EX-AN schrieb:
> sagt mal, würdet ihr eine relativ geringe Geldforderung (3-stelliges
> brutto) gegen euren alten Arbeitgeber ein Jahr später bei Fälligkeit
> noch geltend machen oder eher darauf verzichten?
>
> Contra halt alles was damit zusammenhängt, dass man sich im Leben immer
> zweimal sieht.
Was möchtest Du hören?
Ich habe in meiner schriftlichen Kündigung direkt eine offene Zahlung
nachgefordert, was natürlich ignoriert wurde. Auch die war nicht
weltbewegend, gering vierstellig, aber es geht ums Prinzip.
Die Dame der Gwerkschaft hat sich der Sache gerne angenommen, sowas ist
gut für deren Statistik und wurde dann lieber ohne Rechtsstreit gezahlt.
Ich gehe davon aus, dass der Arbeitgeber meine Anmahnung weiterhin
ignoriert hätte und signalisiert brauchte, dass der Rechtsweg
beschritten werden würde.
Im Unterschied zu Dir: Es ist absolut sicher, dass man sich kein zweites
Mal sehen wird.