Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Erste Steuererklärung nach dem Studium


von Franky (Gast)


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Hallo,
ich möchte für das Jahr 2020 meine Steuererklärung machen, in dem jahr 
hatte ich das Studium abgeschlossen umd meine erste Arbeitsstelle 
angenommen.

A) Wenn ich keine Berufsausbildung vor dem Bachelorstudium hatte und 
dannach den Master absolviert habe im selben Fach, ist BA meine 
Erstausbildung und MA meine zweit? Oder ist beides Erstausbildung?

B) Alle kosten in Erstausbildung können nur als Sonderausgaben geltend 
gemacht werden, bedeutet dies, dass ich für das jahr 2020 nur die Kosten 
in den bspw. 5 Monaten Studium geltend machen kann? Also nur 5 Monate 
studiert und dann angefangen zu arbeiten.
Weil die Sonderausgaben im selben Jahr geltend gemacht werden können.

C) Und für den Verlustvortrag hätte ich das jedes jahr als student den 
Verlust durch eine Steuererklärung anzeigen müssen, oder kann ich in 
meiner jetzigen ersten Steuererklärung alle Verluste (Rechnungen von den 
jahren bis 4 jahre rückwirkend angeben) geltend machen?

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Es gibt Experten dafür, die nennen sich "Steuerberater". Schau' mal 
analog in den Gelben Seiten oder nutze Google für Deinen Steuerberater 
am Orte.

Individuelle Rechtsberatung in einem Forum ist problematisch, schon weil 
hier niemand alle Deine steuerlich relevanten Umstände kennt und Dich 
somit nicht zielführend beraten kann.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Franky schrieb:
> oder kann ich in meiner jetzigen ersten Steuererklärung alle Verluste
> (Rechnungen von den jahren bis 4 jahre rückwirkend angeben) geltend machen?
Du kannst alles Mögliche geltend machen. Ob du es dann auch bewilligt 
bekommst, steht auf dem Blatt, das sich Steuerbescheid nennt.

Lass dir einmal Tipps vom Profi geben, dann kannst du es die Jahre 
danach ja wieder selber machen. Und du musst ja nicht mal deine 
Erklärung vom Steuerberater machen lassen, du kannst den auch auf 
Stundenbasis als Tippgeber anheuern. Dann wäre es sinnvoll, wenn du mit 
konkreten Fragen dort auftauchst.

von Helmut -. (dc3yc)


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Du kannst auch deine Steuerberaterkosten von der Steuer absetzen! Also 
frage den/die/das.

Beitrag #6893857 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Senf D. (senfdazugeber)


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Lothar M. schrieb:
> Und du musst ja nicht mal deine
> Erklärung vom Steuerberater machen lassen, du kannst den auch auf
> Stundenbasis als Tippgeber anheuern.

Vorsicht mit dem Tipp. Wenn dieser Tippgeber nicht aus dem engsten 
Familienkreis stammt oder keine Zulassung als Steuerberater o.ä. hat, 
und dich individuell steuerlich berät (also nicht nur allgemeine Tipps 
gibt), dann macht er oder sie sich sogar strafbar. Das gilt sowohl bei 
Bezahlung als auch unentgeltlicher Beratung.

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Erstmal etwas im Netz suchen,lesen und dann fragen:

https://taxfix.de/steuertipps/studienkosten-absetzen/
https://taxfix.de/steuertipps/was-ist-ein-verlustvortrag/
https://studentensteuererklaerung.de/ratgeber-steuern/studienkosten-absetzen/

Von einem Studenten erwartet ein Steuerberater, dass dieser solche 
Seiten bereits gelesen hat und die möglichen Absetzungswerte nach den 
beiden Modellen aufgelistet (Tabellenkalkulation und Ausdruck) 
mitbringen kann.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Senf D. schrieb:
> Wenn dieser Tippgeber nicht aus dem engsten
> Familienkreis stammt oder keine Zulassung als Steuerberater o.ä. hat
Aber ich schrieb doch Wort für Wort:
>>> du kannst den (Steuerberater) auch auf Stundenbasis als Tippgeber anheuern

von Jochen A. (lok01)


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Der letzte Abgabetermin war sowieso der 31.07.2021.
Ab jetzt kostet es, ohne Steuerberater, Verzugsstrafe.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Jochen A. schrieb:
> Der letzte Abgabetermin war sowieso der 31.07.2021.
Wegen C verlängert auf Ende Oktober:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/BMF_Schreiben_Allgemeines/2021-02-19-verpflichtung-abgabe-steuererklaerung-bezug-kurzarbeitergeld-corona-krise.html

> Ab jetzt kostet es, ohne Steuerberater, Verzugsstrafe.
Ja, einen Monat...

von Nautilus (Gast)


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Jochen A. schrieb:
> Der letzte Abgabetermin war sowieso der 31.07.2021.

Diese Antwort stimmt nicht ganz. Auch für das Jahr 2020 wurde, wie auch 
im vergangenen Jahr, der Abgabetermin  auf den 31. Oktober gesetzt, wenn 
man die Steuererklärung selbst erstellt.

von Senf D. (senfdazugeber)


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Lothar M. schrieb:
> Senf D. schrieb:
>> Wenn dieser Tippgeber nicht aus dem engsten
>> Familienkreis stammt oder keine Zulassung als Steuerberater o.ä. hat
> Aber ich schrieb doch Wort für Wort:
>>>> du kannst den (Steuerberater) auch auf Stundenbasis als Tippgeber anheuern

Du hast recht, das hatte ich irgendwie missverstanden.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Weil es noch nicht erwähnt wurde, es gibt auch Lohnsteuerhilfeverein die 
Steuerberatung machen. Nicht zu vergessen, einige der 
Steuersoftware-Produkte sind auch ganz gut - wenn man bezahlt und nicht 
die kostenlosen Online-Versionen nimmt.

Beitrag #6894283 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Heinrich (Gast)


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Jochen A. schrieb:
> Der letzte Abgabetermin war sowieso der 31.07.2021.
> Ab jetzt kostet es, ohne Steuerberater, Verzugsstrafe.

Bei Pflichtveranlagung vielleicht.
Macht er die Erklärung freiwillig, hat er 4 Jahre dazu zeit.

von Schnedermann (Gast)


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Jochen A. schrieb:
> Ab jetzt kostet es, ohne Steuerberater, Verzugsstrafe.

Naja, der kluge Mann bekommt ja ein Erstattung - insofern entsteht der 
Verzugsschaden auf Seiten des Steuerpflichtigen. Daraus resultiert, dass 
der Fiskus Zinsen zahlen muss ....

Beitrag #6894376 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Franky (Gast)


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ich sehs, nur klugscheisser hier die sich nicht auskennen aber gerne ein 
Kommentar loswerden wollen. Wer helfen will kann gerne auf meine Fragen 
eingehen.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Franky schrieb:
> ich sehs, nur klugscheisser hier die sich nicht auskennen aber gerne ein
> Kommentar loswerden wollen. Wer helfen will kann gerne auf meine Fragen
> eingehen.

Nein, keine Klugscheißer hier, sondern Leute, die wissen, was sie dürfen 
und was nicht.

Guck' erstmal in § 5 StBerG.
https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__5.html

Außerdem ist das hier kein Steuerberaterforum.

von Martin S. (sirnails)


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Ganz allgemein gesprochen, von jemanden, der das selbst durchexerziert 
hat:

Master gilt als Zweitausbildung, weil der Abschluss mit dem Bachelor 
erreicht wurde. Bachelor läße sich zwar in den Verlustvortrag packen, 
aber das bringt Dir nichts, weil der Master dafür zu lange gedauert hat 
(üblicherweise drei Semester). Das konnte ich mir also in meinem Fall 
getrost in die Haare schmieren. Wirklich relevant ist eigentlich erst 
nach Ende der zweiten Ausbildung. Relevant war also das Jahr vor dem 
Abschluss wegen Verlustvortrag und dann natürlich die Erklärung im Jahr 
des Abschlusses und Arbeitsbeginn. Hier lässt sich satt gegenrechnen. 
Darüber hinaus gibt's auch unzählige Pauschalen für Lernmittel (soweit 
nicht explizit angeschafft) und wer einen PC in der Zeit gekauft hat, um 
damit studieren zu können (ja, eine Geforce RTX kann für Simulationen 
notwendig sein ;-), der kann den auch absetzen.

Vom Steuerberateer halte ich nicht viel, weil er im Grunde alles 
auffrisst von der Rückerstattung. Und auch Vereine sind kaum günstiger.

Eigentlich ist Dein Fall so standardmäßig, dass Du das alles 
zusammengoogeln kannst. Das Finanzamt bügelt das schon gerade. Und im 
Falle, dass sie sich quer stellen, kannst Du immernoch Hilfe für einen 
Einspruch holen. Das sollte aber dann schnell geschehen - man hat dafür 
nur einen Monat.

von Dieter (Gast)


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Franky schrieb:
> ich sehs, nur klugscheisser hier die sich nicht auskennen aber gerne ein
> Kommentar loswerden wollen. Wer helfen will kann gerne auf meine Fragen
> eingehen.

Wir sehen hier einen Threaderoeffnenden, der sich hier daneben benimmt, 
weil er nicht alles auf dem Silbertablett geliefert bekommt.

Zweitens hast Du Dir die Links auch nicht angesehen. Einer der ersten 
Links enthielt schon die Antwort auf eine Deiner Fragen. So ein 
höflicher Mensch darf gerne Steuern zahlen ohne was zurück zu bekommen.

Daher empfehle ich den Moderatoren den Thread zu schließen, wenn der TO 
nicht wieder zurück findet auf das Gleis sich anständig zu benehmen.

Beitrag #6894753 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Joachim B. (jar)


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Heinrich schrieb:
> Bei Pflichtveranlagung vielleicht.
> Macht er die Erklärung freiwillig, hat er 4 Jahre dazu zeit.

las ich auch gerade

Für alle, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, 
konnte sich das Warten sogar lohnen. Sie müssen ihre freiwillige 
Erklärung erst vier Jahre nach Ende des jeweiligen Jahres abgeben und 
konnten somit ab dem 16. Monat Zinsgewinne erzielen - auch wenn diese 
wiederum in der nächsten Steuererklärung angegeben werden müssen.

so habe ich tatsächlich auch mal 6% Zinsen bekommen

Da der TO sich echt daneben benimmt, keine weitere Hilfe oder Links, als 
Student sollte er geübt sein in Selbststudium, ist alles lernbar, 
findbar und manchmal bekommt man auch bei der Oberfinanzdirektion 
Antworten auf genaue! Fragen, sogar wie die 4 Steuerformeln sind, das 
kann man auch im PC selber eintippen.

von Senf D. (senfdazugeber)


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Joachim B. schrieb:
> Für alle, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind,
> konnte sich das Warten sogar lohnen. Sie müssen ihre freiwillige
> Erklärung erst vier Jahre nach Ende des jeweiligen Jahres abgeben und
> konnten somit ab dem 16. Monat Zinsgewinne erzielen - auch wenn diese
> wiederum in der nächsten Steuererklärung angegeben werden müssen.
> so habe ich tatsächlich auch mal 6% Zinsen bekommen

Du schreibst richtig von "konnten", das mit den 6% Zinsen ist nämlich 
Vergangenheit:

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der bisher gültige 
Zinssatz von monatlich 0,5 Prozent (6 Prozent pro Jahr) für 
Nachzahlungs- und Erstattungszinsen ab 2014 verfassungswidrig ist. 
Zinsbescheide müssen die Finanzämter korrigieren, allerdings erst ab dem 
Ver­zin­sungs­zeit­raum 2019. Das Finanzamt setzt die Zinsen seit Mai 
2019 vorläufig fest.

von Joachim B. (jar)


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Senf D. schrieb:
> Du schreibst richtig von "konnten"

ich weiss, wichtig war nur der Satz

Joachim B. schrieb:
> Für alle, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind,
> ........ Sie müssen ihre freiwillige
> Erklärung erst vier Jahre nach Ende des jeweiligen Jahres abgeben

aus Tagesschau zitiert, Netzfundstück sonst halt

Joachim B. schrieb:
> als
> Student sollte er geübt sein in Selbststudium

oder einen Steuerberater aufsuchen!

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Nein, keine Klugscheißer hier, sondern Leute, die wissen, was sie dürfen
> und was nicht.
> Guck' erstmal in § 5 StBerG.
> https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__5.html
Gute Idee; da steht "geschäftsmäßig". Mehrfach.
> Außerdem ist das hier kein Steuerberaterforum.
"Wissenschaft und Technik im weiteren Sinne", wimre. Hmmm ...

von Dennis E. (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> Es gibt Experten dafür, die nennen sich "Steuerberater". Schau'
> mal
> analog in den Gelben Seiten oder nutze Google für Deinen Steuerberater
> am Orte.
>
> Individuelle Rechtsberatung in einem Forum ist problematisch, schon weil
> hier niemand alle Deine steuerlich relevanten Umstände kennt und Dich
> somit nicht zielführend beraten kann.

Geh zum Steuerberater. Bedenke aber, dass die sich fürstlich bezahlen 
lassen und rechne dir aus ob sich das lohnt und ob du das willst. Eine 
Steuererklärung nach dem Studium ist nicht schwer und schafft das normal 
funktionierende Gehirn auch allein. Dennoch ist das hier keine Beratung.

von Jan K. (jan_k776)


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Heinrich schrieb:
> Macht er die Erklärung freiwillig, hat er 4 Jahre dazu zeit.

Funfact, er hatte sogar mal 7 Jahre Zeit, siehe 
https://studentensteuererklaerung.de/ratgeber-steuern/steuererklaerung-7-jahre-rueckwirkend-abgeben/.
Weiß nicht, ob das noch gilt, bitte prüfen. Aber ich konnte 
schlussendlich 6 Jahre rückwirkend via Verlustvortrag Ausgaben des 
Zweitstudiums (== Master) geltend machen. U.a. auch Studiengebühren und 
Ausgaben für Material (Bücher, Laptop, ...). Musste damals Einspruch 
einlegen, aber es gibt Muster dafür. Gab ein paar k€ zurück.

Informationen gab's damals durch einen in der Uni angebotenen Kurs, 
speziell darauf ausgerichtet. Gemacht hab' ich die Steuererklärung 
selbst, mit Wiso. Gibt aber auch online tools, die ein durch einen 
Fragenkatalog führen und dann einen festen Preis oder x % der 
Rückzahlung haben wollen.

Viel Erfolg :)

von Percy N. (vox_bovi)


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Dennis E. schrieb:
> Geh zum Steuerberater. Bedenke aber, dass die sich fürstlich bezahlen
> lassen und rechne dir aus ob sich das lohnt und ob du das willst.

Noch einfacher und billiger wäre es natürlich,  einfach mal den 
freundlichen Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt zu fragen. Aber 
das ist wahrscheinlich zu einfach. Und zu naheliegend.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Franky schrieb:
> ich sehs, nur klugscheisser hier die sich nicht auskennen aber gerne ein
> Kommentar loswerden wollen. Wer helfen will kann gerne auf meine Fragen
> eingehen.

Genau deswegen fragst Du hier sowas doch,
damit Du wieder über andere schimpfen kannst.

Beitrag #6895109 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter schrieb:
> Franky schrieb:
>> ich sehs, nur klugscheisser hier die sich nicht auskennen aber gerne ein
>> Kommentar loswerden wollen. Wer helfen will kann gerne auf meine Fragen
>> eingehen.
>
> Wir sehen hier einen Threaderoeffnenden, der sich hier daneben benimmt,
> weil er nicht alles auf dem Silbertablett geliefert bekommt.
>
> Zweitens hast Du Dir die Links auch nicht angesehen. Einer der ersten
> Links enthielt schon die Antwort auf eine Deiner Fragen. So ein
> höflicher Mensch darf gerne Steuern zahlen ohne was zurück zu bekommen.
>
> Daher empfehle ich den Moderatoren den Thread zu schließen, wenn der TO
> nicht wieder zurück findet auf das Gleis sich anständig zu benehmen.

Schade, dass Du keine Kopie bzw einen link in den RTFM-Thread gestellt 
hast.

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