Forum: HF, Funk und Felder Amateurfunkprüfungen bei der BNetzA in 2021


von funker1 (Gast)


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Hallo!

Gibt es schon erste Informationen, wann wieder Amateurfunkprüfungen 
durch die BNetzA abgenommen werden?

Beim Flugfunk werden diese ja, unter relativ strengen Vorgaben, wieder 
durchgeführt.

Danke!

von tested ham (Gast)


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Am ehesten gibt es die Info bei der Behörde selbst.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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funker1 schrieb:

> Gibt es schon erste Informationen, wann wieder Amateurfunkprüfungen
> durch die BNetzA abgenommen werden?

Nicht durch die Bundesnetzagentur sondern im DARC-intern hat ein 
Bekannter vor ca. 8 Wochen seine Prüfung gemacht.
Also mal beim DARC, vielleicht eher beim lokalen Distrikt als beim 
Bundesvorstand, nachfragen, welche Möglichkeiten derzeit bestehen die 
Prüfung abzulegen. https://www.darc.de/der-club/distrikte/

Ansonsten läuft alles noch unter Coronabedingungen, was Veranstaltungen 
in Vereins-Funkräumen etc. betrifft.

von Marek N. (Gast)


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Seit wann darf der DARC hoheitliche Aufgaben wahrnehmen????

von funker1 (Gast)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Nicht durch die Bundesnetzagentur sondern im DARC-intern hat ein
> Bekannter vor ca. 8 Wochen seine Prüfung gemacht.
> Also mal beim DARC, vielleicht eher beim lokalen Distrikt als beim
> Bundesvorstand, nachfragen, welche Möglichkeiten derzeit bestehen die
> Prüfung abzulegen. https://www.darc.de/der-club/distrikte/

Das wär mir neu? Der DARC hat auf eine Anfrage vor einigen Wochen diese 
Möglichkeit nicht erwähnt.

Bisher war die einzige Möglichkeit, über die ARRL die amerikanische 
"Extra" abzulegen und dann bei der BNETZA umwandeln zu lassen.

von Marek N. (Gast)


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So ist es!

Im aktuellen Funktelegramm (5/21) ist sogar zu lesen, dass der DARC 
seitens AJW-Referat und von diversen Ausbildern angesprochen wurde, da 
diese bereits prüfungsreife Anwärter in der Pipeline haben aber nicht 
geprüft werden können.
Der DARC hat es unterlassen dieses Anliegen an die Bundesnetzagentur 
weiterzutragen.
Statt dessen hat sich dann der RTA dazu erbarmt, bei der BNetzA 
anzufragen, Online-Prüfungen anzubieten.

von funker1 (Gast)


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Sehr schade.

Ich hätte vom DARC erwartet, das er hier verwaltungsrechtlich nachhilft.

Prüfungen fliegerischer Natur wurden von der Regierung (oder 
Verwaltungsapperat?) explizit als Ausnahme genannt. Hier hätte man den 
Hebel ansetzen können.

Ein passendes Hygienekonzept hat die BNetzA schon seit ziemlich langer 
Zeit. Das wäre kein Gegenargument mehr. Als ich letzten November die 
E-Prüfung abgelegt hatte, war das alles kein Problem.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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funker1 schrieb:
> Fpgakuechle K. schrieb:
>> Nicht durch die Bundesnetzagentur sondern im DARC-intern hat ein
>> Bekannter vor ca. 8 Wochen seine Prüfung gemacht.
>> Also mal beim DARC, vielleicht eher beim lokalen Distrikt als beim
>> Bundesvorstand, nachfragen, welche Möglichkeiten derzeit bestehen die
>> Prüfung abzulegen. https://www.darc.de/der-club/distrikte/
>
> Das wär mir neu? Der DARC hat auf eine Anfrage vor einigen Wochen diese
> Möglichkeit nicht erwähnt.

Ist ja auch keine eigene Möglichkeit für die Allgemeinheit, sondern hat 
sich meines Wissens daraus ergeben, das der Geprüfte eine 
IT-Administrative Funktion beim DARC aufnahm und dazu die 
'Mitgliedschaft bei den Funkamateuren' 'Impressumstechnisch' 
erforderlich wurde. Also wurde die Prüfung anhand der öffentlich 
zugänglich Prüfungsfragen und -ordnung abgehalten und das Ergebnis an 
die entsprechenden Stellen weitergeleitet.

Wie bereits geschrieben, einfach mal bei der Distriktleitung nachfragen.

von Marek N. (Gast)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Ist ja auch keine eigene Möglichkeit für die Allgemeinheit, sondern hat
> sich meines Wissens daraus ergeben, das der Geprüfte eine
> IT-Administrative Funktion beim DARC aufnahm und dazu die
> 'Mitgliedschaft bei den Funkamateuren' 'Impressumstechnisch'
> erforderlich wurde. Also wurde die Prüfung anhand der öffentlich
> zugänglich Prüfungsfragen und -ordnung abgehalten und das Ergebnis an
> die entsprechenden Stellen weitergeleitet.

LOL! Soviel zum Thema 'Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und 
Gemeinnützigkeit'

Jaja... "Hier, wenn du mal flux in den DARC eintrittst, dann sorgen wir 
dafür, dass du die Prüfung ablegen darfst. Und wenn du noch mal nen 
Hunni extra überweist, dann leiten wir auch das richtige Ergebnis 
weiter."

LOL! Toller Verein. Nicht.

von Marek N. (Gast)


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Übrigens: In keiner einzigen Funktion des DARC-Apparates ist es 
erforderlich, ein Rufzeichen innezuhaben.
Es schadet für viele Aufgaben nicht, das Wissen auf Prüfungsniveu zu 
haben, aber eine Zwang zur "Zulassung zur Teilnahme am 
Amateurfunkdienst" (vulgo: Lizenz) gibt es nicht. Wäre auch 
arbeitsrechtlich gar nicht durchsetzbar.

von SWL-Funker (Gast)


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Fpgakuechle K. schrieb:

> Nicht durch die Bundesnetzagentur sondern im DARC-intern hat ein
> Bekannter vor ca. 8 Wochen seine Prüfung gemacht.

Das geht! Ging übrigens schon vor Jahren! Man bekommt dann aber nur ein 
DE-Rufzeichen! Hat nix mit BNetzA zu tun!

von Fpgakuechle K. (Gast)


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> Jaja... "Hier, wenn du mal flux in den DARC eintrittst, dann sorgen wir
> dafür, dass du die Prüfung ablegen darfst. Und wenn du noch mal nen
> Hunni extra überweist, dann leiten wir auch das richtige Ergebnis
> weiter."

Nein, so lief das nicht ab, die Person hat schon Monate für die Prüfung 
gelernt, es wurden die selben Prüfungsfragen verwendet, wie für jeden 
anderen auch. Und die Corona-Regeln sind so formuliert, das wichtige 
(system-relevante) Tätigkeiten nicht behindert werden. 
Gleichberechtigung heisst eben nicht Gleichmacherei.

> Das geht! Ging übrigens schon vor Jahren! Man bekommt dann aber nur ein
> DE-Rufzeichen! Hat nix mit BNetzA zu tun!

Hm, verteilt nicht die Bundesnetzagentur die Rufzeichen?

Jedenfalls ist die Agentur nicht der einzige Prüfer:

(2)  Die  Vorsitzenden  und  die  Beisitzer  der  Prüfungsaus-schüsse 
(Prüfer)  werden  vom  Präsidenten  der  Regulie-rungsbehörde  bestellt; 
sie  müssen  nicht  Angehörige  der  Regulierungsbehörde  sein.  ...

(3) Zum Prüfer kann bestellt werden, wer 1.  volljährig  und  2. 
Inhaber  eines  Amateurfunkzeugnisses  der  Zeugnis-klasse A oder im 
Besitz eines mindestens gleichwerti-gen berufsqualifizierenden 
Abschlusses ist. ...

aus: 
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/Fragenkatalog/BetriebVorschriftFragKlAuEId7830pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=7

von SWL-Funker (Gast)


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Fpgakuechle K. schrieb:

>> Das geht! Ging übrigens schon vor Jahren! Man bekommt dann aber nur ein
>> DE-Rufzeichen! Hat nix mit BNetzA zu tun!
>
> Hm, verteilt nicht die Bundesnetzagentur die Rufzeichen?

DE ist kein Rufzeichen den die BNetzA vergibt, daher macht der DARC sich 
den Spaß daraus den SWLs ein DE-Rufzeichen zuzuteilen und dafür Geld zu 
kassieren!

von Fpgakuechle K. (Gast)


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SWL-Funker schrieb:
> Fpgakuechle K. schrieb:
>
>>> Das geht! Ging übrigens schon vor Jahren! Man bekommt dann aber nur ein
>>> DE-Rufzeichen! Hat nix mit BNetzA zu tun!
>>
>> Hm, verteilt nicht die Bundesnetzagentur die Rufzeichen?
>
> DE ist kein Rufzeichen den die BNetzA vergibt, daher macht der DARC sich
> den Spaß daraus den SWLs ein DE-Rufzeichen zuzuteilen und dafür Geld zu
> kassieren!

So wie ich das sehe, ist diese Kurzwellenhörrenummer (SWL-Kennnummer) 
kein Call-sign, also Rufzeichen, sondern lediglich ein Kennzeichen. Den 
Unterschied zwischen beiden sollte man eignelich kennen, bevor man sich 
für die Lizenzprüfung anmeldet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Amateurfunkrufzeichen

Dafür gibt es wohl auch Kurse/Prüfungen (DE-Prüfung), deren Niveau aber 
deutlich unter der Lizenprüfung für Klasse E liegt.

https://www.darc.de/fileadmin/filemounts/gs/qsl/SWL-Info.pdf
--
Im Distrikt B (Franken) wurde die letzte Amateurfunk-Prüfung im November 
20 verzeichnet, also ist dort die Corona-Lücke garnicht so groß: 
https://www.darc.de/der-club/distrikte/b/afu-ausbildung/

von Holger D. (hodoe)


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Marek N. schrieb:
> Im aktuellen Funktelegramm (5/21) ist sogar zu lesen, dass der DARC
> seitens AJW-Referat und von diversen Ausbildern angesprochen wurde, da
> diese bereits prüfungsreife Anwärter in der Pipeline haben aber nicht
> geprüft werden können.
> Der DARC hat es unterlassen dieses Anliegen an die Bundesnetzagentur
> weiterzutragen.

Ja ja, was willst Du eigentlich? Das FT als Referenz zu nennen ist 
absurd. Im FT arbeiten sich seit einigen Jahrzehnten krankhaft am DARC 
ab. Und außer viel Papierverschwendung ist da noch nie was bei 
rumgekommen. Wie bei kleinen Kindern im Sandkasten ...

: Bearbeitet durch User
von funker1 (Gast)


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Es gibt wohl Neuigkeiten vom DARC.

Kann jemand das Vorstandsschreiben bzw. die Antwort der BNetzA bezüglich 
der Prüfungen bitte zusammenfassen?

von Frank D. (Gast)


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Es werden wieder erste Prüfungstermine angeboten: 
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Amateurfunk/_functions/faq_Amateurfunk-table.html

> Auf Basis der derzeit geltenden Bestimmungen zum Schutz vor Neuinfizierungen 
kann für einzelne Prüfungsstandorte der Prüfungsbetrieb mit verminderter Anzahl an 
Teilnehmer je Termin wiederaufgenommen werden.
> Für andere Standorte besteht aktuell noch Klärungsbedarf.

Quelle: www.darc.de

von FrequenzNutzerKlasseA (Gast)


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Interessant, als Klasse A zahlender Frequenznutzer ist das hier!
http://www.afug-info.de/US-Rufzeichen/

Ich musste schon x100€ an die BNetzA zahlen und werde daher zukünftig 
ein US Kennzeichen anstreben.

von Frank D. (Gast)


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FrequenzNutzerKlasseA schrieb:
> Ich musste schon x100€ an die BNetzA zahlen und werde daher zukünftig
> ein US Kennzeichen anstreben.

Nun, die Prüfungsgebühren für die US-Lizenz sind wirklich 
taschengeldfreundlich, keine Frage. Fachlich sowieso eine Bereicherung.

Aber darf man in DL denn dauerhaft Betrieb mit einem K-Rufzeichen 
machen?
Schaut man nämlich in die Rufzeichenliste [1], so entdeckt man auf der 
ersten Seite im extra dafür reservierten DA-Block [2] tatsächlich etwa 
30 "Angehörige der Gaststreitkräfte".
Zumal die Umschreibung der US-Lizenz sicher auch was kostet. Das wird 
wohl keiner aus Spaß machen.

Aber wenn man möglichst schnell ein Rufzeichen erlangen will, dann ist 
wohl der Weg über die Online-Prüfung zur US-Lizenz und dann hier 
umschreiben lassen wohl gerechtfertigt.


[1] 
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/Rufzeichenliste/Rufzeichenliste_AFU.html
[2] 
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/Vfg122005ge228ndertdurcId1833pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4

von DM1UNLIS (Gast)


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Als DM1UNLIS geht mir das alles am Allerwertesten vorbei.

von MaWin (Gast)


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Gibt es diesen verstaubten Quatsch immer noch?

von aggg (Gast)


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Frank D. schrieb:
> Aber darf man in DL denn dauerhaft Betrieb mit einem K-Rufzeichen
> machen?

Nein.

von Frank D. (Gast)


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Also müssen Sie umschreiben lassen.

von Tilo R. (joey5337) Benutzerseite


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von funker1 (Gast)


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Mein Prüfungstermin wurde schon bestätigt. Endlich dieses Kapitel 
abhaken.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Marek N. schrieb:
> Übrigens: In keiner einzigen Funktion des DARC-Apparates ist es
> erforderlich, ein Rufzeichen innezuhaben.

Nur, um das zu korrigieren: Marek, da irrst du.

"Die Mitglieder der Vorstände müssen eine Zulassung zur Teilnahme am 
Amateurfunkdienst bzw. eine Amateurfunkgenehmigung nach dem Gesetz über 
den Amateurfunk besitzen. Ausnahmen hiervon können auf Ortsverbandsebene 
durch den Distriktsvorsitzenden zugelassen werden. Sie müssen ferner 
volljährig sein."

Mit Arbeitsrecht hat das übrigens rein gar nichts zu tun, denn die 
Vorstände sind keine Angestellten des Vereins.

Aber schön, dass es da endlich weiter geht. Und ja, ich wäre auch sehr 
dafür, dass die Verbände die Prüfungen selbst abhalten können, denn das 
würde insbesondere die Kosten für die Prüflinge deutlich reduzieren 
helfen.

: Bearbeitet durch Moderator
von Schwarzer H. (Gast)


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Jörg W. schrieb:

> würde insbesondere die Kosten für die Prüflinge deutlich reduzieren

Hörst Du nicht die Glocken?

von funker1 (Gast)


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Schwarzer H. schrieb:
> Hörst Du nicht die Glocken?

Ich hab sie nicht gehört.

80€ für die Prüfungsanmeldung gelatzt.

von Julian (Gast)


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Holger D. schrieb:
> Marek N. schrieb:
>> Im aktuellen Funktelegramm (5/21) ist sogar zu lesen, dass der DARC
>> seitens AJW-Referat und von diversen Ausbildern angesprochen wurde, da
>> diese bereits prüfungsreife Anwärter in der Pipeline haben aber nicht
>> geprüft werden können.
>> Der DARC hat es unterlassen dieses Anliegen an die Bundesnetzagentur
>> weiterzutragen.
>
> Ja ja, was willst Du eigentlich? Das FT als Referenz zu nennen ist
> absurd. Im FT arbeiten sich seit einigen Jahrzehnten krankhaft am DARC
> ab. Und außer viel Papierverschwendung ist da noch nie was bei
> rumgekommen. Wie bei kleinen Kindern im Sandkasten ...


Bist wohl DARC-Funktionär? LOL

Ohne FT wäre so mancher DARC-Skandal nicht öffentlich geworden.
Klar, dass DAS gewissen Leuten nicht gefallen kann.

von Marek N. (Gast)


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Ich habe beim DARC Hausverbot!

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