Forum: PC Hard- und Software Suche MP3-Audiorecorder mit BlueTooth 2x


von Michael (Gast)


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Hallo,

ich suche einen MP3-Audiorecorder mit 2x Bluetooth. Ich möchte dieses 
Gerät zwischen meinem Smartphone und meiner Freisprecheinrichtung 
koppeln können.

Also Handy - MP3Rec - Freisprech.

Die Aufzeichnung soll automatisch erfolgen.

Jemand mir einen Tip welchen Hersteller ich als Suchbegriff verwenden 
kann?

von Klaus W. (mfgkw)


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Manche (Motorrad-?) Navis können ein Headset beliefern und sich auf der 
anderen Seite von einem Handy versorgen.

: Bearbeitet durch User
von MaWin (Gast)


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Klaus W. schrieb:
> Manche (Motorrad-?) Navis können ein Headset beliefern und sich
> auf der anderen Seite von einem Handy versorgen.

Ließ die Aufgabenstellung des TO noch einmal.

von Michael (Gast)


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Ich will den MP3-Recorder zwischen Handy und Freisprech koppeln, damit 
die Anrufe automatisch aufgezeichnet werden. Ich will keine Freisprech 
mit Recorderfunktion extra ins Auto einbauen.

von Harald (Gast)


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Michael schrieb:
> Die Aufzeichnung soll automatisch erfolgen.

Wie síeht diese Automatik aus?

von Michael (Gast)


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Harald schrieb:
> Michael schrieb:
>> Die Aufzeichnung soll automatisch erfolgen.
>
> Wie síeht diese Automatik aus?

Optisch wohl unscheinbar. Da aber über BT die Info von Rufannahme und 
Auflegen übertragen wird, denke ich wird so etwas ausgewertet. Das Handy 
erkennt ja die Rufannahme auch. Und das Fahrzeug erkennt das Auflegen. 
Also wird wohl in der Verbindung passende Codes vorhanden sein.

von MaWin (Gast)


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Harald schrieb:
> Wie síeht diese Automatik aus?

Binär mit schwarzen Chips...

von Harald (Gast)


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Michael schrieb:
> Ich will den MP3-Recorder zwischen Handy und Freisprech koppeln, damit
> die Anrufe automatisch aufgezeichnet werden. Ich will keine Freisprech
> mit Recorderfunktion extra ins Auto einbauen.

Das wird wohl kein Unternehmen in der Form anbieten oder unterstützen, 
denn das wäre nicht legal. Nach kurzer Googlesuche:

Das Aufzeichnen eines Gesprächs ist strafbar
Der Gesetzgeber schützt die Vertraulichkeit des Wortes und so drohen 
nach § 201 Strafgesetzbuch (StGB) Geldstrafen oder bis zu drei Jahren 
Haft, wenn Sie:
das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf Tonträger 
aufnehmen oder
eine so hergestellte Aufnahme benutzen oder Dritten zugänglich machen.
Auch der Versuch ist strafbar.
Die dazu benutzten Geräte können eingezogen werden.

von Michael (Gast)


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Harald schrieb:
> Das wird wohl kein Unternehmen in der Form anbieten oder unterstützen,
> denn das wäre nicht legal. Nach kurzer Googlesuche:
>
> Das Aufzeichnen eines Gesprächs ist strafbar
> Der Gesetzgeber schützt die Vertraulichkeit des Wortes und so drohen
> nach § 201 Strafgesetzbuch (StGB) Geldstrafen oder bis zu drei Jahren
> Haft, wenn Sie:
> das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf Tonträger
> aufnehmen oder
> eine so hergestellte Aufnahme benutzen oder Dritten zugänglich machen.
> Auch der Versuch ist strafbar.
> Die dazu benutzten Geräte können eingezogen werden.

Bist du hier zum Helfen oder zum Stänkern? Es mag nach deutschem Recht 
so sein, aber ich bin nicht in Deutschland!

von Harald (Gast)


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Vielen Dank für die Blumen!
Wenn Du keine näheren Angaben machst solltest Du nicht im Nachhinein 
rumpoltern, denn in einem deutschen Forum in deutscher Sprache kann man 
als Leser durchaus von einer Verwendung hierzulande ausgehen.

Nochmal für dich, da es offensichtlich schwierig für dich ist, den Kern 
der Sache zu verstehen:
Ob DU das tatsächlich tust ist mir vollkommen wumpe, mein Einwand 
lieferte eine Erklärung, warum es bei der Auffindung eines solchen 
Gerätes HIERZULANDE mit den Eigenschaften schwierig werden könnte. Bau 
Dir das doch mit einem Raspberry auf, auf der Plattform findest Du alle 
Grundelemente.

von C25/C26 (Gast)


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Und warum nicht direkt mit einer App auf dem Handy aufzeichnen??

von Michael (Gast)


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Harald schrieb:
> Vielen Dank für die Blumen!
> Wenn Du keine näheren Angaben machst solltest Du nicht im Nachhinein
> rumpoltern, denn in einem deutschen Forum in deutscher Sprache kann man
> als Leser durchaus von einer Verwendung hierzulande ausgehen.
>
> Nochmal für dich, da es offensichtlich schwierig für dich ist, den Kern
> der Sache zu verstehen:
> Ob DU das tatsächlich tust ist mir vollkommen wumpe, mein Einwand
> lieferte eine Erklärung, warum es bei der Auffindung eines solchen
> Gerätes HIERZULANDE mit den Eigenschaften schwierig werden könnte. Bau
> Dir das doch mit einem Raspberry auf, auf der Plattform findest Du alle
> Grundelemente.

es ist ein .net-Forum! Kein .de kein .ch kein .at!
Du bist nur ein Klugscheisser der mal wieder den Finger heben will um 
sich wichtig zu machen.

C25/C26 schrieb:
> Und warum nicht direkt mit einer App auf dem Handy aufzeichnen??

Android erlaubt das ab Version 10 nicht mehr.

von Harald (Gast)


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Michael schrieb:
> Du bist nur ein Klugscheisser
Mag sein, aber „nur“ stimmt so nicht, denn ich könnte es mir bauen.

von Michael (Gast)


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Harald schrieb:
> Michael schrieb:
>> Du bist nur ein Klugscheisser
> Mag sein, aber „nur“ stimmt so nicht, denn ich könnte es mir bauen.

Also auch noch ein Selbstdarsteller der, ausser Belehrungen, nichts 
beiträgt!

von MaWin (Gast)


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Harald schrieb:
> Mag sein, aber „nur“ stimmt so nicht, denn ich könnte es mir bauen.

Wichtigtuer! Selbstdarsteller und Klugscheißer wurde ja schon genannt.

von Harald (Gast)


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Hmm, warum sollte ich als Selbstdarsteller die Anonymität wählen, das 
wäre ja paradox. Ist jetzt auch der letzte Beitrag, mir ist an dieser 
Stelle nur noch wichtig, dass es mir NICHT um eine Belehrung ging, 
sondern um eine Erklärung, warum solche Geräte von (etablierten) 
Herstellern wohl kaum zu finden sein werden. Das ist ja schon der zweite 
Versuch, es Dir zu erklären.

von Anita H. (anita1995)


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Ich würde mich auch für solch einen Recorder interessieren!

von Max232 (Gast)


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Ich schließe mich dem an!

von Michael (Gast)


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Harald schrieb:
> Mag sein, aber „nur“ stimmt so nicht, denn ich könnte es mir bauen.

Dann hast du sicher nichts dagegen wenn du uns einen Schaltplan dafür 
lieferst! Das würde dir sogar Material sparen.

von Εrnst B. (ernst)


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Michael schrieb:
> Dann hast du sicher nichts dagegen wenn du uns einen Schaltplan dafür
> lieferst!

Wenn ich ihn richtig verstanden habe, wäre sein Schaltplan:

Harald schrieb:
> Bau
> Dir das doch mit einem Raspberry auf, auf der Plattform findest Du alle
> Grundelemente.

Also:

Bauteil a: RasPi
Bauteil b: USB-Bluetooth-Stöpsel
Schaltplan: Bauteil b in passende Buchse an Bauteil a stecken.

In der Software steckt der Aufwand: Für A2DP ist das schnell mit einem 
kleinen Script, Bluez, Pulseaudio, ggfs. ffmpeg oder lameenc 
zusammengestöpselt.
Für die "Headset"-Profile ist's aufwändiger, aber vermutlich auch kein 
Hexenwerk.

: Bearbeitet durch User
von Hmmm (Gast)


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Michael schrieb:
> Android erlaubt das ab Version 10 nicht mehr.

Das ist nicht ganz richtig. Es gibt einen Weg, der allerdings nur für 
System-Apps freigegeben ist. Samsung liefert z.B. das S20 und S21 je 
nach Region mit eingebautem Call-Recording aus, in Deutschland scheint 
das aber deaktiviert zu sein.

Rooten ist für Dich keine Option?

Harald schrieb:
> mir ist an dieser
> Stelle nur noch wichtig, dass es mir NICHT um eine Belehrung ging,
> sondern um eine Erklärung, warum solche Geräte von (etablierten)
> Herstellern wohl kaum zu finden sein werden.

Auch das ist allerdings falsch, es gibt sogar Situationen, wo Gespräche 
nicht nur aufgezeichnet werden dürfen, sondern aufgezeichnet werden 
müssen, natürlich mit Wissen und Zustimmung des Gesprächspartners. 
Dementsprechend gibt es auch Unternehmen, die solche Lösungen ganz legal 
verkaufen.

Der gesuchte Bluetooth-Ansatz ist mir aber auch noch nicht begegnet.

von Schlaumaier (Gast)


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Mach es auf die Altmodische Variante.

Vergiss BT. Kauf die ein digitales Diktiergerät. Drücke Aufnahme und 
benutze die Freisprecheinrichtung deines Autos. Problem gelöst.

Die Teile sind sehr gut. Ich hatte die Bandvariante und später die 
digital Variante in der Firma bei Meetings genutzt. Damit die Sekretärin 
(Nicht meine allein) hinterher ein Protokoll schreiben konnte.

von Hmmm (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
> Problem gelöst.

Tolle Lösung. Schlechte Tonqualität, umständliche Bedienung und nebenbei 
noch mindestens 100 EUR Bussgeld mitsamt Punkt in Flensburg.

Man merkt mal wieder, dass Du kein Auto und vermutlich nicht mal einen 
Führerschein hast. Aber schön, dass Du mal wieder Deinen fachunkundigen 
Senf dazugegeben hast, Pucki-Alexander Schlaumaier.

von Schlaumaier (Gast)


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Hmmm schrieb:
> Tolle Lösung. Schlechte Tonqualität, umständliche Bedienung und nebenbei
> noch mindestens 100 EUR Bussgeld mitsamt Punkt in Flensburg.

Wie kommst du auf den Schwachsinn. ??

Wenn das wirklich so wäre, dürftest du nicht einmal ein Knopf am Radio 
drücken.  In den Fall drücke ich EINEN Knopf. Eine gut aus gesteuerte 
Freisprecheinrichtung ist das selbe wie ein Meeting. Und die Dame hat 
damals genau wie alle anderen jedes Wort verstanden.

Das Teil wird an einer Stelle im Auto z.b. auf ein Klettband gedrückt wo 
es sauber und sicher hält. Wenn es aufnehmen soll, drückt man EINEN 
roten Knopf, es leuchtet eine LED und das wars. Bei Stop den Knopf noch 
mal drücken.

Ich fahre zwar kein Auto. Aber ich bin inzwischen in einigen E-Autos mit 
gefahren. Und glaub mir einfach, die Displays sind 1 Mio. Ablenkender 
als so ein kleines Gerät.

Freisprecheinrichtung = : Beim Einsteigen bucht sich das Handy in das 
Auto-System ein. Bei einen Anruf drückt der Fahrer am Lenkrad eine Taste 
und hört sein Gesprächspartner klar + deutlich über die Lautsprecher des 
Autos.

Aber ich fahre auch i.d.R. nur in Autos mit die mehr als 7.000 Euro 
Neupreis haben. Und da ist das halt Standard.

Er muss also nur noch den Knopf für die Aufnahme drücken.

Und da diktieren im Auto NICHT illegal ist, juckt das Gerät die Polizei 
überhaupt nicht, es sei den es läuft gerade während des Gespräch, aber 
das Thema war ja hier schon ... ;)

von Hmmm (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
> Wie kommst du auf den Schwachsinn. ??

Ich komme darauf, weil ich in der Lage bin, Par. 23 Abs. 1a StVO zu 
lesen.

Solange das Gerät nicht fest installiert ist, also zur Bedienung in die 
Hand genommen werden muss (wofür Diktiergeräte üblicherweise ausgelegt 
sind), ist das eindeutig verboten.

Schlaumaier schrieb:
> Das Teil wird an einer Stelle im Auto z.b. auf ein Klettband gedrückt

Deine "Lösung" wird immer eleganter. Genau sowas wird der TO gesucht 
haben. Vielleicht noch mit einem Ladeadapter im Zigarettenanzünder?

Schlaumaier schrieb:
> Aber ich fahre auch i.d.R. nur in Autos mit die mehr als 7.000 Euro
> Neupreis haben.

Ich merke schon, auch mit Fahrzeugpreisen kennst Du Dich bestens aus.

Irgendwann solltest Du wirklich mal lernen, bei Themen, von denen Du 
keine Ahnung hast, die Klappe zu halten.

von Schlaumaier (Gast)


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Hmmm schrieb:
> Deine "Lösung" wird immer eleganter. Genau sowas wird der TO gesucht
> haben. Vielleicht noch mit einem Ladeadapter im Zigarettenanzünder?

Perfekt. Und das alles OHNE Bluetooth. Da sehe ich nämlich das Problem.

Und  Par. 23 Abs. 1a StVO trifft nicht zu, da es ja wie jedes Handy ja 
selbstverständlich in einer Halterung (Klettband) ist.

Man manchmal fragt ich mich echt was für Typen hier schreiben.

Die einen machen ein dumm an, weil man das Sägeblatt beschreibt wegen 
den inzwischen 2-Deutigen Begriff "Tauchsäge". Die andere glauben, man 
braucht 3 Hände um einen einzigen Knopf zu drücken.

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