Forum: Offtopic Voraussetzung für BAFA Prämie: Verständnissfrage


von X. A. (wilhem)


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Hallo liebe Community,

nachdem ich seit Tagen vergeblich versucht habe, einen Mitarbeiter vom 
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle telefonisch zu erreichen, 
habe ich mich entschieden, die Frage hier zu stellen.

Es geht darum, dass - meiner Meinung nach - zwei Voraussetzungen sich 
aus der Webseite der BAFA bzgl. der Förderprämie für neue zugelassenen 
E-Autos beißen.

Also: ich würde gern ein förderfähiges Auto für 36 Monate leasen. Das 
Auto ist in der BAFA-Liste aufgelistet und noch nicht zugelassen.
Bzgl. der Antragstellung für die Förderung (also, um die 6000 € zurück 
zu bekommen), steht in der Webseite (unter "Checkliste: 
Fördervoraussetzungen Neuwagen") folgendes (hier der Link: 
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen.html 
):

_Gefördert werden ausschließlich Fahrzeuge, deren Erstzulassung bei 
Antragstellung maximal 1 Jahr zurückliegt_

Allerdings gelten folgende Bedingungen für Leasing-Fahrzeuge:

_Das Fahrzeug muss im Inland mindestens sechs Monate auf die 
Antragstellerin/den Antragsteller erstzugelassen sein. Im Falle des 
Leasings erhöht sich die Mindesthaltedauer bei einer Leasingdauer von 12 
Monaten bis einschließlich 23 Monate auf 12 Monate und bei über 23 
Monaten auf 24 Monate_

Also:
- Das Fahrzeug muss mindestens sechs Monate zugelassen sein (bei Kauf) 
und mindestens 24 Monate bei einer Leasingdauer von mindestens 23 
Monaten.
- Zwischen Erstzulassung und Antragstellung darf max 1 Jahr 
zurückliegen.

Mir ist es noch nicht klar, ob ich den Antrag binnen eines Jahres oder 
erst nach 2 Jahren stellen soll/muss/darf.

Für mich ist das nicht sinnvoll und/oder man hätte es viel klarer 
rüberbringen können.

Leider sind die Mitarbeiter am Ministerium ultra beschäftigt, da die 
nicht die Zeit haben, ans Telefon zu gehen.

Könnt ihr mir sagen, wann man diesen Antrag stellen soll? Muss man bei 
Leasing über 23 Monate sogar 2 Jahre auf die Prämie warten?!? Das kann 
ich mir nicht vorstellen.

Danke
Ciao!

von Achim H. (anymouse)


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Kein Ahnung. Meine Glaskoogle sagt: Nach der Zulassung, aber innerhalb 
des ersten Jahres beantragen; die Mindesthaltedauer muss zum Zeitpunkt 
der Antragstellung noch nicht erfüllt sein. Wird (später) die 
Mindesthaltedauer unterschritten, dürfte man das dem entsprechenden Amt 
anzeigen müssen.

von X. A. (wilhem)


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Achim H. schrieb:
> Kein Ahnung. Meine Glaskoogle sagt: Nach der Zulassung, aber innerhalb
> des ersten Jahres beantragen; die Mindesthaltedauer muss zum Zeitpunkt
> der Antragstellung noch nicht erfüllt sein. Wird (später) die
> Mindesthaltedauer unterschritten, dürfte man das dem entsprechenden Amt
> anzeigen müssen.

Dein Beitrag ist super klar.
Verständlich, einfach, sinnvoll und kongruent. Finde ich...

Warum müssen wir dann 30-40% oder mehr unseres Gehaltes jeden Monat 
abgeben , um einen Verwaltungsapparat mit tausenden und tausenden 
Mitarbeitern zu subventionieren, die nicht mal in der Lage sind, eine 
Kernvoraussetzung eindeutig und klar auf einer Webseite auszudrücken, 
ohne dass man sich an einen Forum wenden muss?!?

Kann ich fragen, woher du die Info:

> die Mindesthaltedauer muss zum Zeitpunkt
> der Antragstellung noch nicht erfüllt sein.

hast?

Ich habe auch gegooglet. Solche Informationen sollten aber direkt auf 
der Webseite des Ministerium abrufbar sein.

Danke

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Ich habe in den letzten Tagen schon mehrfach diese Seite empfohlen:
http://www.entomologie.de/forum/

Weil hier im Elektronikforum Leute nach Silberfischen und irgendwelchen 
Motten gefragt haben.

von Achim H. (anymouse)


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War keine Webseite ... war ein PDF

https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_merkblatt_2020_1021.pdf

Abschnitt 3.2, sechster Punkt, letzter Satz.

P.S. Lies das Forum von Goingelectric.de

von A. S. (Gast)


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Du bekommst die Prämie, weil Du ein Auto kaufst und mehrere Jahre 
fährst.

Oder weil Du es ein, zwei oder mehr Jahre least.

In dem Text geht es nur darum, wie lange Du das Auto fahren bzw. leasen 
musst, um die Prämie nicht zu verlieren.

Der erste Satz heißt, dass die Prämie nur beantragen kannst, wenn das 
Auto noch nicht länger als 1 Jahr zugelassen ist. Das ist eine 
Voraussetzung.

Die mindesthaltedauer (bei dir 2 Jahre) ist eine Einschränkung/Pflicht 
für Dich.

Das sind einfach verschiedene Aspekte der Prämie unter verschiedenen 
Punkten.

Notfalls bei sowas einen Muttersprachler hinzuziehen, der Verträge 
selber liest.

von X. A. (wilhem)


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A. S. schrieb:
> Du bekommst die Prämie, weil Du ein Auto kaufst und mehrere Jahre
> fährst.

Danke, aber das war nicht gefragt.

> In dem Text geht es nur darum, wie lange Du das Auto fahren bzw. leasen
> musst, um die Prämie nicht zu verlieren.

Falsch Die Prämie ist nach der Leasingdauer gestaffelt. Der Text 
bezieht sich auf die Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um den 
Antrag zu stellen.

> Der erste Satz heißt, dass die Prämie nur beantragen kannst, wenn das
> Auto noch nicht länger als 1 Jahr zugelassen ist. Das ist eine
> Voraussetzung.

Richtig

> Die mindesthaltedauer (bei dir 2 Jahre) ist eine Einschränkung/Pflicht
> für Dich.

Habe genauso wiedergegeben

> Das sind einfach verschiedene Aspekte der Prämie unter verschiedenen
> Punkten.

*Nein.* WEIL Leasingdauer und Mindesthaltedauer zweierlei sind.
Die Leasingdauer bestimmt die Höhe der Prämie, die gefordert werden kann
Die Mindesthaltedauer bestimmt, ob einer der Grundvoraussetzungen, um 
den Antrag überhaupt zu stellen, erfüllt ist oder nicht

> Notfalls bei sowas einen Muttersprachler hinzuziehen, der Verträge
> selber liest.

1) Muttersprachler selber kommen nicht aus dieser Nummer raus
2) Am besten schreibt man im Forum, wenn man selbst zuerst einen Text 
lesen und verstehen kann.

Gruß

von X. A. (wilhem)


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Danke Achim.

Wie gesagt... ich finde krass, dass wir alle diesen komplexen 
Verwaltungsapparat mit unserem Geld aufrechterhalten, um dann Fragen in 
einem Forum stellen zu müssen.

Grüße aus Düsseldorf

von A. S. (Gast)


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D. A. schrieb:
> Danke Achim.

Ich nehme an, es hat sich also geklärt. Natürlich war mein Text 
verkürzt, vor allem zu den Leasing-Soll-Zeiten, da ich davon ausging, 
dass Dir das klar war.

Ich wollte nur die Aussage von Achim H. ergänzen. Auch, dass die 
Haltedauer quasi die Zukunft betrifft, Du den Antrag darum sofort 
stellen solltest.

D. A. schrieb:
>> Notfalls bei sowas einen Muttersprachler hinzuziehen, der Verträge
>> selber liest.
>
> 1) Muttersprachler selber kommen nicht aus dieser Nummer raus
> 2) Am besten schreibt man im Forum, wenn man selbst zuerst einen Text
> lesen und verstehen kann.

Die meisten Muttersprachler lesen keine Verträge. Ich vor mehr als einem 
Jahr ein E-Auto bestellt und im Dezember bekommen. Ich habe den 
Kaufvertrag nicht gelesen, bis auf Ausstattung und Preis.

Beim Bafa war das anders, da hab ich sicherlich eine Stunde dran 
gesessen und hatte bis zum Schluss Angst, dass ein unbedarftes falsches 
Kreuz irgendwo heißt: Game-Over.

von X. A. (wilhem)


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A. S. schrieb:
> Beim Bafa war das anders, da hab ich sicherlich eine Stunde dran
> gesessen und hatte bis zum Schluss Angst, dass ein unbedarftes falsches
> Kreuz irgendwo heißt: Game-Over.

Und wie ist dann gelaufen?
Noch in Bearbeitung?

von A. S. (Gast)


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Ist ja am Anfang ein paar Mal online hin und her, wegen Unterschrift. 
Dann habe ich 8 Wochen etwa nichts gehört (auch nicht gefragt) bis Geld 
und ein Brief kamen. Gelesen habe ich den auch nicht ;-)

von X. A. (wilhem)


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A. S. schrieb:
> Ist ja am Anfang ein paar Mal online hin und her, wegen Unterschrift.
> Dann habe ich 8 Wochen etwa nichts gehört (auch nicht gefragt) bis Geld
> und ein Brief kamen. Gelesen habe ich den auch nicht ;-)

Hauptsache, das Geld kommt an!!!

von Troll A. (trollator)


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D. A. schrieb:
> Hauptsache, das Geld kommt an!!!

Das ist bei der Bafa eigtl. kein Problem und geht schnell. Zumindest bei 
den ganzen Zuschüssen rund um die Heizungsanlage. Kann natürlich sein, 
dass es beim E-Auto anders aussieht.
Dafür habe ich mit der KfW schlechte Erfahrung gemacht, bzw. einfach auf 
die Zuschüsse verzichtet.

von A. S. (Gast)


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A. S. schrieb:
> E-Auto bestellt und im Dezember bekommen

Und gerade verkauft. Zum aufgerundeten Einkaufspreis - Bafa

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