Forum: Haus & Smart Home unauffällige Ferienausüberwachung


von Schwapp (Gast)


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Es geht um die Foto-Überwachung eines Ferienhauses mit kleinem eigenen 
Grundstück in einer Ferienhaus-Siedlung, das vermutlich auch ohne 
Meldung an den Eigentümer gelegentlich “genutzt” wird. Das ist einmal 
schon so gewesen bei einen überraschenden Besuch des Eigentümers, die 
Verwaltung hatte es angeblich vergessen, der verlängerten 
Mieteraufentghalt zu melden. Dazu würde auch ein einfacher Nachschlüssel 
ausreichen, der Hausschlüssel ist nicht durch Sicherungskarte geschützt.
Auf jeden Fall sind  mal wieder eine unerklärbare Anzeichen einer 
Nutzung in einer offiziell unvermieteten Zeit entstanden. Mit dem 
Hinweis der Verwaltung, der Eigentümrr sei verfolgungswahnsinnig, möchte 
sich dieser nicht abfinden.

Soweit ich weiß ist eine Videoüberwachung eines eigenen Hauses von 
aussen auf dem eigenen Grundstückes zulässig.
Nett wäre es aber, diese Überwachung zu tarnen.

Also z.b. vor der Haustür einen Bewegungsmelder anzubringen mit einer 
Lampe, die bei Benutzung anschaltet für 2-3 Minuten, gleichzeitig müsste 
ein Foto ins Internet geschickt werden. Passenderweise hat jedes Haus 
einen gemeinschaftlichen genutzten WLAN-Zugang.

Wer hat dazu passende unkomplizierte Vorschläge?

Vielen Dank!

: Verschoben durch Moderator
von Schwapp (Gast)


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"unauffällige Ferienhausüberwachung" so es natürlich heißen

von Schwapp (Gast)


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"unauffällige Ferienhausüberwachung" soll es natürlich heißen

von Architekt (Gast)


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Die CCD Kameras sind mittlerweile so klein, dass sie sich bequem in 
einem Astloch in der Fußfette oder Außensparrenverschalung unterbringen 
lassen.

von Jack V. (jackv)


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Möchtest du bauen, oder was Fertiges? Im ersten Fall würde ich spontan 
’nen Rasbperry Pi hernehmen, Kameramodul dran, konfigurieren (gibt 
Software, die nur dann Bilder aufzeichnet, wenn die Bewegung im Bild 
über einem definierten Schwellenwert liegt), hübsches Gehäuse für bauen, 
an einem geeigneten Ort aufbauen und fertig.

Zu beachten wären ggf. rechtliche Vorgaben im betreffenden Land: in 
einigen muss auf Kameras hingewiesen werden, und Kameras dürfen keine 
anderen Gegenstände vortäuschen → vorher abklären, bevor’s teuer wird.

von MaWin (Gast)


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Schwapp schrieb:
> Soweit ich weiß ist eine Videoüberwachung eines eigenen Hauses von
> aussen auf dem eigenen Grundstückes zulässig.
> Nett wäre es aber, diese Überwachung zu tarnen.

Eine getarnte Überwachung ist in Deutschland nicht zulässig. 
Entsprechende Geräte werden ggf. aus dem Verkauf gezogen.

Eine Überwachung auf einem Grundstück erfordert ein Hinweisschild auf 
die Überwachung.

Eine Kameraüberwachung in einer vermieteten Sache (Mietwohnung, 
Überwachung durch Vermieter) ist unzulässig.

Da unwahrscheinlich ist, dass jemand nur durchs Fenster steigt, reicht 
eigentlich ein Türkontakt.

Eine klassische GSM Alarmanlage könnte remote scharf geschaltet werden, 
wenn das Haus nicht vermietet ist. Vermutlich kommt aber eine 
Reinigungskraft ausserhalb der Mietzeiten.

Inwieweit eine Überwachung eines Objekts ausserhalb der offiziellen 
Vermietungszeit zulässig ist ? Ich denke, wenn ein Urlauberpärchen 
entdeckt, dass es gefilmt wird, interessiert den Richter nicht, dass die 
Vermietung durch den Feriensiedlungsverwalter unabgestimmt mit dir als 
Besitzer erfolgte.

von Wolfgang (Gast)


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Schwapp schrieb:
> Auf jeden Fall sind  mal wieder eine unerklärbare Anzeichen einer
> Nutzung in einer offiziell unvermieteten Zeit entstanden. Mit dem
> Hinweis der Verwaltung, der Eigentümrr sei verfolgungswahnsinnig, möchte
> sich dieser nicht abfinden.

Wie wäre es mit ein bisschen Smart Home Ausstattung.
Innen- und Außentemperatur messen, Öffnungszustand von Fenster und Türen 
erfassen, Stromverbrauch  und Abgastemperatur messen. Und natürlich eine 
smarte Lichtsteuerung per Bewegungsmelder im Flur.

Um zu gucken, ob ein Haus genutzt wird, brauchst du keine Kamera.

> Soweit ich weiß ist eine Videoüberwachung eines eigenen Hauses von
> aussen auf dem eigenen Grundstückes zulässig.

Da hast du wohl das "privat genutzt" vergessen haben. Zuwege, die 
öffentlich genutzt werden gehören IMHO nicht dazu. Bei einem vermieteten 
Haus solltest du dir vorher besser juristischen Rat einholen ...

von Schwapp (Gast)


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Vielen Dank!

Das sind ja schon mal sehr gute Hinweise.
Es geht um ein Haus in Niedersachsen.

Vielleicht hilft ja sogar allein das Hinweisschild, dass das Haus 
überwacht wird.

Wie sieht es denn damit aus, wenn man den Zählerstand der Wasseruhr 
filmt?
Die Wasseruhr befindet sich außerhalb der Wohnung in einem 
verschließbaren,  nur von außen zugänglichen Raum.
Wasserverbrauch ist ja immer ein Hinweis auf Nutzung.

von Schwapp (Gast)


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Den Stromverbrauch zu filmen, wäre IM WINTER ja auch nicht schlecht, 
schon deswegen, weil es ein so gut wie ungedämmtes aber massives 
SOMMERHAUS ist, das im Winter bis zu 40€ Heizstrom täglich verbraucht. 
Ein Wahnsinn, dieses im Winter OHNE Einzel-Stromabrechnung zu vermieten. 
Aber die Verwaltung besteht darauf, weil sie von allen Kosten 20% 
abbekommt.

von Schwapp (Gast)


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ja, gelegentlich von irgendjemanden "privat genutzt" wird...

                 . Und natürlich eine
                   smarte Lichtsteuerung per
                   Bewegungsmelder im Flur.

Ja, an so etwas hatte ich auch schon gedacht.
Also Du sagst, wenn ich so eine "smarten" Bewegungsmelder-Lichtsteuerung 
im Flur mache, dann ist das zwangsläufig an das Wlan gekoppelt und damit 
fernkontrollierbar, ohne das dass reines Auspionieren gewertet werden 
müsste?

von Martin (Gast)


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Hat der Raum mit der Toilette ein fenster? Wenn nein würde ich 
überwachen wie oft das Licht an geschaltet wird. Keine Nutzung = kein 
Toilettengang.


Martin

von Wolfgang (Gast)


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Schwapp schrieb:
> Wie sieht es denn damit aus, wenn man den Zählerstand der Wasseruhr
> filmt?
> Die Wasseruhr befindet sich außerhalb der Wohnung in einem
> verschließbaren,  nur von außen zugänglichen Raum.
> Wasserverbrauch ist ja immer ein Hinweis auf Nutzung.

Du kennst auch nur "Kamera", oder?
Wasserverbrauchsüberwachung kann man auch ohne Bildauswertung machen.
https://forum.iobroker.net/viewtopic.php?f=35&t=12865

Beitrag #6595867 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Rainer V. (a_zip)


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...und es sei die Bemerkung gestattet, dass ich mal wieder total 
verblüfft bin, was für ominöse Sachen es gibt! Bei allem Verständnis mit 
dem TO...aber wer mietet denn unter solchen Umständen? Kann ja insgesamt 
mur ein gnadenloses Schnäppchen sein :-)
Gruß Rainer

von A. S. (Gast)


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Ich hab so eine Kamera mit Haustür-Licht. Funktioniert relativ gut, 
sieht passable aus, ist von überall einstell- und abfragbar.

https://www.amazon.de/gp/product/B087XQLWYZ/ref=ppx_yo_dt_b_search_asin_title?ie=UTF8&th=1

Die Installation ist nicht ganz einfach, man sollte sich die Dinge schon 
durchlesen oder ein Video dazu anschauen.

von Jens M. (schuchkleisser)


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Einfach ein paar Cloud-Fensterkontakte billigster Kajüte, die eine 
Cloud-Steckdose steuern.
Sollte es beim Ramschchinesen von Tuya für Hausnummer 50€ mehrfach 
ausreichend geben.
Die Fenster- und Türkontakte sind im Haus, die Steckdose steuert eine 
rote Lampe bei dir.
Licht an = Losfahren, Klingeln, Wundern.

Es gibt von Tuya auch eine Sirene.
Und über die App lassen sich die Teile m.W. überwachen, also 
Batteriezustand und Erreichbarkeit, d.h. wenn den einer außer Betrieb 
nimmt wirst du es merken an der "zuletzt gesehen"-Zeit.

Und Fensterkontakte sind zum Energiesparen ja total angesagt... ;)

von Maxe (Gast)


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Vielleicht auch eine RFID-Schliessanlage. Dann weiss der Verwalter auch 
gleich, dass er ueberwacht wird

von Udo (Gast)


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Du könntest den Stromverbrauch messen und aufzeichnen:
Raspi mit Sensor im Ferienhaus
In deiner Wohnung ein Server mit Mysql-Datenbank
Raspi schickt zyklisch den Stromverbrauch an den Server
Auswertung per Browser (www.volkszaehler.org)

von Schwapp (Gast)


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leider (-: ist die Toilette mit Fenster zum lüften :-)

von Schwapp (Gast)


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> Ich hab so eine Kamera mit Haustür-Licht. Funktioniert relativ
> gut, sieht passable aus, ist von überall einstell- und abfragbar.
>
> 
https://www.amazon.de/gp/product/B087XQLWYZ/ref=ppx_yo_dt_b_search_asin_title?ie=UTF8&th=1

Guter Tipp!!!und dann noch der Hinweis an die Haustür, dass das Haus 
videoüberwacht ist, das reicht dann?

von Messknecht (Gast)


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Mach die Hütte Stromlos per Remote.

von Chris (Gast)


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Ich würde eine ueber. SMS steuerbare Alarmanlage einbauen. Code kann 
bekannt sein.

von Mike J. (emjey)


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Maxe schrieb:
> Vielleicht auch eine RFID-Schliessanlage. Dann weiss der Verwalter auch
> gleich, dass er ueberwacht wird.

Die Frage würde ich mir stellen: Kann es sein dass der Verwalter 
nebenbei etwas verdient ohne dass er die Wohnung als vermietet meldet?

Ich habe mir Sensoren gekauft die ich um eine Leitung (z.B. einer Phase) 
klemmen kann. Mit einem AVR (ADC) messe ich die resultierende Spannung 
und ermittle somit den Strom der fließt. An die Phase klemmt man dann 
noch einen Spannungsteiler und kann dann die Leistung bestimmen.

Sensor: SCT-013-000 (für 50A)
https://de.aliexpress.com/item/32708887594.html
Preis: 3,31€ + 83 Cent Versand

Wenn man den Strom von 3 Phase + Neutralleiter und 3 Spannungsteiler 
zeitgleich auslesen möchte, dann ist der interne ADC des AVR ein 
bisschen ungünstig und ungenau, da nimmt man dann lieber einen ADS131M08 
von Ti.

Analog-in-Digital-Wandler ADS131M08:
- ADC 24-bit delta-sigma ADC
- 32-kSPS 8-channel simultaneous-sampling
- TQFP-32

https://www.mouser.de/ProductDetail/Texas-Instruments/ADS131M08IPBSR?qs=Cb2nCFKsA8rxAEyQYn%2FiEQ==
Preis 6,43€

Die Daten schicke ich über UART an einen "RaspBerryPi Zero W", bei dem 
habe ich Apache installiert und eine mini PHP-Webseite gebastelt. Ich 
muss da noch eine MySQL (oder NoSQL) Datenbank erzeugen und meine 
Messwerte speichern, damit ich ein Verlaufs-Diagramm anzeigen kann.

RaspBerryPi Zero W
https://www.berrybase.de/raspberry-pi-co/raspberry-pi/boards/raspberry-pi-zero-w?c=319
Preis: 11,13€

Falls du Motion installierst, dann kannst du mit der Kamera auch Bilder 
aufnehmen wenn eine Bewegung im Bild erkannt wurde.

Raspi-Kamera 8MegaPixel
https://www.berrybase.de/raspberry-pi-co/raspberry-pi/kameras/raspberry-pi-camera-module-8mp-v2.1?c=341
Preis: 23,70€ (bestelle ich immer dazu weil ab 29€ gibt es keine 
Versandkosten)

Anstatt Motion kann man auch einen uv4l-server nutzen, da kann man die 
RaspBerryPi Kamera besser einstellen und auch den Nachtmodus nutzen. 
(länger Belichtungszeit, ist aber ungünstig wenn sich da jemand bewegt, 
dann ist die Person so verschwommen)
https://www.linux-projects.org/documentation/uv4l-server/

Es gibt solche 72 Cent Bewegungsmelder-Module bei eBay, die haben einen 
großen Erfassungswinkel und man kann sich direkt mit dem Pi verbinden da 
sie 5V brauchen und ein 3.3V Signal liefern wenn Bewegung erkannt wurde.

HC-SR501  10 Stück
https://www.ebay.de/itm/184335150889
Preis: 5,92€ + 1,22€ Versand = 7,14€

Man kann mehrere Sensoren nutzen um ein größeres Gebiet abdecken zu 
können. Man kann rechts und links von der Lampe einen Sensor anbringen 
und dann noch einen dritten für den Bodenbereich.

Die Platine des Bewegungsmelder-Moduls sprühe ich mit Silikon-Lack ein, 
um eine Oxidation durch Feuchtigkeit zu vermeiden. Speziell im 
Außenbereich ist das wichtig. Auch den Pi Zero klebe ich sinnvoll ab und 
sprühe die Platine dann damit ein.

Das SilikonLack-Spray nennt sich:
DCA SCC3 Schutzlack, von Electrolube (Made in UK), 200ml

Entweder nutzt man dann 3 I/O-Pins oder man führt die Ausgänge zu der 
Basis von jeweils einen NPN-Tranisitor (Emitter nach GND, alle 
Collectoren zusammen schließen und über einen einzelnen 100k Pullup nach 
+3.3V). Man verodert somit alle Ausgänge und braucht nur noch einen 
I/O-Pin des Pi.

Die Bewegungserkennung von "Motion" funktioniert meiner Ansicht nach 
nicht so toll. Es ist eh besser wenn das Licht an geht, man ordentlich 
Licht hat und man dann ein h.264 (mp4) Video aufnimmt bis die Bewegung 
wieder weg ist. Habe das bei mir noch nicht implementiert, es sollte 
aber recht einfach machbar sein.

Interessanter Weise kann der kleine Pi so ein h.264 Video ohne große 
Anstrengungen aufnehmen. Er hat nur 9% CPU-Auslastung während er das 
Video Codiert und über W-Lan an meinen Laptop streamt. Dabei verbraucht 
der "Pi Zero" + das Kameramodul nur 1,2 Watt.

Die LED-Lampe steuere ich mit einem Triac + MOC an.

: Bearbeitet durch User
von 2⁵ (Gast)


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Schwapp schrieb:
> Guter Tipp!!!und dann noch der Hinweis an die Haustür, dass das Haus
> videoüberwacht ist, das reicht dann?

Nein, da

MaWin schrieb:
> Eine Kameraüberwachung in einer vermieteten Sache (Mietwohnung,
> Überwachung durch Vermieter) ist unzulässig.

Du musst dich auf Messung von Wasser/Strom beschränken.

von DoS (Gast)


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Ich würde auch noch ein paar Rauchpatronen, per SMS auslösbar in die 
Anlage integrieren. Sich in einer unbekannten Wohnung blind zu 
orientieren ist schwierig und erhöht den Stresspegel bei Einbrechern 
massiv. Maßnahmen die einen Einbrecher beschädigen sind ja verboten, 
aber die Sicht zu nehmen sollte  in Ordnung sein.

von Messknecht (Gast)


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2⁵ schrieb:
> unzulässig.

Nein, wenn nicht vermietet dann kannst du beliebig Filmen von 0 Uhr bis 
24 Uhr jeden Tag...

von Dieter (Gast)


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Messknecht schrieb:
> 2⁵ schrieb:
>> unzulässig.
>
> Nein, wenn nicht vermietet ...

Bleibt unzulässig. Wäre nur zulässig, wenn der Verwalter eingewiesen 
wird, wie das Ding abgeschaltet oder zugedeckt wird, wenn die Wohnung 
vermietet wird. Gleiche Anleitung musst Du für die Mieter auslegen.

Aber Helligkeitssensoren kannst Du anbringen und nutzen, Strom und 
Wasser messen.

von MaWin (Gast)


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2⁵ schrieb:
> Nein, da
> MaWin schrieb:
>
>> Eine Kameraüberwachung in einer vermieteten Sache (Mietwohnung,
>> Überwachung durch Vermieter) ist unzulässig.
>
> Du musst dich auf Messung von Wasser/Strom beschränken.

Jein.
DIESE Kamera filmt nicht IN der Wohnung, sondern hängt ja an der Haustür 
und filmt den öffentlich zugänglichen Raum davor. Also an die Gartentür 
ein Hinweisschild und gut.

Aber eben nicht verborgen filmen.

von Messknecht (Gast)


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Dieter schrieb:
> Messknecht schrieb:
>> 2⁵ schrieb:
>>> unzulässig.
>>
>> Nein, wenn nicht vermietet ...
>
> Bleibt unzulässig. Wäre nur zulässig, wenn der Verwalter eingewiesen
> wird, wie das Ding abgeschaltet oder zugedeckt wird, wenn die Wohnung
> vermietet wird. Gleiche Anleitung musst Du für die Mieter auslegen.
>
> Aber Helligkeitssensoren kannst Du anbringen und nutzen, Strom und
> Wasser messen.

Unfug! Mein Verwalter hat keinen Zugang zum Haus.

von Reinhard S. (rezz)


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Messknecht schrieb:
> Dieter schrieb:
>> Messknecht schrieb:
>>> 2⁵ schrieb:
>>>> unzulässig.
>>>
>>> Nein, wenn nicht vermietet ...
>>
>> Bleibt unzulässig. Wäre nur zulässig, wenn der Verwalter eingewiesen
>> wird, wie das Ding abgeschaltet oder zugedeckt wird, wenn die Wohnung
>> vermietet wird. Gleiche Anleitung musst Du für die Mieter auslegen.
>>
>> Aber Helligkeitssensoren kannst Du anbringen und nutzen, Strom und
>> Wasser messen.
>
> Unfug! Mein Verwalter hat keinen Zugang zum Haus.

Wie kann er die Hütte dann vermieten ohne das du davon weißt?

von Andre (Gast)


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Schwapp schrieb:
> der Hausschlüssel ist nicht durch Sicherungskarte geschützt.

Es wurde also der billigste Schließzylinder gekauft den der Wühltisch 
hergab.
Aber eine vollumfängliche Videoüberwachung gegen die Schmarotzer muss 
jetzt herbei! Großartig, da will ich direkt Urlaub machen.

von Schwapp (Gast)


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2⁵ schrieb:
> Schwapp schrieb:
>> Guter Tipp!!!und dann noch der Hinweis an die Haustür, dass das Haus
>> videoüberwacht ist, das reicht dann?
>
> Nein, da
>
> MaWin schrieb:
>> Eine Kameraüberwachung in einer vermieteten Sache (Mietwohnung,
>> Überwachung durch Vermieter) ist unzulässig.
>
> Du musst dich auf Messung von Wasser/Strom beschränken.

Es geht doch um die AUßENÜBERWACHUNG  des Ferienhauses, ist das auch 
verboten?

von Schwapp (Gast)


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Mike J. schrieb:
> Maxe schrieb:
>> Vielleicht auch eine RFID-Schliessanlage. Dann weiss der Verwalter auch
>> gleich, dass er ueberwacht wird.
> ..................
> Die LED-Lampe steuere ich mit einem Triac + MOC an.

Vielen Dank für dieses super ausführliche Bastelanregung,
aber ich habe noch zuviele unbearbeitete Projekte aus Lager...
Dennoch vielen Dank für Deine Mühe, ich weiss jetzt was machbar wäre.

von Lorenzo (Gast)


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oder es so machen wie in den Saw-Filmen. Die unerwünschten Mieter 
betreten das Haus, hinter ihnen geht ein Fallgitter runter, und dann 
müssen sie ein Spiel spielen ...

von Schwapp (Gast)


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Reinhard S. schrieb:
> Messknecht schrieb:
>> Dieter schrieb:
>>> Messknecht schrieb:
>>>> 2⁵ schrieb:
>>>>> unzulässig.

>>>> Nein, wenn nicht vermietet ...

>>> Bleibt unzulässig. Wäre nur zulässig, wenn der Verwalter eingewiesen
>>> wird, wie das Ding abgeschaltet oder zugedeckt wird, wenn die Wohnung
>>> vermietet wird. Gleiche Anleitung musst Du für die Mieter auslegen.
>>>
>>> Aber Helligkeitssensoren kannst Du anbringen und nutzen, Strom und
>>> Wasser messen.
>>
>> Unfug! Mein Verwalter hat keinen Zugang zum Haus.
>
> Wie kann er die Hütte dann vermieten ohne das du davon weißt?

Der Verwalter hat Schlüssel,
der Hausmeister hat Schlüssel,
die Putzfrau hat Schlüssel.
Die Frage, die bleibt:
Ist eine Videoüberwachung der Wasserzählers in einem außerhalb der 
Wohnung gelegenden Raum zulässig?????
Da brauchte ich doch nur eine billige Kamera mit WLAN, so um die 10 - 15 
€, ggf noch eine Sammellinse.

von Schwapp (Gast)


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>> Du musst dich auf Messung von Wasser/Strom beschränken.

> Jein.
> DIESE Kamera filmt nicht IN der Wohnung, sondern hängt ja an der Haustür
> und filmt den öffentlich zugänglichen Raum davor. Also an die Gartentür
> ein Hinweisschild und gut.
....filmt draußen vor der Tür, und zwar nur das zu diesem Haus 
zugehörige Privatgelände, zwar ohne Gartentür, sondern den Privatweg mit 
ein paar Treppenstufen, die nur zu diesem Ferienhaus herunterführen

> Aber eben nicht verborgenen filmen.
....Das habe ich verstanden.

von Da fällt mir nichts mehr dazu ein (Gast)


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Wie kann man nur.....


- Wenn es dein Haus ist dann installiere eine Wasseruhr in deinem 
Haus...

- Messe kontinuierlich den Stromverbrauch

- installiere Passive Bewegungsmelder

- überwache den Kühlschrank

von Gustl B. (gustl_b)


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Wurde die Dosenbierfalle schon erwähnt?

von Einer (Gast)


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Ich denke.
Solange ausgeschlossen ist das eine Person erfasst wird
darfst du Kameras aufstellen so viel du willst.
Also nur in Räumen zu denen kein anderer Zutritt hat.
Da werden dann ja keine Persönlichkeitsrechte verletzt.

von Oliver S. (phetty)


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Wildkamera außen in einem Vogelhaus verstecken. Ich habe im Dezember 
eine fürs Vogelhaus aufgestellt und die Batterie ist immer noch bei 70%. 
Das hält echt lange.

Im Inneren einfach die Strom und Wasserzähler loggen. Wenn du loggst 
kannst du auch noch wäge Zellen unter dem Bett mitloggen.

von Helge (Gast)


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Wenn es nur um unbefugte Vermietung geht, Licht abfragen. Ist noch Platz 
im Sicherungskasten? Laufen da vielleicht gleich geschaltete Leitungen 
vom Licht durch?
Oder Stromverbrauch: Versorgung für Licht mit der Spule eines 
ausgedienten FI-Schalters abfragen.

Beitrag #6597761 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Jonas B. (jibi)


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>Ist eine Videoüberwachung der Wasserzählers in einem außerhalb der
>Wohnung gelegenden Raum zulässig?????

Beratung bei Rechtsfragen ist einer bestimmten Berufsgruppe vorbehalten, 
hier ist ein Mikrocontrollerforum. Merkst du es?

von Mike J. (emjey)


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Helge schrieb:
> Oder Stromverbrauch: Versorgung für Licht mit der Spule eines
> ausgedienten FI-Schalters abfragen.

Den Vorschlag habe ich schon gebracht.
> Sensor: SCT-013-000 (für 50A)
> https://de.aliexpress.com/item/32708887594.html
> Preis: 3,31€ + 83 Cent Versand

Ist günstig, funktioniert sehr gut und ist einfach nutzbar.

von MaWin (Gast)


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Jonas B. schrieb:
> Beratung bei Rechtsfragen ist einer bestimmten Berufsgruppe vorbehalten,
> hier ist ein Mikrocontrollerforum. Merkst du es?

Du meinst, ich darf dir nicht sagen, dass es verboten ist und eventuell 
eine Strafe nach sich zieht, wenn du einen Menschen umbringst ?

Du merkst vielleicht selbst, wie abstrus deine Vorstellung ist.

Es ist EINEM RECHTSANWALT verboten, jemandem kostenlos zu helfen, weil 
er damit einem anderen Rechtsanwalt den Kunden und die Einnahmen 
wegnimmt. das ist deren Wettbewerbsrecht.

Ein Laie, also du und ich, kann per se keine Rechtsauskunft bringen, 
sondern nur seine Meinung sagen.

Hätte Elektronik dasselbe Wettbewerbsrecht, wäre dieses Forum verboten. 
Sei froh, dass du kein Jurist bist.

von batman (Gast)


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Gibts nicht einfach ne "smarte" Lampe, E27 zum Einschrauben, mit 
Bewegungsmelder und Zustandsmeldung machbar über externen MQTT-Broker 
o.ä, so daß man die zeitlich protokollieren kann?

von MaWin (Gast)


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batman schrieb:
> Gibts nicht einfach ne "smarte" Lampe, E27 zum Einschrauben, mit
> Bewegungsmelder und Zustandsmeldung machbar über externen MQTT-Broker
> o.ä, so daß man die zeitlich protokollieren kann?

Ich hab mal gehört, das eine Philips Hue genau das macht, nach Hause 
funken: Philips weiss, wann in deinem Ferienhaus jemand ist - erzählt es 
dir nur nicht.

Das setzt natürlich voraus, dass das Ferienhaus überhaupt DSL hat.

von Helge (Gast)


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Mike J. schrieb:
> Den Vorschlag habe ich schon gebracht.
>> Sensor: SCT-013-000 (für 50A)
Hatte ich übersehen. Das ist eine günstige Lösung!

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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MaWin schrieb:
> Das setzt natürlich voraus, dass das Ferienhaus überhaupt DSL hat.

Schwapp schrieb:
> Passenderweise hat jedes Haus einen gemeinschaftlichen genutzten
> WLAN-Zugang.

von Matthias L. (Gast)


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Ihr seid alles widerliche Kapitalisten! Wohnen ist Menschenrecht und 
muss gratis sein!

von Mike J. (emjey)


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Matthias L. schrieb:
> Ihr seid alles widerliche Kapitalisten! Wohnen ist Menschenrecht und
> muss gratis sein!

Ist es ja.
Wenn du keinen Job und kein finanzielles Polster hast, dann bekommst du 
die Mietwohnung vom Staat bezahlt. Du bekommst sogar noch Geld um dir 
Kleidung, Nahrung, Schnaps/Zigaretten und Möbel kaufen zu können.

Das passiert aber alles auf einem relativ niedrigen Niveau, aber 
verglichen mit anderen Staaten ist das alles purer Luxus. Es gibt hier 
in Deutschland genügend Leute die noch nie gearbeitet haben, trotzdem 
ein Auto besitzen, Kinder haben und sich den Tag vertreiben.

Wenn du mich fragst, dann ist das der real gelebte Sozialismus! Oder 
siehst du das anders?

Also wenn dort Leute wohnen, dann sind es entweder Flüchtlinge ohne 
Bleiberecht, Drogenabhängige oder Verbrecher. Vielleicht wohnen auch 
alle drei in der Wohnung. Die Flüchtlinge verkaufen den Drogenabhängigen 
Deutschen ihre Rauschmittel und wohnen quasi zusammen. Habe ich vor etwa 
einem Monat in Berlin in einem Park sehen können. Die drogenabhängige 
Frau hat ihren Drogenlieferanten auch in Schutz genommen indem sie 
unbeteiligte angegriffen hat und jeden als bösen Nazi beleidigt hat. Die 
war voll durch ...

von Matthias L. (Gast)


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Mike J. schrieb:

Ja. Berlinistan ist das Paradebeispiel.

von batman (Gast)


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Mike J. schrieb:
> verglichen mit anderen Staaten ist das alles purer Luxus. Es gibt hier
> in Deutschland genügend Leute die noch nie gearbeitet haben, trotzdem
> ein Auto besitzen, Kinder haben und sich den Tag vertreiben.

Ja, viele Vermieter z.B, die frühzeitig an ihre Immobilie(n) geraten 
sind. ;)

von Anton (Gast)


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Fassen wir zusammen:

Kameras innen ist verboten.

Wie wäre es mit Bewegungsmelder? Die können daueraktiv sein und übers 
Internet melden wann sich jemand im Haus bewegt. Wenn es nicht vermietet 
ist, sind die Signale als Alarm zu werten. Ist es vermietet, sind die 
Signale als Präsenzmeldung zu werten.

Problem erledigt.

Meldet er dann Präsenz wenn das Haus unvermietet ist, -> Polizei.

von Peter (Gast)


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Das Haus hat doch bestimmt WLAN. Also liegt für die Mieter auch ein 
Zettel mit Passwort herum und die werden sich garantiert einloggen.
Einfach den Router aus der Ferne abfragen - man sieht sofort, ob jemand 
im Haus ist - weil eingeloggt.

von MeierKurt (Gast)


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Schwapp schrieb:

> filmt den öffentlich zugänglichen Raum
In Deutschland? Ganz schlechte Idee

Beitrag #6598096 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6598107 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6598113 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6598121 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6598128 wurde von einem Moderator gelöscht.
von MeierKurt (Gast)


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MaWin schrieb:
> erzählt es
> dir nur nicht.

Wenn jemand etwas weiß, es dir aber nicht erzählt, ist die ganze Aktion 
ziemlich wertfrei.

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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Bitte beim Thema bleiben, man muss nicht zwanghaft jeden Thread mit 
sozialen bzw. politischen Themen kapern. Dafür gibt es andere Foren im 
Internet.

von Da fällt mir nichts mehr dazu ein (Gast)


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Jede gute Einbruchsmeldeanlage tut genau das.

von oszi40 (Gast)


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Status-Mail aus der Fritzbox versenden sollte die schnellste Lösung 
sein. 90% der Leute werden sich ins WLAN einwählen wollen, wenn das PW 
auf dem Tisch liegt. Bewegungsmelder im Korridor ist auch ganz 
hilfreich.

von Mike J. (emjey)


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oszi40 schrieb:
> 90% der Leute werden sich ins WLAN einwählen wollen, wenn das PW
> auf dem Tisch liegt.
Da muss er die maximale Sendeleistung von der FritzBox aber auf 6% 
senken, damit nicht jemand von quer über der Straße sich einwählt.

> Bewegungsmelder im Korridor ist auch ganz hilfreich.
Das ist auch die einzige Lösung die sinnvoll erscheint, allerdings 
sollte man den Bewegungsmelder innen anbringen, so dass nicht irgend 
eine zufällige Person die an der Tür vorbei läuft erkannt wird.

Lustige Geschichte:
Mein Nachbar war auch immer sehr neugierig. Er hat sich natürlich dafür 
interessiert was seine Mieter so machen. Mich hatte er auch ab und zu 
mal mitgenommen und mir die Wohnung gezeigt und wir haben dort auch 
gemeinsam Arbeiten am Haus vorgenommen.
Eines Tages, als er mal wieder nach dem Rechten geschaut hat, da stand 
er gerade im Schlafzimmer der Vermieter und blöder Weise ist die 
Vermieterin dann gerade aufgewacht.
Er hat hallo gesagt, sie hat hallo gesagt und sie haben sich für ein 
paar Sekunden angeschaut. Eigentlich bietet man einen Gast etwas an, 
aber sie hatte wohl gerade nicht so viel an, da versteht man das.

von Dieter D. (Gast)


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Und am Schluss des Ganzen stellt sich heraus das die Wohnung nur 
kurzzeitig genutzt wurde von den Handwerkskraeften fuer die Pause und 
weil Gaeste ein paar Stunden zu frueh kamen um zu warten, weil diese 
laufmaessig am Naechsten liegt.

von Rudi Radlos (Gast)


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Mike J. schrieb:
> oszi40 schrieb:
>> 90% der Leute werden sich ins WLAN einwählen wollen, wenn das PW
>> auf dem Tisch liegt.
> Da muss er die maximale Sendeleistung von der FritzBox aber auf 6%
> senken, damit nicht jemand von quer über der Straße sich einwählt.

Die MAC-Adresse des Hausmeisters wird er wohl kennen und die Restlichen 
werden kaum das neue PW Kaltlein202102v haben?

von Fridolino (Gast)


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2⁵ schrieb:
> Schwapp schrieb:
>> Guter Tipp!!!und dann noch der Hinweis an die Haustür, dass das Haus
>> videoüberwacht ist, das reicht dann?
>
> Nein, da
>
> MaWin schrieb:
>> Eine Kameraüberwachung in einer vermieteten Sache (Mietwohnung,
>> Überwachung durch Vermieter) ist unzulässig.
>
> Du musst dich auf Messung von Wasser/Strom beschränken.

Komisch! Ich wohne in einem gemieteten Apparment in einem größeren Haus, 
das komplett überwacht wird. Angefangen von der Tiefgarage über die 
Flure bis in die Einzelflure. Wenn ich das Zimmer verlasse, bin ich auf 
Film.

Kein Witz! Der Hauseigentümer weist auch ausdrücklich darauf hin. Die 
Kamereas sind deutlich sichtbar.

von Percy N. (vox_bovi)


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Mike J. schrieb:
> Eines Tages, als er mal wieder nach dem Rechten geschaut hat,
was kleinliche Menschen als Hausfriedensbruch bezeichnen würden ...

Mike J. schrieb:
> Mein Nachbar war auch immer sehr neugierig
Zu ergänzen: sowie skrupellos und kriminell

von Michael W. (dbru61)


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Schwapp schrieb:
>
> Also z.b. vor der Haustür einen Bewegungsmelder anzubringen mit einer
> Lampe, die bei Benutzung anschaltet für 2-3 Minuten, gleichzeitig müsste
> ein Foto ins Internet geschickt werden. Passenderweise hat jedes Haus
> einen gemeinschaftlichen genutzten WLAN-Zugang.
>
> Wer hat dazu passende unkomplizierte Vorschläge?
>
> Vielen Dank!

Ich habe mir den ganzen Salmon nach Deiner Anfrage nicht en Detail 
durchgelesen, vielleicht war ja schon was ähnliches dabei....

Raspi-Zero mit Motioneyeos: https://github.com/ccrisan/motioneyeos/wiki 
und dazu LED-Scheinwerfer mit Bewegunsgmelder. Das Ding kann Bewegung 
erkennen, Bewegunsgfeld ist editierbar, Empfindlichkeit einstellbar, 
verschickt E-Mails mit Bildern, x Sekunden vor bis x Sekunden nach der 
Bewegunsgerkennung, zeichnet Bilder und Videos auf, per VPN auch aus der 
Ferne zu erreichen. Zwei solcher Systeme laufen bei mir an der Haustür 
und in der Firma, um u.a. die Paketboten zu registrieren.

Viel Erfolg

von batman (Gast)


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Im Mietshaus werden die Zugänge normalerweise nicht Teil der Mietsache, 
bei einem Ferienhaus mit Garten evt. schon?

von Jonas B. (jibi)


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>Du meinst, ich darf dir nicht sagen, dass es verboten ist und eventuell
>eine Strafe nach sich zieht, wenn du einen Menschen umbringst ?

Ok, ich hab mich doof ausgedrückt. Ich meinte, eine belastbare Aussage 
erhält man bei Rechtsfragen wohl eher in einem Anwaltsforum.

von MaWin (Gast)


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Mike J. schrieb:
> allerdings sollte man den Bewegungsmelder innen

Bewegungsmelderinnen ? Man kann es mit dem Gendersprech auch 
übertreiben.

von Matthias L. (Gast)


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MaWin schrieb:
> Bewegungsmelderinnen

Bewegungsmeldende

von MaWin (Gast)


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Jonas B. schrieb:
> Ok, ich hab mich doof ausgedrückt. Ich meinte, eine belastbare Aussage
> erhält man bei Rechtsfragen wohl eher in einem Anwaltsforum.

Auch nicht.

Belastbar, also bei Fehlinformation einklagbar und schadenersatzmöglich, 
ist nur die kostenpflichtige Aussage eines Rechtsanwalts. Die Kosten 
sind am Streitwert orientiert bzw. pauschal.

Und die darf dir kein anderer RA 'schenken'. Was dazu führt, das für 
Fragen, deren Streitwert so gering ist, dass der RA damit nicht 
Millionär wird, GAR KEINE Auskunft n Deutschland möglich ist.

von Matthias L. (limbachnet)


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MaWin schrieb:
> Und die darf dir kein anderer RA 'schenken'. Was dazu führt, das für
> Fragen, deren Streitwert so gering ist, dass der RA damit nicht
> Millionär wird, GAR KEINE Auskunft n Deutschland möglich ist.

Naja - es gibt schon Rechtsanwälte, die auch mal (!) "pro bono" 
arbeiten, also für einen freundlichen Händedruck. Da steckt dann aber 
trotzdem ein formales Mandat dahinter, was bei Beratung im 
Internet-Forum eben nicht der Fall ist. Aber das kann Percy sicherlich 
ausführlicher erklären.

von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias L. schrieb:
> Aber das kann Percy sicherlich ausführlicher erklären.

Jetzt halte ich mich schon die gesamte Dauer des Threads zurück ...

von Jonas B. (jibi)


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>Was dazu führt, das für
>Fragen, deren Streitwert so gering ist, dass der RA damit nicht
>Millionär wird, GAR KEINE Auskunft n Deutschland möglich ist.

Gerade mal nachgeschaut, eine Erstberatung darf kostenlos angeboten 
werden (BGH, Urteil vom 3. Juli 2017, Az.).

Das macht das ganze spannend. Denn nun könnte man ja davon ausgehen, das 
du eine kostenlose Erstberatung machst (und das ohne Anwalt zu sein). 
Ich weiß das ist sehr weit hergeholt, aber so schnell mag ich nicht 
aufgeben :D.

Peace

: Bearbeitet durch User
von Anita H. (anita1995)


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Percy N. schrieb:
> Matthias L. schrieb:
>> Aber das kann Percy sicherlich ausführlicher erklären.
>
> Jetzt halte ich mich schon die gesamte Dauer des Threads zurück ...

Im Gegensatz zu MaWin

von MaWin (Gast)


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Jonas B. schrieb:
> Denn nun könnte man ja davon ausgehen, das du eine kostenlose
> Erstberatung machst (und das ohne Anwalt zu sein)

Eben nicht.

Als Nicht-Anwalt kann man keine Rechtsberatung machen, sondern nur 
eine Laienmeinung äussern.

von Percy N. (vox_bovi)


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MaWin schrieb:
> Als Nicht-Anwalt kann man keine Rechtsberatung machen, sondern nur
> eine Laienmeinung äussern.

Du irrst.
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsgesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/

: Bearbeitet durch User
Beitrag #6598507 wurde vom Autor gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Percy N. schrieb:
> MaWin schrieb:
>
>> Als Nicht-Anwalt kann man keine Rechtsberatung machen, sondern nur
>> eine Laienmeinung äussern.
>
> Du irrst.
> https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsgesetz
> https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/

Siehe auch

https://www.hamburg.de/oera/

von MaWin (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Du irrst.

Nein, siehe oben (man dürfte niemandem sagen, was in einem Gesetz 
steht).

Nur Leute (Institutionen), die ins Rechtsdienstleistungsregister 
aufgenommen werden könnten (also die Vorraussetzungen dafur erfüllen, 
eben Jura), können Rechtsdienstleistungen erbringen, und auch nur 
solchen kann die Rechtsdienstleistungsbefugnis wieder entzogen werden.

Andere haben nur eine Laienmeinung.

von Jonas B. (jibi)


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"In § 5 Rechtsdienstleistungsgesetz wird die Möglichkeit eingeräumt, 
Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen 
Tätigkeit zu erbringen."

Das klingt aber nicht danach, als wären das alles Anwälte.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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MaWin schrieb:
> Nur Leute (Institutionen), die ins Rechtsdienstleistungsregister
> aufgenommen werden könnten (also die Vorraussetzungen dafur erfüllen,
> eben Jura),

Das sind keineswegs alles RAe.
Siehe auch
https://de.wikipedia.org/wiki/Inkassounternehmen_(Deutschland)

von MaWin (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Das sind keineswegs alles RAe.

Aber es sind alles Leute bzw. Institutionen die die (sicher komplexen 
mit dutzenden Besonderheiten, aber im Kern Jura) Vorraussetzungen zur 
Eintragung erfüllen.

von Percy N. (vox_bovi)


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MaWin schrieb:
> Aber es sind alles Leute bzw. Institutionen die die (sicher komplexen
> mit dutzenden Besonderheiten, aber im Kern Jura) Vorraussetzungen zur
> Eintragung erfüllen.

Also nicht zwingend RAe, wie,Du behauptest hattest.
So zB auch Richter oder Rechtslegrer an deutschen Hochschulen (vgl 
DRiG).
Aber eben auch Nichtjuristen, wie zB Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, 
DiplHdl ...

von Jonas B. (jibi)


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>Aber es sind alles Leute bzw. Institutionen die die (sicher komplexen
>mit dutzenden Besonderheiten, aber im Kern Jura) Vorraussetzungen zur
>Eintragung erfüllen.

Tut das wirklich so weh? Geb doch einfach mal zu wenn du Unrecht 
hattest.

von Verwaltungsfachangestellter (Gast)


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Schwapp schrieb:
> Das ist einmal
> schon so gewesen bei einen überraschenden Besuch des Eigentümers, die
> Verwaltung hatte es angeblich vergessen, der verlängerten
> Mieteraufentghalt zu melden.

Wie kann man sich so treudoof anstellen? Ich habe mit meinen Verwaltern 
einen Pauschalvertrag, in dem sie mir eine Mindestvermietung je Saison 
garantieren. Vermieten sie kontinuierlich, machen sie fetten Gewinn. 
Kümmern sie sich nicht und die FeWos stehen leer, geht es ihnen bald 
nicht mehr so gut. Mit Corona haben sie die A-Karte, aber sie können ja 
Hilfen beantragen.

Mir ist egal, ob die Verwalter ihre Freunde in meinen FeWos wohnen 
lassen, ohne dass sie Miete zahlen. Ich habe jede Saison meinen 
Fixbetrag.

von Da fällt mir nichts mehr dazu ein (Gast)


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Wie bekloppt ist das denn?

von merkstduwas (Gast)


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Peter schrieb:
> Das Haus hat doch bestimmt WLAN.

Schwapp schrieb:
> Passenderweise hat jedes Haus einen gemeinschaftlichen genutzten
> WLAN-Zugang.

von Stasi (Gast)


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Dann check doch einfach regelmäßig wieviele Geräte im Wlan angemeldet 
sind....
Ungebetene Besucher werden sicher das kostenlose wlan nutzen

von batman (Gast)


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Wieso muß denn jeder ausgerechnet so blöd sein? Manch einer hat heute 
mobiles Internet und muß sich nicht unbedingt ständig irgendwelche 
Gigabytes Junk reinziehen.

von Jonas B. (jibi)


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>Wieso muß denn jeder ausgerechnet so blöd sein? Manch einer hat heute
>mobiles Internet und muß sich nicht unbedingt ständig irgendwelche
>Gigabytes Junk reinziehen.

Weil kostenloses Wlan mittlerweile zur Standardausführung eines jeden 
Hotels / Ferienhäuser gehört und die Gäste doch nicht wissen, was im 
Hintergrund zwischen Verwalter und Eigentümer abläuft. Deswegen. Da ist 
menschliches Verhalten sehr einfach vorhersagbar.

von batman (Gast)


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Na selbst wenn, beweist das nichtmal, daß jemand IM Haus war. In jedem 
Fall Rätselraten nach wie vor.

von Jonas B. (jibi)


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>Na selbst wenn, beweist das nichtmal, daß jemand IM Haus war. In jedem
>Fall Rätselraten nach wie vor.

Es kann gute Hinweise geben und kostet nichts.

von Gustl B. (-gb-)


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Jonas B. schrieb:
> Deswegen. Da ist menschliches Verhalten sehr einfach vorhersagbar.

Genau deshalb:

Gustl B. schrieb:
> Wurde die Dosenbierfalle schon erwähnt?

Schokolade oder Chipstüten geht genauso. Wenn da Leute ins Haus gehen 
dann können sie da nicht dran vorbei ohne zuzuschlagen.
Das darf aber nicht wie eine Falle aussehen, sondern muss so wirken als 
wäre das dem Besitzer egal und als würde eine Bierdose mehr oder weniger 
nicht auffallen.

batman schrieb:
> Na selbst wenn, beweist das nichtmal, daß jemand IM Haus war. In jedem
> Fall Rätselraten nach wie vor.

Es reicht vorher ein Foto zu machen vor Verlassen und das dann mit dem 
ist Zustand zu vergleichen.

: Bearbeitet durch User
von Jonas B. (jibi)


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>Schokolade oder Chipstüten geht genauso. Wenn da Leute ins Haus gehen
>dann können sie da nicht dran vorbei ohne zuzuschlagen.
>Das darf aber nicht wie eine Falle aussehen, sondern muss so wirken als
>wäre das dem Besitzer egal und als würde eine Bierdose mehr oder weniger
>nicht auffallen.

Ich glaub die Bierdose hat dir heut auch schon öfters mal den Weg 
versperrt ;)

>Es reicht vorher ein Foto zu machen vor Verlassen und das dann mit dem
>ist Zustand zu vergleichen.

Klingt sehr praktisch und umsetzbar.

von batman (Gast)


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Naja der Verwalter und ggf. Reinigungskräfte, Handwerker haben ja Zugang 
und könnten wohl auch mal was anfassen. Foto beweist da nix.

Hmm, ich mag weder Chips noch Dosenbier und meide Schokolade, also da 
müßte das Angebot schon etwas reichhaltiger und anspruchsvoller 
ausfallen.

von Ralf X. (ralf0815)


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batman schrieb:
> Na selbst wenn, beweist das nichtmal, daß jemand IM Haus war. In jedem
> Fall Rätselraten nach wie vor.

Naja, es gibt aber auch indiziengeführte Streit-/Rechtsfälle.
Oder auch auch die Möglichkeit, bei erhöhten Verdachtsmomenten, die 
Massnahmen/Ermittlungen auszuweiten.
Völlig egal, welche Ersterfassung von Daten man wählt.

Die wichtigste Frage ist dabei erst einmal, OB man sich im gesetzlichen 
Rahmen bewegt.
Und alleine das kann sehr unterschiedlich sein, je nachdem was in den 
diversen Verträgen steht.
Z.B. zwischen Eigentümer und Verwalter oder welches Rechtsverhältnis der 
Mieter zu Verwalter und/oder Eigentümer eingeht, sowie wessen 
Schutzrechte ggf. bei welcher "Lösung" verletzt werden.

von Gustl B. (-gb-)


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Jonas B. schrieb:
> Ich glaub die Bierdose hat dir heut auch schon öfters mal den Weg
> versperrt ;)

Die eine Bierdose? Lohnt sich das überhaupt die einzeln zu kaufen?

batman schrieb:
> Naja der Verwalter und ggf. Reinigungskräfte, Handwerker haben ja Zugang

Die sollten nichts wegfressen.

batman schrieb:
> reichhaltiger und anspruchsvoller
> ausfallen.

Meine Erfahrung ist, dass wenn es anspruchsvoller wird die Menge auf dem 
Teller leider abnimmt.

----------------------------------------

Generell finde ich es keine gute Idee soziale Probleme mit Technik lösen 
zu wollen. Vielleicht geht das hier wirklich nicht anders, kann sein. 
Auch dann würde ich Lowtech bevorzugen.
Hier ist eher das Problem, dass Verwalter und Reinigungskräfte quasi 
alles verändern oder nutzen können. Da wird das wasser benötigt für den 
Putzeimer oder im Sommer für den Rasen, dann wird im Winter etwas 
geheizt damit kein Schimmel entsteht, der Staubsauger zum Putzen an den 
Strom angeschlossen, in einer Arbeitspause oder um als Hausmeister was 
für die Arbeit zu googeln das WLAN genutzt, .... schwierig.

Helligkeit in der Nacht wäre für mich eindeutiges Zeichen.

von Ralf X. (ralf0815)


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Gustl B. schrieb:
> batman schrieb:
>> Na selbst wenn, beweist das nichtmal, daß jemand IM Haus war. In jedem
>> Fall Rätselraten nach wie vor.
>
> Es reicht vorher ein Foto zu machen vor Verlassen und das dann mit dem
> ist Zustand zu vergleichen.

Es handelt sich augenscheinlich um eine Ferienhausanlage zur Vemietung 
an fremde Gäste, die durch einen Verwalter betreut wird.
Je nach dessen Aufgabenbereich gehört es dazu, "Hinterlassenschaften" zu 
beseitigen, auch wenn es um volle Bierdosen oder Chipstüten geht.
Es kann auch sein, dass es geregelt ist, dass neue Gäste mit Dosenbier 
und Chips begrüsst werden sollen.
Möglichst mit noch gültigen MHD...

Und hast Du einen Vorschlag, wie das technisch zu realisieren wäre, 
automatische Aufnahmen nur zu machen, wenn sich niemand dort befindet?

von Christian M. (likeme)


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Oliver S. schrieb:
> Wildkamera außen in einem Vogelhaus verstecken. Ich habe im Dezember
> eine fürs Vogelhaus aufgestellt und die Batterie ist immer noch bei 70%.
> Das hält echt lange.
>
> Im Inneren einfach die Strom und Wasserzähler loggen. Wenn du loggst
> kannst du auch noch wäge Zellen unter dem Bett mitloggen.

Sowas hat unser Imker auch, da ist sogar ein kleines PV Modul drin. Gab 
mal paar Lümmel die da immer die Bienen geärgert haben. Ertappt und ruhe 
;-)

von Wolfgang (Gast)


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Gustl B. schrieb:
> Hier ist eher das Problem, dass Verwalter und Reinigungskräfte quasi
> alles verändern oder nutzen können. Da wird das wasser benötigt für den
> Putzeimer oder im Sommer für den Rasen, dann wird im Winter etwas
> geheizt damit kein Schimmel entsteht, der Staubsauger zum Putzen an den
> Strom angeschlossen, in einer Arbeitspause oder um als Hausmeister was
> für die Arbeit zu googeln das WLAN genutzt, .... schwierig.

Wenn die jeden Tag in einer unvermieteten Wohnung aufschlagen, wird es 
sowieso Zeit, da etwas zu ändern.

von Ralf X. (ralf0815)


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Wolfgang schrieb:
> Gustl B. schrieb:
>> Hier ist eher das Problem, dass Verwalter und Reinigungskräfte quasi
>> alles verändern oder nutzen können. Da wird das wasser benötigt für den
>> Putzeimer oder im Sommer für den Rasen, dann wird im Winter etwas
>> geheizt damit kein Schimmel entsteht, der Staubsauger zum Putzen an den
>> Strom angeschlossen, in einer Arbeitspause oder um als Hausmeister was
>> für die Arbeit zu googeln das WLAN genutzt, .... schwierig.
>
> Wenn die jeden Tag in einer unvermieteten Wohnung aufschlagen, wird es
> sowieso Zeit, da etwas zu ändern.

Ausser dem TE "Schwapp" weiss niemand, was da ggf. vereinbart und 
notwendig ist, wobei es sich um ein Ferienhaus und keine Ferienwohnung 
handeln soll.
Ein z.B. regelmässiger Kontrollgang u.a. kann durchaus üblich (und 
vereinbart und bezahlt) sein, manchen wird auch interssieren, ob das 
auch ausgeführt wird/wurde oder nicht.

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