Hi Leute, ich plane nebenberuflich als Freiberufler tätig zu werden. Da ich aber gerade nicht weiter komme frage ich mal die geballte Kompetenz hier im Forum. Folgende Tätigkeiten möchte ich dann für den Kunden ausführen: - Entwicklung von Elektronik - Schaltplanerstellung - PCB Layout - Mikrocontroller Programmierung - Beratung EMV/Normen etc. Nun jetzt die große Preisfrage die ich noch nicht durch stundenlange Recherche lösen konnte: Muss ich Mitglied der Ingenieurkammer Baden-Württemberg werden? Im IngKammG BW 2011 steht: "(1) Der Kammer gehören als Pflichtmitglieder alle in die Liste der Beratenden Ingenieure Eingetragenen an (§ 17)." Unter dem §17 auf dem oben verwiesen wird steht: "(1) Über die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure entscheidet der Eintragungsausschuß (§ 7)." "(2) In die Liste der Beratenden Ingenieure ist auf Antrag einzutragen, wer 1.seinen Wohnsitz oder seine berufliche Niederlassung im Land Baden-Württemberg hat, 2.nach dem Ingenieurgesetz berechtigt ist, die Berufsbezeichnung »Ingenieur« allein oder in einer Wortverbindung zu führen, 3.eine praktische Tätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren nach einem erfolgreich abgeschlossenen Masterstudiengang oder von mindestens vier Jahren nach einem erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiengang nachweist, 4.eigenverantwortlich und unabhängig im Sinne des § 13 tätig ist und 5.eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweist." Link: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/6qq/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=p&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-IngKammGBW2011V3P17&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint Also nun verstehe ich gar nichts mehr. Die Logik ist folgende: man ist Pflichtmitglied wenn man in der "Liste der beratenden Ingenieure" eingetragen ist. Aber nur auf Antrag werde ich eingetragen. Und in dem Abschnitt wird nicht erwähnt dass man Beraten muss um als Beratender Ingenieur zu gelten. Definition Beratender Ingenieur: "Berufsaufgabe des Beratenden Ingenieurs ist die eigenverantwortliche und unabhängige Beratung, insbesondere in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung auf den Gebieten des Ingenieurwesens; dazu gehört auch die Vertretung des Auftraggebers in mit der Vorbereitung, Leitung, Ausführung, Überwachung und Abrechnung zusammenhängenden Aufgaben, wobei sich die Tätigkeit auf alle oder einzelne dieser Aufgaben erstrecken kann." Wenn ich nur 1% der Aufträge "beratend" tätig bin, zähle ich dann schon dazu und muss Kammermitglied werden? PS: Sorry, aber je mehr ich lese umso verwirrter bin ich. Beratungsgespräche werde ich auch bald wahrnehmen.
D. C. schrieb: > Wenn ich nur 1% der Aufträge "beratend" tätig bin, zähle ich dann schon > dazu und muss Kammermitglied werden? Ich habe noch nie von so einem Kammerzwang gehört, lebe aber auch nicht in BW. Ruf doch einfach mal an und frag' die. Wenn Dir die Antwort nicht gefällt, dann kannst Du doch immer noch weiter suchen.
> ist auf Antrag einzutragen Lass dich halt nicht eintragen. Problem geloest. Deine anvisierte Kundenklientel wird sich kaum daran stoeren. > Beratungsgespräche werde ich auch bald wahrnehmen. Wenn du deinen Status unbedingt verschlechtern willst, nur zu. So wirst du mit Sicherheit von denen belaestigt. Z.B. mit Rechnungen zu fuer dich unnoetigen Beitraegen. Weil: > noch nie von so einem Kammerzwang gehört
> 5.eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweist."
Jetzt weiß ich endlich, warum ich in Ostberlin geblieben bin.
D. C. schrieb: > Nun jetzt die große Preisfrage die ich noch nicht durch stundenlange > Recherche lösen konnte: Muss ich Mitglied der Ingenieurkammer > Baden-Württemberg werden? Falls BaWü keine mir unbekannte Sonderlocke hat, nein.
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D. C. schrieb: > Also nun verstehe ich gar nichts mehr. Die Logik ist folgende: man ist > Pflichtmitglied wenn man in der "Liste der beratenden Ingenieure" > eingetragen ist. Aber nur auf Antrag werde ich eingetragen. Die Mitgliedschaft in der Kammer ist ja bestimmt mit einer finanziellen Verpflichtung verbunden, richtig? Ich würde es so verstehen, dass wenn man sich aus publicity / Werbezwecken in die Liste eintragen lassen will, man eben pflichtmäßig auch Mitglied werden muss, ob man aber auf die Liste will ist jedem freigestellt. Solche Klauseln sind erfahrungsgemäß bewusst undurchsichtig geschrieben sodas man sich denkt, "im Zweifel lieber machen" und dann eben Beiträge abdrückt. MFG
So wie sich das auf der Homepage der IngKBW liest, geht es hauptsächlich darum: Gewährleistung des Verbraucherschutzes durch den Schutz der Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur"/"Beratende Ingenieurin" Du darfst dich also nicht so nennen, wenn du kein Mitglied bist. Sonst wirst du von denen abgemahnt (bzw. es zieht andere rechtliche Konsequenzen nach sich). Wenn man sich die Fachgruppen der Kammer ansieht, haben die mit Elektronik nicht wirklich was am Hut. Das passt auch zu dem, was Karl sagte: Karl schrieb im Beitrag #6581056: > Die Inngenieurkammer ist für Bauingenieure (also so richtige > Ingenieure), nicht für Hobbybastler! Jetzt musst du dir selbst überlegen, ob eine Anmeldung da überhaupt sinnvoll für dich ist...
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Martin M. schrieb: > Jetzt musst du dir selbst überlegen, ob eine Anmeldung da überhaupt > sinnvoll für dich ist... Ich will das natürlich vermeiden. Ich wurde schon mit so vielen Sachen rund um Selbstständigkit etc. überrascht, dass ich übervorsichtig bin und lieber 3mal nachfrage als nachher Bußgeld zu zahlen weil ich die Kammerpflicht nicht umgesetzt habe. Ach ich habe jetzt schon kein Bock mehr auf den ganzen Schwachsinn wie Steuerberater, Finanzamt, DSGVO, Vertragsanwälte, AGBs, Versicherungen usw.
Eine Pflicht zur Mitgliedschaft in der IngK gibt es nur für diese Gruppen: Beratende Ingenieure Fachingenieure Sachverständige Entwurfsverfasser (Bau) Tragwerksplaner (Bau)
D. C. schrieb: > Ach ich habe jetzt schon kein Bock mehr auf den ganzen Schwachsinn wie > Steuerberater, Finanzamt, DSGVO, Vertragsanwälte, AGBs, Versicherungen > usw. Jeder Frisör kommt damit klar, aber der Herr Angehender Hardwareentwickler wirft schon beim Klang der Worte die Flinte ins Korn...
Martin M. schrieb: > Schutz der > Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur"/"Beratende Ingenieurin" Was mir da gerade auffällt: Gibt es deswegen so viele "Consultants", damit sie eben nicht "Beratende Ingenieure" sind...?
Martin M. schrieb: > Was mir da gerade auffällt: > Gibt es deswegen so viele "Consultants", damit sie eben nicht "Beratende > Ingenieure" sind...? Die dürfen sich nicht Ing. nennen. Also fällt das raus.
Thomas1 schrieb: > Die dürfen sich nicht Ing. nennen Ok, ich meinte jetzt nicht die Heerscharen von BWL-/IT-/Digitalisierungs-/Bla-Consultants, sondern speziell im technischen Bereich. Da wird es doch auch eine nicht zu vernachlässigende Menge Entwickler/Ingenieure geben (die durch ihr Diplom/Master zum Tragen des Titels Ing. berechtigt sind) und quasi beratend tätig sind. Dürfen die sich jetzt nur nicht "Beratende Ingenieure" nennen, aber problemlos "Engineering consultant"?
Martin M. schrieb: > Dürfen die sich jetzt nur nicht "Beratende Ingenieure" nennen, aber > problemlos "Engineering consultant"? Die dürfen sich Ingenieure nennen, weil sie die Prüfung zum Ingenieur bestanden haben. Die dürfen auch im Bereich der Ingenieursdienstleistungen tätig werden. Sie dürfen nur nicht behaupten sie wären akreditierte beratende Ingenieure, weil das ein gesetzlich geschütztes 'Qualitätssiegel' ist. Das sollte sie aber nicht daran hindern vergleichbare oder bessere Qualität abzuliefern. Irgenwie deutest du mehr in den 'Begriff 'Beratende Ingenieure rein, als da wirklich drin steckt, Du glaubst wohl auch das Zitronenfalter Zitronen ... " Was bedeutet „Beratender Ingenieur“? ein Qualitätssiegel, denn um diesen gesetzlich geschützten Titel tragen zu dürfen, muss die Ingenieurin/ der Ingenieur besondere Voraussetzungen erfüllen: Die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit, die eine von Liefer- und Leistungsinteressen unabhängige Beratung, Planung und Überwachung bei allen Bauvorhaben garantiert Nachweis langjähriger Berufspraxis Nachweis ständiger beruflicher Fortbildung, um immer auf dem neuesten Stand der Technik zu sein Die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, die Bauherren- und Verbraucherschutz gewährleistet " aus https://bingk.de/themen/berufspolitik/beratende-ingenieure/empfehlung-der-bingk-zur-berufsbezeichnung-ingenieur-und-beratender-ingenieur-2-2/ Das Knackwort für Dich ist 'bei allen Bauvorhaben'. Dein Leistungsportfolie oben zählt m.E, nicht zu den 'Bauvorhaben'.
Fpgakuechle K. schrieb: > Irgenwie deutest du mehr in den 'Begriff 'Beratende Ingenieure rein, als > da wirklich drin steckt, Du glaubst wohl auch das Zitronenfalter > Zitronen ... Ich kannte mal einen Bananenbieger ;-) Nein, ich deute nicht mehr in den Begriff rein, habe schon verstanden, dass es da nur ums "Marketing mit dem guten Ruf" geht. Die Frage zielte darauf ab, wie spitzfindig die (Anwälte) von der Kammer sind, wenn man einfach eine andere Bezeichnung verwendet und sein Ding durchzieht, ohne Mitglied zu sein? Wäre für mich auch ein Beispiel für die typisch deutsche Abmahn-Abzock-Mafia...
Martin M. schrieb: > Nein, ich deute nicht mehr in den Begriff rein, habe schon verstanden, > dass es da nur ums "Marketing mit dem guten Ruf" geht. Nein, da geht es nicht um den guten Ruf, sondern dass kann z.B. bei einer Vergabe als Qualitätskriterium herangezogen werden. Würdest du freiwillig zu einem Arzt gehen, der (aus welchen Gründen auch immer) aus der Ärtzekammer ausgeschlossen oder nicht aufgenommen wurde? Aus dem gleichen Grund gibt es auch einen Kammerzwang für die Ingenieure mit den verschiedenen Listen. > Die Frage zielte darauf ab, wie spitzfindig die (Anwälte) von der Kammer > sind, wenn man einfach eine andere Bezeichnung verwendet und sein Ding > durchzieht, ohne Mitglied zu sein? Du wirst ja wohl keine Leistungen die dem Bauordnungsrecht unterliegen erbringen wollen? Ggf. könntest du dich ja mal durchklagen, ob so ein allgemeiner Schutz des Begriffes für einen solch speziellen Fachbereich überhaupt zulässig ist.
Karl schrieb: > kann z.B. bei > einer Vergabe als Qualitätskriterium herangezogen werde Passt irgendwie grad zur parallelen ISO9001 Diskussion... Karl schrieb: > Du wirst ja wohl keine Leistungen die dem Bauordnungsrecht unterliegen > erbringen wollen Gott bewahre, deiner Definition nach bin ich doch kein "richtiger Ingenieur" (Bau-Ing.) sondern nur "Bastler" (E-Technik-Ing.) ;-)
Wenn du dich nicht "Beratender Ingenieur" nennen willst, musst du dich nicht bei der Kammer anmelden. Ganz einfach.
Da stehts knackig genuf für Bayern: https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/ingenieuraehnliche-Taetigkeit/Beratender-Ingenieur-Definition.html "Die im Bauwesen tätigen Beratenden Ingenieure sind Pflichtmitglieder. Ingenieure, die nicht dem Bauwesen, sondern einer anderen *Fachrichtung* zuzuordnen sind, z.B. dem Schiffsbau, Kraftfahrzeugbau oder Flugzeugbau, werden nicht Pflichtmitglied der Kammer. Sie können aber in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen werden und freiwilliges Mitglied werden."
Torsten R. schrieb: > Ich habe noch nie von so einem Kammerzwang gehört Doch, wenn du ein Beratender Ingenieur bist, der Projektverantwortung übernimmt und nach HOAI arbeitet, ist das richtig. Das sind die meisten aber nicht.
Karl H. schrieb: > Wenn du dich nicht "Beratender Ingenieur" nennen willst, musst du dich > nicht > bei der Kammer anmelden. GEnau und umgekehrt, DARFST du dich dann auch nicht so nennen. Die Beratenden Ingenieure sind die, welche Aufträge annehmen und weiterverteilen und dabei die Gesamtverantwortung haben. Z.B. eben ein Bauprojekt, weil sie selber nichts bauen sondern leiten. Der normale Programmierer leitet aber nichts, sondern wickelt einfach nur eine Bestellumg ab. Gleichwohl ist er beratend tätig. Aber eben nicht mit dieser Berufsbetitelung. Als Freiberuifler muss man in so ziemlich gar keiner "Gewerkschaft" Mitglied sein. Auch nicht bei der IHK oder sonst wo. Als freier und hauptamtlich aktiver Tontechniker muss man auch nicht mehr in der KSK Mitglied werden, wenn man (obwohl man) Musik produziert / Musik macht. Bis dato war das nur den Toningenieuren vorbehalten, sich davon auszuschließen, obwohl sie vereinzelt als Produzenten auftraten. Man nimmt eben an dass der Ingenieur per Titel eben überwiegend denkt und nicht arbeitet (O-Ton in einem Urteil dazu).
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