Ebay ist zu dumm, im neuen Jahr Lastschriften durchzuführen und droht mit Kontensperrung

OP #6549116
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Ebay hat offenbar im neuen Jahr Probleme, Lastschriften mit den 
Verkäufergebühren einzuziehen, erhebt dafür eine Strafgebühr und droht 
den Verkäufern mit Kontensperrung.

"Wir schreiben Ihnen heute, um Sie darauf hinzuweisen, dass Ihre 
monatlichen eBay-Verkäufergebühren noch nicht beglichen worden sind, da 
der Lastschrifteinzug von Ihrem Kreditinstitut abgelehnt wurde. Gemäß 
der eBay-Vereinbarung für Lastschrifteinzüge hat eBay Ihr Konto 
möglicherweise mit einer Gebühr belastet. Sofern diese Gebühr berechnet 
wurde, erscheint sie auf Ihrer nächsten Rechnung.

Da eBay von diesem Bankkonto keine Beträge mehr einziehen kann, wurde 
Ihr Bankkonto als automatische Zahlungsmethode für Ihre 
eBay-Verkäufergebühren entfernt."

Ich habe so eine Ahnung, daß ich nicht der einzige Betroffene bin, denn 
am nächsten Tag kam "Dies betrifft mehrere Verkäufer und unsere Teams 
arbeiten daran, das Problem zu beheben."

Leider gibt es ja keinerlei Stellen im Netz mehr, wo so etwas öffentlich 
gemacht werden könnte. Und die "Fachpresse" wie Heise oder Computerbild 
schweigen auch. :)
Gast #6549142
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Gerade zu Amazon und Ebay gibt es viele Fake Mails. Erstmal im Konto 
anmelden und prüfen ob es da auch entsprechende Nachrichten gibt.
Und die Anmeldung natürlich nicht über Links aus der Mail...
#6549182
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Jörg W. schrieb:
> Früher™ kam man ganz ohne den Lastschrift-Käse aus, man bekam dann
> einfach eine Rechnung mit den Verkaufsgebühren, die man begleichen
> musste.

Man kann allerdings nun nicht behaupten dass Lastschrift irgendwie neu 
oder fehleranfällig wäre. Das läuft ja nun seit Jahrzehnten eigentlich 
ohne Murren bei Millionen von Bürgern.

>
> Vielleicht sollten sie ja zu diesem überaus simplen und in der
> Geschäftswelt gut etablierten Verfahren zurück kehren …

Also es gibt wenig nervigeres als eine Überweisung einzutippern. Damit 
wirst du nicht weit kommen. In der Geschäftswelt klappt das weil du da 
Leute hast die dafür bezahlt werden.
Moderator Persönliche Seite #6549202
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Cyblord -. schrieb:
> Also es gibt wenig nervigeres als eine Überweisung einzutippern.

Keiner redet von Papier-Rechnungen, und aus PDFs kann man die IBAN und 
den Betrag kopieren.

Das funktionierte auch bei ebay viele Jahre lang, bis sie einen nichts 
mehr verkaufen lassen haben, wenn man keine Bank- oder 
Kreditkartenverbindung hinterlegt hat (und bei der Bankverbindung zur 
Lastschrift eingewilligt).

Von mir aus sollen sie die Lastschriften gern wieder auf die Reihe 
bekommen, aber für eine ebay-Rechnung aller Jubeljahre sollte das 
durchaus auch ohne sowas gehen können.
#6549211
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Jörg W. schrieb:
>
> Keiner redet von Papier-Rechnungen, und aus PDFs kann man die IBAN und
> den Betrag kopieren.

Selbst dann. Online-Banking. Einloggen. Copy Paste. Copy Paste. TAN.

> Von mir aus sollen sie die Lastschriften gern wieder auf die Reihe
> bekommen, aber für eine ebay-Rechnung aller Jubeljahre sollte das
> durchaus auch ohne sowas gehen können.

Ja wenns nur bei ebay ist. Aber mit deiner Argumentation könnte man auch 
Gas, Wasser, Strom, KFZ Steuer, Versicherungen, Telefon, Handy, Amazon, 
Netflix usw. usw. per Rechnung abwickeln.
Das summiert sich zu unendlicher Arbeit. Wer will das heute noch?
#6549222
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Ben S. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Das summiert sich zu unendlicher Arbeit. Wer will das heute noch?
>
> Mache ich zwar auch nicht aber: Völliger Blödsinn. Einmal im Monat für
> 15 Minuten hinsetzen und 9 Rechnungen zahlen. Was ist daran schlimm oder
> gar unendliche Arbeit?

1.) 9 Rechnungen in 15 Minuten glaube ich nicht.
2.) ist es unnütz wenn es auch in exakt 0 Minuten geht.
Moderator Persönliche Seite #6549230
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Cyblord -. schrieb:
> Ja wenns nur bei ebay ist. Aber mit deiner Argumentation könnte man auch
> Gas, Wasser, Strom, KFZ Steuer, Versicherungen, Telefon, Handy, Amazon,
> Netflix usw. usw. per Rechnung abwickeln.

Nur dass diese halt relativ regelmäßig anfallen.

Auf ebäh verkaufe ich wirklich nur aller paar Jahre mal was, dafür ist 
es nervig, dass sie auf dem Lastschriftverfahren (oder einer 
Kreditkartenangabe) bestehen.

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