Gast
#6767512
Thomas U. schrieb: > Dort ist NATURSCHUTZGEBIET und selbst das Mitführen von Fahrrädern ist > untersagt. Und was sollte dann dein Gefasel von §1 der Straßenverkehrsordnung beim Überholen von Radfahrern? Thomas U. schrieb: > Kurz nach Einführung dieser Regelung hatte > ich einen vor mir mit Besenstiel quer und Badenudel. (2m) LINKS in der > Fahrspur - Überholen unmöglich. Wo kommt da dein Naturschutzgebiet vor? Oder ignorierst du mittlerweile deine eigenen Beiträge wegen Irrelevanz?