Guten Tag miteinander, ich brauche mal ein paar Denkimpulse. Problemstellung: Ein Teststand mit Frequenzumrichter muss an das Stromnetz angeschlossen werden. Das Datenblatt des Frequenzumrichters sieht zwingend ein RCCD TYP B vor. Die UVs in der Halle haben alle RCCD TYP A verbaut, CEKON Dosen (5x16A) hängen an diesem RCCD TYP A. Es ist also prinzipiell schonmal nicht möglich, an dieser Dose den Strom abzugreifen, und im Schaltschrank einen RCCD TYP B nachzuschalten (wobei mir nicht ganz eingeht, warum das so sein soll, denn wenn ein Gleichanteil durch den Testtand ausgelöst wird, löst der TYP B zuverlässig aus). Beim ersten Teststand hatte ich das so gelöst, dass der Teststand einen Festanschluss bekommen musste (ohne vorgeschalteten RCCD). Das hat sehr zum Unmut des dortigen Abteilungsleiters geführt, da dieser Teststand jetzt absolut ortsgebunden ist und nicht mehr ohne weiteres verschoben werden kann. Abgesehen davon ist es natürlich ein relativ großer Aufwand im Teststand, 10 mm² Anschlüsse vorzusehen. Beim zweiten Teststand soll das jetzt nicht mehr notwendig sein. Es muss allerdings wirksam verhindert werden, dass der Teststand an eine CEKON Dose angeschlossen werden kann, die einen RCCD TYP A vorgeschaltet hat. Das ist mein Kernproblem, denn eine Umrüstung aller RCCD in der Halle würde Folgekosten im fünfstelligen Bereich verursachen. Ich wäre über etwas Input dankbar, wie man das Problem angehen kann. Schönen Freiag miteinander.
Hallo Martin, dann baue einen FI oder FI/LS Typ-B direkt in den Teststand ein, dann ist es egal was für ein FI vorgeschaltet ist.
Elmar A. schrieb: > dann baue einen FI oder FI/LS Typ-B direkt in den Teststand ein, dann > ist es egal was für ein FI vorgeschaltet ist. Dachte ich mir auch, ist aber angeblich nicht zulässig. Aber im Gegensatz zum Gesetzgeber, der eine Offenlegungspflicht hat, gilt das für Gesetze des VDE nicht.
Natürlich sind nachgelagerte Sicherungen, Schutzmassnahmen in den angeschlossenen Geräten zulässig, sonst währen ja alle geräteinternen Sicherungen unzulässig. Ich würde einen passenden FI/LS Typ-B in den Teststand einbauen, dann hast Du den optimalen Schutz.
Martin S. schrieb: > Dachte ich mir auch, ist aber angeblich nicht zulässig. Aber im > Gegensatz zum Gesetzgeber, der eine Offenlegungspflicht hat, gilt das > für Gesetze des VDE nicht. Beziehst du dich auf die DIN VDE 0100-530? Ich habe den Wortlaut nicht mehr genau parat aber ich meine da stand was drin das es zulässig ist, sofern der vorgeschaltete RCD selektiv ist und mindestens einen 3 mal höheren Bemessungsfehlerstrom hat. Ich kann leider Grade nicht nachschauen :(
Elmar A. schrieb: > Natürlich sind nachgelagerte Sicherungen, Schutzmassnahmen in den > angeschlossenen Geräten zulässig, Ein vorgelagerter A-FI ist aber nicht zulässig.
Verbaut sind dort (ich denke überall) Siemens 5SM3 346-6 mit 63A Bemessungsstrom und 30 mA Bemessungsdifferenzstrom. Es ist also nicht erlaubt, nach diesen RCCB einen Typ B nachzuschalten. Letzter Absatz: https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/die-richtigen-rcd-waehlen Das ist genau das Umbauproblem, das gelöst werden muss.
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Martin S. schrieb: > Verbaut sind dort (ich denke überall) Siemens 5SM3 346-6 mit 63A > Bemessungsstrom und 30 mA Bemessungsdifferenzstrom. > > Es ist also nicht erlaubt, nach diesen RCCB einen Typ B > nachzuschalten. > > Letzter Absatz: > https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/die-richtigen-rcd-waehlen > > Das ist genau das Umbauproblem, das gelöst werden muss. Deshalb mein Vorschlag mit Sondersteckverbindung.
hinz schrieb: > Deshalb mein Vorschlag mit Sondersteckverbindung. Entweder der Vorschlag von hinz mit Typ B RCD für diese Steckdose oder die Festinstallation, mit Typ B RCD... andere Möglichkeiten wird es nicht geben!
Skyper schrieb: > hinz schrieb: >> Deshalb mein Vorschlag mit Sondersteckverbindung. > > Entweder der Vorschlag von hinz mit Typ B RCD für diese Steckdose oder > die Festinstallation, mit Typ B RCD... andere Möglichkeiten wird es > nicht geben! Die Sondersteckdose muss keinen FI haben.
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hinz schrieb: > Skyper schrieb: >> hinz schrieb: >>> Deshalb mein Vorschlag mit Sondersteckverbindung. >> >> Entweder der Vorschlag von hinz mit Typ B RCD für diese Steckdose oder >> die Festinstallation, mit Typ B RCD... andere Möglichkeiten wird es >> nicht geben! > > Die Sondersteckdose muss keinen FI haben. Wenn der FI/RCD im Gerät wäre dann nicht... das "verbaut" aber die Zukunft, wenn "überall" Typ B FI/RCD im Einsatz wären ... weil dann der Anschluss an normale Steckdosen mit FI/RCD wieder nicht erlaubt ist!
Skyper schrieb: > weil dann der > Anschluss an normale Steckdosen mit FI/RCD wieder nicht erlaubt ist! Der ist wegen des Sondersteckers ja gar nicht möglich.
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Skyper schrieb: > weil dann der > Anschluss an normale Steckdosen mit FI/RCD wieder nicht erlaubt ist! Naja, also den RCD auszubauen, und stattdessen vier Reihenklemmen auf die Hutschiene zu klipsen, wird wohl jeder noch so unfähige Elektriker schaffen.
hinz schrieb: > Deshalb mein Vorschlag mit Sondersteckverbindung. Ja ich glaube das ist wohl die einzig praktikable Lösung.
Skyper schrieb: > andere Möglichkeiten wird es nicht geben! Doch! Man muss in so einem Fall einen allstromsensitiven Typ B RCD nehmen der bereits bei einem Fehlergleichstrom von 6mA DC auslöst, damit ein möglicher davorgeschalteter Typ A RCD nicht blind wird! Zum Beispiel Doeppke DFS 4 A EV. Der wird auch gerne in der streng geregelten Elektromobilität eingesetzt.
Stromberg B. schrieb: > Zum Beispiel Doeppke DFS 4 A EV. Der wird auch gerne in der streng > geregelten Elektromobilität eingesetzt. Lt. dem o.g. Link muss allerdings der Bemessungsdifferenzstrom 1/3 sein. D.h. vorgeschaltet 30mA -> max 10 mA. Deiner hat auch 30 mA, ist also damit nicht zulässig. Lt. Datenblatt vom FU macht er 6 mA Fehlerstrom. Es wäre also möglich, einen 10mA davor zu setzen. Hier wären Normen interessant. Da es bei der Nicht-Auslösung von diesen Geräten um etwaige Personenschäden geht, muss das natürlich Schwarz auf Weiß her :-)
Martin S. schrieb: > Hier wären Normen interessant. Da es bei der Nicht-Auslösung von diesen > Geräten um etwaige Personenschäden geht, muss das natürlich Schwarz auf > Weiß her :-) Frag bei Doepke an.
wenn es verboten währe nach einem Typ-A FI einen Typ-B FI anzuordnen währen alle mobilen E-Auto Ladeboxen illegal. Da die wohl nicht illegal sind kannst Du deinen FI Typ-B in das Gerät einbauen. Siehe Datenblatt "goeCharger" https://go-e.co/wp-content/uploads/2020/04/Datenblatt-go-eCharger-HOME-22-kW.pdf
Elmar A. schrieb: > wenn es verboten währe nach einem Typ-A FI einen Typ-B FI > anzuordnen > währen alle mobilen E-Auto Ladeboxen illegal. > Da die wohl nicht illegal sind kannst Du deinen FI Typ-B in das Gerät > einbauen. > Siehe Datenblatt "goeCharger" > https://go-e.co/wp-content/uploads/2020/04/Datenblatt-go-eCharger-HOME-22-kW.pdf Ebenfalls 6mADC, wie der von Doepke.
Elmar A. schrieb: > wenn es verboten währe nach einem Typ-A FI einen Typ-B FI anzuordnen > währen alle mobilen E-Auto Ladeboxen illegal. > Da die wohl nicht illegal sind kannst Du deinen FI Typ-B in das Gerät > einbauen. > Siehe Datenblatt "goeCharger" > https://go-e.co/wp-content/uploads/2020/04/Datenblatt-go-eCharger-HOME-22-kW.pdf Bei der genannten Wallbox steckt im Grunde ein FI Typ A drin, der eine Gleichtromfehlererkennung drin hat, die auf max. 6mA beschränkt ist. Wechseltrom wird weiterhhin erst ab 30mA abgeschaltet. Aus Selektivitätsgründen, dürfte dort eigentlich kein 30mA FI Typ A mehr davorgeschaltet werden. Doepke schreibt zu ihrem Typ A EV-Modell: "Unser DFS 4 A EV ist ein Schalter mit der Fehlerstromcharakteristik A und einer Zusatzfunktion der DC-Fehlerstromerkennung, die DC-Fehler auf max. 6 mA begrenzt. Die Erkennung sinusförmiger Wechsel- und pulsierender Gleichfehlerströme erfolgt netzspannungsunabhängig, die DC-Zusatzfunktion ist spannungsabhängig. Die DFS 4 A EV sind speziell für die Verwendung in Einrichtungen zur Ladung von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Ausgeschlossen ist der Einsatz zum Schutz von Anlagen, in denen elektronische Betriebsmittel Fehlerströme mit Frequenzen ungleich 50 Hz verursachen können. Hier sind allstromsensitive Fehlerstromschutzschalter des Typs B oder B+ gemäß den Errichtungsbestimmungen DIN VDE 0100 einzusetzen." FI vom Typ B haben soweit ich weiß aber eine weitaus höhere Schwelle für Gleichfehlerströme. Wenn davor dann ein FI Typ A sitzt, der Schwellwert für den Typ B aber noch nicht erreicht wird, löst der FI Typ A nicht aus. Ich bitte um Korrektur, falls meine Aussage nicht korrekt ist.
Timo N. schrieb: > FI vom Typ B haben soweit ich weiß aber eine weitaus höhere Schwelle für > Gleichfehlerströme. Wenn davor dann ein FI Typ A sitzt, der Schwellwert > für den Typ B aber noch nicht erreicht wird, löst der FI Typ A nicht > aus. > Ich bitte um Korrektur, falls meine Aussage nicht korrekt ist. Vollkommen richtig.
Wobei ich mich frage, ob bei den verwendeten Topologien für OBCs (On-Board Charger) nicht auch hohe Schaltfrequenzen (>> 50Hz) auftauchen und diese dann vom FI erkannt werden müssten. Dann wäre ja ein Typ B fällig. Und wo liegt der Unterschied eines FI Typ F EV (nicht Typ A EV), den Doepke auch vertreibt und eines Typ B mit niedriger DC-Fehlerstromerkennung?
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Timo N. schrieb: > Wobei ich mich frage, ob bei den verwendeten Topologien für OBCs > (On-Board Charger) nicht auch hohe Schaltfrequenzen auftauchen und diese > dann vom FI erkannt werden müssten. Es wird da wohl um Verzerrungsblindleistung gehen.
Wäre ein Transformator vor dem FU eine Lösung ? Oder Absperrbare normale CEE Anschlüsse "für spezielle Zwecke" ohne vorgelagertem FI an der Verteilung ?
Martin S. schrieb: > Lt. Datenblatt vom FU macht er 6 mA Fehlerstrom. Es wäre also möglich, > einen 10mA davor zu setzen. Ein RCD muss zwischen dem halben und ganzen Nennstrom auslösen. Also ein 10mA Typ löst ab 5mA aus. Ein 30mA Typ löst ab 15mA aus. Wäre etwas knapp...
Martin S. schrieb: > hinz schrieb: >> Deshalb mein Vorschlag mit Sondersteckverbindung. > > Ja ich glaube das ist wohl die einzig praktikable Lösung. Da kann dann der Teststand zwar bewegt werden, aber nur an einer Stelle in der Halle gibt es Strom dafuer - auch nicht die Loesung. Ausserdem ist das nur eine Frage der Zeit, bis da jemand fix einen "richtigen" Stecker dranbaut. wendelsberg
wendelsberg schrieb: > Ausserdem ist das nur eine Frage der Zeit Der fall wird sich nie ausschließen lassen. Der Unterschied ist allerdings fahrlässig <> Vorsatz. Schlussendlich geht es bei all den Betrachtungen ja nur darum, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen indem man verhindert, dass System zweckentfremdet werden.
Nix durcheinander bringen! In der FESTINSTALLATION muß Selektivität gegeben sein. Das erstreckt sich aber nicht auf angesteckte bewegliche Geräte. -> Das Gerät (Teststand) aufbauen wie notwendig (richtiger FI) und gut ist.
https://www.elektropraktiker.de/nc/fachartikel/selektivitaet-von-schutzeinrichtungen/ Die Verwirrung steigt von Tag zu Tag. Dieser Artikel - allerdings schon 11 Jahre alt, und mit Sicherheit ohne die letzte Novelle - spricht davon, dass Anlagen eigentlich überhaupt nicht selektiv sein müssen, soweit es sich nicht um "Sicherheitszwecke" handelt (wobei mir hier nicht klar wird, was dies umfasst). Das Potpourri von "ist alles egal" bis "zwingend notwendig" inklusive aller Facetten der Ausführung wird immer bunter. Irgendwie weiß ich jetzt noch weniger, als vorher :-)
Timo N. schrieb: > FI vom Typ B haben soweit ich weiß aber eine weitaus höhere Schwelle für > Gleichfehlerströme. Wenn davor dann ein FI Typ A sitzt, der Schwellwert > für den Typ B aber noch nicht erreicht wird, löst der FI Typ A nicht > aus. > Ich bitte um Korrektur, falls meine Aussage nicht korrekt ist. Mag mir das jemand noch mal erklären? Ich verstehe es so: - In der Unterverteilung ist ein Typ A, der löst bei einem AC-Fehlerstrom von 15-30mA aus In der Maschine / Prüfstand ist ein FI Typ B - der löst bei einem AC-Fehlerstrom 15 - 30 mA oder einem DC-Fehlerstrom 3-6 mA aus Was stört es jetzt den Typ A FI das ein Typ B dahinter ist? Er kann durch einen Gleichstrom aufmagnetisiert werden - aber das passiert, egal ob dahinter ein Typ B sitzt oder nicht? Ich habe auch lange nachgelesen zum Thema E-Auto-Ladestation - es werden fasst immer 2 FI hintereinander geschaltet - beide mit 30mA AC Auslösestrom - was ja eigentlich nicht zulässig ist da nicht selektiv Selbst wenn 10 gleiche FI hintereinander wären - wie kann hierdurch eine Gefahr entstehen?
Hatte kürzlich eine Tauchpumpe hier mit im Kabel eingebautem 30mA-FI. Die darf ich überall anstecken, das ist ein bewegliches Gerät wie dein Prüfstand auch. Problem gelöst. In AT ist Selektivität in der festen Installation Teil der anerkannten Regeln, in DE müßte das eigentlich auch so sein. Niemandem ist zuzumuten, nacheinander in 3 Sicherungskästen zu suchen. (den cookiesturm des verlinkten Artikels spar ich mir)
Heinz R. schrieb: > Was stört es jetzt den Typ A FI das ein Typ B dahinter ist? Er kann > durch einen Gleichstrom aufmagnetisiert werden - aber das passiert, egal > ob dahinter ein Typ B sitzt oder nicht? Die weiteren an jenem Typ A FI angeschlossenen Steckdosen...
Helge schrieb: > In AT ist Selektivität in der festen Installation Teil der anerkannten > Regeln, in DE müßte das eigentlich auch so sein. Niemandem ist > zuzumuten, nacheinander in 3 Sicherungskästen zu suchen. So sehe ich das auch. Man bedenke, dass der Grund der Selektivitätsforderung schlicht darin liegt, dass bei Auslösen eines Schutzorgans das jeweils dem Fehlerort am nächsten liegende auslöst und dadurch der kleinstmögliche Anlagenteil ausfällt, d. h. Betriebs-/Ausfallsicherheit im Fehlerfall. Es geht bei Selektivität per se nicht um Personenschutz o. ä. Im konkreten Fall würde ich allerdings schlicht einmal bei Doepke anrufen und mich beraten lassen, welcher RCD konkret zum Einsatz im ortsveränderlichen Gerät für den FU korrekt ist und ob eine Vorabsicherung mit Typ A in der Festinstallation in Ordnung ist.
Helge schrieb: > Niemandem ist zuzumuten, nacheinander in 3 Sicherungskästen zu suchen. > (den cookiesturm des verlinkten Artikels spar ich mir) Genau das sieht der Artikel anders.
Horst G. schrieb: > Im konkreten Fall würde ich allerdings schlicht einmal bei Doepke > anrufen und mich beraten lassen, welcher RCD konkret zum Einsatz im > ortsveränderlichen Gerät für den FU korrekt ist und ob eine > Vorabsicherung mit Typ A in der Festinstallation in Ordnung ist. Wurd ja weiter oben von Hinz? schonmal vorgeschlage, habe ich gerade gemacht. Mittlerweile hat sich durch die E-Autos da was vorwärts bewegt, und es gibt mit der MI-Serie von Döpke einen Typ B RCCD, der einem Typ A nachgeschaltet werden darf, ohne dass dieser bei einem Gleichstromfehler in Sättigung geht. https://www.doepke.de/de/produkte/schuetzen/fehlerstromschutzschalter-rccb/fehlerstromtyp-b/fuer-mobile-installationen/ Den gibt es jetzt ca. seit 1 - 1 1/2 Jahren (gab's also damals noch nicht, als ich den ersten Teststand gebaut habe), und löst mein Problem eigentlich. Der Komfortgewinn ist enorm: Keine Umrüstung an der Hallenverteilung / Unterverteilung, einfacher Anschluss über CEKON, wenn der RCCB im Teststand verbaut ist. Das löst das alles ziemilch in Wohlgefallen auf. Jetzt bin ich nurnoch gespannt, wie teuer der Spaß wird. Billiger, als die Halle komplett stromlos zu legen, um die UV anzupassen, wird es aber ganz sicher sein. Einziger Wermutstropfen: Die Selektivität geht verloren. Aber das ist in diesem Falle ein Abwägen in Richtung weniger Installationsaufwand.
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Martin S. schrieb: > Jetzt bin ich nurnoch > gespannt, wie teuer der Spaß wird. Der Doepke kostet wohl etwa 250€, das sind in dem Fall doch Peanuts.
Martin S. schrieb: > Mittlerweile hat sich durch die E-Autos da was vorwärts bewegt, und es > gibt mit der MI-Serie von Döpke einen Typ B RCCD, der einem Typ A > nachgeschaltet werden darf, ohne dass dieser bei einem Gleichstromfehler > in Sättigung geht. Wie funktioniert das technisch? Wenn dieser Döpke Typ B z.B. bei 6mA abschalten würde, 5mA DC-Fehlerstrom fließen, sind die doch trotzdem am vorgeschalteten Typ A vorhanden? Die Sättigung kann doch nur dadurch zustande kommen, das hinter dem Typ A mehrere Dosen / Verbraucher parallel sind, an denen mehrere Geräte je z.B. 5mA DC-Fehlerstrom haben?
Heinz R. schrieb: > Martin S. schrieb: >> Mittlerweile hat sich durch die E-Autos da was vorwärts bewegt, und es >> gibt mit der MI-Serie von Döpke einen Typ B RCCD, der einem Typ A >> nachgeschaltet werden darf, ohne dass dieser bei einem Gleichstromfehler >> in Sättigung geht. > > Wie funktioniert das technisch? Beim Döpke handelt es sich wohl um einen Typ A, der zusätzlich noch eine DC-Erkennung hat. > Wenn dieser Döpke Typ B z.B. bei 6mA abschalten würde, 5mA > DC-Fehlerstrom fließen, sind die doch trotzdem am vorgeschalteten Typ A > vorhanden? Ja. Sind sie natürlich. Aber Typ A RCD haben wohl eine Sättigungsgrenze von 6 mA; also genau der Bereich, in dem der Typ B auslöst. > Die Sättigung kann doch nur dadurch zustande kommen, das hinter dem Typ > A mehrere Dosen / Verbraucher parallel sind, an denen mehrere Geräte je > z.B. 5mA DC-Fehlerstrom haben? Wenn daran Geräte angeschlossen sind, die einen DC-Fehler verursachen, dann müssen auch diese einen TYP B vorgeschaltet haben. Döpke sagt dazu: Fehlerstromschutzschalter in MI-Ausführung (mobile Installationen) können problemlos RCCB des Typs A oder unbekannt nachgeschaltet werden. Sie lösen bei glatten Gleichfehlerströmen ≥ 6 mA aus und sichern so die Schutzfunktion vorgeschalteter Fehlerstromschutzschalter.
hinz schrieb: > Martin S. schrieb: >> Jetzt bin ich nurnoch >> gespannt, wie teuer der Spaß wird. > > Der Doepke kostet wohl etwa 250€, das sind in dem Fall doch Peanuts. Ich warte noch auf das Angebot. Ich denke aber, das wird die Preisklasse sein. Ist schon bemerkenswert, wie die Preise in den letzten 3 Jahren gefallen sind. Für den letzten Typ B habe ich 2018 beim Großhändler 440 Euro bezahlt. Die Google-Preise lagen bei runden 700-800 Euro.
schon ein ziemlicher Unsinn was der VDE da momentan treibt eigentlich darf man FIs nur selektiv hintereinander schalten Plötzlich kommt dann das Thema mobile Installation - da ist es dann merkwürdigerweise wieder zulässig Aber eine Autoladebox darf auf keinen Fall mobil angeschlossen werden - sonst gibt es keine Zuschüsse Für die Auto-Ladestation ist ein Typ A im Verteilerkasten vorgeschrieben - zusätzlich ist in der Ladestation ein Typ B, der bei max 30mA AC oder 6mA DC auslöst, also doch wieder nicht selektiv.... Hier sind dann wieder 2 FI Hintereinander, so eigentlich nicht zugelassen, aber Stand der Technik Irgendwo hatte ich mal einen Bericht gelesen, in dem selbst der VDE zugibt, das manche Maschinen nach Ihren Vorgaben nicht mehr baubar sind - ging dort weniger um Fehlerströme, mehr um Ableitströme aus den Netzfiltern, die halt einfach mal da sind Ich haue lieber einen Nagel in eine Leitung mit 30mA FI als in eine mit 300mA FI... Mich würde interessieren: Wie argumentiert Doepke das mit dem nachgeschalteten FI? Klar, Es ist sicherer als alles andere, aber widerspricht der VDE-Aussage, das nur selektiv hintereinander geschaltet werden darf
Noch mal: Bei beweglichen, an der Steckdose betriebenen Gräten ist Selektivität jedenfalls nicht vorgeschrieben.
Heinz R. schrieb: > schon ein ziemlicher Unsinn was der VDE da momentan treibt > > eigentlich darf man FIs nur selektiv hintereinander schalten Siehe den Link von oben. Soweit sich seit 2010 die Vorschriften nicht elementar geändert haben, ist Selektivität nur bei Sicherheitsanwendungen vorgeschrieben, sonst eine Soll-Vorschrift. > Für die Auto-Ladestation ist ein Typ A im Verteilerkasten vorgeschrieben Nö, das stimmt so nicht. Eine Wandkiste muss an einem eigenen Stromkreis sitzen, und mit einer DC-Fehlerstromerkennung geschützt sein (heißt RCCB Typ B). Es darf allerdings auch ein Typ A sein, wenn die Wandschachtel über eine DC-Erkennung verfügt. > - zusätzlich ist in der Ladestation ein Typ B, der bei max 30mA AC oder > 6mA DC auslöst, also doch wieder nicht selektiv.... Die 30 mA RCD sind so oder so Vorschrift. Für Selektivität wäre ein 300mA RCD in der HV notwendig. An diesen dürfen dann allerdings keine Kreise angeschlossen sein, bei denen Personenschutz vorgeschrieben ist (also keine Licht- und Stromkreise im Haus), sodass das ziemlich sinnfrei wäre, hier eine Selektivität zu fordern, weil das zwangsläufig bedeutete, dass zwei RCD installiert werden. > Hier sind dann wieder 2 FI Hintereinander, so eigentlich nicht > zugelassen, aber Stand der Technik Doch, ist genau so zulässig. Zumindest soweit ich das jetzt verstanden / recherchiert habe.
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