Hat jeder Vermieter/Mieter einer Wohnung einen Anspruch auf eine 3 Phasen (3*25A) Energieversorgung? Ist es gesetzlich geregelt das der Energielieferant dies absichern muss? Die Frage geht hauptsächlich an Personen, welche diesbezüglich schon Erfahrungen mit dem Energieversorger gemacht haben.
Al. K. schrieb: > Hat jeder Vermieter/Mieter einer Wohnung einen Anspruch auf eine > 3 Phasen (3*25A) Energieversorgung? Meines Wissens hat der Mieter das nicht. Aber jedes Haus hat einen Anspruch auf einen vollständigen Hausanschluss mit drei Phasen.
Al. K. schrieb: > Hat jeder Vermieter/Mieter einer Wohnung einen Anspruch auf eine > 3 Phasen (3*25A) Energieversorgung? Nein. Gesetzlich reicht eine Versorgung, die den Betrieb von Wasserkocher und Staubsauger gleichzeitg erlaubt. Dazu reicht 1 x 16A. Wenn kein Gasherd vorhanden ist, sind wohl 2 x 16A das Minimum.
> Gesetzlich reicht eine Versorgung, die den Betrieb > von Wasserkocher und Staubsauger gleichzeitg erlaubt. Dieses Gesetz würde mich einmal sehr interessieren. Muß verdammt neu sein, denn mein Staubsauger hat noch 1800W, zusammen mit meinem 2kW Wasserkocher wird das schon schwierig mit 1x16A... Wäsche waschen sind nochmal 2200W für die Maschine und 1200W für den Wärmepumpentrockner. Aber wozu braucht der Mieter Anspruch auf 3x25A? Was willst Du da anschließen? Solch große Verbraucher sind in Wohnungen normalerweise untypisch - außer Elektroherd und Durchlauferhitzer.
Ben B. schrieb: > Dieses Gesetz würde mich einmal sehr interessieren. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB A https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-28103_Mindeststandard-Altbauwohnung-Ausreichende-Stromversorgung-in-Mietwohnung-muss-gewaehrleistet-sein.news9197.htm
Gut, da steht aber nicht drin, daß ich gleichzeitig Wasserkocher und Staubsauger betreiben können muss.
Falls der Hausanschluss die Engstelle ist: Der Hauseigentümer / die Eigentümergemeinschaft kann beim Netzbetreiber die Verstärkung eines alten Hausanschlusses auf zeitgemäße Leistung anfordern. Das lässt der Netzbetreiber sich aber bezahlen, Stichwort: Baukostenzuschuss.
>> außer Elektroherd und Durchlauferhitzer. > Das soll angeschlossen werden. Ist aber beides Sache des Vermieters und nicht des Mieters. Evtl. könnte man sich beim Elektroherd streiten, aber eher nicht bei der Warmwasserversorgung.
Ben B. schrieb: > Ist aber beides Sache des Vermieters und nicht des Mieters. Wenn die gesamte Installation nach neuesten Standard gemacht wir, sollte ein 3 Phasenanschluss zwingend gegeben sein.
Al. K. schrieb: > Hat jeder Vermieter/Mieter einer Wohnung einen Anspruch auf eine > 3 Phasen (3*25A) Energieversorgung? > Ist es gesetzlich geregelt das der Energielieferant dies > absichern muss? > Die Frage geht hauptsächlich an Personen, welche diesbezüglich schon > Erfahrungen mit dem Energieversorger gemacht haben. Die Frage finde ich zu allgemein ... Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Energieversorger fallen unter ganz andere Regelungen als die zwischen Mieter und Vermieter. Und ob es jetzt wirklich 3-phasig muss oder nur 1-phasig reicht, oder die Absicherungsstärke jetzt 16A oder 25A sein soll, dürfte kaum gesetzlich geregelt sein, da muss man schon in Gerichtsurteile schauen. Vielleicht mal den konkreten Fall etwas genauer schildern. Oder ist das so etwas wie: Vermieter weigert sich hochzurüsten und schiebt die Schuld auf den Betreiber?
Das ist wie mit dem Heiraten; man sollte sich vorher ansehen worauf man sich einlässt.
> Wenn die gesamte Installation nach neuesten Standard gemacht wir, > sollte ein 3 Phasenanschluss zwingend gegeben sein. Zumindest das steht in dem oben genannten Urteil für Altbauwohnungen drin, der Mieter hat kein Recht darauf, daß der Vermieter die elektrische Anlage neu macht, wenn das nicht explizit im Mietvertrag vereinbart wurde bzw. wenn nicht im Mietvertrag steht, daß die elektrische Anlagen auf einem bestimmten Stand zugesichert wird. Findige Anwälte würden sich jetzt darüber streiten was Altbauwohnungen sind oder was Mindeststandart ist, was "übliche Ausstattung" ist. Viel Spaß, wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch.
Phasenschieber S. schrieb: > Das ist wie mit dem Heiraten; man sollte sich vorher ansehen worauf man > sich einlässt. Wenn dies gemacht wir, ist die Ehe schon gescheitert.
> Wenn dies gemacht wir, ist die Ehe schon gescheitert.
Nein, dann wird die gar nicht erst geschlossen. ;-)
Al. K. schrieb: > Wenn die gesamte Installation nach neuesten Standard gemacht wir, sollte > ein 3 Phasenanschluss zwingend gegeben sein. Wo? Wie schon gesagt wurde, das Haus hat einen 3-phasigen Anschluß. Die Wohnungen im dem Haus dagegen können 1-phasig versorgt werden, und da gibt auch keine (gesetzliche) Handhabe, das ändern zu lassen. WENN die ganze Elektrik komplett neu gemacht wird, wäre es natürlich sinnvoll, da auch die Wohnungen gleich 3-phasig zu versorgen, und den Hausanschluß entsprechend zu verstärken. Lezteres wid für die E-Mobilität eh nötig. Nur, letztendlich muß das alles irgend jemand bezahlen. Und an der Stelle ist das Thema dann meistens beendet. Oliver
Phasenschieber S. schrieb: > Das ist wie mit dem Heiraten; man sollte sich vorher ansehen worauf man > sich einlässt. Ja, ich habe bisher bei jeder Wohnungsbesichtigung in die Verteilung geschaut. Manchen sind die Fließen im Bad aber wohl wichtiger.
Oliver S. schrieb: > Nur, letztendlich muß das alles irgend jemand bezahlen. Und an der > Stelle ist das Thema dann meistens beendet. Es ist nur oft so das der Energieversorger und auch Andere die gesetzlichen Vorlagen anders auslegt und möglichst alle Kosten Anderen aufbürden möchte. Da sollte ein wenig aufgepasst werden. Cyblord -. schrieb: > Ja, ich habe bisher bei jeder Wohnungsbesichtigung in die Verteilung > geschaut. Manchen sind die Fließen im Bad aber wohl wichtiger. Das betrifft nach meiner Meinung die Mehrzahl.
Cyblord -. schrieb: > Ja, ich habe bisher bei jeder Wohnungsbesichtigung in die Verteilung > geschaut. Ich habe auch schon den einen oder anderen Makler mit meiner Priorität überrascht: Keller, Heizung/Wasser/Abwasser (+ ggf Gas), Elektroinstallation und Dach. Danach dann das Unwichtigere ...
Oliver S. schrieb: > ... den Hausanschluß entsprechend zu verstärken. Lezteres wid für die > E-Mobilität eh nötig. Das Haus, in dem ich wohne, ist eine Immobilie, die hat mit Mobilität nix am Hut.
Als die Wohnungsbaugesellschaft beschloss, die Gasdurchlauferhitzer zu entfernen, konnte sie gar nicht anders, als Drehstrom in die Wohnungen zu legen, da wir Mieter auch weiterhin warm duschen wollten. Speicher hätte in die winzige Wohnung nicht reingepasst, also blieb nur der Durchlauferhitzer. M.E. ein Rückschritt, da der alte Gas-DE prima war.
Matthias S. schrieb: > M.E. ein Rückschritt, da der alte Gas-DE prima war. Gas ist immer so eine Sache für sich, viele Altinstallationen sind potentiell undicht, spätestens dann, wenn man mal für eine längere Zeit das abgestellt hat. Viele Menschen fühlen sich mit Gas auch unwohl, sei es zum Kochen oder zur WW-Bereitung. Das habe ich mal in einer Studenten WG erlebt,wo auch gerade alles auf Elektro umgebaut wurde. Der E-Herd war noch nicht da, der Gasherd aber noch funktionsfähig, die Studentin hat das Ding nicht angefasst, weil Sie nicht wusste, wie es geht - okay die konnte nicht mal ne normale Glühbirne auswechseln. Es ist aber tatsächlich so, das viele bei Gas als erstes an Explosion denken und erst dann an's heizen.
Cyblord -. schrieb: > Ja, ich habe bisher bei jeder Wohnungsbesichtigung in die Verteilung > geschaut. Manchen sind die Fließen im Bad aber wohl wichtiger. Das das technisch interessierte tun, ist normal. Auf der Anderen Seite lässt sich heut in manchen Gegenden auf Grund von Wohnraummangel der größte Mist vermieten und das zu Preisen... .
Matthias S. schrieb: > M.E. ein Rückschritt Meines Wissens schlechter regelbar wie ein elektrischer DLE. Allerdings bei einem angenommenen Wirkungsgrad von 90% deutlich preiswerter im Verbrauch Dazu kommt aber noch Wartungs und Schornsteinfegerkosten. Und Kosten für Kontrolle und ggf Sanierung der Gasleitungen. Inwieweit sich die Gebäudeversicherungsprämien wegen Gasanschlüssen in den Einzelwohnungen erhöhen weiss ich nicht. Wir besitzen ein Mehrfamilienhaus das Gas für jede Wohnung hat (4 Gaszähler und aufwändige, alte und z.T stillgelegte Verrohrung. In einer Wohnung noch Einzelgasöfen. Wenn ich das in ein paar Jahren grundsanieren kann werde ich das Gas bis auf die (neue) Zentralheizung im Keller komplett rauswerfen.
Al. K. schrieb: > Es ist nur oft so das der Energieversorger und auch Andere die > gesetzlichen Vorlagen anders auslegt und möglichst alle Kosten Anderen > aufbürden möchte. Den vielen Energieversorgern (= Stromhändlern) ist dein Anschluss völlig egal, es geht hier nur um den einen örtlich zuständigen Netzbetreiber. Selbstverständlich kannst du, sofern Hauseigentümer, beim Netzbetreiber eine Verstärkung des Hausanschlusses beantragen und wirst sie auch bekommen. Und natürlich musst du das dann auch entsprechend bezahlen, wer soll das denn sonst machen? NAV §11 regelt, was der Netzbetreiber als Baukostenzuschuss in Rechnung stellen darf. https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__11.html Alle im und am Haus eventuell anfallenden Arbeiten (TAB Zählerplätze, neue Steigleitungen und Verteilungen, Erder etc) muss natürlich auch der Hauseigentümer // die Eigentümergemeinschaft // der jeweilige Einzeleigentümer bezahlen, wer denn sonst, der Schah von Persien? > Da sollte ein wenig aufgepasst werden. Wenn du die Sache wirklich angehen willst, dann frag den Netzbetreiber (und nicht das Forum), was die Verstärkung im Falle Deines Hauses kosten würde. Frage auch einen oder mehrere Elektrohandwerksbetriebe, was die Arbeiten im Haus kosten würden. Danach kannst du entscheiden, ob du das alles wirklich (bezahlen) willst. Entscheide alleine oder, sofern dir nicht das ganze Haus gehört, zusammen mit den anderen Eigentümern der Gemeinschaft. Rechne aber nicht damit, dass am Morgen nach der Antragstellung auf Hausanschlussverstärkung schon der Bagger anrollt.
Al. K. schrieb: > Es ist nur oft so das der Energieversorger und auch Andere die > gesetzlichen Vorlagen anders auslegt und möglichst alle Kosten Anderen > aufbürden möchte. > Da sollte ein wenig aufgepasst werden. Nee, das ist ganz einfach: Derjenige, dem die Hütte gehört, entscheidet, was gemacht wird, und bezahlt dafür. Sonst niemand. "Derjenige" können auch viele sein... Wer da jetzt irgendwelche Kosten Anderen aufbürden können soll, ist nicht ersichtlich. Oliver
Al. K. schrieb: > Hat jeder Vermieter/Mieter einer Wohnung einen Anspruch auf eine > 3 Phasen (3*25A) Energieversorgung? Anstatt solcher hypothetischer Rechtsfragen zu stellen könntest du einfach dein konkretes Problem schildern. Al. K. schrieb: > Ben B. schrieb: >> außer Elektroherd und Durchlauferhitzer. > > Das soll angeschlossen werden. Also willst du irgendwo einen elektrischen DLE und einen Elektroherd (Backofen/Herd Kombi) anschliessen. Michael hat ja schon ein Urteil verlinkt. Konkreter kann man da wohl wenig sagen weil deine Situation völlig unklar ist: Miet oder Eigentumswohnung? Besitz der Immobilie: Eigentümergemeinschaft oder Einzelbesitzer? Was ist bisher da? Gasherd und Gas-DLE, oder vieleicht eine zentrale WW-Versorgung die dir zu teuer ist? Gibt es mit dem Bestehenden Probleme? ...
Udo S. schrieb: > Anstatt solcher hypothetischer Rechtsfragen zu stellen könntest du > einfach dein konkretes Problem schildern. Es geht nicht um eine Rechtsfrage zu klären, sonder die Erstfrage lautet ob Personen dies Ähnlich schon persönlich erlebt haben. Verschiedene ernsthafte Meinungen können auch schon hilfreich sein. Das Besondere ist, das sich 1990 schlagartig viele gesetzlichen Gegebenheiten verändert haben.
Du müsstest uns erstmal erklären, wie die Eigentumsverhältnisse sind. Sind im Haus mehrere Eigentümer, Gehört das Haus einer Wohnbaugesellschaft / Genossenschaft? Bei mehreren Eigentümern gibt es eine Hausverwaltung und eine Eigentümerversammlung. Wenn man da die Elektroinstallation umbauen will, muss man in's Allgemeineigentum eingreifen. Und wie so oft in so einer Gemeinschaft, gibt es immer jemanden der erstmal gegen alles ist. Könnt ja Geld kosten... Wenn entsprechende Leitungen vom Zählerplatz zur Wohnung schon liegen, dann kann man da eher was machen. Es ist aber zu beachten, das der Zählerplatz mit Änderung von WS auf DS zu ertüchtigen ist, nach aktueller Norm. Auf Normzählertafeln baut keiner mehr einen Drehstromzähler und bei Zählerschränken mit Hauptschalter oder NH-Sicherungen vor dem Zähler, will der Netzbetreiber in aller Regel einen SLS-Schalter sehen. Falls die Anschlussleistung nicht für Herd und DLE reicht kann man im übrigen auch eine Lastabwurfschaltung bauen, dann fliegt der Herd solange raus, wie der Duchlauferhitzer aktiv ist - blöd bei Modernen Geräten wegen Uhr usw, aber grundsätzlich möglich. DLE gibt es auch von bis, was die Leistung angeht.
Al. K. schrieb: > Es geht nicht um eine Rechtsfrage zu klären, sonder die Erstfrage lautet > ob Personen dies Ähnlich schon persönlich erlebt haben. Was soll denn wer erlebt haben? Wer oder was bist du in dem ganzen Spiel? Eigentümer, Vermieter, Mieter, Besitzer einer Eigentumswohung, Bekannter von einem, der einen kennt, der irgendwo wohnt, ... Und was ist jetzt das Problem? Davon hängt alles ab. Oliver
Al. K. schrieb: > Hat jeder Vermieter/Mieter einer Wohnung einen Anspruch auf eine > 3 Phasen (3*25A) Energieversorgung? So spezifisch: Nein. Ein Vermieter kann im Mietvertrag angeben welche Energieträger zu welchen Verbrauch bereit stehen. Wird Wärme und Warmwasser zentral bereitgestellt, und zum Kochen steht Gas bereit, dann ist auch eine geringere Anschlussleistung zulässig - Ein Anspruch auf alle 3 Phasen für Drehstromgeräte besteht in einer Wohnung auch nicht. > Ist es gesetzlich geregelt das der Energielieferant dies > absichern muss? Ein Netzbetreiber muss bis zum Hausanschlusspunkt jede bestellte Leistung erbringen können. Für die Bereitstellung darf er Entgelte vom Liegenschaftsbesitzer fordern. Die Entgelte unterliegen der Preisaufsicht der Bundesnetzagentur. Für Kleinanschlüsse gibt es Standardpreise. Es gelten die allgemeinen TAB und die speziefischen TAB des Netzbetreibers. Vom Hausanschluss in die Wohnung führt die Elektroanlage. Das ficht den Netzbetreiber nicht. Man kann ungezählt auf einer Liegenschaft verteilen und die Zähler in die Wohnungen hängen. Das ist die Anlage des Liegenschaftsbesitzers und der muss ggf die Anlage erweitern. > ... mit dem Energieversorger gemacht haben. Es gelten TAB. Will man mehr, muss man kaufen. Aus konkreter Erfahrung: Die Mühlen der Netzbetreiber arbeiten langsam. Sehr langsam. Aber: letztes Jahr hatte ich anstehende Erdarbeiten. Das 150 kV Kabel liegt 1m von der Grundstückgrenze und wurde kostenlos während der Arbeiten ausser Betrieb gesetzt. Ich habe gerade eine 30.000 BGF auf die grüne Wiese gesetzt. Der Trafo kam 6 Monate nach Beauftragung.
> Das 150 kV Kabel liegt 1m von der Grundstückgrenze und wurde > kostenlos während der Arbeiten ausser Betrieb gesetzt. Erstens gibts in Deutschland keine 150kV, höchstens 110kV, 220kV Kabel sind inzwischen sehr selten und 380kV Kabel sind so große Anlagen bzw. die liegen in begehbaren Tunneln, die brauchen nicht bei Erdarbeiten abgeschaltet werden. Im städtischen Raum haben die meisten MS-Netze noch 10kV, wird langsam auf 20kV umgebaut. Und wegen der Abschaltung kommt's halt drauf an wie wichtig das Kabel ist. Wenn sieh's abschalten können, warum sollen sie's nicht machen. Geld kostet das erst dann, wenn wegen der Abschaltung Leistungen nicht erbracht werden können weil z.B. die Transportkapazität der Leitung fehlt. Ansonsten gibts eben nur sowas wie Achtung, ein Meter tief liegen dicke stromführende Kabel, behandelt die entsprechend vorsichtig und kneift nicht mit dem Bagger rein.
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