A hat eine Wohnung in B als Hauptwohnsitz. In B gibt es grundsätzlich eine Zweitwohnungssteuer. Jetzt will sich A in C eine billige kleine Wohnung mieten und als Nebenwohnsitz eintragen lassen. C ist ein Kaff in der Pampa weit außerhalb von B und ohne Zweitwohnungssteuer. Müsste A deshalb in B zukünftig Zweitwohnungssteuer bezahlen?
Dafür sollte er wohl die Behörden in B fragen. Der Sinn dieser Steuer ist ja, dass B gern möchte, dass die Leute da ihren Hauptwohnsitz nehmen anstatt des Zweitwohnsitzes. Da A nicht vorhat, an seinem Hauptwohnsitz in B etwas zu ändern, warum sollte er dann eine solche Steuer zahlen? Was hat das mit Mikrocontrollern oder Elektronik zu tun?
Rainer Z. schrieb: > A hat eine Wohnung in B als Hauptwohnsitz. Schlauer wäre es, nicht Personen und Orte mit gleichartigen Bezeichnern A, B, C durchzunummerieren. > In B gibt es grundsätzlich eine Zweitwohnungssteuer. Jetzt sollte die Frage lauten: warum? Die Antwort ist: weil es für die Gemeinde mit dem Erstwohnsitz Schlüsselzuweisungen und Steuerzuweisungen gibt, aber nicht für die mit dem Zweitwohnsitz. Deshalb holt sich die als Zweitwohnsitz dienendende Gemeinde diesen Einnahmeausfall als Steuer. > Jetzt will sich A in C eine billige kleine Wohnung mieten und als > Nebenwohnsitz eintragen lassen. Da musst A aber aufpassen, denn es ist i.A. dort der Hauptwohnsitz anzumelden, wo man sich überwiegend aufhält. Eine Ausnahme ist allerdings, wenn der überwiegende Aufenhalt in C beruflich bedingt ist. Jörg W. schrieb: > Was hat das mit Mikrocontrollern oder Elektronik zu tun? Die Stimme des Ochsen würde rufen "Steuerrecht" ist "Rechtswissenschaft" und somit "Wissenschaft im weiteren Sinne"... ;-)
Eine Zweitwohnungssteuer ist meist kommunal geregelt, obendrein uneinheitlich. Du müsstest also Butter bei die Fische nennen.
Lothar M. schrieb: > Jetzt sollte die Frage lauten: warum? > Die Antwort ist: weil es für die Gemeinde mit dem Erstwohnsitz > Schlüsselzuweisungen und Steuerzuweisungen gibt, aber nicht für die mit > dem Zweitwohnsitz. Deshalb holt sich die als Zweitwohnsitz dienendende > Gemeinde diesen Einnahmeausfall als Steuer. Ja, ist bekannt. Es ist nur verwunderlich, dass nirgends die Klarstellung zu lesen ist, dass es einen Unterschied macht, wo der Hauptwohnsitz und wo der Nebenwohnsitz ist! D.h. man kann mit der geeigneten Gestaltung seiner persönlichen Lebenssituation jede Zweitwohnungssteuer vermeiden, ohne auf eine der Wohnungen verzichten zu müssen. In Zeiten von HomeOffice-Pflicht ohne Weiteres möglich. Lothar M. schrieb: > Da musst A aber aufpassen, denn es ist i.A. dort der Hauptwohnsitz > anzumelden, wo man sich überwiegend aufhält. Ja, also mind. 183 Tage des Jahres.
Rainer Z. schrieb: > Es ist nur verwunderlich, dass nirgends die Klarstellung zu lesen ist Auch etwas, das man nicht findet, kann existieren: ;-) https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__22.html "(3) In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt."
Rainer Z. schrieb: > Ja, also mind. 183 Tage des Jahres. Obige Formulierung über die Lebensbeziehungen macht bereits deutlich, dass es nicht zwingend jener Ort ist, an dem man sich die meiste Zeit aufhält. Dem wird im Gesetz auch direkt Rechnung getragen, aber das ist sicherlich ausbaufähig: "(1) Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner." Wenn du (A) also deine Familie in die Kate in der Pampa (C) deportierst und selbst die meiste Zeit die Villa (B) geniesst, bist du steuerlich gut dran.
Rainer Z. schrieb: > A hat eine Wohnung in B als Hauptwohnsitz. > In B gibt es grundsätzlich eine Zweitwohnungssteuer. Steht da: 1. "Wenn sie eine Wohnung in B als Zweitwohnung anmelden, dann hier in B €€€"? 2. "Wenn sie irgendwo anders eine Zweitwohnung anmelden, dann hier in B auch €€€"? 1. ist wahrscheinlich und selbsterklärend. B interessiert es nur wenn B der Zweitwohnsitz ist, nicht wenn C der Zweitwohnsitz ist. 2. ist unwahrscheinlich. Aber vielleicht hast du ja die krummste Gemeindesatzung Deutschlands gefunden und willst damit "unterhalten"?
Beitrag #6895207 wurde von einem Moderator gelöscht.
Rainer Z. (der andere) sieht Probleme, wo keine sind... Er mietet eine Wohnung in einem Kaff C, welches keine Zweitwohnungssteuer erhebt. Null Problemo. Er wohnt weiter in Moloch B mit Erstwohnsitz. Die in B für Zweitwohnsitze erhobene Zweitwohnungssteuer ist für ihn irrelevant. Null Problemo. Davon, dass er seinen Erstwohnsitz nach C verlegen will, hat er nix gesagt.
Rainer Z. schrieb: > Wohnung in B als Hauptwohnsitz. Für einen Hauptwohnsitz fällt niemals Zweitwohnungssteuer an. Oliver
Rainer Z. schrieb: > Ja, also mind. 183 Tage des Jahres. Das ist eine Falle, in der auch schon manche bekannte Künstler getappt sind un die deshalb sogar vor Gericht gestellt wurden.
Harald W. schrieb: > Das ist eine Falle, in der auch schon manche bekannte Künstler > getappt sind un die deshalb sogar vor Gericht gestellt wurden. Aktenzeichen?
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