Forum: Offtopic Wer zahlt die Elektrikerrechnung


von A. S. (rava)


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Hallo,

ich habe seit kurzem einen neuen Internetprovider. Deren Techniker 
konnte allerdings am Tag der Freischaltung hier vor Ort das Internet 
nicht einrichten. Seine Aussage: Die hausinterne Verkabelung von meiner 
Telefondose in der Wohnung zur Glasfaser-Verteilerbox im Keller wäre 
nicht durchgängig. Siehe hierzu auch der angehängte Screenshot.

M-Net hat mir versichert, dass sie da nichts machen können und dafür die 
Hausverwaltung zuständig ist. Also habe ich mit meinem Vermieter 
gesprochen und nach wochenlanger Verzögerung war heute der Elektriker 
da, der die Sache angesehen hat.

Offenbar war der ursprüngliche Techniker zu doof, das Kabel zu finden. 
Mein Telefonsignal kommt hinter einer Abdeckung an. Über eine 
Crimpschiene kann die Leitung direkt mit den Leitungen verbunden werden, 
die in die Glasfaserbox führen.

Die Abdeckung lässt sich nur mit sogenanntem Telekom Monopolschlüssel 
öffnen, weswegen wir vermuten, dass der Techniker da nicht rankommen 
wollte. Die Elektriker haben die Box mit einem Schraubenzieher 
aufgefummelt.

Oder hat der Techniker vom Provider doch richtig gehandelt, dass er 
nicht unter die Abdeckung geschaut hat, weil er ja besagten Schlüssel 
nicht hat? Aber wer ist dann zuständig? Die Elektriker konnten ja auch 
nicht wissen, wo sie den Draht anstecken, denn sie haben ja keine Ahnung 
von der Verkabelung in der Glasfaserbox!

Die Elektriker vom Vermieter sind unverrichteter Dinge wieder gefahren 
und heute kam die Nachricht vom Hausverwalter, ich solle doch die Kosten 
dafür übernehmen, weil sich die Telefonanlage ja als in Ordnung 
herausgestellt hat.

Ich für meinen Teil frage mich, wie ich darauf reagieren soll. Ich 
verlasse mich auf die Aussagen der Techniker und soll jetzt für deren 
Inkompetenz bezahlen? Soll die Hausverwaltung versuchen, die Kosten an 
den Provider weiterzugeben? Müsste ich das machen? Und wie stellt man 
das am besten an?

von Christian F. (christian_f476)


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Das wäre erstmal wichtig zu wissen was die vom Keller in Deine Wohnung 
verbinden möchten.
Oder ist das so ein Glasfaser mit "letzte Meile kein Glasfaser"?
Was für ein Endgerät kommt bei Dir in der Wohnung daran? Ist das ein 
DSL-Modem dass dann mit einem DSLAM im Keller oder im Verteilerkasten 
vom ISP kommuniziert?

von A. S. (rava)


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im Keller kommt die Glasfaser an. Von der M-Net box bis in die Wohnung 
führt über diesen besagten Verteilerblock hinter dem Monopolschlüssel 
ein zweiadriges Kupferkabel das in meiner Telefondose endet.

An meine Telefondose kommt ein Splitter und danach eine Fritzbox 7582.

war das deine Frage?

von Christian F. (christian_f476)


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A. S. schrieb:
> Splitter und danach eine Fritbox 7582.
>
> war das deine Frage?

Ja. Das heißt im Keller ist ein DSLAM in dieser Providerbox und die 
wollen von dem Telekom APL/EVz der da auch hängt die Doppeladerleitung 
in Deine Wohnung runternehmen und mit deren Gerät verbinden.

Formell korrekt muss Dein neuer Provider die Telekom beauftragen die 
Leitung zu Deiner Wohnung da runterzunehmen und dann darf der Techniker 
des neuen Providers diese Leitung mit Erlaubnis des Hauseigentümers 
(ggf. Besitzers) auf seinem Gerät auflegen.

In der Theorie ist das ein Eingriff in eine von der Telekom betriebene 
Einrichtung an der andere Teilnehmer angeschlossen sind. In der Praxis 
klingelt der Monteur des neuen Providers das wahrscheinlich von Deiner 
Wohnung aus durch und macht das einfach.

Wieso sollte denn der Vermieter davon irgendwas bezahlen müssen? Oder 
hat der Dir zugesagt, dass Du jetzt bei dem neuen Provider einen Zugang 
bis in die Wohnung bekommst? Ich denke eher der hat Dir erlaubt, dass da 
etwas neues von Dir hinzukommt.

von Jan H. (j_hansen)


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"Sehr geehrte Hausverwaltung! Bitte setzen Sie sich bezüglich der 
Elektrikerkosten direkt mit Firma M-Net in Verbindung. Mit freundlichen 
Grüßen, rava"

von Cyblord -. (cyblord)


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A. S. schrieb:
> Die Elektriker vom Vermieter sind unverrichteter Dinge wieder gefahren
> und heute kam die Nachricht vom Hausverwalter, ich solle doch die Kosten
> dafür übernehmen, weil sich die Telefonanlage ja als in Ordnung
> herausgestellt hat.

Hast du denn den Auftrag an den Elektriker erteilt? Wenn ja musst du 
auch erst mal zahlen. Wenn nein, warum solltest du etwas zahlen müssen?

von A. S. (rava)


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> Wieso sollte denn der Vermieter davon irgendwas bezahlen müssen? Oder
> hat der Dir zugesagt, dass Du jetzt bei dem neuen Provider einen Zugang
> bis in die Wohnung bekommst?


Nah, ich seh schon ein, dass der Vermieter keine Lust hat, eine Repatur 
an einer Leitung zu zahlen, die bereits korrekt im Keller ankommt. Aber 
ich habe auch ein Problem damit, das zu übernehmen, wenn ich hier von 
meinem neuen Provider schriftlich habe, dass eben das nicht der Fall 
ist.

Also wenn ich dich richtig verstanden habe, dann hat mein neuer Provider 
tatsächlich einen Formfehler begangen, wenn er dieses "Auflegen" nicht 
beantragt hat, oder nicht selbst durchgeführt hat.

In der Praxis hätte das wohl der Techniker beim ersten Termin machen 
sollen, hat das aber nicht auf die Kette bekommen. Und ich habe nichts 
davon gewusst - ich denke, das kann man von mir als Endkunden auch nicht 
erwarten.


Zum Deal: Mein Vermieter hat dem Provider erlaubt, diese Box zu setzen 
und die Deals an uns Mieter zu verkaufen. Natürlich ist er auch für eine 
ordnungsgemäße Hausverkabelung zuständig - aber die ist ja da (wenn ihr 
das auch so seht). Also hat's mein Provider verbockt?

Ich sehe dann sehrwohl einen Ansatzpunkt, die Elektrikerrechnung an den 
Provider weiterzurreichen. Stellt sich nur die Frage, wie man das 
formell richtig macht und welche Dokumentation ich dafür brauch, um zu 
belegen, dass wirklich der Provider schuld ist.

von A. S. (rava)


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Cyblord -. schrieb:
> Hast du denn den Auftrag an den Elektriker erteilt? Wenn ja musst du
> auch erst mal zahlen. Wenn nein, warum solltest du etwas zahlen müssen?

Ich habe auf das Schreiben vom provider hin meinen Hausverwalter 
mehrmals gebeten, das Problem zu beheben, bis der den Eletriker 
beauftragt hat.

von Christian F. (christian_f476)


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Das wird der Provider anders sehen. Wenn die sagen dass es Dich nichts 
kostet musst Du immer wieder den neuen Provider kontaktieren und wenn 
irgendwer einen Elektriker anheuert nehmen die sich davon nichts an.
Es geht doch nur darum das etwas vom Telekom APL auf die Box vom neuen 
Provider umgeklemmt wird. Erst wenn es danach nicht geht ist die Leitung 
bis in die Wohnung dran und die hat vermutlich bisher funktioniert weil 
du da schon DSL hattest bis in die Wohnung.

von Michael B. (laberkopp)


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A. S. schrieb:
> und soll jetzt für deren Inkompetenz bezahlen

Ja.

Das ist normal.

Die sind kompetent, im Abweisen von Forderungen.

Du nicht.


Der normale Bürger ist der Letzte in der Kette und immer am Arsch.

von Phasenschieber S. (Gast)


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A. S. schrieb:
> Ich habe auf das Schreiben vom provider hin meinen Hausverwalter
> mehrmals gebeten, das Problem zu beheben, bis der den Eletriker
> beauftragt hat.

Ja und der hat festgestellt, daß es kein Problem zu beheben gibt.
Also hast Du das zu verantworten.

Du kannst dich an den Provider wenden und den Sachverhalt schildern, das 
hättest du gleich machen sollen und nicht erst alle Pferde scheu machen.

Diese Provider sind meist nicht selbst tätig, die haben externe Firmen 
unter Vertrag, welche solche Arbeiten ausführen.

Meist werden diese Aufträge zwischen Provider und Auftragsfirma pauschal 
abgerechnet, sodaß bei Reklamationen nicht unbedingt Extrakosten 
anfallen, jedoch nur im Verhältnis zwischen den beiden Vertragsparteien.

Der Fehler liegt ganz offensichtlich bei der ausführenden Firma.

Dein Hausverwalte hat damit ganichts am Hut, seine Kosten mußt du 
bezahlen, kannst nur darauf hoffen, diese wieder vom Provider zurück zu 
bekommen.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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A. S. schrieb:
> ich habe seit kurzem einen neuen Internetprovider.

das heisst, bis "vor kurzem" hattest du einen alten Internet-Provider.

also must du doch auch schon "Kupfer" bis in die Wohnung gehabt haben. 
Vermutlich hattest du in der Wohnung auch eine TAE- oder RJ-Dose, aus 
dem das "alte" Internet heraus gequollen kam, und an dem dein alter 
Router angeschlossen war.

Diesen Sachverhalt hättest du dem Techniker des neuen Internetproviders 
nicht verheimlichen sollen.

Er hätte oben an der Dose in deiner Wohnung sein Piep-Dingens dran 
gestöpselt, wäre in den Keller gegangen, und hätte das passende Ende der 
Leitung gefunden.

von A. S. (rava)


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Christian F. schrieb:
> Erst wenn es danach nicht geht ist die Leitung
> bis in die Wohnung dran und die hat vermutlich bisher funktioniert weil
> du da schon DSL hattest bis in die Wohnung.

Wegstaben V. schrieb:
> Diesen Sachverhalt hättest du dem Techniker des neuen Internetproviders
> nicht verheimlichen sollen.

sorry, das habe ich nicht klar beschrieben. Bisher hatte ich Internet 
über Kabel - meine Telefonleitung war die letzten 5 Jahre nicht in 
Benutzung.

Wegstaben V. schrieb:
> Er hätte oben an der Dose in deiner Wohnung sein Piep-Dingens dran
> gestöpselt, wäre in den Keller gegangen, und hätte das passende Ende der
> Leitung gefunden.

genau das hat er gemacht und in 2h nix gefunden.
Die Elektriker haben keine 30min gebraucht


Phasenschieber S. schrieb:
> Du kannst dich an den Provider wenden und den Sachverhalt schildern, das
> hättest du gleich machen sollen und nicht erst alle Pferde scheu machen.

ich habe dem Provider telefonisch mitgeteilt, dass der Hausverwalter 
behauptet hat, die Leitung wäre in Ordnung.

Ich habe dem Provider mehrmals angeboten, nochmals einen Techniker zu 
schicken. Der hat mir versichert, die Hausverwaltung wäre zuständig und 
die Leitung müsste zuerst repariert werden.

Wessen Pferde habe ich scheu gemacht?

Wie hätte ich mich richtig verhalten sollen?

Phasenschieber S. schrieb:
> kannst nur darauf hoffen, diese wieder vom Provider zurück zu
> bekommen.

meine Frage ist, wie ich das am geschicktesten anstelle.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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teile doch dem Provider mit, dass der von ihm beauftragte 
Servicetechniker zu ungeschickt war, sei Pieps-Dingens an deine DSL-Dose 
zu hängen (so du eine hast, auch wenn die 5 Jahre unbenutzt war), und 
die Leitung zu verfolgen bis in den Keller. Dadurch wären dir Kosten 
entstanden, welche durch einen geschickteren Techniker vermeidbar 
gewesen wären.

Den Nachweis DASS eine Leitung bis zum Keller führt, hast du ja (durch 
die Aktion des beauftragten Elektrikers)

Ich glaube aber nicht dass der neue Provider direkt (d)eine Rechnung des 
Fremd-Elektrikers zahlen möchte. Aber vielleicht kannst du eine 
Gutschrift /z.B. 6 Monate REduktion um xxx EUR) oder Prämie 
(WLAN-Repeater, Netflix Abo  oder so) oder eine Guthaben-Mobilfunk-Karte 
oder sonstewas "abstauben" zur Kompensation.

von Christian F. (christian_f476)


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Christian F. schrieb:
> In der Praxis
> klingelt der Monteur des neuen Providers das wahrscheinlich von Deiner
> Wohnung aus durch und macht das einfach.
Wegstaben V. schrieb:
> Piep-Dingens dran
> gestöpselt, wäre in den Keller gegangen, und hätte das passende Ende der
> Leitung gefunden.
A. S. schrieb:
> genau das hat er gemacht und in 2h nix gefunden.
> Die Elektriker haben keine 30min gebraucht

Und schaffbar ist sowas in 2 Minuten plus der Zeit für den 
Treppenabstieg.

Es bleibt dabei, dass Du immer wieder den neuen ISP anrufen musst bis 
der dann zufällig "externe Mitarbeiter" schickt die das überhaupt 
hinbekommen und einen Leitungssucher/-detektor bedienen können.

Das ist doch der Normalfall heutzutage und ich dachte echt, dass das 
jeder weiß. Red mal beim nächsten Firmengrillfest darüber wie Du zu mehr 
Internetbandbreite gekommen bist und hör Dir an wie das bei anderen 
lief.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Naja, ich muß dem To jetzt mal ein bisschen beistehen. Erstmal glaubt 
man halt was der Techniker sagt, denn der hat ja herumgesucht und 
festgestellt, daß ein Fehler vorliegt.

Nicht jeder hat die Fähigkeit und Mittel die Arbeit eines solchen 
Technikers auf Richtigkeit zu prüfen.
Der Provider hat dann ein Schreiben geschickt, siehe sein Bild, dem man 
auch erstmal vertraut.
Den Rest kann man unter "Shit happens" abhaken.

Daß die Hausverwaltung die Rechnung nicht bezahlen muß, ist außer 
Zweifel.
Das geht erstmal aufs Konto des Anschlußinhabers.

Eine Lösung des Problems führt nur über den Provider, dem muß man klar 
machen, daß seine beauftragten Techniker geschlampt haben und als 
Vertragspartner muß selbiger auch dafür gerade stehen.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Daß die Hausverwaltung die Rechnung nicht bezahlen muß, ist außer
> Zweifel. Das geht erstmal aufs Konto des Anschlußinhabers.

A. S. schrieb:
> Ich habe auf das Schreiben vom provider hin meinen Hausverwalter
> mehrmals gebeten, das Problem zu beheben, bis der den Eletriker
> beauftragt hat.

Der TO schrieb doch, dass der Elektriker von dem Hausverwalter (sehr 
wahrscheinlich mit Vollmacht des Vermieters) beauftragt wurde.

Vertragspartner des Elektrikers wäre somit der Vermieter. Der freut sich 
natürlich ebenfalls über seinen Mieter (TO), den Verwalter, den 
Elektriker...

von Christian F. (christian_f476)


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Das geht doch bestimmt noch Wochen so weiter und der TO hat kein 
Internet/Telefon. Vielleicht sagt er einfach mal wo er ist und die 
jemand trinkt einen Kaffee mit dem und danach klappt es auf einmal wie 
durch ein Wunder. 😉

von Phasenschieber S. (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> Der TO schrieb doch, dass der Elektriker von dem Hausverwalter (sehr
> wahrscheinlich mit Vollmacht des Vermieters) beauftragt wurde.

Ja klar, aber die Veranlassung zu einer Dienstleistung (Elektriker) kam 
vom Anschlußinhaber.

Der Anschlußinhaber hat auf Grund einer Falschmeldung des Providers, 
diese Dienstleistung über den Hausverwalter beauftragt. Es wurde ein 
Mangel gemeldet.
Der Hausverwalter ist der Bevollmächtigte des 
Vermieters/Eigentümergemeinschaft und als solcher ist er verplichtet 
Mängel zu beseitigen, was er auch versucht hat.

Daß kein Mangel vorlag und das erst durch einen Elektriker festgestellt 
wurde, geht zu Lasten des Anschlußinhabers.

Wäre schon absurd, wenn es anders wäre.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Bei solchen Dingen muss man vorher mit der Verwaltung kommunizieren. 
Wer das weiß, spart natürlich diese Kosten. M-Net ist nicht die Telekom 
und durfte daher den Kasten nicht öffnen. Wenn die Hausverwaltung die 
Rechnung zahlt, dann bekommt diese noch ein paar auf die Rübe, weil 
diese den Handwerker beaufträgt hätte den Kasten der Telekom zu öffnen. 
Für die Hausverwaltung wäre das grob fahrlässsig. Wenn Du diese 
bezahlst, dann warst Du der unwissende dumme Mieter (leicht fahrlässig), 
der deshalb nicht belangt werden kann. Etwas anderes ist es, wenn die 
Leitungen im Haus von der Telekom an die Hausverwaltung abgegeben 
wurden.

von Percy N. (vox_bovi)


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Aua!

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Ich versteh das Gejammer nicht wirklich.

Manchmal laufen Dinge schief - willkommen im echten Leben
Manchmal ist man der gef*ckt* - willkommen im echten Leben

Und manchmal muss man eine Entscheidung treffen: Will du monatelang, 
vielleicht sogar jahrelang, Ärger haben? Am Besten noch an zwei Fronten?

Denn darauf läuft es hinaus wenn du die Hausverwaltung nicht bezahlst. 
Dabei ist völlig egal ob du im juristischen Sinne recht hast oder nicht 
(weiß ich nicht). Wenn du dich konsequent weigerst, Mahnbescheid 
widersprichst, entscheidet das in ein paar Jahren ein Richter.

Nebenbei, du weißt nie, wann du die Hausverwaltung mal wieder brauchst.

Genauso läuft es auf Ärger hinaus wenn du konsequent darauf bestehst, 
dass der neue Provider die Rechnung übernimmt. So lange du das machst 
wirst du sicher kein Internet haben.

Also, willst du diesen Zweifrontenkrieg führen oder mochtest du nicht 
lieber einsehen, dass du diesmal der Gef*ckt* bist?

> Die Elektriker haben keine 30min gebraucht

Also, von wie viel Geld reden wir? 100 Euro? 200 Euro?

Ich würde mich auf was ganz anderes konzentrieren. Wie kommst du zu 
deinem Internet-Anschluss? Aus deinem unklaren Geschreibsel lese ich 
heraus, dass nichts gemacht wurde. Dann hast du ein noch viel größeres 
Problem als vielleicht 200 Euro. Eigentlich hast du vermutlich mehrere 
Probleme. Aus deinem Geschreibsel erahne ich:

Deine Endstellenleitungen muss aus dem Telekom Endverzweiger raus. 
Telekom beauftragen oder Nacht- und Nebelaktion?

Deine Endstellenleitungen wird vermutlich nicht lang genug sein, dass 
man sie danach direkt an diese ominöse M-Net Box anschließen kann. 
Ominös weil du überhaupt nicht beschrieben hast was M-Net wirklich 
aufgebaut hat. Gibt es keinen Verteiler? Wo hat der Typ von M-Net denn 
dann nach deiner Endstellenleitungen gesucht?

Vermutlich muss deine Endstellenleitungen, nachdem sie aus dem Telekom 
Endverzweiger raus ist, um ein paar Meter verlängert werden und die paar 
Meter Leitung müssen ordentlich zum Verteiler von M-Net verlegt werden. 
Was natürlich mit Genehmigung der Hausverwaltung geschehen sollte. Ist 
ja schließlich Gemeinschaftseigentum an dem gearbeitet wird. Wer macht 
das? Elektriker der Hausverwaltung? Neuer Provider? Nacht- und 
Nebelaktion?

Dann muss deine verlängerte Endstellenleitungen in den Verteiler von 
M-Net rein. Dafür scheint sich dein neuer Provider zuständig zu fühlen.

Das sind so grob deine Probleme und dass vermutlich du, sonst niemand 
diese Abläufe koordinieren musst.

von Christian F. (christian_f476)


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Hannes J. schrieb:
> Ich würde mich auf was ganz anderes konzentrieren. Wie kommst du zu
> deinem Internet-Anschluss?

Genau das meinte ich auch vorhin. Die ganze Sache wird zum Dauerstress.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Hannes J. schrieb:
> Also, willst du diesen Zweifrontenkrieg führen oder mochtest du nicht
> lieber einsehen, dass du diesmal der Gef*ckt* bist?

Du hast es sicher im Leben zu nichts gebracht!

Wer so unterwürfig durchs Leben geht, kommt nicht weit.

Wer ein besonders gutes Mitglied einer Schafherde sein will, muß vor 
allem eines sein, ein Schaf.

Nein, man muß für seine Rechte kämpfen, aber um das zu tun, muß man sie 
auch kennen.

von A. S. (rava)


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Hannes J. schrieb:
> Also, willst du diesen Zweifrontenkrieg führen oder mochtest du nicht
> lieber einsehen, dass du diesmal der Gef*ckt* bist?

Genau das war meine Eingangsfrage. Bin ich das? Dann ist das so. Wusste 
ich nicht. Ich lese hier aber auch immer noch verschiedene Meinungen 
dazu.

Ich habe bisher den Tipp vom Verbuchsler bekommen, den Provider nach 
einer Kulanzlösung zu fragen. Das habe ich gemacht.

Wenn das nicht geht, lass ich bestimmt keinen Dauerstress ausbrechen. 
Aber ich würde schon gerne wissen, was die rechtliche Lage ist.

Ich kann z.B. aus Trotz meinen Glasfasertarif auch einfach widerrufen 
und nochmal neu abschließen. Gerade ist das Angebot besser, da fallen 
schonmal 50€ raus. Das kommt zwar für den Aufwand den ich damit habe 
auch auf 0 raus, aber ist vielleicht gut für den Blutdruck. Mal 
überlegen...


> Also, von wie viel Geld reden wir? 100 Euro? 200 Euro?

davon gehe ich aus. Aber die Rechnung habe ich noch nicht.
Es lohnt sich jedenfalls nicht 5 oder 50 Stunden Arbeit in irgendwelche 
Streits zu stecken. Da hast du schon recht.

Mir war nicht klar, dass ich als Mieter wirklich auf den Kosten sitzen 
bleiben würde. Hätte ja sein können, dass ich mich auch erstmal auf den 
Standpunkt stellen kann "nö ist nicht, ich kann ja auch nix dafür" - 
genauso wie es die Hausverwaltung macht. Vielleicht probieren die's halt 
mal, weil es einfacher ist, das Geld von mir zu bekommen als vom 
Provider.

> Aus deinem unklaren Geschreibsel lese ich heraus, ...

Naja als der typische ISP Kunde habe ich von dem Kram ja auch keine 
Ahnung. Ich finde, ich verhalte mich da vergleichsweise kompetent. ;)

Viel habe ich heute erst von den Elektrikern gelernt, denn dem Techniker 
vor ein paar Wochen habe ich nicht auf die Finger geschaut.


Also MNet hat neben den Telekomverteiler ihren Glasfaserkasten (ich weiß 
wirklich nicht, was da drin ist!) gesetzt. Die Kupferleitungen von dort 
wurden bereits in den Verteiler reingelegt, damit man das umklemmen 
kann. Keine Verlängerung nötig, alles physikalisch nicht so wild.

Der Techniker hätte das nur machen müssen. Das weiß ich jetzt.
Vermutlich hat er sich nicht getraut, das zu machen - vielleicht weil er 
es gar nicht darf. Aber dann hätte sich MNet darum kümmern müssen, dass 
das umgeklemmt wird, als ich den Vertrag abgeschlossen habe. Die haben 
die Box gesetzt. Die haben den Vertrag verkauft. Stattdessen haben sie 
behauptet, meine Leitung wäre defekt.

Ich hab euch mal eben Fotos gemacht, und da mir die Telefonabdeckung 
nach dem Elektrikerbesuch heute direkt entgegengekommen ist, als ich sie 
mit der Hand berührt habe, gibt's auch Bilder vom Innenleben.


Mir ist nach euren Aussagen immer noch nicht klar wer denn jetzt 
eigentlich dafür zuständig gewesen wäre, das umzuklemmen?
Meine Leitung hängt derzeit in der Luft. Aber ich weiß nicht, ob das 
nicht bereits vor den Elektrikern so war.

von Christian F. (christian_f476)


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Was jetzt wohl passieren sollte:
- Teil A mit der Zweidrahtleitung aus Deiner TAE-Dose in der Wohnung 
verbinden.
- Teil B an die Aderpaare halten die aus dem Strang C von oben 
eingeführt sind bis es irgendwo am lautesten klingelt. Das könnte E sein 
die so schön nach links gelegt wurde.
- Teil D benutzen um auf dem Patchfeld F die gefundene Leitung mit immer 
anderen, noch nicht verbundenen, Leitungen zu verbinden bis Du Internet 
hast.


Das alles muss der Techniker von Deinem ISP jetzt umsonst machen.
Wenn die vorher sagen das ist defekt, sag einfach, dass ein Elektriker 
das mittlerweile repariert hat und diskutier nicht mit den 
Callcentertypen rum.
Beim Techniker stellst Du Dich dumm und lobst ihn fortwährend was er für 
ein Fachmann ist und erzählst dem, dass Du Dich so sehr auf das 
schnellere Internet freust, bleib die ganze Zeit dabei.

von Reinhard S. (rezz)


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A. S. schrieb:
> Die Abdeckung lässt sich nur mit sogenanntem Telekom Monopolschlüssel
> öffnen, weswegen wir vermuten, dass der Techniker da nicht rankommen
> wollte.

Ich kenn es bisher so, das die M-Net-Technik via Kabel auf den 
Telekom-AP abgeschlossen wird. Das heißt aber auch, das man in der Regel 
den Telekom-Schlüssel braucht, um da einen Anschluss durchzuschalten, 
egal ob nun von M-Net mit Technik im Haus oder mit Technik draußen.

Heißt also meiner Meinung, das solche Schaltungen im Regelfall trotzdem 
die Telekom durchführen muss.

> Ich für meinen Teil frage mich, wie ich darauf reagieren soll. Ich
> verlasse mich auf die Aussagen der Techniker und soll jetzt für deren
> Inkompetenz bezahlen? Soll die Hausverwaltung versuchen, die Kosten an
> den Provider weiterzugeben? Müsste ich das machen? Und wie stellt man
> das am besten an?

Was sagt denn M-Net dazu, das ein Techniker ohne Zugang zum Telekom-AP 
geschickt wurde?

von Phasenschieber S. (Gast)


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Christian F. schrieb:
> Das alles muss der Techniker von Deinem ISP jetzt umsonst machen.
> Wenn die vorher sagen das ist defekt, sag einfach, dass ein Elektriker
> das mittlerweile repariert hat und diskutier nicht mit den
> Callcentertypen rum.

Wenn du das so machst, also einräumst, daß ein Fehler bestand, der jetzt 
behoben ist, dann kann man dir locker die zweite Anfahrt des Providers 
in Rechnung stellen, denn du hast eingeräumt, daß der Fehler bei dir 
bestand.

Ein ganz schlechter Rat!

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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A. S. schrieb:
> Mir ist nach euren Aussagen immer noch nicht klar wer denn jetzt
> eigentlich dafür zuständig gewesen wäre, das umzuklemmen?

Nichts ist grotesker als die Wahrheit (frei nach Dürrenmatt) und dafür 
gibt es die meisten negativen Klicks.

Um das herauszufinden, müßtest Du die genauen Besitz und 
Eigentumsverhältnisse im Detail zu jeder Komponente herausfinden. Das 
ist aber schwierig bis ganz unmöglich, wenn keine ordentlichen 
Protokolle vorliegen. Die erste Adresse das herauszufinden ist erstmal 
die Hausverwaltung. Erkläre aber vorher, dass es auch für diese von 
Vorteil sein würde, wenn die Verhältnisse genau geklärt würden.

Wie verwegen Du bist das herauszufinden, weiß ich allerdings nicht.
Die Beteiligten Firmen in einen Widerspruch verstricken, ähnlich Grimms 
Märchen: "Ich fische." Fragte der Laufer, wie er fischen könnte, es wäre 
ja kein Wasser da. Sagte der Bauer: "So gut als zwei Ochsen können ein 
Füllen kriegen, so gut kann ich auch auf dem trockenen Platz fischen."

Nach dem Zustand der Verkabelung in dem Kasten gäben sich dazu 
Ansatzpunkte.

von Ralf X. (ralf0815)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Hannes J. schrieb:
>> Also, willst du diesen Zweifrontenkrieg führen oder mochtest du nicht
>> lieber einsehen, dass du diesmal der Gef*ckt* bist?
>
> Du hast es sicher im Leben zu nichts gebracht!

Was soll so ein Vorwurf völlig unter Gürtellinie?

> Wer so unterwürfig durchs Leben geht, kommt nicht weit.

Abertausende grosse Händler/Unternehmer/n verzichten täglich auf ggf. 
hunderttausende berechtigte Forderungen, weil das Durchsetzen der 
Forderungen sie teurer kommt.

> Wer ein besonders gutes Mitglied einer Schafherde sein will, muß vor
> allem eines sein, ein Schaf.

:-((

> Nein, man muß für seine Rechte kämpfen, aber um das zu tun, muß man sie
> auch kennen.

Ggf. kann man in einem gerichtlichen Zivilstreit klären lassen, 
inwieweit der Mieter nicht nur für die Kosten des dann durch die 
Verwaltung beauftragten E-Unternehmens aufzukommen hat, sondern auch 
noch für die entstandenen Verwaltungskosten.
Dass der Mieter durch einen seiner anderen Vertragspartner mit 
fehlerhaften Infos versorgt wurde, spielt keine Rolle.
Völlig wurscht, ob man das Verhalten/Vorgehen des Mieters voll versteht 
oder nicht.
Ich würde hier eindeutig die Forderung der Verwaltung als berechtigt 
ansehen, wenn man dem zweiten E-Unternehmen glaubt, dass kein Fehler 
vorlag.
Ansonsten könnte man natürlich auch noch einen Gutachter einschalten.. 
:-)

Völlig getrennt muss man sehen, ob der Mieter/TE damit einen Anspruch 
auf Erstattung der Ihm entstandenen Kosten durch seinen 
Vertragspartner M-Net hat, aber da müsste man bedeutend mehr Einblick 
haben, prinzipiell halte ich so einen Anspruch für berechtigt.
Aber damit hat er immer noch keinen neuen DSL-Anschluss.

Frage ist jetzt auch, ob der bisherige Kabelzugang noch existiert, oder 
er völlig in der Luft hängt.
Auch wäre es natürlich interessant, um welche Beträge es geht.

Bis Anfang der 00er hatte ich einen Telekom-DSL Anschluss mit 378 kB, 
alle Nachbarn bekamen nur noch bedeutend weniger zugeteilt.
Dann bin ich zu Arcor gewechselt, die mir 1000 kB zur Verfügung 
stellten, letzte Meile über Telekomleitung.
Einige Zeit später kam es zu Störungen und anschliesen Totalausfall auf 
der letzen Meile durch Erdbruch im öffentlichen Bereich, im Rahmen eines 
Strassenausbaus vor meiner Tür wurde die Telekomleitung von Freileitung 
auf Erdleitung umgestellt und parrallel "Kabel-TV" verlegt.
DSL, etc. über "Kabel" war damals noch nicht existent, später Wurde 
festgestellt, dass "Kabel" ebenfalls durchtrennt war.

Arcor war draussen, da lt. AGB nicht haftbar für Fehler in 
Fremdleitungen, also zumindest nicht für Instandsetzung und nahm ein 
Sonderkündigungsrecht wahr.
Die Telekom verlangte alternativ entweder eine Beteiligung an der 
Leitungsreparatur im mittleren vierstelligen Bereich oder eine 
längerfristigen Vertragsbindung, wollte aber nur noch für 64 kB max 
abschliessen..

Die Streiterei war für mich zwar interessant (einfach, weil ich daran 
mein Leben lang Interesse hatte), aber nicht zielführend.
Und fast jeder andere hätte damit einfach nur Zeit und ggf. Geld 
vergeudet.
Also wurde mein gesamtes Netz auf UMTS und SIP umgestellt, was mich 
erheblich billiger kam.

Ich halte es für völlig legitim, einen TE zu hinterfragen, was er für 
vorrangige Ziele hat.
Und insgesamt mehr Informationen zu liefert, wenn er Hilfe erwartet.

Ansprechspartner kann da heute auch durchaus ein "µC-Forum" selbst in 
Rechtsfragen sein, da sich die meisten reinen Rechtsportale in den 
letzten Jahren zum allerletzten Schrott entwickelt haben.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Ich würde hier eindeutig die Forderung der Verwaltung als berechtigt
> ansehen, wenn man dem zweiten E-Unternehmen glaubt, dass kein Fehler
> vorlag.

Nichts anderes habe ich geschrieben!

von Ralf X. (ralf0815)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Ich würde hier eindeutig die Forderung der Verwaltung als berechtigt
>> ansehen, wenn man dem zweiten E-Unternehmen glaubt, dass kein Fehler
>> vorlag.
>
> Nichts anderes habe ich geschrieben!

Dann muss jemand anderes Deinen Kommentar völlig verfälscht haben.
Aktuell steht in Deinem Kommentar 
Beitrag "Re: Wer zahlt die Elektrikerrechnung" 
auf den ich reagiert habe:
---
Phasenschieber S. schrieb:
> Hannes J. schrieb:
>> Also, willst du diesen Zweifrontenkrieg führen oder mochtest du nicht
>> lieber einsehen, dass du diesmal der Gef*ckt* bist?
>
> Du hast es sicher im Leben zu nichts gebracht!
>
> Wer so unterwürfig durchs Leben geht, kommt nicht weit.
>
> Wer ein besonders gutes Mitglied einer Schafherde sein will, muß vor
> allem eines sein, ein Schaf.
>
> Nein, man muß für seine Rechte kämpfen, aber um das zu tun, muß man sie
> auch kennen.
---

Wenn das jemand gefäscht hat, solltest Du das melden.

von Cyblord -. (cyblord)


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Die Verwaltung handelt im Auftrag des Vermieters/Eigentümers auch wenn 
ein Mieter sich hier beschwert. Nichts anderes wäre auch der Fall wenn 
ein Mieter sich z.B. über nasse Wände oder eine kaputte Glühbirne im 
Treppenhaus beschweren würde.
Etwas anderes würde nur gelten wenn die Verwaltung ausdrücklich, d.h. 
auch schriftlich einen Auftrag im Namen des Mieters durchführen würde. 
Das müsste aber ausdrücklich vereinbart worden sein.
Also zahlt hier der Vermieter und niemand sonst.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Dann muss jemand anderes Deinen Kommentar völlig verfälscht haben.

Du hast ein Verständnisproblem!

Deine ganzen Zitate aus meinen Posts, haben mit der Aussage meinerseits 
zur Verantwortlichkeit der Kosten überhauptnichts zu tun.

Ich schrub und schreibe schon durch den ganzen Thread:

Phasenschieber S. schrieb:
> Daß kein Mangel vorlag und das erst durch einen Elektriker festgestellt
> wurde, geht zu Lasten des Anschlußinhabers.
>
> Wäre schon absurd, wenn es anders wäre.


 weiter davor:

Phasenschieber S. schrieb:
> Daß die Hausverwaltung die Rechnung nicht bezahlen muß, ist außer
> Zweifel.
> Das geht erstmal aufs Konto des Anschlußinhabers.

Noch mehr erspare ich mir jetzt.

Hast du Tomaten auf den Augen?

von Ralf X. (ralf0815)


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Cyblord -. schrieb:
> Die Verwaltung handelt im Auftrag des Vermieters/Eigentümers auch wenn
> ein Mieter sich hier beschwert. Nichts anderes wäre auch der Fall wenn
> ein Mieter sich z.B. über nasse Wände oder eine kaputte Glühbirne im
> Treppenhaus beschweren würde.

Bis hierher scheinst Du es halbwegs verstanden zu haben.

> Etwas anderes würde nur gelten wenn die Verwaltung ausdrücklich, d.h.
> auch schriftlich einen Auftrag im Namen des Mieters durchführen würde.
> Das müsste aber ausdrücklich vereinbart worden sein.

Auch das ist richtig.

> Also zahlt hier der Vermieter und niemand sonst.

Hier scheint Dir der Faden mächtig verloren gegangen zu sein.

Noch absurder scheint, dass Du zuletzt den Eigentümer ausschliesst, auch 
wenn ich auch den Vermieter eher ausschliesse.

von Joachim B. (jar)


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A. S. schrieb:
> Aber ich würde schon gerne wissen, was die rechtliche Lage ist.

das erfährt man nur vom Richter der das letzte Urteil fällt, vorher 
gibts nur Meinungen, mal mehr mal weniger fundiert!

Ich durfte auch indirekt die Kabelanbieter Prüfgebühr über die Umlage 
bezahlen weil EIN Miteigentümer ein mieses billiges 75 Ohm Kabel von 
Dose zu TV hatte und natürlich die Verwaltung wegen schlechtem Empfang 
anrief!

Hannes J. schrieb:
> Manchmal laufen Dinge schief - willkommen im echten Leben
> Manchmal ist man der gef*ckt* - willkommen im echten Leben

stimmt!

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Joachim B. schrieb:
> stimmt!

In dem Falle ist jedoch der Schaden nicht groß.

Aus den Klicks entnehme ich, dass die Lesenden nicht ahnten worauf ich 
andeutete. Aber so hatte es ein Bekannter gemacht.
Er bekam die Antwort der Anschluss gehöre nicht dem 
Netzanschlussbetreiber und sei deshalb gar nicht zuständig. An der einen 
Stelle hat er die Rechnung versucht einzureichen, bekam natürlich eine 
Ablehnung. An eine andere Stelle wurde geschrieben (ein freudig 
unterstützender Nachbar), den Müll habe man repariert (einen größeren 
Schaltschrank davor provisorisch für das Foto fixiert) und dann kam ein 
Drohschreiben. Da gab es dann eine gepfefferte Rückantwort von den 
Beiden, diese mögen in ihrem Saftladen erst mal die 
Eigentumsverhältnisse klären ...

von Fpgakuechle K. (Gast)


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IMHO steht im Ankündigungsschreiben/Email für solche Anschlussarbeiten, 
das der Besteller für freien Zugang zu dem Klemmstellen zu sorgen hat. 
Das impliziert, das sich der Besteller weiss oder sich die Information 
beschafft, wo die betreffende Leitung verläuft 
(Bauzeichnung/Verkablungsplan Wohnung).

Damit ist klar, an wenn die Rechnung geht.

von H. L. (hans_la)


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Joachim B. schrieb:
> A. S. schrieb:
>> Aber ich würde schon gerne wissen, was die rechtliche Lage ist

hier gibts das zugehörige BGH-Urteil
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008&Sort=3&Seite=3&nr=42731&pos=111&anz=270

Seite 7, Randziffer 13,

kurz gefasst: wenn der Käufer das für Ihn zumutbare geprüft hat, kann er 
eine Mängelbeseitigung verlangen, die für ihn kostenlos ist, (unabhängig 
davon, worin der Mangel begründet ist)

ist jetzt hart für den Lieferanten, aber das ist z. Zt. die geltende 
Rechtslage.

von A. S. (rava)


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H. L. schrieb:
> zugehörige BGH-Urteil

wie glaubst du, ist das anwendbar?

Das Urteil spricht im Einleitungssatz von einem Kunden, der dem 
Lieferanten Ersatz leisten muss für eine unnötigerweise angeforderte 
Nachbesserung.

Demnach müsste ich den Elektriker bezahlen, weil ich ihn unnötigerweise 
angefordert habe. Aber das hat die Mehrheit hier bereits ohnehin so 
dargestellt.

Du klingst aber eher so, als könnte ich mir von meinem ISP die Kosten 
erstatten lassen, weil der mich unnötigerweise aufgefordert hat, die 
Leitung auszubessern.

Seite 7, Randziffer 13 klingt aber ehrlich gesagt eher andersherum: Der 
Käufer darf schon mal raten, ob der Verkäufer wirklich Schuld ist


Wie meinst du, steht das Urteil mit meiner Frage in Zusammenhang?

von Percy N. (vox_bovi)


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A. S. schrieb:
> Du klingst aber eher so, als könnte ich mir von meinem ISP die Kosten
> erstatten lassen, weil der mich unnötigerweise aufgefordert hat, die
> Leitung auszubessern.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html

Bei leicht abweichender Fallgestaltung auch

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311.html

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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A. S. schrieb:
> Demnach müsste ich den Elektriker bezahlen, weil ich ihn unnötigerweise
> angefordert habe. Aber das hat die Mehrheit hier bereits ohnehin so
> dargestellt.

Nö, die überwiegende Mehrheit ist der Ansicht, dass Du der Gekniffene 
bist, weil der Vermieter ungern auf seinen Kosten sitzenbleiben will, 
schließlich hast Du über den Verwalter auf den Elektriker gedrängt.

Nach Deiner Darstellung hat der Hausverwalter den Elektriker beauftragt, 
mutmaßlich mit offengelegter Vollmacht des Vermieters. Dann wäre der 
Vermieter Vertragspartner des Elektrikers und von dem kann der 
Elektriker sein Geld fordern.

Die rechtlichen Fragen, die sich dann stellen, sind: Liegt Deinerseits 
ein Verschulden vor, die den Vermieter berechtigt, die unnötigen 
Elektrikerkosten von Dir erstattet zu verlangen? Ich sehe keines, weil 
Du dem Techniker des Internetproviders vertraut hast.

Allerdings könnte man über eine Pflichtverletzung des Technikers von dem 
Internetprovider nachdenken.

Dein Problem sind in erster Linie die Elektrikerkosten, die Du durch 
mehrmaliges Insistieren beim Verwalter verursacht hast.

Ich müsste Dir empfehlen, es mit einem Anwalt oder eine Anwältin zu 
besprechen. Es könnte allerdings leicht dazu führen, dass Du am Ende 
noch mehr Geld verlierst.

H. L. meinte mit dem Hinweis auf die Entscheidung des BGH vermutlich, 
dass Du eine Leistung veranlasst hast, obwohl es in der 
Telefonverteilung keinen Fehler gab und deshalb für die Kosten aufkommen 
musst. Meines Erachtens passt der Fall des BGH hierauf nicht, weil es 
dort um Gewährleistungsansprüche nach Kauf-und/oder Werkvertrag geht.

von Percy N. (vox_bovi)


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A. S. schrieb:
> Wie meinst du, steht das Urteil mit meiner Frage in Zusammenhang?

Anders, als es scheint.

Hans überträgt einen Rechtsgedanken aus dem Kaufrecht auf das Mietrecht. 
Wendet man die Ausführungen des BGH auf Deinen Fall an, so kann der 
Mieter nur unter engen Voraussetzungen dafür einstehen müssen, wenn er 
den Vermieter irrtümlich unberechtigt zur Beseitigung eines tatsächlich 
nicht vorhandenen Manfels aufffordert.

Sofern das zutrifft, entsteht dem Mieter kein Schaden, den er dem ISP 
weiterbelasten könnte.

von Cyblord -. (cyblord)


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Investiere 25 Euro und hole dir eine Auskunft bei 
"frag-einen-Anwalt.de".

von H. L. (hans_la)


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ich denke schon, dass das Urteil vom Grundsatz her hier anwendbar ist, 
denn es stellt klar, dass ein unberechtigtes Verlangen nach 
Mängelbeseitigung nicht zu Kosten führen darf, wenn der 
Käufer/Auftraggeber nach Prüfung der Umstände zum Schluß kommt, dass er 
nicht der Verursacher ist.
In dem o.a. Urteil wurde dem Käufer ja schuldhaftes Versäumnis 
unterstellt, deshalb musste der Auftraggeber zahlen.
Außerdem kenne ich das Urteil nur, da die Firma für die ich tätig war, 
einen Prozeß gegen einen Kunden genau wegen eines solchen Sachverhaltes 
verlor, wir mussten unsere Aufwändungen selbst tragen obwohl der 
ursächliche Fehler beim Kunden lag. Dieser hatte aber nachweislich 
etliches unternommen, das auszuschließen, war halt nicht genügend, aber 
für das Gericht haben seine Bemühungen gereicht und wir blieben auf 2 
Montageeinsätzen sitzen.

von Cyblord -. (cyblord)


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H. L. schrieb:
> In dem o.a. Urteil wurde dem Käufer ja schuldhaftes Versäumnis
> unterstellt, deshalb musste der Auftraggeber zahlen.

Genau. Und in diesem Fall wurde der angebliche Mangel ja von einem 
Fachmann festgestellt. Der Mieter hat in diesem Fall keine Möglichkeit 
das zu verifizieren und darf natürlich auf diese Aussage vertrauen.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Hier ist es komplizierter. Der TO hat keinen Schaden, weil er nix 
verschuldet hat, weil er dem Internettechniker vertraut hat (und dies 
auch durfte).

Der Vermieter hat einen Schaden durch die Elektrikerkosten, kann ihn 
aber gegen den TO mangels dessen Verschulden nicht durchsetzen.

Schadensursächlich war letztlich der Pflichtverstoß/Mangel bei der 
Leistung des Internettechnikers vom Provider.

Gut ist, dass der TO die Nachricht vom Internetprovider schriftlich hat 
(angehängte Datei im Eingangsbeitrag)

Ich überlege, ob die Grundsätze der sogen. Drittschadensliquidation hier 
anwendbar sein könnten... Das müsste ich mir aber erst wieder 
reinziehen. :(

von A. S. (rava)


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okay. Wenn man für 24€ wirklich eine anwaltliche Auskunft bekommt, dann 
hole ich mir die einfach mal!


Morgen kommt der ISP Techniker zum zweiten Mal. Wie handle ich am 
besten, wenn er sich auf den Standpunkt stellt, er darf am Verteiler nix 
ändern, sondern nur an die M-Net Box? Hätte er Recht? Sind wir sicher, 
dass mein neuer Provider das Umklemmen im Drahtverhau veranlassen muss?

Laut AGB kann mir der Provider auch unnötige Technikerbesuche in 
Rechnung stellen. Das Konstrukt kann also noch spannender werden.

von Al. K. (alterknacker)


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A. S. schrieb:
> Hätte er Recht? Sind wir sicher,
> dass mein neuer Provider das Umklemmen im Drahtverhau veranlassen muss?

Glaube so was ähnliches hatte ich hier auch mal eingestellt, finde es 
leider nicht.

von Cyblord -. (cyblord)


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A. S. schrieb:
> okay. Wenn man für 24€ wirklich eine anwaltliche Auskunft bekommt, dann
> hole ich mir die einfach mal!

25 du Geizkragen. Jetzt hier wieder wegen 1 Euro rummachen.

von Cyblord -. (cyblord)


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A. S. schrieb:
> Morgen kommt der ISP Techniker zum zweiten Mal. Wie handle ich am
> besten, wenn er sich auf den Standpunkt stellt, er darf am Verteiler nix
> ändern, sondern nur an die M-Net Box? Hätte er Recht? Sind wir sicher,
> dass mein neuer Provider das Umklemmen im Drahtverhau veranlassen muss?

Die Meinung des Fachmannes ist zu respektieren. Da gibts nichts zu 
"handeln". Kommen lassen, machen lassen. Du bestehst auf ein ERGEBNISS 
nicht auf eine bestimmte Vorgehensweise.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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A. S. schrieb:
> Wie handle ich am besten, ...

Nachdem Du sonst keine neuen Informationen geliefert hast, nehme ich an, 
dass Du nicht recherchiert hast, bzw. bei der Hausverwaltung angefragt, 
wem was gehört und auch im Vorfeld keinen klärenden Schriftverkehr mit 
den Anbietern geführt hast. Somit bist Du prädestiniert weitere 
Rechnungen selber zahlen zu müssen.

von Sven L. (sven_rvbg)


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A. S. schrieb:
> Du klingst aber eher so, als könnte ich mir von meinem ISP die Kosten
> erstatten lassen, weil der mich unnötigerweise aufgefordert hat, die
> Leitung auszubessern

Am Ende bekommst Du einen Gratismonat oder so, damit die Ruhe haben. Das 
nennen die dann kulant und freiwillig.

von A. S. (rava)


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So. Techniker war da. Hat das im Telekom APL angklemmt. Router 
angesteckt. Läuft. Wieder gefahren.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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A. S. schrieb:
> Läuft.

Gratuliere.

Falls es MNET in München gewesen sein sollte, wäre anzumerken, dass 
diese ein paar Vereinbarungen mit der Telekom haben um Probleme 
unkomplizierter zu beheben.

von A. S. (rava)


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das würde erst recht dafür sprechen, das die das einfach hätten 
umklemmen müssen so wie das der Kollege heute gemacht habe.

Ich habe die Hausverwaltung gebeten, die durchgeführten Arbeiten der 
Elektriker auf der Rechnung genau vermerken zu lassen. Auf diese warte 
ich jetzt.

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