Forum: Offtopic Ebay-Kleinanzeigen Betrüger


von Maci M. (maci_mio)


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Hi,

habt ihr schon Erfahrung mit eBay-Kleinanzeigen Betrüger gemacht (PayPal 
für Freunde)?
Bringt es etwas das zur Anzeige zu bringen?
Hätte niemals erwartet dass mich jemand  bei einem Hameg Oszilloskop für 
40€ abzieht.
Kranke Welt…

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Bei Deiner äußerst dürftigen Sachverhaltsschilderung kann ich nicht 
beurteilen, ob eine Strafanzeige "etwas bringt". Du schreibst nicht 
einmal, ob Du Käufer oder Verkäufer bist, geschweige denn ansatzweise, 
was abgegangen ist. Lies Dein Posting selber nochmal!

Wenn Du der Meinung bist, dass Du handfeste Beweise in der Hand hast, 
dann würde ich es tun. Der "Andere" - ob Käufer oder Verkäufer weiß ich 
nicht - bekommt dann zumindest Post (einen Anhörungsbogen) von der 
Polizei. Vielleicht hilft das schon auf die Sprünge.

von Achim M. (minifloat)


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Maci M. schrieb:
> Bringt es etwas das zur Anzeige zu bringen?

Im Zweifelsfall bringt es dein Geld zurück. Du hast den Chat noch und 
auch eine E-Mail-Adresse des Empfängerkontos? Immer noch eine Chance. 
Nicht einknicken, denn auf genau das hoffen diese Betrüger.

Maci M. schrieb:
> dass mich jemand  bei einem Hameg Oszilloskop für 40€ abzieht

Hier im Forum seltener, da nur angemeldete Benutzer verkaufen können und 
eine bessere (Rück-)Verfolgbarkeit besteht. Ich hab mein altes Hameg 
jedenfalls hier im Forum gegen Versandkosten verschenkt.

mfg mf

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Unter 50 Euro kannst Du meiner Meinung nach vergessen. Da muht in D kein 
Bulle nach und kein Staatsanwalt interessiert sich dafür.

Dafür bliebe Dir der Spaß, die wahre Identität des Täters festzustellen, 
ohne Staatsanwalt. Aussichtslos und das wissen diese Typen auch.

von Maci M. (maci_mio)


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Rainer Z. schrieb:
> Bei Deiner äußerst dürftigen Sachverhaltsschilderung kann ich nicht
> beurteilen, ob eine Strafanzeige "etwas bringt". Du schreibst nicht
> einmal, ob Du Käufer oder Verkäufer bist, geschweige denn ansatzweise,
> was abgegangen ist. Lies Dein Posting selber nochmal!
>
> Wenn Du der Meinung bist, dass Du handfeste Beweise in der Hand hast,
> dann würde ich es tun. Der "Andere" - ob Käufer oder Verkäufer weiß ich
> nicht - bekommt dann zumindest Post (einen Anhörungsbogen) von der
> Polizei. Vielleicht hilft das schon auf die Sprünge.

Stimmt sorry, ich bin der Käufer gewesen

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Okay, bevor Du Strafanzeige erstattest, solltest Du mehrere 
Aufforderungen zum Liefern rausschicken. Am besten mit 
Einwurfeinschreiben und ein Kumpel hat vorher die Schreiben gelesen 
(Zeuge). Grund: Es gibt Leute, die kommen einfach nicht in die Puschen. 
Für einen Eingehungsbetrug muss es aber deutliche Anhaltspunkte geben.

Wie erwähnt, musst Du darauf hoffen, dass sich anschließend der Betrüger 
von einem Anhörungsschreiben der Polizei beeindrucken lässt. Der 
Staatsanwalt wird die Kiste nicht anfassen, solange es nicht deutlich 
genug ist. Verzug ist noch kein Betrug.

Bei einem Betrag von 40.00 Euro stellt sich vermutlich auch bei Dir 
bereits die Frage der Verhältnismäßigkeit zum Aufwand.

von Uwe S. (bullshit-bingo)


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Maci M. schrieb:
> Hätte niemals erwartet dass mich jemand  bei einem Hameg Oszilloskop für
> 40€ abzieht.

Das macht der bestimmt nicht mal absichtlich. Sondern er ist unter 
Drogen, hat kein Porto mehr für den Versand, wöchentlich ne neue 
Mailadresse, es ganz vergessen, oder noch viel mehr solchen Mist.
Die Leute dort kannst du reihenweise in der Pfeife rauchen. In jedem 
Fall läuft es weitab jeglicher Logik, oder gar Sinnhaftigkeit.

von Ralf X. (ralf0815)


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Ben B. schrieb:
> Da muht in D kein
> Bulle nach

Affen kennen sich im Tierreich aus..

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Am besten mit Einwurfeinschreiben
Viel Spaß ohne die Adresse des Betrügers.

> und ein Kumpel [..]
Sehr glaubwürdig und überhaupt nicht voreingenommen.

von Marc (gierig) Benutzerseite


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Maci M. schrieb:
> PayPal für Freunde

für knappe 1,38€ PayPal Gebühren die du gesparrt hast hast du nun den 
schaden... Was willst machen, hast doch deinen Freund was überwiesen.
Dein Anwalt wird schon das vielfache als Vorschuss haben wollen
um die Ermittlungen aufzunehmen (Anfrage an Paypal um eigner
zu ermitteln, auswerten aufsetzen der Dokumente, anfertigen der anklage 
wegen minderwert usw...)

Nachtrag:
Paypal wird natürlich Max MusterMan als Namen haben
und die Info rausrücken das die Kohlen schon weiter transferiert
sind an irgendeinen Store im Ausland...

von Patrick L. (Firma: S-C-I DATA GbR) (pali64)


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Prinzipiell an PayPal melden, den PayPal kennt die Identität des 
Verkäufers.
Wobei auch du selber mit ner Abmahnung rechnen musst, da dies ein 
Verstoß gegen die AGB von PayPal darstellt.
Eine Überweisung an Freunde für ein Kauf kann sogar zur Sperrung des 
PayPal Kontos führen. und es wird auch eindeutig darauf hingewiesen das 
kein Käuferschutz besteht.

Hast du den Verkäufer schon angeschrieben/Kontaktiert?

Wie gesagt selbst wenn dich jemand um 0,10€ betrügt ist dies eine 
Straftat, und bei einer Anzeige muss sich die Polizei diesem Vorfall 
annehmen.

Es gibt genügend beispiele in welchem jemand schon wegen 0,20€ Betrug 
sein Job verloren hat.
Betrug ist Betrug, unabhängig von der Betragshöhe.

Selbstverständlich gilt auch da immer, "wo kein Kläger da kein Richter"

von Michael B. (laberkopp)


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Maci M. schrieb:
> PayPal für Freunde

Selber schuld, wenn es kein Freund ist, da lacht der Polizist wegen 
deinem Geiz.

Die PayPal "Versicherung" für nicht-Freunde kostet die Hälfte von dem 
was eBay-Kleinanzeigen oder klassisches eBay für seinen Käuferschutz 
verlangt. Das ist billig.

von Cyblord -. (cyblord)


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Maci M. schrieb:
> PayPal für Freunde)?

War es dein Freund? Nein? Selber Schuld!

von Frank D. (Firma: Spezialeinheit) (feuerstein7)


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Also ich bin neulich auch böse bei Kleinanzeigen reingefallen. Der 
Verkäufer hatte ein gutes Profil, gute Bewertungen und war lange 
angemeldet.
Also habe ich mich mit ihn geeinigt und ein Artikel gekauft und mit 
PayPal bezahlt. Allerdings hatte ich nicht die Option an Freunde 
gewählt, dort gab es noch eine andere Bezeichnung (weiß nicht mehr wie 
es genannt wurde).

Kurz darauf gab es eine Mail von Kleinanzeigen, das Benutzerkonto wurde 
offensichtlich gekapert von einen Betrüger, ohne  Wissen des 
Kontoinhabers.

Damit habe ich den Fall bei PayPal gemeldet, die haben den Verkäufer 
angeschrieben und gesagt es muss zehn Tage gewartet werden. Natürlich 
kam keine Reaktion und nach zehn Tagen hatte ich das Geld zurück, 
immerhin 460€.

Was mir wirklich Sorgen macht, ist die Situation im alter. Momentan 
halte ich es noch für möglich Betrug zu erkennen (mit Ausnahmen). Aber 
es wird immer schwieriger und trickreicher. Wenn das Alter aber erstmal 
einen überkommt... macht mir echt Angst.

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Ben B. schrieb:
> Unter 50 Euro kannst Du meiner Meinung nach vergessen. Da muht in D kein
> Bulle nach und kein Staatsanwalt interessiert sich dafür.

Erklär das mal der Bäckereigehilfin,
die ungefragt ein Brötchen nimmt,
das bereits den ganzen Tag in der Auslage war

von Patrick L. (Firma: S-C-I DATA GbR) (pali64)


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● Des I. schrieb:
> die ungefragt ein Brötchen nimmt,
> das bereits den ganzen Tag in der Auslage war

Sag ich ja:

Patrick L. schrieb:
> Wie gesagt selbst wenn dich jemand um 0,10€ betrügt ist dies eine
> Straftat, und bei einer Anzeige muss sich die Polizei diesem Vorfall
> annehmen.
>
> Es gibt genügend beispiele in welchem jemand schon wegen 0,20€ Betrug
> sein Job verloren hat.
> Betrug ist Betrug, unabhängig von der Betragshöhe.

So ises ;-)

von Cyblord -. (cyblord)


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● Des I. schrieb:
> Erklär das mal der Bäckereigehilfin,
> die ungefragt ein Brötchen nimmt,
> das bereits den ganzen Tag in der Auslage war

Diebstahl ist Diebstahl und die kommt dafür ja auch nicht in den Knast. 
Die wird gekündigt. Hat mit Polizei und Staatsanwalt wenig zu tun oder? 
Also was soll der dümmliche Vergleich?

von Max M. (Gast)


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Maci M. schrieb:
> PayPal für Freunde

Na ist doch prima, dann ist dein Geld binnen Sekunden wieder da, ohne 
Chance für den VK, etwas dagegen zu unternehmen. Unberechtigten 
Kontozugriff melden, Passwort ändern, fertig.

Ich werde nie verstehen, warum man als _VER_käufer PP Freunde 
akzeptiert, das ist einfach nur dumm. Man trägt als Zahlungs_empfänger_ 
das volle Risiko für die genutzte Zahlungsquelle. Disput beim 
Kreditkarten-Institut, gestohlene Kreditkarten, Lastschriftrückgabe, 
PP-Guthaben aus seltsamen Quellen - in allen Fällen ist der 
Zahlungs_empänger_ unwideruflich das Geld los. Nutzt man die reguläre 
Zahlungsmethode, hat zumindest eine Chance, sich über den Sachverhalt 
auseinanderzusetzen.

von A. S. (Gast)


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Maci M. schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
>> Du schreibst nicht einmal, ob Du Käufer oder Verkäufer bist,
>> geschweige denn ansatzweise, was abgegangen ist.
> Stimmt sorry, ich bin der Käufer gewesen

Ja, und weiter?

Hat der Verkäufer weitere Anzeigen?
Hat er eine Adresse / Telefonnummer?
Hast Du mit ihm Kontakt gehabt?
Hatte er "nur zur Abholung" angegeben oder wollte er verschicken?


Ich habe im Frühjahr ein Tablet gekauft: Erst hatte sie keine Zeit 
(Pflegedienst), dann Quarantäne, dann hatte ein Kind Corona, dann wollte 
die Mutter es zur Post bringen, ... JA, es kam irgendwann, nach mehr als 
einem Monat, als Homeschooling vorbei war.

von Max M. (Gast)


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von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Diebstahl ist Diebstahl und die kommt dafür ja auch nicht in den Knast.
> Die wird gekündigt. Hat mit Polizei und Staatsanwalt wenig zu tun oder?
> Also was soll der dümmliche Vergleich?

Ich frage mich, ob das die gleichen Leute sind wie die, die immer 
behaupten, eine Zivilklage mit einem Streitwert von € 2,78 würde vom 
Gericht wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.

Dass immer wieder behauptet wird, für diesen Streitwert würde sich kein 
Anwalt finden lassen, bei einem Wert von. € 350 aber problemlos, wirkt 
dagegen fast plausibel.

von Cyblord -. (cyblord)


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Percy N. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Diebstahl ist Diebstahl und die kommt dafür ja auch nicht in den Knast.
>> Die wird gekündigt. Hat mit Polizei und Staatsanwalt wenig zu tun oder?
>> Also was soll der dümmliche Vergleich?
>
> Ich frage mich, ob das die gleichen Leute sind wie die, die immer
> behaupten, eine Zivilklage mit einem Streitwert von € 2,78 würde vom
> Gericht wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.

Ich glaube dass viele Leute keinerlei Bildung in diesem Bereich haben. 
Ob das an den verschiedenen Bundesländern liegt oder am Alter?
Bei uns gab es Fächer in denen solche wichtigen Grundlagen gelehrt 
wurden.

> Dass immer wieder behauptet wird, für diesen Streitwert würde sich kein
> Anwalt finden lassen, bei einem Wert von. € 350 aber problemlos, wirkt
> dagegen fast plausibel.

Ich sage mal, man findet fast immer einen Anwalt, nur wird sich kaum ein 
Anwalt für den Mindestsatz irgendein Bein ausreisen. D.h. für einen 
kleinen Streitwert, mit Gerichtsverhandlung bekommt man halt meist nur 
einen Anwalt der auch wirklich nur das aller nötigste tut oder weniger.
Das ist allerdings auch verständlich.

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Ich glaube dass viele Leute keinerlei Bildung in diesem Bereich haben.
> Ob das an den verschiedenen Bundesländern liegt oder am Alter?

Du meinst, es sei ohne spezielle Bildung völlig normal, eine 
Strafverfolgung und eine fristlose Kündigung durcheinander zu rühren?

Cyblord -. schrieb:
> Ich sage mal, man findet fast immer einen Anwalt, nur wird sich kaum ein
> Anwalt für den Mindestsatz irgendein Bein ausreisen.

Darum geht es ja gerade nicht, sondern darum, dass der RA, wenn er denn 
überhaupt innerhalb einer Gebührenstufe differenzieren wollte, den 
kleinen Streitwert bevorzugen müsste, weil dabei sein Haftungsrisiko 
geringfügig niedriger ist.
Und genau dieses Haftungsrisiko sorgt auch dafür, dass er auf jeden Fall 
bemüht sein wird, Fehler zu vermeiden: wenn er Mist baut, bekommt er 
nicht nur kein Geld, sondern darf auch noch den Kollegen auf der 
Gegenseite bezahlen. Und auch das Gericht hat ein einnehmendes Wesen ...

von Rainer S. (enevile) Benutzerseite


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Letzten war ich per Mail benachritigt worden das mich jemand anschrieb 
mit zwei Links, welche Anzeige den von mir wäre. Im Link konnte man sich 
einloggen, aber es war eine gefälschte Seite die identisch mit 
ebay-kleinanzeigen aufgebaut ist und andere Domain. Nur das man zwei 
Felder(Benutzer&Passwort) eintragen konnte.

Natürlich wurde ich bei ebay-kleinanzeigen nicht angeschrieben. Was 
bedeutet das bedeuet kann jeder für sich spekulieren.

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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> Also was soll der dümmliche Vergleich?

was soll Dein dümmlicher Kommentar?

von Cyblord -. (cyblord)


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Rainer S. schrieb:
> Natürlich wurde ich bei ebay-kleinanzeigen nicht angeschrieben. Was
> bedeutet das bedeuet kann jeder für sich spekulieren.

Bedeutung: Eine ganz normale Phishing-Mail.

von Maci M. (maci_mio)


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Wie ist das denn bei ebay-Kleinanzeigen mit dem Standort der bei den 
Artikeln immer angegeben wird. Lässt der sich leicht manipulieren?
Denn der Verkäufer hat Sein Wohnort mit Straße hinterlegt. (Aber keine 
Hausnummer).

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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da kannste so ziemlich alle Adressen in D angeben
und für jede Anzeige auch einen anderen Usernamen eingeben.

von Cyblord -. (cyblord)


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Maci M. schrieb:
> Wie ist das denn bei ebay-Kleinanzeigen mit dem Standort der bei den
> Artikeln immer angegeben wird. Lässt der sich leicht manipulieren?
> Denn der Verkäufer hat Sein Wohnort mit Straße hinterlegt. (Aber keine
> Hausnummer).

Was verstehst du an "Kleinanzeigen" nicht? Sie sollen doch mehr oder 
weniger die guten alten Kleinanzeigen in einer Zeitung ersetzen.
Kann man da beim Standort schummeln? Ja. Bei eBay Kleinanzeigen auch.

von Mladen G. (mgira)


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Ich hatte jetzt auch wieder zwei Kandidaten, die den Kontakt abgebrachen 
nachdem ich ihnen das Geld überwiesen hatte (ist ein klares Zeichen vor 
Gericht dafür dass die Absicht bestand zu betrügen), einmal per PP 
Freunde und dann per Überweisung, einmal 60,- und einmal 71,- Euro.

Generell interessiert sich die Staatsanwaltschaft erst ab 200,-, aber 
wenn mehrere kleinere Delikte zusammenkommen, kann die 
Staatsanwaltschaft auch schon aktiv werden.

Die Staatsanwaltschaft holt aber nicht dein Geld zurück, denen geht es 
um etwas anderes (öffentliches Interesses, Generalprävention und so), um 
an dein geld zu kommen musst du einen Zivilprozess anstreben.

Wie ich gesehen habe, gibt es mittlerweile Anwaltskanzleien die sich auf 
solche Fälle spezialisiert haben, wenn der Wohnort und Name stimmen und 
Nachweise da sind, mahnen die den Betrüger/Verkäufer ab, und ihre 
Gebühren kommen dann noch auf den Betrag, da kann man sein Geld u.U. 
zurückbekommen.

Mi9r geht das persönlich tierisch auf den Senkel wegen so kleinen 
Beträgen so einen Aufwand zu haben, aber die zwei Kandidaten sind immer 
noch fröhlich am "verkaufen" auf Kleinanzeigen.

Betrug wird im StGB Abschitt 3, §263 abgehandelt, das ist kein 
Kavaliersdelikt, wenn die Staatsanwaltschaft aktiv wird und die Person 
ermittelt werden kann, ist das kein Spass, greift ja seit Jahren um sich 
im Netz.

von Cyblord -. (cyblord)


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Mladen G. schrieb:
> Ich hatte jetzt auch wieder zwei Kandidaten, die den Kontakt abgebrachen
> nachdem ich ihnen das Geld überwiesen hatte (ist ein klares Zeichen vor
> Gericht dafür dass die Absicht bestand zu betrügen), einmal per PP
> Freunde und dann per Überweisung, einmal 60,- und einmal 71,- Euro.

Fool me once, shame on you.
Fool me twice shame on me!

Manche lernen es wohl aber nicht.

von Mladen G. (mgira)


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Cyblord -. schrieb:
> Mladen G. schrieb:
>> Ich hatte jetzt auch wieder zwei Kandidaten, die den Kontakt abgebrachen
>> nachdem ich ihnen das Geld überwiesen hatte (ist ein klares Zeichen vor
>> Gericht dafür dass die Absicht bestand zu betrügen), einmal per PP
>> Freunde und dann per Überweisung, einmal 60,- und einmal 71,- Euro.
>
> Fool me once, shame on you.
> Fool me twice shame on me!
>
> Manche lernen es wohl aber nicht.

Das ist in derselben Woche passiert, ich bin recht aktiv auf ebay und 
Kleinanzeigen, die anderen 8 in dieser Woche waren ehrlich, dann muss 
man noch 2 Wochen abwarten, wenn dann nix da ist kann man vom Handel 
zurücktreten.

Das kann alles Monatelang gut gehen, dann trifft man halt wieder auf 
Betrüger.

von Cyblord -. (cyblord)


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Mladen G. schrieb:
> Das kann alles Monatelang gut gehen, dann trifft man halt wieder auf
> Betrüger.

Wie hier schon oft geschrieben: Wenn man bei Kleinanzeigen in Vorkasse 
geht, ist die Chance sehr hoch betrogen zu werden.

Ich bin selbst schon sehr lange und viel aktiv auf eBay und 
Kleinanzeigen. Aber DAS Risiko würde ich nicht eingehen.

von Max M. (Gast)


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Liebe Leute,

gerade bei Zahlung via PP-Freunde ist es ein leichtes, das Geld 
zurückzuholen. Bitte 
Beitrag "Re: Ebay-Kleinanzeigen Betrüger" nochmals 
sinnentnehmend lesen. Ist der Zahlungs_empfänger_, also euer Verkäufer, 
dumm genug, PP-Freunde zu akzeptieren, trägt er das volle Risiko für den 
Ausfall eurer Zahlungsquelle!

Mladen G. schrieb:
> per Überweisung

Schreibe eine Nachricht, dass du nach Ablauf von x Tagen den 
Kontoinhaber anzeigen wirst. Hat bei mir schon mehr als einmal Wunder 
bewirkt, weil die andere Seite dann wohl doch den (Familien-/Freunde-) 
Konflikt nicht heraufbeschwören wollte ;)

(Bevor Einwände kommen: Die Banken prüfen schon ewig nicht mehr, ob Name 
und Kontonummer zusammengehören.)

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Wie hier schon oft geschrieben: Wenn man bei Kleinanzeigen in Vorkasse
> geht, ist die Chance sehr hoch betrogen zu werden.

Ich habe da schon manches gekauft, zumeist Bücher, zu Preisen im unteren 
zweistelligen Bereich. Alles per Vorkasse, auftretende 
Unregelmäßigkeiten lagen regelmäßig nachvollziehbar an DPAG & Co.

Mladen G. schrieb:
> Wie ich gesehen habe, gibt es mittlerweile Anwaltskanzleien die sich auf
> solche Fälle spezialisiert haben, wenn der Wohnort und Name stimmen und
> Nachweise da sind, mahnen die den Betrüger/Verkäufer ab, und ihre
> Gebühren kommen dann noch auf den Betrag, da kann man sein Geld u.U.
> zurückbekommen.

Derartige "Spezialisten" würde ich eher nicht zu Rate ziehen, sowas 
sollte der Alltagsuniversalist auch locker hinbekommen (auch wenn ich 
RAe kenne, die auch sowas zu vertrotteln in der Lage sind).

Mladen G. schrieb:
> Betrug wird im StGB Abschitt 3, §263 abgehandelt, das ist kein
> Kavaliersdelikt, wenn die Staatsanwaltschaft aktiv wird und die Person
> ermittelt werden kann, ist das kein Spass, greift ja seit Jahren um sich
> im Netz.

Ja, das sollte man meinen. Und dann erinnert man sich mit Grausen der 
Geschichte um einen deutschen Banal-TV-Sender, der nahezu rund um die 
Uhr mit irgenwelchen Call-in-Spielchen 50-Cent-weise nahezu sämtliche 
Vollpfosten abzockte, die meinten, sie könnten dort "drei Eimer Geld" 
oder ähnlichen Unfug gewinnen. Trotz massenhafter Anzeigen ist der 
zuständige StA damals angeblich lange nicht tätig geworden, weil der 
rechtswidrig erlangte Vorteil in jedem Einzelfall so gering gewesen sei, 
dass kein öffentliches Interesse vorgelegen habe. Gewerbsmäßigkeit und 
insgesamt beachtliche Einnahmen schienen ihn nicht zu beeindrucken.

von Percy N. (vox_bovi)


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Max M. schrieb:
> Schreibe eine Nachricht, dass du nach Ablauf von x Tagen den
> Kontoinhaber anzeigen wirst. Hat bei mir schon mehr als einmal Wunder
> bewirkt, weil die andere Seite dann wohl doch den (Familien-/Freunde-)
> Konflikt nicht heraufbeschwören wollte ;)

Wo willst Du denn Deine Anzeige gegen einen unbekannten Kontoinhaber 
wegen welchen Deliktes anbringen? Schließlich war es doch eine "Spende" 
an einen gemeinnützigen Modelbahnclub oder so ...

von Max M. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Wo willst Du denn Deine Anzeige gegen einen unbekannten Kontoinhaber
> wegen welchen Deliktes anbringen?

Anzeigen erstattet man bei der Polizei oder kippt sie direkt bei der 
Staatsanwaltschaft ein. Die Bankverbindung hat man als zahlender Käufer 
ja schließlich. Der Kontext hier im Thread ist Betrug.

> Schließlich war es doch eine "Spende"
> an einen gemeinnützigen Modelbahnclub oder so ...

Na sicher doch...

Ah geh, ich hab' dich jetzt genug gefüttert.

von Percy N. (vox_bovi)


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Max M. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Wo willst Du denn Deine Anzeige gegen einen unbekannten Kontoinhaber
>> wegen welchen Deliktes anbringen?
>
> Anzeigen erstattet man bei der Polizei oder kippt sie direkt bei der
> Staatsanwaltschaft ein.
Na sowas, wer hätte es gedacht!
> Die Bankverbindung hat man als zahlender Käufer
> ja schließlich. Der Kontext hier im Thread ist Betrug.
Beides trifft zu. Aber wen soll der Kontoinhaber durch 
welche,Tathabdlung betrogen haben?
>> Schließlich war es doch eine "Spende"
>> an einen gemeinnützigen Modelbahnclub oder so ...
>
> Na sicher doch...
Ich fürchte, Du bist nicht ganz up to date, was Handelsplattformen 
angeht ...
> Ah geh, ich hab' dich jetzt genug gefüttert.

von Maci M. (maci_mio)


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Max M. schrieb:
> Maci M. schrieb:
>> PayPal für Freunde
>
> Na ist doch prima, dann ist dein Geld binnen Sekunden wieder da, ohne
> Chance für den VK, etwas dagegen zu unternehmen. Unberechtigten
> Kontozugriff melden, Passwort ändern, fertig.
>
> Ich werde nie verstehen, warum man als _VER_käufer PP Freunde
> akzeptiert, das ist einfach nur dumm. Man trägt als Zahlungs_empfänger_
> das volle Risiko für die genutzte Zahlungsquelle. Disput beim
> Kreditkarten-Institut, gestohlene Kreditkarten, Lastschriftrückgabe,
> PP-Guthaben aus seltsamen Quellen - in allen Fällen ist der
> Zahlungs_empänger_ unwideruflich das Geld los. Nutzt man die reguläre
> Zahlungsmethode, hat zumindest eine Chance, sich über den Sachverhalt
> auseinanderzusetzen.

Kannst du das bitte mal genauer erklären, wie das abläuft?

von Max M. (Gast)


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Maci M. schrieb:
> Kannst du das bitte mal genauer erklären, wie das abläuft?

Steht doch alles in dem von dir zitierten Text und auch in den PP- AGB, 
die du abgenickt hast. Was genau willst du wissen?

von Maci M. (maci_mio)


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Macht man sich damit nicht auch strafbar? Wenn man doch vorgibt dass es 
ein unberechtigter Kontozugriff war?

von Mladen G. (mgira)


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Max M. schrieb:
> Schreibe eine Nachricht, dass du nach Ablauf von x Tagen den
> Kontoinhaber anzeigen wirst. Hat bei mir schon mehr als einmal Wunder
> bewirkt, weil die andere Seite dann wohl doch den (Familien-/Freunde-)
> Konflikt nicht heraufbeschwören wollte ;)
>
> (Bevor Einwände kommen: Die Banken prüfen schon ewig nicht mehr, ob Name
> und Kontonummer zusammengehören.)

Ja ist schon passiert.

Von dem mit der Kontoüberweisung hab ich sogar eine Telefonnummer, hat 
mich nach 3 unbeanworteten Anrufen blockiert.
Falls der jetzt nicht besonders schlau war und alle Angaben falsch bzw. 
von anderen, nicht-beteiligten, war er wirklich blöd..

Das Geld ist nicht das grösste Problem, man ärgert sich halt und muss 
dem ganzen hinterherlaufen, das ist mein grösstes Problem.

Percy N. schrieb:
> Derartige "Spezialisten" würde ich eher nicht zu Rate ziehen, sowas
> sollte der Alltagsuniversalist auch locker hinbekommen (auch wenn ich
> RAe kenne, die auch sowas zu vertrotteln in der Lage sind).

Ja das geht es mir um Bequemlichkeit, die Kosten zahlt die andere Partei 
falls diese ermittelt werden kann und es etwas zu holen gibt.
Solche "Spezialisten" gibt es ja in allen Varianten, spezialisierte 
Anwälte um Leute abzumahnen die Filme/Musik per Torrent teilen, und dann 
spezialisierte Anwälte die sich nur um diese "Abmahnanwälte" kümmern..

Percy N. schrieb:
> Ja, das sollte man meinen. Und dann erinnert man sich mit Grausen der
> Geschichte um einen deutschen Banal-TV-Sender, der nahezu rund um die
> Uhr mit irgenwelchen Call-in-Spielchen 50-Cent-weise nahezu sämtliche
> Vollpfosten abzockte, die meinten, sie könnten dort "drei Eimer Geld"
> oder ähnlichen Unfug gewinnen. Trotz massenhafter Anzeigen ist der
> zuständige StA damals angeblich lange nicht tätig geworden, weil der
> rechtswidrig erlangte Vorteil in jedem Einzelfall so gering gewesen sei,
> dass kein öffentliches Interesse vorgelegen habe. Gewerbsmäßigkeit und
> insgesamt beachtliche Einnahmen schienen ihn nicht zu beeindrucken.

Das ist halt die Sache mit Staatsanwälten, Recht und Logik sind 
nicht-verwandte Wissenschaften :)


Wenn ich mich recht erinnere, kann bei Paypal eine Überweisung 
rückgängig machen die an "Freunde und Familie" gegangen ist, aber dann 
kann man das in Zukunft nicht mehr nutzen.

Alles Scherereien auf die ich ehrlich gesagt keine Lust habe, aber die 
zwei Kandidaten muss ich wohl auch anderer wegen auf Korn nehmen, oder 
zumindest versuchen, wie gesagt, die "verkaufen" munter weiter..
Hatte schon 3 mal den Fall dass ich wirklich Leuten hinterherrennen 
musste, bis die dann doch das Zeugs verschickt haben dass ich bestelle 
und sofort bezahlt hab.. ich finde das sehr seltsam, so kann man nicht 
handeln.

Kaufe mittlerweile die Spielkonsolen die ich zum Hobby repariere aus 
Japan (zB. Neo Geo, das innere Kind freut sich), muss sagen die kommen 
meist schneller an, ich muss niemandem hinterherrennen und alles ist wie 
beschrieben ("junk" nennen die das dort ;) ).
Versand und Einfuhrsteuer können aber recht teuer werden, da muss man 
wirklich genau hinschauen.

von Max M. (Gast)


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Boh, was kaspern denn hier für Psychos rum, die korrekte Beiträge 
negativ werten? Seltsames Forum hier, ich bin dann mal wieder weg. Das 
ist mir zu dumm.

von Maci M. (maci_mio)


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Mladen G. schrieb:
> Hatte schon 3 mal den Fall dass ich wirklich Leuten hinterherrennen
> musste, bis die dann doch das Zeugs verschickt haben dass ich bestelle
> und sofort bezahlt hab.. ich finde das sehr seltsam, so kann man nicht
> handeln.
 Ja ich konnte mir auch irgendwie bei meinem Fall jetzt nicht vorstellen 
dass
 der mich abziehen will. Ich habe immer noch ein Funken Hoffnung dass 
der das vergessen hat o.Ä. (Die Anzeige war eigentlich recht seriös) 
Habe jetzt nochmal geschrieben, dass ich noch eine Zeit warte und dann 
rechtlich vorgehe.

Vielleich sollte man hier einen Thread aufmachen, in dem man diese 
"Betrüger-Accounts" reinpostet um andere zu warnen?

von Mladen G. (mgira)


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Maci M. schrieb:
> Ja ich konnte mir auch irgendwie bei meinem Fall jetzt nicht vorstellen
> dass
>  der mich abziehen will. Ich habe immer noch ein Funken Hoffnung dass
> der das vergessen hat o.Ä. (Die Anzeige war eigentlich recht seriös)
> Habe jetzt nochmal geschrieben, dass ich noch eine Zeit warte und dann
> rechtlich vorgehe.

Bei mir war das sehr ähnlich, Leute die seit Jahren dabei waren, einer 
sogar mit sehr guten Bewertungen..

Maci M. schrieb:
> Vielleich sollte man hier einen Thread aufmachen, in dem man diese
> "Betrüger-Accounts" reinpostet um andere zu warnen?

Ich hoffe dass das rechtlich okay wäre, halte ich für eine Gute Sache 
andere warnen zu können.

von Jens H. (jensh22)


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Ich habe hier gerade so einen Fall im Endstadium laufen. Es ging um ca. 
150 €. Ich habe ein paar Wochen später dann mit einem Fake Account für 
einen anderen, größeren Gegenstand des Kleinganoven Interesse gezeigt 
und mich zur Besichtigung angemeldet. Da hatte ich schon mal eine 
Adresse, war aber natürlich nicht da, da am anderen Endes des Landes. 
Dann habe ich mit einem weiteren Fake-Account auf sein Gesuch hin etwas 
zur Ansicht vor Ort angeboten und mir vorher ängstlicherweise ein Foto 
seines Ausweises schicken lassen. Die gefakte Besichtigungsadresse hatte 
ich neben das lokale Polizeirevier gelegt. Google Maps ist schon 
praktisch. Dann Mahnung geschickt, keine Reaktion. Dann weitere Mahnung 
über Gerichtsvollzieher zustellen lassen, der mir auch gleich die neue 
Adresse mitgeteilt hat. Dann gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet, 
ohne Reaktion. Nun Vollstreckung beantragt, vorher noch aktuelle Adresse 
ermittelt (kann man auch durch GV machen lassen). Nun 
Zwangsvollstreckung eingeleitet, mit Vermögensauskunft. Der Kleinganove 
war an seiner Meldeadresse nicht anzutreffen und hat sich auch nicht 
beim GV zum Termin gemeldet. Jetzt werde ich dann mal einen Haftbefehl 
beantragen. Ich habe zwar auch seine Kontonummer, aber die Kontopfändung 
werde ich überspringen ;-). Die Gesamtforderung ist nun etwa bei 250 €. 
Das tut mir jetzt nicht wirklich weh, aber so leicht mache ich es den 
Kleinganoven dann doch nicht. Es ist einiger Papierkram und etwas Porto 
+ Gebühren, aber im Internet gut erklärt.

von Arno N. (arno_n)


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Leute, man merkt, dass keiner von euch jemals im Onlinehandel gearbeitet 
hat. PP-Zahler bekamen der Vergangenheit in betrügerischer Absicht immer 
wieder trotz rechtzeitig und einwandfrei gelieferter Ware nach 
Fallmeldung ihr Geld zurück und der Verkäufer stand erstmal dumm da.

Daher akzeptiere ich als privater Verkäufer auch nur PP an Freunde oder 
eben Vorabüberweisung aufs Bankkonto. Nachnahme ginge für mich noch in 
Ordnung, wenn zumindest Versandkosten inkl. NN-Gebühren und 
Rückversandkosten im Falle der Nichtannahme vorab überwiesen würden. 
Denn sonst hat man erfahrungsgemäß öfters mal diese Kosten am Backen 
weil es sich der Käufer in der Zwischenzeit anders überlegt. Aber diese 
Option hat schon seit 10 Jahren niemanden mehr interessiert.

Wenn sich wegen meiner Zahlungsbedingungen jemand einnässt kauft es eben 
ein Anderer.

von Ralf X. (ralf0815)


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Max M. schrieb:
> Boh, was kaspern denn hier für Psychos rum, die korrekte Beiträge
> negativ werten? Seltsames Forum hier, ich bin dann mal wieder weg. Das
> ist mir zu dumm.

Dein Scheiss-Tipp taugt etwas für Hirnis, ist aber prizipiell kriminell.
Komm damit mal an den Falschen...

von Jens H. (jensh22)


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Jens H. schrieb:
> Die Gesamtforderung ist nun etwa bei 250 €.
> Das tut mir jetzt nicht wirklich weh, aber so leicht mache ich es den
> Kleinganoven dann doch nicht. Es ist einiger Papierkram und etwas Porto
> + Gebühren, aber im Internet gut erklärt.
Noch was: Der vollstreckbare Titel ist 30 Jahre gültig und man kann auf 
den geschuldeten Gesamtbetrag Zinsen verlangen. Es ist mehr, als man 
derzeit auf dem Tagesgeldkonto bekäme. Man kann es durchaus auch als 
Geldanlage weiterlaufen lassen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Jens H. schrieb:
> Dann weitere Mahnung über Gerichtsvollzieher zustellen lassen, der mir
> auch gleich die neue Adresse mitgeteilt hat. Dann gerichtliches
> Mahnverfahren eingeleitet, ohne Reaktion. Nun Vollstreckung beantragt,
> vorher noch aktuelle Adresse ermittelt (kann man auch durch GV machen
> lassen). Nun Zwangsvollstreckung eingeleitet, mit Vermögensauskunft. Der
> Kleinganove war an seiner Meldeadresse nicht anzutreffen und hat sich
> auch nicht beim GV zum Termin gemeldet. Jetzt werde ich dann mal einen
> Haftbefehl beantragen. Ich habe zwar auch seine Kontonummer, aber die
> Kontopfändung werde ich überspringen ;-).

Ja, auf diese Weise vermeidet man vorzeitigen Erfolg.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Jens H. schrieb:
> Der vollstreckbare Titel ist 30 Jahre gültig und man kann auf
> den geschuldeten Gesamtbetrag Zinsen verlangen.

Es bleibt natürlich trotzdem eine "Risikoanlage". :))

Zinsen verjähren übrigens nach drei Jahren. Verjährung kannst Du nur 
verhindern, indem Du rechtzeitig, also alle drei Jahre, einen 
Vollstreckungsversuch unternimmst. Die Gerichtsvollziehergebühren sind 
zig-fach höher als die Zinsen.

Allerdings unterstütze ich voll Deinen Plan, den Ganoven nicht 
davonkommen zu lassen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Jens H. schrieb:
> Noch was: Der vollstreckbare Titel ist 30 Jahre gültig und man kann auf
> den geschuldeten Gesamtbetrag Zinsen verlangen.

Das ist so nur eingeschränkt richtig! Auflaufende Zinsen verjähren kurz, 
§ 197 II BGB.

Uups, Rainer war schneller.

Rainer Z. schrieb:
> kannst Du nur verhindern, indem Du rechtzeitig, also alle drei Jahre,
> einen Vollstreckungsversuch unternimmst. Die Gerichtsvollziehergebühren
> sind zig-fach höher als die Zinsen.

Dafür macht im Erfolgsfall § 367 BGB nur einer der beteiligten Parteien 
Spaß.

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Max M. schrieb:
> Boh, was kaspern denn hier für Psychos rum, die korrekte Beiträge
> negativ werten? Seltsames Forum hier, ich bin dann mal wieder weg. Das
> ist mir zu dumm.

und als welcher angemeldeter User kannst Du das sehen?

elender Feigling, das jetzt als "Gast" zu posten

:-]

von Frank D. (Firma: Spezialeinheit) (feuerstein7)


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● Des I. schrieb:
> und als welcher angemeldeter User kannst Du das sehen?
>
> elender Feigling, das jetzt als "Gast" zu posten

Da wir hier im OT sind war er bei der Erstellung des Beitrags sicher 
angemeldet, ich vermute die Bezeichnung Gast ist erst nach seinem 
Austritt von der Forensoftware eingetragen wurden.

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Frank D. schrieb:
> ● Des I. schrieb:
>> und als welcher angemeldeter User kannst Du das sehen?
>>
>> elender Feigling, das jetzt als "Gast" zu posten
>
> Da wir hier im OT sind war er bei der Erstellung des Beitrags sicher
> angemeldet, ich vermute die Bezeichnung Gast ist erst nach seinem
> Austritt von der Forensoftware eingetragen wurden.

das war nicht mein Punkt.

sondern wenn er weiss, welche Beiträge WIE bewertet sind,
bedeutet es, dass er auch als angemeldeter User hier unterwegs ist.

Aber bei Blöd-Sprüchen eine "Maske" zu benötigen,
indem man dann als unangemeldeter User hier rum(t)rollt

-Feigling!

von Keine A. (karabennemsi)


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● Des I. schrieb:
> sondern wenn er weiss, welche Beiträge WIE bewertet sind,
> bedeutet es, dass er auch als angemeldeter User hier unterwegs ist.

Ist das jetzt auch schon eine Ordnungswidrigkeit?

von Cyblord -. (cyblord)


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Keine A. schrieb:
> ● Des I. schrieb:
>> sondern wenn er weiss, welche Beiträge WIE bewertet sind,
>> bedeutet es, dass er auch als angemeldeter User hier unterwegs ist.
>
> Ist das jetzt auch schon eine Ordnungswidrigkeit?

Solange er nicht unter verschiedenen Namen postet, nicht.

von Soul E. (Gast)


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Max M. schrieb:

> Na ist doch prima, dann ist dein Geld binnen Sekunden wieder da, ohne
> Chance für den VK, etwas dagegen zu unternehmen. Unberechtigten
> Kontozugriff melden, Passwort ändern, fertig.

D.h. Du behauptest, Dein Konto wäre gehackt und die Transaktion nicht 
von Dir veranlasst worden. Kann man natürlich machen. Ich würde 
allerdings erwarten, dass Paypal dann als Beleg für den Einbruch eine 
Kopie der Strafanzeige sehen will?

> Ich werde nie verstehen, warum man als _VER_käufer PP Freunde
> akzeptiert, das ist einfach nur dumm.

Wenn Paypal den Missbrauch anerkennt und rückabwickelt, dann dürfte es 
irrelevant sein ob die vom Hacker veranlasste Zahlung an Freunde ging 
oder an einen Online-Händler.

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