Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Meisterschule Prüfungen?


von HugoL (Gast)


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Hallo Leute,

ich weiß, dass es den IHK Meister und den Handwerks Meister gibt.

Ist es so, dass man bei beiden für die 4 Prüfungen in den Schulen 
vorbereitet wird?
Dann diese 4 Prüfungen ablegt und Meister wird?
Oder Muss man in den Schulen auch Leistungskontrollen etc ablegen?

von Stefan (Gast)


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... zu meiner Zeit vor 20Jahren, Handwerksmeister, gabs da keine 
Prüfungen in der Handwerkskammer, nur eben die Abschlussprüfungen 
Thoerie  Praktisch  ADA/ BV.

von Industriemeister (Gast)


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Ich hab 'n Industriemeister gemacht und da gab es keine Kontrollen.

Nur die regulären Prüfungen + AdA

Man musste ja auch nicht anwesend sein außer für das Meisterbafög.

von HugoL (Gast)


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Der Industriemeister stimmt das, dass man in 16 Wochen diese 
Vorbereitung über die TA den schaffen kann?

Wie viele Inhalte werden denn da geprüft?

von Detlef W. (detlefr)


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Als ich vor knapp 30 Jahren meinen Meister machte, hätte man den Kurs 
gar nicht machen müssen. Theoretisch. Ein Lehrer sagte uns das Leute, 
die den Kurs nicht gemacht hätten, pauschal durch gefallen wurden :-/

von Ralph B. (rberres)


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1994 hatte ich in Köln auf der Handwerkskammer einen Meisterkurs für 
Fernsehtechniker in Vollzeit belegt.

Das waren 10 Monate lang jeden Montag bis Freitag 8 Stunden Unterricht.
Insgesamt waren es etwa 1600 Stunden.

Es wurden die Fächer Buchhaltung-Wirtschaftskunde, Pädagogik,Rechtskunde 
und Fachkunde-Mathematik belegt. Hinzu kamen praktische Übungen.

Am Ende des Lehrganges gab es Klausuren für die vier einzelnen Fächern, 
die etwa jeweils 4 Stunden gedauert haben. Zusätzlich kam eine 
praktische Prüfung über etwa einen Tag und die Anfertigung eines 
Meisterstückes. Zeitaufwand etwa 2 Tage.

Die ganzen Prüfungen zusammen haben also etwa 5 Tage gedauert.

In Teilzeit zieht sich dieser Kurs über mehrere Jahre als Abend und 
Smastagskurs.

Ralph Berres

: Bearbeitet durch User
von Checkmate (Gast)


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Küchenmeister IHK hört sich hochinteressant an und dieser ist dann sogar 
in Zukunft ein Bachelor Professional. Na, wenn das keine 
Zukunftsperspektive hat, dann weiss ich auch nicht....

von Tim Henssler (Gast)


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Checkmate schrieb:
> Küchenmeister IHK hört sich hochinteressant an

Kann der auch kochen oder nur Tüten aufmachen ?

von Uli S. (uli12us)


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Zumindest beim Industriemeister hatten wir vor 25 Jahren in München 
zuerst mal ne 1 oder gar 2 tägige Prüfung um überhaupt dran teilnehmen 
zu dürfen.
Dann gabs 2 Zwischenprüfungen, wenn man da nicht mindestens auf das 
schulübliche 4,5 kam, wars auch vorbei. So ungefähr 50% Schwund war 
schon da.
Und ja, theoretisch kann man die Prüfung auch ohne Kurs machen.
Ich kann mir bei der Menge an Stoff die vermittelt wurde aber nur schwer 
vorstellen, dass das irgendjemand ohne gezielte Vorbereitung drauf 
schafft.
Einfach weil da ne Menge abgefragt wird, was man zwar mal gehört haben 
sollte, für die normale Arbeit aber keine Rolle spielt.

von Ralph B. (rberres)


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Uli S. schrieb:
> Zumindest beim Industriemeister hatten wir vor 25 Jahren in München
> zuerst mal ne 1 oder gar 2 tägige Prüfung um überhaupt dran teilnehmen
> zu dürfen.

Ich musste mein Gesellenbrief als als Teilnahmevoraussetzung vorlegen, 
und nachweisen, das ich mindestens 3 Jahre in dem Beruf tätig war.

Uli S. schrieb:
> Dann gabs 2 Zwischenprüfungen, wenn man da nicht mindestens auf das
> schulübliche 4,5 kam, wars auch vorbei. So ungefähr 50% Schwund war
> schon da.

bewertete Zwischenprüfungen gab es bei uns keine, aber regelmäßig 
Klausuren, damit die Kursleiter wussten, wo Schwächen lagen, und 
entsprechend gegensteuern konnten. Diese hatten aber keinen Einfluss auf 
die Noten im Zeugnis.

Außerdem gab es jeden Tag Hausaufgaben ( vorwiegend in Mathematik ) 
dessen Ergebnisse am nächsten Tag besprochen wurde und den richtigen 
Lösungsweg aufgezeigt wurde.

Uli S. schrieb:
> Und ja, theoretisch kann man die Prüfung auch ohne Kurs machen.

Ich weis garnicht, ob man dann zu den Prüfungen zugelassn wird. Jedoch 
sind die Chancen die Prüfungen dann zu bestehen praktich gleich Null.

Uli S. schrieb:
> Ich kann mir bei der Menge an Stoff die vermittelt wurde aber nur schwer
> vorstellen, dass das irgendjemand ohne gezielte Vorbereitung drauf
> schafft.
> Einfach weil da ne Menge abgefragt wird, was man zwar mal gehört haben
> sollte, für die normale Arbeit aber keine Rolle spielt.

genau so ist es.

Ich hatte übrigens während der Zeit 7 dicke Aktenordner voll 
Mitschriften in den einzelnen Fächern erstellt.

Ralph Berres

: Bearbeitet durch User
von Serge W. (Gast)


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Ralph B. schrieb:
>> Zumindest beim Industriemeister hatten wir vor 25 Jahren in München
>> zuerst mal ne 1 oder gar 2 tägige Prüfung um überhaupt dran teilnehmen
>> zu dürfen.
>
> Ich musste mein Gesellenbrief als als Teilnahmevoraussetzung vorlegen,
> und nachweisen, das ich mindestens 3 Jahre in dem Beruf tätig war.

Kann ich beides bestätigen, bei mir waren es noch 5 Jahre 
Berufserfahrung und Gesellenbrief als Voraussetzung. Vollzeitschule + 
Hausaufgaben etc... dazu die ganzen Bücher, Lernmaterial von der IHK 
(Skripte) und den Verdienstausfall gerechnet, kostet eine Weiterbildung 
zum Meister schon was.

Wobei, damals war es wesentlich strenger, die hier im Forum oft 
vertretene Meinung, man bekäme den Meister "geschenkt" finde ich daher 
dreist bis frech. Vielleicht ist es heute so, da wurde mal viel 
gelockert, aber das wissen gute Personalchefs ebenso ;)

Grüße, Serge

von Berbog (Gast)


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Wir haben mit 23 Leuten angefangen mit 18 zur Prüfung diese mit 5en im 
ersten Anlauf bestanden. 9 haben dann das Handtuch geschmissen ,der Rest 
die Prüfungen wiederholt. (Abendschule 95-98)

von Schnulli (Gast)


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Ich habe eine idee..


Lass mal bachelor meister techniker master Diskussion starten.

Ich fang an...meister kannste vergessen, alles nichtskönner. Bekommste 
doch alles geschenkt.

Beitrag #6746714 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Techniker (Gast)


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Also den Meister bekommt man nicht geschenkt, man muss sich schon 
intensiv auf die verschiedenen Prfüungen vorbereiten.

Aber der Techniker hat über die 4 Semester mehr als 40 Prüfungen an 
einer staatlichen Schule.
Nicht nur die Abschlussprüfungen.
Somit ist da deutlich mehr Aufwand.

Und beim Ingenieur ist das so, dass ihr jedes Semester etwa den Umfang 
vom Aufwand habe wie beim Meister, wo bei es immer mehr in das 
wissenschaftlichere geht, also teifgründigeres Wissen, was immer mehr 
und mehr auf einander aufbaut.

Damit will ich keines Weg irgendetwas schlecht reden, aber der jeweilige 
Bildungsweg hat ganz andere Zielsetzungen.
Der Meister kann sogar sich an einer Universität einschreiben, damit 
wird aber erwartet, dass er das Lernen noch weiter und tiefgründiger 
ausbaut.

Stellen, die alle drei Bildungswege als Zuggang nennen, sind dann doch 
irgendwie so, wie Ausbildung setzt Voraus Realschule, wir nehmen aber 
auch gerne Hauptschüler. Und Die Leute mit Abitur sind auch willkommen.

Das Bild hat sich heute abgezeichnet, dass man Lieber die Leute mit 
Abitur und Hochschulabschluss bevorzugt.
Ausnahmen gibt es immer.

Meister und Techniker hatten schon immer ihre "Niesche" und wenn man mal 
im öffentlichen Dienst schaut, dann ist der AL2 so etwas wie der 
Meister. Aber Techniker und Meister sind im öD radikal unter bewertet, 
die Stellen sind eher etwas für erfahrene Gesellen.

Und bevor hier wieder die Sprücheklopfer kommen, dann möchte ich mal 
euer Hochschulwissen löschen und ihr legt die Meisterprüfung ab oder die 
ganzen Technikerprüfungen.
Das Wissen wird im normalen Abitur überhaupt nicht gelehrt.

von Günther H. (Gast)


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Techniker schrieb:
> Das Wissen wird im normalen Abitur überhaupt nicht gelehrt.

Das hängt immer von den Lehrern ab. Das bisschen Finanzmathematik macht 
man im Abitur in einer Woche, was man für die Meisterprüfung braucht. 
Und das wenige Berechnen von Leistung, Strom, Widerstand und Spannung 
lernt man bereits in den Klassen 7-10.

Was muss ein Elektromeister noch können? Ein paar Kabelquerschnitte 
berechnen (aber selbst dafür gibt es Tabellen zur Strombelastbarkeit) 
und ein paar Schulungen in den VDE-Normen, was man auch, wenn man 
fleissig ist, an 2-3 Wochenenden intus hat, wenn man nicht ganz dumm 
ist. Vieles davon hat man ja schon bei der Gesellenprüfung gelernt. Und 
einen ADA-Schein kann man auch in 2-3 Tagen machen.

von Berbag (Gast)


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Günther H. schrieb:
> Und
> einen ADA-Schein kann man auch in 2-3 Tagen machen.

Dem kann ich mich nur anschließen. Der ADA-Schein ist schnell gemacht. 
Der Rest dauert schon wesentlich länger. In 2-3 Wochenenden kennste 
vielleicht die Übersicht über die VDE-Normen, aber nicht deren Inhalt.

von Günther H. (Gast)


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Berbag schrieb:
> , aber nicht deren Inhalt.

Den Inhalt brauche ich garnicht. Wenn ich den ADA-Schein habe, dann nehm 
ich mir Azubis, die das dann recherchieren sollen, was wir gerade 
brauchen.

von Ralph B. (rberres)


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Günther H. schrieb:
> Das bisschen Finanzmathematik macht
> man im Abitur in einer Woche, was man für die Meisterprüfung braucht.
> Und das wenige Berechnen von Leistung, Strom, Widerstand und Spannung
> lernt man bereits in den Klassen 7-10.

Und den Gesellenabschluss erwirbst du in einen Abendkurs in zwei 
Wochenenden?

Ich habe selten so ein dummes Geschwätz gelesen.

Melde dich doch einfach mal als Abiturient bei einer Meisterprüfung an 
und bestehe sie, ehe du hier so große Töne spuckst.

Ralph Berres

: Bearbeitet durch User
von Günther H. (Gast)


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Ralph B. schrieb:
> Ich habe selten so ein dummes Geschwätz gelesen.

Ich finde es unpassend, an dieser Stelle so zu reden.

Ralph B. schrieb:
> Melde dich doch einfach mal als Abiturient bei einer Meisterprüfung an
> und bestehe sie, ehe du hier so große Töne spuckst.

Ich habe Fachabitur Elektrotechnik gemacht und meinen Master in 
Elektrotechnik absolviert. Au0erdem habe ich lange im Schaltschrankbau 
gearbeitet. Und wenn ich da gesehen habe, was für Pfeifen teilweise da 
rumlaufen, dann kann ich nur sagen, dass der Meister heute nicht mehr 
das ist, was er vielleicht früher mal war.

von Ralph B. (rberres)


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Günther H. schrieb:
> Und wenn ich da gesehen habe, was für Pfeifen teilweise da
> rumlaufen, dann kann ich nur sagen, dass der Meister heute nicht mehr
> das ist, was er vielleicht früher mal war.

und wenn ich mir betrachte welche Pfeifen an der Hochschule studiert 
haben und ihren Abschluss irgendwie erreicht haben, aber hinterher 
grundlegende Dinge nicht gebacken bekommen, dann wird es mir mitunter 
auch schlecht.

Pfeifen gibt es überall.

Ich weis ja nicht wie es heute ist. Ich habe 1600 Stunden Untericht 
bekommen, da sind die Praktikas und Hausaufgaben noch garnicht mit 
eingerechnet. Die Prüfungen haben alleine 5 Tage in Anspruch genommen.

Da dann schreiben, das man die Kenntnisse im Gymnasium erwirbt ist schon 
ein bischen schräg.

Im übrigen Buchaltung lernst du auch nicht an einen Wochenende, da 
bedarf es viel Übung um die Buchungsvorgänge in der Prüfung fehlerfrei 
zu absolvieren.

das Wissen in dem Fach Elektrotechnik kannst du mit dem was man als 
Geselle erwirbt nicht vergleichen.

Ralph Berres

von Günther H. (Gast)


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Ralph B. schrieb:
> Ich habe 1600 Stunden Untericht
> bekommen, da sind die Praktikas und Hausaufgaben noch garnicht mit
> eingerechnet.

Jammer Jammer Jammer

Ralph B. schrieb:
> Im übrigen Buchaltung lernst du auch nicht an einen Wochenende, da
> bedarf es viel Übung um die Buchungsvorgänge in der Prüfung fehlerfrei
> zu absolvieren.

Dazu haben wir SAP im Konzern und eine Buchhaltung, was soll ich mich 
mit diesem Mist herumplagen.

Ralph B. schrieb:
> das Wissen in dem Fach Elektrotechnik kannst du mit dem was man als
> Geselle erwirbt nicht vergleichen.

doch, das kann ich.

Beitrag #6747819 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Jens (Gast)


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Günther H. schrieb:
> Und wenn ich da gesehen habe, was für Pfeifen teilweise da
> rumlaufen, dann kann ich nur sagen, dass der Meister heute nicht mehr
> das ist, was er vielleicht früher mal war.

Kann ich bestätigen. Das waren bei mir auch viele "Einzelfälle". Aber 
auch Meister, die 50 Jahre alt waren. Ob es also früher mit den 
Anforderungen besser war, wage ich zu bezweifeln.

von Chris K. (kathe)


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Hab zwar auch nur den Techniker aber am Schluss kommt es in den Firmen 
nur auf den "Titel" an.
Zum Vergleich mal folgendes aufrufen und mal mit den paramaetern Spielen
https://www.dqr.de/content/2316.php

Auch wenn der Techniker ... fast dem Bachelor gleichgestellt ist und mit 
Berufserfahrung vielleicht besser gestellt sein sollte zählt das in 
Unternehmen fast nichts. HR sei dank....

Jeder neu dahergelaufene Bachelor wird leider in den Firmen als 
Neueinsteiger meistens besser bezahlt als der langjährige Techniker mir 
Erfahrung ...

Merkste was, das was du dir an Erfahrung angeeignet hast .... 
interessiert keinen A..... und du bist aufgrund deines "niederen" Titels 
benachteiligt.

PS Anforerungen in den Stellenausschreibungen für die gleiche Arbeit die 
ich mache waren schon "Dipl. Ing" ....
Aber seit dem hab ich das nie wieder gesehen, dank dem "Sparwahn" ([HR 
versucht immer einen Deppen zu finden der die Arbeit für weniger Geld 
macht])

: Bearbeitet durch User
von Skull (Gast)


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Ing. Sind heute auch nicht mehr das was sie mal waren.

Egal, dumm sind offensichtlich alle geworden.
Vor paar tagen erst so ein bild bei WhatsApp gesehen. War in etwa so 
"vor 50 jahren stand in der atobild wie man einen vergaser einstellt, 
heute steht in der autobild dass man die flüssigkeit der batterie nicht 
trinken soll"

von Ralph B. (rberres)


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Günther H. schrieb:
> Dazu haben wir SAP im Konzern und eine Buchhaltung, was soll ich mich
> mit diesem Mist herumplagen.

so einen Müll höre ich immer wieder.
1. ist das sichere beherrchen des Stoffes in der Buchhaltung ein 
Prüfungsfach
2. nicht jeder kleine Meisterbetrieb kann sich das Softwarepaket von SAP 
leisten.

Du magst auf deinen hohen Ross ja in einen Betrieb arbeiten wo dein 
Tätigkeitsgebiet scharf abgegrenzt ist, aber bei der Mehrzahl der 
Meisterbetriebe ist es eben nicht so.

Mag sein das du ein Überflieger bist der nach einen Etechnikstudium ohne 
Vorbereitung erfolgreich die Meisterprüfung ablegt. Dann gratuliere ich 
dir dafür.

Aber deswegen alle anderen als Nichtskönnner und Pfeifen abzutun, ist 
schon sehr schräg.

Vielleicht solltest du mal darüber nachdenken, wie der normale Berufsweg 
eines Meisters ist, der keine akademischen Weihen genossen hat, aus 
welchen Gründen auch immer. ( Es sind nicht alle von Beruf Sohn oder 
haben Eltern mit akademischen Hintergrund ).

Ralph Berres

von Günther H. (Gast)


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Ralph B. schrieb:
> 2. nicht jeder kleine Meisterbetrieb kann sich das Softwarepaket von SAP
> leisten.

Dann nimm OpenOffice Calc, was nichts kostet. SAP ist auch nicht das 
gelbe vom Ei. Vieles dauert sehr lange, bis es funktioniert und man muss 
zusätzlich Geld für viele unternehmensinterne Anpassungen bezahlen. 
Glaub also mal nur nicht, dass mit SAP alles reibungslos laufen würde.

Ralph B. schrieb:
> 1. ist das sichere beherrchen des Stoffes in der Buchhaltung ein
> Prüfungsfach
Was musst du dann wissen - mal sollte Aktiva und Passiva unterscheiden 
können, wissen, dass die Kameralistik inzwischen durch die doppelte 
Buchführung abgelöst wurde. Wenn man sich ein Journal kauft und damit 
1-2 Tage übt, dann hat man das mit der Buchhaltung intus. Ich verstehe 
nicht, wieso du so ein Gerede darüber machst, was total unnötig ist.

Kompliziert wird es eher, wenn man die Abgaben für Angestellte abführen 
muss. Da kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater zu haben.

Ralph B. schrieb:
> aber bei der Mehrzahl der Meisterbetriebe ist es eben nicht so

Ok, was bitte ist dann ein breites Spektrum? Man verlegt Kabel, klemmt 
Steckdosen an, setzt ein paar Sicherungen und macht ein 
Abnahmeprotokoll. Dieses Prozedere macht man in Parkhäusern, 
Hochhäusern, Einfamilienhäusern, Banken, Arztpraxen ... Es mag sein, 
dass die Elektriker ein weites Feld an unterschiedlichen Einsatzorten 
haben.

von Günther H. (Gast)


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Übrigens kennt man in anderen Ländern garnicht dieses komplizierte 
Meisterwesen wie in Deutschland. Und die Leute leben in Schweden, 
Finnland, Russland, USA, Indien, Moskau, Norwegen etc. auch alle mit 
Strom genauso wie wir, ohne dass es einen Meisterzwang gibt wie bei uns.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Die Fragen des TO bezogen sich aber auf (laufende, öftere) Prüfungen und 
den dazugehörigen Lehrstoff WÄHREND der Fortbildung (zum Meister, etc.) 
und nicht auf betriebliche Notwendigkeiten, schon gar nicht, ob Dich 
"das bisschen Buchhaltung interessiert".

Dich (Günter h) interessiert ja (lauthals mitgeteilt!) so einiges nicht, 
was aber WÄHREND der Meisterschule Unterrichtsstoff und tatsächlich dann 
auch Prüfungsthemen sind. Eben das vermeintlich "fachfremde":

Steuerrecht, Buchungssätze, Einheitskontenrahmen, Arbeitsrecht, 
Ausbilderpflichten und -rechte, "Hobbypsychologie"(Originaltitel: 
Pubertät, Adoleszenz, Berücksichtigigung der psychischen Entwicklung des 
Heranwachsenden in der Lehrzeit).

Freilich übergibt man das alles SPÄTER  dem Steuerberater, dem 
Rechtsanwalt, der Buchhalterin, aber eben erst nach der Meisterprüfung 
und dann auch erst bei eigenem Betrieb. Prüfungsstoff isses VORHER 
trotzdem, und ja, auch Ballast.

Im Handwerk besteht die "Meisterprüfung" aus 4 Teilen, römisch 1 und 2 
sind die - je nach Beruf  - zu beherrschende Fachtheorie und Fachpraxis, 
Teil 3 und 4 ist das eben erwähnte und noch weitere Gedöns, 
berufeneutral für Alle. Bestanden werden müssen alle 4 Teile, die 
übrigens alle einzeln und in beliebiger Reihenfolge und ohne zeitlichen 
Zusammenhang abgelegt werden können (in gewissen Grenzen), auch an 
unterschiedlichen Orten.

Für den TO: Da Teilnehmer während der Fortbildung gerne vom Arbeitsamt 
finanziell unterstützt werden, besteht jenes auf regelmässigen 
Leistungskontrollen, vor allem in den ersten 6 Wochen.( in der Zeit darf 
dann das AA sagen, nö, Du bist zu schlecht, auch die Anwesenheit wurde 
täglich protokolliert, es ging morgens einfach die Anwesenheitsliste 
herum, auf der man zu unterschreiben hat).

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Zur Abrundung gehört auch: Finanzielle Träger waren auch die Bundeswehr, 
in unserem damaligen Kurs ein Zeitsoldat, der nach 12 Jahren nicht auf 
Lebenszeit übernommen wurde, aber dafür die Umschulung in einen zivilen 
Beruf bezahlt bekam, zu hundert Prozent. Der hatte daher 
Anwesenheitspflicht.

von Ralph B. (rberres)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> Für den TO: Da Teilnehmer während der Fortbildung gerne vom Arbeitsamt
> finanziell unterstützt werden, besteht jenes auf regelmässigen
> Leistungskontrollen, vor allem in den ersten 6 Wochen.( in der Zeit darf
> dann das AA sagen, nö, Du bist zu schlecht, auch die Anwesenheit wurde
> täglich protokolliert, es ging morgens einfach die Anwesenheitsliste
> herum, auf der man zu unterschreiben hat).

war bei mir etwas anders. Das Arbeitsamt hat es nicht mehr unterstützt. 
Im Gegenteil es wurde mir sogar das Arbeitslosengeld gestrichen, weil 
ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zu Verfügung stand.
Meisterbafög gab es noch nicht. Es gab keinerlei Hilfen von staatlicher 
Seite.

Ich musste sowohl den Meisterkurs als auch den Verdienstausfall von 10 
Monaten , als auch die Miete in einer fremden Stadt ( damals Köln ) 
komplett selbst aus angesparte Rücklagen finanzieren.
Diese Aktion hatte mich 1994 fast 40000DM gekostet.

Heute gibt es Meisterbafög und andere Beihilfen.

Meine Chancen eine Stelle zu finden hat es nicht erhöht.

Vor dem Meisterkurs war ich unterqualifiziert, nach dem Meisterkurs 
überqualifiziert. In Wahrheit war ich mit 40 zu alt, wollte aber kein 
Arbeitgeber so sagen.

Immerhin konnte ich mich mit dem Abschluss selbstständig machen.

Bis ich dann 3 Jahre später einen Job an der Hochschule bekommen habe 
(ich wurde als Geselle eingestellt, musste aber den Meisterabschluss 
nachweisen, sonst hätte ich den Job nicht bekommen).

Ralph Berres

: Bearbeitet durch User
von Nichtverzweifelter (Gast)


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Ich war auch "Selbstzahler" weswegen ich die morgendliche 
Anwesenheitsliste affig fand. Welchem "Träger" war ich den Rechenschaft 
schuldig? Mir? Habs aber brav unterschrieben und weitergereicht, denn 
die Lehrkraft kann auch nichts dafür...

von M. K. (schuk0)


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Um mal wieder die Frage zu beantworten...

Bei mir war es so:

HWK, Teilzeit (Berufsbegleitend)

Teil 1 und 2 wurden am Ende auf einmal geprüft.
Insgesamt etwa 2 Wochen hintereinander weg inkl. "Meisterstück"
Also waren die ersten Prüfungen nach ca. 2 Jahren.
Das ist sportlich, wie ich finde.

Dann waren erstmal zwei oder drei Monate Pause.

Teil 3 und 4 begannen mit Teil 4 (AdA).
Die Prüfung gabs nach etwa 4 Monaten mit Jahreswechsel dazwischen.
Hier war es ein Tag schriftlich ( 3h?!)
Und ein Tag Arbeitsunterweisung.

Dann nochmal etwa 9 Monate (bei uns waren es 12 wegen 3 Monaten 
Corona-Pause und erneutem Jahreswechsel) Teil 3 bis zur rein 
schriftlichen Prüfung, welche sich dann über 2 Tage zog.
Also pro Tag 2 Themenkomplexe zu je 1,5h.

Das Wissen, das einem vermittelt wird ist keine Raketenwissenschaft, 
aber trotzdem nochmal was Anderes wie eine Gesellenausbildung.

Und die, die hier das Maul aufreißen, würden es zu 95 % versemmeln.
Man lernt nämlich die meiste Zeit eher wie man die Prüfung besteht, als 
tatsächlich Meister zu sein.
Dazu gehört auch, dass man mit der Software, die in der Prüfung benutzt 
wird umgehen können muss und diese auch auf seinem eigenen Laptop 
installiert und aktiviert hat.

Wir hatten einen ganz pfiffigen, der nur als Name existiert hat und bei 
der Anwesenheitskontrolle regelmäßig für Verwunderung sorgte.
Der kam dann ohne Prüfungsprojektvorschlag und eigener Hardware zur 
Prüfung.

Man war zwar gewillt ihm zu helfen, aber komplett ohne Vorbereitung ging 
natürlich nichts.
Stromlaufpläne hat er dann versucht in Paint zu zeichnen, sah auch dafür 
gar nicht so schlecht aus.


Und Leute, die denken, dass das bisschen Elektrik ja nicht so wild sein 
kann, lerne ich auch regelmäßig kennen.
Meistens, weil es dann irgendwie doch nicht so einfach war wie sie 
dachten.
Eigentlich immer.

von Uli S. (uli12us)


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Ralph B. 11.32 So ähnlich kenn ichs auch, ich war zwar nur Teilzeit und 
in nem Job. Billig war das ganze trotzdem nicht. 2 Jahre jeden Samstag 
und 2 mal 2 Wochen Vollzeitblock. Das war IHK, dann noch  2 oder 3 
Wochen praktische Prüfung und den kaufmännischen Kram der auch nochmal 
einige Monate TeilZeit brauchte.

Wobei ich finde, dass diese doppelte Buchführung aufm Blatt schon vor 20 
Jahren, noch vielmehr heute, kompletter Schwachsinn war. Selbst wenn 
tatsächlich irgendein Einzelkämpfer das selber macht, wird er das ganz 
sicher nicht mehr auf nem Blatt Papier machen, sondern mit nem Programm 
aufm Computer.
 Trotzdem ists natürlich nötig, dass man weiss,  wie das ganze 
funktioniert.

Aber den ganzen rechtlichen Kram muss man ganz einfach wissen, besonders 
auch dann, wenn man jemand einstellt.

Da so eine Meisterprüfung natürlich keine Rücksicht drauf nehmen  kann, 
was der einzelne später mal  macht, die wenigsten werden das zum 
Zeitpunkt der Prüfung schon wissen, muss natürlich all das dort 
durchgearbeitet werden, was tätigkeitsrelevant sein könnte.

Und auch wenn die theoretische Möglichkeit besteht, die Prüfung ohne 
vorhergehenden Kurs zu bestehen, ich glaube nicht, dass es auch nur eine 
Handvoll Leute gibt, die das tatsächlich schaffen. Dafür ist das 
verlangte Wissen viel zu umfangreich. Bildung ist ja Ländersache, 
deshalb weiss ich leider nicht, wie die Kammern das handhaben, ob also 
die Prüfungen in beispielsweise München und Hannover dieselben sind.

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Uli S. schrieb:
> Wobei ich finde, dass diese doppelte Buchführung aufm Blatt schon vor 20
> Jahren, noch vielmehr heute, kompletter Schwachsinn war. Selbst wenn
> tatsächlich irgendein Einzelkämpfer das selber macht, wird er das ganz
> sicher nicht mehr auf nem Blatt Papier machen, sondern mit nem Programm
> aufm Computer.

Ich kenne witzigerweise mehrere Meister (Elektro, Sanitär, Tischer, 
Dachdecker), bei denen macht die Ehefrau die Buchhaltung. :)) Jaja... 
Und ein Mailprogramm bedienen kann keiner.

> Trotzdem ists natürlich nötig, dass man weiss, wie das ganze
> funktioniert.

Das ist richtig und auch wichtig. Nur so erkennst Du früh, ob sich 
finanziell alles in die richtige Richtung bewegt.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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bezüglich zu verwendender Software: stimmt, man musste deren Programme 
benutzen und auch deren Einplatinenrechner in Assembler programmieren.

Auch erwähnenswert: Der Umfang des Meisterkurses richtet sich nach dem 
Beruf. Fotografen (damals noch Meisterpflicht) 3 Monate, Friseure noch 
kürzer. Elektroberufe länger ein Jahr.

von Ralph B. (rberres)


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M. K. schrieb:
> Dazu gehört auch, dass man mit der Software, die in der Prüfung benutzt
> wird umgehen können muss und diese auch auf seinem eigenen Laptop
> installiert und aktiviert hat.

war bei uns noch kein Thema
1994 fing das mit Buchhaltungssoftware und andere Software gerade erst 
an und war fast unbezahlbar.


Wir hatten für den 8085 zu programmieren eine Entwicklungsumgebung, 
welche auch sehr hilfreich war. Doch diese lief nicht auf einen PC 
sondern war ein eigenständiges Gerät. Zumindest in den Wochen 3-6 wude 
mit Mnemoniccode programmiert. Davor war es reine Maschinensprache.


Nichtverzweifelter schrieb:
> Der Umfang des Meisterkurses richtet sich nach dem
> Beruf. Fotografen (damals noch Meisterpflicht) 3 Monate, Friseure noch
> kürzer. Elektroberufe länger ein Jahr.

als Vollzeit? und pro Fach?

Unterschiedlich waren doch nur die fachspezifischen Fächer

Buchhaltung Pädagogik Rechtskunde usw waren doch bei allen Berufen 
gleich, und haben zusammen etwa die Hälfte des Gesamtlernaufwandes 
ausgemacht.

Ralph Berres

: Bearbeitet durch User
von Hogatha (Gast)


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ich habe mir eine Liste angeschaut, welche Berufe ab 2020 einen 
Wiedermeisterzwang haben:

https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/wiedereinfuehrung-meisterpflicht/

Da steht, dass ein Böttcher auch Meisterzwang hat. Was ist ein Böttcher?

von Günther H. (Gast)


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Ralph B. schrieb:
> Buchhaltung Pädagogik Rechtskunde usw waren doch bei allen Berufen
> gleich

Buchhaltung und Rechtskunde lernt auch ein Abiturient mit dem Erwerb der 
Matura.

Ralph B. schrieb:
> Wir hatten für den 8085 zu programmieren

Das System war ja wohl schon 1994 total veraltet. Das ist typisch 
Deutschland. Wahrscheinlich lernt ihr in euren Buchhaltungskursen auch 
noch langwierig, was Wechsel sind. Und verwendet ihr auch noch 
Lochkartenstanzmaschinen? Wundern würde es mich nicht.

von Funkenschlosser K. (goalgetter)


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Hogatha schrieb:
> Da steht, dass ein Böttcher auch Meisterzwang hat. Was ist ein Böttcher?

Auch genannt Küfer. Der macht Fässer etc. Aus Holz.

Und die Meisterschule im Elektrohandwerk war nicht einfach.
Lag nicht zwingend am Stoff….

von Günther H. (Gast)


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M. K. schrieb:
> Und die, die hier das Maul aufreißen, würden es zu 95 % versemmeln.
> Man lernt nämlich die meiste Zeit eher wie man die Prüfung besteht, als
> tatsächlich Meister zu sein.

Und hier haben wir es ja nochmal von einem Meister schwarz auf weis - 
dass 95 Prozent des Meisterkurses nur dazu verwendet werden, die Prüfung 
zu bestehen als tatsächlich Meister zu sein.

Ein Jahr hat ca. 250 Arbeitstage, mal 3 = 750 Arbeitstage, davon 5 
Prozent sind 38 Tage Realzeit für die Meisterausbildung. Das sind etwas 
mehr als 5 Wochen, also innerhalb der 6 Wochen Sommerferien machbar.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Ralph B. schrieb:
> Unterschiedlich waren doch nur die fachspezifischen Fächer

Natürlich, die aber extrem.

Teil 3 und 4 waren ein 6-wöchiger Crashkurs, jeden Tag Volldampf, mit 
sofortigen anschliessenden Prüfungen. Den konnte man "auf eigenes 
Risiko" buchen. Deren Kursleiter sagten selbst:"Sie werden ein paar Tage 
nach den bestandenen Prüfungen nichts mehr davon wissen". Das war dann 
auch so. Ich hatte ein festes Ziel, aber nur die Hälfte der Kohle 
angespart/zur Verfügung, die Du weiter oben genannt hattest, Ralph.
Gab auch nur per Selbstversorgung im angemieteten Zimmer Ravioli, 
Spaghettii, Toastbrot, Packlwurst und -käse, Ausnahme:Kaffee, Rest 
billigst.🤣 Die Kantine in der Meisterschule war unterirdisch, aber 
günstig. Der Hunger treibt's nei... (aus heutiger Sicht, wäääh!)

von Ralph B. (rberres)


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Hogatha schrieb:
> Da steht, dass ein Böttcher auch Meisterzwang hat. Was ist ein Böttcher?

siehe https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCfer

Böttcher ist ein anderer Begriff für Küfer oder Fasshersteller.

Günther H. schrieb:
> Buchhaltung und Rechtskunde lernt auch ein Abiturient mit dem Erwerb der
> Matura.

ja klar doch, und melden sich gleich zur Prüfung zum 
Einzelhandelskaufmann an. man lernt den Stoff als Abiturient so ganz 
nebenbei.

Günther H. schrieb:
> Das System war ja wohl schon 1994 total veraltet. Das ist typisch
> Deutschland. Wahrscheinlich lernt ihr in euren Buchhaltungskursen auch
> noch langwierig, was Wechsel sind.

Ein Jahr nach meiner Prüfung wurde auf 8051 umgestellt( welches übrigens 
auch in so manchen Haushaltsgeräten heute noch eingesetzt wird ).

und Ja richtig Wechsel wurden auch behandelt.

Ralph Berres

Beitrag #6748363 wurde vom Autor gelöscht.
von Günther H. (Gast)


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Ralph B. schrieb:
> ja klar doch, und melden sich gleich zur Prüfung zum
> Einzelhandelskaufmann an.

Ein Elektromeister ist kein Einzelhandelskaufmann. Das sind zwei völlig 
andere Berufe, um das hier mal grundsätzlich klarzustellen.

von Matthias S. (mat-sche)


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Hi,

um die 2000der hatte ich meinen E-Techniker 2 Jahre in Vollzeit gemacht 
und die Anforderungen sind auch von Schule zu Schule unterschiedlich, 
soooviel zu dem!

Das esrte Jahr war bei mir Hauptsächlich Schulwissen von Klasse 10-13 
mit einigen Test's während dessen (5 Tage mit durchschnittlich 7 
Stunden). Hat man die nach dem Jahr nicht bestanden, war es aus mit dem 
Traum.
Wollte man oder Frau dann noch im Anschluss ne Fachuni besuchen, konnte 
nebenher auch noch die Abiturprüfung machen und ja, früher musste das 
noch sein, um als Techniker den schnöden Bachelor an einer FH machen zu 
dürfen.

Nach dem Jahr kam dann der Fachteil: Elektrotechnik & Elektronik, 
Steuerungs- und Regelungstechnik und nen bissle Informatik.

Dann eine Woche Prüfung schriftlich und dann noch 2 Fächer mündlich. 
Meine Facharbeit ging über 50 Seiten zum Thema: Programmierung eines 
Mikrocontrollersystem für eine Pumpensteuerung.

Soviel zu mir.

MAT

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Günther H. schrieb:
> Buchhaltung und Rechtskunde lernt auch ein Abiturient mit dem Erwerb der
> Matura.

Würde nicht schaden, ist vielleicht in Österreich so, in Deutschland 
jedenfalls nicht. Was ich bedaure. In Deutschland werden nur 
lebensfremde Sachen gelehrt. Hier können Abiturienten nicht einmal erste 
Hilfe leisten. Kein Schulstoff.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Günther H. schrieb:
> Das System war ja wohl schon 1994 total veraltet. Das ist typisch
> Deutschland

Ja, das stimmte damals schon exakt so.
Ich musste das auch per Hextastatur programmieren, der Hintergrund war 
einfach der, dass die Prüfer nichts neues lernen müssen wollten. Gaben 
die auch unumwunden zu. Übrigens Dipl.-Ingenieure (FH).

Günther H. schrieb:
> Buchhaltung und Rechtskunde lernt auch ein Abiturient mit dem Erwerb der
> Matura.

Nein, das ist in Deutschland nicht so. Da heissts Abitur, nicht wie bei 
Dir Matura (Österreich), ich war selbst Abiturient an einem 
"mathematisch-naturwissenschaftlich, neusprachlichem" Gymnasium. Es gab 
nie "Buchhaltung", das machten Realschüler. Das andere Fach hiess 
Wirtschafts- und Rechtslehre, aber nie Paragraphen, sondern viel mehr 
Politik. Deutschland war ja noch geteilt... führt zu weit O.T.

Lass einfach Deine blöden Anwürfe gegen Deutschland, Günther H. Kauf Dir 
keinen Audi, BMW, Mercedes, Porsche oder VW, weil rückständig und 
deutsch, kauf Dir einfach ein österreichisches Markenauto, gibt ja so 
viele verschiedene. Na häärst, on Steyr hoid...vu vorm Kräich.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Günther H. schrieb:
> Ein Elektromeister ist kein Einzelhandelskaufmann

Doch! Wurde uns sogar damals ausdrücklich auf der Meisterschule 
beigebracht.

Ich darf, als Radio- und Fernsehtechnikermeister, der ich nun mal bin, 
Einzelhandelskaufleute ausbilden.

Die österreichischen Verhältnisse kenne ich nicht, aber die deutschen. 
Hör endlich auf, aus Lsterreich heraus Unsinn über Deutschland zu 
verbreiten, Günther h.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Boah, Geheimwissen, ich lese gerade, Ralph und ich könnten noch, gelernt 
ist gelernt, "Wechsel ziehen". Wurde damals schon mit Humor behandelt...

von Günther H. (Gast)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> Lass einfach Deine blöden Anwürfe gegen Deutschland,

Ich möchte einmal noch darauf hinweisen, dass wir in einem freien Europa 
leben und die freie Meinungsäußerung ein hohes Gut ist (natürlich darf 
niemand persönlich diffamiert werden, was ich auch nicht getan habe). 
Deshalb ist es mein gutes Recht, meine Meinung frei kund zu tun.

Ich bin der Meinung, dass das Meistersystem mit den Gildenzwang von 
Industrie- und Handelskammern ein Relikt aus dem Mittelalter ist und mit 
dazu beiträgt, dass in Deutschland vieles nicht so läuft, wie es laufen 
könnte. Innovationen gehen oft unter, weil jemand nicht einfach eine 
kleine Firma aufmachen kann, denn er muss erst einen Meister 
beschäftigen, der den Betrieb führt und der muss auch erstmal bezahlt 
werden. 13 Bundesländer kochen ihre eigene Suppe, 3 Stadtstaaten gibt es 
auch noch. Ein Abitur in Niedersachsen mit 1,0 wird in Bayern mit 1,7 
gerechnet (besonders bei N.C.-Fächern an den Hochschulen).

Und was ist letztlich mit der Qualität geworden in den letzten 20 Jahren 
seit der Meisterzwang weggefallen ist? Am Bau immer mehr Pfusch, 
Fliesen, die nur mäßig gut verlegt werden ... Früher gab es wenigstens 
noch Qualität, von der man heute vielerorts nur noch träumen kann. Aber 
das hat man nun davon.

von Ralph B. (rberres)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> Ralph.
> Gab auch nur per Selbstversorgung im angemieteten Zimmer Ravioli,
> Spaghettii, Toastbrot, Packlwurst und -käse, Ausnahme:Kaffee, Rest
> billigst.🤣 Die Kantine in der Meisterschule war unterirdisch, aber
> günstig. Der Hunger treibt's nei... (aus heutiger Sicht, wäääh!)

Es gab eine Kantine wo sich alle 14 Tage das Angebot wiederholte,

Das Essen war sehr versalzen, vermutlich um den Getränkeumsatz 
anzukurbeln.

Ich hatte in Köln ein Möbliertes Zimmer, in dem die alten ausgesonderten 
Möbeln der Urgroßmutter standen. Bett ein kleiner Tisch ein Stuhl und 
ein Kleiderschrank sonst nichts, für damals 250DM/Monat Miete. Küche gab 
es keine.
Also habe ich mich Abends von Frittenbuden etc ernährt.

Frühstück und Kaffee gab es auch keines. Hausaufgaben habe ich auf 
meinen Bett gemacht, weil der Tisch ungeeignet war.

Bessere Zimmer waren nicht zu bekommen.

Die ersten zwei Tage habe ich unter der Zoobrücke erster Pfeiler links 
geschlafen.

so war das halt 1994 in Köln. Damals war in Köln die einzige HWK in 
welche man den Kurs in Vollzeit absolviern konnte. Heute bietet die HWK 
in Köln nur noch Abendkurse an.

Ob heute der Stundenumfang komprimiert ist weis ich nicht. Bei mir waren 
es damals insgesamt 1600 Stunden Untericht verteilt auf 10 Monaten. 
Hinzu kam noch die praktischen Übungen und die Prüfungen. Untericht war 
damals Morgends 8Uhr bis Abends 18:00 Montags bis Freitags Praktikas 
wuden Samstags abgehalten. Abends war ich noch 2-3 Stunden mit 
Hausaufgaben und Übungen beschäftigt.

Vielleicht ist der Aufwand ja in Östereich geringer.

Ralph Berres

von Ralph B. (rberres)


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Günther H. schrieb:
> Ich bin der Meinung, dass das Meistersystem mit den Gildenzwang von
> Industrie- und Handelskammern ein Relikt aus dem Mittelalter ist und mit
> dazu beiträgt, dass in Deutschland vieles nicht so läuft, wie es laufen
> könnte.

Günther ich bin da teilweise auch deiner Meinung. Jedoch gibt es 
sicherheitsrelevante Berufe, z.B. KFZ Mechaniker Gas Installateure 
Elektriker um nur so einge zu nennen, da bin ich eigentlich froh das 
nicht jeder Hinz und Kunz diesen Beruf ausüben kann, weil er nachweisen 
muss, das er den Beruf auch beherrscht.

Günther H. schrieb:
> Innovationen gehen oft unter, weil jemand nicht einfach eine
> kleine Firma aufmachen kann, denn er muss erst einen Meister
> beschäftigen, der den Betrieb führt und der muss auch erstmal bezahlt
> werden.

Da gibt es ganz andere Hürden. Ich denke nur mal an die ganze CE 
Kennzeichnungsgeschichten, bei welche man im zweifelsfalle nachweisen 
muss, das man die EMV Messungen in einer benannten Stelle auch 
durchgeführt und bestanden hat, Und bei medizinische Geräte der Zwang 
zur ISO9000 Zertifizierung.

Mir hat es die Geschäftsgrundlage entzogen, weil ich eben nicht mehr 
preisgünstig kundenspezifische Einzelanfertigungen für ortsansässige 
Musiker anfertigen konnte.

Günther H. schrieb:
> Und was ist letztlich mit der Qualität geworden in den letzten 20 Jahren
> seit der Meisterzwang weggefallen ist? Am Bau immer mehr Pfusch,
> Fliesen, die nur mäßig gut verlegt werden ... Früher gab es wenigstens
> noch Qualität, von der man heute vielerorts nur noch träumen kann. Aber
> das hat man nun davon.

Vielleicht hat ein Meisterbetrieb doch noch Vorteile.

Ralph Berres

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Meinungsfreiheit heisst aber nicht Falschbehauptungen aufzustellen, 
daher habe ich Deine korrigiert, Günther, z. B. bezüglich Buchhaltung im 
Gymnasium.

Den Fortfall der Meisterpflicht in 2 Drittel der Handwerksberufe hat uns 
1998 Gerhard Schröder als Kanzler mit seinen rotgrünen, ehemaligen 
Gammelstudenten eingebrockt.

Die Wiedereinführung in manchen Berufen kommt einem Schuldeingeständnis 
nahe: Neubauten, die abgerissen werden mussten, in den 2000er Jahren.

@Ralph: Da ich auch nix besseres fand in der fremden Stadt, als diese 
schrott-möblierten Zimmer bei unfreundlichen Omas, habe ich zu ähnlicher 
Zeit für das doppelte Deiner Zimmermiete ein modernes Appartement 
gemietet: Null Fahrtkosten, weil in Sichtnähe der Meisterschule, 
Mitfahrzentrale Leute chauffiert (privates Taxi), Nachhilfe gegeben, 
denn den Zilog Z80 Nachfolger des 8080 beherrschte ich gut 10 Jahre 
vorher schon als Autodidakt in meiner Homecomputer-Hobby-Phase, aber 
kein einziger weiterer Kursteilnehmer. Da das aber Wildfremde aus völlig 
anderen Gegenden waren, hab ichs nur gegen Bezahlung gemacht, eigentlich 
für mich spielend, denen rauchte halt der Kopf.

Im Rückblick hatten sämtliche Mitgymnasiasten, die studiert haben, ein 
wesentlich einfacheres Dasein während ihres Studiums. Von daher kann ich 
die Lehre und den Handwerksmeister nicht uneingeschränkt empfehlen.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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@Ralph: Ein guter Bekannter, fast eine Generation älter als ich, hat als 
RFT-Meister früher auch lange Jahre Einzelanfertigungen gemacht (vom 
Musiker für Musiker). Als er dann quasi anonym eine kostenbewehrte 
Abmahnung eines Rechtsanwalts wegen "Inverkehrbringens" erhalten hat, 
hat er es sein gelassen. Hat ihn sehr gefrustet. Letztendlich hat er mir 
dann erzählt, dass er es ganz sein lässt, mit Elektro und RFT. Hat 
seinen Betrieb eingestampft, ist zu irgendeiner Werkstattkette gegangen. 
"Ich war ja so blöd, jetzt krieg ich bequem jedes Monat mein Gehalt und 
fertig, hab viel mehr Freizeit..."

von Ralph B. (rberres)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> @Ralph: Da ich auch nix besseres fand in der fremden Stadt, als diese
> schrott-möblierten Zimmer bei unfreundlichen Omas, habe ich zu ähnlicher
> Zeit für das doppelte Deiner Zimmermiete ein modernes Appartement
> gemietet:

in welcher Stadt hattest du denn wann deinen Meister gemacht? Ich 
vermute auch in Vollzeit?

Nichtverzweifelter schrieb:
> Null Fahrtkosten, weil in Sichtnähe der Meisterschule,

Bei mir ähnlich Die Meisteschule war im Stadtteil Ossendorf, meine 
Zimmer in unmittelbarer Nähe der JVA. Zu Fuss hätte ich zur 
Meisterschule eine viertel Stunde gebraucht. Da ich aber sowieso mit dem 
Auto aus Trier angereist war und am Wochenende nach Hause in Trier fuhr, 
war ich auch zu faul zu Fuss zur Bildungsstätte zu gehen.

Viel Kontakt zu den Kursmitteilnehmern hatte ich nicht. Die waren alle 
so um 15 Jahre jünger als ich. Ich war da schon ein Oldtimer mit 40 
Jahren.

Ralph Berres

von Nichtverzweifelter (Gast)


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@Ralph: In Regensburg, dreckig, provinziell. Von wegen 
Universitätsstadt...

Die Sichtverbindung war "ein Kilometer". Auto hab ich trotzdem behalten, 
Heimatwohnung gekündigt, daher war Regensburg nicht wirklich viel 
teurer. Der Kantinenfrass an der Uni war etwas besser, manchmal fast 
schon gut geniessbar. Ich passte altersmässig noch gut zu den Studenten 
dort, musste natürlich den nicht-verbilligten Preis bezahlen, ähem, 
nicht immer... Gefährlich war, laut der befreundeten Studenten aus 
meiner Heimat, die dort gleichzeitig studierten, lediglich die "Pizza": 
Schnell essen, solange heiss, wenn erkaltet, dann ungeniessbar. Ein 
derartig nach Schimmel stinkendes Bauernbrot in Scheiben gabs auch nur 
dort. 100km weiter, "zuhause" waren auch alle Supermärkte sauber, die 
Ware frisch, in Regensburg ohne Ausnahme nicht.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Nachtrag: klar, in Vollzeit.

von Percy N. (vox_bovi)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> Als er dann quasi anonym
Wie denn das?
> eine kostenbewehrte Abmahnung
Was soll das denn sein?
> eines Rechtsanwalts wegen "Inverkehrbringens" erhalten hat,

Na ja, in der Regensburger Uni essen die Studis ja auch in der "Kantine" 
...

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Hier können Abiturienten nicht einmal erste Hilfe leisten. Kein
> Schulstoff.

Hatten wir in der Mittelstufe, pünktlich zum Moped-Führerschein. Dafür 
kam extra eine Schnepfe vom roten Kreuz angeflattert.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Hatten wir in der Mittelstufe, pünktlich zum Moped-Führerschein. Dafür
> kam extra eine Schnepfe vom roten Kreuz angeflattert.

Gute Schule! Mein jugendliches Rummosern am schnöden Unterricht nahmen 
die unqualifizierten Leerkräfte nicht ernst.

von Thomas1 (Gast)


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Die Abschlüsse werden nachgeworfen. Grade der Industriemeister ist nur 
Schmalspur. Viele in der Industrie haben den IM, arbeiten aber als 
Facharbeiter.

von Meister Edern (Gast)


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Jah ham da mal den Puhmukel ausgebildet wahl net einfach .... jahh hat 
aber geklappt der Bursch is jetzt Geselle jahh mit Meisterbrief

von Uli S. (uli12us)


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Ganz sicher nicht, der Industriemeister ist ein halber Techniker.

Ralph B. 14.52
Der wieder verlangte Meisterzwang ist einfach ein überkommener 
Anachronismus.
Vor allem besteht der nur für Deutsche. Ein Ausländer muss lediglich 
irgendwie nachweisen, dass er einige Jahre in Ganzweitwegistan diesen 
Job gemacht hat.
Das ist eine eindeutige Diskriminierung der Deutschen, die nicht sein 
darf.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Das stimmt sogar einigermassen, Uli.

Im oberpfälzischen Nabburg hatte deswegen ein Deutscher, der vom Fach, 
aber ohne Meistertitel war, etwa 13 Jahre lang Prozesse geführt. Letzen 
Endes kam er dann auf die Idee, vor dem europäischen Gerichtshof auf 
"Diskriminierung von Deutschen gegenüber Ausländern" zu klagen und bekam 
recht. Den vorherigen Instanzenweg hatte er komplett ausgeschöpft. Die 
Deutsche"Regierung/Verwaltung" wurde angewiesen, die Handwerksordnung 
grosszügiger auszulegen, weil de facto europäischem Recht 
widersprechend. Diese Diskussion ging damals durch die Medien. Ein 
Kollege meinte noch:"Es war eine Einzelfallentscheidung". Ich:"Auf die 
sich jeder als Präzedenzfall berufen kann, so ers tut, winkt die örtlich 
zuständige HWKammer ab und trägt Dich halt "ausnahmsweise" ein - für 
DM60 Gebühr extra."
"Ähhm, ja..!"

Seit dem erzählt die HWK auf Tagungen, wir könnten ja mit dem 
"Meistertitel" werben, jener aber nicht. Auf sowas antworte ich dann 
stets kühl:"Ach, für die gesparten zig tausend Euros für Meisterschule, 
Prüfungen, Verdienstausfall kann man noch ganz andere Werbing schalten: 
topless service girls, da kommen dann alle, wenigstens zum schauen". Als 
sichs der Dimpfl von der Kammer übersetzen hat lassen, lief er rot an...

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Na ja, in der Regensburger Uni essen die Studis ja auch in der "Kantine"
> ...

Oh jeh, Kantinenfrass ist eine Qualitätsbeschreibung, Du Honk. Gehst 
halt in die Mensa. Klau aber nicht das Besteck, ist geprägt. Frass 
bleibts trotzdem. Mach weiter Deine Anträge auf Erlass eines 
Mahnbescheids, für mehr langts offensichtlich nicht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> Oh jeh, Kantinenfrass ist eine Qualitätsbeschreibung, Du Honk.

Mensenpampe auch, Du Soaßvogel. Das weiß man eigentlich, wenn man nal 
eine Mensa von innen gesehen hat. Und zieht jeden Kantinenfraß vor.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Leider etwas Offtopic, da Percytroll aber die Weisheit nicht mit Löffeln 
gefressen hat:

Der gute Mann, gegen den die HWK gerichtlich vorging, betrieb einen 
Laden mit Werkstatt. Laden hätte er haben dürfen, Werkstatt nicht.
Er galt dann als "Inverkehrbringer" von Gerätschaften, weil er "selbst 
reparierte und damit veränderte Geräte in Verkehr gebracht hatte".

Berufen hatte sich das Landgericht in zweiter Instanz auf, tippe ich aus 
dem Urteil ab, das er mir überlassen hat, weil ich ihm die 
Werkstatteinrichtung später abgekauft habe:

Zitat:

Gesetz über technische Arbeitsmittel vom 24. Juni 1968, Inkrafttreten am 
1. Dez. 1968, Bundesgesetzblatt Teil 1, S. 717-720.

$ 1(1) Dieses Gesetz gilt für technische Arbeitsmittel, die der 
Hersteller oder Einführer...selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen 
Unternehmung in den Verkehr bringt...

$2 (1) Technische Arbeitsmittel im Sinne d. Gesetzes sind 
Arbeitseinrichtungen, blablabla...(Aufzählung verschiedener Apparate)

(2) Den Arbeitseinrichtungen im Sinne des Absatzes 1 stehen gleich:

1. ...

2. ...

3. Haushaltsgeräte; [ na endlich ]

4. Sport- und Bastelgeräte sowie Spielzeug.

[Bemerkung: Haushaltsgeräte sind ab hier den technischen Arbeitsmitteln 
gleichgestellt!]

(3) Inverkehrbringen im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Überlassen 
technischer Arbeitsmittel an andere. (für Percy: wegen 
Inverkehrbringens...) (für Mitleser: auch unentgeltlich!)

$3 (1) Der Hersteller oder Einführer von technischen Arbeitsmitteln darf 
diese nur in den Verkehr bringen oder ausstellen, wenn sie nach den 
allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Arbeitsschutz- und 
Unfallverhütungsvorschriften so beschaffen sind, dass Benutzer oder 
Dritte bei ihrer bestimmungsgemässen Verwendung gegen Gefahren aller Art 
für Leben oder Gesundheit soweit geschützt sind, wie es die Art der 
bestimmungsgemässen Verwendung gestattet. Von den allg. anerk. Regeln 
der Technik sowie ... und ... darf abgewichen werden, soweit die gleiche 
Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.

[Konnte er im Gutachterstreit nicht beweisen]

...


So, bis hier zitiert.

Mangels vor dem "...für das Gewerk zuständigen Prüfungskommission der 
HWK abzulegendem 'Grossen Befähigungsnachweis' attestierte ihm der 
Richter die Nichtkenntnis der "anerkannten Regeln der Technik, usw., 
usw."

Das weitere Inverkehrbringen von (seinen, zusammengepfuschten) 
Haushaltsgeräten wurde ihm damit untersagt.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Mensa von innen gesehen hat.

Wieso? Ist doch hübsch da?

von Percy N. (vox_bovi)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> Das weitere Inverkehrbringen von (seinen, zusammengepfuschten)
> Haushaltsgeräten wurde ihm damit untersagt.

So ist das Leben.

Und Du hast Dir schön viel Mühe gefeben, uns alle daran teilhaben zu 
lassen, brav. Dir sei hiermit dafür gedankt. Aber im Großen und Ganzen 
teilst Du nichts mit, was großartig verwundern könnte.

Nur leider hast Du die beiden einzigen Nachfragen, die ich insoweit 
gestellt hatte, nicht beanrwortet:

- Was ist eine "kostenbewehrte Abmahnung"?
- Wie stellt man es an, diese "quasi anonym" zu erhalten?

Magst Du das vielleicht auch noch darlegen? Falls nicht, wäre es doch 
schade um die bisher aufgewandte Mühe, nicht wahr?

Und eine neue Frage ergibt sich auch:

Nichtverzweifelter schrieb:
> [Konnte er im Gutachterstreit nicht beweisen]

Nichtverzweifelter schrieb:
> Mangels vor dem "...für das Gewerk zuständigen Prüfungskommission der
> HWK abzulegendem 'Grossen Befähigungsnachweis' attestierte ihm der
> Richter die Nichtkenntnis der "anerkannten Regeln der Technik, usw.,
> usw."

Was davon war jetzt tragender Grund der Entscheidung?

: Bearbeitet durch User
von BibiblubsdenBerg (Gast)


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ich glaub das Irrenhaus sollte mal die iNTERNETANSCHLÜSSE ABSTELLEN

von Günther H. (Gast)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> bung, Du Honk.

Was ist denn ein Honk?

von Julius Karthaus-Schmidt (Gast)


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Günther H. schrieb:
> Was ist denn ein Honk?

Ein Honk ist eine Art Schimpfwort für Jugendliche. Eine genauere 
Erklärung findet man unter diesem Link:

https://de.wikipedia.org/wiki/Honk_(Schimpfwort)

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Dummerle, was hast Du denn an "in zweiter Instanz" nicht verstanden?

Was wird denn da vorher stattgefunden haben?

Und noch weiter vorher, hmmm?

Vielleicht eine kosten- und strafbewehrte Unterlassungs....?

Du hast wohl wirklich nur Deine kürzlich geschilderten zahlreichen 
Mahnverfahren abgearbeitet.

Für Mitleser dürfte sicherlich interessant sein, dass "Inverkehrbringen" 
von Eigenkonstruktionen (Ralph B. hatte z. B. 
Musikelektronik-Eigenanfertigungen erwähnt) schon im Gesetz vor gut 50 
Jahren geregelt wurde, auch klar dürfte sein (ich habe sie nicht, das 
Urteil in jenem Fall stammt von Ende der 80er Jahre), dass in 
zahlreichen Neufassungen auch so Probleme wie CE-Konformität, die 
gestiegene Anzahl von Vorschriften mit dem Aufkommen neuer Gerätearten 
(Mikrowellenherde, Stecker-"Ladekabel", Amateurfunk mit richtig Dampf) 
die Anzahl der einzuhaltenden Vorschriften, anerkannten Regeln, DIN, 
ENEC, etc... deutlich angestiegen sein dürfte.

Erinnerlich ist mir "hier" ein Schreiber, der mal in etwa meinte: Für 
meine Anlagen verwende ich gerne die 1-Euro-Schaltnetzteile aus ebay und 
Co. Abgebildet hatte er dann eine viel zu kurze Isolationsstrecke von 
primär zu sekundärseite, aber sie seien halt so billig...

Man muss schon wissen was man tut. Und ggf. erklären können, warum man 
das so technisch gemacht hat, nicht weils "so billig war", oder "ich 
nicht die geringste Veranlassung sah", oder "hab kein VDE-Testgerät, 
bastel nur".

Die Zeiten, als die Zugentlastung eines Netzkabels in der selbstgebauten 
Lichtorgel anno 1970 aus einem Knoten des Netzkabels im Gerät bestand, 
sind endgültig vorbei.

Damit ist der Ausflug meinerseits beendet.

von Otto (Gast)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> Ralph B. hatte z. B.
> Musikelektronik-Eigenanfertigungen erwähnt

Was genau war denn dann da das Problem? Die fehlende CE-Konformität?

Folgende andere Frage - warum hat man nicht ein fertig geprüftes 
Netzteil genommen und die Elektronik einfach dort dran betrieben? Gilt 
die CE-Konformität auch für Geräte mit Spannungen von 12/15/24 Volt, 
wenn ich ein externes Netzgerät verwende, was nicht fest mit dem Rest 
verbunden ist?

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Was davon war jetzt tragender Grund der Entscheidung?

Musst Du Dir selbst denken. Ist viel zu umfangreich.

Wahrscheinlich alles, ich bin keinerlei juristische Arbeitskraft, mich 
strengen die verklausulierten Wortungetüme eher an.

Nein, ich will keinen Kontakt mit Dir. Nein, ich schicke Dir das Urteil 
nicht.

Nein, ich mache mir nicht die Arbeit, sämtliche Namen, Adressen, etc., 
auch die von Zeugen zu schwärzen.

Nein, ich tippe es nicht weiter ab.

Du stellst Dich gerne dumm, nehme ich hiermit zur Kenntnis.

Die Verhandlung fand - ohne Dich - bereits vor rund 30 Jahren statt. Du 
verhandelst da nicht nach. Der Mann ist längst tot. Er möchte keine 
Rechtsberatung von Dir. Mir tat es damals leid, ich war zwangsweise 
Zeuge, habe ihn nicht angezeigt. Wer ihn bei der HWK angezeigt hat, kam 
nie raus. Das Verfahren hat die HWK selbst angestrengt.

Ich war ihm damals wohlgesonnen, da ich früher in einer Firma gearbeitet 
habe mit sehr schlechtem Betriebsklima, jeder wollte da nur weg. Das 
habe ich jenem Manne damals beiläufig erzählt, worauf er mir sofort ein 
Übernahmeangebot gemacht hat, das ich dankend angenommen habe. Bei ihm 
war ich rund zwei Jahre. Ich wusste gar nicht, dass er kein Meister ist. 
Er war nie da, sondern stets in einer zweiten Filiale. Später "gegen 
ihn" aussagen zu müssen, ob denn das so mit reiner Werkstattarbeit, 
keinerlei Verkaufstätigkeit in meinem Falle so stimme, musste ich 
wahrheitsgemäss bejahen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> Damit ist der Ausflug meinerseits beendet.

Schade, dass Du außer Stande bist, sinnvolle Antworten zu geben.

Warum es aus Deiner Sicht erforderlich zu sein scheint, sich stattdessen 
in Grobheiten zu flüchten, magst Du mit Dir selbst klären.

In der Sache führt Dein hilfloses Gestamnel offenbar nicht weiter. 
Schade, ich habe gerade angefangen, es für möglich zu halten, Du 
könntest wenigstens in der Lage sein, die tragende Begründung des 
Urteils mitzuteilen,  wofür Du es freilich verstandenhaben müsstest.

Nichtverzweifelter schrieb:
> Vielleicht eine kosten- und strafbewehrte Unterlassungs....?

Na nu, hat Dich unterwegs der Mut verlassen? Warum schreibst Du nicht, 
was Du meinst? Und woran mag es liegen, dass es plätzlichvganz anders 
klingt, als in Deinem ursprünglichen Text?

Vergleichsweise uninteressant ist die Frage, warum ein RFT-Meister als 
Musiker an Musiker modifizierte Haushaltsgeräte verkauft, für deren 
Gestaltung er nicht befähigt ist - so jedenfalls scheint die Sachlage 
nach Deinen bisherigen Mittelungen gewesen zu sein.

von Otto (Gast)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> Später "gegen
> ihn" aussagen zu müssen, ob denn das so mit reiner Werkstattarbeit,
> keinerlei Verkaufstätigkeit in meinem Falle so stimme, musste ich
> wahrheitsgemäss bejahen.

Was genau war denn das Problem? Hat der Mensch Sachen repariert, ohne 
Meister zu sein?

von Percy N. (vox_bovi)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> Ich wusste gar nicht, dass er kein Meister ist.

Nichtverzweifelter schrieb:
> : Ein guter Bekannter, fast eine Generation älter als ich, hat als
> RFT-Meister früher auch lange Jahre Einzelanfertigungen gemacht (vom
> Musiker für Musiker).

Wie lange kannst Du Dir eigentlich merken, was Du gerade eben erst 
abgesondert hast?

von Otto (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Du
> könntest wenigstens in der Lage sein, die tragende Begründung des
> Urteils mitzuteilen,

Es gibt doch zu diesem Vorfall gewiss auch eine Art Vorgangsnummer / 
Fallnummer, unter der man das Urteil selbst nach 30-40 Jahren noch 
finden müsste. Urteile werden bestimmt langfristig in den Archiven 
gelagert.

Also - wenn du uns das Urteil an sich nicht mitteilen kannst, dann nenne 
uns die Fallnummer.

von Otto (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Vergleichsweise uninteressant ist die Frage, warum ein RFT-Meister als
> Musiker an Musiker modifizierte Haushaltsgeräte verkauft

Was genau wurde denn an den Musikgeräten modifiziert?

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Nö, mach ich nicht.

Ich stünde da ja als einer der Zeugen mit Klarnamen drin? Ortsangaben? 
Ach nöö.

Mir ist es dann auch herzlich egal, was Percytroll zu provozieren sucht. 
Ich hab das Urteil vollumfänglich verstanden, hatte vorher aber schon 
die Meisterpflicht als notwendiges Übel akzeptiert - für mich. Freilich 
hätte ich mir das Geld gern gespart für Meisterkurs, Prüfungen, etc.

Percy N. war übrigens Naturforscher oder so, der hiesige, heutige heisst 
gar nicht so. Soll er Dir doch seinen Klarnamen geben, der honorige Herr 
Anwalt, am besten noch mit Adresse. Kostenübernahmeerklärung kann er Dir 
dann gleich mitschicken. An "Otto". Ganz anonym.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Otto schrieb:
> Was genau war denn das Problem? Hat der Mensch Sachen repariert, ohne
> Meister zu sein?

Ja. Ohne Meister zu sein, alternativ ohne einen "...mitarbeitenden und 
mehrheitlich im Betrieb anwesenden Meister zu beschäftigen", so meine 
ich war das formuliert.

von Percy N. (vox_bovi)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> Berufen hatte sich das Landgericht in zweiter Instanz

Nichtverzweifelter schrieb:
> Das weitere Inverkehrbringen von (seinen, zusammengepfuschten)
> Haushaltsgeräten wurde ihm damit untersagt.

Nichtverzweifelter schrieb:
> Wer ihn bei der HWK angezeigt hat, kam nie raus. Das Verfahren hat die
> HWK selbst angestrengt.

Nichtverzweifelter schrieb:
> quasi anonym eine kostenbewehrte Abmahnung eines Rechtsanwalts

Das passt paarweise nicht zueinander.  Kokolores hoch Amerika.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Nichtverzweifelter schrieb:
>
>> Als er dann quasi anonym
>
> Wie denn das?
>> eine kostenbewehrte Abmahnung
>
> Was soll das denn sein?
>> eines Rechtsanwalts wegen "Inverkehrbringens" erhalten hat,
>
> Na ja, in der Regensburger Uni essen die Studis ja auch in der "Kantine"
> ...
>
>


Typisch Percy!

Also einzeln für den ach so Begriffsstutzigen:

Darf man als geladener Zeuge bevor man aufgerufen wird als Zuhörer in 
die Verhandlung rein? Nein, darf man nicht.

"anonym" erfolgte wohl, blieb aber auch für uns Zeugen, die "Anzeige bei 
der HWK".

Abmahnung: von der HWK, deren Anwalt.

wegen Inverkehrbringens: Bereits ausführlich geschrieben.

Studis in der "Kantine": völlig irrelevante Verdrehung Deinerseits.

von Percy N. (vox_bovi)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> Begriffsstutzigen

Falls Du noch einmal eine Räuberpistole aus diversen anderen, 
möglicherweise zumindest zum Teil wahren, Geschichten zusamnentphrst, 
solltest Du darauf achten, dass das Ergebnis halbwegs der Rechtsordnunng 
entspricht.

Das, was Du hier abgeliefert hast, ist hanebüchener Unsinn. Nahezu jedes 
einzelne Detail könnte stimmen, jedoch nicht die Kombination.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Stell Dich ruhig weiter dumm: Die Unterlassungserklärung hat er nicht 
abgegeben, den Betrieb zunächst nicht freiwillig aufgegeben, die HWK hat 
ihn verklagt, er ging in Berufung (? Revision, weiss ich nicht, wies 
richtig heisst), zur zweiten Verhandlung wurde u. a. ich erstmals 
geladen, wohl die ganz grosse Schleife, der ganz grosse Aufwand. Auch da 
durfte ich der Verhandlung nicht folgen, bis ich als Zeuge aufgerufen 
wurde, danach schickte man mich wegen Fahrtkosten in ein anderes Zimmer.

Ich hatte schon geschrieben, dass er dann auch den Laden aufgegeben hat 
und mir viel später seine ehemalige Werkstattausrüstung verkauft hat, 
als ich mich selbständig machte. Da hat er mirs erzählt, "...diese 
Schweine" und mir eine Kopie mitgegeben "...da, das liest Dir mal durch, 
wie die mich fertiggemacht haben".

Mir reichts aber nun, mir völlig wurscht, was Du da noch ansondern 
wirst.

Garantiert warst Du nicht dabei. Ich brauchs auch nicht mit Dir zu 
diskutieren. Der Mann ist längst tot. Als einer meiner ehemaligen Chefs 
kam ich persönlich mit ihm gut zurecht. Ich behalte ihn im guten 
Andenken und wahre seine und meine Anonymität. Wie Du ja auch, "Percy".

von Nichtverzweifelter (Gast)


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In der Regel steigt Deine Rechtschreibfehlerquote stark an, wenn Du Dich 
echauffierst. Das will ich Dir alten Mann natürlich nicht zumuten. Ist 
nämlich gerade der Fall.

Ich lese mir jetzt noch ein paar andere Threads durch, " a guads Nächtle 
allerseits... "

Percy N. schrieb:
> zusamnentphrst,

Percy N. schrieb:
> Rechtsordnunng

P.S. weil Du ja Deine Beiträge nachträglich bearbeitet hast: Er 
firmierte als Meister, war aber keiner.

Wir Arbeitnehmer dachten, als wir zu unterschiedlichen Zeiten dort 
beschäftigt waren, er sei einer. Fragen wollte von uns ihn wohl auch 
keiner, ich jedenfalls nicht.

Soll ich noch dazusagen, dass ich auch nie meinen Fahrlehrer gefragt 
habe, ob er denn überhaupt Fahrlehrer sei? In der Schule, na sowas, habe 
ich auch nie die Lehrer gefragt, ob sie denn Lehrer seien.

von Percy N. (vox_bovi)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> Er firmierte als Meister, war aber keiner.
> Wir Arbeitnehmer dachten, als wir zu unterschiedlichen Zeiten dort
> beschäftigt waren, er sei einer

Bis gestern um 15:27?

Bemerkenswert!

Und die HwK betreibt eine Gewerbeuntersagung als Klägerin in zweiter 
Instanz vor dem Landgericht?

Faszinierend!

Nimm Dir ein Beispiel an Dieter; dessen Fakes sind wenigstens so 
ausgedacht, dass man sie glauben könnte, wenn man denn unbedingt wollte. 
Deine Fakes sind eher faeces.

: Bearbeitet durch User
von Nichtverzweifelter (Gast)


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Percy-Troll-Gewäsch.

Bist Du überhaupt Anwalt?

von Ralph B. (rberres)


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Otto schrieb:
> Nichtverzweifelter schrieb:
>> Ralph B. hatte z. B.
>> Musikelektronik-Eigenanfertigungen erwähnt
>
> Was genau war denn dann da das Problem? Die fehlende CE-Konformität?
>
> Folgende andere Frage - warum hat man nicht ein fertig geprüftes
> Netzteil genommen und die Elektronik einfach dort dran betrieben? Gilt
> die CE-Konformität auch für Geräte mit Spannungen von 12/15/24 Volt,
> wenn ich ein externes Netzgerät verwende, was nicht fest mit dem Rest
> verbunden ist?

Das Problem war das wenn man Geräte selbst entwickelt und in den Verkehr 
bringt eine ganze Reihe Nachweise erbringen muss. Heute ist es ja noch 
komplizierter geworden als 1994. Damals waren es ja nur hauptsächlich 
EMV Tests und einige VDE Tests. Heute kommen weitere Kosten wie 
Altgeräteverordnung Nachweis über Bleifreies Löten usw hinzu.

Also Messunge wie weit ein Gerät immun gegen HF Einstrahlungen sind und 
was das Gerät selbst für HF-Müll abstrahlt, sowie Source-Tests und VDE 
Tests sind. Diese Tests fallen auch bei Geräten an, welche ein externes 
Netzteil besitzen, die schon certifiziert sind an.

Alleine diese Prüfungen in einer benannten Stelle haben den 
Verkaufspreis um ein mehrfaches überschritten.

Klar hätte ich einfach ein CE Zeichen draufkleben können und mir die 
erforderlichen Papiere selbst ausstellen können. Aber spätestens wenn 
mir jemand ans Bein pinkeln will, hätte die FTZ ( oder war es damals 
schon die Regtp?) die Nachweise angefordert, samt Messprotokolle.

Das war mir dann doch zu riskannt.

so ich bin hier aus dem Thread raus.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Ralph B. schrieb:
> Alleine diese Prüfungen in einer benannten Stelle haben den
> Verkaufspreis um ein mehrfaches überschritten.

So richtig selten sollte dieses Verhältnis eigentlich nicht sein, sofern 
es sich um ein elektronisches Gerät oberhalb der Komplexität einer 
Taschenlampe handelt.

Verkauf lieber Rasierklingen und schreib vorsichtshalber auf die 
Schachtel, dass die sich nicht als Babynahrung eignen.

von Serge W. (Gast)


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Oh je, wart ihr wieder fleissig in der Nacht. Sorry, ich schlafe um die 
Zeit.

Zur damaligen Schulkantine (nicht Mensa, ich hab nie studiert) kann ich 
dem Nichtverzweifelten und auch Percy (immerhin da sind sie sich einig) 
nur zustimmen. Es gab zwei beliebte Sätze damals:

- Nach dem Fleischkäse den die anbieten, hat man mehr Hirn im Bauch als 
im Kopf

- Die Kantine hat eine höhere Durchfallquote als schlecht vorbereitete 
Prüflinge

Leider wahr.

von Serge W. (Gast)


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Ach so, was weiter oben stand: Ja, das mag ungerecht erscheinen, dass 
ein Master frisch von der Uni mehr verdient, aber ich bin keinem 
neidisch.

Mein Gehalt als Meister hat immerhin gereicht, ein Haus zu kaufen und zu 
renovieren, ich habe fünf Kinder großgezogen und meine Frau bei ihrer 
Weiterbildung unterstützt. Trotz allem blieb noch Geld für Hobby und 
Urlaub übrig, wenn auch keine Luxusreisen.

Man muss so sehen. Der Master fängt mit Mitte/Ende 20 zu arbeiten an, da 
hatten meine Kollegen und ich schon 10 Jahre Berufserfahrung und 
entsprechend auch in die Rentenkasse einbezahlt. Wenn die Studis weniger 
verdienen würden, würde das mit der Rente eng.

Btw. meine älteste Tochter ist mittlerweile mit dem Jurastudium fertig, 
ich bin stolz, aber wenn ich diese Lerninhalte sehe (ich hab sie damals 
abgefragt zur Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen) dann bin ich froh, 
dass ich "nur" RFT-Meister bin.

Vorteil ist: Wenn Percy wieder mit Paragraphen um sich wirft, setz ich 
einfach meine Tochter vor den PC ;)
Wenn sie denn mal da ist.

Grüße, Serge

von Ralph B. (rberres)


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Serge W. schrieb:
> Mein Gehalt als Meister hat immerhin gereicht, ein Haus zu kaufen und zu
> renovieren, ich habe fünf Kinder großgezogen und meine Frau bei ihrer
> Weiterbildung unterstützt. Trotz allem blieb noch Geld für Hobby und
> Urlaub übrig, wenn auch keine Luxusreisen.

Da kann ich nur neidisch werden.

Ich hatte nie eine Chance ein Meistergehalt zu beziehen. Da war ich mit 
40 zu alt, wie ich meinen Meister gemacht habe.

Mit dem Meister war ich als Einzelkämpfer 3 Jahre lang selbstständig, 
ehe ich dann an der FH eingestellt wurde.

Der Meister hat mir allerdings geholfen als Geselle die Stelle auf der 
Hochschule zu bekommen, wohlgemerkt Gesellengehalt. Als Geselle hätte 
ich ab 40 bis jetzt Harz4 bezogen, weil mit 40 findest du keine Stelle 
mehr als Geselle. Vielleicht ist das heute anders aber 1994 war das so.

Mein Lohn war zum Schluss knapp 1500 € Netto

Ralph Berres

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