Moin moin,
passt sicher nicht ganz hier her, passt aber anderswo noch weniger:
Erhalte vom Notar ein Schriftstück in einem Umschlag, welcher gegen
Manipulation des Inhaltes mit einem Faden und einem Siegel gesichert
ist.
Früher mal war solch ein Siegel aus roten Wachs, das man auf den Faden
aufgeschmolzen hat und dann noch den Notarstempel in das Wachs
eingedrückt hat. Eine Manipulation eines solchen Schriftstücks war
eigentlich nicht möglich.
Heute pappt man ein Siegel drauf, den Faden kann ich ohne Probleme raus
ziehen (Bild 2). Wenn ich das Dokument etwas knicke, hebt sich dieses
neuzeitlich moderne Siegel sogar von selber ab.
Das Schriftstück ist doch durch dieses Siegel wertlos, oder sehe ich das
falsch?
Heiner
Es handelt sich möglicherweise um einen Beurkundungsmangel; §44 BeurkG.
Allerdings wäre ich niemals auf die Idee gekommen in (irgend)einem Forum
zu fragen - kurz den Notar anrufen?
Stephan schrieb:> kurz den Notar anrufen?
Was sollte das bringen, der hat das doch so gemacht. Und wenn der sagt,
ist OK so, dann ist es OK? Habe ich bei Werkstätten und Handwerkern
mehrmals so erlebt, wenn selbige gepfuscht haben. Nach Prüfung von
dritter Seite war es eben nicht OK.
Ob das so OK ist, wollte ich hier (dritte Seite) abklären. Aber die
Administration hier ist offensichtlich der Ansicht, dass solche eine
Frage nicht wichtig ist und deshalb nach dev/null gehört.
Also werde ich nächste Woche meinen Rechtsanwalt aufsuchen und das dort
klären lassen. Der wird mich sicher nicht wie einen dummen Buben
wegschicken.
Walta S. schrieb:> Ein Mikrokontroller Forum ist ganz sicher die richtige Stelle für> Rechtsanwaltsfragen.
Da könnte unser Percy als gefühlter Rechtsanwalt doch mal kompetent
übernehmen.
Heiner W. schrieb:> Ob das so OK ist, wollte ich hier (dritte Seite) abklären.
Und Du läßt auch vom Bäcker entscheiden, ob Dein Klempner Deine Heizung
richtig eingestellt hat?
Traurig was aus diesem Forum geworden ist.
Heiner W. schrieb:> Aber die Administration hier ist offensichtlich der Ansicht, dass> solche eine Frage nicht wichtig ist
Wichtig ist sie höchstens für Dich und hier sowas von unpassend.
Was wolltest Du denn machen?
'Wäääähhhh, lauter Unbekannt haben mir gesagt das ist nicht richtig
so!!!'
Stell Dich doch auf den Markplatz, da siehst Du wenigstens die Leute die
Antworten. Oder zeig es Deinem Friseur, die sind es gewohnt über
belanbglosigkeiten zu reden und Du bekommst noch nen Haarschnitt.
Heiner W. schrieb:> Also werde ich nächste Woche meinen Rechtsanwalt aufsuchen und das dort> klären lassen.
Ja, das ist bestimmt besser, als dem Notar die Möglichkeit einzuräumen,
evtl Fehler schnell und unkompliziert zu beheben. Das ergibt sich schon
daraus, dass so auf jeden Fall Kosten ausgelöst werden. Was nichts
kostet, das taugt auch nichts!
> Der wird mich sicher nicht wie einen dummen Buben> wegschicken.
Gewiss nicht. Der wird Dich ganz toll ernst nehmen und Dir eine
ernstgemeinte Rechnung für Erwachsene schreiben. Aber im Ländle hat
man's ja und versteht sich prächtig darauf, Geld zum Fenster hinaus zu
werfen.
Andreas B. schrieb:> Dem Notar Bescheid geben.
Ja. Im einfachsten Fall wird eine neue Ausfertigung erstellt und gut
ist.
Wegen Baden-Württemberg: Ist das in einem staatlichen Notariat passiert?
In Baden-Württemberg gibt es spezial mit verbeamteten Notaren. Die
können offenbar weder hochdeutsch noch ordentlich siegeln.
Heiner W. schrieb:> Das Schriftstück ist doch durch dieses Siegel wertlos, oder sehe ich das> falsch?
Gnz sicher nicht, für gewisser Personen (Sanmler, Fälscher) hat so einen
Stück Papier immer einen zumindest ideelen Wert. Ferner macht sich die
Wirksamkeit eines Vertrags nicht (allein) daran fest, wie oder ob es
gesiegelt ist, wichtig ist de weiteren, das mindestens jede
Vertragspartei eine begalubigte Kopie erhalten hat.
Die Anforderungen an die korrekte Form, Herstellung und Aufbewahrung
kann man übrigens in der Dienstordnung für Notarinnen und Notare -DONot-
nachlesen.
https://www.talke.org/uploads/media/Dienstordnung_der_Notare.pdf
§31 ist hierfür interessant:
"Die Siegel müssen dauerhaft mit dem Papier oder mit dem
Papier und der Schnur verbunden sein und den Abdruck oder die
Prägung deutlich erkennen lassen. 2Eine Entfernung des Siegels
ohne sichtbare Spuren der Zerstörung darf nicht möglich sein. 3Bei
herkömmlichen Siegeln (Farbdrucksiegel, Prägesiegel in Lack oder unter
Verwendung einer Mehloblate) ist davon auszugehen, dass die
Anforderungen nach Satz 1 und 2 erfüllt sind; neue Siegelungstechniken
dürfen verwendet werden, sofern sie nach einem Prüfzeugnis der
Papiertechnischen Stiftung (PTS) in Heidenau die Anforderungen erfülle"
IchGlaubeEsNicht schrieb:> Walta S. schrieb:>> Ein Mikrokontroller Forum ist ganz sicher die richtige Stelle für>> Rechtsanwaltsfragen.>> Da könnte unser Percy als gefühlter Rechtsanwalt doch mal kompetent> übernehmen.
Gefühle täuschen (immer?!) - so manches vermeintliche 'Schätzchen'
erweist sich bei Nachprüfung als taube Nuß.
https://www.youtube.com/watch?v=RmISVHxjcAI
Heiner W. schrieb:> Früher mal war solch ein Siegel aus roten Wachs, das man auf den Faden> aufgeschmolzen hat und dann noch den Notarstempel in das Wachs> eingedrückt hat. Eine Manipulation eines solchen Schriftstücks war> eigentlich nicht möglich.>> Heute pappt man ein Siegel drauf, den Faden kann ich ohne Probleme raus> ziehen (Bild 2). Wenn ich das Dokument etwas knicke, hebt sich dieses> neuzeitlich moderne Siegel sogar von selber ab.
Mit der Blockchain wäre das nicht passiert ;)
Duck und weg..
Heiner W. schrieb:> Früher mal war solch ein Siegel aus roten Wachs, das man auf den Faden> aufgeschmolzen hat und dann noch den Notarstempel in das Wachs> eingedrückt hat. Eine Manipulation eines solchen Schriftstücks war> eigentlich nicht möglich.
Bei einem Wachssiegel wäre m.E. eine unerkannte Manipulation möglich.
Deshalb hat man früher auch Siegellack genommen. Der hat seinen Namen
deshalb bekommen, weil man damit "versiegeln" kann. :-)
Rainer Z. schrieb:> Wegen Baden-Württemberg: Ist das in einem staatlichen Notariat passiert?
Vermutlich nicht:
'§ 2* (1) 1Notarinnen und Notare führen Amtssiegel (als
Farbdrucksiegel und als Prägesiegel in Form der Siegelpresse und
des Petschafts für Lacksiegel) nach den jeweiligen
landesrechtlichen Vorschriften**. 2Die Umschrift enthält den Namen
der Notarin oder des Notars nebst den Worten „Notarin in ...... (Ort)“
oder „Notar in ...... (Ort)“.'
DONot
Irgend eine Umschrift ist auf dem Siegel nicht erkennbar.
Möglicherweise handelt es sich um das Siegel einer Behörde.
Auch mit Kontrast lässt sich nicht viel Herausholen, höchstens eine
Prägung ähnlich dem Wappen von BaWü.
Kann natürlich auch eine 'wie Echt aussehen sollende' Nachahmung aus dem
Reichsbürgerumfeld sein.
Die lassen sich gerne irgendwelche 'Karnevalsurkunden' aufschwatzen, um
sich aus irgendwelchen Verpflichtungen herauszumogeln.
https://www.rhein-zeitung.de/cms_media/module_img/3272/1636095_1_mrvwallpaper_image_4dffcfb38cb624de.jpg
Walta S. schrieb:> Ein Mikrokontroller Forum ist ganz sicher die richtige Stelle für> Rechtsanwaltsfragen.
Oh Mann, gibts das? Es geht um einen Faden, der durch einen Aufkleber
gesichert werden soll. UND UM NICHTS ANDERES. Wenn ich gewusst hätte,
dass ein technisches Forum damit überfordert ist, hätte ich mich in
einem anderen Forum angemeldet und dort gepostet.
Harald W. schrieb:> Bei einem Wachssiegel wäre m.E. eine unerkannte Manipulation möglich.> Deshalb hat man früher auch Siegellack genommen. Der hat seinen Namen> deshalb bekommen, weil man damit "versiegeln" kann. :-)
Ja sorry, Wachs war der falsche Begriff. Mir war der richtige Begriff
nicht geläufig. Ich kam auf Wachs, weil man diese rote Masse mit dem
Feuerzeug anschmilzt, bis es tropft. Also kann man auch Lack mit dem
Feuerzeug tropfen lassen, wieder was gelernt.
Fpgakuechle K. schrieb:> oder unter Verwendung einer Mehloblate ...
Interessant und noch nie gehört. Diese runde Scheibe unter dem Aufpapper
sieht tatsächlich aus wie eine Oblade (Bild). Seltsamerweise klebt die
auf der Unterseite nicht.
Fpgakuechle K. schrieb:> Die Anforderungen an die korrekte Form, Herstellung und Aufbewahrung> kann man übrigens in der Dienstordnung für Notarinnen und Notare -DONot-> nachlesen.> https://www.talke.org/uploads/media/Dienstordnung_der_Notare.pdf>> §31 ist hierfür interessant:> 2. Eine Entfernung des Siegels> ohne sichtbare Spuren der Zerstörung darf nicht möglich sein.
OK, das ist die zentrale Information, die ich brauchte. Denn der
Aufpapper geht schon halb ab, wenn ich den Deckel etwas biege. Der Rest
haftet nicht besser. Vielen Dank für den Link!
Mit der Information in der Hinterhand kann ich nun den Notar
kontaktieren. Sollte der dann der Ansicht sein, dass das so gehört,
lasse ich das Schriftstück (Vertrag) bei einem anderen Notar erneut
anfertigen und schicke im die 4-stellige Rechnung. Denn ich werde sicher
nicht dem Notar seine Arbeit erklären.
> neue Siegelungstechniken dürfen verwendet werden, sofern sie nach> einem Prüfzeugnis der Papiertechnischen Stiftung (PTS) in Heidenau> die Anforderungen erfülle
Typisch für die moderne Neuzeit: Eine Menge Prüfzeugnisse und einen
Haufen Zertifikate, am Ende erhält man einen Haufen Scheiß. Nahezu
JEGLICHE Arbeit wird heute stümperhaft ausgeführt, denn jeder kann alles
und nichts richtig. Zum Kotzen!
Heiner W. schrieb:> Walta S. schrieb:>> Ein Mikrokontroller Forum ist ganz sicher die richtige Stelle für>> Rechtsanwaltsfragen.>> Oh Mann, gibts das? Es geht um einen Faden, der durch einen Aufkleber> gesichert werden soll. UND UM NICHTS ANDERES.
Da haste aber im allersten Posting was anderes geschrieben. Da ist die
einzige Frage diese:
"Das Schriftstück ist doch durch dieses Siegel wertlos, oder sehe ich
das
falsch?"
Und das ist eindeutig eine Frage aus dem Fach Recht und nicht Heimwerken
oder gar mikrocontroller-Bastelei.
> hätte ich mich in> einem anderen Forum angemeldet und dort gepostet.
Du bist auch hier nicht angemeldet ...
und ja ein technisches Forum ist mir der Frage nach der Wertigkeit eines
nur in details gezeigten Dokument überfordert.
Fpgakuechle K. schrieb:> oder unter Verwendung einer Mehloblate ...
Ist tatsächlich eine solche Mehloblade. Im Advo-Store finde ich die
Dinger für 1 Cent pro Stück (Packung mit 1.000 Stück). Und genau so viel
taugt das Zeug.
Von offizieller Seite werden diese Dinger als sehr sicher beschrieben,
bei einer Manipulation würde die Oblade sofort brechen. Was nicht
ansatzweise so ist. Man muss den neumodischen Aufpapper nur scharf
anschauen und er ist unten. Und zwar ohne zu brechen und ohne
Beschädigung. Und nun ist der Manipulation Tür und Tor geöffnet: Man
kann Seiten entnehmen, ändern, hinzufügen - das nenn ich doch mal sehr
sicher.
Wer also ein Schriftstück beim Notar beglaubigen lässt, sollte sich
vorab die dortige Besiegelung vorführen lassen. Wenn der Notar mit
neumodischen Billig-Kram ankommt, besser gleich die Kurve kratzen.
Erspart eine Menge Ärger.