Hallo, ich habe seit kurzem einen neuen Internetprovider. Deren Techniker konnte allerdings am Tag der Freischaltung hier vor Ort das Internet nicht einrichten. Seine Aussage: Die hausinterne Verkabelung von meiner Telefondose in der Wohnung zur Glasfaser-Verteilerbox im Keller wäre nicht durchgängig. Siehe hierzu auch der angehängte Screenshot. M-Net hat mir versichert, dass sie da nichts machen können und dafür die Hausverwaltung zuständig ist. Also habe ich mit meinem Vermieter gesprochen und nach wochenlanger Verzögerung war heute der Elektriker da, der die Sache angesehen hat. Offenbar war der ursprüngliche Techniker zu doof, das Kabel zu finden. Mein Telefonsignal kommt hinter einer Abdeckung an. Über eine Crimpschiene kann die Leitung direkt mit den Leitungen verbunden werden, die in die Glasfaserbox führen. Die Abdeckung lässt sich nur mit sogenanntem Telekom Monopolschlüssel öffnen, weswegen wir vermuten, dass der Techniker da nicht rankommen wollte. Die Elektriker haben die Box mit einem Schraubenzieher aufgefummelt. Oder hat der Techniker vom Provider doch richtig gehandelt, dass er nicht unter die Abdeckung geschaut hat, weil er ja besagten Schlüssel nicht hat? Aber wer ist dann zuständig? Die Elektriker konnten ja auch nicht wissen, wo sie den Draht anstecken, denn sie haben ja keine Ahnung von der Verkabelung in der Glasfaserbox! Die Elektriker vom Vermieter sind unverrichteter Dinge wieder gefahren und heute kam die Nachricht vom Hausverwalter, ich solle doch die Kosten dafür übernehmen, weil sich die Telefonanlage ja als in Ordnung herausgestellt hat. Ich für meinen Teil frage mich, wie ich darauf reagieren soll. Ich verlasse mich auf die Aussagen der Techniker und soll jetzt für deren Inkompetenz bezahlen? Soll die Hausverwaltung versuchen, die Kosten an den Provider weiterzugeben? Müsste ich das machen? Und wie stellt man das am besten an?
Das wäre erstmal wichtig zu wissen was die vom Keller in Deine Wohnung verbinden möchten. Oder ist das so ein Glasfaser mit "letzte Meile kein Glasfaser"? Was für ein Endgerät kommt bei Dir in der Wohnung daran? Ist das ein DSL-Modem dass dann mit einem DSLAM im Keller oder im Verteilerkasten vom ISP kommuniziert?
im Keller kommt die Glasfaser an. Von der M-Net box bis in die Wohnung führt über diesen besagten Verteilerblock hinter dem Monopolschlüssel ein zweiadriges Kupferkabel das in meiner Telefondose endet. An meine Telefondose kommt ein Splitter und danach eine Fritzbox 7582. war das deine Frage?
A. S. schrieb: > Splitter und danach eine Fritbox 7582. > > war das deine Frage? Ja. Das heißt im Keller ist ein DSLAM in dieser Providerbox und die wollen von dem Telekom APL/EVz der da auch hängt die Doppeladerleitung in Deine Wohnung runternehmen und mit deren Gerät verbinden. Formell korrekt muss Dein neuer Provider die Telekom beauftragen die Leitung zu Deiner Wohnung da runterzunehmen und dann darf der Techniker des neuen Providers diese Leitung mit Erlaubnis des Hauseigentümers (ggf. Besitzers) auf seinem Gerät auflegen. In der Theorie ist das ein Eingriff in eine von der Telekom betriebene Einrichtung an der andere Teilnehmer angeschlossen sind. In der Praxis klingelt der Monteur des neuen Providers das wahrscheinlich von Deiner Wohnung aus durch und macht das einfach. Wieso sollte denn der Vermieter davon irgendwas bezahlen müssen? Oder hat der Dir zugesagt, dass Du jetzt bei dem neuen Provider einen Zugang bis in die Wohnung bekommst? Ich denke eher der hat Dir erlaubt, dass da etwas neues von Dir hinzukommt.
"Sehr geehrte Hausverwaltung! Bitte setzen Sie sich bezüglich der Elektrikerkosten direkt mit Firma M-Net in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen, rava"
A. S. schrieb: > Die Elektriker vom Vermieter sind unverrichteter Dinge wieder gefahren > und heute kam die Nachricht vom Hausverwalter, ich solle doch die Kosten > dafür übernehmen, weil sich die Telefonanlage ja als in Ordnung > herausgestellt hat. Hast du denn den Auftrag an den Elektriker erteilt? Wenn ja musst du auch erst mal zahlen. Wenn nein, warum solltest du etwas zahlen müssen?
> Wieso sollte denn der Vermieter davon irgendwas bezahlen müssen? Oder > hat der Dir zugesagt, dass Du jetzt bei dem neuen Provider einen Zugang > bis in die Wohnung bekommst? Nah, ich seh schon ein, dass der Vermieter keine Lust hat, eine Repatur an einer Leitung zu zahlen, die bereits korrekt im Keller ankommt. Aber ich habe auch ein Problem damit, das zu übernehmen, wenn ich hier von meinem neuen Provider schriftlich habe, dass eben das nicht der Fall ist. Also wenn ich dich richtig verstanden habe, dann hat mein neuer Provider tatsächlich einen Formfehler begangen, wenn er dieses "Auflegen" nicht beantragt hat, oder nicht selbst durchgeführt hat. In der Praxis hätte das wohl der Techniker beim ersten Termin machen sollen, hat das aber nicht auf die Kette bekommen. Und ich habe nichts davon gewusst - ich denke, das kann man von mir als Endkunden auch nicht erwarten. Zum Deal: Mein Vermieter hat dem Provider erlaubt, diese Box zu setzen und die Deals an uns Mieter zu verkaufen. Natürlich ist er auch für eine ordnungsgemäße Hausverkabelung zuständig - aber die ist ja da (wenn ihr das auch so seht). Also hat's mein Provider verbockt? Ich sehe dann sehrwohl einen Ansatzpunkt, die Elektrikerrechnung an den Provider weiterzurreichen. Stellt sich nur die Frage, wie man das formell richtig macht und welche Dokumentation ich dafür brauch, um zu belegen, dass wirklich der Provider schuld ist.
Cyblord -. schrieb: > Hast du denn den Auftrag an den Elektriker erteilt? Wenn ja musst du > auch erst mal zahlen. Wenn nein, warum solltest du etwas zahlen müssen? Ich habe auf das Schreiben vom provider hin meinen Hausverwalter mehrmals gebeten, das Problem zu beheben, bis der den Eletriker beauftragt hat.
Das wird der Provider anders sehen. Wenn die sagen dass es Dich nichts kostet musst Du immer wieder den neuen Provider kontaktieren und wenn irgendwer einen Elektriker anheuert nehmen die sich davon nichts an. Es geht doch nur darum das etwas vom Telekom APL auf die Box vom neuen Provider umgeklemmt wird. Erst wenn es danach nicht geht ist die Leitung bis in die Wohnung dran und die hat vermutlich bisher funktioniert weil du da schon DSL hattest bis in die Wohnung.
A. S. schrieb: > und soll jetzt für deren Inkompetenz bezahlen Ja. Das ist normal. Die sind kompetent, im Abweisen von Forderungen. Du nicht. Der normale Bürger ist der Letzte in der Kette und immer am Arsch.
A. S. schrieb: > Ich habe auf das Schreiben vom provider hin meinen Hausverwalter > mehrmals gebeten, das Problem zu beheben, bis der den Eletriker > beauftragt hat. Ja und der hat festgestellt, daß es kein Problem zu beheben gibt. Also hast Du das zu verantworten. Du kannst dich an den Provider wenden und den Sachverhalt schildern, das hättest du gleich machen sollen und nicht erst alle Pferde scheu machen. Diese Provider sind meist nicht selbst tätig, die haben externe Firmen unter Vertrag, welche solche Arbeiten ausführen. Meist werden diese Aufträge zwischen Provider und Auftragsfirma pauschal abgerechnet, sodaß bei Reklamationen nicht unbedingt Extrakosten anfallen, jedoch nur im Verhältnis zwischen den beiden Vertragsparteien. Der Fehler liegt ganz offensichtlich bei der ausführenden Firma. Dein Hausverwalte hat damit ganichts am Hut, seine Kosten mußt du bezahlen, kannst nur darauf hoffen, diese wieder vom Provider zurück zu bekommen.
A. S. schrieb: > ich habe seit kurzem einen neuen Internetprovider. das heisst, bis "vor kurzem" hattest du einen alten Internet-Provider. also must du doch auch schon "Kupfer" bis in die Wohnung gehabt haben. Vermutlich hattest du in der Wohnung auch eine TAE- oder RJ-Dose, aus dem das "alte" Internet heraus gequollen kam, und an dem dein alter Router angeschlossen war. Diesen Sachverhalt hättest du dem Techniker des neuen Internetproviders nicht verheimlichen sollen. Er hätte oben an der Dose in deiner Wohnung sein Piep-Dingens dran gestöpselt, wäre in den Keller gegangen, und hätte das passende Ende der Leitung gefunden.
Christian F. schrieb: > Erst wenn es danach nicht geht ist die Leitung > bis in die Wohnung dran und die hat vermutlich bisher funktioniert weil > du da schon DSL hattest bis in die Wohnung. Wegstaben V. schrieb: > Diesen Sachverhalt hättest du dem Techniker des neuen Internetproviders > nicht verheimlichen sollen. sorry, das habe ich nicht klar beschrieben. Bisher hatte ich Internet über Kabel - meine Telefonleitung war die letzten 5 Jahre nicht in Benutzung. Wegstaben V. schrieb: > Er hätte oben an der Dose in deiner Wohnung sein Piep-Dingens dran > gestöpselt, wäre in den Keller gegangen, und hätte das passende Ende der > Leitung gefunden. genau das hat er gemacht und in 2h nix gefunden. Die Elektriker haben keine 30min gebraucht Phasenschieber S. schrieb: > Du kannst dich an den Provider wenden und den Sachverhalt schildern, das > hättest du gleich machen sollen und nicht erst alle Pferde scheu machen. ich habe dem Provider telefonisch mitgeteilt, dass der Hausverwalter behauptet hat, die Leitung wäre in Ordnung. Ich habe dem Provider mehrmals angeboten, nochmals einen Techniker zu schicken. Der hat mir versichert, die Hausverwaltung wäre zuständig und die Leitung müsste zuerst repariert werden. Wessen Pferde habe ich scheu gemacht? Wie hätte ich mich richtig verhalten sollen? Phasenschieber S. schrieb: > kannst nur darauf hoffen, diese wieder vom Provider zurück zu > bekommen. meine Frage ist, wie ich das am geschicktesten anstelle.
teile doch dem Provider mit, dass der von ihm beauftragte Servicetechniker zu ungeschickt war, sei Pieps-Dingens an deine DSL-Dose zu hängen (so du eine hast, auch wenn die 5 Jahre unbenutzt war), und die Leitung zu verfolgen bis in den Keller. Dadurch wären dir Kosten entstanden, welche durch einen geschickteren Techniker vermeidbar gewesen wären. Den Nachweis DASS eine Leitung bis zum Keller führt, hast du ja (durch die Aktion des beauftragten Elektrikers) Ich glaube aber nicht dass der neue Provider direkt (d)eine Rechnung des Fremd-Elektrikers zahlen möchte. Aber vielleicht kannst du eine Gutschrift /z.B. 6 Monate REduktion um xxx EUR) oder Prämie (WLAN-Repeater, Netflix Abo oder so) oder eine Guthaben-Mobilfunk-Karte oder sonstewas "abstauben" zur Kompensation.
Christian F. schrieb: > In der Praxis > klingelt der Monteur des neuen Providers das wahrscheinlich von Deiner > Wohnung aus durch und macht das einfach. Wegstaben V. schrieb: > Piep-Dingens dran > gestöpselt, wäre in den Keller gegangen, und hätte das passende Ende der > Leitung gefunden. A. S. schrieb: > genau das hat er gemacht und in 2h nix gefunden. > Die Elektriker haben keine 30min gebraucht Und schaffbar ist sowas in 2 Minuten plus der Zeit für den Treppenabstieg. Es bleibt dabei, dass Du immer wieder den neuen ISP anrufen musst bis der dann zufällig "externe Mitarbeiter" schickt die das überhaupt hinbekommen und einen Leitungssucher/-detektor bedienen können. Das ist doch der Normalfall heutzutage und ich dachte echt, dass das jeder weiß. Red mal beim nächsten Firmengrillfest darüber wie Du zu mehr Internetbandbreite gekommen bist und hör Dir an wie das bei anderen lief.
Naja, ich muß dem To jetzt mal ein bisschen beistehen. Erstmal glaubt man halt was der Techniker sagt, denn der hat ja herumgesucht und festgestellt, daß ein Fehler vorliegt. Nicht jeder hat die Fähigkeit und Mittel die Arbeit eines solchen Technikers auf Richtigkeit zu prüfen. Der Provider hat dann ein Schreiben geschickt, siehe sein Bild, dem man auch erstmal vertraut. Den Rest kann man unter "Shit happens" abhaken. Daß die Hausverwaltung die Rechnung nicht bezahlen muß, ist außer Zweifel. Das geht erstmal aufs Konto des Anschlußinhabers. Eine Lösung des Problems führt nur über den Provider, dem muß man klar machen, daß seine beauftragten Techniker geschlampt haben und als Vertragspartner muß selbiger auch dafür gerade stehen.
Phasenschieber S. schrieb: > Daß die Hausverwaltung die Rechnung nicht bezahlen muß, ist außer > Zweifel. Das geht erstmal aufs Konto des Anschlußinhabers. A. S. schrieb: > Ich habe auf das Schreiben vom provider hin meinen Hausverwalter > mehrmals gebeten, das Problem zu beheben, bis der den Eletriker > beauftragt hat. Der TO schrieb doch, dass der Elektriker von dem Hausverwalter (sehr wahrscheinlich mit Vollmacht des Vermieters) beauftragt wurde. Vertragspartner des Elektrikers wäre somit der Vermieter. Der freut sich natürlich ebenfalls über seinen Mieter (TO), den Verwalter, den Elektriker...
Das geht doch bestimmt noch Wochen so weiter und der TO hat kein Internet/Telefon. Vielleicht sagt er einfach mal wo er ist und die jemand trinkt einen Kaffee mit dem und danach klappt es auf einmal wie durch ein Wunder. 😉
Rainer Z. schrieb: > Der TO schrieb doch, dass der Elektriker von dem Hausverwalter (sehr > wahrscheinlich mit Vollmacht des Vermieters) beauftragt wurde. Ja klar, aber die Veranlassung zu einer Dienstleistung (Elektriker) kam vom Anschlußinhaber. Der Anschlußinhaber hat auf Grund einer Falschmeldung des Providers, diese Dienstleistung über den Hausverwalter beauftragt. Es wurde ein Mangel gemeldet. Der Hausverwalter ist der Bevollmächtigte des Vermieters/Eigentümergemeinschaft und als solcher ist er verplichtet Mängel zu beseitigen, was er auch versucht hat. Daß kein Mangel vorlag und das erst durch einen Elektriker festgestellt wurde, geht zu Lasten des Anschlußinhabers. Wäre schon absurd, wenn es anders wäre.
Bei solchen Dingen muss man vorher mit der Verwaltung kommunizieren. Wer das weiß, spart natürlich diese Kosten. M-Net ist nicht die Telekom und durfte daher den Kasten nicht öffnen. Wenn die Hausverwaltung die Rechnung zahlt, dann bekommt diese noch ein paar auf die Rübe, weil diese den Handwerker beaufträgt hätte den Kasten der Telekom zu öffnen. Für die Hausverwaltung wäre das grob fahrlässsig. Wenn Du diese bezahlst, dann warst Du der unwissende dumme Mieter (leicht fahrlässig), der deshalb nicht belangt werden kann. Etwas anderes ist es, wenn die Leitungen im Haus von der Telekom an die Hausverwaltung abgegeben wurden.
Ich versteh das Gejammer nicht wirklich.
Manchmal laufen Dinge schief - willkommen im echten Leben
Manchmal ist man der gef*ckt* - willkommen im echten Leben
Und manchmal muss man eine Entscheidung treffen: Will du monatelang,
vielleicht sogar jahrelang, Ärger haben? Am Besten noch an zwei Fronten?
Denn darauf läuft es hinaus wenn du die Hausverwaltung nicht bezahlst.
Dabei ist völlig egal ob du im juristischen Sinne recht hast oder nicht
(weiß ich nicht). Wenn du dich konsequent weigerst, Mahnbescheid
widersprichst, entscheidet das in ein paar Jahren ein Richter.
Nebenbei, du weißt nie, wann du die Hausverwaltung mal wieder brauchst.
Genauso läuft es auf Ärger hinaus wenn du konsequent darauf bestehst,
dass der neue Provider die Rechnung übernimmt. So lange du das machst
wirst du sicher kein Internet haben.
Also, willst du diesen Zweifrontenkrieg führen oder mochtest du nicht
lieber einsehen, dass du diesmal der Gef*ckt* bist?
> Die Elektriker haben keine 30min gebraucht
Also, von wie viel Geld reden wir? 100 Euro? 200 Euro?
Ich würde mich auf was ganz anderes konzentrieren. Wie kommst du zu
deinem Internet-Anschluss? Aus deinem unklaren Geschreibsel lese ich
heraus, dass nichts gemacht wurde. Dann hast du ein noch viel größeres
Problem als vielleicht 200 Euro. Eigentlich hast du vermutlich mehrere
Probleme. Aus deinem Geschreibsel erahne ich:
Deine Endstellenleitungen muss aus dem Telekom Endverzweiger raus.
Telekom beauftragen oder Nacht- und Nebelaktion?
Deine Endstellenleitungen wird vermutlich nicht lang genug sein, dass
man sie danach direkt an diese ominöse M-Net Box anschließen kann.
Ominös weil du überhaupt nicht beschrieben hast was M-Net wirklich
aufgebaut hat. Gibt es keinen Verteiler? Wo hat der Typ von M-Net denn
dann nach deiner Endstellenleitungen gesucht?
Vermutlich muss deine Endstellenleitungen, nachdem sie aus dem Telekom
Endverzweiger raus ist, um ein paar Meter verlängert werden und die paar
Meter Leitung müssen ordentlich zum Verteiler von M-Net verlegt werden.
Was natürlich mit Genehmigung der Hausverwaltung geschehen sollte. Ist
ja schließlich Gemeinschaftseigentum an dem gearbeitet wird. Wer macht
das? Elektriker der Hausverwaltung? Neuer Provider? Nacht- und
Nebelaktion?
Dann muss deine verlängerte Endstellenleitungen in den Verteiler von
M-Net rein. Dafür scheint sich dein neuer Provider zuständig zu fühlen.
Das sind so grob deine Probleme und dass vermutlich du, sonst niemand
diese Abläufe koordinieren musst.
Hannes J. schrieb: > Ich würde mich auf was ganz anderes konzentrieren. Wie kommst du zu > deinem Internet-Anschluss? Genau das meinte ich auch vorhin. Die ganze Sache wird zum Dauerstress.
Hannes J. schrieb: > Also, willst du diesen Zweifrontenkrieg führen oder mochtest du nicht > lieber einsehen, dass du diesmal der Gef*ckt* bist? Du hast es sicher im Leben zu nichts gebracht! Wer so unterwürfig durchs Leben geht, kommt nicht weit. Wer ein besonders gutes Mitglied einer Schafherde sein will, muß vor allem eines sein, ein Schaf. Nein, man muß für seine Rechte kämpfen, aber um das zu tun, muß man sie auch kennen.
Hannes J. schrieb: > Also, willst du diesen Zweifrontenkrieg führen oder mochtest du nicht > lieber einsehen, dass du diesmal der Gef*ckt* bist? Genau das war meine Eingangsfrage. Bin ich das? Dann ist das so. Wusste ich nicht. Ich lese hier aber auch immer noch verschiedene Meinungen dazu. Ich habe bisher den Tipp vom Verbuchsler bekommen, den Provider nach einer Kulanzlösung zu fragen. Das habe ich gemacht. Wenn das nicht geht, lass ich bestimmt keinen Dauerstress ausbrechen. Aber ich würde schon gerne wissen, was die rechtliche Lage ist. Ich kann z.B. aus Trotz meinen Glasfasertarif auch einfach widerrufen und nochmal neu abschließen. Gerade ist das Angebot besser, da fallen schonmal 50€ raus. Das kommt zwar für den Aufwand den ich damit habe auch auf 0 raus, aber ist vielleicht gut für den Blutdruck. Mal überlegen... > Also, von wie viel Geld reden wir? 100 Euro? 200 Euro? davon gehe ich aus. Aber die Rechnung habe ich noch nicht. Es lohnt sich jedenfalls nicht 5 oder 50 Stunden Arbeit in irgendwelche Streits zu stecken. Da hast du schon recht. Mir war nicht klar, dass ich als Mieter wirklich auf den Kosten sitzen bleiben würde. Hätte ja sein können, dass ich mich auch erstmal auf den Standpunkt stellen kann "nö ist nicht, ich kann ja auch nix dafür" - genauso wie es die Hausverwaltung macht. Vielleicht probieren die's halt mal, weil es einfacher ist, das Geld von mir zu bekommen als vom Provider. > Aus deinem unklaren Geschreibsel lese ich heraus, ... Naja als der typische ISP Kunde habe ich von dem Kram ja auch keine Ahnung. Ich finde, ich verhalte mich da vergleichsweise kompetent. ;) Viel habe ich heute erst von den Elektrikern gelernt, denn dem Techniker vor ein paar Wochen habe ich nicht auf die Finger geschaut. Also MNet hat neben den Telekomverteiler ihren Glasfaserkasten (ich weiß wirklich nicht, was da drin ist!) gesetzt. Die Kupferleitungen von dort wurden bereits in den Verteiler reingelegt, damit man das umklemmen kann. Keine Verlängerung nötig, alles physikalisch nicht so wild. Der Techniker hätte das nur machen müssen. Das weiß ich jetzt. Vermutlich hat er sich nicht getraut, das zu machen - vielleicht weil er es gar nicht darf. Aber dann hätte sich MNet darum kümmern müssen, dass das umgeklemmt wird, als ich den Vertrag abgeschlossen habe. Die haben die Box gesetzt. Die haben den Vertrag verkauft. Stattdessen haben sie behauptet, meine Leitung wäre defekt. Ich hab euch mal eben Fotos gemacht, und da mir die Telefonabdeckung nach dem Elektrikerbesuch heute direkt entgegengekommen ist, als ich sie mit der Hand berührt habe, gibt's auch Bilder vom Innenleben. Mir ist nach euren Aussagen immer noch nicht klar wer denn jetzt eigentlich dafür zuständig gewesen wäre, das umzuklemmen? Meine Leitung hängt derzeit in der Luft. Aber ich weiß nicht, ob das nicht bereits vor den Elektrikern so war.
Was jetzt wohl passieren sollte: - Teil A mit der Zweidrahtleitung aus Deiner TAE-Dose in der Wohnung verbinden. - Teil B an die Aderpaare halten die aus dem Strang C von oben eingeführt sind bis es irgendwo am lautesten klingelt. Das könnte E sein die so schön nach links gelegt wurde. - Teil D benutzen um auf dem Patchfeld F die gefundene Leitung mit immer anderen, noch nicht verbundenen, Leitungen zu verbinden bis Du Internet hast. Das alles muss der Techniker von Deinem ISP jetzt umsonst machen. Wenn die vorher sagen das ist defekt, sag einfach, dass ein Elektriker das mittlerweile repariert hat und diskutier nicht mit den Callcentertypen rum. Beim Techniker stellst Du Dich dumm und lobst ihn fortwährend was er für ein Fachmann ist und erzählst dem, dass Du Dich so sehr auf das schnellere Internet freust, bleib die ganze Zeit dabei.
A. S. schrieb: > Die Abdeckung lässt sich nur mit sogenanntem Telekom Monopolschlüssel > öffnen, weswegen wir vermuten, dass der Techniker da nicht rankommen > wollte. Ich kenn es bisher so, das die M-Net-Technik via Kabel auf den Telekom-AP abgeschlossen wird. Das heißt aber auch, das man in der Regel den Telekom-Schlüssel braucht, um da einen Anschluss durchzuschalten, egal ob nun von M-Net mit Technik im Haus oder mit Technik draußen. Heißt also meiner Meinung, das solche Schaltungen im Regelfall trotzdem die Telekom durchführen muss. > Ich für meinen Teil frage mich, wie ich darauf reagieren soll. Ich > verlasse mich auf die Aussagen der Techniker und soll jetzt für deren > Inkompetenz bezahlen? Soll die Hausverwaltung versuchen, die Kosten an > den Provider weiterzugeben? Müsste ich das machen? Und wie stellt man > das am besten an? Was sagt denn M-Net dazu, das ein Techniker ohne Zugang zum Telekom-AP geschickt wurde?
Christian F. schrieb: > Das alles muss der Techniker von Deinem ISP jetzt umsonst machen. > Wenn die vorher sagen das ist defekt, sag einfach, dass ein Elektriker > das mittlerweile repariert hat und diskutier nicht mit den > Callcentertypen rum. Wenn du das so machst, also einräumst, daß ein Fehler bestand, der jetzt behoben ist, dann kann man dir locker die zweite Anfahrt des Providers in Rechnung stellen, denn du hast eingeräumt, daß der Fehler bei dir bestand. Ein ganz schlechter Rat!
A. S. schrieb: > Mir ist nach euren Aussagen immer noch nicht klar wer denn jetzt > eigentlich dafür zuständig gewesen wäre, das umzuklemmen? Nichts ist grotesker als die Wahrheit (frei nach Dürrenmatt) und dafür gibt es die meisten negativen Klicks. Um das herauszufinden, müßtest Du die genauen Besitz und Eigentumsverhältnisse im Detail zu jeder Komponente herausfinden. Das ist aber schwierig bis ganz unmöglich, wenn keine ordentlichen Protokolle vorliegen. Die erste Adresse das herauszufinden ist erstmal die Hausverwaltung. Erkläre aber vorher, dass es auch für diese von Vorteil sein würde, wenn die Verhältnisse genau geklärt würden. Wie verwegen Du bist das herauszufinden, weiß ich allerdings nicht. Die Beteiligten Firmen in einen Widerspruch verstricken, ähnlich Grimms Märchen: "Ich fische." Fragte der Laufer, wie er fischen könnte, es wäre ja kein Wasser da. Sagte der Bauer: "So gut als zwei Ochsen können ein Füllen kriegen, so gut kann ich auch auf dem trockenen Platz fischen." Nach dem Zustand der Verkabelung in dem Kasten gäben sich dazu Ansatzpunkte.
Phasenschieber S. schrieb: > Hannes J. schrieb: >> Also, willst du diesen Zweifrontenkrieg führen oder mochtest du nicht >> lieber einsehen, dass du diesmal der Gef*ckt* bist? > > Du hast es sicher im Leben zu nichts gebracht! Was soll so ein Vorwurf völlig unter Gürtellinie? > Wer so unterwürfig durchs Leben geht, kommt nicht weit. Abertausende grosse Händler/Unternehmer/n verzichten täglich auf ggf. hunderttausende berechtigte Forderungen, weil das Durchsetzen der Forderungen sie teurer kommt. > Wer ein besonders gutes Mitglied einer Schafherde sein will, muß vor > allem eines sein, ein Schaf. :-(( > Nein, man muß für seine Rechte kämpfen, aber um das zu tun, muß man sie > auch kennen. Ggf. kann man in einem gerichtlichen Zivilstreit klären lassen, inwieweit der Mieter nicht nur für die Kosten des dann durch die Verwaltung beauftragten E-Unternehmens aufzukommen hat, sondern auch noch für die entstandenen Verwaltungskosten. Dass der Mieter durch einen seiner anderen Vertragspartner mit fehlerhaften Infos versorgt wurde, spielt keine Rolle. Völlig wurscht, ob man das Verhalten/Vorgehen des Mieters voll versteht oder nicht. Ich würde hier eindeutig die Forderung der Verwaltung als berechtigt ansehen, wenn man dem zweiten E-Unternehmen glaubt, dass kein Fehler vorlag. Ansonsten könnte man natürlich auch noch einen Gutachter einschalten.. :-) Völlig getrennt muss man sehen, ob der Mieter/TE damit einen Anspruch auf Erstattung der Ihm entstandenen Kosten durch seinen Vertragspartner M-Net hat, aber da müsste man bedeutend mehr Einblick haben, prinzipiell halte ich so einen Anspruch für berechtigt. Aber damit hat er immer noch keinen neuen DSL-Anschluss. Frage ist jetzt auch, ob der bisherige Kabelzugang noch existiert, oder er völlig in der Luft hängt. Auch wäre es natürlich interessant, um welche Beträge es geht. Bis Anfang der 00er hatte ich einen Telekom-DSL Anschluss mit 378 kB, alle Nachbarn bekamen nur noch bedeutend weniger zugeteilt. Dann bin ich zu Arcor gewechselt, die mir 1000 kB zur Verfügung stellten, letzte Meile über Telekomleitung. Einige Zeit später kam es zu Störungen und anschliesen Totalausfall auf der letzen Meile durch Erdbruch im öffentlichen Bereich, im Rahmen eines Strassenausbaus vor meiner Tür wurde die Telekomleitung von Freileitung auf Erdleitung umgestellt und parrallel "Kabel-TV" verlegt. DSL, etc. über "Kabel" war damals noch nicht existent, später Wurde festgestellt, dass "Kabel" ebenfalls durchtrennt war. Arcor war draussen, da lt. AGB nicht haftbar für Fehler in Fremdleitungen, also zumindest nicht für Instandsetzung und nahm ein Sonderkündigungsrecht wahr. Die Telekom verlangte alternativ entweder eine Beteiligung an der Leitungsreparatur im mittleren vierstelligen Bereich oder eine längerfristigen Vertragsbindung, wollte aber nur noch für 64 kB max abschliessen.. Die Streiterei war für mich zwar interessant (einfach, weil ich daran mein Leben lang Interesse hatte), aber nicht zielführend. Und fast jeder andere hätte damit einfach nur Zeit und ggf. Geld vergeudet. Also wurde mein gesamtes Netz auf UMTS und SIP umgestellt, was mich erheblich billiger kam. Ich halte es für völlig legitim, einen TE zu hinterfragen, was er für vorrangige Ziele hat. Und insgesamt mehr Informationen zu liefert, wenn er Hilfe erwartet. Ansprechspartner kann da heute auch durchaus ein "µC-Forum" selbst in Rechtsfragen sein, da sich die meisten reinen Rechtsportale in den letzten Jahren zum allerletzten Schrott entwickelt haben.
Ralf X. schrieb: > Ich würde hier eindeutig die Forderung der Verwaltung als berechtigt > ansehen, wenn man dem zweiten E-Unternehmen glaubt, dass kein Fehler > vorlag. Nichts anderes habe ich geschrieben!
Phasenschieber S. schrieb: > Ralf X. schrieb: >> Ich würde hier eindeutig die Forderung der Verwaltung als berechtigt >> ansehen, wenn man dem zweiten E-Unternehmen glaubt, dass kein Fehler >> vorlag. > > Nichts anderes habe ich geschrieben! Dann muss jemand anderes Deinen Kommentar völlig verfälscht haben. Aktuell steht in Deinem Kommentar Beitrag "Re: Wer zahlt die Elektrikerrechnung" auf den ich reagiert habe: --- Phasenschieber S. schrieb: > Hannes J. schrieb: >> Also, willst du diesen Zweifrontenkrieg führen oder mochtest du nicht >> lieber einsehen, dass du diesmal der Gef*ckt* bist? > > Du hast es sicher im Leben zu nichts gebracht! > > Wer so unterwürfig durchs Leben geht, kommt nicht weit. > > Wer ein besonders gutes Mitglied einer Schafherde sein will, muß vor > allem eines sein, ein Schaf. > > Nein, man muß für seine Rechte kämpfen, aber um das zu tun, muß man sie > auch kennen. --- Wenn das jemand gefäscht hat, solltest Du das melden.
Die Verwaltung handelt im Auftrag des Vermieters/Eigentümers auch wenn ein Mieter sich hier beschwert. Nichts anderes wäre auch der Fall wenn ein Mieter sich z.B. über nasse Wände oder eine kaputte Glühbirne im Treppenhaus beschweren würde. Etwas anderes würde nur gelten wenn die Verwaltung ausdrücklich, d.h. auch schriftlich einen Auftrag im Namen des Mieters durchführen würde. Das müsste aber ausdrücklich vereinbart worden sein. Also zahlt hier der Vermieter und niemand sonst.
Ralf X. schrieb: > Dann muss jemand anderes Deinen Kommentar völlig verfälscht haben. Du hast ein Verständnisproblem! Deine ganzen Zitate aus meinen Posts, haben mit der Aussage meinerseits zur Verantwortlichkeit der Kosten überhauptnichts zu tun. Ich schrub und schreibe schon durch den ganzen Thread: Phasenschieber S. schrieb: > Daß kein Mangel vorlag und das erst durch einen Elektriker festgestellt > wurde, geht zu Lasten des Anschlußinhabers. > > Wäre schon absurd, wenn es anders wäre. weiter davor: Phasenschieber S. schrieb: > Daß die Hausverwaltung die Rechnung nicht bezahlen muß, ist außer > Zweifel. > Das geht erstmal aufs Konto des Anschlußinhabers. Noch mehr erspare ich mir jetzt. Hast du Tomaten auf den Augen?
Cyblord -. schrieb: > Die Verwaltung handelt im Auftrag des Vermieters/Eigentümers auch wenn > ein Mieter sich hier beschwert. Nichts anderes wäre auch der Fall wenn > ein Mieter sich z.B. über nasse Wände oder eine kaputte Glühbirne im > Treppenhaus beschweren würde. Bis hierher scheinst Du es halbwegs verstanden zu haben. > Etwas anderes würde nur gelten wenn die Verwaltung ausdrücklich, d.h. > auch schriftlich einen Auftrag im Namen des Mieters durchführen würde. > Das müsste aber ausdrücklich vereinbart worden sein. Auch das ist richtig. > Also zahlt hier der Vermieter und niemand sonst. Hier scheint Dir der Faden mächtig verloren gegangen zu sein. Noch absurder scheint, dass Du zuletzt den Eigentümer ausschliesst, auch wenn ich auch den Vermieter eher ausschliesse.
A. S. schrieb: > Aber ich würde schon gerne wissen, was die rechtliche Lage ist. das erfährt man nur vom Richter der das letzte Urteil fällt, vorher gibts nur Meinungen, mal mehr mal weniger fundiert! Ich durfte auch indirekt die Kabelanbieter Prüfgebühr über die Umlage bezahlen weil EIN Miteigentümer ein mieses billiges 75 Ohm Kabel von Dose zu TV hatte und natürlich die Verwaltung wegen schlechtem Empfang anrief! Hannes J. schrieb: > Manchmal laufen Dinge schief - willkommen im echten Leben > Manchmal ist man der gef*ckt* - willkommen im echten Leben stimmt!
Joachim B. schrieb: > stimmt! In dem Falle ist jedoch der Schaden nicht groß. Aus den Klicks entnehme ich, dass die Lesenden nicht ahnten worauf ich andeutete. Aber so hatte es ein Bekannter gemacht. Er bekam die Antwort der Anschluss gehöre nicht dem Netzanschlussbetreiber und sei deshalb gar nicht zuständig. An der einen Stelle hat er die Rechnung versucht einzureichen, bekam natürlich eine Ablehnung. An eine andere Stelle wurde geschrieben (ein freudig unterstützender Nachbar), den Müll habe man repariert (einen größeren Schaltschrank davor provisorisch für das Foto fixiert) und dann kam ein Drohschreiben. Da gab es dann eine gepfefferte Rückantwort von den Beiden, diese mögen in ihrem Saftladen erst mal die Eigentumsverhältnisse klären ...
IMHO steht im Ankündigungsschreiben/Email für solche Anschlussarbeiten, das der Besteller für freien Zugang zu dem Klemmstellen zu sorgen hat. Das impliziert, das sich der Besteller weiss oder sich die Information beschafft, wo die betreffende Leitung verläuft (Bauzeichnung/Verkablungsplan Wohnung). Damit ist klar, an wenn die Rechnung geht.
Joachim B. schrieb: > A. S. schrieb: >> Aber ich würde schon gerne wissen, was die rechtliche Lage ist hier gibts das zugehörige BGH-Urteil https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008&Sort=3&Seite=3&nr=42731&pos=111&anz=270 Seite 7, Randziffer 13, kurz gefasst: wenn der Käufer das für Ihn zumutbare geprüft hat, kann er eine Mängelbeseitigung verlangen, die für ihn kostenlos ist, (unabhängig davon, worin der Mangel begründet ist) ist jetzt hart für den Lieferanten, aber das ist z. Zt. die geltende Rechtslage.
H. L. schrieb: > zugehörige BGH-Urteil wie glaubst du, ist das anwendbar? Das Urteil spricht im Einleitungssatz von einem Kunden, der dem Lieferanten Ersatz leisten muss für eine unnötigerweise angeforderte Nachbesserung. Demnach müsste ich den Elektriker bezahlen, weil ich ihn unnötigerweise angefordert habe. Aber das hat die Mehrheit hier bereits ohnehin so dargestellt. Du klingst aber eher so, als könnte ich mir von meinem ISP die Kosten erstatten lassen, weil der mich unnötigerweise aufgefordert hat, die Leitung auszubessern. Seite 7, Randziffer 13 klingt aber ehrlich gesagt eher andersherum: Der Käufer darf schon mal raten, ob der Verkäufer wirklich Schuld ist Wie meinst du, steht das Urteil mit meiner Frage in Zusammenhang?
A. S. schrieb: > Du klingst aber eher so, als könnte ich mir von meinem ISP die Kosten > erstatten lassen, weil der mich unnötigerweise aufgefordert hat, die > Leitung auszubessern. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241.html https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html Bei leicht abweichender Fallgestaltung auch https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311.html
A. S. schrieb: > Demnach müsste ich den Elektriker bezahlen, weil ich ihn unnötigerweise > angefordert habe. Aber das hat die Mehrheit hier bereits ohnehin so > dargestellt. Nö, die überwiegende Mehrheit ist der Ansicht, dass Du der Gekniffene bist, weil der Vermieter ungern auf seinen Kosten sitzenbleiben will, schließlich hast Du über den Verwalter auf den Elektriker gedrängt. Nach Deiner Darstellung hat der Hausverwalter den Elektriker beauftragt, mutmaßlich mit offengelegter Vollmacht des Vermieters. Dann wäre der Vermieter Vertragspartner des Elektrikers und von dem kann der Elektriker sein Geld fordern. Die rechtlichen Fragen, die sich dann stellen, sind: Liegt Deinerseits ein Verschulden vor, die den Vermieter berechtigt, die unnötigen Elektrikerkosten von Dir erstattet zu verlangen? Ich sehe keines, weil Du dem Techniker des Internetproviders vertraut hast. Allerdings könnte man über eine Pflichtverletzung des Technikers von dem Internetprovider nachdenken. Dein Problem sind in erster Linie die Elektrikerkosten, die Du durch mehrmaliges Insistieren beim Verwalter verursacht hast. Ich müsste Dir empfehlen, es mit einem Anwalt oder eine Anwältin zu besprechen. Es könnte allerdings leicht dazu führen, dass Du am Ende noch mehr Geld verlierst. H. L. meinte mit dem Hinweis auf die Entscheidung des BGH vermutlich, dass Du eine Leistung veranlasst hast, obwohl es in der Telefonverteilung keinen Fehler gab und deshalb für die Kosten aufkommen musst. Meines Erachtens passt der Fall des BGH hierauf nicht, weil es dort um Gewährleistungsansprüche nach Kauf-und/oder Werkvertrag geht.
A. S. schrieb: > Wie meinst du, steht das Urteil mit meiner Frage in Zusammenhang? Anders, als es scheint. Hans überträgt einen Rechtsgedanken aus dem Kaufrecht auf das Mietrecht. Wendet man die Ausführungen des BGH auf Deinen Fall an, so kann der Mieter nur unter engen Voraussetzungen dafür einstehen müssen, wenn er den Vermieter irrtümlich unberechtigt zur Beseitigung eines tatsächlich nicht vorhandenen Manfels aufffordert. Sofern das zutrifft, entsteht dem Mieter kein Schaden, den er dem ISP weiterbelasten könnte.
Investiere 25 Euro und hole dir eine Auskunft bei "frag-einen-Anwalt.de".
ich denke schon, dass das Urteil vom Grundsatz her hier anwendbar ist, denn es stellt klar, dass ein unberechtigtes Verlangen nach Mängelbeseitigung nicht zu Kosten führen darf, wenn der Käufer/Auftraggeber nach Prüfung der Umstände zum Schluß kommt, dass er nicht der Verursacher ist. In dem o.a. Urteil wurde dem Käufer ja schuldhaftes Versäumnis unterstellt, deshalb musste der Auftraggeber zahlen. Außerdem kenne ich das Urteil nur, da die Firma für die ich tätig war, einen Prozeß gegen einen Kunden genau wegen eines solchen Sachverhaltes verlor, wir mussten unsere Aufwändungen selbst tragen obwohl der ursächliche Fehler beim Kunden lag. Dieser hatte aber nachweislich etliches unternommen, das auszuschließen, war halt nicht genügend, aber für das Gericht haben seine Bemühungen gereicht und wir blieben auf 2 Montageeinsätzen sitzen.
H. L. schrieb: > In dem o.a. Urteil wurde dem Käufer ja schuldhaftes Versäumnis > unterstellt, deshalb musste der Auftraggeber zahlen. Genau. Und in diesem Fall wurde der angebliche Mangel ja von einem Fachmann festgestellt. Der Mieter hat in diesem Fall keine Möglichkeit das zu verifizieren und darf natürlich auf diese Aussage vertrauen.
Hier ist es komplizierter. Der TO hat keinen Schaden, weil er nix verschuldet hat, weil er dem Internettechniker vertraut hat (und dies auch durfte). Der Vermieter hat einen Schaden durch die Elektrikerkosten, kann ihn aber gegen den TO mangels dessen Verschulden nicht durchsetzen. Schadensursächlich war letztlich der Pflichtverstoß/Mangel bei der Leistung des Internettechnikers vom Provider. Gut ist, dass der TO die Nachricht vom Internetprovider schriftlich hat (angehängte Datei im Eingangsbeitrag) Ich überlege, ob die Grundsätze der sogen. Drittschadensliquidation hier anwendbar sein könnten... Das müsste ich mir aber erst wieder reinziehen. :(
okay. Wenn man für 24€ wirklich eine anwaltliche Auskunft bekommt, dann hole ich mir die einfach mal! Morgen kommt der ISP Techniker zum zweiten Mal. Wie handle ich am besten, wenn er sich auf den Standpunkt stellt, er darf am Verteiler nix ändern, sondern nur an die M-Net Box? Hätte er Recht? Sind wir sicher, dass mein neuer Provider das Umklemmen im Drahtverhau veranlassen muss? Laut AGB kann mir der Provider auch unnötige Technikerbesuche in Rechnung stellen. Das Konstrukt kann also noch spannender werden.
A. S. schrieb: > Hätte er Recht? Sind wir sicher, > dass mein neuer Provider das Umklemmen im Drahtverhau veranlassen muss? Glaube so was ähnliches hatte ich hier auch mal eingestellt, finde es leider nicht.
A. S. schrieb: > okay. Wenn man für 24€ wirklich eine anwaltliche Auskunft bekommt, dann > hole ich mir die einfach mal! 25 du Geizkragen. Jetzt hier wieder wegen 1 Euro rummachen.
A. S. schrieb: > Morgen kommt der ISP Techniker zum zweiten Mal. Wie handle ich am > besten, wenn er sich auf den Standpunkt stellt, er darf am Verteiler nix > ändern, sondern nur an die M-Net Box? Hätte er Recht? Sind wir sicher, > dass mein neuer Provider das Umklemmen im Drahtverhau veranlassen muss? Die Meinung des Fachmannes ist zu respektieren. Da gibts nichts zu "handeln". Kommen lassen, machen lassen. Du bestehst auf ein ERGEBNISS nicht auf eine bestimmte Vorgehensweise.
A. S. schrieb: > Wie handle ich am besten, ... Nachdem Du sonst keine neuen Informationen geliefert hast, nehme ich an, dass Du nicht recherchiert hast, bzw. bei der Hausverwaltung angefragt, wem was gehört und auch im Vorfeld keinen klärenden Schriftverkehr mit den Anbietern geführt hast. Somit bist Du prädestiniert weitere Rechnungen selber zahlen zu müssen.
A. S. schrieb: > Du klingst aber eher so, als könnte ich mir von meinem ISP die Kosten > erstatten lassen, weil der mich unnötigerweise aufgefordert hat, die > Leitung auszubessern Am Ende bekommst Du einen Gratismonat oder so, damit die Ruhe haben. Das nennen die dann kulant und freiwillig.
So. Techniker war da. Hat das im Telekom APL angklemmt. Router angesteckt. Läuft. Wieder gefahren.
A. S. schrieb: > Läuft. Gratuliere. Falls es MNET in München gewesen sein sollte, wäre anzumerken, dass diese ein paar Vereinbarungen mit der Telekom haben um Probleme unkomplizierter zu beheben.
das würde erst recht dafür sprechen, das die das einfach hätten umklemmen müssen so wie das der Kollege heute gemacht habe. Ich habe die Hausverwaltung gebeten, die durchgeführten Arbeiten der Elektriker auf der Rechnung genau vermerken zu lassen. Auf diese warte ich jetzt.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.