Hallo,
ich möchte für das Jahr 2020 meine Steuererklärung machen, in dem jahr
hatte ich das Studium abgeschlossen umd meine erste Arbeitsstelle
angenommen.
A) Wenn ich keine Berufsausbildung vor dem Bachelorstudium hatte und
dannach den Master absolviert habe im selben Fach, ist BA meine
Erstausbildung und MA meine zweit? Oder ist beides Erstausbildung?
B) Alle kosten in Erstausbildung können nur als Sonderausgaben geltend
gemacht werden, bedeutet dies, dass ich für das jahr 2020 nur die Kosten
in den bspw. 5 Monaten Studium geltend machen kann? Also nur 5 Monate
studiert und dann angefangen zu arbeiten.
Weil die Sonderausgaben im selben Jahr geltend gemacht werden können.
C) Und für den Verlustvortrag hätte ich das jedes jahr als student den
Verlust durch eine Steuererklärung anzeigen müssen, oder kann ich in
meiner jetzigen ersten Steuererklärung alle Verluste (Rechnungen von den
jahren bis 4 jahre rückwirkend angeben) geltend machen?
Es gibt Experten dafür, die nennen sich "Steuerberater". Schau' mal
analog in den Gelben Seiten oder nutze Google für Deinen Steuerberater
am Orte.
Individuelle Rechtsberatung in einem Forum ist problematisch, schon weil
hier niemand alle Deine steuerlich relevanten Umstände kennt und Dich
somit nicht zielführend beraten kann.
Franky schrieb:> oder kann ich in meiner jetzigen ersten Steuererklärung alle Verluste> (Rechnungen von den jahren bis 4 jahre rückwirkend angeben) geltend machen?
Du kannst alles Mögliche geltend machen. Ob du es dann auch bewilligt
bekommst, steht auf dem Blatt, das sich Steuerbescheid nennt.
Lass dir einmal Tipps vom Profi geben, dann kannst du es die Jahre
danach ja wieder selber machen. Und du musst ja nicht mal deine
Erklärung vom Steuerberater machen lassen, du kannst den auch auf
Stundenbasis als Tippgeber anheuern. Dann wäre es sinnvoll, wenn du mit
konkreten Fragen dort auftauchst.
Lothar M. schrieb:> Und du musst ja nicht mal deine> Erklärung vom Steuerberater machen lassen, du kannst den auch auf> Stundenbasis als Tippgeber anheuern.
Vorsicht mit dem Tipp. Wenn dieser Tippgeber nicht aus dem engsten
Familienkreis stammt oder keine Zulassung als Steuerberater o.ä. hat,
und dich individuell steuerlich berät (also nicht nur allgemeine Tipps
gibt), dann macht er oder sie sich sogar strafbar. Das gilt sowohl bei
Bezahlung als auch unentgeltlicher Beratung.
Senf D. schrieb:> Wenn dieser Tippgeber nicht aus dem engsten> Familienkreis stammt oder keine Zulassung als Steuerberater o.ä. hat
Aber ich schrieb doch Wort für Wort:
>>> du kannst den (Steuerberater) auch auf Stundenbasis als Tippgeber anheuern
Jochen A. schrieb:> Der letzte Abgabetermin war sowieso der 31.07.2021.
Diese Antwort stimmt nicht ganz. Auch für das Jahr 2020 wurde, wie auch
im vergangenen Jahr, der Abgabetermin auf den 31. Oktober gesetzt, wenn
man die Steuererklärung selbst erstellt.
Lothar M. schrieb:> Senf D. schrieb:>> Wenn dieser Tippgeber nicht aus dem engsten>> Familienkreis stammt oder keine Zulassung als Steuerberater o.ä. hat> Aber ich schrieb doch Wort für Wort:>>>> du kannst den (Steuerberater) auch auf Stundenbasis als Tippgeber anheuern
Du hast recht, das hatte ich irgendwie missverstanden.
Weil es noch nicht erwähnt wurde, es gibt auch Lohnsteuerhilfeverein die
Steuerberatung machen. Nicht zu vergessen, einige der
Steuersoftware-Produkte sind auch ganz gut - wenn man bezahlt und nicht
die kostenlosen Online-Versionen nimmt.
Jochen A. schrieb:> Der letzte Abgabetermin war sowieso der 31.07.2021.> Ab jetzt kostet es, ohne Steuerberater, Verzugsstrafe.
Bei Pflichtveranlagung vielleicht.
Macht er die Erklärung freiwillig, hat er 4 Jahre dazu zeit.
Jochen A. schrieb:> Ab jetzt kostet es, ohne Steuerberater, Verzugsstrafe.
Naja, der kluge Mann bekommt ja ein Erstattung - insofern entsteht der
Verzugsschaden auf Seiten des Steuerpflichtigen. Daraus resultiert, dass
der Fiskus Zinsen zahlen muss ....
ich sehs, nur klugscheisser hier die sich nicht auskennen aber gerne ein
Kommentar loswerden wollen. Wer helfen will kann gerne auf meine Fragen
eingehen.
Franky schrieb:> ich sehs, nur klugscheisser hier die sich nicht auskennen aber gerne ein> Kommentar loswerden wollen. Wer helfen will kann gerne auf meine Fragen> eingehen.
Nein, keine Klugscheißer hier, sondern Leute, die wissen, was sie dürfen
und was nicht.
Guck' erstmal in § 5 StBerG.
https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__5.html
Außerdem ist das hier kein Steuerberaterforum.
Ganz allgemein gesprochen, von jemanden, der das selbst durchexerziert
hat:
Master gilt als Zweitausbildung, weil der Abschluss mit dem Bachelor
erreicht wurde. Bachelor läße sich zwar in den Verlustvortrag packen,
aber das bringt Dir nichts, weil der Master dafür zu lange gedauert hat
(üblicherweise drei Semester). Das konnte ich mir also in meinem Fall
getrost in die Haare schmieren. Wirklich relevant ist eigentlich erst
nach Ende der zweiten Ausbildung. Relevant war also das Jahr vor dem
Abschluss wegen Verlustvortrag und dann natürlich die Erklärung im Jahr
des Abschlusses und Arbeitsbeginn. Hier lässt sich satt gegenrechnen.
Darüber hinaus gibt's auch unzählige Pauschalen für Lernmittel (soweit
nicht explizit angeschafft) und wer einen PC in der Zeit gekauft hat, um
damit studieren zu können (ja, eine Geforce RTX kann für Simulationen
notwendig sein ;-), der kann den auch absetzen.
Vom Steuerberateer halte ich nicht viel, weil er im Grunde alles
auffrisst von der Rückerstattung. Und auch Vereine sind kaum günstiger.
Eigentlich ist Dein Fall so standardmäßig, dass Du das alles
zusammengoogeln kannst. Das Finanzamt bügelt das schon gerade. Und im
Falle, dass sie sich quer stellen, kannst Du immernoch Hilfe für einen
Einspruch holen. Das sollte aber dann schnell geschehen - man hat dafür
nur einen Monat.
Franky schrieb:> ich sehs, nur klugscheisser hier die sich nicht auskennen aber gerne ein> Kommentar loswerden wollen. Wer helfen will kann gerne auf meine Fragen> eingehen.
Wir sehen hier einen Threaderoeffnenden, der sich hier daneben benimmt,
weil er nicht alles auf dem Silbertablett geliefert bekommt.
Zweitens hast Du Dir die Links auch nicht angesehen. Einer der ersten
Links enthielt schon die Antwort auf eine Deiner Fragen. So ein
höflicher Mensch darf gerne Steuern zahlen ohne was zurück zu bekommen.
Daher empfehle ich den Moderatoren den Thread zu schließen, wenn der TO
nicht wieder zurück findet auf das Gleis sich anständig zu benehmen.
Heinrich schrieb:> Bei Pflichtveranlagung vielleicht.> Macht er die Erklärung freiwillig, hat er 4 Jahre dazu zeit.
las ich auch gerade
Für alle, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind,
konnte sich das Warten sogar lohnen. Sie müssen ihre freiwillige
Erklärung erst vier Jahre nach Ende des jeweiligen Jahres abgeben und
konnten somit ab dem 16. Monat Zinsgewinne erzielen - auch wenn diese
wiederum in der nächsten Steuererklärung angegeben werden müssen.
so habe ich tatsächlich auch mal 6% Zinsen bekommen
Da der TO sich echt daneben benimmt, keine weitere Hilfe oder Links, als
Student sollte er geübt sein in Selbststudium, ist alles lernbar,
findbar und manchmal bekommt man auch bei der Oberfinanzdirektion
Antworten auf genaue! Fragen, sogar wie die 4 Steuerformeln sind, das
kann man auch im PC selber eintippen.
Joachim B. schrieb:> Für alle, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind,> konnte sich das Warten sogar lohnen. Sie müssen ihre freiwillige> Erklärung erst vier Jahre nach Ende des jeweiligen Jahres abgeben und> konnten somit ab dem 16. Monat Zinsgewinne erzielen - auch wenn diese> wiederum in der nächsten Steuererklärung angegeben werden müssen.> so habe ich tatsächlich auch mal 6% Zinsen bekommen
Du schreibst richtig von "konnten", das mit den 6% Zinsen ist nämlich
Vergangenheit:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der bisher gültige
Zinssatz von monatlich 0,5 Prozent (6 Prozent pro Jahr) für
Nachzahlungs- und Erstattungszinsen ab 2014 verfassungswidrig ist.
Zinsbescheide müssen die Finanzämter korrigieren, allerdings erst ab dem
Verzinsungszeitraum 2019. Das Finanzamt setzt die Zinsen seit Mai
2019 vorläufig fest.
Senf D. schrieb:> Du schreibst richtig von "konnten"
ich weiss, wichtig war nur der Satz
Joachim B. schrieb:> Für alle, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind,> ........ Sie müssen ihre freiwillige> Erklärung erst vier Jahre nach Ende des jeweiligen Jahres abgeben
aus Tagesschau zitiert, Netzfundstück sonst halt
Joachim B. schrieb:> als> Student sollte er geübt sein in Selbststudium
oder einen Steuerberater aufsuchen!
Rainer Z. schrieb:> Nein, keine Klugscheißer hier, sondern Leute, die wissen, was sie dürfen> und was nicht.> Guck' erstmal in § 5 StBerG.> https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__5.html
Gute Idee; da steht "geschäftsmäßig". Mehrfach.
> Außerdem ist das hier kein Steuerberaterforum.
"Wissenschaft und Technik im weiteren Sinne", wimre. Hmmm ...
Rainer Z. schrieb:> Es gibt Experten dafür, die nennen sich "Steuerberater". Schau'> mal> analog in den Gelben Seiten oder nutze Google für Deinen Steuerberater> am Orte.>> Individuelle Rechtsberatung in einem Forum ist problematisch, schon weil> hier niemand alle Deine steuerlich relevanten Umstände kennt und Dich> somit nicht zielführend beraten kann.
Geh zum Steuerberater. Bedenke aber, dass die sich fürstlich bezahlen
lassen und rechne dir aus ob sich das lohnt und ob du das willst. Eine
Steuererklärung nach dem Studium ist nicht schwer und schafft das normal
funktionierende Gehirn auch allein. Dennoch ist das hier keine Beratung.
Heinrich schrieb:> Macht er die Erklärung freiwillig, hat er 4 Jahre dazu zeit.
Funfact, er hatte sogar mal 7 Jahre Zeit, siehe
https://studentensteuererklaerung.de/ratgeber-steuern/steuererklaerung-7-jahre-rueckwirkend-abgeben/.
Weiß nicht, ob das noch gilt, bitte prüfen. Aber ich konnte
schlussendlich 6 Jahre rückwirkend via Verlustvortrag Ausgaben des
Zweitstudiums (== Master) geltend machen. U.a. auch Studiengebühren und
Ausgaben für Material (Bücher, Laptop, ...). Musste damals Einspruch
einlegen, aber es gibt Muster dafür. Gab ein paar k€ zurück.
Informationen gab's damals durch einen in der Uni angebotenen Kurs,
speziell darauf ausgerichtet. Gemacht hab' ich die Steuererklärung
selbst, mit Wiso. Gibt aber auch online tools, die ein durch einen
Fragenkatalog führen und dann einen festen Preis oder x % der
Rückzahlung haben wollen.
Viel Erfolg :)
Dennis E. schrieb:> Geh zum Steuerberater. Bedenke aber, dass die sich fürstlich bezahlen> lassen und rechne dir aus ob sich das lohnt und ob du das willst.
Noch einfacher und billiger wäre es natürlich, einfach mal den
freundlichen Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt zu fragen. Aber
das ist wahrscheinlich zu einfach. Und zu naheliegend.
Franky schrieb:> ich sehs, nur klugscheisser hier die sich nicht auskennen aber gerne ein> Kommentar loswerden wollen. Wer helfen will kann gerne auf meine Fragen> eingehen.
Genau deswegen fragst Du hier sowas doch,
damit Du wieder über andere schimpfen kannst.
Dieter schrieb:> Franky schrieb:>> ich sehs, nur klugscheisser hier die sich nicht auskennen aber gerne ein>> Kommentar loswerden wollen. Wer helfen will kann gerne auf meine Fragen>> eingehen.>> Wir sehen hier einen Threaderoeffnenden, der sich hier daneben benimmt,> weil er nicht alles auf dem Silbertablett geliefert bekommt.>> Zweitens hast Du Dir die Links auch nicht angesehen. Einer der ersten> Links enthielt schon die Antwort auf eine Deiner Fragen. So ein> höflicher Mensch darf gerne Steuern zahlen ohne was zurück zu bekommen.>> Daher empfehle ich den Moderatoren den Thread zu schließen, wenn der TO> nicht wieder zurück findet auf das Gleis sich anständig zu benehmen.
Schade, dass Du keine Kopie bzw einen link in den RTFM-Thread gestellt
hast.