Forum: Fahrzeugelektronik Kritik an Methanol-Brennstoffzelle?


von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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Thomas U. schrieb:
> Dort ist NATURSCHUTZGEBIET und selbst das Mitführen von Fahrrädern ist
> untersagt.

Und was sollte dann dein Gefasel von §1 der Straßenverkehrsordnung beim 
Überholen von Radfahrern?

Thomas U. schrieb:
> Kurz nach Einführung dieser Regelung hatte
> ich einen vor mir mit Besenstiel quer und Badenudel.  (2m) LINKS in der
> Fahrspur - Überholen unmöglich.

Wo kommt da dein Naturschutzgebiet vor? Oder ignorierst du mittlerweile 
deine eigenen Beiträge wegen Irrelevanz?

von Percy N. (vox_bovi)


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Thomas U. schrieb:
> selbst das Mitführen von Fahrrädern ist untersagt.

Woraus ergibt sich das?

von Thomas U. (charley10)


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Percy N. schrieb:
> Thomas U. schrieb:
>> selbst das Mitführen von Fahrrädern ist untersagt.
>
> Woraus ergibt sich das?

Aus der eindeutigen Beschilderung an der Sperre am Wanderweg zum 
Dornbusch (dort existiert ein Abstellplatz für Räder) und wird auch hier 
beschrieben:

https://mv-trip.de/leuchtturm-dornbusch/

Aber für Legastheniker (naja - das Verbot ist auch bebildert) oder 
Ignoranten gilt das nicht.

Wer sich nicht durch die Touristenfallen in Kloster oder Vitte aufhalten 
lässt, geniesst eine herrliche Landschaft und oben eine schöne Ausicht.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Thomas U. schrieb:
> Aus der eindeutigen Beschilderung an der Sperre am Wanderweg zum

Die hier leider nur sehr schlecht zu entziffern ist, worauf es 
allerdings nicht ankommt. Was veranlasst Dich zu der Annahme, Schilder 
könnten eine Rechtsgrundlage sein?
> Dornbusch (dort existiert ein Abstellplatz für Räder) und wird auch hier
> beschrieben:
> https://mv-trip.de/leuchtturm-dornbusch/

Da steht für den des Lesens Kundigen auch nur, das das Radfahren 
verboten ist; dass man das Rad auch nicht schieben dürfe, ist dem Text 
nicht zu entnehmen.

Hinweis: möglicherweise wäre es hilfreich, wenn Du Deinen Tonfall 
nachjustieren könntest.

von Thomas U. (charley10)


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Percy N. schrieb:

>
> Da steht für den des Lesens Kundigen auch nur, das das Radfahren
> verboten ist; dass man das Rad auch nicht schieben dürfe, ist dem Text
> nicht zu entnehmen.
>
> Hinweis: möglicherweise wäre es hilfreich, wenn Du Deinen Tonfall
> nachjustieren könntest.

Der Text dazu gibt mehr her.
Ausserdem ging es mir konkret nicht um geschobene Räder, sondern um 
diese Kampfradler, die direkt auf Fußgänger zuhalten, damit diese in 
'die Büsche' springen mögen um untertänigst Platz zu schaffen.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Thomas U. schrieb:
> Ausserdem ging es mir konkret nicht um geschobene Räder,

Du hattest behauptet, es sei dort schon das bloße Mitführen von 
Fahrrädern untersagt. Und dazu hatte ich Dich um eine Rechtsgrundlage 
gebeten.

Dann kamst Du mit einem Schild, das ich leider von hier aus nur sehr 
schlecht entziffern kann, und dem link auf einen Text, in dem das auch 
nicht steht, das Ganze gewürzt mit der Beschimofung von Behinderten.

Und jetzt kommst Du damit, dass es Dir nicht um geschobene Räder gehe.

Möchtest Du wirklich ernstgenommen werden?

Falls ja: von wem?

von Thomas U. (charley10)


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Percy N. schrieb:
> Thomas U. schrieb:
>> Ausserdem ging es mir konkret nicht um geschobene Räder,
>
> Du hattest behauptet, es sei dort schon das bloße Mitführen von
> Fahrrädern untersagt. Und dazu hatte ich Dich um eine Rechtsgrundlage
> gebeten.
>
> Dann kamst Du mit einem Schild, das ich leider von hier aus nur sehr
> schlecht entziffern kann, und dem link auf einen Text, in dem das auch
> nicht steht, das Ganze gewürzt mit der Beschimofung von Behinderten.
>
> Und jetzt kommst Du damit, dass es Dir nicht um geschobene Räder gehe.
>
> Möchtest Du wirklich ernstgenommen werden?
>
> Falls ja: von wem?

Dann fahr bitte vor Ort und lies die Beschilderung.
Ich hatte geschieben, dass dort Radfahren untersagt und SOGAR das 
Mitführen von Rädern vorboten ist.
Im Übrigen fehlt mir die Übung, mit rechtlichen Spitzfindigkeiten den 
'Gegener' zu diskreditieren. Da muss ich mich zurückziehen.
Meine ursprüngliche Beobachtung vor Ort spielt sicher keine Rolle 
mehr...

Also dann: "Freie Fahrt für Kampfradler!"

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Thomas U. schrieb:
> ch hatte geschieben, dass dort Radfahren untersagt und SOGAR das
> Mitführen von Rädern vorboten ist.
>
Ja, geschrieben hattest Du das.
Bisher warst Du aber nicht in der Lage, das Schild näher zu beschreiben 
(ein Foto wäre natürlich schöner), und Du scheinst auch nicht gewillt zu 
sein.

Thomas U. schrieb:
> Meine ursprüngliche Beobachtung vor Ort spielt sicher keine Rolle
> mehr...

Ich halte es nicht für zwingend, dass diese verallgemeinerungsfähig sein 
müsste.

Offen bleibt allerdings die Frage, wie ein eingefleischter Autofahrer 
überhaupt nach Hiddensee verschlagen wird.

: Bearbeitet durch User
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