Es geht um die Foto-Überwachung eines Ferienhauses mit kleinem eigenen Grundstück in einer Ferienhaus-Siedlung, das vermutlich auch ohne Meldung an den Eigentümer gelegentlich “genutzt” wird. Das ist einmal schon so gewesen bei einen überraschenden Besuch des Eigentümers, die Verwaltung hatte es angeblich vergessen, der verlängerten Mieteraufentghalt zu melden. Dazu würde auch ein einfacher Nachschlüssel ausreichen, der Hausschlüssel ist nicht durch Sicherungskarte geschützt. Auf jeden Fall sind mal wieder eine unerklärbare Anzeichen einer Nutzung in einer offiziell unvermieteten Zeit entstanden. Mit dem Hinweis der Verwaltung, der Eigentümrr sei verfolgungswahnsinnig, möchte sich dieser nicht abfinden. Soweit ich weiß ist eine Videoüberwachung eines eigenen Hauses von aussen auf dem eigenen Grundstückes zulässig. Nett wäre es aber, diese Überwachung zu tarnen. Also z.b. vor der Haustür einen Bewegungsmelder anzubringen mit einer Lampe, die bei Benutzung anschaltet für 2-3 Minuten, gleichzeitig müsste ein Foto ins Internet geschickt werden. Passenderweise hat jedes Haus einen gemeinschaftlichen genutzten WLAN-Zugang. Wer hat dazu passende unkomplizierte Vorschläge? Vielen Dank!
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Die CCD Kameras sind mittlerweile so klein, dass sie sich bequem in einem Astloch in der Fußfette oder Außensparrenverschalung unterbringen lassen.
Möchtest du bauen, oder was Fertiges? Im ersten Fall würde ich spontan ’nen Rasbperry Pi hernehmen, Kameramodul dran, konfigurieren (gibt Software, die nur dann Bilder aufzeichnet, wenn die Bewegung im Bild über einem definierten Schwellenwert liegt), hübsches Gehäuse für bauen, an einem geeigneten Ort aufbauen und fertig. Zu beachten wären ggf. rechtliche Vorgaben im betreffenden Land: in einigen muss auf Kameras hingewiesen werden, und Kameras dürfen keine anderen Gegenstände vortäuschen → vorher abklären, bevor’s teuer wird.
Schwapp schrieb: > Soweit ich weiß ist eine Videoüberwachung eines eigenen Hauses von > aussen auf dem eigenen Grundstückes zulässig. > Nett wäre es aber, diese Überwachung zu tarnen. Eine getarnte Überwachung ist in Deutschland nicht zulässig. Entsprechende Geräte werden ggf. aus dem Verkauf gezogen. Eine Überwachung auf einem Grundstück erfordert ein Hinweisschild auf die Überwachung. Eine Kameraüberwachung in einer vermieteten Sache (Mietwohnung, Überwachung durch Vermieter) ist unzulässig. Da unwahrscheinlich ist, dass jemand nur durchs Fenster steigt, reicht eigentlich ein Türkontakt. Eine klassische GSM Alarmanlage könnte remote scharf geschaltet werden, wenn das Haus nicht vermietet ist. Vermutlich kommt aber eine Reinigungskraft ausserhalb der Mietzeiten. Inwieweit eine Überwachung eines Objekts ausserhalb der offiziellen Vermietungszeit zulässig ist ? Ich denke, wenn ein Urlauberpärchen entdeckt, dass es gefilmt wird, interessiert den Richter nicht, dass die Vermietung durch den Feriensiedlungsverwalter unabgestimmt mit dir als Besitzer erfolgte.
Schwapp schrieb: > Auf jeden Fall sind mal wieder eine unerklärbare Anzeichen einer > Nutzung in einer offiziell unvermieteten Zeit entstanden. Mit dem > Hinweis der Verwaltung, der Eigentümrr sei verfolgungswahnsinnig, möchte > sich dieser nicht abfinden. Wie wäre es mit ein bisschen Smart Home Ausstattung. Innen- und Außentemperatur messen, Öffnungszustand von Fenster und Türen erfassen, Stromverbrauch und Abgastemperatur messen. Und natürlich eine smarte Lichtsteuerung per Bewegungsmelder im Flur. Um zu gucken, ob ein Haus genutzt wird, brauchst du keine Kamera. > Soweit ich weiß ist eine Videoüberwachung eines eigenen Hauses von > aussen auf dem eigenen Grundstückes zulässig. Da hast du wohl das "privat genutzt" vergessen haben. Zuwege, die öffentlich genutzt werden gehören IMHO nicht dazu. Bei einem vermieteten Haus solltest du dir vorher besser juristischen Rat einholen ...
Vielen Dank! Das sind ja schon mal sehr gute Hinweise. Es geht um ein Haus in Niedersachsen. Vielleicht hilft ja sogar allein das Hinweisschild, dass das Haus überwacht wird. Wie sieht es denn damit aus, wenn man den Zählerstand der Wasseruhr filmt? Die Wasseruhr befindet sich außerhalb der Wohnung in einem verschließbaren, nur von außen zugänglichen Raum. Wasserverbrauch ist ja immer ein Hinweis auf Nutzung.
Den Stromverbrauch zu filmen, wäre IM WINTER ja auch nicht schlecht, schon deswegen, weil es ein so gut wie ungedämmtes aber massives SOMMERHAUS ist, das im Winter bis zu 40€ Heizstrom täglich verbraucht. Ein Wahnsinn, dieses im Winter OHNE Einzel-Stromabrechnung zu vermieten. Aber die Verwaltung besteht darauf, weil sie von allen Kosten 20% abbekommt.
ja, gelegentlich von irgendjemanden "privat genutzt" wird... . Und natürlich eine smarte Lichtsteuerung per Bewegungsmelder im Flur. Ja, an so etwas hatte ich auch schon gedacht. Also Du sagst, wenn ich so eine "smarten" Bewegungsmelder-Lichtsteuerung im Flur mache, dann ist das zwangsläufig an das Wlan gekoppelt und damit fernkontrollierbar, ohne das dass reines Auspionieren gewertet werden müsste?
Hat der Raum mit der Toilette ein fenster? Wenn nein würde ich überwachen wie oft das Licht an geschaltet wird. Keine Nutzung = kein Toilettengang. Martin
Schwapp schrieb: > Wie sieht es denn damit aus, wenn man den Zählerstand der Wasseruhr > filmt? > Die Wasseruhr befindet sich außerhalb der Wohnung in einem > verschließbaren, nur von außen zugänglichen Raum. > Wasserverbrauch ist ja immer ein Hinweis auf Nutzung. Du kennst auch nur "Kamera", oder? Wasserverbrauchsüberwachung kann man auch ohne Bildauswertung machen. https://forum.iobroker.net/viewtopic.php?f=35&t=12865
Beitrag #6595867 wurde von einem Moderator gelöscht.
...und es sei die Bemerkung gestattet, dass ich mal wieder total verblüfft bin, was für ominöse Sachen es gibt! Bei allem Verständnis mit dem TO...aber wer mietet denn unter solchen Umständen? Kann ja insgesamt mur ein gnadenloses Schnäppchen sein :-) Gruß Rainer
Ich hab so eine Kamera mit Haustür-Licht. Funktioniert relativ gut, sieht passable aus, ist von überall einstell- und abfragbar. https://www.amazon.de/gp/product/B087XQLWYZ/ref=ppx_yo_dt_b_search_asin_title?ie=UTF8&th=1 Die Installation ist nicht ganz einfach, man sollte sich die Dinge schon durchlesen oder ein Video dazu anschauen.
Einfach ein paar Cloud-Fensterkontakte billigster Kajüte, die eine Cloud-Steckdose steuern. Sollte es beim Ramschchinesen von Tuya für Hausnummer 50€ mehrfach ausreichend geben. Die Fenster- und Türkontakte sind im Haus, die Steckdose steuert eine rote Lampe bei dir. Licht an = Losfahren, Klingeln, Wundern. Es gibt von Tuya auch eine Sirene. Und über die App lassen sich die Teile m.W. überwachen, also Batteriezustand und Erreichbarkeit, d.h. wenn den einer außer Betrieb nimmt wirst du es merken an der "zuletzt gesehen"-Zeit. Und Fensterkontakte sind zum Energiesparen ja total angesagt... ;)
Vielleicht auch eine RFID-Schliessanlage. Dann weiss der Verwalter auch gleich, dass er ueberwacht wird
Du könntest den Stromverbrauch messen und aufzeichnen: Raspi mit Sensor im Ferienhaus In deiner Wohnung ein Server mit Mysql-Datenbank Raspi schickt zyklisch den Stromverbrauch an den Server Auswertung per Browser (www.volkszaehler.org)
> Ich hab so eine Kamera mit Haustür-Licht. Funktioniert relativ > gut, sieht passable aus, ist von überall einstell- und abfragbar. > > https://www.amazon.de/gp/product/B087XQLWYZ/ref=ppx_yo_dt_b_search_asin_title?ie=UTF8&th=1 Guter Tipp!!!und dann noch der Hinweis an die Haustür, dass das Haus videoüberwacht ist, das reicht dann?
Ich würde eine ueber. SMS steuerbare Alarmanlage einbauen. Code kann bekannt sein.
Maxe schrieb: > Vielleicht auch eine RFID-Schliessanlage. Dann weiss der Verwalter auch > gleich, dass er ueberwacht wird. Die Frage würde ich mir stellen: Kann es sein dass der Verwalter nebenbei etwas verdient ohne dass er die Wohnung als vermietet meldet? Ich habe mir Sensoren gekauft die ich um eine Leitung (z.B. einer Phase) klemmen kann. Mit einem AVR (ADC) messe ich die resultierende Spannung und ermittle somit den Strom der fließt. An die Phase klemmt man dann noch einen Spannungsteiler und kann dann die Leistung bestimmen. Sensor: SCT-013-000 (für 50A) https://de.aliexpress.com/item/32708887594.html Preis: 3,31€ + 83 Cent Versand Wenn man den Strom von 3 Phase + Neutralleiter und 3 Spannungsteiler zeitgleich auslesen möchte, dann ist der interne ADC des AVR ein bisschen ungünstig und ungenau, da nimmt man dann lieber einen ADS131M08 von Ti. Analog-in-Digital-Wandler ADS131M08: - ADC 24-bit delta-sigma ADC - 32-kSPS 8-channel simultaneous-sampling - TQFP-32 https://www.mouser.de/ProductDetail/Texas-Instruments/ADS131M08IPBSR?qs=Cb2nCFKsA8rxAEyQYn%2FiEQ== Preis 6,43€ Die Daten schicke ich über UART an einen "RaspBerryPi Zero W", bei dem habe ich Apache installiert und eine mini PHP-Webseite gebastelt. Ich muss da noch eine MySQL (oder NoSQL) Datenbank erzeugen und meine Messwerte speichern, damit ich ein Verlaufs-Diagramm anzeigen kann. RaspBerryPi Zero W https://www.berrybase.de/raspberry-pi-co/raspberry-pi/boards/raspberry-pi-zero-w?c=319 Preis: 11,13€ Falls du Motion installierst, dann kannst du mit der Kamera auch Bilder aufnehmen wenn eine Bewegung im Bild erkannt wurde. Raspi-Kamera 8MegaPixel https://www.berrybase.de/raspberry-pi-co/raspberry-pi/kameras/raspberry-pi-camera-module-8mp-v2.1?c=341 Preis: 23,70€ (bestelle ich immer dazu weil ab 29€ gibt es keine Versandkosten) Anstatt Motion kann man auch einen uv4l-server nutzen, da kann man die RaspBerryPi Kamera besser einstellen und auch den Nachtmodus nutzen. (länger Belichtungszeit, ist aber ungünstig wenn sich da jemand bewegt, dann ist die Person so verschwommen) https://www.linux-projects.org/documentation/uv4l-server/ Es gibt solche 72 Cent Bewegungsmelder-Module bei eBay, die haben einen großen Erfassungswinkel und man kann sich direkt mit dem Pi verbinden da sie 5V brauchen und ein 3.3V Signal liefern wenn Bewegung erkannt wurde. HC-SR501 10 Stück https://www.ebay.de/itm/184335150889 Preis: 5,92€ + 1,22€ Versand = 7,14€ Man kann mehrere Sensoren nutzen um ein größeres Gebiet abdecken zu können. Man kann rechts und links von der Lampe einen Sensor anbringen und dann noch einen dritten für den Bodenbereich. Die Platine des Bewegungsmelder-Moduls sprühe ich mit Silikon-Lack ein, um eine Oxidation durch Feuchtigkeit zu vermeiden. Speziell im Außenbereich ist das wichtig. Auch den Pi Zero klebe ich sinnvoll ab und sprühe die Platine dann damit ein. Das SilikonLack-Spray nennt sich: DCA SCC3 Schutzlack, von Electrolube (Made in UK), 200ml Entweder nutzt man dann 3 I/O-Pins oder man führt die Ausgänge zu der Basis von jeweils einen NPN-Tranisitor (Emitter nach GND, alle Collectoren zusammen schließen und über einen einzelnen 100k Pullup nach +3.3V). Man verodert somit alle Ausgänge und braucht nur noch einen I/O-Pin des Pi. Die Bewegungserkennung von "Motion" funktioniert meiner Ansicht nach nicht so toll. Es ist eh besser wenn das Licht an geht, man ordentlich Licht hat und man dann ein h.264 (mp4) Video aufnimmt bis die Bewegung wieder weg ist. Habe das bei mir noch nicht implementiert, es sollte aber recht einfach machbar sein. Interessanter Weise kann der kleine Pi so ein h.264 Video ohne große Anstrengungen aufnehmen. Er hat nur 9% CPU-Auslastung während er das Video Codiert und über W-Lan an meinen Laptop streamt. Dabei verbraucht der "Pi Zero" + das Kameramodul nur 1,2 Watt. Die LED-Lampe steuere ich mit einem Triac + MOC an.
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Schwapp schrieb: > Guter Tipp!!!und dann noch der Hinweis an die Haustür, dass das Haus > videoüberwacht ist, das reicht dann? Nein, da MaWin schrieb: > Eine Kameraüberwachung in einer vermieteten Sache (Mietwohnung, > Überwachung durch Vermieter) ist unzulässig. Du musst dich auf Messung von Wasser/Strom beschränken.
Ich würde auch noch ein paar Rauchpatronen, per SMS auslösbar in die Anlage integrieren. Sich in einer unbekannten Wohnung blind zu orientieren ist schwierig und erhöht den Stresspegel bei Einbrechern massiv. Maßnahmen die einen Einbrecher beschädigen sind ja verboten, aber die Sicht zu nehmen sollte in Ordnung sein.
2⁵ schrieb: > unzulässig. Nein, wenn nicht vermietet dann kannst du beliebig Filmen von 0 Uhr bis 24 Uhr jeden Tag...
Messknecht schrieb: > 2⁵ schrieb: >> unzulässig. > > Nein, wenn nicht vermietet ... Bleibt unzulässig. Wäre nur zulässig, wenn der Verwalter eingewiesen wird, wie das Ding abgeschaltet oder zugedeckt wird, wenn die Wohnung vermietet wird. Gleiche Anleitung musst Du für die Mieter auslegen. Aber Helligkeitssensoren kannst Du anbringen und nutzen, Strom und Wasser messen.
2⁵ schrieb: > Nein, da > MaWin schrieb: > >> Eine Kameraüberwachung in einer vermieteten Sache (Mietwohnung, >> Überwachung durch Vermieter) ist unzulässig. > > Du musst dich auf Messung von Wasser/Strom beschränken. Jein. DIESE Kamera filmt nicht IN der Wohnung, sondern hängt ja an der Haustür und filmt den öffentlich zugänglichen Raum davor. Also an die Gartentür ein Hinweisschild und gut. Aber eben nicht verborgen filmen.
Dieter schrieb: > Messknecht schrieb: >> 2⁵ schrieb: >>> unzulässig. >> >> Nein, wenn nicht vermietet ... > > Bleibt unzulässig. Wäre nur zulässig, wenn der Verwalter eingewiesen > wird, wie das Ding abgeschaltet oder zugedeckt wird, wenn die Wohnung > vermietet wird. Gleiche Anleitung musst Du für die Mieter auslegen. > > Aber Helligkeitssensoren kannst Du anbringen und nutzen, Strom und > Wasser messen. Unfug! Mein Verwalter hat keinen Zugang zum Haus.
Messknecht schrieb: > Dieter schrieb: >> Messknecht schrieb: >>> 2⁵ schrieb: >>>> unzulässig. >>> >>> Nein, wenn nicht vermietet ... >> >> Bleibt unzulässig. Wäre nur zulässig, wenn der Verwalter eingewiesen >> wird, wie das Ding abgeschaltet oder zugedeckt wird, wenn die Wohnung >> vermietet wird. Gleiche Anleitung musst Du für die Mieter auslegen. >> >> Aber Helligkeitssensoren kannst Du anbringen und nutzen, Strom und >> Wasser messen. > > Unfug! Mein Verwalter hat keinen Zugang zum Haus. Wie kann er die Hütte dann vermieten ohne das du davon weißt?
Schwapp schrieb: > der Hausschlüssel ist nicht durch Sicherungskarte geschützt. Es wurde also der billigste Schließzylinder gekauft den der Wühltisch hergab. Aber eine vollumfängliche Videoüberwachung gegen die Schmarotzer muss jetzt herbei! Großartig, da will ich direkt Urlaub machen.
2⁵ schrieb: > Schwapp schrieb: >> Guter Tipp!!!und dann noch der Hinweis an die Haustür, dass das Haus >> videoüberwacht ist, das reicht dann? > > Nein, da > > MaWin schrieb: >> Eine Kameraüberwachung in einer vermieteten Sache (Mietwohnung, >> Überwachung durch Vermieter) ist unzulässig. > > Du musst dich auf Messung von Wasser/Strom beschränken. Es geht doch um die AUßENÜBERWACHUNG des Ferienhauses, ist das auch verboten?
Mike J. schrieb: > Maxe schrieb: >> Vielleicht auch eine RFID-Schliessanlage. Dann weiss der Verwalter auch >> gleich, dass er ueberwacht wird. > .................. > Die LED-Lampe steuere ich mit einem Triac + MOC an. Vielen Dank für dieses super ausführliche Bastelanregung, aber ich habe noch zuviele unbearbeitete Projekte aus Lager... Dennoch vielen Dank für Deine Mühe, ich weiss jetzt was machbar wäre.
oder es so machen wie in den Saw-Filmen. Die unerwünschten Mieter betreten das Haus, hinter ihnen geht ein Fallgitter runter, und dann müssen sie ein Spiel spielen ...
Reinhard S. schrieb: > Messknecht schrieb: >> Dieter schrieb: >>> Messknecht schrieb: >>>> 2⁵ schrieb: >>>>> unzulässig. >>>> Nein, wenn nicht vermietet ... >>> Bleibt unzulässig. Wäre nur zulässig, wenn der Verwalter eingewiesen >>> wird, wie das Ding abgeschaltet oder zugedeckt wird, wenn die Wohnung >>> vermietet wird. Gleiche Anleitung musst Du für die Mieter auslegen. >>> >>> Aber Helligkeitssensoren kannst Du anbringen und nutzen, Strom und >>> Wasser messen. >> >> Unfug! Mein Verwalter hat keinen Zugang zum Haus. > > Wie kann er die Hütte dann vermieten ohne das du davon weißt? Der Verwalter hat Schlüssel, der Hausmeister hat Schlüssel, die Putzfrau hat Schlüssel. Die Frage, die bleibt: Ist eine Videoüberwachung der Wasserzählers in einem außerhalb der Wohnung gelegenden Raum zulässig????? Da brauchte ich doch nur eine billige Kamera mit WLAN, so um die 10 - 15 €, ggf noch eine Sammellinse.
>> Du musst dich auf Messung von Wasser/Strom beschränken. > Jein. > DIESE Kamera filmt nicht IN der Wohnung, sondern hängt ja an der Haustür > und filmt den öffentlich zugänglichen Raum davor. Also an die Gartentür > ein Hinweisschild und gut. ....filmt draußen vor der Tür, und zwar nur das zu diesem Haus zugehörige Privatgelände, zwar ohne Gartentür, sondern den Privatweg mit ein paar Treppenstufen, die nur zu diesem Ferienhaus herunterführen > Aber eben nicht verborgenen filmen. ....Das habe ich verstanden.
Wie kann man nur..... - Wenn es dein Haus ist dann installiere eine Wasseruhr in deinem Haus... - Messe kontinuierlich den Stromverbrauch - installiere Passive Bewegungsmelder - überwache den Kühlschrank
Ich denke. Solange ausgeschlossen ist das eine Person erfasst wird darfst du Kameras aufstellen so viel du willst. Also nur in Räumen zu denen kein anderer Zutritt hat. Da werden dann ja keine Persönlichkeitsrechte verletzt.
Wildkamera außen in einem Vogelhaus verstecken. Ich habe im Dezember eine fürs Vogelhaus aufgestellt und die Batterie ist immer noch bei 70%. Das hält echt lange. Im Inneren einfach die Strom und Wasserzähler loggen. Wenn du loggst kannst du auch noch wäge Zellen unter dem Bett mitloggen.
Wenn es nur um unbefugte Vermietung geht, Licht abfragen. Ist noch Platz im Sicherungskasten? Laufen da vielleicht gleich geschaltete Leitungen vom Licht durch? Oder Stromverbrauch: Versorgung für Licht mit der Spule eines ausgedienten FI-Schalters abfragen.
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>Ist eine Videoüberwachung der Wasserzählers in einem außerhalb der >Wohnung gelegenden Raum zulässig????? Beratung bei Rechtsfragen ist einer bestimmten Berufsgruppe vorbehalten, hier ist ein Mikrocontrollerforum. Merkst du es?
Helge schrieb: > Oder Stromverbrauch: Versorgung für Licht mit der Spule eines > ausgedienten FI-Schalters abfragen. Den Vorschlag habe ich schon gebracht. > Sensor: SCT-013-000 (für 50A) > https://de.aliexpress.com/item/32708887594.html > Preis: 3,31€ + 83 Cent Versand Ist günstig, funktioniert sehr gut und ist einfach nutzbar.
Jonas B. schrieb: > Beratung bei Rechtsfragen ist einer bestimmten Berufsgruppe vorbehalten, > hier ist ein Mikrocontrollerforum. Merkst du es? Du meinst, ich darf dir nicht sagen, dass es verboten ist und eventuell eine Strafe nach sich zieht, wenn du einen Menschen umbringst ? Du merkst vielleicht selbst, wie abstrus deine Vorstellung ist. Es ist EINEM RECHTSANWALT verboten, jemandem kostenlos zu helfen, weil er damit einem anderen Rechtsanwalt den Kunden und die Einnahmen wegnimmt. das ist deren Wettbewerbsrecht. Ein Laie, also du und ich, kann per se keine Rechtsauskunft bringen, sondern nur seine Meinung sagen. Hätte Elektronik dasselbe Wettbewerbsrecht, wäre dieses Forum verboten. Sei froh, dass du kein Jurist bist.
Gibts nicht einfach ne "smarte" Lampe, E27 zum Einschrauben, mit Bewegungsmelder und Zustandsmeldung machbar über externen MQTT-Broker o.ä, so daß man die zeitlich protokollieren kann?
batman schrieb: > Gibts nicht einfach ne "smarte" Lampe, E27 zum Einschrauben, mit > Bewegungsmelder und Zustandsmeldung machbar über externen MQTT-Broker > o.ä, so daß man die zeitlich protokollieren kann? Ich hab mal gehört, das eine Philips Hue genau das macht, nach Hause funken: Philips weiss, wann in deinem Ferienhaus jemand ist - erzählt es dir nur nicht. Das setzt natürlich voraus, dass das Ferienhaus überhaupt DSL hat.
Mike J. schrieb: > Den Vorschlag habe ich schon gebracht. >> Sensor: SCT-013-000 (für 50A) Hatte ich übersehen. Das ist eine günstige Lösung!
MaWin schrieb: > Das setzt natürlich voraus, dass das Ferienhaus überhaupt DSL hat. Schwapp schrieb: > Passenderweise hat jedes Haus einen gemeinschaftlichen genutzten > WLAN-Zugang.
Ihr seid alles widerliche Kapitalisten! Wohnen ist Menschenrecht und muss gratis sein!
Matthias L. schrieb: > Ihr seid alles widerliche Kapitalisten! Wohnen ist Menschenrecht und > muss gratis sein! Ist es ja. Wenn du keinen Job und kein finanzielles Polster hast, dann bekommst du die Mietwohnung vom Staat bezahlt. Du bekommst sogar noch Geld um dir Kleidung, Nahrung, Schnaps/Zigaretten und Möbel kaufen zu können. Das passiert aber alles auf einem relativ niedrigen Niveau, aber verglichen mit anderen Staaten ist das alles purer Luxus. Es gibt hier in Deutschland genügend Leute die noch nie gearbeitet haben, trotzdem ein Auto besitzen, Kinder haben und sich den Tag vertreiben. Wenn du mich fragst, dann ist das der real gelebte Sozialismus! Oder siehst du das anders? Also wenn dort Leute wohnen, dann sind es entweder Flüchtlinge ohne Bleiberecht, Drogenabhängige oder Verbrecher. Vielleicht wohnen auch alle drei in der Wohnung. Die Flüchtlinge verkaufen den Drogenabhängigen Deutschen ihre Rauschmittel und wohnen quasi zusammen. Habe ich vor etwa einem Monat in Berlin in einem Park sehen können. Die drogenabhängige Frau hat ihren Drogenlieferanten auch in Schutz genommen indem sie unbeteiligte angegriffen hat und jeden als bösen Nazi beleidigt hat. Die war voll durch ...
Mike J. schrieb: > verglichen mit anderen Staaten ist das alles purer Luxus. Es gibt hier > in Deutschland genügend Leute die noch nie gearbeitet haben, trotzdem > ein Auto besitzen, Kinder haben und sich den Tag vertreiben. Ja, viele Vermieter z.B, die frühzeitig an ihre Immobilie(n) geraten sind. ;)
Fassen wir zusammen: Kameras innen ist verboten. Wie wäre es mit Bewegungsmelder? Die können daueraktiv sein und übers Internet melden wann sich jemand im Haus bewegt. Wenn es nicht vermietet ist, sind die Signale als Alarm zu werten. Ist es vermietet, sind die Signale als Präsenzmeldung zu werten. Problem erledigt. Meldet er dann Präsenz wenn das Haus unvermietet ist, -> Polizei.
Das Haus hat doch bestimmt WLAN. Also liegt für die Mieter auch ein Zettel mit Passwort herum und die werden sich garantiert einloggen. Einfach den Router aus der Ferne abfragen - man sieht sofort, ob jemand im Haus ist - weil eingeloggt.
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MaWin schrieb: > erzählt es > dir nur nicht. Wenn jemand etwas weiß, es dir aber nicht erzählt, ist die ganze Aktion ziemlich wertfrei.
Bitte beim Thema bleiben, man muss nicht zwanghaft jeden Thread mit sozialen bzw. politischen Themen kapern. Dafür gibt es andere Foren im Internet.
Status-Mail aus der Fritzbox versenden sollte die schnellste Lösung sein. 90% der Leute werden sich ins WLAN einwählen wollen, wenn das PW auf dem Tisch liegt. Bewegungsmelder im Korridor ist auch ganz hilfreich.
oszi40 schrieb: > 90% der Leute werden sich ins WLAN einwählen wollen, wenn das PW > auf dem Tisch liegt. Da muss er die maximale Sendeleistung von der FritzBox aber auf 6% senken, damit nicht jemand von quer über der Straße sich einwählt. > Bewegungsmelder im Korridor ist auch ganz hilfreich. Das ist auch die einzige Lösung die sinnvoll erscheint, allerdings sollte man den Bewegungsmelder innen anbringen, so dass nicht irgend eine zufällige Person die an der Tür vorbei läuft erkannt wird. Lustige Geschichte: Mein Nachbar war auch immer sehr neugierig. Er hat sich natürlich dafür interessiert was seine Mieter so machen. Mich hatte er auch ab und zu mal mitgenommen und mir die Wohnung gezeigt und wir haben dort auch gemeinsam Arbeiten am Haus vorgenommen. Eines Tages, als er mal wieder nach dem Rechten geschaut hat, da stand er gerade im Schlafzimmer der Vermieter und blöder Weise ist die Vermieterin dann gerade aufgewacht. Er hat hallo gesagt, sie hat hallo gesagt und sie haben sich für ein paar Sekunden angeschaut. Eigentlich bietet man einen Gast etwas an, aber sie hatte wohl gerade nicht so viel an, da versteht man das.
Und am Schluss des Ganzen stellt sich heraus das die Wohnung nur kurzzeitig genutzt wurde von den Handwerkskraeften fuer die Pause und weil Gaeste ein paar Stunden zu frueh kamen um zu warten, weil diese laufmaessig am Naechsten liegt.
Mike J. schrieb: > oszi40 schrieb: >> 90% der Leute werden sich ins WLAN einwählen wollen, wenn das PW >> auf dem Tisch liegt. > Da muss er die maximale Sendeleistung von der FritzBox aber auf 6% > senken, damit nicht jemand von quer über der Straße sich einwählt. Die MAC-Adresse des Hausmeisters wird er wohl kennen und die Restlichen werden kaum das neue PW Kaltlein202102v haben?
2⁵ schrieb: > Schwapp schrieb: >> Guter Tipp!!!und dann noch der Hinweis an die Haustür, dass das Haus >> videoüberwacht ist, das reicht dann? > > Nein, da > > MaWin schrieb: >> Eine Kameraüberwachung in einer vermieteten Sache (Mietwohnung, >> Überwachung durch Vermieter) ist unzulässig. > > Du musst dich auf Messung von Wasser/Strom beschränken. Komisch! Ich wohne in einem gemieteten Apparment in einem größeren Haus, das komplett überwacht wird. Angefangen von der Tiefgarage über die Flure bis in die Einzelflure. Wenn ich das Zimmer verlasse, bin ich auf Film. Kein Witz! Der Hauseigentümer weist auch ausdrücklich darauf hin. Die Kamereas sind deutlich sichtbar.
Mike J. schrieb: > Eines Tages, als er mal wieder nach dem Rechten geschaut hat, was kleinliche Menschen als Hausfriedensbruch bezeichnen würden ... Mike J. schrieb: > Mein Nachbar war auch immer sehr neugierig Zu ergänzen: sowie skrupellos und kriminell
Schwapp schrieb: > > Also z.b. vor der Haustür einen Bewegungsmelder anzubringen mit einer > Lampe, die bei Benutzung anschaltet für 2-3 Minuten, gleichzeitig müsste > ein Foto ins Internet geschickt werden. Passenderweise hat jedes Haus > einen gemeinschaftlichen genutzten WLAN-Zugang. > > Wer hat dazu passende unkomplizierte Vorschläge? > > Vielen Dank! Ich habe mir den ganzen Salmon nach Deiner Anfrage nicht en Detail durchgelesen, vielleicht war ja schon was ähnliches dabei.... Raspi-Zero mit Motioneyeos: https://github.com/ccrisan/motioneyeos/wiki und dazu LED-Scheinwerfer mit Bewegunsgmelder. Das Ding kann Bewegung erkennen, Bewegunsgfeld ist editierbar, Empfindlichkeit einstellbar, verschickt E-Mails mit Bildern, x Sekunden vor bis x Sekunden nach der Bewegunsgerkennung, zeichnet Bilder und Videos auf, per VPN auch aus der Ferne zu erreichen. Zwei solcher Systeme laufen bei mir an der Haustür und in der Firma, um u.a. die Paketboten zu registrieren. Viel Erfolg
Im Mietshaus werden die Zugänge normalerweise nicht Teil der Mietsache, bei einem Ferienhaus mit Garten evt. schon?
>Du meinst, ich darf dir nicht sagen, dass es verboten ist und eventuell >eine Strafe nach sich zieht, wenn du einen Menschen umbringst ? Ok, ich hab mich doof ausgedrückt. Ich meinte, eine belastbare Aussage erhält man bei Rechtsfragen wohl eher in einem Anwaltsforum.
Mike J. schrieb: > allerdings sollte man den Bewegungsmelder innen Bewegungsmelderinnen ? Man kann es mit dem Gendersprech auch übertreiben.
Jonas B. schrieb: > Ok, ich hab mich doof ausgedrückt. Ich meinte, eine belastbare Aussage > erhält man bei Rechtsfragen wohl eher in einem Anwaltsforum. Auch nicht. Belastbar, also bei Fehlinformation einklagbar und schadenersatzmöglich, ist nur die kostenpflichtige Aussage eines Rechtsanwalts. Die Kosten sind am Streitwert orientiert bzw. pauschal. Und die darf dir kein anderer RA 'schenken'. Was dazu führt, das für Fragen, deren Streitwert so gering ist, dass der RA damit nicht Millionär wird, GAR KEINE Auskunft n Deutschland möglich ist.
MaWin schrieb: > Und die darf dir kein anderer RA 'schenken'. Was dazu führt, das für > Fragen, deren Streitwert so gering ist, dass der RA damit nicht > Millionär wird, GAR KEINE Auskunft n Deutschland möglich ist. Naja - es gibt schon Rechtsanwälte, die auch mal (!) "pro bono" arbeiten, also für einen freundlichen Händedruck. Da steckt dann aber trotzdem ein formales Mandat dahinter, was bei Beratung im Internet-Forum eben nicht der Fall ist. Aber das kann Percy sicherlich ausführlicher erklären.
Matthias L. schrieb: > Aber das kann Percy sicherlich ausführlicher erklären. Jetzt halte ich mich schon die gesamte Dauer des Threads zurück ...
>Was dazu führt, das für >Fragen, deren Streitwert so gering ist, dass der RA damit nicht >Millionär wird, GAR KEINE Auskunft n Deutschland möglich ist. Gerade mal nachgeschaut, eine Erstberatung darf kostenlos angeboten werden (BGH, Urteil vom 3. Juli 2017, Az.). Das macht das ganze spannend. Denn nun könnte man ja davon ausgehen, das du eine kostenlose Erstberatung machst (und das ohne Anwalt zu sein). Ich weiß das ist sehr weit hergeholt, aber so schnell mag ich nicht aufgeben :D. Peace
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Percy N. schrieb: > Matthias L. schrieb: >> Aber das kann Percy sicherlich ausführlicher erklären. > > Jetzt halte ich mich schon die gesamte Dauer des Threads zurück ... Im Gegensatz zu MaWin
Jonas B. schrieb: > Denn nun könnte man ja davon ausgehen, das du eine kostenlose > Erstberatung machst (und das ohne Anwalt zu sein) Eben nicht. Als Nicht-Anwalt kann man keine Rechtsberatung machen, sondern nur eine Laienmeinung äussern.
MaWin schrieb: > Als Nicht-Anwalt kann man keine Rechtsberatung machen, sondern nur > eine Laienmeinung äussern. Du irrst. https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/
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Percy N. schrieb: > MaWin schrieb: > >> Als Nicht-Anwalt kann man keine Rechtsberatung machen, sondern nur >> eine Laienmeinung äussern. > > Du irrst. > https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsgesetz > https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/ Siehe auch https://www.hamburg.de/oera/
Percy N. schrieb: > Du irrst. Nein, siehe oben (man dürfte niemandem sagen, was in einem Gesetz steht). Nur Leute (Institutionen), die ins Rechtsdienstleistungsregister aufgenommen werden könnten (also die Vorraussetzungen dafur erfüllen, eben Jura), können Rechtsdienstleistungen erbringen, und auch nur solchen kann die Rechtsdienstleistungsbefugnis wieder entzogen werden. Andere haben nur eine Laienmeinung.
"In § 5 Rechtsdienstleistungsgesetz wird die Möglichkeit eingeräumt, Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit zu erbringen." Das klingt aber nicht danach, als wären das alles Anwälte.
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MaWin schrieb: > Nur Leute (Institutionen), die ins Rechtsdienstleistungsregister > aufgenommen werden könnten (also die Vorraussetzungen dafur erfüllen, > eben Jura), Das sind keineswegs alles RAe. Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Inkassounternehmen_(Deutschland)
Percy N. schrieb: > Das sind keineswegs alles RAe. Aber es sind alles Leute bzw. Institutionen die die (sicher komplexen mit dutzenden Besonderheiten, aber im Kern Jura) Vorraussetzungen zur Eintragung erfüllen.
MaWin schrieb: > Aber es sind alles Leute bzw. Institutionen die die (sicher komplexen > mit dutzenden Besonderheiten, aber im Kern Jura) Vorraussetzungen zur > Eintragung erfüllen. Also nicht zwingend RAe, wie,Du behauptest hattest. So zB auch Richter oder Rechtslegrer an deutschen Hochschulen (vgl DRiG). Aber eben auch Nichtjuristen, wie zB Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, DiplHdl ...
>Aber es sind alles Leute bzw. Institutionen die die (sicher komplexen >mit dutzenden Besonderheiten, aber im Kern Jura) Vorraussetzungen zur >Eintragung erfüllen. Tut das wirklich so weh? Geb doch einfach mal zu wenn du Unrecht hattest.
Schwapp schrieb: > Das ist einmal > schon so gewesen bei einen überraschenden Besuch des Eigentümers, die > Verwaltung hatte es angeblich vergessen, der verlängerten > Mieteraufentghalt zu melden. Wie kann man sich so treudoof anstellen? Ich habe mit meinen Verwaltern einen Pauschalvertrag, in dem sie mir eine Mindestvermietung je Saison garantieren. Vermieten sie kontinuierlich, machen sie fetten Gewinn. Kümmern sie sich nicht und die FeWos stehen leer, geht es ihnen bald nicht mehr so gut. Mit Corona haben sie die A-Karte, aber sie können ja Hilfen beantragen. Mir ist egal, ob die Verwalter ihre Freunde in meinen FeWos wohnen lassen, ohne dass sie Miete zahlen. Ich habe jede Saison meinen Fixbetrag.
Peter schrieb: > Das Haus hat doch bestimmt WLAN. Schwapp schrieb: > Passenderweise hat jedes Haus einen gemeinschaftlichen genutzten > WLAN-Zugang.
Dann check doch einfach regelmäßig wieviele Geräte im Wlan angemeldet sind.... Ungebetene Besucher werden sicher das kostenlose wlan nutzen
Wieso muß denn jeder ausgerechnet so blöd sein? Manch einer hat heute mobiles Internet und muß sich nicht unbedingt ständig irgendwelche Gigabytes Junk reinziehen.
>Wieso muß denn jeder ausgerechnet so blöd sein? Manch einer hat heute >mobiles Internet und muß sich nicht unbedingt ständig irgendwelche >Gigabytes Junk reinziehen. Weil kostenloses Wlan mittlerweile zur Standardausführung eines jeden Hotels / Ferienhäuser gehört und die Gäste doch nicht wissen, was im Hintergrund zwischen Verwalter und Eigentümer abläuft. Deswegen. Da ist menschliches Verhalten sehr einfach vorhersagbar.
Na selbst wenn, beweist das nichtmal, daß jemand IM Haus war. In jedem Fall Rätselraten nach wie vor.
>Na selbst wenn, beweist das nichtmal, daß jemand IM Haus war. In jedem >Fall Rätselraten nach wie vor. Es kann gute Hinweise geben und kostet nichts.
Jonas B. schrieb: > Deswegen. Da ist menschliches Verhalten sehr einfach vorhersagbar. Genau deshalb: Gustl B. schrieb: > Wurde die Dosenbierfalle schon erwähnt? Schokolade oder Chipstüten geht genauso. Wenn da Leute ins Haus gehen dann können sie da nicht dran vorbei ohne zuzuschlagen. Das darf aber nicht wie eine Falle aussehen, sondern muss so wirken als wäre das dem Besitzer egal und als würde eine Bierdose mehr oder weniger nicht auffallen. batman schrieb: > Na selbst wenn, beweist das nichtmal, daß jemand IM Haus war. In jedem > Fall Rätselraten nach wie vor. Es reicht vorher ein Foto zu machen vor Verlassen und das dann mit dem ist Zustand zu vergleichen.
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>Schokolade oder Chipstüten geht genauso. Wenn da Leute ins Haus gehen >dann können sie da nicht dran vorbei ohne zuzuschlagen. >Das darf aber nicht wie eine Falle aussehen, sondern muss so wirken als >wäre das dem Besitzer egal und als würde eine Bierdose mehr oder weniger >nicht auffallen. Ich glaub die Bierdose hat dir heut auch schon öfters mal den Weg versperrt ;) >Es reicht vorher ein Foto zu machen vor Verlassen und das dann mit dem >ist Zustand zu vergleichen. Klingt sehr praktisch und umsetzbar.
Naja der Verwalter und ggf. Reinigungskräfte, Handwerker haben ja Zugang und könnten wohl auch mal was anfassen. Foto beweist da nix. Hmm, ich mag weder Chips noch Dosenbier und meide Schokolade, also da müßte das Angebot schon etwas reichhaltiger und anspruchsvoller ausfallen.
batman schrieb: > Na selbst wenn, beweist das nichtmal, daß jemand IM Haus war. In jedem > Fall Rätselraten nach wie vor. Naja, es gibt aber auch indiziengeführte Streit-/Rechtsfälle. Oder auch auch die Möglichkeit, bei erhöhten Verdachtsmomenten, die Massnahmen/Ermittlungen auszuweiten. Völlig egal, welche Ersterfassung von Daten man wählt. Die wichtigste Frage ist dabei erst einmal, OB man sich im gesetzlichen Rahmen bewegt. Und alleine das kann sehr unterschiedlich sein, je nachdem was in den diversen Verträgen steht. Z.B. zwischen Eigentümer und Verwalter oder welches Rechtsverhältnis der Mieter zu Verwalter und/oder Eigentümer eingeht, sowie wessen Schutzrechte ggf. bei welcher "Lösung" verletzt werden.
Jonas B. schrieb: > Ich glaub die Bierdose hat dir heut auch schon öfters mal den Weg > versperrt ;) Die eine Bierdose? Lohnt sich das überhaupt die einzeln zu kaufen? batman schrieb: > Naja der Verwalter und ggf. Reinigungskräfte, Handwerker haben ja Zugang Die sollten nichts wegfressen. batman schrieb: > reichhaltiger und anspruchsvoller > ausfallen. Meine Erfahrung ist, dass wenn es anspruchsvoller wird die Menge auf dem Teller leider abnimmt. ---------------------------------------- Generell finde ich es keine gute Idee soziale Probleme mit Technik lösen zu wollen. Vielleicht geht das hier wirklich nicht anders, kann sein. Auch dann würde ich Lowtech bevorzugen. Hier ist eher das Problem, dass Verwalter und Reinigungskräfte quasi alles verändern oder nutzen können. Da wird das wasser benötigt für den Putzeimer oder im Sommer für den Rasen, dann wird im Winter etwas geheizt damit kein Schimmel entsteht, der Staubsauger zum Putzen an den Strom angeschlossen, in einer Arbeitspause oder um als Hausmeister was für die Arbeit zu googeln das WLAN genutzt, .... schwierig. Helligkeit in der Nacht wäre für mich eindeutiges Zeichen.
Gustl B. schrieb: > batman schrieb: >> Na selbst wenn, beweist das nichtmal, daß jemand IM Haus war. In jedem >> Fall Rätselraten nach wie vor. > > Es reicht vorher ein Foto zu machen vor Verlassen und das dann mit dem > ist Zustand zu vergleichen. Es handelt sich augenscheinlich um eine Ferienhausanlage zur Vemietung an fremde Gäste, die durch einen Verwalter betreut wird. Je nach dessen Aufgabenbereich gehört es dazu, "Hinterlassenschaften" zu beseitigen, auch wenn es um volle Bierdosen oder Chipstüten geht. Es kann auch sein, dass es geregelt ist, dass neue Gäste mit Dosenbier und Chips begrüsst werden sollen. Möglichst mit noch gültigen MHD... Und hast Du einen Vorschlag, wie das technisch zu realisieren wäre, automatische Aufnahmen nur zu machen, wenn sich niemand dort befindet?
Oliver S. schrieb: > Wildkamera außen in einem Vogelhaus verstecken. Ich habe im Dezember > eine fürs Vogelhaus aufgestellt und die Batterie ist immer noch bei 70%. > Das hält echt lange. > > Im Inneren einfach die Strom und Wasserzähler loggen. Wenn du loggst > kannst du auch noch wäge Zellen unter dem Bett mitloggen. Sowas hat unser Imker auch, da ist sogar ein kleines PV Modul drin. Gab mal paar Lümmel die da immer die Bienen geärgert haben. Ertappt und ruhe ;-)
Gustl B. schrieb: > Hier ist eher das Problem, dass Verwalter und Reinigungskräfte quasi > alles verändern oder nutzen können. Da wird das wasser benötigt für den > Putzeimer oder im Sommer für den Rasen, dann wird im Winter etwas > geheizt damit kein Schimmel entsteht, der Staubsauger zum Putzen an den > Strom angeschlossen, in einer Arbeitspause oder um als Hausmeister was > für die Arbeit zu googeln das WLAN genutzt, .... schwierig. Wenn die jeden Tag in einer unvermieteten Wohnung aufschlagen, wird es sowieso Zeit, da etwas zu ändern.
Wolfgang schrieb: > Gustl B. schrieb: >> Hier ist eher das Problem, dass Verwalter und Reinigungskräfte quasi >> alles verändern oder nutzen können. Da wird das wasser benötigt für den >> Putzeimer oder im Sommer für den Rasen, dann wird im Winter etwas >> geheizt damit kein Schimmel entsteht, der Staubsauger zum Putzen an den >> Strom angeschlossen, in einer Arbeitspause oder um als Hausmeister was >> für die Arbeit zu googeln das WLAN genutzt, .... schwierig. > > Wenn die jeden Tag in einer unvermieteten Wohnung aufschlagen, wird es > sowieso Zeit, da etwas zu ändern. Ausser dem TE "Schwapp" weiss niemand, was da ggf. vereinbart und notwendig ist, wobei es sich um ein Ferienhaus und keine Ferienwohnung handeln soll. Ein z.B. regelmässiger Kontrollgang u.a. kann durchaus üblich (und vereinbart und bezahlt) sein, manchen wird auch interssieren, ob das auch ausgeführt wird/wurde oder nicht.
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