Forum: HF, Funk und Felder Antenne aufstellen - ist diese Antenne erlaubt?


von Samuel B. (bamubel)


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Hallo ihr Lieben,

Ich habe hier im Forum gesucht und auch die Allgemeinzuteilung gefunden 
und versucht, da etwas herauszulesen.
Leider habe ich überhaupt keine Ahnung, was all die Zahlen bedeuten.

Alles was ich wissen muss ist: Darf ich eine Antenne bei mir auf dem 
Dach aufstellen, die folgende Parameter hat:
- LoRaWAN, 3 dBi Antenne, 12V Power Supply

Und wo finde ich dafür eine gesetzliche Grundlage, damit ich bei 
eventuellen Nachfragen auch eine Quelle angeben kann und gesetzlich 
abgesichert bin.

Besten Dank für eure Hilfe
Samuel

: Verschoben durch Moderator
von Udo (Gast)


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Wie groß ist die Antenne, abgestrahlte HF-Leistung, abgestrahlte 
Frequenz, oder ist dies eine reine Empfangsantenne, wenn ja für was,...

von Cyblord -. (cyblord)


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Samuel B. schrieb:
> Hallo ihr Lieben,
>
> Ich habe hier im Forum gesucht und auch die Allgemeinzuteilung gefunden
> und versucht, da etwas herauszulesen.
> Leider habe ich überhaupt keine Ahnung, was all die Zahlen bedeuten.
>
> Alles was ich wissen muss ist: Darf ich eine Antenne bei mir auf dem
> Dach aufstellen, die folgende Parameter hat:
> - LoRaWAN, 3 dBi Antenne, 12V Power Supply
>
> Und wo finde ich dafür eine gesetzliche Grundlage, damit ich bei
> eventuellen Nachfragen auch eine Quelle angeben kann und gesetzlich
> abgesichert bin.
>
> Besten Dank für eure Hilfe
> Samuel

Wichtig sind eher die mechanischen Abmessungen und örtliche 
Bauvorschriften.

Niemand interessiert sich wirklich dafür ob und was du da sendest.

von No Y. (noy)


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Wenn du einen Dachboden hast.. Stell die da auf dann sieht die keiner 
und die ist besser vor Wetter geschützt..

Wenn es um Empfang geht interessiert es vermutlich auch niemanden..

Senden ist dann was anderes..

Bzw. die Antenne darfst du aufstellen und auch mit strom versorgen 
solange kein Sender angeschlossen ist auch alles unproblematisch :-D

von Phasenschieber S. (Gast)


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Samuel B. schrieb:
> Samuel.....

Goggle kaputt?

Udo schrieb:
> Wie groß ist die Antenne, abgestrahlte HF-Leistung, abgestrahlte
> Frequenz, oder ist dies eine reine Empfangsantenne, wenn ja für was,...

Wenn du nicht weißt worum es geht, warum antwortest du dann?

Cyblord -. schrieb:
> Wichtig sind eher die mechanischen Abmessungen und örtliche
> Bauvorschriften.

uiii...LoRaWan benutzt in Europa das Frequenzband von 433,05 bis 434,79 
MHz (ISM-Band Region 1) und von 863 bis 870 MHz.

Dafür eine Baugenehmigung  🤦‍♂️

von Innere Einsicht (Gast)


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No Y. schrieb:
> Antenne darfst du aufstellen und auch mit strom versorgen
> solange kein Sender angeschlossen ist auch alles unproblematisch :-D

Nein.
auch als reine RX-Antenne oder fahnenmast gibt es die Probleme des 
Blitzschutzes und der Befestigung die der Windlast entspricht und das 
Dach nicht schädigt.

Die Bauordnungen sind nach Bundesländern ggf verschiedenen, also kann 
keine allgemeine Aussage gegeben werden. Die Grenzhöhe bis zu der ein 
Mast genehmigungsfrei ist, beträgt meist 10m, was genehmigungsfrei ist, 
muss aber nicht anzeifegrei sein. Und natürlci spielt auch der Abstand 
zu freileitungen etc. rein. Gut waäre auch mal bei der 
Gebäudeversicherung nachzufragen, die nutzen gern jedes Schlupfloch um 
aus dem Regressfall zu kommen.

Dachboden wie empfohlen ist da mit Abstand die beste variante, weil da 
viele Aufflagen (max. Masthöhe, etc. pp) quasi en passant erfüllt sind.

von Phasenschieber S. (Gast)


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ei...ei...ei.. welch ein Bullshit.

Da die 433MHz nur unidirektional benutzt werden darf, benutzt man in 
Europa die Frequenzen 868 MHz und alternativ 2,4 GHz wo bidirektionale 
Kommunikation erlaubt ist.
Wie groß solche Antennen sind, sollte eigentlich jeder wissen, der hier 
in diesem Forum zugange ist.

von Percy N. (vox_bovi)


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Innere Einsicht schrieb:
> Gut waäre auch mal bei der Gebäudeversicherung nachzufragen, die nutzen
> gern jedes Schlupfloch um aus dem Regressfall zu kommen.

Im Gegenteil: Versicherer lieben Regresse.

von Innere Einsicht (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Wie groß solche Antennen sind, sollte eigentlich jeder wissen, der hier
> in diesem Forum zugange ist.

Eben, eine solche systeminherente Größenspezifikation gibt es nicht, 
insbesonders nicht für den Mast.

Insofern ist es völlig berechtigt den TO daran zu erinnern, das seinem 
potentiellen Antennengrößenwahn rechtliche und physikalische Grenzen 
gesetzt sind. Und jede Antenne ein honeypot für flashes ist ;-)

Beitrag #6662339 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Innere Einsicht (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Innere Einsicht schrieb:
>> Gut waäre auch mal bei der Gebäudeversicherung nachzufragen, die nutzen
>> gern jedes Schlupfloch um aus dem Regressfall zu kommen.
>
> Im Gegenteil: Versicherer lieben Regresse.

Stimmt, Versicherer lieben es bei Schadensfällen im/am Gebäude die 
Zahlung einem Anderen aufzubürden, beispielsweise den 
Antennen-Errichter/Betreiber. Deshalb kümmert sich ein ambitionierter 
Funkamateur rechtzeitig um eine (Haftpflicht)-Versicherung für seine 
Antennenanlage.

von Wolfgang (Gast)


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Udo schrieb:
> Wie groß ist die Antenne, abgestrahlte HF-Leistung, abgestrahlte
> Frequenz, oder ist dies eine reine Empfangsantenne, wenn ja für was,...

LoRaWAN mit einer reiner Empfangsantenne ist selten sinnvoll.

Phasenschieber S. schrieb:
> Da die 433MHz nur unidirektional benutzt werden darf, benutzt man in
> Europa die Frequenzen 868 MHz und alternativ 2,4 GHz wo bidirektionale
> Kommunikation erlaubt ist.

Das erklär mal bitte (mit Quellenangabe)

von SAMstag (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Da die 433MHz nur unidirektional benutzt werden darf

Was, ich darf nur senden aber nichts empfangen - bzw umgekehrt?

von Phasenschieber S. (Gast)


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Wolfgang schrieb:
> Das erklär mal bitte (mit Quellenangabe)

Ich weiß jetzt nicht, ob du es weißt, ich sag´s dir einfach mal: Ich 
kommuniziere nicht mit anonymen Rufern hinterm Zaun.

Beitrag #6662438 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Ralph B. (rberres)


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Bei Antennenanlagen auf dem Dach ist die VDE 0855 Teil 1/7.71
mechanische und elektrische Sicherheit zu beachten.

Diese gilt für eine gesamte Länge des Mastes von maximal 6m.
Das maximal zulässige Biegemoment an der obersten Einspannstelle des 
Mastes darf 165kpm nicht überschreiten. Der Mast muss mit mindestens 
16mm² Querschnitt starke Kupferleitung geerdet werden.

Was Sendeantennen betrifft, ist alles was in der Summe ab 10Watt IRP 
beträgt eine Standortbescheinigung zu beantragen.

Das war jetzt nur das gröbste.

Es gibt noch ein paar Vorschriften die z.B. besagt, das ein abknickender 
Antennenmast keinesfalls eine Freileitung berühren darf.

Also ich würde mich an deiner Stelle vorher mit einen Elektriker oder 
Radiofernsehtechniker beraten. Solche Firmen bauen schließlich solche 
Antennen und kennen auch die VDE Vorschriften.

Unter Dach ist einfacher zu handhaben, aber nicht so effektiv.

Ralph Berres

von Samuel B. (bamubel)


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Herzlichen Dank für eure Antworten <3

Eine wichtige Info die ich wohl vergessen hatte: Was größe der Antenne 
und Installation angeht, ob und was da rechtens ist, da kümmert sich der 
Installateur drum.

Ich muss an dieser Stelle nur wissen, ob ich damit auch SENDEN darf.
Leider weiß ich nicht in welchen Maßeinheiten ich das am besten angebe 
und was in meinem ersten Post noch fehlt, damit ihr das bestimmen könnt 
xD

Ich hab davon wirklich absolut ZERO ahnung.

"- LoRaWAN, 3 dBi Antenne, 12V Power Supply"

Das sind die einzigen Angaben die ich habe.

Ich bin auch zu Planlos in dem ganzen um mir da was zusammen zu googlen, 
da ich nicht mal den Unterschied zwischen Watt und Volt benennen könnte.

Wenn ihr mir also anhand dieser Angaben sagen könnt, ob das SENDEN mit 
dieser Antenne (unabhängig von ihrer Installation) legal ist, wäre das 
super geil.

Nochmal vielen Dank  ; )

von Helmut -. (dc3yc)


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Samuel B. schrieb:
> "- LoRaWAN, 3 dBi Antenne, 12V Power Supply"

Wenn das Gerät, das an der Antenne dranhängt, ein CE-Zeichen hat, darf 
das Gerät senden. Was willst du mit der Stummelantenne denn machen? Und 
wofür sind die 12V. Die braucht eine Antenne normalerweise nicht.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Helmut -. schrieb:
> Wenn das Gerät, das an der Antenne dranhängt, ein CE-Zeichen hat, darf
> das Gerät senden.

Oh weh....

@SamuelB,
lies dich hier mal durch:
https://www.elektronik-kompendium.de/sites/kom/2203171.htm
auch
https://www.elektronik-kompendium.de/sites/kom/2207181.htm

von eric (Gast)


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Ralph B. schrieb:
> ...Radiofernsehtechniker beraten.
> Solche Firmen bauen schließlich solche
> Antennen und kennen auch die VDE Vorschriften.

Na, da sieht die Praxis aber anders aus.
Satellitenschüsseln auf dem Dach sind fast NIE geerdet.

von Wolfgang (Gast)


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Ralph B. schrieb:
> Bei Antennenanlagen auf dem Dach ist die VDE 0855 Teil 1/7.71
> mechanische und elektrische Sicherheit zu beachten.
>
> Diese gilt für eine gesamte Länge des Mastes von maximal 6m.
> Das maximal zulässige Biegemoment an der obersten Einspannstelle des
> Mastes darf 165kpm nicht überschreiten.

Die leben wohl vollständig hinterm Mond.

Zitat: "Das Kilopond ist per Gesetz seit 1. Januar 1978 in Deutschland 
für die Angabe der Kraft unzulässig".
https://de.wikipedia.org/wiki/Kilopond

von Dreher (Gast)


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Samuel B. schrieb:
> Hallo ihr Lieben,
>
>
> Alles was ich wissen muss ist: Darf ich eine Antenne bei mir auf dem
> Dach aufstellen, die folgende Parameter hat:
> - LoRaWAN, 3 dBi Antenne, 12V Power Supply
>
Zeig mal her.

von Percy N. (vox_bovi)


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Wolfgang schrieb:
> Zitat: "Das Kilopond ist per Gesetz seit 1. Januar 1978 in Deutschland
> für die Angabe der Kraft unzulässig".

Ja, das ist frech, dass die das im Juli 1971 nicht beachtet haben.

von Wolfgang (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Ja, das ist frech, dass die das im Juli 1971 nicht beachtet haben.

Die VDE 0855 Teil 1/7.71 ist völlig veraltet, also kein Grund die hier 
in diesem Zusammenhang zu zitieren.

Gültig ist die DIN EN 60728-11 VDE 0855-1:2017-10 und da wird es 
hoffentlich angepasst sein, nur für den Normalverbraucher dank VDE nicht 
mal eben nachzulesen.

von Wolfgang (Gast)


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Wolfgang schrieb:
> Gültig ist ...

wohl auch schon wieder nicht mehr - wird nur noch zum 
"Freudschaftspreis" verkauft.

https://www.vde-verlag.de/normen/0800431/din-en-60728-11-vde-0855-1-2017-10.html

Abgelöst ist sie durch die DIN EN 60728-11 VDE 0855-1:2019-02

https://www.vde-verlag.de/normen/0800537/din-en-60728-11-vde-0855-1-2019-02.html

von Volker M. (Gast)


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Samuel B. schrieb:
> - LoRaWAN, 3 dBi Antenne

Das sollte kein Problem sein.

Von der Baugröße ist eine 3dBi Antenne für 868 MHz nur "eine Handvoll 
Antenne".

Und der Verlust durch die Antennenleitung zum Dach wird auch größer sein 
als der kleine Antennengewinn, insoweit ist die tatsächlich abgestrahlte 
Leistung weiterhin legal.

Viel Erfolg!
Volker

von Ralph B. (rberres)


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Wolfgang schrieb:
> https://www.vde-verlag.de/normen/0800537/din-en-60728-11-vde-0855-1-2019-02.html
Dies ist aber keine EN Norm über Antennen sondern über Kabelnetz.

Da diese Normen für den Hobbyisten ohnehin nicht zugänglich sind, bleibt 
dem TO nur übrig sich von einen Betrieb beraten zu lassen, der auch 
Zugang zu diesen Normen hat, oder dessen Inhalt er zumindestens kennt, 
was er ja auch getan hat. Siehe

Samuel B. schrieb:
> Eine wichtige Info die ich wohl vergessen hatte: Was größe der Antenne
> und Installation angeht, ob und was da rechtens ist, da kümmert sich der
> Installateur drum.

eric schrieb:
> Na, da sieht die Praxis aber anders aus.
> Satellitenschüsseln auf dem Dach sind fast NIE geerdet.

Mag sein das es in der Praxis anders aussieht. Ich würde als 
Auftraggeber darauf bestehen, die Schüssel zu erden, und wenn der 
Betrieb es nicht machen will, um eine Begründung bitten, und das dann 
von der Handwerkskammer klären lassen, ob das rechtens ist. Zumindestens 
hat man dann was schriftliches offizielles in der Hand , falls der Blitz 
doch mal einschlägt und die Versicherung nicht zahlen will.
Oft gibt die Tatsache, das die Erdung schnell den finanziellen Betrag 
der eigentliche Antenneninstallation überschreitet, den Ausschlag, sie 
sogar auf Wunsch des Kunden, nicht zu erden.

Samuel B. schrieb:
> Ich muss an dieser Stelle nur wissen, ob ich damit auch SENDEN darf.
> Leider weiß ich nicht in welchen Maßeinheiten ich das am besten angebe
> und was in meinem ersten Post noch fehlt, damit ihr das bestimmen könnt
> xD

Du darfst dein Gerät, welches ein CE Zeichen trägt, so wie es geliefert 
wird einsetzen. Der Hersteller ist dafür verantwortlich das die für 
diese Betriebsart maximal zulässige Sendeleistung nicht überschritten 
wird.

Der Hersteller wird in seiner Betriebsanleitung sich auch zu der 
angeschlossenen Antenne äußern, z.B. welche Art von Antenne zulässig 
ist, bzw welcher Antennengewinn maximal zulässig ist.

Ausschlaggebend ist letztendlich die effektive Strahlungsleistung 
bezogen auf einen isotropen Strahler ( den es nur in der Theorie gibt ).

Diese Leistung wird in dbm oder Miliwatt angegeben und ist vom 
Gesetzgeber exakt für diese Betriebsart und Frequenz vorgegeben.

Die effektive Strahlungsleistung errechnet sich wie folgt in dbm.

Ausgangsleistung des Senders in dbm + Antennengewinn in db - 
Kabeldämpfung in db.

Die Kabeldämpfung hängt von dem Kabeltyp und der Kabellänge ab und ist 
vom Kabelhersteller zu erfahren.

Ob man sich als Anwender exakt an die Bestimmungen hält ist eine andere 
Sache. Wo kein Kläger da kein Richter.

Ralph Berres

von Percy N. (vox_bovi)


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Wolfgang schrieb:
> Die VDE 0855 Teil 1/7.71 ist völlig veraltet, also kein Grund die hier
> in diesem Zusammenhang zu zitieren.

Siehst Du, genau das hättest Du rügen können, statt dem Verein 
vorzuwerfen, man lebe hinter dem Mond.

Ralph B. schrieb:
> Da diese Normen für den Hobbyisten ohnehin nicht zugänglich sind,

Wieso das denn? An so ziemlich jeder technischen Uni oder FHS gibt es 
eine Bibliothek, in der zumeist auch Normen für jedermann einsehbar 
sind.

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