"Home-Office" in der JVA, Sicherungsverwahrung oder Maßregelvollzug

#6760953
Lesenswert?
• ▲
▼
Stefan H. schrieb:
> Hallo,
>
> wenn man als Softwareentwickler von seinem Arbeitgeber die Erlaubnis
> hat, dauerhaft im Home-Office bzw. remote arbeiten zu dürfen, kann man
> dann auch einfach so weiterarbeiten, wenn man einmal in den Strafvollzug
> kommt?

Das wird schon daran scheitern das du im Strafvollzug nur sehr 
eingeschränkten Zugang zu Telefon und Internet hast ;-)

Falls du natürlich einen Job hast wo du weder Telefon noch Internet 
brauchst sowie keine in der JVA beschränkten Gegenstände und es auch 
nicht stört das alles was herein und heraus geht (z.B. Papiere) von 
dritten geprüft/gelesen wird, DANN kannst du natürlich im Vollzug 
weiterarbeiten wenn dein AG damit einverstanden ist...

Gruß
Carsten
#6760981
Lesenswert?
• ▲
▼
Ich kenne nur Niedersachsen aber da wäre das höchstens im Freigang 
möglich und dann stehst Du kurz vor der Entlassung und hast schon so 
lange gesessen, daß Du für jeden Arbeitgeber in dem Bereich 
uninteressant bist.
Im Bereich Nomalvollzug oder Sicherungsverwahrung gibt es keinen freien 
Internetzugang und die möflichkeit zu Telefonieren ist zeitlich so 
eingeschränkt das damit kein Arbeiten möglich ist. Schon der Zugang zu 
einem eigenen Rechner ohne irgendwelche Zugänge nach aussen ist eine 
absolute Ausnahme.
Im Maßregelvollzug bist Du nicht normal arbeitsfähig und hast andere 
Problöeme als Homeoffice.
Gast #6761086
Lesenswert?
• ▲
▼
Stefan H. schrieb:
> kann man
> dann auch einfach so weiterarbeiten, wenn man einmal in den Strafvollzug
> kommt?

Ist abhängig von der Dauer der Haft undvon der Art des Verbrechens. Bei 
länger als zwei Jahre oder kürzer aber Kunenunzumutbare Strafttat (i.e. 
Kinderf*) bist sofort raus.

https://www.marktundmittelstand.de/recht-steuern/ist-die-kuendigung-bei-einer-haftstrafe-rechtmaessig-1230511/

Es sie Dir natürlich unbenommen, dier einen selbstversuch zu unternehmen 
und dann davon zu berichten.

Antwort schreiben

Hinweis: der ursprüngliche Beitrag ist mehr als 6 Monate alt. Bitte hier nur auf die ursprüngliche Frage antworten, für neue Fragen einen neuen Beitrag erstellen.

Formatierung
  • [c]C-Code[/c]
  • [code]Code in anderen Sprachen, ASCII-Zeichnungen[/code]
  • [math]Formel in LaTeX-Syntax[/math]
  • [[Titel]] – Link zu einem Artikel
  • Verweis auf einen anderen Beitrag: Rechtsklick auf dessen Beitrags-ID (#8078628), „Adresse kopieren“, in den Text einfügen

Mehr zur Formatierung

Längeren Sourcecode als Anhang, nicht in den Text. JPG nur für Fotos und Scans; Zeichnungen und Screenshots als PNG oder GIF. Siehe Bildformate.

Schon registriert? Anmelden

Wird nicht angezeigt. Wir schicken dir einen Link; sobald du damit bestätigst, erscheint dein Beitrag.

Mit dem Abschicken legst du einen kostenlosen Account an und erkennst die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung an.