Freiberufler - Ingenieurkammer bw

(Firma: Angestellter/Freelancer) #6580913
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Hi Leute,

ich plane nebenberuflich als Freiberufler tätig zu werden.
Da ich aber gerade nicht weiter komme frage ich mal die geballte 
Kompetenz hier im Forum.
Folgende Tätigkeiten möchte ich dann für den Kunden ausführen:
- Entwicklung von Elektronik
- Schaltplanerstellung
- PCB Layout
- Mikrocontroller Programmierung
- Beratung EMV/Normen etc.

Nun jetzt die große Preisfrage die ich noch nicht durch stundenlange 
Recherche lösen konnte: Muss ich Mitglied der Ingenieurkammer 
Baden-Württemberg werden?

Im IngKammG BW 2011 steht:
"(1) Der Kammer gehören als Pflichtmitglieder alle in die Liste der 
Beratenden Ingenieure Eingetragenen an (§ 17)."

Unter dem §17 auf dem oben verwiesen wird steht:
"(1) Über die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure 
entscheidet der Eintragungsausschuß (§ 7)."
"(2) In die Liste der Beratenden Ingenieure ist auf Antrag einzutragen, 
wer
1.seinen Wohnsitz oder seine berufliche Niederlassung im Land 
Baden-Württemberg hat,
2.nach dem Ingenieurgesetz berechtigt ist, die Berufsbezeichnung 
»Ingenieur« allein oder in einer Wortverbindung zu führen,
3.eine praktische Tätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren 
nach einem erfolgreich abgeschlossenen Masterstudiengang oder von 
mindestens vier Jahren nach einem erfolgreich abgeschlossenen 
Bachelorstudiengang nachweist,
4.eigenverantwortlich und unabhängig im Sinne des § 13 tätig ist und
5.eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweist."

Link: 
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/6qq/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=p&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-IngKammGBW2011V3P17&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

Also nun verstehe ich gar nichts mehr. Die Logik ist folgende: man ist 
Pflichtmitglied wenn man in der "Liste der beratenden Ingenieure" 
eingetragen ist. Aber nur auf Antrag werde ich eingetragen.
Und in dem Abschnitt wird nicht erwähnt dass man Beraten muss um als 
Beratender Ingenieur zu gelten.

Definition Beratender Ingenieur:
"Berufsaufgabe des Beratenden Ingenieurs ist die eigenverantwortliche 
und unabhängige Beratung, insbesondere in Entwicklung, Planung, 
Betreuung, Kontrolle und Prüfung auf den Gebieten des Ingenieurwesens; 
dazu gehört auch die Vertretung des Auftraggebers in mit der 
Vorbereitung, Leitung, Ausführung, Überwachung und Abrechnung 
zusammenhängenden Aufgaben, wobei sich die Tätigkeit auf alle oder 
einzelne dieser Aufgaben erstrecken kann."

Wenn ich nur 1% der Aufträge "beratend" tätig bin, zähle ich dann schon 
dazu und muss Kammermitglied werden?

PS: Sorry, aber je mehr ich lese umso verwirrter bin ich. 
Beratungsgespräche werde ich auch bald wahrnehmen.
Gast #6581005
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> ist auf Antrag einzutragen
Lass dich halt nicht eintragen. Problem geloest.
Deine anvisierte Kundenklientel wird sich kaum daran stoeren.

> Beratungsgespräche werde ich auch bald wahrnehmen.
Wenn du deinen Status unbedingt verschlechtern willst, nur zu.
So wirst du mit Sicherheit von denen belaestigt.
Z.B. mit Rechnungen zu fuer dich unnoetigen Beitraegen.

Weil:
> noch nie von so einem Kammerzwang gehört
Beitrag #6581056 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6581067 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #6581078
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D. C. schrieb:
> Also nun verstehe ich gar nichts mehr. Die Logik ist folgende: man ist
> Pflichtmitglied wenn man in der "Liste der beratenden Ingenieure"
> eingetragen ist. Aber nur auf Antrag werde ich eingetragen.

Die Mitgliedschaft in der Kammer ist ja bestimmt mit einer finanziellen 
Verpflichtung verbunden, richtig? Ich würde es so verstehen, dass wenn 
man sich aus publicity / Werbezwecken in die Liste eintragen lassen 
will, man eben pflichtmäßig auch Mitglied werden muss, ob man aber auf 
die Liste will ist jedem freigestellt.

Solche Klauseln sind erfahrungsgemäß bewusst undurchsichtig geschrieben 
sodas man sich denkt, "im Zweifel lieber machen" und dann eben Beiträge 
abdrückt.

MFG
#6581103
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So wie sich das auf der Homepage der IngKBW liest, geht es hauptsächlich 
darum:
Gewährleistung des Verbraucherschutzes durch den Schutz der 
Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur"/"Beratende Ingenieurin"

Du darfst dich also nicht so nennen, wenn du kein Mitglied bist. Sonst 
wirst du von denen abgemahnt (bzw. es zieht andere rechtliche 
Konsequenzen nach sich).

Wenn man sich die Fachgruppen der Kammer ansieht, haben die mit 
Elektronik nicht wirklich was am Hut. Das passt auch zu dem, was Karl 
sagte:

Karl schrieb im Beitrag #6581056:
> Die Inngenieurkammer ist für Bauingenieure (also so richtige
> Ingenieure), nicht für Hobbybastler!

Jetzt musst du dir selbst überlegen, ob eine Anmeldung da überhaupt 
sinnvoll für dich ist...
Angehängte Dateien:
(Firma: Angestellter/Freelancer) #6581190
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Martin M. schrieb:
> Jetzt musst du dir selbst überlegen, ob eine Anmeldung da überhaupt
> sinnvoll für dich ist...

Ich will das natürlich vermeiden.
Ich wurde schon mit so vielen Sachen rund um Selbstständigkit etc. 
überrascht, dass ich übervorsichtig bin und lieber 3mal nachfrage als 
nachher Bußgeld zu zahlen weil ich die Kammerpflicht nicht umgesetzt 
habe.

Ach ich habe jetzt schon kein Bock mehr auf den ganzen Schwachsinn wie 
Steuerberater, Finanzamt, DSGVO, Vertragsanwälte, AGBs, Versicherungen 
usw.
Gast #6581208
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D. C. schrieb:

> Ach ich habe jetzt schon kein Bock mehr auf den ganzen Schwachsinn wie
> Steuerberater, Finanzamt, DSGVO, Vertragsanwälte, AGBs, Versicherungen
> usw.

Jeder Frisör kommt damit klar, aber der Herr Angehender 
Hardwareentwickler wirft schon beim Klang der Worte die Flinte ins 
Korn...
#6581342
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Thomas1 schrieb:
> Die dürfen sich nicht Ing. nennen

Ok, ich meinte jetzt nicht die Heerscharen von 
BWL-/IT-/Digitalisierungs-/Bla-Consultants, sondern speziell im 
technischen Bereich. Da wird es doch auch eine nicht zu 
vernachlässigende Menge Entwickler/Ingenieure geben (die durch ihr 
Diplom/Master zum Tragen des Titels Ing. berechtigt sind) und quasi 
beratend tätig sind.

Dürfen die sich jetzt nur nicht "Beratende Ingenieure" nennen, aber 
problemlos "Engineering consultant"?
Gast #6581360
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Martin M. schrieb:
> Dürfen die sich jetzt nur nicht "Beratende Ingenieure" nennen, aber
> problemlos "Engineering consultant"?

Die dürfen sich Ingenieure nennen, weil sie die Prüfung zum Ingenieur 
bestanden haben. Die dürfen auch im Bereich der 
Ingenieursdienstleistungen tätig werden. Sie dürfen nur nicht behaupten 
sie wären akreditierte beratende Ingenieure, weil das ein gesetzlich 
geschütztes 'Qualitätssiegel' ist. Das sollte sie aber nicht daran 
hindern vergleichbare oder bessere Qualität abzuliefern.

Irgenwie deutest du mehr in den 'Begriff 'Beratende Ingenieure rein, als 
da wirklich drin steckt, Du glaubst wohl auch das Zitronenfalter 
Zitronen ...

"
Was bedeutet „Beratender Ingenieur“?

    ein Qualitätssiegel, denn um diesen gesetzlich geschützten Titel 
tragen zu dürfen, muss die Ingenieurin/ der Ingenieur besondere 
Voraussetzungen erfüllen:
        Die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit, die eine von 
Liefer- und Leistungsinteressen unabhängige Beratung, Planung und 
Überwachung bei allen Bauvorhaben garantiert
        Nachweis langjähriger Berufspraxis
        Nachweis ständiger beruflicher Fortbildung, um immer auf dem 
neuesten Stand der Technik zu sein
        Die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, 
die Bauherren- und Verbraucherschutz gewährleistet
"

aus 
https://bingk.de/themen/berufspolitik/beratende-ingenieure/empfehlung-der-bingk-zur-berufsbezeichnung-ingenieur-und-beratender-ingenieur-2-2/
Das Knackwort für Dich ist 'bei allen Bauvorhaben'. Dein 
Leistungsportfolie oben zählt m.E, nicht zu den 'Bauvorhaben'.
#6581389
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Fpgakuechle K. schrieb:
> Irgenwie deutest du mehr in den 'Begriff 'Beratende Ingenieure rein, als
> da wirklich drin steckt, Du glaubst wohl auch das Zitronenfalter
> Zitronen ...

Ich kannte mal einen Bananenbieger ;-)

Nein, ich deute nicht mehr in den Begriff rein, habe schon verstanden, 
dass es da nur ums "Marketing mit dem guten Ruf" geht.
Die Frage zielte darauf ab, wie spitzfindig die (Anwälte) von der Kammer 
sind, wenn man einfach eine andere Bezeichnung verwendet und sein Ding 
durchzieht, ohne Mitglied zu sein?

Wäre für mich auch ein Beispiel für die typisch deutsche 
Abmahn-Abzock-Mafia...
Gast #6581408
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Martin M. schrieb:
> Nein, ich deute nicht mehr in den Begriff rein, habe schon verstanden,
> dass es da nur ums "Marketing mit dem guten Ruf" geht.

Nein, da geht es nicht um den guten Ruf, sondern dass kann z.B. bei 
einer Vergabe als Qualitätskriterium herangezogen werden. Würdest du 
freiwillig zu einem Arzt gehen, der (aus welchen Gründen auch immer) aus 
der Ärtzekammer ausgeschlossen oder nicht aufgenommen wurde? Aus dem 
gleichen Grund gibt es auch einen Kammerzwang für die Ingenieure mit den 
verschiedenen Listen.

> Die Frage zielte darauf ab, wie spitzfindig die (Anwälte) von der Kammer
> sind, wenn man einfach eine andere Bezeichnung verwendet und sein Ding
> durchzieht, ohne Mitglied zu sein?

Du wirst ja wohl keine Leistungen die dem Bauordnungsrecht unterliegen 
erbringen wollen? Ggf. könntest du dich ja mal durchklagen, ob so ein 
allgemeiner Schutz des Begriffes für einen solch speziellen Fachbereich 
überhaupt zulässig ist.
#6581413
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Karl schrieb:
> kann z.B. bei
> einer Vergabe als Qualitätskriterium herangezogen werde

Passt irgendwie grad zur parallelen ISO9001 Diskussion...

Karl schrieb:
> Du wirst ja wohl keine Leistungen die dem Bauordnungsrecht unterliegen
> erbringen wollen

Gott bewahre, deiner Definition nach bin ich doch kein "richtiger 
Ingenieur" (Bau-Ing.) sondern nur "Bastler" (E-Technik-Ing.) ;-)
Gast #6581680
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Da stehts knackig genuf für Bayern:

https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/ingenieuraehnliche-Taetigkeit/Beratender-Ingenieur-Definition.html

"Die im Bauwesen tätigen Beratenden Ingenieure sind 
Pflichtmitglieder. Ingenieure, die nicht dem Bauwesen, sondern einer 
anderen *Fachrichtung* zuzuordnen sind, z.B. dem Schiffsbau, 
Kraftfahrzeugbau oder Flugzeugbau, werden nicht Pflichtmitglied der 
Kammer. Sie können aber in die Liste der Beratenden Ingenieure 
eingetragen werden und freiwilliges Mitglied werden."
Gast #6584926
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Karl H. schrieb:
> Wenn du dich nicht "Beratender Ingenieur" nennen willst, musst du dich
> nicht
> bei der Kammer anmelden.

GEnau und umgekehrt, DARFST du dich dann auch nicht so nennen.

Die Beratenden Ingenieure sind die, welche Aufträge annehmen und 
weiterverteilen und dabei die Gesamtverantwortung haben. Z.B. eben ein 
Bauprojekt, weil sie selber nichts bauen sondern leiten.

Der normale Programmierer leitet aber nichts, sondern wickelt einfach 
nur eine Bestellumg ab. Gleichwohl ist er beratend tätig. Aber eben 
nicht mit dieser Berufsbetitelung.

Als Freiberuifler muss man in so ziemlich gar keiner "Gewerkschaft" 
Mitglied sein. Auch nicht bei der IHK oder sonst wo.

Als freier und hauptamtlich aktiver Tontechniker muss man auch nicht 
mehr in der KSK Mitglied werden, wenn man (obwohl man) Musik produziert 
/ Musik macht. Bis dato war das nur den Toningenieuren vorbehalten, sich 
davon auszuschließen, obwohl sie vereinzelt als Produzenten auftraten. 
Man nimmt eben an dass der Ingenieur per Titel eben überwiegend denkt 
und nicht arbeitet (O-Ton in einem Urteil dazu).

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