Forum: Offtopic "Home-Office" in der JVA, Sicherungsverwahrung oder Maßregelvollzug


von Stefan H. (Firma: dm2sh) (stefan_helmert)


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Hallo,

wenn man als Softwareentwickler von seinem Arbeitgeber die Erlaubnis 
hat, dauerhaft im Home-Office bzw. remote arbeiten zu dürfen, kann man 
dann auch einfach so weiterarbeiten, wenn man einmal in den Strafvollzug 
kommt?

: Verschoben durch Admin
von Carsten S. (dg3ycs)


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Stefan H. schrieb:
> Hallo,
>
> wenn man als Softwareentwickler von seinem Arbeitgeber die Erlaubnis
> hat, dauerhaft im Home-Office bzw. remote arbeiten zu dürfen, kann man
> dann auch einfach so weiterarbeiten, wenn man einmal in den Strafvollzug
> kommt?

Das wird schon daran scheitern das du im Strafvollzug nur sehr 
eingeschränkten Zugang zu Telefon und Internet hast ;-)

Falls du natürlich einen Job hast wo du weder Telefon noch Internet 
brauchst sowie keine in der JVA beschränkten Gegenstände und es auch 
nicht stört das alles was herein und heraus geht (z.B. Papiere) von 
dritten geprüft/gelesen wird, DANN kannst du natürlich im Vollzug 
weiterarbeiten wenn dein AG damit einverstanden ist...

Gruß
Carsten

von Oliver R. (orb)


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Ich kenne nur Niedersachsen aber da wäre das höchstens im Freigang 
möglich und dann stehst Du kurz vor der Entlassung und hast schon so 
lange gesessen, daß Du für jeden Arbeitgeber in dem Bereich 
uninteressant bist.
Im Bereich Nomalvollzug oder Sicherungsverwahrung gibt es keinen freien 
Internetzugang und die möflichkeit zu Telefonieren ist zeitlich so 
eingeschränkt das damit kein Arbeiten möglich ist. Schon der Zugang zu 
einem eigenen Rechner ohne irgendwelche Zugänge nach aussen ist eine 
absolute Ausnahme.
Im Maßregelvollzug bist Du nicht normal arbeitsfähig und hast andere 
Problöeme als Homeoffice.

von (prx) A. K. (prx)


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Du solltest aber einen Nebenerwerb mit dem AG absprechen, der solche 
Folgen nach sich ziehen kann. ;-)

: Bearbeitet durch User
von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Du solltest aber einen Nebenerwerb mit dem AG absprechen, der solche
> Folgen nach sich ziehen kann. ;-)

Immerhin hätte man als digitaler Nomade ein kostenloses Dach über dem 
Kopf verbunden mit freien Mahlzeiten.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Stefan H. schrieb:
> kann man
> dann auch einfach so weiterarbeiten, wenn man einmal in den Strafvollzug
> kommt?

Ist abhängig von der Dauer der Haft undvon der Art des Verbrechens. Bei 
länger als zwei Jahre oder kürzer aber Kunenunzumutbare Strafttat (i.e. 
Kinderf*) bist sofort raus.

https://www.marktundmittelstand.de/recht-steuern/ist-die-kuendigung-bei-einer-haftstrafe-rechtmaessig-1230511/

Es sie Dir natürlich unbenommen, dier einen selbstversuch zu unternehmen 
und dann davon zu berichten.

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