Hallo liebe Community, nachdem ich seit Tagen vergeblich versucht habe, einen Mitarbeiter vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle telefonisch zu erreichen, habe ich mich entschieden, die Frage hier zu stellen. Es geht darum, dass - meiner Meinung nach - zwei Voraussetzungen sich aus der Webseite der BAFA bzgl. der Förderprämie für neue zugelassenen E-Autos beißen. Also: ich würde gern ein förderfähiges Auto für 36 Monate leasen. Das Auto ist in der BAFA-Liste aufgelistet und noch nicht zugelassen. Bzgl. der Antragstellung für die Förderung (also, um die 6000 € zurück zu bekommen), steht in der Webseite (unter "Checkliste: Fördervoraussetzungen Neuwagen") folgendes (hier der Link: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen.html ): _Gefördert werden ausschließlich Fahrzeuge, deren Erstzulassung bei Antragstellung maximal 1 Jahr zurückliegt_ Allerdings gelten folgende Bedingungen für Leasing-Fahrzeuge: _Das Fahrzeug muss im Inland mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin/den Antragsteller erstzugelassen sein. Im Falle des Leasings erhöht sich die Mindesthaltedauer bei einer Leasingdauer von 12 Monaten bis einschließlich 23 Monate auf 12 Monate und bei über 23 Monaten auf 24 Monate_ Also: - Das Fahrzeug muss mindestens sechs Monate zugelassen sein (bei Kauf) und mindestens 24 Monate bei einer Leasingdauer von mindestens 23 Monaten. - Zwischen Erstzulassung und Antragstellung darf max 1 Jahr zurückliegen. Mir ist es noch nicht klar, ob ich den Antrag binnen eines Jahres oder erst nach 2 Jahren stellen soll/muss/darf. Für mich ist das nicht sinnvoll und/oder man hätte es viel klarer rüberbringen können. Leider sind die Mitarbeiter am Ministerium ultra beschäftigt, da die nicht die Zeit haben, ans Telefon zu gehen. Könnt ihr mir sagen, wann man diesen Antrag stellen soll? Muss man bei Leasing über 23 Monate sogar 2 Jahre auf die Prämie warten?!? Das kann ich mir nicht vorstellen. Danke Ciao!
Kein Ahnung. Meine Glaskoogle sagt: Nach der Zulassung, aber innerhalb des ersten Jahres beantragen; die Mindesthaltedauer muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfüllt sein. Wird (später) die Mindesthaltedauer unterschritten, dürfte man das dem entsprechenden Amt anzeigen müssen.
Achim H. schrieb: > Kein Ahnung. Meine Glaskoogle sagt: Nach der Zulassung, aber innerhalb > des ersten Jahres beantragen; die Mindesthaltedauer muss zum Zeitpunkt > der Antragstellung noch nicht erfüllt sein. Wird (später) die > Mindesthaltedauer unterschritten, dürfte man das dem entsprechenden Amt > anzeigen müssen. Dein Beitrag ist super klar. Verständlich, einfach, sinnvoll und kongruent. Finde ich... Warum müssen wir dann 30-40% oder mehr unseres Gehaltes jeden Monat abgeben , um einen Verwaltungsapparat mit tausenden und tausenden Mitarbeitern zu subventionieren, die nicht mal in der Lage sind, eine Kernvoraussetzung eindeutig und klar auf einer Webseite auszudrücken, ohne dass man sich an einen Forum wenden muss?!? Kann ich fragen, woher du die Info: > die Mindesthaltedauer muss zum Zeitpunkt > der Antragstellung noch nicht erfüllt sein. hast? Ich habe auch gegooglet. Solche Informationen sollten aber direkt auf der Webseite des Ministerium abrufbar sein. Danke
Ich habe in den letzten Tagen schon mehrfach diese Seite empfohlen: http://www.entomologie.de/forum/ Weil hier im Elektronikforum Leute nach Silberfischen und irgendwelchen Motten gefragt haben.
War keine Webseite ... war ein PDF https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_merkblatt_2020_1021.pdf Abschnitt 3.2, sechster Punkt, letzter Satz. P.S. Lies das Forum von Goingelectric.de
Du bekommst die Prämie, weil Du ein Auto kaufst und mehrere Jahre fährst. Oder weil Du es ein, zwei oder mehr Jahre least. In dem Text geht es nur darum, wie lange Du das Auto fahren bzw. leasen musst, um die Prämie nicht zu verlieren. Der erste Satz heißt, dass die Prämie nur beantragen kannst, wenn das Auto noch nicht länger als 1 Jahr zugelassen ist. Das ist eine Voraussetzung. Die mindesthaltedauer (bei dir 2 Jahre) ist eine Einschränkung/Pflicht für Dich. Das sind einfach verschiedene Aspekte der Prämie unter verschiedenen Punkten. Notfalls bei sowas einen Muttersprachler hinzuziehen, der Verträge selber liest.
A. S. schrieb: > Du bekommst die Prämie, weil Du ein Auto kaufst und mehrere Jahre > fährst. Danke, aber das war nicht gefragt. > In dem Text geht es nur darum, wie lange Du das Auto fahren bzw. leasen > musst, um die Prämie nicht zu verlieren. Falsch Die Prämie ist nach der Leasingdauer gestaffelt. Der Text bezieht sich auf die Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um den Antrag zu stellen. > Der erste Satz heißt, dass die Prämie nur beantragen kannst, wenn das > Auto noch nicht länger als 1 Jahr zugelassen ist. Das ist eine > Voraussetzung. Richtig > Die mindesthaltedauer (bei dir 2 Jahre) ist eine Einschränkung/Pflicht > für Dich. Habe genauso wiedergegeben > Das sind einfach verschiedene Aspekte der Prämie unter verschiedenen > Punkten. *Nein.* WEIL Leasingdauer und Mindesthaltedauer zweierlei sind. Die Leasingdauer bestimmt die Höhe der Prämie, die gefordert werden kann Die Mindesthaltedauer bestimmt, ob einer der Grundvoraussetzungen, um den Antrag überhaupt zu stellen, erfüllt ist oder nicht > Notfalls bei sowas einen Muttersprachler hinzuziehen, der Verträge > selber liest. 1) Muttersprachler selber kommen nicht aus dieser Nummer raus 2) Am besten schreibt man im Forum, wenn man selbst zuerst einen Text lesen und verstehen kann. Gruß
Danke Achim. Wie gesagt... ich finde krass, dass wir alle diesen komplexen Verwaltungsapparat mit unserem Geld aufrechterhalten, um dann Fragen in einem Forum stellen zu müssen. Grüße aus Düsseldorf
D. A. schrieb: > Danke Achim. Ich nehme an, es hat sich also geklärt. Natürlich war mein Text verkürzt, vor allem zu den Leasing-Soll-Zeiten, da ich davon ausging, dass Dir das klar war. Ich wollte nur die Aussage von Achim H. ergänzen. Auch, dass die Haltedauer quasi die Zukunft betrifft, Du den Antrag darum sofort stellen solltest. D. A. schrieb: >> Notfalls bei sowas einen Muttersprachler hinzuziehen, der Verträge >> selber liest. > > 1) Muttersprachler selber kommen nicht aus dieser Nummer raus > 2) Am besten schreibt man im Forum, wenn man selbst zuerst einen Text > lesen und verstehen kann. Die meisten Muttersprachler lesen keine Verträge. Ich vor mehr als einem Jahr ein E-Auto bestellt und im Dezember bekommen. Ich habe den Kaufvertrag nicht gelesen, bis auf Ausstattung und Preis. Beim Bafa war das anders, da hab ich sicherlich eine Stunde dran gesessen und hatte bis zum Schluss Angst, dass ein unbedarftes falsches Kreuz irgendwo heißt: Game-Over.
A. S. schrieb: > Beim Bafa war das anders, da hab ich sicherlich eine Stunde dran > gesessen und hatte bis zum Schluss Angst, dass ein unbedarftes falsches > Kreuz irgendwo heißt: Game-Over. Und wie ist dann gelaufen? Noch in Bearbeitung?
Ist ja am Anfang ein paar Mal online hin und her, wegen Unterschrift. Dann habe ich 8 Wochen etwa nichts gehört (auch nicht gefragt) bis Geld und ein Brief kamen. Gelesen habe ich den auch nicht ;-)
A. S. schrieb: > Ist ja am Anfang ein paar Mal online hin und her, wegen Unterschrift. > Dann habe ich 8 Wochen etwa nichts gehört (auch nicht gefragt) bis Geld > und ein Brief kamen. Gelesen habe ich den auch nicht ;-) Hauptsache, das Geld kommt an!!!
D. A. schrieb: > Hauptsache, das Geld kommt an!!! Das ist bei der Bafa eigtl. kein Problem und geht schnell. Zumindest bei den ganzen Zuschüssen rund um die Heizungsanlage. Kann natürlich sein, dass es beim E-Auto anders aussieht. Dafür habe ich mit der KfW schlechte Erfahrung gemacht, bzw. einfach auf die Zuschüsse verzichtet.
A. S. schrieb: > E-Auto bestellt und im Dezember bekommen Und gerade verkauft. Zum aufgerundeten Einkaufspreis - Bafa
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