Hi, Nach EN60204 muss der Schutzleiter vor mechanischer Beschädigung geschützt werden um 2.5mm2 sein zu dürfen, jedoch frage ich mich, was das genau heißt. Folgende Beispiele: Beispiel 1: Eine Maschine, wo der Schutzleiter nicht an bewegliche Teile kommen kann --> 2.5mm2 genügen, oder? Beispiel 2: Eine Maschine, wo leichte Vibrationen vorkommen können --> Muss hier ein 4mm2 her?
Gast
#6660906
Bert S. schrieb: > Nach EN60204 muss der Schutzleiter vor mechanischer Beschädigung > geschützt werden Denk an ein fest verlegtes Kabel, Stegleitung oder NYM, dem der Schutzleiter fehlt und dem du nun einen Schutzleiter parallel legen möchtest. Dann musst du 2.5mm2 nehmen, selbst wenn die Leitung nur 1.5mm2 hat, wenn der neue Schutzleiter mechanisch geschützt ist, z.B. in ein Rohr kommt. Liegt er ungeschützt auf der Wand, nur mit Nagelschellen angetackert, muss er 4mm2 haben. Ähnlich wenn ein Kabel eine Zuleitung zu einem Gerät bildet, z.B. flexibles 4-adriges Drehstromkabel dem der Schutzleiter fehlt. 4mm2 Schutzleiter kannst du per Kabelbinder an die Gerätezuleitung heften, nimmst du nur 2.5mm2 muss dieser Schutzleiter noch durch ein Wellrohr oder ähnlich geschützt werden.
Ok, danke dir. Wie sieht es aber jetzt in der Maschine aus? Die Zuleitung ist über einen Netzstecker in eine Gerätebuchse C14. Nun ist der Schutzleiter von dort an in der Maschine und kann nicht direkt beschädigt werden (Keine beweglichen Teile in der Nähe), aber der Schutzleiter kommt auch nicht in ein Rohr, sondern wird dort direkt mit etwa 100mm Erdungskabel an das Metallgehäuse montiert. Reicht in diesem Fall ein 2.5mm2?
Gast
#6660961
Bert S. schrieb: > in der Maschine Gemeinsame Umhüllung, eben das Maschinengehäuse.
Danke dir, noch eine andere Frage, ist es erlaubt, die Erdung in einer Maschine über WAGO Klemmen direkt nach dem Netzstecker auf verschiedene Gehäuse Teile zu verbinden? Aus der Norm selber werde ich da noch nicht schlau.
Gast
#6661007
Die Klemme muss fixiert sein.
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