Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Forderung gegen alten Arbeitgeber


von EX-AN (Gast)


Lesenswert?

Hallo,

sagt mal, würdet ihr eine relativ geringe Geldforderung (3-stelliges 
brutto) gegen euren alten Arbeitgeber ein Jahr später bei Fälligkeit 
noch geltend machen oder eher darauf verzichten?

Pro wäre ein (rechtmäßig zustehendes) kleines Taschengeld

Contra halt alles was damit zusammenhängt, dass man sich im Leben immer 
zweimal sieht.

von tja (Gast)


Lesenswert?

ich würde es versuchen einzufordern, und wenn sich der Aufwand bei dir 
im Rahmen hält, dann hast ein schönes Taschengeld.

Klar sieht man sich im Leben immer zweimal. Aber so wie man privat 
handelt, handelt man auch in der Arbeit, und sowas kann dann ein 
Aushängeschild sein und zeigt, dass dir eben nicht alles egal ist.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


Lesenswert?

wieso dauert es denn 1 JAhr, bis die Forderung fällig wurde?

Oder gab es da eine Vorgeschichte, und das 1 Jahr ist eine Frist, zu dem 
die Forderung ausläuft??

von politbüro5041 (Gast)


Lesenswert?

Verklagen das ist Betrug, da gewinnt man vor Gericht immer alsAN!

von EX-AN (Gast)


Lesenswert?

Einige variable Gehaltsbestandteile werden erst nach einem Jahr fällig.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


Lesenswert?

EX-AN schrieb:
> Einige variable Gehaltsbestandteile werden erst nach einem Jahr fällig.

eine plausible Erklärung. Na dann einfach mal anschreiben. Dazu braucht 
man ja keinen Anwalt, falls man das begründen kann. Die Reaktion des 
ehemaligen Arbeitgebers könnte sein:
a) sie entsprechen der Forderung und zahlen
b) sie antworten nicht
c) sie weisen die Forderung zurück

danach kann man ja weiter sehen ...

von Peter L. (Gast)


Lesenswert?

Ich selbst musste vor Jahren den Klageweg beschreiten, weil mir
ein mieser Ex-AG eine niedrige vierstelligen Summe schuldete.
Trotz rechtskräfigem Urteil des Arbeitsgerichtes wollte der
Drecksack einfach nicht zahlen. So beauftragte ich einen Gerichts-
vollzieher, der das Geld dann eintrieb.

von Manfred (Gast)


Lesenswert?

EX-AN schrieb:
> sagt mal, würdet ihr eine relativ geringe Geldforderung (3-stelliges
> brutto) gegen euren alten Arbeitgeber ein Jahr später bei Fälligkeit
> noch geltend machen oder eher darauf verzichten?
>
> Contra halt alles was damit zusammenhängt, dass man sich im Leben immer
> zweimal sieht.

Was möchtest Du hören?

Ich habe in meiner schriftlichen Kündigung direkt eine offene Zahlung 
nachgefordert, was natürlich ignoriert wurde. Auch die war nicht 
weltbewegend, gering vierstellig, aber es geht ums Prinzip.

Die Dame der Gwerkschaft hat sich der Sache gerne angenommen, sowas ist 
gut für deren Statistik und wurde dann lieber ohne Rechtsstreit gezahlt. 
Ich gehe davon aus, dass der Arbeitgeber meine Anmahnung weiterhin 
ignoriert hätte und signalisiert brauchte, dass der Rechtsweg 
beschritten werden würde.

Im Unterschied zu Dir: Es ist absolut sicher, dass man sich kein zweites 
Mal sehen wird.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


Lesenswert?

EX-AN schrieb:
> Einige variable Gehaltsbestandteile werden erst nach einem Jahr fällig.

Ich würde es einfordern.

Allerdings würde ich zuvor in der entsprechenden Vereinbarung nachlesen 
ob der Anspruch wirklich besteht und mich nicht auf meine Erinnerung 
verlassen. Es kann nämlich sein dass vereinbart wurde variable 
Gehaltsanteile, Boni, Weihnachtsgeld usw. nur an AN in ungekündigter 
Stellung zu zahlen.

von Jan H. (j_hansen)


Lesenswert?

Würde ich schon einfordern. Wenn's ein kleineres Unternehmen ist kann 
man ja auch gleich ein bisschen am Telefon tratschen, vielleicht tut 
sich ja etwas interessantes.

von meckerziege (Gast)


Lesenswert?

EX-AN schrieb:
> sagt mal, würdet ihr eine relativ geringe Geldforderung (3-stelliges
> brutto) gegen euren alten Arbeitgeber ein Jahr später bei Fälligkeit
> noch geltend machen oder eher darauf verzichten?

Ich würde da einfach mal nett fragen. Nicht drohen, sondern freundlich 
sein. Mit dem Weg hast du kaum Risiko: Wenn sie sofort drauf eingehen 
ist alles perfekt, wenn sie sich weigern und du UNBEDINGT die Forderung 
durchsetzen willst: Das kannst du auch danach noch machen.
Damit ist also kaum Risiko verbunden.

von Flagellum (Gast)


Lesenswert?

EX-AN schrieb:
> Einige variable Gehaltsbestandteile werden erst nach einem Jahr fällig.

Nach welchen Vertrag (Anstellungsvertrag, betriebsvereinbarung,...) 
werden diese fällig und ist dieser Vertrag überhaupt noch gültig?!

von Wühlhase (Gast)


Lesenswert?

Eben...wieso gleich fordern? Wenn man sich nochmal wiedersehen will, 
kann man die andere Partei auch erstmal freundlich erinnern.

Die Rechtskeule kann man später immernoch rausholen.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.