Ich habe eine per Mail erhaltene Kino-Eintrittskarte.pdf mit QR-Code
erhalten und auf meinem Laptop mit ins Kino genommen. Dort konnte sie
gescannt werden und ich bin damit in die Vorstellung gekommen. Daher
stellen sich mir folgende Fragen:
Frage 1:
Viele Smartphone Besitzer zeigen im Zug nur einen QR-Code als Fahrkarte
vor. Wenn ich im Internet eine Fahrkarte.pdf kaufe, bekomme ich sie per
Email auf den PC gesendet, und sie enthält auch einen QR-Code. Die
drucke ich dann aus und zeige sie im Zug vor und der Zugbegleiter scannt
den QR-Code. Würde es funktionieren, wenn man statt Ausdrucken den Code
mit einer beliebigen Kamera oder mit der im Smartphone vom Monitor
abfotografiert und im Zug vorzeigt?
Frage 2:
Geht das auch, wenn ich die Fahrkarte.pdf auf meinem Laptop vorzeige?
Frage 3:
Der Papier Fahrschein wird nach dem Scannen mit einem ZangenStempel
versehen. Das geht bei den Fahrgästen nicht, die einen QR Code auf dem
Smartphone vorzeigen. Warum ist beim Papier diese zusätzliche Maßnahme
notwendig?
Frage 4:
Das gleiche Frage gilt für alle anderen QR-Codes, die man per E-Mail
zugesendet bekommt, z.B. bei Eintrittskarten oder als Rücksendecoupon
für die DHL Packstation. Funktionieren diese QR auch, wenn man die mit
einer beliebigen Kamera fotografiert und vorzeigt oder die PDF auf dem
Laptop vorzeige?
Letzten Endes ist so ein Code offiziell nur in Verbindung mit einem
Ausweis gültig, der der Identität im QR Code entspricht. Auch wenn der
oft nicht nachgefragt wird.
Hoplad schrieb:> Frage 3:> Der Papier Fahrschein wird nach dem Scannen mit einem ZangenStempel> versehen. Das geht bei den Fahrgästen nicht, die einen QR Code auf dem> Smartphone vorzeigen. Warum ist beim Papier diese zusätzliche Maßnahme> notwendig?
Notwendig mag es nicht sein. Aber so eine Papierfahrkarte mit Stempel
ist sehr praktisch als Nachweis der Fahrt (als ich vor Jahren in
Frankreich arbeitete, und für die Wochenendheimfahrten die
Pendlerpauschale absetzte, wollte mein Finanzamt immer einen
Fahrtnachweis / ein Fahrtenbuch; die Fahrkarten mit Stempeln wurden
immer akzeptiert).
Hoplad schrieb:> Würde es funktionieren, wenn man statt Ausdrucken den Code> mit einer beliebigen Kamera oder mit der im Smartphone vom Monitor> abfotografiert und im Zug vorzeigt?
Probiers doch einfach mit einem beliebigen Code. Abfotografieren und
versuchen, wieder zu scannen.
Ich tippe auf: In 90% der Fälle klappt es.
Hoplad schrieb:> Geht das auch, wenn ich die Fahrkarte.pdf auf meinem Laptop vorzeige?
Bildschirm ist Bildschirm. Macht keinen Unterschied für den Scanner.
Hoplad schrieb:> Der Papier Fahrschein wird nach dem Scannen mit einem ZangenStempel> versehen. Das geht bei den Fahrgästen nicht, die einen QR Code auf dem> Smartphone vorzeigen. Warum ist beim Papier diese zusätzliche Maßnahme> notwendig?
Wenn du lieb fragst, bekommst du natürlich auch einen Zangenabdruck in
Smartphone oder Laptop.
Hoplad schrieb:> Funktionieren diese QR auch, wenn man die mit> einer beliebigen Kamera fotografiert und vorzeigt oder die PDF auf dem> Laptop vorzeige?
QR-Code ist QR-Code. Solange die Bildqualität ausreichend für den
Informationsgehalt des Codes ist, klappt das. Gerade Bahn- und Postcodes
enthalten viele Daten zur Prüfsummenberechnung und können teilweise
selbst mit einem abgedeckten Viertel (geschätzt) noch gelesen werden.
Je nach Fotoqualität können Moiré-Effekte (Pixel vom Code, der Kamera
und dem Display) aber zu Problemen führen.
Warum soll man einen QR-Code nicht abfotografieren können? Komische
Frage. Der Scanner macht doch das gleiche. Wenn du es allerdings als jpg
mit hoher Kompression abspeicherst, gehts wohl nicht mehr, aber das
sieht man dann ja auch, dass der QR-Code dann nicht mehr so aussieht,
wie er sollte.
(prx) A. K. schrieb:> Letzten Endes ist so ein Code offiziell nur in Verbindung mit einem> Ausweis gültig, der der Identität im QR Code entspricht. Auch wenn der> oft nicht nachgefragt wird.
Quark, seit wann wird bei einer Fahrkarte nach dem Ausweis gefragt? Das
ist auch beim elektronischen Ticket nicht notwendig, wer es vorzeigt,
ist für die Fahrt berechtigt.
Der wird dann sicherlich an den Bahnserver übermittelt, um
Mehrfachnutzungen zu vermeiden.
Wir reden hier nicht über den Impfnachweis, der personengebunden
mehrfach benutzt werden muß.
chris schrieb:> Warum soll man einen QR-Code nicht abfotografieren können? Komische> Frage. Der Scanner macht doch das gleiche.
Komische Frage oder eher komische Antwort? Bei der Erzeugung der
Fahrkarte sind weder Scanner noch Kamera beteiligt, das läuft komplett
elektronisch durch.
Ein mögliches Problem sehe ich im Medienbruch, ausdrucken und wieder
fotografieren, wenn die Auflösung zu schlecht ist.
Hoplad schrieb:> Funktionieren diese QR auch, wenn man die mit einer beliebigen Kamera> fotografiert und vorzeigt oder die PDF auf dem Laptop vorzeige?
Der Sinn dieser Frager erschließt sich mir nicht. Genausogut könntest du
fragen: "Wenn ich eine Seite aus einer Zeitung fotokopiere, kann ich die
Kopie dann lesen?"
Es gibt einige Lesegeräte die nur mit Papier funktionieren. Die
beleuchten das Papier selber, meist mit rotem Licht, und wollen dann
genau dieses rote Licht reflektiert bekommen, alles andere wird
rausgefiltert. Das geht dann bei Bildschirmen nicht, man müsste das
vorher abfotografierte Bild wieder ausdrucken damit diese Lesegeräte es
lesen können.
Da aber das Lesen von Smartphone-Bildschirmen eine gängige Anforderung
ist, sind diese Lesegeräte für 2D-Barcodes auf dem Rückzug. Bei
1D-Barcodes ist es dagegen noch gängig (mit Laser), da das eine deutlich
schnellere Erfassung als mit Kamera-basierten Systemen erlaubt, siehe
z.B. Supermarktkasse.
Manfred schrieb:> (prx) A. K. schrieb:>> Letzten Endes ist so ein Code offiziell nur in Verbindung mit einem>> Ausweis gültig, der der Identität im QR Code entspricht. Auch wenn der>> oft nicht nachgefragt wird.> Quark, seit wann wird bei einer Fahrkarte nach dem Ausweis gefragt? Das> ist auch beim elektronischen Ticket nicht notwendig, wer es vorzeigt,> ist für die Fahrt berechtigt.https://www.bahn.de/service/buchung/digitales-ticket#faq
"Da das Ticket auf die bei der Buchung angegebene Person ausgestellt
ist, muss diese Person bei der Kontrolle im Zug ein offizielles
Ausweisdokument vorzeigen."
Peyer schrieb:>> ist auch beim elektronischen Ticket nicht notwendig, wer es vorzeigt,>> ist für die Fahrt berechtigt.>> https://www.bahn.de/service/buchung/digitales-ticket#faq>> "Da das Ticket auf die bei der Buchung angegebene Person ausgestellt> ist, muss diese Person bei der Kontrolle im Zug ein offizielles> Ausweisdokument vorzeigen."
Danke für diese Info, eine Personenbindung kannte ich bislang nur von
Flugtickets.
Der Sinn erklärt sich mir nicht, aber ist ja toll, wenn der
Spionagestaat nun endlich auch Bahnfahrten nachvollziehen kann.
Hoplad schrieb:> Frage 3:> Der Papier Fahrschein wird nach dem Scannen mit einem ZangenStempel> versehen. Das geht bei den Fahrgästen nicht, die einen QR Code auf dem> Smartphone vorzeigen. Warum ist beim Papier diese zusätzliche Maßnahme> notwendig?
ist es nicht, und damit sollten sich die restlichen Fragen auch
erübrigen.
Kannst den quatsch ja auch mehrmals ausdrucken. Das war lediglich eine
Entwertung **für** den Kunden.
Wie andere schon sagten, geht ein Photo bei ausreichender Qualität
(jeder Punkt muß klar erkennbar sein, kein grauer Matsch). Man könnte
natürlich auch direkt das PDF auf dem Handy öffnen ...
Die Bahn akzeptiert das, ein Papierausdruck ist nicht erforderlich.
> Quark, seit wann wird bei einer Fahrkarte nach dem Ausweis gefragt?
Alle Online-Tickets der Bahn sind nur zusammen mit einem Ausweis der
Person, die auf dem Ticket genannt wird, gültig (Anonymität gibt's da
nicht). Geprüft wurde der bei mir allerdings noch nie - wird wohl nur
in dem Augenblick gemacht, wenn mehrere Leute versuchen, das gleiche
Ticket zu benutzen.
foobar schrieb:> Wie andere schon sagten, geht ein Photo bei ausreichender Qualität> (jeder Punkt muß klar erkennbar sein, kein grauer Matsch). Man könnte> natürlich auch direkt das PDF auf dem Handy öffnen ...
Der Trick vom QR-Code ist gerade, das NICHT jeder Punkt klar erkennbar
sein muss. Der Code enthält soviel Redundanz, dass er auch dekodierbar
bleibt, wenn ein Teil der Punkte nicht richtig gelesen wurde
(fehlerkorrigierender Code, bleibt lesbar bei bis zu 30% unlesbarem
Anteil).
Hoplad schrieb:> Der Papier Fahrschein wird nach dem Scannen mit einem ZangenStempel> versehen. Das geht bei den Fahrgästen nicht,
Ooch, son kleines Loch im Ohrläppchen stört doch nicht. :-)
foobar schrieb:>> Quark, seit wann wird bei einer Fahrkarte nach dem Ausweis gefragt?>> Alle Online-Tickets der Bahn sind nur zusammen mit einem Ausweis der> Person, die auf dem Ticket genannt wird, gültig (Anonymität gibt's da> nicht). Geprüft wurde der bei mir allerdings noch nie - wird wohl nur> in dem Augenblick gemacht, wenn mehrere Leute versuchen, das gleiche> Ticket zu benutzen.
Ich habe schon öfters Kontrollen bei anderen gesehen.
Bei mir selbst weiß ich es nicht: Ich habe eine BahnCard und die DB
akzeptiert diese als Ausweis. Wenn der Schaffner nach der BahnCard fragt
(dass ich eine habe, sieht er ja an meiner Fahrkarte) weiß ich also
nicht, ob er diese als BahnCard, oder als Ausweisdokument sehen will.
Aber mir ist schon aufgefallen, dass manche nur einen kurzen Blick auf
die BahnCard werfen, während andere genauer hinschauen.
Laut Beförderungsbedingungen ist eine BahnCard ohne Bild nur zusammen
mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Der Schaffner dürfte also
auch hier nach einem solchen fragen. Das ist mir in Deutschland noch
nicht passiert (aber einmal als ich mit einer personengebundenen, von
der DB verkauften Fahrkarte in einem innerschweizerischen Zug
kontrolliert wurde).
Philipp Klaus K. schrieb:> Das ist mir in Deutschland noch nicht passiert
Mir schon. Ich glaube, mal gehört zu haben, dass dieses Kartenlesegerät,
das die Zugbegleiter mit rumtragen zufällig vorgibt, wann auch der
Ausweis geprüft werden soll. Sicher bin ich aber nicht mehr. Das kann
auch in einem anderen Zusammehang gewesen sein. Bei
Sicherheitskontrollen am Flughafen ist es wohl (teilweise) ähnlich.
Die eigentliche Frage hat Klaus ja ganz anschaulich beantwortet:
Klaus schrieb:> Der Sinn dieser Frager erschließt sich mir nicht. Genausogut könntest du> fragen: "Wenn ich eine Seite aus einer Zeitung fotokopiere, kann ich die> Kopie dann lesen?"
Die Informationen sind auch auf der Kopie noch vorhanden, wenn sie nicht
zu schlecht ist, also warum sollten sie dann nicht mehr lesbar sein?
Hallo
Manfred schrieb:> Der Sinn erklärt sich mir nicht, aber ist ja toll, wenn der> Spionagestaat nun endlich auch Bahnfahrten nachvollziehen kann.
Dir ist aber schon klar das viele Tickets aus den verschiedensten
Gründen (Rabbatsysteme, Preise die nur für bestimmte Leute oder Gruppen
-Familie- gelten) Personengebunden sind?
Des weiteren sei dir (leider) sicher:
Insbesondere bei der Bahn- und Busnutzung gibt es erschreckend viele
Zeitgenossen die bewusst betrügen und jedes irgendwie möglich
Schlupfloch nutzen.
Frag mal irgendeinen beliebigen Pendler der den ÖPNV nutzt - mindestens
einmal im Monat könnte jeder Pendler irgendwelche "Schauspiele" zwischen
Kontrollpersonal und eben jenen Betrügern, frechen Schwarzfahrern und
geschauspielerten "Missverständnissen" bezüglich des Geltungsbereichs
(auch was die Personenanzahl angeht welche mit auf der entsprechenden
Fahrkarte mitgenommen werden dürfen - oder eben meist nicht...)
bewundern.
Nur Dank der diversen Mobilen Endgeräte und guten Ohrhörern hält man es
zu vielen Zeiten und viel zu vielen Linien (bzw. Ballungsräumen)
überhaupt als Bahn- und Busnutzer mit etwas Erziehung und minimalen
Umgangsformen aus und kann sich aus der Rolle des Zuschauers und
mithörers so mancher extrem nervigen, teilweise unverschämten (Bettler,
einige Flaschensammler) und peinlichen "Auftritte" einigermaßen
ausblenden
Lange Zeit habe ich angenommen das was man in TV so an "Sozialstorys"
sehen kann (Wenn man sich mal durchquält) gescripted und aufgebauscht
ist
-"So Assozial und Dumm kann doch niemand in echt sein" - habe ich
gedacht...
Mensch was wurde ich in mittlerweile über 10 Jahren S-Bahn Pendel in die
"Große Stadt" (Vollschichtler) geerdet... )-:
Und auch die "Voll Krass eyyhh", "Aldder" (zwischen 12 Jährigen...)
Sprüche und entsprechendes Verhalten was ich lange Zeit für reine Satire
bzw. für Sprüche in Programmen von Comdians hielt sind Realität wenn
man sich aus seiner Umgebung mit einigermaßen vernünftigen Menschen
welche zumindest die Grundumgangsformen beherschen und einen
Mindestrespekt (und sei er auch nur gespielt) zueinander haben heraus
begeben muss.
Mit all diesen Hintergrunderfahrungen:
Es ist (wäre eigentlich...) in vielen Regionen ein muss das mittels
Ausweisdokumenten ein Missbrauch von Fahrkarten (und anderen
hochaktuellen Nachweisen...)überprüft wird - leider wird das auch dort
dennoch nur selten praktiziert.
Bei meiner ersten 3G Prüfung gestern im ÖPNV (S-Bahn NRW)
beispielsweise nicht...
Und so wichtig bist weder du noch ich als das "der Staat" ein Interesse
daran hat welche Bahn (Bus) wir wann zu welcher Zeit genutzt haben hätte
- ganz abgesehen das das bei den Ticketkontrollsystemen es wohl gar
nicht so einfach ist diese Daten zu erhalten bzw. diese technisch erst
gar nicht entstehen.
Soviel mal ein Einblick ins echte (Pendler) bahn- und Busleben.
ÖPNV Nutzer
Peyer schrieb:> "Da das Ticket auf die bei der Buchung angegebene Person ausgestellt> ist, muss diese Person bei der Kontrolle im Zug ein offizielles> Ausweisdokument vorzeigen."
Ich fahre regelmäßig mit der Bahn, und mir ist das bisher noch nicht
passiert. Meine Bahncard (ohne Foto) hat da auch noch nie zu einer
Ausweisprüfung geführt. Ich schätze mal, so etwas kommt dann vor, wenn
das Schaffnergerät beim Scannen merkt, daß der Code schon mal gescant
wurde. Genau das ist ja letztlich auch der Hintergrund der
Ausweispflicht, man könnte ja x Kopien des gleichen Tickets (auf Papier
und auf dem Handy) im Zug verteilt nutzen, wenn es nicht
personengebunden wäre...
Viel lustiger sind übrigens Ländertickets, die man am Automaten am
Bahnhof zieht, auf denen Namen einzutragen sind, die Automaten aber
keine Eingabemaske dafür bieten. Mal im Ernst, wie naiv ist es denn,
davon auszugehen, daß heute noch jeder nen Stift einstecken hat?
Manfred schrieb:> Der Sinn erklärt sich mir nicht, aber ist ja toll, wenn der> Spionagestaat nun endlich auch Bahnfahrten nachvollziehen kann.
Kauf die Fahrkarte im Reisezentrum, bezahle mit Bargeld, vorzugsweise
mit Münzen wegen der fehlenden Seriennummer. Wenn Du Deinen Aluhut tief
genug ins Gesicht ziehst, erkennt Dich auch die Überwachungskamera dort
nicht. :->
Dussel schrieb:> Ich glaube, mal gehört zu haben, dass dieses Kartenlesegerät,> das die Zugbegleiter mit rumtragen zufällig vorgibt, wann auch der> Ausweis geprüft werden soll.
Es kann auch sein, wenn der gleiche QR-Code noch ein 2. mal vorgezeigt
wird.
Bei Veranstaltungen ist es ja so, daß nur der reinkommt, der einen Code
das erste mal vorzeigt.
Peter D. schrieb:> Es kann auch sein, wenn der gleiche QR-Code noch ein 2. mal vorgezeigt> wird.
Es kann auch sein, dass bei Wechsel des Kontrolleurs ein zweites Mal
vorgezeigt werden muss. Wenn dann jeder aus dem Zug fliegt, der vorher
schon kontrolliert wurde... ;-)
Wenn der Schaffner mit seinem Lesegerät den QR-Code auf dem Smartphone
des Fahrgastes nicht lesen kann, wird er sein Lesegerät automatisch um
45° oder sogar um 90° drehen, damit er den Interferenzen des
Moiré-Effekts weitestgehend entkommt.
Hoplad schrieb:> Würde es funktionieren, wenn man statt Ausdrucken den Code> mit einer beliebigen Kamera oder mit der im Smartphone vom Monitor> abfotografiert und im Zug vorzeigt?
screenshot machen und die Bilddatei aufs Händy schieben.
damit entfällt die
"optische Luftübertragung"
;-)
●DesIntegrator ●. schrieb:> screenshot machen
Nebenbei bemerkt, ich selbst habe erst vor einem Jahr gelernt wie man
Screenshots mit dem Smartphone macht. Das ist manchmal sehr praktisch:
Rechten An/Aus Knopf drücken und gleichzeitig den Leiseknopf auf der
linken Seite drücken und ein Sekündchen warten. Fertig.
Das fertige Bild steht jetzt ganz oben in der Fotogalerie zum Abruf
bereit.
Hallo
Nachdenklicher schrieb:> Ich fahre regelmäßig mit der Bahn, und mir ist das bisher noch nicht> passiert. Meine Bahncard (ohne Foto) hat da auch noch nie zu einer> Ausweisprüfung geführt.
Liegt wohl hauptsächlich daran welche Züge bzw. Strecken du nutzt und
auch an deinen Auftreten und Aussehen.
Schon bei RE vs. S-Bahn durfte ich Unterschiede feststellen wie die
Püfer drauf sind - wobei die S-Bahnen locker (und leider vollkommen
berechigt) von Prüfern bei den Stadtbahnen ("Straßenbahnen") und
Großstadt Buslinien geschlagen werden.
Tja (abgesehen von Ausnahmen - Arsc..öcher und Macht geile gibt es
überall):
Das Publikum (und da leider immer die letztendlich trotzdem wenigen)
bestimmt wie das Prüfpersonal auftritt, wie genau (auf den ersten Blick
Kunden feindlich - aber eigentlich genau richtig bezüglich der
Interessen der gesitteten und ehrlichen Nutzer) es auf die Vorschriften
Pocht und wie freundlich (echte Freundlichkeit, kein erkennbar
gespielte) es auftritt.
Auch bei mir wurde der Ausweis bisher "nur" von erkennbaren Neulingen
("Ausbilder" waren im Hintergrund mit dabei) von den Prüfern angefragt
-die wollen halt alles richtig und Super korrekt machen.
Ebenso wie bei den meisten "normalen" Nutzern wo ich es mitbekommen
hatte.
Bei erkennbar (ja jetzt begebe ich mich in gefährliches Fahrwasser -
aber jeder ÖPNV Praktiker weis das es zu weit über 90% berechtigt ist)
"Speziellen" Zeitgenossen wurde dann schon genauer und streng nach den
Vorschriften bzw. was diese an Mitteln bereit stellen geprüft - oft
genug vollkommen zurecht...
ÖPNV Nutzer
Michael M. schrieb:> Nebenbei bemerkt, ich selbst habe erst vor einem Jahr gelernt wie man> Screenshots mit dem Smartphone macht.
Das ist auch abhängig von Gerät und Android-Version.
Bzgl. Mehrfachnutzung: Es gibt ja nicht nur Einmal-Tickets mit
Zugbindung...
Mit meinem NRW-Ticket muss ich auch den Ausweis vorzeigen. Ist ja auch
logisch - wie kann ich sonst nachweisen, dass ich das Ticket gekauft
habe und es nicht einfach 100 mal kopiert wurde?
Wie häufig nach dem Ausweis gefragt wurde, hing immer von der Strecke
und der kontrollierenden Person ab. Zu manchen Zeiten jeden Tag.
Es gibt aber auch Städte, in denen ich im Bus in ~10 Jahren täglichen
Fahrens überhaupt nur 2-3 mal kontrolliert wurde.
ÖPNV Nutzer schrieb:> Liegt wohl hauptsächlich daran welche Züge bzw. Strecken du nutzt und> auch an deinen Auftreten und Aussehen.> Schon bei RE vs. S-Bahn durfte ich Unterschiede feststellen wie die> Püfer drauf sind - wobei die S-Bahnen locker (und leider vollkommen> berechigt) von Prüfern bei den Stadtbahnen ("Straßenbahnen") und> Großstadt Buslinien geschlagen werden.> Tja (abgesehen von Ausnahmen - Arsc..öcher und Macht geile gibt es> überall)
Würde ich nicht mal so sagen. Im Bereich Stadtbahn/Bus/Straßenbahn (seit
meinem Umzug nicht mehr) war ich eh mit einer normalen
Monats-/Jahreskarte unterwegs, die übertragbar war. Wer die die
Papierkarte (später Plastikkarte mit programmiertem NFC) in den Händen
hielt, für den war das Ticket. Da erübrigte sich eine Ausweisprüfung.
Wenn ich jetzt unterwegs bin, ist das in aller Regel ICE mit RE oder
S-Bahn im Vor-/Nachlauf. Dann mit Onlinetickets, die personengebunden
sind.
Gerade bei meinem Auftreten würde ich mehr Skepsis erwarten, wenn ich
zielstrebig auf die 1. Klasse zusteuere. Nö. Selbst wenn abends der
Sicherheitsdienst in der S-Bahn ist, einsteigen, kurzes "Guude" (man ist
schließlich im Rhein-Main-Gebiet), in die 1. Klasse durchgehen, und
fertig. Das einzige Mal, wo einer hinter mir her kam, fragte der
Mitarbeiter vom Sicherheitsdienst nur, ob er seine Tasche vom einzigen
(durch die Tasche) belegten Sitz im 1.-Klasse-Abteil nehmen sollte.
¯\_(ツ)_/¯
Michael M. schrieb:> Nachdenklicher schrieb:>>> ¯_(ツ)_/¯>> Hier fehlt doch noch ein Querstrich am rechten Arm?!> ¯\_(ツ)_/¯> So, jetzt stimmt's wieder.
Wieso klappt das nicht?
So wie in dem Bild müsste das Männchen eigentlich aussehen.
Michael M. schrieb:> Michael M. schrieb:>> Nachdenklicher schrieb:>>>>> ¯_(ツ)_/¯>>>> Hier fehlt doch noch ein Querstrich am rechten Arm?!>>> ¯\_(ツ)_/¯>>> So, jetzt stimmt's wieder.>> Wieso klappt das nicht?>> So wie in dem Bild müsste das Männchen eigentlich aussehen.
kumma hier:
noch ein paar weitere für viele Lebenslagen
ಠ_ಠ
(°ㅂ°)
ᕕ(ᐛ)ᕗ
( ͡° ͜ʖ ͡°)
(゚⊿゚)
(‾◡◝ )
͡ ͜ʖ ͡
⊙▂⊙
Noch mal zum Thema, um Verzerrungen oder Unschärfe beim Foto zu
vermeiden statt zu fotografieren einfach mit einer QR-Scan App
abscannen. In der kannst du den QR-Code einwandfrei reproduzieren und
z.B. als PNG abspeichern.
Gerhard Z. schrieb:> ...einfach mit einer QR-Scan App abscannen. In der kannst du den QR-Code> einwandfrei reproduzieren und z.B. als PNG abspeichern.
Beim Vorzeigen der PNG-Datei muss der Schaffner trotzdem mit seinem
Lesegerät vom Smartphone des Fahrgastes den QR-Code ablesen können. Ich
glaube nicht, dass der Schaffner in der Lage ist, mit seinen eigenen
Augen den QR-Code zu decodieren.
Und wenn der PNG-QR-Code auf dem Kundensmartphone live und in Echtzeit
vor den Augen des Schaffners mit dem internen Barcodescanner gescannt
wird, um sich mit der Originalseite zu verbinden und der Zug steht in
einem Tunnel ohne Netzverbindung, dann warten alle bis Weihnachten bis
es endlich weiter geht.
Nachdenklicher schrieb:> Wenn Du Deinen Aluhut tief> genug ins Gesicht ziehst, erkennt Dich auch die Überwachungskamera dort> nicht. :->
Die erkennt Sich sowieso nicht, da Du ja eine korrekt sitzende Maske
über Mund und Nase trägst. Dann noch die Mütze, weil es heutzutage
arschkalt ist. Vielleicht noch eine dunkle Sonnenbrille, damit auch kein
Retinascan durchkommt.
Manfred schrieb:> Der Sinn erklärt sich mir nicht, aber ist ja toll, wenn der> Spionagestaat nun endlich auch Bahnfahrten nachvollziehen kann.
Stell Dir mal vor, Du fährst mit einem kompletten Fußballverein mit der
gleichen Bahn. Du hast das Ticket gekauft und 100 mal kopiert und an
Deine Vereinsmitglieder verteilt. Es sind ja alles gültige Tickets. Sie
lassen sich nicht entwerten, da Du ja noch weitere 1000 Ausdrucke dabei
haben kannst.
Ich verstehe die Bahn, dass sie das nicht erlauben will.
Aus diesem Grund sind die Tickets personengebunden. Ich gehe sogar stark
davon aus, dass das Ticket elektronisch entwertet (und an einen Zug
gebunden) wird. Ein Nahverkehrsticket gilt jedenfalls den ganzen Tag.
Damit könntest Du sonst mit einem Rückfahrticket, den ganzen Tag hin und
her reisen.
Wenn der Schaffner das nicht korrekt kontrolliert, ist das seine Schuld.
Das ist das gleiche beim Impfzertifikat. Nur die Kontrolle mit Check-App
und Ausweiskontrolle ist korrekt - alles andere ist Quark.
Michael M. schrieb:> Beim Vorzeigen der PNG-Datei muss der Schaffner trotzdem mit seinem> Lesegerät vom Smartphone des Fahrgastes den QR-Code ablesen können.
Na klar, aber die Frage war, ob man abfotografieren kann und der die PNG
"gescannte" Datei ist in jedem Fall sicherer als ein Foto mit
Kissenverzerrungen, Rauschen, Unterbelichtung, ...
Abfotografierte und über Screenshot erzeugte QR-Codes funktionieren
nicht immer. Es gibt QR-Codes, das sind animierte GIF-Bilder. Die andern
sich mit der Zeit. Da funktioniert das nicht mehr. Es gibt auch QR-Codes
mit Ablaufdatum im Smartphone. Die rechnen damit, dass Du zwischendrin
mal kurz dattelst und dann den Code wieder hervorholst. Rechnet keiner
damit, dass Du das Bild beim langen Warten die ganze Zeit auf dem
Bildschirm hältst ohne mal kurz wegzuklicken. Es funktioniert dann
hartnäckig nicht und der Kontrolleur weiss auch nicht weiter.
Christian H. schrieb:> Nachdenklicher schrieb:>> Wenn Du Deinen Aluhut tief>> genug ins Gesicht ziehst, erkennt Dich auch die Überwachungskamera dort>> nicht. :->>> Die erkennt Sich sowieso nicht, da Du ja eine korrekt sitzende Maske> über Mund und Nase trägst. Dann noch die Mütze, weil es heutzutage> arschkalt ist.
China ist Vorreiter beim flächendeckenden Einsatz von Gesichtserkennung.
Masken sind dort schon lange verbreitet, und insbesondere in Norden und
Westen wird es auch kalt, so dass dort auch Mützen getragen werden.
Damit kommt die Gesichtserkennung zurecht.
Christian H. schrieb:> Die erkennt Sich sowieso nicht, da Du ja eine korrekt sitzende Maske> über Mund und Nase trägst.
'schulligung, als ich das letzte Mal in einem Reisezentrum war, ging das
noch ohne Maske. Deshalb habe ich an so etwas nicht gedacht. Außerdem
wollte ich schon Tipps für die Zeit geben, wenn der Mist endlich vorbei
ist, und Menschen wieder Gesichter haben.
Da, wo ich wohne, gibt es keins, und ich bräuchte also erst eine
Fahrkarte, um dort hin zu kommen, wo ich eine Fahrkarte kaufen kann. Da
ich nicht paranoid bin, kaufe ich sie dann doch einfach online (und
sitze daheim ohne Maske vorm PC...)
> Dann noch die Mütze, weil es heutzutage arschkalt ist.
Du scheinst woanders zu leben als ich. ;-) Hier sind es aktuell 4°C. Da
ziehe ich doch keine Mütze auf. Da ziehe ich nicht mal eine Jacke an.
Nicht einmal etwas langärmeliges...
Nachdenklicher schrieb:> Du scheinst woanders zu leben als ich. ;-) Hier sind es aktuell 4°C. Da> ziehe ich doch keine Mütze auf.
Glücklicher, der du noch alle Haare auf dem Nachdenkbehälter hast. ;-)
(prx) A. K. schrieb:> Glücklicher, der du noch alle Haare auf dem Kopf hast. ;-)
Naja, wenn ich nach der Anzahl der Haarwurzeln gehe, schon, aber wenn
ich nach der Länge dessen, was dran hängt, gehe - dann isses auch nicht
viel. ;-)
Hallo
Nachdenklicher schrieb:> Du scheinst woanders zu leben als ich. ;-) Hier sind es aktuell 4°C. Da> ziehe ich doch keine Mütze auf. Da ziehe ich nicht mal eine Jacke an.> Nicht einmal etwas langärmeliges...
Dann gehörst du zu den wenigen "Hardcore Typen" - deine Sache - wenn du
Spaß daran hast -mache es halt.
Deine Sache ist es ganz bestimmt nicht das von anderen zu erwarten oder
gar andere fordernd oder überheblich darauf anzusprechen - rumflachsen
im guten Kollegen. und Familienkreis ist was anderes.
Entschuldigung wenn ich dich damit recht direkt angehe und
wahrscheinlich unrecht tue - aber es gibt zuviele, laute, Leute die
ihren Lebensstiel und Vorlieben andren aufdrücken wollen und ungefragt
"Informationen" absondern.
Hardcore Sportler und viele der ab 10°C in der kurzen Hose herumlaufende
sind da besonders mitteilungsbedürftig...
Irgendjemand
Christian H. schrieb:> Das ist das gleiche beim Impfzertifikat. Nur die Kontrolle mit Check-App> und Ausweiskontrolle ist korrekt - alles andere ist Quark.
Das ist nicht richtig. Jeder Impfnachweis in Verbindung mit einem
amtlichen Lichtbilddokument(mit dem zum Impfnachweis passenden Namen)
erfuellt den Zweck.
Wendels B. schrieb:> Das ist nicht richtig. Jeder Impfnachweis in Verbindung mit einem> amtlichen Lichtbilddokument(mit dem zum Impfnachweis passenden Namen)> erfuellt den Zweck.
Es ging ja um QR-Codes, zuerst auf Fahrkarten und dann den QR-Code im
digitalen Impfnachweis...
Aber egal, da eh schon Off-Topic:
Willst du wirklich bei jeder Kontrolle dein gelbes Impfheft vorzeigen,
mit deiner halben Krankengeschichte drinnen, incl. aller Hepatitis, HPV,
Tripper und sonstiger Impfungen?
Εrnst B. schrieb:> Wendels B. schrieb:>> Das ist nicht richtig. Jeder Impfnachweis in Verbindung mit einem>> amtlichen Lichtbilddokument(mit dem zum Impfnachweis passenden Namen)>> erfuellt den Zweck.>> Es ging ja um QR-Codes, zuerst auf Fahrkarten und dann den QR-Code im> digitalen Impfnachweis...>> Aber egal, da eh schon Off-Topic:> Willst du wirklich bei jeder Kontrolle dein gelbes Impfheft vorzeigen,> mit deiner halben Krankengeschichte drinnen, incl. aller Hepatitis, HPV,> Tripper und sonstiger Impfungen?
In Baden-Württemberg wird seit einigen Tagen nur noch der QR-Code, nicht
aber der gelbe Impfpass als Impfnachweis für Covid-19 akzeptiert:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/impfnachweis-kuenftig-nur-noch-ueber-app-oder-mit-ausgedrucktem-qr-code/
Εrnst B. schrieb:> Wendels B. schrieb:>> Das ist nicht richtig. Jeder Impfnachweis in Verbindung mit einem>> amtlichen Lichtbilddokument(mit dem zum Impfnachweis passenden Namen)>> erfuellt den Zweck.
Nicht hier in BW. Da gilt der gelbe Impfausweis nicht mehr, nur noch der
QR-Code, in der App oder ausgedruckt.
Oliver
Wendels B. schrieb im Beitrag #6897289:
> Ja, klar, ohne kann man ja nicht vollautomatisch in die Datenbank> eintragen, wer zu welcher Uhrzeit an welchen Koordinaten welchen Ausweis> vorgezeigt hat.
Na ja, in der Praxis wird und wurde noch nie auch nur einmal der Code
gescannt. Vorzeigen reicht, Ausweis interessiert auch keinen. Wenn du
natürlich da mit deinem Aluhut aufkreuzt, dann wird genauer hingeschaut
;)
Oliver
Rudi Radlos schrieb:> Dieter schrieb:>>> Es funktioniert>> Fragt den Schaffner, ob die noch gültig ist!
Die ist bestimmt nicht gültig! Wo hast du die überhaupt her? Wer bietet
außer Jeff Bezos und Elon Musk sowas an?
●DesIntegrator ●. schrieb:> aber Hauptsache DA DRIN hat man auch noch Werbung
Die Werbung wird wohl speziell auf mich zugeschnitten sein, da ich über
Aktien verfüge und Goldbarren im Schließfach gehortet habe.
Du kannst ja auch mal zum Spaß den QR-Code scannen und schauen was du
für spezielle Werbung bekommst. Dann siehst du auch gleich, in welche
Schublade dich das System einsortiert.
WS schrieb:> Kein Ketchup?
Jetzt macht die Frage nach dem Ketchup erst Sinn. Currywurst enthält
bereits Currysauce. Jetzt läuft mir das Wasser im Mund zusammen, ich
muss los :)
Michael M. schrieb:> Du kannst ja auch mal zum Spaß den QR-Code scannen und schauen was du> für spezielle Werbung bekommst. Dann siehst du auch gleich, in welche> Schublade dich das System einsortiert.
Tipp: SecScanQR scannt QR-Codes (und diverse andere, z.B. Barcodes) ganz
ohne Werbung.
MfG, Arno
Tim T. schrieb:> Ja, es geht ohne Probleme auch einen x mal abfotografierten QR-Code noch> zu lesen
Aber dieser QR-Code ist mit seinen 13kB bis zur Unkenntlichkeit
verstümmelt und somit nicht lesbar.
Michael M. schrieb:> Tim T. schrieb:>> Ja, es geht ohne Probleme auch einen x mal abfotografierten QR-Code noch>> zu lesen>> Aber dieser QR-Code ist mit seinen 13kB bis zur Unkenntlichkeit> verstümmelt und somit nicht lesbar.Tim T. schrieb:> solange man sich halbwegs Mühe gibt beim Fotografieren.
Manfred schrieb:> chris schrieb:>> Warum soll man einen QR-Code nicht abfotografieren können? Komische>> Frage. Der Scanner macht doch das gleiche.>> Komische Frage oder eher komische Antwort? Bei der Erzeugung der> Fahrkarte sind weder Scanner noch Kamera beteiligt, das läuft komplett> elektronisch durch.
Dumme Antwort. Spielt doch keine Rolle wie der Code erzeugt wurde. Er
wird im Zug vom Schaffner abgescannt oder abfotografiert und dann
ausgewertet. Dass dazu die Kamera bzw der Scanner eine Mindestauflösung
(die heutzutage jedes Handy hat) braucht, ist doch logisch. Entsprechend
gilt das mit der Kompressionsstufe, wenn man Formate wie jpg verwenden
will, wie ich in meinem letzten Post erwähnt habe.
Übrigens es wurde mir schon zugetragen, dass mit regenbogenfarbenen
QR-Codes zu einer Veranstaltung in einer der großen Städte schon
experimentiert wurde. Problem war, dass die Lesegeräte einige Helle
Farben nicht richtig erkannten. Außerdem hätte das Personen ohne
Farbdrucker und Smartphone diskriminiert.
Walter K. schrieb im Beitrag #6897714:
> muss man> sich da eigentlich auch mit einem schwarz-weißen QR Code zufrieden geben> oder gibt es da schon was in Regenbogen?
Phototan Verfahren der Banken:
https://www.youtube.com/watch?v=15tqooVddNA&t=12s
Abfotografierte QR- Codes werden aktuell zum fälschen von Impfnachweisen
benötigt. In letzter Zeit sind sehr viele damit aufgeflogen.Erwischen
sie einen, lassen sich meistens auch alle anderen Fälschungen
rekonstruieren.
Nach neuerer Rechtsprechung kann es dafür auch ziemlich lange Knast
gegen.
Percy N. schrieb:> herbert schrieb:>> Nach neuerer Rechtsprechung kann es dafür auch ziemlich lange Knast>> gegen.>> Hast Du dafür Beispiele?
Damit hat hier keiner gerechnet, dass Du hier eine so dumme Frage
stellst. Brauchst nur das Gesetz zu lesen. Die Gesetzesänderung wurde am
23.11.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat damit ab dem
24.11.2021 in Kraft.
Hallo
Jede Wette Percy hat das vom Grundsatz durchaus verstanden will aber
provozieren (man google nur mal im Zusammenhang mit den Forum nach
seinen Namen...) oder einfach ein anderes Fass aufmachen das bis jetzt
zum Glück verschlossen geblieben ist und wo nur die Aufschrift bzw. die
Anwendung des QR-Codes auch dort ein Thema ist
Das mit den Gefängnisstrafen gibt es in sehr vielen Gesetzen, aber genau
wie dort handelt es sich um Maximalstrafen welche man nicht so leicht
erhält - meist erst im Wiederholungsfalle und wenn es direkte Opfer gibt
und auch andere Straftaten vorliegen.
Und jetzt suchen, sagen wir es mal nett, Realitäts- und
Wissenschaftferne Zeitgenossen nach schönen "Opfer" in der Fälschszene
und bei deren verantwortungslose (und dumme trotz öfter an sich guter
Bildung) Kundschaft welche möglichst hoch für irgendwelche
"Kleinigkeiten" bestraft wurden - am besten wäre die alleinerziehende
Mutter, oder der Rentner der sich Geld hinzu verdienen "muss".
Das die "Kunden" aber meist auch Fälscher keine Haftstrafen (zumindest
für das gefälschte Zertifikat selbst, wer natürlich mit Fäusten
zuschlägt und schon so einiges auf den Kerbholz hat fährt dann doch
öfter mal ein) erhalten ist natürlich dann doof für die erwähnten
Zeitgenossen - kein Futter für ihren Propagandakrieg, keine Schlagzeilen
für ihre Auftritte in den "sozialen" Medien und im echten Leben.
Percy N. schrieb im Beitrag #6898294:
> Und - gibt es schon Urteile nach neuem Recht, wie behauptet, oder nicht?
Selten über so viel Unwissen gelacht, wie gerade. Du weißt doch wie
lange es dauert von der Anklage bis zum Gerichtsverfahren. Ist Dir das
schon wieder entfallen?
Forenfreund schrieb:> Und jetzt suchen, sagen wir es mal nett, Realitäts- und> Wissenschaftferne Zeitgenossen
wie unser Forenfreund nach möglichst abstrusen Beispielen, übersehen
dabei aber, dass die angeblich der verbesserten Zuverlässigkeit der
umlaufenden Impfnachweise dienende Gesetzesänderung klandestin ein
völlig anderes Ziel verfolgt: die bisher eher als lässliche Sünde mit
max 1 Jahr oder Geldstrafe belegten "selbstgebastelten gelben
Urlaubsscheine" sind plötzlich als vollwertige Urkundenfälschung
verfolgbar, mit einem Strafrahmen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe und
deutlich verlängerter Verjährungsfrist.
Nein, wie konnte das nur passieren ...
Btw: fast echte Impfpässe im 2G-Bereich waren schon vorher als
Urkundenfälschung verfolgbar.
Hallo
Schau mal in die diversen Gesetzestexte rein - viele "lächliche"
Ordnungswiderigkeiten und natürlich auch Straftaten (weit ab von
Kapitaldelikten) können theoretisch in den Strafvollzug führen -
eigentlich schon "immer", eher wurde in vielen Bereichen der Gestzestext
schon der Realität angepasst, da Haftstrafen in vielen Bereichen "nie"
ausgesprochen werden.
Für Schwarzfahren ist es z.B. möglich in den geschlossenen Vollzug zu
wandern - bis es soweit kommt muss man es allerdings schon extrem
Schlimm (und dumm) treiben.
Gesetze und ihre Formulierung müssen halt alle Möglichkeiten sicher
abdecken (und natürlich auch Abschrecken - 100€ und selbst 500€ Strafe
nehmen z.b. so einige einfach hin da braucht es halt andere potentielle
Möglichkeiten) entsprechend gibt es auch mehr theoretische und in der
Praxis selten angewandte Maximalstrafmöglichkeiten.
Dieter schrieb:> Percy N. schrieb:>>> Und - gibt es schon Urteile nach neuem Recht, wie behauptet, oder nicht?>> Selten über so viel Unwissen gelacht, wie gerade. Du weißt doch wie> lange es dauert von der Anklage bis zum Gerichtsverfahren. Ist Dir das> schon wieder entfallen?
Habe ich behauptet, es gebe schon Urteile? Intelligente Menschen dürften
bemerkt haben, dass ich genau das in Zweifel gezogen habe. Lies es
notfalls noch einmal nach!
Forenfreund schrieb:> Für Schwarzfahren ist es z.B. möglich in den geschlossenen Vollzug zu> wandern - bis es soweit kommt muss man es allerdings schon extrem> Schlimm (und dumm) treiben.
Stimmt, einmal erwischt werden und noch nicht einmal die 60 € EBE,
geschweige denn die Geldstrafe zahlen können, das ist schon extrem
kriminell - und dämlich. Merke: Schwarzfahren nur, wenn hinreichend
Vermögen vorhanden!
Percy N. schrieb:> die bisher eher als lässliche Sünde mit> max 1 Jahr oder Geldstrafe belegten "selbstgebastelten gelben> Urlaubsscheine" sind plötzlich als vollwertige Urkundenfälschung> verfolgbar,
Soll ich jetzt mit Urkundenfälschern Mitleid haben?
Sei froh, daß Dummheit noch nicht strafbar ist.
oszi40 schrieb:> übrigens gibt es im Appstore die CovPassCheck zum prüfen der Impf-QR.
CovPassCheck ist nebenbei OpenSource, deshalb auch bei F-Droid
erhältlich.
https://f-droid.org/de/packages/de.rki.covpass.checkapp/https://gitlab.com/covpass-android-foss/covpass-android
Dort kann man im Quelltext nachvollziehen, wie unsere Bundesregierung,
die sonst jedes größere IT-Projekt zuverlässig verkackt, diese
Wendels B. schrieb im Beitrag #6897289:
> Ja, klar, ohne kann man ja nicht vollautomatisch in die Datenbank> eintragen, wer zu welcher Uhrzeit an welchen Koordinaten welchen Ausweis> vorgezeigt hat.
Datenbank befüllt.
Forenfreund schrieb:> will aber provozieren
Er langweilt sich und ist immer auf der Suche nach Meinungsabweichlern,
aber mit Blindheit auf einem seiner Augen.
Für viele Einzelhändler ist das schon ein Problem, weil die quer
denkenden Leute zufälligerweise auch noch jene sind, die auch aus
Prinzip im Laden kaufen und nicht bei den zwei großen Internetanbietern.
Es gibt aber auch Leute, die das gut finden, weil desto weniger
Einzelhändler es noch gibt, desto weniger können solche Plünderungen von
Läden, wie in San Fransisco, dann noch passieren.
Percy N. schrieb:> mit einem Strafrahmen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe und> deutlich verlängerter Verjährungsfrist.>> Nein, wie konnte das nur passieren ..
Dann interpretiere mal, was da noch hineingemengt wurde. Kleiner Hinweis
für Dich wäre noch bis ins Jahr 2015 zurück zu gehen.
Aber bei einem solchen Fall, würde ich die Verdächtigen einkassieren zum
Bluttest, wie einen betrunkenen Autofahrer zum Promilletest, um die
Antikörperkonzentration zu bestimmen. Sind die Werte in Ordnung hat er
Glück gehabt, wenn nicht wird er vor die Auswahl einer sofortigen
Nachimpfung gestellt mit 14 Täge späteren
Antikörperkonzentrationsbestimmung. Nimmt er diese an, dann würde ich
den Fall im Stapel ganz weit nach hinten schieben bzw. ein
Schnellverfahren mit einer Verwarnungsgebühr an das Ende setzen.
Hoplad schrieb:> Frage 1:> Viele Smartphone Besitzer zeigen im Zug nur einen QR-Code als Fahrkarte> vor. Wenn ich im Internet eine Fahrkarte.pdf kaufe, bekomme ich sie per> Email auf den PC gesendet, und sie enthält auch einen QR-Code. Die> drucke ich dann aus und zeige sie im Zug vor und der Zugbegleiter scannt> den QR-Code. Würde es funktionieren, wenn man statt Ausdrucken den Code> mit einer beliebigen Kamera oder mit der im Smartphone vom Monitor> abfotografiert und im Zug vorzeigt?
Du wirst so zu 100% ein erhöhtes Beförderungsentgeld aufgebrummt
bekommen von min. 60€.
https://www.buzer.de/gesetz/5099/a224798.htmhttp://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/__9.html
Es könnte auch eine Strafanzeige wg. Betruges erfolgen. Was mal nochmal
30 Tagessätze wären.
Merke dir:
Du mußt nicht nur den QR-Code für deine Fahrkarte herzeigen!
Du brauchst auch eine Bahncard oder auch anderen Beleg für deinen
rechtmäßig erworbene "Transportberechtigung".
Die Ideen mit den QR-Code per copy-paste sind echt olle Kamelen.
Damit kanste prof. Kontrolleure nicht mehr hinters Licht führen.
Εrnst B. schrieb:> Dort kann man im Quelltext nachvollziehen, wie unsere Bundesregierung,> die sonst jedes größere IT-Projekt zuverlässig verkackt, diese>> Wendels B. schrieb:>> Ja, klar, ohne kann man ja nicht vollautomatisch in die Datenbank>> eintragen, wer zu welcher Uhrzeit an welchen Koordinaten welchen Ausweis>> vorgezeigt hat.>> Datenbank befüllt.
Nein. Um genau zu sein, kann man das nur fuer die dort kompilierte und
mit Checksumme gepruefte Version nachvollziehen.
Fuer eine aus dem Playstore gilt das schon nicht mehr.
Auch ist es fuer den normalen Nutzer (den Gescannten) nicht
offensichtlich (und auch nicht nachvollziehbar), welche Software denn
nun benutzt wird.
Es gibt noch weitere Beiträge zum Umfeld des Themas. Teileweise sind
diese enthalten geblieben aber nur die weiteren Abschweifungen mit
Wiederholungen sind gelöscht worden.
Dieses Frühjahr ging zumindest der Screenshot beim Hotel, da die wohl so
etwas checken lassen konnten. Vorher hatten wir die Bilder zugeschickt
und alles andere war geregelt. Man beachte aber, dass die einzigen
verläßlichen Daten vom Status der Regierung nur von den Personen
vorliegt, die sich den Ausweis mit dem QR-Code geholt haben. Alles
andere sind nur Schätzungen.
Bei einem Festival mußte man sich vor Ort mit der App einchecken. Die
QR-Codes waren kurz vor dem Eingang ausgehängt. Dort musste dann jeder
sein Smartphone bei der Kontrolle vorzeigen. Besonderheit war der
zeitlich unterschiedliche Hintergrund und die laufende Zeituhr, um das
bloße Kopieren und Editieren des Namens zu erschweren. Ein besonderer
Gag war bei einer Veranstaltung, dass es mit dem Einchecken automatisch
freies WLAN gab. Es war sogar möglich darüber auch während der
Vorstellung die Bedienungen zu rufen und sogar vorher eingeben, was man
bestellen wollte. Die Bedienung kam dann in kurzer Zeit mit dem Getränk
oder Imbiss.