Hallo Zusammen,
ich bin ein armer Bastler - Mein SDR Funkmodul macht 10mW Sendeleistung.
Ich strahle das über ein Relay (rx/tx) mit einer Halbewellen
Dipolantenne ab
auf 11Meter. Ich erreiche tatsächlich mehr als 5Km Reichweite.
Allerdings hören die Om's mich nur schwach . Wie kann ich aus meiner
Teilesammlung erkennen welcher Transisto für eine Zielleistung von 5W
oder mehr tauglich sei. und wie könnte ich diesen auf einfachste weise
in die Antennenleitung anpassen.
Hat vielleicht jemand eine Handskizze die ich verwenden könne.
Sicher gibt es viele im Netz. Ich will quasi einen not sendeverstärker
aus der Krabbelkiste erschaffen- Kann mir jemand helfen..
Vielen Dank
Micha aus Berlin (Viel Erfahrung ist tatsächlich vorhanden)
Ein Oberwellen Filter ist vorhanden (4 Fach PI gegen Erde 2ter Ordnung)
Michael Fritze schrieb:> Wie kann ich aus meiner Teilesammlung erkennen welcher Transisto für> eine Zielleistung von 5W oder mehr tauglich sei.
Indem du dir das Datenblatt anschaust.
Sinnvoll sind in erster Näherung alle die, die "von Haus aus" als CB-PAs
konzipiert sind. 2SC1945 war da mal ein sehr gängiger Typ, dazumals
ziemlich preiswert, mittlerweile nur noch aus Unobtanien zu beziehen
oder aber mit gutem Risiko, einer Fälschung aufzusitzen.
Alte CB-Funke schlachten wäre natürlich auch 'ne Variante.
Aber: von 10 mW auf 5 W sind 26 dB; das machst du nicht mehr mit einer
Stufe, da brauchst du mindestens 2 Stufen dafür.
> und wie könnte ich> diesen auf einfachste weise in die Antennenleitung anpassen.
Allein die Formulierung der Frage lässt vermuten, dass du dir den Aufbau
von HF-Verstärkern erst einmal intensiv zu Gemüte führen musst. So ein
HF-Transistor löst sich, wenn erst einmal einigermaßen Leistung aus ihm
rauskommt, bei Fehlhandlungen schneller in magischen Rauch auf, als man
gucken kann.
Ein anderer Klassiker ist der 2N3866, der ganz schön Leistung (1W oder
so) macht. Wer Zugriff auf alte BK Verstärker hat, kann auch mit einem
BGY37 o.ä. Hybridbaustein experimentieren.
sweet.
Altes CB-Gerät nehmen, für das du einen Schaltplan finden kannst.
11m-Baugruppen drinlassen, was du nicht brauchst raus, und deine
Moduleritis da rein. Und nicht erwischen lassen :-)
Marcus D. schrieb:> Helge schrieb:>> Und nicht erwischen lassen :-)>> Existiert ein Grund den Mund aufzureissen?
Na klar, CE bzw. RTTE-Richtlinie! Ohne CE-Konformitätserklärung dürfen
nur geprüfte Funkamateure ihre selbstgebauten Sendegeräte auf den dafür
zugelassenen Frequenzen betreiben. Sonst keiner.
Matthias S. schrieb:> ... schrieb:>> Brauchten die (... BGY37 ...) nicht relativ hohe Betriebsspannungen?>> Normalerweise 24V, aber bei 12V kommt da auch schon was raus.
Mit wieviel "schon was' darf man denn bei 12 V vs. 24 V etwa rechnen?
Davon hab ich noch einen kleinen Karton :-).
Und ein Datenblatt habe ich noch nicht gefunden.
Bei dem wuerden die Werte fuer 12 V wohl auch fehlen.
Helmut -. schrieb:> Ohne CE-Konformitätserklärung dürfen nur geprüfte Funkamateure ihre> selbstgebauten Sendegeräte auf den dafür zugelassenen Frequenzen betreiben.
Auch ein Funkamateure muss, wenn er ein Sendegeräte in Verkehr bringt,
die CE Konformität erklären. Mit dem Betrieb hat die CE überhaupt nichts
zu tun.
my2ct schrieb:> Auch ein Funkamateure muss, wenn er ein Sendegeräte in Verkehr bringt,> die CE Konformität erklären.
Es ging nicht um kommerziell hergestellte Amateurfunkgeräte. Und nein,
für den Betrieb eines selbst gebauten Amateurfunkgeräts beim Erbauer
oder einem anderen Funkamateur ist keine Konformitätserklärung nötig;
die Einhaltung der vorgegebenen Richtwerte ist gefordert, aber die muss
nicht per Erklärung dargelegt werden.
Aber bis unser TO soweit ist, dass er eine funktionierende 11-m-PA hat,
wer weiß, vielleicht legt er dann nebenbei noch die Afu-Prüfung ab. Wenn
er die PA mit seinen Anforderungen stabil lauffähig hat, dürfte der
Technikteil zumindest der Klasse-E-Prüfung eine Kleinigkeit sein.
Als Treiber würde sich der 2N3553 eignen, der war in vielen Schaltungen
als Vorstufe zum 2N3866 drin (siehe Bücher von Gerzelka u.ä.) und den
gibts immer noch, ich habe selber einen aufgehoben.
Aber wir wissen ja nicht, was sich in der K/G-rappelkiste vom TO
befindet, er ist von der Sorte die nach dem Eingangspost abtauchen und
zusieht, wie die emsigen Helferlein langsam aber sicher vom Thema
abkommen und sich an irgendeinem Nebenschauplatz aufreiben.
... schrieb:> Mit wieviel "schon was' darf man denn bei 12 V vs. 24 V etwa rechnen?> Davon hab ich noch einen kleinen Karton :-).
Bei 24V Speisung hat der BGY37 rund 5,9W zulässige Verlustleistung lt.
meiner spärlichen Unterlagen. Da es sich um reine Klasse A handelt (ist
ja ein Verstärker vorrangig für Kabel-TV) wird er davon so ungefähr die
Hälfte an den Ausgang liefern können, evtl. etwas weniger. Aber 1,5 - 2W
sollten drin sein ohne schlimme Kompression.
Ich kann beim besten Willen nicht abschätzen, wieviel davon bei 12V
übrig bleibt, aber ein paar hundert mW sicher.
Alles klar. Vielen Dank. Dann werde ich wohl bei
Gelegenheit selber mal nachmessen.
Zumindest habe ich jetzt eine Orientierung, dass er
bei 24 V schon etwas warm werden darf.
> aber ein paar hundert mW sicher
Was ja gegenueber 10 mW auch schon eine wesentliche
Verbesserung waere.
... schrieb:> Was ja gegenueber 10 mW auch schon eine wesentliche> Verbesserung waere.
Deswegen ja. Ausserdem sind das Linearverstärker, die nur minimale
Verzerrungen addieren und ein sauberes Ausgangssignal haben sollten,
solange man sie nicht übersteuert.
... schrieb:> Davon hab ich noch einen kleinen Karton :-)
Nicht schlecht. Ich habe leider nur ein einziges Exemplar im Gehäuse mit
Posthörnchen.
my2ct schrieb:> Auch ein Funkamateure muss, wenn er ein Sendegeräte in Verkehr bringt,> die CE Konformität erklären.
NÖPP- wie der Mod DL8DTL erläuterte
Der komplette private Sendestationsselbstbau DIY-Hobby ist seit Anbeginn
der Funktechnik das Privileg der staatlich geprüften lizenzierten
Amateure.
Selbst Flug- und SChiffsfunker dürfen das nicht, genausowenig wie
Polizei und Feuerwehr.
Könner schrieb:> Privileg der staatlich geprüften lizenzierten Amateure
Lass mal das "staatlich" weg. Es gibt auch Alternativen, siehe bspw.
USA. Auch versetzt einen die Prüfung keineswegs automatisch in die Lage,
beliebig und regelkonform Sendetechnik aufzubauen; sie fragt mehr oder
minder die Grundlagen dazu ab.
Jens B. schrieb:> Bei 11m hat aber der Lizensierte auch nichts zu melden.
Defizite?
1. Durften lizenzierte Funkamateure etwa nicht schon immer auch
CB-Funker sein?
2. Was meinste wieviel 11 m CB-ler ohne Lizenz diese danach machten und
nach bestandenen Prüfüng im früheren Medium nach wie vor funkten?
sorry - noch Einwände?
Könner schrieb:> 1. Durften lizenzierte Funkamateure etwa nicht schon immer auch> CB-Funker sein?
Das schließt aber nicht den Selbstbau ein. Auf 11m hat ein Funkamateuer
genauso viel/wenig Rechte wie jeder andere auch.
Einzig auf den für den Amateurfunk zugelassenen Bändern darf er sich
austoben.
Phasenschieber S. schrieb:> Das schließt aber nicht den Selbstbau ein.
Richtig. Er darf aber melden. und das war Thema.
zur Erinnerung:
Jens B. schrieb:> Bei 11m hat aber der Lizensierte auch nichts zu melden.
Was falsch ist. Er darf da melden, aber genausowenig bauen.
Wenn sich Menschen genauer ausdrücken, gibts weniger Mißverständnisse.
Phasenschieber S. schrieb:> Auf 11m hat ein Funkamateuer genauso viel/wenig Rechte wie jeder andere> auch.
Korrekt. Das heißt also, wenn er ein Gerät dafür baut und in Verkehr
bringt, braucht's den ganzen Zirkus mit Konformitätserklärung, Messung
etc.
Grauzone wird es bei einer Nutzung als Versuchsaufbau: sowas muss man
nämlich als Firma recht regelmäßig machen bei Produktentwicklungen, und
das wird im Allgemeinen noch nicht als "in Verkehr bringen" angesehen.
Ansonsten könnte man ja keinerlei Laboraufbauten außerhalb irgendwelcher
Faradayscher Käfige tätigen – egal für welche Frequenzbereiche.
Aber erst muss es dem TO ja überhaupt mal gelingen, da ein oder mehr
Watt und jenseits von wildem Schwingen zu produzieren, bevor man über
sowas reden braucht.
Jörg W. schrieb:> und> das wird im Allgemeinen noch nicht als "in Verkehr bringen" angesehen.
In den Verkehr bringen heist für mich das das Produkt vom Hersteller an
den Händler Verbraucher etc übergeben wird, damit dieser es
bestimmungsgemäß benutzt.
Ralph Berres
Ralph B. schrieb:> In den Verkehr bringen heist für mich das das Produkt vom Hersteller an> den Händler Verbraucher etc übergeben wird, damit dieser es> bestimmungsgemäß benutzt.
Greift meiner Meinung nach etwas zu kurz. Wenn eine Firma ein Gerät
baut, welches sie nicht verkaufen will aber innerbetrieblich nutzt,
bringt sie es damit nicht auch "in Verkehr".
Ist aber vermutlich ein hinreichend seltener Fall.
Jörg W. schrieb:> aber innerbetrieblich nutzt,> bringt sie es damit nicht auch "in Verkehr".
Das sehe ich anders: Nutzung = Inverkehrbringen, egal auf welchem
Betriebsgelände.
Helmut -. schrieb:> Na klar, CE bzw. RTTE-Richtlinie! Ohne CE-Konformitätserklärung dürfen> nur geprüfte Funkamateure ihre selbstgebauten Sendegeräte auf den dafür> zugelassenen Frequenzen betreiben. Sonst keiner.
Davon höhre ich zum ersten mal! Wir haben schon früher funkgeräte
verwendet um z.b. mit der Heimatstadt zu sprchen. auf 14.200 haben wir
oft geredet da diese Frequenz fasst immer problemlos war. 7.100 z.b. in
der Abendzeit je nach entfernung
> auf 14.200 haben wir> oft geredet da diese Frequenz fasst immer problemlos war. 7.100 z.b. in> der Abendzeit je nach entfernung
Das war bestimmt in Venezela moeglicherweise auch in Peru.
Wobei mit ein auf 80 msabbelnder Unlis viel weniger stoert
als die allgemeine Zumuellung des Spektrums.
... schrieb:>> auf 14.200 haben wir>> oft geredet da diese Frequenz fasst immer problemlos war. 7.100 z.b. in>> der Abendzeit je nach entfernung>> Das war bestimmt in Venezela moeglicherweise auch in Peru.
Nein
Könner schrieb:> Jens B. schrieb:>> Bei 11m hat aber der Lizensierte auch nichts zu melden.>> Defizite?>> 1. Durften lizenzierte Funkamateure etwa nicht schon immer auch> CB-Funker sein?>> 2. Was meinste wieviel 11 m CB-ler ohne Lizenz diese danach machten und> nach bestandenen Prüfüng im früheren Medium nach wie vor funkten?>> sorry - noch Einwände?
Es ging in den Beiträgen ums bauen.
Phasenschieber S. schrieb:> Das sehe ich anders: Nutzung = Inverkehrbringen, egal auf welchem> Betriebsgelände.
Ich sehe das im Prinzip auch so. Aber wie schon geschrieben, ist wohl
ein eher seltener Fall.
Die üblichen Allgemeinzuteilungen sagen daher üblicherweise auch unisono
"Bei Störungen ... Werte der entsprechenden Norm zugrunde gelegt". D.h.
also im Umkehrschluss, dass du ganz unabhängig von RED & Co. dich halt
auch bei diesem Graubereich im Rahmen der Norm bewegen musst. Wenn du
das wiederum tust (und die Geräte nicht anderen weiter gibst), dann wird
wohl auch niemand da sein, der nach der Konformitätserklärung fragt. Im
Prinzip würde der Eigenbau einer CB-Funke für Eigenverwendung wohl auch
in diesen Graubereich fallen, aber wer das tut, muss sowohl den nötigen
Sachverstand als auch die Messmittel haben, um sich damit seiner Sache
sicher zu sein. Beim TE würde ich das nicht vermuten, bei dir schon. ;-)