Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Betriebsmittelprüfung, notwendige Qualifikation


von Jochen (Gast)


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Hallo, Freunde der Sonne, und Freunde der Nacht!

Ich arbeite in der IT-Abteilung einer mittelständigen Firma. Unsere 
Firma ist groß genug, dass wir unsere Elektrogeräte vom Elektriker 
prüfen lassen müssen, aber zu klein, als dass mir jemand meine Fragen 
dazu beantworten kann... :)

Wir geben ja recht viele Elektrogeräte an unsere Mitarbeiter heraus 
(Laptops, Monitore, Handynetzteile), die von unserem Elektriker DGUV 
konform getestet werden müssen. "Prüfung ortsveränderlicher elektrischer 
Betriebsmittel", ihr wisst schon.
Nun ist das recht nervig, jedes Teil immer dem Elektriker vorbei bringen 
zu müssen. Er hat ja auch nicht immer Zeit. Deswegen würde ich ihn gerne 
dabei unterstützen, und es selber machen. Die Frage ist weniger, ob ich 
das kann, sondern, ob ich das darf.

Ich hab (vor langer Zeit) Kommunikationselektroniker (Fachrichtung 
Informationstechnik) gelernt. Das ist eher im Bereich Niederspannung, 
aber auch mit Grundlagen 230V. Ich hab in dem Bereich allerdings nur 
wenig Berufserfahrung, da ich weiter in Richtung IT bin. Außerdem hab 
ich ein Vordiplom in Ingenieurinformatik, was auch einen 
Elektrotechnik-Anteil hat (abgebrochenes Studium).

Ist das ausreichend, damit ich als "Elektrofachkraft" durchgehe, und die 
Elektrogeräte prüfen darf?
Oder gibt es da etwas (möglichst kurz und günstig) an Schulung, was ich 
noch bräuchte?
Wichtig ist natürlich vor allem, dass wir bei einem Brand/Unfall 
nachweisen können, dass die Geräte von einer dafür "erlaubten" Person 
geprüft wurden.

Schöne Grüße.. Jochen

von Steffen H. (avrsteffen)


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Hier mal ein Auszug aus der DGUV Information zur Prüfperson:

Die Prüfperson für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel 
muss
immer die Anforderungen an die Elektrofachkraft hinsichtlich der 
jeweiligen Prüfaufgabe erfüllen. Für die Prüfungen gemäß §14 BetrSichV 
muss sie als „zur Prüfung befähigte Person“ (§2 BetrSichV) beauftragt 
werden.

Die Prüfperson muss die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
• abgeschlossene elektrotechnische Fachausbildung; hierunter kann auch 
die innerbetriebliche Qualifikation nach den Durchführungsanweisungen 
zum §2
Abs. 3 der DGUV Vorschrift 3 und 4 verstanden werden
• mindestens einjährige Berufserfahrung
• zeitnahe berufliche Tätigkeit in Bezug auf die durchzuführenden 
Prüfungen
• aktuelle Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen
Während der beruflichen Tätigkeit muss die Prüfperson Erfahrungen 
gesammelt
haben über die Arbeiten:
• mit intakten Anlagen und Betriebsmitteln (Aufbau, bestimmungsgemäßer 
Betrieb, möglicher Fehlgebrauch, Prüfumfang, Prüfablauf)
• mit Anlagen und Betriebsmitteln in Störungs- und 
Instandsetzungssituationen
• bei der Durchführung wiederkehrender oder vergleichbarer Prüfungen 
sowie bei
ihrer Auswertung
Sie muss mit der Durchführung der Prüfungen, den Eigenschaften der zu 
prüfenden
elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sowie mit dem Umgang der 
verwendeten
Prüfgeräte vertraut sein.

Ab Seite 20 ff

von Jochen (Gast)


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Danke für die Antwort!

Reicht eine der Anforderungen? :D

Puh, das ist aber streng... Ich hatte gehofft, dass ich ein 
"Schlupfloch" übersehen hätte.
Spätestens mit dem "zeitnahe berufliche Tätigkeit in Bezug auf die 
durchzuführenden Prüfungen" kann ich es wohl knicken, wenn ich das 
richtig verstanden habe. Als wenn sich seit meiner Ausbildung groß was 
am Strom geändert hätte...

von René F. (Gast)


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Jochen schrieb:
> Als wenn sich seit meiner Ausbildung groß was
> am Strom geändert hätte...

Darum geht es nicht, der VDE gibt „den Stand der Technik“ vor und da 
kann sich vieles ändern, auch wenn es nur geringe Details sind, 
beispielsweise müssen Badewannen seit einiger Zeit nicht mehr geerdet 
werden.

Es ist auch richtig, das eine Elektrofachkraft nicht mehr 
Elektrofachkraft bleibt, nur weil vor vielen Jahren eine solche 
Ausbildung abgeschlossen wurde, die Vorraussetzungen für eine 
Elektrofachkraft sind u.a. eben Kenntnisse der aktuellen Normen und 
Erfahrung. Dir steht es natürlich frei, wieder eine Elektrofachkraft zu 
werden, für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel reicht auch 
die „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“, dies kann man 
problemlos durch absolvieren eines Kurses und regelmäßiger 
Auffrischungen sein, auch ohne eine elektrotechnische Ausbildung 
abgeschlossen zu haben.

Dein Problem wird eher sein, dass es für die Durchführung der DGUV 
Prüfungen eine VEFK (Verantwortliche Elektrofachkraft) im Betrieb geben 
muss, VEFK muss aber:

- staatlich geprüfter Techniker
- Industriemeister
- Handwerksmeister
- Diplomingenieur oder
- Bachelor bzw. Master

im elektrotechnischen Bereich sein.

Wer versicherungstechnisch auf Nummer sicher gehen möchte, beauftragt 
einen externen Dienstleister, der kennt sich aus und wenn nicht, haftet 
er ;)

von Jochen (Gast)


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René F. schrieb:

> Darum geht es nicht, der VDE gibt „den Stand der Technik“ vor und da
> kann sich vieles ändern, auch wenn es nur geringe Details sind,
> beispielsweise müssen Badewannen seit einiger Zeit nicht mehr geerdet
> werden.

Ok, das stimmt natürlich. Ich sehe mich tatsächlich nicht als Fachmann, 
der alle Normen und Bestimmungen kennt. (Sonst würde ich ja auch nicht 
fragen... :) )

> Dir steht es natürlich frei, wieder eine Elektrofachkraft zu
> werden, für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel reicht auch
> die „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“, dies kann man
> problemlos durch absolvieren eines Kurses und regelmäßiger
> Auffrischungen sein, auch ohne eine elektrotechnische Ausbildung
> abgeschlossen zu haben.

Das trifft es wohl eher, ja. Ich will ja wirklich nur einen eng 
begrenztes Feld beackern.
Ich stelle mir es so vor, dass ich nachsehe, dass die Netzteile und 
Kabel unbeschädigt sind, teste mit einem Prüfgerät den Schutzleiter und 
Isolation, und das wars im wesentlichen. Ich will ja keinen Neubau 
abnehmen. :)

> Dein Problem wird eher sein, dass es für die Durchführung der DGUV
> Prüfungen eine VEFK (Verantwortliche Elektrofachkraft) im Betrieb geben
> muss, VEFK muss aber:

Unser Elektriker dürfte dafür qualifiziert sein, sonst würde er die 
Prüfungen nicht durchführen.

Wenn er mit mir die relevanten Punkte nochmal durchgeht, macht mich das 
vermutlich nicht zu einer „Elektrofachkraft für festgelegte 
Tätigkeiten“, die die Notebooks alleine testen darf, vermute ich mal...

von René F. (Gast)


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Jochen schrieb:
> Unser Elektriker dürfte dafür qualifiziert sein, sonst würde er die
> Prüfungen nicht durchführen.

Das der Elektriker bei euch direkt eingestellt ist, war für mich nicht 
zu 100% ersichtlich

Ich würde euren Elektriker einfach fragen, vielleicht gibt es im 
Unternehmen eine andere Person welche als VEFK bestellt wurde oder er 
erfüllt doch die Vorraussetzungen weil er eigentlich nicht nur 
Elektriker ist. Es kann auch sein, das euer Elektriker selbst eigentlich 
gar nicht prüfen dürfte, das fällt eh erst auf, wenn es zu einem Schaden 
oder Unfall gekommen ist und die BG mal einen Blick auf den Sachverhalt 
wirft. Bei uns wurde jahrelang geprüft, obwohl wir es eigentlich nicht 
durften. Genauso hartnäckig hält sich der Irrglaube eine 
Elektrofachkraft bleibe für immer Elektrofachkraft.

> Wenn er mit mir die relevanten Punkte nochmal durchgeht, macht mich das
> vermutlich nicht zu einer „Elektrofachkraft für festgelegte
> Tätigkeiten“, die die Notebooks alleine testen darf, vermute ich mal...

Dies würde dich zu einer EUP „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ 
machen, die Durchführung der DGUV V3 Prüfungen ist aufgrund der TRBS 
1203 nicht möglich.

Bitte lese dir die TRBS 1203 durch, in dieser wird erläutert, wer prüfen 
darf.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

René F. schrieb:
>> Wenn er mit mir die relevanten Punkte nochmal durchgeht, macht mich das
>> vermutlich nicht zu einer „Elektrofachkraft für festgelegte
>> Tätigkeiten“, die die Notebooks alleine testen darf, vermute ich mal...
>
> Dies würde dich zu einer EUP „Elektrotechnisch unterwiesene Person“
> machen, die Durchführung der DGUV V3 Prüfungen ist aufgrund der TRBS
> 1203 nicht möglich.
>
> Bitte lese dir die TRBS 1203 durch, in dieser wird erläutert, wer prüfen
> darf.

Naja, aber man darf nicht übersehen das er immerhin eine abgeschlossene 
Ausbildung als Kommunikationselektroniker(inf.) hat.
(Habe ich in grauer Vorzeit auch mal gemacht als ich mal eine Pause vom 
Lernen brauchte ;-) )
Das erleichtert in der Gesamtbetrachtung das alles zumindest etwas.

Der "rege Erfahrungsaustausch" (Innerbetrieblich zwischen Kollegen und 
reges Querlesen in einschlägigen Fachforen) ist ausdrücklich als eine 
Weiterbildungsmöglichkeit genannt. Und es kommt ja so zur Erweiterung 
der Kenntnisse -alleine schon wie man an diesem Thread sieht-
NAtürlich muss man dann die Lücken noch durch Selbststudium der 
Vorschriften schließen. Nicht zuletzt auch um das auf anderen Weg 
erfahrene zu plausibilisieren bzw. um erkennen zu können ob da jemand 
Stuss erzählt oder wertvolle fachliche Informationen weitergibt.

Es bleibt also beim Problempunkt der "zeitnahen" beruflichen Tätigkeit. 
Wobei es ja nicht genau die Prüfungen sein müssen (aber können) sondenr 
z.b. auch Reparaturarbeiten mit anschließendem Check auf Sicherheit. 
Mitarbeit im Labor bei der Aufnahme von Messwerten oder sonstige 
Prüfungen. (z.B. Typprüfungen bei der Entwicklung/Inverkehrbringen von 
Elektrogeräten)

Die geforderte Komplexität richtet sich dabei allerdings auch immer nach 
der Aufgabe. Es steht ja dort: Der AG hat sicherzustellen das der Prüfer 
die FÜR DIE AUFGABE nötigen Fachkenntnisse/Fähigkeiten besitzt.
Und da ist es natürlich etwas anderes ob jemand nur Notebooks mit 
Steckernetzteilen und ggf. mal einen Monitor in den von einer 
erfahreneren Person festgelegten Zeitabständen mit vorher festgelegtem 
Prüfumfang unter Anwendung eines automatischen Prüfgerätes wie einem 
Secutest prüfen soll oder ob eine vielzahl von teilweise hochkomplexen 
elektrischen Geräten, teilweise nach Eingriffen/Veränderungen am Gerät, 
unter Anwendung manueller Einzelmessgeräte ohne Automatikfunktion zu 
prüfen sind. Natürlich dann mit der Aufgabe Prüfumfang und ZEitabstände 
selbst festzulegen.

Daher könnte es im beschriebenen Fall durchaus ausreichen wenn der TE 
neben dem eigenständigen Erlernen der wichtigsten Dinge (ist ja nicht so 
viel ;-) ) ein ein oder zweitätiges Praktikum beim Betriebselektriker 
macht.

Man darf dabei nicht vergessen: Als (ausreichende) Abhilfemaßnahme bei 
fehlenden Fachwissen oder bei der fehlenden zeitnahen Qualifikation wird 
u.a. der Besuch einer Schulung empfohlen.
Solche Schulungen werden u.A. von den einschlägigen Prüforganisationen 
angeboten. Sogar derart das damit angeblich dann sogar Personen OHNE 
einschlägige Berufsausbildung (aber mit zusätzlicher betrieblicher 
Unterweisung und etwas Erfahrung) in der LAge sind diese Prüfungen 
durchzuführen.
Diese Schulungen für nahezu Laien dauern oft "EINEN GANZEN TAG"...
Wenn es hoch kommt "ZWEI TAGE"!

Aber:
@TE
Diese Prüfungen nach BGUV3 darfst du jedoch für deinen Betrieb nicht 
einfach so machen!

Du musst dazu von deinem Arbeitgeber schriftlich zum Prüfer bestellt 
worden sein. Zudem muss du über die entsprechende Arbeitsausstattung 
(Prüfgerät!) verfügen dessen Ordnungsgemäße Funktion sichergestellt sein 
muss. (regelmäßige, vorzugsweise externe, Kalibrierung!.)

Würde dich dein Arbeitgeber denn überhaupt als Prüfer bestellen und dir 
die Arbeitsmittel (Anschaffung und laufende Kosten für Kalibrierung!) 
zur Verfügung stellen?
Dann sollte es auch kein Problem sein das er dich auc einen 
Ein-/Zweitageskurs für meist so 500...700 Euro schickt.
Dazu dann noch ein oder zwei Tage Begleitung eures Betriebselektrikers 
damit du siehst wie er das macht (das "wertvollste" Wissen das du dabei 
erwirbst wird dann wohl sein wie die interne Doku abläuft ;-) )und alles 
wird gut.

Nur solltest du bedenken das die Frage der Prüfung nach BGUV3 in 
praktisch allen Firmen in Deutschland relevant ist.
Und das es dann, wenn denn tatsächlich ein AG diese Pflicht ernst nimmt 
und die Prüfung durchgeführt haben will und die Frage des "wie machen" 
aufkommt bei allen etwas erfahreneren Angestellten die NICHT speziell 
für Service/Prüfungen/Infrastruktur eingestellt sind diese Prüfung aber 
trotzdem machen könnten aus gutem Grund in 99% der Fälle einer von zwei 
Reflexen einsetzt:
Entweder
1. Schnellstmögliches Verschwinden in eine uneinsehbare Ecke/unter dem 
Tisch
oder
2. HArmloses Pfeifen mit ausdruckslosen starren in die Luft und dem 
gedanklichen Murmeln von "Du siehst micht nicht- du siehst mich 
nicht..." ;-)

Diese Tätigkeit verursacht einiges an Bürokratie, Es fällt immer kurz 
vor dem Stichtag auf das die gemacht werden muss oder es muss immer GANZ 
DRINGEND ein neues Gerät inventarisiert werden. Wenn du die Prüfung für 
ein paar Geräte machen kannst, dann kannst du ja auch noch ein paar 
weitere Arten von Geräten übernehmen und nicht zuletzt: Läuft etwas 
Schief, dann bist du ggf. PERSÖHNLICH haftbar.

Das ganze natürlich NEBEN deiner sonstigen Arbeit. Die ZEit die für 
diese KLEINE Nebenbeschäftigung draufgeht wird aber oft nicht gesehen, 
sondern nur das die sonstige Arbeit von dir liegenbleibt. ODer selbst 
wenn anerkannt wird das du ja so viel Zeit für die Prüfungen aufwendest 
müssen deine Kollegen halt einen Teil deiner Arbeit mitmachen.
Und Kaufmännisch ist das oft nicht einmal billiger als entweder jemand 
externes zu beauftragen oder jemanden an der richten Stelle dafür 
einzustellen der das dann wirklich komplett macht.

Wenn diese Prüfungen von vorneherein zu der Arbeitsplatzbeschreibung 
gehören ist ja alles in Ordnung. Aber wenn man eigentlich etwas ganz 
anderes machen soll (IT/Entwicklung/usw.) und nicht gerade vor 
Langeweile umkommt dann ist es meist nicht sehr vorteilhaft sich dies 
noch ans Bein zu binden. Hat man aber einmal die Büchse der Pandorra 
geöffnet...
(Klar, ist man dauerhaft unterbeschäftigt und kann damit seinen 
Arbeitstag etwas mehr füllen, kann es natürlich die Jobsicherheit 
erhöhen, aber sonst...)

Daher, selbst wenn dein AG dich tatsächlich zum Prüfer bestellen würde 
UND dir die Prüfmittel beschaffen würde UND dir den Kurz sowie zwei das 
Kurzpraktikum bei eurem ELI gestatten würde, dann würde ich mir das 
trotzdem sehr gut überlegen.
Wenn der AG aber auch nur einen der o.g. Punkte sowieso nicht machen 
würde, dann hat es sich eh erledigt.

Die Wirtschaftlichste Variante dürfte einfach sein:
Ihr habt einfach einen kleinen Vorrat an geprüften Geräten (zwei, drei 
Netzteile -oder mehr, je nachdem wie viel so immer rausgeht-) so das ihr 
bei Bedarf ein geprüftes zur Hand habt. Der Eli prüft dann immer gelich 
mehrere zusammen direkt wenn die geliefert werden...

Oder Alternativ: Ihr besprecht mit dem jetzt Verantwortlichen ob ihr 
nicht basierend auf den bisherigen Erfahrungen in Verbindung mit den 
geltenden Produktions- und Inverkehrbringungsvorschriften  zumindest bei 
Neuware an wertvolleren Geräten von Markenherstellern bei der 
Erstinbetriebnahme statt einer BGUV3 Prüfung mit einer einfachen 
Sichtkontrolle auf Transportschäden auskommt.
Bei Neuware geht das unter gewissen Umständen mit einer guten 
Begründung!
Gefährdungsbeurteilung/Risikoanalyste sind die Stichworte.
 Wiederholungsprüfungen müssen aber normal gemacht werden...

Und bei Dingen wo man sich auf die Qualität nicht verlassen kannst bzw. 
die billigste Massenware sind wo erfahrungsgemäß auch die "Hersteller" 
laufen andere zugekaufte Netzteile beilegen, da hat man halt einen 
Vorrat, kann da auch mal 10 oder 20 pcs. im Paket kaufen und die vom Eli 
auf Vorrat prüfen lassen.

Aber es kommt halt insgesamt sehr auf die speziellen Umstände an!

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von René F. (Gast)


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Carsten S. schrieb:
> Naja, aber man darf nicht übersehen das er immerhin eine abgeschlossene
> Ausbildung als Kommunikationselektroniker(inf.) hat.

Korrekt, deshalb habe ich auch vorgeschlagen er könnte einen Kurs 
besuchen, das ich die EFKffT erwähnt habe sollte nur zeigen, das es auch 
möglich ist ohne eine elektrotechnische Berufsausbildung absolviert zu 
haben.

Wie gesagt, der sinnvollste erste Schritt wäre im Betrieb nachzufragen, 
es kann ja durchaus sein, dass der AG gar nicht möchte, das eine Person 
außerhalb der Betriebselektrik solche Tätigkeiten übernimmt, oder die 
Ressourcen des TO lieber an anderer Stelle einsetzen möchte.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Als NAchtrag noch einmal ein genereller Gedanke zu
"externen BGUV3" Prüfungen.

Im Zusammenhang mit den BGUV3 Prüfungen, besonders in Betrieben ohne 
eigenes Prüfpersonal und oft ohne sonstigen Bezug zur Elektrotechnik 
SCHEINT es da evtl. ein Standardablauf zu geben der sich Deutschlandweit 
regelmäßig wiederholt.
Zumindest in meinem erweiteren Umfeld wurden mir da schon mehrfach fast 
identische Abläufe berichtet:

Jahrelang kümmert sich niemand darum. Dann kommt eine Begehung durch die 
BG und dabei gibt es Ärger. (Oder es stösst intern jemand auf das Thema 
und es wird wichtig genug genommen um in Handlungsdruck wegen "lange 
nichts oder gar noch nie etwas gemacht")

Also wird jemand externes Beauftragt. Meist auf Grundlage eines 
Pauschalangebotes mit Fixpreis pro Gerät (30-50Euro sagen wir mal).

Dann kommt der Termin, der beauftragte Dienstleister (Regionaler 
Elektriker oder Ing. Büro. -EGAL-) steht mit ein oder zwei Personen im 
Haus. Die meisten Geräte sind schon schön vorbereitet, Die Sonstigen 
Mitarbeiter gebrieft damit alles schön fix geht und vielleicht geht noch 
ein oder zwei Firmeneigene Azubis mit zur Hand. Ein paar Geräte die 
niemand auf dem Schirm hatte sieht der Dienstleister dann auch noch und 
prüft die mit (was ja korrekt ist! allerdings die Stüclzahl erhöht).

Am Ende des Tages rückt der Dienstleister ab, alles ist schon erledigt, 
er hat die mit Steckdosenleisten, Anschlusskabel usw. insgesamt 150 
Prüflinge an dem Tag gut geschafft.
Dann kommt zwei Wochen Später die Rechnung über 6000 Euro + Anfahrt, die 
Geschäftsführung spuckt Gift und Galle und das Thema ist für mind. die 
nächsten zehn Jahre abgehakt...

An stelle das man vorher mal überlegt wie viel Aufwand und Zeit die 
Prüfung bei einem selbst im Betrieb verursacht und ob man da evtl. sogar 
noch etwas erleichtern kann. Und wie das im Verhältnis zum Pauschalpreis 
(der ja halt Pauschal ist, auch für Geräte mit viel Aufwand oder für 
Firmen wo gerade mal vier Geräte geprüft werden sollen) aussieht.

Wenn da jedoch eine grobe Diskrepanu ist, dann könnte es sich sehr 
lohnen das man ausdrücklich ein Angebot nach ZEITAUFWAND, also durch den 
Dienstleister geleistete Arbeitsstunden anfordert.

Mit dem Pauschalpreis wird wohl kaum einer wirklich nennenswert 
runtergehen. Es muss ja auch in schlechten Situationen Geld bringen.
Und wenn man einmal damit Anfängt und der "Sonderpreis" spricht sich 
rum.

Aber wenn man beauftragt das die zu ihrem ganz normalen Stundensatz 
arbeiten sollen, dann sehe ich keinen Grund warum sich zumindest die 
normalen Ortsansässigen Elektriker nicht darauf einlassen sollten.
(Bzw. weiss das sich so einige darauf einlassen!)
Ist IHR SELBSTKALKULIERTER Stundensatz und ob die nun vier Stunden 
irgendeinen HAK erneuern oder vier Stunden Ableitströme messen spielt da 
erst mal keine Rolle.
Klar, mit Pauschalpreis liesse sich ggf. mehr Geld verdienen, aber wenn 
man nicht der einzige Elektriker ist... Zudem dürfte dem Dienstleister 
klar sein das wenn er den Auftrag nach ZEit zu SEINEM Stundensatz 
ablehnt und auf Pauschalzahlung besteht sicher NICHTS in der Fa. 
Prüfoptimiert ist und er sicher nicht 6000 Euro für einen langen 
NAchmittag mit Prüfen von in einer langen Reihe aufgestellten Geräten 
verdienen wird sondern wirklich jede GErät an seinem Platz aufsuchen, 
abbauen, Prüfen und wieder montieren darf. Mit MA in der Fa. die erst 
mal noch den Satz zu ende Schreiben, noch ganz schnell die Email lesen 
oder das Excel Sheet Ausdrücken müssen o.ä. bevor die 5 Minuten den 
Rechner freigeben können dazwischen. Daher ein paar Tage daran werkelt.

Aber wie geschrieben: Das nur am Rande als Erfahrung die einige aus 
meinem Umfeld da beigetragen haben bzw. zur Vorbeugung böser 
Überraschungen...

Gruß
Carsten

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

René F. schrieb:
> Wie gesagt, der sinnvollste erste Schritt wäre im Betrieb nachzufragen,
> es kann ja durchaus sein, dass der AG gar nicht möchte, das eine Person
> außerhalb der Betriebselektrik solche Tätigkeiten übernimmt, oder die
> Ressourcen des TO lieber an anderer Stelle einsetzen möchte.

Wir kennen den Betrieb nicht, daher kann es auch anders sein...

Aber ja - das der AG das nicht möchte halte auch ich für relativ 
wahrscheinlich.
Zumal gerade die IT ja in den meisten Firmen nicht gerade zu den 
unterschäftigten Abteilungen zählt und zusätzlich dort zwar nicht die 
Spitzenverdiener, aber normalerweise auch nicht die 
Niedriglohnarbeitskräfte sitzen.

Gruß
Carsten

von Jochen (Gast)


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Puh.. eigentlich ging es mir ja darum, die Abläufe hier etwas zu 
vereinfachen, und nicht, sie zu verkomplizieren... :D

Ich hab mir die TRBS 1203 auch nochmal durchgelesen (Danke dafür, das 
war es wohl, wonach ich gesucht hatte!), und ich denke, ich bin raus.
Das wäre wohl alles zu viel Aufwand, nur um gelegentlich ein paar Geräte 
zu prüfen.

Vielen Dank für eure ausführlichen Antworten!

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