Mir haben sie jetzt schon wieder ne Leuchte im Vorgarten geklaut. Entweder sind es Lampen die fehlen, oder Zaunlatten werden rausgerissen. Von dem Müll der im Vorgarten landet will ich erst garnicht reden. Wie sieht die Lage aus? Es ist ein Eckhaus mit einem Vorgarten. Ich würde 2 Kameras installieren um meinen Parkplatz und den Vorgarten zu filmen. Was mich bis jetzt immer abgeschreckt hat, waren die Weitwinkellinsen. Ich habe tatsächlich kein Interesse daran was auf der Strasse passiert. Gibt es Erfahrungsberichte mit meckernden Nachbarn?
Soweit ich weiß, darfst Du in Deinem Garten aufzeichnen was Du möchtest, aber fremde Gärten oder öffentlicher Raum geht nicht. Du musst die Kameras also so ausrichten, daß sie ausschließlich Deinen Garten im Sichtbereich haben - was es dann nutzt wenn Müll in den Vorgarten fliegt oder jemand gegen den Zaun tritt, weißt Du selber. Und dann brauchst Du auch recht gute Kameras... wenn auf dem Video ein drei Pixel hohes schwarzes Männchen mit Kapuze eine Lampe klaut, bringt das auch nicht so viel - außer dem Tatzeitpunkt. Mit den Nachbarn würde ich vielleicht vorher sprechen, weiß ja nicht in welchem Verhältnis Du mit ihnen stehst.
Cihan S. schrieb: > Mir haben sie jetzt schon wieder ne Leuchte im Vorgarten geklaut. > Entweder sind es Lampen die fehlen, oder Zaunlatten werden rausgerissen. > Von dem Müll der im Vorgarten landet will ich erst garnicht reden. Du solltest Dich mal fragen, warum das ausgerechnet nur bei Dir so abläuft - vielleicht kein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft? Oder lebst Du in einem Vandalenviertel, dann müssten ja auch Deine Nachbarn irgendwelche Schäden an/im Vorgarten haben...
lies dich mal ein in die dsgvo zur Videoüberwachung und dann hast du keine Lust mehr auf Video. Meistens passiert nichts, obwohl es sehr viele "illegale " Kamerainstallationen gibt. Das Problem ist, dass einer, der dir nicht wohlgesonnen ist, dich anschwärzen kann und dann kannst du u.U. ordentlich Ärger haben. Darüber hinaus kostet Video viel Geld, Strom, Zeit für die Auswertung und Optimierung (Bewegungserkennung). Am Ende ist der Nutzen meist nicht gegeben. Ich war viele Jahre in dieser Branche.
Ben B. schrieb: > Soweit ich weiß, darfst Du in Deinem Garten aufzeichnen was Du möchtest seit 2018 nicht mehr. Du musst ein berechtigtes Interesse haben ( Schutz vor Straftaten ist ok) , aber auch nachweisen, dass das Ziel NUR mit Videoüberwachung erreichbar ist. Ferner sind die bekannten Aufkleber "Videoüberwachung " lange nicht mehr ausreichend, das müssen Angaben drauf zur Person des Betreibers, das Schutzinteresse und Art und Dauer der Speicherung. Du stehst mit einem Bein immer schon vor Gericht. Dafür reichen auch schon "Abmahn-Kanzleien" die gebührenbewehrte Unterlassungserklärungen verlangen können. Das ist unsere heutige Welt!
Gunnar F. schrieb: > seit 2018 nicht mehr. Könntest du den rechtlichen Kram dazu bitte verlinken? Das könnte beim obligatorischen „Wo steht das?“ helfen, wenn man Leute drauf anspricht – ich hatte da mal gesucht, aber nichts gefunden, das eindeutig genug gewesen wäre, um’s da anführen zu können.
deswegen Kamera gut tarnen und wenn mal was ist, gibts keinen Videoclip sondern nen Zeugen.
naja einiges weiß ich noch aus der damaligen beruflichen Befassung mit dem Thema. Wir hatten eine sündhaft teure Anwaltskanzlei mit der Klärung beauftragt und die Ergebnisse liegen mir nicht mehr vor. Aber goggle liefert auf dsgv Videoüberwachung sofort dies: https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/sommerakademie/2017/SAK17_IB08_Keller-Thies_Videoueberwachung.pdf&ved=2ahUKEwjE6_3krYLxAhVXAGMBHQPIBEMQFjAAegQIBhAC&usg=AOvVaw2G9ZeI9gx9tIOFcIuElXaQ
Gunnar F. schrieb: > Ben B. schrieb: >> Soweit ich weiß, darfst Du in Deinem Garten aufzeichnen was Du möchtest > > seit 2018 nicht mehr. Du musst ein berechtigtes Interesse haben ( Schutz > vor Straftaten ist ok) , aber auch nachweisen, dass das Ziel NUR mit > Videoüberwachung erreichbar ist. Ferner sind die bekannten Aufkleber > "Videoüberwachung " lange nicht mehr ausreichend, das müssen Angaben > drauf zur Person des Betreibers, das Schutzinteresse und Art und Dauer > der Speicherung. Du stehst mit einem Bein immer schon vor Gericht. > Dafür reichen auch schon "Abmahn-Kanzleien" die gebührenbewehrte > Unterlassungserklärungen verlangen können. > Das ist unsere heutige Welt! Am besten, du legst einen Vordruck und Stift in einen Kasten mit dem Hinweis, dass der Dieb/Radaubruder der Überwachung zustimmen muss. Schließlich möchte nicht Jeder während der Ausübung seiner Tätigkeit erkannt werden! Das beugt auch Klagen wg. 'Recht am eigenen Bild' vor...
Stell Laserlichtschranken auf und ein paar Kameras die dann ein paar Fotos schiessen.
Das Recht am eigenen Bild schützt dich gegen die Veröffentlichung ohne deine Zustimmung, hatte mal einen Polizisten fotografiert der mit dem Dienstwagen im absoluten Halteverbot gehalten hat um sein Paket bei der Post abzugeben. Gab ne angeregte Diskussion um Nötigung, Vernichtung von Beweismitteln...
es scheint mir ja auch völlig schizophren: Wenn du einen Unfall fotografierst, machst du dich heutzutage strafbar. Derselbe Unfall in den Abendnachrichten, durch Pressefotografen aufgenommen , ist aber ok. Dabei ist ja das bloße Fotografieren zu vergleichen mit Hingucken und sich merken. Das Persönlichkeitsrecht der Verunfallten wird aber erst durch Veröffentlichung verletzt. Das interessiert aber bei der Ahndung niemanden. Ich spreche wohlgemerkt nicht von der Behinderung der Einsatzkräfte.
Gunnar F. schrieb: > es scheint mir ja auch völlig schizophren: > Wenn du einen Unfall fotografierst, machst du dich heutzutage strafbar. > Derselbe Unfall in den Abendnachrichten, durch Pressefotografen > aufgenommen , ist aber ok. Dabei ist ja das bloße Fotografieren zu > vergleichen mit Hingucken und sich merken. Das Persönlichkeitsrecht der > Verunfallten wird aber erst durch Veröffentlichung verletzt. Das > interessiert aber bei der Ahndung niemanden. > Ich spreche wohlgemerkt nicht von der Behinderung der Einsatzkräfte. Mal unabhängig von einem Unfall, den ich als Zaungast nicht zu fotografieren habe, ist es auch vllt. die Vermeidung von verschiedenen Sichtweisen eines Tatbestandes, der bei verschiedenen Fotos zu unterschiedlichen Auslegungen 'anregt'. Da ist es schon besser, gut zu kontrollierende Quellen zu haben.
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> aber auch nachweisen, dass das Ziel NUR mit > Videoüberwachung erreichbar ist. Naja, 20kV mit ordentlich Ampere am Laternengehäuse und ein paar SM-70 aus Opas gut sortierter Sammlung am Gartenzaun wären natürlich auch eine Möglichkeit. Meinst Du, das gefiele den DSVGO-Experten besser?
Thomas U. schrieb: > verschiedenen Sichtweisen eines Tatbestandes interessanter Standpunkt. Verschiedene Sichtweisen verkomplizieren die einfache Wahrheitsfindung!
Ben B. schrieb: >> aber auch nachweisen, dass das Ziel NUR mit >> Videoüberwachung erreichbar ist. > Naja, 20kV mit ordentlich Ampere am Laternengehäuse und ein paar SM-70 > aus Opas gut sortierter Sammlung am Gartenzaun wären natürlich auch eine > Möglichkeit. Meinst Du, das gefiele den DSVGO-Experten besser? ich habe das vereinfacht ausgedrückt: Der Nachweis ist zu erbringen, dass das Schutzziel mit Videoüberwachung erreichbar ist und dass es keine anderen, eher verhältnismäßige Maßnahmen gibt. Aber Dein Kommentar war wohl auch nicht ansatzweise ernst gemeint?
Mani W. schrieb: > Cihan S. schrieb: >> Mir haben sie jetzt schon wieder ne Leuchte im Vorgarten geklaut. >> Entweder sind es Lampen die fehlen, oder Zaunlatten werden rausgerissen. >> Von dem Müll der im Vorgarten landet will ich erst garnicht reden. > > Du solltest Dich mal fragen, warum das ausgerechnet nur bei Dir > so abläuft - vielleicht kein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft? > > Oder lebst Du in einem Vandalenviertel, dann müssten ja auch Deine > Nachbarn irgendwelche Schäden an/im Vorgarten haben... Das wäre für mich auch von Interesse, ob er alleine oder sämtliche Nachbarn gleichermaßen betroffen sind. Häufige Diebstähle, wiederholt beschädigter Zaun und wiederholt Müll im Vorgarten ist in Deutschland - von einigen speziellen Vierteln abgesehen - nicht Normal. Und zu diesen speziellen Vierteln würde die Beschreibung Eckhaus mit Garten nicht passen.
Cihan S. schrieb: > Ich würde 2 Kameras installieren um meinen Parkplatz und den Vorgarten > zu filmen. Nützt halt leider am Ende des Tags nichts. Dann hast Du zwar evtl. Aufnahmen, von einer unbekannten Person, die dir die Lampe klaut. Machen kannst Du damit nichts, weil es zum einem rechtlich schwierig ist, und zum anderen nutzlos ist, eine Aufnahme von einer unbekannten Person. Leider. Will man vermeiden das was beschädigt wird oder wegkommt, muss es Vandalen-sicher sein. Also Holzzaun durch einbetonierten Stahlzaun ersetzen, der geschweißt ist und aus ernsthafter Materialstärke besteht. Leuchten genau so. Die müssen so sein, dass im Zweifel ein Panzer drüber fahren kann, ohne das ihnen was passiert. Apropos Licht. Viel Licht hilft (manchmal) viel. Bewegungsmelder und Tag-hell. Bleibt nur noch der Müll, da hilft nur schnell wegräumen. Leider, leider ist das halt so. Kostet alles viel Geld. Aber nur so bekommt man es in den Griff. Der Pöbel wird halt immer mehr: Was mir nicht gehört, wird zerstört.
Gunnar F. schrieb: > Ben B. schrieb: >>> aber auch nachweisen, dass das Ziel NUR mit >>> Videoüberwachung erreichbar ist. >> Naja, 20kV mit ordentlich Ampere am Laternengehäuse und ein paar SM-70 >> aus Opas gut sortierter Sammlung am Gartenzaun wären natürlich auch eine >> Möglichkeit. Meinst Du, das gefiele den DSVGO-Experten besser? > > ich habe das vereinfacht ausgedrückt: Der Nachweis ist zu erbringen, > dass das Schutzziel mit Videoüberwachung erreichbar ist und dass es > keine anderen, eher verhältnismäßige Maßnahmen gibt. > > Aber Dein Kommentar war wohl auch nicht ansatzweise ernst gemeint? Andere Variante: Diese 20kV machen gewöhnlich ganz schnell "klein, schwarz und hässlich". Wie wäre es mit ähnlicher Spannung aus einem Weidezaungerät und natürlich einem Schild am (Elektro)Zaun, das dort niemand ernst nimmt und dann vllt doch überrascht ist? Oder schränkt das diese (meist nächtlichen) Tätigkeiten doch zu weit ein?
der Polizist ist sehr laut geworden, ich war dann doch etwas eingeschüchtert, ich habe es letztendlich vom Handy gelöscht mit dem wissen es zuhause wiederherstellen zu können, nach dem der Polizist weg hat mir ein Kunde seine Anschrift mit Telefonnr. gegeben falls ich einen Zeugen benötigen würde. Ich habe es dann aber sein gelassen. Aber soetwas prägt die Meinung zu unseren Freunden und Helfern.
Cihan S. schrieb: > Was mich bis jetzt immer abgeschreckt hat, waren die Weitwinkellinsen. Schau Dir mal Wildkameras an. Meine die ich hatte, war nicht so weitwinklig. Ich hatte nämlich ein ähnliches Problem. Das Nachbargrundstück durfte nicht mit aufgenommen werden. Mit der Wildkamera ging es schließlich. Allerdings ließ sich diese aufgrund ihrer Größe schlecht tarnen. Ist noch die Frage, ob es Dein Problem löst. Bei mir kackte jeden Tag ein Hund auf den Rasen. Am Ende half es mir aber nicht weiter, da immer nur ein Hund ohne Herrchen drauf war, den in der Nachbarschaft keiner kennt.
> Diese 20kV machen gewöhnlich ganz > schnell "klein, schwarz und hässlich". Und die SM-70 macht löchrig und undicht. Wenn das kein wirksamer Schutz bzw. höhere Zuverlässigkeit gegen Diebstahl und Vandalismus ist als Videoüberwachung... Leider erzeugt beides Unmengen an Papierkram und anstelle des Diebes muß man nach dessen Dingfestmachung selber brummen.
Gunnar F. schrieb: > seit 2018 nicht mehr. Du musst ein berechtigtes Interesse haben ( Schutz > vor Straftaten ist ok) , aber auch nachweisen, dass das Ziel NUR mit > Videoüberwachung erreichbar ist. Ferner sind die bekannten Aufkleber > "Videoüberwachung " lange nicht mehr ausreichend, das müssen Angaben > drauf zur Person des Betreibers, das Schutzinteresse und Art und Dauer > der Speicherung. Du stehst mit einem Bein immer schon vor Gericht. > Dafür reichen auch schon "Abmahn-Kanzleien" die gebührenbewehrte > Unterlassungserklärungen verlangen können. > Das ist unsere heutige Welt! Hab ich so auch schon auf dem Gelände eines Supermarktes gesehen. Allerdings nie an den an Blitzern angebrachten Überwachungskameras oder an Verkehrsüberwachungskameras.
Sven L. schrieb: > Allerdings nie an den an Blitzern angebrachten Überwachungskameras oder > an Verkehrsüberwachungskameras. Das geht natürlich gar nicht. Bevor die Polizei Dich blitzt, muss sie das schriftliche Einverständnis von Dir holen. ;) An den TO: In diesem Fred Beitrag "Wie überwacht man eine Hauswand?" wurde auch viel über Überwachungskameras geschrieben. Schau mal rein.
Ben B. schrieb: >> Diese 20kV machen gewöhnlich ganz >> schnell "klein, schwarz und hässlich". > Und die SM-70 macht löchrig und undicht. Wenn das kein wirksamer Schutz > bzw. höhere Zuverlässigkeit gegen Diebstahl und Vandalismus ist als > Videoüberwachung... Leider erzeugt beides Unmengen an Papierkram und > anstelle des Diebes muß man nach dessen Dingfestmachung selber brummen. Leider!
Rainer Z. schrieb: > Das geht natürlich gar nicht. Bevor die Polizei Dich blitzt, muss sie > das schriftliche Einverständnis von Dir holen. ;) Du hast es nicht verstanden... Es geht darum das an Blitzern mittlerweile auch Überwachungskameras angebracht sind, die nicht nur bei der Überschreitung der Geschwindigkeit aufzeichnen.
Sven L. schrieb: > Du hast es nicht verstanden... Es geht darum das an Blitzern > mittlerweile auch Überwachungskameras angebracht sind, die nicht nur bei > der Überschreitung der Geschwindigkeit aufzeichnen. Okay, dann wäre der Bereich in der Tat kennzeichnungspflichtig, aber ich habe ehrlich gesagt nie darauf geachtet, ob dies konsequent so auch umgesetzt wird. Die blauen Schilder kenne ich allerdings.
In jedem Bus und in jeder Straßenbahn sind heute Kameras, auf jedem Bahnsteig wird alles aufgezeichnet... jeder wird dort überwacht nur für den Fall, daß sich mal wieder irgendwelche Idioten gegenseitig die Fresse polieren.
Thomas U. schrieb: > Mal unabhängig von einem Unfall, den ich als Zaungast nicht zu > fotografieren habe, ist es auch vllt. die Vermeidung von verschiedenen > Sichtweisen eines Tatbestandes, der bei verschiedenen Fotos zu > unterschiedlichen Auslegungen 'anregt'. > Da ist es schon besser, gut zu kontrollierende Quellen zu haben. Klar doch, eine differenzierte Sichtweise auf tatsächliche Vorgänge verkompliziert nur die Überzeugungsbildung. Je gröber die Sicht, desto zuerlässiger die Beurteilung des Gesehenen!
Ben B. schrieb: > In jedem Bus und in jeder Straßenbahn sind heute Kameras, auf jedem > Bahnsteig wird alles aufgezeichnet... jeder wird dort überwacht nur für > den Fall, daß sich mal wieder irgendwelche Idioten gegenseitig die > Fresse polieren. Siehe hierzu § 4 I 2 Nr 2 BDSG: "§ 4 BDSGVideoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume 1Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie 1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, 2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder 3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen überwiegen. Bei der Videoüberwachung von 1. öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen, wie insbesondere Sport-, Versammlungs- und Vergnügungsstätten, Einkaufszentren oder Parkplätzen, oder 2. Fahrzeugen und öffentlich zugänglichen großflächigen Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs gilt der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von dort aufhältigen Personen als ein besonders wichtiges Interesse." https://dsgvo-gesetz.de/bdsg/4-bdsg/ (Mod: Numerierung angepasst)
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Da gerade Nachrichten vom Weltgipfel kamen, kam mir grad die Idee mal nachzusehen, wann der in Hamburg war. Da kam gerade die Idee auf, das könne irgendwie gut dazu passen. Nach dem Datenschutz können dann die Aufnahmen nicht mehr verwendet werden, wenn zufälligerweise Chaoten auf den Aufnahmen zu sehen wären, die sich maskieren, entmaskieren oder Auto aus-/einsteigen.
Jetzt aber um es ganz offiziell zu machen. Mach einige Male eine Anzeige wegen Diebstahl wenn was geklaut wurde, dann kann dir der Grund nicht mehr abgesprochen werden. Es gibt ein Urteil dazu, da hat jemand aufgrund von häufigen Vandalismus sein Auto auf seinem Parkplatz gefilmt und dabei etwas den öffentlichen Raum auch mit aufgezeichnet. Das war dann aber laut Urteil ok. Aber vielleicht reicht auch ne Lichtschranke und ein Wassersprenger.
Dieter D. schrieb: > Da gerade Nachrichten vom Weltgipfel kamen, kam mir grad die Idee mal > nachzusehen, wann der in Hamburg war. Da kam gerade die Idee auf, das > könne irgendwie gut dazu passen. Nach dem Datenschutz können dann die > Aufnahmen nicht mehr verwendet werden, wenn zufälligerweise Chaoten auf > den Aufnahmen zu sehen wären, die sich maskieren, entmaskieren oder Auto > aus-/einsteigen. Das kommt sicher darauf an, aus welchem Lager diese Chaoten kommen!
Dieter D. schrieb: > Nach dem Datenschutz können dann die Aufnahmen nicht mehr verwendet > werden, wenn zufälligerweise Chaoten auf den Aufnahmen zu sehen wären, > die sich maskieren, entmaskieren oder Auto aus-/einsteigen. Da Du hier ja stets nur gesicherte Erkenntnisse aus zuverlässigen Quellen weitergibst, hast Du dazu sicherlich drei bis fünf seriöse Nachweise. Magst Du einige davon verlinken?
Thomas U. schrieb: > Das kommt sicher darauf an, aus welchem Lager diese Chaoten kommen! Das Thema, dass Polizisten sich bei Ausübung ihres Dienstes ungern filmen lassen, hatten wir schon oben!
Thomas O. schrieb: > Jetzt aber um es ganz offiziell zu machen. Mach einige Male eine Anzeige > wegen Diebstahl wenn was geklaut wurde, dann kann dir der Grund nicht > mehr abgesprochen werden. Es gibt ein Urteil dazu, da hat jemand > aufgrund von häufigen Vandalismus sein Auto auf seinem Parkplatz gefilmt > und dabei etwas den öffentlichen Raum auch mit aufgezeichnet. Das war > dann aber laut Urteil ok. > > Aber vielleicht reicht auch ne Lichtschranke und ein Wassersprenger. Das wäre vielleicht effektiv aber massivste Körperverletzung!!!
Das größte Problem an solchen Formulierungen ist doch z.B. was ist denn ein "berechtigtes Interesse"? Gibts dafür eine Definition? Meine, wenn mir eine Lampe aus dem Garten geklaut oder mein Zaun beschädigt wird, auch wenn nur jemand bei mir seinen Müll entsorgt, habe ich ein berechtigtes Interesse daran, herauszufinden wer das war. Oder nicht?
Ben B. schrieb: > Das größte Problem an solchen Formulierungen ist doch z.B. was ist denn > ein "berechtigtes Interesse"? Gibts dafür eine Definition? Meine, wenn > mir eine Lampe aus dem Garten geklaut oder mein Zaun beschädigt wird, > auch wenn nur jemand bei mir seinen Müll entsorgt, habe ich ein > berechtigtes Interesse daran, herauszufinden wer das war. Oder nicht? Das ist nicht das Problem; der Hund ist anderswo begraben: Das Interesse der potentiell Überwachten, nicht überwacht zu werden, darf Dein Interesse an der Überwachung nicht überwiegen, § 4 I BDSG, s.o. Das ist eine Frage der Güterabwägung und in jedem Einzelfall separat festzustellen, was keineswegs immer trivial ist.
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Thomas U. schrieb: > Das kommt sicher darauf an, aus welchem Lager diese Chaoten kommen! Möglich, aber eine seriöse Untersuchung dazu kenne ich nicht. Zumindest wäre, wenn das Urteil anders ausgefallen wäre die Ermittlungen durch den Datenschutz unmöglich gemacht worden. Allerdings ruhten durch dieses Verfahren einige Ermittlungen: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Polizei-Hamburg-darf-weiter-mit-Gesichtserkennung-G20-Randalierer-jagen-4568289.html Wegen der Auflagen durch den Datenschutz (zeitliche Befristung) müssen die Daten nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden. Das sind wohl die Auswirkungen: https://www.datenschutz.de/polizei-hamburg-loescht-die-im-zuge-der-g20-ermittlungen-erstellte-biometrische-datenbank-zum-gesichtsabgleich/ Das läßt viel individuellen Interpretierungsspielraum zu. Es ist jedem frei gestellt andere Schlussfolgerungen daraus zu ziehen.
Percy N. schrieb: > Vielen Dank, liebe Forensoftware, für die Umnummerierung. > Nrn 4 und 5 sind im Originaltext Nrn 2 und 3. Korrektur: es sollen natürlich Nrn 1 und 2 sein, wie Ihr sicherlich schon benerkt habt.
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Guten Morgen, die Sache mit den Zaunlatten kam bei mir jetzt in diesem Jahr schon 3 mal vor. Mein Nachbar selber hat schon deswegen einen Doppelstabmattenzaun verbaut. Werde ich wahrscheinlich dann auch machen. Es gibt nicht so viele Zäune auf der Straße. Die die es dann gibt sind entweder mit einer Hecke zugewuchert oder halt aus Metall. Ich habe mich auch schon wieder abgeregt. Es kommen auch keine Solarlampen mehr ins Beet. Sieht zwar schön aus, bringt aber nichts wenn jeder meint es ist ein Selbstbedienungsladen. Es geht hier primär auch nicht um irgendwelche 3 Euro Leuchten, sondern mehr darum das ich nicht will das fremde Leute bei mir auf dem Grundstück rumdackeln. Vielleicht kennen einige das Gefühl wenn mal eingebrochen wurde. Ist schwer zu beschreiben, angenehm ist es nicht.
Gunnar F. schrieb: > es scheint mir ja auch völlig schizophren: > Wenn du einen Unfall fotografierst, machst du dich heutzutage strafbar. > Derselbe Unfall in den Abendnachrichten, durch Pressefotografen > aufgenommen , ist aber ok. Soweit ich das weiß, macht man sich nur strafbar, wenn man eine Person in hilfloser Lage fotografiert. In den europäischen Nachrichten werden normalerweise nur Unfallstellen ohne "Live-" Opferaufnahmen gezeigt. Das gleiche sollte auch für Gaffer straffrei bleiben. StGB §201a
1 | 2. |
2 | eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, |
3 | 3. |
4 | eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt, |
Thorsten M. schrieb: > Soweit ich das weiß, macht man sich nur strafbar, wenn man eine Person > in hilfloser Lage fotografiert. Vorsicht! Wenn Du fotografierst, wie ein Unfallopfer dem mutmaßlichen Verursacher in die Kronjuwelen tritt, und dieses Bild einem anderen zugänglich machst (zB dem Getretenen!), könnte im Extremfall § 201 a II StGB greifen. Immerhin kann Ernst-August jetzt unbehelligt seinen Hobbies frönen und zB auf Messen gegen türkische Pavillons pinkeln.
Percy N. schrieb: > ... ist nur zulässig, soweit sie > 1. > 2. > 3. > 4. > 5. > >> Vielen Dank, liebe Forensoftware, für die Umnummerierung. >> Nrn 4 und 5 sind im Originaltext Nrn 2 und 3. > > Korrektur: es sollen natürlich Nrn 1 und 2 sein, wie Ihr sicherlich > schon benerkt habt. Ehrlich gesagt, ich habe es nicht bemerkt, aber nun blicken alle ja voll durch ;-)
Mohandes H. schrieb: > Ehrlich gesagt, ich habe es nicht bemerkt, aber nun blicken alle ja voll > durch ;-) Und nun hat sich auch noch ein Mod der Angelegenheit angenommen, Dank dafür!
Körperverletzung wenn jemand meinem Katzenschreck auf meinem Grundstück auslöst?
Thomas O. schrieb: > Körperverletzung wenn jemand meinem Katzenschreck auf meinem Grundstück > auslöst? Kommt darauf an, was Dein Katzenschreck macht. Wenn er Katzen abhält, die Deinen Vögeln nachstellen, ist das voll okay.
Percy N. schrieb: > Immerhin kann Ernst-August jetzt unbehelligt seinen Hobbies frönen und ... Für jene, die nicht dort waren: a) Der Niederländische Pavillion hatte keine Sanitäranlagen, b) die Sanitäranlage in der Nähe hatte geschlossen, c) die nächste Anlage (Kontainerkabine) in der Nähe ebenfalls und er war hinter die Kabine gegangen und da war zufälligerweise auch der erwähnte Pavillion.
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Dieter D. schrieb: > Zumindest wäre, wenn das Urteil anders ausgefallen wäre die Ermittlungen > durch den Datenschutz unmöglich gemacht worden. Allerdings ruhten durch > dieses Verfahren einige Ermittlungen: Das ist Unsinn, denn in der Anordnung des DSB ging es nicht um die Videoaufnahmen an sich, sondern um die technisch gewonnenen biometrischen Daten. Sollte Dir hier ganz ausnahmsweise ein winziger Fehler interlaufem sein, der leider zufällig das Ganze in einem völlig anderen Licht erscheinen ließ? Das aus meiner Sicht eigentlich Skandalöse war die Öffentlichkeitsfahndung nach Ladendieben.
> Kommt darauf an, was Dein Katzenschreck macht. Wenn er Katzen > abhält, die Deinen Vögeln nachstellen, ist das voll okay. Kommt darauf an, was hinterher noch von der Katze übrig ist.
er spritz Wasser auf die Katze, was soll er den sonst machen. Ein kleines Nagelbrett hilft aber vielleicht auch, kein Einbrecher wird zur Polizei gehen wenn er da wo reingetreten ist und wer weiß wo das herkommt vielleicht wurde das ja auch über den Zaun geworfen.
Percy N. schrieb: > sondern um die technisch gewonnenen biometrischen Daten. Ohne diese funktioniert die IT-Unterstützung zur Personenerkennung nunmal nicht.
Thomas O. schrieb: > hatte mal einen Polizisten fotografiert der mit dem > Dienstwagen im absoluten Halteverbot gehalten hat Wenn du sein Gesicht dann unkenntlich machst, dann sollte das doch so passen. Dann kannst du es sogar bei Facebook mit Ort/Zeit posten.
Tim D. schrieb: > Ist noch die Frage, ob es Dein Problem löst. Bei mir kackte jeden Tag > ein Hund auf den Rasen. Am Ende half es mir aber nicht weiter, da immer > nur ein Hund ohne Herrchen drauf war, den in der Nachbarschaft keiner > kennt. Wichtig ist doch nur dass Bilder von unbescholdenen Bürgern nicht ohne ihr Wissen im Internet landen. Man will kriminellen strafrechtlich mit diesem Mittel begegnen können. Das sind Leute welche die Bilder dazu nutzen um andere Leute zu diskreditieren oder um aus Bosheit den Leuten irgend wie Schaden zuzufügen. Wenn man wisse möchte wer da Mist baut, dann ist es doch dein legitimes Recht das zu erkunden. Du musst die Aufnahmen ja nicht der Polizei geben oder ins Netz stellen, es geht nur um den eigenen Informationsgewinn. Du kannst dich ja auch den ganzen Tag da an dein Fenster setzen oder an die Straße stellen um zu beobachten wer da mit seinem Hund auf deine Wiese scheißt. Das kann dir niemand verbieten. Ob du das jetzt persönlich warst oder du eine Kamera dazu genutzt hast, das kann auch niemand nachvollziehen. Kann ja sein dass du unendlich viel lange Weil hast. Mein Nachbar hat an seinem Tor ja auch eine Kamera die zur Straße gerichtet ist. Wenn man da klingelt, dann kann er einen sehen und mit einem sprechen. Ist eben eine typische Gegensprechanlage. Mein Vater hat so etwas inzwischen auch und ich auch. Ob er das Ding die ganze Zeit laufen lässt und permanent alles aufnimmt, das kann dir niemand sagen. Das Licht ist jedenfalls nur an, wenn man geklingelt hat. Dort befindet sich aber direkt eine Laterne, so dass auch am Abend alles schön beleuchtet ist. Es ist aber auch möglich dass er eine IR-Lampe nutzt um den Bereich auszuleuchten. Das kann auch ein separater IR-Strahler sein, der irgend wo an der Wand hängt.
Mike J. schrieb: > Ob du das jetzt persönlich warst oder du eine Kamera dazu genutzt hast, > das kann auch niemand nachvollziehen Unsinn. Verboten ist die (technische) Speicherung der Daten. Gucken ist auch für Nicht-Alzheimer erlaubt. Und Gesetze sind die Grundlage für Rechtsprechung und die ist Grundlage für Recht. Ob die Kamera zu einer Sprechanlage gehört ist völlig egal, sobald er sie aufzeichnet, wird es illegal. Das wiederum hat nichts damit zu tun, ob es jemals einen Kläger geben wird.
Thomas U. schrieb: > Schließlich möchte nicht Jeder während der Ausübung seiner Tätigkeit > erkannt werden! Das beugt auch Klagen wg. 'Recht am eigenen Bild' vor... Urheberrecht schlechthin! Tim D. schrieb: > Bei mir kackte jeden Tag > ein Hund auf den Rasen. Am Ende half es mir aber nicht weiter, da immer > nur ein Hund ohne Herrchen drauf war, den in der Nachbarschaft keiner > kennt. Das passiert wohl nur dann, wenn das Grundstück nicht umzäunt ist, denn ein Hund springt nicht über einen fremden Zaun, um dort seinen Haufen zu hinterlassen... Rainer Z. schrieb: > Bevor die Polizei Dich blitzt, muss sie > das schriftliche Einverständnis von Dir holen. ;) Es steht ja oft nicht umsonst "Achtung Radarkontrolle" - da wird der Raser schon vorgewarnt... Und wenn, wie der TO schreibt, auch vom Lattenzaun etwas heraus gerissen wird, dann ist das Vandalismus - wenn das aber nur meist bei einem Nachbarn geschieht, sollte sich der mal überlegen ob er nicht doch mit manchen auf Kriegsfuß steht oder sich eben dumm verhält - sei es mit Mopedfahrern oder auch anderen Mitbürgern...
Dieter D. schrieb: > Ohne diese funktioniert die IT-Unterstützung zur Personenerkennung > nunmal nicht. Unbestritten. Nur hast Du leider Deine Aussage deutlich weiter gefasst.
Dieter D. schrieb: > Für jene, die nicht dort waren: > a) Der Niederländische Pavillion hatte keine Sanitäranlagen, > b) die Sanitäranlage in der Nähe hatte geschlossen, > c) die nächste Anlage (Kontainerkabine) in der Nähe ebenfalls und er war > hinter die Kabine gegangen und da war zufälligerweise auch der erwähnte > Pavillion. Interessant, das wusste ich noch nicht. Wo kann ich das ausführlich nachlesen? Nach meinem Kenntnisstand hatte er so kräftig gebechert, dass er am Abend auf einem Galadiner einen "Schwächeanfall" erlitt und ins Krankenhaus eingeliefert wurde. https://www.spiegel.de/panorama/pinkel-skandal-erleichterte-sich-ernst-august-am-expo-pavillon-der-tuerkei-a-81417-amp.html
Ich würde mir einen Beißhündchen anschaffen der so gelernt hat, dass er Fremden, egal ob Mensch oder Tier, immer kräftig in den Hintern beißt und laut knurrt. Dazu einen GPS-Halsband mit Sender kaufen, der immer piept wenn was los ist. Frag mal bei einem örtlichen Polizeirevier ob die paar Dogge abzugeben haben.
Percy N. schrieb: > https://www.spiegel.de/panorama/pinkel-skandal-erleichterte-sich-ernst-august-am-expo-pavillon-der-tuerkei-a-81417-amp.html Zitat: "Danach hatte der Welfenprinz am Donnerstag an die Holzfassade des türkischen Pavillons auf der Expo gepinkelt. Die türkische Öffentlichkeit sei " sehr sensibel " und werde auf diesen mutmaßlichen Fauxpas des deutschen Adligen " martialisch reagieren", sagte Özdemir." Das erinnert mich irgendwie an Charlie Hebdo. Da zeichnet einer in Frankreich etwas was den Gläubigen des Islam nicht passt und schon brennen auf der ganzen Welt Kirchen. Kann man auch mit der Situation in Israel vor ein paar Wochen vergleichen. Die Polizei versucht eine aggressive Situation in einer Moschee aufzulösen und darauf werden tausende Raketen abgeschossen ... die schon seit Jahren darauf gewartet haben abgefeuert zu werden, es hat nur noch die Begründung gefehlt.
Schützt dein Vorgarten vor Tieren: https://www.t-online.de/heim-garten/garten/id_47027640/verpiss-dich-pflanze-schuetzt-das-gartenbeet-vor-ungebetenen-gaesten.html Paar Brennesseln oder Kaktusse in Kombi mit Bewegungmelder sind der Lacher ohnehin! Da freuste dich über Diebe.
Apropos Kakteen: Teeni-Tussies sind hochnäsige junge Mädchen, die sich einbilden, dass ihnen alle Männer nach pfeifen würden.
Percy N. schrieb: > Interessant, das wusste ich noch nicht. Wo kann ich das ausführlich > nachlesen? Nirgends in der Presse, weil das nicht in das Konzept der Medien zur pressewirksamen meinungsmachenden Ausgestaltung des Vorfalls paßte. Neutralität war nicht gegeben. Zufälligerweise gibt es da eine Person, die ich am Besten von Allen kenne, die da auch schon stand, in der Hoffnung eine Tür könnte auf der anderen Seite offen sein. Der Bodyguard aus aus dem türkischen Pavillion hinter der Türe winkte schon mit dem Schlagstock. Diese Person wäre mangels geldigem Aussehen und kräftiger Begleitpersonen kurzerhand mit einem leichten Hieb niedergesteckt worden. Da wurde gestikuliert, ob diese einen Schlüssel hätten und dann per Handzeichen verwiesen, Allah sei mit Dir, dass das nächste in dieser Richtung offen wäre. Es war ganz schon weit zu den nächsten offen Sanitäranlagen. Offen waren nur noch die Dixies am Übergang zwischen den beiden Geländeteilen. Dort fanden an einigen Tagen ein paar Spätkonzerte statt.
> Spätkonzerte
Trommelwirbel mit dem Migräne-Stick?
Aber mal ernsthaft - wen interessiert das alles?
Kybernetiker X. schrieb: > Frag mal bei einem örtlichen Polizeirevier ob die paar Dogge abzugeben > haben. Eventuell helfen die Dir dabei, ein Schulbuch "Deutsch für Anfänger" günstig zu bekommen. WauWau ist eine gute Sache, ich finde Bullterrier sehr niedlich. Da steht der Eindringling stramm, selbst wenn der Wauzi nur spielen will. Wenn man Eindruck schinden will, ist ein Staffordshire weitaus effektiver, auch diese gibt es der Version "Doof".
Kybernetiker X. schrieb: > Ich würde mir einen Beißhündchen anschaffen der so gelernt hat, dass er > Fremden, egal ob Mensch oder Tier, immer kräftig in den Hintern beißt > und laut knurrt. > > Dazu einen GPS-Halsband mit Sender kaufen, der immer piept wenn was los > ist. > > Frag mal bei einem örtlichen Polizeirevier ob die paar Dogge abzugeben > haben. Du weißt doch, dass ein Hydrant einen IQ von 11 hat?
Tim D. schrieb: > Bei mir kackte jeden Tag ein Hund auf den Rasen. Am Ende half es mir > aber nicht weiter, da immer nur ein Hund ohne Herrchen drauf war, den in > der Nachbarschaft keiner kennt. Es hilft schon: wenn es immer zur gleichen Zeit ist, bist Du halt Mal persönlich da. Wenn es zu unterschiedlich ist, brauchst Du halt ne Kamera mit Benachrichtigung.
A. S. schrieb: > Tim D. schrieb: >> Bei mir kackte jeden Tag ein Hund auf den Rasen. Am Ende half es mir >> aber nicht weiter, da immer nur ein Hund ohne Herrchen drauf war, den in >> der Nachbarschaft keiner kennt. > > Es hilft schon: wenn es immer zur gleichen Zeit ist, bist Du halt Mal > persönlich da. > > Wenn es zu unterschiedlich ist, brauchst Du halt ne Kamera mit > Benachrichtigung. Ein ähnliches Problem hatte ich vor ca. 10 Jahren. Der alte Herr liess auf meinem Grundstück jeden Morgen seinen Schäferhund 'abdrücken'. Zur Rede gestellt war seine Aussage, dass in der Stadtsatzung sein Recht verankert sei, das zu tun. Naja. Ich hatte noch aus Vorwendezeiten etwas wie Roundup. Das war damals eine schwarze Brühe, die eklig stank. Da der Rasen an der Stelle durch eine EInfahrt ersetzt werden sollte, kam das Zeug dort zum Einsatz. Und Oh Wunder! Der Hund hatte es begriffen und wollte am nächsten Tag einfach nicht auf diese Fläche.
Thomas U. schrieb: > Ich hatte noch aus Vorwendezeiten etwas wie Roundup. Das war damals eine > schwarze Brühe, die eklig stank. Da der Rasen an der Stelle durch eine > EInfahrt ersetzt werden sollte, kam das Zeug dort zum Einsatz. Und Oh > Wunder! Der Hund hatte es begriffen und wollte am nächsten Tag einfach > nicht auf diese Fläche. Ja. RoundUp - die Teufelsbrühe bringt JEDE Pflanze um - darum wurde der Konsum eingeschränkt bzw. auch teilweise verboten... Natürlich geht ein Hund in die Natur für seine Hinterlassenschaften, auf Asphalt und Beton geht er normalerweise nicht, weil er da nichts "nachwerfen" kann - aber wenn man einem Lebewesen, egal ob Tier oder Mensch keine andere Möglichkeit gibt, dann...
Mani W. schrieb: > Thomas U. schrieb: >> Ich hatte noch aus Vorwendezeiten etwas wie Roundup. Das war damals eine >> schwarze Brühe, die eklig stank. Da der Rasen an der Stelle durch eine >> EInfahrt ersetzt werden sollte, kam das Zeug dort zum Einsatz. Und Oh >> Wunder! Der Hund hatte es begriffen und wollte am nächsten Tag einfach >> nicht auf diese Fläche. > > Ja. RoundUp - die Teufelsbrühe bringt JEDE Pflanze um - darum wurde > der Konsum eingeschränkt bzw. auch teilweise verboten... > > Natürlich geht ein Hund in die Natur für seine Hinterlassenschaften, > auf Asphalt und Beton geht er normalerweise nicht, weil er da nichts > "nachwerfen" kann - aber wenn man einem Lebewesen, egal ob Tier oder > Mensch keine andere Möglichkeit gibt, dann... Deinem Komentar entnehme ich, dass ich durch 'Vorhalten eines offenen Vorgartens' den Hundekot selbst entsorgen müsste? Der Herr am anderen Ende der Leine hat also Recht? Nanu! Der Hund hat sich die Stelle nicht selbst ausgesucht sondern wurde gezielt hierher geführt! Und an dieser schwarzen Brühe hat mich nur der Gestank animiert, diese zu testen.
Wenn man sie lässt, suchen sich Hunde sehr wohl ihre Stellen selbst aus. Aber wenns immer zur gleichen Zeit ist würde ich da auch mal warten und den Herren drauf ansprechen. Wenn das nichts hilft, muß so ein Rasen nicht auch gelegentlich mal ordentlich gewässert werden?
Thomas U. schrieb: > Der Herr am anderen Ende der Leine hat also Recht? Mag sein, dass er Recht hatte. Solange er nichts liegen lässt.
A. S. schrieb: > Thomas U. schrieb: >> Der Herr am anderen Ende der Leine hat also Recht? > > Mag sein, dass er Recht hatte. Solange er nichts liegen lässt. Das gilt vvlt. für ÖFFENTLICHE Grundstücke. Hier ist eindeutig Privatland und die Hinterlassenschaften sind sehr unschön. Oder ist das 'Hunde-Ablasshandel' ,wo mit der Hundesteuer Sonderrechte erkauft werden?
A. S. schrieb: > Mag sein, dass er Recht hatte. Wohl kaum. > Solange er nichts liegen lässt. Wer es gern "offiziell" hat, kann versuchen, die Personalien des Tierhalters zu ermitteln. Anschließend auffirdern, innerhalb von zwei Stunden die Hinterlassenschaft zu beseitigen; strafbewehrte Unterlassungserklärung fordern. Da der Opa sich im Recht wähnt, wird das Ganze eskalieren: Gärtner beauftragen, den Dreck zu beseitigen, wg Rechnung Ooa in Regress nehmen, was vermutlich auf einen Rechtsstreit hinausläuft, bei dem zugleich der Unterlassungsanspruch anhängig gemacht werden kann. Das Ergebnis steht jetzt schon fest: beide Seiten haben sich beim örtlich zuständigen Amtsgericht einen gewissen Ruf erworben. Der erste Schritt zur relativen Unsterblichkeit!
Thomas U. schrieb: > Solange er nichts liegen lässt. > > Das gilt vvlt. für ÖFFENTLICHE Grundstücke. Hier ist eindeutig > Privatland und die Hinterlassenschaften sind sehr unschön. Das war auch mehr sarkastisch: Wenn der Typ es eh wieder aufsammeln muss, dann lässt er es gleich ganz bleiben. Ich habe bei mir nichts dagegen. Aber es nicht wegzuräumen, selbst nach Aufforderung ist einfach asozial. Dem bringe ich es gerne nach Hause. Es gibt Bauern, die mähen (nach mehrfacher, ungehörter Aufforderung) ihre Wiese aus, schmeißen das Gras auf den Mist und stellen das (zurecht) dem Hundehalter in Rechnung.
A. S. schrieb: > Thomas U. schrieb: >> Solange er nichts liegen lässt. >> >> Das gilt vvlt. für ÖFFENTLICHE Grundstücke. Hier ist eindeutig >> Privatland und die Hinterlassenschaften sind sehr unschön. > > Das war auch mehr sarkastisch: Wenn der Typ es eh wieder aufsammeln > muss, dann lässt er es gleich ganz bleiben. > > Ich habe bei mir nichts dagegen. Aber es nicht wegzuräumen, selbst nach > Aufforderung ist einfach asozial. Dem bringe ich es gerne nach Hause. Es > gibt Bauern, die mähen (nach mehrfacher, ungehörter Aufforderung) ihre > Wiese aus, schmeißen das Gras auf den Mist und stellen das (zurecht) dem > Hundehalter in Rechnung. Das mag dem Recht entsprechen. Da ich aber nebenbei einige Baumaßnahmen laufen hatte, war mir das zu stressig. Durch Setzen der entsprechenden 'Duftmarke' konnte ich mich mit dem vernünftigeren Ende an der Leine unbürokratisch einigen.
Leg mal ein Stück Wurst hin die Viecher sind so intelligent das sie nicht auf ihren Essplatz scheißen.
Thomas O. schrieb: > Leg mal ein Stück Wurst hin die Viecher sind so intelligent das sie > nicht auf ihren Essplatz scheißen. Und die Besitzer werden den Rasen ebenfalls meiden. Erregte Hausbesitzer prallen an ihnen ab ("dafür zahle ich ja Hundesteuer"). Zuuu freundliche, die den Hund ansprechen und Wurst auf den eigenen Rasen legen sind hingegen höchst suspekt.
Mani W. schrieb: > Natürlich geht ein Hund in die Natur für seine Hinterlassenschaften, > auf Asphalt und Beton geht er normalerweise nicht, weil er da nichts > "nachwerfen" kann - aber wenn man einem Lebewesen, egal ob Tier oder > Mensch keine andere Möglichkeit gibt, dann... Scheißt es auf den erstbesten Rasen, wenn es drängt... Thomas U. schrieb: > Deinem Komentar entnehme ich, dass ich durch 'Vorhalten eines offenen > Vorgartens' den Hundekot selbst entsorgen müsste? Der Herr am anderen > Ende der Leine hat also Recht? Nanu! Der Hund hat sich die Stelle nicht > selbst ausgesucht sondern wurde gezielt hierher geführt! Wenn Du das aus meinem Kommentar entnimmst, dann ist das auf Deinem Mist gewachsen und es sind einzig Deine Schlußfolgerungen!
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