Guten Morgen, was denkt ihr, sollte man mit einem gerade erst gekauften Gebrauchtwagen erstmal zum TÜV fahren? Das Auto wäre erst nach der Beweislastumkehr (in 7 Monaten) fällig ... Sollte man alternativ nicht sofort zum TÜV, sondern den TÜV nur um einen Monat vorziehen, sodass er noch in den ersten 6 Monaten nach Kauf liegt? Viele Grüße, Mampf
Eigentlich VOR dem Kauf, z.B. während der Probefahrt. Matthias
was erhoffst du dir vom "verzögerten" TÜV bzw dieser 6 oder 7 Monats Geschichte? Die "Beweislstumkehr beim Gebrauchtwagenkauf" betrifft ja eher Schäden/Probleme, welche nicht offensichtlich sind (z.B. eine halbtote Kupplung). Wenn dir der Verkäufer einen Wagen mit abgenudelten Reifen oder verschlissenen Bremsbelägen verkauft, dann glaube ich nicht, das das noch unter "Beweislastumkehr" fällt, wenn du das nach 5 Monaten reklamierst. Man kann vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens einen Besuchstermin beim TÜV [*]vereinbaren. Google nach "TÜV Ankaufuntersuchung". Dabei werden zweckmäßige Hinweise gegeben, welche manchmal sogar über die reine TÜV-Prüfung hinaus gehen. [*] es gibt ja neben TÜV noch andere Anbieter, welche Prüfplaketten erteilen z.B. (Dekra, KÜS, GTU), bzw. "beauftragte Werkstätten wie z.B. ATU etc. Ob diese ähnliche Services anbieten wie der TÜV weiss ich nicht, müsstest du mal nachfragen.
:
Bearbeitet durch User
Gültigen TÜV würde ich nicht "herschenken". Die meisten Prüfstellen bieten aber einene Gebrauchtwagencheck an, bei dem der technische Zustand des Fahrzeugs geprüft wird. Im Zweifel würde ich dazu einen Termin vereinbaren.
Bei vielen Autos gibt es bekannte Schwachstellen, die man bei der ersten Ansicht des Wagens selbst überprüfen kann, wenn man sich vorher im Netz schlau gemacht hat. Besteht das Auto diese erste Prüfung, dann kannst du den o.a Gebrauchtwagencheck immer noch machen. Ansonsten kannst du dir die Mäuse sparen und dich dem nächsten Auto zuwenden. Oder du machst es wie ich: Ein Modell kaufen, das du aus dem FF kennst und bei jeder entdeckten Macke den Preis runterhandeln. Das Auto billig kaufen, die Macken beseitigen und mit den Wagen dann glücklich sein. Das klappt bei ahnungslosen Privatverkäufern gut.
:
Bearbeitet durch User
Ich würde schonmal keinen Gebrauchten ohne frisch-TÜFF kaufen... Ich kaufe immer nur Gebrauchte btw.
Wegstaben V. schrieb: > Man kann vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens einen Besuchstermin beim TÜV > [*]vereinbaren. Google nach "TÜV Ankaufuntersuchung". Dabei werden > zweckmäßige Hinweise gegeben, welche manchmal sogar über die reine > TÜV-Prüfung hinaus gehen. Richtig, und nicht Monate warten, sonst kann es bei einem Mangel schnell Streit darum geben er sei erst nach dem Kauf aufgetreten. Gebrauchtwagenprüfungen bietet auch der ADAC an. Oder du hast eine Werkstatt deines Vertrauens an die du dich übver den kleinen Dienstweg wenden kannst. (eher bei kleinen freie Werkstätten)
Matthias S. schrieb: > Das klappt bei ahnungslosen Privatverkäufern gut. Die lassen sich inzwischen immer mehr von "Wirkaufen..." über den Tisch ziehen. Ist viel bequemer als sich mit Dutzenden "Letzter Preis" Idioten rumzuärgern, vor allem wenn die Samstag morgen um 7 anrufen um dann unverschämt gerade mal weniger als die Hälfte des tatsächlichen Werts zu bieten.
Ich kann auch nur dazu Raten, den Wagen unabhängig! untersuchen zu lassen. Ich habe grade aus erster Hand gehört, dass einige ortsansässige Kiesplatzhändler nach dem Durchfallen der Prüfung nicht zur eigentlich sehr preiswerten TÜV - Nachprüfung erscheinen. Daraus folgere/mutmaße ich: es wird dann mit dem Mängelbehafteten Auto die nächste Prüfstelle einer ggfs. anderen Organisation aufgesucht, die hoffentlich weniger Mängel findet. Wahrscheinlich rechnet sich das. Lustig war die Erzählung von teilweise fehlenden Originallautsprechern, Motorschäden nach wenigen km nach Übernahme... Grade habe ich meinen vor einem halben Jahr beim Fähnchenhändler gekauften Wagen auch nach einem halben Jahr erstmalig zur HU gehabt und es wurden unerwarteterweise keine ernstzunehmenden Mängel gefunden. Der Verkäufer sitzt aber auch in der Nähe und ist der einzige als halbwegs seriös einzuschätzende. Und der Wagen wurde vorab mit einem befreundeten KFZ Meister und Besitzer des selben Modells auf der Bühne und mit Diagnosegerät komplett vorab durchleuchtet. Nicht zu unterschätzen ist auch die Gefahr von im Ostblock mit hier geklauten Ersatzteilen wiederaufgebauten Versicherungstotalschäden die aus den USA importiert wurden (Stichwort "salvage title"). Ein Riesenproblem bei gebrauchten Oberklassefahrzeugen in der 25.000 Euro Preisregion. Wenn die Werksvertretung dann beim Service am Tester Seriennummern von gemopsten Steuergeräten scannt - bekommst Du vielleicht noch einen Kaffee zum auf die Polizei warten. Das läuft dann automatisch. Viel Glück beim Gebrauchtwagenkauf
Keinen frischen TÜV zu haben hat aber einen Vorteil: Man bekommt das alte TÜV Protokoll mit dem Kilometerstand von vor einem Jahr. So würde es auffallen wenn kurz vorher am Tacho gedreht wurde. Außerdem ist ein positives TÜV Urteil keine Garantie, dass das Auto lange hält. Z.B. eine rasselnde Steuerkette interessiert ihn nicht.
Maik .. schrieb: > Nicht zu unterschätzen ist auch die Gefahr von im Ostblock mit hier > geklauten Ersatzteilen wiederaufgebauten Versicherungstotalschäden die > aus den USA importiert wurden (Stichwort "salvage title"). Ein > Riesenproblem bei gebrauchten Oberklassefahrzeugen in der 25.000 Euro > Preisregion. Wenn die Werksvertretung dann beim Service am Tester > Seriennummern von gemopsten Steuergeräten scannt - bekommst Du > vielleicht noch einen Kaffee zum auf die Polizei warten. Das läuft dann > automatisch. Puh, was für Horror-Stories ... Das kann ich ausschließen, immerhin. Ist ein Leasing-Fahrzeug mit einem Alter von 4 Jahren, d.h. auch entsprechend Scheckheftgepflegt. Im Grunde würde ich mir keine großen Sorgen machen, da negative technische Überraschungen zu erleben, aber der Besitzer ist trotz Leasing nicht gerade pfleglich mit dem Auto umgegangen. Dementsprechend könnte er auch gefahren sein, was mich etwas beunruhigt. Ich hätte das Auto gar nicht kaufen sollen oder vor dem Kauf noch durchchecken sollen, wie von euch vorgeschlagen. Nunja, das Kind ist nun in den Brunnen gefallen und ich möchte mich zumindest absichern, dass sich da keine größeren (offensichtlichen) Probleme verstecken und falls doch, diese reklamieren, bevor man mir unterstellen könnte, ich hab es selbst kaputt gemacht - trotz Beweislast beim Verkäufer.
:
Bearbeitet durch User
Mampf F. schrieb: > trotz Beweislast beim Verkäufer. Nur im ersten halben Jahr, danach beim Käufer. Trotzdem finde ich Gebrauchtwagenkäufe vernünftig, Neuwagen rechnen sich nie. Neuwagen werden aber oft von Rentnern gekauft, die damit pfleglich umgehen und alles instandhalten (lassen). Da bekommt man auch ältere Modelle im Top-Zustand. Ich habe vor meinem jetztigen Auto einen Benz 200 D im Alter von 13 Jahren billig bekommen und weitere 18 Jahre gefahren. Leider sind dies meist Modelle, die außer Rentner niemand brauchen kann (Limousinen). Rentner kaufen dieses Autos, weil sie damit nur spazieren fahren. Und das auch nur sehr wenig. Damit keine Verwirrung wegen meiner früheren Beiträge aufkommt. Auch aktuell habe ich einen Benz Bj. 1996 (naürlich wieder ehemaliges Rentnerauto), fahre aber inzwischen fast ausschließlich mit dem Fahrrad.
Mampf F. schrieb: > . Ist ein Leasing-Fahrzeug mit einem Alter von 4 Jahren, d.h. auch > entsprechend Scheckheftgepflegt. > Im Grunde würde ich mir keine großen Sorgen machen, da negative > technische Überraschungen zu erleben, aber der Besitzer ist trotz > Leasing nicht gerade pfleglich mit dem Auto umgegangen. Da bringt Dir ein TÜV gar nichts. Im Vorfeld zum Preis drücken (bzw. Zur Findung des reellen), ja. Aber dass z.b. die Bremsscheibe beim Golf verrottet ist, wäre kein Mangel des Verkäufers sondern VW-design.
A. S. schrieb: > Aber dass z.b. die Bremsscheibe beim Golf verrottet ist, wäre kein > Mangel des Verkäufers sondern VW-design. Völlig wurscht, was man von einem Hersteller hält: Für die Sachmängelhaftung ist der letzte gewerbliche Verkäufer einer Ware oder Leistung zuständig.
Ralf X. schrieb: > Für die Sachmängelhaftung ist der letzte gewerbliche Verkäufer einer > Ware oder Leistung zuständig. Genau und die schließt Verschleißteile aus.
A. S. schrieb: > Genau und die schließt Verschleißteile aus. 1. Wie kommst Du darauf? 2. Was hat das mit verrotteten Brensscheiben zu tun?
Percy N. schrieb: > A. S. schrieb: >> Genau und die schließt Verschleißteile aus. > > 1. Wie kommst Du darauf? > 2. Was hat das mit verrotteten Brensscheiben zu tun? Wie bei Reifen braucht ein Wagen mit einem halben Jahr Tüv nur einen Mängelfreien Zustand zu haben, der ein gefahrloses Fahren ermöglicht. Der Verkäufer muss nicht garantieren, dass das Profil oder die Bremsscheibe auch einen Tüv-Termin bestehen, bei dem wesentlich strengere Maßstäbe angesetzt werden. Was anderes wäre es, wenn es mit Tüv-neu verkauft wird. Natürlich ist der Verkäufer in der Pflicht, wenn das Fahrzeug defekt oder nicht gefahrlos betrieben werden kann, weil Verschleißteile komplett oder zu weit verschlissen sind.
Ihr liegt da grundsätzlich richtig und die Abgrenzung Mangel oder Verschleiß ist nicht immer einfach. Eine interessante Entscheidungssammlung - zur ersten Orientierung - gibt es vom ADAC. Guckst Du hier: https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/mangel-verschleiss-liste.pdf
Ergänzung: Sofern der Verkäufer etwa Beschaffenheitsangaben macht (auch im Inserat) wie "Motor läuft wie neu", haftet er dafür, auch wenn der Motor nach seiner Laufleistung gewöhnlich verschlissen wäre. Das leuchtet sicher ein.
Percy N. schrieb: > A. S. schrieb: >> Genau und die schließt Verschleißteile aus. > > 1. Wie kommst Du darauf? > 2. Was hat das mit verrotteten Brensscheiben zu tun? Verschleißteile sind nicht grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen. Wenn das Verschleißteil allerdings seine typische Laufleistung und Alter erreicht hat, ist es eben kein Gewährleistungsfall. Kleines Beispiel, erst kürzlich aus der Familie: Bruder hat sich einen 10 Jahre alten Gebrauchtwagen mit über 100 000km und frischer HU gekauft, nach 3 Monaten reißt der Endschalldämpfer an der verrosteten Schweißnaht ab. Händler weist die Gewährleistung ab mit der oben genannten Begründung, wir haben zufällig einen Anwalt in der Familie, diesen haben wir befragt und er hat uns die Sachlage erläutert und uns aktuelle Gerichtsurteile gezeigt, welche dies bestätigen und uns gesagt, das es rechtlich keine Chance gibt, das ganze als Gewährleistungsfall geltend zu machen. Naja für den Händler war die Situation natürlich genauso blöd und er war kulant und hat den Auspuff für den Teilepreis getauscht. Wichtig ist natürlich auf einer Augenhöhe mit dem Händler zu kommunizieren, wer schon bei der Besichtigung den Preis drückt wo es nur geht und hinterher kommt und mit dem Anwalt etc. droht, kann sich nicht darauf einstellen, kulant behandelt zu werden. Wer freundlich, ruhig und sachlich auftritt hat es oft deutlich leichter. Kleine Geschichte weil es dazu passt: Ich schraube auch selbst ein bisschen (so die üblichen Geschichten wie Rad-, Filter- und Ölwechsel, Zündkerzen, Bremsscheiben und Beläge und Kleinigkeiten eben) und habe trotzdem eine kleine Werkstatt an der Hand, welche andere Tätigkeiten für mich durchführt (kleines freies Autohaus und zertifizierter Karosseriefachbetrieb mit eigener Lackiererei), der Meister ist freundlich, die Reparaturkosten (z.B. Schweißarbeiten) sehr günstig und er gibt auch gerne mal ein paar Tipps für anstehende Reparaturen, er weiß zwar das ich vieles selber mache und er mit Wartung nichts bei mir verdienen kann, dafür kalkuliert er eben den Zeitbedarf bei Versicherungsschäden etwas großzügiger und ich empfehle ihn in meinem Bekanntenkreis weiter. Ich habe ein ruhiges und freundliches Auftreten und selbiges bekomme ich zurück, mal schnell den Fehlerspeicher auslesen oder Keilriemen spannen möchte er mir nicht berechnen, da soll ich lieber seinen Gesellen ein paar Euros ins Trinkgeldglas werfen ;)
Er betrügt also die Versicherung und arbeitet schwarz;)
Matthias X. schrieb: > Keinen frischen TÜV zu haben hat aber einen Vorteil: Man bekommt das > alte TÜV Protokoll mit dem Kilometerstand von vor einem Jahr. So würde > es auffallen wenn kurz vorher am Tacho gedreht wurde. Das überblickt aber auch nur die Zeit bis zum letzten TÜFF-Bericht zurück. -und vorher?
● Des I. schrieb: > Das überblickt aber auch nur die Zeit > bis zum letzten TÜFF-Bericht zurück. > -und vorher? Die Zeit davor nicht, es sei denn, der frühere Halter hat messiehaft alle aufgehoben. Deshalb sind Scheckhefte interessanter. Was Matthias X. meinte, ist, dass er mit einem etwas älteren TÜV-Bericht immerhin eine Manipulation des Kilometerzählers durch den aktuellen Verkäufer prüfen kann. Es sollte anzunehmen sein, dass Verkäufer den Kilometerzähler (erst) kurze Zeit vor dem Verkauf manipulieren. Vorher haben sie dazu keinen Anlass und bei professionellen Gebrauchtwagenhändlern steht das Fahrzeug normalerweise nicht viele Monate.
A. S. schrieb: > Natürlich ist der Verkäufer in der Pflicht, wenn das Fahrzeug defekt > oder nicht gefahrlos betrieben werden kann, weil Verschleißteile > komplett oder zu weit verschlissen sind. Dann sowieso, sofern ein fahrbereites Fahrzeug verkauft wurde. Es reicht aber schon aus, wenn untypisch hoher Verschleiß vorliegt, der nicht zum Alter des Fahrzeuges "passt": Beim Verbrauchsgüterkauf muss innerhalb der ersten sechs Monate der Verkäufer beweisen, dass es sich um gewöhnlichen Verschleiß handelt. https://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/sachmangel-oder-verschleiss/#:~:text=Kein%20blo%C3%9Fer%20Verschlei%C3%9F%20liegt%20vor,gesetzlichen%20Gew%C3%A4hrleistungsrechte%20geltend%20machen%20kann. https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html?page=1
:
Bearbeitet durch User
René F. schrieb: > Kleines Beispiel, erst kürzlich aus der Familie: Bruder hat sich einen > 10 Jahre alten Gebrauchtwagen mit über 100 000km und frischer HU > gekauft, nach 3 Monaten reißt der Endschalldämpfer an der verrosteten > Schweißnaht ab. Händler weist die Gewährleistung ab mit der oben > genannten Begründung, wir haben zufällig einen Anwalt in der Familie, > diesen haben wir befragt und er hat uns die Sachlage erläutert und uns > aktuelle Gerichtsurteile gezeigt, welche dies bestätigen und uns gesagt, > das es rechtlich keine Chance gibt, das ganze als Gewährleistungsfall > geltend zu machen. Naja für den Händler war die Situation natürlich > genauso blöd und er war kulant und hat den Auspuff für den Teilepreis > getauscht. Das kommt mir irgendwie bekannt vor ... "Die Beklagte ist gewerbliche Gebrauchtwagenhändlerin; die Klägerin ist Verbraucherin. Mit schriftlichem Vertrag vom 11. Januar 2014 kaufte die Klägerin zu privaten Zwecken von der Beklagten einen bei Vertragsschluss über neun Jahre alten, gebrauchten Peugeot 307 CC mit einer Laufleistung von 84.820 km zu einem Preis von 5.650 Euro. In dem Vertragstext findet sich unter der Rubrik “Sonstige Vereinbarungen” die Aussage “TÜV/AU neu”. Die Hauptuntersuchung des Fahrzeugs erfolgte am 14. Januar 2014; Beanstandungen ergaben sich dabei nicht. Drei Tage später, am 17. Januar 2014, fand die Übergabe des Fahrzeugs an die Klägerin statt. In der Folgezeit beanstandete die Klägerin u.a. eine starke Geräuschentwicklung am Auspuff. Im Juli und August 2014 führte die Beklagte kostenlos Schweißarbeiten am Auspuff durch. .. " https://jura-online.de/blog/2020/11/05/bgh-verschleis-an-fahrzeugteilen-als-sachmangel/
Wie schon angedeutet: den TÜV interessiert bei einer HU die Verkehrssicherheit. Es heißt im Bericht auch im Bestfall "nur" "ohne festgestellte Mängel" und eben nicht "Mängelfrei". Wenn du nach der HU vom Hof des TÜVs fährst und dir geht dabei der Motor drauf, weil kein Öl drinnen ist und der Öldrucksensor defekt ist, ändert das nichts an der Tatsache, dass der Wagen zum Zeitpunkt der Begutachtung "ohne festgestellte Mängel" war. Nachgucken ob genügend Öl drinnen ist, macht der Sachverständige im Rahmen einer HU nicht. Bestenfalls gibts den einen oder anderen Hinweis auf Roststellen die evlt. mal kritisch werden könnten, wenn man bei der HU mit dabei ist. Da man im Moment aber auch nicht mit in die Halle darf (und eigentlich nicht mal unter die Hebebühne) wird das auch schwer. Was da benötigt wird ist ein Gebrauchtwagencheck. Den aber dann vor Autokauf, und u.U. bei jemanden, der dieses Modell auch wirklich kennt.
Percy N. schrieb: > Das kommt mir irgendwie bekannt vor ... Und jetzt das Urteil, denn so wie du zitiert hast könnte man auf die Idee kommen, die Klägerin hätte recht gehabt: „Das Landgericht hat die Klage dennoch abgewiesen, da es sich bei den Rostschäden am Auspuff um normale Verschleißerscheinungen gehandelt habe. Die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin blieb ebenfalls ohne Erfolg.“ Klar ähnlicher Fall, davon gibt es viele, man kann nicht erwarten, das ein 10 Jahre altes Auto komplett mängelfrei ist. Matthias X. schrieb: > Er betrügt also die Versicherung und arbeitet schwarz;) Naja Schwarzarbeit würde ich nicht unterstellen, wenn er so frei ist mir eine Dienstleistung nicht in Rechnung zu stellen, weil der Papierkram den Aufwand nicht wert ist und ich dann seinen Gesellen ein Trinkgeld nach meinen Belieben gebe. Versicherungsbetrug eher, aber es wäre naiv zu glauben, dass das nicht allgemeiner Werkstattalltag ist. Die Versicherung prüft ja auch erst mal den Kostenvoranschlag und kennt die üblichen veranschlagten Arbeitswerte und Kosten und hat die Möglichkeit einen Gutachter zu beauftragen. Wenn meine Werkstatt angeblich 2 Stunden länger braucht aber dafür einen deutlich geringeren Stundensatz verlangt ist das der Versicherung auch egal, wenn die Kosten insgesamt niedriger sind. Die lokale Vertragswerkstatt verlangt 120€ die Stunde, meine Werkstatt verlangt 60€, da ist es der Versicherung egal ob die Vertragswerkstatt nur 8 (offiziell) braucht und die freie 10 Stunden angibt. Das beide Werkstätten die Arbeiten innerhalb von 7 Stunden schaffen ist den Versicherungen durchaus bekannt und in den Versicherungsbeiträgen einkalkuliert.
René F. schrieb: > Und jetzt das Urteil, denn so wie du zitiert hast könnte man auf die > Idee kommen, die Klägerin hätte recht gehabt: > [...] > Klar ähnlicher Fall, davon gibt es viele, man kann nicht erwarten, das > ein 10 Jahre altes Auto komplett mängelfrei ist. Es ging mir um die Koinzidenz kaputter Auspuff und Kulanz. Der Rest der Geschichte ist eher uninteressant, wenn man die Frage außer Acht lässt, ob in der Reparatur ein Anerkenntnis eines Sachmangels gesehen werden könnte.
Percy N. schrieb: > Es reicht aber schon aus, wenn untypisch hoher Verschleiß vorliegt, der > nicht zum Alter des Fahrzeuges "passt" Deshalb hatte ich auch extra Golf und Bremsscheibe gewählt, die dort regelmäßig verrottet, auch zum ersten TÜV.
René F. schrieb: > Das beide Werkstätten die Arbeiten innerhalb von 7 Stunden schaffen ist > den Versicherungen durchaus bekannt und in den Versicherungsbeiträgen > einkalkuliert. Da das exakt null Auswirkung auf den Reparaturpreis und damit den Erstattungsbetrag hat, gestaltet sich die Kalkulation besonders übersichtlich ;-)
Percy N. schrieb: > Da das exakt null Auswirkung auf den Reparaturpreis und damit den > Erstattungsbetrag hat, gestaltet sich die Kalkulation besonders > übersichtlich ;-) Klar wirkt sich das auf den Reparaturpreis aus, wenn ich für die gleiche Reparatur weniger zahlen muss, weil die Kalkulation bei mir korrekt ist und der Zeitbedarf im Kostenvoranschlag beim Versichungsfall höher angesetzt wird. Ich gebe dir aber recht, dass das nur indirekt in die Kalkulation einfließt.
Um zur Eingangsfrage zurückzukommen, um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn eigentlich? Viele Fahrzeuge haben ein online gespeichertes digitales Scheckheft und beim Fahrzeughersteller lässt sich dieses auch mit der FIN beim Vertragshändler abfragen.
Melde mich auch mal. Ich habe im KFZ- Bereich gelernt, bin aber seit ca. 30 Jahren nicht mehr darin tätig. Wenn ich für den Bekanntenkreis als "Sachverständiger" mit auf Gebrauchtwagenkauf gehe erlebe ich einiges. Letztens einen Peugeot 206 CC angesehen. Kilometerstand 148000 km laut Tacho angegeben. Bei der Besichtigung festgestellt, dass der Wagen 268000 km gelaufen ist. Peugeot hat die gute Eigenart an der B- Säule Fahrertür die Inspektionsaufkleber hin zu kleben. Hatte der Verkäufer nicht gewusst und ist fies aufgefallen. Immer auf Schildchen im Motorraum, Säulen und Türen achten. Wie schon erwähnt den letzten TÜV- Bericht ansehen falls vorhanden. Auf die Pedale achten ob sie "Altersgerecht" verschlissen sind. Sind da relativ neue drauf, nach weiteren Hinweise suchen, z.b. Schlüssel stark abgegriffen etc.. Einen einfachen OBD Tester zum auslesen leistet gute Dienste. Ihr müsst ja nicht gleich wie ich, mit Laptop und Profisoftware aufkreuzen. Ich hoffe euch einige Hinweise geben zu haben.
Die Frage ist so gar nicht zu beantworten. Es kommt darauf an, ob von privat unter Gewährleistungsausschluss oder von gewerblich. Bei gewerblich ist dann die Frage, ist bei der Firma überhaupt was zu holen? Denn sonst produzierst Du nur Anwaltskosten und Gerichtskosten und wenn Du dann nach zwei Jahren Dein Urteil hat ist die Firma insolvent und der Brudi vom Verkäufer hat plötzlich an gleicher Stelle nen Autohandel. Wenn Du eine Möhre gekauft hast, sprich mehr als 4 Jahre alt, mehr als 70.000 gelaufen: Pech gehabt. Geh vor dem Kauf zum Gebrauchtwagencheck in Deiner *Vertrauens*werkstatt! Dekra etc. schwankt sehr in der Quali, wie ich finde. Im Prinzip werden sich die Verkäufer immer auf die Hinterbeine stellen und nichts zahlen wollen. Ich hatte bei meiner Möhre Fälle, wo Sachen kaputt gegangen sind, die klar Gewährleistung waren, aber das Peugeot Autohaus hat einfach gesagt, dass sie es nicht zahlen. Soll ich jetzt für 200 Euro vor Gericht ziehen? Recht haben und Recht bekommen! Das einzige, wo es sich lohnt, nach dem Kauf nochmal detailliert draufschauen zu lassen, ist bei hochwertigen Gebrauchten von größeren Autohäusern der Mittel- bis Oberklasse. Aber die zicken meist in so einem Fall eh nicht rum.
Jemin K. schrieb: > Ich hatte bei meiner Möhre Fälle, wo Sachen kaputt gegangen sind, die > klar Gewährleistung waren, aber das Peugeot Autohaus hat einfach gesagt, > dass sie es nicht zahlen. Soll ich jetzt für 200 Euro vor Gericht > ziehen? Recht haben und Recht bekommen! Bei mir war das ein wirtschaftlicher Totalschaden kurz vor Ablauf der Garantie -Dieselhochdruckpumpe hat Späne im Diesel verteilt. Mind. ein Injektor schon defekt. Der Verkäufer (größeres Autohaus mit Blitz) hat sich ordentlich auf die Beine gestellt, wenn er es repariert dann sowieso nicht nicht Herstellervorgabe und ich müsste dazu zahlen und bla und was er mir alles nachweisen kann. War dann auch längere Zeit das letzte mal, dass er was von sich hat hören lassen. Auf Anwaltsschreiben blieb er ruhig, und auf die Schreiben vom Gericht hat er wohl auch nicht reagiert => Versäumnisurteil. Gemeldet hat er sich dann an dem Tag, an dem mein Anwalt dann schon ganz entnervt gesagt hat: "jetzt lass ich ihm die Geschäftskonten sperren". Klar, da waren es ein paar tausend €,...
Unser Ex-Ex-Auto hatte jährlich einen Defekt in der Automatik oder deren Kupplung- es ruckelte dann beim Anfahren. Die ersten Jahre ging das noch auf Garantie weil es ein Neuwagenkauf war, aber das Autohaus gab uns nie eine schriftliche Bestätigung der Reparatur bzw. wir wussten gar nicht was defekt war. Nach 3 Jahren regelmäßiger Reparatur wurde uns mulmig und wir kauften woanders ein anderes Auto und gaben unseres in Zahlung.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.