Hallo Leute,
ich weiß, dass es den IHK Meister und den Handwerks Meister gibt.
Ist es so, dass man bei beiden für die 4 Prüfungen in den Schulen
vorbereitet wird?
Dann diese 4 Prüfungen ablegt und Meister wird?
Oder Muss man in den Schulen auch Leistungskontrollen etc ablegen?
... zu meiner Zeit vor 20Jahren, Handwerksmeister, gabs da keine
Prüfungen in der Handwerkskammer, nur eben die Abschlussprüfungen
Thoerie Praktisch ADA/ BV.
Ich hab 'n Industriemeister gemacht und da gab es keine Kontrollen.
Nur die regulären Prüfungen + AdA
Man musste ja auch nicht anwesend sein außer für das Meisterbafög.
Als ich vor knapp 30 Jahren meinen Meister machte, hätte man den Kurs
gar nicht machen müssen. Theoretisch. Ein Lehrer sagte uns das Leute,
die den Kurs nicht gemacht hätten, pauschal durch gefallen wurden :-/
1994 hatte ich in Köln auf der Handwerkskammer einen Meisterkurs für
Fernsehtechniker in Vollzeit belegt.
Das waren 10 Monate lang jeden Montag bis Freitag 8 Stunden Unterricht.
Insgesamt waren es etwa 1600 Stunden.
Es wurden die Fächer Buchhaltung-Wirtschaftskunde, Pädagogik,Rechtskunde
und Fachkunde-Mathematik belegt. Hinzu kamen praktische Übungen.
Am Ende des Lehrganges gab es Klausuren für die vier einzelnen Fächern,
die etwa jeweils 4 Stunden gedauert haben. Zusätzlich kam eine
praktische Prüfung über etwa einen Tag und die Anfertigung eines
Meisterstückes. Zeitaufwand etwa 2 Tage.
Die ganzen Prüfungen zusammen haben also etwa 5 Tage gedauert.
In Teilzeit zieht sich dieser Kurs über mehrere Jahre als Abend und
Smastagskurs.
Ralph Berres
Küchenmeister IHK hört sich hochinteressant an und dieser ist dann sogar
in Zukunft ein Bachelor Professional. Na, wenn das keine
Zukunftsperspektive hat, dann weiss ich auch nicht....
Zumindest beim Industriemeister hatten wir vor 25 Jahren in München
zuerst mal ne 1 oder gar 2 tägige Prüfung um überhaupt dran teilnehmen
zu dürfen.
Dann gabs 2 Zwischenprüfungen, wenn man da nicht mindestens auf das
schulübliche 4,5 kam, wars auch vorbei. So ungefähr 50% Schwund war
schon da.
Und ja, theoretisch kann man die Prüfung auch ohne Kurs machen.
Ich kann mir bei der Menge an Stoff die vermittelt wurde aber nur schwer
vorstellen, dass das irgendjemand ohne gezielte Vorbereitung drauf
schafft.
Einfach weil da ne Menge abgefragt wird, was man zwar mal gehört haben
sollte, für die normale Arbeit aber keine Rolle spielt.
Uli S. schrieb:> Zumindest beim Industriemeister hatten wir vor 25 Jahren in München> zuerst mal ne 1 oder gar 2 tägige Prüfung um überhaupt dran teilnehmen> zu dürfen.
Ich musste mein Gesellenbrief als als Teilnahmevoraussetzung vorlegen,
und nachweisen, das ich mindestens 3 Jahre in dem Beruf tätig war.
Uli S. schrieb:> Dann gabs 2 Zwischenprüfungen, wenn man da nicht mindestens auf das> schulübliche 4,5 kam, wars auch vorbei. So ungefähr 50% Schwund war> schon da.
bewertete Zwischenprüfungen gab es bei uns keine, aber regelmäßig
Klausuren, damit die Kursleiter wussten, wo Schwächen lagen, und
entsprechend gegensteuern konnten. Diese hatten aber keinen Einfluss auf
die Noten im Zeugnis.
Außerdem gab es jeden Tag Hausaufgaben ( vorwiegend in Mathematik )
dessen Ergebnisse am nächsten Tag besprochen wurde und den richtigen
Lösungsweg aufgezeigt wurde.
Uli S. schrieb:> Und ja, theoretisch kann man die Prüfung auch ohne Kurs machen.
Ich weis garnicht, ob man dann zu den Prüfungen zugelassn wird. Jedoch
sind die Chancen die Prüfungen dann zu bestehen praktich gleich Null.
Uli S. schrieb:> Ich kann mir bei der Menge an Stoff die vermittelt wurde aber nur schwer> vorstellen, dass das irgendjemand ohne gezielte Vorbereitung drauf> schafft.> Einfach weil da ne Menge abgefragt wird, was man zwar mal gehört haben> sollte, für die normale Arbeit aber keine Rolle spielt.
genau so ist es.
Ich hatte übrigens während der Zeit 7 dicke Aktenordner voll
Mitschriften in den einzelnen Fächern erstellt.
Ralph Berres
Ralph B. schrieb:>> Zumindest beim Industriemeister hatten wir vor 25 Jahren in München>> zuerst mal ne 1 oder gar 2 tägige Prüfung um überhaupt dran teilnehmen>> zu dürfen.>> Ich musste mein Gesellenbrief als als Teilnahmevoraussetzung vorlegen,> und nachweisen, das ich mindestens 3 Jahre in dem Beruf tätig war.
Kann ich beides bestätigen, bei mir waren es noch 5 Jahre
Berufserfahrung und Gesellenbrief als Voraussetzung. Vollzeitschule +
Hausaufgaben etc... dazu die ganzen Bücher, Lernmaterial von der IHK
(Skripte) und den Verdienstausfall gerechnet, kostet eine Weiterbildung
zum Meister schon was.
Wobei, damals war es wesentlich strenger, die hier im Forum oft
vertretene Meinung, man bekäme den Meister "geschenkt" finde ich daher
dreist bis frech. Vielleicht ist es heute so, da wurde mal viel
gelockert, aber das wissen gute Personalchefs ebenso ;)
Grüße, Serge
Wir haben mit 23 Leuten angefangen mit 18 zur Prüfung diese mit 5en im
ersten Anlauf bestanden. 9 haben dann das Handtuch geschmissen ,der Rest
die Prüfungen wiederholt. (Abendschule 95-98)
Ich habe eine idee..
Lass mal bachelor meister techniker master Diskussion starten.
Ich fang an...meister kannste vergessen, alles nichtskönner. Bekommste
doch alles geschenkt.
Also den Meister bekommt man nicht geschenkt, man muss sich schon
intensiv auf die verschiedenen Prfüungen vorbereiten.
Aber der Techniker hat über die 4 Semester mehr als 40 Prüfungen an
einer staatlichen Schule.
Nicht nur die Abschlussprüfungen.
Somit ist da deutlich mehr Aufwand.
Und beim Ingenieur ist das so, dass ihr jedes Semester etwa den Umfang
vom Aufwand habe wie beim Meister, wo bei es immer mehr in das
wissenschaftlichere geht, also teifgründigeres Wissen, was immer mehr
und mehr auf einander aufbaut.
Damit will ich keines Weg irgendetwas schlecht reden, aber der jeweilige
Bildungsweg hat ganz andere Zielsetzungen.
Der Meister kann sogar sich an einer Universität einschreiben, damit
wird aber erwartet, dass er das Lernen noch weiter und tiefgründiger
ausbaut.
Stellen, die alle drei Bildungswege als Zuggang nennen, sind dann doch
irgendwie so, wie Ausbildung setzt Voraus Realschule, wir nehmen aber
auch gerne Hauptschüler. Und Die Leute mit Abitur sind auch willkommen.
Das Bild hat sich heute abgezeichnet, dass man Lieber die Leute mit
Abitur und Hochschulabschluss bevorzugt.
Ausnahmen gibt es immer.
Meister und Techniker hatten schon immer ihre "Niesche" und wenn man mal
im öffentlichen Dienst schaut, dann ist der AL2 so etwas wie der
Meister. Aber Techniker und Meister sind im öD radikal unter bewertet,
die Stellen sind eher etwas für erfahrene Gesellen.
Und bevor hier wieder die Sprücheklopfer kommen, dann möchte ich mal
euer Hochschulwissen löschen und ihr legt die Meisterprüfung ab oder die
ganzen Technikerprüfungen.
Das Wissen wird im normalen Abitur überhaupt nicht gelehrt.
Techniker schrieb:> Das Wissen wird im normalen Abitur überhaupt nicht gelehrt.
Das hängt immer von den Lehrern ab. Das bisschen Finanzmathematik macht
man im Abitur in einer Woche, was man für die Meisterprüfung braucht.
Und das wenige Berechnen von Leistung, Strom, Widerstand und Spannung
lernt man bereits in den Klassen 7-10.
Was muss ein Elektromeister noch können? Ein paar Kabelquerschnitte
berechnen (aber selbst dafür gibt es Tabellen zur Strombelastbarkeit)
und ein paar Schulungen in den VDE-Normen, was man auch, wenn man
fleissig ist, an 2-3 Wochenenden intus hat, wenn man nicht ganz dumm
ist. Vieles davon hat man ja schon bei der Gesellenprüfung gelernt. Und
einen ADA-Schein kann man auch in 2-3 Tagen machen.
Günther H. schrieb:> Und> einen ADA-Schein kann man auch in 2-3 Tagen machen.
Dem kann ich mich nur anschließen. Der ADA-Schein ist schnell gemacht.
Der Rest dauert schon wesentlich länger. In 2-3 Wochenenden kennste
vielleicht die Übersicht über die VDE-Normen, aber nicht deren Inhalt.
Berbag schrieb:> , aber nicht deren Inhalt.
Den Inhalt brauche ich garnicht. Wenn ich den ADA-Schein habe, dann nehm
ich mir Azubis, die das dann recherchieren sollen, was wir gerade
brauchen.
Günther H. schrieb:> Das bisschen Finanzmathematik macht> man im Abitur in einer Woche, was man für die Meisterprüfung braucht.> Und das wenige Berechnen von Leistung, Strom, Widerstand und Spannung> lernt man bereits in den Klassen 7-10.
Und den Gesellenabschluss erwirbst du in einen Abendkurs in zwei
Wochenenden?
Ich habe selten so ein dummes Geschwätz gelesen.
Melde dich doch einfach mal als Abiturient bei einer Meisterprüfung an
und bestehe sie, ehe du hier so große Töne spuckst.
Ralph Berres
Ralph B. schrieb:> Ich habe selten so ein dummes Geschwätz gelesen.
Ich finde es unpassend, an dieser Stelle so zu reden.
Ralph B. schrieb:> Melde dich doch einfach mal als Abiturient bei einer Meisterprüfung an> und bestehe sie, ehe du hier so große Töne spuckst.
Ich habe Fachabitur Elektrotechnik gemacht und meinen Master in
Elektrotechnik absolviert. Au0erdem habe ich lange im Schaltschrankbau
gearbeitet. Und wenn ich da gesehen habe, was für Pfeifen teilweise da
rumlaufen, dann kann ich nur sagen, dass der Meister heute nicht mehr
das ist, was er vielleicht früher mal war.
Günther H. schrieb:> Und wenn ich da gesehen habe, was für Pfeifen teilweise da> rumlaufen, dann kann ich nur sagen, dass der Meister heute nicht mehr> das ist, was er vielleicht früher mal war.
und wenn ich mir betrachte welche Pfeifen an der Hochschule studiert
haben und ihren Abschluss irgendwie erreicht haben, aber hinterher
grundlegende Dinge nicht gebacken bekommen, dann wird es mir mitunter
auch schlecht.
Pfeifen gibt es überall.
Ich weis ja nicht wie es heute ist. Ich habe 1600 Stunden Untericht
bekommen, da sind die Praktikas und Hausaufgaben noch garnicht mit
eingerechnet. Die Prüfungen haben alleine 5 Tage in Anspruch genommen.
Da dann schreiben, das man die Kenntnisse im Gymnasium erwirbt ist schon
ein bischen schräg.
Im übrigen Buchaltung lernst du auch nicht an einen Wochenende, da
bedarf es viel Übung um die Buchungsvorgänge in der Prüfung fehlerfrei
zu absolvieren.
das Wissen in dem Fach Elektrotechnik kannst du mit dem was man als
Geselle erwirbt nicht vergleichen.
Ralph Berres
Ralph B. schrieb:> Ich habe 1600 Stunden Untericht> bekommen, da sind die Praktikas und Hausaufgaben noch garnicht mit> eingerechnet.
Jammer Jammer Jammer
Ralph B. schrieb:> Im übrigen Buchaltung lernst du auch nicht an einen Wochenende, da> bedarf es viel Übung um die Buchungsvorgänge in der Prüfung fehlerfrei> zu absolvieren.
Dazu haben wir SAP im Konzern und eine Buchhaltung, was soll ich mich
mit diesem Mist herumplagen.
Ralph B. schrieb:> das Wissen in dem Fach Elektrotechnik kannst du mit dem was man als> Geselle erwirbt nicht vergleichen.
doch, das kann ich.
Günther H. schrieb:> Und wenn ich da gesehen habe, was für Pfeifen teilweise da> rumlaufen, dann kann ich nur sagen, dass der Meister heute nicht mehr> das ist, was er vielleicht früher mal war.
Kann ich bestätigen. Das waren bei mir auch viele "Einzelfälle". Aber
auch Meister, die 50 Jahre alt waren. Ob es also früher mit den
Anforderungen besser war, wage ich zu bezweifeln.
Hab zwar auch nur den Techniker aber am Schluss kommt es in den Firmen
nur auf den "Titel" an.
Zum Vergleich mal folgendes aufrufen und mal mit den paramaetern Spielen
https://www.dqr.de/content/2316.php
Auch wenn der Techniker ... fast dem Bachelor gleichgestellt ist und mit
Berufserfahrung vielleicht besser gestellt sein sollte zählt das in
Unternehmen fast nichts. HR sei dank....
Jeder neu dahergelaufene Bachelor wird leider in den Firmen als
Neueinsteiger meistens besser bezahlt als der langjährige Techniker mir
Erfahrung ...
Merkste was, das was du dir an Erfahrung angeeignet hast ....
interessiert keinen A..... und du bist aufgrund deines "niederen" Titels
benachteiligt.
PS Anforerungen in den Stellenausschreibungen für die gleiche Arbeit die
ich mache waren schon "Dipl. Ing" ....
Aber seit dem hab ich das nie wieder gesehen, dank dem "Sparwahn" ([HR
versucht immer einen Deppen zu finden der die Arbeit für weniger Geld
macht])
Ing. Sind heute auch nicht mehr das was sie mal waren.
Egal, dumm sind offensichtlich alle geworden.
Vor paar tagen erst so ein bild bei WhatsApp gesehen. War in etwa so
"vor 50 jahren stand in der atobild wie man einen vergaser einstellt,
heute steht in der autobild dass man die flüssigkeit der batterie nicht
trinken soll"
Günther H. schrieb:> Dazu haben wir SAP im Konzern und eine Buchhaltung, was soll ich mich> mit diesem Mist herumplagen.
so einen Müll höre ich immer wieder.
1. ist das sichere beherrchen des Stoffes in der Buchhaltung ein
Prüfungsfach
2. nicht jeder kleine Meisterbetrieb kann sich das Softwarepaket von SAP
leisten.
Du magst auf deinen hohen Ross ja in einen Betrieb arbeiten wo dein
Tätigkeitsgebiet scharf abgegrenzt ist, aber bei der Mehrzahl der
Meisterbetriebe ist es eben nicht so.
Mag sein das du ein Überflieger bist der nach einen Etechnikstudium ohne
Vorbereitung erfolgreich die Meisterprüfung ablegt. Dann gratuliere ich
dir dafür.
Aber deswegen alle anderen als Nichtskönnner und Pfeifen abzutun, ist
schon sehr schräg.
Vielleicht solltest du mal darüber nachdenken, wie der normale Berufsweg
eines Meisters ist, der keine akademischen Weihen genossen hat, aus
welchen Gründen auch immer. ( Es sind nicht alle von Beruf Sohn oder
haben Eltern mit akademischen Hintergrund ).
Ralph Berres
Ralph B. schrieb:> 2. nicht jeder kleine Meisterbetrieb kann sich das Softwarepaket von SAP> leisten.
Dann nimm OpenOffice Calc, was nichts kostet. SAP ist auch nicht das
gelbe vom Ei. Vieles dauert sehr lange, bis es funktioniert und man muss
zusätzlich Geld für viele unternehmensinterne Anpassungen bezahlen.
Glaub also mal nur nicht, dass mit SAP alles reibungslos laufen würde.
Ralph B. schrieb:> 1. ist das sichere beherrchen des Stoffes in der Buchhaltung ein> Prüfungsfach
Was musst du dann wissen - mal sollte Aktiva und Passiva unterscheiden
können, wissen, dass die Kameralistik inzwischen durch die doppelte
Buchführung abgelöst wurde. Wenn man sich ein Journal kauft und damit
1-2 Tage übt, dann hat man das mit der Buchhaltung intus. Ich verstehe
nicht, wieso du so ein Gerede darüber machst, was total unnötig ist.
Kompliziert wird es eher, wenn man die Abgaben für Angestellte abführen
muss. Da kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater zu haben.
Ralph B. schrieb:> aber bei der Mehrzahl der Meisterbetriebe ist es eben nicht so
Ok, was bitte ist dann ein breites Spektrum? Man verlegt Kabel, klemmt
Steckdosen an, setzt ein paar Sicherungen und macht ein
Abnahmeprotokoll. Dieses Prozedere macht man in Parkhäusern,
Hochhäusern, Einfamilienhäusern, Banken, Arztpraxen ... Es mag sein,
dass die Elektriker ein weites Feld an unterschiedlichen Einsatzorten
haben.
Übrigens kennt man in anderen Ländern garnicht dieses komplizierte
Meisterwesen wie in Deutschland. Und die Leute leben in Schweden,
Finnland, Russland, USA, Indien, Moskau, Norwegen etc. auch alle mit
Strom genauso wie wir, ohne dass es einen Meisterzwang gibt wie bei uns.
Die Fragen des TO bezogen sich aber auf (laufende, öftere) Prüfungen und
den dazugehörigen Lehrstoff WÄHREND der Fortbildung (zum Meister, etc.)
und nicht auf betriebliche Notwendigkeiten, schon gar nicht, ob Dich
"das bisschen Buchhaltung interessiert".
Dich (Günter h) interessiert ja (lauthals mitgeteilt!) so einiges nicht,
was aber WÄHREND der Meisterschule Unterrichtsstoff und tatsächlich dann
auch Prüfungsthemen sind. Eben das vermeintlich "fachfremde":
Steuerrecht, Buchungssätze, Einheitskontenrahmen, Arbeitsrecht,
Ausbilderpflichten und -rechte, "Hobbypsychologie"(Originaltitel:
Pubertät, Adoleszenz, Berücksichtigigung der psychischen Entwicklung des
Heranwachsenden in der Lehrzeit).
Freilich übergibt man das alles SPÄTER dem Steuerberater, dem
Rechtsanwalt, der Buchhalterin, aber eben erst nach der Meisterprüfung
und dann auch erst bei eigenem Betrieb. Prüfungsstoff isses VORHER
trotzdem, und ja, auch Ballast.
Im Handwerk besteht die "Meisterprüfung" aus 4 Teilen, römisch 1 und 2
sind die - je nach Beruf - zu beherrschende Fachtheorie und Fachpraxis,
Teil 3 und 4 ist das eben erwähnte und noch weitere Gedöns,
berufeneutral für Alle. Bestanden werden müssen alle 4 Teile, die
übrigens alle einzeln und in beliebiger Reihenfolge und ohne zeitlichen
Zusammenhang abgelegt werden können (in gewissen Grenzen), auch an
unterschiedlichen Orten.
Für den TO: Da Teilnehmer während der Fortbildung gerne vom Arbeitsamt
finanziell unterstützt werden, besteht jenes auf regelmässigen
Leistungskontrollen, vor allem in den ersten 6 Wochen.( in der Zeit darf
dann das AA sagen, nö, Du bist zu schlecht, auch die Anwesenheit wurde
täglich protokolliert, es ging morgens einfach die Anwesenheitsliste
herum, auf der man zu unterschreiben hat).
Zur Abrundung gehört auch: Finanzielle Träger waren auch die Bundeswehr,
in unserem damaligen Kurs ein Zeitsoldat, der nach 12 Jahren nicht auf
Lebenszeit übernommen wurde, aber dafür die Umschulung in einen zivilen
Beruf bezahlt bekam, zu hundert Prozent. Der hatte daher
Anwesenheitspflicht.
Nichtverzweifelter schrieb:> Für den TO: Da Teilnehmer während der Fortbildung gerne vom Arbeitsamt> finanziell unterstützt werden, besteht jenes auf regelmässigen> Leistungskontrollen, vor allem in den ersten 6 Wochen.( in der Zeit darf> dann das AA sagen, nö, Du bist zu schlecht, auch die Anwesenheit wurde> täglich protokolliert, es ging morgens einfach die Anwesenheitsliste> herum, auf der man zu unterschreiben hat).
war bei mir etwas anders. Das Arbeitsamt hat es nicht mehr unterstützt.
Im Gegenteil es wurde mir sogar das Arbeitslosengeld gestrichen, weil
ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zu Verfügung stand.
Meisterbafög gab es noch nicht. Es gab keinerlei Hilfen von staatlicher
Seite.
Ich musste sowohl den Meisterkurs als auch den Verdienstausfall von 10
Monaten , als auch die Miete in einer fremden Stadt ( damals Köln )
komplett selbst aus angesparte Rücklagen finanzieren.
Diese Aktion hatte mich 1994 fast 40000DM gekostet.
Heute gibt es Meisterbafög und andere Beihilfen.
Meine Chancen eine Stelle zu finden hat es nicht erhöht.
Vor dem Meisterkurs war ich unterqualifiziert, nach dem Meisterkurs
überqualifiziert. In Wahrheit war ich mit 40 zu alt, wollte aber kein
Arbeitgeber so sagen.
Immerhin konnte ich mich mit dem Abschluss selbstständig machen.
Bis ich dann 3 Jahre später einen Job an der Hochschule bekommen habe
(ich wurde als Geselle eingestellt, musste aber den Meisterabschluss
nachweisen, sonst hätte ich den Job nicht bekommen).
Ralph Berres
Ich war auch "Selbstzahler" weswegen ich die morgendliche
Anwesenheitsliste affig fand. Welchem "Träger" war ich den Rechenschaft
schuldig? Mir? Habs aber brav unterschrieben und weitergereicht, denn
die Lehrkraft kann auch nichts dafür...
Um mal wieder die Frage zu beantworten...
Bei mir war es so:
HWK, Teilzeit (Berufsbegleitend)
Teil 1 und 2 wurden am Ende auf einmal geprüft.
Insgesamt etwa 2 Wochen hintereinander weg inkl. "Meisterstück"
Also waren die ersten Prüfungen nach ca. 2 Jahren.
Das ist sportlich, wie ich finde.
Dann waren erstmal zwei oder drei Monate Pause.
Teil 3 und 4 begannen mit Teil 4 (AdA).
Die Prüfung gabs nach etwa 4 Monaten mit Jahreswechsel dazwischen.
Hier war es ein Tag schriftlich ( 3h?!)
Und ein Tag Arbeitsunterweisung.
Dann nochmal etwa 9 Monate (bei uns waren es 12 wegen 3 Monaten
Corona-Pause und erneutem Jahreswechsel) Teil 3 bis zur rein
schriftlichen Prüfung, welche sich dann über 2 Tage zog.
Also pro Tag 2 Themenkomplexe zu je 1,5h.
Das Wissen, das einem vermittelt wird ist keine Raketenwissenschaft,
aber trotzdem nochmal was Anderes wie eine Gesellenausbildung.
Und die, die hier das Maul aufreißen, würden es zu 95 % versemmeln.
Man lernt nämlich die meiste Zeit eher wie man die Prüfung besteht, als
tatsächlich Meister zu sein.
Dazu gehört auch, dass man mit der Software, die in der Prüfung benutzt
wird umgehen können muss und diese auch auf seinem eigenen Laptop
installiert und aktiviert hat.
Wir hatten einen ganz pfiffigen, der nur als Name existiert hat und bei
der Anwesenheitskontrolle regelmäßig für Verwunderung sorgte.
Der kam dann ohne Prüfungsprojektvorschlag und eigener Hardware zur
Prüfung.
Man war zwar gewillt ihm zu helfen, aber komplett ohne Vorbereitung ging
natürlich nichts.
Stromlaufpläne hat er dann versucht in Paint zu zeichnen, sah auch dafür
gar nicht so schlecht aus.
Und Leute, die denken, dass das bisschen Elektrik ja nicht so wild sein
kann, lerne ich auch regelmäßig kennen.
Meistens, weil es dann irgendwie doch nicht so einfach war wie sie
dachten.
Eigentlich immer.
Ralph B. 11.32 So ähnlich kenn ichs auch, ich war zwar nur Teilzeit und
in nem Job. Billig war das ganze trotzdem nicht. 2 Jahre jeden Samstag
und 2 mal 2 Wochen Vollzeitblock. Das war IHK, dann noch 2 oder 3
Wochen praktische Prüfung und den kaufmännischen Kram der auch nochmal
einige Monate TeilZeit brauchte.
Wobei ich finde, dass diese doppelte Buchführung aufm Blatt schon vor 20
Jahren, noch vielmehr heute, kompletter Schwachsinn war. Selbst wenn
tatsächlich irgendein Einzelkämpfer das selber macht, wird er das ganz
sicher nicht mehr auf nem Blatt Papier machen, sondern mit nem Programm
aufm Computer.
Trotzdem ists natürlich nötig, dass man weiss, wie das ganze
funktioniert.
Aber den ganzen rechtlichen Kram muss man ganz einfach wissen, besonders
auch dann, wenn man jemand einstellt.
Da so eine Meisterprüfung natürlich keine Rücksicht drauf nehmen kann,
was der einzelne später mal macht, die wenigsten werden das zum
Zeitpunkt der Prüfung schon wissen, muss natürlich all das dort
durchgearbeitet werden, was tätigkeitsrelevant sein könnte.
Und auch wenn die theoretische Möglichkeit besteht, die Prüfung ohne
vorhergehenden Kurs zu bestehen, ich glaube nicht, dass es auch nur eine
Handvoll Leute gibt, die das tatsächlich schaffen. Dafür ist das
verlangte Wissen viel zu umfangreich. Bildung ist ja Ländersache,
deshalb weiss ich leider nicht, wie die Kammern das handhaben, ob also
die Prüfungen in beispielsweise München und Hannover dieselben sind.
Uli S. schrieb:> Wobei ich finde, dass diese doppelte Buchführung aufm Blatt schon vor 20> Jahren, noch vielmehr heute, kompletter Schwachsinn war. Selbst wenn> tatsächlich irgendein Einzelkämpfer das selber macht, wird er das ganz> sicher nicht mehr auf nem Blatt Papier machen, sondern mit nem Programm> aufm Computer.
Ich kenne witzigerweise mehrere Meister (Elektro, Sanitär, Tischer,
Dachdecker), bei denen macht die Ehefrau die Buchhaltung. :)) Jaja...
Und ein Mailprogramm bedienen kann keiner.
> Trotzdem ists natürlich nötig, dass man weiss, wie das ganze> funktioniert.
Das ist richtig und auch wichtig. Nur so erkennst Du früh, ob sich
finanziell alles in die richtige Richtung bewegt.
bezüglich zu verwendender Software: stimmt, man musste deren Programme
benutzen und auch deren Einplatinenrechner in Assembler programmieren.
Auch erwähnenswert: Der Umfang des Meisterkurses richtet sich nach dem
Beruf. Fotografen (damals noch Meisterpflicht) 3 Monate, Friseure noch
kürzer. Elektroberufe länger ein Jahr.
M. K. schrieb:> Dazu gehört auch, dass man mit der Software, die in der Prüfung benutzt> wird umgehen können muss und diese auch auf seinem eigenen Laptop> installiert und aktiviert hat.
war bei uns noch kein Thema
1994 fing das mit Buchhaltungssoftware und andere Software gerade erst
an und war fast unbezahlbar.
Wir hatten für den 8085 zu programmieren eine Entwicklungsumgebung,
welche auch sehr hilfreich war. Doch diese lief nicht auf einen PC
sondern war ein eigenständiges Gerät. Zumindest in den Wochen 3-6 wude
mit Mnemoniccode programmiert. Davor war es reine Maschinensprache.
Nichtverzweifelter schrieb:> Der Umfang des Meisterkurses richtet sich nach dem> Beruf. Fotografen (damals noch Meisterpflicht) 3 Monate, Friseure noch> kürzer. Elektroberufe länger ein Jahr.
als Vollzeit? und pro Fach?
Unterschiedlich waren doch nur die fachspezifischen Fächer
Buchhaltung Pädagogik Rechtskunde usw waren doch bei allen Berufen
gleich, und haben zusammen etwa die Hälfte des Gesamtlernaufwandes
ausgemacht.
Ralph Berres
Ralph B. schrieb:> Buchhaltung Pädagogik Rechtskunde usw waren doch bei allen Berufen> gleich
Buchhaltung und Rechtskunde lernt auch ein Abiturient mit dem Erwerb der
Matura.
Ralph B. schrieb:> Wir hatten für den 8085 zu programmieren
Das System war ja wohl schon 1994 total veraltet. Das ist typisch
Deutschland. Wahrscheinlich lernt ihr in euren Buchhaltungskursen auch
noch langwierig, was Wechsel sind. Und verwendet ihr auch noch
Lochkartenstanzmaschinen? Wundern würde es mich nicht.
Hogatha schrieb:> Da steht, dass ein Böttcher auch Meisterzwang hat. Was ist ein Böttcher?
Auch genannt Küfer. Der macht Fässer etc. Aus Holz.
Und die Meisterschule im Elektrohandwerk war nicht einfach.
Lag nicht zwingend am Stoff….
M. K. schrieb:> Und die, die hier das Maul aufreißen, würden es zu 95 % versemmeln.> Man lernt nämlich die meiste Zeit eher wie man die Prüfung besteht, als> tatsächlich Meister zu sein.
Und hier haben wir es ja nochmal von einem Meister schwarz auf weis -
dass 95 Prozent des Meisterkurses nur dazu verwendet werden, die Prüfung
zu bestehen als tatsächlich Meister zu sein.
Ein Jahr hat ca. 250 Arbeitstage, mal 3 = 750 Arbeitstage, davon 5
Prozent sind 38 Tage Realzeit für die Meisterausbildung. Das sind etwas
mehr als 5 Wochen, also innerhalb der 6 Wochen Sommerferien machbar.
Ralph B. schrieb:> Unterschiedlich waren doch nur die fachspezifischen Fächer
Natürlich, die aber extrem.
Teil 3 und 4 waren ein 6-wöchiger Crashkurs, jeden Tag Volldampf, mit
sofortigen anschliessenden Prüfungen. Den konnte man "auf eigenes
Risiko" buchen. Deren Kursleiter sagten selbst:"Sie werden ein paar Tage
nach den bestandenen Prüfungen nichts mehr davon wissen". Das war dann
auch so. Ich hatte ein festes Ziel, aber nur die Hälfte der Kohle
angespart/zur Verfügung, die Du weiter oben genannt hattest, Ralph.
Gab auch nur per Selbstversorgung im angemieteten Zimmer Ravioli,
Spaghettii, Toastbrot, Packlwurst und -käse, Ausnahme:Kaffee, Rest
billigst.🤣 Die Kantine in der Meisterschule war unterirdisch, aber
günstig. Der Hunger treibt's nei... (aus heutiger Sicht, wäääh!)
Hogatha schrieb:> Da steht, dass ein Böttcher auch Meisterzwang hat. Was ist ein Böttcher?
siehe https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCfer
Böttcher ist ein anderer Begriff für Küfer oder Fasshersteller.
Günther H. schrieb:> Buchhaltung und Rechtskunde lernt auch ein Abiturient mit dem Erwerb der> Matura.
ja klar doch, und melden sich gleich zur Prüfung zum
Einzelhandelskaufmann an. man lernt den Stoff als Abiturient so ganz
nebenbei.
Günther H. schrieb:> Das System war ja wohl schon 1994 total veraltet. Das ist typisch> Deutschland. Wahrscheinlich lernt ihr in euren Buchhaltungskursen auch> noch langwierig, was Wechsel sind.
Ein Jahr nach meiner Prüfung wurde auf 8051 umgestellt( welches übrigens
auch in so manchen Haushaltsgeräten heute noch eingesetzt wird ).
und Ja richtig Wechsel wurden auch behandelt.
Ralph Berres
Ralph B. schrieb:> ja klar doch, und melden sich gleich zur Prüfung zum> Einzelhandelskaufmann an.
Ein Elektromeister ist kein Einzelhandelskaufmann. Das sind zwei völlig
andere Berufe, um das hier mal grundsätzlich klarzustellen.
Hi,
um die 2000der hatte ich meinen E-Techniker 2 Jahre in Vollzeit gemacht
und die Anforderungen sind auch von Schule zu Schule unterschiedlich,
soooviel zu dem!
Das esrte Jahr war bei mir Hauptsächlich Schulwissen von Klasse 10-13
mit einigen Test's während dessen (5 Tage mit durchschnittlich 7
Stunden). Hat man die nach dem Jahr nicht bestanden, war es aus mit dem
Traum.
Wollte man oder Frau dann noch im Anschluss ne Fachuni besuchen, konnte
nebenher auch noch die Abiturprüfung machen und ja, früher musste das
noch sein, um als Techniker den schnöden Bachelor an einer FH machen zu
dürfen.
Nach dem Jahr kam dann der Fachteil: Elektrotechnik & Elektronik,
Steuerungs- und Regelungstechnik und nen bissle Informatik.
Dann eine Woche Prüfung schriftlich und dann noch 2 Fächer mündlich.
Meine Facharbeit ging über 50 Seiten zum Thema: Programmierung eines
Mikrocontrollersystem für eine Pumpensteuerung.
Soviel zu mir.
MAT
Günther H. schrieb:> Buchhaltung und Rechtskunde lernt auch ein Abiturient mit dem Erwerb der> Matura.
Würde nicht schaden, ist vielleicht in Österreich so, in Deutschland
jedenfalls nicht. Was ich bedaure. In Deutschland werden nur
lebensfremde Sachen gelehrt. Hier können Abiturienten nicht einmal erste
Hilfe leisten. Kein Schulstoff.
Günther H. schrieb:> Das System war ja wohl schon 1994 total veraltet. Das ist typisch> Deutschland
Ja, das stimmte damals schon exakt so.
Ich musste das auch per Hextastatur programmieren, der Hintergrund war
einfach der, dass die Prüfer nichts neues lernen müssen wollten. Gaben
die auch unumwunden zu. Übrigens Dipl.-Ingenieure (FH).
Günther H. schrieb:> Buchhaltung und Rechtskunde lernt auch ein Abiturient mit dem Erwerb der> Matura.
Nein, das ist in Deutschland nicht so. Da heissts Abitur, nicht wie bei
Dir Matura (Österreich), ich war selbst Abiturient an einem
"mathematisch-naturwissenschaftlich, neusprachlichem" Gymnasium. Es gab
nie "Buchhaltung", das machten Realschüler. Das andere Fach hiess
Wirtschafts- und Rechtslehre, aber nie Paragraphen, sondern viel mehr
Politik. Deutschland war ja noch geteilt... führt zu weit O.T.
Lass einfach Deine blöden Anwürfe gegen Deutschland, Günther H. Kauf Dir
keinen Audi, BMW, Mercedes, Porsche oder VW, weil rückständig und
deutsch, kauf Dir einfach ein österreichisches Markenauto, gibt ja so
viele verschiedene. Na häärst, on Steyr hoid...vu vorm Kräich.
Günther H. schrieb:> Ein Elektromeister ist kein Einzelhandelskaufmann
Doch! Wurde uns sogar damals ausdrücklich auf der Meisterschule
beigebracht.
Ich darf, als Radio- und Fernsehtechnikermeister, der ich nun mal bin,
Einzelhandelskaufleute ausbilden.
Die österreichischen Verhältnisse kenne ich nicht, aber die deutschen.
Hör endlich auf, aus Lsterreich heraus Unsinn über Deutschland zu
verbreiten, Günther h.
Nichtverzweifelter schrieb:> Lass einfach Deine blöden Anwürfe gegen Deutschland,
Ich möchte einmal noch darauf hinweisen, dass wir in einem freien Europa
leben und die freie Meinungsäußerung ein hohes Gut ist (natürlich darf
niemand persönlich diffamiert werden, was ich auch nicht getan habe).
Deshalb ist es mein gutes Recht, meine Meinung frei kund zu tun.
Ich bin der Meinung, dass das Meistersystem mit den Gildenzwang von
Industrie- und Handelskammern ein Relikt aus dem Mittelalter ist und mit
dazu beiträgt, dass in Deutschland vieles nicht so läuft, wie es laufen
könnte. Innovationen gehen oft unter, weil jemand nicht einfach eine
kleine Firma aufmachen kann, denn er muss erst einen Meister
beschäftigen, der den Betrieb führt und der muss auch erstmal bezahlt
werden. 13 Bundesländer kochen ihre eigene Suppe, 3 Stadtstaaten gibt es
auch noch. Ein Abitur in Niedersachsen mit 1,0 wird in Bayern mit 1,7
gerechnet (besonders bei N.C.-Fächern an den Hochschulen).
Und was ist letztlich mit der Qualität geworden in den letzten 20 Jahren
seit der Meisterzwang weggefallen ist? Am Bau immer mehr Pfusch,
Fliesen, die nur mäßig gut verlegt werden ... Früher gab es wenigstens
noch Qualität, von der man heute vielerorts nur noch träumen kann. Aber
das hat man nun davon.
Nichtverzweifelter schrieb:> Ralph.> Gab auch nur per Selbstversorgung im angemieteten Zimmer Ravioli,> Spaghettii, Toastbrot, Packlwurst und -käse, Ausnahme:Kaffee, Rest> billigst.🤣 Die Kantine in der Meisterschule war unterirdisch, aber> günstig. Der Hunger treibt's nei... (aus heutiger Sicht, wäääh!)
Es gab eine Kantine wo sich alle 14 Tage das Angebot wiederholte,
Das Essen war sehr versalzen, vermutlich um den Getränkeumsatz
anzukurbeln.
Ich hatte in Köln ein Möbliertes Zimmer, in dem die alten ausgesonderten
Möbeln der Urgroßmutter standen. Bett ein kleiner Tisch ein Stuhl und
ein Kleiderschrank sonst nichts, für damals 250DM/Monat Miete. Küche gab
es keine.
Also habe ich mich Abends von Frittenbuden etc ernährt.
Frühstück und Kaffee gab es auch keines. Hausaufgaben habe ich auf
meinen Bett gemacht, weil der Tisch ungeeignet war.
Bessere Zimmer waren nicht zu bekommen.
Die ersten zwei Tage habe ich unter der Zoobrücke erster Pfeiler links
geschlafen.
so war das halt 1994 in Köln. Damals war in Köln die einzige HWK in
welche man den Kurs in Vollzeit absolviern konnte. Heute bietet die HWK
in Köln nur noch Abendkurse an.
Ob heute der Stundenumfang komprimiert ist weis ich nicht. Bei mir waren
es damals insgesamt 1600 Stunden Untericht verteilt auf 10 Monaten.
Hinzu kam noch die praktischen Übungen und die Prüfungen. Untericht war
damals Morgends 8Uhr bis Abends 18:00 Montags bis Freitags Praktikas
wuden Samstags abgehalten. Abends war ich noch 2-3 Stunden mit
Hausaufgaben und Übungen beschäftigt.
Vielleicht ist der Aufwand ja in Östereich geringer.
Ralph Berres
Günther H. schrieb:> Ich bin der Meinung, dass das Meistersystem mit den Gildenzwang von> Industrie- und Handelskammern ein Relikt aus dem Mittelalter ist und mit> dazu beiträgt, dass in Deutschland vieles nicht so läuft, wie es laufen> könnte.
Günther ich bin da teilweise auch deiner Meinung. Jedoch gibt es
sicherheitsrelevante Berufe, z.B. KFZ Mechaniker Gas Installateure
Elektriker um nur so einge zu nennen, da bin ich eigentlich froh das
nicht jeder Hinz und Kunz diesen Beruf ausüben kann, weil er nachweisen
muss, das er den Beruf auch beherrscht.
Günther H. schrieb:> Innovationen gehen oft unter, weil jemand nicht einfach eine> kleine Firma aufmachen kann, denn er muss erst einen Meister> beschäftigen, der den Betrieb führt und der muss auch erstmal bezahlt> werden.
Da gibt es ganz andere Hürden. Ich denke nur mal an die ganze CE
Kennzeichnungsgeschichten, bei welche man im zweifelsfalle nachweisen
muss, das man die EMV Messungen in einer benannten Stelle auch
durchgeführt und bestanden hat, Und bei medizinische Geräte der Zwang
zur ISO9000 Zertifizierung.
Mir hat es die Geschäftsgrundlage entzogen, weil ich eben nicht mehr
preisgünstig kundenspezifische Einzelanfertigungen für ortsansässige
Musiker anfertigen konnte.
Günther H. schrieb:> Und was ist letztlich mit der Qualität geworden in den letzten 20 Jahren> seit der Meisterzwang weggefallen ist? Am Bau immer mehr Pfusch,> Fliesen, die nur mäßig gut verlegt werden ... Früher gab es wenigstens> noch Qualität, von der man heute vielerorts nur noch träumen kann. Aber> das hat man nun davon.
Vielleicht hat ein Meisterbetrieb doch noch Vorteile.
Ralph Berres
Meinungsfreiheit heisst aber nicht Falschbehauptungen aufzustellen,
daher habe ich Deine korrigiert, Günther, z. B. bezüglich Buchhaltung im
Gymnasium.
Den Fortfall der Meisterpflicht in 2 Drittel der Handwerksberufe hat uns
1998 Gerhard Schröder als Kanzler mit seinen rotgrünen, ehemaligen
Gammelstudenten eingebrockt.
Die Wiedereinführung in manchen Berufen kommt einem Schuldeingeständnis
nahe: Neubauten, die abgerissen werden mussten, in den 2000er Jahren.
@Ralph: Da ich auch nix besseres fand in der fremden Stadt, als diese
schrott-möblierten Zimmer bei unfreundlichen Omas, habe ich zu ähnlicher
Zeit für das doppelte Deiner Zimmermiete ein modernes Appartement
gemietet: Null Fahrtkosten, weil in Sichtnähe der Meisterschule,
Mitfahrzentrale Leute chauffiert (privates Taxi), Nachhilfe gegeben,
denn den Zilog Z80 Nachfolger des 8080 beherrschte ich gut 10 Jahre
vorher schon als Autodidakt in meiner Homecomputer-Hobby-Phase, aber
kein einziger weiterer Kursteilnehmer. Da das aber Wildfremde aus völlig
anderen Gegenden waren, hab ichs nur gegen Bezahlung gemacht, eigentlich
für mich spielend, denen rauchte halt der Kopf.
Im Rückblick hatten sämtliche Mitgymnasiasten, die studiert haben, ein
wesentlich einfacheres Dasein während ihres Studiums. Von daher kann ich
die Lehre und den Handwerksmeister nicht uneingeschränkt empfehlen.
@Ralph: Ein guter Bekannter, fast eine Generation älter als ich, hat als
RFT-Meister früher auch lange Jahre Einzelanfertigungen gemacht (vom
Musiker für Musiker). Als er dann quasi anonym eine kostenbewehrte
Abmahnung eines Rechtsanwalts wegen "Inverkehrbringens" erhalten hat,
hat er es sein gelassen. Hat ihn sehr gefrustet. Letztendlich hat er mir
dann erzählt, dass er es ganz sein lässt, mit Elektro und RFT. Hat
seinen Betrieb eingestampft, ist zu irgendeiner Werkstattkette gegangen.
"Ich war ja so blöd, jetzt krieg ich bequem jedes Monat mein Gehalt und
fertig, hab viel mehr Freizeit..."
Nichtverzweifelter schrieb:> @Ralph: Da ich auch nix besseres fand in der fremden Stadt, als diese> schrott-möblierten Zimmer bei unfreundlichen Omas, habe ich zu ähnlicher> Zeit für das doppelte Deiner Zimmermiete ein modernes Appartement> gemietet:
in welcher Stadt hattest du denn wann deinen Meister gemacht? Ich
vermute auch in Vollzeit?
Nichtverzweifelter schrieb:> Null Fahrtkosten, weil in Sichtnähe der Meisterschule,
Bei mir ähnlich Die Meisteschule war im Stadtteil Ossendorf, meine
Zimmer in unmittelbarer Nähe der JVA. Zu Fuss hätte ich zur
Meisterschule eine viertel Stunde gebraucht. Da ich aber sowieso mit dem
Auto aus Trier angereist war und am Wochenende nach Hause in Trier fuhr,
war ich auch zu faul zu Fuss zur Bildungsstätte zu gehen.
Viel Kontakt zu den Kursmitteilnehmern hatte ich nicht. Die waren alle
so um 15 Jahre jünger als ich. Ich war da schon ein Oldtimer mit 40
Jahren.
Ralph Berres
@Ralph: In Regensburg, dreckig, provinziell. Von wegen
Universitätsstadt...
Die Sichtverbindung war "ein Kilometer". Auto hab ich trotzdem behalten,
Heimatwohnung gekündigt, daher war Regensburg nicht wirklich viel
teurer. Der Kantinenfrass an der Uni war etwas besser, manchmal fast
schon gut geniessbar. Ich passte altersmässig noch gut zu den Studenten
dort, musste natürlich den nicht-verbilligten Preis bezahlen, ähem,
nicht immer... Gefährlich war, laut der befreundeten Studenten aus
meiner Heimat, die dort gleichzeitig studierten, lediglich die "Pizza":
Schnell essen, solange heiss, wenn erkaltet, dann ungeniessbar. Ein
derartig nach Schimmel stinkendes Bauernbrot in Scheiben gabs auch nur
dort. 100km weiter, "zuhause" waren auch alle Supermärkte sauber, die
Ware frisch, in Regensburg ohne Ausnahme nicht.
Nichtverzweifelter schrieb:> Als er dann quasi anonym
Wie denn das?
> eine kostenbewehrte Abmahnung
Was soll das denn sein?
> eines Rechtsanwalts wegen "Inverkehrbringens" erhalten hat,
Na ja, in der Regensburger Uni essen die Studis ja auch in der "Kantine"
...
Rainer Z. schrieb:> Hier können Abiturienten nicht einmal erste Hilfe leisten. Kein> Schulstoff.
Hatten wir in der Mittelstufe, pünktlich zum Moped-Führerschein. Dafür
kam extra eine Schnepfe vom roten Kreuz angeflattert.
Percy N. schrieb:> Hatten wir in der Mittelstufe, pünktlich zum Moped-Führerschein. Dafür> kam extra eine Schnepfe vom roten Kreuz angeflattert.
Gute Schule! Mein jugendliches Rummosern am schnöden Unterricht nahmen
die unqualifizierten Leerkräfte nicht ernst.
Die Abschlüsse werden nachgeworfen. Grade der Industriemeister ist nur
Schmalspur. Viele in der Industrie haben den IM, arbeiten aber als
Facharbeiter.
Ganz sicher nicht, der Industriemeister ist ein halber Techniker.
Ralph B. 14.52
Der wieder verlangte Meisterzwang ist einfach ein überkommener
Anachronismus.
Vor allem besteht der nur für Deutsche. Ein Ausländer muss lediglich
irgendwie nachweisen, dass er einige Jahre in Ganzweitwegistan diesen
Job gemacht hat.
Das ist eine eindeutige Diskriminierung der Deutschen, die nicht sein
darf.
Das stimmt sogar einigermassen, Uli.
Im oberpfälzischen Nabburg hatte deswegen ein Deutscher, der vom Fach,
aber ohne Meistertitel war, etwa 13 Jahre lang Prozesse geführt. Letzen
Endes kam er dann auf die Idee, vor dem europäischen Gerichtshof auf
"Diskriminierung von Deutschen gegenüber Ausländern" zu klagen und bekam
recht. Den vorherigen Instanzenweg hatte er komplett ausgeschöpft. Die
Deutsche"Regierung/Verwaltung" wurde angewiesen, die Handwerksordnung
grosszügiger auszulegen, weil de facto europäischem Recht
widersprechend. Diese Diskussion ging damals durch die Medien. Ein
Kollege meinte noch:"Es war eine Einzelfallentscheidung". Ich:"Auf die
sich jeder als Präzedenzfall berufen kann, so ers tut, winkt die örtlich
zuständige HWKammer ab und trägt Dich halt "ausnahmsweise" ein - für
DM60 Gebühr extra."
"Ähhm, ja..!"
Seit dem erzählt die HWK auf Tagungen, wir könnten ja mit dem
"Meistertitel" werben, jener aber nicht. Auf sowas antworte ich dann
stets kühl:"Ach, für die gesparten zig tausend Euros für Meisterschule,
Prüfungen, Verdienstausfall kann man noch ganz andere Werbing schalten:
topless service girls, da kommen dann alle, wenigstens zum schauen". Als
sichs der Dimpfl von der Kammer übersetzen hat lassen, lief er rot an...
Percy N. schrieb:> Na ja, in der Regensburger Uni essen die Studis ja auch in der "Kantine"> ...
Oh jeh, Kantinenfrass ist eine Qualitätsbeschreibung, Du Honk. Gehst
halt in die Mensa. Klau aber nicht das Besteck, ist geprägt. Frass
bleibts trotzdem. Mach weiter Deine Anträge auf Erlass eines
Mahnbescheids, für mehr langts offensichtlich nicht.
Nichtverzweifelter schrieb:> Oh jeh, Kantinenfrass ist eine Qualitätsbeschreibung, Du Honk.
Mensenpampe auch, Du Soaßvogel. Das weiß man eigentlich, wenn man nal
eine Mensa von innen gesehen hat. Und zieht jeden Kantinenfraß vor.
Leider etwas Offtopic, da Percytroll aber die Weisheit nicht mit Löffeln
gefressen hat:
Der gute Mann, gegen den die HWK gerichtlich vorging, betrieb einen
Laden mit Werkstatt. Laden hätte er haben dürfen, Werkstatt nicht.
Er galt dann als "Inverkehrbringer" von Gerätschaften, weil er "selbst
reparierte und damit veränderte Geräte in Verkehr gebracht hatte".
Berufen hatte sich das Landgericht in zweiter Instanz auf, tippe ich aus
dem Urteil ab, das er mir überlassen hat, weil ich ihm die
Werkstatteinrichtung später abgekauft habe:
Zitat:
Gesetz über technische Arbeitsmittel vom 24. Juni 1968, Inkrafttreten am
1. Dez. 1968, Bundesgesetzblatt Teil 1, S. 717-720.
$ 1(1) Dieses Gesetz gilt für technische Arbeitsmittel, die der
Hersteller oder Einführer...selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen
Unternehmung in den Verkehr bringt...
$2 (1) Technische Arbeitsmittel im Sinne d. Gesetzes sind
Arbeitseinrichtungen, blablabla...(Aufzählung verschiedener Apparate)
(2) Den Arbeitseinrichtungen im Sinne des Absatzes 1 stehen gleich:
1. ...
2. ...
3. Haushaltsgeräte; [ na endlich ]
4. Sport- und Bastelgeräte sowie Spielzeug.
[Bemerkung: Haushaltsgeräte sind ab hier den technischen Arbeitsmitteln
gleichgestellt!]
(3) Inverkehrbringen im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Überlassen
technischer Arbeitsmittel an andere. (für Percy: wegen
Inverkehrbringens...) (für Mitleser: auch unentgeltlich!)
$3 (1) Der Hersteller oder Einführer von technischen Arbeitsmitteln darf
diese nur in den Verkehr bringen oder ausstellen, wenn sie nach den
allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften so beschaffen sind, dass Benutzer oder
Dritte bei ihrer bestimmungsgemässen Verwendung gegen Gefahren aller Art
für Leben oder Gesundheit soweit geschützt sind, wie es die Art der
bestimmungsgemässen Verwendung gestattet. Von den allg. anerk. Regeln
der Technik sowie ... und ... darf abgewichen werden, soweit die gleiche
Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.
[Konnte er im Gutachterstreit nicht beweisen]
...
So, bis hier zitiert.
Mangels vor dem "...für das Gewerk zuständigen Prüfungskommission der
HWK abzulegendem 'Grossen Befähigungsnachweis' attestierte ihm der
Richter die Nichtkenntnis der "anerkannten Regeln der Technik, usw.,
usw."
Das weitere Inverkehrbringen von (seinen, zusammengepfuschten)
Haushaltsgeräten wurde ihm damit untersagt.
Nichtverzweifelter schrieb:> Das weitere Inverkehrbringen von (seinen, zusammengepfuschten)> Haushaltsgeräten wurde ihm damit untersagt.
So ist das Leben.
Und Du hast Dir schön viel Mühe gefeben, uns alle daran teilhaben zu
lassen, brav. Dir sei hiermit dafür gedankt. Aber im Großen und Ganzen
teilst Du nichts mit, was großartig verwundern könnte.
Nur leider hast Du die beiden einzigen Nachfragen, die ich insoweit
gestellt hatte, nicht beanrwortet:
- Was ist eine "kostenbewehrte Abmahnung"?
- Wie stellt man es an, diese "quasi anonym" zu erhalten?
Magst Du das vielleicht auch noch darlegen? Falls nicht, wäre es doch
schade um die bisher aufgewandte Mühe, nicht wahr?
Und eine neue Frage ergibt sich auch:
Nichtverzweifelter schrieb:> [Konnte er im Gutachterstreit nicht beweisen]Nichtverzweifelter schrieb:> Mangels vor dem "...für das Gewerk zuständigen Prüfungskommission der> HWK abzulegendem 'Grossen Befähigungsnachweis' attestierte ihm der> Richter die Nichtkenntnis der "anerkannten Regeln der Technik, usw.,> usw."
Was davon war jetzt tragender Grund der Entscheidung?
Dummerle, was hast Du denn an "in zweiter Instanz" nicht verstanden?
Was wird denn da vorher stattgefunden haben?
Und noch weiter vorher, hmmm?
Vielleicht eine kosten- und strafbewehrte Unterlassungs....?
Du hast wohl wirklich nur Deine kürzlich geschilderten zahlreichen
Mahnverfahren abgearbeitet.
Für Mitleser dürfte sicherlich interessant sein, dass "Inverkehrbringen"
von Eigenkonstruktionen (Ralph B. hatte z. B.
Musikelektronik-Eigenanfertigungen erwähnt) schon im Gesetz vor gut 50
Jahren geregelt wurde, auch klar dürfte sein (ich habe sie nicht, das
Urteil in jenem Fall stammt von Ende der 80er Jahre), dass in
zahlreichen Neufassungen auch so Probleme wie CE-Konformität, die
gestiegene Anzahl von Vorschriften mit dem Aufkommen neuer Gerätearten
(Mikrowellenherde, Stecker-"Ladekabel", Amateurfunk mit richtig Dampf)
die Anzahl der einzuhaltenden Vorschriften, anerkannten Regeln, DIN,
ENEC, etc... deutlich angestiegen sein dürfte.
Erinnerlich ist mir "hier" ein Schreiber, der mal in etwa meinte: Für
meine Anlagen verwende ich gerne die 1-Euro-Schaltnetzteile aus ebay und
Co. Abgebildet hatte er dann eine viel zu kurze Isolationsstrecke von
primär zu sekundärseite, aber sie seien halt so billig...
Man muss schon wissen was man tut. Und ggf. erklären können, warum man
das so technisch gemacht hat, nicht weils "so billig war", oder "ich
nicht die geringste Veranlassung sah", oder "hab kein VDE-Testgerät,
bastel nur".
Die Zeiten, als die Zugentlastung eines Netzkabels in der selbstgebauten
Lichtorgel anno 1970 aus einem Knoten des Netzkabels im Gerät bestand,
sind endgültig vorbei.
Damit ist der Ausflug meinerseits beendet.
Nichtverzweifelter schrieb:> Ralph B. hatte z. B.> Musikelektronik-Eigenanfertigungen erwähnt
Was genau war denn dann da das Problem? Die fehlende CE-Konformität?
Folgende andere Frage - warum hat man nicht ein fertig geprüftes
Netzteil genommen und die Elektronik einfach dort dran betrieben? Gilt
die CE-Konformität auch für Geräte mit Spannungen von 12/15/24 Volt,
wenn ich ein externes Netzgerät verwende, was nicht fest mit dem Rest
verbunden ist?
Percy N. schrieb:> Was davon war jetzt tragender Grund der Entscheidung?
Musst Du Dir selbst denken. Ist viel zu umfangreich.
Wahrscheinlich alles, ich bin keinerlei juristische Arbeitskraft, mich
strengen die verklausulierten Wortungetüme eher an.
Nein, ich will keinen Kontakt mit Dir. Nein, ich schicke Dir das Urteil
nicht.
Nein, ich mache mir nicht die Arbeit, sämtliche Namen, Adressen, etc.,
auch die von Zeugen zu schwärzen.
Nein, ich tippe es nicht weiter ab.
Du stellst Dich gerne dumm, nehme ich hiermit zur Kenntnis.
Die Verhandlung fand - ohne Dich - bereits vor rund 30 Jahren statt. Du
verhandelst da nicht nach. Der Mann ist längst tot. Er möchte keine
Rechtsberatung von Dir. Mir tat es damals leid, ich war zwangsweise
Zeuge, habe ihn nicht angezeigt. Wer ihn bei der HWK angezeigt hat, kam
nie raus. Das Verfahren hat die HWK selbst angestrengt.
Ich war ihm damals wohlgesonnen, da ich früher in einer Firma gearbeitet
habe mit sehr schlechtem Betriebsklima, jeder wollte da nur weg. Das
habe ich jenem Manne damals beiläufig erzählt, worauf er mir sofort ein
Übernahmeangebot gemacht hat, das ich dankend angenommen habe. Bei ihm
war ich rund zwei Jahre. Ich wusste gar nicht, dass er kein Meister ist.
Er war nie da, sondern stets in einer zweiten Filiale. Später "gegen
ihn" aussagen zu müssen, ob denn das so mit reiner Werkstattarbeit,
keinerlei Verkaufstätigkeit in meinem Falle so stimme, musste ich
wahrheitsgemäss bejahen.
Nichtverzweifelter schrieb:> Damit ist der Ausflug meinerseits beendet.
Schade, dass Du außer Stande bist, sinnvolle Antworten zu geben.
Warum es aus Deiner Sicht erforderlich zu sein scheint, sich stattdessen
in Grobheiten zu flüchten, magst Du mit Dir selbst klären.
In der Sache führt Dein hilfloses Gestamnel offenbar nicht weiter.
Schade, ich habe gerade angefangen, es für möglich zu halten, Du
könntest wenigstens in der Lage sein, die tragende Begründung des
Urteils mitzuteilen, wofür Du es freilich verstandenhaben müsstest.
Nichtverzweifelter schrieb:> Vielleicht eine kosten- und strafbewehrte Unterlassungs....?
Na nu, hat Dich unterwegs der Mut verlassen? Warum schreibst Du nicht,
was Du meinst? Und woran mag es liegen, dass es plätzlichvganz anders
klingt, als in Deinem ursprünglichen Text?
Vergleichsweise uninteressant ist die Frage, warum ein RFT-Meister als
Musiker an Musiker modifizierte Haushaltsgeräte verkauft, für deren
Gestaltung er nicht befähigt ist - so jedenfalls scheint die Sachlage
nach Deinen bisherigen Mittelungen gewesen zu sein.
Nichtverzweifelter schrieb:> Später "gegen> ihn" aussagen zu müssen, ob denn das so mit reiner Werkstattarbeit,> keinerlei Verkaufstätigkeit in meinem Falle so stimme, musste ich> wahrheitsgemäss bejahen.
Was genau war denn das Problem? Hat der Mensch Sachen repariert, ohne
Meister zu sein?
Nichtverzweifelter schrieb:> Ich wusste gar nicht, dass er kein Meister ist.Nichtverzweifelter schrieb:> : Ein guter Bekannter, fast eine Generation älter als ich, hat als> RFT-Meister früher auch lange Jahre Einzelanfertigungen gemacht (vom> Musiker für Musiker).
Wie lange kannst Du Dir eigentlich merken, was Du gerade eben erst
abgesondert hast?
Percy N. schrieb:> Du> könntest wenigstens in der Lage sein, die tragende Begründung des> Urteils mitzuteilen,
Es gibt doch zu diesem Vorfall gewiss auch eine Art Vorgangsnummer /
Fallnummer, unter der man das Urteil selbst nach 30-40 Jahren noch
finden müsste. Urteile werden bestimmt langfristig in den Archiven
gelagert.
Also - wenn du uns das Urteil an sich nicht mitteilen kannst, dann nenne
uns die Fallnummer.
Percy N. schrieb:> Vergleichsweise uninteressant ist die Frage, warum ein RFT-Meister als> Musiker an Musiker modifizierte Haushaltsgeräte verkauft
Was genau wurde denn an den Musikgeräten modifiziert?
Nö, mach ich nicht.
Ich stünde da ja als einer der Zeugen mit Klarnamen drin? Ortsangaben?
Ach nöö.
Mir ist es dann auch herzlich egal, was Percytroll zu provozieren sucht.
Ich hab das Urteil vollumfänglich verstanden, hatte vorher aber schon
die Meisterpflicht als notwendiges Übel akzeptiert - für mich. Freilich
hätte ich mir das Geld gern gespart für Meisterkurs, Prüfungen, etc.
Percy N. war übrigens Naturforscher oder so, der hiesige, heutige heisst
gar nicht so. Soll er Dir doch seinen Klarnamen geben, der honorige Herr
Anwalt, am besten noch mit Adresse. Kostenübernahmeerklärung kann er Dir
dann gleich mitschicken. An "Otto". Ganz anonym.
Otto schrieb:> Was genau war denn das Problem? Hat der Mensch Sachen repariert, ohne> Meister zu sein?
Ja. Ohne Meister zu sein, alternativ ohne einen "...mitarbeitenden und
mehrheitlich im Betrieb anwesenden Meister zu beschäftigen", so meine
ich war das formuliert.
Nichtverzweifelter schrieb:> Berufen hatte sich das Landgericht in zweiter InstanzNichtverzweifelter schrieb:> Das weitere Inverkehrbringen von (seinen, zusammengepfuschten)> Haushaltsgeräten wurde ihm damit untersagt.Nichtverzweifelter schrieb:> Wer ihn bei der HWK angezeigt hat, kam nie raus. Das Verfahren hat die> HWK selbst angestrengt.Nichtverzweifelter schrieb:> quasi anonym eine kostenbewehrte Abmahnung eines Rechtsanwalts
Das passt paarweise nicht zueinander. Kokolores hoch Amerika.
Percy N. schrieb:> Nichtverzweifelter schrieb:>>> Als er dann quasi anonym>> Wie denn das?>> eine kostenbewehrte Abmahnung>> Was soll das denn sein?>> eines Rechtsanwalts wegen "Inverkehrbringens" erhalten hat,>> Na ja, in der Regensburger Uni essen die Studis ja auch in der "Kantine"> ...>>
Typisch Percy!
Also einzeln für den ach so Begriffsstutzigen:
Darf man als geladener Zeuge bevor man aufgerufen wird als Zuhörer in
die Verhandlung rein? Nein, darf man nicht.
"anonym" erfolgte wohl, blieb aber auch für uns Zeugen, die "Anzeige bei
der HWK".
Abmahnung: von der HWK, deren Anwalt.
wegen Inverkehrbringens: Bereits ausführlich geschrieben.
Studis in der "Kantine": völlig irrelevante Verdrehung Deinerseits.
Nichtverzweifelter schrieb:> Begriffsstutzigen
Falls Du noch einmal eine Räuberpistole aus diversen anderen,
möglicherweise zumindest zum Teil wahren, Geschichten zusamnentphrst,
solltest Du darauf achten, dass das Ergebnis halbwegs der Rechtsordnunng
entspricht.
Das, was Du hier abgeliefert hast, ist hanebüchener Unsinn. Nahezu jedes
einzelne Detail könnte stimmen, jedoch nicht die Kombination.
Stell Dich ruhig weiter dumm: Die Unterlassungserklärung hat er nicht
abgegeben, den Betrieb zunächst nicht freiwillig aufgegeben, die HWK hat
ihn verklagt, er ging in Berufung (? Revision, weiss ich nicht, wies
richtig heisst), zur zweiten Verhandlung wurde u. a. ich erstmals
geladen, wohl die ganz grosse Schleife, der ganz grosse Aufwand. Auch da
durfte ich der Verhandlung nicht folgen, bis ich als Zeuge aufgerufen
wurde, danach schickte man mich wegen Fahrtkosten in ein anderes Zimmer.
Ich hatte schon geschrieben, dass er dann auch den Laden aufgegeben hat
und mir viel später seine ehemalige Werkstattausrüstung verkauft hat,
als ich mich selbständig machte. Da hat er mirs erzählt, "...diese
Schweine" und mir eine Kopie mitgegeben "...da, das liest Dir mal durch,
wie die mich fertiggemacht haben".
Mir reichts aber nun, mir völlig wurscht, was Du da noch ansondern
wirst.
Garantiert warst Du nicht dabei. Ich brauchs auch nicht mit Dir zu
diskutieren. Der Mann ist längst tot. Als einer meiner ehemaligen Chefs
kam ich persönlich mit ihm gut zurecht. Ich behalte ihn im guten
Andenken und wahre seine und meine Anonymität. Wie Du ja auch, "Percy".
In der Regel steigt Deine Rechtschreibfehlerquote stark an, wenn Du Dich
echauffierst. Das will ich Dir alten Mann natürlich nicht zumuten. Ist
nämlich gerade der Fall.
Ich lese mir jetzt noch ein paar andere Threads durch, " a guads Nächtle
allerseits... "
Percy N. schrieb:> zusamnentphrst,Percy N. schrieb:> Rechtsordnunng
P.S. weil Du ja Deine Beiträge nachträglich bearbeitet hast: Er
firmierte als Meister, war aber keiner.
Wir Arbeitnehmer dachten, als wir zu unterschiedlichen Zeiten dort
beschäftigt waren, er sei einer. Fragen wollte von uns ihn wohl auch
keiner, ich jedenfalls nicht.
Soll ich noch dazusagen, dass ich auch nie meinen Fahrlehrer gefragt
habe, ob er denn überhaupt Fahrlehrer sei? In der Schule, na sowas, habe
ich auch nie die Lehrer gefragt, ob sie denn Lehrer seien.
Nichtverzweifelter schrieb:> Er firmierte als Meister, war aber keiner.> Wir Arbeitnehmer dachten, als wir zu unterschiedlichen Zeiten dort> beschäftigt waren, er sei einer
Bis gestern um 15:27?
Bemerkenswert!
Und die HwK betreibt eine Gewerbeuntersagung als Klägerin in zweiter
Instanz vor dem Landgericht?
Faszinierend!
Nimm Dir ein Beispiel an Dieter; dessen Fakes sind wenigstens so
ausgedacht, dass man sie glauben könnte, wenn man denn unbedingt wollte.
Deine Fakes sind eher faeces.
Otto schrieb:> Nichtverzweifelter schrieb:>> Ralph B. hatte z. B.>> Musikelektronik-Eigenanfertigungen erwähnt>> Was genau war denn dann da das Problem? Die fehlende CE-Konformität?>> Folgende andere Frage - warum hat man nicht ein fertig geprüftes> Netzteil genommen und die Elektronik einfach dort dran betrieben? Gilt> die CE-Konformität auch für Geräte mit Spannungen von 12/15/24 Volt,> wenn ich ein externes Netzgerät verwende, was nicht fest mit dem Rest> verbunden ist?
Das Problem war das wenn man Geräte selbst entwickelt und in den Verkehr
bringt eine ganze Reihe Nachweise erbringen muss. Heute ist es ja noch
komplizierter geworden als 1994. Damals waren es ja nur hauptsächlich
EMV Tests und einige VDE Tests. Heute kommen weitere Kosten wie
Altgeräteverordnung Nachweis über Bleifreies Löten usw hinzu.
Also Messunge wie weit ein Gerät immun gegen HF Einstrahlungen sind und
was das Gerät selbst für HF-Müll abstrahlt, sowie Source-Tests und VDE
Tests sind. Diese Tests fallen auch bei Geräten an, welche ein externes
Netzteil besitzen, die schon certifiziert sind an.
Alleine diese Prüfungen in einer benannten Stelle haben den
Verkaufspreis um ein mehrfaches überschritten.
Klar hätte ich einfach ein CE Zeichen draufkleben können und mir die
erforderlichen Papiere selbst ausstellen können. Aber spätestens wenn
mir jemand ans Bein pinkeln will, hätte die FTZ ( oder war es damals
schon die Regtp?) die Nachweise angefordert, samt Messprotokolle.
Das war mir dann doch zu riskannt.
so ich bin hier aus dem Thread raus.
Ralph B. schrieb:> Alleine diese Prüfungen in einer benannten Stelle haben den> Verkaufspreis um ein mehrfaches überschritten.
So richtig selten sollte dieses Verhältnis eigentlich nicht sein, sofern
es sich um ein elektronisches Gerät oberhalb der Komplexität einer
Taschenlampe handelt.
Verkauf lieber Rasierklingen und schreib vorsichtshalber auf die
Schachtel, dass die sich nicht als Babynahrung eignen.
Oh je, wart ihr wieder fleissig in der Nacht. Sorry, ich schlafe um die
Zeit.
Zur damaligen Schulkantine (nicht Mensa, ich hab nie studiert) kann ich
dem Nichtverzweifelten und auch Percy (immerhin da sind sie sich einig)
nur zustimmen. Es gab zwei beliebte Sätze damals:
- Nach dem Fleischkäse den die anbieten, hat man mehr Hirn im Bauch als
im Kopf
- Die Kantine hat eine höhere Durchfallquote als schlecht vorbereitete
Prüflinge
Leider wahr.
Ach so, was weiter oben stand: Ja, das mag ungerecht erscheinen, dass
ein Master frisch von der Uni mehr verdient, aber ich bin keinem
neidisch.
Mein Gehalt als Meister hat immerhin gereicht, ein Haus zu kaufen und zu
renovieren, ich habe fünf Kinder großgezogen und meine Frau bei ihrer
Weiterbildung unterstützt. Trotz allem blieb noch Geld für Hobby und
Urlaub übrig, wenn auch keine Luxusreisen.
Man muss so sehen. Der Master fängt mit Mitte/Ende 20 zu arbeiten an, da
hatten meine Kollegen und ich schon 10 Jahre Berufserfahrung und
entsprechend auch in die Rentenkasse einbezahlt. Wenn die Studis weniger
verdienen würden, würde das mit der Rente eng.
Btw. meine älteste Tochter ist mittlerweile mit dem Jurastudium fertig,
ich bin stolz, aber wenn ich diese Lerninhalte sehe (ich hab sie damals
abgefragt zur Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen) dann bin ich froh,
dass ich "nur" RFT-Meister bin.
Vorteil ist: Wenn Percy wieder mit Paragraphen um sich wirft, setz ich
einfach meine Tochter vor den PC ;)
Wenn sie denn mal da ist.
Grüße, Serge
Serge W. schrieb:> Mein Gehalt als Meister hat immerhin gereicht, ein Haus zu kaufen und zu> renovieren, ich habe fünf Kinder großgezogen und meine Frau bei ihrer> Weiterbildung unterstützt. Trotz allem blieb noch Geld für Hobby und> Urlaub übrig, wenn auch keine Luxusreisen.
Da kann ich nur neidisch werden.
Ich hatte nie eine Chance ein Meistergehalt zu beziehen. Da war ich mit
40 zu alt, wie ich meinen Meister gemacht habe.
Mit dem Meister war ich als Einzelkämpfer 3 Jahre lang selbstständig,
ehe ich dann an der FH eingestellt wurde.
Der Meister hat mir allerdings geholfen als Geselle die Stelle auf der
Hochschule zu bekommen, wohlgemerkt Gesellengehalt. Als Geselle hätte
ich ab 40 bis jetzt Harz4 bezogen, weil mit 40 findest du keine Stelle
mehr als Geselle. Vielleicht ist das heute anders aber 1994 war das so.
Mein Lohn war zum Schluss knapp 1500 € Netto
Ralph Berres