Hallo
Ich hatte Coronabedingt mehr Freizeit als üblich und weil es ein Tolles
Angebot auf Ebay gab hatte ich 6 Gopro Kameras gekauft Beschreibung war
ungefähr eine geht die andern nicht und der Preis war weniger als eine
Heile gebraucht normalerweise.
Nun hatte ich diese 5 Kameras hier rumliegen und zu verlieren hatte ich
ja nix also Demontage Videos geschaut und die Kameras auseinandergebaut,
Teile kreuzgetauscht. 4 Stück sind wieder heile und haben mir einige
Euros eingebracht.
Danach habe ich einen Posten Spielekonsolen und Unifi zeug gekauft und
auch da recht schnell recht gut Geld gemacht.
Ich könnte mir vorstellen das eine weile lang öfter zu machen. Dazu
befürchte ich ist auf Dauer ein Gewerbe unumgänglich. Dürfte man das
ohne Spezielle Papiere? Ich bin eigentlich Elektriker. Vermutlich
brauchte ich eine Versicherung?
Am liebesten würde ich das als Hobby mit Gewinnabsicht machen. Neben
meinem eigentlichen Job.
Kennt sich jemand damit aus?
Handwerkskammer, oder Steuerberater Deines Vertrauens fragen.
Bis zu nem gewissen Betrag ist der Handel über die Bucht glaub frei,
aber dann kommt der Fiskus.
Bratislava schrieb:> Dürfte man das> ohne Spezielle Papiere? Ich bin eigentlich Elektriker.
Meisterbrief im passenden Handwerk. Haushaltsstrippenzieher reicht
nicht.
Und wenn du das rentabel betreiben willst, dann musst du schnell mehr
verlangen als die Kunden bereit sind zu bezahlen.
Thomas S. schrieb:> Handwerkskammer, oder Steuerberater Deines Vertrauens fragen.>
Dann mußt Du die Kosten erst wieder hereinholen…
Das Finanzamt muß jedenfalls auch informiert werden, sonst ist das evtl.
Schwarzarbeit…
> Bis zu nem gewissen Betrag ist der Handel über die Bucht glaub frei,> aber dann kommt der Fiskus.
Der Weg, keine Reparaturdienstleistung anzubieten, sondern defekt zu
kaufen und heile zu verkaufen, ist der übliche Weg, dem Problem der
Meisterpflicht des R&F Gewerbes zu entkommen. Es gibt viele, die das bei
weisser Ware machen.
Dafür bringst du auch keine Elektronik neu in Verkehr, bist also aus
WEEE und CE raus, selbst die Batterieverordnung trifft dich nicht. Beim
Verpackungsgesetz bin ich nicht sicher.
Steuerlich wird es relevant weil du Dinge mit Gewinn verkaufst, nicht
wie der übliche Privatkunde der Gebrauchtes i.A. nur mit Verlust
verkauft. Ab 9744 EUR Gesamtverdienst, bzw. 600 EUR durch diese
Nebentätigkeit musst du es in der Steuererklärung angeben, ggf. als
Gewinn aus Privatveräusserung.
Aber du darfst alles abziehen, was du sonst gekauft hast und nicht mit
Gewinn verkaufen konntest, und natürlich die eBay-Gebühren. Ein
Fernseher oder Geschirrspüler, den du (gebraucht gekauft und repariert,
oder auch nicht) hast und noch nicht wieder verkauft hast, ist
Betriebsvermögen und reduziert deinen Gewinn.
Interessant wird es, wenn du unreparables wegwirst, ist das dann
kostenloser Elektronikschrott einer Privatperson oder kostenpflichtig
mit Beleg zu entsorgender Gewerbemüll....
H. H. schrieb:> Meisterbrief im passenden Handwerk. Haushaltsstrippenzieher reicht> nicht.> Und wenn du das rentabel betreiben willst, dann musst du schnell mehr> verlangen als die Kunden bereit sind zu bezahlen.
Das ist der Knackpunkt. Damit es sich mit offiziellem Gewerbe lohnt,
muss er viel mehr nehmen. Wenn das nicht wirklich begehrte Dinge sind,
wird es schwer. Da lohnt Reparatur dann häufig nicht (leider!).
MaWin schrieb:> Interessant wird es, wenn du unreparables wegwirst, ist das dann> kostenloser Elektronikschrott einer Privatperson oder kostenpflichtig> mit Beleg zu entsorgender Gewerbemüll....
Wenn das Elektronikgeräte oder Teile aus Elektronikgeräten sind, für die
die Entsorgungsgebühren gezahlt wurden (und das sind praktisch alle
beweglichen elektronischen Geräte, die auch ein Privater nutzen
könnte), dann kann er die ganz normal an den Annahmestellen abgeben.
Es wird da nicht zwischen Gewerbe/Privat unterschieden. Wichtig ist nur,
dass der Hersteller dafür seinen Obulus entrichtet hat.
MaWin schrieb:> Ab 9744 EUR Gesamtverdienst, bzw. 600 EUR durch diese> Nebentätigkeit musst du es in der Steuererklärung angeben, ggf. als> Gewinn aus Privatveräusserung.
Diese Zahlen sind Monatlich? Gesamt incl Hauptjob würde ich die 9744
lange nicht knacken und 600 neben im Monat naja Würde mir sicher
erstmals reichen. Bleibt die Frage ob Gewinn oder Verkaufspreis.
Bratislava schrieb:> Vermutlich brauchte ich eine Versicherung?
Da musst du erst mal klären: wogegen willst du dich versichern lassen?
Und ab da wirds dann ganz schnell uninteressant.
Bratislava schrieb:> einige Euros eingebracht
Diese Rechnung solltest du auf jeden Fall ganz genau machen.
Und dir auch bzgl. deiner Arbeitszeit nichts in die Tasche lügen im
Stile von "ist ja sowieso Freizeit".
Bei Gesamteinkünften unter 7.664 Euro <b>jährlich</b> besteht keine
Steuerpflicht.
Du kannst jedoch einfach eine Rechnung schreiben und alles am Jahresende
bei deiner Steuererklärung mit angeben. Dazu empfiehlt es sich eine mini
Buchhaltung zu erstellen also für jeden Monat die Ein- und Ausnahmen
(mit Belegen dazu) aufzuschreiben und abzuheften. Am Jahresende machst
du eine Überschussrechnung als Einnamen - Ausgaben und diese Zahl gibst
du bei der Steuer mit an.
Das andere Thema ist ein privatrechtlicher Punkt. Wenn du einen Toaster
reparierst und dieser beim Kunden einen Brand auslöst und es
nachgewiesen wird, dass es nicht fachlich korrekt instand gesetzt wurde,
dann kommst du ins Spiel.
Bratislava schrieb:> MaWin schrieb:>> Ab 9744 EUR Gesamtverdienst, bzw. 600 EUR durch diese>> Nebentätigkeit musst du es in der Steuererklärung angeben, ggf. als>> Gewinn aus Privatveräusserung.>> Diese Zahlen sind Monatlich? Gesamt incl Hauptjob würde ich die 9744> lange nicht knacken und 600 neben im Monat naja Würde mir sicher> erstmals reichen. Bleibt die Frage ob Gewinn oder Verkaufspreis.
Du wirfst da was durcheinander.
Reparieren und Meisterpflicht? Autos z.B. kann man auch ohne Meister
reparieren... man darf sich eben nicht Meister nennen. Wie sonst könnten
die unzähligen Autoaufbereiter mit ausschließlich ausländischen MA ohne
Meister sonst halten? Die bereiten auf, das kann dann auch mal ein
defektes Teil im Tausch sein.
Also.... wenn du Fließen ohne Meister verlegst oder gar Haare schneidest
dann bist du ein Schwerverbrecher ;-) Ein Heilpraktiker oder
Immobilienmakler braucht nur Baumschule.... Good old Germany.
Tip: Gewerbeanmeldung zur Sicherheit vor den Nachbarn. Tätigkeit:
technische Dienstleistungen aller Art. Wenn weitere Fragen kommen, ich
repariere Computer. Später guggt keiner nach was du für welche
Rechnungen ausgestellt hast, da zählen nur Einnahmen und Ausgaben.
Ich würde das auch nicht so eng sehen. Eine Gewerbeanmeldung kostet
20EUR. Wenn das Geschäft dann nicht läuft oder der Aufwand unterschätzt
wurde, dann ist es halt so. Solange man deswegen sein Beruf nicht
gekündigt hat, kann man ja jederzeit aussteigen. Verkauft man übrwiegend
an Privat dann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung (MWSt). Eine
saubere Steuererklärung ist obligatorisch. Dann bleibt als einziges
Risiko die Haftung bei fehlerhaften Reparaturen. Da sollte man halt
wissen was man tut.
@ Bratislava
Du kaufst Geräte gebraucht und verkaufst Geräte gebraucht. Damit
handelst Du im wesentlichen als Kaufmann bzw. als Vollkaufmann. Die
"Reparatur", die im eigentliche Sinne keine ist, beschränkt sich bei Dir
darauf, die Teile zu reinigen etc. und damit die Ware in einen
verkaufsfähigen Zustand zu versetzen.
Viel Glück.
Gebrauchtes läßt sich auf dem Flohmarkt verkaufen. Fällt man der Finanz
nicht grad durch regelmäßige Präsenz und großes Lager auf, passiert nix.
Vorteil: Man sieht schnell, was die Leute brauchen. Nachteil: Man muß
losfahren, wenn anständige Leute noch im Gasthaus sitzen :-)
Es gibt keine Entsorgungskosten, nur Entsorgungsgewinn. Rohstoffhändler
zahlen Geld dafür, wenn man defekte Geräte nach deren Notwendigkeiten
zerlegt und sortiert anliefert.
Martin schrieb:> Du kaufst Geräte gebraucht und verkaufst Geräte gebraucht. Damit> handelst Du im wesentlichen als Kaufmann bzw. als Vollkaufmann.
Nein, isser nicht.
Er ist Minderkaufmann!
Zum Business Teil der Betaetigung. Die Kunden bringen dir etwas und
fragen nach einem Preis und einem Termin. Mindestens der Preis ist dann
verbindlich. Der Zeitraum muss in einem ueberschaubaren Rahmen sein.
Falls du ein Geraet als fuer 20 euro in 2 Wochen machbar deklarierst,
darf es vielleicht 25 Euro kosten, und vielleicht 3 Wochen dauern. Wenn
nach 4 Wochen immer noch nichts ist, wollen sie's nicht mehr, weil sie
ein Neues gekauft haben.
Ich habe 2 Kollegen, welche den "Repariere Alles" Business Ansatz
probiert haben und gescheitert sind. Gruende. Neugeraete sind zu
guenstig. Auch wenn du original Ersatzteile guenstig bekommst sind sie
eben doch nicht so guenstig. Dann ist zB deren Versand nicht gratis.
Pandur S. schrieb:> und gescheitert sind.
Na ja, man muss sich beschränken.
Jahrelang lief Saeco-Reparatur recht gut.
Inzwischen werden die guten Saecos rar, es gibt nur noch Philips-Schrott
bei dem die Reparatur nicht lohnt.
Auch BSH Geschirrspüler liessen sich mit Gewinn reparieren. Seit dem
alles nur noch Plastik ist, sind sie aber Schrott.
Er kann mit seinen GoPro ja ein gutes Nebeneinkommen erzielen. Bis halt
auch GoPro unreparabel werden.
Ja, wir haben einen Kaffemaschinen Reparateur in der Naehe. Allerdings
ist der schon 77 und Reparaturenannahme ist nur morgens zwischen 9 und
11, oder nach Absprache. und Auslieferung auch.
Eine nette Beschaeftigungfuer Ortsgebundene Rentner, aber ob's fuer ein
Einkommen reicht ist eine andere Frage.
Bratislava schrieb:> Am liebesten würde ich das als Hobby mit Gewinnabsicht machen.
Nennt sich dann Schwarzarbeit.
Flip B. schrieb:> Christian M. schrieb:>>> repariere Computer>> Auch dafür meint die HWK, du müsstest einen Meistertitel haben!
Wurde meines Wissens vor x Jahren abgeschafft. Computerschrauber haben
keinen Meister.
Helge schrieb:> Es gibt keine Entsorgungskosten, nur Entsorgungsgewinn. Rohstoffhändler> zahlen Geld dafür, wenn man defekte Geräte nach deren Notwendigkeiten> zerlegt und sortiert anliefert.
Das funktioniert aber nur mit riesigen Mengen. Nicht mit einem Eimer
voll Gopros.
Timo schrieb:> Bratislava schrieb:>> Am liebesten würde ich das als Hobby mit Gewinnabsicht machen.>> Nennt sich dann Schwarzarbeit.
Ob Hobby oder nicht, spielt für IHK, Innungen, Elektronikschrott, etc.
eine Rolle. Dem Finanzamt ists völlig wurscht, ob Hobby oder Beruf. Wenn
"mit Gewinnabsicht", wollen die einfach nur die ihren Steueranteil, und
alles ist für die gut.
Oliver
Oliver S. schrieb:> spielt für IHK, Innungen, Elektronikschrott, etc.> eine Rolle. Dem Finanzamt ists völlig wurscht, ob Hobby oder Beruf.
Wenn es ihnen "völlig wurscht" ist, warum spielt es dann eine Rolle?
Es ist doch sehr zweifelhaft, dass dieses Geschäftsmodell funktioniert.
Die Konkurrenz ist gigantisch, denn darauf sind schon viele Schüler
gekommen. Dazu werden gebrauchte/defekte Sachen auf ebay viel zu teuer
gehandelt.
Bratislava schrieb:> Am liebesten würde ich das als Hobby mit Gewinnabsicht machen.
Falls das Zeug auf Ebay vertickt wird, sollte man unbedingt wissen,
dass die Schnüffler der Steuerfahndung dort ständig mitlesen!
Basti schrieb:> Es ist doch sehr zweifelhaft, dass dieses Geschäftsmodell funktioniert.
Die erste Erfahrung des TOs spricht für das Modell.
> Die Konkurrenz ist gigantisch, denn darauf sind schon viele Schüler> gekommen.
Halte ich für eine Übertreibung.
> Dazu werden gebrauchte/defekte Sachen auf ebay viel zu teuer> gehandelt.
Einerseits schreibst Du von einer gigantischen Konkurrenz, andererseits
sind die Sachen viel zu teuer. Das klingt für mich nicht stimmig.
Das Gegenteil ist der Fall: die Konkurrenz ist untergeordnet, es werden
gute Preise für gebrauchte Waren erzielt. Kann jeder bestätigen, der die
Energie, den Nerv & die Muße hat auf Ebay zu handeln. So wie ich.
Ebay ist ein hervorragender Markt für Verkäufer geworden, den man gut
für sich Nutzen kann, sofern man clever & smart ist.
Oliver S. schrieb:> Dem Finanzamt ists völlig wurscht,
Nö, isses nicht.
Gewinnabsicht ist Voraussetzung für einen Gewerbebetrieb.
Ein Hobby als Gewerbe, ist nur solange ein Gewerbe, wie es Gewinne
erzielt.
Stellen sich nach einer gewissen Zeit keine Gewinne ein, dann wird die
Voraussetzung "Gewinnabsicht" negiert und der der Gewerbebetrieb als
Hobby eingestuft, was ein weiteres Betreiben des Gewerbes unterbindet.
Bratislava schrieb:> Neben meinem eigentlichen Job.
Das ist gut: Spinne am Morgen bringt Kummer und Sorgen
(https://de.wikipedia.org/wiki/Spinne_am_Morgen)
Um den Rest mach Dir Gedanken, wenn Du die ersten 100 Geräte verschoben
hast und jeden Woche welche dabei kommen.
Timo schrieb:> Das funktioniert aber nur mit riesigen Mengen.
lol letzte Ablieferung bei mir hatte auch 2kg Platine 1 und 1kg Messing
bei. alles kein Problem.
Martin schrieb:> es werden> gute Preise für gebrauchte Waren erzielt. Kann jeder bestätigen, der die> Energie, den Nerv & die Muße hat auf Ebay zu handeln. So wie ich.
Ich habe letztens auf einen 1 Jahr alten DVD-Player mitgeboten. Der
endete dann 25 Euro über dem Preis des sofort lieferbaren Neugerätes vom
Fachhändler. Und sowas passiert da ständig.
eBay ist für Käufer von Gebrauchtwaren von Privat völlig uninteressant
geworden.
Oliver
Bratislava schrieb:> Ich könnte mir vorstellen das eine weile lang öfter zu machen. Dazu> befürchte ich ist auf Dauer ein Gewerbe unumgänglich.
Besser ohne Gewerbe und ohne Gewährleistung über ebay-kleinanzeigen
unterhalb der erlaubten Grenzen. Könnte aber eh keiner nachvollziehen
(siehe was die Handwerker da schwarz treiben).
Martin schrieb:>> Es ist doch sehr zweifelhaft, dass dieses Geschäftsmodell funktioniert.>> Die erste Erfahrung des TOs spricht für das Modell.
Er hat einmal eine Kiste kaputter Gopros günstig ergattert. Dieser
einmalige Zufallstreffer, sagt genau nichts aus.
Martin schrieb:> es werden> gute Preise für gebrauchte Waren erzielt.
Es gibt Dummköpfe, die die Preise von Gebrauchtgeräten fast auf
Neupreisniveau steigern, manchmal auch noch höher. Klar, die Verkäufer
profitieren davon. Aber glaube nicht, du könntest dauerhaft kaputte
Teile überteuert einkaufen, reparieren und noch teurer weiter
verkaufen. Das lohnt sich in Einzelfällen für Schüler, um das
Taschengeld aufzubessern.
Oliver S. schrieb:> Ich habe letztens auf einen 1 Jahr alten DVD-Player mitgeboten. Der> endete dann 25 Euro über dem Preis des sofort lieferbaren Neugeräts vom> Fachhändler. Und sowas passiert da ständig.>> eBay ist für Käufer von Gebrauchtwaren von Privat völlig uninteressant> geworden.
Ja leider, so siehts aus. Dazu wird man heute auch eher beschissen als
vor 15 Jahren.
Phasenschieber S. schrieb:> Gewinnabsicht ist Voraussetzung für einen Gewerbebetrieb.>> Ein Hobby als Gewerbe, ist nur solange ein Gewerbe, wie es Gewinne> erzielt.> Stellen sich nach einer gewissen Zeit keine Gewinne ein, dann wird die> Voraussetzung "Gewinnabsicht" negiert und der der Gewerbebetrieb als> Hobby eingestuft, was ein weiteres Betreiben des Gewerbes unterbindet.
Schon ab 1EUR Gewinn wird eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt. Man
kann ohne Probleme langfristig ein Gewerbe mit 10EUR Gewinn im Jahr
fuehren. Das Finanzamt schreitet nur dann ein, wenn man das Gewerbe als
Steuersparmodell versteht. Also bspw. Ausgaben uebermaessig abschreiben
will, MWSt-freie Einkaeufe taetigt usw.
Also bspw. der TE hat 200EUR Handelsspanne in einem Jahr, dafuer kauft
er sich ein Messgeraet, die MWSt verrechnet er ueber die Verkaeufe und
Gewinn ist dank Ausgaben fuers Messgeraet Nahe Null. => Einstufung als
Hobby
Im Anderen Fall ein verkauftes 3D-Druckteil fuer 10EUR, angemeldet als
Gewerbe, keine Betriebsausgaben angemeldet da Drucker schon privat
vorhanden => alles Paletti.
Maxe schrieb:> Schon ab 1EUR Gewinn wird eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt.
Gewinn ist Gewinn, eine Quantifizierung habe ich ja nicht genannt.
Bleibt der Gewinn jedoch aus, dann wars das mit dem Gewerbe.
Phasenschieber S. schrieb:> Maxe schrieb:>> Schon ab 1EUR Gewinn wird eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt.>> Gewinn ist Gewinn, eine Quantifizierung habe ich ja nicht genannt.>> Bleibt der Gewinn jedoch aus, dann wars das mit dem Gewerbe.
Es ist schon viele Jahre so, dass die Unternehmereigenschaft nicht
mehr an eine Gewinnerzielungsabsicht gekoppelt ist (§2 UStG).
Das ist aber sowieso zu trennen von der Abzugsfähigkeit von Verlusten.
Das Gewerbe bleibt auch bestehen, wenn man nur Verluste schreibt. Man
kann diese aber dann nicht mehr steuerlich geltend machen. Irgendwann
unterstellt einem das FA Liebhaberei und man muss dann schon genauer
nachweisen, dass dem nicht so ist. Je nach Gewerbe kann sich die
Gründungsphase aber hinziehen. Wenn man die ersten fünf Jahre keinen
Gewinn erzielt, kann das durchaus normal sein.
Dazu kommt natürlich auch die sonstige Situation des Unternehmers: wenn
der einen Vollzeitjob hat und das Gewerbe nur nebenbei betreibt, dann
wird ihm naturgemäß schneller Liebhaberei unterstellt als einem, der nur
dieses hat und von seinen Rücklagen zuschießt.
Fazit: Es gibt in diesem Thread viele Leute die negativ eingestellt
sind. Bei einigen kann man zwischen den Zeilen lesen, dass sie anderen
einfach den Erfolg nicht gönnen.
Rat an den TO: Carry On.
Martin schrieb:> Fazit: Es gibt in diesem Thread viele Leute die negativ> eingestellt> sind.
Falsche Behauptung!
>Bei einigen kann man zwischen den Zeilen lesen, dass sie anderen> einfach den Erfolg nicht gönnen.
???
>> Rat an den TO: Carry On.
Try it