Gast
#6912679
Hallo miteinander
Ich beschäftige mich gerade mit EMV, insbesondere frage ich mich,
inwiefern ein die Störwirkung eines externen, oszillierended Magnetfelds
durch Gebrauch eines Kabelschirms verringert werden kann.
In der Literatur, die ich hierzu bemühe ("Elektromagnetische
Versträglichkeit" von A. Schwab) steht insbesondere:
"""
Schirm mit reiner Schirmfunktion :
In diesem Fall ist die beidseitige Erdung zwingend erforderlich, damit
der
Schirm seine Funktion als Reduktionsleiter (Kurzschlusswindung) gegen
magnetische
Störfelder überhaupt erfüllen kann (s. Abschn. 3.3). Ein nur
einseitig geerdeter Schirm mit reiner Schirmfunktion vermag bei niederen
Frequenzen nur elektrische Felder abzuschirmen.
"""
Die Funktionsweise der Kurzschlusswindung verstehe ich (s.
magnetfeld_schirm.png , Bild 3.28 auf obigem Buch). Das externe
Magnetfeld induziert in dieser eine Spannung welche einen Strom treibt
dessen Magnetfeld dem externen Magnetfeld entgegengesetzt ist (Lenz'sche
Regel).
Nun ist mir nicht klar, weshalb der Kabelschirm an beiden Enden geerdet
sein muss, um seine Funktion als Kurzschlusswindung zu erfüllen.
magnetfeld_schirmung_skizze.png a.) zeigt nochmals das Kabel mit Schirm
in einem externen Wechselmagnetfeld Bext. Durch das externe Feld
fliessen Ströme über den Mantel des Kabels. Die Ströme fliessen so, dass
sie im Innern des Kabels ein Magnetfeld erzeugen, welches dem äusseren
Magnetfeld entegenwirkt.
Aber weshalb braucht man für diese Wirkung eine Erdung an beiden
Endpunkten des Schirms?
Wie man in Skizze b) sehen kann könnte doch, hervorgerufen durch das
externe Magnetfeld Bext, einfach ein Schlaufenstrom icounter um den
Kabelmantel fliessen, analog zur Kurzschlusschleife. Dieser
Schlaufenstrom würde dann ebenfalls ein Gegenmagnetfeld Bcounter zum
externen Magnetfeld aufbauen?

