Hallo, laut meiner Fritzbox bin ich heute von einer Rufnummer angerufen worden, die mit 034000 beginnt und mit drei von Null verschiedenen Ziffern endet. Gemäß Wikipedia ist 0340 die Vorwahl von Dessau-Rosslau. https://de.wikipedia.org/wiki/Vorwahl_03_(Deutschland)#034_%E2%80%93_Leipzig_und_Umgebung Demnach müsste die örtliche Telefonnummer mit "00" beginnen und mit drei von Null verschiedenen Zifferm enden. Gibt es das überhaupt? Wenn nicht, könnte das eine Fälschung der Nummer des Anrufenden sein, laut Internet auch Call ID Spoofing genannt? Meine Nummer, auf der ich angerufen wurde, ist im Internet zu finden. Ich habe keinerlei Bezug zu einem östlichen BundeslandB und kannte bis zu diesem Anruf den Namen dieses 500km entfernten Ortes nicht. Folglich wüsste ich auch nicht, wer mich von dort anrufen sollte.
Natürlich ist die Nummer falsch. Ab damit in die Blockliste deiner Fritzbox.
Hallo Mit solchen Vorkommnissen -auch betreffend E-Mails oder sehr selten "komischen" Briefen- mache ich nun seit vielen Jahren kurzen Prozess: Ignorieren und vergessen - wenn es wichtig sein sollte und was echtes dahinter steckt wird sich der Anrufer (Mailversender, Briefschreiber) wieder melden - wenn nicht war es wahrscheinlich Spoofing oder ähnliches Zeug oder einfach dann doch nicht so wichtig (Letzteres gilt auch für so manche bekannte Rufnummer bzw. der Person dahinter - man darf sich "einfach" nicht zum Büttel machen lassen, das lernt man aber leider meist erst im höheren alter - ich war auch viel zu lange dämlich und zu freundlich)
Eigentlich gehören solche Nummern direkt in eine blacklist bei den Telefonprovidern, machen sie aber nicht, weil sie ja viel Geld kassieren, besonders mit den kostenpflichtigen Rückrufen. Es gehört VERBOTEN, dass man Nummern fälschen kann. Leider haben wir eine Drecksregierung, die Fälschern Tür und Tor öffnet. Inzwischen ist es ja sogar so, dass die Typen Nummern aus der Region fälschen, um Rückrufe provozieren zu können! Ich bekomme seit Tagen Anrufe von Nummern aus der Nachbarstadt. Wahrscheinlich stellt der Betrüger so eine Nummer ein, ruft hier in der Gegen die Leute an und stellt dann für einen anderen Landstrich eine Nummer von dort ein.
Hallo zusammen.
Praktiker schrieb:
> ...man darf sich einfach nicht zum Büttel machen lassen...
Man sollte sich auch vergegenwärtigen, dass es mittlerweile ein Luxus
ist, NICHT! erreichbar zu sein. Besonders für Senioren gibt es kaum
etwas, was nicht mindestens 1 Woche Zeit hat.
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Wilhelm
Tippgeber schrieb: > machen sie aber nicht, weil sie ja viel Geld kassieren, besonders mit > den kostenpflichtigen Rückrufen. Wie man mit Rückrufen auf nicht existierende Nummern Geld verdienen soll, musst Du mal erklären. Tippgeber schrieb: > Es gehört VERBOTEN, dass man Nummern fälschen kann. Alternativ kannst Du auch Deinen gesunden Menschenverstand einsetzen und angezeigte Nummern nicht als Ausweisersatz ansehen. Tippgeber schrieb: > Ich bekomme seit Tagen Anrufe von Nummern aus der Nachbarstadt. > Wahrscheinlich [...] Du gehst also nicht ran und rufst auch nicht zurück, unterstellst aber erstmal Betrug. Sofern ein Ortsbezug gegeben ist (z.B. eine Filiale), kann man ganz legal Ortsrufnummern aus dem entsprechenden Vorwahlbereich bekommen.
Kann man melden: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/AnfragenBeschwerden/Beschwerde_Aerger/start.html Ich weiß aber nicht, ob das was bring.
Ich bekomme ca 1x täglich aufs handy einen Anruf oder eine sms, jedesmal mit einer anderen deutschen Nummer. Habe mich mal bei der örtlichen Polizei erkundigt: Es ist davon auszugehen dass all diese Nummern gefälscht sind. Eintragen in die Sperrliste der Fritzbox ist daher vergebliche Liebesmüh. Anzeige gegen unbekannt? Vergiß es. Also am besten garnicht igngorieren.
Teltel schrieb: > Demnach müsste die örtliche Telefonnummer mit "00" beginnen und mit drei > von Null verschiedenen Zifferm enden. Gibt es das überhaupt? Nein, gibt es nicht. Eine Nummer mit Ortsnetzkennzahl und nachfolgender 0 ist einfach nur ungültig und kann auch nicht zurückgerufen werden. Das ganze kann aber auch eine kaputte Spanisch 0034 bzw. +34 oder sonst irgendwas anderes sein. So ein Schrott kann mittlerweile von überall auf der Welt herkommen und muss überhaupt nichts mit Deutschland zu tun haben. Und es muss auch nicht immer (betrügerische) Absicht des Absenders sein. Gerade so einige Telefonanlagen liefern da auch einen ganz schönen Schrott an und es könnte z.B. auch sein das das die Ortsnetzkennzahl und die Haupt-Nummer der Nebenstellenanlage einfach nur fehlt und nur die Durchwahl drin ist. Die Besserwisser hier können gerne mal einen Versuch starten das eine Weltweit Reglung erlassen wird was hier gesperrt werden darf und was nicht. Blos weil es hier einigen nicht gefällt heißt noch lange nicht das rechtlich zulässig ist hier was zu sperren.
EIN Versuch hat jeder aus der Region. Danach in der Fritzbox ins Telefonbuch "Böse Nummer" Dann folgende Filter einstellen. Alle die im Telefonbuch "böse Nummern" stehen oder keine Rufnr. übertragen oder aus den Ausland anrufen oder aus einen gesperrten Gebiet akt. Berlin + München anrufen landen automatisch auf den Anrufbeantworter. Den höre mich mir dann + wann mal an, und wenn es ein echter Anruf ist, rufe ich zurück bzw. setzt seine Nr. DANN in die "gute Leute Liste". Ich hab mal vor ca. 1 Jahr als das sehr nervig war, bei der Polizei angerufen. Aussage des Beamten. Da können sie nicht viel machen, ich könnte ja eine Mail an die Behörde schrieben. IST KLAR. Die "böse Nummern" liste hat inzwischen ca. 60 Einträge. Als wenn ich 60 Mails schreiben würde..... Die spinnen alle.
Schlaumaier schrieb: > Da können sie nicht viel machen, ich könnte ja eine Mail an die Behörde > schrieben. IST KLAR. Die "böse Nummern" liste hat inzwischen ca. 60 > Einträge. Als wenn ich 60 Mails schreiben würde..... Jede dueser 60 Mails, die Du nicht schreibst, ist eine Mail, die von der Behörde nicht bearbeitet werden muss, was für die Behörde sehr bequem ist. Jede Mail, die Du schreibst, ist eine Mail, die von der Behörde bearbeitet und beantwortet werden nuss, was Kosten und Mühewaltung verursacht. Eine der beiden Versionen könnte es begünstigen, dass sich etwas verändert. Je schlauer der Maier, desto leichter findet er heraus, welche. Schlaumaier schrieb: > Die spinnen alle. Manche mehr als andere ...
Schlaumaier schrieb: > Die "böse Nummern" liste hat inzwischen ca. 60 Einträge. Als wenn ich > 60 Mails schreiben würde..... > Die spinnen alle. Klar, 10 Min in der FB umherklicken, aber keine Mail schreiben können.
Tippgeber schrieb: > Es gehört VERBOTEN, dass man Nummern fälschen kann. Leider haben wir > eine Drecksregierung, die Fälschern Tür und Tor öffnet. Inzwischen ist > es ja sogar so, dass die Typen Nummern aus der Region fälschen, um > Rückrufe provozieren zu können! 1. Das Fälschen von Rufnummern ist verboten, siehe TKG §120. 2. Die Netzbetreiber müssen sicherstellen, dass die mittels CLIP übertragenen netzwerkseitigen Rufnummern korrekt sind. Ansonsten bekommen die Netzbetreiber tatsächlich großen Ärger. Diese Rufnummer wird dem Angerufenen auch auch solche "offizielle" Rufnummer mitgeteilt, und zwar indem das Protokollelement "screened" gesetzt ist. 3. Anrufer haben aber je nach Telefonanschluss die Möglichkeit, eine eigene Rufnummer zu übertragen. Dies wird auf Seiten des Angerufenen durch das Leistungsmerkmal "CLIP no screening" mitgeteilt. Es erfolgt also eine explizite Kennzeichnung, dass die Rufnummer "gefälscht" ist. Für solch eine Rufnummer gibt es auch sehr viele gute und völlig legale Gründe. Und es ist protokolltechnisch leicht zu erkennen. 4. Einige Hersteller bezeichnen "CLIP no screening" als "CLIP user-provided". 5. Bei vielen (den meisten) schrottigen Endgeräten erfolgt keine explizite Anzeige, welche der beiden (CLIP oder CLIP-ns) Rufnummern dargestellt wird. Das ist aber eben eine Nachlässigkeit des betreffenden Geräteherstellers. Bei etlichen Geräten wird die "gefälschte" Nummer jedoch durch ein Ausrufezeichen o.ä. gekennzeichnet. Fazit: Bevor Du die Klappe aufreißt, solltest Du Dich zunächst einmal mit den technischen und rechtlichen Grundlagen vertraut machen und nicht wild losschimpfen. Das kommt vielleicht noch bei Deinen Saufkumpels auf der Querdenkerdemo gut an, aber nicht hier.
Irgend W. schrieb: > Das ganze kann aber auch eine kaputte Spanisch 0034 bzw. +34 oder sonst > irgendwas anderes sein. So ein Schrott kann mittlerweile von überall auf > der Welt herkommen und muss überhaupt nichts mit Deutschland zu tun > haben. Und es muss auch nicht immer (betrügerische) Absicht des > Absenders sein. In der Anfangszeit des deutschen Mobilfunknetzes von Telefonica gab es dort des öfteren Konfigurationsprobleme. So hatte ich es selbst erlebt, dass Rufnummern mit +340049... angezeigt wurden. Mittlerweile dürften die das aber sicherlich im Griff haben.
Wendels B. schrieb: > Klar, 10 Min in der FB umherklicken, aber keine Mail schreiben können. Unter 30 Sekunden Andreas S. schrieb: > 1. Das Fälschen von Rufnummern ist verboten, siehe TKG §120. Aber ich habe noch NIE gelesen das jemand deshalb in den Knast gewandert ist. Andreas S. schrieb: > Fazit: > Bevor Du die Klappe aufreißt, solltest Du Dich zunächst einmal mit den > technischen und rechtlichen Grundlagen vertraut machen Die Grundlagen sind da. Und die Nervigen Anrufe auch. Logisches Fazit meinerseits. Die Behörden sind zu langsam. Percy N. schrieb: > Jede dueser 60 Mails, die Du nicht schreibst, ist eine Mail, die von der > Behörde nicht bearbeitet werden muss, was für die Behörde sehr bequem > ist. Und selbst wenn die Behörde (was superselten vorkommt) den Typen eine (so wieso lächerliche) Geldstrafe abnimmt von 50.000 Euro. Bekomme ich dann eine Entschädigung ?? Meine Zeit, meine Mühe, 0 GELD. Da klicke ich lieber besagte 30 Sek. Das kostet weniger Geld, Weniger Ärger etc. Weil ich stelle ja eine Anzeige. Das bedeutet ich muss nachweisen das dieser Anruf stattgefunden hat. Ergo Beweise sammeln, Hardcopys machen u.s.w. Das alles dauert länger selbst wenn ich 10 min in der Fritzbox klicke. Und wie gesagt, ich bekomme keinen CENT ab, von der Strafe.
Schlaumaier schrieb: > ich bekomme keinen CENT ab, von der Strafe. Natürlich nicht. Eine Geldstrafe hat nichts mit einem Schadenersatzanspruch eines Geschädigten zu tun. Möglicherweise könntest Du aber mit dem Strafurteil in der Hand und einer detaillierten Aufstellung Deiner Kosten und Arbeitsaufwände auf zivilrechtlichem Wege eine Kompensation durchsetzen. Dieser Aufwand ist aber auch nicht unerheblich.
Andreas S. schrieb: > Das ist aber eben eine Nachlässigkeit des betreffenden > Geräteherstellers. Bei ISDN ja, bei VoIP bekommt man oft nur eine Nummer übermittelt, natürlich ohne jegliche Information, woher die stammt. International war es auch mit ISDN schwierig. Bei Anrufen von hier in die USA kam bei meinen Versuchen nur die screened caller ID an - was besonders toll ist, wenn der Anbieter dafür die nackte Stammrufnummer nimmt, die nicht zurückgerufen werden kann. Andreas S. schrieb: > So hatte ich es selbst erlebt, dass Rufnummern mit +340049... angezeigt > wurden. Bei einem Anruf vom Festnetz ins O2-Netz kam ich auch schon mit einer italienischen Nummer (ohne Bezug zur echten) und miserabler Qualität an. Das dürfte aber eher ein schlechtes Interconnect-Gebühren-Sparmodell gewesen sein.
Schlaumaier schrieb: > Und selbst wenn die Behörde (was superselten vorkommt) den Typen eine > (so wieso lächerliche) Geldstrafe abnimmt von 50.000 Euro. Du kapierstxes einfach nicht. Du möchtest, dass sich etwas ändert. Um das zu erreichen, kannst Du verschiedene Methoden ausprobieren: - Du zündest irgendwo eine Kerze an und verfluchst den Missetäter. Oder Du betest für seine Läuterung. Geschmackssache. - Du plärrst ein Forum voll. - Du gehst Deinem Abgeordneten auf die Nerven. - Du schreibst an den Petitionsausschuss. - Du gründest eine Bürgerinitiative, einen Verein, eine Partei, eine Kirche ... - Du schreibst ständig Beschwerden an die zuständige Behörde, die dadurch an der Bewältigung ihrer eigentlichen Aufgaben gehindert wird. Außerdem beschwerst Du Dich beim zuständigen Ministerium, dass die Behörde Deine Eingaben nicht bearbeitet. Parallel dazu meldet die Behötde an das Miniterium, dass sie wegen Deiner DoS-Attacke ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen kann und bittet um Abhilfe. - Du kaufst Dir eine Brauerei und spülst Deinen Ärger hinunter. - Du ballst die Faust in der Tasche, gehst in den Kelker, schaust Dich um, ob auch ja keiner zuschaut, und ziehst für drei Sekunden eine missmutige Grimasse. Bei Bedarf kannst Du auch mit den Zähnen knirschen. - Du könntest als ultima ratio Dein Telefon abmelden.
Was bedeutet es, wenn mir die Fritzbox zwei Nummern zu einem Anruf nennt, die eine in Klammern? In letzter Zeit hat die Zahl offensichtlich gefälschter Nummern in meiner Anrufliste stark gesteigert. Echte Ländervorwahlen sind selten geworden, gelegentlich Vatikanstadt oder Spanien. Die "hilfreichen Seiten" durch Google "Wer ruft an" oder ähnlich wissen da auch nicht weiter.
Christoph db1uq K. schrieb: > Was bedeutet es, wenn mir die Fritzbox zwei Nummern zu einem Anruf > nennt, die eine in Klammern? Das ist das erwähnte CLIP no screening. Die eine Nummer ist die des Anschlusses (durch den Netzbetreiber geliefert), die andere die durch den Anrufer gesendete.
Hmmm schrieb: > Bei ISDN ja, bei VoIP bekommt man oft nur eine Nummer übermittelt, > natürlich ohne jegliche Information, woher die stammt. Das hängt sicherlich davon ab, ob es sich um eine direkte Verbindung handelt oder die Infrastruktur eines Telefonnetzes genutzt wird. > International war es auch mit ISDN schwierig. Bei Anrufen von hier in > die USA kam bei meinen Versuchen nur die screened caller ID an - was > besonders toll ist, wenn der Anbieter dafür die nackte Stammrufnummer > nimmt, die nicht zurückgerufen werden kann. Diese Rufnummer ist aber genau das, was der Netzbetreiber signalisieren darf. So verlangt es eben das TKG. Also ist das ganze rechtskonform, entgegen "Tippgebers" Verschwörungstherien.
Tippgeber schrieb: > Es gehört VERBOTEN, dass man Nummern fälschen kann. Aber technisch nicht machbar. Betrüger rufen meist per Softphone an, und noch dazu aus dem Ausland. Und da greift kein technischer Schutz. Und "CLIP - no screening" verbieten wird sich nicht so einfach machen lassen ohne das Gesetz zu ändern (jeder hat das Recht auf Datenschutz, wozu auch eine Telefonnummer gehört). Mal davon abgesehen müssen Firmen bereits eine real existierende Nummer mitsenden, nur wird sowas nicht geprüft (um das zu ändern müsste "CLIP - no screening" verboten werden, damit zusätzlich zur UPN auch die NPN übermittelt wird).
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Schlaumeyer schrieb: > Kann man melden: > > https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/AnfragenBeschwerden/Beschwerde_Aerger/start.html > > Ich weiß aber nicht, ob das was bring. bringt nichts, ich meldete mal gefakte 110 Nummern, rief auch die Polizei, die müsste ja ein Interesse haben das diese angezeigten Telefonnummern gesperrt werden! Es sei einfach nicht möglich diese Nummern nicht durchzulassen! Ich halte das zwar für eine Ausrede denn das wird ja von den Telefongesellschaften durchgelassen also könnte auch da gesiebt werden. Aber so ist das nicht alles was technisch möglich ist wird gemacht! Die Bussgeldstelle prüft ja nicht mal bevor Bussgeldbescheide zugetellt werden ob der Empfänger überhaupt so einen auf seinen Namen zugelassenen PKW hat! Adresse & Kennzeichen & PKW wird gewürfelt und raus mit dem Bussgeldbescheid!
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Andreas S. schrieb: > Es erfolgt > also eine explizite Kennzeichnung, dass die Rufnummer "gefälscht" ist. Aber nicht immer beim Anrufer. Nicht jede Firma sendet auch die NPN mit.
Andreas S. schrieb: > Diese Rufnummer ist aber genau das, was der Netzbetreiber signalisieren > darf. So verlangt es eben das TKG. Er darf alles signalisieren, was zum Anschluss gehört. Wenn der Anrufer also den Block 123456-00 bis -99 hat, ist 123456-78 erlaubt, trotzdem übermitteln viele Anbieter bei aktiviertem CLIP no screening auch dann 123456. Wenn eine komplett andere Nummer übermittelt, stimme ich Dir zu. Dann wäre es nur nett, sich einen Suffix für die network-provided number aussuchen zu können. René H. schrieb: > Nicht jede Firma sendet auch die NPN mit. Die Firma muss das auch nicht tun, sondern der Netzbetreiber. Und die Nummer muss evtl. mehrere Netzübergänge überleben.
Joachim B. schrieb: > ich meldete mal gefakte 110 Nummern Unsere BNetzA reagiert in einer behördenüblichen Geschwindigkeit darauf: "Ab dem 1.12.2022 müssen Anrufe, die trotz des gesetzlichen Verbots die Notrufnummer 110 als Absenderinformation signalisieren, abgebrochen werden. Anrufe unter Anzeige der 110 sollten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vorkommen." Aber wieso die BNetzA überhaupt erlaubt, dass ein Telefonanbieter (aus dem Ausland) eine beliebige +49 Nummer als Anruferkennung verwenden kann bleibt ein Rätsel.
mm schrieb: > Aber wieso die BNetzA überhaupt erlaubt, dass ein Telefonanbieter (aus > dem Ausland) eine beliebige +49 Nummer als Anruferkennung verwenden kann > bleibt ein Rätsel. Weil es sich z.B. um eine Rufumleitung handelt und der Anrufer aus Deutschland kommt.
mm schrieb: > "Ab dem 1.12.2022 müssen Anrufe, die trotz des gesetzlichen Verbots die > Notrufnummer 110 als Absenderinformation signalisieren, abgebrochen > werden. Anrufe unter Anzeige der 110 sollten ab diesem Zeitpunkt nicht > mehr vorkommen." Wird aber m.E. nicht funktionieren. Denn "CLIP no screening" sagt ja gerade, dass die Rufnummer (UPN) nicht geprüft wird. Stellt sich die Frage wie die Netzbetreiber trotz "CLIP - no screening" die Rufnummern prüfen wollen, das würde m.E. nur über die Abschaffung dieser Komfortfunktion funktionieren. Und aus dem Ausland wird eine Prüfung auf "110" nicht möglich sein..
mm schrieb: > Aber wieso die BNetzA überhaupt erlaubt, dass ein Telefonanbieter (aus > dem Ausland) eine beliebige +49 Nummer als Anruferkennung verwenden kann > bleibt ein Rätsel. Der ausländische Telefonanbieter ist der dortigen Gesetzgebung unterworfen und nicht der deutschen. Und es gibt durchaus etliche ausländische Telefonanbieter, die völlig legal Gespräche deutscher Kunden über ausländische Netzzugänge routen. Sofern es sich dabei um EU-Staaten handelt, wäre ein Verbot mit Sicherheit unter wettbewerbsrechtlichen Gründen unzulässig. Und das eigentliche Problem sind ja meistens nicht die Netzbetreiber, sondern eben deren Kunden, die mit CLIP no-screening bzw. UPN Schindluder treiben. Bei VoIP gibt es zudem etliche Möglichkeiten, unterschiedliche Rufnummern zu signalisieren. Dies ist insofern auch wichtig und richtig, weil ja die Verbindungen nicht mehr direkt in der leitungsmäßig nächstgelegenen Vermittelungsstelle ankommen, sondern der entsprechende SIP-Knoten ganz woanders stehen kann. Damit jedoch auch Notrufe per VoIP signalisiert und auf den mutmaßlichen Standort zurückverfolgt werden können, gibt es z.B. das Protokollelement "P-Asserted-Identity". Andere Felder sind z.B.: - P-Preferred-Identity - From-Display - Remote Party ID Aber auch schon im normalen "From"-Feld eines INVITE können ja sowohl ein Anzeigename als auch die eigentliche Rufnummer enthalten sein.
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Eigentlich schadet man den ungewollten Anrufern am meisten, wenn man sie auf einen Anrufbeantworter umleitet und lange warten lässt. So können sie in dieser Zeit keinen anderen Unsinn anrichten oder andere Kunden belästigen.
Andreas S. schrieb: > Und das eigentliche Problem sind ja meistens nicht die Netzbetreiber, > sondern eben deren Kunden, die mit CLIP no-screening bzw. UPN > Schindluder treiben. Bei VoIP gibt es zudem etliche Möglichkeiten, > unterschiedliche Rufnummern zu signalisieren. Das verstehe ich nicht! Wenn mein Telefon die 110 zeigt ist die CLIP sichtbar, wenn mein Telefon sie zeigt wird sie über die Telekom VoIP übermittelt, also könnte die Telekom also das unterbinden, wenn es nicht wieder ein Programmierermangel oder Desinteresse ist Geld in die Hand zu nehmen.
Andreas S. schrieb: > 1. Das Fälschen von Rufnummern ist verboten, siehe TKG §120. Ein paar Sachen dazu. - Das Gesetz ist noch keine 14 Tage alt und die Vorgängerversion war noch weicher geschrieben als diese jetzt. - Das ganze gilt nur für Verbindungen die ihrem Ursprung in Deutschland haben. Wenn die Nummer nicht mit +49 anfängt wird es als Kunde schon arg schwer zu beweisen das der Ursprung in Deutschland war. - Da steht nichts von Verboten, nur von Sicherstellen. Es steht auch nichts dazu wie mit solchen Kunden umgegangen werden darf die sich nicht daran halten. Am ende darf also wieder jeder den es Stört zur BNeztA rennen und mit etwas Glück, wenn genug Beschwerden über den selben Ursprung eingegenen sind, eine Verfügung erlassen wird den Anschluss zu sperren - bis der Spezi sich einen neuen Anschluss besorgt...
Andreas S. schrieb: > Der ausländische Telefonanbieter ist der dortigen Gesetzgebung > unterworfen und nicht der deutschen. Und es gibt durchaus etliche > ausländische Telefonanbieter, die völlig legal Gespräche deutscher > Kunden über ausländische Netzzugänge routen. Sofern es sich dabei um > EU-Staaten handelt, wäre ein Verbot mit Sicherheit unter > wettbewerbsrechtlichen Gründen unzulässig. Hier finde ich das die Neufassung der TKG duchaus mal eine Verbesserung darstellt. TKG §120 Absatz vier: https://dejure.org/gesetze/TKG/120.html Die Frage wäre jetzt eher viel viele Jahre beträgt die Übergangszeit bis auch jeder diese Neufassung umgesetzt haben muss...?
wieviel Irgend W. schrieb: > Jahre beträgt die Übergangszeit bis > auch jeder diese Neufassung umgesetzt haben muss...? soviel das es praktisch unwirksam ist! Gesetze von Juristen für Juristen ohne praktischen Nutzen für Bürger!
Joachim B. schrieb: > Das verstehe ich nicht! > Wenn mein Telefon die 110 zeigt ist die CLIP sichtbar, wenn mein Telefon > sie zeigt wird sie über die Telekom VoIP übermittelt... Ganz so einfach ist das Thema leider nicht. Ich schicke dir z.B. sowas in der Art. Nun ist es total vom Endgerät abhängig was angezeigt wird. Und aus sicht des TKG ist eine (+49)1805 eine gültige Nummer die Übermittelt werden darf. - From: "110 Polizei Berlin" <sip:+4918051234567@jar.com;user=phone>;... Noch dazu gibt es bei VoIP eine ganze Reihen von möglichen Parametern die so ähnliche Infos enthalten können und die je nach Endgerät durchaus unterschiedlich gehandhabt werden. Dazu kommt noch dass das Sperren der 110 und 112 erst seit der TGK Fassung von anfang diesen Monats überhaupt drinsteht das dies erlaubt und sogar gefordert ist... Womit wir wieder hierbei wären: Joachim B. schrieb: > Irgend W. schrieb: >> wieviel Jahre beträgt die Übergangszeit bis >> auch jeder diese Neufassung umgesetzt haben muss...? > soviel das es praktisch unwirksam ist!
Joachim B. schrieb: > Gesetze von Juristen für Juristen ohne praktischen Nutzen für Bürger! Ich frage mich mitunter, ob Du so ganz ohne diese blödsinnigen Juristengesetze wirklich deutlich glücklicher wärst. Und dann schwant mir, dass das vermutlich der Fall sein dürfte, weil Du dann noch mehr zu lamentieren hättest.
Ich hatte Anrufe von einer legalen aber nervigen Immobilienfirma. Als ich mich dann drei Mal mit "Polizeistation ... , bitte warten Sie ..." gemeldet habe hörte die Belästigung auf.
Percy N. schrieb: > Ich frage mich mitunter, ob Du so ganz ohne diese blödsinnigen > Juristengesetze wirklich deutlich glücklicher wärst. ich denke ich wäre glücklicher wenn ich nicht mit Steuern 100000 Juristen durchfüttern müsste! Schau dir die Entwicklung der Juristenzahl von 1970 bis heute an, alle wollen verdienen aber Ggesetze werden so gemacht das sie unverständlich werden und min. immer 3 Juristen durchgefüttert werden, Rechts- Staats- Anwälte & Richter. Mit mehr Gesetze gibts auch nicht mehr Rechtssicherheit, aber die Prozesse verstopfen die Gerichte! Dazu gehört Recht haben ist nicht Recht bekommen!
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Bearbeitet durch User
Tsja. Logischer Einschätzung der Lage. Früher war alles besser. ;) Gutes altes Impulsverfahren und die Anrufer konnten sich die Spam-Anrufe gar nicht leisten. ;)
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