Forum: Offtopic Web Hosting und staatliche Überwachung


von flup (Gast)


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Hallo zusammen,

Wie mittlerweile bekannt ist, gehen staatliche Behörden bei der 
Überwachung elektronischer Kommunikation oft über ihre Befugnisse 
hinaus.
Es gibt etliche E-Mail-Provider, die Überwachungsanfragen nur nach 
Prüfung der Rechtmäßigkeit in der jeweils gültigen Rechtsordnung 
nachkommen (bsp. Protonmail, Posteo, Mailfence ...), und die regelmäßig 
Rechenschaft ablegen, wie viele Anfragen sie erfüllt / abgelehnt haben.

Gibt es Web-Hoster, für die entsprechendes gilt?
Ich spreche nicht von "bullet-proof" Hosting für Darknet oder explizit 
für illegale Zwecke, sondern schlicht von Anbietern, zu deren Angebot 
dazugehört, dass sie die in ihrem Land gültige Rechtslage kennen, ihre 
Kunden vor unrechtmäßiger Überwachung schützen, und darüber Bericht 
erstatten.

Grüße

von Ubernaut (Gast)


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Spontan würde mir Uberspace einfallen. Die haben zumindest einen ganz 
guten Transparenz Bericht über staatliche Aktivitäten. Und sind auch so 
sehr sympatisch

von Matthias L. (limbachnet)


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Die rechtlichen Grundlagen sind unterschiedlich, das macht's schwierig.

Goole hat beispielsweise gerichtlich durchgesetzt, dass deren GMail als 
Telemediendienst eingestuft wird. T-Online-E-Mails sind hingegen - 
ebenfalls gerichtlich festgestellt - Telekommunikation. Muss man nicht 
verstehen, ist jetzt aber so. Rechte und Pflichten für Telekommunikation 
stehen im TKG, für Telemediendienste im TMG.

Hosting fällt IIRC immer unter das TMG - und dieses ist wesentlich 
unschärfer formuliert als das TKG, was Herausgabepflichten anbelangt. Da 
gibt's IIRC nur die §§ 14 und 15 TMG, und nach denen DARF ein Provider 
Daten an Strafverfolger herausgeben. Wann er das MUSS, steht hingegen 
nicht drin - normalerweise müsste es reichen, wenn der Staatsanwalt 
fragt. Der darf nach § 161a StPO so ziemlich alles fragen - es sei denn, 
die Datenherausgabe muss z.B. durch das Fernmeldegeheimnis erst mal 
einem Richter vorgestellt werden. Das Fernmeldegeheimnis greift aber 
wieder nicht bei Telemedien...

Die Berichte, die du oben ansprachst, die erstellen TK-Unternehnen, die 
unter das TKG fallen. Reine Telemedien-Anbieter eher nicht.

Die Frage ist also nicht, welcher Hosting-Anbieter die Rechtslage 
beachtet, sondern nur, wer erst dem Staatsanwalt gegenüber Daten 
herausrückt oder wer schon der Polizei gegenüber antwortet. Direkt 
rechtswidrig ist aber beides nicht.

Da ist eine TKG/TMG-Reform in der Pipeline, die das Ganze 
vereinheitlichen soll, die ist aber noch nicht fertig und ob die vor der 
Wahl noch verabschiedet wird, ist fraglich.

von Vorticon X. (vorticon)


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Danke schonmal für eure beiden Antworten!

Ubernaut schrieb:
> Spontan würde mir Uberspace einfallen.
Das werde ich mir anschauen und in Erwägung ziehen.

Matthias L. schrieb:
> Rechte und Pflichten für Telekommunikation
> stehen im TKG, für Telemediendienste im TMG.
Der Unterschied zwischen TMG und TKG war mir nicht klar.
Ich dachte erstmal auch primär an Anbieter in Ländern, in denen die 
Eingriffsbefugnisse für Behörden schwächer sind, und in denen die 
Anordnungen deutscher Gerichte und Behörden unmittelbar erstmal keine 
bindende Wirkung haben.
OK, das heißt, bei Anbietern, die dem TMG unterliegen, sind sogar 
"informelle" Anfragen zulässig. Posteo hat da mal einige ziemlich 
haarsträubende Fälle veröffentlicht, wo Bullen von ihren privaten 
Mailadressen aus Daten angefordert haben...

von Kilo S. (kilo_s)


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flup schrieb:
> unrechtmäßiger Überwachung

Du hast noch nicht bemerkt das sich der Staat (egal welcher) jeden nur 
erdenklichen Grund aussuchen kann, ob der stimmt oder nicht, um dich zu 
überwachen.

Einzige Möglichkeit ist es sich damit abzufinden.

Es gibt kein Land in dem du nicht damit rechnen musst überwacht zu 
werden. Und du kannst es dem Staat nur versuchen so schwer wie möglich 
zu machen dich zu überwachen.
Aber online geht das eben nur bedingt.

Was willst du überhaupt Hosten das du Überwachung befürchtest?

von Reinhard S. (rezz)


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Ich find dein Anliegen für sich genommen gut und nachvollziehbar, aber 
mit

Vorticon X. schrieb:
> Bullen

drückst du einfach nur Missachtung aus.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Der unbedarfte Poster scheint eine künstliche Panik heraufbeschwören zu 
wollen. Und moechte sich nun smart verhalten.
Am besten einen Server im Ausland anmieten, wo nicht deutsch gesprochen 
wird. Und die Miete nicht auf den eigenen Namen laufen lassen, sondern 
ueber einen zufaelligen Bekannten. Der bekommt dann die Post, welche er 
gleich wegschmeissen soll.

von Vorticon X. (vorticon)


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Kilo S. schrieb:
> Du hast noch nicht bemerkt das sich der Staat (egal welcher) jeden nur
> erdenklichen Grund aussuchen kann, ob der stimmt oder nicht, um dich zu
> überwachen.

Ich habe das sehr wohl bemerkt, aber die Gründe sind mir eben ziemlich 
egal. Ich will einfach nicht überwacht werden.
Übrigens will ich nicht hosten, sondern horsten. Es geht um Drogen, 
Terroranschläge, Organhandel etc. - mehr will ich nicht sagen.

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