Gast
#6637609
Bei einem Dienstleister (nennen wir den Brechau) wurde nun die zum Projektanfang vereinbarte Projektzulage (Beispiel 1.000 €) um genau den Betrag eingekürzt, den der Tariflohn zum 01.03.2021 anstieg (also ca. 300 €). Dies wurde bereits im Jahre 2016 einmal gemacht, damals jedoch wurde vorher ein Schreiben zugestellt, das diesen Vorgang ankündigte. Dieses Schreiben wurde dieses Mal evtl. verschickt (kam aber bisher nicht an). Davon unabhängig wird der Projekt-Mitarbeiter dem nun widersprechen und die Rücknahme der Projektzulagenreduzierung verlangen (mit Nachzahlung der fehlenden Summe für den vergangenen Monat). Ist dies bei Leihbuden die gelebte Praxis? Ist dazu eine formlose E-mail als Schreiben des Projekt-MA als Widerspruch hinreichend? Bekannt ist, dass Projektzulagen aufgrund der Formulierung im Zusatz zum Vertrag immer gekürzt werden können. Bitte Kommentare wie: "Man geht nicht zu Leihbuden" und Ähnliches unterbleiben lassen.