Bundesnetzagentur und Wirtschaftlichkeit...??? Haben jetzt wieder ein Gesetz entdeckt , das sie für 2017 noch etwas mehr verlangen können , wie sie 2017 für mein Rufzeichen "Klasse A" verlangt haben. Mai 2017 habe ich auch mein Rufzeichen abgemeldet und den Restbetrag überwiesen. Juli 2021 kommt jetzt eine Forderung von 3,51 Euro. Fünf Seiten DINA4 sind im Brief gekommen. Zwei Seiten für die Rechnungsauflistung der 3,51 Euro und drei Seiten für dieses Gesetz was die 3,51 Euro rechtsfertigt diese einzuziehen.
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3,51€.....dafür machst du hier solch einen Aufstand. Das ist Trinkgeld, werf´ es ihnen vor die Füße!
Überprüfe am Besten zunächst die Stromversorgung.
Phasenschieber S. schrieb: > 3,51€.....dafür machst du hier solch einen Aufstand. Ich glaube, es sollte hier eher auf den Aufstand hingewiesen werden, den die BNA für die 3,51€ macht …
Peter B. schrieb: > Bundesnetzagentur und Wirtschaftlichkeit...??? Naja, das ist nicht die Bundesnetzagentur sondern der Bund an sich... Für bestimmte Bereiche hat man ja schon entdeckt das es unwirtschaftlich ist gewisse Kleinstbeträge einzufordern und verzichtet bis zu einem Grenzwert darauf. Bei Einfuhrabgaben wird z.b. darauf verzichtet Beträge unter 5 Euro tatsächlich zu erheben... > Haben jetzt wieder ein Gesetz entdeckt , das sie für 2017 noch etwas > mehr verlangen können , wie sie 2017 für mein Rufzeichen "Klasse A" > verlangt haben. Nee, das ist kein "neues" Gesetz sondern genau die Regelung die schon seit gut einem Jahrzehnt gilt. Für Frequenzzuteilungen werden EMV Gebühren fällig die sich nach einem definierten Schlüssel aus den Gesamtkosten für die Störungsermittlung ergeben die durch die Gesamtheit der Inhaber der entsprechenden Zuteilungen Ergeben haben und die nicht einem spezifischen Störer auferlegt werden konnten. (Für Afus die Gesamtheit der Amateurfunker, Für Betriebsfunknutzer die Gesamtheit der Betriebsfunker, Für Rundfunksenderbetreiber die Gesamtheit der Rundfunksenderbetreiber) Es liegt in der Natur der Sache das diese Kosten immer erst nachträglich mit einiger Verzögerung bekannt sind. Wenn du 2017 einen Betrag bezahlt hast, dann wird das mit ziemlicher Sicherheit der Betrag sein der für die Zeit VOR 2017 angefallen ist. Das was jetzt gefordert wird ist dann der Betrag für die Zeit zwischen der letzten Rechnungsstellung und deiner Abmeldung. Dem Betrag nach dürften das übrigens grob zwei Monate sein... Das diese Forderung jetzt erst mit vier Jahren Verspätung kommt liegt hingegen an schon umgesetzten Sparmaßnahmen. Die BnetzA ist nämlich drauf gekommen das es wirtschaftlicher ist nicht mehr jedes Jahr Bescheide zu versenden sondern nur noch für mehrere Jahre gesammelt. Da ich einfach mal vermute das deine Rufzeichenrückgabe die Reaktion auf die letzte Rechnung war ist halt jetzt für deinen Bereich der nächste Zahltag gekommen. Und da werden halt deine zwei Monate Restzeit mit einbezogen... Das gleich so viele Zettel kommen ist auch keine ureigene Erfindung der BnetzA sondern die Folge davon das es nach der Umstellung von den Monatlichen Frequenzzuteilungsgebühren (3 DM) auf die EMV Umlage eine lange Phase mit Prozessen, Widersprüchen usw. gab die Dazu geführt hat das gleich mehrere Jahre in die Verjährung gegangen sind (== wir Zuteilungsinhaber mussten nicht zahlen ;-) ) Da ging es auch um so Dinge wie Rechtsgrundlage, mangelnde Transparenz zur Ermittlung der Abgabehöhe usw. Um dem gerecht zu werden ist man jetzt Übergenau! Grundsätzlich also überhaupt kein Grund zur Aufregung sondern alles genau so wie es sein soll und wie jeder der es wollte auch vorher wissen konnte. (Gehört zu den Rechtsgrundlagen die man als AFU ja kennen sollte und über deren Änderungen man sich auf dem laufenden halten muss) ALLERDINGS: Es gibt durchaus zwei Dinge an der Sache die ich auch nicht gut finde: Das Einziehen solcher Kleinstbeträge verursacht auf allen Seiten mehr Kosten als es unter dem Strich einbringt. Daher wäre eine Einführung eines generellen "Erhebungsverzichts" für alle Staatlichen Abgaben unterhalb einer gewissen Bagatellgrenze sicherlich eine Überlegung wert! Beispielsweise wenn für einen Bereich weniger als 5 Euro in Jahr abzuführen sind... Zweitens: Diese für mehrere Jahre gebündelte NACHTRÄGLICHE Erhebung der EMV Abgaben finde ich auch nicht gut. Insgesamt sind die Abgaben ja relativ gering und überraschend stabil geblieben. Von Ursprünglich 3DM/Monat vor 20 Jahren pendeln die so zwischen 1,00 und 3,00 Euro... Aber durch die Mehrjährige Abrechnung sind das dann für einige doch schon plötzlich ins Haus flatternde Beträge mit denen in den Moment keiner Rechnet und da die ja nachträglich anfallen kann man auch nicht mehr sagen das man gerade knapp bei Kasse ist und daher lieber auf die Zuteilung verzichtet um die Zahlung zu vermeiden. Besonders bei der ersten, dann wirksamen, Abrechnung nach Klärung der offenen Rechtsfragen war das dann schon eine Summe die manche schlucken ließ. Es ist leider so, obwohl "wir" angeblich ein reiches Land sind gibt es leider viel zu viele für die ~150Euro an ungeplanten Ausgaben mehr als ein kleines Ärgernis sondern ein echtes Problem sind. (Ich hatte das selber bei der o.g. "ersten" wirksamen Abrechnung. drei Monate früher oder drei Monate später und es wäre im Rauschen untergegangen. Hätte mich wie jetzt nicht im geringsten gejuckt. Aber da war es gerade der denkbar schlechteste Moment - zumal noch nicht sicher war das es drei Monate später wieder anders sein würde) Sicher kann man sagen das man um die Abgabe weiß und es daher einplanen muss, im Worst case halt jeden Monat dafür 2,50 Euro in die Spardose stecken. Aber mal ehrlich - wer macht das denn wirklich. Und wenn es jemand doch macht und wegen eines Notfalls überraschend gerade dringend Geld gebraucht wird, was nimmt man dann wohl... Gibt ja genug die jedes Jahr im Januar von den Jahresrechnungen ihrer Versicherung auf neue kalt erwischt werden ;-) Gruß Carsten
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Jack V. schrieb: > Phasenschieber S. schrieb: > >> 3,51€.....dafür machst du hier solch einen Aufstand. > > Ich glaube, es sollte hier eher auf den Aufstand hingewiesen werden, den > die BNA für die 3,51€ macht … Noch lustiger wird es jetzt, wenn er nur 3,49€ überweist..
Carsten S. schrieb: > Um dem gerecht zu werden ist man jetzt Übergenau! und gerüchteweise sollen auch schon 0,00€ Forderungen verschickt worden sein, ist ja nicht deren Geld, die Papier- & Transport Industrie lebt davon nicht schlecht!
Joachim B. schrieb: > und gerüchteweise sollen auch schon 0,00€ Forderungen verschickt worden > sein, Natürlich plus einer entsprechenden Mahngebühr!
> Juli 2021 kommt jetzt eine Forderung von 3,51 Euro.
Schön dass man da so eine Aufstand drum machen kann. Bezahl Deine
Schulden und gut iss.
Dunno.. schrieb: > Jack V. schrieb: >> Phasenschieber S. schrieb: >> >>> 3,51€.....dafür machst du hier solch einen Aufstand. >> >> Ich glaube, es sollte hier eher auf den Aufstand hingewiesen werden, den >> die BNA für die 3,51€ macht … > > Noch lustiger wird es jetzt, wenn er nur 3,49€ überweist.. Besser 3,52 Euro, damit ist er fein raus und bei der Behörde verursacht es einen riesen Aufwand
Hi, Joachim B. schrieb: > und gerüchteweise sollen auch schon 0,00€ Forderungen verschickt worden > sein, ist ja nicht deren Geld, die Papier- & Transport Industrie lebt > davon nicht schlecht! Wobei man auch da genauer hinschauen muss... Eine 0,00 Forderung oder auch ein 0,00 Euro Förderungsbescheid wirken ersteinmal merkwürdig bzw. wie ein Fehler (bei 0,00 Förderungsbescheiden ist es MEIST auch ein Fehler) Aber es gibt Fälle da macht das durchaus Sinn. Einfaches Beispiel: Jahressteuerbescheid! Es gibt ja so einige Anlässe wo man den Jahressteuerbescheid z.B. als Antragsgrundlage für irgendetwas braucht. Es gibt aber auch Fälle wo am Ende die zu zahlende Summe Nach einer Einkommenssteuererklärung genau 0,00 ist. Weder Positiv (noch zu zahlen) noch negativ (Geld zurück) sondern genau 0,00. Würde das Finanzamt in einem solchen Fall keinen Bescheid verschicken hättest du aber keine Rechtssicherheit und dein Kind bei der Beantragung von Bafög ggf. ein Problem. Oder andere Dinge wo auf einen "sauberen Abschluss" ankommt. Wie geschrieben: Es geht auch um Rechtssicherheit! Im Wirtschaftlichen Umfeld ist es ja auch üblich das ein einmal aufgenommener Vorgang immer mit einer Rechnung abgeschlossen wird. Und wird warum auch immer auf eine Zahlung verzichtet, dann wird (insbesondere bei Kleinbetrieben) der Vorgang erst gar nicht erfasst, maximal ein händischer Lieferschein geschrieben, oder aber der Vorgang läuft ganz normal mit allen Summen durch die Buchhaltung und der Rechnungsbetrag wird ganz am ende auf Null gesetzt. (Die Summe dann aber oft auf ein anderes Budget gebucht) Oder wenn du noch eine Gutschrift bei dem Händler (oder Guthabenbetrag bei der Behörde/Stadtwerke usw) hast der zufällig genau den Rechnungsbetrag deckt. Da würden sich auch viele wundern wenn da plötzlich keine Abschlussrechnung kommt. Die muss sein, acuh wenn da Zahlbetrag 0,00 steht. Aber ja: Es gibt auch Bescheide da macht es wirklich keinen Sinn diese zu versenden. Gruß Carsten
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Carsten S. schrieb: > Aber ja: Es gibt auch Bescheide da macht es wirklich keinen Sinn diese > zu versenden. und das wird immer kurioser, ich bekam ja eine unberechtigte Forderung über ein Inkassounternehmen aus Österreich, und Bank in Lichtenstein! Mit dem Gläubiger konnte ich das klären, der wollte das Inkasso stoppen. Nun kommt aber eine Inkassoforderung aus D ausgelöst von der Bank in Lichtenstein. Offensichtlich werden offene Forderungen auch weitervermittelt/verkauft mit wechselnen Aktenzeichen bis keiner mehr durchblickt! Wenn es nicht so mühsam wäre und wenig Aussicht auf Erfolg hätte würde ich als Antwort nun Mahnverfahren einleiten und meinerseits Forderungen stellen, mein Zeit ist kostbar und ich habe keinen Bock mich damit zu beschäftigen. Dazu kommt wengen der EU Verquickung ist Mahnbescheid in D vermutlich sinnlos, müsste über die EU laufen was es nicht einfacher macht!
Carsten S. schrieb: > Bei Einfuhrabgaben wird z.b. darauf verzichtet Beträge unter 5 Euro > tatsächlich zu erheben... Falls Du die Nettowertgrenze von 22 Euro meinen solltest, dann wärest Du nicht ganz up to date. Carsten S. schrieb: > Nee, das ist kein "neues" Gesetz Das hat er auch nicht behauptet. Dunno.. schrieb: > Noch lustiger wird es jetzt, wenn er nur 3,49€ überweist.. Thomas F. schrieb: > Besser 3,52 Euro, damit ist er fein raus und bei der Behörde verursacht > es einen riesen Aufwand Prima Ideen habt Ihr Helden, so schafft Ihr bestimmt eine bessere Welt! Wer hat Euch eigentlich aus dem Laufstall gelassen?
Peter B. schrieb: > Bundesnetzagentur und Wirtschaftlichkeit...??? > [...] > Fünf Seiten DINA4 sind im Brief gekommen. Zwei Seiten für die > Rechnungsauflistung der 3,51 Euro und drei Seiten für dieses Gesetz was > die 3,51 Euro rechtsfertigt diese einzuziehen. Ich hoffe doch stark, dass das ein automatisierter Prozess ist. Damit wird es geschätzt schon unter einem Euro für die Behörde wirtschaftlich. Noch dazu, wenn sie sowieso eine "Endabrechnung" schicken müssen, was durchaus der Fall sein kann.
Percy N. schrieb: > Carsten S. schrieb: >> Bei Einfuhrabgaben wird z.b. darauf verzichtet Beträge unter 5 Euro >> tatsächlich zu erheben... > > Falls Du die Nettowertgrenze von 22 Euro meinen solltest, dann wärest Du > nicht ganz up to date. Nein, ich meine nicht die 22,00 Euro, denn bis zu dieser Grenze gab es nichts für den Zoll zu verzichten denn das war bei Privater Einfuhr grundsätzlich befreit. Ich rede von der Grenze wo zwar formal Gebühren anfallen, aber aufgrund der Höhe DER GEBÜHR auf das Einkassieren verzichtet wird. Diese Grenze lag früher so um vier Euro, mittlerweile wurde die aber Abgesenkt auf EINEN Euro so das, obwohl es keinerlei Freigrenze mehr gibt, Warensendungen mit einem Wert unter 5,22 weiterhin absolut Abgabenfrei bleiben. Dieser Verzicht auf Einfuhrabgaben hat im übrigen dazu geführt das faktisch die 22 Euro Grenze nie relevant war, sondern die magische Grenze für Einzelsendungen an Privat immer um 26 Euro rum lag. Denn zwischen 22Euro und 26 Euro Sendungswert (WW+Porto) sind zwar formal Einfuhrabgaben angefallen, da diese aber unterhalb der Wirtschaftlichkeitsgrenze der Erhebung lagen wurden diese nicht erhoben. Das eine hatte nichts mit dem anderen zu tun ;-) Jetzt hat man diese Grenze aber wieder besseren Wissens auch abgesenkt, denn ansonsten wäre ja ganze politische Theater um die Herabsetzung der 22 Euro Freigrenze ja Makulatur gewesen. Gruß Carsten
Carsten S. schrieb: > Jetzt hat man diese Grenze aber wieder besseren Wissens auch abgesenkt, > denn ansonsten wäre ja ganze politische Theater um die Herabsetzung der > 22 Euro Freigrenze ja Makulatur gewesen. Das kommt nicht ganz hin. Wenn der Absender verzollt, können da bei Sammeiverzollung im Einzelfall ganz erhebliche Beträge zusammenkommen, deren Summanden bei Einzelbearbeitung unter den Tisch gefallen wären. 400 mal 0.32 € einzuziehen lohnt sich eher nicht, 128,00 € möchte sicherlich niemand liegenlassen. (nur so als Beispiel)
2017, ist das nicht schon verjährt? Wenn ich das richtig im Kopf habe, ist nach 3 Jahren Schluss, also Ende 2020?
Was passiert eigentlich, wenn ein Funkamateur ins Gras beisst? Müssen hier die Erben für die Gebühren aufkommen? Falls keine Kinder oder Ehefrau vorhanden sind, halten die sich dann an andere Verwandte? Beispielsweise müssen bei einem Sozialbegräbis gegebenenfall sogar Verwandte dritten Grades(!) blechen.
> ..wenn ein Funkamateur ins Gras beißt?
Na das ist ja ein kreutzgefährliches Hobby!
Hi, ham schrieb: > Was passiert eigentlich, wenn ein Funkamateur ins Gras beisst? Müssen > hier die Erben für die Gebühren aufkommen? Falls keine Kinder oder > Ehefrau vorhanden sind, halten die sich dann an andere Verwandte? Dann passiert dasselbe wie mit allen anderen Zahlungsverpflichtungen des Verstorbenen auch: Sie werden Teil der Erbmasse! Wenn die Reihe bei dir ankommt, dann kannst du das Erbe antreten und musst dann dafür sorgen das die Zahlung vorgenommen wird, oder du schlägst das Erbe aus und dann hast du damit nichts mehr zu tun. > > Beispielsweise müssen bei einem Sozialbegräbis gegebenenfall sogar > Verwandte dritten Grades(!) blechen. Begräbniskosten sind ein ganz großer Sonderfall... Das hat nur in so weit etwas mit dem Erbe zu tun als das die zuerst aus der Erbmasse bzw. von den das Erbe antretenden Erben zu begleichen sind. Erst wenn die Erbmasse nichts hergibt und die Erben das Erbe (Folgerichtig) alle ausgeschlagen haben wird erneut in der Reihenfolge des Verwandtschaftsgrades ein "Pechvogel" gesucht. Und da gibt es dann auch nur wenig was man dagegen tun kann. Aber wie geschrieben. Begräbniskosten sind ein besonderer Fall! Aber um das noch zu ergänzen: Die Bestattungspflicht (also das organisieren müssen/Entscheidungen treffen) reicht bis zu Verwandten dritten Grades. Aber die Kostentragungspflicht endet bei Verwandschaft ZWEITEN Grades (Enkel bzw. Geschwister!) Gruß Carsten
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Ha, ha, ha. Einer aus der Gruppe der als Vorschriftenreiter verschrienen Amateurfunker regt sich über amtliche Vorschriftenreiter auf. Kannste dir nicht ausdenken.
Jan H. schrieb: > Ich hoffe doch stark, dass das ein automatisierter Prozess ist. Damit > wird es geschätzt schon unter einem Euro für die Behörde wirtschaftlich. ach Papier, Toner(Druckkosten), Transport gibts für umsonst? abgesehen von der Umweltsauerei! glaubst du denn der Brief landet automatisiert im Briefkasten? Was denkst du wieviele daran beteiligt sind ab automatischem Druck!
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Joachim B. schrieb: > ach Papier, Toner(Druckkosten), Transport gibts für umsonst? abgesehen > von der Umweltsauerei! > > glaubst du denn der Brief landet automatisiert im Briefkasten? > Was denkst du wieviele daran beteiligt sind ab automatischem Druck! Das teuerste daran ist wahrscheinlich der Transport. Porto für eine Normalperson: 80 Cent. Für einen Großversender günstiger, sagen wir einmal 50 Cent. Das ist schon ein Teil deines ersten und dein gesamter zweiter Absatz! Papier + Toner + Umschlag + Druck (vollautomatisch) vielleicht 15 Cent. Bleiben noch 35 Cent "Luft". Was glaubst du was hier horrende Kosten verursachen sollte?
Jan H. schrieb: > Was glaubst du was hier horrende Kosten > verursachen sollte? Die Menge dieser Schwachsinnsbriefe!!!!
Joachim B. schrieb: > Jan H. schrieb: > >> Was glaubst du was hier horrende Kosten >> verursachen sollte? > > Die Menge dieser Schwachsinnsbriefe!!!! Gerade bei einer großen Menge kommt dann schnell ein fünfstelliger Nettoertrag dadurch herein.
Joachim B. schrieb: > Die Menge dieser Schwachsinnsbriefe!!!! Ja, das überzeugt. Wenn jeder dieser Briefe 15 ct einbringt, macht man mit vielen Briefen sicherlich ganz doll schlimm viel Verlust ... Ich bin allerdingsnicht davon überzeugt, dass tatsächlich nur so geringe Kosten entstehen; die Zahlungseingäbge verbuchen sich nicht zwangsläufig selbst.
Peter B. schrieb: > > Mai 2017 habe ich auch mein Rufzeichen abgemeldet und den Restbetrag > überwiesen. > Juli 2021 kommt jetzt eine Forderung von 3,51 Euro. > Frag mal nach, ob Du das auch in Raten zahlen kannst. :-)
Jack V. schrieb: > Phasenschieber S. schrieb: >> 3,51€.....dafür machst du hier solch einen Aufstand. > > Ich glaube, es sollte hier eher auf den Aufstand hingewiesen werden, den > die BNA für die 3,51€ macht … Wobei die Frage ist, wer das zu verantworten hat. Es gibt halt, IMHO, "Prozesshansel", die wegen jeder Kleinigkeit vor den Kadi ziehen. Und auch deren Kosten und Drang nach vermeintlich Geltungssteigernden Amtlichen 'Papiers' muß auf die jeweilige Gemeinschaft umgelegt werden. Deswegen wird man inzwischen auch bei solchen Pillepalle, wie Volksläufen zur Unterschrift unter mehrseitigen Papier genötigt, nur um irgendwelchen Paragraphen-Lakaien keinen Ansatzpunkt zu liefern.
Die größte Schwierigkeit dürfte darin bestehen, einen Rechtsanwalt zu finden, der für 3,51€ einen Prozeß anstrengt.
Phasenschieber S. schrieb: > Die größte Schwierigkeit dürfte darin bestehen, einen Rechtsanwalt zu > finden, der für 3,51€ einen Prozeß anstrengt. die Schwierigkeit existierte schon bei 150,-€ trotz Rechtschutz, für die Summen muss man schon Glück haben oder einen unterbeschäftigten Anwalt finden.
Joachim B. schrieb: > die Schwierigkeit existierte schon bei 150,-€ trotz Rechtschutz, für die > Summen muss man schon Glück haben oder einen unterbeschäftigten Anwalt > finden. Das kommt auf die Umstände des Einzelfalls sowie das Rechtsgebiet an. Vor einigen Jahren wurden massenhaft anwaltlich betreute Widerspruchsverfahren durchgefphrt, bei denen es darum ging, dass die Leistungsbescheide von ALG-II-Beziehern rechtswidrig wegen fehlerhafter Software nicht auf den nächsten ganzen Euro azfgerundet worden waren. Besonders lukrativ dürften diese Verfahren nicht gewesen sein, was aber leitende Behördenmotarbeiter nicht gehindert hat, lauthals auf die gierigen Anwälte zu schimpfen, die zur.eigenen Bereicherung die Armenkasse schröpfen ...
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Joachim B. schrieb: > für die > Summen muss man schon Glück haben oder einen unterbeschäftigten Anwalt > finden. Der kann nochso unterbeschäftigt sein, sich erstmal in die Materie, die ja nichtgerade das Brot und Butter jedes Anwalts ist, einzulesen, sprich viel Zeit vorab zu investieren um überhaupt herauszufinden worum es dabei geht, um sich dann hinterher mit dem Klienten herumzustreiten über die Höhe seines Honorares, da er sehr wahrscheinlich unterlegen sein wird, lässt in sicher abwinken.
Phasenschieber S. schrieb: > lässt in sicher abwinken. Das schon deshalb, weil es sich bei solchen Mandanten mit unschöner Regelmäßigkeit um gefährliche Irre handelt; und plötzlich ist der RA selbst der Gegner.
Percy N. schrieb: > Phasenschieber S. schrieb: >> lässt in sicher abwinken. > > Das schon deshalb, weil es sich bei solchen Mandanten mit unschöner > Regelmäßigkeit um gefährliche Irre handelt; und plötzlich ist der RA > selbst der Gegner. Wie sagte eine Kollegin mal: "Der Mandant ist der größte Feind des Anwalts."
Alleine die Arbeitszeit, die hier im Thread wegen diesen lausigen 3,51€ verschwendet wurde, übersteigt den Betrag um ein Vielfaches. Also, macht euch wieder an die Arbeit!
Carsten S. schrieb: > Ich rede von der Grenze wo zwar formal Gebühren anfallen, aber aufgrund > der Höhe DER GEBÜHR auf das Einkassieren verzichtet wird. IIRC galt diese 5 Euro-Grenze für jegliches Barinkasso der Zollbehörde. Also auch für KFZ-Steuer und Bußgelder wegen Schwarzarbeit. Wobei diese nur selten unter 5 Euro lagen und noch seltener bar bezahlt wurden.
Solche Beschwerdeführer wie der TE und einige andere hier, wären doch die ersten, wenn ihnen der böse Staat eine Endabrechnung mit Erstattungsanspruch verweigern würde, auch wenn es nur um wenige Cent geht. Man sieht es ja an dem Beispiel von Percy, wo das Gesetz bei H4 eine Aufrundung auf den nächsten Eurobetrag vorsieht, aber die Querulantenmeute sofort in den nächsten Krieg zieht, wenn eine SW das dummerweise versäumt hat und dadurch wenige Cent weniger überwiesen wurden, als an Rechtlichem Anspruch (durch Rundung) zusteht. Und irgendwann möchte jedes Unternehmen auch mal Zahlen/Daten ins Archiv verschieben und dazu auch im Vorfeld eine halbwegs-Rechtssicherheit schaffen, indem die Rechsbelehrung irgendwelchen Bescheiden beigefügt ist. Weil auch das dem Bürger durch Gesetz zusteht. Und das ganze läuft dann auch vollautomatisiert ab, egal ob die Ausdrucke, das Falzen und Eintüten, oder der Versand, bis auf die Endzustellung. Percy N. schrieb: > Vor einigen Jahren wurden massenhaft anwaltlich betreute > Widerspruchsverfahren durchgefphrt, bei denen es darum ging, dass die > Leistungsbescheide von ALG-II-Beziehern rechtswidrig wegen fehlerhafter > Software nicht auf den nächsten ganzen Euro azfgerundet worden waren. > > Besonders lukrativ dürften diese Verfahren nicht gewesen sein, was aber > leitende Behördenmotarbeiter nicht gehindert hat, lauthals auf die > gierigen Anwälte zu schimpfen, die zur.eigenen Bereicherung die > Armenkasse schröpfen ... Wenn es massenhaft stattgefunden hat, dürfte es wohl doch lukrativ für die RA gewesen sein, sonst hättes die RA doch kaum gemacht, oder? Wenn der Abrechnungsfehler aufgrund unterlassene Aufrundung über 12 Monate bestand, dürfte der einzuklagende "Schaden" pro Fall bei durchnittlich weniger als 6 Euro betragen haben, die Gesamtkosten für den Bürger später pro Fall wohl mehrere hundert Euro. Haben die RA dafür auch Anzeigen geschaltet, dass sie solche Fälle mit Kusshand übernehmen?
Ralf X. schrieb: > Wenn es massenhaft stattgefunden hat, dürfte es wohl doch lukrativ für > die RA gewesen sein, sonst hättes die RA doch kaum gemacht, oder? Wenn Du einen Umsatz von knapp 40 Euro für lukrativ hältst, dann kann ich Dich nicht daran hindern. Ralf X. schrieb: > Wenn der Abrechnungsfehler aufgrund unterlassene Aufrundung über 12 > Monate bestand, Und wenn Du Flügel hättest, könntest Du damit wedeln. > dürfte der einzuklagende "Schaden" pro Fall bei Von einer Klage spricht kein Mensch außer Dir. > durchnittlich weniger als 6 Euro betragen haben, die Gesamtkosten für > den Bürger später pro Fall wohl mehrere hundert Euro Wieso das denn? https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/45.html Hast Du mal einen verträumten Blick in die Gebührentabelle geworfen? https://www.rvg-rechner.de/tabelle-nach-%C2%A7-13-rvg-2021/ https://www.sozialrechtsiegen.de/anwaltsgebuehren-im-sozialrecht/
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Percy N. schrieb: > Ralf X. schrieb: >> Wenn es massenhaft stattgefunden hat, dürfte es wohl doch lukrativ für >> die RA gewesen sein, sonst hättes die RA doch kaum gemacht, oder? > > Wenn Du einen Umsatz von knapp 40 Euro für lukrativ hältst, dann kann > ich Dich nicht daran hindern. Naja, es gibt Läden, die Waren vertreiben, die einzeln nur wenige Cent Umsatz bringen. Wenn ich heute einen Hefewürfel brauche, bekomme ich den für 9 ct brutto beim Lidl/Aldi. > Ralf X. schrieb: >> Wenn der Abrechnungsfehler aufgrund unterlassene Aufrundung über 12 >> Monate bestand, > Und wenn Du Flügel hättest, könntest Du damit wedeln. Du hast den "Fall" eingebracht, aber natürlich versäumt, dazu genauere Angaben zu machen. Weder wann das war, noch über welchen Zeitraum das Problem bestand. >> dürfte der einzuklagende "Schaden" pro Fall bei > Von einer Klage spricht kein Mensch außer Dir. Ok, Du hast ja nur von Verfahren geschrieben, wie konnte ich nur.. >> durchnittlich weniger als 6 Euro betragen haben, die Gesamtkosten für >> den Bürger später pro Fall wohl mehrere hundert Euro > Wieso das denn? Weil ich oben von 12 Monaten ausging. Hast Du das nicht verstanden? Oder soll ich Dir auch noch etwas zu Statistik/Verteilung erzählen? > https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/45.html > > Hast Du mal einen verträumten Blick in die Gebührentabelle geworfen? > > https://www.rvg-rechner.de/tabelle-nach-%C2%A7-13-rvg-2021/ > https://www.sozialrechtsiegen.de/anwaltsgebuehren-im-sozialrecht/ Im unteren "Qualitätsbereich" haben sich die RA zu meiner Unternehmerzeit "überboten", mich vertreten zu dürfen. Ebenso haufenweise Inkassobüros, etc... Einfach nur abstossend. Und die gleichen, die absolut asozial gegen jeden noch armen Schlucker vorgehen wollten, haben mit Kusshand jeden Fall eines Schluckers (gegen wen auch immer) angenommen, wo die Rechtshilfe "vom Amt" zu bezahlen war. RA können i.d.R. nicht verlieren... Insolvent gehen dennoch immer wieder einige.
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