Servus,
folgende Situation: Ich habe meinem alten Arbeitgeber gekündigt, da er
meine Gehaltsforderungen nicht akzeptierte. Ich nahm eine andere Stelle
an, habe dort jetzt gut 4 Monate der 6 Monate Probezeit rum.
Nun hat mir der alte AG vor wenigen Tagen ein Angebot gemacht, was
weitgehend meinen Forderungen entspricht, ich wäre jedenfalls zufrieden
mit dem Gehalt, auch wenn es minimal unter meinen Forderungen liegt. Ich
denke der AG will einfach sein Gesicht wahren und die Differenz als
Grund vorschieben, dass er vorher nicht auf meine Forderungen
eingegangen ist, aber sei's drum.
Was mich stutzig macht, ist, dass mir der alte AG einen Vertragsentwurf
zugeschickt hat, wonach wieder 6 Monate Probezeit gelten, obwohl er
meine Arbeit seit knapp 10 Jahren kennt und ich auf der gleichen
Position mit den gleichen Aufgaben weitermachen soll, wo ich vor 4
Monaten aufgehört habe.
Ist diese Probezeit evtl. nichtig, auch wenn sie im Vertrag steht? Der
Grund für die Probezeit, das gegenseitige Kennenlernen, entfällt ja
schließlich. Die Frage ist, ob mir nach 5 Monaten ohne Angabe von
Gründen gekündigt werden könnte, oder ob die Klausel der Probezeit im
Vertrag unter diesen Voraussetzungen unwirksam ist?
Ich habe nämlich die Befürchtung, dass der alte AG einfach festgestellt
hat, dass er ohne mich nicht zurecht kommt, obwohl ich eine sehr
ausführliche Übergabe gemacht habe. Dass er mit meiner Hilfe in den
nächsten Monaten die Prozesse umstellen will, so dass ich mich
überflüssig mache. Ich habe nämlich von ehemaligen Kollegen Andeutungen
gehört, dass sie teils nicht mehr weiter wissen, dass andererseits
weiterhin kein Geld für Gehaltserhöhungen da ist.
Inhaltlich würde ich lieber wieder beim alten AG arbeiten. Finanziell
wäre es ein geringer, aber gut zu verschmerzender Rückschritt zur
jetzigen Position beim neuen AG (4 Monate Probezeit rum, sehr
zuversichtlich, dass es dort auch weiter ginge). Meine einzige
Befürchtung ist, dass der alte AG mich ein paar Monate ausnutzt und dann
gehen lässt.
Ich denke, ich werde dem alten AG sagen, er möge die Klausel zur
Probezeit entfernen, dann komme ich zurück. Oder was meint ihr?
Danke
Jerome
Jerome schrieb:> Ich denke, ich werde dem alten AG sagen, er möge die Klausel zur> Probezeit entfernen, dann komme ich zurück. Oder was meint ihr?
Mach einen Gehaltsvorschlag, der mindestens 10% über deinen letzten
Forderungen lag, entweder er nimmt an, oder es ist es nicht wert und du
hast nur Ärger.
> Ich denke, ich werde dem alten AG sagen, er möge die Klausel zur> Probezeit entfernen,
Dann macht er ggf. eine betriebsbedingte Kündigung.
Finger weg, der Drops ist doch gelutscht.
Jerome schrieb:> Ist diese Probezeit evtl. nichtig, auch wenn sie im Vertrag steht?
Nö. neuer Vertrag = neue Probezeit. Wenn Du die Probezeit nicht haben
willst, dann lass sie aus dem Vertrag streichen. Dann gelten 4 Wochen,
ist auch nicht viel besser.
Aber an deiner Stelle würde ich mich nicht nochmal einstellen lassen,
höchsten auf Freiberuflerbasis.
Jerome schrieb:> Was mich stutzig macht, ist, dass mir der alte AG einen Vertragsentwurf> zugeschickt hat, wonach wieder 6 Monate Probezeit gelten, obwohl er> meine Arbeit seit knapp 10 Jahren kennt und ich auf der gleichen> Position mit den gleichen Aufgaben weitermachen soll, wo ich vor 4> Monaten aufgehört habe.
Probezeit ablehnen. Problem gelöst.
Unabhängig von der Probezeit, dein alter Arbeitgeber wird nicht
vergessen dass du gegangen bisst. Womöglich hast du ihn auch ein kleines
bisschen erpresst "Wenn ich nicht x% mehr Gehalt bekommen, dann gehe
ich.". Das wäre ganz schlecht.
Ich kenne zwei, bzw. vier Fälle wo ein Kollege zurück kommen wollte und
von von meinem damals jeweiligen Arbeitgeber wieder eingestellt wurde.
Die ersten beiden Fälle waren eher so aus Mitleid. In beiden Fällen
wurde überaus viel Dankbarkeit und Bescheidenheit vom Kollegen erwartet.
Der alte Ruhm war verblasst. Rate mal wer immer die Scheißjobs bekam?
Fall 1 war ein guter "Chef-Entwickler" der die Probezeit bei seinem
neuen Arbeitgeber nicht überlebte. Der wurde wieder genommen und durfte
ganz kleine Brötchen backen. Zwei Jahre später ist er endgültig
gegangen.
Fall 2 war eine Heizdüse. Typ schmieriger Gebrauchtwagenhändler. Der
lief monatelang durch die Firma und erzählte jedem dass er ein Startup
gründen würde. Was für ein geiler Hecht er wäre. Wie reich er werden
würde und was für arme Würstchen wir wären. Der kündigte, ging mit
seinem Startup und allem was er hatte pleite und wurde wieder genommen.
Den Spießrutenlauf kannst du dir vorstellen.
Die zwei weiteren Fälle waren dubios.
Fall 3 war eine Kollegin die mit einem Chef bumste. Die ging, kam aber
wieder. Das war mehr ein Beziehungsding.
Fall 4 war ein Entwicklungsingenieur der bei beim Erzfeind anheuerte.
Nach einem Jahr kündigte er dort und tauchte nach einem weiteren Jahr
wieder in der Firma auf, als ob nichts gewesen war. Der bekam seinen
alten Job wieder, der in seiner Abwesenheit nicht neu besetzt worden war
und soll eine saftige Gehaltserhöhung bekommen haben. Ich vermute bis
heute einen Fall von Industriespionage.
Cyblord -. schrieb:> Man akzeptiert keine Gegenangebote wenn man schon gekündigt hat. Weg ist> weg. Dein AG hätte VORHER alle Zeit der Welt gehabt dir Angebote zu> machen.
Eben. Sowas kann im Nachhinein niemals mehr gut enden.
Cyblord -. schrieb:> Man akzeptiert keine Gegenangebote wenn man schon gekündigt hat. Weg ist> weg. Dein AG hätte VORHER alle Zeit der Welt gehabt dir Angebote zu> machen.
Genau. Aber es soll ja AG geben, die denken, die Kündigung sei nur Bluff
und wird dann spätestens 1d vor Ultimo zurück gezogen. Und mit der
Unterstellung des 'Bluffs' hat der AG eindeutig das
Vertrauensverhältniss aufgekündigt und zeigt, das er den AN nicht ernst
nimmt und sich sowieso für den Nabel der welt hält.
Hannes J. schrieb:> Unabhängig von der Probezeit, dein alter Arbeitgeber wird nicht> vergessen dass du gegangen bisst.
Naja, er bettelt nahezu darum, dass ich meine Entscheidung überdenke und
wieder bei ihm anfange.
> Womöglich hast du ihn auch ein kleines> bisschen erpresst "Wenn ich nicht x% mehr Gehalt bekommen, dann gehe> ich.". Das wäre ganz schlecht.
Nein. Ich habe seit 5 Jahren keine Gehaltserhöhung bekommen, ebenso wie
meine Kollegen. Ich habe den Verantwortlichen alle 1-2 Jahre erklärt,
dass mich das frustriert und mittlerweile vor finanzielle Probleme
stellt. Irgendwann reichte es, ich fand den neuen Job mit ca. 30% mehr
Gehalt, nur inhaltlich erfüllt der mich nicht 100%.
Ich würde sagen, mein Fall liegt deutlich anders als deine Fälle 1-3.
Auch nicht Fall 4, weil ich momentan in keiner Konkurrenz zum alten AG
stehe. Wenn ein fähiger Entwickler zur Konkurrenz geht, ist doch klar,
dass er anschließend einen Mehrwert bietet. Ebenso wird er aber auch
Knowhow an die Konkurrenz transferiert haben. Soweit ich weiß, muss der
Arbeitnehmer Fristen einhalten, bevor er im Job angeeignetes Wissen bei
der Konkurrenz einsetzt.
Jerome schrieb:> Naja, er bettelt nahezu darum, dass ich meine Entscheidung überdenke und> wieder bei ihm anfange.
Und dann schreibt er dir 6 Monate Probezeit in den Vertrag?
Wenn du jetzt schon +30% hast, dann wird das nix werden, da du noch mal
"Aufpreis" nehmen müsstest und das wird dein alter Chef nicht zahlen
wollen.
Ich habe es mir überlegt. Eigentlich würde ich ja gerne wieder beim
alten AG arbeiten. Ich werde mit offenen Karten spielen und erklären,
dass ich kein Risiko eingehe, nur zu retten, was die letzten 4 Monate
den Bach runter gegangen ist, um dann gefeuert zu werden.
Ich werde auf einer Abfindung von 1 Jahresgehalt bestehen, falls die
Firma mich in den nächsten 5 Jahren kündigt, Probezeit kann dann
meinetwegen bleiben. Außerdem eine Einmalzahlung von 0.75 bisherigen
Jahresgehältern bei Arbeitsbeginn für die verweigerten bisherigen
Gehaltserhöhungen und Steuernachteile, sowie eine garantierte Steigerung
von 3% pro Jahr.
Ich werde sehen, ob sie ernsthaftes Interesse an dauerhafter
Zusammenarbeit haben. Ansonsten bleibe ich bei der besser bezahlten
Arbeit, auch wenn sie weniger interessant ist.
Danke für euer Feedback.
Shorty schrieb:> Und dann schreibt er dir 6 Monate Probezeit in den Vertrag?
Vielleicht ist das eine Standardklausel, und niemandem ist aufgefallen,
dass man keine Probezeit bräuchte. Ich weiß es nicht.
Jerome schrieb:> Naja, er bettelt nahezu darum, dass ich meine Entscheidung überdenke und> wieder bei ihm anfange.
Das tut er jetzt, weil er Dich jetzt braucht. Das kann in einem 1/2 Jahr
schon wieder ganz anders aussehen.
So Situationen hatte ich auch schon. Ich habe dann immer gefragt, warum
sie nicht gleich darauf eingegangen sind. Da kam nie eine
nachvollziehbare Antwort.
Niemals darauf einlassen! Du bist der erste der bei passender
Gelegenheit gehen kann. Arbeitgeber mögen es nicht, wenn man sich nicht
auf der Nase herumtanzen läßt.
Jerome schrieb:> Außerdem eine Einmalzahlung von 0.75 bisherigen Jahresgehältern bei> Arbeitsbeginn für die verweigerten bisherigen Gehaltserhöhungen und> Steuernachteile, sowie eine garantierte Steigerung von 3% pro Jahr.
Hoch pokern, vielleicht klappt es ja. Aber um ehrlich zu sein, kann es
mir kaum vorstellen. Menschen wandeln sich nur um 180 Grad, wenn richtig
viel auf dem Spiel steht.
Realist schrieb:> Hoch pokern, vielleicht klappt es ja. Aber um ehrlich zu sein, kann es> mir kaum vorstellen. Menschen wandeln sich nur um 180 Grad, wenn richtig> viel auf dem Spiel steht.
Vielleicht ist es hoch gepokert, aber ich finde meine Forderungen
vollkommen angemessen. Der AG weiß, was er an mir hat. Ich habe trotz
Frust immer hoch motiviert gearbeitet, da die Themen äußerst spannend
sind. Ich denke, das Geld für Gehaltserhöhungen für sämtliche
Mitarbeiter wäre da, es stecken sich nur die obersten Etagen ein.
> dann komme ich zurück. Oder was meint ihr?
Die Frage, die du dir stellen sollst, was ist beim nächsten Mal? Wie
willst du beim nächsten Mal bei deinem alten AG an mehr Gehalt kommen?
Wenn du zum alten AG zurück gehst, wirds nur aufgeschoben, aber nicht
aufgehoben sein. Beim neuen AG hast du eine Zukunft, beim alten eher
nicht.
... schrieb:> Die Frage, die du dir stellen sollst, was ist beim nächsten Mal? Wie> willst du beim nächsten Mal bei deinem alten AG an mehr Gehalt kommen?
Das habe ich in meinem Beitrag von 17:37 Uhr erklärt. Und wenn mir die
vertraglich garantierten Gehaltssteigerungen einmal nicht mehr
ausreichen sollten, wird der AG wissen, was folgt, wenn er angemessene
Forderungen ablehnt.
Wenn Du Dir vorstellen kannst beim aktuellen Arbeitgeber zu bleiben tu
Dir das nicht an.
Wenn Du eh weitersuchst sag dem alten Arbeitgeber dass Du 10% mehr
willst als im - aktuellen - Job und verhandel nicht. Das kannst Du klar
machen weil Du wechselst nur wenn Du Dich verbessern kannst. Das haben
die mittlerweile verstanden. Lange bleiben wirst Du da eh nicht mehr
weil Du denen zu cool bist.
Hi,
Jerome schrieb:> Shorty schrieb:>> Und dann schreibt er dir 6 Monate Probezeit in den Vertrag?>> Vielleicht ist das eine Standardklausel, und niemandem ist aufgefallen,> dass man keine Probezeit bräuchte. Ich weiß es nicht.
Das ist möglich...
Aber genauso ist möglich das der Karren ganz tief im Dreck steckt und
dies jetzt ein Rettungsversuch ist mit der Absicht den Karren erst mit
deiner Hilfe aus dem Dreck zu ziehen und dann dafür zu sorgen das es
Zukünftig auch ohne dich geht, nur um dann in sechs Monaten ohne dich
weiterzumachen.
Daher: Ist das Wort "Kündigung" einmal ausgesprochen zieht man das auch
durch und bleibt dabei. Ausnahme nur wenn man selber darauf angewiesen
ist wieder einzusteigen. (Das es natürlich auch ganz "spezialgelagerte
Sonderfälle" gibt wo das nicht so strikt gilt ist klar. Aber da ist die
Situation vor der Kündigung schon eine andere...)
Wenn die Jobbeschreibung absolut identisch ist, dann könnte es sein das
eine erneute Probezeit unzulässig ist. Aber dazu müsstest du einen
Arbeitsrechtler befragen. Das hängt von vielen Dingen ab. Neben der
Jobbeschreibung nicht zuletzt auch von der Dauer der Unterbrechung.
Und selbst wenn der Arbeitsrechtler sagt das es aller Voraussicht nach
unzulässig ist bliebe immer noch ein Restrisiko. Nichts auf das ich mich
einlassen würde.
Aber man kann vieles Vereinbaren. Das was du mit Mindestabfindung
betitelst z.B. Aber auf so komplexe Dinge würde ich verzichten und es
ganz einfach machen.
1. Das geforderte Mehrgehalt!
2. Vom ersten "neuen" Arbeitstag an Unkündbarkeit!
(bzw. nur in ganz besonderen Fällen wie Einstellung des gesamten
Geschäftszweiges Kündbar)
(Eine stark abgemilderte, aber im Sinne einer alleruntersten Grenze die
man vielleicht akzeptieren könnte, oder auch nicht - Das hängt von den
Umständen ab- ist das vereinbart wird das bei der Berechnung der
Betriebszugehörigkeit die 10 Jahre aus dem voherigen
Anstellugnsverhältnis voll mitzählen - dies ist sogar eine recht häufige
Vereinbarung. Das gilt dann sowohl bei der Sozialauswahl als auch bei
Abfindungen usw.)
3. Eine regelmäßige MINDESTlohnerhöhung.
Also z.B. x% über Inflationsrate usw. oder entsprechend der Prozentzahl
eines beliebigen vorher vereinbarten Tarifvertrages o.ä.
Wenn dein AG dich wirklich schon seit 10 Jahren kennt und dich unbedingt
DAUERHAFT wiederhaben will, dann sollten diese Forderungen erfüllbar
sein.
Wenn dein AG dich schon Jahre kennt und dich wirklich wieder haben will
sollte es damit gehen. Andernfalls wäre es ein großes Alarmzeichen!
(Und die Frage der Probezeit hätte sich mit Punkt zwei ja sowieso
erledigt)
Gruß
Carsten
Jerome schrieb:> Abfindung> Außerdem eine Einmalzahlung von 0.75 bisherigen
So wird das nichts. Entweder oder.
Das Problem ist, dass du dem AG jetzt schon misstraust (Kündigung in
Probezeit). Dann hat es m.E. keinen Wert. Dass die Rückkehr für beide
Seiten passt kann es geben, bei einem Kollegen selber schon erlebt (nach
3/4tel Jahr zurück). Dann muss aber auch ein gewisses Vertrauen da sein.
Deine Forderungen zeigen Misstrauen, das erhöht dann die Chancen, dass
es nachher schlecht läuft.
Also Ablöse und Gehalt, alles andere weglassen.
Mal eine andere Frage, wie alt bist du?
Du warst die letzten 10J bei einem AG. Mach dir eins klar, du wirst mit
den Jahren beim gleichen AG nicht attraktiver für den Arbeitsmarkt, im
Gegenteil, man wird dir Unflexibilität unterstellen. Denk an deine
berufliche Zukunft bis zur Rente.
... schrieb:> Mal eine andere Frage, wie alt bist du?
32 Jahre. Die 10 Jahre beim letzten AG waren mein zweiter Job.
> Du warst die letzten 10J bei einem AG. Mach dir eins klar, du wirst mit> den Jahren beim gleichen AG nicht attraktiver für den Arbeitsmarkt,
Das ist ein guter Punkt, den ich noch nicht bedacht hatte. Allerdings
kann ich mir gut vorstellen, bis zur Rente wieder dort zu arbeiten, wenn
der AG nicht mehr so knauserig mit Lohnerhöhungen ist, und das will ich
ja mit dem Arbeitsvertrag sicherstellen. Die Arbeitsfelder sind sehr
spannend, es gäbe auch Aufstiegsmöglichkeiten, auf die ich aber
eigentlich gar nicht scharf bin.
Geh zurück, geh zurück. Und dann wieder zum neuen AG zurück. Schau wo
man in den Fahrstühlen besser vögeln kann und mit wem. Der Rest ergibt
sich von selbst.
>
Das ist ein guter Punkt, den ich noch nicht bedacht hatte.
Ich denke da an einen Fall aus der Presse, Ex-Siemens-Mitarbeiter, 20J
bei Siemens gewesen, hochqualifiziert und .... keiner will ihn. Warum
auch, der hat sich doch die letzten 20J gemütlich gemacht, so die denke
der Personaler.
Es ist nur mal so, wie Ingenieure gehören nun mal zum Fußvolk. Denk an
dich und DEINE berufliche Zukunft. Dein AG denkt in erster Linie nur an
sich und sein Geschäft, ist nun mal seine Aufgabe. Du bist für ihn nur
das Pferd, auf dem er zum Erfolg reitet, und wenn der Gaul nicht mehr
gebraucht wird, landet er in der Wurstfabrik. 😐😐😐
Eine Idee hätte ich noch beizusteuern. Du könntest im neuen Vertrag
vereinbaren, dass die Dauer des früheren Arbeitsverhältnisses auf das
neue Arbeitsverhältnis angerechnet wird. Das hätte u.a. Folgen für die
Kündigungsfrist für den Arbeitgeber und auch für etwaige Abfindungen.
Nach zehn Jahren beträgt die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber
immerhin schon vier Monate (§ 622 BGB).
Das die Probezeit im neuen Arbeitsvertrag u.U. unbeabsichtigt drinsteht,
kann durchaus sein, wie Du selber vermutest. Arbeitgeber formulieren
Arbeitsverträge nicht selber, sondern suchen sich Muster aus dem
Internet, von einem Arbeitgeberverband etc.
Genau so, diktier ihm in den Vertrag dass:
1. Es keine Probezeit gibt.
2. Das frühere Arbeitsverhältnis voll auf das neue angerechnet wird.
3. Beim Gehalt deine ursprüngliche Forderung erfüllt wird.
oder er es eben vergessen kann, so einfach ist die Sache.
Jerome schrieb:> Nein. Ich habe seit 5 Jahren keine Gehaltserhöhung bekommen, ebenso wie> meine Kollegen. Ich habe den Verantwortlichen alle 1-2 Jahre erklärt,> dass mich das frustriert und mittlerweile vor finanzielle Probleme> stellt.
Dann solltest du aber (auch) mal deinen Lebensstil überdenken, wenn du
so passgenaue Ausgaben hast.
> Soweit ich weiß, muss der> Arbeitnehmer Fristen einhalten, bevor er im Job angeeignetes Wissen bei> der Konkurrenz einsetzt.
Kontrollier das mal. Zumal Wissen ja auch vielseitig einsetzbar sein
kann.
Hallo,
so wie du deine Situation geschildert hast, würde ich persönlich an
deiner Stelle nicht mehr zurück zu deinem ehemaligen Arbeitgeber gehen,
egal was er dir jetzt erzählen oder anbieten mag.
Das wichtigste ist, ob das (notwendige) Vertrauensverhältnis zwischen
deinem ehemaligen Chef und dir für eine längerfristige Zusammenarbeit
überhaupt noch vorhanden ist. Das sehe ich in deinem Fall nicht als
gegeben an bzw. es ist zumindest schwer beschädigt.
Wenn er dich hätte halten wollen, dann hätte er sofort ein
entsprechendes Gegenangebot dir vorgelegt.
Hi,
... schrieb:> Ich denke da an einen Fall aus der Presse, Ex-Siemens-Mitarbeiter, 20J> bei Siemens gewesen, hochqualifiziert und .... keiner will ihn. Warum> auch, der hat sich doch die letzten 20J gemütlich gemacht, so die denke> der Personaler.
Muss nicht mal etwas mit dem Gedanken an "gemütlich gemacht" zu tun
haben.
Ich hatte selbst Bewerbung von Ex-Siemens MA auf dem Tisch. Gibt ja so
einige Werke im Einzugsgebiet meines Ehemaligen AG die
Dichtgemacht/Verkleinert haben.
Ja, die waren für ihre bisherige Tätigkeit in der Fertigung tatsächlich
hochqualifiziert. Kannten ihre Maschine die sie einrichteten und
Programmierten und die SMD Rollen tauschten aus dem FF.
20 Jahre intensiv für ihren sehr begrenzten Abschnitt in der
Wertschöpfungskette aus- und weitergebildet.
Problem ist nur das die Anzahl der Unternehmen die tatsächlich
Bestückungsautomaten oberhalb der Prototypengröße im Einsatz hat und nur
für deren Betreuung Personal einstellen müssen doch arg begrenzt ist.
Besonders wenn es um solch große Bestückungsautomaten geht.
Also besteht nur eine realistische Chance auf einem Job bei dem die
"hohe Qualifikation" zählt höchstens bei einem EMS Dienstleister der
sich vergrößert. Andere noch Selbst produzierende Industriebetriebe
haben ihren eigenen Nachwuchs und bauen die Eigenproduktion (Bestückung)
eher ab als neue Spezialisten einzustellen.
Nur: Wie viele offene Stellen bei EMS Dienstleistern gibt es wohl im
(personellen) Einzugsgebiet von ehemaligen Siemens-Werken in
Kamp-Lintfort o.ä. im Verhältnis zu nicht mehr benötigen
Fertigungsmitarbeitern bei Siemens?
Und wie viel ist die hochspezielle Erfahrung an den bei Siemens
eingesetzten Maschinen bzw. deren Vorläufern wert wenn die EMS
Dienstleister andere Systeme einsetzen. (Bin da sicher kein Experte,
aber ich stelle mir vor das die Strassen bei Siemens & Co. auf die
möglichst effiziente Bestückung hoher Stückzahlen mit sehr seltenen
Umstellungen optimiert sind, während ein EMS Dienstleister zwar auch auf
die Maschinenlaufzeit achten muss, aber häufige Umrüstungen die Regel
sind)
Was dann noch dazu kommt, das ist das diese Personen für Ihre Aufgabe ja
also SPezialisten galten. Entsprechend berücksichtigt in der
Tarifeinstufung. Dann noch 20 Jahre+ im Unternehmen, also höchste
Altersstufe im jeweils an dem Siemens-Standort geltenden Tarifvertrag.
Das führt dann dazu das bei Bewerbungen auf eine von einem KMU
veröffentlichte Stellenanzeige mit dem Profil einer Hilfskraft (Es wurde
explizit mehrmals die Formulierungen Hilfsarbeiten und zuarbeiten für
die Elektrofachkräfte erwähnt und in den Anforderungen stand
"Idealerweise erste Erfahrungen im Elektronikbereich") Gehaltswünsche
von 60k/anno und mehr genannt werden... Und das war nicht nur einer...
In dem Fall aus dem TV-Bericht muss es natürlich nicht so gewesen sein,
aber man sollte schon genauer hinsehen was sich wirklich dahinter
verbirgt wenn "Hochqualifizierte Fachkräfte" nach 20 Jahren
Berufstätigkeit dann plötzlich keinen Job finden. Zumal wenn es gerade
eine WErksschließung/Verkleinerung gab und in einer Region mit eher
überschaubaren Struktur plötzlich viele mit ähnlichen Profil auf dem
Markt sind.
Ach ja: ICh habe das obige jetzt an Fertigungsmitarbeitern in der SMD
Bestückung festgemacht weil ich u.a. aus dieser PErsonengruppe selber
Bewerbungen gesehen habe. Aber das gilt natürlich für alle anderen
Spezialisierten Berufsbilder genauso. Bis hin zu den Ings.
Das ist halt der Nachteil bei den großen Unternehmen als AG. Die
Qualifikation ist nur für einen sehr ähnlichen Job etwas wert. Und diese
sehr ähnlichen Jobs gibt es oft nur bei sehr ähnlichen Firmen. Ein
Wechsel von Opel zu VW oder Ford nach BMW wäre prinzipiell zwar
unkritisch, nur muss man dann auch das passende Stellenangebot gerade
haben. Aber von den KMU will einen dann kaum einer. Höchstens noch
direkte Zulieferer die sich einen Vorteil davon versprechen das jemand
die Abläufe des Kunden kennt.
Dazu kommt die bei vielen KMU AG verbreitete "Denke" das wenn jemand
20j+ bei einem AG wie Siemens direkt angestellt war, das er sich so an
die Welt mit "offen aufmüpfigen Betriebsrat", IGM Tarif, Streik und den
ganzen Boni gewöhnt hat, das es, selbst wenn die Bezahlung eigentlich
sogar gut wäre, es öfter mal Stress geben könnte. Von den Fällen wo die
Bezahlung von den IGM Werten weit entfernt ist ganz zu schweigen...
Daher: JA - 20 Jahre bei ein und demselben AG können ein Nachteil sein.
War es dann eines der bekannten Großunternehmen und man hat womöglich
die ganze Zeit im Prinzip auch noch ein und dieselbe Tätigkeit
ausgeführt gehen die Chancen auf eine Anstellung bei einem KMU schon
sehr sehr tief nach unten.
Da wäre das Riesenglück auf eine Anstellung bei einem ähnlich großen AG
im selben Tätigkeitsbereich nahezu die einzige Chance nicht wieder bei
Null anfangen zu müssen.
Bei Leuten die 20Jahre bei ein und demselben KMU waren sieht es da doch
noch einiges besser aus. Auch nicht ideal, aber doch besser. Da kommt es
dann halt noch darauf an was man wirklich gemacht hat.
Gruß
Carsten
Jerome schrieb:> Servus,
.....
>> Was mich stutzig macht, ist, dass mir der alte AG einen Vertragsentwurf> zugeschickt hat, wonach wieder 6 Monate Probezeit gelten,
Standart-Vertrag?
> obwohl er> meine Arbeit seit knapp 10 Jahren kennt und ich auf der gleichen> Position mit den gleichen Aufgaben weitermachen soll, wo ich vor 4> Monaten aufgehört habe.
Wie wär`s einfach mal eine E-mail schicken mit der bitte um Klärung.
>> Ist diese Probezeit evtl. nichtig, auch wenn sie im Vertrag steht?
Nein!
> Der> Grund für die Probezeit, das gegenseitige Kennenlernen, entfällt ja> schließlich.
Stimmt!
> Die Frage ist, ob mir nach 5 Monaten ohne Angabe von> Gründen gekündigt werden könnte,
Ja!
> oder ob die Klausel der Probezeit im> Vertrag unter diesen Voraussetzungen unwirksam ist?
Nein!
......
> Danke> Jerome
Jerome schrieb:> und mittlerweile vor finanzielle Probleme> stellt.
Autsch
Jerome schrieb:> Ich werde auf einer Abfindung von 1 Jahresgehalt bestehen, falls die> Firma mich in den nächsten 5 Jahren kündigt, Probezeit kann dann> meinetwegen bleiben. Außerdem eine Einmalzahlung von 0.75 bisherigen> Jahresgehältern bei Arbeitsbeginn für die verweigerten bisherigen> Gehaltserhöhungen und Steuernachteile, sowie eine garantierte Steigerung> von 3% pro Jahr.
Autsch²
Ich bitte um Rückmeldung, wie schnell die Absage vom alten AG kommt.
> von Dirk K. (knobikocher)> 23.07.2021 22:08> Ich bitte um Rückmeldung, wie schnell die Absage vom alten AG kommt.
Ja, würde mich auch interessieren.
Scheint etwas von Größenwahn befallen zu sein. Soll ja öfters vorkommen
!
Ich hab' Verständnis, wenn eine Klitsche ein geringeres Gehaltsniveau
hat. Ich würde die Forderungen aber auf "selbstverständliches"
beschränken:
a) Übernahme der bisherigen Betriebszugehörigkeit (quasi rückwirkend 4
Monate freigestellt)
b) Gehalt wie vereinbart (alle wissen davon, das ist Bürde genug)
c) Kündigungsschutz 2 Jahre, ohne Probezeit oder Auslaufen (der Zeitraum
ist überschaubar)
Kein Handgeld jetzt, keine 3% (wie soll die Klitsche das darstellen,
wenn z.B. Kurzarbeit, Lohnverzicht oder Rezession in D kommen)
Die Abfindung ist kaum kalkulierbar für den AG. Wenn Du die Arbeit
einstellst, wirst Du noch fürstlich belohnt.
Nach einem Jahr solltest Du sehen, ob er Dich loswerden will. Dann geht
es halt wieder mit viel Vorlauf ans bewerben
Jerome schrieb:> Irgendwann reichte es, ich fand den neuen Job mit ca. 30% mehr> Gehalt, nur inhaltlich erfüllt der mich nicht 100%.
Der Tag hat 24 Stunden. Nur 7 davon gehst du zur Arbeit.
Jerome schrieb:> Nun hat mir der alte AG vor wenigen Tagen ein Angebot gemacht
Zu spät.
Jerome schrieb:> Ich werde auf einer Abfindung von 1 Jahresgehalt bestehen, falls die> Firma mich in den nächsten 5 Jahren kündigt, Probezeit kann dann> meinetwegen bleiben. Außerdem eine Einmalzahlung von 0.75 bisherigen> Jahresgehältern bei Arbeitsbeginn für die verweigerten bisherigen> Gehaltserhöhungen und Steuernachteile, sowie eine garantierte Steigerung> von 3% pro Jahr.
Seien wir mal realistisch: du bekommst ja nicht mal das geboten, was du
vor deiner Kündigung gefordert hast, denn
Jerome schrieb:>>> auch wenn es minimal unter meinen Forderungen liegt.
Mein Tipp: träum von was Anderem.
Ich verstehe nicht, warum manche Leute nicht einfach einen Schnitt
machen und mit dem Vergangenen abschließen können. Da hat tatsächlich
jemand 5 Jahre keine Gehaltserhöhung bekommen, konnte seine
Gehaltsforderung nicht durchsetzen und hat gekündigt. Da ist einmal der
korrekte Weg und es sollte, wenn möglich, auch immer so laufen.
Nun kommt der alte Arbeitgeber daher und macht nun ein neues Angebot,
wobei der Themenersteller nun schon 4 Monate im neuen Job ist. Das
Angebot ist natürlich niedriger als die ursprüngliche Forderung und die
Probezeit beginnt von neuem, die jetzige Stelle ist besser bezahlt als
das Angebot.
Du solltest Dich mal fragen, wieso Dein alter Arbeitgeber Dir das
Angebot macht. Ich kann es Dir sagen: dem steht das Wasser bis zum Hals,
weil er niemanden finden konnte, der für Dein Gehalt bei ihm arbeiten
wollte, er aber dringendst Bedarf hat. Da ist er auf die glorreiche Idee
gekommen, Dir großzügerweise ein "tolles" Angebot zu machen. Du solltest
damit rechnen, daß Du der erste bist, der gefeuert wird, wenn es der
Firma schlecht geht oder Dein altes Projekt beendet ist.
Gehaltserhöhungen gabs die letzten fünf Jahre nicht und Du wirst auch
als letzter eine bekommen, denn Dein Gehalt wurde ja gerade großzügig
erhöht. Dein Gedanken mit dem Streichen der Probezeit wird man vieleicht
noch nachkommen (wirst ja kurzfristig gebraucht), die Abfindung bei
vorzeitiger Kündigung kannst Du sicher vergessen. Dein alter Arbeitgeber
wird Dir alles mögliche versprechen, aber dies wegen angeblicher
"rechtlicher" Gründe nicht machen können.
Du hast eine in jedem Fall besser bezahlte Stelle, in der es vermutlich
auch Lohnerhöhungen gibt. Die momentane Tätigkeit ist vielleicht nicht
perfekt, aber Du bist auch erst vier Monate dort und Deine Tätigkeit
beginnt erst. Bei dem alten Arbeitgeber kannst du aufgrund der
Vorgeschichte nur verlieren und die Rückkehr ist die dümmste
Entscheidung.
Du traust Deinem Ex-Arbeitgeber nicht und fragst Dich, ob er Dich
ausnutzt und am Ende der Probezeit kündigt. Das zeigt eigentlich schon,
dass Du nicht zurück gehen solltest.
Es schmeichelt natürlich dem Selbstbewusstsein, wenn der alte AG jetzt
nachträglich Deinen Wert erkennt. Das sollte aber nicht das Argument
sein, zurück zu gehen.
Falls Du es doch riskieren willst, halte im Arbeitsvertrag fest, dass
Deine Betriebszugehörigkeit erhalten bleibt. Will alte AG das nicht,
Finger weg! Zeige den Vertrag vor der Unterschrift einem Rechtsanwalt,
die 200€ sind gut angelegt.
Und denke bitte daran, dass das halbe Jahr bei der neuen Firma auch am
Wert Deines Lebenslaufes nagt! Selbst dann, wenn Du jetzt wieder 5 Jahre
beim alten AG bleibst!
Jerome schrieb:> Ist diese Probezeit evtl. nichtig, auch wenn sie im Vertrag steht?NEIN.
Aber ich denke er hat einfach ein Standart-Vertrag genommen. Einfach die
Zeile : "Die Probezeit gilt nicht" einfügen und das war's.
Ob du unterschreiben solltest, ist eine andere Sache.
Er weiß das er dir nicht trauen kann, und du dich abwerben lässt.
Ich nenne so was grundsätzlich immer ein "gestörtes Verhältnis".
Karl Dahl schrieb:> Du solltest Dich mal fragen, wieso Dein alter Arbeitgeber Dir das> Angebot macht. Ich kann es Dir sagen: dem steht das Wasser bis zum Hals,> weil er niemanden finden konnte, der für Dein Gehalt bei ihm arbeiten> wollte, er aber dringendst Bedarf hat.
Sehe ich 100 % genau so. Und rate mal wer zuerst fliegt wenn er keine
vollen Auftragsbücher mehr hat. ;)
Weil es gilt dann "LAST in, First out". Und dein neuer Vertrag ist ein
NEUER Vertrag. Die Unterbrechung gilt als neu.
Die Probezeit kannst du weg labern die Rechtslage nicht.
Rainer Z. schrieb:> Eine Idee hätte ich noch beizusteuern. Du könntest im neuen Vertrag> vereinbaren, dass die Dauer des früheren Arbeitsverhältnisses auf das> neue Arbeitsverhältnis angerechnet wird. Das hätte u.a. Folgen für die> Kündigungsfrist für den Arbeitgeber und auch für etwaige Abfindungen.
Das könnte bei einer späteren betriebsbedingten Kündigung Lärm
verursachen, wenn der Arbeitnehmer, dem gekündigt wurde, einwendet, der
TO sei bei der Sozialauswahl unberechtigt bevorzugt worden.
Percy N. schrieb:> Rainer Z. schrieb:>> Eine Idee hätte ich noch beizusteuern. Du könntest im neuen Vertrag>> vereinbaren, dass die Dauer des früheren Arbeitsverhältnisses auf das>> neue Arbeitsverhältnis angerechnet wird. Das hätte u.a. Folgen für die>> Kündigungsfrist für den Arbeitgeber und auch für etwaige Abfindungen.>> Das könnte bei einer späteren betriebsbedingten Kündigung Lärm> verursachen, wenn der Arbeitnehmer, dem gekündigt wurde, einwendet, der> TO sei bei der Sozialauswahl unberechtigt bevorzugt worden.
Guter Einwand, aber der trifft den TO nicht.
In einem Betrieb mit fünf Arbeitnehmern gilt außerdem das KSchG nicht.
Abgesehen davon können bei einer betriebsbedingten Kündigung - wenn das
KSchG zur Anwendung kommt - die Arbeitgeber selten alles richtig machen.
So kommt es fast immer zum Kuhhandel beim Arbeitsgericht.
Rainer Z. schrieb:> Guter Einwand, aber der trifft den TO nicht.
Der betrifft den TO schon deshalb, weil der ArbG mit dem Klammerbeutel
gepudert sein müsste, um sich auf so dünnes Eis zu begeben.
Und falls das ArbG zu der Auffassung grlangt, die fragliche Vereinbarung
sei sittenwidrig, liegt das Kind ganz tief im Brunnen - und dieses Kind
heißt Jerome.
> In einem Betrieb mit fünf Arbeitnehmern gilt außerdem das KSchG nicht.
Der in Rede stehende Betrieb dürfte um einiges größer sein, wenn man
siich Jeromes Schilderung zu Gemüte führt.
Jerome schrieb:> Ich werde auf einer Abfindung von 1 Jahresgehalt bestehen, falls die> Firma mich in den nächsten 5 Jahren kündigt, ...> Außerdem eine Einmalzahlung von 0.75 bisherigen> Jahresgehältern bei Arbeitsbeginn für die verweigerten bisherigen> Gehaltserhöhungen und Steuernachteile, sowie eine garantierte Steigerung> von 3% pro Jahr.
Bei sovielen "dicken Brocken", die da zusätzlich zum Gehalt einschlagen
könnten, sollte man nachrechnen, wie die sich auswirken auf die
Steuerfestsetzung des kommendes Jahres. Und Krankenkassenbeitrag. Da
macht es oft Sinn, die Einnahmen auf zwei Jahre zu strecken. Klar,
kriegt man die zuviel festgesetzte Steuer/Mitgldiedsbeitrag u.U.
wieder, aber dazu muss man auch erstmal wieder aktiv werden.
Hinzukommt der Strafzins vom 0,5% der bei manchen Banken schon ab 25k
greift.
Und sollte der erneute Rausschmiß von einer längeren Arbeitslosigkeit
gefolgt werden, zahlt die Arbeitslosenversicherung nicht, bis die
Abfindung aufgebraucht ist... "Mehr Einkomen" und 'mehr Kaufkraft' sind
eben zweierlei.
Achja, oft weiss der Chef nicht, wieviel Jahresgehalt die Person
erhielt, und damit nicht was 0,75 vom bisherigen bedeudet. Am Besten, Du
sprichst gleich Klartext und sagst das du *30k++?* oder so als
Sonderzahlung zum Einstieg als Rückkehrbedingung setzt. Und 40k oder
so als Goldener Handschlag irgendwann in den nächsten Jahren. Oder bei
einem Seniorposten eben 60/80k.
Jerome schrieb:> Ich werde auf einer Abfindung von 1 Jahresgehalt bestehen, falls die> Firma mich in den nächsten 5 Jahren kündigt, Probezeit kann dann> meinetwegen bleiben. Außerdem eine Einmalzahlung von 0.75 bisherigen> Jahresgehältern bei Arbeitsbeginn für die verweigerten bisherigen> Gehaltserhöhungen und Steuernachteile, sowie eine garantierte Steigerung> von 3% pro Jahr.
Darauf darf er gar nicht eingehen, weil sonst das Theater mit allen
deinen Kollegen erst anfängt und massiv dem Betriebsfrieden stört.
Und das weißt du auch, also werde woanders glücklich. Es gibt keinen Weg
zurück ohne das AG und/oder AN das Gesicht verlieren.
Percy N. schrieb:> Der betrifft den TO schon deshalb, weil der ArbG mit dem Klammerbeutel> gepudert sein müsste, um sich auf so dünnes Eis zu begeben.> Und falls das ArbG zu der Auffassung grlangt, die fragliche Vereinbarung> sei sittenwidrig, liegt das Kind ganz tief im Brunnen - und dieses Kind> heißt Jerome.
Ich wüsste nicht, was an einer solchen Vereinbarung sittenwidrig sein
sollte.
Für den Arbeitgeber ist eine solche Vereinbarung natürlich ungünstig,
aber soll hiermit nicht der Zustand wiederhergestellt werden, den der TO
hatte, bevor er seine Arbeitsstelle verließ? Nicht mehr und nicht
weniger ist gewollt. Was verstößt da gegen die guten Sitten? Du weißt
ja, das wäre das "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden".
Also?
Rainer Z. schrieb:> Ich wüsste nicht, was an einer solchen Vereinbarung sittenwidrig sein> sollte.
Das wäre ein Vertrag zum Nachteil Dritter, hier noch besonders gewürzt
durch den Umstand, dass der TO dadurch begünstigt werden soll, dass dem
Dritten der Rechtsschutz des KSchG entzogen werden soll. Irgendwann
zeigt der Rechtkompass dann auf § 826 BGB.
Mir ist bekannt, dass mancher Rechtsstreit vor dem ArbG mit einem
Vergleich endet, der Ähnliches zum Inhalt hat. Manche mögen's halt heiß
...
Btw: ich habe auch schon einen gerichtlichen Vergleich gesehen, in dem
die eine Partei sich verpflichtete, bis zum Erreichen eines Zielbetrages
monatlich ein Viertel ihres Einkommens an die andere Partei zu zahlen,
gleichgültig, ob Arbeitseinkommen, ALG, Sozialhilfe oder was auch immer.
Interessant wird es, wenn aus diesem Vergleich vollstreckt werden soll.
Rainer Z. schrieb:> Für den Arbeitgeber ist eine solche Vereinbarung natürlich ungünstig,> aber soll hiermit nicht der Zustand wiederhergestellt werden, den der TO> hatte, bevor er seine Arbeitsstelle verließ?
Das kann man so sehen. Und wenn alle Kollegen, die hierdurch einen
rechtlichen Nachteil erleiden, damit einverstanden sind, lässt sich auch
wenig dagegen sagen. Wenn die aber sagen "weggegangen - Platz
vergangen", dann war's das.
> Nicht mehr und nicht> weniger ist gewollt. Was verstößt da gegen die guten Sitten? Du weißt> ja, das wäre das "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden".> Also?
Bist Du wirklich ganz sicher, dass das der Ton ist, in dem Du von mir
angesprochen werden möchtest? Na?
Percy N. schrieb:> Bist Du wirklich ganz sicher, dass das der Ton ist, in dem Du von mir> angesprochen werden möchtest? Na?
Immer locker bleiben, ich wollte Dir keineswegs ans Bein pinkeln, dafür
habe ich eben eher eine direkte Art der Kommunikation drauf.
Deine Erwägungen zur Sittenwidrigkeit habe ich mit Interesse
aufgenommen, denke aber, dass bei einer viermonatigen Unterbrechung des
Arbeitsverhältnisses darin keine Absicht einer Benachteiligung der
anderen Arbeitnehmer herzuleiten ist.
Am Ende gibt es ohnehin den Kuhhandel beim Arbeitsgericht, meist schon
in der Güteverhandlung, und dann mag dieser Umstand für einen anderen
Arbeitnehmer einige Euros mehr bringen. § 826 BGB liegt meines Erachtens
fern.
Es ist Sitte dass Arbeitnehmer unterschiedlich gute Verträge mit dem
Arbeitgeber haben. Es gibt auch keine Rechtsgrundlage um das zu
unterbinden. Es ist auch nicht jeder Arbeitnehmer in einem Tarifvertrag
obwohl es für den Bereich wo jemand arbeitet Tarifverträge gibt. Der
Vertrag muss nur aus Sicht des Arbeitnehmers besser als der Tarifvertrag
sein.
Neid und Rechtsempfinden bewirken keine 'Sitten' die man vor Gericht
durchsetzen kann.
Rainer Z. schrieb:> Deine Erwägungen zur Sittenwidrigkeit habe ich mit Interesse> aufgenommen, denke aber, dass bei einer viermonatigen Unterbrechung des> Arbeitsverhältnisses darin keine Absicht einer Benachteiligung der> anderen Arbeitnehmer herzuleiten ist.
Bei einem Sabbatical würde ich Dir zustimmen. Hier aber ist der
Arbeitnehmer freiwillig vorbehaltlos ausgeschieden; ein
Arbeitsverhältnis, das fortgesetzt werden könnte, besteht nicht mehr.
Anders könnte es liegen, wenn dem AN rechtswidrig gekündigt worden wäre
und er sich die Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses bzw dessen
Fortsetzung erstritten hätte.
Rainer Z. schrieb:> § 826 BGB liegt meines Erachtens> fern.
Auch §138 BGB bezieht sich auf die Sitten
(2)... durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der
Unerfahrenheit, ... Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt,
die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Der TO mag die 60k zwar als Ausgleich für entgangenen Lohn deklarieren,
aber aus Sicht des AG ist es ein übermäßige Provision zum
Vertragsabschluß. Die zumal nicht an einen Vermittler sonden an den
anderen Vertragspartner direkt geht.
Das der AG eine Rückkehr wünscht ist m.E. deutliches Zeichen für seine
Zwangslage, "Fachkräftemangel" eben.
Fpgakuechle K. schrieb:> Auch §138 BGB bezieht sich auf die Sitten
Ja, zutreffend. Hier geht es Percy aber um die anderen Arbeitnehmer,
also um Dritte, die aus dem Vertrag zwischen AG und TO Nachteile
deswegen erleiden, weil sie im Kündigungsfalle wegen der vertraglichen
Betriebszugehörigkeit benachteiligt wären.
Naja, ich sehe das entspannter, weil es eben auch auf die Relationalität
der Arbeitsverhältnisse ankommt. Für den TO hätte eine entsprechende
Klausel die Wirkung einer weiterhin langen Betriebszugehörigkeit. Der
Vertrag zwischen TO und Arbeitgeber gilt aber nicht für die übrigen
Arbeitnehmer.
Rainer Z. schrieb:> Naja, ich sehe das entspannter, weil es eben auch auf die Relationalität> der Arbeitsverhältnisse ankommt. Für den TO hätte eine entsprechende> Klausel die Wirkung einer weiterhin langen Betriebszugehörigkeit. Der> Vertrag zwischen TO und Arbeitgeber gilt aber nicht für die übrigen> Arbeitnehmer.
Wenn Du es so herum auffasst, entstehen deutlich weniger Probleme, da
kein Dritter benachteiligt wird, wenn dem AN eine längere
Kündigungsfrist zugestanden wird, als ihm eigentlich zusteht.
Nur hilft es ihm dann bei einer betriebsbedingten Kündigung wenig.
Percy N. schrieb:> Nur hilft es ihm dann bei einer betriebsbedingten Kündigung wenig.
Das ist klar. Was der TO jedoch in seiner Situation macht, muss er
selbst entscheiden. Argumente für das Für und Wider hat er bekommen.
Ich wünsche dem TO ein glückliches Händchen, egal für welchen Weg er
sich entscheidet.
Percy N. schrieb:> Rainer Z. schrieb:>> Naja, ich sehe das entspannter, weil es eben auch auf die Relationalität>> der Arbeitsverhältnisse ankommt. Für den TO hätte eine entsprechende>> Klausel die Wirkung einer weiterhin langen Betriebszugehörigkeit. Der>> Vertrag zwischen TO und Arbeitgeber gilt aber nicht für die übrigen>> Arbeitnehmer.>> Wenn Du es so herum auffasst, entstehen deutlich weniger Probleme, da> kein Dritter benachteiligt wird, wenn dem AN eine längere> Kündigungsfrist zugestanden wird, als ihm eigentlich zusteht.> Nur hilft es ihm dann bei einer betriebsbedingten Kündigung wenig.
Die Frage ob eine solche Klausel oder sogar eine Klausel die
Unkündbarkeit garantiert bei einer Sozialauswahl bestand hat oder nicht
wurde -oh überraschung- durchaus schon mehr als einmal vor Gericht
verhandelt.
Und der Tenor ist wohl: Es kommt auf die Situation ZUM ZEITPUNKT DER
VEREINBARUNG an.
Wurde diese Vereinbarung zu einem Zeitpunkt getroffen wo alles gut lief
und betriebsbedingte Kündigungen nicht im Raum standen, dann hatte das
Bestand. Es wurde als Klausel gewertet die dem AN Sicherheit geben
sollte und an die der AG gebunden ist. (Mit allen Auswirkungen auf die
Sozialauswahl)
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hatte ja niemand Nachteile und es
war völlig offen ob überhaupt jemals irgendjemand dadurch Nachteile hat.
Und noch viel mehr stand in den Sternen ob eine bestimmte Person dadurch
Nachteile hat. Daher durch die Vertragsfreiheit gedeckt.
Vereinbarungen die aber erst getroffen wurden wenn Betriebsbedingte
Kündigungen zumindest wahrscheinlich werden werden/wurden aber in der
Regel als "nur zu dem Zweck geschlossen um die Sozialauswahl zu umgehen"
eingestuft. Der Zweck dieses Vertrages war einzig konkret bestimmbare
dritte schlechter zu stellen und damit war/ist der Vertrag unwirksam.
-Um mal tief in die Klischeekiste zu Greifen:-
Und wenn dann plötzlich eine von zwei Stellen im Chefsekreteriat
abgebaut werden soll, dann hat auch die 60Jahre alte Schwerbehinderte
Mutter von mehreren Unterhaltspflichtigen (oder Pflegebedürftigen)
Kindern schlechte Karten wenn sich in der Personalakte der bildhübschen
24j Single- Blondine mit bester Ausbildung und regelmäßigen Jobangeboten
im Briekasten, die natürlich auch immer mit dem Chef Überstunden macht,
eine fünf Jahre alte Unkündbarkeitsvereinbarung (egal ob auf 6 Jahre
befristet oder unbefristet)
findet sofern sie nicht Nachweisen kann das die Vereinbarung gar nicht
so alt ist...
Davon abgesehen ist die SOzialauswahl nicht absolut. Wenn der
Arbeitgeber sachlich Nachvollziehbare Gründe dafür angeben kann warum er
eine AN nicht kündigen kann/will dann darf er diesen durchaus aus der
Sozialauswahl herausnehmen.
Solche Gründe können z.B. bestimmte Fertigkeiten/Fachkenntnisse sein die
sich gerade nicht kurzfristig von den im Sinne der Sozialauswahl
begünstigten Kollegen erlernen lassen.
Wenn z.B. in einer Gruppe Informatiker nur einer/wenige mit
tiefergehenden Elektronikentnissen vorhanden sind, dann kann eine Firma
problemlos darauf verweisen das dieses Know-How im Team gebraucht wird.
(Es muss natürlich auch nachvollziehbar sein. Wenn das Team z.b. Web-
oder Datenbankapplikationen schreibt ist das wenig aussichtsreich.
Schreibt es z.B. Anwendungen zur Steuerung von Maschinen ist der Kollege
mit dieser Begründung wohl Safe)
Oder wenn es um die Elektronikentwicklung geht, dann kann der AG in
einem Team wo tatsächlich noch ab und an der Lötkolben verwendet wird
darauf verweisen das der gerade vor einigen Monaten eingestellte
Kollege Y problemlos noch Arbeiten an den neuen, jetzt mit 0402
Bauteilen bestückten Baugruppen hinbekommt wohingegen Kollege X das
trotz dem Jahr das diese Baugruppen in Produktion sind nicht schafft und
immer Y bitten muss die Lötarbeit zu machen.
Um das auszuhebeln müsste X schon verdammt gut begründen warum diese
Fähigkeit für den Job keine Rolle spielt. (Und Nein, das der AG ja einen
Billigen Facharbeiter für die Erledigung seiner Lötarbeiten einstellen
kann weil Löten eines Ings. sowieso nicht würdig ist zählt nicht)
Das sind jetzt natürlich nur Beispiele zum Aufzeigen des Prinzips.
Im realen Leben kommt es immer auf die Gesamtumstände an. Und es gibt
Grenzfälle wo trotzdem ein und derselbe Fall bei ein und demselben
Gericht anders ausgehen wird nur weil gerade Richter A und nicht Richter
B dafür eingeteilt ist.
Und bei Juristen gilt sowieso: Frage zwei Juristen und du bekommst drei
Meinungen! Trotzdem ist in solchen Fällen immer noch der einzig richtige
Ratschlag: Wenn es darauf ankommt einen echten Arbeitsrechtler fragen
und nicht dem Glauben war irgendwelche Laien im Forum schreiben.
Gruß
Carsten
Carsten S. schrieb:> Davon abgesehen ist die SOzialauswahl nicht absolut. Wenn der> Arbeitgeber sachlich Nachvollziehbare Gründe dafür angeben kann warum er> eine AN nicht kündigen kann/will dann darf er diesen durchaus aus der> Sozialauswahl herausnehmen.> Solche Gründe können z.B. bestimmte Fertigkeiten/Fachkenntnisse sein die> sich gerade nicht kurzfristig von den im Sinne der Sozialauswahl> begünstigten Kollegen erlernen lassen.
Absolut richtig, sogenannter "Leistungsträger".
Carsten S. schrieb:> Das sind jetzt natürlich nur Beispiele zum Aufzeigen des Prinzips.> Im realen Leben kommt es immer auf die Gesamtumstände an. Und es gibt> Grenzfälle wo trotzdem ein und derselbe Fall bei ein und demselben> Gericht anders ausgehen wird nur weil gerade Richter A und nicht Richter> B dafür eingeteilt ist.
Eben.
Mehr können wir dem TO nicht mitgeben. Er muss über sein Leben selber
entscheiden.
Vielleicht kann man mit dem AG vereinbaren, dass die Kuendigung im
Nachhinein rueckwirkend einvernehmlich per Aufloesungsvertrag
zurueckgenommen wird. Der AN ist im alten Vertrag mit neuem Gehalt,
bekommt die 4 Monate ausgezahlt und alle sind gluecklich.
Was sagen unsere Forums-Winkeladvokaten zu so einem Konstrukt?
Maxe schrieb:> Der AN ist im alten Vertrag mit neuem Gehalt, bekommt die 4 Monate> ausgezahlt und alle sind gluecklich.
Mehr lässt sich ein Chef eh nicht aus den Rippen leiern, der ihm zuvor 5
Jahre schon keine Gehaltserhöhung mitgegeben hat. Eine Lösung mit der
wohl beide Seiten leben können sollten. Vermutlich bessert der aktuelle
Arbeitgeber auch noch nach, bevor er weg ist xD
Maxe schrieb:> Vielleicht kann man mit dem AG vereinbaren, dass die Kuendigung im> Nachhinein rueckwirkend einvernehmlich per Aufloesungsvertrag> zurueckgenommen wird.
Eine formal wirksame Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis ohne Wenn
und Aber. Der Arbeitgeber hätte die Möglichkeit, auf die Rechte aus
seiner Kündigung zu verzichten. Dann entstehen allerdings neue Probleme:
Das Gehalt der letzten vier Monate würde noch geschuldet werden, während
der TO ebenfalls Gehalt am neuen Arbeitsplatz bezog.
War das winkeladvokatisch genug? Trotzdem finde ich Deinen Gedanken
natürlich gut!
Maxe schrieb:> Vielleicht kann man mit dem AG vereinbaren, dass die Kuendigung im> Nachhinein rueckwirkend einvernehmlich per Aufloesungsvertrag> zurueckgenommen wird. Der AN ist im alten Vertrag mit neuem Gehalt,> bekommt die 4 Monate ausgezahlt und alle sind gluecklich.
Da ist die Rechnung ohne die Sozialversicherung/Krankenkasse gemacht
wurden. An diese hat der AG den Beginn/Ende des Arbeitsvertrages zu
melden und zeitnah Beiträge abzuführen .
Und offensichtlich wurden da ein Gehalt von 4 Monaten gezahlt, für eine
Arbeit die nie geleistet wurde. Da freut sich der Buchprüfer...
Rainer Z. schrieb:> Eine formal wirksame Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis ohne Wenn> und Aber.
Genau das war die Frage.
> Der Arbeitgeber hätte die Möglichkeit, auf die Rechte aus> seiner Kündigung zu verzichten.
Was hat das für juristische Konsequenzen, tatsächlich ein neuer Vertrag?
Kündigungsschutz, Probezeit etc.
> Das Gehalt der letzten vier Monate würde noch geschuldet werden, während> der TO ebenfalls Gehalt am neuen Arbeitsplatz bezog.
Das wäre ja im Interesse des TE.
Fpgakuechle K. schrieb:> Da ist die Rechnung ohne die Sozialversicherung/Krankenkasse gemacht> wurden. An diese hat der AG den Beginn/Ende des Arbeitsvertrages zu> melden und zeitnah Beiträge abzuführen .
Die Kassen sollten die zusätzlichen Beiträge ja freuen. Aber ob das
überhaupt nachträglich möglich ist, ist halt die Frage.
Maxe schrieb:> Ist doch egal, das theoretisch zu durchdenken ist ganz interessant.
Aber in gewissen Sinne gefährlich für die Psyche.
Weil, irgendwann fängt man an, jede Entscheidung auch im nachhinein
'wegdiskutieren' zu wollen und destabilisiert so seine eigene und die
Situation der andern. So wie in der Schule die Typen die über jede Note
und halbe Punkte mit dem Lehrer diskutieren und sich auch nicht zu
schade sind, jedesmal die Karte 'ich bin ein armes Opfer' zu spielen.
Oder ganz am Ende des absteigenden Astes der gescheiterten Existenzen
die sogenannten 'Reichsbürger' die irgendwelches
Laien-Paragraphen-geschwätz ("Völkerrecht!", "Preußische Verfassung von
18-Tobak") vor sich her murmeln als wärenen magische Zaubersprüche.
Man gilt dann als nicht besonders vertrauenswürdig, ja geradezu als
labil. Und wenn man eine Entscheidung immer wieder hinterfragt, zweifelt
man auch am eigenen Urteilsvermögen und 'dreht sich langsam aber stetig
im Kreise'.
Und 1-2-3 ist man offen für biliige Manipulationsversuche:
"Komm, lass uns nochmal drübe reden. Das meinst Du sicher nicht so hart.
Sieh doch mal die Dinge aus meiner Sicht, es gibt immer Alternative
(Wahrheiten).
Und schwupps: "Willkommen in der Etage der wankelmütigen Loser und
Weicheier ohne Rückgrat.Hier sind alle Spiegel zerschlagen, damit sich
keiner ins eigene Gesicht schauen muß!"
> von Fpgakuechle K. (fpgakuechle) Benutzerseite> 25.07.2021 08:44> Und schwupps: "Willkommen in der Etage der wankelmütigen Loser und> Weicheier ohne Rückgrat.Hier sind alle Spiegel zerschlagen, damit sich> keiner ins eigene Gesicht schauen muß!"
Da ist was dran !
Aber was sind Loser ? Habe ich im Buch der deutschen Sprache nicht
gefunden.
Hannes J. schrieb:> Ich glaube wir können uns weitere Mühen sparen. Jerome hat sich doch> schon längst entschieden, wenn er uns nicht sowieso verarscht.Maxe schrieb:> Ist doch egal, das theoretisch zu durchdenken ist ganz interessant.
Entscheidend ist, dass er sich nicht nur alleine im Forum ein paar Ideen
abholt. Ich hätte mich in solch einer Frage mit der Familie und/oder
Freunden ausgetauscht. Und individuelle Rechtsberatung können wir im
Forum eh nicht leisten.
Es ist ja nett, dass sich hier einige massiv für meine Zukunft
verantwortlich fühlen. Seit beruhigt, das erwartet niemand von euch. Ich
hatte bloß Fragen gestellt und auch einige hilfreiche Antworten
erhalten. Daraufhin habe ich meine Forderungen überdacht, geringfügig
angepasst und dem AG mitgeteilt.
Ich kann euch auch gerne das Ergebnis mitteilen, sobald der AG
antwortet. Vielleicht schlafen dann gewisse Personen besser, die meinen,
sie hätten Anspruch auf eine persönliche, umgehende Antwort auf jeden
Post, den sie hier hinterlassen.
Jerome schrieb:> Es ist ja nett, dass sich hier einige massiv für meine Zukunft> verantwortlich fühlen.
Vielleicht nicht um deine, sondern um die potentieller Nachahmer.
Insbesonders diejenigen, die meinen, es wäre normal 5 Jahre ohne
Lohn-/Aufgabenanpassung bei ein und desselben Arbeitgeber aus zu harren.
Jerome schrieb:> Vielleicht schlafen dann gewisse Personen besser, die meinen,> sie hätten Anspruch auf eine persönliche, umgehende Antwort auf jeden> Post, den sie hier hinterlassen.
Nun werde mal nicht frech, schließlich warst Du derjenige, der hier
gejammert und nach Hilfe gesucht hast.
Zocker_59 schrieb:> Aber was sind Loser ? Habe ich im Buch der deutschen Sprache nicht> gefunden.
Vielleicht mal die aktuelle Auflage zulegen? Auf duden.de stehts drin.
Ing. mit Rückgrat schrieb:> Insbesonders diejenigen, die meinen, es wäre normal 5 Jahre ohne> Lohn-/Aufgabenanpassung bei ein und desselben Arbeitgeber aus zu harren.
Also wären mehr Aufgaben ohne Lohnanpassung ok? :D
> von Reinhard S. (rezz)> 26.07.2021 19:55> Vielleicht mal die aktuelle Auflage zulegen? Auf duden.de
Willst du mich verarschen ?
Was soll das sein duden.de ?
Zocker_59 schrieb:>> von Reinhard S. (rezz)>> 26.07.2021 19:55>>> Vielleicht mal die aktuelle Auflage zulegen? Auf duden.de>> Willst du mich verarschen ?>> Was soll das sein duden.de ?
Internet kennst du? Oder? Deine Rechtschreibkenntnisse könnte du ja
dabei auch erweitern, siehe Leerzeichen vor Satzzeichen. Stehen im Buch
der deutschen Sprache auch nicht drin.
Zocker_59 schrieb:>> von Reinhard S. (rezz)>> 26.07.2021 19:55>>> Vielleicht mal die aktuelle Auflage zulegen? Auf duden.de>> Willst du mich verarschen ?>> Was soll das sein duden.de ?
Warum sollte Dich denn noch jemand verarschen? Das kann doch niemand
besser als Du selbst es schon tust.
Fpgakuechle K. schrieb:> Maxe schrieb:>> Ist doch egal, das theoretisch zu durchdenken ist ganz interessant.>> Aber in gewissen Sinne gefährlich für die Psyche.>> Weil, irgendwann fängt man an, jede Entscheidung [...]
WTF!?
Dirk K. schrieb:> Jerome schrieb:>> Ich kann euch auch gerne das Ergebnis mitteilen, sobald der AG>> antwortet.>> Unbedingt!
Vor allem auch 1/2 Jahr später, wenn er Dich dann nach Gebrauch raus
wirft.
Jerome schrieb:> Es ist ja nett, dass sich hier einige massiv für meine Zukunft> verantwortlich fühlen. Seit beruhigt, das erwartet niemand von euch. Ich> hatte bloß Fragen gestellt und auch einige hilfreiche Antworten> erhalten. Daraufhin habe ich meine Forderungen überdacht, geringfügig> angepasst und dem AG mitgeteilt.
Wenn du hier Fragen stellst, wirst du Antworten bekommen. Nicht alle
werden dir gefallen.
Also auch nochmal gern von mir: Zum alten AG auf IDENTISCHER Position
zurückzugehen ist ein "zurück kriechen". Würde ich nicht machen, sofern
nicht absolut zwingende Umstände dies erforderlich machen.
Ein guter Grund zum alten AG zurück zu gehen ist, wenn du auf eine
höhere Stelle damit kommst. D.h. wenn du zuvor Entwickler warst, dann
gehst, und dann als AL für Entwicklungsabteilung X zurückgeholt werden
sollst: Das kannst du machen. Da wahren alle Seiten ihr Gesicht.
meckerziege schrieb:> Ein guter Grund zum alten AG zurück zu gehen ist, wenn du auf eine> höhere Stelle damit kommst. D.h. wenn du zuvor Entwickler warst, dann> gehst, und dann als AL für Entwicklungsabteilung X zurückgeholt werden> sollst: Das kannst du machen.> Da wahren alle Seiten ihr Gesicht.
Eigentlich nicht.
Wer garantiert nicht sein Gesicht wahrt, sind die Kollegen, die während
der Absenz weder die Arbeiten übernohmen haben, noch die Position des
Abteilungsleiters ausgefüllt werden.
Und, wer will schon unter einem Abteilungsleiter arbeiten, der
bekanntermassen schon mal das Weite gesucht hat.
Die Berufung eines solchen ist oft der Grund, das die Verbliebenen sich
beispielsweise dorthin weg- bewerben wo der neue
Möchtegern-Abteilungsleiter in der Zwischenzeit verblieben war. Weil, da
ist sicher ein Posten freigeworden, zumal mit erwiesenermaßen höherer
Bezahlung.
Wer will schon auf einem Schiff bleiben, das schon mal vom
Bootsmann/Kapitän verlassen wurde?!
So ein Quatsch. Niemand bewerbt sich weg, weil ein alter Kollege
zurückkommt. Außer man kann die Person überhaupt nicht leiden, aber das
gilt für neue unbekannte Personen wie ehemalige Kollegen.
Mein Lebenslauf ist überhaupt nicht geradlinig und trotzdem kriege ich
sehr viele Einladungen aber mittlerweile die Jobs über ehemalige
Kollegen. Die Welt hat sich gewandelt, wechseln ist kein Problem mehr,
es sieht nicht mehr wie ein Verbrechen aus. Nur für Leute sie noch im
letzten Jahrhundert festhängen.
Gesicht wahren ist genau so ein Unsinn. Jeder in der Firma weiss dass
ihr da nur wegen dem Geld sitzt. Ihr tauscht also 45 Jahre eures Lebens
gegen Geld. Da ist keine Ehre dabei. Kriegt ihr ein besseres Angebot bei
angenehmerer Tätigkeit, dann los.
Immer merken: Die erfolgreichen Leute haben keine Zeit hier so einen
Unsinn zu Posten. D.h. grob 2/3 der Beiträge sind von gefrusteten
Verlierern ohne Manieren (oftmals Ü50).
Realist schrieb:> So ein Quatsch. Niemand bewerbt sich weg, weil ein alter Kollege> zurückkommt. Außer man kann die Person überhaupt nicht leiden, aber das> gilt für neue unbekannte Personen wie ehemalige Kollegen.
Du hast den Kontext nicht beachtet, es heisst, der 'Fahnenflüchtige'
Kollege wird Abteilungsleiter. Das ist schon ein Grund sich Gedanken
über die Zukunft der Firma zu machen und vielleicht mal an den eigen
Aufstieg durch Abnabelung/Firmenwechsel zu denken.
> Mein Lebenslauf ist überhaupt nicht geradlinig und trotzdem kriege ich> sehr viele Einladungen aber mittlerweile die Jobs über ehemalige> Kollegen.
Naja man muss nicht jede Einladung annehmen und bei manchen ist es für
alle Beteiligten das Beste diese demonstrativ abzulehnen. Damit der
Einladende endlich merkt das er sich falsche Hoffnung macht und er er
kein 'guter Chef' ist.
> Immer merken: Die erfolgreichen Leute haben keine Zeit hier so einen> Unsinn zu Posten. D.h. grob 2/3 der Beiträge sind von gefrusteten> Verlierern ohne Manieren (oftmals Ü50).
Na, das hört der Administrator Andreas bestimmt gern. Auch der Grossteil
der Moderatoren und andern Fachschreibern dürfte Ü50 sein.
Und die schreiben auch nicht wegen Geld oder Frust, sondern nehmen sich
eben die Zeit ihre Erfahrungen weiterzugeben. (vielleicht, weil sie sich
noch erinnern können, wie sie von den "Alten Hasen" gelernt haben)
Auch wenn manche Unerfahrenen nicht hören wollen, was ihnen alles
'Schlechte' bevorsteht. Beispielsweise das Gefühl, das die Rückkehr ein
Fehler war, auch weil Chancen im 'Neuland' ungenutzt blieben.
Fpgakuechle K. schrieb:>> Immer merken: Die erfolgreichen Leute haben keine Zeit hier so einen>> Unsinn zu Posten. D.h. grob 2/3 der Beiträge sind von gefrusteten>> Verlierern ohne Manieren (oftmals Ü50).>> Na, das hört der Administrator Andreas bestimmt gern. Auch der Grossteil> der Moderatoren und andern Fachschreibern dürfte Ü50 sein.
Ich glaube, das war ein kleiner Seitenhieb auf den Zockertroll... und
Andreas und seine Moderatoren machen ja nun nicht den Eindruck
gefrusteter Verlierer ohne Manieren. Kontext beachten! ;-)
Genau wie der Arbeitgeber von Jerome muss ein Forum kein
Wohlfahrtsverein sein. Ich finde dass sich die Belästigung mit Werbung
und Schrott hier wirklich in Grenzen hält.
Jerome schrieb:> Ich habe meinem alten Arbeitgeber gekündigt, da er> meine Gehaltsforderungen nicht akzeptierte. Ich nahm eine andere Stelle> an, habe dort jetzt gut 4 Monate der 6 Monate Probezeit rum.
Junger Mann,
es ist völlig in Ordnung ein zweites Mal zu heiraten , aber bitte -
nicht die selbe Frau!
Jerome schrieb:> Was mich stutzig macht, ist, dass mir der alte AG einen Vertragsentwurf> zugeschickt hat, wonach wieder 6 Monate Probezeit gelten, obwohl er> meine Arbeit seit knapp 10 Jahren kennt und ich auf der gleichen> Position mit den gleichen Aufgaben weitermachen soll, wo ich vor 4> Monaten aufgehört habe.
Klar, man lässt halt nichts unversucht.
Jerome schrieb:> Ist diese Probezeit evtl. nichtig, auch wenn sie im Vertrag steht?
Nein.
Jerome schrieb:> Die Frage ist, ob mir nach 5 Monaten ohne Angabe von Gründen gekündigt> werden könnte,
Ja.
Jerome schrieb:> dass andererseits weiterhin kein Geld für Gehaltserhöhungen da ist.
Natürlich nicht: eine Gehaltserhöhung gibt es immer nur singulär.
Jerome schrieb:> Ich denke, ich werde dem alten AG sagen, er möge die Klausel zur> Probezeit entfernen, dann komme ich zurück. Oder was meint ihr?
Ich meine du bist ein naiver Durchschnittsarbeitnehmer.
Niko schrieb:> fordere das der Kündigungsschutz sofort gilt.
Genau.
Holzmindener schrieb:> Probezeit ablehnen. Problem gelöst.
Falsch.
Jerome schrieb:> werde auf einer Abfindung von 1 Jahresgehalt bestehen, falls die Firma> mich in den nächsten 5 Jahren kündigt
Wenn du das vertraglich fixierst, okay. Werden die ablehnen.
Jerome schrieb:> Außerdem eine Einmalzahlung von 0.75 bisherigen> Jahresgehältern bei Arbeitsbeginn für die verweigerten bisherigen> Gehaltserhöhungen und Steuernachteile, sowie eine garantierte Steigerung> von 3% pro Jahr.
Hm, ich glaube du bist ein Troll.
Carsten S. schrieb:> Wenn die Jobbeschreibung absolut identisch ist, dann könnte es sein das> eine erneute Probezeit unzulässig ist.
Falsch.
Rainer Z. schrieb:> Du könntest im neuen Vertrag vereinbaren, dass die Dauer des früheren> Arbeitsverhältnisses auf das neue Arbeitsverhältnis angerechnet wird.
Sinnvoll.
Maxe schrieb:> Vielleicht kann man mit dem AG vereinbaren, dass die Kuendigung im> Nachhinein rueckwirkend einvernehmlich per Aufloesungsvertrag> zurueckgenommen wird. Der AN ist im alten Vertrag mit neuem Gehalt,> bekommt die 4 Monate ausgezahlt und alle sind gluecklich.
Bürokratisch sehr kompliziert wenn nicht unmöglich, gibt einfachere
Lösungen.
Nur so aus Interesse: Um welche Summen geht es hier eigentlich?
Was hast du in deinem alten Job an Cash bekommen, was bekommst du
aktuell und was hat dir der alte Arbeitgeber dafür geboten, dass du
wieder zurückkommst?
Q.B.-Qwertzberater schrieb:> Nur so aus Interesse: Um welche Summen geht es hier eigentlich?
Ich werde hier keine Beträge nennen. Du kannst annehmen, dass ich vorher
für 50k gearbeitet habe und aktuell um die 67k bekomme. Oder ich war
vorher bei 80k und bekommen aktuell um die 107k. Die Wahrheit liegt
dazwischen. Was spielt das für eine Rolle bei der Entscheidung?
Mein alter AG hat mittlerweile ein Gegenangebot auf meine Forderungen
abgegeben, das ich umgehend ablehnte. Sie antworteten, dass sie sich
morgen erneut melden. Ich bin gespannt.
> Du willst doch nicht wirklich zurück?
Ist doch egal. Der Anfrager wollte hier lediglich in seiner bereits
vorgefassten Absicht bestätigt werden - und weiter nichts.
Üblich ist in einem solchen Fall eine Weiterführung des bis zum
xx.yy.zzzz bestandenen mit folgenden erweiterten/zusätzlichen
Vereinbarungen:
... neue Bezahlung ...
... Urlaubsregelung*
... Überstundenregelung*
... u.s.w.*
* bei Bedarf.
Jerome schrieb:> Mein alter AG hat mittlerweile ein Gegenangebot auf meine Forderungen> abgegeben, das ich umgehend ablehnte. Sie antworteten, dass sie sich> morgen erneut melden. Ich bin gespannt.
Du hättest lieber auf die Antworten hier genau lesen sollen. Diese
Verhandlungen sind doch eine Farce und bleiben sicher Deinem alten
Arbeitgeber im negativ Gedächtnis, wenn ihr beide eine Übereinkunft
findet. Für Deine Ex-Kollegen wirst Du auch der Verlierer sein, der
wieder angekrochen kommt, denn so wird es von Deinem alten Chef
durchgestochen. Aber was soll ich sagen, jeder hat das recht Fehler, zu
machen und lernt hoffentlich daraus.
Karl Dahl schrieb:> Für Deine Ex-Kollegen wirst Du auch der Verlierer sein, der wieder> angekrochen kommt, denn so wird es von Deinem alten Chef durchgestochen.
Bei guten Kollegen freut man sich, wenn sie zurückkommen.
Fehlentscheidung hin oder her. Und schlecht kann er nicht sein, sonst
würde der Chef nicht 4 Monate später über mehrere Runden nachbessern.
Damit gesteht der Chef zumindest mal ein damals falsch gehandelt zu
haben. Und nicht jeder Erwachsene ist im Kopf ein grosses Kind wie die
Leute hier im Forum. Es gibt durchaus Menschen, die sich Fehler
eingestehen können und nicht nachtragend sind.
Realist schrieb:> Und schlecht kann er nicht sein, sonst> würde der Chef nicht 4 Monate später über mehrere Runden nachbessern.
Nö, das heisst lediglich, das z.Z. und absehbar kein Ersatz intern oder
extern verfügbar ist. Das nennt sich Fachkräftemangel.
Das man den Kollegen hat ziehen lassen und über Wochen eine Übergabe
finanzierte spricht eher dafür, das man so ein Ausscheiden sogarnicht
als Verlust betrachtete. Und vielleicht sind die Nachfolger die man im
Auge hatte abgesprungen oder weggestorben.Ins Sabbatjahr gewechselt,
schwanger geworden oder verstorben.
Fpgakuechle K. schrieb:> Das man den Kollegen hat ziehen lassen und über Wochen eine Übergabe> finanzierte spricht eher dafür, das man so ein Ausscheiden sogarnicht> als Verlust betrachtete. Und vielleicht sind die Nachfolger die man im> Auge hatte abgesprungen oder weggestorben.Ins Sabbatjahr gewechselt,> schwanger geworden oder verstorben.
Mir aber macht es den Anschein, dass sich der TO für unersetzlich hält.
Zero Knowledge schrieb:> Mir aber macht es den Anschein, dass sich der TO für unersetzlich hält.
Ja, und das obwohl sie ihn bereits einmal haben ziehen lassen ... ist
das schon Dunning-Kruger im Umkehrschluß?
Wer sich für unersetzbar hält, hat wenig Einsicht/Verständnis über seine
tatsächlichen Fähigkeiten/Marktwert?
https://de.wikipedia.org/wiki/Dunning-Kruger-Effekt
Das Thema ist nun abgeschlossen. Nachdem der alte AG meine Forderungen
zunächst wieder drücken wollte, haben sie mir gestern abend per Email
zugesichert, dass sie nach der Vorgeschichte doch alles angemessen
finden, mir den Vertrag zuschicken werden und ich ihn am Freitag
unterschreiben darf.
Sie sind dann zwar für 5 Jahre an 3% Gehaltssteigerung gebunden
(Alternative: Abfindung), was bei der zu erwartenden Inflation
sicherlich nicht übertrieben ist. Sie werden gerechnet haben, dass es
sie in dem Zeitraum maximal 15% Gehaltssteigerung kostet und sie mich
dann mit den üblichen Methoden loswerden können, was für den AG nun
wirklich kein Verlustgeschäft ist, und was dann auch für mich ein guter
Zeitpunkt für eine Neuorientierung wäre.
Ich kann noch betonen, dass ich diesen Schritt nicht aus einer Not
heraus unternehme. Die Arbeit beim alten AG hat mich nun einmal durch
und durch erfüllt. Beim neuen AG arbeite ich jetzt hauptsächlich der
Bezahlung wegen. Und der Vertrag wird tatsächlich ein minimal höheres
Jahresgehalt festlegen als mein aktuelles Gehalt.
Ich werde zu diesem Thema nicht mehr antworten. Ich danke denen, die mir
Mut gemacht haben, entschlossen mit noch höheren Forderungen
aufzutreten. Den pseudo-besorgten Bürgern, die nicht akzeptieren, dass
ich ihren Negativismus nicht teile, wünsche ich gute Besserung. Und ich
entschuldige mich bei den Neidern, die leider nicht in der Situation
sind, ihre Forderungen durchzusetzen, und ich wünsche ihnen, dass auch
für sie bald der richtige Moment kommt.
Beste Grüße
Jerome
Jerome. Wenn der richtige Moment ist, dass ich drohe ich kündige oder
bekomme mehr Geld und dann kündige, woanders anfange und dann wieder
zurück gehe auf die gleiche Position und obendrein denke daß das gut für
mich ist und obendrein Leute die mich vor den absehbaren Folgen warnen
für Neider halte und ihnen das gleiche Glück wünsche.... Nun ja.
Da wir das Nachspiel hier nicht von Dir berichtet bekommen werden,
belassen wir es mal dabei.
Jerome schrieb:> Sie sind dann zwar für 5 Jahre an 3% Gehaltssteigerung gebunden> (Alternative: Abfindung), was bei der zu erwartenden Inflation> sicherlich nicht übertrieben ist. Sie werden gerechnet haben, dass es> sie in dem Zeitraum maximal 15% Gehaltssteigerung kostet
Korinthennachrechnermodus/
Nein, eine Jährliche Steigerung vom Faktor 1,03 über 5 Jahre sind knapp
16%, hinzukommen evtl. weitere Steigerungen durch den absehbaren höheren
AG-Anteil für Krankenkassenbeitragssatz.
/Korinthennachrechnermodus
> und sie mich> dann mit den üblichen Methoden loswerden können,
Die können Dich immer, auch heute, morgen und übermorgen, loswerden.
Die können dir auch kündigen bevor du den Vertrag antrittst,
beispielsweise sobald die wissen, daß du bei deiner jetzigen Firma in
der Probezeit gekündigt hast. Dann kannst Du dir lange
Verhandlungsrunden mangels Einkommen nicht leisten und musst auch
deutlich schlechtere Konditionen akzeptieren.
> und was dann auch für mich ein guter> Zeitpunkt für eine Neuorientierung wäre.
Der gute Zeitpunkt war zu deiner ersten Kündigung.
Was in 5 Jahren ist, weiß keiner, möglicherweise Wirtschaftskrise und
genereller Generationswechsel in Deiner Branche plus überschäumendes
Angebot von gut ausgebildeten Absolventen aus aller Welt.
Ing. mit Rückgrat schrieb:> hinzukommen evtl. weitere Steigerungen durch den absehbaren höheren> AG-Anteil für Krankenkassenbeitragssatz.
Dort liegt er doch bereits weit über der Beitragsbemessungsgrenze, d.h.
das mach gar keinen Unterschied.
Senf D. schrieb:> Dort liegt er doch bereits weit über der Beitragsbemessungsgrenze, d.h.> das mach gar keinen Unterschied.
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt doch ebenfalls mit dem Beitragssatz
?!
Und letztens ging es 2000€ aufwärts?
https://de.wikipedia.org/wiki/Beitragsbemessungsgrenze#Gesetzliche_Kranken-_und_Pflegeversicherung
Damit sinkt doch der 'Nettoanteil' auch wenn er weit über der Grenze
liegen sollte?!
Aber vielleicht hat er das ja in der Inflation mit einberechnet (was
falsch wäre, die Inflation bildet nur die Teuerung der Warenpreise ab).
Und das nur die Krankenkasse, auch die Arbeitslosenversicherung und
Rente hat so ein potential zum Ausschlag 'in die falsche' Richtung.
Vielleicht kommt es ja kurios, seine Kollegen bekommen eine Inflations-
und Versicherungsanstiegsansparung von 5% und er hat seine vertraglich
festgeschweissten 3%. Der Metaller tarifanstieg lag ja auch bei 3.5 - 4
%. Entgangene Gewinnbeteiligung wäre auch so ein Punkt.
> schön, dass alles geklappt hat!
Na, da steckste aber tief im Kaffesatz, geklappt hat es erst, wenn er
seine erste Zahlung erhalten hat.
Unterzeichnung ist erst übermorgen und wie gesagt, ein Vertrag kann auch
vor Arbeitsantritt gekündigt werden.
Jerome schrieb:> Ich danke denen, die mir> Mut gemacht haben, entschlossen mit noch höheren Forderungen> aufzutreten. Den pseudo-besorgten Bürgern, die nicht akzeptieren, dass> ich ihren Negativismus nicht teile, wünsche ich gute Besserung. Und ich> entschuldige mich bei den Neidern, die leider nicht in der Situation> sind, ihre Forderungen durchzusetzen, und ich wünsche ihnen, dass auch> für sie bald der richtige Moment kommt.
Was hast Du denn eigentlich für Antworten erwartet, als Du die Frage
gestellt hast ? Sollen alle Dir sagen, daß es toll ist unter diesen
Umständen zum alten Arbeitgeber zurückzukehren ? Tut mir leid, es ist
eben nicht toll und ich hoffe natürlich, daß es sich positiv für Dich
entwickelt, wobei ich es nicht glaube. Ich weiß auch nicht, was du von
Neidern redest. Ich jedenfalls beneide Dich nicht, vielleicht werden
Deine neuen Ex-Kollegen Dich um Deine Privilegien beneiden.
Dann wundern sich Leute warum sie mit 50 aussortiert werden. Denk mal
nach wie dein Lebenslauf aussieht, wenn du dann mit 50+ gezwungen bist
dich neu zu bewerben:
war 10 Jahre auf einer Stelle, hat dann versucht sich neu zu orientieren
und ist nach 4 Monaten gescheitert!!!! und wieder zurück auf die selbe
alte Stelle, für weitere 10 Jahre.
So ein Lebenslauf fliegt überall durchs Raster.
So einfach kann man es sich versauen.
RBler schrieb:> So ein Lebenslauf fliegt überall durchs Raster.> So einfach kann man es sich versauen.
Na ja, so blöd wird er ja wohl (hoffentlich) nicht sein und das
reinschreiben.
Wobei natürlich die Frage ist, was dann im Zeugnis drinsteht. Damit
macht er sich wunderbar erpressbar.
Herzzerfetzend! Da kann, ja MUSS man Heinz Rudolf Kunze zitieren:
Viel zu viele Höhenflüge ohne dich
Leichtes Spiel und leichte Siege ohne dich
Kennst du mich noch? Willst du mich sehen?
Nach all der Zeit immer noch versteh'n?
Mit Leib und Seele zurück zu dir
Bin weit gekommen
Doch was soll ich hier?
Mit Leib und Seele zu dir zurück
Nichts fehlt mir so wie du zu meinem Glück
Jeden Auftrag ohne Zögern ausgeführt
Fühl' mich manchmal wie von innen unrasiert
Leg' deine Hand auf meine Augen
Dir kann ich trau'n
Führ' mich nach Haus'
Mit Leib und Seele zurück zu dir
Bin weit gekommen
Doch was soll ich hier?
Mit Leib und Seele zu dir zurück
Nichts fehlt mir so wie du zum Glück
RBler schrieb:> war 10 Jahre auf einer Stelle, hat dann versucht sich neu zu orientieren> und ist nach 4 Monaten gescheitert!!!!
Also "Scheitern beim neuen Arbeitgeber" kann ich nicht herauslesen,
eher das Gegenteil.
"Scheitern" würde aber einen 'Rückzug' zum Ausgangspunkt ja noch
nachvollziehbar machen.
Jerome schrieb:> Mein alter AG hat mittlerweile ein Gegenangebot auf meine Forderungen> abgegeben, das ich umgehend ablehnte.Jerome schrieb:> Nachdem der alte AG meine Forderungen zunächst wieder drücken wollte
Merkst du was: das wird dir beim "alten AG" in Zukunft laufend
passieren.
Besonders wenn du dort erklärtermaßen bis zur Rente bleiben willst...
Fpgakuechle K. schrieb:> Also "Scheitern beim neuen Arbeitgeber" kann ich nicht herauslesen
Das Problem ist, dass man sich bei diesem Bewerber Gedanken machen muss:
warum hat der da "so einen seltsamen Schlenker gemacht"?
Und im Zweifelsfall kommt die Bewerbung dann gleich auf den Stapel
"später nochmal anschauen".
Und das heißt: "wenn nicht noch einer ohne solche seltsamen Schlenker
daherkommt".
Denn im Hinterkopf ist dann die Frage: "macht der auch sonst solche
seltsamen Schlenker?"
Und der Verdacht trügt nicht: auch das, was Jerome hier mit seiner
Entscheidungsfindung durchgezogen hat, ist so ein "seltsamer Schlenker".
Er macht sowas also öfters...
Jerome schrieb:> Ich kann noch betonen, dass ich diesen Schritt nicht aus einer Not> heraus unternehme. Die Arbeit beim alten AG hat mich nun einmal durch> und durch erfüllt. Beim neuen AG arbeite ich jetzt hauptsächlich der> Bezahlung wegen.
Wie kann einem die Arbeit bei einem AG erfüllen, den man gekündigt hat?
Reinhard S. schrieb:> Jerome schrieb:>> Ich kann noch betonen, dass ich diesen Schritt nicht aus einer Not>> heraus unternehme. Die Arbeit beim alten AG hat mich nun einmal durch>> und durch erfüllt. Beim neuen AG arbeite ich jetzt hauptsächlich der>> Bezahlung wegen.>> Wie kann einem die Arbeit bei einem AG erfüllen, den man gekündigt hat?
ist halt ein schoßhund. der steht bestimmt auf den chef
Reinhard S. schrieb:> Wie kann einem die Arbeit bei einem AG erfüllen, den man gekündigt hat?
Hast Du eine ungefähre Vorstellung davon, warum das Verb im Deutschen
auch als "Zeitwort" bezeichnet wird?
Und wie kann man "einen AG kündigen"?
Percy N. schrieb:> Und wie kann man "einen AG kündigen"?
Indem man dem Vertragspartner gegenüber erklärt, den zwischen beiden
abgeschlossenen Vertrag nicht mehr zu erfüllen ?!
Zur Wirksamkeit der Vertragsauflösung kommen neben der Erklärung noch
Erfüllung von Erfordernissen wie Form, Frist, ... hinzu.
Fpgakuechle K. schrieb:> Percy N. schrieb:>>> Und wie kann man "einen AG kündigen"?>> Indem man dem Vertragspartner gegenüber erklärt, den zwischen beiden> abgeschlossenen Vertrag nicht mehr zu erfüllen ?!
Ich denke das der gute Percy darauf hinaus wollte, dass nicht der AG
gekündigt wird, sondern der Job.
Aber jeder dürfte wissen, wie es Reinhard gemeint hat....