Hallo,
Pedelecs haben ab Werk selten genug Akkukapazität. Deshalb überlege ich,
einen Zusatzakku zu verbauen. Am Bike hätte ich Platz für 22 Zellen in
der Größe 18650, bzw. 15 Zellen der Größe 27650. Dieser Akkupack soll
während der Fahrt den Hauptakku über die Ladebuchse laden. Schon
probiert, das geht.
An der Ladebuchse dürfen max. 54.6V anliegen und es dürfen max. 2.5A
fließen. Also Konstantspannungsquelle und Konstantstromquelle
gleichermaßen. Das Ganze natürlich mit hohem Wirkungsgrad, man will ja
schließlich keine Elektronen vergeuden.
Hat jemand schon mal so etwas realisiert, was man an meine Anforderungen
anpassen könnte?
Egon
Egon D. schrieb:> Pedelecs haben ab Werk selten genug Akkukapazität. Deshalb überlege ich,> einen Zusatzakku zu verbauen. Am Bike hätte ich Platz für 22 Zellen in> der Größe 18650, bzw. 15 Zellen der Größe 27650. Dieser Akkupack soll> während der Fahrt den Hauptakku über die Ladebuchse laden. Schon> probiert, das geht.
Ob die (Nenn-) Akkukapazität reicht, liegt im Auge des Betrachters.
Wenn sie einem nicht reicht, sollte man eher vor Kauf auf ein anderes
Modell umsteigen.
Also lassen wir das Geschwurbel..
Besser wäre es, wenn Du mit bedeutend mehr Infos rüberkommen würdest.
54,6V max sprechen für einen bestehenden 13s LiIon Akkupack unbekannter
p und Kapazität.
Könnte aber auch 12s sein..
Du möchtest mit 15 oder 22 Erweiterungszellen über Step-up, oder down
arbeiten?
> An der Ladebuchse dürfen max. 54.6V anliegen und es dürfen max. 2.5A> fließen. Also Konstantspannungsquelle und Konstantstromquelle> gleichermaßen. Das Ganze natürlich mit hohem Wirkungsgrad, man will ja> schließlich keine Elektronen vergeuden.
Konstantspannung kann ich ja noch verstehen, aber "gleichermassen"
Konstantstromquelle?
Soll die Wunderschaltung permanent 2,5A bei 54,6V in Deinen Originalakku
blasen?
> Hat jemand schon mal so etwas realisiert, was man an meine Anforderungen> anpassen könnte?
Einige bestimmt.
Aber denen sind die Akkus abgebrannt, wenn vorher nicht die Schaltung in
Rauch aufgegangen ist. :-)
Bedenke das die Ladebuchse nicht dafür designt ist, während des Fahrens
genutzt zu werden. Vibrationen durchs Fahren könnten die Ladebuchse
recht schnell verschleißen (mechanisch).
Je nach Hersteller gibt es Erweiterungskits um einen zweiten Akku nutzen
zu können.
Angabe des Akkutyps und Hersteller wäre notwendig. Ggf. wäre ein Foto
hilfreich auf dem die Anschlüsse zu erkennen sind.
Eine solcher Ergänzungsakku hängt auch auch von der Fahrweise ab. In dem
Falle macht das nur Sinn, wenn längere Strecken mit geringer
Unterstützung gefahren werden. D.h. der vorhandene Akku reichte für
Strecken über 3h und man möchte noch längere Strecken mit gleicher
Unterstützung fahren, die vielleicht 5h oder länger sein sollen.
Ralf X. schrieb:> Also lassen wir das Geschwurbel..
Wieder mal deine Tabletten nicht eingenommen?
Schon seltsam hier: Da sucht einer einen Wandler und was kommt?
- man solle sich doch vor dem Kauf das richtige Bike aussuchen
- man will mehr Infos, Spannung und Strom reichen nicht
- Wunderschaltung mit 2,5A bei 54,6V
- Schaltung geht in Rauch auf
- Akku brennt ab
- Ladebuchse ist nicht geeignet
- nach Erweiterungskits vom Hersteller suchen
- man will Akkutyp und Hersteller wissen
- man will Fotos von den Anschlüssen sehen
- man solle die eigene Fahrweise überprüfen
- die Empfehlung, einen zweiten Akku anzuschaffen
Also alles komplett an der Fragestellung vorbei.
Jetzt fehlen nur noch die Belehrungen und Beleidigungen:
- Akkus sind sehr gefährlich
- Haus kann abbrennen
- das ist verboten
- du bist total verantwortungslos
- das macht man alles ganz anders
- geh deine Muckis trainieren, du fauler Sack
- geh zu Fuß, Fahrradfahren ist viel zu gefährlich
- lass das deinen Fahrradhändler machen
- kauf dir einen Motorroller
- du hast keine Ahnung
- du bist ein Idiot
- ...
Uli S. schrieb:> Auch dann dürfte ein Wechselakku die bessere Methode sein. Ohne Info geh> ich mal von einem Radl mit separatem Akkupack aus.
So absurd es auch klingen mag: Der Transport eines Ersatzakkus stellt
einen Gefahrguttransport statt. Und Fahrräder dürfen niemals für diesen
Zweck verwendet werden. Daher muss der zweite Akku aus rein rechtlichen
Gründen während der Fahrt mitgenutzt werden.
Andreas S. schrieb:> Daher muss der zweite Akku aus rein rechtlichen> Gründen während der Fahrt mitgenutzt werden.
Ist jetzt nicht dein Ernst ?!
Oder doch? In diesem Land ist ja bekanntlich alles möglich.
Udo U. schrieb:> Andreas S. schrieb:>> Daher muss der zweite Akku aus rein rechtlichen>> Gründen während der Fahrt mitgenutzt werden.>> Ist jetzt nicht dein Ernst ?!> Oder doch? In diesem Land ist ja bekanntlich alles möglich.
Ist auch Humbug. Wen soll es jucken ob man den 2. Akku im Rucksack oder
auf dem Gepäckträger mitnimmt. Mal die Kirche im Dorf lassen.
Udo U. schrieb:> In diesem Land ist ja bekanntlich alles möglich.
Da war mal ein kleiner Flugplatz, der von der zuständigen
Luftfahrtbehörde keine Genehmigung für eine Tankstelle erhalten hatte.
Also musste der Sprit für die 14 am Platz stationierten Maschinen per
PKW heran gekarrt werden. Dumm nur, dass hier die Gefahrgutverordnung
greift, denn mehr als 5 Liter Sprit dürfen in einem PKW nicht
transportiert werden. Also sah man jedes Wochenende einen Konvoi an Pkws
zum Flugplatz fahren ...
Cyblord -. schrieb:> Mal die Kirche im Dorf lassen.
Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung sind kein Kavaliersdelikt. Die
Hüter der Ordnung begeben sich zudem aufs Glatteis, wenn sie bei
Verstößen einfach wegschauen.
Udo U. schrieb:> Andreas S. schrieb:>> Daher muss der zweite Akku aus rein rechtlichen>> Gründen während der Fahrt mitgenutzt werden.>> Ist jetzt nicht dein Ernst ?!> Oder doch? In diesem Land ist ja bekanntlich alles möglich.
Das ist nicht mein Ernst, sondern der des Gesetzgebers. Ersatzakkus
fallen seit 2017 unter die Gefahrgutklasse 9A. Für den Transport im
öffentlichen Straßenvekehr gilt dabei das ADR (Übereinkommen über die
internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), nach dem
ausschließlich die Verwendung von Kraftfahrzeugen zulässig ist. Diese
Kfz müssen eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 25
km/h haben und müssen nur von einem Motor angetrieben werden. Und das
wird nicht von Fahrrädern oder landwirtschaftlichen Nutzmaschinen
erfüllt.
Man dürfte durchaus ein nicht in Verwendung befindliches Elektrorad
zusammen mit beliebig vielen Ersatzakkus verpacken und als ein Stück
Gefahrgut transportieren. Wenn man aber das Elektrorad gerade
(unverpackt) verwendet, ist das ein bestimmungsgemäßer Gebrauch und
durch die entsprechenden Gesetze geregelt. Durch diesen Gebrauch werden
aber der/die Ersatzakku(s) zu eigenständigen Gefahrgütern.
Mittlerweile gibt es zumindest von Bosch einen Ersatzakkuhalter mit
Anschlusskabel. Hierdurch kann man sicherstellen, dass der Ersatzakku
mitverwendet wird und somit zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört.
Noch absurder ist die Situation übrigens bei Gabelstaplern. Deren Akku
ist ja absichtlich besonders schwer. Es gibt aber eine Vorschrift, dass
für die Verpackung von Lithiumakkus eine Polsterung von mindestens 1
cm/kg eingesetzt werden muss. Ein drei Tonnen schwerer Ersatzakku müsste
daher in einem Schaumstoffwürfel von mehr als 6 m Kantenlänge
transportiert werden! Daher werden sie nicht einzeln verschickt, sondern
sie werden für den Transport in einen Gabelstapler eingebaut, denn es
ist wiederum zulässig, Baumaschinen usw. unverpackt per Bahn oder LKW zu
transportieren. Wichtig ist bloß, dass diese Maschine mit dem Akku
funktionsfähig wäre.
Max G. schrieb:> Dumm nur, dass hier die Gefahrgutverordnung> greift, denn mehr als 5 Liter Sprit dürfen in einem PKW nicht> transportiert werden.
Damals(tm) bei der Bundeswehr mussten die Autos nach jeder Rückkehr auf
das Kasernengelände betankt werden. Das galt auch für den PKW, mit den
mehrmals täglich eine Kontrollfahrt um den nebenan gelegenen
Truppenübungsplatz durchgeführt wurde. Die Zapzsäulen der
bundeswehreigenen(!) Tankstelle waren aber nur für eine
Mindestabgabemenge von 5 l zugelassen. Der Tankwart bestand damals
darauf, dass der überschüssige Kraftstoff einfach auf den Boden
(natürlich kein undurchlässiger Beton, sondern uralte, defekte Platten)
gelassen wird. Die ganze Tankstelle schwamm im Diesel. Aber
Dienstvorschrift ist Dienstvorschrift.
Max G. schrieb:> Dumm nur, dass hier die Gefahrgutverordnung> greift, denn mehr als 5 Liter Sprit dürfen in einem PKW nicht> transportiert werden.
Quelle?
Das sagt der ADAC dazu:
"n Deutschland darf in Privatfahrzeugen die Gesamtmenge von 60 Liter je
Reservebehälter nicht überschritten werden. Der Kanister muss der
Reservekraftstoffkanister-Zulassung (RKK) entsprechen."
https://www.adac.de/verkehr/tanken-kraftstoff-antrieb/tipps-zum-tanken/reservekanister/
Ralf X. schrieb:> Das sagt der ADAC dazu:> "n Deutschland darf in Privatfahrzeugen die Gesamtmenge von 60 Liter je> Reservebehälter nicht überschritten werden. Der Kanister muss der> Reservekraftstoffkanister-Zulassung (RKK) entsprechen."> https://www.adac.de/verkehr/tanken-kraftstoff-antrieb/tipps-zum-tanken/reservekanister/
Das gilt sicherlich für den öffentlichen Straßenverkehr. Aber gilt dies
auch für Nicht-Tankfahrzeuge auf Flugplätzen?
Andreas S. schrieb:> Der Transport eines Ersatzakkus stellt> einen Gefahrguttransport statt. Und Fahrräder dürfen niemals für diesen> Zweck verwendet werden. Daher muss der zweite Akku aus rein rechtlichen> Gründen während der Fahrt mitgenutzt werden.
Daher sollte man auch Ersatzakkus für Handys, Notebook, etc. niemals an
eine Packstation senden lassen oder in einem örtlichen Geschäft kaufen,
um sie von dort selber nach Hause zu transportieren.
Viele Fahrradfahrer werden immer wieder eingebunkert, wenn sie unterwegs
Ersatzakkus für die Akkuleuchten mitführen..
Ralf X. schrieb:> Daher sollte man auch Ersatzakkus für Handys, Notebook, etc. niemals an> eine Packstation senden lassen oder in einem örtlichen Geschäft kaufen,> um sie von dort selber nach Hause zu transportieren.> Viele Fahrradfahrer werden immer wieder eingebunkert, wenn sie unterwegs> Ersatzakkus für die Akkuleuchten mitführen..
Die aufgeführten Akkus haben eine Kapazität von weniger als 100 Wh.
Daher gelten für deren Transport wesentlich lockerere Vorschriften. Bei
Fahrradakkus greift die volle Härte des Gesetzes.
Andreas S. schrieb:> Die aufgeführten Akkus haben eine Kapazität von weniger als 100 Wh.> Daher gelten für deren Transport wesentlich lockerere Vorschriften. Bei> Fahrradakkus greift die volle Härte des Gesetzes.
Also darf man auch eine Moped- oder Autobatterie über 8,3Ah nicht mehr
privat transportieren, wenn die nicht angeschlossen ist? :-)
Andreas S. schrieb:> Das gilt sicherlich für den öffentlichen Straßenverkehr. Aber gilt dies> auch für Nicht-Tankfahrzeuge auf Flugplätzen?
Auf privatem Gelände gelten, wenn dann, noch weniger Einschränkungen.
Nach deiner Logik darf ich dann einen 50l Reservekanister nicht auf
meinem Grundstück rumfahren und meinen E-Bike Ersatzakku nicht von der
Küche ins Wohnzimmer tragen.
Du verzapfst hier echt einen Mist.
Ralf X. schrieb:> Also darf man auch eine Moped- oder Autobatterie über 8,3Ah nicht mehr> privat transportieren, wenn die nicht angeschlossen ist? :-
Wenn das Lithium-Akkus sind, wird es so sein.
Oliver
Cyblord -. schrieb:> Dann könnte man auch gleich jeden Autofahrer mit E-Bikes hinten drauf> verhaften. Die haben alle die Akkus im Kofferaum.
Wenn zu viele E-Biker mit dem Auto in die Berge fahren, wäre das eine
sinnvolle Maßnahme, dass die CO2 Klimaziele nicht durch die
Freizeitfahrten gefährdet werden. Aus dem kürzlichen Urteil wären solche
Maßnahmen durchaus ableitbar.
Andreas S. schrieb:> Das ist nicht mein Ernst, sondern der des Gesetzgebers. Ersatzakkus> fallen seit 2017 unter die Gefahrgutklasse 9A. Für den Transport im> öffentlichen Straßenvekehr gilt dabei das ADR (Übereinkommen über die> internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), nach dem> ausschließlich die Verwendung von Kraftfahrzeugen zulässig ist. Diese> Kfz müssen eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 25> km/h haben und müssen nur von einem Motor angetrieben werden. Und das> wird nicht von Fahrrädern oder landwirtschaftlichen Nutzmaschinen> erfüllt.
Gibt es eine Quelle dazu? Also, dass es für Privatpersonen illegal ist,
einen Ersatzakku mitzuführen? Gewerbliche Gefahrguttransporte
interessieren mich wenig. Ich habe meine Zweifel, dass ich meine Akkus
nicht zu Fuß zum Sondermüll bringen darf.
Dieter schrieb:> Cyblord -. schrieb:>> Dann könnte man auch gleich jeden Autofahrer mit E-Bikes hinten drauf>> verhaften. Die haben alle die Akkus im Kofferaum.>> Wenn zu viele E-Biker mit dem Auto in die Berge fahren, wäre das eine> sinnvolle Maßnahme, dass die CO2 Klimaziele nicht durch die> Freizeitfahrten gefährdet werden. Aus dem kürzlichen Urteil wären solche> Maßnahmen durchaus ableitbar.
Spinner
Andreas S. schrieb:> So absurd es auch klingen mag: Der Transport eines Ersatzakkus stellt> einen Gefahrguttransport statt. Und Fahrräder dürfen niemals für diesen> Zweck verwendet werden. Daher muss der zweite Akku aus rein rechtlichen> Gründen während der Fahrt mitgenutzt werden.
Das kommt darauf an, welche Akkus man transportiert.
Es gibt längst LiFePO4 Akkupacks für Fahrräder. Die sind Eigensicher,
das sollte kein Gefahrgut mehr sein.
Aber die haben natürlich eine etwas geringere Energiedichte. Dafür
bekommt man aber mehr Ladezyklen.
Dieter schrieb:> Cyblord -. schrieb:>> Spinner>> Deine begonnene Spinnerei nur zu einem möglichen Ende weitergedacht. Hat> Dich das überfordert?
Wieso soll es Spinnerei sein, wenn Leute E-Bikes auf ihren
Fahrradträgern mit dem Auto transportieren? Schon mal auf ne Autobahn
geschaut?
PV schrieb:> Aber die haben natürlich eine etwas geringere Energiedichte. Dafür> bekommt man aber mehr Ladezyklen.
und sie sind teurer... das allein sorgt schon dafür, dass sie allenfalls
in Mittelklasse E-Bikes Verwendung finden. Für den TO sicher vollkommen
unwahrscheinlich.
Ralf X. schrieb:> Das sagt der ADAC dazu:> "n Deutschland darf in Privatfahrzeugen die Gesamtmenge von 60 Liter je> Reservebehälter nicht überschritten werden.
Da irrt sich der ADAC leider. die 60l gelten nämlich nur für LKW. Bei
PKW sind es immerhin noch 20l. größere Reservekanister hab ich auch noch
nicht wirklich gesehen. Auch möchte ich annehmen, dass es dem Großteil
der Bevölkerung schwer fallen würde, ein volles 60l Trum in den
Kofferraum des SUV und wieder herauszubekommen.
Quelle dazu: https://www.kfz-auskunft.de/news/4096.html
Cyblord -. schrieb:> Wieso soll es Spinnerei sein, wenn Leute E-Bikes auf ihren> Fahrradträgern mit dem Auto transportieren?
Vielleicht hat es Dich doch überfordert. Du weichst hier aus.
Cyblord -. schrieb:> mit E-Bikes hinten drauf verhaften.
Christian B. schrieb:> Ralf X. schrieb:>> Das sagt der ADAC dazu:>> "n Deutschland darf in Privatfahrzeugen die Gesamtmenge von 60 Liter je>> Reservebehälter nicht überschritten werden.>> Da irrt sich der ADAC leider. die 60l gelten nämlich nur für LKW. Bei> PKW sind es immerhin noch 20l. größere Reservekanister hab ich auch noch> nicht wirklich gesehen. Auch möchte ich annehmen, dass es dem Großteil> der Bevölkerung schwer fallen würde, ein volles 60l Trum in den> Kofferraum des SUV und wieder herauszubekommen.> Quelle dazu: https://www.kfz-auskunft.de/news/4096.html
Falsch, lediglich Du hast den massgeblichen Unterschied nicht
verstanden.
Beim ADAC (und der entsprechenden hiesigen FRage) ging es darum, was man
im privaten Kfz transportieren darf, in Deinem Link geht es darum,
welche Spritmengen man steuerfrei als Spritreserve für das eigene
Fahrzeug in Reservekanistern nach Deutschland einführen darf.
Ralf X. schrieb:> Falsch, lediglich Du hast den massgeblichen Unterschied nicht> verstanden.
Was kann man denn an diesem Satz: "In Deutschland muss die mitgeführte
Menge eine Reservemenge sein, das bedeutet, dass maximal 20 Liter
erlaubt sind. Bei Lkw sind es 60 Liter." nicht verstehen? Da steht
überhaupt nichts von irgendwelchen Steuern.
Für alle, welche meinem Link nicht folgen können oder wollen:
Gefahrgut im privaten Fahrzeug befördern
Privatpersonen unterliegen nicht dem Gefahrgutrecht, sofern der
Transport für den Privatgebrauch durchgeführt wird, es sich um
handelsübliche Mengen handelt und die Ladung entsprechend gesichert ist.
Welche gefährlichen Stoffe dürfen im Pkw transportiert werden?
Grundsätzlich dürfen alle Güter, die dem Endverbraucher im Baumarkt oder
anderen Geschäften des Einzelhandels angeboten werden, auch im privaten
PKW transportiert werden.
Gibt es Mengenbegrenzungen beim privaten Transport?
Der Transport von Farben, Lacken, Verdünnung und Spraydosen ist nur in
handelsüblichen Packungsgrößen erlaubt. Für Gasflaschen liegt die
freigestellte Menge bei 333 Kilogramm. Für Benzin gilt die maximale
Menge von 240 Litern pro Beförderung, jedoch in Behältern zu maximal
60 Litern. Neben den oben genannten Stoffen sind auch Batterien und
Li-Ionen-Akkus aufgrund ihres Gefahrenpotenzials nicht zu unterschätzen.
Diese sollten in ihrer Originalverpackung transportiert werden.
Und ja - natürlich ist es etwas anderes, wenn ich einen
Transportdienstleister (Spedition, Post, ...) mit dem Transport
beauftrage. Die machen das - oh Wunder - gewerblich.
Christian B. schrieb:> Ralf X. schrieb:>> Falsch, lediglich Du hast den massgeblichen Unterschied nicht>> verstanden.>> Was kann man denn an diesem Satz: "In Deutschland muss die mitgeführte> Menge eine Reservemenge sein, das bedeutet, dass maximal 20 Liter> erlaubt sind. Bei Lkw sind es 60 Liter." nicht verstehen? Da steht> überhaupt nichts von irgendwelchen Steuern.
Das passiert immer wieder, dass man aus einem aus dem Zusammenhang
gerisssenen Satz nicht den ganzen Kontext verstehen kann.
Versuche einfach mal, den gesamten Artikel zu lesen und dann den Inhalt
logisch zu verstehen, was er denn überhaupt erklären möchte.
Es geht dort darum, dass Sprit in einigen Ländern geringer versteuert
wird, was diesen ggf. ganz ordentlich verbilligt.
Stimmt die Entfernung, fahren viele aus DE nur zum Tanken nach LU, PL
oder CZ und hauen sich auch noch Reservekanister voll.
Und der Inhalt der/des Reservekanisters ist eben nur bis insg. 20l der
eigenen Spritsorte beim PKW steuerfrei nach DE einzuführen.
Genauso, bzw. so ähnlich )* wie z.B. 500g Kaffee aus NL oder 200
Zigaretten aus PL oder CZ steuerfrei sind.
Wer mehr privat nach DE bringen möchte, kann sein Kfz damit vollballern,
muss das dann aber bei der Einfuhr beim Zoll anmelden und die
entsprechenden Abgaben bezahlen.
)* Bei Energie gibt es keine Freimengen pro Person oder ob privat oder
gewerblich, sondern Freimengen pro Fahrzeug und nach Fahrzeug- und
Motortyp.
Frei ist immer der Inhalt des serienmässigen Tanks, dazu bis zu 20l in
Reservekanistern bei PKW, 60l bei LKW.
Bei Benzinern auch nur als Benzin, bei Diesel nur als Diesel...