Hallo, Freunde der Sonne, und Freunde der Nacht! Ich arbeite in der IT-Abteilung einer mittelständigen Firma. Unsere Firma ist groß genug, dass wir unsere Elektrogeräte vom Elektriker prüfen lassen müssen, aber zu klein, als dass mir jemand meine Fragen dazu beantworten kann... :) Wir geben ja recht viele Elektrogeräte an unsere Mitarbeiter heraus (Laptops, Monitore, Handynetzteile), die von unserem Elektriker DGUV konform getestet werden müssen. "Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel", ihr wisst schon. Nun ist das recht nervig, jedes Teil immer dem Elektriker vorbei bringen zu müssen. Er hat ja auch nicht immer Zeit. Deswegen würde ich ihn gerne dabei unterstützen, und es selber machen. Die Frage ist weniger, ob ich das kann, sondern, ob ich das darf. Ich hab (vor langer Zeit) Kommunikationselektroniker (Fachrichtung Informationstechnik) gelernt. Das ist eher im Bereich Niederspannung, aber auch mit Grundlagen 230V. Ich hab in dem Bereich allerdings nur wenig Berufserfahrung, da ich weiter in Richtung IT bin. Außerdem hab ich ein Vordiplom in Ingenieurinformatik, was auch einen Elektrotechnik-Anteil hat (abgebrochenes Studium). Ist das ausreichend, damit ich als "Elektrofachkraft" durchgehe, und die Elektrogeräte prüfen darf? Oder gibt es da etwas (möglichst kurz und günstig) an Schulung, was ich noch bräuchte? Wichtig ist natürlich vor allem, dass wir bei einem Brand/Unfall nachweisen können, dass die Geräte von einer dafür "erlaubten" Person geprüft wurden. Schöne Grüße.. Jochen
Hier mal ein Auszug aus der DGUV Information zur Prüfperson: Die Prüfperson für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel muss immer die Anforderungen an die Elektrofachkraft hinsichtlich der jeweiligen Prüfaufgabe erfüllen. Für die Prüfungen gemäß §14 BetrSichV muss sie als „zur Prüfung befähigte Person“ (§2 BetrSichV) beauftragt werden. Die Prüfperson muss die nachfolgenden Anforderungen erfüllen: • abgeschlossene elektrotechnische Fachausbildung; hierunter kann auch die innerbetriebliche Qualifikation nach den Durchführungsanweisungen zum §2 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 3 und 4 verstanden werden • mindestens einjährige Berufserfahrung • zeitnahe berufliche Tätigkeit in Bezug auf die durchzuführenden Prüfungen • aktuelle Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen Während der beruflichen Tätigkeit muss die Prüfperson Erfahrungen gesammelt haben über die Arbeiten: • mit intakten Anlagen und Betriebsmitteln (Aufbau, bestimmungsgemäßer Betrieb, möglicher Fehlgebrauch, Prüfumfang, Prüfablauf) • mit Anlagen und Betriebsmitteln in Störungs- und Instandsetzungssituationen • bei der Durchführung wiederkehrender oder vergleichbarer Prüfungen sowie bei ihrer Auswertung Sie muss mit der Durchführung der Prüfungen, den Eigenschaften der zu prüfenden elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sowie mit dem Umgang der verwendeten Prüfgeräte vertraut sein. Ab Seite 20 ff
Danke für die Antwort! Reicht eine der Anforderungen? :D Puh, das ist aber streng... Ich hatte gehofft, dass ich ein "Schlupfloch" übersehen hätte. Spätestens mit dem "zeitnahe berufliche Tätigkeit in Bezug auf die durchzuführenden Prüfungen" kann ich es wohl knicken, wenn ich das richtig verstanden habe. Als wenn sich seit meiner Ausbildung groß was am Strom geändert hätte...
Jochen schrieb: > Als wenn sich seit meiner Ausbildung groß was > am Strom geändert hätte... Darum geht es nicht, der VDE gibt „den Stand der Technik“ vor und da kann sich vieles ändern, auch wenn es nur geringe Details sind, beispielsweise müssen Badewannen seit einiger Zeit nicht mehr geerdet werden. Es ist auch richtig, das eine Elektrofachkraft nicht mehr Elektrofachkraft bleibt, nur weil vor vielen Jahren eine solche Ausbildung abgeschlossen wurde, die Vorraussetzungen für eine Elektrofachkraft sind u.a. eben Kenntnisse der aktuellen Normen und Erfahrung. Dir steht es natürlich frei, wieder eine Elektrofachkraft zu werden, für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel reicht auch die „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“, dies kann man problemlos durch absolvieren eines Kurses und regelmäßiger Auffrischungen sein, auch ohne eine elektrotechnische Ausbildung abgeschlossen zu haben. Dein Problem wird eher sein, dass es für die Durchführung der DGUV Prüfungen eine VEFK (Verantwortliche Elektrofachkraft) im Betrieb geben muss, VEFK muss aber: - staatlich geprüfter Techniker - Industriemeister - Handwerksmeister - Diplomingenieur oder - Bachelor bzw. Master im elektrotechnischen Bereich sein. Wer versicherungstechnisch auf Nummer sicher gehen möchte, beauftragt einen externen Dienstleister, der kennt sich aus und wenn nicht, haftet er ;)
René F. schrieb: > Darum geht es nicht, der VDE gibt „den Stand der Technik“ vor und da > kann sich vieles ändern, auch wenn es nur geringe Details sind, > beispielsweise müssen Badewannen seit einiger Zeit nicht mehr geerdet > werden. Ok, das stimmt natürlich. Ich sehe mich tatsächlich nicht als Fachmann, der alle Normen und Bestimmungen kennt. (Sonst würde ich ja auch nicht fragen... :) ) > Dir steht es natürlich frei, wieder eine Elektrofachkraft zu > werden, für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel reicht auch > die „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“, dies kann man > problemlos durch absolvieren eines Kurses und regelmäßiger > Auffrischungen sein, auch ohne eine elektrotechnische Ausbildung > abgeschlossen zu haben. Das trifft es wohl eher, ja. Ich will ja wirklich nur einen eng begrenztes Feld beackern. Ich stelle mir es so vor, dass ich nachsehe, dass die Netzteile und Kabel unbeschädigt sind, teste mit einem Prüfgerät den Schutzleiter und Isolation, und das wars im wesentlichen. Ich will ja keinen Neubau abnehmen. :) > Dein Problem wird eher sein, dass es für die Durchführung der DGUV > Prüfungen eine VEFK (Verantwortliche Elektrofachkraft) im Betrieb geben > muss, VEFK muss aber: Unser Elektriker dürfte dafür qualifiziert sein, sonst würde er die Prüfungen nicht durchführen. Wenn er mit mir die relevanten Punkte nochmal durchgeht, macht mich das vermutlich nicht zu einer „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“, die die Notebooks alleine testen darf, vermute ich mal...
Jochen schrieb: > Unser Elektriker dürfte dafür qualifiziert sein, sonst würde er die > Prüfungen nicht durchführen. Das der Elektriker bei euch direkt eingestellt ist, war für mich nicht zu 100% ersichtlich Ich würde euren Elektriker einfach fragen, vielleicht gibt es im Unternehmen eine andere Person welche als VEFK bestellt wurde oder er erfüllt doch die Vorraussetzungen weil er eigentlich nicht nur Elektriker ist. Es kann auch sein, das euer Elektriker selbst eigentlich gar nicht prüfen dürfte, das fällt eh erst auf, wenn es zu einem Schaden oder Unfall gekommen ist und die BG mal einen Blick auf den Sachverhalt wirft. Bei uns wurde jahrelang geprüft, obwohl wir es eigentlich nicht durften. Genauso hartnäckig hält sich der Irrglaube eine Elektrofachkraft bleibe für immer Elektrofachkraft. > Wenn er mit mir die relevanten Punkte nochmal durchgeht, macht mich das > vermutlich nicht zu einer „Elektrofachkraft für festgelegte > Tätigkeiten“, die die Notebooks alleine testen darf, vermute ich mal... Dies würde dich zu einer EUP „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ machen, die Durchführung der DGUV V3 Prüfungen ist aufgrund der TRBS 1203 nicht möglich. Bitte lese dir die TRBS 1203 durch, in dieser wird erläutert, wer prüfen darf.
Hi, René F. schrieb: >> Wenn er mit mir die relevanten Punkte nochmal durchgeht, macht mich das >> vermutlich nicht zu einer „Elektrofachkraft für festgelegte >> Tätigkeiten“, die die Notebooks alleine testen darf, vermute ich mal... > > Dies würde dich zu einer EUP „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ > machen, die Durchführung der DGUV V3 Prüfungen ist aufgrund der TRBS > 1203 nicht möglich. > > Bitte lese dir die TRBS 1203 durch, in dieser wird erläutert, wer prüfen > darf. Naja, aber man darf nicht übersehen das er immerhin eine abgeschlossene Ausbildung als Kommunikationselektroniker(inf.) hat. (Habe ich in grauer Vorzeit auch mal gemacht als ich mal eine Pause vom Lernen brauchte ;-) ) Das erleichtert in der Gesamtbetrachtung das alles zumindest etwas. Der "rege Erfahrungsaustausch" (Innerbetrieblich zwischen Kollegen und reges Querlesen in einschlägigen Fachforen) ist ausdrücklich als eine Weiterbildungsmöglichkeit genannt. Und es kommt ja so zur Erweiterung der Kenntnisse -alleine schon wie man an diesem Thread sieht- NAtürlich muss man dann die Lücken noch durch Selbststudium der Vorschriften schließen. Nicht zuletzt auch um das auf anderen Weg erfahrene zu plausibilisieren bzw. um erkennen zu können ob da jemand Stuss erzählt oder wertvolle fachliche Informationen weitergibt. Es bleibt also beim Problempunkt der "zeitnahen" beruflichen Tätigkeit. Wobei es ja nicht genau die Prüfungen sein müssen (aber können) sondenr z.b. auch Reparaturarbeiten mit anschließendem Check auf Sicherheit. Mitarbeit im Labor bei der Aufnahme von Messwerten oder sonstige Prüfungen. (z.B. Typprüfungen bei der Entwicklung/Inverkehrbringen von Elektrogeräten) Die geforderte Komplexität richtet sich dabei allerdings auch immer nach der Aufgabe. Es steht ja dort: Der AG hat sicherzustellen das der Prüfer die FÜR DIE AUFGABE nötigen Fachkenntnisse/Fähigkeiten besitzt. Und da ist es natürlich etwas anderes ob jemand nur Notebooks mit Steckernetzteilen und ggf. mal einen Monitor in den von einer erfahreneren Person festgelegten Zeitabständen mit vorher festgelegtem Prüfumfang unter Anwendung eines automatischen Prüfgerätes wie einem Secutest prüfen soll oder ob eine vielzahl von teilweise hochkomplexen elektrischen Geräten, teilweise nach Eingriffen/Veränderungen am Gerät, unter Anwendung manueller Einzelmessgeräte ohne Automatikfunktion zu prüfen sind. Natürlich dann mit der Aufgabe Prüfumfang und ZEitabstände selbst festzulegen. Daher könnte es im beschriebenen Fall durchaus ausreichen wenn der TE neben dem eigenständigen Erlernen der wichtigsten Dinge (ist ja nicht so viel ;-) ) ein ein oder zweitätiges Praktikum beim Betriebselektriker macht. Man darf dabei nicht vergessen: Als (ausreichende) Abhilfemaßnahme bei fehlenden Fachwissen oder bei der fehlenden zeitnahen Qualifikation wird u.a. der Besuch einer Schulung empfohlen. Solche Schulungen werden u.A. von den einschlägigen Prüforganisationen angeboten. Sogar derart das damit angeblich dann sogar Personen OHNE einschlägige Berufsausbildung (aber mit zusätzlicher betrieblicher Unterweisung und etwas Erfahrung) in der LAge sind diese Prüfungen durchzuführen. Diese Schulungen für nahezu Laien dauern oft "EINEN GANZEN TAG"... Wenn es hoch kommt "ZWEI TAGE"! Aber: @TE Diese Prüfungen nach BGUV3 darfst du jedoch für deinen Betrieb nicht einfach so machen! Du musst dazu von deinem Arbeitgeber schriftlich zum Prüfer bestellt worden sein. Zudem muss du über die entsprechende Arbeitsausstattung (Prüfgerät!) verfügen dessen Ordnungsgemäße Funktion sichergestellt sein muss. (regelmäßige, vorzugsweise externe, Kalibrierung!.) Würde dich dein Arbeitgeber denn überhaupt als Prüfer bestellen und dir die Arbeitsmittel (Anschaffung und laufende Kosten für Kalibrierung!) zur Verfügung stellen? Dann sollte es auch kein Problem sein das er dich auc einen Ein-/Zweitageskurs für meist so 500...700 Euro schickt. Dazu dann noch ein oder zwei Tage Begleitung eures Betriebselektrikers damit du siehst wie er das macht (das "wertvollste" Wissen das du dabei erwirbst wird dann wohl sein wie die interne Doku abläuft ;-) )und alles wird gut. Nur solltest du bedenken das die Frage der Prüfung nach BGUV3 in praktisch allen Firmen in Deutschland relevant ist. Und das es dann, wenn denn tatsächlich ein AG diese Pflicht ernst nimmt und die Prüfung durchgeführt haben will und die Frage des "wie machen" aufkommt bei allen etwas erfahreneren Angestellten die NICHT speziell für Service/Prüfungen/Infrastruktur eingestellt sind diese Prüfung aber trotzdem machen könnten aus gutem Grund in 99% der Fälle einer von zwei Reflexen einsetzt: Entweder 1. Schnellstmögliches Verschwinden in eine uneinsehbare Ecke/unter dem Tisch oder 2. HArmloses Pfeifen mit ausdruckslosen starren in die Luft und dem gedanklichen Murmeln von "Du siehst micht nicht- du siehst mich nicht..." ;-) Diese Tätigkeit verursacht einiges an Bürokratie, Es fällt immer kurz vor dem Stichtag auf das die gemacht werden muss oder es muss immer GANZ DRINGEND ein neues Gerät inventarisiert werden. Wenn du die Prüfung für ein paar Geräte machen kannst, dann kannst du ja auch noch ein paar weitere Arten von Geräten übernehmen und nicht zuletzt: Läuft etwas Schief, dann bist du ggf. PERSÖHNLICH haftbar. Das ganze natürlich NEBEN deiner sonstigen Arbeit. Die ZEit die für diese KLEINE Nebenbeschäftigung draufgeht wird aber oft nicht gesehen, sondern nur das die sonstige Arbeit von dir liegenbleibt. ODer selbst wenn anerkannt wird das du ja so viel Zeit für die Prüfungen aufwendest müssen deine Kollegen halt einen Teil deiner Arbeit mitmachen. Und Kaufmännisch ist das oft nicht einmal billiger als entweder jemand externes zu beauftragen oder jemanden an der richten Stelle dafür einzustellen der das dann wirklich komplett macht. Wenn diese Prüfungen von vorneherein zu der Arbeitsplatzbeschreibung gehören ist ja alles in Ordnung. Aber wenn man eigentlich etwas ganz anderes machen soll (IT/Entwicklung/usw.) und nicht gerade vor Langeweile umkommt dann ist es meist nicht sehr vorteilhaft sich dies noch ans Bein zu binden. Hat man aber einmal die Büchse der Pandorra geöffnet... (Klar, ist man dauerhaft unterbeschäftigt und kann damit seinen Arbeitstag etwas mehr füllen, kann es natürlich die Jobsicherheit erhöhen, aber sonst...) Daher, selbst wenn dein AG dich tatsächlich zum Prüfer bestellen würde UND dir die Prüfmittel beschaffen würde UND dir den Kurz sowie zwei das Kurzpraktikum bei eurem ELI gestatten würde, dann würde ich mir das trotzdem sehr gut überlegen. Wenn der AG aber auch nur einen der o.g. Punkte sowieso nicht machen würde, dann hat es sich eh erledigt. Die Wirtschaftlichste Variante dürfte einfach sein: Ihr habt einfach einen kleinen Vorrat an geprüften Geräten (zwei, drei Netzteile -oder mehr, je nachdem wie viel so immer rausgeht-) so das ihr bei Bedarf ein geprüftes zur Hand habt. Der Eli prüft dann immer gelich mehrere zusammen direkt wenn die geliefert werden... Oder Alternativ: Ihr besprecht mit dem jetzt Verantwortlichen ob ihr nicht basierend auf den bisherigen Erfahrungen in Verbindung mit den geltenden Produktions- und Inverkehrbringungsvorschriften zumindest bei Neuware an wertvolleren Geräten von Markenherstellern bei der Erstinbetriebnahme statt einer BGUV3 Prüfung mit einer einfachen Sichtkontrolle auf Transportschäden auskommt. Bei Neuware geht das unter gewissen Umständen mit einer guten Begründung! Gefährdungsbeurteilung/Risikoanalyste sind die Stichworte. Wiederholungsprüfungen müssen aber normal gemacht werden... Und bei Dingen wo man sich auf die Qualität nicht verlassen kannst bzw. die billigste Massenware sind wo erfahrungsgemäß auch die "Hersteller" laufen andere zugekaufte Netzteile beilegen, da hat man halt einen Vorrat, kann da auch mal 10 oder 20 pcs. im Paket kaufen und die vom Eli auf Vorrat prüfen lassen. Aber es kommt halt insgesamt sehr auf die speziellen Umstände an! Gruß Carsten
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Carsten S. schrieb: > Naja, aber man darf nicht übersehen das er immerhin eine abgeschlossene > Ausbildung als Kommunikationselektroniker(inf.) hat. Korrekt, deshalb habe ich auch vorgeschlagen er könnte einen Kurs besuchen, das ich die EFKffT erwähnt habe sollte nur zeigen, das es auch möglich ist ohne eine elektrotechnische Berufsausbildung absolviert zu haben. Wie gesagt, der sinnvollste erste Schritt wäre im Betrieb nachzufragen, es kann ja durchaus sein, dass der AG gar nicht möchte, das eine Person außerhalb der Betriebselektrik solche Tätigkeiten übernimmt, oder die Ressourcen des TO lieber an anderer Stelle einsetzen möchte.
Hi, Als NAchtrag noch einmal ein genereller Gedanke zu "externen BGUV3" Prüfungen. Im Zusammenhang mit den BGUV3 Prüfungen, besonders in Betrieben ohne eigenes Prüfpersonal und oft ohne sonstigen Bezug zur Elektrotechnik SCHEINT es da evtl. ein Standardablauf zu geben der sich Deutschlandweit regelmäßig wiederholt. Zumindest in meinem erweiteren Umfeld wurden mir da schon mehrfach fast identische Abläufe berichtet: Jahrelang kümmert sich niemand darum. Dann kommt eine Begehung durch die BG und dabei gibt es Ärger. (Oder es stösst intern jemand auf das Thema und es wird wichtig genug genommen um in Handlungsdruck wegen "lange nichts oder gar noch nie etwas gemacht") Also wird jemand externes Beauftragt. Meist auf Grundlage eines Pauschalangebotes mit Fixpreis pro Gerät (30-50Euro sagen wir mal). Dann kommt der Termin, der beauftragte Dienstleister (Regionaler Elektriker oder Ing. Büro. -EGAL-) steht mit ein oder zwei Personen im Haus. Die meisten Geräte sind schon schön vorbereitet, Die Sonstigen Mitarbeiter gebrieft damit alles schön fix geht und vielleicht geht noch ein oder zwei Firmeneigene Azubis mit zur Hand. Ein paar Geräte die niemand auf dem Schirm hatte sieht der Dienstleister dann auch noch und prüft die mit (was ja korrekt ist! allerdings die Stüclzahl erhöht). Am Ende des Tages rückt der Dienstleister ab, alles ist schon erledigt, er hat die mit Steckdosenleisten, Anschlusskabel usw. insgesamt 150 Prüflinge an dem Tag gut geschafft. Dann kommt zwei Wochen Später die Rechnung über 6000 Euro + Anfahrt, die Geschäftsführung spuckt Gift und Galle und das Thema ist für mind. die nächsten zehn Jahre abgehakt... An stelle das man vorher mal überlegt wie viel Aufwand und Zeit die Prüfung bei einem selbst im Betrieb verursacht und ob man da evtl. sogar noch etwas erleichtern kann. Und wie das im Verhältnis zum Pauschalpreis (der ja halt Pauschal ist, auch für Geräte mit viel Aufwand oder für Firmen wo gerade mal vier Geräte geprüft werden sollen) aussieht. Wenn da jedoch eine grobe Diskrepanu ist, dann könnte es sich sehr lohnen das man ausdrücklich ein Angebot nach ZEITAUFWAND, also durch den Dienstleister geleistete Arbeitsstunden anfordert. Mit dem Pauschalpreis wird wohl kaum einer wirklich nennenswert runtergehen. Es muss ja auch in schlechten Situationen Geld bringen. Und wenn man einmal damit Anfängt und der "Sonderpreis" spricht sich rum. Aber wenn man beauftragt das die zu ihrem ganz normalen Stundensatz arbeiten sollen, dann sehe ich keinen Grund warum sich zumindest die normalen Ortsansässigen Elektriker nicht darauf einlassen sollten. (Bzw. weiss das sich so einige darauf einlassen!) Ist IHR SELBSTKALKULIERTER Stundensatz und ob die nun vier Stunden irgendeinen HAK erneuern oder vier Stunden Ableitströme messen spielt da erst mal keine Rolle. Klar, mit Pauschalpreis liesse sich ggf. mehr Geld verdienen, aber wenn man nicht der einzige Elektriker ist... Zudem dürfte dem Dienstleister klar sein das wenn er den Auftrag nach ZEit zu SEINEM Stundensatz ablehnt und auf Pauschalzahlung besteht sicher NICHTS in der Fa. Prüfoptimiert ist und er sicher nicht 6000 Euro für einen langen NAchmittag mit Prüfen von in einer langen Reihe aufgestellten Geräten verdienen wird sondern wirklich jede GErät an seinem Platz aufsuchen, abbauen, Prüfen und wieder montieren darf. Mit MA in der Fa. die erst mal noch den Satz zu ende Schreiben, noch ganz schnell die Email lesen oder das Excel Sheet Ausdrücken müssen o.ä. bevor die 5 Minuten den Rechner freigeben können dazwischen. Daher ein paar Tage daran werkelt. Aber wie geschrieben: Das nur am Rande als Erfahrung die einige aus meinem Umfeld da beigetragen haben bzw. zur Vorbeugung böser Überraschungen... Gruß Carsten
Hi, René F. schrieb: > Wie gesagt, der sinnvollste erste Schritt wäre im Betrieb nachzufragen, > es kann ja durchaus sein, dass der AG gar nicht möchte, das eine Person > außerhalb der Betriebselektrik solche Tätigkeiten übernimmt, oder die > Ressourcen des TO lieber an anderer Stelle einsetzen möchte. Wir kennen den Betrieb nicht, daher kann es auch anders sein... Aber ja - das der AG das nicht möchte halte auch ich für relativ wahrscheinlich. Zumal gerade die IT ja in den meisten Firmen nicht gerade zu den unterschäftigten Abteilungen zählt und zusätzlich dort zwar nicht die Spitzenverdiener, aber normalerweise auch nicht die Niedriglohnarbeitskräfte sitzen. Gruß Carsten
Puh.. eigentlich ging es mir ja darum, die Abläufe hier etwas zu vereinfachen, und nicht, sie zu verkomplizieren... :D Ich hab mir die TRBS 1203 auch nochmal durchgelesen (Danke dafür, das war es wohl, wonach ich gesucht hatte!), und ich denke, ich bin raus. Das wäre wohl alles zu viel Aufwand, nur um gelegentlich ein paar Geräte zu prüfen. Vielen Dank für eure ausführlichen Antworten!
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