Hallo zusammen! Auch wenn ich schon ahne, was für geistreiche Postings hier in diesem deutschen Forum unvermeidbar kommen werden, muss ich trotzdem nachfragen... und zwar habe ich eine 230 Volt Bastelei herbeigebastelt. Ich habe mir viele Infos zu 230 Volt angeeignet und denke, dass alles, was schief gehen kann, bedacht wurde. Das Gerät ist IP40 aber wenn ich das draufschreibe und jemand meint, er müsse da mit nassen Flossen ein Stück Draht reinfingern, ist er doch eigentlich selber Schuld. Aber es hat halt keine Abnahme von irgendwas. Keine Prüfungen durchlaufen oder so. Andererseits ist es ja nicht VERBOTEN, zu basteln. Solange halt nichts passiert. Die Situation ist echt unschön. Kennt da jemand irgendwelche Fallbeispiele? Ich konnte auf die Schnelle nichts finden, aber ich denke, es ist bestimmt schonmal irgendwo eine Bastelei nach hinten los gegangen, was dann vor Gericht gelandet ist. Das interessiert hier bestimmt auch mehrere Leute. lg Danny
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Wer fingert muss mit Konsequenzen rechen ;-) Mach es das du dir sicher bist aber schreibe nicht drauf das du das Gerät hergestellt hast oder gar in Serie damit gehst.
Wenn du dich damit selber umbringst, gibts kein Gerichtsverfahren. Trifft es jemand anderen, dann schon. Der Rest ist deine Entscheidung. Triff sie, und trage alle Konsequenzen. Oliver
Danny schrieb: > ist er doch eigentlich selber Schuld. Das einzig "deutsche" an der Angelegenheit ist mal wieder der Versuch, sich die eigene Sichtweise so zurechtzulügen, dass das eigene Verantwortungsbewusstsein dabei komplett auf der Strecke bleibt. > Aber es hat halt keine Abnahme von irgendwas. Keine Prüfungen > durchlaufen oder so. Bei den allermeisten Konstruktionen sind auch keine Abnahme oder Prüfungen erforderlich, sofern derjenige hinreichende Fachkenntnisse besitzt und von sich aus darüber nachdenkt, welche Gefährdungen von seinem Produkt ausgehen können. Du bist aber offenbar genau der Typ von Bastlern, für die solche Prüfungen und Abnahmen überhaupt erst eingeführt werden müssen. > Andererseits ist es ja nicht VERBOTEN, zu basteln. Solange halt nichts > passiert. Es ist auch nicht verboten, mit einem scharfen Messer in der Gegend herumzufuchteln. Und wenn doch etwas passieren sollte, dann ist der Messerfuchtler auch völlig zu recht voll in der Haftung. > Die Situation ist echt unschön. Nein, das ist sie nicht. Nur verantwortungslose Arschlöcher veranstalten ein großes Mimimi. > was dann vor Gericht gelandet ist. Mit Sicherheit. Vermutlich gab es dann ein unschönes Erwachen des Täters. Und wenn derjenige auch noch versucht haben sollte, das ganze zu vertuschen und den Schaden durch eine Versicherung begleichen zu lassen, gibt es ein noch böseres Erwachen, wenn der Täter erfährt, dass Versicherungsbetrug kein Kavaliersdelikt ist.
Christian M. schrieb: > Mach es das du dir sicher bist Das reicht bei Leuten wie dem TE aber leider nicht aus. Sie drehen sich irgendwelche Tatsachen solange zurecht, bis sie der eigenen Wunschvorstellung entsprechen. Dadurch wird die Sache erst richtig gefährlich.
Danny schrieb: > und zwar habe ich eine 230 Volt Bastelei herbeigebastelt. Ich habe mir > viele Infos zu 230 Volt angeeignet und denke, dass alles, was schief > gehen kann, bedacht wurde. Das Gerät ist IP40 aber wenn ich das > draufschreibe und jemand meint, er müsse da mit nassen Flossen ein Stück > Draht reinfingern, ist er doch eigentlich selber Schuld. Dein Gerät muss dem "Stand der Technik" entsprechen. Gerichte gehen im Allgemeinen davon aus dass das so ist wenn das Gerät von jemandem mit geigneter Ausbildung erstellt und nach den aktuellen Empfehlungen (Normen) des VDE-Industrieverbandes aufgebaut wurde. Für Geräte im gewerblichen Umfeld ist eine DGUV (BGV A3)-Prüfung vorgeschrieben, damit werden die dümmsten Fehler schonmal erfasst. So ein Prüfgerät haben auch viele Makerspaces und teilweise kann man die ausleihen, dann kann man damit auch mal zu Hause durch die Wohnung gehen und ein paar Steckdosenleisten aus dem Verkehr ziehen.
Müsste man schon irgendwie mal klären... Meine, wenn ich ein Gerät baue, das in ein Gehäuse packe und draufschreibe "Öffnen verboten"... reicht das? Ist doch im Grunde das gleiche wie bei der Bahn oder bei anderen Hochspannungsanlagen. "Vorsicht Hochspannung" oder "Betreten der Bahnanlagen verboten" - aber physikalisch hindert einen nicht viel daran, an so einem Masten hochzuklettern oder mit einer Metallstange an den Anlagen herumzuspielen, woraufhin man dann logischerweise zu Asche zerfällt. Da verklagt auch niemand die Bahn oder den Energieversorger weil die Anlage nicht berührungssicher gebaut war.
Ben B. schrieb: > (...) Da verklagt auch niemand die Bahn oder den Energieversorger > weil die Anlage nicht berührungssicher gebaut war. Die zum "Stand der Technik" erhobenen VDE-Normen definieren Mindestabstände zwischen begehbaren Bereichen und spannungsführenden Teilen. Wenn die eingehalten werden, und wenn ein Betreten der Sperrflächen durch bauliche Maßnahmen und Warnhinweise zumindest erschwert wird, dann genügt das. Wer dann über Zäune klettert und Warnhinweise ignoriert, der handelt zumindest grob fahrlässig. Im Falle des Gerätes waren früher Warnhinweise wie "Risk of electric shock -- do not open" üblich. Zusätzlich können "nicht laien-bedienbare" Verschraubungen wie Torx oder TriWing helfen. Werkzeug dafür bekommt heute zwar auch jeder, aber die Mutter hat es halt nicht in der Küchenschublade.
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Bearbeitet durch User
Denk doch mal an die Toaster mit Glühdraht. Wenn es dumm kommt und jemand mit dem Messer drin rumstochert.... Darwin! Da dürften halt Hinweise in der Anleitung stehen, aber kein Warnschild drauf.
Gunnar F. schrieb: > Da dürften halt Hinweise in der Anleitung stehen, aber kein Warnschild > drauf. Ob man so eine Konstruktion heute noch neu zugelassen bekäme? Das Konzept geniesst ja irgendwie Bestandschutz.
Naja, die Glühdrähte im Quarzglasrohr sind jetzt auch nicht soo gut geschützt. Ich glaube im Sinne des TO steht in der Rechtsprechung immer die Relation "hätte er diesen Fehlerfall erkennen und wissen müssen" um grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen.
Entgegen den ueblichen Schwaflern... Es gibt 2 Moeglichkeiten. Metallgehaeuse. Falls ein Geraet zB nicht in ein Plastikgehaeuse passt. Ein Metallgehaeuse muss geerdet sein. also mit einem Kabel mit Erdpin, welcher dann am Gehaeuse ist. Innerhalb des Gehaeuse muss das Netz doppelt isoliert sein. zb die 2. Isolation weg - > ein Spiralschlauch drum.. Plastikgehaeuse. Beim Plastikgehaeuse darf kein Metallteil, welches nicht doppelt idoliert ist rauschschauen. Eine drehbare Welle muss dann zB ein Plastikstueck dazwischen haben. In allen Faellen musst du alles getan haben um einen Unfall zu verhindern. Wenn einer zB eine Kaffee reinschuettet. Oder das Ding ins Bad oder den Pool faellt.
Danny schrieb: > Andererseits ist es ja nicht VERBOTEN, zu basteln. Solange halt nichts > passiert. > > Die Situation ist echt unschön. > > Kennt da jemand irgendwelche Fallbeispiele? Ich konnte auf die Schnelle > nichts finden, aber ich denke, es ist bestimmt schonmal irgendwo eine > Bastelei nach hinten los gegangen, was dann vor Gericht gelandet ist. > Das interessiert hier bestimmt auch mehrere Leute. Ich sage mal: "Scheiß Dir nicht ins Hemd!" oder gib das Basteln auf und stelle das Atmen ein, dann kann Dir nix mehr passieren...
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