Hallo, sagt mal, würdet ihr eine relativ geringe Geldforderung (3-stelliges brutto) gegen euren alten Arbeitgeber ein Jahr später bei Fälligkeit noch geltend machen oder eher darauf verzichten? Pro wäre ein (rechtmäßig zustehendes) kleines Taschengeld Contra halt alles was damit zusammenhängt, dass man sich im Leben immer zweimal sieht.
ich würde es versuchen einzufordern, und wenn sich der Aufwand bei dir im Rahmen hält, dann hast ein schönes Taschengeld. Klar sieht man sich im Leben immer zweimal. Aber so wie man privat handelt, handelt man auch in der Arbeit, und sowas kann dann ein Aushängeschild sein und zeigt, dass dir eben nicht alles egal ist.
wieso dauert es denn 1 JAhr, bis die Forderung fällig wurde? Oder gab es da eine Vorgeschichte, und das 1 Jahr ist eine Frist, zu dem die Forderung ausläuft??
Verklagen das ist Betrug, da gewinnt man vor Gericht immer alsAN!
Einige variable Gehaltsbestandteile werden erst nach einem Jahr fällig.
EX-AN schrieb: > Einige variable Gehaltsbestandteile werden erst nach einem Jahr fällig. eine plausible Erklärung. Na dann einfach mal anschreiben. Dazu braucht man ja keinen Anwalt, falls man das begründen kann. Die Reaktion des ehemaligen Arbeitgebers könnte sein: a) sie entsprechen der Forderung und zahlen b) sie antworten nicht c) sie weisen die Forderung zurück danach kann man ja weiter sehen ...
Ich selbst musste vor Jahren den Klageweg beschreiten, weil mir ein mieser Ex-AG eine niedrige vierstelligen Summe schuldete. Trotz rechtskräfigem Urteil des Arbeitsgerichtes wollte der Drecksack einfach nicht zahlen. So beauftragte ich einen Gerichts- vollzieher, der das Geld dann eintrieb.
EX-AN schrieb: > sagt mal, würdet ihr eine relativ geringe Geldforderung (3-stelliges > brutto) gegen euren alten Arbeitgeber ein Jahr später bei Fälligkeit > noch geltend machen oder eher darauf verzichten? > > Contra halt alles was damit zusammenhängt, dass man sich im Leben immer > zweimal sieht. Was möchtest Du hören? Ich habe in meiner schriftlichen Kündigung direkt eine offene Zahlung nachgefordert, was natürlich ignoriert wurde. Auch die war nicht weltbewegend, gering vierstellig, aber es geht ums Prinzip. Die Dame der Gwerkschaft hat sich der Sache gerne angenommen, sowas ist gut für deren Statistik und wurde dann lieber ohne Rechtsstreit gezahlt. Ich gehe davon aus, dass der Arbeitgeber meine Anmahnung weiterhin ignoriert hätte und signalisiert brauchte, dass der Rechtsweg beschritten werden würde. Im Unterschied zu Dir: Es ist absolut sicher, dass man sich kein zweites Mal sehen wird.
EX-AN schrieb: > Einige variable Gehaltsbestandteile werden erst nach einem Jahr fällig. Ich würde es einfordern. Allerdings würde ich zuvor in der entsprechenden Vereinbarung nachlesen ob der Anspruch wirklich besteht und mich nicht auf meine Erinnerung verlassen. Es kann nämlich sein dass vereinbart wurde variable Gehaltsanteile, Boni, Weihnachtsgeld usw. nur an AN in ungekündigter Stellung zu zahlen.
Würde ich schon einfordern. Wenn's ein kleineres Unternehmen ist kann man ja auch gleich ein bisschen am Telefon tratschen, vielleicht tut sich ja etwas interessantes.
EX-AN schrieb: > sagt mal, würdet ihr eine relativ geringe Geldforderung (3-stelliges > brutto) gegen euren alten Arbeitgeber ein Jahr später bei Fälligkeit > noch geltend machen oder eher darauf verzichten? Ich würde da einfach mal nett fragen. Nicht drohen, sondern freundlich sein. Mit dem Weg hast du kaum Risiko: Wenn sie sofort drauf eingehen ist alles perfekt, wenn sie sich weigern und du UNBEDINGT die Forderung durchsetzen willst: Das kannst du auch danach noch machen. Damit ist also kaum Risiko verbunden.
EX-AN schrieb: > Einige variable Gehaltsbestandteile werden erst nach einem Jahr fällig. Nach welchen Vertrag (Anstellungsvertrag, betriebsvereinbarung,...) werden diese fällig und ist dieser Vertrag überhaupt noch gültig?!
Eben...wieso gleich fordern? Wenn man sich nochmal wiedersehen will, kann man die andere Partei auch erstmal freundlich erinnern. Die Rechtskeule kann man später immernoch rausholen.
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