Forum: Offtopic Nach Gebrauchtwagenkauf erstmal zum TÜV?


von Mampf F. (mampf) Benutzerseite


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Guten Morgen,

was denkt ihr, sollte man mit einem gerade erst gekauften Gebrauchtwagen 
erstmal zum TÜV fahren?

Das Auto wäre erst nach der Beweislastumkehr (in 7 Monaten) fällig ... 
Sollte man alternativ nicht sofort zum TÜV, sondern den TÜV nur um einen 
Monat vorziehen, sodass er noch in den ersten 6 Monaten nach Kauf liegt?

Viele Grüße,
Mampf

von Matthias S. (dachs)


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Eigentlich VOR dem Kauf, z.B. während der Probefahrt.

Matthias

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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was erhoffst du dir vom "verzögerten" TÜV bzw dieser 6 oder 7 Monats 
Geschichte?

Die "Beweislstumkehr beim Gebrauchtwagenkauf" betrifft ja eher 
Schäden/Probleme, welche nicht offensichtlich sind (z.B. eine halbtote 
Kupplung). Wenn dir der Verkäufer einen Wagen mit abgenudelten Reifen 
oder verschlissenen Bremsbelägen verkauft, dann glaube ich nicht, das 
das noch unter "Beweislastumkehr" fällt, wenn du das nach 5 Monaten 
reklamierst.

Man kann vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens einen Besuchstermin beim TÜV 
[*]vereinbaren. Google nach "TÜV Ankaufuntersuchung". Dabei werden 
zweckmäßige Hinweise gegeben, welche manchmal sogar über die reine 
TÜV-Prüfung hinaus gehen.

[*] es gibt ja neben TÜV noch andere Anbieter, welche Prüfplaketten 
erteilen z.B. (Dekra, KÜS, GTU), bzw. "beauftragte Werkstätten wie z.B. 
ATU etc.
Ob diese ähnliche Services anbieten wie der TÜV weiss ich nicht, 
müsstest du mal nachfragen.

: Bearbeitet durch User
von Troll A. (trollator)


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Gültigen TÜV würde ich nicht "herschenken".
Die meisten Prüfstellen bieten aber einene Gebrauchtwagencheck an, bei 
dem der technische Zustand des Fahrzeugs geprüft wird. Im Zweifel würde 
ich dazu einen Termin vereinbaren.

von Matthias S. (Firma: matzetronics) (mschoeldgen)


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Bei vielen Autos gibt es bekannte Schwachstellen, die man bei der ersten 
Ansicht des Wagens selbst überprüfen kann, wenn man sich vorher im Netz 
schlau gemacht hat. Besteht das Auto diese erste Prüfung, dann kannst du 
den o.a Gebrauchtwagencheck immer noch machen. Ansonsten kannst du dir 
die Mäuse sparen und dich dem nächsten Auto zuwenden.

Oder du machst es wie ich: Ein Modell kaufen, das du aus dem FF kennst 
und bei jeder entdeckten Macke den Preis runterhandeln. Das Auto billig 
kaufen, die Macken beseitigen und mit den Wagen dann glücklich sein. Das 
klappt bei ahnungslosen Privatverkäufern gut.

: Bearbeitet durch User
von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Ich würde schonmal keinen Gebrauchten ohne frisch-TÜFF kaufen...

Ich kaufe immer nur Gebrauchte btw.

von Udo S. (urschmitt)


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Wegstaben V. schrieb:
> Man kann vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens einen Besuchstermin beim TÜV
> [*]vereinbaren. Google nach "TÜV Ankaufuntersuchung". Dabei werden
> zweckmäßige Hinweise gegeben, welche manchmal sogar über die reine
> TÜV-Prüfung hinaus gehen.

Richtig, und nicht Monate warten, sonst kann es bei einem Mangel schnell 
Streit darum geben er sei erst nach dem Kauf aufgetreten.

Gebrauchtwagenprüfungen bietet auch der ADAC an.
Oder du hast eine Werkstatt deines Vertrauens an die du dich übver den 
kleinen Dienstweg wenden kannst. (eher bei kleinen freie Werkstätten)

von Udo S. (urschmitt)


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Matthias S. schrieb:
> Das klappt bei ahnungslosen Privatverkäufern gut.

Die lassen sich inzwischen immer mehr von "Wirkaufen..." über den Tisch 
ziehen. Ist viel bequemer als sich mit Dutzenden "Letzter Preis" Idioten 
rumzuärgern, vor allem wenn die Samstag morgen um 7 anrufen um dann 
unverschämt gerade mal weniger als die Hälfte des tatsächlichen Werts zu 
bieten.

von Maik .. (basteling)


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Ich kann auch nur dazu Raten, den Wagen unabhängig! untersuchen zu 
lassen.

Ich habe grade aus erster Hand gehört, dass einige ortsansässige 
Kiesplatzhändler nach dem Durchfallen der Prüfung nicht zur eigentlich 
sehr preiswerten TÜV - Nachprüfung erscheinen.

Daraus folgere/mutmaße ich: es wird dann mit dem Mängelbehafteten Auto 
die nächste Prüfstelle einer ggfs. anderen Organisation aufgesucht, die 
hoffentlich weniger Mängel findet. Wahrscheinlich rechnet sich das.

Lustig war die Erzählung von teilweise fehlenden Originallautsprechern, 
Motorschäden nach wenigen km nach Übernahme...

Grade habe ich meinen vor einem halben Jahr beim Fähnchenhändler 
gekauften Wagen auch nach einem halben Jahr erstmalig zur HU gehabt und 
es wurden unerwarteterweise keine ernstzunehmenden Mängel gefunden. Der 
Verkäufer sitzt aber auch in der Nähe und ist der einzige als halbwegs 
seriös einzuschätzende. Und der Wagen wurde vorab mit einem befreundeten 
KFZ Meister und Besitzer des selben Modells auf der Bühne und mit 
Diagnosegerät komplett vorab durchleuchtet.

Nicht zu unterschätzen ist auch die Gefahr von im Ostblock mit hier 
geklauten Ersatzteilen wiederaufgebauten Versicherungstotalschäden die 
aus den USA importiert wurden (Stichwort "salvage title"). Ein 
Riesenproblem bei gebrauchten Oberklassefahrzeugen in der 25.000 Euro 
Preisregion. Wenn die Werksvertretung dann beim Service am Tester 
Seriennummern von gemopsten Steuergeräten scannt - bekommst Du 
vielleicht noch einen Kaffee zum auf die Polizei warten. Das läuft dann 
automatisch.

Viel Glück beim Gebrauchtwagenkauf

von Matthias X. (current_user)


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Keinen frischen TÜV zu haben hat aber einen Vorteil: Man bekommt das 
alte TÜV Protokoll mit dem Kilometerstand von vor einem Jahr. So würde 
es auffallen wenn kurz vorher am Tacho gedreht wurde.
Außerdem ist ein positives TÜV Urteil keine Garantie, dass das Auto 
lange hält. Z.B. eine rasselnde Steuerkette interessiert ihn nicht.

von Mampf F. (mampf) Benutzerseite


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Maik .. schrieb:
> Nicht zu unterschätzen ist auch die Gefahr von im Ostblock mit hier
> geklauten Ersatzteilen wiederaufgebauten Versicherungstotalschäden die
> aus den USA importiert wurden (Stichwort "salvage title"). Ein
> Riesenproblem bei gebrauchten Oberklassefahrzeugen in der 25.000 Euro
> Preisregion. Wenn die Werksvertretung dann beim Service am Tester
> Seriennummern von gemopsten Steuergeräten scannt - bekommst Du
> vielleicht noch einen Kaffee zum auf die Polizei warten. Das läuft dann
> automatisch.

Puh, was für Horror-Stories ... Das kann ich ausschließen, immerhin. Ist 
ein Leasing-Fahrzeug mit einem Alter von 4 Jahren, d.h. auch 
entsprechend Scheckheftgepflegt.

Im Grunde würde ich mir keine großen Sorgen machen, da negative 
technische Überraschungen zu erleben, aber der Besitzer ist trotz 
Leasing nicht gerade pfleglich mit dem Auto umgegangen.

Dementsprechend könnte er auch gefahren sein, was mich etwas beunruhigt.

Ich hätte das Auto gar nicht kaufen sollen oder vor dem Kauf noch 
durchchecken sollen, wie von euch vorgeschlagen.

Nunja, das Kind ist nun in den Brunnen gefallen und ich möchte mich 
zumindest absichern, dass sich da keine größeren (offensichtlichen) 
Probleme verstecken und falls doch, diese reklamieren, bevor man mir 
unterstellen könnte, ich hab es selbst kaputt gemacht - trotz Beweislast 
beim Verkäufer.

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Mampf F. schrieb:
> trotz Beweislast beim Verkäufer.

Nur im ersten halben Jahr, danach beim Käufer.

Trotzdem finde ich Gebrauchtwagenkäufe vernünftig, Neuwagen rechnen sich 
nie. Neuwagen werden aber oft von Rentnern gekauft, die damit pfleglich 
umgehen und alles instandhalten (lassen). Da bekommt man auch ältere 
Modelle im Top-Zustand. Ich habe vor meinem jetztigen Auto einen Benz 
200 D im Alter von 13 Jahren billig bekommen und weitere 18 Jahre 
gefahren. Leider sind dies meist Modelle, die außer Rentner niemand 
brauchen kann (Limousinen). Rentner kaufen dieses Autos, weil sie damit 
nur spazieren fahren. Und das auch nur sehr wenig.

Damit keine Verwirrung wegen meiner früheren Beiträge aufkommt. Auch 
aktuell habe ich einen Benz Bj. 1996 (naürlich wieder ehemaliges 
Rentnerauto), fahre aber inzwischen fast ausschließlich mit dem Fahrrad.

von A. S. (Gast)


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Mampf F. schrieb:
> . Ist ein Leasing-Fahrzeug mit einem Alter von 4 Jahren, d.h. auch
> entsprechend Scheckheftgepflegt.
> Im Grunde würde ich mir keine großen Sorgen machen, da negative
> technische Überraschungen zu erleben, aber der Besitzer ist trotz
> Leasing nicht gerade pfleglich mit dem Auto umgegangen.

Da bringt Dir ein TÜV gar nichts. Im Vorfeld zum Preis drücken (bzw. Zur 
Findung des reellen), ja.

Aber dass z.b. die Bremsscheibe beim Golf verrottet ist, wäre kein 
Mangel des Verkäufers sondern VW-design.

von Ralf X. (ralf0815)


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A. S. schrieb:
> Aber dass z.b. die Bremsscheibe beim Golf verrottet ist, wäre kein
> Mangel des Verkäufers sondern VW-design.

Völlig wurscht, was man von einem Hersteller hält:
Für die Sachmängelhaftung ist der letzte gewerbliche Verkäufer einer 
Ware oder Leistung zuständig.

von A. S. (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Für die Sachmängelhaftung ist der letzte gewerbliche Verkäufer einer
> Ware oder Leistung zuständig.

Genau und die schließt Verschleißteile aus.

von Percy N. (vox_bovi)


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A. S. schrieb:
> Genau und die schließt Verschleißteile aus.

1. Wie kommst Du darauf?
2. Was hat das mit verrotteten Brensscheiben zu tun?

von A. S. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> A. S. schrieb:
>> Genau und die schließt Verschleißteile aus.
>
> 1. Wie kommst Du darauf?
> 2. Was hat das mit verrotteten Brensscheiben zu tun?

Wie bei Reifen braucht ein Wagen mit einem halben Jahr Tüv nur einen 
Mängelfreien Zustand zu haben, der ein gefahrloses Fahren ermöglicht. 
Der Verkäufer muss nicht garantieren, dass das Profil oder die 
Bremsscheibe auch einen Tüv-Termin bestehen, bei dem wesentlich 
strengere Maßstäbe angesetzt werden.

Was anderes wäre es, wenn es mit Tüv-neu verkauft wird.

Natürlich ist der Verkäufer in der Pflicht, wenn das Fahrzeug defekt 
oder nicht gefahrlos betrieben werden kann, weil Verschleißteile 
komplett oder zu weit verschlissen sind.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Ihr liegt da grundsätzlich richtig und die Abgrenzung Mangel oder 
Verschleiß ist nicht immer einfach.

Eine interessante Entscheidungssammlung - zur ersten Orientierung - gibt 
es vom ADAC. Guckst Du hier:

https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/mangel-verschleiss-liste.pdf

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Ergänzung: Sofern der Verkäufer etwa Beschaffenheitsangaben macht (auch 
im Inserat) wie "Motor läuft wie neu", haftet er dafür, auch wenn der 
Motor nach seiner Laufleistung gewöhnlich verschlissen wäre.

Das leuchtet sicher ein.

von René F. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> A. S. schrieb:
>> Genau und die schließt Verschleißteile aus.
>
> 1. Wie kommst Du darauf?
> 2. Was hat das mit verrotteten Brensscheiben zu tun?

Verschleißteile sind nicht grundsätzlich von der Gewährleistung 
ausgeschlossen. Wenn das Verschleißteil allerdings seine typische 
Laufleistung und Alter erreicht hat, ist es eben kein 
Gewährleistungsfall. Kleines Beispiel, erst kürzlich aus der Familie: 
Bruder hat sich einen 10 Jahre alten Gebrauchtwagen mit über 100 000km 
und frischer HU gekauft, nach 3 Monaten reißt der Endschalldämpfer an 
der verrosteten Schweißnaht ab. Händler weist die Gewährleistung ab mit 
der oben genannten Begründung, wir haben zufällig einen Anwalt in der 
Familie, diesen haben wir befragt und er hat uns die Sachlage erläutert 
und uns aktuelle Gerichtsurteile gezeigt, welche dies bestätigen und uns 
gesagt, das es rechtlich keine Chance gibt, das ganze als 
Gewährleistungsfall geltend zu machen. Naja für den Händler war die 
Situation natürlich genauso blöd und er war kulant und hat den Auspuff 
für den Teilepreis getauscht.

Wichtig ist natürlich auf einer Augenhöhe mit dem Händler zu 
kommunizieren, wer schon bei der Besichtigung den Preis drückt wo es nur 
geht und hinterher kommt und mit dem Anwalt etc. droht, kann sich nicht 
darauf einstellen, kulant behandelt zu werden. Wer freundlich, ruhig und 
sachlich auftritt hat es oft deutlich leichter.

Kleine Geschichte weil es dazu passt:
Ich schraube auch selbst ein bisschen (so die üblichen Geschichten wie 
Rad-, Filter- und Ölwechsel, Zündkerzen,  Bremsscheiben und Beläge und 
Kleinigkeiten eben) und habe trotzdem eine kleine Werkstatt an der Hand, 
welche andere Tätigkeiten für mich durchführt (kleines freies Autohaus 
und zertifizierter Karosseriefachbetrieb mit eigener Lackiererei), der 
Meister ist freundlich, die Reparaturkosten (z.B. Schweißarbeiten) sehr 
günstig und er gibt auch gerne mal ein paar Tipps für anstehende 
Reparaturen, er weiß zwar das ich vieles selber mache und er mit Wartung 
nichts bei mir verdienen kann, dafür kalkuliert er eben den Zeitbedarf 
bei Versicherungsschäden etwas großzügiger und ich empfehle ihn in 
meinem Bekanntenkreis weiter. Ich habe ein ruhiges und freundliches 
Auftreten und selbiges bekomme ich zurück, mal schnell den 
Fehlerspeicher auslesen oder Keilriemen spannen möchte er mir nicht 
berechnen, da soll ich lieber seinen Gesellen ein paar Euros ins 
Trinkgeldglas werfen ;)

von Matthias X. (current_user)


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Er betrügt also die Versicherung und arbeitet schwarz;)

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Matthias X. schrieb:
> Keinen frischen TÜV zu haben hat aber einen Vorteil: Man bekommt das
> alte TÜV Protokoll mit dem Kilometerstand von vor einem Jahr. So würde
> es auffallen wenn kurz vorher am Tacho gedreht wurde.

Das überblickt aber auch nur die Zeit
bis zum letzten TÜFF-Bericht zurück.
-und vorher?

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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● Des I. schrieb:
> Das überblickt aber auch nur die Zeit
> bis zum letzten TÜFF-Bericht zurück.
> -und vorher?

Die Zeit davor nicht, es sei denn, der frühere Halter hat messiehaft 
alle aufgehoben. Deshalb sind Scheckhefte interessanter.

Was Matthias X. meinte, ist, dass er mit einem etwas älteren TÜV-Bericht 
immerhin eine Manipulation des Kilometerzählers durch den aktuellen 
Verkäufer  prüfen kann. Es sollte anzunehmen sein, dass Verkäufer den 
Kilometerzähler (erst) kurze Zeit vor dem Verkauf manipulieren. Vorher 
haben sie dazu keinen Anlass und bei professionellen 
Gebrauchtwagenhändlern steht das Fahrzeug normalerweise nicht viele 
Monate.

von Percy N. (vox_bovi)


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A. S. schrieb:
> Natürlich ist der Verkäufer in der Pflicht, wenn das Fahrzeug defekt
> oder nicht gefahrlos betrieben werden kann, weil Verschleißteile
> komplett oder zu weit verschlissen sind.

Dann sowieso, sofern ein fahrbereites Fahrzeug verkauft wurde. Es reicht 
aber schon aus, wenn untypisch hoher Verschleiß vorliegt, der nicht zum 
Alter des Fahrzeuges "passt":
Beim Verbrauchsgüterkauf muss innerhalb der ersten sechs Monate der 
Verkäufer beweisen, dass es sich um gewöhnlichen Verschleiß handelt.

https://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/sachmangel-oder-verschleiss/#:~:text=Kein%20blo%C3%9Fer%20Verschlei%C3%9F%20liegt%20vor,gesetzlichen%20Gew%C3%A4hrleistungsrechte%20geltend%20machen%20kann.

https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html?page=1

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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René F. schrieb:
> Kleines Beispiel, erst kürzlich aus der Familie: Bruder hat sich einen
> 10 Jahre alten Gebrauchtwagen mit über 100 000km und frischer HU
> gekauft, nach 3 Monaten reißt der Endschalldämpfer an der verrosteten
> Schweißnaht ab. Händler weist die Gewährleistung ab mit der oben
> genannten Begründung, wir haben zufällig einen Anwalt in der Familie,
> diesen haben wir befragt und er hat uns die Sachlage erläutert und uns
> aktuelle Gerichtsurteile gezeigt, welche dies bestätigen und uns gesagt,
> das es rechtlich keine Chance gibt, das ganze als Gewährleistungsfall
> geltend zu machen. Naja für den Händler war die Situation natürlich
> genauso blöd und er war kulant und hat den Auspuff für den Teilepreis
> getauscht.

Das kommt mir irgendwie bekannt vor ...

"Die Beklagte ist gewerbliche Gebrauchtwagenhändlerin; die Klägerin ist 
Verbraucherin. Mit schriftlichem Vertrag vom 11. Januar 2014 kaufte die 
Klägerin zu privaten Zwecken von der Beklagten einen bei Vertragsschluss 
über neun Jahre alten, gebrauchten Peugeot 307 CC mit einer Laufleistung 
von 84.820 km zu einem Preis von 5.650 Euro. In dem Vertragstext findet 
sich unter der Rubrik “Sonstige Vereinbarungen” die Aussage “TÜV/AU 
neu”. Die Hauptuntersuchung des Fahrzeugs erfolgte am 14. Januar 2014; 
Beanstandungen ergaben sich dabei nicht. Drei Tage später, am 17. Januar 
2014, fand die Übergabe des Fahrzeugs an die Klägerin statt.

In der Folgezeit beanstandete die Klägerin u.a. eine starke 
Geräuschentwicklung am Auspuff. Im Juli und August 2014 führte die 
Beklagte kostenlos Schweißarbeiten am Auspuff  durch.
.. "

https://jura-online.de/blog/2020/11/05/bgh-verschleis-an-fahrzeugteilen-als-sachmangel/

von Matthias S. (da_user)


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Wie schon angedeutet: den TÜV interessiert bei einer HU die 
Verkehrssicherheit. Es heißt im Bericht auch im Bestfall "nur" "ohne 
festgestellte Mängel" und eben nicht "Mängelfrei". Wenn du nach der HU 
vom Hof des TÜVs fährst und dir geht dabei der Motor drauf, weil kein Öl 
drinnen ist und der Öldrucksensor defekt ist, ändert das nichts an der 
Tatsache, dass der Wagen zum Zeitpunkt der Begutachtung "ohne 
festgestellte Mängel" war. Nachgucken ob genügend Öl drinnen ist, macht 
der Sachverständige im Rahmen einer HU nicht.
Bestenfalls gibts den einen oder anderen Hinweis auf Roststellen die 
evlt. mal kritisch werden könnten, wenn man bei der HU mit dabei ist. Da 
man im Moment aber auch nicht mit in die Halle darf (und eigentlich 
nicht mal unter die Hebebühne) wird das auch schwer.

Was da benötigt wird ist ein Gebrauchtwagencheck. Den aber dann vor 
Autokauf, und u.U. bei jemanden, der dieses Modell auch wirklich kennt.

von René F. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Das kommt mir irgendwie bekannt vor ...

Und jetzt das Urteil, denn so wie du zitiert hast könnte man auf die 
Idee kommen, die Klägerin hätte recht gehabt:

„Das Landgericht hat die Klage dennoch abgewiesen, da es sich bei den 
Rostschäden am Auspuff um normale Verschleißerscheinungen gehandelt 
habe. Die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin blieb ebenfalls 
ohne Erfolg.“

Klar ähnlicher Fall, davon gibt es viele, man kann nicht erwarten, das 
ein 10 Jahre altes Auto komplett mängelfrei ist.

Matthias X. schrieb:
> Er betrügt also die Versicherung und arbeitet schwarz;)

Naja Schwarzarbeit würde ich nicht unterstellen, wenn er so frei ist mir 
eine Dienstleistung nicht in Rechnung zu stellen, weil der Papierkram 
den Aufwand nicht wert ist und ich dann seinen Gesellen ein Trinkgeld 
nach meinen Belieben gebe.

Versicherungsbetrug eher, aber es wäre naiv zu glauben, dass das nicht 
allgemeiner Werkstattalltag ist. Die Versicherung prüft ja auch erst mal 
den Kostenvoranschlag und kennt die üblichen veranschlagten Arbeitswerte 
und Kosten und hat die Möglichkeit einen Gutachter zu beauftragen. Wenn 
meine Werkstatt angeblich 2 Stunden länger braucht aber dafür einen 
deutlich geringeren Stundensatz verlangt ist das der Versicherung auch 
egal, wenn die Kosten insgesamt niedriger sind. Die lokale 
Vertragswerkstatt verlangt 120€ die Stunde, meine Werkstatt verlangt 
60€, da ist es der Versicherung egal ob die Vertragswerkstatt nur 8 
(offiziell) braucht und die freie 10 Stunden angibt. Das beide 
Werkstätten die Arbeiten innerhalb von 7 Stunden schaffen ist den 
Versicherungen durchaus bekannt und in den Versicherungsbeiträgen 
einkalkuliert.

von Percy N. (vox_bovi)


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René F. schrieb:
> Und jetzt das Urteil, denn so wie du zitiert hast könnte man auf die
> Idee kommen, die Klägerin hätte recht gehabt:
> [...]
> Klar ähnlicher Fall, davon gibt es viele, man kann nicht erwarten, das
> ein 10 Jahre altes Auto komplett mängelfrei ist.

Es ging mir um die Koinzidenz kaputter Auspuff und Kulanz.
Der Rest der Geschichte ist eher uninteressant, wenn man die Frage außer 
Acht lässt, ob in der Reparatur ein Anerkenntnis eines Sachmangels 
gesehen werden könnte.

von A. S. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Es reicht aber schon aus, wenn untypisch hoher Verschleiß vorliegt, der
> nicht zum Alter des Fahrzeuges "passt"

Deshalb hatte ich auch extra Golf und Bremsscheibe gewählt, die dort 
regelmäßig verrottet, auch zum ersten TÜV.

von Percy N. (vox_bovi)


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René F. schrieb:
> Das beide Werkstätten die Arbeiten innerhalb von 7 Stunden schaffen ist
> den Versicherungen durchaus bekannt und in den Versicherungsbeiträgen
> einkalkuliert.

Da das exakt null Auswirkung auf den Reparaturpreis und damit den 
Erstattungsbetrag hat, gestaltet sich die Kalkulation besonders 
übersichtlich  ;-)

von René F. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Da das exakt null Auswirkung auf den Reparaturpreis und damit den
> Erstattungsbetrag hat, gestaltet sich die Kalkulation besonders
> übersichtlich  ;-)

Klar wirkt sich das auf den Reparaturpreis aus, wenn ich für die gleiche 
Reparatur weniger zahlen muss, weil die Kalkulation bei mir korrekt ist 
und der Zeitbedarf im Kostenvoranschlag beim Versichungsfall höher 
angesetzt wird.

Ich gebe dir aber recht, dass das nur indirekt in die Kalkulation 
einfließt.

von René F. (Gast)


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Um zur Eingangsfrage zurückzukommen, um was für ein Fahrzeug handelt es 
sich denn eigentlich? Viele Fahrzeuge haben ein online gespeichertes 
digitales Scheckheft und beim Fahrzeughersteller lässt sich dieses auch 
mit der FIN beim Vertragshändler abfragen.

von Jörg P. R. (jrgp_r)


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Melde mich auch mal.
Ich habe im KFZ- Bereich gelernt, bin aber seit ca. 30 Jahren nicht mehr 
darin tätig. Wenn ich für den Bekanntenkreis als "Sachverständiger" mit 
auf Gebrauchtwagenkauf gehe erlebe ich einiges.
Letztens einen Peugeot 206 CC angesehen. Kilometerstand 148000 km laut 
Tacho angegeben.
Bei der Besichtigung festgestellt, dass der Wagen 268000 km gelaufen 
ist. Peugeot hat die gute Eigenart an der B- Säule Fahrertür die 
Inspektionsaufkleber hin zu kleben. Hatte der Verkäufer nicht gewusst 
und ist fies aufgefallen.
Immer auf Schildchen im Motorraum, Säulen und Türen achten. Wie schon 
erwähnt den letzten TÜV- Bericht ansehen falls vorhanden. Auf die Pedale 
achten ob sie "Altersgerecht" verschlissen sind. Sind da relativ neue 
drauf, nach weiteren Hinweise suchen, z.b. Schlüssel stark abgegriffen 
etc.. Einen einfachen OBD Tester zum auslesen leistet gute Dienste. Ihr 
müsst ja nicht gleich wie ich, mit Laptop und Profisoftware aufkreuzen.
Ich hoffe euch einige Hinweise geben zu haben.

von Jemin K. (jkam)


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Die Frage ist so gar nicht zu beantworten. Es kommt darauf an, ob von 
privat unter Gewährleistungsausschluss oder von gewerblich. Bei 
gewerblich ist dann die Frage, ist bei der Firma überhaupt was zu holen? 
Denn sonst produzierst Du nur Anwaltskosten und Gerichtskosten und wenn 
Du dann nach zwei Jahren Dein Urteil hat ist die Firma insolvent und der 
Brudi vom Verkäufer hat plötzlich an gleicher Stelle nen Autohandel.
Wenn Du eine Möhre gekauft hast, sprich mehr als 4 Jahre alt, mehr als 
70.000 gelaufen: Pech gehabt. Geh vor dem Kauf zum Gebrauchtwagencheck 
in Deiner *Vertrauens*werkstatt! Dekra etc. schwankt sehr in der Quali, 
wie ich finde.
Im Prinzip werden sich die Verkäufer immer auf die Hinterbeine stellen 
und nichts zahlen wollen.
Ich hatte bei meiner Möhre Fälle, wo Sachen kaputt gegangen sind, die 
klar Gewährleistung waren, aber das Peugeot Autohaus hat einfach gesagt, 
dass sie es nicht zahlen. Soll ich jetzt für 200 Euro vor Gericht 
ziehen? Recht haben und Recht bekommen!
Das einzige, wo es sich lohnt, nach dem Kauf nochmal detailliert 
draufschauen zu lassen, ist bei hochwertigen Gebrauchten von größeren 
Autohäusern der Mittel- bis Oberklasse. Aber die zicken meist in so 
einem Fall eh nicht rum.

von Matthias S. (da_user)


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Jemin K. schrieb:
> Ich hatte bei meiner Möhre Fälle, wo Sachen kaputt gegangen sind, die
> klar Gewährleistung waren, aber das Peugeot Autohaus hat einfach gesagt,
> dass sie es nicht zahlen. Soll ich jetzt für 200 Euro vor Gericht
> ziehen? Recht haben und Recht bekommen!

Bei mir war das ein wirtschaftlicher Totalschaden kurz vor Ablauf der 
Garantie -Dieselhochdruckpumpe hat Späne im Diesel verteilt. Mind. ein 
Injektor schon defekt.
Der Verkäufer (größeres Autohaus mit Blitz) hat sich ordentlich auf die 
Beine gestellt, wenn er es repariert dann sowieso nicht nicht 
Herstellervorgabe und ich müsste dazu zahlen und bla und was er mir 
alles nachweisen kann.
War dann auch längere Zeit das letzte mal, dass er was von sich hat 
hören lassen. Auf Anwaltsschreiben blieb er ruhig, und auf die Schreiben 
vom Gericht hat er wohl auch nicht reagiert => Versäumnisurteil. 
Gemeldet hat er sich dann an dem Tag, an dem mein Anwalt dann schon ganz 
entnervt gesagt hat: "jetzt lass ich ihm die Geschäftskonten sperren".
Klar, da waren es ein paar tausend €,...

von H-G S. (haenschen)


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Unser Ex-Ex-Auto hatte jährlich einen Defekt in der Automatik oder deren 
Kupplung- es ruckelte dann beim Anfahren. Die ersten Jahre ging das noch 
auf Garantie weil es ein Neuwagenkauf war, aber das Autohaus gab uns nie 
eine schriftliche Bestätigung der Reparatur bzw. wir wussten gar nicht 
was defekt war. Nach 3 Jahren regelmäßiger Reparatur wurde uns mulmig 
und wir kauften woanders ein anderes Auto und gaben unseres in Zahlung.

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