Hallo, in einer Sendung berichtete ein Angestellter, dass er seinen Firmenwagen für 300 Euro pro Monat auch privat nutzen kann und das sei für ihn eine gute Lösung. Ich gehe mal davon aus, dass ihn Steuer, Versicherung, Reifen, Bremsen, Reparaturen usw. nichts angehen. Wie sieht das dann mit dem Sprit aus? Wird hier irgendwie zwischen privatem und geschäftlichem Verbrauch differenziert? Denn der eine fährt privat mehr, der andere weniger, da kann ja schon mal ein doppelter oder dreifacher Unterschied vorhanden sein. Einmal voll tanken kostet z.B. bei mir 70 Euro, wenn das einer jede Woche macht, wären das alleine schon 300 Euro. Kann ja irgendwie nicht hinhauen. Wer nutzt so ein Modell und kann aufklären? Gustav
:
Kommt darauf an, in der Regel musst Du keinen Sprit zahlen. In der Praxis müssen die Mitarbeiter häufig Betriebskosten des Fahrzeugs selber tragen, so insbesondere Benzinkosten, Wagenpflege, Garagenkosten. Aber die können dann als Webungskosten wieder abgesetzt werden, siehe auch https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/firmenwagen-selbst-gezahlte-benzinkosten-bei-pauschalmethode-abziehbar/ Gilt aber nur, wenn die 1% Regel vereinbart wurde. Steuern: https://www.test.de/Dienstwagen-Wie-Sie-die-private-Nutzung-am-guenstigsten-versteuern-5152332-0/
:
Bearbeitet durch Moderator
Gustav K. schrieb: > Wie sieht das dann mit dem Sprit aus? Wird hier irgendwie zwischen > privatem und geschäftlichem Verbrauch differenziert? Ich nutze es (noch) nicht. Ich weiß allerdings, dass bei uns der Sprit grundsätzlich bezahlt wird, außer wenn jemand beispielsweise in den Urlaub fährt - also bei großem privaten Gebrauch zahlt man den Sprit selbst. Ist also Verhandlungssache. Selbstbehalt bei Schäden oder wenn bei der Leasingrückgabe etwas nicht passt zahlt man meines Wissens nach ebenso selbst.
Frank M. schrieb: > In der Praxis müssen die Mitarbeiter schlicht den vertragliche festgelegten Regeln folgen. Wenn der Arbeitgeber alles zahlt, zahlt der alles, wenn nicht, dann nicht. Ist alles möglich. Je weiter oben in der Hierarchie, desto wahrscheinlicher ist es, daß alles gezahlt wird. Rechnen tun sich das entsprechend ganz gut bis gar nicht. Oliver
Ich selber muss den Dienstwagen nur versteuern (1% vom Bruttolistenpreis + 0.03% nochmal für jeden km einfache Pendelstrecke). Sprit, Autowäsche, AD Blue oder sonstige Pflege für das Auto kann ich alles auf die Tankkarte machen. Es gibt Kollegen, die haben ganze Europaurlaube mit vielen tausenden km mit den Firmenautos gemacht und da wurde nie etwas gesagt wegen des Sprits. Nutzen aber nicht alle in der extremen Form. Daher wird es vermutlich toleriert. Bei einem Unfall kommts darauf an, ob die Fahrt geschäftlich oder privat war ob ich den Selbstbehalt dann selber zahle oder die Firma.
Markus W. schrieb: > Bei einem Unfall kommts darauf an, ob die Fahrt geschäftlich oder privat > war ob ich den Selbstbehalt dann selber zahle oder die Firma. Man kann dann ja schnell einen Grund erfinden, damit es nachträglich zu einer dienstlichen Fahrt wird. Tickets für Falschparken und zu schnelles Fahren werden sicherlich auch von der Firma übernommen?
:
Bearbeitet durch User
Senf D. schrieb: > Tickets für Falschparken und zu schnelles Fahren werden sicherlich auch > von der Firma übernommen? Falschparken: (auch) Halterhaftung Geschwindigkeitsverstoß: Fahrer muss büßen
Ich habe zwar nur diese 0,3 irgendwas Prozent-Regelung mit Weg zur Arbeitsstätte. Aber bei uns im Betrieb wird auch der Sprit bezahlt, und da wo ich vorher gearbeitet habe wurde das auch so gehandhabt. Im Übrigens lohnen sich Elektroautos und Hybridautos besonders, weil das dann nochmals günstiger wird steuerlich und was weiß ich für den Betrieb, und auch das was es monatlich den Angestellten kostet. Also anstatt 1% sind es wohl beim Hybrid nur 0,5 % es wird auch immer der Neuwagenwert genommen für diese Rechnung. Für mich persönlich wäre es nichts weil ich ja mit dem Auto arbeiten muss, und deswegen ist es voller Werkzeug. Keine Lust ein Privatauto zu haben welches voller Werkzeug ist, außerdem fahre ich ja eh nicht so viel Privat herum. Aber ein Kollege nutzt das voll aus, vollkommen egal wenn er 100 km irgendwohin fährt er muss es ja nicht bezahlen.
zahle in etwa 200e für meinen firmenwagen. 1% regel und 0.03% für jeden km zur arbeitsstätte. sprit, wie auch der ganze rest ist dabei inc. was ich extra zahlen müsste wären strafen wie falsch parken oder zu schnell. alles in allem war es erstmal "komisch" 200e weniger netto zu haben. aber klar, relativiert sich sehr schnell. vorher hatte ich schon rund 150e nur für sprit... Sprit hab ich aber "nur" bis 20k km pro jahr frei. danach müsste ich selber zahlen. allerdings benötige ich den firmenwagen bei der Arbeit kaum und daher schaffe ich die 20k km eh nicht. alles in allem hat es viele vorteile. schätze mal um mit einem privaten das selbe -netto- zu habe bräuchte ich knapp 400-500e mehr netto. e-auto wäre nochmal günstiger gewesen. glaube wäre so auf 125e gekommen. hab's aber gelassen weil die lademöglichkeiten einfach noch etwas zu unpraktisch sind. vielleicht in zwei jahren
Rainer Z. schrieb: > Falschparken: (auch) Halterhaftung Für die Kosten ... https://www.oezbay.com/verkehrsverstoss/halterhaftung/ Siehe auch https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.bundestag.de/resource/blob/538836/4218580415250481a84880f2549c9aa7/WD-7-160-17-pdf-data.pdf&ved=2ahUKEwi-_q6s3ODxAhVPtqQKHZAHAUAQFnoECAkQAQ&usg=AOvVaw1-4K91BRY40CRHhJgA8ZhN
Percy N. schrieb: > Für die Kosten ... Danke für die Präzisierung und die Links. Ich wusste es bisher tatsächlich nicht so. Guter Trick vom Gesetzgeber, so wird der Halter nicht für etwas bestraft, was er (möglicherweise) nicht begangen hat, aber ggfls. mit Kosten belastet, die das Verwarnungsgeld bei weitem übersteigen.
Gut erkannt! Hinsichtlich möglicher Verstöße im rollenden Verkehr (Tempo, rote Ampel ...) könnte Dich vielleicht https://www.rechtsanwalt-bach.de/verkehrsrecht-leipzig/fahrtenbuchauflage/ interessieren.
Das wiederum kenne ich, alter Hut. Ich weiß, manche Väter wollen ihre Töchter sehr schützen und dann kommt die Fahrtenbuchauflage...
Früher ging das auch noch einigermaßen gefahrlos, da gab es keine Kostenüberwäzung, und auch das Fahrtenbuch war an das Fahrzeug gebunden, nicht an den Halter ... Vor etwa 30 Jahren wurde mir im Rahmen einer kleinen Fidulität im Kollegenkreis (Einweihung einer neuen Kanzlei) folgende nette kleine Fazetie berichtet Es war einmal - und ist wahrscheinlich noch immer - eine kleine Stadt in einem nördlichen Bundesland, nicht allzu weit vom großen Meer gelegen. Diet betrieben damals zwei Rechtsanwälte eine Kanzlei in Sozietät. Jeder der beiden hatte einen Pkw, nutzte ihn aber nie, sondern fuhr lieber mit dem Fahrzeug des Kollegen, der dafür das andere Auto fuhr. Man fuhr nach Belieben, und einlazfende Anhörungsbögen wurden vom jeweiligen Halter des Kfz mit der Bemerkung zurückgesandt, man sei unschuldig und habe keine Kenntnis von dem Vorfall. Wenn dann irgendwann die Fahrtenbuchauflage kam, war es ohnehin an der Zeit, ein neues Auto zu beschaffen. Ob das so stimmt, kann ich nicht wissen, aber derjenige, der es damals erzählt hat, war Rechtsanwalt und daher unbedingt vertrauenswürdig ...
Bei mir zahlt alles die Firma. Privatnutzung ist aber offiziell auch nicht erlaubt. Aber wenn man am Tag schlimmstenfalls 300km runterreihert fallen 50km privat auch nicht mehr auf...
Percy N. schrieb: > Man fuhr nach Belieben, und einlazfende Anhörungsbögen wurden vom > jeweiligen Halter des Kfz mit der Bemerkung zurückgesandt, man sei > unschuldig und habe keine Kenntnis von dem Vorfall. Das machen Paare auch. Bzw. haben sie seinerzeit gemacht. Bei RA gab es eine andere Masche: Kleine Parkverstöße wurden vom RA übernommen, das Verfahren wurde mangels Fahrer-Identifizierung eingestellt und der RA über die Prozesskostenhilfe oder sonstwie bezahlt.
A. S. schrieb: > Kleine Parkverstöße wurden vom RA übernommen, das Verfahren wurde > mangels Fahrer-Identifizierung eingestellt und der RA über die > Prozesskostenhilfe oder sonstwie bezahlt. Faszinierend ...
Percy N. schrieb: > A. S. schrieb: >> Kleine Parkverstöße wurden vom RA übernommen, das Verfahren wurde >> mangels Fahrer-Identifizierung eingestellt und der RA über die >> Prozesskostenhilfe oder sonstwie bezahlt. > > Faszinierend ... Finde ich auch genial. Schön wär's.
Reinhard S. schrieb: > Bei mir zahlt alles die Firma. Privatnutzung ist aber offiziell auch > nicht erlaubt. Aber wenn man am Tag schlimmstenfalls 300km runterreihert > fallen 50km privat auch nicht mehr auf... dann musst aber auch keine Steuer für den geldwerten Vorteil zahlen? Und Du musst auch für alle Fälle trotzdem privat ein Auto vorhalten?
Reinhard S. schrieb: > Bei mir zahlt alles die Firma. Privatnutzung ist aber offiziell auch > nicht erlaubt. Aber wenn man am Tag schlimmstenfalls 300km runterreihert > fallen 50km privat auch nicht mehr auf... Wenn du das hier rausposaunst dann kann das dem Finanzamt auffallen. Ein ausschließlich für die Firmentätigkeit bestimmter Wagen hat keinen geldwertenden Vorteil und ist nicht versteuern. Bei nur 1 m Privatnutzung liegt ein geldwertender Vorteil vor. Ganz andere Kiste. Letzes Wochenende wurden hier an einem Ferienort die steuerlichen Gegebenheiten von 99 KFZ überprüft. Es folgen 13 steuerrechtliche Ermittlungen. Wenn der Lambo ein Dienstwagen ohne Privatnutzung ist, sollte man damit nicht in der Hochsaison einen Ferienort anfahren.
:
Bearbeitet durch User
Heinz R. schrieb: > Und Du musst auch für alle Fälle trotzdem privat ein Auto vorhalten? Nein, muss ich nicht. Irgendein anderes Fortbewegungsmittel (und seien es die Füße) reicht. Sebastian L. schrieb: > Wenn der Lambo ein Dienstwagen ohne Privatnutzung ist, sollte man damit > nicht in der Hochsaison einen Ferienort anfahren. Ne, keine Sorge. War der Bugatti... Aber mal ehrlich, wenn Lambo dann ein Lamborghini Trattori und nicht so eine Fußhupe.
Gustav K. schrieb: > Ich gehe mal davon aus, dass ihn Steuer, Versicherung, Reifen, Bremsen, > Reparaturen usw. nichts angehen. > > Wie sieht das dann mit dem Sprit aus? Is auch drin! Markus W. schrieb: > Nutzen aber nicht alle in der extremen Form. Daher wird es vermutlich > toleriert. Ja, aber nur solange wie das dem Arbeitgeber in den Kram passt. Senf D. schrieb: > Markus W. schrieb: >> Bei einem Unfall kommts darauf an, ob die Fahrt geschäftlich oder privat >> war ob ich den Selbstbehalt dann selber zahle oder die Firma. > > Man kann dann ja schnell einen Grund erfinden, damit es nachträglich zu > einer dienstlichen Fahrt wird. Wenn`s auffliegt, kann`s einen den Job kosten.
Cha-woma M. schrieb: > Wenn`s auffliegt, kann`s einen den Job kosten. ich würde mir schnell einen neuen Job suchen...
Sebastian L. schrieb: > Letzes Wochenende wurden hier an einem Ferienort die steuerlichen > Gegebenheiten von 99 KFZ überprüft. Es folgen 13 steuerrechtliche > Ermittlungen. Interessant... erzähl mal mehr! Waren da Beamte vom Finanzamt und/oder Zoll erschienen und notierten Kennzeichen? Um danach zu überprüfen, ob sie auf einen gewerblichen Halter zugelassen sind und für die Privatnutzung Steuern abgeführt werden? Oder wurden Leute in der Hotelbar interviewt? Man staunt auch, wie umtriebig sich das Finanzamt bei ebay-Privatverkäufern umschaut.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.