Frage: Ich bekomme zum Basteln ein paar Funktionsfähige Wechselrichter für Solaranlagen. Maximale Spannung 500V, minimale 333V. Typ SMC11000-TL10. Kann ich die Netzsynchronisation auch "Simulieren"? Ich möchte nämlich meine PV-Anlage auf den neuen Wechselrichter legen und diesen direkt zum Laden eines E-Autos verwenden. Der erzeugte Strom soll aber keinesfalls auch ins Netz gelangen, da ich eine EEG-Umlage pro kWh zahlen muss. Gäbe es eine Möglichkeit die Netzspannung zur Synchronisation über belastbare Vorwiderstände zu machen? Ich dachte an 1kOhm-Lastwiderstände. Gerne auch 10kOhm. Dann wäre die Verlustleistung bei knapp 6 Watt (wenn ich das mit dem Ohmschen Gesetz so anwenden kann, falls es nicht 1/wurzel2 ist). Kann jemand was fundiertes dazu sagen?
Wechselrichter ans Stromnetz, den passenden Stromzähler nehmen ( SMA-Energymeter oder Homemanager) und zero-export betreiben.
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100Ω W. schrieb: > Wechselrichter ans Stromnetz, den passenden Stromzähler nehmen ( > SMA-Energymeter oder Homemanager) und zero-export betreiben. Das war nicht die Antwort auf meine Frage! Mit deiner Lösung könnte ich es so lassen wie es bereits ist...
Agfa schrieb: > Kann jemand was fundiertes dazu sagen? Ich kann das deiner Ansicht nach anscheinend nicht. Frag vielleicht mal dort nach: https://www.photovoltaikforum.com/active-topics/
Wechselrichter müssen nicht nur die Synchronität zum Netz prüfen, sondern auch den Netzinnenwiderstand. Eine Anhebung der lokalen Netzspannung durch den Wechselrichter selbst, der da munter einspeist, muss über eine gewisse Grenze hinaus vermieden werden. Was passiert also, wenn er einspeisen will, dabei ständig "seine" eingespeiste Spannung misst, diese rasch ansteigen kann, weil prima vom Netz durch "Vorwiderstände" entkoppelt? Er schaltet ab, geht auf "Störung".
Also wäre es sinnvoll ein Wechselrichter zu besorgen der inselfähig ist?
> Also wäre es sinnvoll ein Wechselrichter > zu besorgen der inselfähig ist? Definitiv. Wechselrichter zur Netzeinspeisung betreiben unter der Rubrik ENS eine ganze Menge Aufwand, um eine Inselnetzbildung zu vermeiden. Aber EEG-Umlage zahlen? Hast Du über 30kWp?
Ben B. schrieb: >> Also wäre es sinnvoll ein Wechselrichter >> zu besorgen der inselfähig ist? > Definitiv. Wechselrichter zur Netzeinspeisung betreiben unter der Rubrik > ENS eine ganze Menge Aufwand, um eine Inselnetzbildung zu vermeiden. > > Aber EEG-Umlage zahlen? Hast Du über 30kWp? Ich habe eine Bestandsanlage beim Gebäudekauf übernommen. Größe kenn ich nicht. Soll aber 35-40kWp haben. Zähler etc alles angemeldet. Neuanmeldung wird kostspielig. Geld pro Kilowatt bekomme ich kaum eines. Das will ich lieber verheizen oder verfahren...
> Geld pro Kilowatt bekomme ich kaum eines.
Das ist totaler Quatsch, so wie deine dünne Geschichte im Startbeitrag.
Agfa schrieb: > 100Ω W. schrieb: >> Wechselrichter ans Stromnetz, den passenden Stromzähler nehmen ( >> SMA-Energymeter oder Homemanager) und zero-export betreiben. > > Das war nicht die Antwort auf meine Frage! > Mit deiner Lösung könnte ich es so lassen wie es bereits ist... Ich glaube du hast das nicht ganz verstanden. Mit "zero-export" ist nicht gemeint daß du deine Energie verschenken sollst. Sondern daß eine intelligente Steuerung dafür sorgt, daß der Eigenverbrauch der erzeugten Leistung nachgeführt wird. Was in "zero-export" resultiert wenn genau alles selbst verbraucht werden kann. https://www.sma-sunny.com/elektroauto-zu-hause-laden/ https://www.bhkw-forum.de/diskussion/thread/8630-regelbare-ladestation-bzw-mobile-wallbox-f%C3%BCr-e-auto/?postID=100605#post100605
Erich schrieb: > Ich glaube du hast das nicht ganz verstanden. > Mit "zero-export" ist nicht gemeint daß du deine Energie verschenken > sollst. Also erkennt der Wechselrichter wie viel Strom aus dem Netz entnommen werden müssten um dann passend von den Kollektoren den Verbrauch gegenzuwirken?
Agfa schrieb: > Also erkennt der Wechselrichter wie viel Strom aus dem Netz entnommen > werden müssten um dann passend von den Kollektoren den Verbrauch > gegenzuwirken? Bitte beigefügte Links lesen. Im Prinzip ist es wohl eher so, daß der / die Verbraucher an die aktuelle Energieproduktion nachgesteuert werden. Das E-Auto kann über den TYP2 Stecker (dessen Kommunikationsleitung) während des Ladevorgangs laufend so eingestellt werden, daß es weniger oder mehr Leistung aufnimmt. Gruss
Man sollte vielleicht zuerst klären, ob es eine Anlage ist mit Überschusseinspeisung oder eine Volleinspeisung. Bei letzterem darf man vor dem Zähler (auf Wechselrichterseite) keine Energie entnehmen, nach dem Zähler sowieso nicht. Über 10kWp wird es wenn es keine Volleinspeisung ist noch einen Erzeugerzähler geben.
Agfa schrieb: > Ich habe eine Bestandsanlage beim Gebäudekauf übernommen. Und Dich dabei nicht darum gekümmert, wie diese vertraglich sinnvoll weiterzubetreiben wäre mit dem Vorbesitzer. Dafür wäre auch das Photovoltaikforum eines der ersten Vorschläge gewesen vorher nachzufragen.
Sven L. schrieb: > Man sollte vielleicht zuerst klären, ob es eine Anlage ist mit > Überschusseinspeisung oder eine Volleinspeisung. Bei letzterem darf man > vor dem Zähler (auf Wechselrichterseite) keine Energie entnehmen, nach > dem Zähler sowieso nicht. > > Über 10kWp wird es wenn es keine Volleinspeisung ist noch einen > Erzeugerzähler geben. Sie hat irgendwo zw 35 und 40kW Dieter D. schrieb: > Agfa schrieb: >> Ich habe eine Bestandsanlage beim Gebäudekauf übernommen. > > Und Dich dabei nicht darum gekümmert, wie diese vertraglich sinnvoll > weiterzubetreiben wäre mit dem Vorbesitzer. Dafür wäre auch das > Photovoltaikforum eines der ersten Vorschläge gewesen vorher > nachzufragen. Es war mir schlicht egal! Das Gebäude war ein Schnäppchen aus einer Zwangsversteigerung und Solar war nicht gefordert. Daher habe ich es als "nice to have". Altverträge sind ungültig. Sicherungen wurden entfernt, eine Neuaufschaltung muss ich abnehmen lassen. Daher die Idee, ich lade einfach mein (zukünftiges) Auto damit voll. Kosten mich ja nix! Der Wechselrichter ist an einem "Einspeisezähler" mit dem Netz verbunden. Zur Gebäudeversorgung habe ich einen extra Zähler. Bedeutet, ich muss einspeisen (bekomme glaub 4-7 Cent pro kWh) und zahle dann 35 Cent pro kWh die ich aus dem Netz entnehme. Das ist doch bescheuert!
Da bräuchte man einen Inselwechselrichter und eine Wallbox die ihre Leistung anpassen kann, z.B. openWB. Kann man alles kaufen. Bei 30-40kWpk kann es schon sein, dass das irgendwie geht. Agfa schrieb: > Bedeutet, ich muss einspeisen (bekomme glaub 4-7 Cent pro kWh) und zahle > dann 35 Cent pro kWh die ich aus dem Netz entnehme. So bekommen Sie für die nicht eingespeiste Leistung gar nichts. Bei 40kWPk kommen pro Jahr z.B. 30000kWh zusammen, das sind z.B. 2100€ pro Jahr bei 7 Cent. Das ist nicht "Nichts", dafür kann man schon mal etwas Aufwand treiben. 30000kWh verfährt man mit keinem E-Auto, das wäre 200000km. Wenn man einspeist, kann man außerdem den Strom im Haus nutzen, und jetzt ersetzte kWh aus dem Netz spart z.B. 28Cent, oder was auch immer der Strompreis ist. Dazu gibt es tolle Dinge, die man mit soviel Strom anstellen kann, wie Zuheizen, Warmwasser erzeugen oder im Sommer klimatisieren.
Name: schrieb: > Da bräuchte man einen Inselwechselrichter und eine Wallbox die ihre > Leistung anpassen kann, z.B. openWB. Danke! openWB merk ich mir! > Kann man alles kaufen. Bei 30-40kWpk kann es schon sein, dass das > irgendwie geht. > > Agfa schrieb: >> Bedeutet, ich muss einspeisen (bekomme glaub 4-7 Cent pro kWh) und zahle >> dann 35 Cent pro kWh die ich aus dem Netz entnehme. > > So bekommen Sie für die nicht eingespeiste Leistung gar nichts. > Bei 40kWPk kommen pro Jahr z.B. 30000kWh zusammen, das sind z.B. 2100€ > pro Jahr bei 7 Cent. > Das ist nicht "Nichts", dafür kann man schon mal etwas Aufwand treiben. Das ist richtig! Aber in diesem Fall müsste ich alles einspeisen und kann mir nicht etwas für den Selbstgebrauch abzweigen! Der Versorger will alles oder nichts haben. > 30000kWh verfährt man mit keinem E-Auto, das wäre 200000km. das ist richtig! Aber wenn ich überlege dass Benzin teilweise über 1,40 kostet, ich im Jahr 50tkm fahre, dadurch der Sprit mich kanpp 8000 Euro kostet und ich mir einen gebrauchten EQC schon angesehen habe, so würde ich mehr als 2100 Euro sparen. > Wenn man einspeist, kann man außerdem den Strom im Haus nutzen, und > jetzt ersetzte kWh aus dem Netz spart z.B. 28Cent, oder was auch immer > der Strompreis ist. Genau das wollte ich! Der Versorger lehnt diesen Vertrag aber ab. Er will alles eingespeist haben und bezahlen. Bedeutet also, ich erzeuge 1kWh und verbrauche 1kWh. Somit habe ich (physikalisch) meinen eignen Strom verbraucht. Dafür bekomme ich 7 Cent und muss zugleich 28 Cent bezahlen. Also quasi 21 Cent abdrücken für mein eigens erzeugten Strom... > Dazu gibt es tolle Dinge, die man mit soviel Strom anstellen kann, wie > Zuheizen, Warmwasser erzeugen oder im Sommer klimatisieren. Ja genau. Wie gesagt, der Versorger will das nicht. Daher schließe ich es auch so nicht an. Wenn mein Wechselrichter immer nur so viel Strom produziert wie das Haus benötigt, kann mir niemand auf die Finger treten. Da ich aber gleich den Strom in Bewegung habe, tanke ich damit lieber mein Auto voll...
Agfa schrieb: > Ja genau. Wie gesagt, der Versorger will das nicht. Daher schließe ich > es auch so nicht an. Wenn mein Wechselrichter immer nur so viel Strom > produziert wie das Haus benötigt, kann mir niemand auf die Finger > treten. Da ich aber gleich den Strom in Bewegung habe, tanke ich damit > lieber mein Auto voll... Ich kann den Ärger verstehen. Ich betreibe auch eine PV-Anlage, und was das Finanzamt für die paar Euro für ein Theater aufführt ist lächerlich. Das ist Deutschland 2021. Das Problem heißt Peter Altmaier und gehört geteert, gefedert und aus dem Land gejagt. Kann man den Versorger wechseln? Es ist halt irgenwo schon schade, wenn man so viele MWh wegwirft..
Agfa schrieb: > da ich eine EEG-Umlage pro kWh zahlen muss. Sicher? Agfa schrieb: > Soll aber 35-40kWp haben. Solarmodule altern auch - vielleicht sind es inzwischen 29,9kWp?
Eigenverbrauchsoptimierer schrieb: > Agfa schrieb: >> da ich eine EEG-Umlage pro kWh zahlen muss. > > Sicher? > > Agfa schrieb: >> Soll aber 35-40kWp haben. > > Solarmodule altern auch - vielleicht sind es inzwischen 29,9kWp? Spielt keine Rolle! Wichtig ist was auf der Zelle steht und wie viel davon verbaut wurden! Selbst wenn ich einen Teil davon abklemme ist es egal. Ich müsste sie abbauen.
Agfa schrieb: > Spielt keine Rolle! Wichtig ist was auf der Zelle steht und wie viel > davon verbaut wurden! Selbst wenn ich einen Teil davon abklemme ist es > egal. Ich müsste sie abbauen. Willkommen in DE. Ohne die ganze Bürokratie hätte ich auch eine Solaranlage aber wenn sich erst gefühlt den Passierschein A38 organisieren muss gibt es das halt nicht.
Sven L. schrieb: > Über 10kWp wird es wenn es keine Volleinspeisung ist noch einen > Erzeugerzähler geben. Ist mit dem neuen EEG2021 nun auf 30kwp angehoben worden. Erzeugungszähler sind nun bis 30kWp nicht mehr notwendig, da bis dahin nun auch keine EEG-Umlage auf selbst erzeugten Strom mehr zu entrichten ist. Auch nicht bei Bestandsanlagen. Agfa schrieb: > Der erzeugte Strom soll aber keinesfalls > auch ins Netz gelangen, da ich eine EEG-Umlage pro kWh zahlen muss. EEG-Umlagen zahlen meines Wissens nur Verbraucher an den Netzbetreiber. Wenn du selbst Erzeuger bist und über 30kWp hast, selbst Strom von dir verbrauchst, führst du die an den kommunalen Netzbetreiber ab (nicht an den Versorger aka Stromanbieter). Maßgeblich ist die installierte Leistung der Module. Deine ganze Story hat irgendwie Lücken. Wenn es eine Bestandsanlage war und die auch EEG förderfähig war und die 20 Jahre der Einspeisevergütung noch nicht rum sind, kannst du dich dann nicht da einklinken? Muss doch auch so möglich sein, seine PV-Anlage zu verkaufen, ohne dass die Förderung aufhört und an den neuen Besitzer übertragen wird. Wenn dem nicht der Fall ist, kannst doch wie alle Anlagenbetreiber, deren 20 Jahre Förderung nun zum Anfang des Jahres ausgelaufen sind, zumindest den aktuellen Marktpreis bekommen. Ich meine das sollte auch im EEG2021 geregelt worden sein. Ich glaub du hast allgemein eine falsche Vorstellung, was das Thema PV/EEG/etc für Anlagenbetreiber bedeutet, oder? Kein Wunder, ist auch ein viel zu komplexes Thema.
Timo N. schrieb: > Ist mit dem neuen EEG2021 nun auf 30kwp angehoben worden. > Erzeugungszähler sind nun bis 30kWp nicht mehr notwendig, da bis dahin > nun auch keine EEG-Umlage auf selbst erzeugten Strom mehr zu entrichten > ist. Auch nicht bei Bestandsanlagen. Das EEG gilt meines Wissens aber immer nur für neuerichtete Anlagen. Das mit den 30kWp stimmt, man braucht keinen Erzeugerzähler mehr, dafür aber iMSys, also mME + SmartmeterGW oder wahrscheinlich vielleicht einen RLM-Zähler mit Fernauslesung.
Sven L. schrieb: > Das EEG gilt meines Wissens aber immer nur für neuerichtete Anlagen. Nein, auch für Bestandsanlagen. Definitiv. Sven L. schrieb: > Das mit den 30kWp stimmt, man braucht keinen Erzeugerzähler mehr, dafür > aber iMSys, also mME + SmartmeterGW oder wahrscheinlich vielleicht einen > RLM-Zähler mit Fernauslesung. Um iMSys kommt man so oder so nicht herum, wenn die installierte Leistung größer ist als x kwp (genauen Wert weiß ich gerade nicht auswendig). Nachdem was ich recherchieren konnte, zahlt man dann aber nur noch eine pausschale Messstellengebühr für alle Zähler (richtet sich nach dem teuersten Zähler) Allerdings hab ich mal bei meinem Netzbetreiber nachgefragt und da fangen die erst irgendwann im April diesen Jahres mit den Tests an. Kann sich also noch hinziehen.
Timo N. schrieb: > Sven L. schrieb: >> Das EEG gilt meines Wissens aber immer nur für neuerichtete Anlagen. > > Nein, auch für Bestandsanlagen. Definitiv. Ich bin der Meinung, das wenn eine EZA bereits einen Erzugerzähler hat, diesen den auch weiterhin benötigt. Hat ja auch was mit dem Messkonzept zu tun. Allgemein ist es beim EEG so, das immer die Fassung gilt, die zum Zeitpunkt der Erichtung aktuell war. Natürlich regelt das neue EEG auch Dinge für Anlagen, deren Förderung nun ausläuft. Allem in allem alles ziemlich kompliziert. Wenn man eine Anlage < 10kWp nun erweitert, dann kann es schon sein, das man keinen Erzeugerzähler mehr braucht, wegen dem neuen EEG, allerdings wird was die Einspeisevergütung angeht, wohl irgend ein Durchschnittswert errechnet. Allgemein macht es zum Teil wenig Spass, wenn man neue und bestehende Anlagen an einem Netzverknüfungspunkt in einer anderen Spannungsebene hat, in der auch die Übergabemessung sitzt. Naja aber das ist alles für eher größere Anlagen relevant. Wenn schon eine Anlage besteht, die mal Außerbetrieb genommen wurde und nun wieder an's Netz soll, könnte ich mir vorstellen, das der Wechselrichter die aktuell gültige VDE AR-N 4105 können muss. Da kann der Netzbetreiber dann ein Einspeisemanagement, Q(U)-Regelung und andere Dinge fordern.
Die doppelte Zählung ins Netz muß raus, das muß alles über einen Zähler gehen. Wechselrichter brauchen Kommunikation zu einem eigenen Zähler, der Modbus kann. Der muß in Reihe zum Zähler vom E-Werk sitzen. 1. Möglichkeit: Die Anlage so parametrieren, daß die Einspeiseleistung Null ist. Dann verwendest du deinen Strom nur für dich selber. 2. Möglichkeit: Zweirichtungszählung und max. 30kW einspeisen.
Tja das als Insel hochzuziehen wird nicht ganz preiswert. Leichter ist es du verkauft die alten Module und schraubst neue drauf. Machst einen Neuanlage mit knapp 30 kWp. Dann müssen sie den Strom nehmen mit mit 9, x Cent vergüten. Was du vor dem Einspreisen selbst verbrauchst kommt deinen Geldbeutel zu gute. Größte Hürde Module zu finden die den alten von den Abmassen entsprechen.
Einige Energieversorger scheinen wie Teppichhaendler zu handeln. Wenn diese auf den Forderungen beharren des Altanschlusses alles muesse eingespeist werden, dann sind auch die Verguetungen des Altvertrages zu zahlen. Manches geht dann nur ueber Druck der Bundesagentur und starten der ersten juristischen Schritte.
Ryven schrieb: > Leichter ist es du verkauft die alten Module und schraubst neue drauf. Wieso soll ich das machen? Weil ich dumm bin? Ich lasse die Zellen oben und tue so als hätte ich gerade neue drauf gebaut. Spare mir also 100% (Material und Arbeitszeit). Helge schrieb: > Die doppelte Zählung ins Netz muß raus, das muß alles über einen Zähler > gehen. Ja, das kläre ich mit meinem Elektriker. > Wechselrichter brauchen Kommunikation zu einem eigenen Zähler, > der Modbus kann. Der muß in Reihe zum Zähler vom E-Werk sitzen. Also es bleibt erst einmal der Hauptzähler vom Versorger? Danach klemme ich nochmals einen Zähler, der mir gehört und Daten sendet? Und danach komt erst mein Haus? > 1. Möglichkeit: Die Anlage so parametrieren, daß die Einspeiseleistung > Null ist. Dann verwendest du deinen Strom nur für dich selber. Genau das möchte ich. Lediglich Nachts muss ich zahlen. Aber da gibt es wohl einige Pufferakkus... > 2. Möglichkeit: Zweirichtungszählung und max. 30kW einspeisen. Die Anlage hat 35-40 kWp. Ich bau da nichts ab, nur damit ich unter 30 komme. Lieber nutze ich den Überschuss und lade davon einen Zweitwagen. Habe gesehen es gibt V2G. Also Strom vom Auto zum Haus. Welches Auto kann das momentan schon? Ich meine keinen Neuwagen sondern einen Gebrauchten mit 4-5 Jahre?
Ich habe mir eine PV-Anlage anbieten lassen die auch Inselfähig ist, sprich Notstromfähig. Dazu ist laut Auskunft eine Enwitec Umschaltebox notwendig. Diese schaltet bei Stromausfall das externe Netz weg und simuliert dem Wechselrichter ein Netz an dem sich dieser synchronisiert. Kosten der Box, etwa €1500.- .
Hubert G. schrieb: > simuliert dem > Wechselrichter ein Netz an dem sich dieser synchronisiert. Das tut die Box mit Sicherheit nicht! Wenn der Wechselrichter merkt, das das Netz weg ist, dann schaltet dieser erstmal brav mit ab. Dann wird über ein Hilfsrelais die Versorgungspannung 2 in Reihe geschalteter Schütze unterbrochen. über zwei Weitere Schütze, die abfallen wird der N im Inselnetz geerdet und der Wechselrichter schaltet wieder ein. Kommt das Netz zurück, merkt der Wechselrichter das über seinen Smartmeter, der vor der Umschaltung hängt. Wechselrichter schaltet ab, Netz schaltet wieder zu, Wechselrichter syncronisiert sich auf das Netz.
Einfach noch ein bißchen warten bis sich ein Markt für Wechselrichter mit diesen Anforderungen bildet. Also Speicherfähigkeit, Einspeisung des Überschusses und bei Bedarf Netztrennung mit Inselbetrieb aus dem Speicher. Ist nicht schwer, sowas zu bauen - ich weiß nur nicht wie es rechtlich aussieht, also ob inselnetzfähige Solaranlagen eine Verbindung zum EVU-Netz haben dürfen oder nicht. Wenn nicht, wirds schon deswegen nie einen Markt für sowas geben und dann wird man sich immer mit mehreren Wechselrichtern oder ggf. sogar mit getrennten Solaranlagen behelfen müssen. Beispielsweise die Anlage auf dem Hausdach zur Netzeinspeisung und die Anlage auf dem Carport als Inselnetz mit Speicher für das Auto.
Sven L. schrieb: > Wenn der Wechselrichter merkt, das das Netz weg ist, dann schaltet > dieser erstmal brav mit ab. So ist es aus Sicherheitsgründen geregelt. Wäre blöd, wenn eine Rückspeisung die Wirkung einer Trafosicherung oder Abschaltung unterlaufen würde. > Kommt das Netz zurück, merkt der Wechselrichter das über seinen > Smartmeter, der vor der Umschaltung hängt. Wechselrichter schaltet ab, > Netz schaltet wieder zu, Wechselrichter syncronisiert sich auf das Netz. Weil das bei der Wiederkehr des Netzes einen großen Belastungspeak bei der Wiedereinschaltung gibt, sind hier die Energieversorger daran interessiert, dass in so einem Falle der Wechselrichter synchronisiert mit einer klein wenig geringeren Spannung um dann die Häuser mit einer zufallsgeneratorabhängigen Verzögerungszeit wieder zuzuschalten.
Der letzte Abschnitt ist Blödsinn, das ist dem EVU egal bzw. bei zuvielen Haushalten hat es da überhaupt keinen Einfluss drauf. Die Trafos vertragen auch alle einen ordentlichen Tritt in den Arsch wenn ganze Netzbereiche wieder eingeschaltet werden. Problematisch sind die NH-Sicherungen in den Straßenzügen selbst, die an den Abgängen der 10/20kV MS zu 400V Trafostationen verbaut sind. Da ist dann in manchen Straßen gerne mal eine Phase weg. Das Problem hat man schon beim Einstecken dieser Sicherungen nach einer geplanten Abschaltung. Dabei sind die schon so manchem Monteur um die Ohren geflogen und dann müssen erst ein paar Häuser abgeschaltet werden um das Kabel in der Straße zu entlasten. Vielleicht wird das mit Lastschaltern anstatt Schmelzsicherungen in Zukunft besser oder SLS-Schalter begrenzen den Einschaltstrom evtl. auch ein wenig... aber NH-Sicherungen haben den unschätzbaren Vorteil der Wartungsfreiheit und Robustheit. Die baut man einmal ein und solange nichts passiert verrichten die Dinger jahrzehntelang zuverlässig ihren Dienst. Die ENS soll beim Einspeisewechselrichter sicherstellen, daß nur auf ein stabiles Netz eingespeist wird. Sprich Spannung, Frequenz und Impedanz im Soll und ohne große Schwankungen. Dabei sind einige Wechselrichter sehr kitzlig, die reagieren schon auf Sprünge in der Netzimpedanz (macht sich durch eine schnelle Spannungsänderung um ein paar V bemerkbar) mit einer Abschaltung und 30s Netzprüfung bevor sie den Einspeisebetrieb wieder aufnehmen. Die Fronius IG z.B. sind sehr beliebt dafür, die merken sogar trotz relativ geringer Leistung wenn sie auf dem Basteltisch über einen Schuko-Stecker einspeisen und schalten mit Störung Netzimpedanz ab. Also wer da ankommt, er will mit sowas auf ein simuliertes Netz oder auf ein durch einen Baumarkt-Generator erzeugtes Netz einspeisen ... dazu schreibe ich nichts mehr, das ist nur einen lauten Lacher wert. Sollen diese Fachmänner es doch versuchen, meistens sind die sowieso lernresistent und müssen's im Selbstversuch lernen - bitteschön, ist doch nicht mein Geld.
Agfa schrieb: > Also wäre es sinnvoll ein Wechselrichter zu besorgen der inselfähig ist? Soweit ich mich an die Anleitung erinnere ist der SMC inselfähig. Wäre es nicht effektiver/möglich dem Auto die Gleichspannung der Module zu geben? Ben B. schrieb: > das ist dem EVU egal Auch wenn alle PV Anlagen gleichzeitig beim Wiedereinschalten "Blödsinn" machen? In jedem Fall ist es für den Wechselrichter selbst lebenswichtig zu synchronisieren. Würde er gegen das Netz schalten siegt das Netz ;-)
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Dieter D. schrieb: > Sven L. schrieb: >> Wenn der Wechselrichter merkt, das das Netz weg ist, dann schaltet >> dieser erstmal brav mit ab. > > So ist es aus Sicherheitsgründen geregelt. Wäre blöd, wenn eine > Rückspeisung die Wirkung einer Trafosicherung oder Abschaltung > unterlaufen würde. Jo Ich wollte aber jetzt nicht auf den NA-Schutz etc. eingehen, sondern etwas zu dieser Umschaltbox schreiben, die ja angebelich ein Netz simuliert, auf das sich der WR, synconisiert, das ist schlicht und einfach quatsch! > >> Kommt das Netz zurück, merkt der Wechselrichter das über seinen >> Smartmeter, der vor der Umschaltung hängt. Wechselrichter schaltet ab, >> Netz schaltet wieder zu, Wechselrichter syncronisiert sich auf das Netz. > > Weil das bei der Wiederkehr des Netzes einen großen Belastungspeak bei > der Wiedereinschaltung gibt, sind hier die Energieversorger daran > interessiert, dass in so einem Falle der Wechselrichter synchronisiert > mit einer klein wenig geringeren Spannung um dann die Häuser mit einer > zufallsgeneratorabhängigen Verzögerungszeit wieder zuzuschalten. Auch hier geht es nicht um den NA-Schutz, sondern darum, das der WR, der in der Insel hängt, irgendwie mitbekommen muss, das sein Netz wieder da ist. Der NA-Schutz, der prüft halt Frequenz und Spannungen, das hat aber wie schon geschrieben nix mit der Umschaltbox zu tun. Es gibt Umschaltboxen mit zentralem NA-Schutz, falls dies gefordert sein sollte.
Agfa schrieb: > Sie hat irgendwo zw 35 und 40kW Ok, das Häuschen hat also über 350 Quadratmeter Dachfläche allein auf der Südseite? Wohnfläche gesamt 1000m² oder wie? Agfa schrieb: > Aber wenn ich überlege dass Benzin teilweise über 1,40 > kostet, ich im Jahr 50tkm fahre, dadurch der Sprit mich kanpp 8000 Euro > kostet Das bedeutet, 5700 Liter Benzin sind erforderlich sind um 50tkm zu fahren? Das Autochen braucht also über 11 Liter auf 100km. Ja, bei so erbärmlichen Lebensstandart lohnt es sich schon bei der Solarenergie mit jedem einzelnen Cent zu knausern. Man hat ja schließlich nichts zu verschwenden, außer Benzingeld und Wohnfläche... Stellt sich allerdings die Frage wie das mit dem Elektroauto überhaupt funktionieren soll. 50000 km im Jahr und trotzdem steht das Auto bei Sonnenschein immer zu Hause an der Steckdose? Nachttaxifahrer oder was? :-))
Sven L. schrieb: > dieser Umschaltbox schreiben, die ja angebelich ein Netz simuliert, Da scheinst Du was anderes herausgelesen zu haben, als was gemeint war. Ben B. schrieb: > Der letzte Abschnitt ist Blödsinn, das ist dem EVU egal bzw. be ... Steht auf einer Liste von gewuenschten Funktionen im Rahmen von Smart Grid von Seiten der EVU.
Timo N. schrieb: > Sven L. schrieb: >> Über 10kWp wird es wenn es keine Volleinspeisung ist noch einen >> Erzeugerzähler geben. > > Ist mit dem neuen EEG2021 nun auf 30kwp angehoben worden. > Erzeugungszähler sind nun bis 30kWp nicht mehr notwendig, da bis dahin > nun auch keine EEG-Umlage auf selbst erzeugten Strom mehr zu entrichten > ist. Auch nicht bei Bestandsanlagen. Detailfrage dazu: Gibt das auch rückwirkend für 2020? Da lag die Grenze durch EU-Recht ja auch schon bei 30 kWp, nur in Deutschland wurde immernoch ab 10 kWp abgerechnet...
wasisthierlos schrieb: > Agfa schrieb: >> Sie hat irgendwo zw 35 und 40kW > > Ok, das Häuschen hat also über 350 Quadratmeter Dachfläche allein auf > der Südseite? Wohnfläche gesamt 1000m² oder wie? Ja hat es. Aber keine Wohnfläche. > Stellt sich allerdings die Frage wie das mit dem Elektroauto überhaupt > funktionieren soll. 50000 km im Jahr und trotzdem steht das Auto bei > Sonnenschein immer zu Hause an der Steckdose? > Nachttaxifahrer oder was? :-)) Nein, es steht eben tagsüber nicht zu Hause!
wasisthierlos schrieb: > Agfa schrieb: >> Sie hat irgendwo zw 35 und 40kW > > Ok, das Häuschen hat also über 350 Quadratmeter Dachfläche allein auf > der Südseite? Wohnfläche gesamt 1000m² oder wie? Ja hat es. Aber keine Wohnfläche. > Stellt sich allerdings die Frage wie das mit dem Elektroauto überhaupt > funktionieren soll. 50000 km im Jahr und trotzdem steht das Auto bei > Sonnenschein immer zu Hause an der Steckdose? > Nachttaxifahrer oder was? :-)) Nein, es steht eben tagsüber nicht zu Hause! Misst, jetzt habe ich oben irgendwo meinen echten Namen verraten... LöschMOD bitte oben löschen!
Chris schrieb: > Detailfrage dazu: Gibt das auch rückwirkend für 2020? Da lag die Grenze > durch EU-Recht ja auch schon bei 30 kWp, nur in Deutschland wurde > immernoch ab 10 kWp abgerechnet... Nein, es gelten in Deutschland deutsche Gesetzte. Es gab nie ein "EU-Recht" dazu. Es gibt nur EU-Richtlinien (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32018L2001) und Deutschland war verpflichtet diese Richtlinie im nationalen Recht umzusetzen. Das ist mit dem EEG zum Ende des letzten Jahres vermutlich dann erfolgt. Maßgeblich als Gültigkeitsdatum ist bei Gesetzen, nachdem was ich als Laienjurist weiß, die Veröffentlichung im Bundesanzeiger (http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s3138.pdf)
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Agfa schrieb: > Also es bleibt erst einmal der Hauptzähler vom Versorger? Danach klemme > ich nochmals einen Zähler, der mir gehört und Daten sendet? Und danach > komt erst mein Haus? Genau richtig. Diese kleinen Digitalzähler sind nu 4 Automaten breit und können idR bis zu 3x80A als Direktzähler oder fast unbegrenzt als Wandlerzähler. Der muß zwischen Energieversorger-Zähler und Erzeuger+Verbraucher rein. Die einzig wichtige Funktion ist, daß der Zähler den Leistungsfluß der einzelnen Phasen für die Wechselrichter lesbar macht. Die müssen natürlich eine Funktion zur Netzsteuerung bereitstellen können, das ist aber häufig der Fall. Teilweise muß dafür eine Modbus-Schnittstelle und/oder ein energiemanager nachgerüstet werden.
Timo N. schrieb: > Chris schrieb: >> Detailfrage dazu: Gibt das auch rückwirkend für 2020? Da lag die Grenze >> durch EU-Recht ja auch schon bei 30 kWp, nur in Deutschland wurde >> immernoch ab 10 kWp abgerechnet... > > Nein, es gelten in Deutschland deutsche Gesetzte. > Es gab nie ein "EU-Recht" dazu. Es gibt nur EU-Richtlinien > (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32018L2001) > und Deutschland war verpflichtet diese Richtlinie im nationalen Recht > umzusetzen. Das ist mit dem EEG zum Ende des letzten Jahres vermutlich > dann erfolgt. Maßgeblich als Gültigkeitsdatum ist bei Gesetzen, nachdem > was ich als Laienjurist weiß, die Veröffentlichung im Bundesanzeiger > (http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s3138.pdf) Ok danke, das macht dann tatsächlich Sinn.
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