Frage: Sind bei Bastelboards wie Arduino eigentlich Anleitungen in Papierform pflicht? Wenn ja, kann man als Nutzer auch sagen dass man es als PDF haben möchte? Oder kmuss man in der EU Papier bedrucken und dem Käufer aushändigen?
Was soll den da drin stehen. ??? Besonders bei einen Arduino. Aber ich denke grundsätzlich das PDF-Anleitungen reichen müssen. Weil fast jeden Hersteller den ich kenne, nur noch ein Link zu einer PDF-Datei liefert. Ohne Internet gehörst du halt heut zum Mensch 2 Klasse.
Schlaumaier schrieb: > Aber ich denke grundsätzlich das PDF-Anleitungen reichen müssen. Danke dir! Ich warte dann auf Antwort von jemand der es sicher weis.
Jens schrieb: > Sind bei Bastelboards wie Arduino eigentlich Anleitungen in Papierform > pflicht? Was soll so Deine Frage, ein Bastelboard ist eben ein Bastelboard und kein fertiges Gerät, für so ein Board gibt es auch keine Garantie oder Gewährleistung. Wie Du damit zurecht kommst ist alleine Deine Sache. Es gibt oftmals nichts anderes als einen Link wo man die Belegung des Boards herunterladen kann. Mit viel Glück gibt es dann noch einen Schaltplan. Aber eine Anleitung in Papierform ist wohl die große Ausnahme, ist auch nicht verpflichtend. Die Zeiten von Papier sind längst vorbei.
https://www.it-recht-kanzlei.de/bedienungsanleitung-deutsche-sprache-produkte.html Lies mal Zitat: Keine ausgedruckte Anleitung erforderlich Die gute Nachricht ist, dass die notwendige Bedienungsanleitung nicht zwingend in Papierform zur Verfügung zu stellen ist. Hinsichtlich der Form der Anleitung macht das ProdSG nämlich keine Vorgaben.
Jens schrieb: > Frage: > Sind bei Bastelboards wie Arduino eigentlich Anleitungen in Papierform > pflicht? Wenn ja, kann man als Nutzer auch sagen dass man es als PDF > haben möchte? Oder kmuss man in der EU Papier bedrucken und dem Käufer > aushändigen? Grundsätzlich MUSS für jedes Produkt eine Papieranleitung bei liegen. Und zwar in Landessprache. Wir, und viele Mitbewerber, legen aber nur einen Beibpackzettel in allen Sprachen mit den wichtigsten Sicherheitshinweisen bei. Anleitung natürlich nur per Download. Das ist rechtlich eine Grauzone. Bisher aber akzeptiert.
Schlaumaier schrieb: > dass die notwendige Bedienungsanleitung nicht > zwingend in Papierform zur Verfügung zu stellen ist. Eine Bedienungsanleitung ist für ein fertiges, funktionsfähiges Gerät vorgesehen. Nur so ein Arduino Board, das ist wie ein Bauteil zu behandeln. Was soll in so einer Anleitung drin stehen? Eine Beschreibung zur Software Entwicklung für dieses Board? Ganz sicher nicht. Deshalb ist es mit Beschreibung der Belegung und einem Schaltplan erledigt. Wenn Du im Baumarkt einen Ringschlüssel kaufst, ist auch keine Anleitung dabei. Kommt vielleicht noch, wenn es mit dem EU Wahnsinn so weitergeht.
Mister Miller schrieb: > Was soll so Deine Frage, ein Bastelboard ist eben ein Bastelboard und > kein fertiges Gerät, für so ein Board gibt es auch keine Garantie oder > Gewährleistung. Selbstverständlich gibt es die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) auch für Bastelboards, wenn die an private Endverbraucher verkauft werden. Schliesslich hat das Ding zugesicherte Eigenschaften, die selbstverständlich auch vorhanden sein müssen - fehlen die, ist das ein Sachmangel, also ein Gewährleistungsfall.
Mister Miller schrieb: > Was soll in so einer Anleitung drin stehen? Sicherheits- und Entsorgehinweise - bestimmungsgemässer Gebrauch... Spezifikationen der technischen Parameter. Man könnte es auch Datenblatt nennen - ja, das ist streng genommen, keine Bedienungsanleitung... Von Papierform oder dass man es sich aussuchen könnte ob elektronisch oder nicht wüsste ich in dem Bereich nichts. Bedienungsanleitung auf Papier fordert - soweit ich weiß - nur die Maschinenrichtlinie - und die trifft hier ja definitiv nicht zu...
MeierKurt schrieb: > fehlen die, ist das ein > Sachmangel, also ein Gewährleistungsfall. Das ist zwar Grundsätzlich Richtig, nur das Problem dabei ist, diesen Mangel Nachzuweisen. Das wird auch niemand machen wenn es um so ein Board geht, das nur wenige Euro kostet. Wenn das Board dann direkt aus China kommt, wird es nochmals schwieriger bis unmöglich. Aber die meisten Verkäufer bieten dann die Rückgabe an, den Rückversand muss der Kunde dann auch bezahlen, den es wird darauf hingewiesen, der Käufer trägt die Rück Versandkosten. Mit dem Kauf hat der Käufer das akzeptiert. Man sollte schon bei der Praxis bleiben und nicht ausloten was Juristisch möglich wäre.
MeierKurt schrieb: > Sicherheits- und Entsorgehinweise - bestimmungsgemässer Gebrauch... > Spezifikationen der technischen Parameter. Das macht z.B. Conrad so, wer dort schon mal einen Bausatz oder ein Modul gekauft hat kennt das sicherlich. Da ist dann auch eine Anleitung in Papierform dabei. Was immer Lustig ist, auf der ersten Seite steht gleich mal, wie das Produkt entsorgt werden muss.
Mister Miller schrieb: > Das wird auch niemand machen wenn es um so ein > Board geht, das nur wenige Euro kostet. NAja, du + ich nicht. Aber Zwischenhändler schon. Die beziehen nämlich den Ärger. Nach den Motto bestelle nix bei XAXF weil die Teile alle kaputt sind. Und da Zwischenhändler auch größere Mengen abnehmen geht es da schnell um einiger 10.000 Euro. Das Gesetz ist halt für alle da. Aber ich habe alle meine Nano's ohne Anleitung bekommen. Ach noch ein kleiner Hinweis. Es ist ein Unterschied ob das Board Steckkontakte hat oder nicht. Hat mir neulich ein Händler erklärt. Nach seiner Aussage ist es mit Steckkontakten FERTIG und ohne Steckkontakte nur ein Bauteil und kein Gerät da man es noch fertig löten muss. Die Logik kann sich nur ein Anwalt ausdenken finde ich.
Jens schrieb: > Frage: > Sind bei Bastelboards wie Arduino eigentlich Anleitungen in Papierform > pflicht? Nein. Es handelt sich nicht um Geräte, für die eine Bedienungsanleitung in Landessprache nach CE Pflicht wäre.
Schlaumaier schrieb: > Die Logik kann sich nur ein > Anwalt ausdenken finde ich. Das kann man aus Sicht des Anwalts auch verstehen, der sagt, der Kunde hat selbst an dem Board herum gelötet und dadurch den Schaden verursacht. Beweise mal das Gegenteil. Um bei dem Board zu bleiben, es kann immer durch den Kunden zerstört werden, wenn z.B. eine zu hohe Spannung angelegt wird, das kann auch keiner Beweisen ohne ein Gutachten eines Sachverständigen zu haben. Nur das wird auch kein Privater Kunde machen, damit einen Sachverständigen zu beauftragen.
Hallo MeierKurt schrieb: > Sicherheits- und Entsorgehinweise - bestimmungsgemässer Gebrauch... Genau der Teil welchen, sicherlich nicht nur ich, gleich nach der Garantiekarte, Werbung auf dicken Edelpapier und irgendwelchen Anmeldegebettel (auch in diesen Jahrzehnt oft noch in Papierform dabei...) direkt der Wiederverwertungskette zuführe bzw. wenn als PDF und Co. umgehend "überlese" Eine Anleitung (wenigstens einen Link zu einer aussagekräftigen deutschsprachiger und verständlichen Version) vermisse ich hingegen, wenn es mal eine Nummer unter Sony, Canon und Co. geht (die sind -waren- teilweise wirklich sehr gut und für meinen Geschmack schon zu Detailliert wobei man aber auch bedenken muss das sich die Anleitungen auch von Anfängern genutzt wird) regelmäßig. Teilweise muss man sich die Anleitung, gerade bei aller Art von "Chinamodule" selbst zusammensuchen, bzw. hoffen das jemand schon ein hilfreiches Video bei YT hochgeladen hat - und nein es geht da nicht nur um sowas wie DCDC Wandler und Co. sondern durchaus im recht tief gehende Anleitungen bezüglich der Bedienung abhängig von der vorhanden Firmware bzw. Update. Praktiker
Rein zufällig habe ich heute Vormittag bei einem großen deutschen Händler ein Amateurfunkgerät (2m / 70cm) entdeckt, das explizit beworben wurde, keine deutsche Anleitung zu haben. Schon irgendwie dubios!?
Schlaumaier schrieb: > https://www.it-recht-kanzlei.de/bedienungsanleitung-deutsche-sprache-produkte.html > > Lies mal Zitat: > Keine ausgedruckte Anleitung erforderlich Cyblord -. schrieb: > Grundsätzlich MUSS für jedes Produkt eine Papieranleitung bei liegen. Also was jetzt? Papier oder nicht Papier? Wer hat recht? Der Anwalt oder Cyblord?
Hallo Wenn man sieht was man bei den "großen" Namen bzw. alles was man im Elektonikmarkt vor Ort (spätestens in einigen Monaten wieder ohne Türsteher und Nachverfolgbarkeit...) bekommt, so beiligt hat wohl "der Anwalt" recht. Das es bei Modulen, "billigen No Name" 3D Druckern und ähnlichen, die mehr oder weniger nur Online bezogen werden können anders aussieht, beweist das in diesen Gebiet wohl nicht generell alles so heiß gekocht wird wie es gekocht wird, bzw. das die dort übliche Kundschaft in der Lage ist zu denken und handeln... Praktiker
Anita H. schrieb: > Wer hat recht? Der Anwalt oder Cyblord? Ich tippe auf den Anwalt. Weil der Link ja von mir war. ;) Und weil das seit Jahren in der Praxis so gehandhabt wird. Frage : Wer hat eine Anleitung zu seinen Windows in Papierform bekommen. ?? Frage : Hat sich jemand eine TV gekauft und eine fette Anleitung bekommen. Bei meinen 10 Jahre alten Gerät war eine Kurzanleitung dabei wie ich das Teil anklemmen, ein BUCH (Kein Witz) mit Sicherheits-/Entsorgungshinweise und die wirkliche Anleitung war IN den Fernseher versteckt. (Setup->Hilfe-> da eine Menüstruktur mit Texten). Ich habe bei neuen Geräten (besonders bei technisch hochwertigen Geräten) seit 10 Jahren nur so Mini-Anleitungen bekommen. Der neue Mixerstab meiner Schwester (gestern geliefert) hatte mehr PAPIER-Anleitung als mein Drucker.
Nachtrag : Als ich DBASE IV bekommen habe habe ich 1 Regal-Meter (kein Witz nachgemessen) an Anleitung im ca. a5 Format bekommen. In Form von Ordnern und Büchern. Irgendwann ca. um 2000 herum gab es eine Studie die besagt das 95% der Leute keine Anleitungen lesen, und man deshalb die Kosten sparen kann. Das ging so weit das gar keine Anleitungen mehr dabei waren, was dann durch das BGH gestoppt wurde. Und wie oft ich schon RTFM im Foren / Chats gelesen habe, will ich gar nicht wissen. RTFM = Read the fu*c*ing Manuell = LIES DIE VERDAMMTE ANLEITUNG )Freundlich übersetzt=
Alle meine Nanos kamen mit "Anleitung", ob original oder Clone. Die Anleitung ist aber eher Papierverschwendung... Habe gerade von Pollin sog. Entwicklerbords bezogen, die hatten einen Zettel und sogar einen Aufkleber mit der durchgestrichenen Mülltonne.
>Wer hat eine Anleitung zu seinen Windows in Papierform bekommen. ?? Zu DOS6.22/Windows 3.1 habe ich ein ganzes Buch dazu bekommen. >Als ich DBASE IV bekommen habe habe ich 1 Regal-Meter Das ist aber auch ein Datenbankentwicklungssystem. Als ich damals Borland Pascal gekauft habe, gab es 14 Handbücher dazu - und ich habe diese Bücher sehr oft benutzt. Bei Delphi waren es dann schon weniger und die waren auch noch voller Fehler...
svensson schrieb: > Bei Delphi waren es dann schon weniger > und die waren auch noch voller Fehler... Eben. Je "besser" das System deso weniger Anleitung. Wobei ich in DBase iV inkl. Clipper kaum Fehler hatte. Heutzutage bekommt jeder Windows-10 auf die Kiste und wenn du GANZ VIEL Gück hast, bekommst du eine Mainboard-Anleitung. (Die einzige die ich übrigens öfters mal brauche, damit ich weiß was das Mainboard kann,können soll.
svensson schrieb: >>Wer hat eine Anleitung zu seinen Windows in Papierform bekommen. > ?? > Zu DOS6.22/Windows 3.1 habe ich ein ganzes Buch dazu bekommen. > >>Als ich DBASE IV bekommen habe habe ich 1 Regal-Meter > Das ist aber auch ein Datenbankentwicklungssystem. Als ich damals > Borland Pascal gekauft habe, gab es 14 Handbücher dazu - und ich habe > diese Bücher sehr oft benutzt. Bei Delphi waren es dann schon weniger > und die waren auch noch voller Fehler... Bei DOS dachte ich immer die Disketten wären die Beigabe zum Buch gewesen:-) Ich hatte den halben Regalmeter damals für Turbo C. Zu der Zeit war das Thema Datenfernübertragung (erst sehr viel Später mal Internet genannt) höchstens als Schatten in der Zukunft zu erahnen. Und mal so eben eine Beschreibung mit mehreren Tausend Seiten auf dem heimischen Computer anschauen hat deren Leitungsfähigkeit meist doch deutlich überstiegen (ganz zu schweigen von gängigen Datenträgern. Einen Zweitrechner auf dem mal schnell im Internet nachschlagen kann warum man den Rechner nicht Installiert bekommt hatte damals wohl auch kaum jemand. Da gab es also kaum andere Möglichkeiten als bedrucktes Papier. Aber heutzutage wird man ja schon Angezählt, wenn die Verpackung auch nur ein Eckchen zu viel Karton verschwendet. Da noch dicke Bücher beilegen und man hat wohl sämtliche Umweltschutzorganisationen sofort gegen sich... Beim Bastelbedarf gäbe es aber auch früher schon nichts dazu, da musste man die Datenbücher zu den Bauteilen/Baugruppen usw. noch für viel Geld selber separat dazukaufen und konnte die nicht einfach für lau irgendwo herunterladen. Das ganze Bastelzeug ist ja auch nicht für "normale Endverbraucher" die gar nicht wissen wie sie damit umgehen sollen gedacht. Wenn man den TO mal wörtlich im extrem nimmt müsste ja zu jedem Wiederstand das ausgedruckte Datenblatt beigelegt werden:-)
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.