Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik TV Alarm-Sicherung


von Frank H. (frank_h861)


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Hi,
ich habe in meiner Pension paar neue TVs u. würde die gerne gegen 
Wegtragen sichern. Habe mich gefragt ob es ein Device mit WiFi u. 
zugehöriger App mit paar Features gibt, die helfen Diebstahl sofort an 
den Eigentümer zu melden:

a) Device wird zwischen Strom-Steckdose u. TV-Stromstecker 
zwischengesteckt
Device ist sowohl Strombetrieben, also im Normalbetrieb unabhängig von 
der Batterie … als auch per Batterie weiter betriebsfähig, wenn es von 
einem Entwender vom Strom abgezogen wird
b) Status der Sicherung kann online jederzeit eingesehen werden:
* alles i.O., Device läuft, TV-Strom steckt, insofern, dass das TV dran 
ist, also nicht nur noch das TV-Kabel steckt
* TV-Strom wurde abgezogen
* Device wurde aus Steckdose abgezogen
c) Alarms bei Abziehen des TV o. Device:
* akkustischer Alarm wie ein Rauchmelder
* sowie SMS-Meldung an diverse SMS (meins u. noch 1-2 Leute, falls mein 
Handy aus ist etc.)
** die SMS würde von der Server-App aus versandt, also ohne SIM-Karte

Irgendwie sowas … gibt’s da was schlaues ?

LG Frank

: Bearbeitet durch User
von Patrick L. (Firma: S-C-I DATA GbR) (pali64)


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Frank H. schrieb:
> Irgendwie sowas … gibt’s da was ?
>
> LG Frank

Ja es gibt mehrere Möglichkeiten inklusive im Monitor Platzierbarer GPS 
Melder dass du das gerät wiederfinden kannst.

Kommt drauf an was du ausgeben willst.

Warensicherung-> Tante Gurgel -> x tausend Treffer. :-)

: Bearbeitet durch User
von Erich (Gast)


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Ich würde da eher was mit Schrauben, Dübeln und Metallkette / Seil 
machen.
Ungewöhnliche Typen, die man mit Taschenwerkzeug oder Schweizer Messer 
nicht auf bekommt.
Das sollte reichen, oder hast du so besondere Gäste?

Gruss

von loeti2 (Gast)


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Ich würde einfach billige (warum denke ich gerade an "Grundig") 
Noname-Geräte kaufen, die will keiner ohne Bezahlung wegtragen. :=)

von Patrick L. (Firma: S-C-I DATA GbR) (pali64)


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Es gibt da CR2032 große Dinger, die per Bluetooth funktionieren (Kosten 
wenig, aber du brauchst im Umkreis von ca. 100M ein aktiven Bluetooth 
Empfänger (altes ausgedientes Handy)
Und schon hast du mit dem Mitgelieferten APP alles inklusive Alarmton. 
;-)

Ist in der USA sehr weit verbreitetes 2Rad "Antiklausystem".

: Bearbeitet durch User
von Schlaumaier (Gast)


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3 Einfache Lösungen

1.) TV in den Hotel-Modus schalten.

2.) Stecker abschneiden und direkt an das Stromnetz anklemmen.

3.) Da eine Programmbelegung ohne Code nicht mehr möglich ist, einfach 
in die Programmliste schreiben das der TV verschlüsselt und gegen 
Diebstahl gesichert ist.

4.) Den TV an eine Halterung schrauben und die Schrauben vorher mit 
Spezial-Zeug (Zauberwort : Schraubensicherung) einschmieren.

5.) Lt. Gesetz bist du dafür verantwortlich das die Identität des Gastes 
festgestellt wird. Also mache eine Kopie des Ausweises und mache ihm 
klar das er den Fernsehen mit gemietet hat. Solange er den Schlüssel hat 
ist ER dafür verantwortlich. Selbst Zimmerreinigungen sind nur mit 
Genehmigung des Gastes erlaubt. Privatsphäre. !!!!

von Nur so eine Idee (Gast)


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Ein blinkender Dummy inkl. Warnhinweis reichen nicht aus? Denn: Wer 
klaut schon einen Fernseher? Profis kennen den Trick, aber die werden 
sowas auch generell nicht mitnehmen. Und "Laien" fallen eh drauf rein.

von Michael M. (do7tla)


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Am Fernseher eine weitere wichtig aussehende Buchse einbauen und diese 
mit einer Sirene im Inneren des TV verbinden.
Außen kommt ein Kabel dran, was zu einer Wanddose geht, wo es 
kurzgeschlossen ist.
Zieht nun jemand das Kabel ab, wird verzögert die Sirene aktiviert.
Parallel kann man zusätzlich an der Sirene noch ein Bluetooth oder ein 
WLAN Modul zur Fernalarmierung anschließen.

von Frank H. (frank_h861)


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ja Schrauben Dübeln zusätzlich hilft auch Ärger zu minimieren, 
allerdings App wäre schon auch gut Hilfreich.

Ja Bluetooth an sich ist gut wenn eh vorhanden, das aber jetzt per 
Zimmer zu installieren u. am Laufen zu halten ... dann lieber ne Strom / 
WiFi Lösung

GPS als Extra auch interessant.


Warensicherung-> Tante Gurgel Suche ganz schön viele Klamotten etc. / 
elektronik-Waren Angebote wo man aber selber da sein muss für Pieps-etc. 
Alarm. Suche mir gerade nen Wolf für so ne WiFi-Alarm Sache ...

Wenn jmd parallell zu meiner Suche nen Einfall hat was matchen könnte 
wäre cool :)

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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habe denn die Geräte denn kein "Kensington" Loch zur Nutzung eines 
Kensington Schlosses? Das was man für Laptops und Monitore so kennt, 
z.B. ebay 143945698738

Ich meine auch Sicherungen in Erinnerung zu haben, welche eine ca. 
Bierdeckel große Platte am zu sichernden Gerät drangeklebt bekamen, mit 
irgendwelchen Spezial-Kleber. Das war dann quasi ein Bierdeckel mit 
eingelassener (und verstärkter) Kensington-Langschlitz-Öffnung.

Ich denke mal, dass eine derartige Warensicherung in den allermeisten 
Fällen den potentiellen Dieb von der Mitnahme der Geräte abhält.

Wenn hingegen alleine beim rausziehen des Steckers die Alarmsirenen 
losgehen, wäre ich etwas .. verwundert. Sei es, dass dei Putzfrau ihren 
Staubsauger in die TV-Steckdose reinsteckt, oder ein Gast seinen 
mitgebrachten Lockenstab oder Fön.

--

Ansonsten schau dich doch mal um beim nächten Elektronik-Markt, wie 
diese ihre TV-Gewräte oder Laptops gegen Mitnahme sichern....

: Bearbeitet durch User
Beitrag #6927770 wurde vom Autor gelöscht.
von Schlaumaier (Gast)


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Wegstaben V. schrieb:
> habe denn die Geräte denn kein "Kensington" Loch zur Nutzung eines
> Kensington Schlosses?

Die Teile sind nur sinnvoll im öffentlichen Raum. Und taugen so viel wie 
billigste Fahrrad-Schlösser.

Der Hotel-Modus ist 100 x sicherer als so ein Unsinn.

Google mal. Der Begriff heißt wirklich so. Ist dafür gedacht das Gäste 
nicht die Einstellungen versauen.

von Nur so eine Idee (Gast)


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Michael M. schrieb:
> Zieht nun jemand das Kabel ab, wird verzögert die Sirene aktiviert.

Da freuen sich dann aber die anderen Gäste...

Wegstaben V. schrieb:
> Sei es, dass dei Putzfrau ihren
> Staubsauger in die TV-Steckdose reinsteckt, oder ein Gast seinen
> mitgebrachten Lockenstab oder Fön.

Daher am besten fest anschließen.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Schlaumaier schrieb:
> Die Teile sind nur sinnvoll im öffentlichen Raum. Und taugen so viel wie
> billigste Fahrrad-Schlösser.

naja, in Büros etc. ist das ja nicht unüblich, z.B. einen Monitor oder 
Dockingstation damit gegen Weglaufen zu sichern. Und, ja, die Dinger 
sind sicherlich nicht extrem sicher.

Allerdings ist schon eine Hemmschwelle für den Gast zu überwinden, ein 
offensichtlich gesichertes Gerät derartig zu "entsichern". Und wer 
potentiell kriminell ist, der nimmt dann halt statt dessen das Handtuch 
oder den Morgenmantel als Souvenir mit.

> Der Hotel-Modus ist 100 x sicherer als so ein Unsinn.

Wenn es ein "einfach gestrickter" Räuber ist, dann wird er noch nicht 
mal wissen, WAS ein Hotelmodus ist, und DASS das bei dem Gerät aktiv 
ist. Er konnte ja alle Programme im Hotel empfangen, warum sollte er das 
in seiner Wahrnehmung nicht auch bei sich zuhause?

ich bin mir auch nicht sicher, ob man da auch eine eigene Pin vergeben 
kann. Ansonsten hat der Räuber in 10 Minuten mit ein bischen 
Internet-Recherche ("Hotelmodus deaktivieren") die entsprechende 
Tastenkombination raus, wie man den Hotelmodus oder Präsentationsmodus 
deaktivieren kann. Einwand-Vorwegnahme, falls es eine spezielle 
Fernbedienung benötigt: es gibt fürs Smartphone ... zig Apps, welche 
Fernbedienungen simulieren, auch und grade welche mit Sondertasten.

: Bearbeitet durch User
von Thorsten (Gast)


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GPS im Fernseher ist eine ganz blöde Idee! So etwas habe ich bei meinem 
Fahrrad gemacht und bekam, als ich es wieder gefunden habe, eine 
Strafanzeige, weil auch Diebe das Recht auf Datenschutz haben.

Durch das GPS habe ich die Position seiner Wohnung und somit die 
Privatsphäre verletzt. Das Fahrrad habe ich zwar wieder bekommen, aber 
die Geldstrafe war höher als ein neues Fahrrad mit Zubehör.

von Stefan F. (Gast)


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Thorsten schrieb:
> als ich es wieder gefunden habe, eine
> Strafanzeige, weil auch Diebe das Recht auf Datenschutz haben.

Klingt nicht glaubwürdig.

Wahrscheinlicher ist, dass er einfach sagt "ich habe kein fremdes 
Fahrrad" wenn die Polizei ihn zur Rede stellt. Er muss sie nicht herein 
lassen.

von Thorsten (Gast)


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Das Fahrrad stand auf der Straße und ich habe es als Eigentümer 
mitgenommen. Als die Polizei mich befragt hat woher ich denn wusste wo 
es war und sagte das ich ein GPS daran habe bekam ich vom Dieb eine 
Anzeige, weil in den Daten die Position des Fahrrads in seinem Haus 
angezeigt hatte. Somit wusste ich wer und wo er wohnte.

von Stefan F. (Gast)


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Dann wären die ganzen Miet-Fahrräder, Autos und Roller illegal.

von oszi40 (Gast)


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Eine Diebstahlsicherung sollte auch der größte DAU frühzeitig erkennen.

Wegstaben V. schrieb:
> Wenn es ein "einfach gestrickter" Räuber ist, dann wird er noch nicht
> mal wissen, WAS ein Hotelmodus ist, und DASS das bei dem Gerät aktiv
> ist. Er konnte ja alle Programme im Hotel empfangen, warum sollte er das
> in seiner Wahrnehmung nicht auch bei sich zuhause?

Erinnert an Omas Geschichte nach dem 2.WK, wo Russen geklaute 
Wasserhähne an die Wand schraubten und sehr enttäuscht waren, dass kein 
Wasser heraus kam.

von Frank H. (frank_h861)


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ja die beste Lösung denke ich ist zu erkennen wenn Gerät abgezogen wird.

Dass ein Entwender weiss worum es bei der TV-Hotelsicherung geht, trifft 
sicher nur bei einigen zu.

Alles was rein Batteriebetrieben ist ... wie ZigBee Fenster-Sensoren 
etc., ist auch nicht so dolle, wg. ab irgendwann mal geht die 
Batteriewechselei / Ladungsstatus-Check etc. los u. wird die Maintenance 
verpasst, ist die Sicherung inaktiv.

von Krösus (Gast)


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Sei nicht so knickerig,
einfach größere Geräte (>65") aufstellen, die schleppt man nicht so 
einfach raus ohne das es auffällt!

von Stefan F. (Gast)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Dann wären die ganzen Miet-Fahrräder, Autos und Roller illegal.

und Smartphones ebenfalls. Jeder kann sein eigenes Smartphone orten, 
sobald er die Funktion freigeschaltet hat.

von Schlaumaier (Gast)


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Naja ich persönlich halte eine gute gesicherte Stromanschlussdose für 
die sicherste und einfachste Methode.

Es ist nicht so einfach Stressfrei ein 230 Volt Kabel durch zu 
schneiden.

Und wenn die Sicherungen raus fliegen merkt man das i.d.R. sehr schnell. 
Beziehungsweise kann sich da was im Sicherungskasten tricksen 
(Lichtschranke z.b.) .

Aber mit Gewalt und genügend Krimineller Energie geht alles. Aber wenn 
man die Stromanschlussdose mit einen Alarm ausstattet, sind die Gäste 
vermutlich froh das sie gewarnt werden wenn jemand am Stromnetz herum 
fummelt. Und das jemand so eine Dose sichert merkt man eh erst wenn es 
zu spät ist. ;)

von Schlaumaier (Gast)


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Thorsten schrieb:
> Durch das GPS habe ich die Position seiner Wohnung und somit die
> Privatsphäre verletzt.

Richtig. DU hast es verletzt. Und das ist illegal. !!!

ABER. Wenn du mit den Daten in der Hand zur Polizei gegangen wärst, wäre 
da NIX passiert. Du darfst halt nur nicht bei Google-Maps gucken wo das 
ist. ;)
Einfach der Polizei die APP vor die Nase halten und sagen : "Los macht 
euch auf den Weg und holt mein Eigentum wieder." Und wenn sie sich nicht 
auf den Weg machen, hast du ein Rechtsanspruch gegen die Polizei. 
Besonders wenn mehre Beamte im Raum herum stehen.

Die Polizei nennt so was Fahndungs/Ermittlungshilfe und darf das.

Die Perversion des Rechtssystem.

von Thorsten (Gast)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Stefan ⛄ F. schrieb:
>
>> Dann wären die ganzen Miet-Fahrräder, Autos und Roller illegal.
>
> und Smartphones ebenfalls. Jeder kann sein eigenes Smartphone orten,
> sobald er die Funktion freigeschaltet hat.

Das war auch mein Argument. Aber du darfst es nicht orten wenn es 
gestohlen wurde! Nur wenn du es verlegt hast. Das hat man mir ganz genau 
erklärt! Denn such Diebe haben ein Recht auf Datenschutz.

Wisst ihr was? Wenn ihr so schlau seid wie ihr tut, wieso frägt ihr 
nicht einfach selber nach ob ihr das machen dürft? Die Polizei ist ein 
Ansprechpartner. Alle anderen die es nicht selbst erlebt haben sind nur 
Schwätzer!

von Schlaumaier (Gast)


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Sehr kluger Artikel zu den Thema .

https://thinksave.de/datenschutz-in-der-aufdeckung-von-ladendiebstaehlen/

Wie schon gesagt : Lass die Polizei die Arbeit machen.

von Stefan F. (Gast)


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Thorsten schrieb:
> Aber du darfst es nicht orten wenn es gestohlen wurde!

Seltsam. Naja, so ist dieses Land. Da beschleicht mich das Gefühl das, 
manche Gesetze eine absichtliche Falle sind, in die brave Bürger tappen 
sollen.

> Wenn ihr so schlau seid wie ihr tut, wieso frägt ihr
> nicht einfach selber nach ob ihr das machen dürft?

Da muss man erstmal drauf kommen, dass man fragen muss. Aber auf sein 
eigenes Klo gehen darf man noch ohne zu fragen, hoffe ich.

> Die Polizei ist ein Ansprechpartner.

Sage das mal meiner Tochter. Ihr hatte jemand ein iPad verkauft und 
nicht geliefert. Sie hatte ihn samt bestätigter Adresse und 
Bankverbindung angezeigt, dennoch passiert da (seit 11 Monaten) gar 
nichts, denn die Polizei leidet genau so unter Personalmangel wie alle 
anderen, auf deren Hilfe man von Zeit zu Zeit angewiesen ist.

Aber wehe man fotografiert mal ein öffentlich ausgestelltes Kunstwerk, 
dann ist man sofort am Arsch.

von Patrick L. (Firma: S-C-I DATA GbR) (pali64)


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Also jedes Mietauto hat GPS drin ist heute Standard.

Dein Eigentum darfst du mit GPS versehen. (Du musst wohl deinen Anwalt 
wechseln der taugt nix) sogar viele Notepads Tablets und bald jedes 
Handy kann dir mitteilen wo es sich befindet wenn aktiviert.
Lenovo beispielsweise können das sogar Ohne GPS, sobald sie ein WiFi 
erhaschen können (und neben bei ganz ohne dass du es merkst) nachhause 
telefonieren und eine Ungefähre Position angeben....

und dann: "E.T. (äh sorry Lenovo) telefonieren nach Hause".

Da der Dieb oder auch Ausleiher Dein und nicht Sein Eigentum 
verwendet ist er Chanchenlos!

Sonnst könnte dich ja jeder Handydieb anzeigen ?!?

Handy können alle "nachhausetelefonieren" und ihre IMEI plus Position 
mitteilen. sogar oft Ohne GPS.

: Bearbeitet durch User
von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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oszi40 schrieb:
> Eine Diebstahlsicherung sollte auch der größte DAU frühzeitig erkennen.

Der Hotelmodus ist keinesfalls eine Diebstahlsicherung, sondern er 
verhindert bestimmte Einstellfunktionen, z.B. Sendersuchlauf. Das soll 
vermeiden, dass "das Hotel" jeden Tag alle möglichen Fernseher 
nachjustieren muß, weil irgendein vorheriger bastelfreudiger Gast alles 
mögliche umgestellt hat am Gerät.

Der "normale Gast" schaut einfach die angebotenen Programme und vermisst 
keinen Sendersuchlauf.

oszi40 schrieb:
> Erinnert an Omas Geschichte nach dem 2.WK, wo Russen geklaute
> Wasserhähne an die Wand schraubten und sehr enttäuscht waren, dass kein
> Wasser heraus kam.

dein Beitrag lässt vermuten, dass du den Hotelmodus nicht so genau 
kennst. Zur Erhellung:

https://de.wikipedia.org/wiki/Hotelmodus

: Bearbeitet durch User
von Frank H. (frank_h861)


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aktueller Status mit der Ereignismeldung:

* ZigBee Gateway (hab eins von Ikea ... nur noch nicht ausprobiert ;)

* Zigbee Fensteröffnung-Sensor (leider Batterie-based)
** einen Teil platzier ich im Gehäuse vom externen TV-Empfänger, das 
Gegenstück pack ich Unterputzig, mit Wandfarbe gestrichener Folie 
drüber, so dass hoffentlich der Sensor "colsed" recognizet.
** das in-Wand-Gegenstück muss das mit der Batterie sein, dazu verwende 
ich dann statt Batterie nen Recom AC/DC, hab ich so mit all meinen Ikea 
Tradfi Dimmern gemacht ... klapt :))

** ZigBee Sirene

** ZigBee App ... Alarm-Wünsche Setup

feddisch

von oszi40 (Gast)


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Wegstaben V. schrieb:
> dein Beitrag lässt vermuten, dass du den Hotelmodus nicht so genau
> kennst. Zur Erhellung:

Dein Beitrag lässt vermuten, dass ich noch nie Hotels besucht habe. Fakt 
ist jedoch dass ein Dieb frühzeitig erkennen sollte, dass seine Tat 
sinnlos ist, BEVOR er sie ausführt. Dazu muß der TV "an die Kette".

von Jester (Gast)


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Solche Fragen gefallen mir!
Ich habe nämlich auch keine Ahnung, aber immer Langeweile ...

von Wendels B. (wendelsberg)


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Thorsten schrieb:
> bekam ich vom Dieb eine Anzeige, weil in den Daten die Position des
> Fahrrads in seinem Haus angezeigt hatte.

Was die Frage aufwirft, wer von der Polizei da interne Infos geleakt 
hat.

von Frank H. (frank_h861)


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... die aller-aller-meisten Leute verhalten sich ja normal ... Kette 
sieht eigentlich doch büschn offensiv für mich aus, a la "diese Pension 
traut niemandem" ;)

von Schlaumaier (Gast)


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Frank H. schrieb:
> Kette
> sieht eigentlich doch büschn offensiv für mich aus

Wie schon gesagt. Ich würde die Kette gegen die Stromleitung 
austauschen.

Sicher und keiner merkt was ich vor habe. Im Gegenteil. Das sieht sogar 
elegant aus.

von bluppdidupp (Gast)


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Frank H. schrieb:
> Device wird zwischen Strom-Steckdose u. TV-Stromstecker
> zwischengesteckt

Das würde ich nur machen wenn genügend sonstige Steckdosen vorhanden 
sind:
Ich hab in Hotelzimmern schon mehrfach den TV temporär ausgesteckt um 
stattdessen eine Steckdose für Handyladegerät oder Laptop-Netzteil frei 
zu haben :D

von Frank H. (frank_h861)


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... isch ne exdra Steckdos hinter jedenem TV

von Jobst M. (jobstens-de)


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Thorsten schrieb:
> Denn such Diebe haben ein Recht auf Datenschutz.

Der aber in der Regel bei Beweisen zu einer Straftat hinten ansteht.
Da hat Dein Anwalt wohl geschlafen.

Zum Thema:

RFID-Tags, wie man sie in Kleidungsstücken im Kaufhaus findet.
Wird der FS durch die Tür getragen, fallen sofort dicke Stahlstangen von 
der Decke und der Dieb befindet sich im Käfig.

Gruß
Jobst

von Percy N. (vox_bovi)


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Thorsten schrieb:
> Das Fahrrad stand auf der Straße und ich habe es als Eigentümer
> mitgenommen. Als die Polizei mich befragt hat woher ich denn wusste wo
> es war und sagte das ich ein GPS daran habe bekam ich vom Dieb eine
> Anzeige, weil in den Daten die Position des Fahrrads in seinem Haus
> angezeigt hatte. Somit wusste ich wer und wo er wohnte.

Mit Verlaub, das klingt etwas abenteuerlich.

von Patrick L. (Firma: S-C-I DATA GbR) (pali64)


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Percy N. schrieb:
> Mit Verlaub, das klingt etwas abenteuerlich.

Wie schon gesagt jedes geklaute Handy verrät seine Position und IMEI 
Code.

Lenovo hat seit Urzeiten eine im Bios verankerte Position's Software 
womit es bei Diebstahl via Internet mitteilt wo es ist.

Die meisten Mietautos (Bei EuropCar sogar jedes) teilt seine Position 
mit und löst sogar automatisch Alarm aus wenn es unangemeldet über die 
Grenze fährt oder (Steht sogar im Mietvertrag) am Hafen steht.

Es gibt mittlerweile sogar Artikel die mit einer Warensicherung & GPS 
ausgerüstet sind, die sich per GPS Melden, wenn sie Entwendet/bewegt 
werden.

Es gibt Legale Tracker, als Warensicherung die per GPS Position und 
GSM sich melden.
Ja sogar die Meisten Paket-Dienste haben Tracker, die man Online 
Verfolgen kann, um zu sehen wann den das Paket ankommt.

Die Behauptung würde ja aussagen dass jeder der ein EuropCar Auto fährt 
klage einreichen könnte weil das Mietfahrzeug:
"E.T. telefonieren nachhause"...macht, somit seinen Standort verrät.

Ach und nicht Vergessen sogar Windows, kann mitlerweile mitteilen wo es 
betrieben wird. Altium und x andere Software übrigens auch!

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Diese Geschichte, dass irgend ein rechtschaffener Bürger bestohlen wurde 
und hinterher selbst "wegen Datenschutz" strafverfolgt wurde, ist eine 
olle Kamelle, die hier häufiger aufschlägt und ins Reich der urban 
legends gehört. Bezeichnender Weise wird niemals mitgeteilt, gegen 
welche Strafnorm denn nun überhaupt verstoßen worden sein sollte.

Den Vogel abgeschossen hat hier letztes Jahr ein Spaßbold, der steif und 
fest behauptete, die Geschädigte sei nicht etwa angeklagt,  sondern 
gleich von der Polizei mit einer Geldstrafe belegt worden.

Wieso manche Leute immer noch glauben, sie könnten mit dieser saublöden 
Schote punkten, ist mir unverständlich.

Beitrag #6929647 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Schlaumaier schrieb:
> Sehr kluger Artikel zu den Thema .
>
> https://thinksave.de/datenschutz-in-der-aufdeckung-von-ladendiebstaehlen/

Das ist ein gänzlich anderes Thema.

von Schlaumaier (Gast)


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Grundsätzlich glaube ich die Geschichte.

Aber die Gründen sind andere.

1. Es ist privaten Personen nicht erlaubt, in die Privatsphäre andere 
Leute einzudringen. Im schlimmsten Fall hat man eine Anzeige wegen 
Strocking am Hals.

Also hat derjenige ZURECHT eine Anzeige bekommen.

GPS-Tracker aller Art sind aber NICHT verboten. Nur man braucht die 
Einwilligung der benutzenden Person das man jederzeit berechtigt ist sie 
zu orten.  Was bei einen Dieb etwas schwerer ist ;)

Wie oben schon gesagt von mir. Zur Polizei gehen, den die Tracking-Daten 
zu gängig machen und die, die Arbeit erledigen lassen. Die schicken ein 
Streifenwagen hin und das war's.

Da der Bürger ja geschützt werden muss (siehe Corona-Politik) gilt das 
selbe auch für "Selbstjustiz" . Darauf läuft das ganze nämlich hinaus.

Den Schwachsinn wie er bei RTL gezeigt wird, ist in real ein echtes 
Problem. Da wird nicht nur prollo-mässig gelabert und die Polizei (wie 
immer zu spät) spielt dann Lehrer, der streit kleiner Kiddys schlichtet.

Einfach mal vorstellen der Dieb "holt seine Brüder" oder dreht durch. 
Holt ein Messer o.ä. raus. Dann hat man schnell ein Problem und in 99% 
eine Anzeige am Hals.


Patrick L. schrieb:
> Die meisten Mietautos (Bei EuropCar sogar jedes) teilt seine Position
> mit und löst sogar automatisch Alarm aus wenn es unangemeldet über die
> Grenze fährt oder ( Steht sogar im Mietvertrag ) am Hafen steht.

Das Steht sogar im Mietvertrag, ist das Zauberwort. Damit hat die Person 
eingewilligt. Der Fahrer ist sogar verpflichtet, Mitfahrer darüber 
aufzuklären. !! ist echt so.  Bei eine Taxi ist es so, das es in den 
AGB's stehen muss die der Taxifahrer auf verlangen aushändigen muss. Es 
gibt aber inzwischen Urteile wo ein Hinweis auf die Webseite reicht. 
K.a. wie da der Stand der Dinge ist.

Was meint ihr eigentlich warum Apps nachfragen müssen, ob sie dein GPS 
im Hand nutzen dürfen.

Alles das selbe. Datenschutz macht zwar kaum einer aber es ist eine 
teure Angelegenheit.

Ach nur so nebenbei. Ich habe schon vor 20 Jahren, also lange vor der 
DSGVO jeden meiner Bekannten und Freuden klar gemacht, das ich jeden 
verklage auf Schadensersatz der mir eine Weihnachtskarte über einen 
Web-Dienst schickt.

Ich habe ein SEE.ME auf meinen Handy aber dieses Jahr schon 2 beseitigt. 
;)

von Percy N. (vox_bovi)


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Schlaumaier schrieb:
> Also hat derjenige ZURECHT eine Anzeige bekommen

Da Du das so genau weißt,  wirst Du sicherlich auch die Strafrechtsnorm 
benennen können, gegen die verstoßen wurde. Lass mich bitte nicht dumm 
sterben!

von Schlaumaier (Gast)


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DSGVO

Die ist so schwammig, das es damit locker möglich ist.

Und da sind auch nur Geldstrafen möglich, soweit ich weiß.

Und da man in DE seine Bürgerrechte auch als Verbrecher nicht verliert, 
gilt die sogar für Diebe.

von Percy N. (vox_bovi)


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Schlaumaier schrieb:
> DSGVO
Das ist ein Gesetz, aber keine Steafrechtsnorm.
> Die ist so schwammig, das es damit locker möglich ist.
Das einzig Schwammige dabei spielt sich zwischen Deinen Ohren ab.
> Und da sind auch nur Geldstrafen möglich, soweit ich weiß.
Das soll vermutlich einen hohen Grad von Verlässlichkeit darstellen, 
nicht wahr? Warst Du es nicht, der kürzlich "tausendprozentige 
Sicherheit" als sinnvolle Bezeichnung für überwiegende 
Wahrscheinlichkeit verkaufen wollte?

Also,  Butter bei die Fische: gegen welchen Paragraphen welches Gesetzes 
wurde verstoßen und wo ist dieser Verstoß mit Strafe bedroht?

: Bearbeitet durch User
von Schlaumaier (Gast)


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Wenn ich gegen die DSGVO verstoße, die ja Gesetz ist, bekomme ich eine 
Strafe. Wenn ich gegen andere Gesetze verstoße auch.

MEHR muss ich nicht wissen als Bürger.

Beitrag #6929685 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Patrick L. (Firma: S-C-I DATA GbR) (pali64)


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Tja dann wären wir mal wieder bei:
"Recht haben und Recht bekommen, sind 2 paar Schuhe"
Aber Grundsätzlich ist es so.
Selbstjustiz ist verboten, also insofern wäre das Mitnehmen des Fahrades 
ein solcher gewesen, aber sichre kein Verstos gegen das 
Datenschutzgesetz, denn:
Der Tracker am Fahrad speichert keine Langzeit Daten, er übermittelt 
sie nur. Die Daten sind Nicht Personenbezogen, sondern Sachbezogen.

Hätte der Fahradabholer einfach gesagt "Ehm ich dachte ich habe es hier 
stehen gelassen" oder so wäre sogar das Strafrecht mit Selbstjustiz ins 
wanken gekommen und ein findiger Anwalt hätte den Prozess gewonnen.
Den du schreibst "Auf der Strasse" also öffentlicher Grund.

Aber ja Definitiv darf man das Fahrrad nicht aus der Garage oder vom 
Grundstück des Diebes hohlen, den dass wäre Selbstjustiz, 
Hausfriedensbruch und im dümmsten Fall sogar "Diebstahl" ja man kann 
seine eigene Sache stehlen, so verrückt das klingt.

Als Beispiel:
Warenhaus X verkauft gegen Rechnung etwas an Mister X.
Hat selbstverständlich Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen 
Bezahlung in der AGB.
Dieser Bezahlt nicht.
Warenhaus X. schickt ein Mitarbeiter das Teil Abzuholen, dieser sieht 
das Betroffene Teil als Beispiel auf dem Gartentisch stehen und holt es 
ab.

Nun hat der Abholer eine Strafanzeige am Hals, und der Auftraggeber 
ebenso, weil:

A) Hausfriedensbruch
B) Selbstjustiz
und nicht zuletzt C) Diebstahl!

Aber sicher nicht wegen Verletzung des Datenschutzgesetz.

von Percy N. (vox_bovi)


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Schlaumaier schrieb:
> MEHR muss ich nicht wissen als Bürger.

Das GG sieht das ein ganz klein wenig anders. Die StPO auch.

Aber als Dampfplauderer kommt man ohne störendes konkretes Wissen 
tatsächlich besser hin, das ist wohl wahr.

von Percy N. (vox_bovi)


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Patrick L. schrieb:
> sogar "Diebstahl" ja man kann seine eigene Sache stehlen, so verrückt
> das klingt

Das klingt nicht nur verrückt, es ist auch Blödsinn:

"Strafgesetzbuch (StGB)
§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht 
wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, 
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe 
bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html

Was soll Deiner Meinung nach das Wörtchen "fremd" bedeuten? Was ist eine 
"Zueignung", und wann ist diese "rechtswidrig"?

von Percy N. (vox_bovi)


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Patrick L. schrieb:
> dass wäre Selbstjustiz,

die mitunter (bei direkter Verfolgung) zulässig ist:

"§ 859
Selbsthilfe des Besitzers
(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.
(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener 
Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen 
oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.
(3) Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene 
Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des 
Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen.
(4) Die gleichen Rechte stehen dem Besitzer gegen denjenigen zu, welcher 
nach § 858 Abs. 2 die Fehlerhaftigkeit des Besitzes gegen sich gelten 
lassen muss."

https://dejure.org/gesetze/BGB/859.html

Dieses Recht steht allerdings tatsächlich auch dem Dieb zu.

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Patrick L. schrieb:
> ja man kann seine eigene Sache stehlen, so verrückt das klingt.

Keine Sorge, in Deutschland ist das strafrechtlich irrelevant.
https://dejure.org/gesetze/StGB/242.html

"Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen [...] wegnimmt...

EDIT: Oh, ich hätte den Beitrag mal aktualisieren sollen, Percy ist mir 
längst zuvorgekommen. Ja, der zivilrechtliche § 859 BGB gilt tatsächlich 
auch für den Dieb.

: Bearbeitet durch User
von Mombert H. (mh_mh)


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Percy N. schrieb:
> Was soll Deiner Meinung nach das Wörtchen "fremd" bedeuten? Was ist eine
> "Zueignung", und wann ist diese "rechtswidrig"?
Nur muss man dann zeigen können, dass es "nicht fremd" ist.

von Patrick L. (Firma: S-C-I DATA GbR) (pali64)


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Wie schon geschrieben,
Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar schuhe.

Und wenn das Objekt Verteidigt wird:

Percy N. schrieb:
> (2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener
> Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen
> oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.

ist nicht das selbe wie wenn ich danach mein Eigentum (oder 
Vermeintliches Eigentum) vom Grundstück des Diebes hole.

und Vorsicht bei Auslegung des Satzes:

Percy N. schrieb:
> verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen

den Gewalt kann auch schnell in Körperverletzung enden und schon hat 
mann wieder eine "2" auf dem rücken!

Mann nennt sie nicht umsonnst "Gummiparagraphen" ;-)

von pepperwutz (Gast)


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Frank H. schrieb:
> Hi,
> ich habe in meiner Pension paar neue TVs u. würde die gerne gegen
> Wegtragen sichern. Habe mich gefragt ob es ein Device mit WiFi u.
> zugehöriger App mit paar Features gibt, die helfen Diebstahl sofort an
> den Eigentümer zu melden:
>

braucht man nicht

> a) Device wird zwischen Strom-Steckdose u. TV-Stromstecker
> zwischengesteckt
> Device ist sowohl Strombetrieben, also im Normalbetrieb unabhängig von
> der Batterie … als auch per Batterie weiter betriebsfähig, wenn es von
> einem Entwender vom Strom abgezogen wird
> b) Status der Sicherung kann online jederzeit eingesehen werden:
> * alles i.O., Device läuft, TV-Strom steckt, insofern, dass das TV dran
> ist, also nicht nur noch das TV-Kabel steckt
> * TV-Strom wurde abgezogen
> * Device wurde aus Steckdose abgezogen
> c) Alarms bei Abziehen des TV o. Device:
> * akkustischer Alarm wie ein Rauchmelder
> * sowie SMS-Meldung an diverse SMS (meins u. noch 1-2 Leute, falls mein
> Handy aus ist etc.)
> ** die SMS würde von der Server-App aus versandt, also ohne SIM-Karte
>

viel zu viel blabla

> Irgendwie sowas … gibt’s da was schlaues ?
>
ja, gibt es!

ich täte die TVs einmauern und vom Nebenzimmer anschrauben
> LG Frank

von Name: (Gast)


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Thorsten schrieb:
> GPS im Fernseher ist eine ganz blöde Idee! So etwas habe ich bei
> meinem
> Fahrrad gemacht und bekam, als ich es wieder gefunden habe, eine
> Strafanzeige, weil auch Diebe das Recht auf Datenschutz haben.
>
> Durch das GPS habe ich die Position seiner Wohnung und somit die
> Privatsphäre verletzt. Das Fahrrad habe ich zwar wieder bekommen, aber
> die Geldstrafe war höher als ein neues Fahrrad mit Zubehör.

Bestimmt nicht.

Mein Auto kann ich z.B. über die App orten, wenn ich die betreffende 
Funktion im Auto einschalte. Das wäre dann ja auch verboten, weil ich 
würde ja damit den Datenschutz eines potentiellen Autodiebes verletzen.
Das ist natürlich Unsinn, und darum werden Autos mit solchen Funktionen 
verkauft.

von Schaltberechtigter (Gast)


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pepperwutz schrieb:
> ich täte die TVs einmauern und vom Nebenzimmer anschrauben

Ein Wanddurchbruch, der mit dem Rahmen eines Flachbildschirmes 
verblendet wird, tut doch auch seinen Dienst. Dann kann der 
Zimmernachbar ein individuelles Programm für den Zuschauer im 
Nebenzimmer gestalten. Das ist in der heutigen Zeit mit Sicherheit 
nahrhafter und bekömmlicher als das, was über Kabel oder Satellit zu 
empfangen ist.

https://www.metropolnews.info/wp-content/uploads/2021/02/merkels-erbe-768x576.jpg

von Taz G. (taz1971)


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Thorsten schrieb:
> Das Fahrrad stand auf der Straße und ich habe es als Eigentümer
> mitgenommen. Als die Polizei mich befragt hat woher ich denn wusste wo
> es war und sagte das ich ein GPS daran habe bekam ich vom Dieb eine
> Anzeige, weil in den Daten die Position des Fahrrads in seinem Haus
> angezeigt hatte. Somit wusste ich wer und wo er wohnte.

Würde mich echt interessieren was aus der Anzeige geworden ist bzw. noch 
wird. Meiner Meinung nach darf ich Daten sammeln, anlassbezogen zur 
Vereitelung von Straftaten. Natürlich muss ich sorgsam damit umgehen und 
nicht bei Facebook oder so veröffentlichen. Ich kann mir nicht 
vorstellen, dass Bankräuber mit den Auto fliehen und ich darf mir das 
Nummernschild nicht aufschreiben. Oder eine Frau wird verprügelt und ich 
darf den Täter nicht fotografieren. Ich bin sehr, sehr sicher, dass ich 
zur Beweissicherung Daten erheben darf oder vielleicht sogar muss.

Und zum Thema:
Jede technische Lösung bedarf Wartung und Support. Regelmässiger 
Batterienwechsel oder Handyapp, die auf dem neuen Phone vielleicht nicht 
mehr läuft. Bei einer Pension reden wir über viele TVs, also nichts 
aufwendiges oder kompliziertes, wie Gehäuse aufschrauben und GPS 
einbauen.
Ich bin stark für Schelle, Spezialschraube und damit das Kabel an die 
Wand geschraubt. Kabel durchschneiden ist doch eine Hürde für die 
meisten Leute.

von Christian H. (netzwanze) Benutzerseite


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Frank H. schrieb:
> c) Alarms bei Abziehen des TV o. Device:

Ich ziehe oft das TV ab, weil mir das Leuchten der Standby-LED (die 
können problemlos ein Zimmer ausleuchten) beim einschlafen stört. Es 
wäre dann blöd, wenn dann gleich ein Alarm losgeht.

Ansonsten ist doch klar, wer das Zimmer gemietet hat. Fehlt danach das 
TV, wird es auf die Zimmerrechnung geschrieben.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Christian H. schrieb:
> wer das Zimmer gemietet hat. Fehlt danach das
> TV, wird es auf die Zimmerrechnung geschrieben.

ich kann mir durchaus Situationen vorstellen, wo nicht ein dort 
eingemieteter Gast, sondern "jemand anderes" Zeugs aus 
Hotel/Pensionszimmern verschwinden lässt.

Als Gast würde ich mich auf jeden Fall wehren, wenn mir jemand 
unterstellt, ich hätte da irgendwas mitgehen lassen.

Die "Alarmkette" wie sie vom TO vorgesehen ist, muss natürlich robust 
funktionieren (technisch, Eingreif-Truppe vor Ort etc). Sonst ist sie so 
zweckmäßig wie ein Zettel an der Wand mit der Bitte, keine 
Hotel-Gegenstände versehentlich oder absichtlich mitzunehmen.

: Bearbeitet durch User
von Mombert H. (mh_mh)


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Wegstaben V. schrieb:
> Christian H. schrieb:
>> wer das Zimmer gemietet hat. Fehlt danach das
>> TV, wird es auf die Zimmerrechnung geschrieben.
>
> ich kann mir durchaus Situationen vorstellen, wo nicht ein dort
> eingemieteter Gast, sondern "jemand anderes" Zeugs aus
> Hotel/Pensionszimmern verschwinden lässt.

Dann sollte man lieber etwas dagen tun, dass jeder Depp in das Zimmer 
kommt. Dann sind auch die Dinge, die der Gast in seinem Zimmer lagert, 
sicher, statt nur das TV-Gerät.

von Schlaumaier (Gast)


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Ihr wisst schon das das EU-Gesetz vorschreibt das ab 1 des Jahres alle 
neu gebauten Autos mit GPS ausgestattet werden MÜSSEN. ;)

Fakt ist einfach. Die Technik ist den Gesetzgeber wieder mal 10 Schritt 
voraus. ;)

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