmen weiterbringt) und nicht was auf der Visitenkarte unter dem Namen steht.
Gesetzgeber schrieb: > Beim OEM fällt mir öfters auf, dass sich Techniker oder Meister auf > einer >EG12 Stelle gerne Ingenieur (z.B. Qualitätsingenieur) nennen. Ist > das so rechtens? Klar, von einen 'König des Labors' wird ja auch nicht erwartet, das er offiziell gekrönt wurde; es genügt das er sich als selbiger aufführt. :-) Zur Ausführung von Ingenieursarbeiten benötigt man nicht unbedingt ein Ingenieursstudium, gelegentlich ist es sogar hinderlich. So schwer wie sich manche Vollblutakademiker mit Werk- und Messzeug abmühen: https://www.youtube.com/watch?v=plhlEsT_KiM
Beitrag #6530130 wurde von einem Moderator gelöscht.
Dann gibt es noch die technischen Betriebswirte. Techniker und Meister die nach einem Kurs meinen, sie seien mit einem Master gleichgestellt.
In Deutschland wird ohnehin zuviel wert auf Titel gelegt, jahrzehntelange Berufserfahrung zählt nicht mehr. Das war "früher" mal anders, da musste man sich in manchen Berufen hocharbeiten (deshalb gab es kaum junge Chefs/Führungskräfte).
Es gibt nach IngG wenige Ausnahmen. Ein Betriebsführerlehrgang an einer Bergschule ist für Techniker möglich. Danach darf man sich Ing. nennen. Akademisch ist dann aber nix. https://www.fwt-clz.de/ingenieurausbildung/
Jo S. schrieb: >> auch "Ingenieur" nennen, > > Auch Biologen. :) Biologen sind Naturwissenschaftler und damit keine Ingenieure. Jo S. schrieb: > Lustig: Deutsche Ärzte waren bei einem Kongress im EU-Ausland. Dort > wurde der dt. "Dr. med." nicht als akad. Grad anerkannt. Die Ärzte > wurden angezeigt und bestraft. Bullshit. Ein altes Märchen, das mal wieder grundlegendes Unverständnis des Sinns der akademischen Grade und des Unterschieds zu Berufsbezeichnungen zeigt. Wie viele Märchen hat allerdings auch dieses einen wahren Kern: Nämlich den, dass der deutsche Dr. med. in vielen Ländern nicht _als Nachweis der Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten_ anerkannt wird. Denn dieser Nachweis ist eigentlich der Sinn des Dr.-Grades, und die "Hausarbeit", die in D bei Medizinern als Diss. akzeptiert wird, lässt auf solche Fähigkeiten keinen Rückschluss zu. "In Folge des in den meisten Fällen geringen akademischen Niveaus medizinischer Dissertationen erkennt das European Research Council (ERC) den deutschen „Dr. med.“ nicht als Ph.D.-Äquivalent an." Quelle: Wikipedia Das hat aber gar nichts mit "angezeigt und bestraft" zu tun oder mit § 132a StGB.
Beitrag #6530470 wurde von einem Moderator gelöscht.
H. B. schrieb: > Ich kenne Techniker die seit Jahren als Hardwareentwickler arbeiten und > sich vor keinem Ingenieur verstecken brauchen. Kenne ich ebenfalls. Ein Kunde, der ein technisches Problem hat, schätzt in erster Linie einen kompetenten Ansprechpartner. Titel sind nicht das wofür er bezahlt. Oder auch den umgekehrten Fall: Ingenieure, an denen die letzten 30 Jahre an technischen Innovationen spurlos vorbei gegangen sind und sich beim Kunden lächerlich machen. Das ist sicher nicht die Regel, kommt aber häufiger vor.
Beitrag #6530491 wurde von einem Moderator gelöscht.
Np R. schrieb: > Denn dieser Nachweis ist eigentlich der Sinn des Dr.-Grades, und die > "Hausarbeit", die in D bei Medizinern als Diss. akzeptiert wird, lässt > auf solche Fähigkeiten keinen Rückschluss zu. Könnte das damit zusammenhängen, dass es bei Medizinern üblich ist, bereits während des Studiums zu promovieren, während bei anderen Studiengängen ein abgeschlossenes Studium voraus gesetzt wird? Btw: so richtig bedeutsam scheint das allerdings nicht zu sein; bekanntlich hat Annette Schavan nicht nur durch eine ungültige interdisziplinäre Promotion ihre Studien nicht abgeschlossen, sondern auch noch ein Amt im höheren Dienst des Auswärtigen Amtes angetreten, obwohl sie als höchsten Bildungsabschluss lediglich ein Abitur aufzuweisen hatte.
Percy N. schrieb: > Btw: so richtig bedeutsam scheint das allerdings nicht zu sein; > bekanntlich hat Annette Schavan nicht nur durch eine ungültige > interdisziplinäre Promotion ihre Studien nicht abgeschlossen, sondern > auch noch ein Amt im höheren Dienst des Auswärtigen Amtes angetreten, > obwohl sie als höchsten Bildungsabschluss lediglich ein Abitur > aufzuweisen hatte. Bildungabschluss ungleich Bildung, das ihr der Doktorgrad wegen Formfehler aberkannt wurde, beudet nicht, das die gute Frau keinene excellente Hochschul-Ausbildung genoss und hervorragende wissenschaftliche wie verwaltungstechnische Arbeit ablieferte. Ganz im Unterschied zu manchen gescheiterten Existenzen, die trotz geschenkter Universitärer Ausbildung ihre Leben und Leistungsvermögennicht im Griff haben.
Leierkastenonkel schrieb: > Formfehler Ja, wahrscheinlich hätte sie diesen Formfehler leicht vermeiden können, wenn sie "Abschrift" darüber geschrieben hätte. Immerhin gab es keinen Ärger wegen der jedenfalls inzwischen verjährten unwahren eidesstattlichen Versicherung. Was für ein Wirbel um eine Petitesse! Immerhin ist das Vergehen der Unteeue noch nicht verjährt, das Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes durch ihre Bestallung begangen haben könnten. Aber keine Sorge, in Deutschland schleppt man lieber Greise vor das Jugendgericht, auf dass man förderlich auf die Entwicklung ihres Charakters einwirke. Oder ging es doch nur um das Spektakel?
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Percy N. schrieb: > Oder ging es doch nur um das Spektakel? Ja, ich glaube dem Percy geht es nur um das Spektakel und nicht um seriöse Diskussion zum Thema "Ing-Titel ohne akademisches Studium".
Thomas1 schrieb: > Es gibt nach IngG wenige Ausnahmen. Ein Betriebsführerlehrgang an einer > Bergschule ist für Techniker möglich. Danach darf man sich Ing. nennen. > Akademisch ist dann aber nix. > > https://www.fwt-clz.de/ingenieurausbildung/ Was meint ihr dazu?
Thomas1 schrieb: > Thomas1 schrieb: >> Es gibt nach IngG wenige Ausnahmen. Ein Betriebsführerlehrgang an einer >> Bergschule ist für Techniker möglich. Danach darf man sich Ing. nennen. >> Akademisch ist dann aber nix. >> >> https://www.fwt-clz.de/ingenieurausbildung/ > > Was meint ihr dazu? Schon alleine die Tatsache, dass es ein Ingenieurgesetz gibt, spricht Bände über dieses merkwürdige Land.
Schukostecker schrieb: > Schon alleine die Tatsache, dass es ein Ingenieurgesetz gibt, spricht > Bände über dieses merkwürdige Land. Findest Du das Seilbahngesetz von MV sinnvoller?
Np R. schrieb: > Wie viele Märchen hat allerdings auch dieses einen wahren Kern: Nämlich > den, dass der deutsche Dr. med. in vielen Ländern nicht _als Nachweis > der Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten_ anerkannt wird. Denn > dieser Nachweis ist eigentlich der Sinn des Dr.-Grades, und die > "Hausarbeit", die in D bei Medizinern als Diss. akzeptiert wird, lässt > auf solche Fähigkeiten keinen Rückschluss zu. Ein ehemaliger Kollege hat das mal ganz einfach aber provokativ so formuliert: es gibt einen Onkel Doktor und es gibt einen Herrn Doktor;-) Na ja, ob Mediziner die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten brauchen? Ich glaube eher nicht, daher ist eine Promotion m.E. da auch nicht wirklich vergleichbar. Bei Naturwissenschaftlern / Ingenieuren passt die Definition schon besser. Was die Plagiatsaffären angeht - meines Wissens unterschreibt man dafür dass die Arbeit eigenständig erstellt wurde. Alles andere ist eindeutig als Zitat zu kennzeichnen.
Alter Hase schrieb: > Was die Plagiatsaffären angeht - meines Wissens unterschreibt man dafür > dass die Arbeit eigenständig erstellt wurde. Alles andere ist eindeutig > als Zitat zu kennzeichnen. Naja Schavan hat ja ihre Arbeit zweifellos selbstständig erstellt, ihr wird jetzt zum Problem das sie eine allgemein verbreitete Meinung nicht auf den Erstnenner referenziert. Beispiel im Anhang. Bei Elektrotechnikern wäre das so etwas als wenn man schreiben würde "Ohm hat als erster experimentell einen Zusammang zwischen elektrischen Strom und Spannung an einem Draht ermittelt" ohne dabei anzugeben wär nun als Erster ein solche Darstellung des Ohmschen Werkes gegeben hat. Das PNG ist aus: https://schavanplag.wordpress.com/2012/07/26/seite-100/
Beitrag #6531015 wurde von einem Moderator gelöscht.
Leierkastenonkel schrieb: > Naja Schavan hat ja ihre Arbeit zweifellos selbstständig erstellt, ihr > wird jetzt zum Problem das sie eine allgemein verbreitete Meinung nicht > auf den Erstnenner referenziert. Beispiel im Anhang. > > Bei Elektrotechnikern wäre das so etwas als wenn man schreiben würde > "Ohm hat als erster experimentell einen Zusammang zwischen elektrischen > Strom und Spannung an einem Draht ermittelt" ohne dabei anzugeben wär > nun als Erster ein solche Darstellung des Ohmschen Werkes gegeben hat. Das trifft es m.E. auf den Punkt. Die Geisteswissenschaftler haben es schwer "wirklich neues" zu publizieren. In der Forschung gibt es da mehr Spielraum. Sei's drum - die Regeln beim Einreichen der Doktorarbeit sind eigentlich bekannt.
Gesetzgeber schrieb: > Vor allem wird dann bei XING oder Linked in Qualitätsingenieur als > Position hinterlegt, obwohl nie eine Uni oder Hochschule besucht wurde. Ja, da sieht man allem voran, was man auf die dort hinterlegten Informationen geben kann.
Genau! :) Auf XING oder Linked etc. sollte man keine geschützte Berufsbezeichnung und keinen akad. Grad angeben, wenn man die Voraussetzungen nicht hat. Das gilt auch für Visitenkarten. § 132 Strafgesetzbuch. Jeder Fall ist eine eigene Straftat, die Strafe wird addiert. Falsche Angaben in Xing und Linked sind bereits 2 Straftaten mit doppelter Strafe. 200 eMails mit falschen Angaben verschicken und es wird richtig teuer. :)
Beitrag #6531114 wurde von einem Moderator gelöscht.
Für nicht ausgelastete Abmahnanwälte wäre das ein neues, lukratives Betätigungsfeld. ;) Übrigens, "Ing.-Titel" was soll das sein?
Trans Bettina schrieb im Beitrag #6531114:
> gibt es eigenetlich eine online anzeige oder per email?
Bei einfachen Delikten ist das möglich. Polizei ist Ländersache. Guckst
du dort.
Leierkastenonkel schrieb: > Naja Schavan hat ja ihre Arbeit zweifellos selbstständig erstellt, ihr > wird jetzt zum Problem das sie eine allgemein verbreitete Meinung nicht > auf den Erstnenner referenziert. Beispiel im Anhang. Das ist nicht "eine allgemein verbreitete Meinung", sondern die allenfalls leicht paraphrasiertte Wiedergabe einer fremden Formulierung. Man kann diese Paraphrase auch als Versuch der Tarnung eines Plagiats auffassen.
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Beitrag #6531152 wurde von einem Moderator gelöscht.
Jo S. schrieb: > Lustig: Deutsche Ärzte waren bei einem Kongress im EU-Ausland. Dort > wurde der dt. "Dr. med." nicht als akad. Grad anerkannt. Die Ärzte > wurden angezeigt und bestraft. Nun gibt es eine EU weite Einigung, daß > dt. Ärzte erst nach Abschluß der Facharztweiterbildung den Grad Dr. med. > verwenden dürfen. In D gilt die alte Regel noch. Ärzte haben eine > mächtige Lobby. ;) Stimmt, das hat meines Wissens aber wenig mit der Facharztweiterbildung zu tun, sondern dass die Arzt-Doktorarbeiten in DE sehr lasch sind und meist mit 60 bis 100 Seiten abgetan sind und meist nur statistische Auswertungen beinhalten. Von Februar bis November kamen so und so viele mit solchen Krankheiten in die Notaufnahme. Teilweise schreiben mehrere Leute an einer Doktorarbeit. In anderen Fächern undenkbar. Wer eine umfassende Doktorarbeit mit 200 bis 400 Seiten abgibt und sein Thema tiefgründig bearbeitet, darf sich auch im Ausland Dr. med. nennen.
Jo S. schrieb: > Genau! :) > > Auf XING oder Linked etc. sollte man keine geschützte Berufsbezeichnung > und keinen akad. Grad angeben, wenn man die Voraussetzungen nicht hat. > Das gilt auch für Visitenkarten. § 132 Strafgesetzbuch. Jeder Fall ist > eine eigene Straftat, die Strafe wird addiert. Falsche Angaben in Xing > und Linked sind bereits 2 Straftaten mit doppelter Strafe. 200 eMails > mit falschen Angaben verschicken und es wird richtig teuer. :) Das ist so nicht ganz korrekt. In §132 StGB / §132a StGB wird der Ingenieur nicht explizit genannt. In Absatz 1 wird jedoch auf die "akademischen Grade" eingegangen: (1) Wer unbefugt 1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, Akademische Grade sind Abschlussbezeichnungen, die von dazu berechtigten Hochschulen nach einem abgeschlossenen Studium aufgrund einer erfolgreichen Prüfung vergeben werden und durch eine Urkunde dokumentiert werden (Graduierung). Akademische Grade sind z.B. „Doktor“ (Dr.) „Ehrendoktor“ (Dr. h.c.) Assessor alle formen des Diploms „Diplom-Ingenieur“ (Dipl.Ing.) „Diplom-Kaufmann“ (Dipl.-Kaufm.) „Diplom-Jurist“ (Professor (Prof.). Bachelor-Abschlüsse Bachelor of Arts (B.A.) Bachelor of Science (B.Sc) Bachelor of Engineering (E.Eng) Bachelor of Law (LL.B) Master-Abschlüsse Master of Arts (M.A.) Master of Science (M.Sc) Master of Engineering (M.Eng) Master of Laws (LL.M) Den Schutz der Berufsbezeichnung "Ingenieur" regeln die Ingenieurgesetze. Sie sind Ländersache. Das bedeutet, es gibt deutschlandweit 16 verschiedene Ingenieurgesetze. Sie regeln, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die Berufsbezeichnung überhaupt führen zu dürfen.
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Jo S. schrieb: > Für nicht ausgelastete Abmahnanwälte wäre das ein neues, lukratives > Betätigungsfeld. ;) Mit welcher Begründung? Wo ist der Wettbewerbsverstoß? Wenn sich ein Arbeitnehmer als Ingenieur ausgibt kann kein Abmahnanwalt etwas ausrichten. Denn ein Abmahnanwalt kann nur Wettbewerbsverstöße abmahnen, und auch nur wenn er dafür mandatiert wurde. Und ob ein Arzt mit seiner Arztpraxis einen (Wettbewerbs)Vorteil erlangt wenn er sich "Dr. med" nennt statt nur "Dr." möchte ich bezweifeln (die meisten Bürger kennen die Unterschiede noch nicht einmal), und wenn er dadurch eine Chefarztstelle bekommt hat das mit Wettbewerbsrecht absolut nichts zu tun. Also sind Abmahnanwälte hier raus.
Percy N. schrieb: > Leierkastenonkel schrieb: >> Naja Schavan hat ja ihre Arbeit zweifellos selbstständig erstellt, ihr >> wird jetzt zum Problem das sie eine allgemein verbreitete Meinung nicht >> auf den Erstnenner referenziert. Beispiel im Anhang. > > Das ist nicht "eine allgemein verbreitete Meinung", sondern die > allenfalls leicht paraphrasiertte Wiedergabe einer fremden Formulierung. Das ist doch das selbe, eine Wiedergabe einer allgemein bekannten Feststellung mit eigenen Worten = 'leicht textuell veränderte Wiedergabe einer fremden Formulierung'. Das Jung mit Freud brach, ist eigentlich jedem bekannt, der sich wenigstens ansatzweise mit der Geschichte der Psychoanalyse beschäftigt. Und das Werk in dem Jung seine Ansichten zur Libido publizierte erschien mehr als ein halbes Jahrhundert vor der Doktorarbeit, da ist es IMHO sehr unwahrscheinlich das es hier zu einem absichtlichen Diebstahl geistigen Eigentums gekommen ist. https://de.wikipedia.org/wiki/Carl_Gustav_Jung#Beziehung_zu_Freud im 8. Absatz > Man kann diese Paraphrase auch als Versuch der Tarnung eines Plagiats > auffassen. Kann man, muss man aber nicht. Und wenn, dann ist es lediglich eine "Auffassung" aber nicht der Beweis eines Plagiats. Wenn sich einer 'Verdächtig verhält', dann heisst es noch lange nicht, das er tatsächlich eine Tat begangen hat. Ansonsten wären wir wieder in den Zeiten des Generalverdachtes, wo bspw. allein das Abhören ausländischer Rundfunkstationen zum Indiz der Spionagetätigkeit aufgebauscht wurde. Oder das Tragen einer 'nichtkonformen' Haartracht ('Langhaarige Beatnicks') zu Massregelungen führte, weil 'nur Gammler und Assoziale lange Haare trügen'.
Percy N. schrieb: > in Deutschland schleppt man lieber Greise vor das Jugendgericht Das ist mir neu. Ich wusste nicht, dass alte Menschen vors Jugendgericht müssen. Das passiert nur wenn sich der Greis ein jugendliches Opfer gesucht hat. Sonst kommt ein Greis (das ist eine Bezeichnung für einen sehr alten Menschen männlichen Geschlechts) vors Erwachsenengericht.
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DCF 77 schrieb: > Stimmt, das hat meines Wissens aber wenig mit der Facharztweiterbildung > zu tun, sondern dass die Arzt-Doktorarbeiten in DE sehr lasch sind und > meist mit 60 bis 100 Seiten abgetan sind und meist nur statistische > Auswertungen beinhalten. Von Februar bis November kamen so und so viele > mit solchen Krankheiten in die Notaufnahme. Teilweise schreiben mehrere > Leute an einer Doktorarbeit. In anderen Fächern undenkbar. Diese Verallgemeinerung ist totaler Bullshit. Ja, es gibt auch viele statistische Arbeiten. Alle bei uns geschriebenen Arbeiten waren zum Beispiel aus der Grundlagenforschung. Da steckten zum Teil 2-3 Jahre intensive Laborarbeit drin. Und niemals haben mehrere Leute daran geschrieben. Sowas habe ich noch nie gehört. Und ich bin nun schon 25 Jahre dabei. Mediziner haben einfach keine Zeit nach dem Studium zu promovieren, da kommen Assistentzarztzeit usw. dazu. Da wirst du in der Klinik verheizt, nebenbei promovieren ist da nicht. Und wenn du da durch bist kommt bei vielen der Facharzt. Da hast du auch keine Zeit wenn du den Katalog abarbeitest. Und das meist noch an verschiedenen verteilten Kliniken.
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Die Berufsbezeichnung Ingenieur ist gesetztlich geschützt. Alles weitere steht in den Ingenieurgesetzen der Bundesländer.
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Beitrag #6531978 wurde von einem Moderator gelöscht.
So, nachdem wir von der Frage des TO dann letztlich bei Nazis und beim Holocaust angekommen sind, mache ich den Laden hier dicht.