Forum: Offtopic Frage zu Export bzw. Verzollung


von Gerd Winkler (Gast)


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Hallo zusammen,

für ein Elektronikforum etwas Offtopic, aber ich habe die Hoffnung, dass 
ich nicht der einzige bin, der Kunden in Drittländern beliefert.

Folgender Sachverhalt:

Ein Kunde von (Ausland, Nicht EU) hat mir Geräte zur Reparatur 
geschickt.
Da unklar war, was davon überhaupt repariert werden kann und wenn doch, 
wie lange das dauert, wurde die Ware beim Import zum freien Verkehr 
abgefertigt.
Bedeutet:
Ich habe EUSt und Zollgebühren bezahlt. Die Geräte unterliegen nicht der 
Zollaufsicht und können frei im EG Raum bewegt werden.
Die Rechnung, die der Sendung beilag (Commercial Invoice) habe ich aber 
nicht bezahlt...

Nun ist alles repariert und soll zurück zum Kunden.

Prinzipiell ist es jetzt ja so, dass die Geräte ganz normal exportiert 
werden müssen. Der Sendung muss eine Rechnung über die Waren beiliegen.

Hier komme ich ins Stolpern.

Eigentlich soll der Kunde ja nur die Reparatur bezahlen. Also bspw. 1000 
EUR Reparaturkosten. Der Wert der Waren ist natürlich viel höher und die 
Sendung muss auch entsprechend versichert werden.

Wie macht man sowas nun?

Verwendet man für den Versand nur eine Proforma-Rechnung und stellt die 
eigentliche Rechnung später?
Geht das überhaupt? Die Exportdokumente und der Ausgangsvermerk müssen 
ja als Nachweis für Umsatzsteuerbefreiung aufbewahrt werden. So ganz 
unsichtbar wird die fiktive Rechnung hinterher also nicht sein.

Kennt sich zufällig jemand damit aus?

Liebe Grüße, Gerd

von Bernd G. (Gast)


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> 
https://www.stuttgart.ihk24.de/fuer-unternehmen/international/import-export/zollverfahren/reparaturen-retouren-4040846

> Die Rechnung, die der Sendung beilag (Commercial Invoice) habe ich aber
> nicht bezahlt...

Die Handelsrechnung ist sowieso kein zahlungsauslösendes Dokument, 
sondern dient nur zur Berechnung von EUSt und ggf Zoll.

von Import Export (Gast)


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Keine Ahnung.

von MaWin (Gast)


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Gerd Winkler schrieb:
> Wie macht man sowas nun?

Bisschen spät.

Einfuhrumsatzsteuerbefreiungsverordnung

von cassini (Gast)


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Der Fehler ist schon bei der Einfuhr der Ware passiert. Wird die Ware 
nur repariert und danach wieder ausgeführt, kann/muss die "Nämlichkeit" 
erklärt und besichert werden. (wer nämlich mit "h" schreibt...). Wie das 
Dokument zur Besicherung derselben heute genau heisst, und wie der 
genaue Ablauf ist, ob das nachträglich noch heilbar ist, usw. weiß ich 
nicht (googlen???) aber der Begriff sollte Dich auf jeden Fall 
weiterbringen.

von Mikki M. (mmerten)


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Umsatzsteuer ist bei Gewerbetreibenden eh ein durchlaufender Posten, 
Bearbeitungsgebühren muß man eh bezahlen nur wenn direkter Zoll erhoben
wurde, sollte man sich Gedanken machen.

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