Aliexpress als Gewerbe

OP #6590041
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Hallo zusammen,

ich würde gerne als GmbH (Kleinunternehmer) einige Stecker für <20€ bei 
Aliexpress bestellen. Leider gibts da ja keine Rechnungen für die 
Buchhaltung, und dauernd Eigenbelege sind wahrscheinlich auch nicht so 
toll. Hat da jemand Erfahrung?

Schöne Grüße,
grtu
#6590061
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Eine Rechnung würde deinen Gewinn schmälern schlecht fürs Finanzamt. 
Jetzt überleg mal ob sie da so dahinter sind.

Anderst rum wäre es schlimmer wenn du Eigenrechnungen schreibst ohne es 
belegen zu können. Deswegen eine Geschäftskreditkarte holen und dann 
hast du alle Aliexpresszahlungen auf deinem Kontoauszug.
OP #6590183
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Rainer S. schrieb:
> Den Hersteller anschreiben um eine richtige Rechnung bitten?

Ich frage mich ob das klappt.

Thomas O. schrieb:
> Anderst rum wäre es schlimmer wenn du Eigenrechnungen schreibst ohne es
> belegen zu können. Deswegen eine Geschäftskreditkarte holen und dann
> hast du alle Aliexpresszahlungen auf deinem Kontoauszug.

Ich würde natürlich vom Konto des Unternehmens bezahlen. Nur falls ich 
keine Rechnung bekomme, müsste ich einen Eigenbeleg schreiben. Ich habe 
leider keine Erfahrung ob das Finanzamt da irgendwann misstrauisch wird 
wenn das zu häufig passiert.
Moderator Persönliche Seite #6590272
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A. G. schrieb:
> Ich würde natürlich vom Konto des Unternehmens bezahlen. Nur falls ich
> keine Rechnung bekomme, müsste ich einen Eigenbeleg schreiben. Ich habe
> leider keine Erfahrung ob das Finanzamt da irgendwann misstrauisch wird
> wenn das zu häufig passiert.

Drucke die Seite des Artikels aus Deiner Bestelliste aus. Dort stehen 
üblicherweise Datum, Artikel und (Netto)Betrag angegeben.

Das reicht zumindest unserem FA ohne Probleme (natürlich nur zusammen 
mit dem Kreditkartenauszug etc.)

Für eventuelle EUSt. bekommst Du ja eh einen entsprechenden Zollbeleg.

A. G. schrieb:
> ich würde gerne als GmbH (Kleinunternehmer)

Das ist etwas verwirrend. Eine GmbH ist kein Kleinunternehmer.
OP #6590823
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Richtig, eine UG. Selbst eine volle GmbH kann die 
Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Chris D. schrieb:
> Drucke die Seite des Artikels aus Deiner Bestelliste aus. Dort stehen
> üblicherweise Datum, Artikel und (Netto)Betrag angegeben.
>
> Das reicht zumindest unserem FA ohne Probleme (natürlich nur zusammen
> mit dem Kreditkartenauszug etc.)
>
> Für eventuelle EUSt. bekommst Du ja eh einen entsprechenden Zollbeleg.

Vielen Dank, ich glaube so werde ich es auch einfach machen.
Gast #6591269
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Wichtig ist (wie schon erwähnt wurde) dass der gesamte Vorgang 
nachvollziehbar ist. Diese Situation hatte ich früher auch öfter. Ich 
war vor über 10 Jahren mal selbständig. Lieber etwas zu viel ausgedruckt 
und zusätzlich handschriftlich dokumentiert, mit Querverweisen. Papier 
kostet nicht viel, zahlt sich aber später aus.

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