Guten Abend, Ich habe mit einem Kollegen zum Thema der Notwendigkeit von EMV Prüfungen für DC-DC Converter Modulen diskutiert. Ich bin der Meinung, dass eine EMV Prüfung bei Bauteilen oder Baugruppen generell nicht nötig ist, wenn Sie nicht für den Endbenutzer vorgesehen sind. (Das muss dann derjenige machen, der das Bauteile/ die Baugruppe weiterverbaut) Mein Kollege ist der Meinung, dass Bauteile oder Baugruppen immer der EMV-Richtlinie unterliegen und eine Prüfung und CE-Konformitätserklärung nötig ist, sobald Sie für einen potentiellen Endnutzer beschaffbar sind (auch wenn die Verwendung für Endbenutzer nicht vorgesehen ist). Im Leitfaden zur Anwendung der EMV-Richtlinie (Richtlinie 2014/30/EU) vom 19. Dezember 2018 steht folgendes: Auf Seite 22 im Diagramm sieht man bei Bauteilen und Baugruppen "Vorgesehen für den Endnutzer" bei Nein die Verzweigung zu "Von der EMV-Richtlinie ausgenommen". Auf Seite 26/27 steht dann weiter: Die folgenden EMV-relevanten Bauteile/Baugruppen unterliegen beispielsweise der EMV-Richtlinie, wenn sie auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden: x) Stromversorgungsgeräte, soweit es sich um eigenständige Apparate handelt oder soweit sie separat verkauft und vom Endnutzer installiert werden; Kann mir jemand erklären was jetzt Sache ist oder widerspricht sich die EU-Bürokratie innerhalb von weniger Seiten selbst? Wenn man sich die DC-DC Converter bei den Onlinedistributoren (Reichelt, Farnell, RS-Components, etc.) anschaut gibt es ein gemischtes Bild. Manche Hersteller haben Hinweise auf angewendete EMV Prüfnormen im Datenblatt oder Konformitätserklärungen beiliegend, andere Hersteller geben keine Angaben an. Beim 7805 DC-DC Ersatz und ein paar Watt Leistung findet man oft keine Angaben zu EMV Prüfnormen, bei höheren Leistungklassen dann meist schon. Es würde mich interessieren ob es hier jemanden gibt, der mit dem Thema in dieser Detaillierung schon konfrontiert war und eine Antwort hat. MFG Klaus
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Klaus G. schrieb: > Ich bin der Meinung, dass eine EMV Prüfung bei Bauteilen oder Baugruppen > generell nicht nötig ist, wenn Sie nicht für den Endbenutzer vorgesehen > sind. Ja. > Mein Kollege ist der Meinung, dass Bauteile oder Baugruppen immer der > EMV-Richtlinie unterliegen und eine Prüfung und CE-Konformitätserklärung > nötig ist, sobald Sie für einen potentiellen Endnutzer beschaffbar sind Nein. > x) Stromversorgungsgeräte, soweit es sich um eigenständige Apparate > handelt oder soweit sie separat verkauft und vom Endnutzer installiert > werden; Das Modul ist nicht installierbar, da es keine Stecker enthält, sondern eingelötet werden muss. Trotzdem ist es schlau, im Datenblatt die eingehaltenen Normen zu nennen, Isolationsspannungen, EMI Effekte mit empfohlener Beschaltung, sonst kauft das keiner.
Hallo Klaus, siehe das mal von der anderen Seite. Ich bin in der Entwicklung von Medizintechnik tätig. Wenn ich ein DC-DC-Wandler einsetzen müsste, nur wenn dieser alle Deklarationen ( CE, EMV, ROHS, UL ..) vorliegen hat. Das ist natürlich auch eine Preisfrage. Wenn willst oder wenn kannst Du mit Deinem Produkt erreichen. VG Peter
Klaus G. schrieb: > dass eine EMV Prüfung bei Bauteilen oder Baugruppen > generell nicht nötig ist, wenn Sie nicht für den Endbenutzer vorgesehen > sind. (Das muss dann derjenige machen, der das Bauteile/ die Baugruppe > weiterverbaut) Das ist wohl Angelegenheit dessen, der ein Gerät damit baut - aber dem ein Modul zu verkaufen mit dem er die EMV-Prüfung nicht bestehen kann, weil sich niemand um die EMV-Eigenschaften gekümmert hat ist nicht wirklich eine gute Idee. Man sollte also eine EMV-Prüfung vornehmen um selbst zu wissen, was das Produkt im HF-Bereich so treibt, auch wenn man keine Zertifizierung braucht. Es ist eben nicht egal wenn das Modul strahlt wie eine Supernova, das fällt auf den Entwickler und Verkäufer zurück auch ganz ohne "EU-Bürokratie". Georg
Danke für die Antworten. Mein Kollege stützt sich bei seiner Interpretation der EMV Richtline auf folgende Argumentation bzw. untenstehende Seiten des Leitfadens: Das Argument ist, dass durch die „Bereitstellung auf dem Markt“ automatisch davon ausgegangen werden muss, dass die Baugruppe vom Endnutzer in ein Gerät eingebaut werden kann (Seite 26 - Bedingung (Buchstabe a) ). Die Einschränkung über bestimmungsgemäße Nutzung sei irrelevant, da eine beabsichtigte bestimmungsgemäße Nutzung ausreichend ist und der Endnutzer "nicht über Fachkenntnisse auf dem Gebiet der elektromagnetischen Verträglichkeit verfügt" (Seite 23) Es könne prinzipiell nicht ausgeschlossen werden, dass dem Endnutzer bei einer beabsichtigten bestimmungsgemäßen Nutzung Fehler unterlaufen bei der die EMV Konformität nicht gegeben ist. zB der 7805 DC-DC Ersatz der gesockelt, an Klemmen oder sonst wie betrieben wird. Daher sollen laut der Ansicht des Kollegen auch Bauteilen und Baugruppen die für einen potentiellen Endnutzer beschaffbar sind unter die EMV-Richtlinie fallen. Ich kann die Interpretation meines Kollegen zur EMV zwar nachvollziehen und finde auch keinen Fehler in dieser Argumentationslinie. Gleichzeitig widerspricht diese Logik der bisher gesammelten Erfahrungen. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass die Modulhersteller und Bauteildistributoren auf breiter Front gegen die EMV-Richtlinie verstoßen. Auszug aus dem Leitfaden zur Anwendung der EMV-Richtlinie (Richtlinie 2014/30/EU) vom 19. Dezember 2018: Seite 23 : Nach Artikel 3 Absatz 2 der EMV-Richtlinie gelten auch „Bauteile“ oder „Baugruppen“, die dazu bestimmt sind, vom Endnutzer in ein Gerät eingebaut zu werden, sowie „bewegliche Anlagen“ als Geräte. Eine der Voraussetzungen, die ein Gerät erfüllen muss, um als Gerät im Sinne der EMV-Richtlinie zu gelten, besteht darin, dass es für Endnutzer bestimmt sein muss. Im Zusammenhang mit diesem Leitfaden bezeichnet der Ausdruck Endnutzer eine natürliche Person (z. B. einen Verbraucher) oder eine rechtliche Einheit (z. B. ein Unternehmen), die das Gerät bestimmungsgemäß nutzt oder beabsichtigt, es bestimmungsgemäß zu nutzen. Im Allgemeinen wird unterstellt, dass ein Endnutzer nicht über Fachkenntnisse auf dem Gebiet der elektromagnetischen Verträglichkeit verfügt. bzw Seite 25 und Seite 26: Nach Artikel 3 Absatz 2 Nummer 1 der EMV-Richtlinie unterliegen Bauteile/Baugruppen der EMV-Richtlinie, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind: a) Sie sind dazu bestimmt, vom Endnutzer in ein Gerät eingebaut zu werden, und b) sie können elektromagnetische Störungen verursachen oder durch solche Störungen beeinträchtigt werden. Nach den Definitionen der Begriffe „Inverkehrbringen“ und „Bereitstellung auf dem Markt“ (Artikel 3 der EMV-Richtlinie) in der Auslegung des Blue Guide wird die Abgabe eines Produkts nur dann als Bereitstellung auf dem Unionsmarkt angesehen, wenn das Produkt für die Endverwendung auf dem Unionsmarkt vorgesehen ist. Die erste Bedingung (Buchstabe a), die sich auf den Endnutzer und damit auf die Endverwendung bezieht, ist somit erfüllt, wenn die Bauteile/Baugruppen als „in Verkehr gebracht“ betrachtet werden. bzw auf Seite 13 was Inverkehrbringen anbelangt. Ein Betriebsmittel wird auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht, wenn es erstmalig bereitgestellt wird. Der Begriff des Inverkehrbringens bezieht sich nicht auf eine Produktart, sondern auf jedes einzelne Gerät, unabhängig davon, ob es als Einzelstück oder in Serie hergestellt wurde.
Die sklavische Textauslegung nützt dir gar nichts, wenn die Kunden dein Teil deswegen für ihren Einsatz ausschließen. Herr Lindner würde sagen, dass das dann eben der Markt regelt. Du hast zwar Recht, aber letztendlich kein Geld.
Du kannst einen EMV geprüften DCDC Wandler so anschließen und konigurieren, dass er bei einer erneuten Prüfung durchfallen würde. Und nicht nur DCDC Wandler. Solange du nicht ganz genau die Einbaubedingungen einhältst, die bei der EMV Prüfung herrschten, ist eh alles nicht reproduzierbar. Mit anderen Worten: Kaufe vernünftige Komponenten und prüfe das Endprodukt. Mehr ist teurer Unfug.
Bernd G. schrieb: > Die sklavische Textauslegung nützt dir gar nichts,... Technische Normen und Richtlinien sind dazu gemacht um genauest/bestmöglich befolgt zu werden... Klaus G. schrieb: > Die Einschränkung über bestimmungsgemäße Nutzung sei irrelevant, da eine > beabsichtigte bestimmungsgemäße Nutzung ausreichend ist und der > Endnutzer "nicht über Fachkenntnisse auf dem Gebiet der > elektromagnetischen Verträglichkeit verfügt" (Seite 23) > Es könne prinzipiell nicht ausgeschlossen werden, dass dem Endnutzer bei > einer beabsichtigten bestimmungsgemäßen Nutzung Fehler unterlaufen bei > der die EMV Konformität nicht gegeben ist. > zB der 7805 DC-DC Ersatz der gesockelt, an Klemmen oder sonst wie > betrieben wird. Der Denkfehler liegt meiner Ansicht bei der Annahme, dass die "Einschränkung über bestimmungsgemäße Nutzung" generell irrelevant ist. Nur weil jemand "nicht über Fachkenntnisse auf dem Gebiet der elektromagnetischen Verträglichkeit verfügt", ist das im gewerblichen Bereich kein Freibrief alle sonst üblichen Ingenieurspraktiken über Bord zu werfen. d.h. wenn das Teil nicht laut Datenblatt oder sonstigen Vorgaben eingesetzt wird, kann es statt einer "beabsichtigten bestimmungsgemäßen Nutzung" auf eine "Nichteinhaltung der Herstellervorgaben" hinauslaufen. Für Private und Eigengebrauch gilt übrigens folgendes: Ein Betriebsmittel, das für den Eigengebrauch gebaut (...) wurde, gilt nicht als in Verkehr gebracht. --> EMV-Richtlinie nicht anwendbar.
Denke, da hat dein Kollege das falsche Teil ausgewählt. Jetzt sucht er Ausreden warum ER nichts dafür kann, dass bei EMV durchfällt. Habe auch solche Kollegen die nie was für können wenn etwas nicht funktioniert.
Da immer das komplette Endgerät getestet werden muss ist das Testergebniss der Einzelbaugruppen einfach nur nett aber nicht aussagekräftig. Da CE immer eine Selbsterklärung ist muss niemand ins Labor sondern sollte nur bei Nachfragen durch Messprotokolle belegen können aufgrund welcher Daten er das für Konform erklärt hat. Frag mal bei Recom, Traco, Meanwell nach dem Reports. Du wirst sehen das die das meist mit hauseigenen Mitteln messen ohne akkreditiertem Labor. Sklavische Texstauslegung machen Leute weil sie keine Verantwortung übernehmen wollen und sich an Worthülsen festhalten.
Prokrastinator schrieb: > nett aber nicht aussagekräftig Na ja, wen ich die Wahl habe zwischen einem Wandler bei dem dabei steht dass er (ggf. in der gezeigten empfohlenen Aussenbeschaltung) die Grenzen für EMV, Produktsicherheit und Surge einhält. versus einem Teil bei dem weder peak-Überspannung, inrush current noch noise am Eingang angegeben ist, dann wähle ich doch das erste. Das zweite (HLK-PM.. ) platzt sowieso.
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