Hallo Leute, ich weiß, dass es den IHK Meister und den Handwerks Meister gibt. Ist es so, dass man bei beiden für die 4 Prüfungen in den Schulen vorbereitet wird? Dann diese 4 Prüfungen ablegt und Meister wird? Oder Muss man in den Schulen auch Leistungskontrollen etc ablegen?
... zu meiner Zeit vor 20Jahren, Handwerksmeister, gabs da keine Prüfungen in der Handwerkskammer, nur eben die Abschlussprüfungen Thoerie Praktisch ADA/ BV.
Ich hab 'n Industriemeister gemacht und da gab es keine Kontrollen. Nur die regulären Prüfungen + AdA Man musste ja auch nicht anwesend sein außer für das Meisterbafög.
Der Industriemeister stimmt das, dass man in 16 Wochen diese Vorbereitung über die TA den schaffen kann? Wie viele Inhalte werden denn da geprüft?
Als ich vor knapp 30 Jahren meinen Meister machte, hätte man den Kurs gar nicht machen müssen. Theoretisch. Ein Lehrer sagte uns das Leute, die den Kurs nicht gemacht hätten, pauschal durch gefallen wurden :-/
1994 hatte ich in Köln auf der Handwerkskammer einen Meisterkurs für Fernsehtechniker in Vollzeit belegt. Das waren 10 Monate lang jeden Montag bis Freitag 8 Stunden Unterricht. Insgesamt waren es etwa 1600 Stunden. Es wurden die Fächer Buchhaltung-Wirtschaftskunde, Pädagogik,Rechtskunde und Fachkunde-Mathematik belegt. Hinzu kamen praktische Übungen. Am Ende des Lehrganges gab es Klausuren für die vier einzelnen Fächern, die etwa jeweils 4 Stunden gedauert haben. Zusätzlich kam eine praktische Prüfung über etwa einen Tag und die Anfertigung eines Meisterstückes. Zeitaufwand etwa 2 Tage. Die ganzen Prüfungen zusammen haben also etwa 5 Tage gedauert. In Teilzeit zieht sich dieser Kurs über mehrere Jahre als Abend und Smastagskurs. Ralph Berres
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Küchenmeister IHK hört sich hochinteressant an und dieser ist dann sogar in Zukunft ein Bachelor Professional. Na, wenn das keine Zukunftsperspektive hat, dann weiss ich auch nicht....
Checkmate schrieb: > Küchenmeister IHK hört sich hochinteressant an Kann der auch kochen oder nur Tüten aufmachen ?
Zumindest beim Industriemeister hatten wir vor 25 Jahren in München zuerst mal ne 1 oder gar 2 tägige Prüfung um überhaupt dran teilnehmen zu dürfen. Dann gabs 2 Zwischenprüfungen, wenn man da nicht mindestens auf das schulübliche 4,5 kam, wars auch vorbei. So ungefähr 50% Schwund war schon da. Und ja, theoretisch kann man die Prüfung auch ohne Kurs machen. Ich kann mir bei der Menge an Stoff die vermittelt wurde aber nur schwer vorstellen, dass das irgendjemand ohne gezielte Vorbereitung drauf schafft. Einfach weil da ne Menge abgefragt wird, was man zwar mal gehört haben sollte, für die normale Arbeit aber keine Rolle spielt.
Uli S. schrieb: > Zumindest beim Industriemeister hatten wir vor 25 Jahren in München > zuerst mal ne 1 oder gar 2 tägige Prüfung um überhaupt dran teilnehmen > zu dürfen. Ich musste mein Gesellenbrief als als Teilnahmevoraussetzung vorlegen, und nachweisen, das ich mindestens 3 Jahre in dem Beruf tätig war. Uli S. schrieb: > Dann gabs 2 Zwischenprüfungen, wenn man da nicht mindestens auf das > schulübliche 4,5 kam, wars auch vorbei. So ungefähr 50% Schwund war > schon da. bewertete Zwischenprüfungen gab es bei uns keine, aber regelmäßig Klausuren, damit die Kursleiter wussten, wo Schwächen lagen, und entsprechend gegensteuern konnten. Diese hatten aber keinen Einfluss auf die Noten im Zeugnis. Außerdem gab es jeden Tag Hausaufgaben ( vorwiegend in Mathematik ) dessen Ergebnisse am nächsten Tag besprochen wurde und den richtigen Lösungsweg aufgezeigt wurde. Uli S. schrieb: > Und ja, theoretisch kann man die Prüfung auch ohne Kurs machen. Ich weis garnicht, ob man dann zu den Prüfungen zugelassn wird. Jedoch sind die Chancen die Prüfungen dann zu bestehen praktich gleich Null. Uli S. schrieb: > Ich kann mir bei der Menge an Stoff die vermittelt wurde aber nur schwer > vorstellen, dass das irgendjemand ohne gezielte Vorbereitung drauf > schafft. > Einfach weil da ne Menge abgefragt wird, was man zwar mal gehört haben > sollte, für die normale Arbeit aber keine Rolle spielt. genau so ist es. Ich hatte übrigens während der Zeit 7 dicke Aktenordner voll Mitschriften in den einzelnen Fächern erstellt. Ralph Berres
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Ralph B. schrieb: >> Zumindest beim Industriemeister hatten wir vor 25 Jahren in München >> zuerst mal ne 1 oder gar 2 tägige Prüfung um überhaupt dran teilnehmen >> zu dürfen. > > Ich musste mein Gesellenbrief als als Teilnahmevoraussetzung vorlegen, > und nachweisen, das ich mindestens 3 Jahre in dem Beruf tätig war. Kann ich beides bestätigen, bei mir waren es noch 5 Jahre Berufserfahrung und Gesellenbrief als Voraussetzung. Vollzeitschule + Hausaufgaben etc... dazu die ganzen Bücher, Lernmaterial von der IHK (Skripte) und den Verdienstausfall gerechnet, kostet eine Weiterbildung zum Meister schon was. Wobei, damals war es wesentlich strenger, die hier im Forum oft vertretene Meinung, man bekäme den Meister "geschenkt" finde ich daher dreist bis frech. Vielleicht ist es heute so, da wurde mal viel gelockert, aber das wissen gute Personalchefs ebenso ;) Grüße, Serge
Wir haben mit 23 Leuten angefangen mit 18 zur Prüfung diese mit 5en im ersten Anlauf bestanden. 9 haben dann das Handtuch geschmissen ,der Rest die Prüfungen wiederholt. (Abendschule 95-98)
Ich habe eine idee.. Lass mal bachelor meister techniker master Diskussion starten. Ich fang an...meister kannste vergessen, alles nichtskönner. Bekommste doch alles geschenkt.
Beitrag #6746714 wurde von einem Moderator gelöscht.
Also den Meister bekommt man nicht geschenkt, man muss sich schon intensiv auf die verschiedenen Prfüungen vorbereiten. Aber der Techniker hat über die 4 Semester mehr als 40 Prüfungen an einer staatlichen Schule. Nicht nur die Abschlussprüfungen. Somit ist da deutlich mehr Aufwand. Und beim Ingenieur ist das so, dass ihr jedes Semester etwa den Umfang vom Aufwand habe wie beim Meister, wo bei es immer mehr in das wissenschaftlichere geht, also teifgründigeres Wissen, was immer mehr und mehr auf einander aufbaut. Damit will ich keines Weg irgendetwas schlecht reden, aber der jeweilige Bildungsweg hat ganz andere Zielsetzungen. Der Meister kann sogar sich an einer Universität einschreiben, damit wird aber erwartet, dass er das Lernen noch weiter und tiefgründiger ausbaut. Stellen, die alle drei Bildungswege als Zuggang nennen, sind dann doch irgendwie so, wie Ausbildung setzt Voraus Realschule, wir nehmen aber auch gerne Hauptschüler. Und Die Leute mit Abitur sind auch willkommen. Das Bild hat sich heute abgezeichnet, dass man Lieber die Leute mit Abitur und Hochschulabschluss bevorzugt. Ausnahmen gibt es immer. Meister und Techniker hatten schon immer ihre "Niesche" und wenn man mal im öffentlichen Dienst schaut, dann ist der AL2 so etwas wie der Meister. Aber Techniker und Meister sind im öD radikal unter bewertet, die Stellen sind eher etwas für erfahrene Gesellen. Und bevor hier wieder die Sprücheklopfer kommen, dann möchte ich mal euer Hochschulwissen löschen und ihr legt die Meisterprüfung ab oder die ganzen Technikerprüfungen. Das Wissen wird im normalen Abitur überhaupt nicht gelehrt.
Techniker schrieb: > Das Wissen wird im normalen Abitur überhaupt nicht gelehrt. Das hängt immer von den Lehrern ab. Das bisschen Finanzmathematik macht man im Abitur in einer Woche, was man für die Meisterprüfung braucht. Und das wenige Berechnen von Leistung, Strom, Widerstand und Spannung lernt man bereits in den Klassen 7-10. Was muss ein Elektromeister noch können? Ein paar Kabelquerschnitte berechnen (aber selbst dafür gibt es Tabellen zur Strombelastbarkeit) und ein paar Schulungen in den VDE-Normen, was man auch, wenn man fleissig ist, an 2-3 Wochenenden intus hat, wenn man nicht ganz dumm ist. Vieles davon hat man ja schon bei der Gesellenprüfung gelernt. Und einen ADA-Schein kann man auch in 2-3 Tagen machen.
Günther H. schrieb: > Und > einen ADA-Schein kann man auch in 2-3 Tagen machen. Dem kann ich mich nur anschließen. Der ADA-Schein ist schnell gemacht. Der Rest dauert schon wesentlich länger. In 2-3 Wochenenden kennste vielleicht die Übersicht über die VDE-Normen, aber nicht deren Inhalt.
Berbag schrieb: > , aber nicht deren Inhalt. Den Inhalt brauche ich garnicht. Wenn ich den ADA-Schein habe, dann nehm ich mir Azubis, die das dann recherchieren sollen, was wir gerade brauchen.
Günther H. schrieb: > Das bisschen Finanzmathematik macht > man im Abitur in einer Woche, was man für die Meisterprüfung braucht. > Und das wenige Berechnen von Leistung, Strom, Widerstand und Spannung > lernt man bereits in den Klassen 7-10. Und den Gesellenabschluss erwirbst du in einen Abendkurs in zwei Wochenenden? Ich habe selten so ein dummes Geschwätz gelesen. Melde dich doch einfach mal als Abiturient bei einer Meisterprüfung an und bestehe sie, ehe du hier so große Töne spuckst. Ralph Berres
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Ralph B. schrieb: > Ich habe selten so ein dummes Geschwätz gelesen. Ich finde es unpassend, an dieser Stelle so zu reden. Ralph B. schrieb: > Melde dich doch einfach mal als Abiturient bei einer Meisterprüfung an > und bestehe sie, ehe du hier so große Töne spuckst. Ich habe Fachabitur Elektrotechnik gemacht und meinen Master in Elektrotechnik absolviert. Au0erdem habe ich lange im Schaltschrankbau gearbeitet. Und wenn ich da gesehen habe, was für Pfeifen teilweise da rumlaufen, dann kann ich nur sagen, dass der Meister heute nicht mehr das ist, was er vielleicht früher mal war.
Günther H. schrieb: > Und wenn ich da gesehen habe, was für Pfeifen teilweise da > rumlaufen, dann kann ich nur sagen, dass der Meister heute nicht mehr > das ist, was er vielleicht früher mal war. und wenn ich mir betrachte welche Pfeifen an der Hochschule studiert haben und ihren Abschluss irgendwie erreicht haben, aber hinterher grundlegende Dinge nicht gebacken bekommen, dann wird es mir mitunter auch schlecht. Pfeifen gibt es überall. Ich weis ja nicht wie es heute ist. Ich habe 1600 Stunden Untericht bekommen, da sind die Praktikas und Hausaufgaben noch garnicht mit eingerechnet. Die Prüfungen haben alleine 5 Tage in Anspruch genommen. Da dann schreiben, das man die Kenntnisse im Gymnasium erwirbt ist schon ein bischen schräg. Im übrigen Buchaltung lernst du auch nicht an einen Wochenende, da bedarf es viel Übung um die Buchungsvorgänge in der Prüfung fehlerfrei zu absolvieren. das Wissen in dem Fach Elektrotechnik kannst du mit dem was man als Geselle erwirbt nicht vergleichen. Ralph Berres
Ralph B. schrieb: > Ich habe 1600 Stunden Untericht > bekommen, da sind die Praktikas und Hausaufgaben noch garnicht mit > eingerechnet. Jammer Jammer Jammer Ralph B. schrieb: > Im übrigen Buchaltung lernst du auch nicht an einen Wochenende, da > bedarf es viel Übung um die Buchungsvorgänge in der Prüfung fehlerfrei > zu absolvieren. Dazu haben wir SAP im Konzern und eine Buchhaltung, was soll ich mich mit diesem Mist herumplagen. Ralph B. schrieb: > das Wissen in dem Fach Elektrotechnik kannst du mit dem was man als > Geselle erwirbt nicht vergleichen. doch, das kann ich.
Beitrag #6747819 wurde von einem Moderator gelöscht.
Günther H. schrieb: > Und wenn ich da gesehen habe, was für Pfeifen teilweise da > rumlaufen, dann kann ich nur sagen, dass der Meister heute nicht mehr > das ist, was er vielleicht früher mal war. Kann ich bestätigen. Das waren bei mir auch viele "Einzelfälle". Aber auch Meister, die 50 Jahre alt waren. Ob es also früher mit den Anforderungen besser war, wage ich zu bezweifeln.
Hab zwar auch nur den Techniker aber am Schluss kommt es in den Firmen nur auf den "Titel" an. Zum Vergleich mal folgendes aufrufen und mal mit den paramaetern Spielen https://www.dqr.de/content/2316.php Auch wenn der Techniker ... fast dem Bachelor gleichgestellt ist und mit Berufserfahrung vielleicht besser gestellt sein sollte zählt das in Unternehmen fast nichts. HR sei dank.... Jeder neu dahergelaufene Bachelor wird leider in den Firmen als Neueinsteiger meistens besser bezahlt als der langjährige Techniker mir Erfahrung ... Merkste was, das was du dir an Erfahrung angeeignet hast .... interessiert keinen A..... und du bist aufgrund deines "niederen" Titels benachteiligt. PS Anforerungen in den Stellenausschreibungen für die gleiche Arbeit die ich mache waren schon "Dipl. Ing" .... Aber seit dem hab ich das nie wieder gesehen, dank dem "Sparwahn" ([HR versucht immer einen Deppen zu finden der die Arbeit für weniger Geld macht])
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Ing. Sind heute auch nicht mehr das was sie mal waren. Egal, dumm sind offensichtlich alle geworden. Vor paar tagen erst so ein bild bei WhatsApp gesehen. War in etwa so "vor 50 jahren stand in der atobild wie man einen vergaser einstellt, heute steht in der autobild dass man die flüssigkeit der batterie nicht trinken soll"
Günther H. schrieb: > Dazu haben wir SAP im Konzern und eine Buchhaltung, was soll ich mich > mit diesem Mist herumplagen. so einen Müll höre ich immer wieder. 1. ist das sichere beherrchen des Stoffes in der Buchhaltung ein Prüfungsfach 2. nicht jeder kleine Meisterbetrieb kann sich das Softwarepaket von SAP leisten. Du magst auf deinen hohen Ross ja in einen Betrieb arbeiten wo dein Tätigkeitsgebiet scharf abgegrenzt ist, aber bei der Mehrzahl der Meisterbetriebe ist es eben nicht so. Mag sein das du ein Überflieger bist der nach einen Etechnikstudium ohne Vorbereitung erfolgreich die Meisterprüfung ablegt. Dann gratuliere ich dir dafür. Aber deswegen alle anderen als Nichtskönnner und Pfeifen abzutun, ist schon sehr schräg. Vielleicht solltest du mal darüber nachdenken, wie der normale Berufsweg eines Meisters ist, der keine akademischen Weihen genossen hat, aus welchen Gründen auch immer. ( Es sind nicht alle von Beruf Sohn oder haben Eltern mit akademischen Hintergrund ). Ralph Berres
Ralph B. schrieb: > 2. nicht jeder kleine Meisterbetrieb kann sich das Softwarepaket von SAP > leisten. Dann nimm OpenOffice Calc, was nichts kostet. SAP ist auch nicht das gelbe vom Ei. Vieles dauert sehr lange, bis es funktioniert und man muss zusätzlich Geld für viele unternehmensinterne Anpassungen bezahlen. Glaub also mal nur nicht, dass mit SAP alles reibungslos laufen würde. Ralph B. schrieb: > 1. ist das sichere beherrchen des Stoffes in der Buchhaltung ein > Prüfungsfach Was musst du dann wissen - mal sollte Aktiva und Passiva unterscheiden können, wissen, dass die Kameralistik inzwischen durch die doppelte Buchführung abgelöst wurde. Wenn man sich ein Journal kauft und damit 1-2 Tage übt, dann hat man das mit der Buchhaltung intus. Ich verstehe nicht, wieso du so ein Gerede darüber machst, was total unnötig ist. Kompliziert wird es eher, wenn man die Abgaben für Angestellte abführen muss. Da kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater zu haben. Ralph B. schrieb: > aber bei der Mehrzahl der Meisterbetriebe ist es eben nicht so Ok, was bitte ist dann ein breites Spektrum? Man verlegt Kabel, klemmt Steckdosen an, setzt ein paar Sicherungen und macht ein Abnahmeprotokoll. Dieses Prozedere macht man in Parkhäusern, Hochhäusern, Einfamilienhäusern, Banken, Arztpraxen ... Es mag sein, dass die Elektriker ein weites Feld an unterschiedlichen Einsatzorten haben.
Übrigens kennt man in anderen Ländern garnicht dieses komplizierte Meisterwesen wie in Deutschland. Und die Leute leben in Schweden, Finnland, Russland, USA, Indien, Moskau, Norwegen etc. auch alle mit Strom genauso wie wir, ohne dass es einen Meisterzwang gibt wie bei uns.
Die Fragen des TO bezogen sich aber auf (laufende, öftere) Prüfungen und den dazugehörigen Lehrstoff WÄHREND der Fortbildung (zum Meister, etc.) und nicht auf betriebliche Notwendigkeiten, schon gar nicht, ob Dich "das bisschen Buchhaltung interessiert". Dich (Günter h) interessiert ja (lauthals mitgeteilt!) so einiges nicht, was aber WÄHREND der Meisterschule Unterrichtsstoff und tatsächlich dann auch Prüfungsthemen sind. Eben das vermeintlich "fachfremde": Steuerrecht, Buchungssätze, Einheitskontenrahmen, Arbeitsrecht, Ausbilderpflichten und -rechte, "Hobbypsychologie"(Originaltitel: Pubertät, Adoleszenz, Berücksichtigigung der psychischen Entwicklung des Heranwachsenden in der Lehrzeit). Freilich übergibt man das alles SPÄTER dem Steuerberater, dem Rechtsanwalt, der Buchhalterin, aber eben erst nach der Meisterprüfung und dann auch erst bei eigenem Betrieb. Prüfungsstoff isses VORHER trotzdem, und ja, auch Ballast. Im Handwerk besteht die "Meisterprüfung" aus 4 Teilen, römisch 1 und 2 sind die - je nach Beruf - zu beherrschende Fachtheorie und Fachpraxis, Teil 3 und 4 ist das eben erwähnte und noch weitere Gedöns, berufeneutral für Alle. Bestanden werden müssen alle 4 Teile, die übrigens alle einzeln und in beliebiger Reihenfolge und ohne zeitlichen Zusammenhang abgelegt werden können (in gewissen Grenzen), auch an unterschiedlichen Orten. Für den TO: Da Teilnehmer während der Fortbildung gerne vom Arbeitsamt finanziell unterstützt werden, besteht jenes auf regelmässigen Leistungskontrollen, vor allem in den ersten 6 Wochen.( in der Zeit darf dann das AA sagen, nö, Du bist zu schlecht, auch die Anwesenheit wurde täglich protokolliert, es ging morgens einfach die Anwesenheitsliste herum, auf der man zu unterschreiben hat).
Zur Abrundung gehört auch: Finanzielle Träger waren auch die Bundeswehr, in unserem damaligen Kurs ein Zeitsoldat, der nach 12 Jahren nicht auf Lebenszeit übernommen wurde, aber dafür die Umschulung in einen zivilen Beruf bezahlt bekam, zu hundert Prozent. Der hatte daher Anwesenheitspflicht.
Nichtverzweifelter schrieb: > Für den TO: Da Teilnehmer während der Fortbildung gerne vom Arbeitsamt > finanziell unterstützt werden, besteht jenes auf regelmässigen > Leistungskontrollen, vor allem in den ersten 6 Wochen.( in der Zeit darf > dann das AA sagen, nö, Du bist zu schlecht, auch die Anwesenheit wurde > täglich protokolliert, es ging morgens einfach die Anwesenheitsliste > herum, auf der man zu unterschreiben hat). war bei mir etwas anders. Das Arbeitsamt hat es nicht mehr unterstützt. Im Gegenteil es wurde mir sogar das Arbeitslosengeld gestrichen, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zu Verfügung stand. Meisterbafög gab es noch nicht. Es gab keinerlei Hilfen von staatlicher Seite. Ich musste sowohl den Meisterkurs als auch den Verdienstausfall von 10 Monaten , als auch die Miete in einer fremden Stadt ( damals Köln ) komplett selbst aus angesparte Rücklagen finanzieren. Diese Aktion hatte mich 1994 fast 40000DM gekostet. Heute gibt es Meisterbafög und andere Beihilfen. Meine Chancen eine Stelle zu finden hat es nicht erhöht. Vor dem Meisterkurs war ich unterqualifiziert, nach dem Meisterkurs überqualifiziert. In Wahrheit war ich mit 40 zu alt, wollte aber kein Arbeitgeber so sagen. Immerhin konnte ich mich mit dem Abschluss selbstständig machen. Bis ich dann 3 Jahre später einen Job an der Hochschule bekommen habe (ich wurde als Geselle eingestellt, musste aber den Meisterabschluss nachweisen, sonst hätte ich den Job nicht bekommen). Ralph Berres
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Ich war auch "Selbstzahler" weswegen ich die morgendliche Anwesenheitsliste affig fand. Welchem "Träger" war ich den Rechenschaft schuldig? Mir? Habs aber brav unterschrieben und weitergereicht, denn die Lehrkraft kann auch nichts dafür...
Um mal wieder die Frage zu beantworten... Bei mir war es so: HWK, Teilzeit (Berufsbegleitend) Teil 1 und 2 wurden am Ende auf einmal geprüft. Insgesamt etwa 2 Wochen hintereinander weg inkl. "Meisterstück" Also waren die ersten Prüfungen nach ca. 2 Jahren. Das ist sportlich, wie ich finde. Dann waren erstmal zwei oder drei Monate Pause. Teil 3 und 4 begannen mit Teil 4 (AdA). Die Prüfung gabs nach etwa 4 Monaten mit Jahreswechsel dazwischen. Hier war es ein Tag schriftlich ( 3h?!) Und ein Tag Arbeitsunterweisung. Dann nochmal etwa 9 Monate (bei uns waren es 12 wegen 3 Monaten Corona-Pause und erneutem Jahreswechsel) Teil 3 bis zur rein schriftlichen Prüfung, welche sich dann über 2 Tage zog. Also pro Tag 2 Themenkomplexe zu je 1,5h. Das Wissen, das einem vermittelt wird ist keine Raketenwissenschaft, aber trotzdem nochmal was Anderes wie eine Gesellenausbildung. Und die, die hier das Maul aufreißen, würden es zu 95 % versemmeln. Man lernt nämlich die meiste Zeit eher wie man die Prüfung besteht, als tatsächlich Meister zu sein. Dazu gehört auch, dass man mit der Software, die in der Prüfung benutzt wird umgehen können muss und diese auch auf seinem eigenen Laptop installiert und aktiviert hat. Wir hatten einen ganz pfiffigen, der nur als Name existiert hat und bei der Anwesenheitskontrolle regelmäßig für Verwunderung sorgte. Der kam dann ohne Prüfungsprojektvorschlag und eigener Hardware zur Prüfung. Man war zwar gewillt ihm zu helfen, aber komplett ohne Vorbereitung ging natürlich nichts. Stromlaufpläne hat er dann versucht in Paint zu zeichnen, sah auch dafür gar nicht so schlecht aus. Und Leute, die denken, dass das bisschen Elektrik ja nicht so wild sein kann, lerne ich auch regelmäßig kennen. Meistens, weil es dann irgendwie doch nicht so einfach war wie sie dachten. Eigentlich immer.
Ralph B. 11.32 So ähnlich kenn ichs auch, ich war zwar nur Teilzeit und in nem Job. Billig war das ganze trotzdem nicht. 2 Jahre jeden Samstag und 2 mal 2 Wochen Vollzeitblock. Das war IHK, dann noch 2 oder 3 Wochen praktische Prüfung und den kaufmännischen Kram der auch nochmal einige Monate TeilZeit brauchte. Wobei ich finde, dass diese doppelte Buchführung aufm Blatt schon vor 20 Jahren, noch vielmehr heute, kompletter Schwachsinn war. Selbst wenn tatsächlich irgendein Einzelkämpfer das selber macht, wird er das ganz sicher nicht mehr auf nem Blatt Papier machen, sondern mit nem Programm aufm Computer. Trotzdem ists natürlich nötig, dass man weiss, wie das ganze funktioniert. Aber den ganzen rechtlichen Kram muss man ganz einfach wissen, besonders auch dann, wenn man jemand einstellt. Da so eine Meisterprüfung natürlich keine Rücksicht drauf nehmen kann, was der einzelne später mal macht, die wenigsten werden das zum Zeitpunkt der Prüfung schon wissen, muss natürlich all das dort durchgearbeitet werden, was tätigkeitsrelevant sein könnte. Und auch wenn die theoretische Möglichkeit besteht, die Prüfung ohne vorhergehenden Kurs zu bestehen, ich glaube nicht, dass es auch nur eine Handvoll Leute gibt, die das tatsächlich schaffen. Dafür ist das verlangte Wissen viel zu umfangreich. Bildung ist ja Ländersache, deshalb weiss ich leider nicht, wie die Kammern das handhaben, ob also die Prüfungen in beispielsweise München und Hannover dieselben sind.
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Uli S. schrieb: > Wobei ich finde, dass diese doppelte Buchführung aufm Blatt schon vor 20 > Jahren, noch vielmehr heute, kompletter Schwachsinn war. Selbst wenn > tatsächlich irgendein Einzelkämpfer das selber macht, wird er das ganz > sicher nicht mehr auf nem Blatt Papier machen, sondern mit nem Programm > aufm Computer. Ich kenne witzigerweise mehrere Meister (Elektro, Sanitär, Tischer, Dachdecker), bei denen macht die Ehefrau die Buchhaltung. :)) Jaja... Und ein Mailprogramm bedienen kann keiner. > Trotzdem ists natürlich nötig, dass man weiss, wie das ganze > funktioniert. Das ist richtig und auch wichtig. Nur so erkennst Du früh, ob sich finanziell alles in die richtige Richtung bewegt.
bezüglich zu verwendender Software: stimmt, man musste deren Programme benutzen und auch deren Einplatinenrechner in Assembler programmieren. Auch erwähnenswert: Der Umfang des Meisterkurses richtet sich nach dem Beruf. Fotografen (damals noch Meisterpflicht) 3 Monate, Friseure noch kürzer. Elektroberufe länger ein Jahr.
M. K. schrieb: > Dazu gehört auch, dass man mit der Software, die in der Prüfung benutzt > wird umgehen können muss und diese auch auf seinem eigenen Laptop > installiert und aktiviert hat. war bei uns noch kein Thema 1994 fing das mit Buchhaltungssoftware und andere Software gerade erst an und war fast unbezahlbar. Wir hatten für den 8085 zu programmieren eine Entwicklungsumgebung, welche auch sehr hilfreich war. Doch diese lief nicht auf einen PC sondern war ein eigenständiges Gerät. Zumindest in den Wochen 3-6 wude mit Mnemoniccode programmiert. Davor war es reine Maschinensprache. Nichtverzweifelter schrieb: > Der Umfang des Meisterkurses richtet sich nach dem > Beruf. Fotografen (damals noch Meisterpflicht) 3 Monate, Friseure noch > kürzer. Elektroberufe länger ein Jahr. als Vollzeit? und pro Fach? Unterschiedlich waren doch nur die fachspezifischen Fächer Buchhaltung Pädagogik Rechtskunde usw waren doch bei allen Berufen gleich, und haben zusammen etwa die Hälfte des Gesamtlernaufwandes ausgemacht. Ralph Berres
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ich habe mir eine Liste angeschaut, welche Berufe ab 2020 einen Wiedermeisterzwang haben: https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/wiedereinfuehrung-meisterpflicht/ Da steht, dass ein Böttcher auch Meisterzwang hat. Was ist ein Böttcher?
Ralph B. schrieb: > Buchhaltung Pädagogik Rechtskunde usw waren doch bei allen Berufen > gleich Buchhaltung und Rechtskunde lernt auch ein Abiturient mit dem Erwerb der Matura. Ralph B. schrieb: > Wir hatten für den 8085 zu programmieren Das System war ja wohl schon 1994 total veraltet. Das ist typisch Deutschland. Wahrscheinlich lernt ihr in euren Buchhaltungskursen auch noch langwierig, was Wechsel sind. Und verwendet ihr auch noch Lochkartenstanzmaschinen? Wundern würde es mich nicht.
Hogatha schrieb: > Da steht, dass ein Böttcher auch Meisterzwang hat. Was ist ein Böttcher? Auch genannt Küfer. Der macht Fässer etc. Aus Holz. Und die Meisterschule im Elektrohandwerk war nicht einfach. Lag nicht zwingend am Stoff….
M. K. schrieb: > Und die, die hier das Maul aufreißen, würden es zu 95 % versemmeln. > Man lernt nämlich die meiste Zeit eher wie man die Prüfung besteht, als > tatsächlich Meister zu sein. Und hier haben wir es ja nochmal von einem Meister schwarz auf weis - dass 95 Prozent des Meisterkurses nur dazu verwendet werden, die Prüfung zu bestehen als tatsächlich Meister zu sein. Ein Jahr hat ca. 250 Arbeitstage, mal 3 = 750 Arbeitstage, davon 5 Prozent sind 38 Tage Realzeit für die Meisterausbildung. Das sind etwas mehr als 5 Wochen, also innerhalb der 6 Wochen Sommerferien machbar.
Ralph B. schrieb: > Unterschiedlich waren doch nur die fachspezifischen Fächer Natürlich, die aber extrem. Teil 3 und 4 waren ein 6-wöchiger Crashkurs, jeden Tag Volldampf, mit sofortigen anschliessenden Prüfungen. Den konnte man "auf eigenes Risiko" buchen. Deren Kursleiter sagten selbst:"Sie werden ein paar Tage nach den bestandenen Prüfungen nichts mehr davon wissen". Das war dann auch so. Ich hatte ein festes Ziel, aber nur die Hälfte der Kohle angespart/zur Verfügung, die Du weiter oben genannt hattest, Ralph. Gab auch nur per Selbstversorgung im angemieteten Zimmer Ravioli, Spaghettii, Toastbrot, Packlwurst und -käse, Ausnahme:Kaffee, Rest billigst.🤣 Die Kantine in der Meisterschule war unterirdisch, aber günstig. Der Hunger treibt's nei... (aus heutiger Sicht, wäääh!)
Hogatha schrieb: > Da steht, dass ein Böttcher auch Meisterzwang hat. Was ist ein Böttcher? siehe https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCfer Böttcher ist ein anderer Begriff für Küfer oder Fasshersteller. Günther H. schrieb: > Buchhaltung und Rechtskunde lernt auch ein Abiturient mit dem Erwerb der > Matura. ja klar doch, und melden sich gleich zur Prüfung zum Einzelhandelskaufmann an. man lernt den Stoff als Abiturient so ganz nebenbei. Günther H. schrieb: > Das System war ja wohl schon 1994 total veraltet. Das ist typisch > Deutschland. Wahrscheinlich lernt ihr in euren Buchhaltungskursen auch > noch langwierig, was Wechsel sind. Ein Jahr nach meiner Prüfung wurde auf 8051 umgestellt( welches übrigens auch in so manchen Haushaltsgeräten heute noch eingesetzt wird ). und Ja richtig Wechsel wurden auch behandelt. Ralph Berres
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Ralph B. schrieb: > ja klar doch, und melden sich gleich zur Prüfung zum > Einzelhandelskaufmann an. Ein Elektromeister ist kein Einzelhandelskaufmann. Das sind zwei völlig andere Berufe, um das hier mal grundsätzlich klarzustellen.
Hi, um die 2000der hatte ich meinen E-Techniker 2 Jahre in Vollzeit gemacht und die Anforderungen sind auch von Schule zu Schule unterschiedlich, soooviel zu dem! Das esrte Jahr war bei mir Hauptsächlich Schulwissen von Klasse 10-13 mit einigen Test's während dessen (5 Tage mit durchschnittlich 7 Stunden). Hat man die nach dem Jahr nicht bestanden, war es aus mit dem Traum. Wollte man oder Frau dann noch im Anschluss ne Fachuni besuchen, konnte nebenher auch noch die Abiturprüfung machen und ja, früher musste das noch sein, um als Techniker den schnöden Bachelor an einer FH machen zu dürfen. Nach dem Jahr kam dann der Fachteil: Elektrotechnik & Elektronik, Steuerungs- und Regelungstechnik und nen bissle Informatik. Dann eine Woche Prüfung schriftlich und dann noch 2 Fächer mündlich. Meine Facharbeit ging über 50 Seiten zum Thema: Programmierung eines Mikrocontrollersystem für eine Pumpensteuerung. Soviel zu mir. MAT
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Günther H. schrieb: > Buchhaltung und Rechtskunde lernt auch ein Abiturient mit dem Erwerb der > Matura. Würde nicht schaden, ist vielleicht in Österreich so, in Deutschland jedenfalls nicht. Was ich bedaure. In Deutschland werden nur lebensfremde Sachen gelehrt. Hier können Abiturienten nicht einmal erste Hilfe leisten. Kein Schulstoff.
Günther H. schrieb: > Das System war ja wohl schon 1994 total veraltet. Das ist typisch > Deutschland Ja, das stimmte damals schon exakt so. Ich musste das auch per Hextastatur programmieren, der Hintergrund war einfach der, dass die Prüfer nichts neues lernen müssen wollten. Gaben die auch unumwunden zu. Übrigens Dipl.-Ingenieure (FH). Günther H. schrieb: > Buchhaltung und Rechtskunde lernt auch ein Abiturient mit dem Erwerb der > Matura. Nein, das ist in Deutschland nicht so. Da heissts Abitur, nicht wie bei Dir Matura (Österreich), ich war selbst Abiturient an einem "mathematisch-naturwissenschaftlich, neusprachlichem" Gymnasium. Es gab nie "Buchhaltung", das machten Realschüler. Das andere Fach hiess Wirtschafts- und Rechtslehre, aber nie Paragraphen, sondern viel mehr Politik. Deutschland war ja noch geteilt... führt zu weit O.T. Lass einfach Deine blöden Anwürfe gegen Deutschland, Günther H. Kauf Dir keinen Audi, BMW, Mercedes, Porsche oder VW, weil rückständig und deutsch, kauf Dir einfach ein österreichisches Markenauto, gibt ja so viele verschiedene. Na häärst, on Steyr hoid...vu vorm Kräich.
Günther H. schrieb: > Ein Elektromeister ist kein Einzelhandelskaufmann Doch! Wurde uns sogar damals ausdrücklich auf der Meisterschule beigebracht. Ich darf, als Radio- und Fernsehtechnikermeister, der ich nun mal bin, Einzelhandelskaufleute ausbilden. Die österreichischen Verhältnisse kenne ich nicht, aber die deutschen. Hör endlich auf, aus Lsterreich heraus Unsinn über Deutschland zu verbreiten, Günther h.
Boah, Geheimwissen, ich lese gerade, Ralph und ich könnten noch, gelernt ist gelernt, "Wechsel ziehen". Wurde damals schon mit Humor behandelt...
Nichtverzweifelter schrieb: > Lass einfach Deine blöden Anwürfe gegen Deutschland, Ich möchte einmal noch darauf hinweisen, dass wir in einem freien Europa leben und die freie Meinungsäußerung ein hohes Gut ist (natürlich darf niemand persönlich diffamiert werden, was ich auch nicht getan habe). Deshalb ist es mein gutes Recht, meine Meinung frei kund zu tun. Ich bin der Meinung, dass das Meistersystem mit den Gildenzwang von Industrie- und Handelskammern ein Relikt aus dem Mittelalter ist und mit dazu beiträgt, dass in Deutschland vieles nicht so läuft, wie es laufen könnte. Innovationen gehen oft unter, weil jemand nicht einfach eine kleine Firma aufmachen kann, denn er muss erst einen Meister beschäftigen, der den Betrieb führt und der muss auch erstmal bezahlt werden. 13 Bundesländer kochen ihre eigene Suppe, 3 Stadtstaaten gibt es auch noch. Ein Abitur in Niedersachsen mit 1,0 wird in Bayern mit 1,7 gerechnet (besonders bei N.C.-Fächern an den Hochschulen). Und was ist letztlich mit der Qualität geworden in den letzten 20 Jahren seit der Meisterzwang weggefallen ist? Am Bau immer mehr Pfusch, Fliesen, die nur mäßig gut verlegt werden ... Früher gab es wenigstens noch Qualität, von der man heute vielerorts nur noch träumen kann. Aber das hat man nun davon.
Nichtverzweifelter schrieb: > Ralph. > Gab auch nur per Selbstversorgung im angemieteten Zimmer Ravioli, > Spaghettii, Toastbrot, Packlwurst und -käse, Ausnahme:Kaffee, Rest > billigst.🤣 Die Kantine in der Meisterschule war unterirdisch, aber > günstig. Der Hunger treibt's nei... (aus heutiger Sicht, wäääh!) Es gab eine Kantine wo sich alle 14 Tage das Angebot wiederholte, Das Essen war sehr versalzen, vermutlich um den Getränkeumsatz anzukurbeln. Ich hatte in Köln ein Möbliertes Zimmer, in dem die alten ausgesonderten Möbeln der Urgroßmutter standen. Bett ein kleiner Tisch ein Stuhl und ein Kleiderschrank sonst nichts, für damals 250DM/Monat Miete. Küche gab es keine. Also habe ich mich Abends von Frittenbuden etc ernährt. Frühstück und Kaffee gab es auch keines. Hausaufgaben habe ich auf meinen Bett gemacht, weil der Tisch ungeeignet war. Bessere Zimmer waren nicht zu bekommen. Die ersten zwei Tage habe ich unter der Zoobrücke erster Pfeiler links geschlafen. so war das halt 1994 in Köln. Damals war in Köln die einzige HWK in welche man den Kurs in Vollzeit absolviern konnte. Heute bietet die HWK in Köln nur noch Abendkurse an. Ob heute der Stundenumfang komprimiert ist weis ich nicht. Bei mir waren es damals insgesamt 1600 Stunden Untericht verteilt auf 10 Monaten. Hinzu kam noch die praktischen Übungen und die Prüfungen. Untericht war damals Morgends 8Uhr bis Abends 18:00 Montags bis Freitags Praktikas wuden Samstags abgehalten. Abends war ich noch 2-3 Stunden mit Hausaufgaben und Übungen beschäftigt. Vielleicht ist der Aufwand ja in Östereich geringer. Ralph Berres
Günther H. schrieb: > Ich bin der Meinung, dass das Meistersystem mit den Gildenzwang von > Industrie- und Handelskammern ein Relikt aus dem Mittelalter ist und mit > dazu beiträgt, dass in Deutschland vieles nicht so läuft, wie es laufen > könnte. Günther ich bin da teilweise auch deiner Meinung. Jedoch gibt es sicherheitsrelevante Berufe, z.B. KFZ Mechaniker Gas Installateure Elektriker um nur so einge zu nennen, da bin ich eigentlich froh das nicht jeder Hinz und Kunz diesen Beruf ausüben kann, weil er nachweisen muss, das er den Beruf auch beherrscht. Günther H. schrieb: > Innovationen gehen oft unter, weil jemand nicht einfach eine > kleine Firma aufmachen kann, denn er muss erst einen Meister > beschäftigen, der den Betrieb führt und der muss auch erstmal bezahlt > werden. Da gibt es ganz andere Hürden. Ich denke nur mal an die ganze CE Kennzeichnungsgeschichten, bei welche man im zweifelsfalle nachweisen muss, das man die EMV Messungen in einer benannten Stelle auch durchgeführt und bestanden hat, Und bei medizinische Geräte der Zwang zur ISO9000 Zertifizierung. Mir hat es die Geschäftsgrundlage entzogen, weil ich eben nicht mehr preisgünstig kundenspezifische Einzelanfertigungen für ortsansässige Musiker anfertigen konnte. Günther H. schrieb: > Und was ist letztlich mit der Qualität geworden in den letzten 20 Jahren > seit der Meisterzwang weggefallen ist? Am Bau immer mehr Pfusch, > Fliesen, die nur mäßig gut verlegt werden ... Früher gab es wenigstens > noch Qualität, von der man heute vielerorts nur noch träumen kann. Aber > das hat man nun davon. Vielleicht hat ein Meisterbetrieb doch noch Vorteile. Ralph Berres
Meinungsfreiheit heisst aber nicht Falschbehauptungen aufzustellen, daher habe ich Deine korrigiert, Günther, z. B. bezüglich Buchhaltung im Gymnasium. Den Fortfall der Meisterpflicht in 2 Drittel der Handwerksberufe hat uns 1998 Gerhard Schröder als Kanzler mit seinen rotgrünen, ehemaligen Gammelstudenten eingebrockt. Die Wiedereinführung in manchen Berufen kommt einem Schuldeingeständnis nahe: Neubauten, die abgerissen werden mussten, in den 2000er Jahren. @Ralph: Da ich auch nix besseres fand in der fremden Stadt, als diese schrott-möblierten Zimmer bei unfreundlichen Omas, habe ich zu ähnlicher Zeit für das doppelte Deiner Zimmermiete ein modernes Appartement gemietet: Null Fahrtkosten, weil in Sichtnähe der Meisterschule, Mitfahrzentrale Leute chauffiert (privates Taxi), Nachhilfe gegeben, denn den Zilog Z80 Nachfolger des 8080 beherrschte ich gut 10 Jahre vorher schon als Autodidakt in meiner Homecomputer-Hobby-Phase, aber kein einziger weiterer Kursteilnehmer. Da das aber Wildfremde aus völlig anderen Gegenden waren, hab ichs nur gegen Bezahlung gemacht, eigentlich für mich spielend, denen rauchte halt der Kopf. Im Rückblick hatten sämtliche Mitgymnasiasten, die studiert haben, ein wesentlich einfacheres Dasein während ihres Studiums. Von daher kann ich die Lehre und den Handwerksmeister nicht uneingeschränkt empfehlen.
@Ralph: Ein guter Bekannter, fast eine Generation älter als ich, hat als RFT-Meister früher auch lange Jahre Einzelanfertigungen gemacht (vom Musiker für Musiker). Als er dann quasi anonym eine kostenbewehrte Abmahnung eines Rechtsanwalts wegen "Inverkehrbringens" erhalten hat, hat er es sein gelassen. Hat ihn sehr gefrustet. Letztendlich hat er mir dann erzählt, dass er es ganz sein lässt, mit Elektro und RFT. Hat seinen Betrieb eingestampft, ist zu irgendeiner Werkstattkette gegangen. "Ich war ja so blöd, jetzt krieg ich bequem jedes Monat mein Gehalt und fertig, hab viel mehr Freizeit..."
Nichtverzweifelter schrieb: > @Ralph: Da ich auch nix besseres fand in der fremden Stadt, als diese > schrott-möblierten Zimmer bei unfreundlichen Omas, habe ich zu ähnlicher > Zeit für das doppelte Deiner Zimmermiete ein modernes Appartement > gemietet: in welcher Stadt hattest du denn wann deinen Meister gemacht? Ich vermute auch in Vollzeit? Nichtverzweifelter schrieb: > Null Fahrtkosten, weil in Sichtnähe der Meisterschule, Bei mir ähnlich Die Meisteschule war im Stadtteil Ossendorf, meine Zimmer in unmittelbarer Nähe der JVA. Zu Fuss hätte ich zur Meisterschule eine viertel Stunde gebraucht. Da ich aber sowieso mit dem Auto aus Trier angereist war und am Wochenende nach Hause in Trier fuhr, war ich auch zu faul zu Fuss zur Bildungsstätte zu gehen. Viel Kontakt zu den Kursmitteilnehmern hatte ich nicht. Die waren alle so um 15 Jahre jünger als ich. Ich war da schon ein Oldtimer mit 40 Jahren. Ralph Berres
@Ralph: In Regensburg, dreckig, provinziell. Von wegen Universitätsstadt... Die Sichtverbindung war "ein Kilometer". Auto hab ich trotzdem behalten, Heimatwohnung gekündigt, daher war Regensburg nicht wirklich viel teurer. Der Kantinenfrass an der Uni war etwas besser, manchmal fast schon gut geniessbar. Ich passte altersmässig noch gut zu den Studenten dort, musste natürlich den nicht-verbilligten Preis bezahlen, ähem, nicht immer... Gefährlich war, laut der befreundeten Studenten aus meiner Heimat, die dort gleichzeitig studierten, lediglich die "Pizza": Schnell essen, solange heiss, wenn erkaltet, dann ungeniessbar. Ein derartig nach Schimmel stinkendes Bauernbrot in Scheiben gabs auch nur dort. 100km weiter, "zuhause" waren auch alle Supermärkte sauber, die Ware frisch, in Regensburg ohne Ausnahme nicht.
Nichtverzweifelter schrieb: > Als er dann quasi anonym Wie denn das? > eine kostenbewehrte Abmahnung Was soll das denn sein? > eines Rechtsanwalts wegen "Inverkehrbringens" erhalten hat, Na ja, in der Regensburger Uni essen die Studis ja auch in der "Kantine" ...
Rainer Z. schrieb: > Hier können Abiturienten nicht einmal erste Hilfe leisten. Kein > Schulstoff. Hatten wir in der Mittelstufe, pünktlich zum Moped-Führerschein. Dafür kam extra eine Schnepfe vom roten Kreuz angeflattert.
Percy N. schrieb: > Hatten wir in der Mittelstufe, pünktlich zum Moped-Führerschein. Dafür > kam extra eine Schnepfe vom roten Kreuz angeflattert. Gute Schule! Mein jugendliches Rummosern am schnöden Unterricht nahmen die unqualifizierten Leerkräfte nicht ernst.
Die Abschlüsse werden nachgeworfen. Grade der Industriemeister ist nur Schmalspur. Viele in der Industrie haben den IM, arbeiten aber als Facharbeiter.
Jah ham da mal den Puhmukel ausgebildet wahl net einfach .... jahh hat aber geklappt der Bursch is jetzt Geselle jahh mit Meisterbrief
Ganz sicher nicht, der Industriemeister ist ein halber Techniker. Ralph B. 14.52 Der wieder verlangte Meisterzwang ist einfach ein überkommener Anachronismus. Vor allem besteht der nur für Deutsche. Ein Ausländer muss lediglich irgendwie nachweisen, dass er einige Jahre in Ganzweitwegistan diesen Job gemacht hat. Das ist eine eindeutige Diskriminierung der Deutschen, die nicht sein darf.
Das stimmt sogar einigermassen, Uli. Im oberpfälzischen Nabburg hatte deswegen ein Deutscher, der vom Fach, aber ohne Meistertitel war, etwa 13 Jahre lang Prozesse geführt. Letzen Endes kam er dann auf die Idee, vor dem europäischen Gerichtshof auf "Diskriminierung von Deutschen gegenüber Ausländern" zu klagen und bekam recht. Den vorherigen Instanzenweg hatte er komplett ausgeschöpft. Die Deutsche"Regierung/Verwaltung" wurde angewiesen, die Handwerksordnung grosszügiger auszulegen, weil de facto europäischem Recht widersprechend. Diese Diskussion ging damals durch die Medien. Ein Kollege meinte noch:"Es war eine Einzelfallentscheidung". Ich:"Auf die sich jeder als Präzedenzfall berufen kann, so ers tut, winkt die örtlich zuständige HWKammer ab und trägt Dich halt "ausnahmsweise" ein - für DM60 Gebühr extra." "Ähhm, ja..!" Seit dem erzählt die HWK auf Tagungen, wir könnten ja mit dem "Meistertitel" werben, jener aber nicht. Auf sowas antworte ich dann stets kühl:"Ach, für die gesparten zig tausend Euros für Meisterschule, Prüfungen, Verdienstausfall kann man noch ganz andere Werbing schalten: topless service girls, da kommen dann alle, wenigstens zum schauen". Als sichs der Dimpfl von der Kammer übersetzen hat lassen, lief er rot an...
Percy N. schrieb: > Na ja, in der Regensburger Uni essen die Studis ja auch in der "Kantine" > ... Oh jeh, Kantinenfrass ist eine Qualitätsbeschreibung, Du Honk. Gehst halt in die Mensa. Klau aber nicht das Besteck, ist geprägt. Frass bleibts trotzdem. Mach weiter Deine Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids, für mehr langts offensichtlich nicht.
Nichtverzweifelter schrieb: > Oh jeh, Kantinenfrass ist eine Qualitätsbeschreibung, Du Honk. Mensenpampe auch, Du Soaßvogel. Das weiß man eigentlich, wenn man nal eine Mensa von innen gesehen hat. Und zieht jeden Kantinenfraß vor.
Leider etwas Offtopic, da Percytroll aber die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen hat: Der gute Mann, gegen den die HWK gerichtlich vorging, betrieb einen Laden mit Werkstatt. Laden hätte er haben dürfen, Werkstatt nicht. Er galt dann als "Inverkehrbringer" von Gerätschaften, weil er "selbst reparierte und damit veränderte Geräte in Verkehr gebracht hatte". Berufen hatte sich das Landgericht in zweiter Instanz auf, tippe ich aus dem Urteil ab, das er mir überlassen hat, weil ich ihm die Werkstatteinrichtung später abgekauft habe: Zitat: Gesetz über technische Arbeitsmittel vom 24. Juni 1968, Inkrafttreten am 1. Dez. 1968, Bundesgesetzblatt Teil 1, S. 717-720. $ 1(1) Dieses Gesetz gilt für technische Arbeitsmittel, die der Hersteller oder Einführer...selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung in den Verkehr bringt... $2 (1) Technische Arbeitsmittel im Sinne d. Gesetzes sind Arbeitseinrichtungen, blablabla...(Aufzählung verschiedener Apparate) (2) Den Arbeitseinrichtungen im Sinne des Absatzes 1 stehen gleich: 1. ... 2. ... 3. Haushaltsgeräte; [ na endlich ] 4. Sport- und Bastelgeräte sowie Spielzeug. [Bemerkung: Haushaltsgeräte sind ab hier den technischen Arbeitsmitteln gleichgestellt!] (3) Inverkehrbringen im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Überlassen technischer Arbeitsmittel an andere. (für Percy: wegen Inverkehrbringens...) (für Mitleser: auch unentgeltlich!) $3 (1) Der Hersteller oder Einführer von technischen Arbeitsmitteln darf diese nur in den Verkehr bringen oder ausstellen, wenn sie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften so beschaffen sind, dass Benutzer oder Dritte bei ihrer bestimmungsgemässen Verwendung gegen Gefahren aller Art für Leben oder Gesundheit soweit geschützt sind, wie es die Art der bestimmungsgemässen Verwendung gestattet. Von den allg. anerk. Regeln der Technik sowie ... und ... darf abgewichen werden, soweit die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist. [Konnte er im Gutachterstreit nicht beweisen] ... So, bis hier zitiert. Mangels vor dem "...für das Gewerk zuständigen Prüfungskommission der HWK abzulegendem 'Grossen Befähigungsnachweis' attestierte ihm der Richter die Nichtkenntnis der "anerkannten Regeln der Technik, usw., usw." Das weitere Inverkehrbringen von (seinen, zusammengepfuschten) Haushaltsgeräten wurde ihm damit untersagt.
Nichtverzweifelter schrieb: > Das weitere Inverkehrbringen von (seinen, zusammengepfuschten) > Haushaltsgeräten wurde ihm damit untersagt. So ist das Leben. Und Du hast Dir schön viel Mühe gefeben, uns alle daran teilhaben zu lassen, brav. Dir sei hiermit dafür gedankt. Aber im Großen und Ganzen teilst Du nichts mit, was großartig verwundern könnte. Nur leider hast Du die beiden einzigen Nachfragen, die ich insoweit gestellt hatte, nicht beanrwortet: - Was ist eine "kostenbewehrte Abmahnung"? - Wie stellt man es an, diese "quasi anonym" zu erhalten? Magst Du das vielleicht auch noch darlegen? Falls nicht, wäre es doch schade um die bisher aufgewandte Mühe, nicht wahr? Und eine neue Frage ergibt sich auch: Nichtverzweifelter schrieb: > [Konnte er im Gutachterstreit nicht beweisen] Nichtverzweifelter schrieb: > Mangels vor dem "...für das Gewerk zuständigen Prüfungskommission der > HWK abzulegendem 'Grossen Befähigungsnachweis' attestierte ihm der > Richter die Nichtkenntnis der "anerkannten Regeln der Technik, usw., > usw." Was davon war jetzt tragender Grund der Entscheidung?
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Günther H. schrieb: > Was ist denn ein Honk? Ein Honk ist eine Art Schimpfwort für Jugendliche. Eine genauere Erklärung findet man unter diesem Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Honk_(Schimpfwort)
Dummerle, was hast Du denn an "in zweiter Instanz" nicht verstanden? Was wird denn da vorher stattgefunden haben? Und noch weiter vorher, hmmm? Vielleicht eine kosten- und strafbewehrte Unterlassungs....? Du hast wohl wirklich nur Deine kürzlich geschilderten zahlreichen Mahnverfahren abgearbeitet. Für Mitleser dürfte sicherlich interessant sein, dass "Inverkehrbringen" von Eigenkonstruktionen (Ralph B. hatte z. B. Musikelektronik-Eigenanfertigungen erwähnt) schon im Gesetz vor gut 50 Jahren geregelt wurde, auch klar dürfte sein (ich habe sie nicht, das Urteil in jenem Fall stammt von Ende der 80er Jahre), dass in zahlreichen Neufassungen auch so Probleme wie CE-Konformität, die gestiegene Anzahl von Vorschriften mit dem Aufkommen neuer Gerätearten (Mikrowellenherde, Stecker-"Ladekabel", Amateurfunk mit richtig Dampf) die Anzahl der einzuhaltenden Vorschriften, anerkannten Regeln, DIN, ENEC, etc... deutlich angestiegen sein dürfte. Erinnerlich ist mir "hier" ein Schreiber, der mal in etwa meinte: Für meine Anlagen verwende ich gerne die 1-Euro-Schaltnetzteile aus ebay und Co. Abgebildet hatte er dann eine viel zu kurze Isolationsstrecke von primär zu sekundärseite, aber sie seien halt so billig... Man muss schon wissen was man tut. Und ggf. erklären können, warum man das so technisch gemacht hat, nicht weils "so billig war", oder "ich nicht die geringste Veranlassung sah", oder "hab kein VDE-Testgerät, bastel nur". Die Zeiten, als die Zugentlastung eines Netzkabels in der selbstgebauten Lichtorgel anno 1970 aus einem Knoten des Netzkabels im Gerät bestand, sind endgültig vorbei. Damit ist der Ausflug meinerseits beendet.
Nichtverzweifelter schrieb: > Ralph B. hatte z. B. > Musikelektronik-Eigenanfertigungen erwähnt Was genau war denn dann da das Problem? Die fehlende CE-Konformität? Folgende andere Frage - warum hat man nicht ein fertig geprüftes Netzteil genommen und die Elektronik einfach dort dran betrieben? Gilt die CE-Konformität auch für Geräte mit Spannungen von 12/15/24 Volt, wenn ich ein externes Netzgerät verwende, was nicht fest mit dem Rest verbunden ist?
Percy N. schrieb: > Was davon war jetzt tragender Grund der Entscheidung? Musst Du Dir selbst denken. Ist viel zu umfangreich. Wahrscheinlich alles, ich bin keinerlei juristische Arbeitskraft, mich strengen die verklausulierten Wortungetüme eher an. Nein, ich will keinen Kontakt mit Dir. Nein, ich schicke Dir das Urteil nicht. Nein, ich mache mir nicht die Arbeit, sämtliche Namen, Adressen, etc., auch die von Zeugen zu schwärzen. Nein, ich tippe es nicht weiter ab. Du stellst Dich gerne dumm, nehme ich hiermit zur Kenntnis. Die Verhandlung fand - ohne Dich - bereits vor rund 30 Jahren statt. Du verhandelst da nicht nach. Der Mann ist längst tot. Er möchte keine Rechtsberatung von Dir. Mir tat es damals leid, ich war zwangsweise Zeuge, habe ihn nicht angezeigt. Wer ihn bei der HWK angezeigt hat, kam nie raus. Das Verfahren hat die HWK selbst angestrengt. Ich war ihm damals wohlgesonnen, da ich früher in einer Firma gearbeitet habe mit sehr schlechtem Betriebsklima, jeder wollte da nur weg. Das habe ich jenem Manne damals beiläufig erzählt, worauf er mir sofort ein Übernahmeangebot gemacht hat, das ich dankend angenommen habe. Bei ihm war ich rund zwei Jahre. Ich wusste gar nicht, dass er kein Meister ist. Er war nie da, sondern stets in einer zweiten Filiale. Später "gegen ihn" aussagen zu müssen, ob denn das so mit reiner Werkstattarbeit, keinerlei Verkaufstätigkeit in meinem Falle so stimme, musste ich wahrheitsgemäss bejahen.
Nichtverzweifelter schrieb: > Damit ist der Ausflug meinerseits beendet. Schade, dass Du außer Stande bist, sinnvolle Antworten zu geben. Warum es aus Deiner Sicht erforderlich zu sein scheint, sich stattdessen in Grobheiten zu flüchten, magst Du mit Dir selbst klären. In der Sache führt Dein hilfloses Gestamnel offenbar nicht weiter. Schade, ich habe gerade angefangen, es für möglich zu halten, Du könntest wenigstens in der Lage sein, die tragende Begründung des Urteils mitzuteilen, wofür Du es freilich verstandenhaben müsstest. Nichtverzweifelter schrieb: > Vielleicht eine kosten- und strafbewehrte Unterlassungs....? Na nu, hat Dich unterwegs der Mut verlassen? Warum schreibst Du nicht, was Du meinst? Und woran mag es liegen, dass es plätzlichvganz anders klingt, als in Deinem ursprünglichen Text? Vergleichsweise uninteressant ist die Frage, warum ein RFT-Meister als Musiker an Musiker modifizierte Haushaltsgeräte verkauft, für deren Gestaltung er nicht befähigt ist - so jedenfalls scheint die Sachlage nach Deinen bisherigen Mittelungen gewesen zu sein.
Nichtverzweifelter schrieb: > Später "gegen > ihn" aussagen zu müssen, ob denn das so mit reiner Werkstattarbeit, > keinerlei Verkaufstätigkeit in meinem Falle so stimme, musste ich > wahrheitsgemäss bejahen. Was genau war denn das Problem? Hat der Mensch Sachen repariert, ohne Meister zu sein?
Nichtverzweifelter schrieb: > Ich wusste gar nicht, dass er kein Meister ist. Nichtverzweifelter schrieb: > : Ein guter Bekannter, fast eine Generation älter als ich, hat als > RFT-Meister früher auch lange Jahre Einzelanfertigungen gemacht (vom > Musiker für Musiker). Wie lange kannst Du Dir eigentlich merken, was Du gerade eben erst abgesondert hast?
Percy N. schrieb: > Du > könntest wenigstens in der Lage sein, die tragende Begründung des > Urteils mitzuteilen, Es gibt doch zu diesem Vorfall gewiss auch eine Art Vorgangsnummer / Fallnummer, unter der man das Urteil selbst nach 30-40 Jahren noch finden müsste. Urteile werden bestimmt langfristig in den Archiven gelagert. Also - wenn du uns das Urteil an sich nicht mitteilen kannst, dann nenne uns die Fallnummer.
Percy N. schrieb: > Vergleichsweise uninteressant ist die Frage, warum ein RFT-Meister als > Musiker an Musiker modifizierte Haushaltsgeräte verkauft Was genau wurde denn an den Musikgeräten modifiziert?
Nö, mach ich nicht. Ich stünde da ja als einer der Zeugen mit Klarnamen drin? Ortsangaben? Ach nöö. Mir ist es dann auch herzlich egal, was Percytroll zu provozieren sucht. Ich hab das Urteil vollumfänglich verstanden, hatte vorher aber schon die Meisterpflicht als notwendiges Übel akzeptiert - für mich. Freilich hätte ich mir das Geld gern gespart für Meisterkurs, Prüfungen, etc. Percy N. war übrigens Naturforscher oder so, der hiesige, heutige heisst gar nicht so. Soll er Dir doch seinen Klarnamen geben, der honorige Herr Anwalt, am besten noch mit Adresse. Kostenübernahmeerklärung kann er Dir dann gleich mitschicken. An "Otto". Ganz anonym.
Otto schrieb: > Was genau war denn das Problem? Hat der Mensch Sachen repariert, ohne > Meister zu sein? Ja. Ohne Meister zu sein, alternativ ohne einen "...mitarbeitenden und mehrheitlich im Betrieb anwesenden Meister zu beschäftigen", so meine ich war das formuliert.
Nichtverzweifelter schrieb: > Berufen hatte sich das Landgericht in zweiter Instanz Nichtverzweifelter schrieb: > Das weitere Inverkehrbringen von (seinen, zusammengepfuschten) > Haushaltsgeräten wurde ihm damit untersagt. Nichtverzweifelter schrieb: > Wer ihn bei der HWK angezeigt hat, kam nie raus. Das Verfahren hat die > HWK selbst angestrengt. Nichtverzweifelter schrieb: > quasi anonym eine kostenbewehrte Abmahnung eines Rechtsanwalts Das passt paarweise nicht zueinander. Kokolores hoch Amerika.
Percy N. schrieb: > Nichtverzweifelter schrieb: > >> Als er dann quasi anonym > > Wie denn das? >> eine kostenbewehrte Abmahnung > > Was soll das denn sein? >> eines Rechtsanwalts wegen "Inverkehrbringens" erhalten hat, > > Na ja, in der Regensburger Uni essen die Studis ja auch in der "Kantine" > ... > > Typisch Percy! Also einzeln für den ach so Begriffsstutzigen: Darf man als geladener Zeuge bevor man aufgerufen wird als Zuhörer in die Verhandlung rein? Nein, darf man nicht. "anonym" erfolgte wohl, blieb aber auch für uns Zeugen, die "Anzeige bei der HWK". Abmahnung: von der HWK, deren Anwalt. wegen Inverkehrbringens: Bereits ausführlich geschrieben. Studis in der "Kantine": völlig irrelevante Verdrehung Deinerseits.
Nichtverzweifelter schrieb: > Begriffsstutzigen Falls Du noch einmal eine Räuberpistole aus diversen anderen, möglicherweise zumindest zum Teil wahren, Geschichten zusamnentphrst, solltest Du darauf achten, dass das Ergebnis halbwegs der Rechtsordnunng entspricht. Das, was Du hier abgeliefert hast, ist hanebüchener Unsinn. Nahezu jedes einzelne Detail könnte stimmen, jedoch nicht die Kombination.
Stell Dich ruhig weiter dumm: Die Unterlassungserklärung hat er nicht abgegeben, den Betrieb zunächst nicht freiwillig aufgegeben, die HWK hat ihn verklagt, er ging in Berufung (? Revision, weiss ich nicht, wies richtig heisst), zur zweiten Verhandlung wurde u. a. ich erstmals geladen, wohl die ganz grosse Schleife, der ganz grosse Aufwand. Auch da durfte ich der Verhandlung nicht folgen, bis ich als Zeuge aufgerufen wurde, danach schickte man mich wegen Fahrtkosten in ein anderes Zimmer. Ich hatte schon geschrieben, dass er dann auch den Laden aufgegeben hat und mir viel später seine ehemalige Werkstattausrüstung verkauft hat, als ich mich selbständig machte. Da hat er mirs erzählt, "...diese Schweine" und mir eine Kopie mitgegeben "...da, das liest Dir mal durch, wie die mich fertiggemacht haben". Mir reichts aber nun, mir völlig wurscht, was Du da noch ansondern wirst. Garantiert warst Du nicht dabei. Ich brauchs auch nicht mit Dir zu diskutieren. Der Mann ist längst tot. Als einer meiner ehemaligen Chefs kam ich persönlich mit ihm gut zurecht. Ich behalte ihn im guten Andenken und wahre seine und meine Anonymität. Wie Du ja auch, "Percy".
In der Regel steigt Deine Rechtschreibfehlerquote stark an, wenn Du Dich echauffierst. Das will ich Dir alten Mann natürlich nicht zumuten. Ist nämlich gerade der Fall. Ich lese mir jetzt noch ein paar andere Threads durch, " a guads Nächtle allerseits... " Percy N. schrieb: > zusamnentphrst, Percy N. schrieb: > Rechtsordnunng P.S. weil Du ja Deine Beiträge nachträglich bearbeitet hast: Er firmierte als Meister, war aber keiner. Wir Arbeitnehmer dachten, als wir zu unterschiedlichen Zeiten dort beschäftigt waren, er sei einer. Fragen wollte von uns ihn wohl auch keiner, ich jedenfalls nicht. Soll ich noch dazusagen, dass ich auch nie meinen Fahrlehrer gefragt habe, ob er denn überhaupt Fahrlehrer sei? In der Schule, na sowas, habe ich auch nie die Lehrer gefragt, ob sie denn Lehrer seien.
Nichtverzweifelter schrieb: > Er firmierte als Meister, war aber keiner. > Wir Arbeitnehmer dachten, als wir zu unterschiedlichen Zeiten dort > beschäftigt waren, er sei einer Bis gestern um 15:27? Bemerkenswert! Und die HwK betreibt eine Gewerbeuntersagung als Klägerin in zweiter Instanz vor dem Landgericht? Faszinierend! Nimm Dir ein Beispiel an Dieter; dessen Fakes sind wenigstens so ausgedacht, dass man sie glauben könnte, wenn man denn unbedingt wollte. Deine Fakes sind eher faeces.
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Otto schrieb: > Nichtverzweifelter schrieb: >> Ralph B. hatte z. B. >> Musikelektronik-Eigenanfertigungen erwähnt > > Was genau war denn dann da das Problem? Die fehlende CE-Konformität? > > Folgende andere Frage - warum hat man nicht ein fertig geprüftes > Netzteil genommen und die Elektronik einfach dort dran betrieben? Gilt > die CE-Konformität auch für Geräte mit Spannungen von 12/15/24 Volt, > wenn ich ein externes Netzgerät verwende, was nicht fest mit dem Rest > verbunden ist? Das Problem war das wenn man Geräte selbst entwickelt und in den Verkehr bringt eine ganze Reihe Nachweise erbringen muss. Heute ist es ja noch komplizierter geworden als 1994. Damals waren es ja nur hauptsächlich EMV Tests und einige VDE Tests. Heute kommen weitere Kosten wie Altgeräteverordnung Nachweis über Bleifreies Löten usw hinzu. Also Messunge wie weit ein Gerät immun gegen HF Einstrahlungen sind und was das Gerät selbst für HF-Müll abstrahlt, sowie Source-Tests und VDE Tests sind. Diese Tests fallen auch bei Geräten an, welche ein externes Netzteil besitzen, die schon certifiziert sind an. Alleine diese Prüfungen in einer benannten Stelle haben den Verkaufspreis um ein mehrfaches überschritten. Klar hätte ich einfach ein CE Zeichen draufkleben können und mir die erforderlichen Papiere selbst ausstellen können. Aber spätestens wenn mir jemand ans Bein pinkeln will, hätte die FTZ ( oder war es damals schon die Regtp?) die Nachweise angefordert, samt Messprotokolle. Das war mir dann doch zu riskannt. so ich bin hier aus dem Thread raus.
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Ralph B. schrieb: > Alleine diese Prüfungen in einer benannten Stelle haben den > Verkaufspreis um ein mehrfaches überschritten. So richtig selten sollte dieses Verhältnis eigentlich nicht sein, sofern es sich um ein elektronisches Gerät oberhalb der Komplexität einer Taschenlampe handelt. Verkauf lieber Rasierklingen und schreib vorsichtshalber auf die Schachtel, dass die sich nicht als Babynahrung eignen.
Oh je, wart ihr wieder fleissig in der Nacht. Sorry, ich schlafe um die Zeit. Zur damaligen Schulkantine (nicht Mensa, ich hab nie studiert) kann ich dem Nichtverzweifelten und auch Percy (immerhin da sind sie sich einig) nur zustimmen. Es gab zwei beliebte Sätze damals: - Nach dem Fleischkäse den die anbieten, hat man mehr Hirn im Bauch als im Kopf - Die Kantine hat eine höhere Durchfallquote als schlecht vorbereitete Prüflinge Leider wahr.
Ach so, was weiter oben stand: Ja, das mag ungerecht erscheinen, dass ein Master frisch von der Uni mehr verdient, aber ich bin keinem neidisch. Mein Gehalt als Meister hat immerhin gereicht, ein Haus zu kaufen und zu renovieren, ich habe fünf Kinder großgezogen und meine Frau bei ihrer Weiterbildung unterstützt. Trotz allem blieb noch Geld für Hobby und Urlaub übrig, wenn auch keine Luxusreisen. Man muss so sehen. Der Master fängt mit Mitte/Ende 20 zu arbeiten an, da hatten meine Kollegen und ich schon 10 Jahre Berufserfahrung und entsprechend auch in die Rentenkasse einbezahlt. Wenn die Studis weniger verdienen würden, würde das mit der Rente eng. Btw. meine älteste Tochter ist mittlerweile mit dem Jurastudium fertig, ich bin stolz, aber wenn ich diese Lerninhalte sehe (ich hab sie damals abgefragt zur Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen) dann bin ich froh, dass ich "nur" RFT-Meister bin. Vorteil ist: Wenn Percy wieder mit Paragraphen um sich wirft, setz ich einfach meine Tochter vor den PC ;) Wenn sie denn mal da ist. Grüße, Serge
Serge W. schrieb: > Mein Gehalt als Meister hat immerhin gereicht, ein Haus zu kaufen und zu > renovieren, ich habe fünf Kinder großgezogen und meine Frau bei ihrer > Weiterbildung unterstützt. Trotz allem blieb noch Geld für Hobby und > Urlaub übrig, wenn auch keine Luxusreisen. Da kann ich nur neidisch werden. Ich hatte nie eine Chance ein Meistergehalt zu beziehen. Da war ich mit 40 zu alt, wie ich meinen Meister gemacht habe. Mit dem Meister war ich als Einzelkämpfer 3 Jahre lang selbstständig, ehe ich dann an der FH eingestellt wurde. Der Meister hat mir allerdings geholfen als Geselle die Stelle auf der Hochschule zu bekommen, wohlgemerkt Gesellengehalt. Als Geselle hätte ich ab 40 bis jetzt Harz4 bezogen, weil mit 40 findest du keine Stelle mehr als Geselle. Vielleicht ist das heute anders aber 1994 war das so. Mein Lohn war zum Schluss knapp 1500 € Netto Ralph Berres
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