Forum: Test Franks multiple Fragen Testthread


von Frank (Gast)


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Man kann Wasser thermische Energie entziehen, also Energie durch 
Gefrieren richtig wegnehmen, und dann dehnt sich das Eis aus und kann 
physikalische Arbeit leisten. Häh??

von Frank (Gast)


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Bastlerfrage
Kann man so einen Drosselwandler
https://www.electrical4u.com/boost-converter-step-up-chopper/
durch Kurzschluss am Ausgang überlasten? Man könnte die beiden 
Schaltzustände (Aufladen der Spule und Entladen ) doch auch als 
isolierte Phasen betrachten.

Gedankenexperiment: Aufladen der Spule ohne Überlastung(angepasste 
Induktivität und keine Sättigung). Dann Entladung bis der magnetische 
Fluss beim Entladen auf Null sinkt. Wieder von vorn. In diesem Fall wäre 
doch der Wandler kurzschlussfest, wenn auch vielleicht ineffizient?

von Frank (Gast)


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Bischen OT: Bei übler Nachrede/ Verleumdung liegt die Beweislast beim 
Angeklagten?
"Für die Strafbarkeit wegen übler Nachrede ist entscheidend, dass die 
Tatsachenbehauptung „nicht erweislich wahr“ ist, d. h. kein 
Wahrheitsbeweis vorliegt.Wikipedia"
Wenn ich meinem Chef erzähle, um mich von beruflicher Schuld 
freizusprechen, mein Kollege hätte den Messschieber kaputtgemacht, weil 
er schwer angetrunken zur Arbeit erschienen war. Dann kann mich der 
Kollege anklagen, weil die "Tatsachenbehauptung „nicht erweislich wahr“ 
ist"?
"welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung 
herabzuwürdigen"

 Ich rede hier nicht von einer Aussage vor Polizei, ect, da haben andere 
Gesetze Vorrang, das weiss ich

von Frank (Gast)


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Frank schrieb:
> Man könnte die beiden
> Schaltzustände (Aufladen der Spule und Entladen ) doch auch als
> isolierte Phasen betrachten.

Ich meine damit, je nachdem wie man das einrichtet, Timing

von Frank (Gast)


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Achso, danke im Voraus für Antworten hier und ich würde mich sehr freuen 
über Antworten

von Frank (Gast)


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Kann man nicht irgendwie Schmelzsicherungen selbst herstellen? Ohne dass 
man handelsüblichen Sicherungsdraht bestellen muss. Ist nur für 
optionale Crowbar, nichts richtig gefährlich. Vielleicht ab 3 Ampere 
Nennwert, flink wäre schön

Frank schrieb:
> Achso, danke im Voraus für Antworten hier und ich würde mich sehr freuen
> über Antworten
Danke nochmals

von Frank (Gast)


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Beitrag "Re: Franks multiple Fragen Testthread"
Das Beispiel ist fiktiv, also natürlich keine Rechtsberatung

Falls mir jemand unterstellt, diesen Thread hier erstellt zu haben, nur 
weil ich keine Kleinkram Einzelthreads eröffnen will, der wird nicht der 
üblen Nachrede bezichtigt, weil eventuell sehr wahr

> Frank schrieb:
>> Achso, danke im Voraus für Antworten hier und ich würde mich sehr freuen
>> über Antworten
> Danke nochmals

Man kann nicht genug danken

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Ist bei Dir eine Sicherung "durchgebrannt"?
Du fragtest nach handelsüblich zu erwerbendem Sicherungsdraht... nicht, 
dass ich jetzt noch verleumdet werde. Du kannst Dir ja die physikalische 
Arbeit machen, Sicherungen handelsüblich zu erwerben, sie zu zerlegen, 
da hast Du Deinen Draht. Denn Drosselwandler könntest Du frosten, dann 
schmilzt da wenigstens nichts durch. Ob er sich dabei ausdehnt? Wer weiß 
das schon!

von Fragenklauer (Gast)


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Frank schrieb:
> Man kann nicht genug danken

Das stimmt. Ich erlaube mir mal, ein paar von deinen interessanten 
Fragen zu "klauen" und diese dann in anderen Foren zu stellen!

Danke.

von Helge (Gast)


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Schließt man so einen boost-Konverter kurz, entweicht der zur Funktion 
notwendige Rauch aus der Diode.

von Frank (Gast)


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Ich werde mir selbst antworten, eventuell suche ich in Zukunft wieder 
die Lösung. Keine Gewähr für die Lösungserklärung, ist nur für mich, 
also gemäss dem vornehmen Forum vom Dummy für den Dummy

Frank schrieb:
> Man kann Wasser thermische Energie entziehen, also Energie durch
> Gefrieren richtig wegnehmen, und dann dehnt sich das Eis aus und kann
> physikalische Arbeit leisten. Häh??

Ich habe ein wenig gesucht und das gefunden von  Science Advisor

https://www.physicsforums.com/threads/kinetic-energy-of-expanding-ice.74593/post-558408
When ice forms, it does work on its surroundings: . That energy must 
come from the latent heat of fusion - the heat that the water gives up 
when it freezes (without reducing its temperature).



Wenn Aggregatwechsel Eis-> flüssig -  siehe Wikip. Schmelzenthalpie

"Die zugeführte Energie wird dazu aufgewendet, anziehende 
intramolekulare Kräfte zwischen den Teilchen (Atome, Moleküle oder 
Ionen) der Probe zu überwinden, sodass beim Schmelzen die 
Geschwindigkeit der Teilchen und damit die Temperatur des Stoffes nicht 
ansteigen (unendliche Wärmekapazität). "

Es wird also verhältnismässig "viel" Energie zugeführt, um den 
Gefrierpunkt


Wenn Aggregatwechsel flüssig-> Eis: Energie wird durch Eisschrank 
entzogen, und intern wird Energie freigesetzt, siehe Wiki 
Kristallisationswärme

"Die Kristallisationswärme (auch Erstarrungswärme oder Gefrierwärme 
genannt) wird freigesetzt, wenn ein Stoff seinen Aggregatzustand von 
flüssig zu fest ändert. Aufgrund des Energieerhaltungssatzes ist die 
beim Kristallisieren bzw. Erstarren frei werdende Energie betragsmäßig 
gleich groß wie die für das Schmelzen des Stoffes aufzuwendende Energie 
(Schmelzwärme), jedoch mit entgegengesetztem Vorzeichen: "

von Frank (Gast)


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Helge schrieb:
> Schließt man so einen boost-Konverter kurz, entweicht der zur Funktion
> notwendige Rauch aus der Diode.
Das bedeutet, wenn die Diode bis ins Unendliche überdimensioniert wäre, 
dann wäre der Kurzschluss nicht schädlich? Beim Anlaufen des 
Drosselwandlers wird die Diode ja durch sehr klein möglichen ESR (kurz) 
belastet? Eigentlich habe ich schon das Interesse an der Frage verloren

von Frank (Gast)


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Frank schrieb:
> ESR

des Kondensators natürlich

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Gääääääääähn...

von Percy N. (vox_bovi)


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Frank schrieb:
> Dann kann mich der Kollege anklagen, weil die "Tatsachenbehauptung
> „nicht erweislich wahr“ ist"?
Er selbst auch (Privatklage), aber er sollte die StA bitten, so zu 
verfahren, wenn er es denn unbedingt möchte.
> "welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung
> herabzuwürdigen"
Dem ist wohl so ...

§ 193 StGB beachten!

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Frank schrieb:
> Eigentlich habe ich schon das Interesse an der Frage verloren

Passt doch. Gähn!

von Frank (Gast)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> Ist bei Dir eine Sicherung "durchgebrannt"?

Nichtverzweifelter schrieb:
> Frank schrieb:
>> Eigentlich habe ich schon das Interesse an der Frage verloren
>
> Passt doch. Gähn!

Nichtverzweifelter schrieb:
> Gääääääääähn...

Geh leg Dich bitte woanders schlafen, das sind ernst gemeinte 
Sachfragen, das ist keine Trollwiese. Ist in einem Testforum, damit hier 
alle Fragen durcheinander zusammen rein können, das Testforum ist 
erfahrungsgemäss rechtsfreier Raum

von wendelsberg (Gast)


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Da

Frank schrieb:
> Ist in einem Testforum, damit hier
> alle Fragen durcheinander zusammen rein können, das Testforum ist
> erfahrungsgemäss rechtsfreier Raum

Das Testforum dient zum "Zum Testen der Funktionen des Forums. Wird ab 
und zu geleert."

Es ist sicher nicht dazu gedacht, solchen zusammanhanglosen Berg von 
Unfug hineinzukippen.

wendelsberg

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Gääääähn!!!

von Frank (Gast)


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Frank schrieb:
> Bischen OT: Bei übler Nachrede/ Verleumdung liegt die Beweislast beim
> Angeklagten?


Percy N. schrieb:
> Frank schrieb:
>> Dann kann mich der Kollege anklagen, weil die "Tatsachenbehauptung
>> „nicht erweislich wahr“ ist"?
> Er selbst auch (Privatklage), aber er sollte die StA bitten, so zu
> verfahren, wenn er es denn unbedingt möchte.
>> "welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung
>> herabzuwürdigen"
> Dem ist wohl so ...
>
> § 193 StGB beachten!

Ich hab keine Ahnung von der Materie, aber Beweislast scheint wohl dann 
doch beim "Täter" zu liegen. Zitat wikip üble Nachrede

"Das Gericht muss sich daher bemühen, die Wahrheit bzw. Unwahrheit der 
Tatsache aufzuklären. Gelingt das nicht, so geht dies zu Lasten des 
Täters und die Tat ist strafbar, denn die Tatsache bleibt „nicht 
erweislich wahr“, wenn ihre Unwahrheit vor Gericht erwiesen ist oder der 
Wahrheitsbeweis dort missglückt."

Klar kann das zweckmässig sein, aber es müsste ja Einschränkungen geben, 
was als üble Nachrede gilt

Beispiel1: Ausbilder zeigt Azubi falsch einen Vorgang. Ausbilder sagt, 
Azubi habe alles verkehrt gemacht, anders als gezeigt. Wenn Azubi 
behaupten würde, Ausbilder habe ihm das falsch gezeigt, dann stünde 
Ausbilder im Verdacht, inkompetent und vor allem Lügner zu sein. Das 
wäre doch öffentlich herabwürdigend und ehrenrührig ?

Beispiel2: Rentner tötet hasserfüllt Kleinhund mit Spazierstock und 
fährt weg. Den kann  man anzeigen, aber man darf ja dann nicht andere 
Hundebesitzer vor ihm warnen ohne Beweise oder Urteil, denn das würde 
ihn doch herabwürdigen

Es müsste ja Einschränkungen geben, was als üble Nachrede gilt. In 
beiden Fällen gilt "nicht erweislich wahr"

Ist das Gesetz so schwammig, oder wo liegen die relevanten Gesetztes 
Passagen. Werde mal Urteile und Begründungen anschauen. Ich hab ja 
wieder mal keine Lust auf das alles, man muss ja sehr sorgfältig alles 
lesen und Bildung auf dem Gebiet ist auch nötig, hab ich beides nicht

von Frank (Gast)


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wendelsberg schrieb:
> Berg von
> Unfug

Wo denn? Berg schon

von wendelsberg (Gast)


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Frank schrieb:
> wendelsberg schrieb:
>> Berg von
>> Unfug
>
> Wo denn? Berg schon

Frank schrieb:
> Ich hab keine Ahnung von der Materie, aber

z.B. genau dort.

wendelsberg

von Helge (Gast)


Angehängte Dateien:

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Infrastrukturapokalypse? fefe.de ist down, seit 5 Stunden schon. Wasn 
los? Brennt die nächste Rechner-Holzhütte?

von Frank (Gast)


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wendelsberg schrieb:
> Frank schrieb:
>> wendelsberg schrieb:
>>> Berg von
>>> Unfug
>>
>> Wo denn? Berg schon
>
> Frank schrieb:
>> Ich hab keine Ahnung von der Materie, aber
>
> z.B. genau dort.
>
> wendelsberg

Häh?? Hatte ich doch erst 3 Stunden nach Deiner Aussage "Berg von 
Unfug" geschrieben. Deine Aussage konnte sich ja unmöglich auf die 
Zukunft beziehen, bezog sich also auf was genau davor? Geht es um 
rechtliche Sachen? Da war ja nur die Frage

Frank schrieb:
> Bischen OT: Bei übler Nachrede/ Verleumdung liegt die Beweislast beim
> Angeklagten?
> "Für die Strafbarkeit wegen übler Nachrede ist entscheidend, dass die
> Tatsachenbehauptung „nicht erweislich wahr“ ist, d. h. kein
> Wahrheitsbeweis vorliegt.Wikipedia"
> Wenn ich meinem Chef erzähle, um mich von beruflicher Schuld
> freizusprechen, mein Kollege hätte den Messschieber kaputtgemacht, weil
> er schwer angetrunken zur Arbeit erschienen war. Dann kann mich der
> Kollege anklagen, weil die "Tatsachenbehauptung „nicht erweislich wahr“
> ist"?
> "welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung
> herabzuwürdigen"
>
>  Ich rede hier nicht von einer Aussage vor Polizei, ect, da haben andere
> Gesetze Vorrang, das weiss ich

Frank schrieb:
> Beitrag "Re: Franks multiple Fragen Testthread"
> Das Beispiel ist fiktiv, also natürlich keine Rechtsberatung

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