Forum: Analoge Elektronik und Schaltungstechnik Niederspannung- oder Maschinenrichtlinie?


von didi (Gast)


Lesenswert?

Hi, CE-Kennzeichnung steht an. Wenn man nun die Wahl zwischen den beiden 
Verordnungen hat (beides zutreffend), welcher macht weniger Aufwand?

: Verschoben durch Moderator
von Hans W. (Firma: Wilhelm.Consulting) (hans-)


Lesenswert?

Definitiv die Niederspannungsrichtlinie (LVD).

Die Schutzziele der LVD findest du zwar in der (Maschinenrichtlinie) MD 
auch, aber da ist noch wesentlich mehr gefordert, weil's halt mehr 
Eventualitäten gibt... dafür gibt's aber nicht's vergleichbares zur 
Einbauerklärung...

Überprüfe aber auch, ob du nicht auch zusätzlich unter die RED fällst 
(das ist der Fall, sobald du irgendwas mit Funk integrierst hast)... das 
ändert dir nämlich die Spannungsgrenzen. Das wird gerne übersehen...

73

von Denis (Gast)


Lesenswert?

Wer sagt das da eine Wahl besteht?
Wenn beides zutrifft muss auch beides berücksichtigt werden ...

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

didi schrieb:
> Wenn man nun die Wahl zwischen den beiden
> Verordnungen hat (beides zutreffend), welcher macht weniger Aufwand?
Wenn beide Verordnungen zutreffen, dann hast du keine "Auswahl", sondern 
musst beide einhalten.

Du kannst dir in einem Bereich, wo max. 70km/h und ein Überholverbot 
gelten, ja auch nicht aussuchen, was du davon einhältst...

von Hans W. (Firma: Wilhelm.Consulting) (hans-)


Lesenswert?

Lothar M. schrieb:
> didi schrieb:
>> Wenn man nun die Wahl zwischen den beiden
>> Verordnungen hat (beides zutreffend), welcher macht weniger Aufwand?
> Wenn beide Verordnungen zutreffen, dann hast du keine "Auswahl", sondern
> musst beide einhalten.

Grundsätzlich ja, aber nachdem die MD praktisch ein "Superset" der LVD 
ist, kannst du Produkte aus der LVD auch in der MD behandeln.

Das kann Sinnvoll sein, wenn dein Produkt auch eine Komponente in einer 
Maschine sein kann. Dann hast du neben der CE-Erklärung auch eine 
Einbauerklärung+Dokumentation, die dein Kunde dann ggf. einfacher bei 
der Konformitätsbewertung verwenden kann.

73

: Bearbeitet durch User
von Maschine gewinnt (Gast)


Lesenswert?

Seine CE Erklärung ist bestimmt schon durch, aber für alle die es 
interessiert:
Maschinenrichtlinie sticht Niederspannungsrichtlinie.

Maschinenrichlinie 2006/42/EG:
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:157:0024:0086:DE:PDF

"1.5.1. Elektrische Energieversorgung
Eine mit elektrischer Energie versorgte Maschine muss so konstruiert, 
gebaut und ausgerüstet sein, dass alle von Elektrizität ausgehenden 
Gefährdungen vermieden werden oder vermieden werden können.
Die Schutzziele der Richtlinie 73/23/EWG gelten für Maschinen. In Bezug 
auf die Gefährdungen, die von elektrischem Strom ausgehen, werden die 
Verpflichtungen betreffend die Konformitätsbewertung und das 
Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme von Maschinen jedoch 
ausschließlich durch die vorliegende Richtlinie geregelt."

*Richtlinie 73/23/EWG ist die Niederspannungsrichtlinie

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.