Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Selbstständig machen mit Reparaturen?


von Bratislava (Gast)


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Hallo
Ich hatte Coronabedingt mehr Freizeit als üblich und weil es ein Tolles 
Angebot auf Ebay gab hatte ich 6 Gopro Kameras gekauft Beschreibung war 
ungefähr eine geht die andern nicht und der Preis war weniger als eine 
Heile gebraucht normalerweise.
Nun hatte ich diese 5 Kameras hier rumliegen und zu verlieren hatte ich 
ja nix also Demontage Videos geschaut und die Kameras auseinandergebaut, 
Teile kreuzgetauscht. 4 Stück sind wieder heile und haben mir einige 
Euros eingebracht.
Danach habe ich einen Posten Spielekonsolen und Unifi zeug gekauft und 
auch da recht schnell recht gut Geld gemacht.

Ich könnte mir vorstellen das eine weile lang öfter zu machen. Dazu 
befürchte ich ist auf Dauer ein Gewerbe unumgänglich. Dürfte man das 
ohne Spezielle Papiere? Ich bin eigentlich Elektriker. Vermutlich 
brauchte ich eine Versicherung?
Am liebesten würde ich das als Hobby mit Gewinnabsicht machen. Neben 
meinem eigentlichen Job.

Kennt sich jemand damit aus?

: Bearbeitet durch Moderator
von Thomas S. (Gast)


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Handwerkskammer, oder Steuerberater Deines Vertrauens fragen.

Bis zu nem gewissen Betrag ist der Handel über die Bucht glaub frei, 
aber dann kommt der Fiskus.

von H. H. (Gast)


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Bratislava schrieb:
> Dürfte man das
> ohne Spezielle Papiere? Ich bin eigentlich Elektriker.

Meisterbrief im passenden Handwerk. Haushaltsstrippenzieher reicht 
nicht.

Und wenn du das rentabel betreiben willst, dann musst du schnell mehr 
verlangen als die Kunden bereit sind zu bezahlen.

von ??? (Gast)


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Thomas S. schrieb:
> Handwerkskammer, oder Steuerberater Deines Vertrauens fragen.
>
Dann mußt Du die Kosten erst wieder hereinholen…

Das Finanzamt muß jedenfalls auch informiert werden, sonst ist das evtl. 
Schwarzarbeit…

> Bis zu nem gewissen Betrag ist der Handel über die Bucht glaub frei,
> aber dann kommt der Fiskus.

von Bratislava (Gast)


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Einen Meisterbrief habe ich nicht. Ich bin "Haushalts Strippenzieher"

von MaWin (Gast)


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Der Weg, keine Reparaturdienstleistung anzubieten, sondern defekt zu 
kaufen und heile zu verkaufen, ist der übliche Weg, dem Problem der 
Meisterpflicht des R&F Gewerbes zu entkommen. Es gibt viele, die das bei 
weisser Ware machen.

Dafür bringst du auch keine Elektronik neu in Verkehr, bist also aus 
WEEE und CE raus, selbst die Batterieverordnung trifft dich nicht. Beim 
Verpackungsgesetz bin ich nicht sicher.

Steuerlich wird es relevant weil du Dinge mit Gewinn verkaufst, nicht 
wie der übliche Privatkunde der Gebrauchtes i.A. nur mit Verlust 
verkauft. Ab  9744 EUR Gesamtverdienst, bzw. 600 EUR durch diese 
Nebentätigkeit  musst du es in der Steuererklärung angeben, ggf. als 
Gewinn aus Privatveräusserung.

Aber du darfst alles abziehen, was du sonst gekauft hast und nicht mit 
Gewinn verkaufen konntest, und natürlich die eBay-Gebühren. Ein 
Fernseher oder Geschirrspüler, den du (gebraucht gekauft und repariert, 
oder auch nicht) hast und noch nicht wieder verkauft hast, ist 
Betriebsvermögen und reduziert deinen Gewinn.

Interessant wird es, wenn du unreparables wegwirst, ist das dann 
kostenloser Elektronikschrott einer Privatperson oder kostenpflichtig 
mit Beleg zu entsorgender Gewerbemüll....

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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H. H. schrieb:
> Meisterbrief im passenden Handwerk. Haushaltsstrippenzieher reicht
> nicht.
> Und wenn du das rentabel betreiben willst, dann musst du schnell mehr
> verlangen als die Kunden bereit sind zu bezahlen.

Das ist der Knackpunkt. Damit es sich mit offiziellem Gewerbe lohnt, 
muss er viel mehr nehmen. Wenn das nicht wirklich begehrte Dinge sind, 
wird es schwer.  Da lohnt Reparatur dann häufig nicht (leider!).

MaWin schrieb:
> Interessant wird es, wenn du unreparables wegwirst, ist das dann
> kostenloser Elektronikschrott einer Privatperson oder kostenpflichtig
> mit Beleg zu entsorgender Gewerbemüll....

Wenn das Elektronikgeräte oder Teile aus Elektronikgeräten sind, für die 
die Entsorgungsgebühren gezahlt wurden (und das sind praktisch alle 
beweglichen elektronischen Geräte, die auch ein Privater nutzen 
könnte), dann kann er die ganz normal an den Annahmestellen abgeben. 
Es wird da nicht zwischen Gewerbe/Privat unterschieden. Wichtig ist nur, 
dass der Hersteller dafür seinen Obulus entrichtet hat.

: Bearbeitet durch Moderator
von Bratislava (Gast)


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MaWin schrieb:
> Ab  9744 EUR Gesamtverdienst, bzw. 600 EUR durch diese
> Nebentätigkeit  musst du es in der Steuererklärung angeben, ggf. als
> Gewinn aus Privatveräusserung.

Diese Zahlen sind Monatlich? Gesamt incl Hauptjob würde ich die 9744 
lange nicht knacken und 600 neben im Monat naja Würde mir sicher 
erstmals reichen. Bleibt die Frage ob Gewinn oder Verkaufspreis.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Bratislava schrieb:
> Vermutlich brauchte ich eine Versicherung?
Da musst du erst mal klären: wogegen willst du dich versichern lassen?
Und ab da wirds dann ganz schnell uninteressant.

Bratislava schrieb:
> einige Euros eingebracht
Diese Rechnung solltest du auf jeden Fall ganz genau machen.
Und dir auch bzgl. deiner Arbeitszeit nichts in die Tasche lügen im 
Stile von "ist ja sowieso Freizeit".

von Rat (Gast)


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Bei Gesamteinkünften unter 7.664 Euro <b>jährlich</b> besteht keine 
Steuerpflicht.
Du kannst jedoch einfach eine Rechnung schreiben und alles am Jahresende 
bei deiner Steuererklärung mit angeben. Dazu empfiehlt es sich eine mini 
Buchhaltung zu erstellen also für jeden Monat die Ein- und Ausnahmen 
(mit Belegen dazu) aufzuschreiben und abzuheften. Am Jahresende machst 
du eine Überschussrechnung als Einnamen - Ausgaben und diese Zahl gibst 
du bei der Steuer mit an.

Das andere Thema ist ein privatrechtlicher Punkt. Wenn du einen Toaster 
reparierst und dieser beim Kunden einen Brand auslöst und es 
nachgewiesen wird, dass es nicht fachlich korrekt instand gesetzt wurde, 
dann kommst du ins Spiel.

von Dirk B. (dirkb2)


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Bei der nächsten Generation der Geräte kann das schon ganz anders 
ausgehen.

von ??? (Gast)


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Stichwort: ! Einnahmenüberschussrechnung !

Und alles was dazu gehört. !Betriebskonto!


Das muß schon sein.

von ??? (Gast)


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Bratislava schrieb:
> MaWin schrieb:
>> Ab  9744 EUR Gesamtverdienst, bzw. 600 EUR durch diese
>> Nebentätigkeit  musst du es in der Steuererklärung angeben, ggf. als
>> Gewinn aus Privatveräusserung.
>
> Diese Zahlen sind Monatlich? Gesamt incl Hauptjob würde ich die 9744
> lange nicht knacken und 600 neben im Monat naja Würde mir sicher
> erstmals reichen. Bleibt die Frage ob Gewinn oder Verkaufspreis.

Du wirfst da was durcheinander.

von Abrissbirne (Gast)


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Bratislava schrieb:
> Kennt sich jemand damit aus?

kommt das Geld regelmäßig auf dein Konto?

von Christian M. (likeme)


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Reparieren und Meisterpflicht? Autos z.B. kann man auch ohne Meister 
reparieren... man darf sich eben nicht Meister nennen. Wie sonst könnten 
die unzähligen Autoaufbereiter mit ausschließlich ausländischen MA ohne 
Meister sonst halten? Die bereiten auf, das kann dann auch mal ein 
defektes Teil im Tausch sein.


Also.... wenn du Fließen ohne Meister verlegst oder gar Haare schneidest 
dann bist du ein Schwerverbrecher ;-) Ein Heilpraktiker oder 
Immobilienmakler braucht nur Baumschule.... Good old Germany.

Tip: Gewerbeanmeldung zur Sicherheit vor den Nachbarn. Tätigkeit: 
technische Dienstleistungen aller Art. Wenn weitere Fragen kommen, ich 
repariere Computer. Später guggt keiner nach was du für welche 
Rechnungen ausgestellt hast, da zählen nur Einnahmen und Ausgaben.

: Bearbeitet durch User
von Flip B. (frickelfreak)


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Christian M. schrieb:
> Elektrotechniker

von Flip B. (frickelfreak)


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Christian M. schrieb:
> repariere Computer

Auch dafür meint die HWK, du müsstest einen Meistertitel haben!

von Maxe (Gast)


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Ich würde das auch nicht so eng sehen. Eine Gewerbeanmeldung kostet 
20EUR. Wenn das Geschäft dann nicht läuft oder der Aufwand unterschätzt 
wurde, dann ist es halt so. Solange man deswegen sein Beruf nicht 
gekündigt hat, kann man ja jederzeit aussteigen. Verkauft man übrwiegend 
an Privat dann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung (MWSt). Eine 
saubere Steuererklärung ist obligatorisch. Dann bleibt als einziges 
Risiko die Haftung bei fehlerhaften Reparaturen. Da sollte man halt 
wissen was man tut.

von Martin (Gast)


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@  Bratislava

Du kaufst Geräte gebraucht und verkaufst Geräte gebraucht. Damit 
handelst Du im wesentlichen als Kaufmann bzw. als Vollkaufmann. Die 
"Reparatur", die im eigentliche Sinne keine ist, beschränkt sich bei Dir 
darauf, die Teile zu reinigen etc. und damit die Ware in einen 
verkaufsfähigen Zustand zu versetzen.

Viel Glück.

von Dymo Fond (Gast)


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Vielleicht motiviert dich die Geschichte des Herrn Jung (allerdings 
Meister)
https://www.youtube.com/watch?v=ndBdXBs2vIU

oder des Herrn Bräuer (selbes Video, 6:06), ob Meister oder nicht weiß 
ich nicht
https://youtu.be/ndBdXBs2vIU?t=366

von Helge (Gast)


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Gebrauchtes läßt sich auf dem Flohmarkt verkaufen. Fällt man der Finanz 
nicht grad durch regelmäßige Präsenz und großes Lager auf, passiert nix. 
Vorteil: Man sieht schnell, was die Leute brauchen. Nachteil: Man muß 
losfahren, wenn anständige Leute noch im Gasthaus sitzen :-)

Es gibt keine Entsorgungskosten, nur Entsorgungsgewinn. Rohstoffhändler 
zahlen Geld dafür, wenn man defekte Geräte nach deren Notwendigkeiten 
zerlegt und sortiert anliefert.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Martin schrieb:
> Du kaufst Geräte gebraucht und verkaufst Geräte gebraucht. Damit
> handelst Du im wesentlichen als Kaufmann bzw. als Vollkaufmann.

Nein, isser nicht.

Er ist Minderkaufmann!

von Pandur S. (jetztnicht)


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Zum Business Teil der Betaetigung. Die Kunden bringen dir etwas und 
fragen nach einem Preis und einem Termin. Mindestens der Preis ist dann 
verbindlich. Der Zeitraum muss in einem ueberschaubaren Rahmen sein. 
Falls du ein Geraet als fuer 20 euro in 2 Wochen machbar deklarierst, 
darf es vielleicht 25 Euro kosten, und vielleicht 3 Wochen dauern. Wenn 
nach 4 Wochen immer noch nichts ist, wollen sie's nicht mehr, weil sie 
ein Neues gekauft haben.

Ich habe 2 Kollegen, welche den "Repariere Alles" Business Ansatz 
probiert haben und gescheitert sind. Gruende. Neugeraete sind zu 
guenstig. Auch wenn du original Ersatzteile guenstig bekommst sind sie 
eben doch nicht so guenstig. Dann ist zB deren Versand nicht gratis.

von MaWin (Gast)


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Pandur S. schrieb:
> und gescheitert sind.

Na ja, man muss sich beschränken.

Jahrelang lief Saeco-Reparatur recht gut.

Inzwischen werden die guten Saecos rar, es gibt nur noch Philips-Schrott 
bei dem die Reparatur nicht lohnt.

Auch BSH Geschirrspüler liessen sich mit Gewinn reparieren. Seit dem 
alles nur noch Plastik ist, sind sie aber Schrott.

Er kann mit seinen GoPro ja ein gutes Nebeneinkommen erzielen. Bis halt 
auch GoPro unreparabel werden.

von Martin (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:

> Er ist Minderkaufmann!

Leute wie Du sind immer was mit Minder. Echte Kerle wie der TO sind 
immer was mit Voll. Hoffentlich kapiert das ein Minderleister wie Du.

Ansonsten gilt das HGB: https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufmann_(HGB)

von Phasenschieber S. (Gast)


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von Pandur S. (jetztnicht)


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Ja, wir haben einen Kaffemaschinen Reparateur in der Naehe. Allerdings 
ist der schon 77 und Reparaturenannahme ist nur morgens zwischen 9 und 
11, oder nach Absprache. und Auslieferung auch.

Eine nette Beschaeftigungfuer Ortsgebundene Rentner, aber ob's fuer ein 
Einkommen reicht ist eine andere Frage.

von Timo (Gast)


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Bratislava schrieb:
> Am liebesten würde ich das als Hobby mit Gewinnabsicht machen.

Nennt sich dann Schwarzarbeit.

Flip B. schrieb:
> Christian M. schrieb:
>
>> repariere Computer
>
> Auch dafür meint die HWK, du müsstest einen Meistertitel haben!

Wurde meines Wissens vor x Jahren abgeschafft. Computerschrauber haben 
keinen Meister.

von Timo (Gast)


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Helge schrieb:
> Es gibt keine Entsorgungskosten, nur Entsorgungsgewinn. Rohstoffhändler
> zahlen Geld dafür, wenn man defekte Geräte nach deren Notwendigkeiten
> zerlegt und sortiert anliefert.

Das funktioniert aber nur mit riesigen Mengen. Nicht mit einem Eimer 
voll Gopros.

von Oliver S. (oliverso)


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Timo schrieb:
> Bratislava schrieb:
>> Am liebesten würde ich das als Hobby mit Gewinnabsicht machen.
>
> Nennt sich dann Schwarzarbeit.

Ob Hobby oder nicht, spielt für IHK, Innungen, Elektronikschrott, etc. 
eine Rolle. Dem Finanzamt ists völlig wurscht, ob Hobby oder Beruf. Wenn 
"mit Gewinnabsicht", wollen die einfach nur die ihren Steueranteil, und 
alles ist für die gut.

Oliver

von realist (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> spielt für IHK, Innungen, Elektronikschrott, etc.
> eine Rolle. Dem Finanzamt ists völlig wurscht, ob Hobby oder Beruf.

Wenn es ihnen "völlig wurscht" ist, warum spielt es dann eine Rolle?

von realist (Gast)


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wolle "k" kaufen? ;-)

von Basti (Gast)


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Es ist doch sehr zweifelhaft, dass dieses Geschäftsmodell funktioniert. 
Die Konkurrenz ist gigantisch, denn darauf sind schon viele Schüler 
gekommen. Dazu werden gebrauchte/defekte Sachen auf ebay viel zu teuer 
gehandelt.

von Steuerhinterzieher (Gast)


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Bratislava schrieb:
> Am liebesten würde ich das als Hobby mit Gewinnabsicht machen.

Falls das Zeug auf Ebay vertickt wird, sollte man unbedingt wissen,
dass die Schnüffler der Steuerfahndung dort ständig mitlesen!

von Martin (Gast)


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Basti schrieb:

> Es ist doch sehr zweifelhaft, dass dieses Geschäftsmodell funktioniert.

Die erste Erfahrung des TOs spricht für das Modell.

> Die Konkurrenz ist gigantisch, denn darauf sind schon viele Schüler
> gekommen.

Halte ich für eine Übertreibung.

> Dazu werden gebrauchte/defekte Sachen auf ebay viel zu teuer
> gehandelt.

Einerseits schreibst Du von einer gigantischen Konkurrenz, andererseits 
sind die Sachen viel zu teuer. Das klingt für mich nicht stimmig.

Das Gegenteil ist der Fall: die Konkurrenz ist untergeordnet, es werden 
gute Preise für gebrauchte Waren erzielt. Kann jeder bestätigen, der die 
Energie, den Nerv & die Muße hat auf Ebay zu handeln. So wie ich.

Ebay ist ein hervorragender Markt für Verkäufer geworden, den man gut 
für sich Nutzen kann, sofern man clever & smart ist.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> Dem Finanzamt ists völlig wurscht,

Nö, isses nicht.
Gewinnabsicht ist Voraussetzung für einen Gewerbebetrieb.

Ein Hobby als Gewerbe, ist nur solange ein Gewerbe, wie es Gewinne 
erzielt.
Stellen sich nach einer gewissen Zeit keine Gewinne ein, dann wird die 
Voraussetzung "Gewinnabsicht" negiert und der der Gewerbebetrieb als 
Hobby eingestuft, was ein weiteres Betreiben des Gewerbes unterbindet.

von ??? (Gast)


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Quatsch!

von A. S. (Gast)


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Bratislava schrieb:
> Neben meinem eigentlichen Job.

Das ist gut: Spinne am Morgen bringt Kummer und Sorgen 
(https://de.wikipedia.org/wiki/Spinne_am_Morgen)

Um den Rest mach Dir Gedanken, wenn Du die ersten 100 Geräte verschoben 
hast und jeden Woche welche dabei kommen.

von Helge (Gast)


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Timo schrieb:
> Das funktioniert aber nur mit riesigen Mengen.

lol letzte Ablieferung bei mir hatte auch 2kg Platine 1 und 1kg Messing 
bei. alles kein Problem.

von Oliver S. (oliverso)


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Martin schrieb:
> es werden
> gute Preise für gebrauchte Waren erzielt. Kann jeder bestätigen, der die
> Energie, den Nerv & die Muße hat auf Ebay zu handeln. So wie ich.

Ich habe letztens auf einen 1 Jahr alten DVD-Player mitgeboten. Der 
endete dann 25 Euro über dem Preis des sofort lieferbaren Neugerätes vom 
Fachhändler. Und sowas passiert da ständig.

eBay ist für Käufer von Gebrauchtwaren von Privat völlig uninteressant 
geworden.

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Realist (Gast)


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Bratislava schrieb:
> Ich könnte mir vorstellen das eine weile lang öfter zu machen. Dazu
> befürchte ich ist auf Dauer ein Gewerbe unumgänglich.

Besser ohne Gewerbe und ohne Gewährleistung über ebay-kleinanzeigen 
unterhalb der erlaubten Grenzen. Könnte aber eh keiner nachvollziehen 
(siehe was die Handwerker da schwarz treiben).

von Basti (Gast)


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Martin schrieb:
>> Es ist doch sehr zweifelhaft, dass dieses Geschäftsmodell funktioniert.
>
> Die erste Erfahrung des TOs spricht für das Modell.

Er hat einmal eine Kiste kaputter Gopros günstig ergattert. Dieser 
einmalige Zufallstreffer, sagt genau nichts aus.

Martin schrieb:
> es werden
> gute Preise für gebrauchte Waren erzielt.

Es gibt Dummköpfe, die die Preise von Gebrauchtgeräten fast auf 
Neupreisniveau steigern, manchmal auch noch höher. Klar, die Verkäufer 
profitieren davon. Aber glaube nicht, du könntest dauerhaft kaputte 
Teile überteuert einkaufen, reparieren  und noch teurer weiter 
verkaufen. Das lohnt sich in Einzelfällen für Schüler, um das 
Taschengeld aufzubessern.

Oliver S. schrieb:
> Ich habe letztens auf einen 1 Jahr alten DVD-Player mitgeboten. Der
> endete dann 25 Euro über dem Preis des sofort lieferbaren Neugeräts vom
> Fachhändler. Und sowas passiert da ständig.
>
> eBay ist für Käufer von Gebrauchtwaren von Privat völlig uninteressant
> geworden.

Ja leider, so siehts aus. Dazu wird man heute auch eher beschissen als 
vor 15 Jahren.

von Maxe (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Gewinnabsicht ist Voraussetzung für einen Gewerbebetrieb.
>
> Ein Hobby als Gewerbe, ist nur solange ein Gewerbe, wie es Gewinne
> erzielt.
> Stellen sich nach einer gewissen Zeit keine Gewinne ein, dann wird die
> Voraussetzung "Gewinnabsicht" negiert und der der Gewerbebetrieb als
> Hobby eingestuft, was ein weiteres Betreiben des Gewerbes unterbindet.

Schon ab 1EUR Gewinn wird eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt. Man 
kann ohne Probleme langfristig ein Gewerbe mit 10EUR Gewinn im Jahr 
fuehren. Das Finanzamt schreitet nur dann ein, wenn man das Gewerbe als 
Steuersparmodell versteht. Also bspw. Ausgaben uebermaessig abschreiben 
will, MWSt-freie Einkaeufe taetigt usw.

Also bspw. der TE hat 200EUR Handelsspanne in einem Jahr, dafuer kauft 
er sich ein Messgeraet, die MWSt verrechnet er ueber die Verkaeufe und 
Gewinn ist dank Ausgaben fuers Messgeraet Nahe Null. => Einstufung als 
Hobby

Im Anderen Fall ein verkauftes 3D-Druckteil fuer 10EUR, angemeldet als 
Gewerbe, keine Betriebsausgaben angemeldet da Drucker schon privat 
vorhanden => alles Paletti.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Maxe schrieb:
> Schon ab 1EUR Gewinn wird eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt.

Gewinn ist Gewinn, eine Quantifizierung habe ich ja nicht genannt.

Bleibt der Gewinn jedoch aus, dann wars das mit dem Gewerbe.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Phasenschieber S. schrieb:
> Maxe schrieb:
>> Schon ab 1EUR Gewinn wird eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt.
>
> Gewinn ist Gewinn, eine Quantifizierung habe ich ja nicht genannt.
>
> Bleibt der Gewinn jedoch aus, dann wars das mit dem Gewerbe.

Es ist schon viele Jahre so, dass die Unternehmereigenschaft nicht 
mehr an eine Gewinnerzielungsabsicht gekoppelt ist (§2 UStG).

Das ist aber sowieso zu trennen von der Abzugsfähigkeit von Verlusten.

Das Gewerbe bleibt auch bestehen, wenn man nur Verluste schreibt. Man 
kann diese aber dann nicht mehr steuerlich geltend machen. Irgendwann 
unterstellt einem das FA Liebhaberei und man muss dann schon genauer 
nachweisen, dass dem nicht so ist. Je nach Gewerbe kann sich die 
Gründungsphase aber hinziehen. Wenn man die ersten fünf Jahre keinen 
Gewinn erzielt, kann das durchaus normal sein.

Dazu kommt natürlich auch die sonstige Situation des Unternehmers: wenn 
der einen Vollzeitjob hat und das Gewerbe nur nebenbei betreibt, dann 
wird ihm naturgemäß schneller Liebhaberei unterstellt als einem, der nur 
dieses hat und von seinen Rücklagen zuschießt.

von Martin (Gast)


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Fazit: Es gibt in diesem Thread viele Leute die negativ eingestellt 
sind. Bei einigen kann man zwischen den Zeilen lesen, dass sie anderen 
einfach den Erfolg nicht gönnen.

Rat an den TO: Carry On.

von ??? (Gast)


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Martin schrieb:
> Fazit: Es gibt in diesem Thread viele Leute die negativ
> eingestellt
> sind.
Falsche Behauptung!
>Bei einigen kann man zwischen den Zeilen lesen, dass sie anderen
> einfach den Erfolg nicht gönnen.

???

>
> Rat an den TO: Carry On.

Try it

von Rainer S. (enevile) Benutzerseite


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Wenn man eine Negativabsicht hat bekommt man dann vom Finanzamt Geld?

SCNR :D

von ich³ (Gast)


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Bratislava schrieb:
> Elektriker

Mach es nicht. Du wirst in Gewährleistungfällen ersticken.

von Helge (Gast)


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??? schrieb:
>> Rat an den TO: Carry On.
falscher realitätszweig :-)
http://www.hirezfox.com/km/

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