Forum: HF, Funk und Felder Warmwasserzähler von Brunata Metrona über optische Schnittstelle ablesen?


von Christian W. (christian_w660)


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Es gab hier ein paar Beiträge die relativ ähnliche Fragestellungen haben 
deswegen dachte ich mir ich Frage einfach mal.

Bei mir hatte meine HV bei Einzug(2018) einen Warmwasserzäher v. Brunata 
Metrona eingebaut dessen Eichfrist im gleichen Jahr abgelaufen war. Der 
war also noch ca. 1.5 Monate geeicht und ist nun über 3 Jahre im Jahr 
2021 über der Eichfrist.

Es werden keine Werte mehr angezeigt und dieser scheint defekt zu sein. 
Laut Brunata Metrona wurde der Verbrauch aber kontinuierlich auch nach 
der Eichfrist gemessen und im "Eprom??" gespeichert. Nun hat mein 
Vermieter kein Interesse sich um die Ablesung uz kümmern da auch zu ISTA 
gewechselt wurde und will lieber schätzen.

Der Zähler hat eine optische Schnittstelle welche mit einer speziellen 
Software die Brunata Metrona geheim halten will ausgelesen werden kann.

Gibt es einen Techniker oder Gutachter in Berlin der den Elektronischer 
Messkapselzähler star/pus Typ 8 auslesen kann bzw. das Display wieder so 
einstellt das ein Wert angezeigt wird?

von Hp M. (nachtmix)


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Christian W. schrieb:
> Der
> war also noch ca. 1.5 Monate geeicht und ist nun über 3 Jahre im Jahr
> 2021 über der Eichfrist.

Brunata selbst schreibt dazu:



Heizkostenverteiler und Rauchmelder
Heizkostenverteiler und Rauchmelder werden ausgetauscht, wenn die 
Kapazität der Batterielaufzeit (10 Jahre) in diesen Geräten fast 
erreicht ist.

Wasser- und Wärmezähler
Das Eichgesetz schreibt vor, dass nur geeichte Zähler im geschäftlichen 
Verkehr verwendet werden dürfen. Die Eichordnung sieht vor, dass die 
Eichgültigkeit bei mechanischen Kaltwasserzählern nach 6 Jahren, bei 
Warmwasserzählern, bei Wärme- und Kältezählern nach 5 Jahren abläuft.
Grund hierfür ist die zunehmende Verkalkung und Verschmutzung der 
Zähler. Nach dieser Zeit kann nicht mehr sichergestellt werden, dass die 
zulässigen Fehlertoleranzen (Verkehrsfehlergrenzen) noch eingehalten 
werden.
Die Verwendung ungeeichter Zähler im geschäftlichen Verkehr stellt eine 
Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbußen geahndet werden.


Vielleicht sollte man den Vermieter mal auf die Gesetzeslage hinweisen.

Christian W. schrieb:
> Gibt es einen Techniker oder Gutachter in Berlin der den Elektronischer
> Messkapselzähler star/pus Typ 8 auslesen kann bzw. das Display wieder so
> einstellt das ein Wert angezeigt wird?

Was soll das bringen?
Danach ist der Zähler ja immer noch nicht neu geeicht.

Allenfalls könntest du die Gültigkeit der in den zurückliegenden Jahren 
erfolgten Berechnungen anzweifeln.
Das dürfte sich aber erst lohnen, wenn die berechneten Beträge sehr viel 
höher als der Durchschnitt der vorhergehenden Jahre sind.
Auch ein Gericht kann nämlich schätzen, und ein Bußgeldbescheid für den 
Vermieter bringt DIR kein Geld.

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