Hallo,
ich habe mal gelesen, dass man auf die genaue Berusbezeichnung im
Areitsvertrag achten soll für z.B. die zukünftigen Arbeitgeber.
Ist das wirklich so ausschlaggebend. In meinem Vertragskonstrukt, dass
ich bisher zur Durchsicht bekommen habe, steht z.B. nur ganz allgemein
"Entwicklungsingenieur" drin
kven schrieb:> Ist das wirklich so ausschlaggebend.
Nein, es ist irrelevant.
Aus dem Arbeitszeugnis sollte aber erkennbar sein, in welchen Positionen
du gearbeitet hast (Missionar, Doggy, Löffelchen, etc.).
kven schrieb:> Hallo,>> ich habe mal gelesen, dass man auf die genaue Berusbezeichnung im> Areitsvertrag achten soll für z.B. die zukünftigen Arbeitgeber.>> Ist das wirklich so ausschlaggebend. In meinem Vertragskonstrukt, dass> ich bisher zur Durchsicht bekommen habe, steht z.B. nur ganz allgemein> "Entwicklungsingenieur" drin
Außer Du wechselst mal in den öffentlichen Dienst, da wird sehr genau
genau nach dem geschaut (falls eine Erfahrungsstufe beantragt wird)
kven schrieb:> Ist das wirklich so ausschlaggebend
Nun, du kannst in einer Firma auf jeden Posten geschoben werden, auch
gegen dein Einverständnis, das deiner Jobbeschreibung genügt.
Entwicklung ist schon mal nicht Vertrieb, gut, aber vielleicht FAE.
Kannst du damit leben, zu Kunden in der Gegend rumgescheucht zu werden ?
MaWin schrieb:> Nun, du kannst in einer Firma auf jeden Posten geschoben werden, auch> gegen dein Einverständnis, das deiner Jobbeschreibung genügt.
Das sehe ich ebenso. Aber, steht nicht sowieso häufig eine Klausel mit
drin wie "Ihm können auch anderweitige zumutbare Tätigkeiten zugewiesen
werden". Dann wäre doch die exakte Berufsbezeichnung egal?
kven schrieb:> ja, in der Tat gibt es einen Absatz, in dem steht, dass man ggf. auch> andere Tätigkeiten ausüben muss. Ist halt ein mittelständisches> Unternehmen^^
Es ist aber schon ein Unterschied, ob Du zB ausnahmsweise die
Eingangspost verteilen musst, weil gerade Not am Mann ist, oder ob man
Dir das regelmäßig auflastet.
Senf D. schrieb:> kven schrieb:>> Ist das wirklich so ausschlaggebend.>> Nein, es ist irrelevant.> Aus dem Arbeitszeugnis sollte aber erkennbar sein, in welchen Positionen> du gearbeitet hast (Missionar, Doggy, Löffelchen, etc.).
Haha, nicht jeder wird so körperlich ausgebeutet wie du Senf D.
Aber ja, du scheinst ja damit kein Problem zu haben, körperlich zu
arbeiten. Wer in der Uni nix gelernt hat, kann immer noch die von dir
angesprochenen Positionen "bekleiden".
Als stattlicher geprüfter Techniker achte ich das ich als
Produktionsingenieur bezeichnet werde, weil ich komplexe damit habe,
dass ich die ersten Semester einer Universität vergeigt hatte und es bei
mir zu mehr nicht gereicht hat.
Damit kompensiere ich das.
Höhere Mathematik war mir halt zu hoch, da hab ich gleich abgeschaltet,
wenn an der Tafel so komische Zeichen waren.
Im techniker mussten wir nur beschreiben was man mit einer Ableitung
macht.
Im regelungstechniker ebenfalls die formalen sind mit heute noch
unverständlich.
Dafür war ich ja auf Technikerschule.
Aber im Arbeitszeugnis und auf Xing mache voll auf Ingenieur
Na sicher ist dei bgenaue Bezeichnung wichtig, denn im Wort
"Maschinenbauer" steckt auch "Bauer" drin. Das bedeutet: Ein Bauer, der
nicht mit der Hand arbeitet, sondern ausschließlich mit Maschinen.
Kewin Spazey schrieb:> Haha, nicht jeder wird so körperlich ausgebeutet wie du Senf D.
Ich sprach nicht von mir.
> Aber ja, du scheinst ja damit kein Problem zu haben, körperlich zu> arbeiten.
Doch, das hätte ich, aber muss ich ja zum Glück nicht, da ich geistig
sehr fit bin.
> Wer in der Uni nix gelernt hat, kann immer noch die von dir> angesprochenen Positionen "bekleiden".
Richtig. Auskleiden wäre hier aber passender.
MaWin schrieb:> kven schrieb:>> Ist das wirklich so ausschlaggebend>> Nun, du kannst in einer Firma auf jeden Posten geschoben werden, auch> gegen dein Einverständnis, das deiner Jobbeschreibung genügt.>
Im Arbeitsvertrag sind die Verschiebe-Grenzen des Arbeistfeldes/ortes
festgelegt.
Die werden nicht durch die Berufsbezeichnung definiert.
> Entwicklung ist schon mal nicht Vertrieb, gut, aber vielleicht FAE.> Kannst du damit leben, zu Kunden in der Gegend rumgescheucht zu werden ?
Dann muss im Arbeitsvertrag drin stehen, dass du auch zu soetwas
(Aussendienst) ggf. herangezogen werden kannst.
Es gibt in Arbeitsverträgen zu Arbeitsbereich und Arbeitsort
(deutschlandweit - juchheisa!) schöne schwammige Formulierungen dazu -
da sollte man wirklich aufpassen.
Eing2002 schrieb:> Aber im Arbeitszeugnis und auf Xing mache voll auf Ingenieur
Die Bezeichnung Ingenieur steht dir gar nicht zu - auch nicht in
Wortzusammensetzungen.
genauer nachzulesen im
Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin“
(Ingenieurgesetz - IngG)
der einzelnen Bundesländer.
Die sind ziemlich gleichlautend, und klären schon im ersten Paragraphen
darüber auf, wer die Berufsbezeichnung Ingenieur tragen darf. Von
Studienabbrechern und hilfsweise ausgebildeten Technikern steht da nix.
Klar - Firmen "befördern" gern ihre Techniker, insbesondere wenn sie die
zum Kunden raus schicken - zu Serviceingenieuren oder ihr
Vorführpersonal zu Applicationsingenieuren (sieht einfach besser aus,
gelle?). Ist trotzdem nicht statthaft (auch nicht als englische
Berufsbezeichnung).
Ja kann teuer werden, z. B.: "Mit Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend
Euro kann belegt werden, wer ohne nach Art. 2 dieses Gesetzes berechtigt
zu sein, die Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur allein oder in
einer Wortverbindung führt."
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIngG2016/true
Thomas B. schrieb:> Ja kann teuer werden, z. B.: "Mit Geldbuße bis zu> fünfundzwanzigtausend Euro kann belegt werden, wer ohne nach Art. 2> dieses Gesetzes berechtigt zu sein, die Berufsbezeichnung Ingenieurin> oder Ingenieur allein oder in einer Wortverbindung führt."> https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIngG2016/true
Finde ich auch richtig so. Kein unqualifizierter Dummbeutel soll den
guten Ruf von echten deutschen Ingenieuren besudeln dürfen.
Mal an was anderes gedacht: Bei Übergangsgeldbezug kann die
Berufsbezeichnung im Arbeitsvertrag einen spürbaren Unterschied
ausmachen, da der Tariflon / ortsübliche Lohn mit in die Berechnung
einbezogen wird.
Senf D. schrieb:> guten Ruf von echten deutschen Ingenieuren besudeln dürfen.
Der ist doch eh schon lange am Arsch, die werden heute ausgelacht weil
sie nix mehr gebacken bekommen.
BWLer schrieb:> Senf D. schrieb:>> guten Ruf von echten deutschen Ingenieuren besudeln dürfen.> Der ist doch eh schon lange am Arsch, die werden heute ausgelacht weil> sie nix mehr gebacken bekommen.
Dann sollte es für Techniker und andere Hilfsschüler ja auch keinen
Grund geben sich illegaler weise Ingenieur zu nennen.
MeierKurt schrieb:> Von> Studienabbrechern und hilfsweise ausgebildeten Technikern steht da nix.> Klar - Firmen "befördern" gern ihre Techniker, insbesondere wenn sie die> zum Kunden raus schicken - zu Serviceingenieuren oder ihr> Vorführpersonal zu Applicationsingenieuren (sieht einfach besser aus,> gelle?).
Da besteht allerdings wieder ein Unterschied zwischen "Ich wurde als
Produktionsingenieur angestellt" und "Ich bin Produktionsingenieur".
Ersteres ist erlaubt (-> Stellenbezeichnung), zweiteres nicht
(unberechtigtes Führen des Titels). Problematisch wird es, wenn die
Firma dir dann eine Visitenkarte mit "Produktionsingenieur" ausstellt.
> Ist trotzdem nicht statthaft (auch nicht als englische> Berufsbezeichnung).
Die englische Bezeichnung ist nicht geschützt.
MeierKurt schrieb:> ie Bezeichnung Ingenieur steht dir gar nicht zu - auch nicht in> Wortzusammensetzungen.> genauer nachzulesen im> Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin“> (Ingenieurgesetz - IngG)> der einzelnen Bundesländer.Senf D. schrieb:> Thomas B. schrieb:>> Ja kann teuer werden, z. B.: "Mit Geldbuße bis zu>> fünfundzwanzigtausend Euro kann belegt werden, wer ohne nach Art. 2>> dieses Gesetzes berechtigt zu sein, die Berufsbezeichnung Ingenieurin>> oder Ingenieur allein oder in einer Wortverbindung führt.">> https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIngG2016/true
Sehe ich das richtig, dass nach diesen Kriterien auch jeder Lehrer mit
den Kombinationen
Mathe/Physik
Mathe/Chemie
Mathe/Biologie
Mathe/IT
Physik/IT
...
ein waschechter Ingenieur ist? Also auch ich?
Alles Gute, alles Liebe (-:
Ich hatte mich mal 1989 bei einer Firma als Werkzeugmacher beworben und
den Vertrag unterschrieben, ohne ihn gründlich zu lesen. Daraufhin wurde
ich als Schablonenschlosser eingesetzt und musste das erste Jahr
Schablonenbleche feilen und diese am Lichtkasten ins Gegenstück
einpassen.
Erst als das Jahr um war, durfte ich an die CNC-Fräsbank und konnte
endlich richtige Werkzeuge herstellen.
Eing2002 schrieb:> Höhere Mathematik war mir halt zu hoch, da hab ich gleich abgeschaltet,
Ist das die sog. Punktrechnung, im Gegensatz zur sog. Strichrechnung,
die als "einfache Mathematik" bezeichnet wird? :-)
MeierKurt schrieb:> Ist trotzdem nicht statthaft (auch nicht als englische Berufsbezeichnung).
Nun, ein "englischer engineer" ist einer, der eine engine, also eine
Maschine bedienen kann, z.B. ein Lokführer. :-)
Dieter schrieb:> Sicher nicht, weil ein Ingenieur hat als Lehrer mindestens vier> Fakultas.
Und wo ist da jetzt der Bezug zum Gesetz? Da stehen Bedingungen und die
erfüllen meiner Meinung auch Lehrer mit naturwissenschaftlichen Fächern.
Also welche der Bedingungen im Gesetz erfüllt ein Lehrer nicht und in
welchem Detail?
Harald W. schrieb:> Ist das die sog. Punktrechnung, im Gegensatz zur sog. Strichrechnung,> die als "einfache Mathematik" bezeichnet wird?
Was ist an einem Bruchstrich einfach? ;-)
Percy N. schrieb:> Harald W. schrieb:>> Ist das die sog. Punktrechnung, im Gegensatz zur sog. Strichrechnung,>> die als "einfache Mathematik" bezeichnet wird?>> Was ist an einem Bruchstrich einfach? ;-)
Was ist ein Bruchstrich? Ich kennen nur zwei Pünktchen...