Weil wir ja so schöne rechtskundige Forenmitglieder haben: Ich buch grad meinen Urlaub für dieses Jahr. Bei der Ferienvermittlung steht in den AGB die üblichen Gebühren bei Storno, abhängig vom Zeitpunkt des Storno. Neu ist mir aber der Passus > Die Rücktrittsbedingungen gelten auch im Falle des Rücktritts aus Gründen der > höheren Gewalt (Streik, Naturkatastrophen, Fährausfall, Pandemien, > Einreisestopp auf die Insel, Allgemeinverfügung des Bundeslandes etc.) oder > für den Rücktritt aus persönlichen Gründen." Das finde ich jetzt etwas unpassend, zumal der Deutsche Tourismusverband in seiner FAQ schreibt: > 1. Vor der Reise: Dürfen Gäste kostenfrei stornieren, wenn ein Gebiet gesperrt > wurde oder ein Verbot der touristischen Vermietung erlassen wurde? > Ja. Es handelt sich um einen Fall der rechtlichen Unmöglichkeit: Vermieter > dürfen die Unterkunft nicht zum vertraglich vereinbarten Zweck zur Verfügung > stellen, können also die geschuldete Leistung (touristische Beherbergung) > nicht erbringen. Geleistete Anzahlungen oder der gesamte Mietpreis - falls > dieser schon komplett überwiesen - müssen erstattet werden. " Muss ich mir für meine Urlaubsbuchung jetzt ernsthaft nen Rechtsanwalt zu Rate ziehen?
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Hallo, viele AGB haben ungültige Klauseln. Jedoch würde für mich dann dort nur eine Buchung in Frage kommen, wenn mir eine anschließende Klage recht ist. Ich würde davon ausgehen, dass ich klagen muss. Wills Du klagen oder vielleicht lieber im Vorfeld einen anderen Anbieter suchen? Viele Grüße Engel
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Reinhard S. schrieb: > Muss ich mir für meine Urlaubsbuchung jetzt ernsthaft nen Rechtsanwalt > zu Rate ziehen? Weshalb wendest Du dich nicht in ein entsprechendes Forum? Oder wende Dich an die Verbraucherberatung. Meinst Du tatsächlich hier eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten?
Ich lese das so: wenn der Beherbergungsbetrieb geöffnet hat ("touristische Beherbergung" möglich), du aber nicht hinreisen kannst/darfst/willst hast du Pech gehabt. Ist zwar nicht in deinem Sinne, aber durchaus fair meine ich.
Jörg P. R. schrieb: > Oder wende > Dich an die Verbraucherberatung. Wird wohl das beste sein. > Meinst Du tatsächlich hier eine > rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten? Nein, aber einen Paragraphen/Urteil/etc., der für mich als Aufhänger im Verfahren reicht :) Jan H. schrieb: > Ich lese das so: wenn der Beherbergungsbetrieb geöffnet hat > ("touristische Beherbergung" möglich), du aber nicht hinreisen > kannst/darfst/willst hast du Pech gehabt. > > Ist zwar nicht in deinem Sinne, aber durchaus fair meine ich. So, wie du das liest, sehe ich das auch als durchaus fair. Aber der Passus zielt für mich auf Dinge ab, die den Beherbergungsbetrieb eben nicht öffnen lassen.
Reinhard S. schrieb: > Nein, aber einen Paragraphen/Urteil/etc., der für mich als Aufhänger im > Verfahren reicht :) Schau mal hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651h.html Ist Google schon wieder kaputt?
Percy N. schrieb: > Schau mal hier: > https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651h.html > > Ist Google schon wieder kaputt? Jetzt bin ich aber enttäuscht. Sonst haust du ungefragt bei irrelevanten Fragestellungen stundenlang in zahllosen Posts deine Rechtsauffassung mit Paragraphen raus und bei dieser konkreten Fragestellung fällt dir nur Google ein.
Reinhard S. schrieb: > Bei der Ferienvermittlung steht in den AGB... Was ist denn "Ferienvermittlung"? Geht es um eine Pauschalreise? Dessen ungeachtet: Wie kommst Du in Corona-Zeiten auf die Idee zu reisen? Buchst Du zugleich einen Platz in der Intensivstation mit Beatmungsgerät?
Percy N. schrieb: > Reinhard S. schrieb: >> Nein, aber einen Paragraphen/Urteil/etc., der für mich als Aufhänger im >> Verfahren reicht :) > > Schau mal hier: > https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651h.html Da hatte ich jetzt aber mehr erhofft. Die Regeln selbst wären also durchaus ok. Absatz 3 trifft auf mich nicht zu, da keine Pauschalreise und die Beförderung selbst wär ja möglich. Andererseits muss der DTV ja auch irgendwie zu seiner oben genannten Einschätzung kommen... Rainer Z. schrieb: > Reinhard S. schrieb: >> Bei der Ferienvermittlung steht in den AGB... > > Was ist denn "Ferienvermittlung"? Geht es um eine Pauschalreise? Nein, eine Ferienwohnung. > Dessen ungeachtet: Wie kommst Du in Corona-Zeiten auf die Idee zu > reisen? Das ging letztes Jahr im Sommer ja auch. Und war auch gut so. > Buchst Du zugleich einen Platz in der Intensivstation mit > Beatmungsgerät? Nö. Ich halt mich einfach an die Hygiene-Regeln und trag, wo nötig, meine FFP2-Maske aus dem 20er-Pack von 2019 ;) Ach ja, Anfrage bei meiner lokalen Verbraucherzentrale ist auch raus.
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Rainer Z. schrieb: > Was ist denn "Ferienvermittlung"? Geht es um eine Pauschalreise? Da könnte jemand vermeiden wollen, als Reiseveranstalter aufzutreten. Oder der TE hat ungenau referiert: Vielleicht handelt es sich tatsächlich bloß um die Vermittlung eines Ferienhauses.
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Reinhard S. schrieb: > Rainer Z. schrieb: >> Reinhard S. schrieb: >>> Bei der Ferienvermittlung steht in den AGB... >> >> Was ist denn "Ferienvermittlung"? Geht es um eine Pauschalreise? > > Nein, eine Ferienwohnung. Dann ist es etwas komplizierter. Wenn die Wohnung nicht vermietet werden darf (Beherbergungsverbot), liegt ein Fall von Unmöglichkeit vor. Beide Seiten werden von ihrer Leistungspflicht frei. Wenn der Vermieter vermieten dürfte, Du kommst aber nicht hin, wäre es m.E. Dein Risiko. Ach so, Vorstehendes gilt für eine Wohnung in Deutschland. für Vermietungen im Ausland gilt das dortige Recht. Dann wird es mit der Erstattung vorausgezahlter Miete schwierig (praktisches Problem der Durchsetzung der Ansprüche im Ausland), lohnt meist nicht. Oh je, aber Urlaub in Ferienwohnung ist m.E. Corona-mäßig wohl am ehesten zu vertreten.
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Als Altmitglied (angemeldet seit 25.02.2009, Beiträge 6193) weiss "Reinhard S. (rezz)" genau, dass man mit Infos zum Sachverhalt sehr zurückhaltend agieren muss, um eine interessante Diskussion zu eröffnen.
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Rainer Z. schrieb: > Wenn der Vermieter vermieten dürfte, Du kommst aber nicht hin, wäre es > m.E. Dein Risiko. Falls die genannte Insel in Nordfriesland öiegen sollte, könnte es noch komplizierter werden. Der kleine Hasenzahn neigt zu recht eigenwilligen Regelungen; so wäre durchaus denkbar, dass zwar Ferienwohnungen vermietet werden dürfen, aber nur an Landeskinder. Oder dass Freizügigkeit in SH herrscht, aber die Grenzen dicht gemacht werden.
Reinhard S. schrieb: > Muss ich mir für meine Urlaubsbuchung jetzt ernsthaft nen Rechtsanwalt > zu Rate ziehen? Nach allem lautet die Antwort: Ja. Wir kennen den Sachverhalt nicht, wissen weder, wo Du Deine Ferienwohnung buchen willst, noch haben wir Kenntnis vom Mietvertrag, den der Vermieter verwendet. So können wir nur Allgemeines in den Raum werfen. Du hast mitbekommen, dass sich selbst deutsche Fluggesellschaften mit der Erstattung von gezahlten Flugreisekosten für ausgefallene Flüge sehr geziert haben. Wieviel Rechtssicherheit erwartest Du in Corona-Zeiten?
Duemmlicher Frager schrieb :
> Ich brauche einen Dummen, welcher mein Risiko fuer einen Ferienaufenthalt mit
Corona ubernimmt. Her damit, aber schnell.
Allenfalls etwas umdenken, und mit dem Fahrrad im Land etwas rumfahren.
Purzel H. schrieb: > mit dem Fahrrad im Land etwas rumfahren. 100% meine Strategie in Corona-Zeiten.
Warum [Endet: 31.3.]? Ist Corona morgen vorbei?? Wer hat das verfügt? Die Bundeskanzlerin?
Der Thread wird morgen storniert. Gebührenfrei.
Rainer Z. schrieb: > Warum [Endet: 31.3.]? Ist Corona morgen vorbei?? Wer hat das verfügt? > Die Bundeskanzlerin? Das geht nicht. Die darf nur Landertegierungen abberufen.