Forum: Offtopic Vorgarten Kameraüberwachung


von Cihan S. (cihan_s)


Lesenswert?

Mir haben sie jetzt schon wieder ne Leuchte im Vorgarten geklaut.
Entweder sind es Lampen die fehlen, oder Zaunlatten werden rausgerissen.
Von dem Müll der im Vorgarten landet will ich erst garnicht reden.

Wie sieht die Lage aus? Es ist ein Eckhaus mit einem Vorgarten.
Ich würde 2 Kameras installieren um meinen Parkplatz und den Vorgarten 
zu filmen.

Was mich bis jetzt immer abgeschreckt hat, waren die Weitwinkellinsen.
Ich habe tatsächlich kein Interesse daran was auf der Strasse passiert.

Gibt es Erfahrungsberichte mit meckernden Nachbarn?

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


Lesenswert?

Soweit ich weiß, darfst Du in Deinem Garten aufzeichnen was Du möchtest, 
aber fremde Gärten oder öffentlicher Raum geht nicht. Du musst die 
Kameras also so ausrichten, daß sie ausschließlich Deinen Garten im 
Sichtbereich haben - was es dann nutzt wenn Müll in den Vorgarten fliegt 
oder jemand gegen den Zaun tritt, weißt Du selber. Und dann brauchst Du 
auch recht gute Kameras... wenn auf dem Video ein drei Pixel hohes 
schwarzes Männchen mit Kapuze eine Lampe klaut, bringt das auch nicht so 
viel - außer dem Tatzeitpunkt.

Mit den Nachbarn würde ich vielleicht vorher sprechen, weiß ja nicht in 
welchem Verhältnis Du mit ihnen stehst.

von Mani W. (e-doc)


Lesenswert?

Cihan S. schrieb:
> Mir haben sie jetzt schon wieder ne Leuchte im Vorgarten geklaut.
> Entweder sind es Lampen die fehlen, oder Zaunlatten werden rausgerissen.
> Von dem Müll der im Vorgarten landet will ich erst garnicht reden.

Du solltest Dich mal fragen, warum das ausgerechnet nur bei Dir
so abläuft - vielleicht kein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft?

Oder lebst Du in einem Vandalenviertel, dann müssten ja auch Deine
Nachbarn irgendwelche Schäden an/im Vorgarten haben...

von Gunnar F. (gufi36)


Lesenswert?

lies dich mal ein in die dsgvo zur Videoüberwachung und dann hast du 
keine Lust mehr auf Video. Meistens passiert nichts, obwohl es sehr 
viele "illegale " Kamerainstallationen gibt. Das Problem ist, dass 
einer, der dir nicht wohlgesonnen ist, dich anschwärzen kann und dann 
kannst du u.U. ordentlich Ärger haben.
Darüber hinaus kostet Video viel Geld, Strom, Zeit für die Auswertung 
und Optimierung (Bewegungserkennung). Am Ende ist der Nutzen meist nicht 
gegeben.  Ich war viele Jahre in dieser Branche.

von Gunnar F. (gufi36)


Lesenswert?

Ben B. schrieb:
> Soweit ich weiß, darfst Du in Deinem Garten aufzeichnen was Du möchtest

seit 2018 nicht mehr. Du musst ein berechtigtes Interesse haben ( Schutz 
vor Straftaten ist ok) , aber auch nachweisen,  dass das Ziel NUR mit 
Videoüberwachung erreichbar ist. Ferner sind die bekannten Aufkleber 
"Videoüberwachung " lange nicht mehr ausreichend,  das müssen Angaben 
drauf zur Person des Betreibers,  das Schutzinteresse und Art und Dauer 
der Speicherung.  Du stehst mit einem Bein immer schon vor Gericht. 
Dafür reichen auch schon "Abmahn-Kanzleien" die gebührenbewehrte 
Unterlassungserklärungen verlangen können.
Das ist unsere heutige Welt!

von Jack V. (jackv)


Lesenswert?

Gunnar F. schrieb:
> seit 2018 nicht mehr.

Könntest du den rechtlichen Kram dazu bitte verlinken? Das könnte beim 
obligatorischen „Wo steht das?“ helfen, wenn man Leute drauf anspricht – 
ich hatte da mal gesucht, aber nichts gefunden, das eindeutig genug 
gewesen wäre, um’s da anführen zu können.

von Thomas (kosmos)


Lesenswert?

deswegen Kamera gut tarnen und wenn mal was ist, gibts keinen Videoclip 
sondern nen Zeugen.

von Gunnar F. (gufi36)


Lesenswert?

naja einiges weiß ich noch aus der damaligen beruflichen Befassung mit 
dem Thema. Wir hatten eine sündhaft teure Anwaltskanzlei mit der Klärung 
beauftragt und die Ergebnisse liegen mir nicht mehr vor.
Aber goggle liefert auf dsgv Videoüberwachung sofort dies: 
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/sommerakademie/2017/SAK17_IB08_Keller-Thies_Videoueberwachung.pdf&ved=2ahUKEwjE6_3krYLxAhVXAGMBHQPIBEMQFjAAegQIBhAC&usg=AOvVaw2G9ZeI9gx9tIOFcIuElXaQ

von Thomas U. (charley10)


Lesenswert?

Gunnar F. schrieb:
> Ben B. schrieb:
>> Soweit ich weiß, darfst Du in Deinem Garten aufzeichnen was Du möchtest
>
> seit 2018 nicht mehr. Du musst ein berechtigtes Interesse haben ( Schutz
> vor Straftaten ist ok) , aber auch nachweisen,  dass das Ziel NUR mit
> Videoüberwachung erreichbar ist. Ferner sind die bekannten Aufkleber
> "Videoüberwachung " lange nicht mehr ausreichend,  das müssen Angaben
> drauf zur Person des Betreibers,  das Schutzinteresse und Art und Dauer
> der Speicherung.  Du stehst mit einem Bein immer schon vor Gericht.
> Dafür reichen auch schon "Abmahn-Kanzleien" die gebührenbewehrte
> Unterlassungserklärungen verlangen können.
> Das ist unsere heutige Welt!

Am besten, du legst einen Vordruck und Stift in einen Kasten mit dem 
Hinweis, dass der Dieb/Radaubruder der Überwachung zustimmen muss. 
Schließlich möchte nicht Jeder während der Ausübung seiner Tätigkeit 
erkannt werden! Das beugt auch Klagen wg. 'Recht am eigenen Bild' vor...

von H-G S. (haenschen)


Lesenswert?

Stell Laserlichtschranken auf und ein paar Kameras die dann ein paar 
Fotos schiessen.

von Thomas (kosmos)


Lesenswert?

Das Recht am eigenen Bild schützt dich gegen die Veröffentlichung ohne 
deine Zustimmung, hatte mal einen Polizisten fotografiert der mit dem 
Dienstwagen im absoluten Halteverbot gehalten hat um sein Paket bei der 
Post abzugeben. Gab ne angeregte Diskussion um Nötigung, Vernichtung von 
Beweismitteln...

von Gunnar F. (gufi36)


Lesenswert?

da würde mich der Ausgang interessieren!

von Gunnar F. (gufi36)


Lesenswert?

es scheint mir ja auch völlig schizophren:
Wenn du einen Unfall fotografierst, machst du dich heutzutage strafbar. 
Derselbe Unfall in den Abendnachrichten, durch Pressefotografen 
aufgenommen , ist aber ok. Dabei ist ja das bloße Fotografieren zu 
vergleichen mit Hingucken und sich merken. Das Persönlichkeitsrecht der 
Verunfallten wird aber erst durch Veröffentlichung verletzt. Das 
interessiert aber bei der Ahndung niemanden.
Ich spreche wohlgemerkt nicht von der Behinderung der Einsatzkräfte.

von Thomas U. (charley10)


Lesenswert?

Gunnar F. schrieb:
> es scheint mir ja auch völlig schizophren:
> Wenn du einen Unfall fotografierst, machst du dich heutzutage strafbar.
> Derselbe Unfall in den Abendnachrichten, durch Pressefotografen
> aufgenommen , ist aber ok. Dabei ist ja das bloße Fotografieren zu
> vergleichen mit Hingucken und sich merken. Das Persönlichkeitsrecht der
> Verunfallten wird aber erst durch Veröffentlichung verletzt. Das
> interessiert aber bei der Ahndung niemanden.
> Ich spreche wohlgemerkt nicht von der Behinderung der Einsatzkräfte.

Mal unabhängig von einem Unfall, den ich als Zaungast nicht zu 
fotografieren habe, ist es auch vllt. die Vermeidung von verschiedenen 
Sichtweisen eines Tatbestandes, der bei verschiedenen Fotos zu 
unterschiedlichen Auslegungen 'anregt'.
Da ist es schon besser, gut zu kontrollierende Quellen zu haben.

: Bearbeitet durch User
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


Lesenswert?

> aber auch nachweisen, dass das Ziel NUR mit
> Videoüberwachung erreichbar ist.
Naja, 20kV mit ordentlich Ampere am Laternengehäuse und ein paar SM-70 
aus Opas gut sortierter Sammlung am Gartenzaun wären natürlich auch eine 
Möglichkeit. Meinst Du, das gefiele den DSVGO-Experten besser?

von Gunnar F. (gufi36)


Lesenswert?

Thomas U. schrieb:
> verschiedenen Sichtweisen eines Tatbestandes

interessanter Standpunkt. Verschiedene Sichtweisen verkomplizieren die 
einfache Wahrheitsfindung!

von Gunnar F. (gufi36)


Lesenswert?

Ben B. schrieb:
>> aber auch nachweisen, dass das Ziel NUR mit
>> Videoüberwachung erreichbar ist.
> Naja, 20kV mit ordentlich Ampere am Laternengehäuse und ein paar SM-70
> aus Opas gut sortierter Sammlung am Gartenzaun wären natürlich auch eine
> Möglichkeit. Meinst Du, das gefiele den DSVGO-Experten besser?

ich habe das vereinfacht ausgedrückt: Der Nachweis ist zu erbringen, 
dass das Schutzziel mit Videoüberwachung erreichbar ist und dass es 
keine anderen,  eher verhältnismäßige Maßnahmen gibt.

Aber Dein Kommentar war wohl auch nicht ansatzweise ernst gemeint?

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


Lesenswert?

Mani W. schrieb:
> Cihan S. schrieb:
>> Mir haben sie jetzt schon wieder ne Leuchte im Vorgarten geklaut.
>> Entweder sind es Lampen die fehlen, oder Zaunlatten werden rausgerissen.
>> Von dem Müll der im Vorgarten landet will ich erst garnicht reden.
>
> Du solltest Dich mal fragen, warum das ausgerechnet nur bei Dir
> so abläuft - vielleicht kein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft?
>
> Oder lebst Du in einem Vandalenviertel, dann müssten ja auch Deine
> Nachbarn irgendwelche Schäden an/im Vorgarten haben...

Das wäre für mich auch von Interesse, ob er alleine oder sämtliche 
Nachbarn gleichermaßen betroffen sind. Häufige Diebstähle, wiederholt 
beschädigter Zaun und wiederholt Müll im Vorgarten ist in Deutschland - 
von einigen speziellen Vierteln abgesehen - nicht Normal. Und zu diesen 
speziellen Vierteln würde die Beschreibung Eckhaus mit Garten nicht 
passen.

von Unbekannt U. (Gast)


Lesenswert?

Cihan S. schrieb:
> Ich würde 2 Kameras installieren um meinen Parkplatz und den Vorgarten
> zu filmen.

Nützt halt leider am Ende des Tags nichts. Dann hast Du zwar evtl. 
Aufnahmen, von einer unbekannten Person, die dir die Lampe klaut. Machen 
kannst Du damit nichts, weil es zum einem rechtlich schwierig ist, und 
zum anderen nutzlos ist, eine Aufnahme von einer unbekannten Person.

Leider.

Will man vermeiden das was beschädigt wird oder wegkommt, muss es 
Vandalen-sicher sein. Also Holzzaun durch einbetonierten Stahlzaun 
ersetzen, der geschweißt ist und aus ernsthafter Materialstärke besteht.

Leuchten genau so. Die müssen so sein, dass im Zweifel ein Panzer drüber 
fahren kann, ohne das ihnen was passiert. Apropos Licht. Viel Licht 
hilft (manchmal) viel. Bewegungsmelder und Tag-hell.

Bleibt nur noch der Müll, da hilft nur schnell wegräumen.

Leider, leider ist das halt so. Kostet alles viel Geld. Aber nur so 
bekommt man es in den Griff.

Der Pöbel wird halt immer mehr: Was mir nicht gehört, wird zerstört.

von Thomas U. (charley10)


Lesenswert?

Gunnar F. schrieb:
> Ben B. schrieb:
>>> aber auch nachweisen, dass das Ziel NUR mit
>>> Videoüberwachung erreichbar ist.
>> Naja, 20kV mit ordentlich Ampere am Laternengehäuse und ein paar SM-70
>> aus Opas gut sortierter Sammlung am Gartenzaun wären natürlich auch eine
>> Möglichkeit. Meinst Du, das gefiele den DSVGO-Experten besser?
>
> ich habe das vereinfacht ausgedrückt: Der Nachweis ist zu erbringen,
> dass das Schutzziel mit Videoüberwachung erreichbar ist und dass es
> keine anderen,  eher verhältnismäßige Maßnahmen gibt.
>
> Aber Dein Kommentar war wohl auch nicht ansatzweise ernst gemeint?

Andere Variante:
Diese 20kV machen gewöhnlich ganz schnell "klein, schwarz und hässlich".
Wie wäre es mit ähnlicher Spannung aus einem Weidezaungerät und 
natürlich einem Schild am (Elektro)Zaun, das dort niemand ernst nimmt 
und dann vllt doch überrascht ist?
Oder schränkt das diese (meist nächtlichen) Tätigkeiten doch zu weit 
ein?

von Thomas (kosmos)


Lesenswert?

der Polizist ist sehr laut geworden, ich war dann doch etwas 
eingeschüchtert, ich habe es letztendlich vom Handy gelöscht mit dem 
wissen es zuhause wiederherstellen zu können, nach dem der Polizist weg 
hat mir ein Kunde seine Anschrift mit Telefonnr. gegeben falls ich einen 
Zeugen benötigen würde. Ich habe es dann aber sein gelassen. Aber 
soetwas prägt die Meinung zu unseren Freunden und Helfern.

von Tim D. (Gast)


Lesenswert?

Cihan S. schrieb:
> Was mich bis jetzt immer abgeschreckt hat, waren die Weitwinkellinsen.

Schau Dir mal Wildkameras an. Meine die ich hatte, war nicht so 
weitwinklig.

Ich hatte nämlich ein ähnliches Problem. Das Nachbargrundstück durfte 
nicht mit aufgenommen werden. Mit der Wildkamera ging es schließlich. 
Allerdings ließ sich diese aufgrund ihrer Größe schlecht tarnen.

Ist noch die Frage, ob es Dein Problem löst. Bei mir kackte jeden Tag 
ein Hund auf den Rasen. Am Ende half es mir aber nicht weiter, da immer 
nur ein Hund ohne Herrchen drauf war, den in der Nachbarschaft keiner 
kennt.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


Lesenswert?

> Diese 20kV machen gewöhnlich ganz
> schnell "klein, schwarz und hässlich".
Und die SM-70 macht löchrig und undicht. Wenn das kein wirksamer Schutz 
bzw. höhere Zuverlässigkeit gegen Diebstahl und Vandalismus ist als 
Videoüberwachung... Leider erzeugt beides Unmengen an Papierkram und 
anstelle des Diebes muß man nach dessen Dingfestmachung selber brummen.

von Sven L. (sven_rvbg)


Lesenswert?

Gunnar F. schrieb:
> seit 2018 nicht mehr. Du musst ein berechtigtes Interesse haben ( Schutz
> vor Straftaten ist ok) , aber auch nachweisen,  dass das Ziel NUR mit
> Videoüberwachung erreichbar ist. Ferner sind die bekannten Aufkleber
> "Videoüberwachung " lange nicht mehr ausreichend,  das müssen Angaben
> drauf zur Person des Betreibers,  das Schutzinteresse und Art und Dauer
> der Speicherung.  Du stehst mit einem Bein immer schon vor Gericht.
> Dafür reichen auch schon "Abmahn-Kanzleien" die gebührenbewehrte
> Unterlassungserklärungen verlangen können.
> Das ist unsere heutige Welt!

Hab ich so auch schon auf dem Gelände eines Supermarktes gesehen.

Allerdings nie an den an Blitzern angebrachten Überwachungskameras oder 
an Verkehrsüberwachungskameras.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


Lesenswert?

Sven L. schrieb:
> Allerdings nie an den an Blitzern angebrachten Überwachungskameras oder
> an Verkehrsüberwachungskameras.

Das geht natürlich gar nicht. Bevor die Polizei Dich blitzt, muss sie 
das schriftliche Einverständnis von Dir holen. ;)

An den TO: In diesem Fred
Beitrag "Wie überwacht man eine Hauswand?"

wurde auch viel über Überwachungskameras geschrieben. Schau mal rein.

von Thomas U. (charley10)


Lesenswert?

Ben B. schrieb:
>> Diese 20kV machen gewöhnlich ganz
>> schnell "klein, schwarz und hässlich".
> Und die SM-70 macht löchrig und undicht. Wenn das kein wirksamer Schutz
> bzw. höhere Zuverlässigkeit gegen Diebstahl und Vandalismus ist als
> Videoüberwachung... Leider erzeugt beides Unmengen an Papierkram und
> anstelle des Diebes muß man nach dessen Dingfestmachung selber brummen.

Leider!

von Sven L. (sven_rvbg)


Lesenswert?

Rainer Z. schrieb:
> Das geht natürlich gar nicht. Bevor die Polizei Dich blitzt, muss sie
> das schriftliche Einverständnis von Dir holen. ;)

Du hast es nicht verstanden... Es geht darum das an Blitzern 
mittlerweile auch Überwachungskameras angebracht sind, die nicht nur bei 
der Überschreitung der Geschwindigkeit aufzeichnen.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


Lesenswert?

Sven L. schrieb:
> Du hast es nicht verstanden... Es geht darum das an Blitzern
> mittlerweile auch Überwachungskameras angebracht sind, die nicht nur bei
> der Überschreitung der Geschwindigkeit aufzeichnen.

Okay, dann wäre der Bereich in der Tat kennzeichnungspflichtig, aber ich 
habe ehrlich gesagt nie darauf geachtet, ob dies konsequent so auch 
umgesetzt wird. Die blauen Schilder kenne ich allerdings.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


Lesenswert?

In jedem Bus und in jeder Straßenbahn sind heute Kameras, auf jedem 
Bahnsteig wird alles aufgezeichnet... jeder wird dort überwacht nur für 
den Fall, daß sich mal wieder irgendwelche Idioten gegenseitig die 
Fresse polieren.

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Thomas U. schrieb:
> Mal unabhängig von einem Unfall, den ich als Zaungast nicht zu
> fotografieren habe, ist es auch vllt. die Vermeidung von verschiedenen
> Sichtweisen eines Tatbestandes, der bei verschiedenen Fotos zu
> unterschiedlichen Auslegungen 'anregt'.
> Da ist es schon besser, gut zu kontrollierende Quellen zu haben.

Klar doch, eine differenzierte Sichtweise auf tatsächliche Vorgänge 
verkompliziert nur die Überzeugungsbildung. Je gröber die Sicht, desto 
zuerlässiger die Beurteilung des Gesehenen!

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Ben B. schrieb:
> In jedem Bus und in jeder Straßenbahn sind heute Kameras, auf jedem
> Bahnsteig wird alles aufgezeichnet... jeder wird dort überwacht nur für
> den Fall, daß sich mal wieder irgendwelche Idioten gegenseitig die
> Fresse polieren.

Siehe hierzu § 4 I 2 Nr 2 BDSG:

"§ 4 BDSGVideoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
1Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit 
optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur 
zulässig, soweit sie
1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte 
Zwecke
erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige 
Interessen der betroffenen Personen überwiegen.

Bei der Videoüberwachung von

1. öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen, wie insbesondere 
Sport-, Versammlungs- und Vergnügungsstätten, Einkaufszentren oder 
Parkplätzen, oder
2. Fahrzeugen und öffentlich zugänglichen großflächigen Einrichtungen 
des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs
gilt der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von dort aufhältigen 
Personen als ein besonders wichtiges Interesse."
https://dsgvo-gesetz.de/bdsg/4-bdsg/

(Mod: Numerierung angepasst)

: Bearbeitet durch Moderator
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


Lesenswert?

Da gerade Nachrichten vom Weltgipfel kamen, kam mir grad die Idee mal 
nachzusehen, wann der in Hamburg war. Da kam gerade die Idee auf, das 
könne irgendwie gut dazu passen. Nach dem Datenschutz können dann die 
Aufnahmen nicht mehr verwendet werden, wenn zufälligerweise Chaoten auf 
den Aufnahmen zu sehen wären, die sich maskieren, entmaskieren oder Auto 
aus-/einsteigen.

von Thomas (kosmos)


Lesenswert?

Jetzt aber um es ganz offiziell zu machen. Mach einige Male eine Anzeige 
wegen Diebstahl wenn was geklaut wurde, dann kann dir der Grund nicht 
mehr abgesprochen werden. Es gibt ein Urteil dazu, da hat jemand 
aufgrund von häufigen Vandalismus sein Auto auf seinem Parkplatz gefilmt 
und dabei etwas den öffentlichen Raum auch mit aufgezeichnet. Das war 
dann aber laut Urteil ok.

Aber vielleicht reicht auch ne Lichtschranke und ein Wassersprenger.

von Thomas U. (charley10)


Lesenswert?

Dieter D. schrieb:
> Da gerade Nachrichten vom Weltgipfel kamen, kam mir grad die Idee mal
> nachzusehen, wann der in Hamburg war. Da kam gerade die Idee auf, das
> könne irgendwie gut dazu passen. Nach dem Datenschutz können dann die
> Aufnahmen nicht mehr verwendet werden, wenn zufälligerweise Chaoten auf
> den Aufnahmen zu sehen wären, die sich maskieren, entmaskieren oder Auto
> aus-/einsteigen.

Das kommt sicher darauf an, aus welchem Lager diese Chaoten kommen!

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Dieter D. schrieb:
> Nach dem Datenschutz können dann die Aufnahmen nicht mehr verwendet
> werden, wenn zufälligerweise Chaoten auf den Aufnahmen zu sehen wären,
> die sich maskieren, entmaskieren oder Auto aus-/einsteigen.

Da Du hier ja stets nur gesicherte Erkenntnisse aus zuverlässigen 
Quellen weitergibst, hast Du dazu sicherlich drei bis fünf seriöse 
Nachweise. Magst Du einige davon verlinken?

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Thomas U. schrieb:
> Das kommt sicher darauf an, aus welchem Lager diese Chaoten kommen!

Das Thema, dass Polizisten sich bei Ausübung ihres Dienstes ungern 
filmen lassen, hatten wir schon oben!

von Thomas U. (charley10)


Lesenswert?

Thomas O. schrieb:
> Jetzt aber um es ganz offiziell zu machen. Mach einige Male eine Anzeige
> wegen Diebstahl wenn was geklaut wurde, dann kann dir der Grund nicht
> mehr abgesprochen werden. Es gibt ein Urteil dazu, da hat jemand
> aufgrund von häufigen Vandalismus sein Auto auf seinem Parkplatz gefilmt
> und dabei etwas den öffentlichen Raum auch mit aufgezeichnet. Das war
> dann aber laut Urteil ok.
>
> Aber vielleicht reicht auch ne Lichtschranke und ein Wassersprenger.

Das wäre vielleicht effektiv aber massivste Körperverletzung!!!

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


Lesenswert?

Das größte Problem an solchen Formulierungen ist doch z.B. was ist denn 
ein "berechtigtes Interesse"? Gibts dafür eine Definition? Meine, wenn 
mir eine Lampe aus dem Garten geklaut oder mein Zaun beschädigt wird, 
auch wenn nur jemand bei mir seinen Müll entsorgt, habe ich ein 
berechtigtes Interesse daran, herauszufinden wer das war. Oder nicht?

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Ben B. schrieb:
> Das größte Problem an solchen Formulierungen ist doch z.B. was ist denn
> ein "berechtigtes Interesse"? Gibts dafür eine Definition? Meine, wenn
> mir eine Lampe aus dem Garten geklaut oder mein Zaun beschädigt wird,
> auch wenn nur jemand bei mir seinen Müll entsorgt, habe ich ein
> berechtigtes Interesse daran, herauszufinden wer das war. Oder nicht?

Das ist nicht das Problem; der Hund ist anderswo begraben:  Das 
Interesse der potentiell Überwachten, nicht überwacht zu werden, darf 
Dein Interesse an der Überwachung nicht überwiegen, § 4 I BDSG, s.o.

Das ist eine Frage der Güterabwägung und in jedem Einzelfall separat 
festzustellen,  was keineswegs immer trivial ist.

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


Lesenswert?

Thomas U. schrieb:
> Das kommt sicher darauf an, aus welchem Lager diese Chaoten kommen!

Möglich, aber eine seriöse Untersuchung dazu kenne ich nicht.

Zumindest wäre, wenn das Urteil anders ausgefallen wäre die Ermittlungen 
durch den Datenschutz unmöglich gemacht worden. Allerdings ruhten durch 
dieses Verfahren einige Ermittlungen:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Polizei-Hamburg-darf-weiter-mit-Gesichtserkennung-G20-Randalierer-jagen-4568289.html

Wegen der Auflagen durch den Datenschutz (zeitliche Befristung) müssen 
die Daten nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden. Das sind wohl die 
Auswirkungen:
https://www.datenschutz.de/polizei-hamburg-loescht-die-im-zuge-der-g20-ermittlungen-erstellte-biometrische-datenbank-zum-gesichtsabgleich/

Das läßt viel individuellen Interpretierungsspielraum zu.
Es ist jedem frei gestellt andere Schlussfolgerungen daraus zu ziehen.

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Percy N. schrieb:
> Vielen Dank, liebe Forensoftware, für die Umnummerierung.
> Nrn 4 und 5 sind im Originaltext Nrn 2 und 3.

Korrektur: es sollen natürlich Nrn 1 und 2 sein, wie Ihr sicherlich 
schon benerkt habt.

: Bearbeitet durch User
von Cihan S. (cihan_s)


Lesenswert?

Guten Morgen,

die Sache mit den Zaunlatten kam bei mir jetzt in diesem Jahr schon 3 
mal vor.
Mein Nachbar selber hat schon deswegen einen Doppelstabmattenzaun 
verbaut.
Werde ich wahrscheinlich dann auch machen. Es gibt nicht so viele Zäune 
auf der Straße. Die die es dann gibt sind entweder mit einer Hecke 
zugewuchert oder halt aus Metall.

Ich habe mich auch schon wieder abgeregt. Es kommen auch keine 
Solarlampen mehr ins Beet. Sieht zwar schön aus, bringt aber nichts wenn 
jeder meint es ist ein Selbstbedienungsladen.

Es geht hier primär auch nicht um irgendwelche 3 Euro Leuchten, sondern 
mehr darum das ich nicht will das fremde Leute bei mir auf dem 
Grundstück rumdackeln. Vielleicht kennen einige das Gefühl wenn mal 
eingebrochen wurde.
Ist schwer zu beschreiben, angenehm ist es nicht.

von Thorsten M. (pappkamerad)


Lesenswert?

Gunnar F. schrieb:
> es scheint mir ja auch völlig schizophren:
> Wenn du einen Unfall fotografierst, machst du dich heutzutage strafbar.
> Derselbe Unfall in den Abendnachrichten, durch Pressefotografen
> aufgenommen , ist aber ok.

Soweit ich das weiß, macht man sich nur strafbar, wenn man eine Person 
in hilfloser Lage fotografiert. In den europäischen Nachrichten werden 
normalerweise nur Unfallstellen ohne "Live-" Opferaufnahmen gezeigt. Das 
gleiche sollte auch für Gaffer straffrei bleiben.

StGB §201a
1
2.
2
    eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
3
3.
4
    eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt,

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Thorsten M. schrieb:
> Soweit ich das weiß, macht man sich nur strafbar, wenn man eine Person
> in hilfloser Lage fotografiert.

Vorsicht! Wenn Du fotografierst, wie ein Unfallopfer dem mutmaßlichen 
Verursacher in die Kronjuwelen tritt, und dieses Bild einem anderen 
zugänglich machst (zB dem Getretenen!), könnte im Extremfall § 201 a II 
StGB greifen.

Immerhin kann Ernst-August jetzt unbehelligt seinen Hobbies frönen  und 
zB auf Messen gegen türkische Pavillons pinkeln.

von Mohandes H. (Firma: مهندس) (mohandes)


Lesenswert?

Percy N. schrieb:
> ... ist nur zulässig, soweit sie
> 1.
> 2.
> 3.
> 4.
> 5.
>
>> Vielen Dank, liebe Forensoftware, für die Umnummerierung.
>> Nrn 4 und 5 sind im Originaltext Nrn 2 und 3.
>
> Korrektur: es sollen natürlich Nrn 1 und 2 sein, wie Ihr sicherlich
> schon benerkt habt.

Ehrlich gesagt, ich habe es nicht bemerkt, aber nun blicken alle ja voll 
durch ;-)

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Mohandes H. schrieb:
> Ehrlich gesagt, ich habe es nicht bemerkt, aber nun blicken alle ja voll
> durch ;-)

Und nun hat sich auch noch ein Mod der Angelegenheit  angenommen, Dank 
dafür!

von Thomas (kosmos)


Lesenswert?

Körperverletzung wenn jemand meinem Katzenschreck auf meinem Grundstück 
auslöst?

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


Lesenswert?

Thomas O. schrieb:
> Körperverletzung wenn jemand meinem Katzenschreck auf meinem Grundstück
> auslöst?

Kommt darauf an, was Dein Katzenschreck macht. Wenn er Katzen abhält, 
die Deinen Vögeln nachstellen, ist das voll okay.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


Lesenswert?

Percy N. schrieb:
> Immerhin kann Ernst-August jetzt unbehelligt seinen Hobbies frönen  und ...

Für jene, die nicht dort waren:
a) Der Niederländische Pavillion hatte keine Sanitäranlagen,
b) die Sanitäranlage in der Nähe hatte geschlossen,
c) die nächste Anlage (Kontainerkabine) in der Nähe ebenfalls und er war 
hinter die Kabine gegangen und da war zufälligerweise auch der erwähnte 
Pavillion.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Dieter D. schrieb:
> Zumindest wäre, wenn das Urteil anders ausgefallen wäre die Ermittlungen
> durch den Datenschutz unmöglich gemacht worden. Allerdings ruhten durch
> dieses Verfahren einige Ermittlungen:

Das ist Unsinn, denn in der Anordnung des DSB ging es nicht um die 
Videoaufnahmen an sich, sondern um die technisch gewonnenen 
biometrischen Daten.

Sollte Dir hier ganz ausnahmsweise ein winziger Fehler interlaufem sein, 
der leider zufällig das Ganze in einem völlig anderen Licht erscheinen 
ließ?

Das aus meiner Sicht eigentlich Skandalöse war die 
Öffentlichkeitsfahndung nach Ladendieben.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


Lesenswert?

> Kommt darauf an, was Dein Katzenschreck macht. Wenn er Katzen
> abhält, die Deinen Vögeln nachstellen, ist das voll okay.
Kommt darauf an, was hinterher noch von der Katze übrig ist.

von Thomas (kosmos)


Lesenswert?

er spritz Wasser auf die Katze, was soll er den sonst machen. Ein 
kleines Nagelbrett hilft aber vielleicht auch, kein Einbrecher wird zur 
Polizei gehen wenn er da wo reingetreten ist und wer weiß wo das 
herkommt vielleicht wurde das ja auch über den Zaun geworfen.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


Lesenswert?

Percy N. schrieb:
> sondern um die technisch gewonnenen biometrischen Daten.

Ohne diese funktioniert die IT-Unterstützung zur Personenerkennung 
nunmal nicht.

von Mike J. (linuxmint_user)


Lesenswert?

Thomas O. schrieb:
> hatte mal einen Polizisten fotografiert der mit dem
> Dienstwagen im absoluten Halteverbot gehalten hat

Wenn du sein Gesicht dann unkenntlich machst, dann sollte das doch so 
passen. Dann kannst du es sogar bei Facebook mit Ort/Zeit posten.

von Mike J. (linuxmint_user)


Lesenswert?

Tim D. schrieb:
> Ist noch die Frage, ob es Dein Problem löst. Bei mir kackte jeden Tag
> ein Hund auf den Rasen. Am Ende half es mir aber nicht weiter, da immer
> nur ein Hund ohne Herrchen drauf war, den in der Nachbarschaft keiner
> kennt.

Wichtig ist doch nur dass Bilder von unbescholdenen Bürgern nicht ohne 
ihr Wissen im Internet landen.
Man will kriminellen strafrechtlich mit diesem Mittel begegnen können.
Das sind Leute welche die Bilder dazu nutzen um andere Leute zu 
diskreditieren oder um aus Bosheit den Leuten irgend wie Schaden 
zuzufügen.

Wenn man wisse möchte wer da Mist baut, dann ist es doch dein legitimes 
Recht das zu erkunden. Du musst die Aufnahmen ja nicht der Polizei geben 
oder ins Netz stellen, es geht nur um den eigenen Informationsgewinn.

Du kannst dich ja auch den ganzen Tag da an dein Fenster setzen oder an 
die Straße stellen um zu beobachten wer da mit seinem Hund auf deine 
Wiese scheißt. Das kann dir niemand verbieten.

Ob du das jetzt persönlich warst oder du eine Kamera dazu genutzt hast, 
das kann auch niemand nachvollziehen. Kann ja sein dass du unendlich 
viel lange Weil hast.

Mein Nachbar hat an seinem Tor ja auch eine Kamera die zur Straße 
gerichtet ist. Wenn man da klingelt, dann kann er einen sehen und mit 
einem sprechen. Ist eben eine typische Gegensprechanlage. Mein Vater hat 
so etwas inzwischen auch und ich auch.

Ob er das Ding die ganze Zeit laufen lässt und permanent alles aufnimmt, 
das kann dir niemand sagen. Das Licht ist jedenfalls nur an, wenn man 
geklingelt hat. Dort befindet sich aber direkt eine Laterne, so dass 
auch am Abend alles schön beleuchtet ist. Es ist aber auch möglich dass 
er eine IR-Lampe nutzt um den Bereich auszuleuchten. Das kann auch ein 
separater IR-Strahler sein, der irgend wo an der Wand hängt.

von Gunnar F. (gufi36)


Lesenswert?

Mike J. schrieb:
> Ob du das jetzt persönlich warst oder du eine Kamera dazu genutzt hast,
> das kann auch niemand nachvollziehen

Unsinn. Verboten ist die (technische) Speicherung der Daten. Gucken ist 
auch für Nicht-Alzheimer erlaubt.

Und Gesetze sind die Grundlage für Rechtsprechung und die ist Grundlage 
für Recht. Ob die Kamera zu einer Sprechanlage gehört ist völlig egal, 
sobald er sie aufzeichnet, wird es illegal. Das wiederum hat nichts 
damit zu tun,  ob es jemals einen Kläger geben wird.

von Mani W. (e-doc)


Lesenswert?

Thomas U. schrieb:
> Schließlich möchte nicht Jeder während der Ausübung seiner Tätigkeit
> erkannt werden! Das beugt auch Klagen wg. 'Recht am eigenen Bild' vor...

Urheberrecht schlechthin!

Tim D. schrieb:
> Bei mir kackte jeden Tag
> ein Hund auf den Rasen. Am Ende half es mir aber nicht weiter, da immer
> nur ein Hund ohne Herrchen drauf war, den in der Nachbarschaft keiner
> kennt.

Das passiert wohl nur dann, wenn das Grundstück nicht umzäunt ist, denn
ein Hund springt nicht über einen fremden Zaun, um dort seinen
Haufen zu hinterlassen...

Rainer Z. schrieb:
> Bevor die Polizei Dich blitzt, muss sie
> das schriftliche Einverständnis von Dir holen. ;)

Es steht ja oft nicht umsonst "Achtung Radarkontrolle" - da wird
der Raser schon vorgewarnt...

Und wenn, wie der TO schreibt, auch vom Lattenzaun etwas heraus
gerissen wird, dann ist das Vandalismus - wenn das aber nur meist
bei einem Nachbarn geschieht, sollte sich der mal überlegen ob
er nicht doch mit manchen auf Kriegsfuß steht oder sich eben
dumm verhält - sei es mit Mopedfahrern oder auch anderen Mitbürgern...

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Dieter D. schrieb:
> Ohne diese funktioniert die IT-Unterstützung zur Personenerkennung
> nunmal nicht.

Unbestritten. Nur hast Du leider Deine Aussage deutlich weiter gefasst.

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Dieter D. schrieb:
> Für jene, die nicht dort waren:
> a) Der Niederländische Pavillion hatte keine Sanitäranlagen,
> b) die Sanitäranlage in der Nähe hatte geschlossen,
> c) die nächste Anlage (Kontainerkabine) in der Nähe ebenfalls und er war
> hinter die Kabine gegangen und da war zufälligerweise auch der erwähnte
> Pavillion.

Interessant,  das wusste ich noch nicht. Wo kann ich das ausführlich 
nachlesen?

Nach meinem Kenntnisstand hatte er so kräftig gebechert, dass er am 
Abend auf einem Galadiner einen "Schwächeanfall" erlitt und ins 
Krankenhaus eingeliefert wurde.
https://www.spiegel.de/panorama/pinkel-skandal-erleichterte-sich-ernst-august-am-expo-pavillon-der-tuerkei-a-81417-amp.html

von Kybernetiker X. (kybernetiker)


Lesenswert?

Ich würde mir einen Beißhündchen anschaffen der so gelernt hat, dass er 
Fremden, egal ob Mensch oder Tier, immer kräftig in den Hintern beißt 
und laut knurrt.

Dazu einen GPS-Halsband mit Sender kaufen, der immer piept wenn was los 
ist.

Frag mal bei einem örtlichen Polizeirevier ob die paar Dogge abzugeben 
haben.

von Mike J. (linuxmint_user)


Lesenswert?

Percy N. schrieb:
> 
https://www.spiegel.de/panorama/pinkel-skandal-erleichterte-sich-ernst-august-am-expo-pavillon-der-tuerkei-a-81417-amp.html

Zitat:
"Danach hatte der Welfenprinz am Donnerstag an die Holzfassade des 
türkischen Pavillons auf der Expo gepinkelt.

Die türkische Öffentlichkeit sei " sehr sensibel " und werde auf 
diesen mutmaßlichen Fauxpas des deutschen Adligen " martialisch 
reagieren", sagte Özdemir."

Das erinnert mich irgendwie an Charlie Hebdo.
Da zeichnet einer in Frankreich etwas was den Gläubigen des Islam nicht 
passt und schon brennen auf der ganzen Welt Kirchen.

Kann man auch mit der Situation in Israel vor ein paar Wochen 
vergleichen. Die Polizei versucht eine aggressive Situation in einer 
Moschee aufzulösen und darauf werden tausende Raketen abgeschossen ... 
die schon seit Jahren darauf gewartet haben abgefeuert zu werden, es hat 
nur noch die Begründung gefehlt.

von Rainer S. (enevile) Benutzerseite


Lesenswert?

Schützt dein Vorgarten vor Tieren:
https://www.t-online.de/heim-garten/garten/id_47027640/verpiss-dich-pflanze-schuetzt-das-gartenbeet-vor-ungebetenen-gaesten.html

Paar Brennesseln oder Kaktusse in Kombi mit Bewegungmelder sind der 
Lacher ohnehin! Da freuste dich über Diebe.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


Lesenswert?

Rainer S. schrieb:
> Kaktusse

Kack-Tusse hört sich nicht nett an, deshalb sagt man Kakteen.

von Richard H. (richard_h27)


Lesenswert?

Apropos Kakteen: Teeni-Tussies sind hochnäsige junge Mädchen, die sich 
einbilden, dass ihnen alle Männer nach pfeifen würden.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


Lesenswert?

Percy N. schrieb:
> Interessant,  das wusste ich noch nicht. Wo kann ich das ausführlich
> nachlesen?

Nirgends in der Presse, weil das nicht in das Konzept der Medien zur 
pressewirksamen meinungsmachenden Ausgestaltung des Vorfalls paßte. 
Neutralität war nicht gegeben.

Zufälligerweise gibt es da eine Person, die ich am Besten von Allen 
kenne, die da auch schon stand, in der Hoffnung eine Tür könnte auf der 
anderen Seite offen sein. Der Bodyguard aus aus dem türkischen Pavillion 
hinter der Türe winkte schon mit dem Schlagstock. Diese Person wäre 
mangels geldigem Aussehen und kräftiger Begleitpersonen kurzerhand mit 
einem leichten Hieb niedergesteckt worden. Da wurde gestikuliert, ob 
diese einen Schlüssel hätten und dann per Handzeichen verwiesen, Allah 
sei mit Dir, dass das nächste in dieser Richtung offen wäre.
Es war ganz schon weit zu den nächsten offen Sanitäranlagen. Offen waren 
nur noch die Dixies am Übergang zwischen den beiden Geländeteilen. Dort 
fanden an einigen Tagen ein paar Spätkonzerte statt.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


Lesenswert?

> Spätkonzerte
Trommelwirbel mit dem Migräne-Stick?

Aber mal ernsthaft - wen interessiert das alles?

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Dieter D. schrieb:
> Nirgends in der Presse,

Ja, das war zu erwarten.

von Manfred P. (pruckelfred)


Lesenswert?

Kybernetiker X. schrieb:
> Frag mal bei einem örtlichen Polizeirevier ob die paar Dogge abzugeben
> haben.

Eventuell helfen die Dir dabei, ein Schulbuch "Deutsch für Anfänger" 
günstig zu bekommen.

WauWau ist eine gute Sache, ich finde Bullterrier sehr niedlich. Da 
steht der Eindringling stramm, selbst wenn der Wauzi nur spielen will. 
Wenn man Eindruck schinden will, ist ein Staffordshire weitaus 
effektiver, auch diese gibt es der Version "Doof".

von Mani W. (e-doc)


Lesenswert?

Kybernetiker X. schrieb:
> Ich würde mir einen Beißhündchen anschaffen der so gelernt hat, dass er
> Fremden, egal ob Mensch oder Tier, immer kräftig in den Hintern beißt
> und laut knurrt.
>
> Dazu einen GPS-Halsband mit Sender kaufen, der immer piept wenn was los
> ist.
>
> Frag mal bei einem örtlichen Polizeirevier ob die paar Dogge abzugeben
> haben.

Du weißt doch, dass ein Hydrant einen IQ von 11 hat?

von A. S. (Gast)


Lesenswert?

Tim D. schrieb:
> Bei mir kackte jeden Tag ein Hund auf den Rasen. Am Ende half es mir
> aber nicht weiter, da immer nur ein Hund ohne Herrchen drauf war, den in
> der Nachbarschaft keiner kennt.

Es hilft schon: wenn es immer zur gleichen Zeit ist, bist Du halt Mal 
persönlich da.

Wenn es zu unterschiedlich ist, brauchst Du halt ne Kamera mit 
Benachrichtigung.

von Thomas U. (charley10)


Lesenswert?

A. S. schrieb:
> Tim D. schrieb:
>> Bei mir kackte jeden Tag ein Hund auf den Rasen. Am Ende half es mir
>> aber nicht weiter, da immer nur ein Hund ohne Herrchen drauf war, den in
>> der Nachbarschaft keiner kennt.
>
> Es hilft schon: wenn es immer zur gleichen Zeit ist, bist Du halt Mal
> persönlich da.
>
> Wenn es zu unterschiedlich ist, brauchst Du halt ne Kamera mit
> Benachrichtigung.

Ein ähnliches Problem hatte ich vor ca. 10 Jahren. Der alte Herr liess 
auf meinem Grundstück jeden Morgen seinen Schäferhund 'abdrücken'. Zur 
Rede gestellt war seine Aussage, dass in der Stadtsatzung sein Recht 
verankert sei, das zu tun. Naja.
Ich hatte noch aus Vorwendezeiten etwas wie Roundup. Das war damals eine 
schwarze Brühe, die eklig stank. Da der Rasen an der Stelle durch eine 
EInfahrt ersetzt werden sollte, kam das Zeug dort zum Einsatz. Und Oh 
Wunder! Der Hund hatte es begriffen und wollte am nächsten Tag einfach 
nicht auf diese Fläche.

von Mani W. (e-doc)


Lesenswert?

Thomas U. schrieb:
> Ich hatte noch aus Vorwendezeiten etwas wie Roundup. Das war damals eine
> schwarze Brühe, die eklig stank. Da der Rasen an der Stelle durch eine
> EInfahrt ersetzt werden sollte, kam das Zeug dort zum Einsatz. Und Oh
> Wunder! Der Hund hatte es begriffen und wollte am nächsten Tag einfach
> nicht auf diese Fläche.

Ja. RoundUp - die Teufelsbrühe bringt JEDE Pflanze um - darum wurde
der Konsum eingeschränkt bzw. auch teilweise verboten...

Natürlich geht ein Hund in die Natur für seine Hinterlassenschaften,
auf Asphalt und Beton geht er normalerweise nicht, weil er da nichts
"nachwerfen" kann - aber wenn man einem Lebewesen, egal ob Tier oder
Mensch keine andere Möglichkeit gibt, dann...

von Thomas U. (charley10)


Lesenswert?

Mani W. schrieb:
> Thomas U. schrieb:
>> Ich hatte noch aus Vorwendezeiten etwas wie Roundup. Das war damals eine
>> schwarze Brühe, die eklig stank. Da der Rasen an der Stelle durch eine
>> EInfahrt ersetzt werden sollte, kam das Zeug dort zum Einsatz. Und Oh
>> Wunder! Der Hund hatte es begriffen und wollte am nächsten Tag einfach
>> nicht auf diese Fläche.
>
> Ja. RoundUp - die Teufelsbrühe bringt JEDE Pflanze um - darum wurde
> der Konsum eingeschränkt bzw. auch teilweise verboten...
>
> Natürlich geht ein Hund in die Natur für seine Hinterlassenschaften,
> auf Asphalt und Beton geht er normalerweise nicht, weil er da nichts
> "nachwerfen" kann - aber wenn man einem Lebewesen, egal ob Tier oder
> Mensch keine andere Möglichkeit gibt, dann...

Deinem Komentar entnehme ich, dass ich durch 'Vorhalten eines offenen 
Vorgartens' den Hundekot selbst entsorgen müsste? Der Herr am anderen 
Ende der Leine hat also Recht? Nanu! Der Hund hat sich die Stelle nicht 
selbst ausgesucht sondern wurde gezielt hierher geführt! Und an dieser 
schwarzen Brühe hat mich nur der Gestank animiert, diese zu testen.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


Lesenswert?

Wenn man sie lässt, suchen sich Hunde sehr wohl ihre Stellen selbst aus.

Aber wenns immer zur gleichen Zeit ist würde ich da auch mal warten und 
den Herren drauf ansprechen. Wenn das nichts hilft, muß so ein Rasen 
nicht auch gelegentlich mal ordentlich gewässert werden?

von A. S. (Gast)


Lesenswert?

Thomas U. schrieb:
> Der Herr am anderen Ende der Leine hat also Recht?

Mag sein, dass er Recht hatte. Solange er nichts liegen lässt.

von Thomas U. (charley10)


Lesenswert?

A. S. schrieb:
> Thomas U. schrieb:
>> Der Herr am anderen Ende der Leine hat also Recht?
>
> Mag sein, dass er Recht hatte. Solange er nichts liegen lässt.

Das gilt vvlt. für ÖFFENTLICHE Grundstücke. Hier ist eindeutig 
Privatland und die Hinterlassenschaften sind sehr unschön.
Oder ist das 'Hunde-Ablasshandel' ,wo mit der Hundesteuer Sonderrechte 
erkauft werden?

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

A. S. schrieb:
> Mag sein, dass er Recht hatte.
Wohl kaum.
> Solange er nichts liegen lässt.
Wer es gern "offiziell" hat, kann versuchen, die Personalien des 
Tierhalters zu ermitteln.  Anschließend auffirdern, innerhalb von zwei 
Stunden die Hinterlassenschaft zu beseitigen; strafbewehrte 
Unterlassungserklärung fordern.
Da der Opa sich im Recht wähnt, wird das Ganze eskalieren: Gärtner 
beauftragen, den Dreck zu beseitigen, wg Rechnung Ooa in Regress nehmen, 
was vermutlich auf einen Rechtsstreit hinausläuft, bei dem zugleich der 
Unterlassungsanspruch anhängig gemacht werden kann.

Das Ergebnis steht jetzt schon fest: beide Seiten haben sich beim 
örtlich zuständigen Amtsgericht einen gewissen Ruf erworben. Der erste 
Schritt zur relativen Unsterblichkeit!

von A. S. (Gast)


Lesenswert?

Thomas U. schrieb:
> Solange er nichts liegen lässt.
>
> Das gilt vvlt. für ÖFFENTLICHE Grundstücke. Hier ist eindeutig
> Privatland und die Hinterlassenschaften sind sehr unschön.

Das war auch mehr sarkastisch: Wenn der Typ es eh wieder aufsammeln 
muss, dann lässt er es gleich ganz bleiben.

Ich habe bei mir nichts dagegen. Aber es nicht wegzuräumen, selbst nach 
Aufforderung ist einfach asozial. Dem bringe ich es gerne nach Hause. Es 
gibt Bauern, die mähen (nach mehrfacher, ungehörter Aufforderung) ihre 
Wiese aus, schmeißen das Gras auf den Mist und stellen das (zurecht) dem 
Hundehalter in Rechnung.

von Thomas U. (charley10)


Lesenswert?

A. S. schrieb:
> Thomas U. schrieb:
>> Solange er nichts liegen lässt.
>>
>> Das gilt vvlt. für ÖFFENTLICHE Grundstücke. Hier ist eindeutig
>> Privatland und die Hinterlassenschaften sind sehr unschön.
>
> Das war auch mehr sarkastisch: Wenn der Typ es eh wieder aufsammeln
> muss, dann lässt er es gleich ganz bleiben.
>
> Ich habe bei mir nichts dagegen. Aber es nicht wegzuräumen, selbst nach
> Aufforderung ist einfach asozial. Dem bringe ich es gerne nach Hause. Es
> gibt Bauern, die mähen (nach mehrfacher, ungehörter Aufforderung) ihre
> Wiese aus, schmeißen das Gras auf den Mist und stellen das (zurecht) dem
> Hundehalter in Rechnung.

Das mag dem Recht entsprechen. Da ich aber nebenbei einige Baumaßnahmen 
laufen hatte, war mir das zu stressig. Durch Setzen der entsprechenden 
'Duftmarke' konnte ich mich mit dem vernünftigeren Ende an der Leine 
unbürokratisch einigen.

von Thomas (kosmos)


Lesenswert?

Leg mal ein Stück Wurst hin die Viecher sind so intelligent das sie 
nicht auf ihren Essplatz scheißen.

von A. S. (Gast)


Lesenswert?

Thomas O. schrieb:
> Leg mal ein Stück Wurst hin die Viecher sind so intelligent das sie
> nicht auf ihren Essplatz scheißen.

Und die Besitzer werden den Rasen ebenfalls meiden. Erregte Hausbesitzer 
prallen an ihnen ab ("dafür zahle ich ja Hundesteuer"). Zuuu 
freundliche, die den Hund ansprechen und Wurst auf den eigenen Rasen 
legen sind hingegen höchst suspekt.

von Mani W. (e-doc)


Lesenswert?

Mani W. schrieb:
> Natürlich geht ein Hund in die Natur für seine Hinterlassenschaften,
> auf Asphalt und Beton geht er normalerweise nicht, weil er da nichts
> "nachwerfen" kann - aber wenn man einem Lebewesen, egal ob Tier oder
> Mensch keine andere Möglichkeit gibt, dann...

Scheißt es auf den erstbesten Rasen, wenn es drängt...

Thomas U. schrieb:
> Deinem Komentar entnehme ich, dass ich durch 'Vorhalten eines offenen
> Vorgartens' den Hundekot selbst entsorgen müsste? Der Herr am anderen
> Ende der Leine hat also Recht? Nanu! Der Hund hat sich die Stelle nicht
> selbst ausgesucht sondern wurde gezielt hierher geführt!

Wenn Du das aus meinem Kommentar entnimmst, dann ist das auf Deinem Mist
gewachsen und es sind einzig Deine Schlußfolgerungen!

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.