Hallo, ich möchte für das Jahr 2020 meine Steuererklärung machen, in dem jahr hatte ich das Studium abgeschlossen umd meine erste Arbeitsstelle angenommen. A) Wenn ich keine Berufsausbildung vor dem Bachelorstudium hatte und dannach den Master absolviert habe im selben Fach, ist BA meine Erstausbildung und MA meine zweit? Oder ist beides Erstausbildung? B) Alle kosten in Erstausbildung können nur als Sonderausgaben geltend gemacht werden, bedeutet dies, dass ich für das jahr 2020 nur die Kosten in den bspw. 5 Monaten Studium geltend machen kann? Also nur 5 Monate studiert und dann angefangen zu arbeiten. Weil die Sonderausgaben im selben Jahr geltend gemacht werden können. C) Und für den Verlustvortrag hätte ich das jedes jahr als student den Verlust durch eine Steuererklärung anzeigen müssen, oder kann ich in meiner jetzigen ersten Steuererklärung alle Verluste (Rechnungen von den jahren bis 4 jahre rückwirkend angeben) geltend machen?
Es gibt Experten dafür, die nennen sich "Steuerberater". Schau' mal analog in den Gelben Seiten oder nutze Google für Deinen Steuerberater am Orte. Individuelle Rechtsberatung in einem Forum ist problematisch, schon weil hier niemand alle Deine steuerlich relevanten Umstände kennt und Dich somit nicht zielführend beraten kann.
Franky schrieb: > oder kann ich in meiner jetzigen ersten Steuererklärung alle Verluste > (Rechnungen von den jahren bis 4 jahre rückwirkend angeben) geltend machen? Du kannst alles Mögliche geltend machen. Ob du es dann auch bewilligt bekommst, steht auf dem Blatt, das sich Steuerbescheid nennt. Lass dir einmal Tipps vom Profi geben, dann kannst du es die Jahre danach ja wieder selber machen. Und du musst ja nicht mal deine Erklärung vom Steuerberater machen lassen, du kannst den auch auf Stundenbasis als Tippgeber anheuern. Dann wäre es sinnvoll, wenn du mit konkreten Fragen dort auftauchst.
Du kannst auch deine Steuerberaterkosten von der Steuer absetzen! Also frage den/die/das.
Beitrag #6893857 wurde von einem Moderator gelöscht.
Lothar M. schrieb: > Und du musst ja nicht mal deine > Erklärung vom Steuerberater machen lassen, du kannst den auch auf > Stundenbasis als Tippgeber anheuern. Vorsicht mit dem Tipp. Wenn dieser Tippgeber nicht aus dem engsten Familienkreis stammt oder keine Zulassung als Steuerberater o.ä. hat, und dich individuell steuerlich berät (also nicht nur allgemeine Tipps gibt), dann macht er oder sie sich sogar strafbar. Das gilt sowohl bei Bezahlung als auch unentgeltlicher Beratung.
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Erstmal etwas im Netz suchen,lesen und dann fragen: https://taxfix.de/steuertipps/studienkosten-absetzen/ https://taxfix.de/steuertipps/was-ist-ein-verlustvortrag/ https://studentensteuererklaerung.de/ratgeber-steuern/studienkosten-absetzen/ Von einem Studenten erwartet ein Steuerberater, dass dieser solche Seiten bereits gelesen hat und die möglichen Absetzungswerte nach den beiden Modellen aufgelistet (Tabellenkalkulation und Ausdruck) mitbringen kann.
Senf D. schrieb: > Wenn dieser Tippgeber nicht aus dem engsten > Familienkreis stammt oder keine Zulassung als Steuerberater o.ä. hat Aber ich schrieb doch Wort für Wort: >>> du kannst den (Steuerberater) auch auf Stundenbasis als Tippgeber anheuern
Der letzte Abgabetermin war sowieso der 31.07.2021. Ab jetzt kostet es, ohne Steuerberater, Verzugsstrafe.
Jochen A. schrieb: > Der letzte Abgabetermin war sowieso der 31.07.2021. Wegen C verlängert auf Ende Oktober: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/BMF_Schreiben_Allgemeines/2021-02-19-verpflichtung-abgabe-steuererklaerung-bezug-kurzarbeitergeld-corona-krise.html > Ab jetzt kostet es, ohne Steuerberater, Verzugsstrafe. Ja, einen Monat...
Jochen A. schrieb: > Der letzte Abgabetermin war sowieso der 31.07.2021. Diese Antwort stimmt nicht ganz. Auch für das Jahr 2020 wurde, wie auch im vergangenen Jahr, der Abgabetermin auf den 31. Oktober gesetzt, wenn man die Steuererklärung selbst erstellt.
Lothar M. schrieb: > Senf D. schrieb: >> Wenn dieser Tippgeber nicht aus dem engsten >> Familienkreis stammt oder keine Zulassung als Steuerberater o.ä. hat > Aber ich schrieb doch Wort für Wort: >>>> du kannst den (Steuerberater) auch auf Stundenbasis als Tippgeber anheuern Du hast recht, das hatte ich irgendwie missverstanden.
Weil es noch nicht erwähnt wurde, es gibt auch Lohnsteuerhilfeverein die Steuerberatung machen. Nicht zu vergessen, einige der Steuersoftware-Produkte sind auch ganz gut - wenn man bezahlt und nicht die kostenlosen Online-Versionen nimmt.
Beitrag #6894283 wurde von einem Moderator gelöscht.
Jochen A. schrieb: > Der letzte Abgabetermin war sowieso der 31.07.2021. > Ab jetzt kostet es, ohne Steuerberater, Verzugsstrafe. Bei Pflichtveranlagung vielleicht. Macht er die Erklärung freiwillig, hat er 4 Jahre dazu zeit.
Jochen A. schrieb: > Ab jetzt kostet es, ohne Steuerberater, Verzugsstrafe. Naja, der kluge Mann bekommt ja ein Erstattung - insofern entsteht der Verzugsschaden auf Seiten des Steuerpflichtigen. Daraus resultiert, dass der Fiskus Zinsen zahlen muss ....
Beitrag #6894376 wurde von einem Moderator gelöscht.
ich sehs, nur klugscheisser hier die sich nicht auskennen aber gerne ein Kommentar loswerden wollen. Wer helfen will kann gerne auf meine Fragen eingehen.
Franky schrieb: > ich sehs, nur klugscheisser hier die sich nicht auskennen aber gerne ein > Kommentar loswerden wollen. Wer helfen will kann gerne auf meine Fragen > eingehen. Nein, keine Klugscheißer hier, sondern Leute, die wissen, was sie dürfen und was nicht. Guck' erstmal in § 5 StBerG. https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__5.html Außerdem ist das hier kein Steuerberaterforum.
Ganz allgemein gesprochen, von jemanden, der das selbst durchexerziert hat: Master gilt als Zweitausbildung, weil der Abschluss mit dem Bachelor erreicht wurde. Bachelor läße sich zwar in den Verlustvortrag packen, aber das bringt Dir nichts, weil der Master dafür zu lange gedauert hat (üblicherweise drei Semester). Das konnte ich mir also in meinem Fall getrost in die Haare schmieren. Wirklich relevant ist eigentlich erst nach Ende der zweiten Ausbildung. Relevant war also das Jahr vor dem Abschluss wegen Verlustvortrag und dann natürlich die Erklärung im Jahr des Abschlusses und Arbeitsbeginn. Hier lässt sich satt gegenrechnen. Darüber hinaus gibt's auch unzählige Pauschalen für Lernmittel (soweit nicht explizit angeschafft) und wer einen PC in der Zeit gekauft hat, um damit studieren zu können (ja, eine Geforce RTX kann für Simulationen notwendig sein ;-), der kann den auch absetzen. Vom Steuerberateer halte ich nicht viel, weil er im Grunde alles auffrisst von der Rückerstattung. Und auch Vereine sind kaum günstiger. Eigentlich ist Dein Fall so standardmäßig, dass Du das alles zusammengoogeln kannst. Das Finanzamt bügelt das schon gerade. Und im Falle, dass sie sich quer stellen, kannst Du immernoch Hilfe für einen Einspruch holen. Das sollte aber dann schnell geschehen - man hat dafür nur einen Monat.
Franky schrieb: > ich sehs, nur klugscheisser hier die sich nicht auskennen aber gerne ein > Kommentar loswerden wollen. Wer helfen will kann gerne auf meine Fragen > eingehen. Wir sehen hier einen Threaderoeffnenden, der sich hier daneben benimmt, weil er nicht alles auf dem Silbertablett geliefert bekommt. Zweitens hast Du Dir die Links auch nicht angesehen. Einer der ersten Links enthielt schon die Antwort auf eine Deiner Fragen. So ein höflicher Mensch darf gerne Steuern zahlen ohne was zurück zu bekommen. Daher empfehle ich den Moderatoren den Thread zu schließen, wenn der TO nicht wieder zurück findet auf das Gleis sich anständig zu benehmen.
Beitrag #6894753 wurde von einem Moderator gelöscht.
Heinrich schrieb: > Bei Pflichtveranlagung vielleicht. > Macht er die Erklärung freiwillig, hat er 4 Jahre dazu zeit. las ich auch gerade Für alle, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, konnte sich das Warten sogar lohnen. Sie müssen ihre freiwillige Erklärung erst vier Jahre nach Ende des jeweiligen Jahres abgeben und konnten somit ab dem 16. Monat Zinsgewinne erzielen - auch wenn diese wiederum in der nächsten Steuererklärung angegeben werden müssen. so habe ich tatsächlich auch mal 6% Zinsen bekommen Da der TO sich echt daneben benimmt, keine weitere Hilfe oder Links, als Student sollte er geübt sein in Selbststudium, ist alles lernbar, findbar und manchmal bekommt man auch bei der Oberfinanzdirektion Antworten auf genaue! Fragen, sogar wie die 4 Steuerformeln sind, das kann man auch im PC selber eintippen.
Joachim B. schrieb: > Für alle, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, > konnte sich das Warten sogar lohnen. Sie müssen ihre freiwillige > Erklärung erst vier Jahre nach Ende des jeweiligen Jahres abgeben und > konnten somit ab dem 16. Monat Zinsgewinne erzielen - auch wenn diese > wiederum in der nächsten Steuererklärung angegeben werden müssen. > so habe ich tatsächlich auch mal 6% Zinsen bekommen Du schreibst richtig von "konnten", das mit den 6% Zinsen ist nämlich Vergangenheit: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der bisher gültige Zinssatz von monatlich 0,5 Prozent (6 Prozent pro Jahr) für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen ab 2014 verfassungswidrig ist. Zinsbescheide müssen die Finanzämter korrigieren, allerdings erst ab dem Verzinsungszeitraum 2019. Das Finanzamt setzt die Zinsen seit Mai 2019 vorläufig fest.
Senf D. schrieb: > Du schreibst richtig von "konnten" ich weiss, wichtig war nur der Satz Joachim B. schrieb: > Für alle, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, > ........ Sie müssen ihre freiwillige > Erklärung erst vier Jahre nach Ende des jeweiligen Jahres abgeben aus Tagesschau zitiert, Netzfundstück sonst halt Joachim B. schrieb: > als > Student sollte er geübt sein in Selbststudium oder einen Steuerberater aufsuchen!
Rainer Z. schrieb: > Nein, keine Klugscheißer hier, sondern Leute, die wissen, was sie dürfen > und was nicht. > Guck' erstmal in § 5 StBerG. > https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__5.html Gute Idee; da steht "geschäftsmäßig". Mehrfach. > Außerdem ist das hier kein Steuerberaterforum. "Wissenschaft und Technik im weiteren Sinne", wimre. Hmmm ...
Rainer Z. schrieb: > Es gibt Experten dafür, die nennen sich "Steuerberater". Schau' > mal > analog in den Gelben Seiten oder nutze Google für Deinen Steuerberater > am Orte. > > Individuelle Rechtsberatung in einem Forum ist problematisch, schon weil > hier niemand alle Deine steuerlich relevanten Umstände kennt und Dich > somit nicht zielführend beraten kann. Geh zum Steuerberater. Bedenke aber, dass die sich fürstlich bezahlen lassen und rechne dir aus ob sich das lohnt und ob du das willst. Eine Steuererklärung nach dem Studium ist nicht schwer und schafft das normal funktionierende Gehirn auch allein. Dennoch ist das hier keine Beratung.
Heinrich schrieb: > Macht er die Erklärung freiwillig, hat er 4 Jahre dazu zeit. Funfact, er hatte sogar mal 7 Jahre Zeit, siehe https://studentensteuererklaerung.de/ratgeber-steuern/steuererklaerung-7-jahre-rueckwirkend-abgeben/. Weiß nicht, ob das noch gilt, bitte prüfen. Aber ich konnte schlussendlich 6 Jahre rückwirkend via Verlustvortrag Ausgaben des Zweitstudiums (== Master) geltend machen. U.a. auch Studiengebühren und Ausgaben für Material (Bücher, Laptop, ...). Musste damals Einspruch einlegen, aber es gibt Muster dafür. Gab ein paar k€ zurück. Informationen gab's damals durch einen in der Uni angebotenen Kurs, speziell darauf ausgerichtet. Gemacht hab' ich die Steuererklärung selbst, mit Wiso. Gibt aber auch online tools, die ein durch einen Fragenkatalog führen und dann einen festen Preis oder x % der Rückzahlung haben wollen. Viel Erfolg :)
Dennis E. schrieb: > Geh zum Steuerberater. Bedenke aber, dass die sich fürstlich bezahlen > lassen und rechne dir aus ob sich das lohnt und ob du das willst. Noch einfacher und billiger wäre es natürlich, einfach mal den freundlichen Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt zu fragen. Aber das ist wahrscheinlich zu einfach. Und zu naheliegend.
Franky schrieb: > ich sehs, nur klugscheisser hier die sich nicht auskennen aber gerne ein > Kommentar loswerden wollen. Wer helfen will kann gerne auf meine Fragen > eingehen. Genau deswegen fragst Du hier sowas doch, damit Du wieder über andere schimpfen kannst.
Beitrag #6895109 wurde von einem Moderator gelöscht.
Dieter schrieb: > Franky schrieb: >> ich sehs, nur klugscheisser hier die sich nicht auskennen aber gerne ein >> Kommentar loswerden wollen. Wer helfen will kann gerne auf meine Fragen >> eingehen. > > Wir sehen hier einen Threaderoeffnenden, der sich hier daneben benimmt, > weil er nicht alles auf dem Silbertablett geliefert bekommt. > > Zweitens hast Du Dir die Links auch nicht angesehen. Einer der ersten > Links enthielt schon die Antwort auf eine Deiner Fragen. So ein > höflicher Mensch darf gerne Steuern zahlen ohne was zurück zu bekommen. > > Daher empfehle ich den Moderatoren den Thread zu schließen, wenn der TO > nicht wieder zurück findet auf das Gleis sich anständig zu benehmen. Schade, dass Du keine Kopie bzw einen link in den RTFM-Thread gestellt hast.
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