Beim OEM fällt mir öfters auf, dass sich Techniker oder Meister auf
einer >EG12 Stelle gerne Ingenieur (z.B. Qualitätsingenieur) nennen. Ist
das so rechtens? Vor allem wird dann bei XING oder Linked in
Qualitätsingenieur als Position hinterlegt, obwohl nie eine Uni oder
Hochschule besucht wurde.
Kommt aus dem Englischen, da ist jeder ein "Engineer". Obwohl das
übersetzt eigentlich nur soviel wie "Maschinist" heißt. Bin studierter
Informatiker und dürfte mich laut Zeugnis auch "Ingenieur" nennen, mache
es aber nicht. Laut Stelle bin ich ein "Engineer Software", nenne mich
aber selbst Softwareentwickler.
Ingenieur als Titel gibts in Deutschland übrigens gar nicht.
Gesetzgeber schrieb:> Beim OEM fällt mir öfters auf, dass sich Techniker oder Meister auf> einer >EG12 Stelle gerne Ingenieur (z.B. Qualitätsingenieur) nennen. Ist> das so rechtens? Vor allem wird dann bei XING oder Linked in> Qualitätsingenieur als Position hinterlegt, obwohl nie eine Uni oder> Hochschule besucht wurde.
Hast du sonst nichts im Leben zu tun als andere Profile zu stalken? Wenn
ein Techniker kann was du nach einem Studium kannst, hast du etwas
falsch gemacht.
NT-AUTORITÄT\SYSTEM schrieb:> Kommt aus dem Englischen, da ist jeder ein "Engineer". Obwohl das> übersetzt eigentlich nur soviel wie "Maschinist" heißt.
Eigentlich Motorist. :)
> Bin studierter Informatiker und dürfte mich laut Zeugnis> auch "Ingenieur" nennen,
Auch Biologen. :)
Ingenium = Schöpfer
Die Berufsbezeichnung Ingenieur ist nach Länderrecht geschützt. Jedes
Bundesland handhabt das etwas anders.
Jo S. schrieb:> Die Berufsbezeichnung Ingenieur ist nach Länderrecht geschützt. Jedes> Bundesland handhabt das etwas anders.
Habe gehört, man kann einfach in ein Bundesland gehen, laut dessen
Gesetz man sich Ingenieur nennen darf, sich dafür eine Bescheinigung
ausstellen lassen und diese wird dann auch von den übrigen Bundesländern
anerkannt.
Gesetzgeber schrieb:> dass sich Techniker oder Meister auf> einer >EG12 Stelle gerne Ingenieur (z.B. Qualitätsingenieur) nennen. Ist> das so rechtens?
Unternehmensintern könnte das möglich sein, bei höheren Positionen
wurden intern die Bezeichnungen Ingenieur und Oberingenieur an Personen
vergeben, die z.B. Meister oder Techniker waren. Das sind aber Altfälle.
Vor allem wird dann bei XING oder Linked in
> Qualitätsingenieur als Position hinterlegt, obwohl nie eine Uni oder> Hochschule besucht wurde.
Die öffentliche Verwendung ist nicht zulässig, ist eine Straftat.
Auch Begriffe wie Arzt, Rechtsanwalt, Studienrat, etc. sind gesetzlich
geschützt.
Lustig: Deutsche Ärzte waren bei einem Kongress im EU-Ausland. Dort
wurde der dt. "Dr. med." nicht als akad. Grad anerkannt. Die Ärzte
wurden angezeigt und bestraft. Nun gibt es eine EU weite Einigung, daß
dt. Ärzte erst nach Abschluß der Facharztweiterbildung den Grad Dr. med.
verwenden dürfen. In D gilt die alte Regel noch. Ärzte haben eine
mächtige Lobby. ;)
NT-AUTORITÄT\SYSTEM schrieb:> Jo S. schrieb:>> Die Berufsbezeichnung Ingenieur ist nach Länderrecht geschützt. Jedes>> Bundesland handhabt das etwas anders.>> Habe gehört, man kann einfach in ein Bundesland gehen, laut dessen> Gesetz man sich Ingenieur nennen darf, sich dafür eine Bescheinigung> ausstellen lassen und diese wird dann auch von den übrigen Bundesländern> anerkannt.
Weiß ich nicht und glaube es auch nicht.
Ab 1990 gab es eine Übergangsfrist für Absolventen von Ingenieurschulen
in der DDR. Das waren Fachschulen, vergleichbar mit den Technikerschulen
in der BRD. Sie brauchten ein paar Jahre Berufspraxis und konnten sich
dann als Ing.(FH) bezeichnen.
Techniker aus dem Westen nutzten die Möglichkeit, um billig an den
"Ing." zu kommen. Sie beteiligten sich formal z.B. an einem Ing.-Büro im
Beitrittsgebiet, waren aber dort nicht tatsächlich tätig. Nach ein paar
Jahren (Mindestzeit) bezahlten sie dem IB Inhaber ein paar tausend Mark
für die Bestätigung, daß sie dort als Ing. gearbeitet haben. Im westl.
Bundesland erhielten sie dann eine amtliche Anerkennung zum Ing.(FH). Im
öffentlichen Dienst wurden sie entsprechend eingestuft und bezahlt.
Vielleicht meint der "Fadenöffner" so etwas. ?
Jo S. schrieb:> Lustig: Deutsche Ärzte waren bei einem Kongress im EU-Ausland. Dort> wurde der dt. "Dr. med." nicht als akad. Grad anerkannt. Die Ärzte> wurden angezeigt und bestraft. Nun gibt es eine EU weite Einigung, daß> dt. Ärzte erst nach Abschluß der Facharztweiterbildung den Grad Dr. med.> verwenden dürfen.
Belege?
Jo S. schrieb:> Die öffentliche Verwendung ist nicht zulässig, ist eine Straftat.
Ja das hätten die Ing immer gerne das es eine Straftat ist. Ist aber
dann doch nur eine OWi.
Naja. Wenn man nix besseres zu tun hat als auf seine Titel abzufahren...
Sternschnuppe schrieb:> Bei OEM‘s wird selten nach Können, sondern eher nach Vitamin B> ausgewählt. Da wird Papis kleiner Techniker dem Uni-Ingenieur bevorzugt.
Naja in Österreich gibt es ja noch diesen HTL Ing., darf sich in Bayern
auch Ing nennen.
Kenne auch einige Techniker, die sich bla bla ing. schimpfen,
normalerweise sollte man das melden, denn per Gesetzt geht das ja nicht.
Beim Betriebswirt ist das ja nicht geschützt, will das ja nix wird.
Jo S. schrieb:> Ab 1990 gab es eine Übergangsfrist für Absolventen von Ingenieurschulen> in der DDR. Das waren Fachschulen, vergleichbar mit den Technikerschulen> in der BRD. Sie brauchten ein paar Jahre Berufspraxis und konnten sich> dann als Ing.(FH) bezeichnen.
???
Es gab Fachschulen UND Ingenieurschulen.
Wenn man Ingenieur war und paar Jahre im Fachgebiet tätig war, konnte
man sich dann Dipl.-Ing. (FH) nennen.
Bestimmte Fachgebiete wurden generell nicht anerkannt.
Was ist denn nun, wenn einen eine Firma unter der Berufsbezeichnung
"Ingenieur" einstellen will, obwohl man laut Gesetz diesen Titel nicht
führen dürfte? Ist man dann verpflichtet, das Jobangebot abzulehnen bzw
zu kündigen, wenn es bereits besteht, sofern der AG den Vertrag nicht
ändern will?
michael_ schrieb:> konnte> man sich dann Dipl.-Ing. (FH) nennen
Das ist fast richtig. Man konnte in dem neuen Bundesland, in dem sich
die Ing.-Schule befunden hatte einen Antrag bei der Landesregierung
stellen, die nach eingehender Prüfung und der Zahlung eines
dreistelligen DM-Betrages dann eine Urkunde ausgestellt hat. Erst dann
durfte man sich so nennen.
Nautilus schrieb:> die nach eingehender Prüfung und der Zahlung eines> dreistelligen DM-Betrages dann eine Urkunde ausgestellt hat.
Unsinn!
Nicht dreistellig.
NT-AUTORITÄT\SYSTEM schrieb:> Laut Stelle bin ich ein "Engineer Software", nenne mich> aber selbst Softwareentwickler.
Das ist eine Stellenbezeichnung.
Wenn du aber in eine Milchviehanlage wechselst und du dort die
Milch-Computer betreust, wie nennst du dich dann?
Milch-Kuhscheiße-Ing. :-)
Obwohl du da mehr verdienst.
Jo S. schrieb:> Lustig: Deutsche Ärzte waren bei einem Kongress im EU-Ausland. Dort> wurde der dt. "Dr. med." nicht als akad. Grad anerkannt. Die Ärzte> wurden angezeigt und bestraft. Nun gibt es eine EU weite Einigung, daß> dt. Ärzte erst nach Abschluß der Facharztweiterbildung den Grad Dr. med.> verwenden dürfen. In D gilt die alte Regel noch. Ärzte haben eine> mächtige Lobby. ;)
Welche alte Regel? Auch in D darf ein Arzt nur den Dr. an sein Türschild
schreiben wenn er auch promoviert hat. Viele Ärzte sind daher keine Dr.
med.
Technikervolldeppendetektor schrieb im Beitrag #6530003:
> wenn ich einen sehe, dann gebe ich das an die polizei weiter.
Kennst du das, mit Ein Streifen, Zwei Streifen, Drei Streifen ...?
michael_ schrieb:> Kennst du das, mit Ein Streifen, Zwei Streifen, Drei Streifen ...?
Adi das?!
Es gab mal einen, der sich irgendwie selbst den Reichskanzler Titel
verlieh.
NT-AUTORITÄT\SYSTEM schrieb:> Was ist denn nun, wenn einen eine Firma unter der Berufsbezeichnung> "Ingenieur" einstellen will, obwohl man laut Gesetz diesen Titel nicht> führen dürfte? Ist man dann verpflichtet, das Jobangebot abzulehnen bzw> zu kündigen, wenn es bereits besteht, sofern der AG den Vertrag nicht> ändern will?
Nö. Dann bist du zwar unter der Stellenbezeichnung "Ingenieur"
eingestellt, darfst aber den Titel "Ingenieru" nicht öffentlich führen.
Wie deine Firma das intern regelt, ist nicht relevant. Toll wird es dann
bei Visitenkarten, da du dich nach außen hin ja nicht als Ingenieur
vorstellen darfst.
Die einfache Lösung das ist einfach die englische Bezeichnung zu
verwenden. Engineer ist nämlich nicht geschützt, wodurch sich jeder so
nennen darf. Software Engineer darf z.B. jeder sein (sogar völlig ohne
Ahnung von Software). Softwareingenieur aber nicht.
Ntldr -. schrieb:> Dann bist du zwar unter der Stellenbezeichnung "Ingenieur" eingestellt,> darfst aber den Titel "Ingenieru" nicht öffentlich führen. Wie deine> Firma das intern regelt, ist nicht relevant. Toll wird es dann bei> Visitenkarten, da du dich nach außen hin ja nicht als Ingenieur> vorstellen darfst.
Das sind ja echte Probleme in Deutschland und erklärt aber auch warum
sich viele überlegen wegzugehen.
NT-AUTORITÄT\SYSTEM schrieb:> Was ist denn nun, wenn einen eine Firma unter der Berufsbezeichnung> "Ingenieur" einstellen will, obwohl man laut Gesetz diesen Titel nicht> führen dürfte? Ist man dann verpflichtet, das Jobangebot abzulehnen bzw> zu kündigen, wenn es bereits besteht, sofern der AG den Vertrag nicht> ändern will?
Deshalb steht in fast allen Stellenausschreibungen ".... oder
vergleichbare Ausbildung" und "idealerweise ...Jahr Berufserfahrung,
Kenntnisse/praktische Erfahrung in ...."
Ich kenne Techniker die seit Jahren als Hardwareentwickler arbeiten und
sich vor keinem Ingenieur verstecken brauchen.
Klar zählen in manchen Unternehmen auch Titel, besonders wenn es um
Personalverantwortung/Führung geht, aber den meisten ist viel wichtiger
was man kann (was das Unternehmen weiterbringt) und nicht was auf der
Visitenkarte unter dem Namen steht.
Gesetzgeber schrieb:> Beim OEM fällt mir öfters auf, dass sich Techniker oder Meister auf> einer >EG12 Stelle gerne Ingenieur (z.B. Qualitätsingenieur) nennen. Ist> das so rechtens?
Klar, von einen 'König des Labors' wird ja auch nicht erwartet, das er
offiziell gekrönt wurde; es genügt das er sich als selbiger aufführt.
:-)
Zur Ausführung von Ingenieursarbeiten benötigt man nicht unbedingt ein
Ingenieursstudium, gelegentlich ist es sogar hinderlich. So schwer wie
sich manche Vollblutakademiker mit Werk- und Messzeug abmühen:
https://www.youtube.com/watch?v=plhlEsT_KiM
In Deutschland wird ohnehin zuviel wert auf Titel gelegt,
jahrzehntelange Berufserfahrung zählt nicht mehr. Das war "früher" mal
anders, da musste man sich in manchen Berufen hocharbeiten (deshalb gab
es kaum junge Chefs/Führungskräfte).
Es gibt nach IngG wenige Ausnahmen. Ein Betriebsführerlehrgang an einer
Bergschule ist für Techniker möglich. Danach darf man sich Ing. nennen.
Akademisch ist dann aber nix.
https://www.fwt-clz.de/ingenieurausbildung/
Jo S. schrieb:>> auch "Ingenieur" nennen,>> Auch Biologen. :)
Biologen sind Naturwissenschaftler und damit keine Ingenieure.
Jo S. schrieb:> Lustig: Deutsche Ärzte waren bei einem Kongress im EU-Ausland. Dort> wurde der dt. "Dr. med." nicht als akad. Grad anerkannt. Die Ärzte> wurden angezeigt und bestraft.
Bullshit.
Ein altes Märchen, das mal wieder grundlegendes Unverständnis des Sinns
der akademischen Grade und des Unterschieds zu Berufsbezeichnungen
zeigt.
Wie viele Märchen hat allerdings auch dieses einen wahren Kern: Nämlich
den, dass der deutsche Dr. med. in vielen Ländern nicht _als Nachweis
der Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten_ anerkannt wird. Denn
dieser Nachweis ist eigentlich der Sinn des Dr.-Grades, und die
"Hausarbeit", die in D bei Medizinern als Diss. akzeptiert wird, lässt
auf solche Fähigkeiten keinen Rückschluss zu.
"In Folge des in den meisten Fällen geringen akademischen Niveaus
medizinischer Dissertationen erkennt das European Research Council (ERC)
den deutschen „Dr. med.“ nicht als Ph.D.-Äquivalent an."
Quelle: Wikipedia
Das hat aber gar nichts mit "angezeigt und bestraft" zu tun oder mit §
132a StGB.
H. B. schrieb:> Ich kenne Techniker die seit Jahren als Hardwareentwickler arbeiten und> sich vor keinem Ingenieur verstecken brauchen.
Kenne ich ebenfalls. Ein Kunde, der ein technisches Problem hat, schätzt
in erster Linie einen kompetenten Ansprechpartner. Titel sind nicht das
wofür er bezahlt.
Oder auch den umgekehrten Fall: Ingenieure, an denen die letzten 30
Jahre an technischen Innovationen spurlos vorbei gegangen sind und sich
beim Kunden lächerlich machen. Das ist sicher nicht die Regel, kommt
aber häufiger vor.
Np R. schrieb:> Denn dieser Nachweis ist eigentlich der Sinn des Dr.-Grades, und die> "Hausarbeit", die in D bei Medizinern als Diss. akzeptiert wird, lässt> auf solche Fähigkeiten keinen Rückschluss zu.
Könnte das damit zusammenhängen, dass es bei Medizinern üblich ist,
bereits während des Studiums zu promovieren, während bei anderen
Studiengängen ein abgeschlossenes Studium voraus gesetzt wird?
Btw: so richtig bedeutsam scheint das allerdings nicht zu sein;
bekanntlich hat Annette Schavan nicht nur durch eine ungültige
interdisziplinäre Promotion ihre Studien nicht abgeschlossen, sondern
auch noch ein Amt im höheren Dienst des Auswärtigen Amtes angetreten,
obwohl sie als höchsten Bildungsabschluss lediglich ein Abitur
aufzuweisen hatte.
Percy N. schrieb:> Btw: so richtig bedeutsam scheint das allerdings nicht zu sein;> bekanntlich hat Annette Schavan nicht nur durch eine ungültige> interdisziplinäre Promotion ihre Studien nicht abgeschlossen, sondern> auch noch ein Amt im höheren Dienst des Auswärtigen Amtes angetreten,> obwohl sie als höchsten Bildungsabschluss lediglich ein Abitur> aufzuweisen hatte.
Bildungabschluss ungleich Bildung, das ihr der Doktorgrad wegen
Formfehler aberkannt wurde, beudet nicht, das die gute Frau keinene
excellente Hochschul-Ausbildung genoss und hervorragende
wissenschaftliche wie verwaltungstechnische Arbeit ablieferte.
Ganz im Unterschied zu manchen gescheiterten Existenzen, die trotz
geschenkter Universitärer Ausbildung ihre Leben und
Leistungsvermögennicht im Griff haben.
Leierkastenonkel schrieb:> Formfehler
Ja, wahrscheinlich hätte sie diesen Formfehler leicht vermeiden können,
wenn sie "Abschrift" darüber geschrieben hätte. Immerhin gab es keinen
Ärger wegen der jedenfalls inzwischen verjährten unwahren
eidesstattlichen Versicherung.
Was für ein Wirbel um eine Petitesse!
Immerhin ist das Vergehen der Unteeue noch nicht verjährt, das
Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes durch ihre Bestallung begangen haben
könnten.
Aber keine Sorge, in Deutschland schleppt man lieber Greise vor das
Jugendgericht, auf dass man förderlich auf die Entwicklung ihres
Charakters einwirke. Oder ging es doch nur um das Spektakel?
Percy N. schrieb:> Oder ging es doch nur um das Spektakel?
Ja, ich glaube dem Percy geht es nur um das Spektakel und nicht um
seriöse Diskussion zum Thema "Ing-Titel ohne akademisches Studium".
Thomas1 schrieb:> Es gibt nach IngG wenige Ausnahmen. Ein Betriebsführerlehrgang an einer> Bergschule ist für Techniker möglich. Danach darf man sich Ing. nennen.> Akademisch ist dann aber nix.>> https://www.fwt-clz.de/ingenieurausbildung/
Was meint ihr dazu?
Thomas1 schrieb:> Thomas1 schrieb:>> Es gibt nach IngG wenige Ausnahmen. Ein Betriebsführerlehrgang an einer>> Bergschule ist für Techniker möglich. Danach darf man sich Ing. nennen.>> Akademisch ist dann aber nix.>>>> https://www.fwt-clz.de/ingenieurausbildung/>> Was meint ihr dazu?
Schon alleine die Tatsache, dass es ein Ingenieurgesetz gibt, spricht
Bände über dieses merkwürdige Land.
Schukostecker schrieb:> Schon alleine die Tatsache, dass es ein Ingenieurgesetz gibt, spricht> Bände über dieses merkwürdige Land.
Findest Du das Seilbahngesetz von MV sinnvoller?
Np R. schrieb:> Wie viele Märchen hat allerdings auch dieses einen wahren Kern: Nämlich> den, dass der deutsche Dr. med. in vielen Ländern nicht _als Nachweis> der Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten_ anerkannt wird. Denn> dieser Nachweis ist eigentlich der Sinn des Dr.-Grades, und die> "Hausarbeit", die in D bei Medizinern als Diss. akzeptiert wird, lässt> auf solche Fähigkeiten keinen Rückschluss zu.
Ein ehemaliger Kollege hat das mal ganz einfach aber provokativ so
formuliert: es gibt einen Onkel Doktor und es gibt einen Herrn Doktor;-)
Na ja, ob Mediziner die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten
brauchen?
Ich glaube eher nicht, daher ist eine Promotion m.E. da auch nicht
wirklich vergleichbar.
Bei Naturwissenschaftlern / Ingenieuren passt die Definition schon
besser.
Was die Plagiatsaffären angeht - meines Wissens unterschreibt man dafür
dass die Arbeit eigenständig erstellt wurde. Alles andere ist eindeutig
als Zitat zu kennzeichnen.
Alter Hase schrieb:> Was die Plagiatsaffären angeht - meines Wissens unterschreibt man dafür> dass die Arbeit eigenständig erstellt wurde. Alles andere ist eindeutig> als Zitat zu kennzeichnen.
Naja Schavan hat ja ihre Arbeit zweifellos selbstständig erstellt, ihr
wird jetzt zum Problem das sie eine allgemein verbreitete Meinung nicht
auf den Erstnenner referenziert. Beispiel im Anhang.
Bei Elektrotechnikern wäre das so etwas als wenn man schreiben würde
"Ohm hat als erster experimentell einen Zusammang zwischen elektrischen
Strom und Spannung an einem Draht ermittelt" ohne dabei anzugeben wär
nun als Erster ein solche Darstellung des Ohmschen Werkes gegeben hat.
Das PNG ist aus: https://schavanplag.wordpress.com/2012/07/26/seite-100/
Leierkastenonkel schrieb:> Naja Schavan hat ja ihre Arbeit zweifellos selbstständig erstellt, ihr> wird jetzt zum Problem das sie eine allgemein verbreitete Meinung nicht> auf den Erstnenner referenziert. Beispiel im Anhang.>> Bei Elektrotechnikern wäre das so etwas als wenn man schreiben würde> "Ohm hat als erster experimentell einen Zusammang zwischen elektrischen> Strom und Spannung an einem Draht ermittelt" ohne dabei anzugeben wär> nun als Erster ein solche Darstellung des Ohmschen Werkes gegeben hat.
Das trifft es m.E. auf den Punkt. Die Geisteswissenschaftler haben es
schwer "wirklich neues" zu publizieren.
In der Forschung gibt es da mehr Spielraum.
Sei's drum - die Regeln beim Einreichen der Doktorarbeit sind eigentlich
bekannt.
Gesetzgeber schrieb:> Vor allem wird dann bei XING oder Linked in Qualitätsingenieur als> Position hinterlegt, obwohl nie eine Uni oder Hochschule besucht wurde.
Ja, da sieht man allem voran, was man auf die dort hinterlegten
Informationen geben kann.
Genau! :)
Auf XING oder Linked etc. sollte man keine geschützte Berufsbezeichnung
und keinen akad. Grad angeben, wenn man die Voraussetzungen nicht hat.
Das gilt auch für Visitenkarten. § 132 Strafgesetzbuch. Jeder Fall ist
eine eigene Straftat, die Strafe wird addiert. Falsche Angaben in Xing
und Linked sind bereits 2 Straftaten mit doppelter Strafe. 200 eMails
mit falschen Angaben verschicken und es wird richtig teuer. :)
Trans Bettina schrieb im Beitrag #6531114:
> gibt es eigenetlich eine online anzeige oder per email?
Bei einfachen Delikten ist das möglich. Polizei ist Ländersache. Guckst
du dort.
Leierkastenonkel schrieb:> Naja Schavan hat ja ihre Arbeit zweifellos selbstständig erstellt, ihr> wird jetzt zum Problem das sie eine allgemein verbreitete Meinung nicht> auf den Erstnenner referenziert. Beispiel im Anhang.
Das ist nicht "eine allgemein verbreitete Meinung", sondern die
allenfalls leicht paraphrasiertte Wiedergabe einer fremden Formulierung.
Man kann diese Paraphrase auch als Versuch der Tarnung eines Plagiats
auffassen.
Jo S. schrieb:> Lustig: Deutsche Ärzte waren bei einem Kongress im EU-Ausland. Dort> wurde der dt. "Dr. med." nicht als akad. Grad anerkannt. Die Ärzte> wurden angezeigt und bestraft. Nun gibt es eine EU weite Einigung, daß> dt. Ärzte erst nach Abschluß der Facharztweiterbildung den Grad Dr. med.> verwenden dürfen. In D gilt die alte Regel noch. Ärzte haben eine> mächtige Lobby. ;)
Stimmt, das hat meines Wissens aber wenig mit der Facharztweiterbildung
zu tun, sondern dass die Arzt-Doktorarbeiten in DE sehr lasch sind und
meist mit 60 bis 100 Seiten abgetan sind und meist nur statistische
Auswertungen beinhalten. Von Februar bis November kamen so und so viele
mit solchen Krankheiten in die Notaufnahme. Teilweise schreiben mehrere
Leute an einer Doktorarbeit. In anderen Fächern undenkbar.
Wer eine umfassende Doktorarbeit mit 200 bis 400 Seiten abgibt und sein
Thema tiefgründig bearbeitet, darf sich auch im Ausland Dr. med. nennen.
Jo S. schrieb:> Genau! :)>> Auf XING oder Linked etc. sollte man keine geschützte Berufsbezeichnung> und keinen akad. Grad angeben, wenn man die Voraussetzungen nicht hat.> Das gilt auch für Visitenkarten. § 132 Strafgesetzbuch. Jeder Fall ist> eine eigene Straftat, die Strafe wird addiert. Falsche Angaben in Xing> und Linked sind bereits 2 Straftaten mit doppelter Strafe. 200 eMails> mit falschen Angaben verschicken und es wird richtig teuer. :)
Das ist so nicht ganz korrekt.
In §132 StGB / §132a StGB wird der Ingenieur nicht explizit genannt.
In Absatz 1 wird jedoch auf die "akademischen Grade" eingegangen:
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen,
akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
Akademische Grade sind Abschlussbezeichnungen, die von dazu berechtigten
Hochschulen nach einem abgeschlossenen Studium aufgrund einer
erfolgreichen Prüfung vergeben werden und durch eine Urkunde
dokumentiert werden (Graduierung).
Akademische Grade sind z.B.
„Doktor“ (Dr.)
„Ehrendoktor“ (Dr. h.c.)
Assessor
alle formen des Diploms
„Diplom-Ingenieur“ (Dipl.Ing.)
„Diplom-Kaufmann“ (Dipl.-Kaufm.)
„Diplom-Jurist“ (Professor (Prof.).
Bachelor-Abschlüsse
Bachelor of Arts (B.A.)
Bachelor of Science (B.Sc)
Bachelor of Engineering (E.Eng)
Bachelor of Law (LL.B)
Master-Abschlüsse
Master of Arts (M.A.)
Master of Science (M.Sc)
Master of Engineering (M.Eng)
Master of Laws (LL.M)
Den Schutz der Berufsbezeichnung "Ingenieur" regeln die
Ingenieurgesetze.
Sie sind Ländersache. Das bedeutet, es gibt deutschlandweit 16
verschiedene Ingenieurgesetze. Sie regeln, welche Voraussetzungen
erfüllt sein müssen, um die Berufsbezeichnung überhaupt führen zu
dürfen.
Jo S. schrieb:> Für nicht ausgelastete Abmahnanwälte wäre das ein neues, lukratives> Betätigungsfeld. ;)
Mit welcher Begründung? Wo ist der Wettbewerbsverstoß? Wenn sich ein
Arbeitnehmer als Ingenieur ausgibt kann kein Abmahnanwalt etwas
ausrichten. Denn ein Abmahnanwalt kann nur Wettbewerbsverstöße abmahnen,
und auch nur wenn er dafür mandatiert wurde. Und ob ein Arzt mit seiner
Arztpraxis einen (Wettbewerbs)Vorteil erlangt wenn er sich "Dr. med"
nennt statt nur "Dr." möchte ich bezweifeln (die meisten Bürger kennen
die Unterschiede noch nicht einmal), und wenn er dadurch eine
Chefarztstelle bekommt hat das mit Wettbewerbsrecht absolut nichts zu
tun. Also sind Abmahnanwälte hier raus.
Percy N. schrieb:> Leierkastenonkel schrieb:>> Naja Schavan hat ja ihre Arbeit zweifellos selbstständig erstellt, ihr>> wird jetzt zum Problem das sie eine allgemein verbreitete Meinung nicht>> auf den Erstnenner referenziert. Beispiel im Anhang.>> Das ist nicht "eine allgemein verbreitete Meinung", sondern die> allenfalls leicht paraphrasiertte Wiedergabe einer fremden Formulierung.
Das ist doch das selbe, eine Wiedergabe einer allgemein bekannten
Feststellung mit eigenen Worten = 'leicht textuell veränderte Wiedergabe
einer fremden Formulierung'.
Das Jung mit Freud brach, ist eigentlich jedem bekannt, der sich
wenigstens ansatzweise mit der Geschichte der Psychoanalyse beschäftigt.
Und das Werk in dem Jung seine Ansichten zur Libido publizierte erschien
mehr als ein halbes Jahrhundert vor der Doktorarbeit, da ist es IMHO
sehr unwahrscheinlich das es hier zu einem absichtlichen Diebstahl
geistigen Eigentums gekommen ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Carl_Gustav_Jung#Beziehung_zu_Freud im 8.
Absatz
> Man kann diese Paraphrase auch als Versuch der Tarnung eines Plagiats> auffassen.
Kann man, muss man aber nicht.
Und wenn, dann ist es lediglich eine "Auffassung" aber nicht der Beweis
eines Plagiats. Wenn sich einer 'Verdächtig verhält', dann heisst es
noch lange nicht, das er tatsächlich eine Tat begangen hat. Ansonsten
wären wir wieder in den Zeiten des Generalverdachtes, wo bspw. allein
das Abhören ausländischer Rundfunkstationen zum Indiz der
Spionagetätigkeit aufgebauscht wurde. Oder das Tragen einer
'nichtkonformen' Haartracht ('Langhaarige Beatnicks') zu Massregelungen
führte, weil 'nur Gammler und Assoziale lange Haare trügen'.
Percy N. schrieb:> in Deutschland schleppt man lieber Greise vor das Jugendgericht
Das ist mir neu. Ich wusste nicht, dass alte Menschen vors Jugendgericht
müssen. Das passiert nur wenn sich der Greis ein jugendliches Opfer
gesucht hat. Sonst kommt ein Greis (das ist eine Bezeichnung für einen
sehr alten Menschen männlichen Geschlechts) vors Erwachsenengericht.
DCF 77 schrieb:> Stimmt, das hat meines Wissens aber wenig mit der Facharztweiterbildung> zu tun, sondern dass die Arzt-Doktorarbeiten in DE sehr lasch sind und> meist mit 60 bis 100 Seiten abgetan sind und meist nur statistische> Auswertungen beinhalten. Von Februar bis November kamen so und so viele> mit solchen Krankheiten in die Notaufnahme. Teilweise schreiben mehrere> Leute an einer Doktorarbeit. In anderen Fächern undenkbar.
Diese Verallgemeinerung ist totaler Bullshit. Ja, es gibt auch viele
statistische Arbeiten. Alle bei uns geschriebenen Arbeiten waren zum
Beispiel aus der Grundlagenforschung. Da steckten zum Teil 2-3 Jahre
intensive Laborarbeit drin. Und niemals haben mehrere Leute daran
geschrieben. Sowas habe ich noch nie gehört. Und ich bin nun schon 25
Jahre dabei.
Mediziner haben einfach keine Zeit nach dem Studium zu promovieren, da
kommen Assistentzarztzeit usw. dazu. Da wirst du in der Klinik verheizt,
nebenbei promovieren ist da nicht. Und wenn du da durch bist kommt bei
vielen der Facharzt. Da hast du auch keine Zeit wenn du den Katalog
abarbeitest. Und das meist noch an verschiedenen verteilten Kliniken.