Ich habe eine per Mail erhaltene Kino-Eintrittskarte.pdf mit QR-Code erhalten und auf meinem Laptop mit ins Kino genommen. Dort konnte sie gescannt werden und ich bin damit in die Vorstellung gekommen. Daher stellen sich mir folgende Fragen: Frage 1: Viele Smartphone Besitzer zeigen im Zug nur einen QR-Code als Fahrkarte vor. Wenn ich im Internet eine Fahrkarte.pdf kaufe, bekomme ich sie per Email auf den PC gesendet, und sie enthält auch einen QR-Code. Die drucke ich dann aus und zeige sie im Zug vor und der Zugbegleiter scannt den QR-Code. Würde es funktionieren, wenn man statt Ausdrucken den Code mit einer beliebigen Kamera oder mit der im Smartphone vom Monitor abfotografiert und im Zug vorzeigt? Frage 2: Geht das auch, wenn ich die Fahrkarte.pdf auf meinem Laptop vorzeige? Frage 3: Der Papier Fahrschein wird nach dem Scannen mit einem ZangenStempel versehen. Das geht bei den Fahrgästen nicht, die einen QR Code auf dem Smartphone vorzeigen. Warum ist beim Papier diese zusätzliche Maßnahme notwendig? Frage 4: Das gleiche Frage gilt für alle anderen QR-Codes, die man per E-Mail zugesendet bekommt, z.B. bei Eintrittskarten oder als Rücksendecoupon für die DHL Packstation. Funktionieren diese QR auch, wenn man die mit einer beliebigen Kamera fotografiert und vorzeigt oder die PDF auf dem Laptop vorzeige?
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Letzten Endes ist so ein Code offiziell nur in Verbindung mit einem Ausweis gültig, der der Identität im QR Code entspricht. Auch wenn der oft nicht nachgefragt wird.
Hoplad schrieb: > Frage 3: > Der Papier Fahrschein wird nach dem Scannen mit einem ZangenStempel > versehen. Das geht bei den Fahrgästen nicht, die einen QR Code auf dem > Smartphone vorzeigen. Warum ist beim Papier diese zusätzliche Maßnahme > notwendig? Notwendig mag es nicht sein. Aber so eine Papierfahrkarte mit Stempel ist sehr praktisch als Nachweis der Fahrt (als ich vor Jahren in Frankreich arbeitete, und für die Wochenendheimfahrten die Pendlerpauschale absetzte, wollte mein Finanzamt immer einen Fahrtnachweis / ein Fahrtenbuch; die Fahrkarten mit Stempeln wurden immer akzeptiert).
Hoplad schrieb: > Würde es funktionieren, wenn man statt Ausdrucken den Code > mit einer beliebigen Kamera oder mit der im Smartphone vom Monitor > abfotografiert und im Zug vorzeigt? Probiers doch einfach mit einem beliebigen Code. Abfotografieren und versuchen, wieder zu scannen. Ich tippe auf: In 90% der Fälle klappt es. Hoplad schrieb: > Geht das auch, wenn ich die Fahrkarte.pdf auf meinem Laptop vorzeige? Bildschirm ist Bildschirm. Macht keinen Unterschied für den Scanner. Hoplad schrieb: > Der Papier Fahrschein wird nach dem Scannen mit einem ZangenStempel > versehen. Das geht bei den Fahrgästen nicht, die einen QR Code auf dem > Smartphone vorzeigen. Warum ist beim Papier diese zusätzliche Maßnahme > notwendig? Wenn du lieb fragst, bekommst du natürlich auch einen Zangenabdruck in Smartphone oder Laptop. Hoplad schrieb: > Funktionieren diese QR auch, wenn man die mit > einer beliebigen Kamera fotografiert und vorzeigt oder die PDF auf dem > Laptop vorzeige? QR-Code ist QR-Code. Solange die Bildqualität ausreichend für den Informationsgehalt des Codes ist, klappt das. Gerade Bahn- und Postcodes enthalten viele Daten zur Prüfsummenberechnung und können teilweise selbst mit einem abgedeckten Viertel (geschätzt) noch gelesen werden. Je nach Fotoqualität können Moiré-Effekte (Pixel vom Code, der Kamera und dem Display) aber zu Problemen führen.
1 ja 2 ja 3 Bahn 4 ja Beim Abfotografieren darf natürlich die Qualität nicht zu mies sein.
Warum soll man einen QR-Code nicht abfotografieren können? Komische Frage. Der Scanner macht doch das gleiche. Wenn du es allerdings als jpg mit hoher Kompression abspeicherst, gehts wohl nicht mehr, aber das sieht man dann ja auch, dass der QR-Code dann nicht mehr so aussieht, wie er sollte.
(prx) A. K. schrieb: > Letzten Endes ist so ein Code offiziell nur in Verbindung mit einem > Ausweis gültig, der der Identität im QR Code entspricht. Auch wenn der > oft nicht nachgefragt wird. Quark, seit wann wird bei einer Fahrkarte nach dem Ausweis gefragt? Das ist auch beim elektronischen Ticket nicht notwendig, wer es vorzeigt, ist für die Fahrt berechtigt. Der wird dann sicherlich an den Bahnserver übermittelt, um Mehrfachnutzungen zu vermeiden. Wir reden hier nicht über den Impfnachweis, der personengebunden mehrfach benutzt werden muß. chris schrieb: > Warum soll man einen QR-Code nicht abfotografieren können? Komische > Frage. Der Scanner macht doch das gleiche. Komische Frage oder eher komische Antwort? Bei der Erzeugung der Fahrkarte sind weder Scanner noch Kamera beteiligt, das läuft komplett elektronisch durch. Ein mögliches Problem sehe ich im Medienbruch, ausdrucken und wieder fotografieren, wenn die Auflösung zu schlecht ist.
Hoplad schrieb: > Funktionieren diese QR auch, wenn man die mit einer beliebigen Kamera > fotografiert und vorzeigt oder die PDF auf dem Laptop vorzeige? Der Sinn dieser Frager erschließt sich mir nicht. Genausogut könntest du fragen: "Wenn ich eine Seite aus einer Zeitung fotokopiere, kann ich die Kopie dann lesen?"
Es gibt einige Lesegeräte die nur mit Papier funktionieren. Die beleuchten das Papier selber, meist mit rotem Licht, und wollen dann genau dieses rote Licht reflektiert bekommen, alles andere wird rausgefiltert. Das geht dann bei Bildschirmen nicht, man müsste das vorher abfotografierte Bild wieder ausdrucken damit diese Lesegeräte es lesen können. Da aber das Lesen von Smartphone-Bildschirmen eine gängige Anforderung ist, sind diese Lesegeräte für 2D-Barcodes auf dem Rückzug. Bei 1D-Barcodes ist es dagegen noch gängig (mit Laser), da das eine deutlich schnellere Erfassung als mit Kamera-basierten Systemen erlaubt, siehe z.B. Supermarktkasse.
Manfred schrieb: > (prx) A. K. schrieb: >> Letzten Endes ist so ein Code offiziell nur in Verbindung mit einem >> Ausweis gültig, der der Identität im QR Code entspricht. Auch wenn der >> oft nicht nachgefragt wird. > Quark, seit wann wird bei einer Fahrkarte nach dem Ausweis gefragt? Das > ist auch beim elektronischen Ticket nicht notwendig, wer es vorzeigt, > ist für die Fahrt berechtigt. https://www.bahn.de/service/buchung/digitales-ticket#faq "Da das Ticket auf die bei der Buchung angegebene Person ausgestellt ist, muss diese Person bei der Kontrolle im Zug ein offizielles Ausweisdokument vorzeigen."
Peyer schrieb: >> ist auch beim elektronischen Ticket nicht notwendig, wer es vorzeigt, >> ist für die Fahrt berechtigt. > > https://www.bahn.de/service/buchung/digitales-ticket#faq > > "Da das Ticket auf die bei der Buchung angegebene Person ausgestellt > ist, muss diese Person bei der Kontrolle im Zug ein offizielles > Ausweisdokument vorzeigen." Danke für diese Info, eine Personenbindung kannte ich bislang nur von Flugtickets. Der Sinn erklärt sich mir nicht, aber ist ja toll, wenn der Spionagestaat nun endlich auch Bahnfahrten nachvollziehen kann.
Hoplad schrieb: > Frage 3: > Der Papier Fahrschein wird nach dem Scannen mit einem ZangenStempel > versehen. Das geht bei den Fahrgästen nicht, die einen QR Code auf dem > Smartphone vorzeigen. Warum ist beim Papier diese zusätzliche Maßnahme > notwendig? ist es nicht, und damit sollten sich die restlichen Fragen auch erübrigen. Kannst den quatsch ja auch mehrmals ausdrucken. Das war lediglich eine Entwertung **für** den Kunden.
Wie andere schon sagten, geht ein Photo bei ausreichender Qualität
(jeder Punkt muß klar erkennbar sein, kein grauer Matsch). Man könnte
natürlich auch direkt das PDF auf dem Handy öffnen ...
Die Bahn akzeptiert das, ein Papierausdruck ist nicht erforderlich.
> Quark, seit wann wird bei einer Fahrkarte nach dem Ausweis gefragt?
Alle Online-Tickets der Bahn sind nur zusammen mit einem Ausweis der
Person, die auf dem Ticket genannt wird, gültig (Anonymität gibt's da
nicht). Geprüft wurde der bei mir allerdings noch nie - wird wohl nur
in dem Augenblick gemacht, wenn mehrere Leute versuchen, das gleiche
Ticket zu benutzen.
foobar schrieb: > Wie andere schon sagten, geht ein Photo bei ausreichender Qualität > (jeder Punkt muß klar erkennbar sein, kein grauer Matsch). Man könnte > natürlich auch direkt das PDF auf dem Handy öffnen ... Der Trick vom QR-Code ist gerade, das NICHT jeder Punkt klar erkennbar sein muss. Der Code enthält soviel Redundanz, dass er auch dekodierbar bleibt, wenn ein Teil der Punkte nicht richtig gelesen wurde (fehlerkorrigierender Code, bleibt lesbar bei bis zu 30% unlesbarem Anteil).
Manfred schrieb: > Der Sinn erklärt sich mir nicht, Wie soll denn die Bahn nachweisen, dass der Ausdruck eine unberechtigte Kopie ist?
Hoplad schrieb: > Der Papier Fahrschein wird nach dem Scannen mit einem ZangenStempel > versehen. Das geht bei den Fahrgästen nicht, Ooch, son kleines Loch im Ohrläppchen stört doch nicht. :-)
foobar schrieb: >> Quark, seit wann wird bei einer Fahrkarte nach dem Ausweis gefragt? > > Alle Online-Tickets der Bahn sind nur zusammen mit einem Ausweis der > Person, die auf dem Ticket genannt wird, gültig (Anonymität gibt's da > nicht). Geprüft wurde der bei mir allerdings noch nie - wird wohl nur > in dem Augenblick gemacht, wenn mehrere Leute versuchen, das gleiche > Ticket zu benutzen. Ich habe schon öfters Kontrollen bei anderen gesehen. Bei mir selbst weiß ich es nicht: Ich habe eine BahnCard und die DB akzeptiert diese als Ausweis. Wenn der Schaffner nach der BahnCard fragt (dass ich eine habe, sieht er ja an meiner Fahrkarte) weiß ich also nicht, ob er diese als BahnCard, oder als Ausweisdokument sehen will. Aber mir ist schon aufgefallen, dass manche nur einen kurzen Blick auf die BahnCard werfen, während andere genauer hinschauen. Laut Beförderungsbedingungen ist eine BahnCard ohne Bild nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Der Schaffner dürfte also auch hier nach einem solchen fragen. Das ist mir in Deutschland noch nicht passiert (aber einmal als ich mit einer personengebundenen, von der DB verkauften Fahrkarte in einem innerschweizerischen Zug kontrolliert wurde).
Philipp Klaus K. schrieb: > Das ist mir in Deutschland noch nicht passiert Mir schon. Ich glaube, mal gehört zu haben, dass dieses Kartenlesegerät, das die Zugbegleiter mit rumtragen zufällig vorgibt, wann auch der Ausweis geprüft werden soll. Sicher bin ich aber nicht mehr. Das kann auch in einem anderen Zusammehang gewesen sein. Bei Sicherheitskontrollen am Flughafen ist es wohl (teilweise) ähnlich. Die eigentliche Frage hat Klaus ja ganz anschaulich beantwortet: Klaus schrieb: > Der Sinn dieser Frager erschließt sich mir nicht. Genausogut könntest du > fragen: "Wenn ich eine Seite aus einer Zeitung fotokopiere, kann ich die > Kopie dann lesen?" Die Informationen sind auch auf der Kopie noch vorhanden, wenn sie nicht zu schlecht ist, also warum sollten sie dann nicht mehr lesbar sein?
Hallo Manfred schrieb: > Der Sinn erklärt sich mir nicht, aber ist ja toll, wenn der > Spionagestaat nun endlich auch Bahnfahrten nachvollziehen kann. Dir ist aber schon klar das viele Tickets aus den verschiedensten Gründen (Rabbatsysteme, Preise die nur für bestimmte Leute oder Gruppen -Familie- gelten) Personengebunden sind? Des weiteren sei dir (leider) sicher: Insbesondere bei der Bahn- und Busnutzung gibt es erschreckend viele Zeitgenossen die bewusst betrügen und jedes irgendwie möglich Schlupfloch nutzen. Frag mal irgendeinen beliebigen Pendler der den ÖPNV nutzt - mindestens einmal im Monat könnte jeder Pendler irgendwelche "Schauspiele" zwischen Kontrollpersonal und eben jenen Betrügern, frechen Schwarzfahrern und geschauspielerten "Missverständnissen" bezüglich des Geltungsbereichs (auch was die Personenanzahl angeht welche mit auf der entsprechenden Fahrkarte mitgenommen werden dürfen - oder eben meist nicht...) bewundern. Nur Dank der diversen Mobilen Endgeräte und guten Ohrhörern hält man es zu vielen Zeiten und viel zu vielen Linien (bzw. Ballungsräumen) überhaupt als Bahn- und Busnutzer mit etwas Erziehung und minimalen Umgangsformen aus und kann sich aus der Rolle des Zuschauers und mithörers so mancher extrem nervigen, teilweise unverschämten (Bettler, einige Flaschensammler) und peinlichen "Auftritte" einigermaßen ausblenden Lange Zeit habe ich angenommen das was man in TV so an "Sozialstorys" sehen kann (Wenn man sich mal durchquält) gescripted und aufgebauscht ist -"So Assozial und Dumm kann doch niemand in echt sein" - habe ich gedacht... Mensch was wurde ich in mittlerweile über 10 Jahren S-Bahn Pendel in die "Große Stadt" (Vollschichtler) geerdet... )-: Und auch die "Voll Krass eyyhh", "Aldder" (zwischen 12 Jährigen...) Sprüche und entsprechendes Verhalten was ich lange Zeit für reine Satire bzw. für Sprüche in Programmen von Comdians hielt sind Realität wenn man sich aus seiner Umgebung mit einigermaßen vernünftigen Menschen welche zumindest die Grundumgangsformen beherschen und einen Mindestrespekt (und sei er auch nur gespielt) zueinander haben heraus begeben muss. Mit all diesen Hintergrunderfahrungen: Es ist (wäre eigentlich...) in vielen Regionen ein muss das mittels Ausweisdokumenten ein Missbrauch von Fahrkarten (und anderen hochaktuellen Nachweisen...)überprüft wird - leider wird das auch dort dennoch nur selten praktiziert. Bei meiner ersten 3G Prüfung gestern im ÖPNV (S-Bahn NRW) beispielsweise nicht... Und so wichtig bist weder du noch ich als das "der Staat" ein Interesse daran hat welche Bahn (Bus) wir wann zu welcher Zeit genutzt haben hätte - ganz abgesehen das das bei den Ticketkontrollsystemen es wohl gar nicht so einfach ist diese Daten zu erhalten bzw. diese technisch erst gar nicht entstehen. Soviel mal ein Einblick ins echte (Pendler) bahn- und Busleben. ÖPNV Nutzer
> Funktionieren abfotografierte QR Codes?
Du kannst sie sogar - wenn Du hinreichend genau arbeitest - abmalen...
Peyer schrieb: > "Da das Ticket auf die bei der Buchung angegebene Person ausgestellt > ist, muss diese Person bei der Kontrolle im Zug ein offizielles > Ausweisdokument vorzeigen." Ich fahre regelmäßig mit der Bahn, und mir ist das bisher noch nicht passiert. Meine Bahncard (ohne Foto) hat da auch noch nie zu einer Ausweisprüfung geführt. Ich schätze mal, so etwas kommt dann vor, wenn das Schaffnergerät beim Scannen merkt, daß der Code schon mal gescant wurde. Genau das ist ja letztlich auch der Hintergrund der Ausweispflicht, man könnte ja x Kopien des gleichen Tickets (auf Papier und auf dem Handy) im Zug verteilt nutzen, wenn es nicht personengebunden wäre... Viel lustiger sind übrigens Ländertickets, die man am Automaten am Bahnhof zieht, auf denen Namen einzutragen sind, die Automaten aber keine Eingabemaske dafür bieten. Mal im Ernst, wie naiv ist es denn, davon auszugehen, daß heute noch jeder nen Stift einstecken hat? Manfred schrieb: > Der Sinn erklärt sich mir nicht, aber ist ja toll, wenn der > Spionagestaat nun endlich auch Bahnfahrten nachvollziehen kann. Kauf die Fahrkarte im Reisezentrum, bezahle mit Bargeld, vorzugsweise mit Münzen wegen der fehlenden Seriennummer. Wenn Du Deinen Aluhut tief genug ins Gesicht ziehst, erkennt Dich auch die Überwachungskamera dort nicht. :->
Dussel schrieb: > Ich glaube, mal gehört zu haben, dass dieses Kartenlesegerät, > das die Zugbegleiter mit rumtragen zufällig vorgibt, wann auch der > Ausweis geprüft werden soll. Es kann auch sein, wenn der gleiche QR-Code noch ein 2. mal vorgezeigt wird. Bei Veranstaltungen ist es ja so, daß nur der reinkommt, der einen Code das erste mal vorzeigt.
Peter D. schrieb: > Es kann auch sein, wenn der gleiche QR-Code noch ein 2. mal vorgezeigt > wird. Es kann auch sein, dass bei Wechsel des Kontrolleurs ein zweites Mal vorgezeigt werden muss. Wenn dann jeder aus dem Zug fliegt, der vorher schon kontrolliert wurde... ;-)
Wenn der Schaffner mit seinem Lesegerät den QR-Code auf dem Smartphone des Fahrgastes nicht lesen kann, wird er sein Lesegerät automatisch um 45° oder sogar um 90° drehen, damit er den Interferenzen des Moiré-Effekts weitestgehend entkommt.
Hoplad schrieb: > Würde es funktionieren, wenn man statt Ausdrucken den Code > mit einer beliebigen Kamera oder mit der im Smartphone vom Monitor > abfotografiert und im Zug vorzeigt? screenshot machen und die Bilddatei aufs Händy schieben. damit entfällt die "optische Luftübertragung" ;-)
●DesIntegrator ●. schrieb: > screenshot machen Nebenbei bemerkt, ich selbst habe erst vor einem Jahr gelernt wie man Screenshots mit dem Smartphone macht. Das ist manchmal sehr praktisch: Rechten An/Aus Knopf drücken und gleichzeitig den Leiseknopf auf der linken Seite drücken und ein Sekündchen warten. Fertig. Das fertige Bild steht jetzt ganz oben in der Fotogalerie zum Abruf bereit.
Hallo Nachdenklicher schrieb: > Ich fahre regelmäßig mit der Bahn, und mir ist das bisher noch nicht > passiert. Meine Bahncard (ohne Foto) hat da auch noch nie zu einer > Ausweisprüfung geführt. Liegt wohl hauptsächlich daran welche Züge bzw. Strecken du nutzt und auch an deinen Auftreten und Aussehen. Schon bei RE vs. S-Bahn durfte ich Unterschiede feststellen wie die Püfer drauf sind - wobei die S-Bahnen locker (und leider vollkommen berechigt) von Prüfern bei den Stadtbahnen ("Straßenbahnen") und Großstadt Buslinien geschlagen werden. Tja (abgesehen von Ausnahmen - Arsc..öcher und Macht geile gibt es überall): Das Publikum (und da leider immer die letztendlich trotzdem wenigen) bestimmt wie das Prüfpersonal auftritt, wie genau (auf den ersten Blick Kunden feindlich - aber eigentlich genau richtig bezüglich der Interessen der gesitteten und ehrlichen Nutzer) es auf die Vorschriften Pocht und wie freundlich (echte Freundlichkeit, kein erkennbar gespielte) es auftritt. Auch bei mir wurde der Ausweis bisher "nur" von erkennbaren Neulingen ("Ausbilder" waren im Hintergrund mit dabei) von den Prüfern angefragt -die wollen halt alles richtig und Super korrekt machen. Ebenso wie bei den meisten "normalen" Nutzern wo ich es mitbekommen hatte. Bei erkennbar (ja jetzt begebe ich mich in gefährliches Fahrwasser - aber jeder ÖPNV Praktiker weis das es zu weit über 90% berechtigt ist) "Speziellen" Zeitgenossen wurde dann schon genauer und streng nach den Vorschriften bzw. was diese an Mitteln bereit stellen geprüft - oft genug vollkommen zurecht... ÖPNV Nutzer
Michael M. schrieb: > Nebenbei bemerkt, ich selbst habe erst vor einem Jahr gelernt wie man > Screenshots mit dem Smartphone macht. Das ist auch abhängig von Gerät und Android-Version.
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potato schrieb: > Du kannst sie sogar - wenn Du hinreichend genau arbeitest - abmalen... ...oder stricken: https://freakshow.fm/fs131-vier-maschen-pro-pixel https://blog.adafruit.com/2012/11/14/fabienne-and-the-knitting-machine/
Bzgl. Mehrfachnutzung: Es gibt ja nicht nur Einmal-Tickets mit Zugbindung... Mit meinem NRW-Ticket muss ich auch den Ausweis vorzeigen. Ist ja auch logisch - wie kann ich sonst nachweisen, dass ich das Ticket gekauft habe und es nicht einfach 100 mal kopiert wurde? Wie häufig nach dem Ausweis gefragt wurde, hing immer von der Strecke und der kontrollierenden Person ab. Zu manchen Zeiten jeden Tag. Es gibt aber auch Städte, in denen ich im Bus in ~10 Jahren täglichen Fahrens überhaupt nur 2-3 mal kontrolliert wurde.
ÖPNV Nutzer schrieb: > Liegt wohl hauptsächlich daran welche Züge bzw. Strecken du nutzt und > auch an deinen Auftreten und Aussehen. > Schon bei RE vs. S-Bahn durfte ich Unterschiede feststellen wie die > Püfer drauf sind - wobei die S-Bahnen locker (und leider vollkommen > berechigt) von Prüfern bei den Stadtbahnen ("Straßenbahnen") und > Großstadt Buslinien geschlagen werden. > Tja (abgesehen von Ausnahmen - Arsc..öcher und Macht geile gibt es > überall) Würde ich nicht mal so sagen. Im Bereich Stadtbahn/Bus/Straßenbahn (seit meinem Umzug nicht mehr) war ich eh mit einer normalen Monats-/Jahreskarte unterwegs, die übertragbar war. Wer die die Papierkarte (später Plastikkarte mit programmiertem NFC) in den Händen hielt, für den war das Ticket. Da erübrigte sich eine Ausweisprüfung. Wenn ich jetzt unterwegs bin, ist das in aller Regel ICE mit RE oder S-Bahn im Vor-/Nachlauf. Dann mit Onlinetickets, die personengebunden sind. Gerade bei meinem Auftreten würde ich mehr Skepsis erwarten, wenn ich zielstrebig auf die 1. Klasse zusteuere. Nö. Selbst wenn abends der Sicherheitsdienst in der S-Bahn ist, einsteigen, kurzes "Guude" (man ist schließlich im Rhein-Main-Gebiet), in die 1. Klasse durchgehen, und fertig. Das einzige Mal, wo einer hinter mir her kam, fragte der Mitarbeiter vom Sicherheitsdienst nur, ob er seine Tasche vom einzigen (durch die Tasche) belegten Sitz im 1.-Klasse-Abteil nehmen sollte. ¯\_(ツ)_/¯
Nachdenklicher schrieb: > ¯_(ツ)_/¯ Hier fehlt doch noch ein Querstrich am rechten Arm?! ¯\_(ツ)_/¯ So, jetzt stimmt's wieder.
Michael M. schrieb: > Nachdenklicher schrieb: > >> ¯_(ツ)_/¯ > > Hier fehlt doch noch ein Querstrich am rechten Arm?! > ¯\_(ツ)_/¯ > So, jetzt stimmt's wieder. Wieso klappt das nicht? So wie in dem Bild müsste das Männchen eigentlich aussehen.
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Martin H. schrieb: > ...oder stricken: Der gestrickte QR-Code ist zu ungenau. Ich hab's gerade mal ausprobiert: "Fehler beim Erkennen des QR-Codes"
Michael M. schrieb: > Michael M. schrieb: >> Nachdenklicher schrieb: >> >>> ¯_(ツ)_/¯ >> >> Hier fehlt doch noch ein Querstrich am rechten Arm?! > >> ¯\_(ツ)_/¯ > >> So, jetzt stimmt's wieder. > > Wieso klappt das nicht? > > So wie in dem Bild müsste das Männchen eigentlich aussehen. kumma hier: noch ein paar weitere für viele Lebenslagen ಠ_ಠ (°ㅂ°) ᕕ(ᐛ)ᕗ ( ͡° ͜ʖ ͡°) (゚⊿゚) (‾◡◝ ) ͡ ͜ʖ ͡ ⊙▂⊙
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Iphone 8 funktioniert
Nachdenklicher schrieb: > Sieht bei mir beides gleich aus Bei mir ja auch. Das ist ja gerade das Dingen. Ich verstehe es auch nicht.
Noch mal zum Thema, um Verzerrungen oder Unschärfe beim Foto zu vermeiden statt zu fotografieren einfach mit einer QR-Scan App abscannen. In der kannst du den QR-Code einwandfrei reproduzieren und z.B. als PNG abspeichern.
Gerhard Z. schrieb: > ...einfach mit einer QR-Scan App abscannen. In der kannst du den QR-Code > einwandfrei reproduzieren und z.B. als PNG abspeichern. Beim Vorzeigen der PNG-Datei muss der Schaffner trotzdem mit seinem Lesegerät vom Smartphone des Fahrgastes den QR-Code ablesen können. Ich glaube nicht, dass der Schaffner in der Lage ist, mit seinen eigenen Augen den QR-Code zu decodieren. Und wenn der PNG-QR-Code auf dem Kundensmartphone live und in Echtzeit vor den Augen des Schaffners mit dem internen Barcodescanner gescannt wird, um sich mit der Originalseite zu verbinden und der Zug steht in einem Tunnel ohne Netzverbindung, dann warten alle bis Weihnachten bis es endlich weiter geht.
Nachdenklicher schrieb: > Wenn Du Deinen Aluhut tief > genug ins Gesicht ziehst, erkennt Dich auch die Überwachungskamera dort > nicht. :-> Die erkennt Sich sowieso nicht, da Du ja eine korrekt sitzende Maske über Mund und Nase trägst. Dann noch die Mütze, weil es heutzutage arschkalt ist. Vielleicht noch eine dunkle Sonnenbrille, damit auch kein Retinascan durchkommt.
Du hast die Kieselsteine im Schuh vergessen. Ist zwar unbequem, umgeht aber die Gait Recognition, Little Brother.
Manfred schrieb: > Der Sinn erklärt sich mir nicht, aber ist ja toll, wenn der > Spionagestaat nun endlich auch Bahnfahrten nachvollziehen kann. Stell Dir mal vor, Du fährst mit einem kompletten Fußballverein mit der gleichen Bahn. Du hast das Ticket gekauft und 100 mal kopiert und an Deine Vereinsmitglieder verteilt. Es sind ja alles gültige Tickets. Sie lassen sich nicht entwerten, da Du ja noch weitere 1000 Ausdrucke dabei haben kannst. Ich verstehe die Bahn, dass sie das nicht erlauben will. Aus diesem Grund sind die Tickets personengebunden. Ich gehe sogar stark davon aus, dass das Ticket elektronisch entwertet (und an einen Zug gebunden) wird. Ein Nahverkehrsticket gilt jedenfalls den ganzen Tag. Damit könntest Du sonst mit einem Rückfahrticket, den ganzen Tag hin und her reisen. Wenn der Schaffner das nicht korrekt kontrolliert, ist das seine Schuld. Das ist das gleiche beim Impfzertifikat. Nur die Kontrolle mit Check-App und Ausweiskontrolle ist korrekt - alles andere ist Quark.
Michael M. schrieb: > Beim Vorzeigen der PNG-Datei muss der Schaffner trotzdem mit seinem > Lesegerät vom Smartphone des Fahrgastes den QR-Code ablesen können. Na klar, aber die Frage war, ob man abfotografieren kann und der die PNG "gescannte" Datei ist in jedem Fall sicherer als ein Foto mit Kissenverzerrungen, Rauschen, Unterbelichtung, ...
Abfotografierte und über Screenshot erzeugte QR-Codes funktionieren nicht immer. Es gibt QR-Codes, das sind animierte GIF-Bilder. Die andern sich mit der Zeit. Da funktioniert das nicht mehr. Es gibt auch QR-Codes mit Ablaufdatum im Smartphone. Die rechnen damit, dass Du zwischendrin mal kurz dattelst und dann den Code wieder hervorholst. Rechnet keiner damit, dass Du das Bild beim langen Warten die ganze Zeit auf dem Bildschirm hältst ohne mal kurz wegzuklicken. Es funktioniert dann hartnäckig nicht und der Kontrolleur weiss auch nicht weiter.
Christian H. schrieb: > Nachdenklicher schrieb: >> Wenn Du Deinen Aluhut tief >> genug ins Gesicht ziehst, erkennt Dich auch die Überwachungskamera dort >> nicht. :-> > > Die erkennt Sich sowieso nicht, da Du ja eine korrekt sitzende Maske > über Mund und Nase trägst. Dann noch die Mütze, weil es heutzutage > arschkalt ist. China ist Vorreiter beim flächendeckenden Einsatz von Gesichtserkennung. Masken sind dort schon lange verbreitet, und insbesondere in Norden und Westen wird es auch kalt, so dass dort auch Mützen getragen werden. Damit kommt die Gesichtserkennung zurecht.
Christian H. schrieb: > Die erkennt Sich sowieso nicht, da Du ja eine korrekt sitzende Maske > über Mund und Nase trägst. 'schulligung, als ich das letzte Mal in einem Reisezentrum war, ging das noch ohne Maske. Deshalb habe ich an so etwas nicht gedacht. Außerdem wollte ich schon Tipps für die Zeit geben, wenn der Mist endlich vorbei ist, und Menschen wieder Gesichter haben. Da, wo ich wohne, gibt es keins, und ich bräuchte also erst eine Fahrkarte, um dort hin zu kommen, wo ich eine Fahrkarte kaufen kann. Da ich nicht paranoid bin, kaufe ich sie dann doch einfach online (und sitze daheim ohne Maske vorm PC...) > Dann noch die Mütze, weil es heutzutage arschkalt ist. Du scheinst woanders zu leben als ich. ;-) Hier sind es aktuell 4°C. Da ziehe ich doch keine Mütze auf. Da ziehe ich nicht mal eine Jacke an. Nicht einmal etwas langärmeliges...
Nachdenklicher schrieb: > Du scheinst woanders zu leben als ich. ;-) Hier sind es aktuell 4°C. Da > ziehe ich doch keine Mütze auf. Glücklicher, der du noch alle Haare auf dem Nachdenkbehälter hast. ;-)
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(prx) A. K. schrieb: > Glücklicher, der du noch alle Haare auf dem Kopf hast. ;-) Naja, wenn ich nach der Anzahl der Haarwurzeln gehe, schon, aber wenn ich nach der Länge dessen, was dran hängt, gehe - dann isses auch nicht viel. ;-)
Hallo Nachdenklicher schrieb: > Du scheinst woanders zu leben als ich. ;-) Hier sind es aktuell 4°C. Da > ziehe ich doch keine Mütze auf. Da ziehe ich nicht mal eine Jacke an. > Nicht einmal etwas langärmeliges... Dann gehörst du zu den wenigen "Hardcore Typen" - deine Sache - wenn du Spaß daran hast -mache es halt. Deine Sache ist es ganz bestimmt nicht das von anderen zu erwarten oder gar andere fordernd oder überheblich darauf anzusprechen - rumflachsen im guten Kollegen. und Familienkreis ist was anderes. Entschuldigung wenn ich dich damit recht direkt angehe und wahrscheinlich unrecht tue - aber es gibt zuviele, laute, Leute die ihren Lebensstiel und Vorlieben andren aufdrücken wollen und ungefragt "Informationen" absondern. Hardcore Sportler und viele der ab 10°C in der kurzen Hose herumlaufende sind da besonders mitteilungsbedürftig... Irgendjemand
Christian H. schrieb: > Das ist das gleiche beim Impfzertifikat. Nur die Kontrolle mit Check-App > und Ausweiskontrolle ist korrekt - alles andere ist Quark. Das ist nicht richtig. Jeder Impfnachweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbilddokument(mit dem zum Impfnachweis passenden Namen) erfuellt den Zweck.
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Wendels B. schrieb: > Das ist nicht richtig. Jeder Impfnachweis in Verbindung mit einem > amtlichen Lichtbilddokument(mit dem zum Impfnachweis passenden Namen) > erfuellt den Zweck. Es ging ja um QR-Codes, zuerst auf Fahrkarten und dann den QR-Code im digitalen Impfnachweis... Aber egal, da eh schon Off-Topic: Willst du wirklich bei jeder Kontrolle dein gelbes Impfheft vorzeigen, mit deiner halben Krankengeschichte drinnen, incl. aller Hepatitis, HPV, Tripper und sonstiger Impfungen?
Εrnst B. schrieb: > Wendels B. schrieb: >> Das ist nicht richtig. Jeder Impfnachweis in Verbindung mit einem >> amtlichen Lichtbilddokument(mit dem zum Impfnachweis passenden Namen) >> erfuellt den Zweck. > > Es ging ja um QR-Codes, zuerst auf Fahrkarten und dann den QR-Code im > digitalen Impfnachweis... > > Aber egal, da eh schon Off-Topic: > Willst du wirklich bei jeder Kontrolle dein gelbes Impfheft vorzeigen, > mit deiner halben Krankengeschichte drinnen, incl. aller Hepatitis, HPV, > Tripper und sonstiger Impfungen? In Baden-Württemberg wird seit einigen Tagen nur noch der QR-Code, nicht aber der gelbe Impfpass als Impfnachweis für Covid-19 akzeptiert: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/impfnachweis-kuenftig-nur-noch-ueber-app-oder-mit-ausgedrucktem-qr-code/
Es soll wohl auch neue QR-Codes geben die "fälschungssicherer" sind. Nützt aber nichts solange man Impfausweise fälschen kann.
Εrnst B. schrieb: > Wendels B. schrieb: >> Das ist nicht richtig. Jeder Impfnachweis in Verbindung mit einem >> amtlichen Lichtbilddokument(mit dem zum Impfnachweis passenden Namen) >> erfuellt den Zweck. Nicht hier in BW. Da gilt der gelbe Impfausweis nicht mehr, nur noch der QR-Code, in der App oder ausgedruckt. Oliver
Beitrag #6897289 wurde von einem Moderator gelöscht.
Wendels B. schrieb im Beitrag #6897289: > Ja, klar, ohne kann man ja nicht vollautomatisch in die Datenbank > eintragen, wer zu welcher Uhrzeit an welchen Koordinaten welchen Ausweis > vorgezeigt hat. Na ja, in der Praxis wird und wurde noch nie auch nur einmal der Code gescannt. Vorzeigen reicht, Ausweis interessiert auch keinen. Wenn du natürlich da mit deinem Aluhut aufkreuzt, dann wird genauer hingeschaut ;) Oliver
Rudi Radlos schrieb: > Dieter schrieb: > >> Es funktioniert > > Fragt den Schaffner, ob die noch gültig ist! Die ist bestimmt nicht gültig! Wo hast du die überhaupt her? Wer bietet außer Jeff Bezos und Elon Musk sowas an?
●DesIntegrator ●. schrieb: > aber Hauptsache DA DRIN hat man auch noch Werbung Die Werbung wird wohl speziell auf mich zugeschnitten sein, da ich über Aktien verfüge und Goldbarren im Schließfach gehortet habe. Du kannst ja auch mal zum Spaß den QR-Code scannen und schauen was du für spezielle Werbung bekommst. Dann siehst du auch gleich, in welche Schublade dich das System einsortiert.
Alles auf Anfang: "eine per Mail erhaltene Kino-Eintrittskarte.pdf" Er hat Kino gesagt. Kino. Und das unter derzeitigen Bedingungen. Wohl Masochist?
QR-codes können schon einiges aushalten. Hier, für die nächste Kontrolle…
WS schrieb: > Kein Ketchup? Jetzt macht die Frage nach dem Ketchup erst Sinn. Currywurst enthält bereits Currysauce. Jetzt läuft mir das Wasser im Mund zusammen, ich muss los :)
Michael M. schrieb: > Du kannst ja auch mal zum Spaß den QR-Code scannen und schauen was du > für spezielle Werbung bekommst. Dann siehst du auch gleich, in welche > Schublade dich das System einsortiert. Tipp: SecScanQR scannt QR-Codes (und diverse andere, z.B. Barcodes) ganz ohne Werbung. MfG, Arno
Ja, es geht ohne Probleme auch einen x mal abfotografierten QR-Code noch zu lesen, solange man sich halbwegs Mühe gibt beim Fotografieren.
Tim T. schrieb: > Ja, es geht ohne Probleme auch einen x mal abfotografierten QR-Code noch > zu lesen Aber dieser QR-Code ist mit seinen 13kB bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt und somit nicht lesbar.
Michael M. schrieb: > Tim T. schrieb: >> Ja, es geht ohne Probleme auch einen x mal abfotografierten QR-Code noch >> zu lesen > > Aber dieser QR-Code ist mit seinen 13kB bis zur Unkenntlichkeit > verstümmelt und somit nicht lesbar. Tim T. schrieb: > solange man sich halbwegs Mühe gibt beim Fotografieren.
"Wer Das scannt ist doof" ==> funktioniert erstaunlicherweise doch (hier Android QR-Scanner)!
Manfred schrieb: > chris schrieb: >> Warum soll man einen QR-Code nicht abfotografieren können? Komische >> Frage. Der Scanner macht doch das gleiche. > > Komische Frage oder eher komische Antwort? Bei der Erzeugung der > Fahrkarte sind weder Scanner noch Kamera beteiligt, das läuft komplett > elektronisch durch. Dumme Antwort. Spielt doch keine Rolle wie der Code erzeugt wurde. Er wird im Zug vom Schaffner abgescannt oder abfotografiert und dann ausgewertet. Dass dazu die Kamera bzw der Scanner eine Mindestauflösung (die heutzutage jedes Handy hat) braucht, ist doch logisch. Entsprechend gilt das mit der Kompressionsstufe, wenn man Formate wie jpg verwenden will, wie ich in meinem letzten Post erwähnt habe.
Beitrag #6897714 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6897742 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6897935 wurde von einem Moderator gelöscht.
Übrigens es wurde mir schon zugetragen, dass mit regenbogenfarbenen QR-Codes zu einer Veranstaltung in einer der großen Städte schon experimentiert wurde. Problem war, dass die Lesegeräte einige Helle Farben nicht richtig erkannten. Außerdem hätte das Personen ohne Farbdrucker und Smartphone diskriminiert.
Walter K. schrieb im Beitrag #6897714: > muss man > sich da eigentlich auch mit einem schwarz-weißen QR Code zufrieden geben > oder gibt es da schon was in Regenbogen? Phototan Verfahren der Banken: https://www.youtube.com/watch?v=15tqooVddNA&t=12s
Beitrag #6898177 wurde von einem Moderator gelöscht.
Abfotografierte QR- Codes werden aktuell zum fälschen von Impfnachweisen benötigt. In letzter Zeit sind sehr viele damit aufgeflogen.Erwischen sie einen, lassen sich meistens auch alle anderen Fälschungen rekonstruieren. Nach neuerer Rechtsprechung kann es dafür auch ziemlich lange Knast gegen.
herbert schrieb: > Nach neuerer Rechtsprechung kann es dafür auch ziemlich lange Knast > gegen. Hast Du dafür Beispiele?
herbert schrieb: > Nach neuerer Rechtsprechung Urkundenfälschung hat auch früher schon viele €€€€ gekostet. Übrigens gibt es im Appstore die CovPassCheck zum prüfen der Impf-QR. https://www.chip.de/news/CovPassCheck-Kostenlos-App-erkennt-gefaelschte-Impfzertifikate-jetzt-laden_183964664.html
Fabian schrieb: > Drucke Dir die Fahrkarte doch auf's T-Shirt. ;-) bei mir liesst der Scanner: "Ich bin 2 Öltanks" :-]
CovPassCheck prüft auch Fahrkarten-QR :-) Hier der Test
Percy N. schrieb: > herbert schrieb: >> Nach neuerer Rechtsprechung kann es dafür auch ziemlich lange Knast >> gegen. > > Hast Du dafür Beispiele? Damit hat hier keiner gerechnet, dass Du hier eine so dumme Frage stellst. Brauchst nur das Gesetz zu lesen. Die Gesetzesänderung wurde am 23.11.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat damit ab dem 24.11.2021 in Kraft.
Beitrag #6898279 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898288 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898294 wurde von einem Moderator gelöscht.
Hallo Jede Wette Percy hat das vom Grundsatz durchaus verstanden will aber provozieren (man google nur mal im Zusammenhang mit den Forum nach seinen Namen...) oder einfach ein anderes Fass aufmachen das bis jetzt zum Glück verschlossen geblieben ist und wo nur die Aufschrift bzw. die Anwendung des QR-Codes auch dort ein Thema ist Das mit den Gefängnisstrafen gibt es in sehr vielen Gesetzen, aber genau wie dort handelt es sich um Maximalstrafen welche man nicht so leicht erhält - meist erst im Wiederholungsfalle und wenn es direkte Opfer gibt und auch andere Straftaten vorliegen. Und jetzt suchen, sagen wir es mal nett, Realitäts- und Wissenschaftferne Zeitgenossen nach schönen "Opfer" in der Fälschszene und bei deren verantwortungslose (und dumme trotz öfter an sich guter Bildung) Kundschaft welche möglichst hoch für irgendwelche "Kleinigkeiten" bestraft wurden - am besten wäre die alleinerziehende Mutter, oder der Rentner der sich Geld hinzu verdienen "muss". Das die "Kunden" aber meist auch Fälscher keine Haftstrafen (zumindest für das gefälschte Zertifikat selbst, wer natürlich mit Fäusten zuschlägt und schon so einiges auf den Kerbholz hat fährt dann doch öfter mal ein) erhalten ist natürlich dann doof für die erwähnten Zeitgenossen - kein Futter für ihren Propagandakrieg, keine Schlagzeilen für ihre Auftritte in den "sozialen" Medien und im echten Leben.
Percy N. schrieb im Beitrag #6898294:
> Und - gibt es schon Urteile nach neuem Recht, wie behauptet, oder nicht?
Selten über so viel Unwissen gelacht, wie gerade. Du weißt doch wie
lange es dauert von der Anklage bis zum Gerichtsverfahren. Ist Dir das
schon wieder entfallen?
Forenfreund schrieb: > Und jetzt suchen, sagen wir es mal nett, Realitäts- und > Wissenschaftferne Zeitgenossen wie unser Forenfreund nach möglichst abstrusen Beispielen, übersehen dabei aber, dass die angeblich der verbesserten Zuverlässigkeit der umlaufenden Impfnachweise dienende Gesetzesänderung klandestin ein völlig anderes Ziel verfolgt: die bisher eher als lässliche Sünde mit max 1 Jahr oder Geldstrafe belegten "selbstgebastelten gelben Urlaubsscheine" sind plötzlich als vollwertige Urkundenfälschung verfolgbar, mit einem Strafrahmen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe und deutlich verlängerter Verjährungsfrist. Nein, wie konnte das nur passieren ... Btw: fast echte Impfpässe im 2G-Bereich waren schon vorher als Urkundenfälschung verfolgbar.
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Bearbeitet durch User
Hallo Schau mal in die diversen Gesetzestexte rein - viele "lächliche" Ordnungswiderigkeiten und natürlich auch Straftaten (weit ab von Kapitaldelikten) können theoretisch in den Strafvollzug führen - eigentlich schon "immer", eher wurde in vielen Bereichen der Gestzestext schon der Realität angepasst, da Haftstrafen in vielen Bereichen "nie" ausgesprochen werden. Für Schwarzfahren ist es z.B. möglich in den geschlossenen Vollzug zu wandern - bis es soweit kommt muss man es allerdings schon extrem Schlimm (und dumm) treiben. Gesetze und ihre Formulierung müssen halt alle Möglichkeiten sicher abdecken (und natürlich auch Abschrecken - 100€ und selbst 500€ Strafe nehmen z.b. so einige einfach hin da braucht es halt andere potentielle Möglichkeiten) entsprechend gibt es auch mehr theoretische und in der Praxis selten angewandte Maximalstrafmöglichkeiten.
Dieter schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Und - gibt es schon Urteile nach neuem Recht, wie behauptet, oder nicht? > > Selten über so viel Unwissen gelacht, wie gerade. Du weißt doch wie > lange es dauert von der Anklage bis zum Gerichtsverfahren. Ist Dir das > schon wieder entfallen? Habe ich behauptet, es gebe schon Urteile? Intelligente Menschen dürften bemerkt haben, dass ich genau das in Zweifel gezogen habe. Lies es notfalls noch einmal nach!
Forenfreund schrieb: > Für Schwarzfahren ist es z.B. möglich in den geschlossenen Vollzug zu > wandern - bis es soweit kommt muss man es allerdings schon extrem > Schlimm (und dumm) treiben. Stimmt, einmal erwischt werden und noch nicht einmal die 60 € EBE, geschweige denn die Geldstrafe zahlen können, das ist schon extrem kriminell - und dämlich. Merke: Schwarzfahren nur, wenn hinreichend Vermögen vorhanden!
Percy N. schrieb: > die bisher eher als lässliche Sünde mit > max 1 Jahr oder Geldstrafe belegten "selbstgebastelten gelben > Urlaubsscheine" sind plötzlich als vollwertige Urkundenfälschung > verfolgbar, Soll ich jetzt mit Urkundenfälschern Mitleid haben? Sei froh, daß Dummheit noch nicht strafbar ist.
Beitrag #6898338 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898339 wurde von einem Moderator gelöscht.
oszi40 schrieb: > übrigens gibt es im Appstore die CovPassCheck zum prüfen der Impf-QR. CovPassCheck ist nebenbei OpenSource, deshalb auch bei F-Droid erhältlich. https://f-droid.org/de/packages/de.rki.covpass.checkapp/ https://gitlab.com/covpass-android-foss/covpass-android Dort kann man im Quelltext nachvollziehen, wie unsere Bundesregierung, die sonst jedes größere IT-Projekt zuverlässig verkackt, diese Wendels B. schrieb im Beitrag #6897289: > Ja, klar, ohne kann man ja nicht vollautomatisch in die Datenbank > eintragen, wer zu welcher Uhrzeit an welchen Koordinaten welchen Ausweis > vorgezeigt hat. Datenbank befüllt.
Beitrag #6898347 wurde von einem Moderator gelöscht.
Forenfreund schrieb: > will aber provozieren Er langweilt sich und ist immer auf der Suche nach Meinungsabweichlern, aber mit Blindheit auf einem seiner Augen. Für viele Einzelhändler ist das schon ein Problem, weil die quer denkenden Leute zufälligerweise auch noch jene sind, die auch aus Prinzip im Laden kaufen und nicht bei den zwei großen Internetanbietern. Es gibt aber auch Leute, die das gut finden, weil desto weniger Einzelhändler es noch gibt, desto weniger können solche Plünderungen von Läden, wie in San Fransisco, dann noch passieren. Percy N. schrieb: > mit einem Strafrahmen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe und > deutlich verlängerter Verjährungsfrist. > > Nein, wie konnte das nur passieren .. Dann interpretiere mal, was da noch hineingemengt wurde. Kleiner Hinweis für Dich wäre noch bis ins Jahr 2015 zurück zu gehen. Aber bei einem solchen Fall, würde ich die Verdächtigen einkassieren zum Bluttest, wie einen betrunkenen Autofahrer zum Promilletest, um die Antikörperkonzentration zu bestimmen. Sind die Werte in Ordnung hat er Glück gehabt, wenn nicht wird er vor die Auswahl einer sofortigen Nachimpfung gestellt mit 14 Täge späteren Antikörperkonzentrationsbestimmung. Nimmt er diese an, dann würde ich den Fall im Stapel ganz weit nach hinten schieben bzw. ein Schnellverfahren mit einer Verwarnungsgebühr an das Ende setzen.
Beitrag #6898360 wurde von einem Moderator gelöscht.
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Beitrag #6898562 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898728 wurde von einem Moderator gelöscht.
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Beitrag #6898772 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898782 wurde von einem Moderator gelöscht.
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Beitrag #6898990 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6899029 wurde von einem Moderator gelöscht.
Hoplad schrieb: > Frage 1: > Viele Smartphone Besitzer zeigen im Zug nur einen QR-Code als Fahrkarte > vor. Wenn ich im Internet eine Fahrkarte.pdf kaufe, bekomme ich sie per > Email auf den PC gesendet, und sie enthält auch einen QR-Code. Die > drucke ich dann aus und zeige sie im Zug vor und der Zugbegleiter scannt > den QR-Code. Würde es funktionieren, wenn man statt Ausdrucken den Code > mit einer beliebigen Kamera oder mit der im Smartphone vom Monitor > abfotografiert und im Zug vorzeigt? Du wirst so zu 100% ein erhöhtes Beförderungsentgeld aufgebrummt bekommen von min. 60€. https://www.buzer.de/gesetz/5099/a224798.htm http://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/__9.html Es könnte auch eine Strafanzeige wg. Betruges erfolgen. Was mal nochmal 30 Tagessätze wären. Merke dir: Du mußt nicht nur den QR-Code für deine Fahrkarte herzeigen! Du brauchst auch eine Bahncard oder auch anderen Beleg für deinen rechtmäßig erworbene "Transportberechtigung". Die Ideen mit den QR-Code per copy-paste sind echt olle Kamelen. Damit kanste prof. Kontrolleure nicht mehr hinters Licht führen.
Beitrag #6899150 wurde von einem Moderator gelöscht.
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Beitrag #6899159 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6899162 wurde von einem Moderator gelöscht.
Εrnst B. schrieb: > Dort kann man im Quelltext nachvollziehen, wie unsere Bundesregierung, > die sonst jedes größere IT-Projekt zuverlässig verkackt, diese > > Wendels B. schrieb: >> Ja, klar, ohne kann man ja nicht vollautomatisch in die Datenbank >> eintragen, wer zu welcher Uhrzeit an welchen Koordinaten welchen Ausweis >> vorgezeigt hat. > > Datenbank befüllt. Nein. Um genau zu sein, kann man das nur fuer die dort kompilierte und mit Checksumme gepruefte Version nachvollziehen. Fuer eine aus dem Playstore gilt das schon nicht mehr. Auch ist es fuer den normalen Nutzer (den Gescannten) nicht offensichtlich (und auch nicht nachvollziehbar), welche Software denn nun benutzt wird.
Witzig ist ja, dass der Impfpass jetzt nicht mehr gilt, weil zu leicht faelschbar. So ein QR-Code auf nem Bildschirm ist dagegen was einmaliges...
Beitrag #6899286 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6899289 wurde von einem Moderator gelöscht.
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Welcher technische Aspekt in diesem Beitrag vorkommt, interessiert mich nun doch sehr. Beitrag "Re: Funktionieren abfotografierte QR Codes??"
Es gibt noch weitere Beiträge zum Umfeld des Themas. Teileweise sind diese enthalten geblieben aber nur die weiteren Abschweifungen mit Wiederholungen sind gelöscht worden. Dieses Frühjahr ging zumindest der Screenshot beim Hotel, da die wohl so etwas checken lassen konnten. Vorher hatten wir die Bilder zugeschickt und alles andere war geregelt. Man beachte aber, dass die einzigen verläßlichen Daten vom Status der Regierung nur von den Personen vorliegt, die sich den Ausweis mit dem QR-Code geholt haben. Alles andere sind nur Schätzungen. Bei einem Festival mußte man sich vor Ort mit der App einchecken. Die QR-Codes waren kurz vor dem Eingang ausgehängt. Dort musste dann jeder sein Smartphone bei der Kontrolle vorzeigen. Besonderheit war der zeitlich unterschiedliche Hintergrund und die laufende Zeituhr, um das bloße Kopieren und Editieren des Namens zu erschweren. Ein besonderer Gag war bei einer Veranstaltung, dass es mit dem Einchecken automatisch freies WLAN gab. Es war sogar möglich darüber auch während der Vorstellung die Bedienungen zu rufen und sogar vorher eingeben, was man bestellen wollte. Die Bedienung kam dann in kurzer Zeit mit dem Getränk oder Imbiss.
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