Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Zurück zum alten Arbeitgeber / Probezeit


von Jerome (Gast)


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Servus,
folgende Situation: Ich habe meinem alten Arbeitgeber gekündigt, da er 
meine Gehaltsforderungen nicht akzeptierte. Ich nahm eine andere Stelle 
an, habe dort jetzt gut 4 Monate der 6 Monate Probezeit rum.

Nun hat mir der alte AG vor wenigen Tagen ein Angebot gemacht, was 
weitgehend meinen Forderungen entspricht, ich wäre jedenfalls zufrieden 
mit dem Gehalt, auch wenn es minimal unter meinen Forderungen liegt. Ich 
denke der AG will einfach sein Gesicht wahren und die Differenz als 
Grund vorschieben, dass er vorher nicht auf meine Forderungen 
eingegangen ist, aber sei's drum.

Was mich stutzig macht, ist, dass mir der alte AG einen Vertragsentwurf 
zugeschickt hat, wonach wieder 6 Monate Probezeit gelten, obwohl er 
meine Arbeit seit knapp 10 Jahren kennt und ich auf der gleichen 
Position mit den gleichen Aufgaben weitermachen soll, wo ich vor 4 
Monaten aufgehört habe.

Ist diese Probezeit evtl. nichtig, auch wenn sie im Vertrag steht? Der 
Grund für die Probezeit, das gegenseitige Kennenlernen, entfällt ja 
schließlich. Die Frage ist, ob mir nach 5 Monaten ohne Angabe von 
Gründen gekündigt werden könnte, oder ob die Klausel der Probezeit im 
Vertrag unter diesen Voraussetzungen unwirksam ist?

Ich habe nämlich die Befürchtung, dass der alte AG einfach festgestellt 
hat, dass er ohne mich nicht zurecht kommt, obwohl ich eine sehr 
ausführliche Übergabe gemacht habe. Dass er mit meiner Hilfe in den 
nächsten Monaten die Prozesse umstellen will, so dass ich mich 
überflüssig mache. Ich habe nämlich von ehemaligen Kollegen Andeutungen 
gehört, dass sie teils nicht mehr weiter wissen, dass andererseits 
weiterhin kein Geld für Gehaltserhöhungen da ist.

Inhaltlich würde ich lieber wieder beim alten AG arbeiten. Finanziell 
wäre es ein geringer, aber gut zu verschmerzender Rückschritt zur 
jetzigen Position beim neuen AG (4 Monate Probezeit rum, sehr 
zuversichtlich, dass es dort auch weiter ginge). Meine einzige 
Befürchtung ist, dass der alte AG mich ein paar Monate ausnutzt und dann 
gehen lässt.
Ich denke, ich werde dem alten AG sagen, er möge die Klausel zur 
Probezeit entfernen, dann komme ich zurück. Oder was meint ihr?

Danke
Jerome

von Shorty (Gast)


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Jerome schrieb:
> Ich denke, ich werde dem alten AG sagen, er möge die Klausel zur
> Probezeit entfernen, dann komme ich zurück. Oder was meint ihr?

Mach einen Gehaltsvorschlag, der mindestens 10% über deinen letzten 
Forderungen lag, entweder er nimmt an, oder es ist es nicht wert und du 
hast nur Ärger.

von Spieß (Gast)


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> Ich denke, ich werde dem alten AG sagen, er möge die Klausel zur
> Probezeit entfernen,

Dann macht er ggf. eine betriebsbedingte Kündigung.
Finger weg, der Drops ist doch gelutscht.

von Axel R. (axlr)


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man geht nicht zurück, basta!

von Niko (Gast)


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Dann fordere das der Kündigungsschutz sofort gilt.

Beitrag #6766634 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Ing. mit Rückgrat (Gast)


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Jerome schrieb:
> Ist diese Probezeit evtl. nichtig, auch wenn sie im Vertrag steht?

Nö. neuer Vertrag = neue Probezeit. Wenn Du die Probezeit nicht haben 
willst, dann lass sie aus dem Vertrag streichen. Dann gelten 4 Wochen, 
ist auch nicht viel besser.

Aber an deiner Stelle würde ich mich nicht nochmal einstellen lassen, 
höchsten auf Freiberuflerbasis.

von Holzmindener (Gast)


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Jerome schrieb:
> Was mich stutzig macht, ist, dass mir der alte AG einen Vertragsentwurf
> zugeschickt hat, wonach wieder 6 Monate Probezeit gelten, obwohl er
> meine Arbeit seit knapp 10 Jahren kennt und ich auf der gleichen
> Position mit den gleichen Aufgaben weitermachen soll, wo ich vor 4
> Monaten aufgehört habe.

Probezeit ablehnen. Problem gelöst.

von Senf D. (senfdazugeber)


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Axel R. schrieb:
> man geht nicht zurück, basta!

Genauso ist es. Kein Blick zurück.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Unabhängig von der Probezeit, dein alter Arbeitgeber wird nicht 
vergessen dass du gegangen bisst. Womöglich hast du ihn auch ein kleines 
bisschen erpresst "Wenn ich nicht x% mehr Gehalt bekommen, dann gehe 
ich.". Das wäre ganz schlecht.

Ich kenne zwei, bzw. vier Fälle wo ein Kollege zurück kommen wollte und 
von von meinem damals jeweiligen Arbeitgeber wieder eingestellt wurde.

Die ersten beiden Fälle waren eher so aus Mitleid. In beiden Fällen 
wurde überaus viel Dankbarkeit und Bescheidenheit vom Kollegen erwartet. 
Der alte Ruhm war verblasst. Rate mal wer immer die Scheißjobs bekam?

Fall 1 war ein guter "Chef-Entwickler" der die Probezeit bei seinem 
neuen Arbeitgeber nicht überlebte. Der wurde wieder genommen und durfte 
ganz kleine Brötchen backen. Zwei Jahre später ist er endgültig 
gegangen.

Fall 2 war eine Heizdüse. Typ schmieriger Gebrauchtwagenhändler. Der 
lief monatelang durch die Firma und erzählte jedem dass er ein Startup 
gründen würde. Was für ein geiler Hecht er wäre. Wie reich er werden 
würde und was für arme Würstchen wir wären. Der kündigte, ging mit 
seinem Startup und allem was er hatte pleite und wurde wieder genommen. 
Den Spießrutenlauf kannst du dir vorstellen.

Die zwei weiteren Fälle waren dubios.

Fall 3 war eine Kollegin die mit einem Chef bumste. Die ging, kam aber 
wieder. Das war mehr ein Beziehungsding.

Fall 4 war ein Entwicklungsingenieur der bei beim Erzfeind anheuerte. 
Nach einem Jahr kündigte er dort und tauchte nach einem weiteren Jahr 
wieder in der Firma auf, als ob nichts gewesen war. Der bekam seinen 
alten Job wieder, der in seiner Abwesenheit nicht neu besetzt worden war 
und soll eine saftige Gehaltserhöhung bekommen haben. Ich vermute bis 
heute einen Fall von Industriespionage.

von Cyblord -. (cyblord)


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Man akzeptiert keine Gegenangebote wenn man schon gekündigt hat. Weg ist 
weg. Dein AG hätte VORHER alle Zeit der Welt gehabt dir Angebote zu 
machen.

: Bearbeitet durch User
von Senf D. (senfdazugeber)


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Cyblord -. schrieb:
> Man akzeptiert keine Gegenangebote wenn man schon gekündigt hat. Weg ist
> weg. Dein AG hätte VORHER alle Zeit der Welt gehabt dir Angebote zu
> machen.

Eben. Sowas kann im Nachhinein niemals mehr gut enden.

von Ing. mit Rückgrat (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Man akzeptiert keine Gegenangebote wenn man schon gekündigt hat. Weg ist
> weg. Dein AG hätte VORHER alle Zeit der Welt gehabt dir Angebote zu
> machen.

Genau. Aber es soll ja AG geben, die denken, die Kündigung sei nur Bluff 
und wird dann spätestens 1d vor Ultimo zurück gezogen. Und mit der 
Unterstellung des 'Bluffs' hat der AG eindeutig das 
Vertrauensverhältniss aufgekündigt und zeigt, das er den AN nicht ernst 
nimmt und sich sowieso für den Nabel der welt hält.

von Jerome (Gast)


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Hannes J. schrieb:
> Unabhängig von der Probezeit, dein alter Arbeitgeber wird nicht
> vergessen dass du gegangen bisst.

Naja, er bettelt nahezu darum, dass ich meine Entscheidung überdenke und 
wieder bei ihm anfange.

> Womöglich hast du ihn auch ein kleines
> bisschen erpresst "Wenn ich nicht x% mehr Gehalt bekommen, dann gehe
> ich.". Das wäre ganz schlecht.

Nein. Ich habe seit 5 Jahren keine Gehaltserhöhung bekommen, ebenso wie 
meine Kollegen. Ich habe den Verantwortlichen alle 1-2 Jahre erklärt, 
dass mich das frustriert und mittlerweile vor finanzielle Probleme 
stellt. Irgendwann reichte es, ich fand den neuen Job mit ca. 30% mehr 
Gehalt, nur inhaltlich erfüllt der mich nicht 100%.

Ich würde sagen, mein Fall liegt deutlich anders als deine Fälle 1-3. 
Auch nicht Fall 4, weil ich momentan in keiner Konkurrenz zum alten AG 
stehe. Wenn ein fähiger Entwickler zur Konkurrenz geht, ist doch klar, 
dass er anschließend einen Mehrwert bietet. Ebenso wird er aber auch 
Knowhow an die Konkurrenz transferiert haben. Soweit ich weiß, muss der 
Arbeitnehmer Fristen einhalten, bevor er im Job angeeignetes Wissen bei 
der Konkurrenz einsetzt.

von Shorty (Gast)


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Jerome schrieb:
> Naja, er bettelt nahezu darum, dass ich meine Entscheidung überdenke und
> wieder bei ihm anfange.

Und dann schreibt er dir 6 Monate Probezeit in den Vertrag?

Wenn du jetzt schon +30% hast, dann wird das nix werden, da du noch mal 
"Aufpreis" nehmen müsstest und das wird dein alter Chef nicht zahlen 
wollen.

von Jerome (Gast)


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Ich habe es mir überlegt. Eigentlich würde ich ja gerne wieder beim 
alten AG arbeiten. Ich werde mit offenen Karten spielen und erklären, 
dass ich kein Risiko eingehe, nur zu retten, was die letzten 4 Monate 
den Bach runter gegangen ist, um dann gefeuert zu werden.

Ich werde auf einer Abfindung von 1 Jahresgehalt bestehen, falls die 
Firma mich in den nächsten 5 Jahren kündigt, Probezeit kann dann 
meinetwegen bleiben. Außerdem eine Einmalzahlung von 0.75 bisherigen 
Jahresgehältern bei Arbeitsbeginn für die verweigerten bisherigen 
Gehaltserhöhungen und Steuernachteile, sowie eine garantierte Steigerung 
von 3% pro Jahr.

Ich werde sehen, ob sie ernsthaftes Interesse an dauerhafter 
Zusammenarbeit haben. Ansonsten bleibe ich bei der besser bezahlten 
Arbeit, auch wenn sie weniger interessant ist.

Danke für euer Feedback.

von Jerome (Gast)


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Shorty schrieb:
> Und dann schreibt er dir 6 Monate Probezeit in den Vertrag?

Vielleicht ist das eine Standardklausel, und niemandem ist aufgefallen, 
dass man keine Probezeit bräuchte. Ich weiß es nicht.

von Andreas B. (bitverdreher)


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Jerome schrieb:
> Naja, er bettelt nahezu darum, dass ich meine Entscheidung überdenke und
> wieder bei ihm anfange.

Das tut er jetzt, weil er Dich jetzt braucht. Das kann in einem 1/2 Jahr 
schon wieder ganz anders aussehen.
So Situationen hatte ich auch schon. Ich habe dann immer gefragt, warum 
sie nicht gleich darauf eingegangen sind. Da kam nie eine 
nachvollziehbare Antwort.
Niemals darauf einlassen! Du bist der erste der bei passender 
Gelegenheit gehen kann. Arbeitgeber mögen es nicht, wenn man sich nicht 
auf der Nase herumtanzen läßt.

von Realist (Gast)


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Jerome schrieb:
> Außerdem eine Einmalzahlung von 0.75 bisherigen Jahresgehältern bei
> Arbeitsbeginn für die verweigerten bisherigen Gehaltserhöhungen und
> Steuernachteile, sowie eine garantierte Steigerung von 3% pro Jahr.

Hoch pokern, vielleicht klappt es ja. Aber um ehrlich zu sein, kann es 
mir kaum vorstellen. Menschen wandeln sich nur um 180 Grad, wenn richtig 
viel auf dem Spiel steht.

von Dieter H. (kyblord)


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wo sind wir denn gelandet. im zirkus? du hast gekündigt und aus die maus 
oder willst du deinen chef heiraten?

von Jerome (Gast)


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Realist schrieb:
> Hoch pokern, vielleicht klappt es ja. Aber um ehrlich zu sein, kann es
> mir kaum vorstellen. Menschen wandeln sich nur um 180 Grad, wenn richtig
> viel auf dem Spiel steht.

Vielleicht ist es hoch gepokert, aber ich finde meine Forderungen 
vollkommen angemessen. Der AG weiß, was er an mir hat. Ich habe trotz 
Frust immer hoch motiviert gearbeitet, da die Themen äußerst spannend 
sind. Ich denke, das Geld für Gehaltserhöhungen für sämtliche 
Mitarbeiter wäre da, es stecken sich nur die obersten Etagen ein.

von ... (Gast)


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>  dann komme ich zurück. Oder was meint ihr?

Die Frage, die du dir stellen sollst, was ist beim nächsten Mal? Wie 
willst du beim nächsten Mal bei deinem alten AG an mehr Gehalt kommen? 
Wenn du zum alten AG zurück gehst, wirds nur aufgeschoben, aber nicht 
aufgehoben sein. Beim neuen AG hast du eine Zukunft, beim alten eher 
nicht.

von Jerome (Gast)


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... schrieb:
> Die Frage, die du dir stellen sollst, was ist beim nächsten Mal? Wie
> willst du beim nächsten Mal bei deinem alten AG an mehr Gehalt kommen?

Das habe ich in meinem Beitrag von 17:37 Uhr erklärt. Und wenn mir die 
vertraglich garantierten Gehaltssteigerungen einmal nicht mehr 
ausreichen sollten, wird der AG wissen, was folgt, wenn er angemessene 
Forderungen ablehnt.

von Spieß (Gast)


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> Ich habe es mir überlegt.
Dir ist nicht mehr zu helfen.
Nichts hast du dir überlegt. Die Sache ist bereits endgültig 
verbärbockt.

von Boomer1337 (Gast)


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Wenn Du Dir vorstellen kannst beim aktuellen Arbeitgeber zu bleiben tu 
Dir das nicht an.

Wenn Du eh weitersuchst sag dem alten Arbeitgeber dass Du 10% mehr 
willst als im - aktuellen  - Job und verhandel nicht. Das kannst Du klar 
machen weil Du wechselst nur wenn Du Dich verbessern kannst. Das haben 
die mittlerweile verstanden. Lange bleiben wirst Du da eh nicht mehr 
weil Du denen zu cool bist.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Jerome schrieb:
> Shorty schrieb:
>> Und dann schreibt er dir 6 Monate Probezeit in den Vertrag?
>
> Vielleicht ist das eine Standardklausel, und niemandem ist aufgefallen,
> dass man keine Probezeit bräuchte. Ich weiß es nicht.

Das ist möglich...
Aber genauso ist möglich das der Karren ganz tief im Dreck steckt und 
dies jetzt ein Rettungsversuch ist mit der Absicht den Karren erst mit 
deiner Hilfe aus dem Dreck zu ziehen und dann dafür zu sorgen das es 
Zukünftig auch ohne dich geht, nur um dann in sechs Monaten ohne dich 
weiterzumachen.

Daher: Ist das Wort "Kündigung" einmal ausgesprochen zieht man das auch 
durch und bleibt dabei. Ausnahme nur wenn man selber darauf angewiesen 
ist wieder einzusteigen. (Das es natürlich auch ganz "spezialgelagerte 
Sonderfälle" gibt wo das nicht so strikt gilt ist klar. Aber da ist die 
Situation vor der Kündigung schon eine andere...)

Wenn die Jobbeschreibung absolut identisch ist, dann könnte es sein das 
eine erneute Probezeit unzulässig ist. Aber dazu müsstest du einen 
Arbeitsrechtler befragen. Das hängt von vielen Dingen ab. Neben der 
Jobbeschreibung nicht zuletzt auch von der Dauer der Unterbrechung.
Und selbst wenn der Arbeitsrechtler sagt das es aller Voraussicht nach 
unzulässig ist bliebe immer noch ein Restrisiko. Nichts auf das ich mich 
einlassen würde.

Aber man kann vieles Vereinbaren. Das was du mit Mindestabfindung 
betitelst z.B. Aber auf so komplexe Dinge würde ich verzichten und es 
ganz einfach machen.

1. Das geforderte Mehrgehalt!

2. Vom ersten "neuen" Arbeitstag an Unkündbarkeit!
(bzw. nur in ganz besonderen Fällen wie Einstellung des gesamten 
Geschäftszweiges Kündbar)
(Eine stark abgemilderte, aber im Sinne einer alleruntersten Grenze die 
man vielleicht akzeptieren könnte, oder auch nicht - Das hängt von den 
Umständen ab- ist das vereinbart wird das bei der Berechnung der 
Betriebszugehörigkeit die 10 Jahre aus dem voherigen 
Anstellugnsverhältnis voll mitzählen - dies ist sogar eine recht häufige 
Vereinbarung. Das gilt dann sowohl bei der Sozialauswahl als auch bei 
Abfindungen usw.)

3. Eine regelmäßige MINDESTlohnerhöhung.
Also z.B. x% über Inflationsrate usw. oder entsprechend der Prozentzahl 
eines beliebigen vorher vereinbarten Tarifvertrages o.ä.

Wenn dein AG dich wirklich schon seit 10 Jahren kennt und dich unbedingt 
DAUERHAFT wiederhaben will, dann sollten diese Forderungen erfüllbar 
sein.

Wenn dein AG dich schon Jahre kennt und dich wirklich wieder haben will 
sollte es damit gehen. Andernfalls wäre es ein großes Alarmzeichen!
(Und die Frage der Probezeit hätte sich mit Punkt zwei ja sowieso 
erledigt)

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Maxe (Gast)


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Jerome schrieb:
> Abfindung
> Außerdem eine Einmalzahlung von 0.75 bisherigen

So wird das nichts. Entweder oder.
Das Problem ist, dass du dem AG jetzt schon misstraust (Kündigung in 
Probezeit). Dann hat es m.E. keinen Wert. Dass die Rückkehr für beide 
Seiten passt kann es geben, bei einem Kollegen selber schon erlebt (nach 
3/4tel Jahr zurück). Dann muss aber auch ein gewisses Vertrauen da sein. 
Deine Forderungen zeigen Misstrauen, das erhöht dann die Chancen, dass 
es nachher schlecht läuft.

Also Ablöse und Gehalt, alles andere weglassen.

von ... (Gast)


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Mal eine andere Frage, wie alt bist du?

Du warst die letzten 10J bei einem AG. Mach dir eins klar, du wirst mit 
den Jahren beim gleichen AG nicht attraktiver für den Arbeitsmarkt, im 
Gegenteil, man wird dir Unflexibilität unterstellen. Denk an deine 
berufliche Zukunft bis zur Rente.

von Jerome (Gast)


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... schrieb:
> Mal eine andere Frage, wie alt bist du?

32 Jahre. Die 10 Jahre beim letzten AG waren mein zweiter Job.

> Du warst die letzten 10J bei einem AG. Mach dir eins klar, du wirst mit
> den Jahren beim gleichen AG nicht attraktiver für den Arbeitsmarkt,

Das ist ein guter Punkt, den ich noch nicht bedacht hatte. Allerdings 
kann ich mir gut vorstellen, bis zur Rente wieder dort zu arbeiten, wenn 
der AG nicht mehr so knauserig mit Lohnerhöhungen ist, und das will ich 
ja mit dem Arbeitsvertrag sicherstellen. Die Arbeitsfelder sind sehr 
spannend, es gäbe auch Aufstiegsmöglichkeiten, auf die ich aber 
eigentlich gar nicht scharf bin.

von Supertroll (Gast)


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Geh zurück, geh zurück. Und dann wieder zum neuen AG zurück. Schau wo 
man in den Fahrstühlen besser vögeln kann und mit wem. Der Rest ergibt 
sich von selbst.

von ... (Gast)


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>
Das ist ein guter Punkt, den ich noch nicht bedacht hatte. 

Ich denke da an einen Fall aus der Presse, Ex-Siemens-Mitarbeiter, 20J 
bei Siemens gewesen, hochqualifiziert und .... keiner will ihn. Warum 
auch, der hat sich doch die letzten 20J gemütlich gemacht, so die denke 
der Personaler.

Es ist nur mal so, wie Ingenieure gehören nun mal zum Fußvolk. Denk an 
dich und DEINE berufliche Zukunft. Dein AG denkt in erster Linie nur an 
sich und sein Geschäft, ist nun mal seine Aufgabe. Du bist für ihn nur 
das Pferd, auf dem er zum Erfolg reitet, und wenn der Gaul nicht mehr 
gebraucht wird, landet er in der Wurstfabrik. 😐😐😐

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Eine Idee hätte ich noch beizusteuern. Du könntest im neuen Vertrag 
vereinbaren, dass die Dauer des früheren Arbeitsverhältnisses auf das 
neue Arbeitsverhältnis angerechnet wird. Das hätte u.a. Folgen für die 
Kündigungsfrist für den Arbeitgeber und auch für etwaige Abfindungen.

Nach zehn Jahren beträgt die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber 
immerhin schon vier Monate (§ 622 BGB).

Das die Probezeit im neuen Arbeitsvertrag u.U. unbeabsichtigt drinsteht, 
kann durchaus sein, wie Du selber vermutest. Arbeitgeber formulieren 
Arbeitsverträge nicht selber, sondern suchen sich Muster aus dem 
Internet, von einem Arbeitgeberverband etc.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Genau so, diktier ihm in den Vertrag dass:

1. Es keine Probezeit gibt.
2. Das frühere Arbeitsverhältnis voll auf das neue angerechnet wird.
3. Beim Gehalt deine ursprüngliche Forderung erfüllt wird.

oder er es eben vergessen kann, so einfach ist die Sache.

von Reinhard S. (rezz)


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Jerome schrieb:
> Nein. Ich habe seit 5 Jahren keine Gehaltserhöhung bekommen, ebenso wie
> meine Kollegen. Ich habe den Verantwortlichen alle 1-2 Jahre erklärt,
> dass mich das frustriert und mittlerweile vor finanzielle Probleme
> stellt.

Dann solltest du aber (auch) mal deinen Lebensstil überdenken, wenn du 
so passgenaue Ausgaben hast.

> Soweit ich weiß, muss der
> Arbeitnehmer Fristen einhalten, bevor er im Job angeeignetes Wissen bei
> der Konkurrenz einsetzt.

Kontrollier das mal. Zumal Wissen ja auch vielseitig einsetzbar sein 
kann.

: Bearbeitet durch User
von Zero Knowledge (Gast)


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Hallo,

so wie du deine Situation geschildert hast, würde ich persönlich an 
deiner Stelle nicht mehr zurück zu deinem ehemaligen Arbeitgeber gehen, 
egal was er dir jetzt erzählen oder anbieten mag.

Das wichtigste ist, ob das (notwendige) Vertrauensverhältnis zwischen 
deinem ehemaligen Chef und dir für eine längerfristige Zusammenarbeit 
überhaupt noch vorhanden ist. Das sehe ich in deinem Fall nicht als 
gegeben an bzw. es ist zumindest schwer beschädigt.

Wenn er dich hätte halten wollen, dann hätte er sofort ein 
entsprechendes Gegenangebot dir vorgelegt.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

... schrieb:
> Ich denke da an einen Fall aus der Presse, Ex-Siemens-Mitarbeiter, 20J
> bei Siemens gewesen, hochqualifiziert und .... keiner will ihn. Warum
> auch, der hat sich doch die letzten 20J gemütlich gemacht, so die denke
> der Personaler.

Muss nicht mal etwas mit dem Gedanken an "gemütlich gemacht" zu tun 
haben.
Ich hatte selbst Bewerbung von Ex-Siemens MA auf dem Tisch. Gibt ja so 
einige Werke im Einzugsgebiet meines Ehemaligen AG die 
Dichtgemacht/Verkleinert haben.

Ja, die waren für ihre bisherige Tätigkeit in der Fertigung tatsächlich 
hochqualifiziert. Kannten ihre Maschine die sie einrichteten und 
Programmierten und die SMD Rollen tauschten aus dem FF.
20 Jahre intensiv für ihren sehr begrenzten Abschnitt in der 
Wertschöpfungskette aus- und weitergebildet.

Problem ist nur das die Anzahl der Unternehmen die tatsächlich 
Bestückungsautomaten oberhalb der Prototypengröße im Einsatz hat und nur 
für deren Betreuung Personal einstellen müssen doch arg begrenzt ist. 
Besonders wenn es um solch große Bestückungsautomaten geht.
Also besteht nur eine realistische Chance auf einem Job bei dem die 
"hohe Qualifikation" zählt höchstens bei einem EMS Dienstleister der 
sich vergrößert. Andere noch Selbst produzierende Industriebetriebe 
haben ihren eigenen Nachwuchs und bauen die Eigenproduktion (Bestückung) 
eher ab als neue Spezialisten einzustellen.
Nur: Wie viele offene Stellen bei EMS Dienstleistern gibt es wohl im 
(personellen) Einzugsgebiet von ehemaligen Siemens-Werken in 
Kamp-Lintfort o.ä. im Verhältnis zu nicht mehr benötigen 
Fertigungsmitarbeitern bei Siemens?
Und wie viel ist die hochspezielle Erfahrung an den bei Siemens 
eingesetzten Maschinen bzw. deren Vorläufern wert wenn die EMS 
Dienstleister andere Systeme einsetzen. (Bin da sicher kein Experte, 
aber ich stelle mir vor das die Strassen bei Siemens & Co. auf die 
möglichst effiziente Bestückung hoher Stückzahlen mit sehr seltenen 
Umstellungen optimiert sind, während ein EMS Dienstleister zwar auch auf 
die Maschinenlaufzeit achten muss, aber häufige Umrüstungen die Regel 
sind)

Was dann noch dazu kommt, das ist das diese Personen für Ihre Aufgabe ja 
also SPezialisten galten. Entsprechend berücksichtigt in der 
Tarifeinstufung. Dann noch 20 Jahre+ im Unternehmen, also höchste 
Altersstufe im jeweils an dem Siemens-Standort geltenden Tarifvertrag.

Das führt dann dazu das bei Bewerbungen auf eine von einem KMU 
veröffentlichte Stellenanzeige mit dem Profil einer Hilfskraft (Es wurde 
explizit mehrmals die Formulierungen Hilfsarbeiten und zuarbeiten für 
die Elektrofachkräfte erwähnt und in den Anforderungen stand 
"Idealerweise erste Erfahrungen im Elektronikbereich") Gehaltswünsche 
von 60k/anno und mehr genannt werden... Und das war nicht nur einer...

In dem Fall aus dem TV-Bericht muss es natürlich nicht so gewesen sein, 
aber man sollte schon genauer hinsehen was sich wirklich dahinter 
verbirgt wenn "Hochqualifizierte Fachkräfte" nach 20 Jahren 
Berufstätigkeit dann plötzlich keinen Job finden. Zumal wenn es gerade 
eine WErksschließung/Verkleinerung gab und in einer Region mit eher 
überschaubaren Struktur plötzlich viele mit ähnlichen Profil auf dem 
Markt sind.

Ach ja: ICh habe das obige jetzt an Fertigungsmitarbeitern in der SMD 
Bestückung festgemacht weil ich u.a. aus dieser PErsonengruppe selber 
Bewerbungen gesehen habe. Aber das gilt natürlich für alle anderen 
Spezialisierten Berufsbilder genauso. Bis hin zu den Ings.
Das ist halt der Nachteil bei den großen Unternehmen als AG. Die 
Qualifikation ist nur für einen sehr ähnlichen Job etwas wert. Und diese 
sehr ähnlichen Jobs gibt es oft nur bei sehr ähnlichen Firmen. Ein 
Wechsel von Opel zu VW oder Ford nach BMW wäre prinzipiell zwar 
unkritisch, nur muss man dann auch das passende Stellenangebot gerade 
haben. Aber von den KMU will einen dann kaum einer. Höchstens noch 
direkte Zulieferer die sich einen Vorteil davon versprechen das jemand 
die Abläufe des Kunden kennt.

Dazu kommt die bei vielen KMU AG verbreitete "Denke" das wenn jemand 
20j+ bei einem AG wie Siemens direkt angestellt war, das er sich so an 
die Welt mit "offen aufmüpfigen Betriebsrat", IGM Tarif, Streik und den 
ganzen Boni gewöhnt hat, das es, selbst wenn die Bezahlung eigentlich 
sogar gut wäre, es öfter mal Stress geben könnte. Von den Fällen wo die 
Bezahlung von den IGM Werten weit entfernt ist ganz zu schweigen...

Daher: JA - 20 Jahre bei ein und demselben AG können ein Nachteil sein. 
War es dann eines der bekannten Großunternehmen und man hat womöglich 
die ganze Zeit im Prinzip auch noch ein und dieselbe Tätigkeit 
ausgeführt gehen die Chancen auf eine Anstellung bei einem KMU schon 
sehr sehr tief nach unten.
Da wäre das Riesenglück auf eine Anstellung bei einem ähnlich großen AG 
im selben Tätigkeitsbereich nahezu die einzige Chance nicht wieder bei 
Null anfangen zu müssen.
Bei Leuten die 20Jahre bei ein und demselben KMU waren sieht es da doch 
noch einiges besser aus. Auch nicht ideal, aber doch besser. Da kommt es 
dann halt noch darauf an was man wirklich gemacht hat.

Gruß
Carsten

Beitrag #6767018 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Jerome schrieb:
> Servus,
.....
>
> Was mich stutzig macht, ist, dass mir der alte AG einen Vertragsentwurf
> zugeschickt hat, wonach wieder 6 Monate Probezeit gelten,
Standart-Vertrag?
> obwohl er
> meine Arbeit seit knapp 10 Jahren kennt und ich auf der gleichen
> Position mit den gleichen Aufgaben weitermachen soll, wo ich vor 4
> Monaten aufgehört habe.
Wie wär`s einfach mal eine E-mail schicken mit der bitte um Klärung.
>
> Ist diese Probezeit evtl. nichtig, auch wenn sie im Vertrag steht?
Nein!
> Der
> Grund für die Probezeit, das gegenseitige Kennenlernen, entfällt ja
> schließlich.
Stimmt!
> Die Frage ist, ob mir nach 5 Monaten ohne Angabe von
> Gründen gekündigt werden könnte,
Ja!
> oder ob die Klausel der Probezeit im
> Vertrag unter diesen Voraussetzungen unwirksam ist?
Nein!

......
> Danke
> Jerome

von Dirk K. (knobikocher)


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Jerome schrieb:
> und mittlerweile vor finanzielle Probleme
> stellt.

Autsch

Jerome schrieb:
> Ich werde auf einer Abfindung von 1 Jahresgehalt bestehen, falls die
> Firma mich in den nächsten 5 Jahren kündigt, Probezeit kann dann
> meinetwegen bleiben. Außerdem eine Einmalzahlung von 0.75 bisherigen
> Jahresgehältern bei Arbeitsbeginn für die verweigerten bisherigen
> Gehaltserhöhungen und Steuernachteile, sowie eine garantierte Steigerung
> von 3% pro Jahr.

Autsch²

Ich bitte um Rückmeldung, wie schnell die Absage vom alten AG kommt.

von Zocker_59 (Gast)


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> von Dirk K. (knobikocher)
> 23.07.2021 22:08

> Ich bitte um Rückmeldung, wie schnell die Absage vom alten AG kommt.

Ja, würde mich auch interessieren.

Scheint etwas von Größenwahn befallen zu sein. Soll ja öfters vorkommen 
!

von Unentschlossener34 M. (unentschlossener34)


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Was verdienst du denn aktuell?

von A. S. (Gast)


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Ich hab' Verständnis, wenn eine Klitsche ein geringeres Gehaltsniveau 
hat. Ich würde die Forderungen aber auf "selbstverständliches" 
beschränken:

a) Übernahme der bisherigen Betriebszugehörigkeit (quasi rückwirkend 4 
Monate freigestellt)

b) Gehalt wie vereinbart (alle wissen davon, das ist Bürde genug)

c) Kündigungsschutz 2 Jahre, ohne Probezeit oder Auslaufen (der Zeitraum 
ist überschaubar)

Kein Handgeld jetzt, keine 3% (wie soll die Klitsche das darstellen, 
wenn z.B. Kurzarbeit, Lohnverzicht oder Rezession in D kommen)

Die Abfindung ist kaum kalkulierbar für den AG. Wenn Du die Arbeit 
einstellst, wirst Du noch fürstlich belohnt.

Nach einem Jahr solltest Du sehen, ob er Dich loswerden will. Dann geht 
es halt wieder mit viel Vorlauf ans bewerben

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Jerome schrieb:
> Irgendwann reichte es, ich fand den neuen Job mit ca. 30% mehr
> Gehalt, nur inhaltlich erfüllt der mich nicht 100%.
Der Tag hat 24 Stunden. Nur 7 davon gehst du zur Arbeit.

Jerome schrieb:
> Nun hat mir der alte AG vor wenigen Tagen ein Angebot gemacht
Zu spät.

Jerome schrieb:
> Ich werde auf einer Abfindung von 1 Jahresgehalt bestehen, falls die
> Firma mich in den nächsten 5 Jahren kündigt, Probezeit kann dann
> meinetwegen bleiben. Außerdem eine Einmalzahlung von 0.75 bisherigen
> Jahresgehältern bei Arbeitsbeginn für die verweigerten bisherigen
> Gehaltserhöhungen und Steuernachteile, sowie eine garantierte Steigerung
> von 3% pro Jahr.
Seien wir mal realistisch: du bekommst ja nicht mal das geboten, was du 
vor deiner Kündigung gefordert hast, denn
Jerome schrieb:
>>> auch wenn es minimal unter meinen Forderungen liegt.

Mein Tipp: träum von was Anderem.

von Karl Dahl (Gast)


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Ich verstehe nicht, warum manche Leute nicht einfach einen Schnitt 
machen und mit dem Vergangenen abschließen können. Da hat tatsächlich 
jemand 5 Jahre keine Gehaltserhöhung bekommen, konnte seine 
Gehaltsforderung nicht durchsetzen und hat gekündigt. Da ist einmal der 
korrekte Weg und es sollte, wenn möglich, auch immer so laufen.
Nun kommt der alte Arbeitgeber daher und macht nun ein neues Angebot, 
wobei der Themenersteller nun schon 4 Monate im neuen Job ist. Das 
Angebot ist natürlich niedriger als die ursprüngliche Forderung und die 
Probezeit beginnt von neuem, die jetzige Stelle ist besser bezahlt als 
das Angebot.
Du solltest Dich mal fragen, wieso Dein alter Arbeitgeber Dir das 
Angebot macht. Ich kann es Dir sagen: dem steht das Wasser bis zum Hals, 
weil er niemanden finden konnte, der für Dein Gehalt bei ihm arbeiten 
wollte, er aber dringendst Bedarf hat. Da ist er auf die glorreiche Idee 
gekommen, Dir großzügerweise ein "tolles" Angebot zu machen. Du solltest 
damit rechnen, daß Du der erste bist, der gefeuert wird, wenn es der 
Firma schlecht geht oder Dein altes Projekt beendet ist. 
Gehaltserhöhungen gabs die letzten fünf Jahre nicht und Du wirst auch 
als letzter eine bekommen, denn Dein Gehalt wurde ja gerade großzügig 
erhöht. Dein Gedanken mit dem Streichen der Probezeit wird man vieleicht 
noch nachkommen (wirst ja kurzfristig gebraucht), die Abfindung bei 
vorzeitiger Kündigung kannst Du sicher vergessen. Dein alter Arbeitgeber 
wird Dir alles mögliche versprechen, aber dies wegen angeblicher 
"rechtlicher" Gründe nicht machen können.
Du hast eine in jedem Fall besser bezahlte Stelle, in der es vermutlich 
auch Lohnerhöhungen gibt. Die momentane Tätigkeit ist vielleicht nicht 
perfekt, aber Du bist auch erst vier Monate dort und Deine Tätigkeit 
beginnt erst. Bei dem alten Arbeitgeber kannst du aufgrund der 
Vorgeschichte nur verlieren und die Rückkehr ist die dümmste 
Entscheidung.

von Harfner (Gast)


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Du traust Deinem Ex-Arbeitgeber nicht und fragst Dich, ob er Dich 
ausnutzt und am Ende der Probezeit kündigt. Das zeigt eigentlich schon, 
dass Du nicht zurück gehen solltest.

Es schmeichelt natürlich dem Selbstbewusstsein, wenn der alte AG jetzt 
nachträglich Deinen Wert erkennt. Das sollte aber nicht das Argument 
sein, zurück zu gehen.

Falls Du es doch riskieren willst, halte im Arbeitsvertrag fest, dass 
Deine Betriebszugehörigkeit erhalten bleibt. Will alte AG das nicht, 
Finger weg! Zeige den Vertrag vor der Unterschrift einem Rechtsanwalt, 
die 200€ sind gut angelegt.

Und denke bitte daran, dass das halbe Jahr bei der neuen Firma auch am 
Wert Deines Lebenslaufes nagt! Selbst dann, wenn Du jetzt wieder 5 Jahre 
beim alten AG bleibst!

von Schlaumaier (Gast)


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Jerome schrieb:
> Ist diese Probezeit evtl. nichtig, auch wenn sie im Vertrag steht?

NEIN.

Aber ich denke er hat einfach ein Standart-Vertrag genommen. Einfach die 
Zeile : "Die Probezeit gilt nicht" einfügen und das war's.

Ob du unterschreiben solltest, ist eine andere Sache.

Er weiß das er dir nicht trauen kann, und du dich abwerben lässt.

Ich nenne so was grundsätzlich immer ein "gestörtes Verhältnis".

Karl Dahl schrieb:
> Du solltest Dich mal fragen, wieso Dein alter Arbeitgeber Dir das
> Angebot macht. Ich kann es Dir sagen: dem steht das Wasser bis zum Hals,
> weil er niemanden finden konnte, der für Dein Gehalt bei ihm arbeiten
> wollte, er aber dringendst Bedarf hat.

Sehe ich 100 % genau so. Und rate mal wer zuerst fliegt wenn er keine 
vollen Auftragsbücher mehr hat. ;)

Weil es gilt dann "LAST in, First out". Und dein neuer Vertrag ist ein 
NEUER Vertrag. Die Unterbrechung gilt als neu.

Die Probezeit kannst du weg labern die Rechtslage nicht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Eine Idee hätte ich noch beizusteuern. Du könntest im neuen Vertrag
> vereinbaren, dass die Dauer des früheren Arbeitsverhältnisses auf das
> neue Arbeitsverhältnis angerechnet wird. Das hätte u.a. Folgen für die
> Kündigungsfrist für den Arbeitgeber und auch für etwaige Abfindungen.

Das könnte bei einer späteren betriebsbedingten Kündigung Lärm 
verursachen, wenn der Arbeitnehmer, dem gekündigt wurde, einwendet, der 
TO sei bei der Sozialauswahl unberechtigt bevorzugt worden.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
>> Eine Idee hätte ich noch beizusteuern. Du könntest im neuen Vertrag
>> vereinbaren, dass die Dauer des früheren Arbeitsverhältnisses auf das
>> neue Arbeitsverhältnis angerechnet wird. Das hätte u.a. Folgen für die
>> Kündigungsfrist für den Arbeitgeber und auch für etwaige Abfindungen.
>
> Das könnte bei einer späteren betriebsbedingten Kündigung Lärm
> verursachen, wenn der Arbeitnehmer, dem gekündigt wurde, einwendet, der
> TO sei bei der Sozialauswahl unberechtigt bevorzugt worden.

Guter Einwand, aber der trifft den TO nicht.
In einem Betrieb mit fünf Arbeitnehmern gilt außerdem das KSchG nicht.

Abgesehen davon können bei einer betriebsbedingten Kündigung - wenn das 
KSchG zur Anwendung kommt - die Arbeitgeber selten alles richtig machen. 
So kommt es fast immer zum Kuhhandel beim Arbeitsgericht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Guter Einwand, aber der trifft den TO nicht.

Der betrifft den TO schon deshalb, weil der ArbG mit dem Klammerbeutel 
gepudert sein müsste, um sich auf so dünnes Eis zu begeben.
Und falls das ArbG zu der Auffassung grlangt, die fragliche Vereinbarung 
sei sittenwidrig, liegt das Kind ganz tief im Brunnen - und dieses Kind 
heißt Jerome.

> In einem Betrieb mit fünf Arbeitnehmern gilt außerdem das KSchG nicht.

Der in Rede stehende Betrieb dürfte um einiges größer sein, wenn man 
siich Jeromes Schilderung zu Gemüte führt.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Jerome schrieb:

> Ich werde auf einer Abfindung von 1 Jahresgehalt bestehen, falls die
> Firma mich in den nächsten 5 Jahren kündigt, ...

> Außerdem eine Einmalzahlung von 0.75 bisherigen
> Jahresgehältern bei Arbeitsbeginn für die verweigerten bisherigen
> Gehaltserhöhungen und Steuernachteile, sowie eine garantierte Steigerung
> von 3% pro Jahr.

Bei sovielen "dicken Brocken", die da zusätzlich zum Gehalt einschlagen 
könnten, sollte man nachrechnen, wie die sich auswirken auf die 
Steuerfestsetzung des kommendes Jahres. Und Krankenkassenbeitrag. Da 
macht es oft Sinn, die Einnahmen auf zwei Jahre zu strecken. Klar, 
kriegt man die zuviel festgesetzte Steuer/Mitgldiedsbeitrag u.U. 
wieder, aber dazu muss man auch erstmal wieder aktiv werden.

Hinzukommt der Strafzins vom 0,5% der bei manchen Banken schon ab 25k 
greift.
Und sollte der erneute Rausschmiß von einer längeren Arbeitslosigkeit 
gefolgt werden, zahlt die Arbeitslosenversicherung nicht, bis die 
Abfindung aufgebraucht ist... "Mehr Einkomen" und 'mehr Kaufkraft' sind 
eben zweierlei.

Achja, oft weiss der Chef nicht, wieviel Jahresgehalt die Person 
erhielt, und damit nicht was 0,75 vom bisherigen bedeudet. Am Besten, Du 
sprichst gleich Klartext und sagst das du *30k++?* oder so als 
Sonderzahlung zum Einstieg als Rückkehrbedingung setzt. Und 40k oder 
so als Goldener Handschlag irgendwann in den nächsten Jahren. Oder bei 
einem Seniorposten eben 60/80k.

von Axel (Gast)


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Jerome schrieb:
> Ich werde auf einer Abfindung von 1 Jahresgehalt bestehen, falls die
> Firma mich in den nächsten 5 Jahren kündigt, Probezeit kann dann
> meinetwegen bleiben. Außerdem eine Einmalzahlung von 0.75 bisherigen
> Jahresgehältern bei Arbeitsbeginn für die verweigerten bisherigen
> Gehaltserhöhungen und Steuernachteile, sowie eine garantierte Steigerung
> von 3% pro Jahr.

Darauf darf er gar nicht eingehen, weil sonst das Theater mit allen 
deinen Kollegen erst anfängt und massiv dem Betriebsfrieden stört.

Und das weißt du auch, also werde woanders glücklich. Es gibt keinen Weg 
zurück ohne das AG und/oder AN das Gesicht verlieren.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Der betrifft den TO schon deshalb, weil der ArbG mit dem Klammerbeutel
> gepudert sein müsste, um sich auf so dünnes Eis zu begeben.
> Und falls das ArbG zu der Auffassung grlangt, die fragliche Vereinbarung
> sei sittenwidrig, liegt das Kind ganz tief im Brunnen - und dieses Kind
> heißt Jerome.

Ich wüsste nicht, was an einer solchen Vereinbarung sittenwidrig sein 
sollte.
Für den Arbeitgeber ist eine solche Vereinbarung natürlich ungünstig, 
aber soll hiermit nicht der Zustand wiederhergestellt werden, den der TO 
hatte, bevor er seine Arbeitsstelle verließ? Nicht mehr und nicht 
weniger ist gewollt. Was verstößt da gegen die guten Sitten? Du weißt 
ja, das wäre das "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden". 
Also?

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Ich wüsste nicht, was an einer solchen Vereinbarung sittenwidrig sein
> sollte.

Das wäre ein Vertrag zum Nachteil Dritter, hier noch besonders gewürzt 
durch den Umstand, dass der TO dadurch begünstigt werden soll, dass dem 
Dritten der Rechtsschutz des KSchG entzogen werden soll. Irgendwann 
zeigt der Rechtkompass dann auf § 826 BGB.

Mir ist bekannt, dass mancher Rechtsstreit vor dem ArbG mit einem 
Vergleich endet, der Ähnliches zum Inhalt hat. Manche mögen's halt heiß 
...

Btw: ich habe auch schon einen gerichtlichen Vergleich gesehen, in dem 
die eine Partei sich verpflichtete, bis zum Erreichen eines Zielbetrages 
monatlich ein Viertel ihres Einkommens an die andere Partei zu zahlen, 
gleichgültig, ob Arbeitseinkommen, ALG, Sozialhilfe oder was auch immer. 
Interessant wird es, wenn aus diesem Vergleich vollstreckt werden soll.

Rainer Z. schrieb:
> Für den Arbeitgeber ist eine solche Vereinbarung natürlich ungünstig,
> aber soll hiermit nicht der Zustand wiederhergestellt werden, den der TO
> hatte, bevor er seine Arbeitsstelle verließ?

Das kann man so sehen. Und wenn alle Kollegen, die hierdurch einen 
rechtlichen Nachteil erleiden, damit einverstanden sind, lässt sich auch 
wenig dagegen sagen. Wenn die aber sagen "weggegangen - Platz 
vergangen", dann war's das.

> Nicht mehr und nicht
> weniger ist gewollt. Was verstößt da gegen die guten Sitten? Du weißt
> ja, das wäre das "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden".
> Also?

Bist Du wirklich ganz sicher, dass das der Ton ist, in dem Du von mir 
angesprochen werden möchtest? Na?

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Bist Du wirklich ganz sicher, dass das der Ton ist, in dem Du von mir
> angesprochen werden möchtest? Na?

Immer locker bleiben, ich wollte Dir keineswegs ans Bein pinkeln, dafür 
habe ich eben eher eine direkte Art der Kommunikation drauf.

Deine Erwägungen zur Sittenwidrigkeit habe ich mit Interesse 
aufgenommen, denke aber, dass bei einer viermonatigen Unterbrechung des 
Arbeitsverhältnisses darin keine Absicht einer Benachteiligung der 
anderen Arbeitnehmer herzuleiten ist.

Am Ende gibt es ohnehin den Kuhhandel beim Arbeitsgericht, meist schon 
in der Güteverhandlung, und dann mag dieser Umstand für einen anderen 
Arbeitnehmer einige Euros mehr bringen. § 826 BGB liegt meines Erachtens 
fern.

von Boomer1337 (Gast)


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Es ist Sitte dass Arbeitnehmer unterschiedlich gute Verträge mit dem 
Arbeitgeber haben. Es gibt auch keine Rechtsgrundlage um das zu 
unterbinden. Es ist auch nicht jeder Arbeitnehmer in einem Tarifvertrag 
obwohl es für den Bereich wo jemand arbeitet Tarifverträge gibt. Der 
Vertrag muss nur aus Sicht des Arbeitnehmers besser als der Tarifvertrag 
sein.

Neid und Rechtsempfinden bewirken keine 'Sitten' die man vor Gericht 
durchsetzen kann.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Deine Erwägungen zur Sittenwidrigkeit habe ich mit Interesse
> aufgenommen, denke aber, dass bei einer viermonatigen Unterbrechung des
> Arbeitsverhältnisses darin keine Absicht einer Benachteiligung der
> anderen Arbeitnehmer herzuleiten ist.

Bei einem Sabbatical würde ich Dir zustimmen. Hier aber ist der 
Arbeitnehmer freiwillig vorbehaltlos ausgeschieden; ein 
Arbeitsverhältnis, das fortgesetzt werden könnte, besteht nicht mehr.

Anders könnte es liegen, wenn dem AN rechtswidrig gekündigt worden wäre 
und er sich die Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses bzw dessen 
Fortsetzung erstritten hätte.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> § 826 BGB liegt meines Erachtens
> fern.

Auch  §138 BGB bezieht sich auf die Sitten

(2)... durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der 
Unerfahrenheit, ... Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, 
die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Der TO mag die 60k zwar als Ausgleich für entgangenen Lohn deklarieren, 
aber aus Sicht des AG ist es ein übermäßige Provision zum 
Vertragsabschluß. Die zumal nicht an einen Vermittler sonden an den 
anderen Vertragspartner direkt geht.

Das der AG eine Rückkehr wünscht ist m.E. deutliches Zeichen für seine 
Zwangslage, "Fachkräftemangel" eben.

Beitrag #6767813 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Auch  §138 BGB bezieht sich auf die Sitten

Ja, zutreffend. Hier geht es Percy aber um die anderen Arbeitnehmer, 
also um Dritte, die aus dem Vertrag zwischen AG und TO Nachteile 
deswegen erleiden, weil sie im Kündigungsfalle wegen der vertraglichen 
Betriebszugehörigkeit benachteiligt wären.

Naja, ich sehe das entspannter, weil es eben auch auf die Relationalität 
der Arbeitsverhältnisse ankommt. Für den TO hätte eine entsprechende 
Klausel die Wirkung einer weiterhin langen Betriebszugehörigkeit. Der 
Vertrag zwischen TO und Arbeitgeber gilt aber nicht für die übrigen 
Arbeitnehmer.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Naja, ich sehe das entspannter, weil es eben auch auf die Relationalität
> der Arbeitsverhältnisse ankommt. Für den TO hätte eine entsprechende
> Klausel die Wirkung einer weiterhin langen Betriebszugehörigkeit. Der
> Vertrag zwischen TO und Arbeitgeber gilt aber nicht für die übrigen
> Arbeitnehmer.

Wenn Du es so herum auffasst, entstehen deutlich weniger Probleme, da 
kein Dritter benachteiligt wird, wenn dem AN eine längere 
Kündigungsfrist zugestanden wird, als ihm eigentlich zusteht.
Nur hilft es ihm dann bei einer betriebsbedingten Kündigung wenig.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Nur hilft es ihm dann bei einer betriebsbedingten Kündigung wenig.

Das ist klar. Was der TO jedoch in seiner Situation macht, muss er 
selbst entscheiden. Argumente für das Für und Wider hat er bekommen.

Ich wünsche dem TO ein glückliches Händchen, egal für welchen Weg er 
sich entscheidet.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Percy N. schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
>> Naja, ich sehe das entspannter, weil es eben auch auf die Relationalität
>> der Arbeitsverhältnisse ankommt. Für den TO hätte eine entsprechende
>> Klausel die Wirkung einer weiterhin langen Betriebszugehörigkeit. Der
>> Vertrag zwischen TO und Arbeitgeber gilt aber nicht für die übrigen
>> Arbeitnehmer.
>
> Wenn Du es so herum auffasst, entstehen deutlich weniger Probleme, da
> kein Dritter benachteiligt wird, wenn dem AN eine längere
> Kündigungsfrist zugestanden wird, als ihm eigentlich zusteht.
> Nur hilft es ihm dann bei einer betriebsbedingten Kündigung wenig.

Die Frage ob eine solche Klausel oder sogar eine Klausel die 
Unkündbarkeit garantiert bei einer Sozialauswahl bestand hat oder nicht 
wurde -oh überraschung- durchaus schon mehr als einmal vor Gericht 
verhandelt.

Und der Tenor ist wohl: Es kommt auf die Situation ZUM ZEITPUNKT DER 
VEREINBARUNG an.
Wurde diese Vereinbarung zu einem Zeitpunkt getroffen wo alles gut lief 
und betriebsbedingte Kündigungen nicht im Raum standen, dann hatte das 
Bestand. Es wurde als Klausel gewertet die dem AN Sicherheit geben 
sollte und an die der AG gebunden ist. (Mit allen Auswirkungen auf die 
Sozialauswahl)
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hatte ja niemand Nachteile und es 
war völlig offen ob überhaupt jemals irgendjemand dadurch Nachteile hat. 
Und noch viel mehr stand in den Sternen ob eine bestimmte Person dadurch 
Nachteile hat. Daher durch die Vertragsfreiheit gedeckt.

Vereinbarungen die aber erst getroffen wurden wenn Betriebsbedingte 
Kündigungen zumindest wahrscheinlich werden werden/wurden aber in der 
Regel als "nur zu dem Zweck geschlossen um die Sozialauswahl zu umgehen" 
eingestuft. Der Zweck dieses Vertrages war einzig konkret bestimmbare 
dritte schlechter zu stellen und damit war/ist der Vertrag unwirksam.

-Um mal tief in die Klischeekiste zu Greifen:-
Und wenn dann plötzlich eine von zwei Stellen im Chefsekreteriat 
abgebaut werden soll, dann hat auch die 60Jahre alte Schwerbehinderte 
Mutter von mehreren Unterhaltspflichtigen (oder Pflegebedürftigen) 
Kindern schlechte Karten wenn sich in der Personalakte der bildhübschen 
24j Single- Blondine mit bester Ausbildung und regelmäßigen Jobangeboten 
im Briekasten, die natürlich auch immer mit dem Chef Überstunden macht, 
eine fünf Jahre alte Unkündbarkeitsvereinbarung (egal ob auf 6 Jahre 
befristet oder unbefristet)
findet sofern sie nicht Nachweisen kann das die Vereinbarung gar nicht 
so alt ist...

Davon abgesehen ist die SOzialauswahl nicht absolut. Wenn der 
Arbeitgeber sachlich Nachvollziehbare Gründe dafür angeben kann warum er 
eine AN nicht kündigen kann/will dann darf er diesen durchaus aus der 
Sozialauswahl herausnehmen.
Solche Gründe können z.B. bestimmte Fertigkeiten/Fachkenntnisse sein die 
sich gerade nicht kurzfristig von den im Sinne der Sozialauswahl 
begünstigten Kollegen erlernen lassen.
Wenn z.B. in einer Gruppe Informatiker nur einer/wenige mit 
tiefergehenden Elektronikentnissen vorhanden sind, dann kann eine Firma 
problemlos darauf verweisen das dieses Know-How im Team gebraucht wird.
(Es muss natürlich auch nachvollziehbar sein. Wenn das Team z.b. Web- 
oder Datenbankapplikationen schreibt ist das wenig aussichtsreich. 
Schreibt es z.B. Anwendungen zur Steuerung von Maschinen ist der Kollege 
mit dieser Begründung wohl Safe)

Oder wenn es um die Elektronikentwicklung geht, dann kann der AG in 
einem Team wo tatsächlich noch ab und an der Lötkolben verwendet wird 
darauf verweisen das der gerade vor einigen Monaten eingestellte 
Kollege Y problemlos noch Arbeiten an den neuen, jetzt mit 0402 
Bauteilen bestückten Baugruppen hinbekommt wohingegen Kollege X das 
trotz dem Jahr das diese Baugruppen in Produktion sind nicht schafft und 
immer Y bitten muss die Lötarbeit zu machen.
Um das auszuhebeln müsste X schon verdammt gut begründen warum diese 
Fähigkeit für den Job keine Rolle spielt. (Und Nein, das der AG ja einen 
Billigen Facharbeiter für die Erledigung seiner Lötarbeiten einstellen 
kann weil Löten eines Ings. sowieso nicht würdig ist zählt nicht)

Das sind jetzt natürlich nur Beispiele zum Aufzeigen des Prinzips.
Im realen Leben kommt es immer auf die Gesamtumstände an. Und es gibt 
Grenzfälle wo trotzdem ein und derselbe Fall bei ein und demselben 
Gericht anders ausgehen wird nur weil gerade Richter A und nicht Richter 
B dafür eingeteilt ist.

Und bei Juristen gilt sowieso: Frage zwei Juristen und du bekommst drei 
Meinungen! Trotzdem ist in solchen Fällen immer noch der einzig richtige 
Ratschlag: Wenn es darauf ankommt einen echten Arbeitsrechtler fragen 
und nicht dem Glauben war irgendwelche Laien im Forum schreiben.

Gruß
Carsten

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Carsten S. schrieb:
> Davon abgesehen ist die SOzialauswahl nicht absolut. Wenn der
> Arbeitgeber sachlich Nachvollziehbare Gründe dafür angeben kann warum er
> eine AN nicht kündigen kann/will dann darf er diesen durchaus aus der
> Sozialauswahl herausnehmen.
> Solche Gründe können z.B. bestimmte Fertigkeiten/Fachkenntnisse sein die
> sich gerade nicht kurzfristig von den im Sinne der Sozialauswahl
> begünstigten Kollegen erlernen lassen.

Absolut richtig, sogenannter "Leistungsträger".

Carsten S. schrieb:
> Das sind jetzt natürlich nur Beispiele zum Aufzeigen des Prinzips.
> Im realen Leben kommt es immer auf die Gesamtumstände an. Und es gibt
> Grenzfälle wo trotzdem ein und derselbe Fall bei ein und demselben
> Gericht anders ausgehen wird nur weil gerade Richter A und nicht Richter
> B dafür eingeteilt ist.

Eben.

Mehr können wir dem TO nicht mitgeben. Er muss über sein Leben selber 
entscheiden.

von Maxe (Gast)


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Vielleicht kann man mit dem AG vereinbaren, dass die Kuendigung im 
Nachhinein rueckwirkend einvernehmlich per Aufloesungsvertrag 
zurueckgenommen wird. Der AN ist im alten Vertrag mit neuem Gehalt, 
bekommt die 4 Monate ausgezahlt und alle sind gluecklich.

Was sagen unsere Forums-Winkeladvokaten zu so einem Konstrukt?

von Realist (Gast)


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Maxe schrieb:
> Der AN ist im alten Vertrag mit neuem Gehalt, bekommt die 4 Monate
> ausgezahlt und alle sind gluecklich.

Mehr lässt sich ein Chef eh nicht aus den Rippen leiern, der ihm zuvor 5 
Jahre schon keine Gehaltserhöhung mitgegeben hat. Eine Lösung mit der 
wohl beide Seiten leben können sollten. Vermutlich bessert der aktuelle 
Arbeitgeber auch noch nach, bevor er weg ist xD

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Maxe schrieb:
> Vielleicht kann man mit dem AG vereinbaren, dass die Kuendigung im
> Nachhinein rueckwirkend einvernehmlich per Aufloesungsvertrag
> zurueckgenommen wird.

Eine formal wirksame Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis ohne Wenn 
und Aber. Der Arbeitgeber hätte die Möglichkeit, auf die Rechte aus 
seiner Kündigung zu verzichten. Dann entstehen allerdings neue Probleme: 
Das Gehalt der letzten vier Monate würde noch geschuldet werden, während 
der TO ebenfalls Gehalt am neuen Arbeitsplatz bezog.

War das winkeladvokatisch genug? Trotzdem finde ich Deinen Gedanken 
natürlich gut!

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Maxe schrieb:
> Vielleicht kann man mit dem AG vereinbaren, dass die Kuendigung im
> Nachhinein rueckwirkend einvernehmlich per Aufloesungsvertrag
> zurueckgenommen wird. Der AN ist im alten Vertrag mit neuem Gehalt,
> bekommt die 4 Monate ausgezahlt und alle sind gluecklich.

Da ist die Rechnung ohne die Sozialversicherung/Krankenkasse gemacht 
wurden. An diese hat der AG den Beginn/Ende des Arbeitsvertrages zu 
melden und zeitnah Beiträge abzuführen .

Und offensichtlich wurden da ein Gehalt von 4 Monaten gezahlt, für eine 
Arbeit die nie geleistet wurde. Da freut sich der Buchprüfer...

von Maxe (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> Eine formal wirksame Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis ohne Wenn
> und Aber.
Genau das war die Frage.

> Der Arbeitgeber hätte die Möglichkeit, auf die Rechte aus
> seiner Kündigung zu verzichten.

Was hat das für juristische Konsequenzen, tatsächlich ein neuer Vertrag? 
Kündigungsschutz, Probezeit etc.

> Das Gehalt der letzten vier Monate würde noch geschuldet werden, während
> der TO ebenfalls Gehalt am neuen Arbeitsplatz bezog.
Das wäre ja im Interesse des TE.

Fpgakuechle K. schrieb:
> Da ist die Rechnung ohne die Sozialversicherung/Krankenkasse gemacht
> wurden. An diese hat der AG den Beginn/Ende des Arbeitsvertrages zu
> melden und zeitnah Beiträge abzuführen .

Die Kassen sollten die zusätzlichen Beiträge ja freuen. Aber ob das 
überhaupt nachträglich möglich ist, ist halt die Frage.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Ich glaube wir können uns weitere Mühen sparen. Jerome hat sich doch 
schon längst entschieden, wenn er uns nicht sowieso verarscht.

von Maxe (Gast)


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Ist doch egal, das theoretisch zu durchdenken ist ganz interessant.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Maxe schrieb:
> Ist doch egal, das theoretisch zu durchdenken ist ganz interessant.

Aber in gewissen Sinne gefährlich für die Psyche.

Weil, irgendwann fängt man an, jede Entscheidung auch im nachhinein 
'wegdiskutieren' zu wollen und destabilisiert so seine eigene und die 
Situation der andern. So wie in der Schule die Typen die über jede Note 
und halbe Punkte mit dem Lehrer diskutieren und sich auch nicht zu 
schade sind, jedesmal die Karte 'ich bin ein armes Opfer' zu spielen.

Oder ganz am Ende des absteigenden Astes der gescheiterten Existenzen 
die sogenannten 'Reichsbürger' die irgendwelches 
Laien-Paragraphen-geschwätz ("Völkerrecht!", "Preußische Verfassung von 
18-Tobak") vor sich her murmeln als wärenen magische Zaubersprüche.

Man gilt dann als nicht besonders vertrauenswürdig, ja geradezu als 
labil. Und wenn man eine Entscheidung immer wieder hinterfragt, zweifelt 
man auch am eigenen Urteilsvermögen und 'dreht sich langsam aber stetig 
im Kreise'.

Und 1-2-3 ist man offen für biliige Manipulationsversuche:
"Komm, lass uns nochmal drübe reden. Das meinst Du sicher nicht so hart. 
Sieh doch mal die Dinge aus meiner Sicht, es gibt immer Alternative 
(Wahrheiten).

Und schwupps: "Willkommen in der Etage der wankelmütigen Loser und 
Weicheier ohne Rückgrat.Hier sind alle Spiegel zerschlagen, damit sich 
keiner ins eigene Gesicht schauen muß!"

von Zocker_59 (Gast)


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> von Fpgakuechle K. (fpgakuechle) Benutzerseite
> 25.07.2021 08:44

> Und schwupps: "Willkommen in der Etage der wankelmütigen Loser und
> Weicheier ohne Rückgrat.Hier sind alle Spiegel zerschlagen, damit sich
> keiner ins eigene Gesicht schauen muß!"

Da ist was dran !

Aber was sind Loser ? Habe ich im Buch der deutschen Sprache nicht 
gefunden.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Hannes J. schrieb:
> Ich glaube wir können uns weitere Mühen sparen. Jerome hat sich doch
> schon längst entschieden, wenn er uns nicht sowieso verarscht.

Maxe schrieb:
> Ist doch egal, das theoretisch zu durchdenken ist ganz interessant.

Entscheidend ist, dass er sich nicht nur alleine im Forum ein paar Ideen 
abholt. Ich hätte mich in solch einer Frage mit der Familie und/oder 
Freunden ausgetauscht. Und individuelle Rechtsberatung können wir im 
Forum eh nicht leisten.

von Jerome (Gast)


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Es ist ja nett, dass sich hier einige massiv für meine Zukunft 
verantwortlich fühlen. Seit beruhigt, das erwartet niemand von euch. Ich 
hatte bloß Fragen gestellt und auch einige hilfreiche Antworten 
erhalten. Daraufhin habe ich meine Forderungen überdacht, geringfügig 
angepasst und dem AG mitgeteilt.
Ich kann euch auch gerne das Ergebnis mitteilen, sobald der AG 
antwortet. Vielleicht schlafen dann gewisse Personen besser, die meinen, 
sie hätten Anspruch auf eine persönliche, umgehende Antwort auf jeden 
Post, den sie hier hinterlassen.

von Ing. mit Rückgrat (Gast)


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Jerome schrieb:
> Es ist ja nett, dass sich hier einige massiv für meine Zukunft
> verantwortlich fühlen.

Vielleicht nicht um deine, sondern um die potentieller Nachahmer.

Insbesonders diejenigen, die meinen, es wäre normal 5 Jahre ohne 
Lohn-/Aufgabenanpassung bei ein und desselben Arbeitgeber aus zu harren.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Jerome schrieb:
> Vielleicht schlafen dann gewisse Personen besser, die meinen,
> sie hätten Anspruch auf eine persönliche, umgehende Antwort auf jeden
> Post, den sie hier hinterlassen.

Nun werde mal nicht frech, schließlich warst Du derjenige, der hier 
gejammert und nach Hilfe gesucht hast.

von Reinhard S. (rezz)


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Zocker_59 schrieb:
> Aber was sind Loser ? Habe ich im Buch der deutschen Sprache nicht
> gefunden.

Vielleicht mal die aktuelle Auflage zulegen? Auf duden.de stehts drin.

Ing. mit Rückgrat schrieb:
> Insbesonders diejenigen, die meinen, es wäre normal 5 Jahre ohne
> Lohn-/Aufgabenanpassung bei ein und desselben Arbeitgeber aus zu harren.

Also wären mehr Aufgaben ohne Lohnanpassung ok? :D

von Zocker_59 (Gast)


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> von Reinhard S. (rezz)
> 26.07.2021 19:55

> Vielleicht mal die aktuelle Auflage zulegen? Auf duden.de

Willst du mich verarschen ?

Was soll das sein duden.de ?

von Reinhard S. (rezz)


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Zocker_59 schrieb:
>> von Reinhard S. (rezz)
>> 26.07.2021 19:55
>
>> Vielleicht mal die aktuelle Auflage zulegen? Auf duden.de
>
> Willst du mich verarschen ?
>
> Was soll das sein duden.de ?

Internet kennst du? Oder? Deine Rechtschreibkenntnisse könnte du ja 
dabei auch erweitern, siehe Leerzeichen vor Satzzeichen. Stehen im Buch 
der deutschen Sprache auch nicht drin.

von Nur_ein_Typ (Gast)


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Zocker_59 schrieb:
>> von Reinhard S. (rezz)
>> 26.07.2021 19:55
>
>> Vielleicht mal die aktuelle Auflage zulegen? Auf duden.de
>
> Willst du mich verarschen ?
>
> Was soll das sein duden.de ?

Warum sollte Dich denn noch jemand verarschen? Das kann doch niemand 
besser als Du selbst es schon tust.

von Maxe (Gast)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Maxe schrieb:
>> Ist doch egal, das theoretisch zu durchdenken ist ganz interessant.
>
> Aber in gewissen Sinne gefährlich für die Psyche.
>
> Weil, irgendwann fängt man an, jede Entscheidung [...]

WTF!?

von Zocker_59 (Gast)


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> von Nur_ein_Typ (Gast)
> 26.07.2021 20:39

Was bist du denn für ein Hampelmann ?

von Dirk K. (knobikocher)


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Jerome schrieb:
> Ich kann euch auch gerne das Ergebnis mitteilen, sobald der AG
> antwortet.

Unbedingt!

von Andreas B. (bitverdreher)


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Dirk K. schrieb:
> Jerome schrieb:
>> Ich kann euch auch gerne das Ergebnis mitteilen, sobald der AG
>> antwortet.
>
> Unbedingt!

Vor allem auch 1/2 Jahr später, wenn er Dich dann nach Gebrauch raus 
wirft.

von meckerziege (Gast)


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Jerome schrieb:
> Es ist ja nett, dass sich hier einige massiv für meine Zukunft
> verantwortlich fühlen. Seit beruhigt, das erwartet niemand von euch. Ich
> hatte bloß Fragen gestellt und auch einige hilfreiche Antworten
> erhalten. Daraufhin habe ich meine Forderungen überdacht, geringfügig
> angepasst und dem AG mitgeteilt.

Wenn du hier Fragen stellst, wirst du Antworten bekommen. Nicht alle 
werden dir gefallen.

Also auch nochmal gern von mir: Zum alten AG auf IDENTISCHER Position 
zurückzugehen ist ein "zurück kriechen". Würde ich nicht machen, sofern 
nicht absolut zwingende Umstände dies erforderlich machen.

Ein guter Grund zum alten AG zurück zu gehen ist, wenn du auf eine 
höhere Stelle damit kommst. D.h. wenn du zuvor Entwickler warst, dann 
gehst, und dann als AL für Entwicklungsabteilung X zurückgeholt werden 
sollst: Das kannst du machen. Da wahren alle Seiten ihr Gesicht.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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meckerziege schrieb:

> Ein guter Grund zum alten AG zurück zu gehen ist, wenn du auf eine
> höhere Stelle damit kommst. D.h. wenn du zuvor Entwickler warst, dann
> gehst, und dann als AL für Entwicklungsabteilung X zurückgeholt werden
> sollst: Das kannst du machen.
> Da wahren alle Seiten ihr Gesicht.

Eigentlich nicht.
Wer garantiert nicht sein Gesicht wahrt, sind die Kollegen, die während 
der Absenz weder die Arbeiten übernohmen haben, noch die Position des 
Abteilungsleiters ausgefüllt werden.
Und, wer will schon unter einem Abteilungsleiter arbeiten, der 
bekanntermassen schon mal das Weite gesucht hat.
Die Berufung eines solchen ist oft der Grund, das die Verbliebenen sich 
beispielsweise dorthin weg- bewerben wo der neue 
Möchtegern-Abteilungsleiter in der Zwischenzeit verblieben war. Weil, da 
ist sicher ein Posten freigeworden, zumal mit erwiesenermaßen höherer 
Bezahlung.
Wer will schon auf einem Schiff bleiben, das schon mal vom 
Bootsmann/Kapitän verlassen wurde?!

von Realist (Gast)


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So ein Quatsch. Niemand bewerbt sich weg, weil ein alter Kollege 
zurückkommt. Außer man kann die Person überhaupt nicht leiden, aber das 
gilt für neue unbekannte Personen wie ehemalige Kollegen.

Mein Lebenslauf ist überhaupt nicht geradlinig und trotzdem kriege ich 
sehr viele Einladungen aber mittlerweile die Jobs über ehemalige 
Kollegen. Die Welt hat sich gewandelt, wechseln ist kein Problem mehr, 
es sieht nicht mehr wie ein Verbrechen aus. Nur für Leute sie noch im 
letzten Jahrhundert festhängen.

Gesicht wahren ist genau so ein Unsinn. Jeder in der Firma weiss dass 
ihr da nur wegen dem Geld sitzt. Ihr tauscht also 45 Jahre eures Lebens 
gegen Geld. Da ist keine Ehre dabei. Kriegt ihr ein besseres Angebot bei 
angenehmerer Tätigkeit, dann los.

Immer merken: Die erfolgreichen Leute haben keine Zeit hier so einen 
Unsinn zu Posten. D.h. grob  2/3 der Beiträge sind von gefrusteten 
Verlierern ohne Manieren (oftmals Ü50).

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Realist schrieb:
> So ein Quatsch. Niemand bewerbt sich weg, weil ein alter Kollege
> zurückkommt. Außer man kann die Person überhaupt nicht leiden, aber das
> gilt für neue unbekannte Personen wie ehemalige Kollegen.

Du hast den Kontext nicht beachtet, es heisst, der 'Fahnenflüchtige' 
Kollege wird Abteilungsleiter. Das ist schon ein Grund sich Gedanken 
über die Zukunft der Firma zu machen und vielleicht mal an den eigen 
Aufstieg durch Abnabelung/Firmenwechsel zu denken.

> Mein Lebenslauf ist überhaupt nicht geradlinig und trotzdem kriege ich
> sehr viele Einladungen aber mittlerweile die Jobs über ehemalige
> Kollegen.

Naja man muss nicht jede Einladung annehmen und bei manchen ist es für 
alle Beteiligten das Beste diese demonstrativ abzulehnen. Damit der 
Einladende endlich merkt das er sich falsche Hoffnung macht und er er 
kein 'guter Chef' ist.

> Immer merken: Die erfolgreichen Leute haben keine Zeit hier so einen
> Unsinn zu Posten. D.h. grob  2/3 der Beiträge sind von gefrusteten
> Verlierern ohne Manieren (oftmals Ü50).

Na, das hört der Administrator Andreas bestimmt gern. Auch der Grossteil 
der Moderatoren und andern Fachschreibern dürfte Ü50 sein.
Und die schreiben auch nicht wegen Geld oder Frust, sondern nehmen sich 
eben die Zeit ihre Erfahrungen weiterzugeben. (vielleicht, weil sie sich 
noch erinnern können, wie sie von den "Alten Hasen" gelernt haben)
Auch wenn manche Unerfahrenen nicht hören wollen, was ihnen alles 
'Schlechte' bevorsteht. Beispielsweise das Gefühl, das die Rückkehr ein 
Fehler war, auch weil Chancen im 'Neuland' ungenutzt blieben.

von Nur_ein_Typ (Gast)


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Fpgakuechle K. schrieb:
>> Immer merken: Die erfolgreichen Leute haben keine Zeit hier so einen
>> Unsinn zu Posten. D.h. grob  2/3 der Beiträge sind von gefrusteten
>> Verlierern ohne Manieren (oftmals Ü50).
>
> Na, das hört der Administrator Andreas bestimmt gern. Auch der Grossteil
> der Moderatoren und andern Fachschreibern dürfte Ü50 sein.

Ich glaube, das war ein kleiner Seitenhieb auf den Zockertroll... und 
Andreas und seine Moderatoren machen ja nun nicht den Eindruck 
gefrusteter Verlierer ohne Manieren. Kontext beachten! ;-)

Beitrag #6770690 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Christian F. (christian_f476)


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Genau wie der Arbeitgeber von Jerome muss ein Forum kein 
Wohlfahrtsverein sein. Ich finde dass sich die Belästigung mit Werbung 
und Schrott hier wirklich in Grenzen hält.

von Abrissbirne (Gast)


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Jerome schrieb:
> Ich habe meinem alten Arbeitgeber gekündigt, da er
> meine Gehaltsforderungen nicht akzeptierte. Ich nahm eine andere Stelle
> an, habe dort jetzt gut 4 Monate der 6 Monate Probezeit rum.

Junger Mann,
es ist völlig in Ordnung ein zweites Mal zu heiraten , aber bitte -
nicht die selbe Frau!

von Jürgen (Gast)


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Jerome schrieb:
> Was mich stutzig macht, ist, dass mir der alte AG einen Vertragsentwurf
> zugeschickt hat, wonach wieder 6 Monate Probezeit gelten, obwohl er
> meine Arbeit seit knapp 10 Jahren kennt und ich auf der gleichen
> Position mit den gleichen Aufgaben weitermachen soll, wo ich vor 4
> Monaten aufgehört habe.
Klar, man lässt halt nichts unversucht.
Jerome schrieb:
> Ist diese Probezeit evtl. nichtig, auch wenn sie im Vertrag steht?
Nein.
Jerome schrieb:
> Die Frage ist, ob mir nach 5 Monaten ohne Angabe von Gründen gekündigt
> werden könnte,
Ja.
Jerome schrieb:
> dass andererseits weiterhin kein Geld für Gehaltserhöhungen da ist.
Natürlich nicht: eine Gehaltserhöhung gibt es immer nur singulär.
Jerome schrieb:
> Ich denke, ich werde dem alten AG sagen, er möge die Klausel zur
> Probezeit entfernen, dann komme ich zurück. Oder was meint ihr?
Ich meine du bist ein naiver Durchschnittsarbeitnehmer.
Niko schrieb:
> fordere das der Kündigungsschutz sofort gilt.
Genau.
Holzmindener schrieb:
> Probezeit ablehnen. Problem gelöst.
Falsch.
Jerome schrieb:
> werde auf einer Abfindung von 1 Jahresgehalt bestehen, falls die Firma
> mich in den nächsten 5 Jahren kündigt
Wenn du das vertraglich fixierst, okay. Werden die ablehnen.
Jerome schrieb:
> Außerdem eine Einmalzahlung von 0.75 bisherigen
> Jahresgehältern bei Arbeitsbeginn für die verweigerten bisherigen
> Gehaltserhöhungen und Steuernachteile, sowie eine garantierte Steigerung
> von 3% pro Jahr.
Hm, ich glaube du bist ein Troll.
Carsten S. schrieb:
> Wenn die Jobbeschreibung absolut identisch ist, dann könnte es sein das
> eine erneute Probezeit unzulässig ist.
Falsch.
Rainer Z. schrieb:
> Du könntest im neuen Vertrag vereinbaren, dass die Dauer des früheren
> Arbeitsverhältnisses auf das neue Arbeitsverhältnis angerechnet wird.
Sinnvoll.
Maxe schrieb:
> Vielleicht kann man mit dem AG vereinbaren, dass die Kuendigung im
> Nachhinein rueckwirkend einvernehmlich per Aufloesungsvertrag
> zurueckgenommen wird. Der AN ist im alten Vertrag mit neuem Gehalt,
> bekommt die 4 Monate ausgezahlt und alle sind gluecklich.
Bürokratisch sehr kompliziert wenn nicht unmöglich, gibt einfachere 
Lösungen.

von Q.B.-Qwertzberater (Gast)


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Nur so aus Interesse: Um welche Summen geht es hier eigentlich?
Was hast du in deinem alten Job an Cash bekommen, was bekommst du 
aktuell und was hat dir der alte Arbeitgeber dafür geboten, dass du 
wieder zurückkommst?

von Jerome (Gast)


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Q.B.-Qwertzberater schrieb:
> Nur so aus Interesse: Um welche Summen geht es hier eigentlich?

Ich werde hier keine Beträge nennen. Du kannst annehmen, dass ich vorher 
für 50k gearbeitet habe und aktuell um die 67k bekomme. Oder ich war 
vorher bei 80k und bekommen aktuell um die 107k. Die Wahrheit liegt 
dazwischen. Was spielt das für eine Rolle bei der Entscheidung?

Mein alter AG hat mittlerweile ein Gegenangebot auf meine Forderungen 
abgegeben, das ich umgehend ablehnte. Sie antworteten, dass sie sich 
morgen erneut melden. Ich bin gespannt.

von Skull (Gast)


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Du willst doch nicht wirklich zurück?

von Spieß (Gast)


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> Du willst doch nicht wirklich zurück?

Ist doch egal. Der Anfrager wollte hier lediglich in seiner bereits 
vorgefassten Absicht bestätigt werden - und weiter nichts.

von Personaler (Gast)


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Üblich ist in einem solchen Fall eine Weiterführung des bis zum 
xx.yy.zzzz bestandenen mit folgenden erweiterten/zusätzlichen 
Vereinbarungen:

... neue Bezahlung ...
... Urlaubsregelung*
... Überstundenregelung*
... u.s.w.*


* bei Bedarf.

von Karl Dahl (Gast)


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Jerome schrieb:
> Mein alter AG hat mittlerweile ein Gegenangebot auf meine Forderungen
> abgegeben, das ich umgehend ablehnte. Sie antworteten, dass sie sich
> morgen erneut melden. Ich bin gespannt.

Du hättest lieber auf die Antworten hier genau lesen sollen. Diese 
Verhandlungen sind doch eine Farce und bleiben sicher Deinem alten 
Arbeitgeber im negativ Gedächtnis, wenn ihr beide eine Übereinkunft 
findet. Für Deine Ex-Kollegen wirst Du auch der Verlierer sein, der 
wieder angekrochen kommt, denn so wird es von Deinem alten Chef 
durchgestochen. Aber was soll ich sagen, jeder hat das recht Fehler, zu 
machen und lernt hoffentlich daraus.

von Realist (Gast)


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Karl Dahl schrieb:
> Für Deine Ex-Kollegen wirst Du auch der Verlierer sein, der wieder
> angekrochen kommt, denn so wird es von Deinem alten Chef durchgestochen.

Bei guten Kollegen freut man sich, wenn sie zurückkommen. 
Fehlentscheidung hin oder her. Und schlecht kann er nicht sein, sonst 
würde der Chef nicht 4 Monate später über mehrere Runden nachbessern. 
Damit gesteht der Chef zumindest mal ein damals falsch gehandelt zu 
haben. Und nicht jeder Erwachsene ist im Kopf ein grosses Kind wie die 
Leute hier im Forum. Es gibt durchaus Menschen, die sich Fehler 
eingestehen können und nicht nachtragend sind.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Realist schrieb:
> Und schlecht kann er nicht sein, sonst
> würde der Chef nicht 4 Monate später über mehrere Runden nachbessern.

Nö, das heisst lediglich, das z.Z. und absehbar kein Ersatz intern oder 
extern verfügbar ist. Das nennt sich Fachkräftemangel.

Das man den Kollegen hat ziehen lassen und über Wochen eine Übergabe 
finanzierte spricht eher dafür, das man so ein Ausscheiden sogarnicht 
als Verlust betrachtete. Und vielleicht sind die Nachfolger die man im 
Auge hatte abgesprungen oder weggestorben.Ins Sabbatjahr gewechselt, 
schwanger geworden oder verstorben.

von Zero Knowledge (Gast)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Das man den Kollegen hat ziehen lassen und über Wochen eine Übergabe
> finanzierte spricht eher dafür, das man so ein Ausscheiden sogarnicht
> als Verlust betrachtete. Und vielleicht sind die Nachfolger die man im
> Auge hatte abgesprungen oder weggestorben.Ins Sabbatjahr gewechselt,
> schwanger geworden oder verstorben.

Mir aber macht es den Anschein, dass sich der TO für unersetzlich hält.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Zero Knowledge schrieb:

> Mir aber macht es den Anschein, dass sich der TO für unersetzlich hält.

Ja, und das obwohl sie ihn bereits einmal haben ziehen lassen ... ist 
das schon Dunning-Kruger im Umkehrschluß?
Wer sich für unersetzbar hält, hat wenig Einsicht/Verständnis über seine 
tatsächlichen Fähigkeiten/Marktwert?

https://de.wikipedia.org/wiki/Dunning-Kruger-Effekt

von Jerome (Gast)


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Das Thema ist nun abgeschlossen. Nachdem der alte AG meine Forderungen 
zunächst wieder drücken wollte, haben sie mir gestern abend per Email 
zugesichert, dass sie nach der Vorgeschichte doch alles angemessen 
finden, mir den Vertrag zuschicken werden und ich ihn am Freitag 
unterschreiben darf.

Sie sind dann zwar für 5 Jahre an 3% Gehaltssteigerung gebunden 
(Alternative: Abfindung), was bei der zu erwartenden Inflation 
sicherlich nicht übertrieben ist. Sie werden gerechnet haben, dass es 
sie in dem Zeitraum maximal 15% Gehaltssteigerung kostet und sie mich 
dann mit den üblichen Methoden loswerden können, was für den AG nun 
wirklich kein Verlustgeschäft ist, und was dann auch für mich ein guter 
Zeitpunkt für eine Neuorientierung wäre.

Ich kann noch betonen, dass ich diesen Schritt nicht aus einer Not 
heraus unternehme. Die Arbeit beim alten AG hat mich nun einmal durch 
und durch erfüllt. Beim neuen AG arbeite ich jetzt hauptsächlich der 
Bezahlung wegen. Und der Vertrag wird tatsächlich ein minimal höheres 
Jahresgehalt festlegen als mein aktuelles Gehalt.

Ich werde zu diesem Thema nicht mehr antworten. Ich danke denen, die mir 
Mut gemacht haben, entschlossen mit noch höheren Forderungen 
aufzutreten. Den pseudo-besorgten Bürgern, die nicht akzeptieren, dass 
ich ihren Negativismus nicht teile, wünsche ich gute Besserung. Und ich 
entschuldige mich bei den Neidern, die leider nicht in der Situation 
sind, ihre Forderungen durchzusetzen, und ich wünsche ihnen, dass auch 
für sie bald der richtige Moment kommt.

Beste Grüße
Jerome

von Boomer1337 (Gast)


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Jerome. Wenn der richtige Moment ist, dass ich drohe ich kündige oder 
bekomme mehr Geld und dann kündige, woanders anfange und dann wieder 
zurück gehe auf die gleiche Position und obendrein denke daß das gut für 
mich ist und obendrein Leute die mich vor den absehbaren Folgen warnen 
für Neider halte und ihnen das gleiche Glück wünsche.... Nun ja.

Da wir das Nachspiel hier nicht von Dir berichtet bekommen werden, 
belassen wir es mal dabei.

von Ing. mit Rückgrat (Gast)


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Jerome schrieb:
> Sie sind dann zwar für 5 Jahre an 3% Gehaltssteigerung gebunden
> (Alternative: Abfindung), was bei der zu erwartenden Inflation
> sicherlich nicht übertrieben ist. Sie werden gerechnet haben, dass es
> sie in dem Zeitraum maximal 15% Gehaltssteigerung kostet

Korinthennachrechnermodus/

Nein, eine Jährliche Steigerung vom Faktor 1,03 über 5 Jahre sind knapp 
16%, hinzukommen evtl. weitere Steigerungen durch den absehbaren höheren 
AG-Anteil für Krankenkassenbeitragssatz.

/Korinthennachrechnermodus


> und sie mich
> dann mit den üblichen Methoden loswerden können,
Die können Dich immer, auch heute, morgen und übermorgen, loswerden.

Die können dir auch kündigen bevor du den Vertrag antrittst, 
beispielsweise sobald die wissen, daß du bei deiner jetzigen Firma in 
der Probezeit gekündigt hast. Dann kannst Du dir lange 
Verhandlungsrunden mangels Einkommen nicht leisten und musst auch 
deutlich schlechtere Konditionen akzeptieren.


> und was dann auch für mich ein guter
> Zeitpunkt für eine Neuorientierung wäre.

Der gute Zeitpunkt war zu deiner ersten Kündigung.
Was in 5 Jahren ist, weiß keiner, möglicherweise Wirtschaftskrise  und 
genereller Generationswechsel in Deiner Branche plus überschäumendes 
Angebot von gut ausgebildeten Absolventen aus aller Welt.

von Senf D. (senfdazugeber)


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Ing. mit Rückgrat schrieb:
> hinzukommen evtl. weitere Steigerungen durch den absehbaren höheren
> AG-Anteil für Krankenkassenbeitragssatz.

Dort liegt er doch bereits weit über der Beitragsbemessungsgrenze, d.h. 
das mach gar keinen Unterschied.

von 🤖🤖🤖 (Gast)


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Jerome schrieb:
> Beste Grüße
> Jerome

schön, dass alles geklappt hat!
🏳‍🌈

von Ing. mit Rückgrat (Gast)


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Senf D. schrieb:
> Dort liegt er doch bereits weit über der Beitragsbemessungsgrenze, d.h.
> das mach gar keinen Unterschied.

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt doch ebenfalls mit dem Beitragssatz 
?!
Und letztens ging es 2000€ aufwärts?

https://de.wikipedia.org/wiki/Beitragsbemessungsgrenze#Gesetzliche_Kranken-_und_Pflegeversicherung

Damit sinkt doch der 'Nettoanteil' auch wenn er weit über der Grenze 
liegen sollte?!


Aber vielleicht hat er das ja in der Inflation mit einberechnet (was 
falsch wäre, die Inflation bildet nur die Teuerung der Warenpreise ab).

Und das nur die Krankenkasse, auch die Arbeitslosenversicherung und 
Rente hat so ein potential zum Ausschlag 'in die falsche' Richtung.

Vielleicht kommt es ja kurios, seine Kollegen bekommen eine Inflations- 
und Versicherungsanstiegsansparung von 5% und er hat seine vertraglich 
festgeschweissten 3%. Der Metaller tarifanstieg lag ja auch bei 3.5 - 4 
%. Entgangene Gewinnbeteiligung wäre auch so ein Punkt.


> schön, dass alles geklappt hat!

Na, da steckste aber tief im Kaffesatz, geklappt hat es erst, wenn er 
seine erste Zahlung erhalten hat.
Unterzeichnung ist erst übermorgen und wie gesagt, ein Vertrag kann auch 
vor Arbeitsantritt gekündigt werden.

von Karl Dahl (Gast)


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Jerome schrieb:
> Ich danke denen, die mir
> Mut gemacht haben, entschlossen mit noch höheren Forderungen
> aufzutreten. Den pseudo-besorgten Bürgern, die nicht akzeptieren, dass
> ich ihren Negativismus nicht teile, wünsche ich gute Besserung. Und ich
> entschuldige mich bei den Neidern, die leider nicht in der Situation
> sind, ihre Forderungen durchzusetzen, und ich wünsche ihnen, dass auch
> für sie bald der richtige Moment kommt.

Was hast Du denn eigentlich für Antworten erwartet, als Du die Frage 
gestellt hast ? Sollen alle Dir sagen, daß es toll ist unter diesen 
Umständen zum alten Arbeitgeber zurückzukehren ? Tut mir leid, es ist 
eben nicht toll und ich hoffe natürlich, daß es sich positiv für Dich 
entwickelt, wobei ich es nicht glaube. Ich weiß auch nicht, was du von 
Neidern redest. Ich jedenfalls beneide Dich nicht, vielleicht werden 
Deine neuen Ex-Kollegen Dich um Deine Privilegien beneiden.

von Jemand (Gast)


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Wo ist eigentlich der andere Thread von ihm dazu abgeblieben?
Der hier hört sich ja am Ende hin fast wie ein Märchen von ihm an.

von RBler (Gast)


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Dann wundern sich Leute warum sie mit 50 aussortiert werden. Denk mal 
nach wie dein Lebenslauf aussieht, wenn du dann mit 50+ gezwungen bist 
dich neu zu bewerben:

war 10 Jahre auf einer Stelle, hat dann versucht sich neu zu orientieren 
und ist nach 4 Monaten gescheitert!!!! und wieder zurück auf die selbe 
alte Stelle, für weitere 10 Jahre.
So ein Lebenslauf fliegt überall durchs Raster.
So einfach kann man es sich versauen.

von Andreas B. (bitverdreher)


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RBler schrieb:
> So ein Lebenslauf fliegt überall durchs Raster.
> So einfach kann man es sich versauen.

Na ja, so blöd wird er ja wohl (hoffentlich) nicht sein und das 
reinschreiben.
Wobei natürlich die Frage ist, was dann im Zeugnis drinsteht. Damit 
macht er sich wunderbar erpressbar.

von Verdammt, ich schieb Dich! (Gast)


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Herzzerfetzend! Da kann, ja MUSS man Heinz Rudolf Kunze zitieren:

Viel zu viele Höhenflüge ohne dich

Leichtes Spiel und leichte Siege ohne dich
Kennst du mich noch? Willst du mich sehen?
Nach all der Zeit immer noch versteh'n?
Mit Leib und Seele zurück zu dir

Bin weit gekommen
Doch was soll ich hier?
Mit Leib und Seele zu dir zurück

Nichts fehlt mir so wie du zu meinem Glück

Jeden Auftrag ohne Zögern ausgeführt

Fühl' mich manchmal wie von innen unrasiert
Leg' deine Hand auf meine Augen

Dir kann ich trau'n
Führ' mich nach Haus'

Mit Leib und Seele zurück zu dir

Bin weit gekommen
Doch was soll ich hier?

Mit Leib und Seele zu dir zurück

Nichts fehlt mir so wie du zum Glück

von Fpgakuechle K. (Gast)


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RBler schrieb:

> war 10 Jahre auf einer Stelle, hat dann versucht sich neu zu orientieren
> und ist nach 4 Monaten gescheitert!!!!

Also  "Scheitern beim neuen Arbeitgeber" kann ich nicht herauslesen, 
eher das Gegenteil.
"Scheitern" würde aber einen 'Rückzug' zum Ausgangspunkt ja noch 
nachvollziehbar machen.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Jerome schrieb:
> Mein alter AG hat mittlerweile ein Gegenangebot auf meine Forderungen
> abgegeben, das ich umgehend ablehnte.
Jerome schrieb:
> Nachdem der alte AG meine Forderungen zunächst wieder drücken wollte
Merkst du was: das wird dir beim "alten AG" in Zukunft laufend 
passieren.
Besonders wenn du dort erklärtermaßen bis zur Rente bleiben willst...

Fpgakuechle K. schrieb:
> Also  "Scheitern beim neuen Arbeitgeber" kann ich nicht herauslesen
Das Problem ist, dass man sich bei diesem Bewerber Gedanken machen muss: 
warum hat der da "so einen seltsamen Schlenker gemacht"?
Und im Zweifelsfall kommt die Bewerbung dann gleich auf den Stapel 
"später nochmal anschauen".
Und das heißt: "wenn nicht noch einer ohne solche seltsamen Schlenker 
daherkommt".
Denn im Hinterkopf ist dann die Frage: "macht der auch sonst solche 
seltsamen Schlenker?"
Und der Verdacht trügt nicht: auch das, was Jerome hier mit seiner 
Entscheidungsfindung durchgezogen hat, ist so ein "seltsamer Schlenker". 
Er macht sowas also öfters...

: Bearbeitet durch Moderator
von Reinhard S. (rezz)


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Jerome schrieb:
> Ich kann noch betonen, dass ich diesen Schritt nicht aus einer Not
> heraus unternehme. Die Arbeit beim alten AG hat mich nun einmal durch
> und durch erfüllt. Beim neuen AG arbeite ich jetzt hauptsächlich der
> Bezahlung wegen.

Wie kann einem die Arbeit bei einem AG erfüllen, den man gekündigt hat?

von Dieter H. (kyblord)


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Reinhard S. schrieb:
> Jerome schrieb:
>> Ich kann noch betonen, dass ich diesen Schritt nicht aus einer Not
>> heraus unternehme. Die Arbeit beim alten AG hat mich nun einmal durch
>> und durch erfüllt. Beim neuen AG arbeite ich jetzt hauptsächlich der
>> Bezahlung wegen.
>
> Wie kann einem die Arbeit bei einem AG erfüllen, den man gekündigt hat?

ist halt ein schoßhund. der steht bestimmt auf den chef

von Percy N. (vox_bovi)


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Reinhard S. schrieb:
> Wie kann einem die Arbeit bei einem AG erfüllen, den man gekündigt hat?

Hast Du eine ungefähre Vorstellung davon, warum das Verb im Deutschen 
auch als "Zeitwort" bezeichnet wird?

Und wie kann man "einen AG kündigen"?

: Bearbeitet durch User
von Fpgakuechle K. (Gast)


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Percy N. schrieb:

> Und wie kann man "einen AG kündigen"?

Indem man dem Vertragspartner gegenüber erklärt, den zwischen beiden 
abgeschlossenen Vertrag nicht mehr zu erfüllen ?!

Zur Wirksamkeit der Vertragsauflösung kommen neben der Erklärung noch 
Erfüllung von Erfordernissen wie Form, Frist, ... hinzu.

von Q.B.-Qwertzberater (Gast)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Und wie kann man "einen AG kündigen"?
>
> Indem man dem Vertragspartner gegenüber erklärt, den zwischen beiden
> abgeschlossenen Vertrag nicht mehr zu erfüllen ?!

Ich denke das der gute Percy darauf hinaus wollte, dass nicht der AG 
gekündigt wird, sondern der Job.
Aber jeder dürfte wissen, wie es Reinhard gemeint hat....

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