Ich habe mir in 2014 die Version 7 bei Cadsoft gekauft.
Vor ein paar Wochen wollte ich ein Upgrade von der Premium- auf die
Professional-Version bestellen. Als ich die SW gekauft hatte, bin ich
aufgrund der Werbung davon ausgegangen, jederzeit später den Umstieg
machen zu können: " können Sie jederzeit auf die nächst höhere Stufe
aufsteigen (und Sie zahlen auch nur die Differenz zwischen dem, was Sie
bereits haben und dem, auf das Sie aufsteigen wollen)".
Die Antwort von Autodesk "Leider ist dies Autodesk-seitig nicht möglich,
da dieses Angebot noch zu CadSoft Zeiten gemacht wurde."
Meiner Ansicht nach sollte es technisch kein Problem sein einen
Schlüssel zu erzeugen - "nicht möglich" bezieht sich deswegen wohl eher
auf interne Vorgaben. Ich habe daraufhin angeboten meine Version
zurückzugeben, worauf man aber nicht eingegeangen ist. Ich denke auch,
dass man sich nicht einfach auf "Cadsoft Zeiten" berufen kann. Hier
meine mail:
Wenn ich Ihrerer Argumentation folge, darf ich also stattdessen eine zu
"Cadsoft Zeiten" gecrackte Version von eagle verwenden. Das wäre für
mich auch OK.
Es kann schließlich nicht sein, dass Sie nur Rechte, aber keine
Verpflichtungen von Cadsoft übernommen haben.
Eine gebrauchte Version lässt sich sicher nur schwer finden und außerdem
ging es mir nur um die Erweiterung auf die Professional Edition -
insofern ist Ihr Vorschlag keine Lösung.
Alternativ kann ich Ihnen anbieten, dass Sie mir den Kaufpreis zu
erstatten und ich Ihnen die Lizenz zurückgebe.
Hat jemand:
- eine Idee wie ich an die Professional-Lizenz komme?
- ein Dokument (z.B. eine Zeitschrift) womit ich belegen kann, dass
Cadsoft die Preise für ein Upgrade in der Version 7 beworben hat? Damit
könnte ich dann zu einem Anwalt gehen.
Gruß,
Daniel
Daniel schrieb:> eine Idee wie ich an die Professional-Lizenz komme?
Ab und zu werden hier mal gebrauchte Lizenzen angeboten, zuletzt vor ein
paar Wochen.
Daniel schrieb:> ein Dokument (z.B. eine Zeitschrift) womit ich belegen kann, dass> Cadsoft die Preise für ein Upgrade in der Version 7 beworben hat?
"Prices subject to change without notice."
Quelle: http://ftp.cadsoft.de/prices.htm
Hmmm schrieb:> Daniel schrieb:>> eine Idee wie ich an die Professional-Lizenz komme?>> Ab und zu werden hier mal gebrauchte Lizenzen angeboten, zuletzt vor ein> paar Wochen.>> Daniel schrieb:>> ein Dokument (z.B. eine Zeitschrift) womit ich belegen kann, dass>> Cadsoft die Preise für ein Upgrade in der Version 7 beworben hat?>> "Prices subject to change without notice.">> Quelle: http://ftp.cadsoft.de/prices.htm
Das betrifft allerdings die Verkaufspreise, nicht vertraglich
zugesicherte Konditionen. Ansonsten dürfte Autodesk als Rechtsnachfolger
der Cadsoft an ebendiese Konditionen gebunden sein.
Nur_ein_Typ schrieb:> Ansonsten dürfte Autodesk als Rechtsnachfolger> der Cadsoft an ebendiese Konditionen gebunden sein.
Naja bei der Rechtsfolge DDR -> Deutschland war das sicher nicht so.
Nur_ein_Typ schrieb:> Das betrifft allerdings die Verkaufspreise, nicht vertraglich> zugesicherte Konditionen. Ansonsten dürfte Autodesk als Rechtsnachfolger> der Cadsoft an ebendiese Konditionen gebunden sein.
Das Upgraderecht dürfte kaum (ohne zeitliche Einschränkung) im Vertrag
stehen, sondern nur eine Werbeaussage gewesen sein.
Also dürfte es sogar egal sein, ob Autodesk wirklich Rechtsnachfolger
ist, oder "nur" alle relevanten "Assets" gekauft hat.
Fpgakuechle K. schrieb:> Nur_ein_Typ schrieb:>>> Ansonsten dürfte Autodesk als Rechtsnachfolger>> der Cadsoft an ebendiese Konditionen gebunden sein.>> Naja bei der Rechtsfolge DDR -> Deutschland war das sicher nicht so.
Zunächst ist "Rechtsfolge" unter Juristen etwas anderes als
"Rechtsnachfolge". Die Bundesrepublik ist auch weder "Rechtsfolge",
"Rechtsfolger" oder Rechtsnachfolger der DDR. Kann man wissen, muß man
aber nicht.
Wenn man sich eine gebrauchte Lizenz kauft, was ja lt. EU-Recht möglich
ist, und die dann umschreiben will, dann tut Autodesk auch dumm!
Als ich damals las, das Egle von Autodesk übernommen wurde, war mein
erste Gedanke: Autodesk, warum gerade Autodesk.
Ich tue mich auch schwer mit dem Gedanken, eine Software zu mieten,
vorallem, wenn man sie nur gelegentlich einmal braucht.
Man ist immer vom guten Willen des Lizenzgebers abhängig...
Das Problem mit der Klage dürfte aber sein, das du vielleicht Recht
hast, die aber den längeren Atem.
Sheeva P. schrieb:> Fpgakuechle K. schrieb:>> Nur_ein_Typ schrieb:>>>>> Ansonsten dürfte Autodesk als Rechtsnachfolger>>> der Cadsoft an ebendiese Konditionen gebunden sein.>>>> Naja bei der Rechtsfolge DDR -> Deutschland war das sicher nicht so.>> Zunächst ist "Rechtsfolge" unter Juristen etwas anderes als> "Rechtsnachfolge". Die Bundesrepublik ist auch weder "Rechtsfolge",> "Rechtsfolger" oder Rechtsnachfolger der DDR. Kann man wissen, muß man> aber nicht.
War ein Typo, war -nachfolge gemeint.
Ist aber egal, da die Behauptung das Autodesk an die selben Konditionen
(was immer der TO darunter verstehen will) gebunden sei, Quatsch ist.
Daniel schrieb:> ... Als ich die SW gekauft hatte, bin ich> aufgrund der Werbung davon ausgegangen, jederzeit später den Umstieg
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
> machen zu können: " können Sie jederzeit auf die nächst höhere Stufe> aufsteigen (und Sie zahlen auch nur die Differenz zwischen dem, was Sie> bereits haben und dem, auf das Sie aufsteigen wollen)".
Der TO will aus der Werbung eine Vertragsklausel lesen, das ist aber
rechtlich gesehen völlig irrig.
Eine Werbung ist kein Vertragsangebot und ist auch nicht rechtlich
bindend.
In einer Werbung ist kein Vertragsantrag zu sehen, sondern lediglich das
Angebot auf Abgabe eines Antrags.
Der rechtliche Stellenwert einer 'Werbung' beim Zustandekommen von
Verträgen sollte doch eigentlich als Alltagswissen weitgehend bekannt
sein. Jedenfalls lernt das jeder Kaufmann im ersten Lehrjahr.
Fpgakuechle K. schrieb:> Daniel schrieb:>> ... Als ich die SW gekauft hatte, bin ich>> aufgrund der Werbung davon ausgegangen, jederzeit später den Umstieg> ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^>> machen zu können: " können Sie jederzeit auf die nächst höhere Stufe>> aufsteigen (und Sie zahlen auch nur die Differenz zwischen dem, was Sie>> bereits haben und dem, auf das Sie aufsteigen wollen)".>> Der TO will aus der Werbung eine Vertragsklausel lesen, das ist aber> rechtlich gesehen völlig irrig.>> Eine Werbung ist kein Vertragsangebot und ist auch nicht rechtlich> bindend.> In einer Werbung ist kein Vertragsantrag zu sehen, sondern lediglich das> Angebot auf Abgabe eines Antrags.>> Der rechtliche Stellenwert einer 'Werbung' beim Zustandekommen von> Verträgen sollte doch eigentlich als Alltagswissen weitgehend bekannt> sein. Jedenfalls lernt das jeder Kaufmann im ersten Lehrjahr.
Es tut mir aufrichtig leid, mein rechtsunkundiger Freund, aber nach
(IIRC) § 434 BGB haften Hersteller und Verkäufer auch für Aussagen in
ihrer Werbung. Auch die Aussagen zum Vertragsrecht, die Du hier machst,
sind in der Sache unrichtig, denn hier geht es nicht um das
Zustandekommen eines Vertrages. Dieser ist bereits mit der Annahme des
Vertragsangebotes durch Farnell zustandegekommen, jetzt geht es nurmehr
um die zugesicherten Eigenschaften.
Im Grunde genommen ist die Sache zunächst relativ einfach. Der Verkäufer
der Sache ist Farnell. Farnell ist Vertragspartner des TO und haftet
natürlich für seine Werbeaussagen. Somit ist Autodesk ohnehin der
falsche Ansprechpartner für unseren TO, er muß sich an Farnell wenden.
Wie Farnell und Cadsoft diese Sache dann untereinander ausklamüsern, ist
für den TO uninteressant. Von Vorteil ist dabei für unseren TO, daß
Autodesk ihm schon bestätigt hat, daß es die Werbung mit dem besagten
Upgrade-Angebot zu Cadsoft-Zeiten gegeben hat.
Darum würde ich an Stelle des TO zunächst freundlich bei Farnell fragen,
ob ihm das Upgrade zu den entsprechenden Kosten zugänglich gemacht
werden kann. Sofern Farnell nach einer gewissen Zeit -- sagen wir: zwei
bis vier Wochen -- darauf noch nicht geantwortet hat, würde ich das
Anschreiben wiederholen, nun aber mit Fristsetzung (sagen wir: zwei
Wochen) und unter Benutzung einer gerichtsfesten Zustellmethode, also
des zuständigen Gerichtsvollziehers. Das kostet übrigens IIRC etwa 12,50
Euro, und sollte dann mit dem Upgradepreis verrechnet werden.
Erst wenn auch dieses zweite Anschreiben keinen Erfolg hat -- die
meisten mir bekannten Unternehmen würden in so einem Fall versuchen, die
Angelegenheit im Wege einer Kulanzregelung aus der Welt zu schaffen --
würde ich eventuell einen Rechtsanwalt konsultieren, wenn es mir die
Sache wert wäre und ich mich genug darüber geärgert hätte. Der kann dann
eine ordentliche Rechtsberatung machen und sagen, wie das weitere
Vorgehen aussehen sollte.
Natürlich würde ein Rechtsstreit allerdings auch erhebliche Risiken
bergen. So könnte Farnell auf die Idee kommen, dem TO eine
Softwareversion auszuhändigen, die auf modernen Betriebssystemversionen
nicht mehr lauffähig ist -- und sich obendrein weigern, mit diesem
"Querulanten" zukünftig noch einmal einen Vertrag einzugehen. Es könnte
auch sein, daß ein Gericht darauf abzielt, daß der TO sich angesichts
der Schnellebigleit der Softwarewelt nicht mehr auf eine Werbeaussage
berufen kann, die vor sieben Jahren gemacht wurde. Aber das wären
natürlich die Worst Cases; tatsächlich wird ein Zivilgericht zuallererst
auf die streitenden Parteien einwirken, eine einvernehmliche
Vergleichslösung zu finden.
Am Ende muß sich der TO natürlich fragen, was ihm die Sache wert ist --
und ob er seine Zeit und seine Energie nicht lieber dazu nutzt, sich
eine andere Software anzueignen, KiCAD als OpenSource- und Altium
Designer sollen sich einer gewissen Beliebtheit erfreuen. Oder er könnte
Farnell seinerseits anbieten, eine aktuelle Version von Eagle zu kaufen
und wegen der damaligen Aussage einen Preisnachlaß von XY Euro darauf zu
erhalten. Angebote zu einer gütlichen Einigung werden nach meinen
Erfahrungen übrigens auch von Gerichten sehr wohlwollend gesehen.
Du hast die erste Version von Cadsoft gekauft. -> erster Vertrag.
Nun willst du ein Upgrade kaufen. Neuer Vertragspartner ist Autodesk und
die bieten dir natürlich die aktuellste Software an, wer will denn schon
eine alte "nicht Abo" verkaufen?
Cadsoft war halt noch ein "ehrbares Unternehmen" und hat sich um jeden
Kunden bemüht.
Da du es von Farnell gekauft hast wird dir Farnell als ehemaliger
Verkäufer
dir in dieser hinsicht nichts mehr verkaufen können. Vertragsrechtlich
können sie es auch nicht mehr. Was willst du nun Einklagen? Für alles
was ein Verkäufer nicht verkaufen kann kann er nicht Verklagt werden
wegen dem Vertragsrecht, denn er wird den "Upgrade" Vertrag dir nie
anbieten und verkaufen können.
Das ist wie ein Käfer schon zu besitzen und nun zu erwarten ein Upgrade
auf ein Porsche kaufen zu können.
2014 ist nun schon über 6 Jahre her auch SAP, Avira, Microsoft .....
verkaufen keine Upgrades mehr zu solch alter Software.
Außerdem ist Software eine sehr vergängliche Ware die schon nach dem
Release veraltet ist, zig Bugs enthält, aufgrund der sich immer
ändernden Richtung der Softwareentwicklung sich nie vernünftig warten
lässt, immer von Sicherheitsrisiken behaftet ist... .
Verwende dein Werkzeug und wenn es dir nicht mehr passt bastel es dir
nach deinen Ansprüchen zurecht oder kauf dir ein neues ein.
Sven L. schrieb:> Autodesk, warum gerade Autodesk.
Wenn man die Firmengeschichte kennt und verfolgt hat, dann weiß man,
warum die sich eine CAD-Software eingekauft haben. Die war preiswert zu
bekommen und man kann die Gefolgschaft melken. Ich habe schon vor 5
Jahren gesagt, dass Eagle ein totes Pferd ist, dass man besser nicht
mehr reiten sollte.
Der Adler, der einst hoch flog (und Eagle fand ich schon als Student
spitze!) ist irgendwann in den 2000ern angeschossen worden und hat ab da
begonnen, vom Himmel gefallen. Die Umstellung auf Windows um 2003 herum
hat man schon nicht gut hinbekommen und die Professionalisierung hin zu
einem Tool mit guter Bauteilverwaltung sowie vieles andere verschlafen.
Der Adler ist dann irgendwann mal aufgeschlagen und alle
Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos. Das Tier ist tot. Viele haben
nur den Aufschlag nicht gehört.
Chris K. schrieb:> Das ist wie ein Käfer schon zu besitzen und nun zu erwarten ein Upgrade> auf ein Porsche kaufen zu können.
Das heutige Eagle mit einem Porsche zu vergleichen ist aber gewagt :-)
Das ist (um im Hause Volkswagen zu bleiben) eher so eine Art T-ROC:
Macht auf dick, ist aber eher ein Ladenhüter - Dino-like eben.
Chris K. schrieb:> Verwende dein Werkzeug und wenn es dir nicht mehr passt bastel es dir> nach deinen Ansprüchen zurecht
So etwas wie sich sein Tool zurechtbasteln soll ja mit open source SW am
Besten gehen. Gab es da nicht etwas, was Eagle-Dateien lesen kann?
Sheeva P. schrieb:> Fpgakuechle K. schrieb:>> Der TO will aus der Werbung eine Vertragsklausel lesen, das ist aber>> rechtlich gesehen völlig irrig.>>>> Eine Werbung ist kein Vertragsangebot und ist auch nicht rechtlich>> bindend.>> In einer Werbung ist kein Vertragsantrag zu sehen, sondern lediglich das>> Angebot auf Abgabe eines Antrags.> Es tut mir aufrichtig leid, mein rechtsunkundiger Freund, aber nach> (IIRC) § 434 BGB haften Hersteller und Verkäufer auch für Aussagen in> ihrer Werbung. Auch die Aussagen zum Vertragsrecht, die Du hier machst,> sind in der Sache unrichtig, denn hier geht es nicht um das> Zustandekommen eines Vertrages. Dieser ist bereits mit der Annahme des> Vertragsangebotes durch Farnell zustandegekommen, jetzt geht es nurmehr> um die zugesicherten Eigenschaften.
Nein, Deine Interpretation des Ablaufes ist komplett falsch, kannst dir
gerne eine Rechtsgutachten darüber aussstellen lassen. Es geht hier
eindeutig Vetrtragsrecht, nicht um Haftung, Sachmangel oder
Produktsicherheit und Farnell ist lediglich ein
Händler/Vermittler/Dienstleister (Zahlungs-weiterleitung,
'Produkt'-Auslieferung) nicht der eigentliche Vertragspartner
(Hersteller/Kunde).
Der TO hat vor Jahren einen Vertrag mit CADsoft abgeschlossen und der
wurde wohl von beiden Vertragspartnern komplett erfüllt (Nutzung gegen
Zahlung). Jetzt will er einen neuen Vertrag über erweiterte Nutzung .
Und dazu muss er sich den passenden Vertragspartner suchen. Cadsoft ist
es offensichtlich nicht, weil dieser nicht mehr exestiert.
> Im Grunde genommen ist die Sache zunächst relativ einfach. Der Verkäufer> der Sache ist Farnell. Farnell ist Vertragspartner des TO und haftet> natürlich für seine Werbeaussagen. Somit ist Autodesk ohnehin der> falsche Ansprechpartner für unseren TO, er muß sich an Farnell wenden.> Wie Farnell und Cadsoft diese Sache dann untereinander ausklamüsern, ist> für den TO uninteressant. Von Vorteil ist dabei für unseren TO, daß> Autodesk ihm schon bestätigt hat, daß es die Werbung mit dem besagten> Upgrade-Angebot zu Cadsoft-Zeiten gegeben hat.
Mach mal so weiter mit der Laienhaft-'Bauernschlau' verdrehten
Interpretation der Rechtslage. Ich seh Dich schon wie die sogenannten
'Reichsbürger' mit der Polizei diskutieren, das diese keinerlei
Befugnisse hätten, weil als Wortmarke in Bayern eingetragen.
https://youtu.be/BQqcdnS2G0k?t=81 SCNR
Richard B. schrieb:> Derartige Werbeaussagen SIND verbindlich.> Auch für Nachfolger!
Naja aber vielleicht nur auf die damalige Version, die es nicht mehr
gibt.
Wie schon oben geschrieben wurde bekommt man für alte Microsoftprodukte
auch keine Upgrades mehr und hier sind damlaiger und aktueller
Rechteinhaber nach wievor das gleiche Unternehmen.
Fpgakuechle K. schrieb:> Cadsoft ist es offensichtlich nicht,> weil dieser nicht mehr exestiert.
Richtig, das ist jetzt Autodesk.
Die haben das Produkt mit allen Rechten und Pflichten gekauft.
Diese werden immer auf den nächsten Käufer übertragen.
Sven L. schrieb:> nur auf die damalige Version, die es nicht mehr gibt.
Diese gibt es sehr wohl, müssen nur per Key freigeschaltet werden.
Eine Freischaltung ist zumutbar. Ob diese auf Win10 oder
WinXX läuft ist hier irrelevant.
Daniel schrieb:> können Sie jederzeit auf die nächst höhere Stufe> aufsteigen (und Sie zahlen auch nur die Differenz zwischen dem, was Sie> bereits haben und dem, auf das Sie aufsteigen wollen)
Das muss der TO allerdingst belegen. Mitn Inserat z.B.
Fpgakuechle K. schrieb:> Eine Werbung ist kein Vertragsangebot und ist> auch nicht rechtlich bindend.
Doch, ist es.
Fpgakuechle K. schrieb:> Jedenfalls lernt das jeder Kaufmann im ersten Lehrjahr.
Das er die Wörter "jederzeit" und "Lebenslang" in seine
Werung nicht verwenden soll, lernt dein Kaufmann scheinbar nicht.
Richard B. schrieb:> Diese gibt es sehr wohl, müssen nur per Key freigeschaltet werden.> Eine Freischaltung ist zumutbar. Ob diese auf Win10 oder> WinXX läuft ist hier irrelevant.
Dann kann man ja anfangen über so ein Onlinegeldsammeldingens Kohle für
einen Prozess zu sammeln, denn dem so wäre dürfte das ja für einige
interessant sein!
Aber selbst, wenn ein Gericht feststellt, das rechtens ist, dann wird es
noch Streitereien um den Preis für ein Upgrade geben!
Dazu sage ich nur noch eines ->
Sheeva P. schrieb:> Am Ende muß sich der TO natürlich fragen, was ihm die Sache wert ist --> und ob er seine Zeit und seine Energie nicht lieber dazu nutzt, sich> eine andere Software anzueignen, KiCAD als OpenSource- und Altium> Designer sollen sich einer gewissen Beliebtheit erfreuen.
EDIT: Ich habe gerade 3 Eagle 9.6.2 Projekte offen.
Richard B. schrieb:> Fpgakuechle K. schrieb:>> Cadsoft ist es offensichtlich nicht,>> weil dieser nicht mehr exestiert.>> Richtig, das ist jetzt Autodesk.> Die haben das Produkt mit allen Rechten und Pflichten gekauft.> Diese werden immer auf den nächsten Käufer übertragen.
Das ist Blödsinn.
Ich wette, das war ein ganz normaler Asset-Deal. D.h. Autodesk kauft die
Nutzungsrechte, Namensrechte und ziemliche sicher noch irgendwelche
Verträge mit denen Geld zu verdienen war, und die leere Cadsoft-Hülle
mit irgendwelchen Werbeversprechen etc. wurde daraufhin abgewickelt.
Unbekannt U. schrieb:> Das ist Blödsinn.
Du kennst dich scheinbar zu wenig aus.
Unbekannt U. schrieb:> Ich wette, das war ein ganz normaler Asset-Deal.
Na siehst du. Du warst nicht dabei...
Warum willst du dann Wetten?
Richard B. schrieb:> Unbekannt U. schrieb:>> Das ist Blödsinn.>> Du kennst dich scheinbar zu wenig aus.
Der U. hat schon recht, es ist Blödsinn zu behaupten Autodesk hätte von
CAD-SOFT das Produkt gekauft. Und das an dem Produkt irgendwelche
Pflichten anhängen, die darin bestünden Alt-Kunden die Nutzung des
Produktes zu einem dem Kunden genehmen Preis zu überlassen. Oder
irgendwelche Alt-Lizenzen in Zahlung zu nehmen.
Daniel schrieb:> Cadsoft die Preise für ein Upgrade in der Version 7 beworben hat? Damit> könnte ich dann zu einem Anwalt gehen.
Frag ihn als erstes nach Verjährungsfristen.
Sven L. schrieb:> Aber selbst, wenn ein Gericht feststellt, das rechtens ist, dann wird es> noch Streitereien um den Preis für ein Upgrade geben!
den Autodesk für diesen Einzelfall 5 stellig festsetzt und der TE am
Streitwert sein Kostenrisiko ermitteln kann.
Unbekannt U. schrieb:> Ich wette, das war ein ganz normaler Asset-Deal.
Die Wette dürftest Du verlieren, die CadSoft Computer GmbH hat beim Kauf
ein paar neue Geschäftsführer (u.a. Kirsten Nordlof von Autodesk)
bekommen und existiert weiterhin.
Aber auch wenn die Formulierung mit "jederzeit" unclever gewählt war: Da
steht zwar drin, dass man auf eine grössere Version aufsteigen kann und
nur die Differenz zahlt, aber nicht, dass dabei dann die Preisliste von
damals gelten würde. Wenn man es wirklich darauf anlegt, könnte es also
auf ein Update-Angebot zu einem unanständig hohen Preis hinauslaufen.
Hinzu kommt, dass der erwähnte Par. 434 BGB vielleicht anwendbar wäre,
so dass ein Sachmangel vorliegen könnte, dann kommt bloss die
zweijährige Verjährung ab dem Kaufzeitpunkt (Par. 438 BGB) ins Spiel.
Aber ich bin kein Jurist, es wird sich aber ggf. sicher einer finden
lassen, der das gegen entsprechende Vergütung prüft.
Richard B. schrieb:> Derartige Werbeaussagen SIND verbindlich.> Auch für Nachfolger!
Der TE erinnert sich vage mal irgendwann eine Anzeige gesehen zu haben,
kann diese nicht vorlegen und muss im Forum fragen ob einer die abgelegt
hat.
Allein das Gutachten das dieses Archivblatt ein Beweismittel ist kostet
mehr als ein paar Jahre Eagle (Fusion included und als V7 speicherbar).
Mucky F. schrieb:> Löschdatum: 12.11.2019
Genauer hingucken.
HRB 5573: CadSoft Computer GmbH, Pleiskirchen, Pleidolfweg 15, 84568
Pleiskirchen. Sitz verlegt nach München (nun Amtsgericht München HRB
252686).
Übrigens Aidenbachstr. 56, wo auch die Autodesk GmbH ihren Sitz hat.
Fpgakuechle K. schrieb:> Sheeva P. schrieb:>> Es tut mir aufrichtig leid, mein rechtsunkundiger Freund,>> Nein, Deine Interpretation des Ablaufes ist komplett falsch,
Nö. Ich kann auch nichts dafür, daß Du von nichts eine Ahnung hast.
> Mach mal so weiter mit der Laienhaft-'Bauernschlau' verdrehten> Interpretation der Rechtslage. Ich seh Dich schon wie die sogenannten> 'Reichsbürger' mit der Polizei diskutieren,
Warum sollte ich? Du hast offensichtlich nichtmal den Unterschied
zwischen Straf- und Zivilrecht verstanden... das ist für einen
erwachsenen und wahlberechtigten Menschen schon eine sehr traurige
Angelegenheit. Herzliches Beileid.
Mucky F. schrieb:> Daniel schrieb:>> Cadsoft die Preise für ein Upgrade in der Version 7 beworben hat? Damit>> könnte ich dann zu einem Anwalt gehen.>> Frag ihn als erstes nach Verjährungsfristen.
"Jederzeit" könnte jedenfalls spannend werden. Eine Kenntnis des
Verletzten nach 852 BGB könnte in Betracht kommen...
> den Autodesk für diesen Einzelfall 5 stellig festsetzt und der TE am> Streitwert sein Kostenrisiko ermitteln kann.
Farnell.
Sheeva P. schrieb:> Eine Kenntnis des Verletzten nach 852 BGB könnte in Betracht kommen..
Keine Ahnung was das ist. Wenn sich dann der TE mit seiner
Rechtsauffassung nach X Jahren, X Instanzen und evtl. XXXX.XX Euro
Anwaltskosten durchgesetzt hat kommt die Gegenseite mit den AGB.
"Angebote (und nichts anderes wäre ja Reklame) sind freibleibend bis zur
schriftlichen Auftragsbestätigung" (AB) stände in diesen, der TE hätte
Sie mit der Zahlung des Kaufpreise und der Nutzung der Software
"implizit" - heißt das so? - angenommen. und möge daher doch bitte die
AB in der dieses mit ihm vereinbart wurde vorzeigen.
Anderfalls leider leider ...
Mucky F. schrieb:> Sheeva P. schrieb:>> Eine Kenntnis des Verletzten nach 852 BGB könnte in Betracht kommen..>> Keine Ahnung was das ist.
Natürlich nicht.
> Wenn sich dann der TE mit seiner> Rechtsauffassung nach X Jahren, X Instanzen und evtl. XXXX.XX Euro> Anwaltskosten durchgesetzt hat kommt die Gegenseite mit den AGB.
Hast Du überhaupt gelesen (und verstanden) was ich weiter oben
geschrieben habe?
> "Angebote (und nichts anderes wäre ja Reklame) sind freibleibend bis zur> schriftlichen Auftragsbestätigung" (AB) stände in diesen, der TE hätte> Sie mit der Zahlung des Kaufpreise und der Nutzung der Software> "implizit" - heißt das so? - angenommen. und möge daher doch bitte die> AB in der dieses mit ihm vereinbart wurde vorzeigen.
Also Deiner Auffassung nach haften Verkäufer und Hersteller nicht mehr
für ihre Werbeaussagen, sobald der Vertrag geschlossen ist? Meine Güte.
Sheeva P. schrieb:> Fpgakuechle K. schrieb:>> Sheeva P. schrieb:>>> Es tut mir aufrichtig leid, mein rechtsunkundiger Freund,>>>> Nein, Deine Interpretation des Ablaufes ist komplett falsch,>> Nö.
Doch, Du behauptest der TO hätte einen Vertrag geschlossen aus dem sich
eine Verpflichtung zum Upgrade ableiten liesse. Hat aber aber nicht.
>Ich kann auch nichts dafür, daß Du von nichts eine Ahnung hast.
Du könntest aber die vorgebrachten Argumente prüfen und bewerten:
Beitrag "Re: Klage wg. Eagle Upgrade Premium->Professional"Beitrag "Re: Klage wg. Eagle Upgrade Premium->Professional"
Machste abe rnicht, sondern fabulierst von irgendwelchen Schreiben und
Anwaltsberatungen an deren Erfolg du selber nicht glaubst. Das ist
verantwortungslos gegenüber dem TO.
>> Mach mal so weiter mit der Laienhaft-'Bauernschlau' verdrehten>> Interpretation der Rechtslage. Ich seh Dich schon wie die sogenannten>> 'Reichsbürger' mit der Polizei diskutieren,>> Warum sollte ich? Du hast offensichtlich nichtmal den Unterschied> zwischen Straf- und Zivilrecht verstanden...
Doch den kenn ich,
während du hier davon ausgehst, man könnte den Preis respektive die
'In-Zahlung-Nahme' wie einen Sachmangel behandeln.
> das ist für einen> erwachsenen und wahlberechtigten Menschen schon eine sehr traurige> Angelegenheit. Herzliches Beileid.
Naja, Dein Geschreibe hier nennt man 'Kindische Kraftmeierei' gepaart
mit persönlichen Angriffen und Beleidigungen bei kompletter Abwesenheit
von begründeten Sachargumenten.
Wer auf einen solchen 'Ratgeber' hört, kann auch gleich sein Geld/Zeit
aus dem Fenster werfen.
Sheeva P. schrieb:> Also Deiner Auffassung nach haften Verkäufer und Hersteller nicht mehr> für ihre Werbeaussagen, sobald der Vertrag geschlossen ist? Meine Güte.
Nur 'mal zu meiner Einordnung: Glaubst du auch, das ein Supermarkt
verpflichtet ist, dir den Artikel zu den Preis zu verkaufen der in der
Werbung stand/am Regal stand?
(Betonung auf dir gegenüber, nicht mögliche Abmahnungen von Mitbewerbern
usw.)
Johannes F. schrieb:> Sheeva P. schrieb:>>> Also Deiner Auffassung nach haften Verkäufer und Hersteller nicht mehr>> für ihre Werbeaussagen, sobald der Vertrag geschlossen ist? Meine Güte.>> Nur 'mal zu meiner Einordnung: Glaubst du auch, das ein Supermarkt> verpflichtet ist, dir den Artikel zu den Preis zu verkaufen der in der> Werbung stand/am Regal stand?> (Betonung auf dir gegenüber, nicht mögliche Abmahnungen von Mitbewerbern> usw.)
Ja müssen Sie. Es sei denn Sie schreiben für Druckfehler keine Haftung
darunter.
DANIEL D. schrieb:> Johannes F. schrieb:>> Sheeva P. schrieb:>>>>> Also Deiner Auffassung nach haften Verkäufer und Hersteller nicht mehr>>> für ihre Werbeaussagen, sobald der Vertrag geschlossen ist? Meine Güte.>> Ja müssen Sie. Es sei denn Sie schreiben für Druckfehler keine Haftung> darunter.
Naja, drunter und drüber mit den Fachbegriffen Produkthaftung,
Vertragsklausel, Preisgestaltung, Nachbesserungspflicht, ... .
Ein Kaufvertrag beinhaltet die Übergabe einer Ware mit den zugesicherten
Eigenschaften gegen ein vereinbartes Entgeld vom Verkäufer an den
Käufer.
Stellt der Käufer Sachmängel fest kann er beim Verkäufer auf
Nachbesserung dringen.
Der vereinbarte Preis ist keine zugesicherte Eigenschaft, also kann der
Käufer nicht auf Nachbesserung beim Preis bestehen. Er könnte Minderung
verlangen, wenn nicht alle Sacheigenschaften erfüllt sind.
Der Verkäufer ist in der Preisgestaltung weitgehend frei, entscheidend
für die Vertragsabwicklung ist ohnehin der 'Kaufvertrag' also die
Rechnung+Lizenvereinbarung+AGB.
Eine Werbung ist in ihrer Gesamtheit zu betrachten, also inklusive
Freizeichnungsklausel.
Typisches Beispiel für eine solche Klausel ist: "Preisänderungen
vorbehalten", "Nur solange Vorrat reicht". Eine solche Klausel findet
sich praktisch auf jeder Werbung.