EN60204 und Schutzleiter

OP #6660900
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Hi,

Nach EN60204 muss der Schutzleiter vor mechanischer Beschädigung 
geschützt werden um 2.5mm2 sein zu dürfen, jedoch frage ich mich, was 
das genau heißt.

Folgende Beispiele:
Beispiel 1: Eine Maschine, wo der Schutzleiter nicht an bewegliche Teile 
kommen kann --> 2.5mm2 genügen, oder?

Beispiel 2: Eine Maschine, wo leichte Vibrationen vorkommen können --> 
Muss hier ein 4mm2 her?
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Gast #6660906
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Bert S. schrieb:
> Nach EN60204 muss der Schutzleiter vor mechanischer Beschädigung
> geschützt werden

Denk an ein fest verlegtes Kabel, Stegleitung oder NYM, dem der 
Schutzleiter fehlt und dem du nun einen Schutzleiter parallel legen 
möchtest.

Dann musst du 2.5mm2 nehmen, selbst wenn die Leitung nur 1.5mm2 hat, 
wenn der neue Schutzleiter mechanisch geschützt ist, z.B. in ein Rohr 
kommt.

Liegt er ungeschützt auf der Wand, nur mit Nagelschellen angetackert, 
muss er 4mm2 haben.

Ähnlich wenn ein Kabel eine Zuleitung zu einem Gerät bildet, z.B. 
flexibles 4-adriges Drehstromkabel dem der Schutzleiter fehlt. 4mm2 
Schutzleiter kannst du per Kabelbinder an die Gerätezuleitung heften, 
nimmst du nur 2.5mm2 muss dieser Schutzleiter noch durch ein Wellrohr 
oder ähnlich geschützt werden.
OP #6660919
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Ok, danke dir. Wie sieht es aber jetzt in der Maschine aus? Die 
Zuleitung ist über einen Netzstecker in eine Gerätebuchse C14. Nun ist 
der Schutzleiter von dort an in der Maschine und kann nicht direkt 
beschädigt werden (Keine beweglichen Teile in der Nähe), aber der 
Schutzleiter kommt auch nicht in ein Rohr, sondern wird dort direkt mit 
etwa 100mm Erdungskabel an das Metallgehäuse montiert.

Reicht in diesem Fall ein 2.5mm2?

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